DE4136171A1 - Versorgungs- und entsorgungseinheit fuer krankenhaeuser - Google Patents
Versorgungs- und entsorgungseinheit fuer krankenhaeuserInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Versorgungs- und Entsorgungseinheit
für Krankenhäuser.
In Krankenhäusern ist aufgrund des Personalmangels ein erhöhter
Zwang entstanden, die Krankenversorgung möglichst rationell
durchzuführen und dabei möglichst viele, schon für den Patienten
vorbereitete Einweg-Krankenversorgungsmittel, wie z. B.
Einweg-Fertig-Spritzen zu verwenden. Dies führt jedoch zu einem
erhöhten Anfall an Krankenhausabfall, der entsorgt werden muß,
wobei es wünschenswert ist, nicht zusätzlich zu den
Einweg-Krankenversorgungsmitteln auch noch Einwegabfälle anderer
Art entstehen zu lassen.
Die Versorgung von Patienten mit Medikamenten, einschließlich
der Verabreichung von Spritzen erfolgt in der Regel derart, daß
auf einem Tablett Medikamente und/oder Spritzen
patientenspezifisch angeordnet werden. Die Spritzen sind
generell Einwegspritzen und nur in Verbindung mit der geleerten
Medikamentenampulle zu inspizieren, da sich der Arzt oder
Anwender vor Verabreichung beim Patienten von dem richtigen
Inhalt zu überzeugen hat. Die gebrauchte Spritze, der
Alkoholtupfer und die leere Ampulle werden zunächst in einem
Fach des Spritzentabletts aufbewahrt und anschließend zusammen
mit den übrigen Verpackungsresten der Medikamente in einen
Abfallsammelbehälter gegeben.
Im Rahmen der Routineversorgung kommt es in Krankenhäusern vor,
daß eine Vielzahl von Patienten dasselbe Medikament in einer
speziell dosierten Menge erhält, dies gilt z. B. für die
Thromboseprophylaxe bei bettlägerigen sowie postoperativ zu
versorgenden Patienten und bei der Verabreichung von
Insulin-Präparaten bei diabeteskranken Patienten.
Soll eine größere Anzahl von Patienten (ca. 20 bis 30 pro
Durchgang) mit derartigen Injektionen versorgt werden, werden
die Spritzen im Stationszimmer vorbereitet oder bereits mit
entsprechender Dosierung von den Medikamentenherstellern
bezogen. Beim Rücktransport dieser größeren Mengen gebrauchter
Spritzen kommt es immer wieder zu Stichverletzungen und
Infektionen an infizierten Nadeln.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Versorgungs- und
Entsorgungseinheit für Krankenhäuser zu schaffen, die geeignet
ist, eine größere Anzahl gefüllter Einwegspritzen zu
transportieren und ohne Verletzungsgefahr für das
Krankenhauspersonal zu entsorgen.
Ausgehend von dieser Aufgabenstellung wird für eine Versorgungs- und
Entsorgungseinheit der eingangs erwähnten Art vorgeschlagen,
daß sie erfindungsgemäß aus einem mit Aufnahmen für eine
Vielzahl von gefüllten Einwegspritzen versehenen Träger, einem
Traggriff am Träger und wenigstens einem am Träger lösbar
angeordneten Abfallsammelbehälter besteht.
In die Aufnahmen am Träger lassen sich die gefüllten
Einwegspritzen so einsetzen, daß ihr Inhalt von außen erkennbar
ist. Vorzugsweise können etwa zwanzig Aufnahmen für gefüllte
Einwegspritzen am Träger angeordnet sein, und der
Abfallsammelbehälter für die gebrauchten Spritzen kann ein
entsprechendes Volumen aufweisen.
Die erfindungsgemäße Versorgungs- und Entsorgungseinheit läßt
sich mit Hilfe des Traggriffs bequem von einem Patienten zum
anderen transportieren. Bei jedem Patienten wird eine für ihn
bestimmte, gefüllte Einwegspritze aus der Aufnahme entnommen,
verabreicht und anschließend in den Abfallsammelbehälter
geworfen. Nachdem der Rundgang beendet ist und sämtliche
gefüllten Einwegspritzen verbraucht sind, läßt sich der
Abfallsammelbehälter vom Träger lösen und in einen größeren
Abfallsammelbehälter entleeren. Nach einer Reinigung wird der
Abfallsammelbehälter wieder am Träger befestigt, so daß nach dem
Einsetzen neuer gefüllter Einwegspritzen in die Aufnahmen am
Träger eine neue Runde möglich ist.
Der Träger kann vorzugsweise aus einer Platte mit einer
Vielzahl, in der Nähe seines Randes angeordneter Öffnungen für
die Einwegspritzen und wenigstens einer Einwurföffnung für
gebrauchte Einwegspritzen bestehen. Des weiteren kann die Platte
wenigstens einen Aufstellfuß aufweisen.
Im Falle einer rechteckigen oder quadratischen Platte können an
gegenüberliegenden Seiten der Platte senkrechte, flächige
Aufstellfüße angeordnet sein, jedoch läßt sich unterhalb der
Platte auch mittig ein Aufstellfuß befestigen, wenn der oder die
Abfallsammelbehälter nicht mittig unterhalb der Platte
angeordnet sind. Da an dem Einwegspritzenzylinder in der Regel
ein Flansch am der Kanüle abgewandten Ende angeordnet ist,
lassen sich die gefüllten Einwegspritzen gegen Durchfallen durch
die Aufnahmen im Träger dadurch sichern, daß die Aufnahmen aus
Bohrungen in der Platte bestehen, deren Durchmesser größer als
der Durchmesser des Spritzenzylinders, aber kleiner als der
Durchmesser des Flansches am der Kanüle abgewandten Ende des
Spritzenzylinders ist, wenn die Einwegspritzen mit dem
Spritzenzylinder und der mit einer Kanülenkappe geschützten
Kanüle nach unten in die Bohrung gesteckt werden. In diesem Fall
ist es vorteilhaft, wenn die mit einer Inhaltsangabe versehenen
Spritzenzylinder sichtbar in der Platte hängen.
Die Aufnahmen für die Einwegspritzen können auch aus Bohrungen
in der Platte bestehen, deren Durchmesser größer als der
Durchmesser der Druckplatte an der Spritzenkolbenstange und
kleiner als der Durchmesser des Flanschs am der Kanüle
abgewandten Ende des Spritzenzylinders ist. In diesem Fall
werden die Einwegspritzen mit dem Spritzenzylinder, der Kanüle
und der darüber gesetzten Kanülenkappe nach oben und mit der
Spritzenkolbenstange nach unten in die Bohrungen eingesetzt, so
daß die beschrifteten Spritzenzylinder oberhalb der Platte
sichtbar sind. Da die Spritzenkolbenstange in der Regel einen
kleineren Querschnitt als die Druckplatte aufweist und der
Schwerpunkt der Spritze oberhalb der Platte liegt, läßt sich die
Führung der Spritzen in den Aufnahmen verbessern, wenn sich an
die Bohrungen rohrförmige Verlängerungen mit einer Länge, die
die Länge der aus dem Spritzenzylinder herausragenden
Spritzenkolbenstange mit der Druckplatte oder des
Spritzenzylinders mit Kanüle und Kanülenkappe übersteigt,
anschließt.
Ist die Trägerplatte ausreichend groß, lassen sich auf der
Oberfläche Aufnahmen für Tupfer und Desinfektionsmittel und/oder
Öffnungen für Tupferabfälle und gebrauchte Spritzen und
unterhalb der Öffnungen getrennte Sammelbehälter für
Tupferabfälle und die gebrauchten Spritzen anordnen.
In diesem Fall lassen sich die Sammelbehälter vorteilhafterweise
an Führungen schubladenartig unterhalb des Trägers anordnen, so
daß sie sich auf einfache Weise durch Herausziehen vom Träger
lösen und anschließend entleeren lassen.
Der Träger kann auch aus einer runden Platte mit einem über
einen daran von unten befestigten Sammelbehälter flanschartig
überstehenden Bereich mit den Aufnahmen für die Einwegspritzen
bestehen. In diesem Fall kann der koaxial angeordnete
Sammelbehälter den Aufstellfuß bilden, während oberhalb des
Sammelbehälters in der Platte eine verschließbare Einwurföffnung
für gebrauchte Einwegspritzen angeordnet sein kann.
Die Erfindung wird nachstehend anhand zweier in der Zeichnung
dargestellter Ausführungsbeispiele des näheren erläutert. In der
Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Versorgungs- und Entsorgungseinheit in
rechteckiger oder quadratischer Ausführung und
Fig. 2 eine Versorgungs- und Entsorgungseinheit mit
einem kreisrunden Träger für die Einwegspritzen.
Die erfindungsgemäße Versorgungs- und Entsorgungseinheit gemäß
Fig. 1 weist eine rechteckige oder quadratische Platte 1 als
Träger für Einwegspritzen auf. Diese rechteckige Platte 1 ist an
gegenüberliegenden Seiten mit senkrechten plattenförmigen
Aufstellfüßen 2 versehen.
Parallel zu den Aufstellfüßen 2 sind in der Platte 1 Aufnahmen
in Form von Bohrungen 3 für Einwegspritzen angeordnet, die in
den Bereich zwischen den Aufstellfüßen 2 und unterhalb der
Platte 1 ragende rohrförmige Verlängerungen 4 aufweisen. Die bei
diesem Ausführungsbeispiel mit der Kanüle nach oben in diese
Aufnahmen 3 einzusetzenden Einwegspritzen bestehen aus einem
Spritzenzylinder 5, einer nicht dargestellten, unterhalb einer
Kanülenkappe 6 geschützt angeordneten Kanüle, einem
Spritzenkolben 8, der über eine Kolbenstange 9 mit einer
Druckplatte 10 verbunden ist. Am der Kanülenkappe 6 abgewandten
Ende des Spritzenzylinders 5 ist ein Flansch 7 angeordnet, der
beim Verabreichen einer Injektion hintergriffen wird, um den
Spritzenkolben 8 über die Kolbenstange 9 und die Druckplatte 10
bewegen zu können.
Häufig bestehen diese Spritzenzylinder 5 für mit Insulin oder
einem Medikament für die Thrombosephrophylaxe gefüllten
Einwegspritzen aus Glas, in die die Kanüle eingeschmolzen ist.
In diesem Fall wird die Kanüle vorzugsweise mittels einer
Kanülenkappe 6 aus Gummi abgedeckt, die aufgrund ihrer
Elastizität größere Durchmesserunterschiede am kanülenseitigen
Ende des Spritzenzylinders 5 auszugleichen gestattet.
Selbstverständlich kann die Einwegspritze jedoch auch einen
Spritzenzylinder 5 aus Kunststoff aufweisen, bei der die Kanüle
üblicherweise mit einer Kunststoffkappe bedeckt ist.
Die Versorgungs- und Entsorgungseinheit läßt sich mittels eines
Tragbügels 11 leicht transportieren.
Zusätzlich zu den Bohrungen 3 weist die Platte 1 eine Vertiefung
12 für Tupfer und eine verschließbare Vertiefung 13 für ein
Desinfektionsmittel auf, so daß die zum Desinfizieren der Haut
an der Einstichstelle benutzten Tupfer mit der Versorgungs- und
Entsorgungseinheit zur Hand sind. Des weiteren befindet sich auf
der Oberfläche der Platte 1 eine verschließbare Einwurföffnung
14 für gebrauchte Tupfer und eine verschließbare Einwurföffnung
15 für gebrauchte Spritzen. Unterhalb der Einwurföffnung 14 ist
ein Sammelbehälter 16 für Tupfer und unterhalb der
Einwurföffnung 15 ein Sammelbehälter 17 für gebrauchte
Einwegspritze angeordnet. Die Sammelbehälter 16, 17 sind
schubladenartig in Führungen 18 geführt, so daß sie sich zum
Entleeren leicht herausziehen lassen.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 weist einen Träger in Form
einer runden Platte 19 auf, in der konzentrisch Bohrungen 20 zur
Aufnahme von Einwegspritzen angeordnet sind. Im dargestellten
Beispiel hängen die Einwegspritzen mit dem Spritzenzylinder 5,
der Kanüle und der darüber angeordneten Kanülenkappe 6 nach
unten in den Bohrungen 20. Aus diesem Grunde steht die runde
Platte flanschartig über einen zylindrischen Sammelbehälter 24
hervor, der unter die Platte 19 geschraubt oder mittels eines
geeigneten Bajonettverschlusses befestigt sein kann. Dieser
Sammelbehälter 24 dient gleichzeitig als Fuß für die
erfindungsgemäße Versorgungs- und Entsorgungseinheit. In einem
gewölbten Aufsatz 22 ist eine verschließbare Einwurföffnung 23
angeordnet, die den Zugang zum darunter angeordneten
Sammelbehälter 24 gewährleistet.
Der Aufsatz 22 kann auch aus einem Konusabschnitt bestehen und
einweisende Beschriftungen, wie Zimmernummern oder dergleichen
tragen.
Der Aufsatz 22 kann ferner nicht dargestellte Aufnahmen für
Tupfer und Desinfektionslösung aufweisen.
Diese Versorgungs- und Entsorgungseinheit läßt sich mittels
eines am Aufsatz 22 befestigten Tragbügels 21 bequem von Patient
zu Patient tragen.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 ist es ebenfalls möglich,
die Einwegspritzen wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1
anzuordnen, wenn unterhalb der Bohrungen 20 rohrförmige
Verlängerungen zur Stabilisierung der Einwegspritzen angeordnet
werden. In diesem Fall kann der Fuß aus einem rohrförmigen
Ansatz unterhalb der Platte 19 bestehen, der am äußeren Rand der
Platte 19 befestigt sein und mindestens genauso lang wie der
Sammelbehälter 24 sein sollte.
Claims (12)
1. Versorgungs- und Entsorgungseinheit für Krankenhäuser aus
- - einem mit Aufnahmen (3, 4; 20) für eine Vielzahl von gefüllten Einwegspritzen (5, 6, 7, 8, 9, 10) versehenen Träger (1, 19),
- - einem Traggriff (11, 21) am Träger und
- - wenigstens einem am Träger lösbar angeordneten Abfallsammelbehälter (16, 17, 24).
2. Versorgungs- und Entsorgungseinheit nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger aus einer Platte (1, 19) mit
einer Vielzahl in der Nähe seines Randes angeordneten
Öffnungen (3, 20) für die Einwegspritzen (5-10) und
wenigstens einer Einwurföffnung (15, 23) für gebrauchte
Einwegspritzen besteht.
3. Versorgungs- und Entsorgungseinheit nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Platte (1, 19) wenigstens einen
Aufstellfuß (2, 24) aufweist.
4. Versorgungs- und Entsorgungseinheit nach Anspruch 3,
gekennzeichnet durch eine rechteckige Platte (1) und an
gegenüber liegenden Seiten der Platte angeordnete senkrechte,
flächige Aufstellfüße (2).
5. Versorgungs- und Entsorgungseinheit nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufnahmen für die Einwegspritzen (5-10) aus Bohrungen (3,
20) in der Platte (1, 19) bestehen, deren Durchmesser größer
als der Durchmesser des Spritzenzylinders (5) aber kleiner
als der Durchmesser des Flanschs (7) am der Kanüle
abgewandten Ende des Spritzenzylinders ist.
6. Versorgungs- und Entsorgungseinheit nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufnahmen für die Einwegspritzen (5-10) aus Bohrungen (3,
20) in der Platte (1, 19) bestehen, deren Durchmesser größer
als der Durchmesser der Druckplatte (10) an der
Spritzenkolbenstange (9) und kleiner als der Durchmesser des
Flanschs (7) am der Kanüle abgewandten Ende des
Spritzenzylinders (5) ist.
7. Versorgungs- und Entsorgungseinheit nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß sich an die Bohrungen (3)
rohrförmige Verlängerungen (4) mit einer Länge, die die Länge
der aus dem Spritzenzylinder (5-10) herausragenden
Spritzenkolbenstange (9) mit der Druckplatte (10) oder des
Spritzenzylinders (5) mit Kanüle und Kanülenkappe (6)
übersteigt, anschließt.
8. Versorgungs- und Entsorgungseinheit nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf der
Oberfläche des Trägers Aufnahmen (12, 13) für Tupfer und
Desinfektionsmittel angeordnet sind.
9. Versorgungs- und Entsorgungseinheit nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß auf der
Oberfläche des Trägers Öffnungen (14, 15) für Tupferabfälle
und gebrauchte Spritzen angeordnet sind.
10. Versorgungs- und Entsorgungseinheit nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb
der Öffnungen (14, 15) getrennte Sammelbehälter (16, 17) für
die Tupferabfälle und die gebrauchten Spritzen angeordnet
sind.
11. Versorgungs- und Entsorgungseinheit nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sammelbehälter (16, 17) an Führungen
(18) schubladenartig unterhalb des Trägers (1) angeordnet
sind.
12. Versorgungs- und Entsorgungseinheit nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger
aus einer runden Platte (19) mit einem über einen daran von
unten befestigten Sammelbehälter (24) flanschartig
überstehenden Bereich mit den Aufnahmen (20) für die
Einwegspritzen (5-10) besteht, der Sammelbehälter den
Aufstellfuß bildet und oberhalb des Sammelbehälters in der
Platte eine verschließbare Einwurföffnung (23) für gebrauchte
Einwegspritzen angeordnet ist.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE4136171A DE4136171A1 (de) | 1991-11-02 | 1991-11-02 | Versorgungs- und entsorgungseinheit fuer krankenhaeuser |
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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DE4136171A1 true DE4136171A1 (de) | 1993-05-06 |
Family
ID=6443984
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE4136171A Ceased DE4136171A1 (de) | 1991-11-02 | 1991-11-02 | Versorgungs- und entsorgungseinheit fuer krankenhaeuser |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8131 | Rejection |