DE4130905A1 - Behaelter fuer die verpackung von lebensmitteln, verfahren zur herstellung eines solchen behaelters und vorrichtung zur durchfuehrung dieses verfahrens - Google Patents
Behaelter fuer die verpackung von lebensmitteln, verfahren zur herstellung eines solchen behaelters und vorrichtung zur durchfuehrung dieses verfahrensInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Behälter für die Verpac
kung von Lebensmitteln, mit einer tiefgezogenen Schale
aus Kunststoff und einer damit oberseitig über einen
Flanschabschnitt umlaufend fest verbundenen, vorzugs
weise verschweißten Abdeckung in Form einer Kunststoff-
Verbundfolie, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1. Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Verfahren
zur Herstellung eines Lebensmittelbehälters gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 16 sowie eine Vorrich
tung zur Durchführung eines Verfahrens zur Herstellung
eines Lebensmittelbehälters gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 24.
Verpackungsbehälter der eingangs beschriebenen Art wer
den insbesondere für Lebensmittel gebraucht und verwen
det, die aufgrund ihrer leichten Verderblichkeit in be
sonderem Maße beim Transport und bei der Lagerung vor
Einflüssen von Außen, wie z. B. vor übermäßigen Tempe
ratur- oder Lichteinflüssen, geschützt werden müssen.
Diese Behältnisse müssen deshalb nicht nur ausreichend
formstabil und vorzugsweise stapelbar, sondern darüber
hinaus so beschaffen sein, daß die im Behältnis aufge
nommene Ware vorzugsweise hermetisch gegenüber der Um
gebung, insbesondere gegenüber einer sauerstoffhaltigen
Atmosphäre abgeschirmt wird. Dabei ist ein weiteres,
wichtiges Kriterium bei diesen Behältnissen darin zu
sehen, daß die Herstellung bzw. die Verarbeitung des
Behälters ebenso wie die Befüllung einfach durchgeführt
werden kann, wobei vorzugsweise eine raumsparende, li
near angeordnete Fertigungsanlage anzustreben ist.
Diese Fertigungsanlagen haben den Vorteil, daß sie mo
dular aufgebaut werden können, so daß die einzelnen Ar
beitsstationen je nach dem herzustellenden Behältnis
individuell zusammengestellt und so wirtschaftlich ein
gesetzt werden können.
Ein herkömmlicher Behälter dieser Art besteht in der
Regel aus zwei Teilen, nämlich einer tiefgezogenen
Kunststoffschale mit oberseitigem Randflansch und einer
damit verschweißten Abdeckung in Form einer Kunststoff-
Verbundfolie. Diese Kunststoff-Verbundfolie besitzt re
gelmäßig eine Trägermaterialschicht aus beispielsweise
axial gerecktem Polyamid oder Polyester, eine Kohlendi
oxid- bzw. Sauerstoff-Sperrschicht aus Ethylen-Vinyl-
Alkohol (EVOH) und eine Siegelschicht zum Versiegeln
der Abdeckung mit der übrigen Schale, wobei die Siegel
schicht in der Regel aus einem Polyethylen-Kunststoff
system besteht. Auch der Behälterboden, d. h. die tief
gezogene Kunststoffschale des Behälters wird bei höher
wertigen Verpackungen aus einer Kunststoff-Verbundfolie
hergestellt. Um Gewicht zu sparen, verwendet man form
stabile Folien, beispielsweise auf Polystyrol-Basis mit
einer Stärke im Bereich zwischen 700 und 1000 µm. Die
Polystyrol-Basisschicht trägt in diesem Fall wiederum
eine Sperrschicht aus einem Ethylen-Vinyl-Alkoholsystem
und eine der Abdeckung zugewandte Polyethylen-Siegel
schicht, die mit der Abdeckung thermoverschweißbar ist.
Diese Folien eignen sich sowohl für die Negativ- als
auch für die Positiv-Verformung mit und ohne mechani
scher Vordehnung der Folie. Auf diese Weise lassen sich
Behälterformen unterschiedlicher Gestaltung und Festig
keit mit verhältnismäßig einfach zu steuernden Maschi
nen herstellen, wobei auch das Umrüsten der Verpac
kungsanlage beim Umstellen von einer Ware auf die an
dere verhältnismäßig schnell vonstatten gehen kann.
Bei Verwendung von Polyvinylchlorid (PVC) als mecha
nisch stabilisierende Lage der Verbund-Hartfolie ge
lingt es, die Wandstärke der Unterfolie ohne Festig
keitseinbußen zu reduzieren. Dennoch wird auch bei die
ser Werkstoffauswahl pro Verpackung eine erhebliche
Menge an Kunststoff benötigt, der aufgrund des Verbund
aufbaus den Nachteil hat, daß er einem Recycling, d. h.
einer Wiederverwertung nicht mehr zugeführt werden
kann.
Man hat dieses Problem bereits frühzeitig erkannt und
versucht, Lebensmittelverpackungen so aufzubauen, daß
der Anteil an nicht mehr wiederverwendbaren Kunststoff
verringert werden konnte. So ist beispielsweise aus dem
DE-GM 73 30 156 ein Behälter aus einem Schichtstoff be
kannt, der eine Pappkartonschicht und zumindest einsei
tig eine Polyester-Deckschicht aufweist. Das hauptsäch
liche Anwendungsgebiet dieses Schichtstoffs wird in der
Verwendung zur Herstellung eines Behälters gesehen, der
sich zum Kochen oder Wiedererhitzen von Nahrungsmitteln
für Menschen eignet. Der Schichtstoff wird zu diesem
Zweck geeignet zugeschnitten, dann durch Faltung und
Eindrücken in eine Form in Schalenform gebracht, wobei
die bei der Faltung in Übereinanderlage kommenden Ober
flächenteile durch Heißversiegelung aneinander befe
stigt werden. Ein solcher Behälter läßt sich allerdings
auch mit einer Kunststoff-Verbundfolie der vorstehend
beschriebenen Art nicht hermetisch verschließen, wobei
insbesondere in den Eckbereichen des Behälters eine zu
große Sauerstoffdurchlässigkeit auftritt und aufgrund
des fehlenden oberseitigen Randflansches eine Verbin
dung mit einer Abdeckfolie nicht möglich ist.
In der deutschen Patentschrift 10 36 153 wird eine Vor
richtung zum Herstellen von Flachpackungen beschrieben,
die aus thermoplastisch beschichtetem Papier bestehen,
das so zugeschnitten und gefaltet wird, daß auch seit
liche, nach außen umgebogene obere Verpackungsränder
entstehen, über die dann in einer Verschließstation
eine Deckbahn aus Kunststoff umlaufend angeschweißt
wird. Auch mit diesem bekannten Verfahren läßt sich
kein Behälter herstellen, der den bei empfindlichen Wa
ren geforderten Dichtigkeitskriterien gerecht wird. Da
bei ist zu berücksichtigen, daß bei besonders hochwer
tigen Verpackungen eine Evakuierung der Packung bzw.
eine Rückbegasung der Packung mit einem Schutzgas, wie
z. B. Kohlendioxid, gefordert ist. Kohlendioxid hat
eine Flüchtigkeit, die etwa um den Faktor 4 höher ist
als diejenige von Sauerstoff. Leicht verderbliche Waren
lassen sich deshalb in einer Verpackung gemäß DE-PS
10 36 153 nicht aufbewahren. Im übrigen läßt sich das
aus dieser Schrift bekannte Verfahren nicht mit Tief
ziehanlagen herkömmlicher Bauart kombinieren, ohne hier
durchgreifende Veränderungen der Anlage vorzunehmen.
Man hat schließlich auch schon versucht, Behälter gemäß
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 so aufzubauen,
daß die Schale sowohl ein Kartonteil als auch ein
Kunststoffteil aus tiefgezogener Kunststoffolie auf
wies. Beispiele für solche Behälter sind in der GB-PS
11 36 885, der GB-PS 10 43 215 und der DE-PS 20 34 154
beschrieben. Im Falle der GB-PS 10 43 215 wird ein aus
einem Kartonzuschnitt gefalteter Behälter über einen
umlaufenden, oberen abgewinkelten Flanschbereich mit
einer eingezogenen Kunststofform verbunden. Da die Ver
bindung zwischen Kunststoffauskleidung und Kartonzu
schnitt allerdings lediglich im Flanschbereich vorgese
hen ist, ist die Kunststoffauskleidung auch in diesem
Fall noch verhältnismäßig steif auszubilden, da der au
ßenseitige Kartonzuschnitt eine Bewehrung bildet und
nur bedingt zur Aussteifung der Behälterschale herange
zogen werden kann. Schließlich benötigt dieses Verfah
ren eine erhebliche Menge an Karton. Eine Integration
des Verfahrens in herkömmliche, marktübliche Verpac
kungssysteme ist dabei ebenfalls nicht möglich.
Im Falle des Behälters gemäß GB-PS 11 36 885 wird eben
falls ein gefalteter Kartonzuschnitt innenseitig mit
einem Kunststoffsystem ausgekleidet, das dann auch den
umlaufenden, abgewinkelten Flansch für die Anbringung
einer Abdeckfolie ausbildet. Um die Kunststoffolie in
die Negativform mit eingelegtem Kartonzuschnitt durch
Unterdruck einziehen zu können, ist der Kartonzuschnitt
so gestaltet, daß er flächenmäßig kleiner ist als die
Außenoberfläche der eingezogenen Kunststoffolie. Die
versteifende Funktion des Kartonzuschnitts ist deshalb
auch in diesem bekannten Fall verhältnismäßig einge
schränkt.
Eine vollkommene, versteifende Ummantelung eines wan
nenförmigen Kunststoffbehälters mit einem Verstärkungs
material-Zuschnitt aus Pappe ist in der DE-PS 20 34 154
beschrieben. Bei der Herstellung eines solchen Behäl
ters ist allerdings ein verhältnismäßig komplex aufge
bautes Werkzeug erforderlich. Zunächst wird der Pappe
zuschnitt in eine Negativform eingefaltet, die mit ei
nem Oberstempel zusammenwirkt, mittels dem dann eine
Folienbahn in die Form eingedrückt wird. Zum Einfalten
des Pappezuschnitts kommt ein Saugstempel zur Anwen
dung, der den Pappezuschnitt bei einer Relativbewegung
zwischen Saugstempel und Negativform festhält. Um die
Kunststoffolie mit der Innenoberfläche des Pappezu
schnitts fest verbinden zu können, wird nach dem Ein
formen der Kunststoffolie mittels des Oberstempels in
den Raum zwischen Oberstempel und eingeformter Kunst
stoffolie ein Druckmittel eingespeist, das dann die
Endformung des Behälters und die feste Haftung der Fo
lie an dem gefalteten Zuschnitt bewirkt. Dieses Her
stellungsverfahren läßt sich schwerlich ohne größere
Umbaumaßnahmen mit auf dem Markt befindlichen Verpac
kungsmaschinen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 24
durchführen.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen
Behälter für die Verpackung von Lebensmitteln gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, der sich da
durch auszeichnet, daß die zur Herstellung des Behäl
ters erforderliche Menge an nicht wiederverwertbarem
bzw. nicht recycelbarem Kunststoff erheblich verringert
ist, wobei gleichzeitig allerdings nach wie vor höchste
Dichtigkeitswerte sichergestellt werden. Der Aufbau des
Behälters soll darüber hinaus so sein, daß er mit her
kömmlichen, vorzugsweise linear aufgebauten Verpac
kungsmaschinen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 24
mit möglichst geringem Umbau-Aufwand hergestellt werden
kann, ohne die Leistungsfähigkeit dieser Verpackungsma
schinen zu beeinträchtigen. Eine weitere Aufgabe der
Erfindung besteht darin, ein möglichst einfaches Ver
fahren zur Herstellung eines solchen Behälters zu
schaffen, das sich in den Verfahrensablauf bei marktüb
lichen Verpackungsmaschinen nahtlos einfügt. Schließ
lich besteht ein weiteres Ziel der Erfindung darin,
eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens zu
schaffen, mit dem die Behälter mit geringstmöglichem
vorrichtungstechnischen Aufwand qualitativ hochwertig
hergestellt werden können.
Die vorstehend angesprochenen Ziele der Erfindung wer
den bezüglich der Schaffung des Behälters mit den Merk
malen des Anspruchs 1, bezüglich des Verfahrens durch
die Verfahrensschritte des Anspruchs 16 und bezüglich
der Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens mit den
Merkmalen des Anspruchs 24 gelöst.
Erfindungsgemäß wird die bislang verwendete Verbund-
Hartfolie aus Polystyrol (PS) oder Polyvinylchlorid
(PVC) durch einen Weichfolien-Verbund, d. h. eine extrem
flexible Verbundfolie ersetzt, die im Verhältnis zu
Hartfolien eine wesentlich geringere Flächensteifigkeit
hat. Dieser Weichfolien-Verbund erhält seine die Behäl
terstruktur stabilisierende Form durch einen Kartonzu
schnitt, der in die in Schalenform gebrachte, sehr
dünnwandige Verbundfolie so eingesetzt wird, daß er den
Weichfolien-Verbund flächig aussteift. Weil der Karton
zuschnitt beidseitig mit einer Kunststoffbeschichtung
versehen ist, ergibt sich der Vorteil, daß die flächige
Verbindung zwischen dem aussteifenden Kartonzuschnitt
und der in Behälterform gebrachten Weich-Verbundfolie
in kürzester Zeit, beispielsweise durch einen punktuel
len oder flächenerfassenden Thermoschweißvorgang herge
stellt werden kann. Gleichzeitig stellt die beidseitige
Beschichtung des Kartonzuschnitts aber auch sicher, daß
mit hoher Taktfrequenz aus streifenförmigen Zuschnitten
schachtelartige, räumlich stabile Kartoneinsätze herge
stellt werden können, indem die sich überlappenden
Falzabschnitte thermoverschweißt werden. Die Verarbei
tung des beidseitig beschichteten Kartons zu räumlich
stabilen Behältereinsätzen mit kragenartiger Struktur
kann mit so hoher Taktzahl erfolgen, daß die Herstel
lung der Kartonzuschnitte parallel mit der Verarbeitung
der Weich-Verbundfolie im kontinuierlichen Abzug von
einer Vorratsrolle durchgeführt wird. Da erfindungsge
mäß der bereits gefaltete und damit räumlich formsta
bile Kartonzuschnitt in die ausgeformte Mulde des
Weichfolien-Verbundes eingesetzt wird, ergeben sich bei
der lagemäßigen Ausrichtung zwischen Kartonzuschnitt
und Weichfolien-Verbund keine Probleme. Der eine sta
bile Kragenstruktur aufweisende, gefaltete und zumin
dest punktuell thermoverschweißte Kartonzuschnitt kann
mit einer verhältnismäßig robusten Greifereinrichtung
gehandhabt und dementsprechend exakt über den in die
Verbund-Weichfolie eingeformten Vertiefungen positio
niert werden. Das Risiko, den sehr dünnwandigen Weich
folien-Verbund beim Einsetzen des Kartonzuschnitts zu
verletzen, wird vermindert. Durch die erfindungsgemäßen
Maßnahmen ist es möglich, mit einem Weichfolien-Ver
bundsystem zu arbeiten, das lediglich eine Dicke im Be
reich zwischen 150 und 200 µm hat. Auf diese Weise ge
lingt es, diejenige Kunststoffmenge der Verpackung, die
einer Wiederaufbereitung nicht mehr zugeführt werden
kann, im Vergleich zu herkömmlichen Behältern auf etwa
20% zu verringern. Wenn beispielsweise bei einer her
kömmlichen Polystyrol-Hartfolie mit einer Dicke von 750 µm
und einer Folienbreite von 425 mm pro 1000 m Folie
333 kg nicht mehr wiederaufbereitbarer Kunststoff an
fiel, wird dieser Kunststoffanteil durch die
erfindungsgemäßen Maßnahmen auf etwa 70 kg reduziert.
Die Kunststoffbeschichtung des Kartonzuschnitts kann
äußerst dünnwandig, beispielsweise mit einer Stärke von
etwa 12 µm ausgeführt werden, so daß dieser Verpak
kungs-Kunststoffabfall nicht ins Gewicht fällt.
Der erfindungsgemäße Aufbau des Behälters ist unabhän
gig von der Dichtigkeit des eingesetzten, kragenartigen
Kartonzuschnitts, insbesondere im Bereich der Eckkanten
nach außen hin vollkommen dicht. Der erfindungsgemäße
Behälter eignet sich deshalb auch für Verpackungsver
fahren, bei denen der Innenraum der Verpackung evaku
iert und/oder ggf. nach dem Befüllen mit einem stabili
sierenden Medium rückbegast wird. Es entsteht auf diese
Weise eine qualitativ äußerst hochwertige Verpackung,
bei der allerdings lediglich nur noch ein Bruchteil an
nicht recycelbarem Kunststoff anfällt. Dabei kommt der
erfindungsgemäße Aufbau des Behälters der Anwendung ei
nes sehr wirtschaftlichen Herstellungsverfahrens zu
gute. Da der in die ausgeformte Mulde der Verbundfolie
eingesetzte Kartonzuschnitt aus einem streifenförmigen
Material gewonnen wird, ergibt sich bei der Herstellung
des räumlich bereits stabilen Kartonzuschnitt-Einsatzes
bodenseitig regelmäßig eine Öffnung, die in vorteilhaf
ter Weise dazu genutzt werden kann, den vorgeformten
Weichfolien-Verbund während des Einsetzens des Karton
zuschnitts von oben durch eine Luftströmung zu stabili
sieren. Die Positionierungsgenauigkeit des Kartonzu
schnitts in der vorzugsweise tiefgezogenen Verbundfolie
kann auf diese Weise zusätzlich verbessert werden und
die Beschädigungsgefahr für die sehr dünnwandige Ver
bundfolie wird spürbar herabgesetzt.
Der erfindungsgemäße Aufbau des Behälters ermöglicht
ein Herstellungsverfahren, das sich nahtlos und ohne
Einbußen in der Leistungsfähigkeit in den Verfahrensab
lauf marktüblicher Verpackungsmaschinen, wie sie ein
gangs umschrieben worden sind, eingliedern läßt. Der
lineare Aufbau derartiger Verpackungsanlagen kann er
findungsgemäß beibehalten werden. Es ist lediglich er
forderlich, dem Arbeitsschritt des Befüllens des Behäl
ters mit der zu verpackenden Ware einen Schritt voran
zustellen, bei dem der die Verbund-Weichfolie ausstei
fende Kartonzuschnitt in die vorgeformte, vorzugsweise
tiefgezogene Form eingesetzt wird. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung zur Durchführung des Herstellungsverfahrens
für die umweltfreundlichere Lebensmittelverpackung kann
durch einfaches Umrüsten von bereits auf dem Markt be
findlichen Verpackungsanlagen gewonnen werden. Die
Durchsatzleistung der Verpackungsanlage muß dabei nicht
vermindert werden. Es ist lediglich eine zusätzliche
Einrichtung vorzusehen, mit der entweder bereits fer
tiggestellt angelieferte oder parallel durch kontinu
ierliche Verarbeitung von in Streifen geschnittenen und
gestanzten Kartonzuschnitten gewonnene, räumlich sta
bile, d. h. aufgerichtete und durch Thermoschweißung
stabilisierte Kartonzuschnitte in die tiefgezogene Ver
bundfolie eingesetzt werden. Die übrigen Bestandteile
der herkömmlichen Verpackungsanlage können unverändert
beibehalten werden.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegen
stand der Unteransprüche. In den Ansprüchen 2 bis 15
sind vorteilhafte Ausgestaltungen des Behälters an sich
umrissen, die Ansprüche 17 bis 23 bilden das erfin
dungsgemäße Herstellungsverfahren weiter und in den An
sprüchen 25 bis 39 werden vorteilhafte Weiterbildungen
der Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens unter
Schutz gestellt.
Eine qualitativ äußerst hochwertige Verpackung ergibt
sich mit der Weiterbildung gemäß Anspruch 2. Derartige
Weichfolien-Verbundsysteme sind auf dem Markt mit Qua
litäten erhältlich, die dem betreffenden Anwendungsge
biet optimal angepaßt sind. Bereits mit Dicken von etwa
150 µm sind diese Weichfolien-Verbundsysteme sicher,
d. h. beschädigungsarm verarbeitbar, selbst wenn tiefere
Behälter ausgeformt werden müssen.
Die Außenschicht des Weichfolien-Verbundsystems wird
vorzugsweise von einem Polyamid-Kunststoff, einem vor
behandelten, beispielsweise koronabehandelten Polyethy
len-Kunststoff mit hohem Schmelzpunkt oder einem Poly
ester-Kunststoff gebildet. Die Verwendung von Polyethy
len für die Außenschicht bringt zusätzliche preisliche
Vorteile.
Wenn die Siegelschicht des Behälters gemäß Anspruch 5
ausgebildet wird, läßt sich der nicht ohne weiteres
recycelbare Weichfolien-Verbund sehr einfach vom übri
gen Teil des Behälters trennen. Gleichwohl läßt sich
über die Siegelschicht und die Kunststoffbeschichtung
des Kartonzuschnitts eine sehr stabile Verbindung, bei
spielsweise durch Anwendung eines Thermoschweißverfah
rens herstellen, so daß die mechanische Aussteifung des
flexiblen Weichfolien-Verbundes durch den Karton
langlebig aufrechterhalten wird.
Die Sperrschicht wird erfindungsgemäß nach wie vor von
einem Ethylen-Vinyl-Alkohol (EVOH bzw. EVAL) gebildet.
Da erfindungsgemäß jedoch die Dicke der Kunststoffum
mantelung des Behälters stark verringert ist, eröffnet
der erfindungsgemäße Aufbau des Behälters die Möglich
keit, die Dicke dieser Ethylen-Vinyl-Alkoholschicht im
Verhältnis zur Gesamtstärke anzuheben. Dadurch kann die
Schutzwirkung für das Lebensmittel verbessert werden,
ohne dadurch die Menge an nicht recycelbarem Kunststoff
spürbar anheben zu müssen.
Wenn der Kartonzuschnitt die Schalenwand vollständig
auskleidet und einen nach innen abgeknickten Boden
flansch hat, ergibt sich eine sehr gute, aussteifende
Wirkung des Kartonzuschnitt-Einsatzes für die tiefgezo
gene Weichfolie. Gleichwohl läßt sich der Einsatz aus
sehr einfach gestalteten, streifenartigen Kartonzu
schnitten, die mit individuell gewählten Falzen bzw.
Faltlinien ausgebildet werden, herstellen. Der nach in
nen abgeknickte Bodenflansch gibt dem Kartoneinsatz
selbst dann, wenn die überlappten Falzabschnitte ledig
lich punktverschweißt sind, eine sehr hohe Verwindungs
steifigkeit. Durch die flächige Verbindung des Kar
toneinsatzes mit der außenliegenden Umhüllung aus dem
Weichfolien-Verbund überträgt diese Verwindungssteifig
keit unmittelbar auf den tiefgezogenen Weichfolien-Ver
bund, der damit selbst bei schweren Verpackungen zuver
lässig vor Überbeanspruchungen bzw. Überdehnungen ge
schützt wird. Durch die Wahl des Zuschnitts des Kartons
kann gezielt Einfluß auf Lage und Größe der bodenseiti
gen Öffnung genommen werden, was vorteilhafterweise
auch im Hinblick auf die zu verpackende Ware geschieht.
Der Aufbau des Kartonzuschnitts gemäß Anspruch 6 hat
deshalb den besonderen Vorteil, dem Behältnis mit einem
Minimum an Kartonverbrauch eine ausreichende Stabilität
zu verleihen.
Vorzugsweise wird die Breite des Bodenflansches so ge
wählt, daß sie im Bereich zwischen 10 und 40% der Be
hälterweite liegt.
Für besonders schwere Verpackungen ist es von Vorteil,
den Kartonzuschnitt gemäß Anspruch 8 weiterzubilden und
auch oberseitig mit einem umlaufenden, nach außen abge
winkelten Randflansch auszustatten. Aufgrund der beid
seitigen Beschichtung des Kartons läßt sich auch dieser
Randflansch durch Thermoverschweißung von umgefalzten,
und in der gefalteten Form überlappenden Falzabschnit
ten aus einem streifenförmigen Zuschnitt herstellen.
Die Widerstandsfähigkeit des Behälters gegen Verwindun
gen wird auf diese Weise zusätzlich verbessert. Darüber
hinaus bietet der obere, umlaufende Randflansch einen
Schutz für die Kante der tiefgezogenen Weichfolie beim
Einsetzen des Kartonzuschnitts. Es hat sich gezeigt,
daß bereits Breiten von einigen mm diesen Effekt zuver
lässig unterstützen.
Mit einer Kunststoffbeschichtung des Kartonzuschnitts
nach Anspruch 10 läßt sich der Kartoneinsatz zum einen
sehr leicht aufrichten und zum anderen in der aufge
richteten Form wirtschaftlich zu einer verwindungsstei
fen Struktur herstellen, vorzugsweise thermoverschwei
ßen. Die Kunststoffbeschichtung nach Anspruch 10 geht
mit der Siegelschicht des Weichfolien-Verbundsystems
eine ebenso sichere wie schnell herstellbare Verbindung
ein, die auch bei tiefen Temperaturen langzeitstabil
ist. Der erfindungsgemäße Behälter eignet sich deshalb
auch in besonderem Maße für die Tiefkühlverpackungen.
Gleichwohl läßt sich der Kartonzuschnitt nach dem Öff
nen des Behälters und nach dem Verbrauch der verpackten
Ware sehr leicht vom Weichfolien-Verbundsystem trennen,
was die Umweltverträglichkeit des erfindungsgemäßen Be
hälters zusätzlich verbessert.
Bereits mit Flächengewichten von etwa 200 bis 300 g/m2
läßt sich ein sehr verwindungssteifer Behältereinsatz
herstellen, der im Verbund mit der diesen Einsatz umge
benden Verbundfolie einen Behälter schafft, der festig
keitsmäßig dem herkömmlichen Behälter aus tiefgezogener
Verbund-Hartfolie in nichts nachsteht.
Aufgrund der doppelseitigen Beschichtung des Kartonzu
schnitts ist sichergestellt, daß das Lebensmittel mit
dem Kartonmaterial selbst nicht in Berührung kommt. Für
diesen Bereich kann deshalb ein Recycling-Karton, d. h.
ein minderwertiger Karton verwendet werden.
Auch die Kartonbeschichtung wird vorzugsweise von einem
peelbaren Kunststoff gebildet, so daß der Verbraucher
mit wenigen Handgriffen in der Lage ist, die wiederver
wertbaren Bestandteile der Verpackung von den nicht
recycelbaren Bestandteilen zu trennen.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung des erfin
dungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung des Lebensmit
telbehälters ist Gegenstand des Anspruchs 17. Mit die
ser Weiterbildung gelingt es, die Verpackungsanlage
sehr kompakt auszubilden. Ein weiterer Vorteil dieser
Ausgestaltung besteht darin, daß die Negativform für
die Herstellung der Einformungen im Weichfolien-Verbund
gleichzeitig zur Positionierung des Weichfolien-Verbun
des bezüglich der einzusetzenden Kartonzuschnitte ge
nutzt werden kann. Dadurch kann die Arbeitsgenauigkeit
des Herstellungsverfahrens angehoben werden, wobei die
Gefahr, das Weichfolien-Verbundsystem zu beschädigen,
ohnehin dadurch schon sehr klein ist, daß der
Kartoneinsatz beidseitig kunststoffbeschichtet ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren der flächigen Ausstei
fung eines Weichfolien-Verbundes mit einem räumlich
stabilen, d. h. verwendungssteifen Kartonzuschnitt läßt
sich auf verschiedene Art und Weise durchführen. Es ist
beispielsweise möglich, den Kartonzuschnitt in Strei
fenform zuzuführen und die räumliche Kartonstruktur
erst in der bereits tiefgezogenen Verbundfolie herzu
stellen. Vorteilhafter, insbesondere im Hinblick auf
die Verwendung herkömmlicher Verpackungsanlagen, ist
jedoch die Weiterbildung des Anspruchs 18, gemäß der
der Kartonzuschnitt im bereits gefalteten Zustand in
die in Schalenform gebrachte Kunststoffolie eingesetzt
wird.
Die Weiterbildung des Verfahrens nach Anspruch 21 führt
zu besonders stabilen Behältern. Die Verzahnung zwi
schen Kartonzuschnitt und Kunststoff-Verbundfolie führt
zu einer noch höheren Stabilität des Behälters und zu
einer noch besseren Aussteifung zusammen mit dem an
sich nicht flächenstabilen Weichfolien-Verbund. Darüber
hinaus hat diese Art der Ausbildung der Seitenwände
Vorteile bei der Umspülung des Füllgutes mit Gas.
Wenn die ausgeformte Mulde der Kunststoffolie während
des Einsetzens des Kartonzuschnitts durch eine Luft
strömung stabilisiert wird, können Fehlsteuerungen
selbst bei sehr dünnwandigen Weichfolien-Verbundsyste
men zuverlässig ausgeschlossen werden. Vorteilhaft wird
allerdings diese stabilisierende Luftströmung mit einer
Saugströmung kombiniert, die von der Gegenform auf die
Außenseite des Weichfolien-Verbundes aufgebracht wird.
Die Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens kann
durchwegs mit herkömmlichen Komponenten von marktübli
chen Verpackungsanlagen ausgeführt werden. Ein näheres
Eingehen auf die Weiterbildungen der Vorrichtung gemäß
den Ansprüchen 25 bis 39 ist deshalb an dieser Stelle
nicht notwendig. Diese Weiterbildungen zielen insbeson
dere darauf ab, den Weichfolien-Verbund beim Transport
durch die Verpackungsanlage möglichst wirksam zu scho
nen und die Taktfrequenz der Vorrichtung hoch zu hal
ten. Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich auch
für die Herstellung von mehreren Behältern in einem Ar
beitsgang und in einer Arbeitsstation, was Gegenstand
des Anspruchs 37 ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand
der übrigen Unteransprüche.
Nachstehend werden anhand schematischer Zeichnungen
mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläu
tert. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Draufsicht einer Anlage
für die Herstellung eines erfindungsgemä
ßen Lebensmittelbehälters;
Fig. 2 eine schematische Schnittansicht gemäß II-II
in Fig. 1;
Fig. 3 eine schematische Schnittansicht gemäß
III-III in Fig. 1;
Fig. 4 die Ansicht gemäß IV in Fig. 3;
Fig. 5 die Einzelheit "V" in Fig. 6;
Fig. 6 eine schematische Schnittansicht gemäß VI-VI
in Fig. 1 mit einer etwas modifizier
ten Formgebung des eingesetzten Kartonzu
schnitts;
Fig. 7 in vergrößertem Maßstab einen Schnitt ge
mäß VII-VII in Fig. 1;
Fig. 8 den Schnitt gemäß VIII-VIII in Fig. 6
- 90° gedreht - im Bereich einer Seiten
wand, die mit einer Einrichtung zur Aus
bildung von versteifenden Sicken ausge
stattet ist;
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht der unteren
Werkzeughälfte zur Aufnahme des Kartonzu
schnitts;
Fig. 10 in vergrößertem Maßstab eine Teil
Schnittansicht des versiegelten Behälters
im Bereich des oberen Randflansches;
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht der mit der
Unterform gemäß Fig. 9 korrespondierenden
Oberform;
Fig. 12 eine erste Ausführungsform eines Kartonzu
schnitts im ungefalteten Zustand;
Fig. 13 eine weitere Ausführungsform eines Karton
zuschnitts im ungefalteten Zustand;
Fig. 14 eine perspektivische Ansicht einer Eck
kante des aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 13
gefalteten Karton-Einsatzes; und
Fig. 15 eine Seitenansicht einer Anlage zur Durch
führung des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Herstellung eines Behälters.
In Fig. 1 ist mit dem Bezugszeichen 20 eine auf einer
Walze aufgewickelte Verbundfolie bezeichnet, wie sie
beispielsweise von der Firma "WALKI" in verschiedenen
Ausführungen mit unterschiedlichen Schutzeigenschaften
auf dem Markt angeboten wird. Bei dieser Verbundfolie
handelt es sich um einen Weichfolien-Verbund, bei
spielsweise mit folgendem Aufbau:
Die ein mechanisches Schutzschild ausbildende Außen
schicht wird beispielsweise von einem Polyamid, einem
vorbehandelten, vorzugsweise koronabehandelten Polye
thylen, vorzugsweise mit hohem Schmelzpunkt, oder einem
Polyester-Kunststoff gebildet. Die Dicke dieser Schicht
beträgt beispielsweise 30 µm. An diese mechanische
Schutzschicht schließt sich eine für Sauerstoff und
Kohlendioxid wirksame Sperrschicht aus Ethylen-Vinyl-
Alkohol (EVOH bzw. EVAL) an. Die bei der Darstellung
gemäß Fig. 1 zugewandte obere Schicht wird von einer
Siegelschicht gebildet, die vorzugsweise von einem ab
schälbaren bzw. peelbaren Polyethylen-Kunststoff bzw.
-Kunststoffsystem gebildet ist. Unter dem Begriff
"Weichfolien-Verbund" soll im folgenden eine Verbundfo
lie verstanden werden, die flexibel, d. h. in sich nicht
flächenstabil ist. Die Wandstärke dieses Weichfolien-
Verbundes liegt vorzugsweise im Bereich zwischen 150
und 200 µm, wobei die EVAL-Sperrschicht eine Dicke im
Bereich zwischen 4 und 30 µm und die Siegelschicht eine
Stärke im Bereich zwischen 50 und 100 µm hat.
Die Verbundfolie 20 wird beispielsweise in einer Breite
von etwa 400 bis 500 mm von einer Walze 22 abgezogen
und der linear aufgebauten Verpackungsanlage zugeführt,
die weitgehend Arbeitsstationen beinhaltet, wie sie bei
herkömmlichen Verpackungsmaschinen beispielsweise der
Firma "Multivac" realisiert sind. Im folgenden werden
die Hauptstationen der Verpackungsmaschine näher be
schrieben:
Mit 30 ist eine Tiefziehstation bezeichnet, in der die
mittels einer Heizeinrichtung 32 vorgewärmte Verbundfo
lie 20 im Tiefziehverfahren negativ verformt wird. Zu
diesem Zweck ist ein in vertikaler Richtung (Pfeil B)
hin- und herbewegbares Negativform-Werkzeug 34 vorgese
hen, in dem vier Negativformen 36 ausgebildet sind. Das
Negativform-Werkzeug 34 eignet sich deshalb zur gleich
zeitigen Herstellung von vier Tiefziehungen. Es soll
jedoch bereits an dieser Stelle hervorgehoben werden,
daß die Erfindung nicht auf die dargestellte, spezielle
Anordnung und Form der Behälter beschränkt ist. Viel
mehr kann durch Auswechseln des Negativform-Werkzeugs
34 im Bereich der Tiefziehstation 30 jede Art von Ver
packung und auch von Verpackungsgruppen hergestellt
werden, ohne das Grundkonzept der Erfindung zu verlas
sen.
Jede Negativform 36 ist über ein Leitungskanalsystem 38
mit einem Unterdruckanschluß 40 verbunden, so daß un
terhalb der über die Negativformen 36 gezogenen Ver
bundfolie 20 zeitlich gesteuert ein Unterdruck erzeug
bar ist, mit dem die Verbundfolie in die in Fig. 2 ge
zeigte Form bringbar ist, welche die Außenform des spä
teren, fertiggestellten Lebensmittelbehälters dar
stellt. Pro Werkzeughub werden - wie aus Fig. 1 er
sichtlich - vier Einformungen in die Verbundfolie 20
eingebracht. Die Einformungen sind in Fig. 1 mit dem
Bezugszeichen 42 gekennzeichnet.
Von der Tiefziehstation 30 läuft die Verbundfolie bzw.
der Weichfolien-Verbund mittels einer Transportkette
intermittierend zu einer Arbeitsstation 50, in der -
vorzugsweise in einem Arbeitsgang - in die Vierergruppe
der Einformungen 42 eine entsprechende Anzahl von ver
windungssteif aufgerichteten Kartonzuschnitten 52 ein
gesetzt wird. Die Verbundfolie 20 ist im Bereich dieser
Arbeitsstation noch vollflächig zusammenhängend, was am
besten aus der Darstellung gemäß Fig. 3 hervorgeht.
Der dünne Weichfolien-Verbund 20 wird nicht - hervorge
hoben in der Darstellung gemäß Fig. 3 - zwischen den
einzelnen Einformungen durch eine Führungsschiene ge
stützt. Die genaue Positionierung der Einformungen 42
in der Arbeitsstation 50 erfolgt unter Zuhilfenahme ei
nes unteren Werkzeugteils 54, das über Säulen 58 in
vertikaler Richtung bewegbar geführt ist und Innenaus
nehmungen 56 aufweist, die das Negativ zur endgültigen
Form der herzustellenden Verpackung bilden. Im einzel
nen ist die Tiefe T der Innenausnehmung 56 gleich dem
Maß V der Einformung 42. Auch die übrige Kontur der
Innenausnehmung 56 entspricht der Form der Einformung
42, so daß im nach oben gefahrenen Zustand des unteren
Werkzeugs 54 sich eine flächige, satte Anlage der Ver
bundfolie 20 am unteren Werkzeug 54 einstellt. Mit dem
Bezugszeichen 60 ist ein nachfolgend als Transport
platte bezeichneter Transport- und Formstempel gezeigt,
der ebenfalls in Vertikalrichtung bewegbar montiert und
an einem Schwenkarm 62 mit einer Schwenkachse 64 gehal
ten ist. Die Transportplatte 60 hat eine der Anzahl der
darunterliegenden Innenausnehmungen 56 entsprechende
Zahl von Vorsprüngen in Form von Positivformen 66, mit
denen nachfolgend näher zu beschreibende, in
schachtelähnliche Form gebrachte Kartonzuschnitte von
einer Faltstation 70 zur Arbeitsstation 50 transpor
tierbar und in die Einformungen 42 einsetzbar sind.
Die Kartonzuschnitte 52 (vgl. Fig. 3) werden aus einem
beidseitig beschichteten Karton gewonnen, der auf einer
Kartonrolle 72 aufgewickelt ist. Bei der in Fig. 1 ge
zeigten Ausführungsform der Behälter-Fertigungs-, Be
füllungs- und Versiegelungsanlage erfolgt die Herstel
lung der Kartonzuschnitte 52 synchron und im Takt mit
der Verarbeitung des Weichfolien-Verbundes 20. Mit 74
ist eine Schneideinrichtung bezeichnet, mit der die
Kartonbahn 76 in Streifen 76-1 bis 76-4 unterteilt
wird. Die Anzahl der Streifen entspricht der Anzahl der
in einem Arbeitsschritt gleichzeitig zu verarbeitenden
Behälter. Die Streifen 76-1 bis 76-4 laufen nachfolgend
in eine Falzeinrichtung 78 ein, in der die einzelnen
Streifen mit einem solchen Zuschnitt und solchen Falz
linien 80 versehen werden, daß aus jeweils einem Ein
zelstreifen in einer Karton-Falteinrichtung 82 jeweils
ein becherartiger Kartoneinsatz 52 entsteht, der durch
die einzelnen Positivformen 66 an der Transportplatte
60 definiert in Lage gehalten wird. In Fig. 1 sind die
auf der Unterseite der Transportplatte 60 befindlichen
Kartoneinsätze 52 lediglich mit gestrichelten Linien
angedeutet, wobei aus Vereinfachungsgründen lediglich
zwei solcher Kartoneinsätze gezeigt sind.
Der Transportplatte 60 vorgeschaltet ist eine Einrich
tung 84, in der einzelnen entsprechend abgelängten
Streifen 86-1 bis 86-4 in Schachtelform aufgerichtet
und im Bereich der sich dann überlappenden Falzab
schnitte miteinander fest verbunden, vorzugsweise ther
moverschweißt werden, so daß am Ausgang der Einrichtung
84 räumlich stabile, verwindungssteife Pappkarton-Zu
schnitteinsätze 52 vorliegen, die mittels der Trans
portplatte 60 erfaßt und lagegenau durch eine getak
tete, zyklische Verschwenkbewegung, was in Fig. 1
durch den Pfeil S angedeutet ist, über den Innenausneh
mungen 56 des unteren Werkzeugs 54 der Arbeitsstation
exakt positioniert werden können. Anstelle der kontinu
ierlichen Herstellung der Pappkarton-Einsätze ist es
auch möglich, diese Einsätze im Batchbetrieb fertigge
stellt der Anlage zuzuführen und sozusagen "just in
time" mittels der Transportplatte 60 der Arbeitsstation
50 zuzuführen.
Um die Herstellung des Kartonage-Einsatzes zu vereinfa
chen und auch im Hinblick auf die nachfolgende Weiter
verarbeitung des Einsatzes ist der Karton 76 beidseitig
mit einer Kunststoffbeschichtung versehen, die aus ei
nem thermisch schweißbaren Polyethylen-Kunststoff (PE)
besteht. Die Dicke dieser Kunststoffbeschichtung liegt
beispielsweise im Bereich zwischen 10 und 15 µm und es
wird vorzugsweise die Anordnung so getroffen, daß die
Beschichtung leicht abziehbar, d. h. peelbar ist. Das
Kernmaterial des beschichteten Kartons 76 besteht aus
sogenanntem Recycling-Karton und es wird für den Kar
tonzuschnitt vorzugsweise ein Flächengewicht im Bereich
zwischen 200 und 300 g/m2 gewählt. Im aufgerichteten
und zumindest punktuell verschweißten Zustand des ge
falzten und gefalteten Kartonstreifens 86-1 bis 86-4
läßt sich der Einsatz am besten über die Wandabschnitte
88 transportieren. Die Faltung der Kartonstreifen 86
erfolgt in Abstimmung an die Form der Positivform 66
derart, daß der Kartoneinsatz 52 die Positivform 66
formschlüssig umgibt. Die Höhe H des Kartoneinsatzes
entspricht im wesentlichen dem Maß V der Einformung 42
bzw. der Tiefe T der Innenausnehmung 56 in der unteren
Form 54.
Um die Kartoneinsätze 52 während des Transports in die
Lage gemäß Fig. 3 gegen Herabfallen zu sichern, sind
in der Seitenwand der Positivform 66 eine Vielzahl von
reihenartig angeordneten leisten- bzw. rippenförmigen
Kolben 90 gleitend verschiebbar aufgenommen. Die hinter
diesen leisten- bzw. rippenförmigen Kolben 90 liegenden
Steuerräume 92 sind an ein Kanalsystem 94 angeschlos
sen. Wenn die Steuerräume 92 über das Kanalsystem 94
zeitlich gesteuert unter Druck gesetzt werden, können
sich die rippenförmigen Kolben 90 gegen die Kraft von
Rückstellfedern 96 über die Wandung 98 geringfügig hin
ausstrecken und gelangen in Reibkrafteingriff mit der
Innenoberfläche der Wandungen 88 des aufgerichteten
Kartons 52. Dieser Zustand der leistenförmigen Kolben
90 ist in Fig. 11 auf der dem Betrachter zugewandten
Seitenwand 98 angedeutet, während die rippenförmigen
Kolben 90 in der benachbarten Seitenwand in der zurück
gezogenen Lage gezeigt sind.
Vorstehend wurde bereits beschrieben, daß die Kar
toneinsätze aus Streifen 86-1 bis 86-4 gebildet sind.
Im aufgerichteten und verwindungssteif verbundenen,
vorzugsweise thermoverschweißten Zustand des Falzstrei
fens entsteht in der einfachsten Ausgestaltung ein Ge
bilde mit einem umlaufenden, von den Wandabschnitten 88
gebildeten Kragen und einem dazu im wesentlichen rech
ten Winkel stehenden, offenen Boden 100, der von nach
innen abgeknickten Bodenflanschen 102 gebildet ist. Die
Breite B102 dieser Flansche beträgt einen einstellbaren
Bruchteil der Gesamtweite W des Behälters.
Aufgrund des durchbrochenen Bodens 100 ergibt sich die
Möglichkeit, über die Transportplatte 60 beim Einsetzen
des Kartons 52 in die Einformungen 42 letztere zu stüt
zen. Zu diesem Zweck ist in der Transportplatte 60 und
der zugehörigen Halterung ein Druckluftkanalsystem 104
vorgesehen, mit dem zeitlich gesteuert eine durch die
Pfeile 106 angedeutete Luftströmung erzeugbar ist. Die
Luftströmung tritt aus der bodenseitigen Stirnfläche
der Positivformen 66 und ist in das Innere der Einfor
mungen 42 gerichtet, so daß beim Nachobenbewegen des
unteren Werkzeugs 54 die satte Anlage der tiefgezogenen
Verbundfolie 20 an der Innenwandung der Ausnehmung 56
gefördert wird. Das Druckluftkanalsystem 104 kann dar
über hinaus zusätzlich zur Steuerung der Hubbewegung
der rippenförmigen Kolben 90 genutzt werden.
Die Darstellungen gemäß Fig. 1 und 3 differieren inso
weit voneinander, als der Kartoneinsatz gemäß Fig. 1
nicht nur mit einem Bodenflansch 102, sondern zusätz
lich noch mit einem Oberseiten Randflansch 108 mit ei
ner wahlbaren Breite B108 ausgestattet ist. Dieser
oberseitige Randflansch 108 ist allerdings lediglich
dann förderlich, wenn besonders schwere Verpackungen
hergestellt werden sollen. Fig. 4 läßt diesen obersei
tigen Randflansch 108 besonders deutlich erkennen.
Schraffiert sind diejenigen Bereiche 110 angedeutet, an
denen sich gefaltete Falzabschnitte des Kartonzu
schnitts in der aufgerichteten Form überlappen. In die
sen Bereichen findet vorzugsweise eine flächige oder
punktuelle Thermoverschweißung statt. Da der Karton auf
beiden Seiten beschichtet ist, kann unabhängig von der
Faltmethode in jedem Falle eine feste Verbindung dieser
überlappenden Bereiche sichergestellt werden.
Fig. 6 zeigt die Lagezuordnung zwischen unterem Werk
zeug 54 und der Transportplatte 60 als oberem Werkzeug
kurz vor Erreichen des unteren Totpunkts der Transport
platte 60. Das untere Werkzeug 54 hat bereits den obe
ren Totpunkt erreicht. Der Kartoneinsatz 52 liegt zu
sammen mit der Verbundfolie 20 satt an der Innenkontur
56 des unteren Werkzeugs 54 an. Formschlüssig tauchen
die Positivformen 66 der Transportplatte 60 in die Ein
formungen ein. Der Kartoneinsatz 52 wird dadurch flä
chig sowohl im Bereich der Wandabschnitte 88 als auch
im Bereich des Bodenflansches 102 und - soweit vorhan
den - auch im Bereich des oberen Randflansches 108 ge
gen die Verbundfolie 20 gepreßt. Beim Zusammenpressen
kann der ggf. vorhandene obere Flansch 108 - siehe Fig.
10 - etwas zusammengedrückt werden, so daß die
Dicke D108 kleiner wird als die Wandstärke D52. Die
Verbundfolie 20 wird dabei nicht überbeansprucht, da
sie sich ihrerseits flächig an der Oberflächenkontur
des unteren Werkzeugs 54 abstützt. Im geschlossenen Zu
stand der Werkzeugteile 54, 60 wird eine mit 112 be
zeichnete Heizeinrichtung betätigt, so daß im Bereich
der Kontaktabschnitte zwischen Kartoneinsatz 52 und
Verbundfolie eine punktuelle oder flächige Verschwei
ßung an den Stellen 118 stattfindet. Diese Verschwei
ßung erfaßt die gesamte Kontaktfläche zwischen Kar
toneinsatz 52 und Folie 20. Der Kartoneinsatz versteift
damit die flexible, d. h. schlaffe Weichfolie flächig,
so daß sich die Formstabilität des Kartoneinsatzes 52
vollständig auf den Weichfolien-Verbund 20 überträgt.
Insbesondere dann, wenn besonders stabile Behälter her
gestellt werden müssen, werden die Innenausnehmungen 56
im unteren Werkzeugteil 54 so gestaltet, wie dies der
Einzelheit gemäß Fig. 9 entnehmbar ist. In diesem Fall
werden in Wandflächen 114 eine Reihe von länglichen
Vertiefungen 116 ausgebildet, die im vollständig einge
fahrenen Zustand der Positivformen 66 den leistenförmi
gen Kolben 90 fluchtend gegenüberliegen. Dieser Zustand
kann dem Schnitt gemäß Fig. 8 entnommen werden.
Vorzugsweise dann, wenn die Heizeinrichtungen 112 akti
viert werden, wird das Kanalsystem 94 mit Druckluft be
aufschlagt, so daß die rippen- bzw. leistenförmigen
Kolben 90 einen vollen Hub nach außen ausführen und den
Karton 52 zusammen mit der Außenhaut aus dem Weichfo
lien-Verbund 20 in die Vertiefungen 116 gegen die Kraft
der Rückstellfedern 96 eindrücken. Es entsteht auf
diese Weise eine im wesentlichen vertikal gesickte Pro
filierung der Seitenwände des Behältnisses, was zu ei
ner Erhöhung der Stabilität des Behälters führt. Wenn
der Steuerdruck im Kanalsystem 94 abgebaut wird, drüc
ken die Federn 96 die betreffenden Kolben 90 wieder
nach innen. Die gesickte Form der Seitenwände bleibt
allerdings erhalten und trägt darüber hinaus zu einer
Verbesserung der flächigen Verbindung zwischen Kar
toneinsatz 52 und Weichfolien-Verbund 20 bei.
Fig. 5 zeigt in vergrößerter Darstellung einen Schnitt
des Behälters unmittelbar nach der Fertigstellung der
Verbindung zwischen Kartoneinsatz 52 und Weichfolien-
Verbund 20. Man erkennt aus dieser Darstellung den
Mehrschichtaufbau sowohl des beschichteten Kartons als
auch des Weichfolien-Verbundes. 52-1 bezeichnet den
Kernbereich aus Recycling-Karton. Mit 52-2 sind die Be
schichtungsfilme aus thermisch schweißbarem Polyethylen
(PE) angedeutet, die eine Dicke von etwa 10 bis 15 µm
haben. 118 bezeichnen diejenigen Stellen, an denen eine
Thermoverschweißung zwischen dem Beschichtungsfilm 52-2
und einer Siegelschicht 20-3 des Weichfolien-Verbundes
20 hergestellt ist. Die Siegelschicht besteht vorzugs
weise aus abziehbarem, d. h. peelbarem Polyethylen (PE-
Kunststoff). 20-2 bezeichnet die Sauerstoff- und CO2-
Sperrschicht aus Ethylen-Vinyl-Alkohol (EVAL) und 20-1
die den mechanischen Schutz bildende Außenschicht, wel
che entweder von einem Polyamid, einem vorbehandelten,
vorzugsweise koronabehandelten Polyethylen mit hohem
Schmelzpunkt oder einem Polyesterkunststoff gebildet
ist.
Die auf diese Weise ausgesteiften Einformungen 42 ver
lassen schließlich die Arbeitsstation 50 und werden ei
ner Lebensmittel-Beschickungsstation 120 und daraufhin
einer Versiegelungsstation 130 zugeführt. In der Dar
stellung gemäß Fig. 1 ist die Befüllungsstation 120
nicht gezeigt, da sich diese Station nicht von herkömm
lichen Befüllungsstationen unterscheidet. In der Ver
siegelungsstation 130 läuft eine herkömmliche Deck-Ver
bundfolie 132 in die Anlage zu. Die Deckfolie 132 wird
kontinuierlich von einer Rolle 134 abgezogen und über
Umlenkwalzen 136, 138 zugeführt. Auch die Versiege
lungsstation 130 hat wiederum ein unteres Stützwerkzeug
140, die mit einer Siegelplatte 142 zusammenwirkt. Die
Siegelplatte 142 ist nach oben und nach unten bewegbar
und partiell beheizt, um an den in Fig. 1 strichpunk
tiert schraffierten Bereichen VS eine Thermoverschwei
ßung zwischen der Deckfolie 132 und der Siegelschicht
20-3 des Weichfolien-Verbundes 20 zu bewirken.
Fig. 10 zeigt den Zustand des Behälters nach dem Ver
siegeln. Diese Figur läßt erkennen, daß sich die Deck
folie 132 bei vorhandenem oberseitigen Randflansch 108
um diesen eng herumschmiegt und im Bereich VS mit dem
Weichfolien-Verbund 20 thermoverschweißt ist. Fig. 10
zeigt, daß auch die Deckfolie 132 als Verbundfolie aus
gebildet ist, wobei eine Siegelschicht 132-3 der Sie
gelschicht 20-3 gegenüber zu liegen kommt. Mit 132-2
ist eine Sauerstoff- und/oder CO2-Sperrschicht aus
Ethylen-Vinyl-Alkohol (EVAL) bezeichnet. Das Innere der
Verpackung ist folglich allseitig von einer Verbundfo
lie mit Sperrschicht umgeben.
Fig. 7 läßt im einzelnen erkennen, wie die Siegel
platte 142 ausgebildet werden muß, um den Behälter in
erfindungsgemäßer Weise versiegeln zu können. Die Sie
gelplatte hat für den Fall, daß der Kartoneinsatz einen
oberseitigen Randflansch 108 hat, entsprechend ausge
bildete Vertiefungen 144, zwischen denen flächige Stege
146 verbleiben, die mit den Versiegelungsbereichen VS
zusammenfallen. Im Bereich dieser flächigen Stege 146
sind partielle Beheizungseinrichtungen 148 vorgesehen,
die sich auch in den Bereich der oberseitigen Randflan
sche 108 hinein erstrecken können. Nicht gezeigt in den
Darstellungen sind zusätzliche Einrichtungen, wie z. B.
eine Evakuierungseinrichtung oder eine Rückbegasungs
einrichtung. Es ist jedoch an dieser Stelle hervorzuhe
ben, daß diese Einrichtungen mit der erfindungsgemäßen
Anlage zur Herstellung und Befüllung der Lebensmittel
behälter selbstverständlich verwendet werden können.
Nach dem Durchlaufen der Versiegelungsstation 130 hän
gen die einzelnen Behälter über die Deckfolie 132 und
den noch zusammenhängenden Weichfolien-Verbund 20 zu
sammen. Die gefüllten und versiegelten Behälter gelan
gen dann in eine Schneideinrichtung 150. In dieser Ein
richtung 150 werden die Behälter entlang von Linien
zerschnitten, die in den Versiegelungsbereichen VS lie
gen. Eine solche Trennebene ist mit strichpunktierter
Linie in Fig. 10 mit 152 bezeichnet. Vorzugsweise
weist die Schneideinrichtung 150 ein Längs-Schneidmes
ser 154 und ein Quer-Schneidmesser 156 auf. Die hinter
der Schneideinrichtung 150 vereinzelten Behälter 158
können dann entnommen und geeignet verpackt werden.
Schließlich sollen anhand der Fig. 12 bis 14 vor
teilhafte Zuschnitte mit entsprechenden Falzungen für
den beidseitig beschichteten Karton beschrieben werden.
Fig. 12 zeigt einen zugeschnittenen Kartonstreifen,
mit dem ein Kartoneinsatz gemäß Fig. 4 herstellbar
ist. Mit gestrichelten Linien sind die Faltlinien be
zeichnet. Die schraffierten Flächen stellen die Über
lappungsbereiche dar, in denen zur Herstellung eines
verwindungssteifen räumlichen Gebildes eine Thermover
schweißung der in Überlappung kommenden Oberflächen
vorgenommen wird.
Eine Ausführungsform des Karton-Streifenzuschnitts, mit
dem ein oberseitig umlaufender Randflansch 108′ her
stellbar ist, ist in Fig. 13, 14 gezeigt. Die Dicken
linien stellen die Randbegrenzungen des Zuschnitts bzw.
Einschnittlinien dar. Die dünnen Linien sind Faltli
nien. Der Zuschnitt gemäß Fig. 13 wird im Bereich der
Ecken so gefaltet, wie dies in der perspektivischen
Darstellung nach Fig. 14 ersichtlich ist. Im aufge
richteten Zustand kommen die Faltlinien 160, 162 in An
lage miteinander. Die dazwischenliegende Faltlinie 164
begrenzt einen nach außen gefalteten Lappen, der vor
zugsweise in eine Wandebene des aufgerichteten Ein
satzes geschwenkt und mit dieser Fläche thermover
schweißt wird. Die Randflansche 108′ überlappen sich im
Bereich Ü und werden dort ebenfalls thermoverschweißt.
Fig. 15 zeigt noch einmal in Übersicht eine Seitenan
sicht der erfindungsgemäßen Anlage zur Herstellung ei
ner Lebensmittelverpackung. Diejenigen Stationen der
Anlage, die den zuvor beschriebenen Arbeitsstationen
entsprechen, sind mit identischen Bezugszeichen gekenn
zeichnet. In dieser Gesamtansicht über die Darstellung
gemäß Fig. 1 hinausgehend eine mit 120 bezeichnete Be
füllungsstation erkennbar. Auch ist die Zulaufstelle
der Deckfolie 132 im einzelnen ersichtlich. Die Dar
stellung gemäß Fig. 15 läßt erkennen, daß sich die er
findungsgemäße Anlage zur Herstellung der Behälter von
einer marktüblichen Verpackungsanlage nur hinsichtlich
der Arbeitsstation 50 unterscheidet. Die übrigen Sta
tionen 30, 120, 140 und 150 können in identischer Aus
bildung ggf. mit geringfügigen Umkonstruktionen von ei
ner herkömmlichen Anlage übernommen werden.
Das erfindungsgemäße Konzept der Behälterherstellung
erlaubt es sogar, die Stationen 30 und 50 zu einer Ein
heit Z zusammenzufassen, wodurch eine sehr kompakte An
lage entsteht.
Selbstverständlich sind Abweichungen der vorstehend be
schriebenen Erfindung möglich, ohne den Grundgedanken
der Erfindung zu verlassen. So ist es beispielsweise
auch möglich, im Bereich der Tiefziehstation 30 zusätz
lich mit Positivformen zu arbeiten, falls besonders
tiefe Behältnisse hergestellt werden sollen. Diese Po
sitivformen können dann dazu genutzt werden, den Weich
folien-Verbund 20 vor dem Tiefziehvorgang vorzuverfor
men, um extreme Foliendehnungen auszuschließen.
Es ist auch nicht erforderlich, den Kartonzuschnitt
oberseitig mit einem Randflansch - umlaufend oder nicht -
auszubilden. In diesem Fall vereinfacht sich die Ver
siegelungsstation, da die Versiegelungsplatte eine ein
fachere Form erhalten kann. Falls ein oberseitiger, ab
gewinkelter Randflansch des Kartonzuschnitts bzw.
-einsatzes nicht vorgesehen ist, vereinfacht sich auch
die Ausbildung der Heizeinrichtungen, da diese dann den
vom Randflansch abgedeckten Bereich nicht mehr erfassen
müssen.
Schließlich kann die Vorrichtung auch so abgewandelt
werden, daß die Zuführvorrichtung für die aufgerichte
ten Kartoneinsätze getrennt von der Oberform in der Ar
beitsstation, d. h. vom Formstempel, ausgebildet wird.
Mit dem vorstehend beschriebenen Aufbau des Behälters
ergibt sich eine Lebensmittelverpackung, die - wie am
besten aus Fig. 10 ersichtlich - allseitig eine sauer
stoff- und CO2-undurchlässige Hülle ausbildet. Dabei
wird das Herstellungsverfahren möglichst einfach gehal
ten, wobei herkömmliche Verpackungsanlagen mit gleicher
Taktfrequenz und mit geringstmöglichem Umbau-Aufwand
genutzt werden können.
Claims (39)
1. Behälter für die Verpackung von Lebensmitteln,
mit einer tiefgezogenen Schale aus Kunststoff und einer
damit oberseitig über einen Flanschabschnitt umlaufend
verschweißten Abdeckung in Form einer Kunststoff-Ver
bundfolie, dadurch gekennzeichnet, daß die Schale (42)
von einem dünnwandigen, in sich nicht flächenstabilen
Weichfolien-Verbundsystem (20) gebildet und innenseitig
zumindest im Bereich der Schalenwandung durch einen
zweiseitig kunststoffbeschichteten und mit der Schale
(42) zumindest an diskreten Stellen (118) verschweißten
Kartonzuschnitt (52) flächig ausgesteift ist, der aus
einem streifenförmigen Zuschnitt (81-1 bis 86-4) mit an
die Innenkontur der Schale (42) angepaßter Falzung (80)
gewonnen ist und durch Verschweißung ausgewählter, sich
in der gefalteten Endform überlappender Falzabschnitte
(110; Ü) eine räumlich stabile, kragenartige Struktur
hat.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Weichfolien-Verbundsystem (20) der Schale (42)
von einer mehrschichtigen Verbundfolie (20) mit einer
ein mechanisches Schutzschild ausbildenden Außenschicht
(20-1), einer im mittleren Bereich liegenden Sauer
stoff- und CO2-Sperrschicht (20-2) und einer inneren
Siegelschicht (20-3) gebildet ist.
3. Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenschicht (20-1) von einem PA-System, einem
vorbehandelten, beispielsweise koronabehandelten Poly
ethylen (PE)-System mit hohem Schmelzpunkt oder einem
Polyester-Kunststoffsystem gebildet ist.
4. Behälter nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Sperrschicht (20-2) von einem Ethy
len-Vinyl-Alkoholsystem (EVOH) gebildet ist.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 2 bis 4, da
durch gekennzeichnet, daß die Siegelschicht (20-3) von
einem vorzugsweise peelbaren Polyethylen (PE)-System
gebildet ist.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da
durch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52) die
Schalenwand (42-1) vollständig auskleidet und einen
nach innen abgeknickten Bodenflansch (102) hat.
7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bodenflansch (102) eine Breite (B102) hat, die
zwischen 5 und 40% der Behälterweite (W) ausmacht.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da
durch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52)
oberseitig einen umlaufenden, nach außen abgewinkelten
Randflansch (108; 108′) hat.
9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Randflansch (108; 108′) eine Breite (B108) zwi
schen 2 und 10 mm, vorzugsweise von 5 mm hat.
10. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da
durch gekennzeichnet, daß die Kunststoffbeschichtung
(52-2) des Kartonzuschnitts (52) von einem thermisch
schweißbaren Polyethylen (PE)-System gebildet ist.
11. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da
durch gekennzeichnet, daß das Weichfolien-Verbundsystem
(20) eine Dicke (D20) im Bereich zwischen 150 und
200 µm hat.
12. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da
durch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52) ein
Flächengewicht im Bereich zwischen 200 und 300 g/m2
hat.
13. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, da
durch gekennzeichnet, daß die Kunststoffbeschichtung
(52-2) des Kartonzuschnitts (52) eine Dicke (D20) zwi
schen etwa 10 und 15 µm hat.
14. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, da
durch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52) als
Trägermaterial (52-1) einen Recycling-Karton aufweist.
15. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 14, da
durch gekennzeichnet, daß die Kunststoffbeschichtung
(52-2) des Kartonzuschnitts (52) von einem abschälbaren
(peelbaren) Kunststoff, vorzugsweise auf der Basis von
Polyethylen (PE) gebildet ist.
16. Verfahren zur Herstellung eines Lebensmittel-Be
hälters insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
bei dem eine Kunststoffolie in einer Formeinrichtung in
Schalenform gebracht und die Schale mit dem Lebens
mittel gefüllt und anschließend mittels einer Siegel
folie ggf. nach Durchführung eines Evakuierungs-
und/oder Schutzbegasungs-Verfahrensschritts mit einem
oberen Flansch der Schale umlaufend gasdicht verbunden
wird, dadurch gekennzeichnet, daß
- a) in die Schale (42) vor der Befüllung ein die Kunststoffolie (20) zumindest im Bereich der Wandungen (42-1) und im Übergang zum Schalenboden (42-2) aus steifender, beidseitig kunststoffbeschichteter Karton zuschnitt (52) eingesetzt wird, und
- b) der eingesetzte Kartonzuschnitt (52) mit der Kunststoffolie (20) an ausgewählten Bereichen (118) fest verbunden, vorzugsweise thermoverschweißt wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeich
net, daß das Einsetzen des Kartonzuschnitts (52) und
dessen Verbinden mit der Kunststoffolie (20) an ein
und derselben Arbeitsposition (50) erfolgt.
18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52) im gefalte
ten Zustand in die in Schalenform gebrachte Kunststoff
folie (42) eingesetzt wird.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeich
net, daß der Kartonzuschnitt (52) aus einem
streifenförmigen Zuschnitt (86-1 bis 86-4) geformt
wird, der eine der Innenkontur der in Schalenform ge
brachten Kunststoffolie (42) entsprechende Falzung hat
und nach dem Falten durch Verbindung, insbesondere Ver
schweißung ausgewählter, sich in der gefalteten Endform
überlappender Falzabschnitte (110; Ü) eine räumlich
stabile, kragenartige Struktur mit ausschnittsweise
offener Bodenfläche erhalten hat.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich
net, daß der Kartonzuschnitt (52) in die in Schalenform
gebrachte Kunststoffolie (42) eingesetzt wird, nachdem
die ausgewählten, sich in der gefalteten Form überlap
penden Falzabschnitte (110; Ü) fest miteinander verbun
den worden sind.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52)
zumindest im Bereich der Seitenwandungen (42-1) des Be
hälters mit der gegenüberliegenden Wand der in Schalen
form gebrachten Kunststoffolie (20) verzahnt wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die in Schalenform ge
brachte Mulde (42) der Kunststoffolie (20) während des
Einsetzens des Kartonzuschnitts (52) durch eine Luft
strömung (106) stabilisiert wird.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeich
net, daß die Luftströmung (106) durch die bodenseitige
Öffnung (100) des Kartonzuschnitts (52) in das Innere
der Mulde (42) gerichtet wird.
24. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zur
Herstellung eines Lebensmittelbehälters gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 15, insbesondere zur Durchführung des
Verfahrens nach einem der Ansprüche 16 bis 23, mit ei
ner Formstation zur Ausbildung einer Mulde in einer der
Formstation (30) zugeführten Kunststoffolie und einer
einer Lebensmittel-Befüllungsstation (120) nachge
schalteten Versiegelungsstation (140), dadurch gekenn
zeichnet, daß der Lebensmittel-Befüllungsstation (120)
eine Arbeitsstation (50) vorgeschaltet ist, in der in
die Schale (42) vor der Befüllung ein die Kunst
stoffolie (20) zumindest im Bereich der Wandungen (42
1)
und im Übergang zum Schalenboden (42-2) aussteifen
der, beidseitig kunststoffbeschichteter Kartonzuschnitt
(52) eingesetzt wird, und der eingesetzte Kartonzu
schnitt (52) mit der Kunststoffolie (20) an ausgewähl
ten Bereichen (118) fest verbunden, vorzugsweise ther
moverschweißt wird.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Arbeitsstation (50) eine die
wannenartig verformte Kunststoffolie (42, 20) form
schlüssig aufnehmende, untere Negativform (54) und eine
über dieser in fluchtende Gegenüberlage bringbare,
obere Postiv-Form (66) aufweist, wobei der Kartonzu
schnitt (52) im geschlossenen Zustand der Form flächig
gegen die Kunststoffolie (42, 20) drückbar und mit die
ser durch zumindest partielle Beheizung (112) der Nega
tivform (54) fest verbindbar ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch
gekennzeichnet, daß in der oberen Positivform (66) ein
Kanalsystem (104) ausgebildet ist, durch das bei
Annäherung an die Negativform (54) ein die wannenförmig
umgeformte Kunststoffolie (42) stabilisierender Fluid
strom (106) auf die Kunststoffolie (42) gerichtet wer
den kann.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 26,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Formhälften (66,
54) der Arbeitsstation (50), vertikal bewegbar sind.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß die Positivform (66) als
Transporteinrichtung (60, 62) für den Kartonzuschnitt
(52) ausgebildet ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Transporteinrichtung (60, 62) zwi
schen der Arbeitsstation (50) und einer Faltstation
(70) hin- und herbewegbar ist.
30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Faltstation (70) eine Heizeinrichtung
(84) zur Verschweißung von in der gefalteten Endform
überlappenden Falzabschnitten (110; Ü) aufweist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 30,
dadurch gekennzeichnet, daß die Positivform (66) im Be
reich der der Muldenwandung (42-1) gegenüberliegenden
Seitenflächen (98) eine Reihe von im wesentlichen lei
sten- bzw. rippenförmigen Kolben (90) aufnimmt, die
sich im Parallelabstand zueinander im wesentlichen
senkrecht zu den horizontalen Kanten der Positivform (66)
erstrecken und mittels einer Druckfluidbetätigung
(94) aus einer versenkten Lage in eine vorstehende Lage
bringbar sind.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekenn
zeichnet, daß die leisten- bzw. rippenförmigen Kolben
(90) im Schließzustand der aus Positivform (66) und Ne
gativform (54) bestehenden Form entsprechenden Ver
tiefungen (116) in den Seitenwänden der Negativform
(54) gegenüber liegen, in die hinein der Kartonzu
schnitt (52) zusammen mit der eingeformten Kunststoffo
lie (20) verformbar ist.
33. Vorrichtung nach Anspruch 31 oder 32, dadurch
gekennzeichnet, daß die rippenförmigen Kolben (90) fe
dernd abgestützt sind.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 33,
dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (114) und
die sich daran anschließenden Kantenbereiche der Nega
tivform (54) mit einer Heizeinrichtung (112) ausge
stattet sind.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 34,
dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsstation (50)
zugleich die Formstation der Kunststoffolie (20) aus
bildet.
36. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 35,
dadurch gekennzeichnet, daß die Formstation (30) ein
Tiefzieh-Werkzeug (34) aufweist, in das die Kunststoff
folie (20) mit unter Druckunterstützung nach geeigneter
Vorheizung einziehbar ist.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 36,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Station der Vor
richtung so aufgebaut ist, daß jeweils in einem Ar
beitsgang eine Gruppe von Behältern weiterverarbeitet,
beschichtet bzw. fertiggestellt werden kann.
38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 37,
dadurch gekennzeichnet, daß die Behälter über die
Kunststoffolie (20) zusammenhängend durch die Vorrich
tung transportiert werden, und daß der Versiegelungs
station (130) eine Trenneinrichtung (150) nachgeschal
tet ist, an der die einzelnen Behälter (156) vereinzelt
werden.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 38,
dadurch gekennzeichnet, daß die Versiegelungsstation
(130) eine beheizte Versiegelungsplatte (142) aufweist,
deren Relief und/oder deren Heizeinrichtung (148) der
art an die Gestalt der eingesetzten Kartonzuschnitte
(52) angepaßt ist, daß die Versiegelung zwischen der
Kunststoffolie (20) und einer Deckfolie (132) umlaufend
dicht durch die Schweißnaht außerhalb des Kar
tonzuschnitts (52) bewirkt wird.
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