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DE4130905A1 - Behaelter fuer die verpackung von lebensmitteln, verfahren zur herstellung eines solchen behaelters und vorrichtung zur durchfuehrung dieses verfahrens - Google Patents

Behaelter fuer die verpackung von lebensmitteln, verfahren zur herstellung eines solchen behaelters und vorrichtung zur durchfuehrung dieses verfahrens

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Publication number
DE4130905A1
DE4130905A1 DE4130905A DE4130905A DE4130905A1 DE 4130905 A1 DE4130905 A1 DE 4130905A1 DE 4130905 A DE4130905 A DE 4130905A DE 4130905 A DE4130905 A DE 4130905A DE 4130905 A1 DE4130905 A1 DE 4130905A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
plastic
cardboard
container
cardboard blank
film
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE4130905A
Other languages
English (en)
Inventor
Sylvia Dietrich
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Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Priority to DE4218998A priority patent/DE4218998A1/de
Priority to EP92919580A priority patent/EP0604507B1/de
Priority to DE59206506T priority patent/DE59206506D1/de
Priority to PCT/EP1992/002148 priority patent/WO1993006016A1/de
Priority to AT92919580T priority patent/ATE138865T1/de
Publication of DE4130905A1 publication Critical patent/DE4130905A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Behälter für die Verpac­ kung von Lebensmitteln, mit einer tiefgezogenen Schale aus Kunststoff und einer damit oberseitig über einen Flanschabschnitt umlaufend fest verbundenen, vorzugs­ weise verschweißten Abdeckung in Form einer Kunststoff- Verbundfolie, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Verfahren zur Herstellung eines Lebensmittelbehälters gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 16 sowie eine Vorrich­ tung zur Durchführung eines Verfahrens zur Herstellung eines Lebensmittelbehälters gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 24.
Verpackungsbehälter der eingangs beschriebenen Art wer­ den insbesondere für Lebensmittel gebraucht und verwen­ det, die aufgrund ihrer leichten Verderblichkeit in be­ sonderem Maße beim Transport und bei der Lagerung vor Einflüssen von Außen, wie z. B. vor übermäßigen Tempe­ ratur- oder Lichteinflüssen, geschützt werden müssen. Diese Behältnisse müssen deshalb nicht nur ausreichend formstabil und vorzugsweise stapelbar, sondern darüber hinaus so beschaffen sein, daß die im Behältnis aufge­ nommene Ware vorzugsweise hermetisch gegenüber der Um­ gebung, insbesondere gegenüber einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre abgeschirmt wird. Dabei ist ein weiteres, wichtiges Kriterium bei diesen Behältnissen darin zu sehen, daß die Herstellung bzw. die Verarbeitung des Behälters ebenso wie die Befüllung einfach durchgeführt werden kann, wobei vorzugsweise eine raumsparende, li­ near angeordnete Fertigungsanlage anzustreben ist.
Diese Fertigungsanlagen haben den Vorteil, daß sie mo­ dular aufgebaut werden können, so daß die einzelnen Ar­ beitsstationen je nach dem herzustellenden Behältnis individuell zusammengestellt und so wirtschaftlich ein­ gesetzt werden können.
Ein herkömmlicher Behälter dieser Art besteht in der Regel aus zwei Teilen, nämlich einer tiefgezogenen Kunststoffschale mit oberseitigem Randflansch und einer damit verschweißten Abdeckung in Form einer Kunststoff- Verbundfolie. Diese Kunststoff-Verbundfolie besitzt re­ gelmäßig eine Trägermaterialschicht aus beispielsweise axial gerecktem Polyamid oder Polyester, eine Kohlendi­ oxid- bzw. Sauerstoff-Sperrschicht aus Ethylen-Vinyl- Alkohol (EVOH) und eine Siegelschicht zum Versiegeln der Abdeckung mit der übrigen Schale, wobei die Siegel­ schicht in der Regel aus einem Polyethylen-Kunststoff­ system besteht. Auch der Behälterboden, d. h. die tief­ gezogene Kunststoffschale des Behälters wird bei höher­ wertigen Verpackungen aus einer Kunststoff-Verbundfolie hergestellt. Um Gewicht zu sparen, verwendet man form­ stabile Folien, beispielsweise auf Polystyrol-Basis mit einer Stärke im Bereich zwischen 700 und 1000 µm. Die Polystyrol-Basisschicht trägt in diesem Fall wiederum eine Sperrschicht aus einem Ethylen-Vinyl-Alkoholsystem und eine der Abdeckung zugewandte Polyethylen-Siegel­ schicht, die mit der Abdeckung thermoverschweißbar ist. Diese Folien eignen sich sowohl für die Negativ- als auch für die Positiv-Verformung mit und ohne mechani­ scher Vordehnung der Folie. Auf diese Weise lassen sich Behälterformen unterschiedlicher Gestaltung und Festig­ keit mit verhältnismäßig einfach zu steuernden Maschi­ nen herstellen, wobei auch das Umrüsten der Verpac­ kungsanlage beim Umstellen von einer Ware auf die an­ dere verhältnismäßig schnell vonstatten gehen kann.
Bei Verwendung von Polyvinylchlorid (PVC) als mecha­ nisch stabilisierende Lage der Verbund-Hartfolie ge­ lingt es, die Wandstärke der Unterfolie ohne Festig­ keitseinbußen zu reduzieren. Dennoch wird auch bei die­ ser Werkstoffauswahl pro Verpackung eine erhebliche Menge an Kunststoff benötigt, der aufgrund des Verbund­ aufbaus den Nachteil hat, daß er einem Recycling, d. h. einer Wiederverwertung nicht mehr zugeführt werden kann.
Man hat dieses Problem bereits frühzeitig erkannt und versucht, Lebensmittelverpackungen so aufzubauen, daß der Anteil an nicht mehr wiederverwendbaren Kunststoff verringert werden konnte. So ist beispielsweise aus dem DE-GM 73 30 156 ein Behälter aus einem Schichtstoff be­ kannt, der eine Pappkartonschicht und zumindest einsei­ tig eine Polyester-Deckschicht aufweist. Das hauptsäch­ liche Anwendungsgebiet dieses Schichtstoffs wird in der Verwendung zur Herstellung eines Behälters gesehen, der sich zum Kochen oder Wiedererhitzen von Nahrungsmitteln für Menschen eignet. Der Schichtstoff wird zu diesem Zweck geeignet zugeschnitten, dann durch Faltung und Eindrücken in eine Form in Schalenform gebracht, wobei die bei der Faltung in Übereinanderlage kommenden Ober­ flächenteile durch Heißversiegelung aneinander befe­ stigt werden. Ein solcher Behälter läßt sich allerdings auch mit einer Kunststoff-Verbundfolie der vorstehend beschriebenen Art nicht hermetisch verschließen, wobei insbesondere in den Eckbereichen des Behälters eine zu große Sauerstoffdurchlässigkeit auftritt und aufgrund des fehlenden oberseitigen Randflansches eine Verbin­ dung mit einer Abdeckfolie nicht möglich ist.
In der deutschen Patentschrift 10 36 153 wird eine Vor­ richtung zum Herstellen von Flachpackungen beschrieben, die aus thermoplastisch beschichtetem Papier bestehen, das so zugeschnitten und gefaltet wird, daß auch seit­ liche, nach außen umgebogene obere Verpackungsränder entstehen, über die dann in einer Verschließstation eine Deckbahn aus Kunststoff umlaufend angeschweißt wird. Auch mit diesem bekannten Verfahren läßt sich kein Behälter herstellen, der den bei empfindlichen Wa­ ren geforderten Dichtigkeitskriterien gerecht wird. Da­ bei ist zu berücksichtigen, daß bei besonders hochwer­ tigen Verpackungen eine Evakuierung der Packung bzw. eine Rückbegasung der Packung mit einem Schutzgas, wie z. B. Kohlendioxid, gefordert ist. Kohlendioxid hat eine Flüchtigkeit, die etwa um den Faktor 4 höher ist als diejenige von Sauerstoff. Leicht verderbliche Waren lassen sich deshalb in einer Verpackung gemäß DE-PS 10 36 153 nicht aufbewahren. Im übrigen läßt sich das aus dieser Schrift bekannte Verfahren nicht mit Tief­ ziehanlagen herkömmlicher Bauart kombinieren, ohne hier durchgreifende Veränderungen der Anlage vorzunehmen.
Man hat schließlich auch schon versucht, Behälter gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 so aufzubauen, daß die Schale sowohl ein Kartonteil als auch ein Kunststoffteil aus tiefgezogener Kunststoffolie auf­ wies. Beispiele für solche Behälter sind in der GB-PS 11 36 885, der GB-PS 10 43 215 und der DE-PS 20 34 154 beschrieben. Im Falle der GB-PS 10 43 215 wird ein aus einem Kartonzuschnitt gefalteter Behälter über einen umlaufenden, oberen abgewinkelten Flanschbereich mit einer eingezogenen Kunststofform verbunden. Da die Ver­ bindung zwischen Kunststoffauskleidung und Kartonzu­ schnitt allerdings lediglich im Flanschbereich vorgese­ hen ist, ist die Kunststoffauskleidung auch in diesem Fall noch verhältnismäßig steif auszubilden, da der au­ ßenseitige Kartonzuschnitt eine Bewehrung bildet und nur bedingt zur Aussteifung der Behälterschale herange­ zogen werden kann. Schließlich benötigt dieses Verfah­ ren eine erhebliche Menge an Karton. Eine Integration des Verfahrens in herkömmliche, marktübliche Verpac­ kungssysteme ist dabei ebenfalls nicht möglich.
Im Falle des Behälters gemäß GB-PS 11 36 885 wird eben­ falls ein gefalteter Kartonzuschnitt innenseitig mit einem Kunststoffsystem ausgekleidet, das dann auch den umlaufenden, abgewinkelten Flansch für die Anbringung einer Abdeckfolie ausbildet. Um die Kunststoffolie in die Negativform mit eingelegtem Kartonzuschnitt durch Unterdruck einziehen zu können, ist der Kartonzuschnitt so gestaltet, daß er flächenmäßig kleiner ist als die Außenoberfläche der eingezogenen Kunststoffolie. Die versteifende Funktion des Kartonzuschnitts ist deshalb auch in diesem bekannten Fall verhältnismäßig einge­ schränkt.
Eine vollkommene, versteifende Ummantelung eines wan­ nenförmigen Kunststoffbehälters mit einem Verstärkungs­ material-Zuschnitt aus Pappe ist in der DE-PS 20 34 154 beschrieben. Bei der Herstellung eines solchen Behäl­ ters ist allerdings ein verhältnismäßig komplex aufge­ bautes Werkzeug erforderlich. Zunächst wird der Pappe­ zuschnitt in eine Negativform eingefaltet, die mit ei­ nem Oberstempel zusammenwirkt, mittels dem dann eine Folienbahn in die Form eingedrückt wird. Zum Einfalten des Pappezuschnitts kommt ein Saugstempel zur Anwen­ dung, der den Pappezuschnitt bei einer Relativbewegung zwischen Saugstempel und Negativform festhält. Um die Kunststoffolie mit der Innenoberfläche des Pappezu­ schnitts fest verbinden zu können, wird nach dem Ein­ formen der Kunststoffolie mittels des Oberstempels in den Raum zwischen Oberstempel und eingeformter Kunst­ stoffolie ein Druckmittel eingespeist, das dann die Endformung des Behälters und die feste Haftung der Fo­ lie an dem gefalteten Zuschnitt bewirkt. Dieses Her­ stellungsverfahren läßt sich schwerlich ohne größere Umbaumaßnahmen mit auf dem Markt befindlichen Verpac­ kungsmaschinen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 24 durchführen.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Behälter für die Verpackung von Lebensmitteln gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, der sich da­ durch auszeichnet, daß die zur Herstellung des Behäl­ ters erforderliche Menge an nicht wiederverwertbarem bzw. nicht recycelbarem Kunststoff erheblich verringert ist, wobei gleichzeitig allerdings nach wie vor höchste Dichtigkeitswerte sichergestellt werden. Der Aufbau des Behälters soll darüber hinaus so sein, daß er mit her­ kömmlichen, vorzugsweise linear aufgebauten Verpac­ kungsmaschinen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 24 mit möglichst geringem Umbau-Aufwand hergestellt werden kann, ohne die Leistungsfähigkeit dieser Verpackungsma­ schinen zu beeinträchtigen. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein möglichst einfaches Ver­ fahren zur Herstellung eines solchen Behälters zu schaffen, das sich in den Verfahrensablauf bei marktüb­ lichen Verpackungsmaschinen nahtlos einfügt. Schließ­ lich besteht ein weiteres Ziel der Erfindung darin, eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens zu schaffen, mit dem die Behälter mit geringstmöglichem vorrichtungstechnischen Aufwand qualitativ hochwertig hergestellt werden können.
Die vorstehend angesprochenen Ziele der Erfindung wer­ den bezüglich der Schaffung des Behälters mit den Merk­ malen des Anspruchs 1, bezüglich des Verfahrens durch die Verfahrensschritte des Anspruchs 16 und bezüglich der Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens mit den Merkmalen des Anspruchs 24 gelöst.
Erfindungsgemäß wird die bislang verwendete Verbund- Hartfolie aus Polystyrol (PS) oder Polyvinylchlorid (PVC) durch einen Weichfolien-Verbund, d. h. eine extrem flexible Verbundfolie ersetzt, die im Verhältnis zu Hartfolien eine wesentlich geringere Flächensteifigkeit hat. Dieser Weichfolien-Verbund erhält seine die Behäl­ terstruktur stabilisierende Form durch einen Kartonzu­ schnitt, der in die in Schalenform gebrachte, sehr dünnwandige Verbundfolie so eingesetzt wird, daß er den Weichfolien-Verbund flächig aussteift. Weil der Karton­ zuschnitt beidseitig mit einer Kunststoffbeschichtung versehen ist, ergibt sich der Vorteil, daß die flächige Verbindung zwischen dem aussteifenden Kartonzuschnitt und der in Behälterform gebrachten Weich-Verbundfolie in kürzester Zeit, beispielsweise durch einen punktuel­ len oder flächenerfassenden Thermoschweißvorgang herge­ stellt werden kann. Gleichzeitig stellt die beidseitige Beschichtung des Kartonzuschnitts aber auch sicher, daß mit hoher Taktfrequenz aus streifenförmigen Zuschnitten schachtelartige, räumlich stabile Kartoneinsätze herge­ stellt werden können, indem die sich überlappenden Falzabschnitte thermoverschweißt werden. Die Verarbei­ tung des beidseitig beschichteten Kartons zu räumlich stabilen Behältereinsätzen mit kragenartiger Struktur kann mit so hoher Taktzahl erfolgen, daß die Herstel­ lung der Kartonzuschnitte parallel mit der Verarbeitung der Weich-Verbundfolie im kontinuierlichen Abzug von einer Vorratsrolle durchgeführt wird. Da erfindungsge­ mäß der bereits gefaltete und damit räumlich formsta­ bile Kartonzuschnitt in die ausgeformte Mulde des Weichfolien-Verbundes eingesetzt wird, ergeben sich bei der lagemäßigen Ausrichtung zwischen Kartonzuschnitt und Weichfolien-Verbund keine Probleme. Der eine sta­ bile Kragenstruktur aufweisende, gefaltete und zumin­ dest punktuell thermoverschweißte Kartonzuschnitt kann mit einer verhältnismäßig robusten Greifereinrichtung gehandhabt und dementsprechend exakt über den in die Verbund-Weichfolie eingeformten Vertiefungen positio­ niert werden. Das Risiko, den sehr dünnwandigen Weich­ folien-Verbund beim Einsetzen des Kartonzuschnitts zu verletzen, wird vermindert. Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist es möglich, mit einem Weichfolien-Ver­ bundsystem zu arbeiten, das lediglich eine Dicke im Be­ reich zwischen 150 und 200 µm hat. Auf diese Weise ge­ lingt es, diejenige Kunststoffmenge der Verpackung, die einer Wiederaufbereitung nicht mehr zugeführt werden kann, im Vergleich zu herkömmlichen Behältern auf etwa 20% zu verringern. Wenn beispielsweise bei einer her­ kömmlichen Polystyrol-Hartfolie mit einer Dicke von 750 µm und einer Folienbreite von 425 mm pro 1000 m Folie 333 kg nicht mehr wiederaufbereitbarer Kunststoff an­ fiel, wird dieser Kunststoffanteil durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen auf etwa 70 kg reduziert. Die Kunststoffbeschichtung des Kartonzuschnitts kann äußerst dünnwandig, beispielsweise mit einer Stärke von etwa 12 µm ausgeführt werden, so daß dieser Verpak­ kungs-Kunststoffabfall nicht ins Gewicht fällt.
Der erfindungsgemäße Aufbau des Behälters ist unabhän­ gig von der Dichtigkeit des eingesetzten, kragenartigen Kartonzuschnitts, insbesondere im Bereich der Eckkanten nach außen hin vollkommen dicht. Der erfindungsgemäße Behälter eignet sich deshalb auch für Verpackungsver­ fahren, bei denen der Innenraum der Verpackung evaku­ iert und/oder ggf. nach dem Befüllen mit einem stabili­ sierenden Medium rückbegast wird. Es entsteht auf diese Weise eine qualitativ äußerst hochwertige Verpackung, bei der allerdings lediglich nur noch ein Bruchteil an nicht recycelbarem Kunststoff anfällt. Dabei kommt der erfindungsgemäße Aufbau des Behälters der Anwendung ei­ nes sehr wirtschaftlichen Herstellungsverfahrens zu­ gute. Da der in die ausgeformte Mulde der Verbundfolie eingesetzte Kartonzuschnitt aus einem streifenförmigen Material gewonnen wird, ergibt sich bei der Herstellung des räumlich bereits stabilen Kartonzuschnitt-Einsatzes bodenseitig regelmäßig eine Öffnung, die in vorteilhaf­ ter Weise dazu genutzt werden kann, den vorgeformten Weichfolien-Verbund während des Einsetzens des Karton­ zuschnitts von oben durch eine Luftströmung zu stabili­ sieren. Die Positionierungsgenauigkeit des Kartonzu­ schnitts in der vorzugsweise tiefgezogenen Verbundfolie kann auf diese Weise zusätzlich verbessert werden und die Beschädigungsgefahr für die sehr dünnwandige Ver­ bundfolie wird spürbar herabgesetzt.
Der erfindungsgemäße Aufbau des Behälters ermöglicht ein Herstellungsverfahren, das sich nahtlos und ohne Einbußen in der Leistungsfähigkeit in den Verfahrensab­ lauf marktüblicher Verpackungsmaschinen, wie sie ein­ gangs umschrieben worden sind, eingliedern läßt. Der lineare Aufbau derartiger Verpackungsanlagen kann er­ findungsgemäß beibehalten werden. Es ist lediglich er­ forderlich, dem Arbeitsschritt des Befüllens des Behäl­ ters mit der zu verpackenden Ware einen Schritt voran­ zustellen, bei dem der die Verbund-Weichfolie ausstei­ fende Kartonzuschnitt in die vorgeformte, vorzugsweise tiefgezogene Form eingesetzt wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung des Herstellungsverfahrens für die umweltfreundlichere Lebensmittelverpackung kann durch einfaches Umrüsten von bereits auf dem Markt be­ findlichen Verpackungsanlagen gewonnen werden. Die Durchsatzleistung der Verpackungsanlage muß dabei nicht vermindert werden. Es ist lediglich eine zusätzliche Einrichtung vorzusehen, mit der entweder bereits fer­ tiggestellt angelieferte oder parallel durch kontinu­ ierliche Verarbeitung von in Streifen geschnittenen und gestanzten Kartonzuschnitten gewonnene, räumlich sta­ bile, d. h. aufgerichtete und durch Thermoschweißung stabilisierte Kartonzuschnitte in die tiefgezogene Ver­ bundfolie eingesetzt werden. Die übrigen Bestandteile der herkömmlichen Verpackungsanlage können unverändert beibehalten werden.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegen­ stand der Unteransprüche. In den Ansprüchen 2 bis 15 sind vorteilhafte Ausgestaltungen des Behälters an sich umrissen, die Ansprüche 17 bis 23 bilden das erfin­ dungsgemäße Herstellungsverfahren weiter und in den An­ sprüchen 25 bis 39 werden vorteilhafte Weiterbildungen der Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens unter Schutz gestellt.
Eine qualitativ äußerst hochwertige Verpackung ergibt sich mit der Weiterbildung gemäß Anspruch 2. Derartige Weichfolien-Verbundsysteme sind auf dem Markt mit Qua­ litäten erhältlich, die dem betreffenden Anwendungsge­ biet optimal angepaßt sind. Bereits mit Dicken von etwa 150 µm sind diese Weichfolien-Verbundsysteme sicher, d. h. beschädigungsarm verarbeitbar, selbst wenn tiefere Behälter ausgeformt werden müssen.
Die Außenschicht des Weichfolien-Verbundsystems wird vorzugsweise von einem Polyamid-Kunststoff, einem vor­ behandelten, beispielsweise koronabehandelten Polyethy­ len-Kunststoff mit hohem Schmelzpunkt oder einem Poly­ ester-Kunststoff gebildet. Die Verwendung von Polyethy­ len für die Außenschicht bringt zusätzliche preisliche Vorteile.
Wenn die Siegelschicht des Behälters gemäß Anspruch 5 ausgebildet wird, läßt sich der nicht ohne weiteres recycelbare Weichfolien-Verbund sehr einfach vom übri­ gen Teil des Behälters trennen. Gleichwohl läßt sich über die Siegelschicht und die Kunststoffbeschichtung des Kartonzuschnitts eine sehr stabile Verbindung, bei­ spielsweise durch Anwendung eines Thermoschweißverfah­ rens herstellen, so daß die mechanische Aussteifung des flexiblen Weichfolien-Verbundes durch den Karton langlebig aufrechterhalten wird.
Die Sperrschicht wird erfindungsgemäß nach wie vor von einem Ethylen-Vinyl-Alkohol (EVOH bzw. EVAL) gebildet. Da erfindungsgemäß jedoch die Dicke der Kunststoffum­ mantelung des Behälters stark verringert ist, eröffnet der erfindungsgemäße Aufbau des Behälters die Möglich­ keit, die Dicke dieser Ethylen-Vinyl-Alkoholschicht im Verhältnis zur Gesamtstärke anzuheben. Dadurch kann die Schutzwirkung für das Lebensmittel verbessert werden, ohne dadurch die Menge an nicht recycelbarem Kunststoff spürbar anheben zu müssen.
Wenn der Kartonzuschnitt die Schalenwand vollständig auskleidet und einen nach innen abgeknickten Boden­ flansch hat, ergibt sich eine sehr gute, aussteifende Wirkung des Kartonzuschnitt-Einsatzes für die tiefgezo­ gene Weichfolie. Gleichwohl läßt sich der Einsatz aus sehr einfach gestalteten, streifenartigen Kartonzu­ schnitten, die mit individuell gewählten Falzen bzw. Faltlinien ausgebildet werden, herstellen. Der nach in­ nen abgeknickte Bodenflansch gibt dem Kartoneinsatz selbst dann, wenn die überlappten Falzabschnitte ledig­ lich punktverschweißt sind, eine sehr hohe Verwindungs­ steifigkeit. Durch die flächige Verbindung des Kar­ toneinsatzes mit der außenliegenden Umhüllung aus dem Weichfolien-Verbund überträgt diese Verwindungssteifig­ keit unmittelbar auf den tiefgezogenen Weichfolien-Ver­ bund, der damit selbst bei schweren Verpackungen zuver­ lässig vor Überbeanspruchungen bzw. Überdehnungen ge­ schützt wird. Durch die Wahl des Zuschnitts des Kartons kann gezielt Einfluß auf Lage und Größe der bodenseiti­ gen Öffnung genommen werden, was vorteilhafterweise auch im Hinblick auf die zu verpackende Ware geschieht. Der Aufbau des Kartonzuschnitts gemäß Anspruch 6 hat deshalb den besonderen Vorteil, dem Behältnis mit einem Minimum an Kartonverbrauch eine ausreichende Stabilität zu verleihen.
Vorzugsweise wird die Breite des Bodenflansches so ge­ wählt, daß sie im Bereich zwischen 10 und 40% der Be­ hälterweite liegt.
Für besonders schwere Verpackungen ist es von Vorteil, den Kartonzuschnitt gemäß Anspruch 8 weiterzubilden und auch oberseitig mit einem umlaufenden, nach außen abge­ winkelten Randflansch auszustatten. Aufgrund der beid­ seitigen Beschichtung des Kartons läßt sich auch dieser Randflansch durch Thermoverschweißung von umgefalzten, und in der gefalteten Form überlappenden Falzabschnit­ ten aus einem streifenförmigen Zuschnitt herstellen. Die Widerstandsfähigkeit des Behälters gegen Verwindun­ gen wird auf diese Weise zusätzlich verbessert. Darüber hinaus bietet der obere, umlaufende Randflansch einen Schutz für die Kante der tiefgezogenen Weichfolie beim Einsetzen des Kartonzuschnitts. Es hat sich gezeigt, daß bereits Breiten von einigen mm diesen Effekt zuver­ lässig unterstützen.
Mit einer Kunststoffbeschichtung des Kartonzuschnitts nach Anspruch 10 läßt sich der Kartoneinsatz zum einen sehr leicht aufrichten und zum anderen in der aufge­ richteten Form wirtschaftlich zu einer verwindungsstei­ fen Struktur herstellen, vorzugsweise thermoverschwei­ ßen. Die Kunststoffbeschichtung nach Anspruch 10 geht mit der Siegelschicht des Weichfolien-Verbundsystems eine ebenso sichere wie schnell herstellbare Verbindung ein, die auch bei tiefen Temperaturen langzeitstabil ist. Der erfindungsgemäße Behälter eignet sich deshalb auch in besonderem Maße für die Tiefkühlverpackungen. Gleichwohl läßt sich der Kartonzuschnitt nach dem Öff­ nen des Behälters und nach dem Verbrauch der verpackten Ware sehr leicht vom Weichfolien-Verbundsystem trennen, was die Umweltverträglichkeit des erfindungsgemäßen Be­ hälters zusätzlich verbessert.
Bereits mit Flächengewichten von etwa 200 bis 300 g/m2 läßt sich ein sehr verwindungssteifer Behältereinsatz herstellen, der im Verbund mit der diesen Einsatz umge­ benden Verbundfolie einen Behälter schafft, der festig­ keitsmäßig dem herkömmlichen Behälter aus tiefgezogener Verbund-Hartfolie in nichts nachsteht.
Aufgrund der doppelseitigen Beschichtung des Kartonzu­ schnitts ist sichergestellt, daß das Lebensmittel mit dem Kartonmaterial selbst nicht in Berührung kommt. Für diesen Bereich kann deshalb ein Recycling-Karton, d. h. ein minderwertiger Karton verwendet werden.
Auch die Kartonbeschichtung wird vorzugsweise von einem peelbaren Kunststoff gebildet, so daß der Verbraucher mit wenigen Handgriffen in der Lage ist, die wiederver­ wertbaren Bestandteile der Verpackung von den nicht recycelbaren Bestandteilen zu trennen.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung des erfin­ dungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung des Lebensmit­ telbehälters ist Gegenstand des Anspruchs 17. Mit die­ ser Weiterbildung gelingt es, die Verpackungsanlage sehr kompakt auszubilden. Ein weiterer Vorteil dieser Ausgestaltung besteht darin, daß die Negativform für die Herstellung der Einformungen im Weichfolien-Verbund gleichzeitig zur Positionierung des Weichfolien-Verbun­ des bezüglich der einzusetzenden Kartonzuschnitte ge­ nutzt werden kann. Dadurch kann die Arbeitsgenauigkeit des Herstellungsverfahrens angehoben werden, wobei die Gefahr, das Weichfolien-Verbundsystem zu beschädigen, ohnehin dadurch schon sehr klein ist, daß der Kartoneinsatz beidseitig kunststoffbeschichtet ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren der flächigen Ausstei­ fung eines Weichfolien-Verbundes mit einem räumlich stabilen, d. h. verwendungssteifen Kartonzuschnitt läßt sich auf verschiedene Art und Weise durchführen. Es ist beispielsweise möglich, den Kartonzuschnitt in Strei­ fenform zuzuführen und die räumliche Kartonstruktur erst in der bereits tiefgezogenen Verbundfolie herzu­ stellen. Vorteilhafter, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung herkömmlicher Verpackungsanlagen, ist jedoch die Weiterbildung des Anspruchs 18, gemäß der der Kartonzuschnitt im bereits gefalteten Zustand in die in Schalenform gebrachte Kunststoffolie eingesetzt wird.
Die Weiterbildung des Verfahrens nach Anspruch 21 führt zu besonders stabilen Behältern. Die Verzahnung zwi­ schen Kartonzuschnitt und Kunststoff-Verbundfolie führt zu einer noch höheren Stabilität des Behälters und zu einer noch besseren Aussteifung zusammen mit dem an sich nicht flächenstabilen Weichfolien-Verbund. Darüber hinaus hat diese Art der Ausbildung der Seitenwände Vorteile bei der Umspülung des Füllgutes mit Gas.
Wenn die ausgeformte Mulde der Kunststoffolie während des Einsetzens des Kartonzuschnitts durch eine Luft­ strömung stabilisiert wird, können Fehlsteuerungen selbst bei sehr dünnwandigen Weichfolien-Verbundsyste­ men zuverlässig ausgeschlossen werden. Vorteilhaft wird allerdings diese stabilisierende Luftströmung mit einer Saugströmung kombiniert, die von der Gegenform auf die Außenseite des Weichfolien-Verbundes aufgebracht wird.
Die Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens kann durchwegs mit herkömmlichen Komponenten von marktübli­ chen Verpackungsanlagen ausgeführt werden. Ein näheres Eingehen auf die Weiterbildungen der Vorrichtung gemäß den Ansprüchen 25 bis 39 ist deshalb an dieser Stelle nicht notwendig. Diese Weiterbildungen zielen insbeson­ dere darauf ab, den Weichfolien-Verbund beim Transport durch die Verpackungsanlage möglichst wirksam zu scho­ nen und die Taktfrequenz der Vorrichtung hoch zu hal­ ten. Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich auch für die Herstellung von mehreren Behältern in einem Ar­ beitsgang und in einer Arbeitsstation, was Gegenstand des Anspruchs 37 ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der übrigen Unteransprüche.
Nachstehend werden anhand schematischer Zeichnungen mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläu­ tert. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Draufsicht einer Anlage für die Herstellung eines erfindungsgemä­ ßen Lebensmittelbehälters;
Fig. 2 eine schematische Schnittansicht gemäß II-II in Fig. 1;
Fig. 3 eine schematische Schnittansicht gemäß III-III in Fig. 1;
Fig. 4 die Ansicht gemäß IV in Fig. 3;
Fig. 5 die Einzelheit "V" in Fig. 6;
Fig. 6 eine schematische Schnittansicht gemäß VI-VI in Fig. 1 mit einer etwas modifizier­ ten Formgebung des eingesetzten Kartonzu­ schnitts;
Fig. 7 in vergrößertem Maßstab einen Schnitt ge­ mäß VII-VII in Fig. 1;
Fig. 8 den Schnitt gemäß VIII-VIII in Fig. 6 - 90° gedreht - im Bereich einer Seiten­ wand, die mit einer Einrichtung zur Aus­ bildung von versteifenden Sicken ausge­ stattet ist;
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht der unteren Werkzeughälfte zur Aufnahme des Kartonzu­ schnitts;
Fig. 10 in vergrößertem Maßstab eine Teil­ Schnittansicht des versiegelten Behälters im Bereich des oberen Randflansches;
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht der mit der Unterform gemäß Fig. 9 korrespondierenden Oberform;
Fig. 12 eine erste Ausführungsform eines Kartonzu­ schnitts im ungefalteten Zustand;
Fig. 13 eine weitere Ausführungsform eines Karton­ zuschnitts im ungefalteten Zustand;
Fig. 14 eine perspektivische Ansicht einer Eck­ kante des aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 13 gefalteten Karton-Einsatzes; und
Fig. 15 eine Seitenansicht einer Anlage zur Durch­ führung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines Behälters.
In Fig. 1 ist mit dem Bezugszeichen 20 eine auf einer Walze aufgewickelte Verbundfolie bezeichnet, wie sie beispielsweise von der Firma "WALKI" in verschiedenen Ausführungen mit unterschiedlichen Schutzeigenschaften auf dem Markt angeboten wird. Bei dieser Verbundfolie handelt es sich um einen Weichfolien-Verbund, bei­ spielsweise mit folgendem Aufbau:
Die ein mechanisches Schutzschild ausbildende Außen­ schicht wird beispielsweise von einem Polyamid, einem vorbehandelten, vorzugsweise koronabehandelten Polye­ thylen, vorzugsweise mit hohem Schmelzpunkt, oder einem Polyester-Kunststoff gebildet. Die Dicke dieser Schicht beträgt beispielsweise 30 µm. An diese mechanische Schutzschicht schließt sich eine für Sauerstoff und Kohlendioxid wirksame Sperrschicht aus Ethylen-Vinyl- Alkohol (EVOH bzw. EVAL) an. Die bei der Darstellung gemäß Fig. 1 zugewandte obere Schicht wird von einer Siegelschicht gebildet, die vorzugsweise von einem ab­ schälbaren bzw. peelbaren Polyethylen-Kunststoff bzw. -Kunststoffsystem gebildet ist. Unter dem Begriff "Weichfolien-Verbund" soll im folgenden eine Verbundfo­ lie verstanden werden, die flexibel, d. h. in sich nicht flächenstabil ist. Die Wandstärke dieses Weichfolien- Verbundes liegt vorzugsweise im Bereich zwischen 150 und 200 µm, wobei die EVAL-Sperrschicht eine Dicke im Bereich zwischen 4 und 30 µm und die Siegelschicht eine Stärke im Bereich zwischen 50 und 100 µm hat.
Die Verbundfolie 20 wird beispielsweise in einer Breite von etwa 400 bis 500 mm von einer Walze 22 abgezogen und der linear aufgebauten Verpackungsanlage zugeführt, die weitgehend Arbeitsstationen beinhaltet, wie sie bei herkömmlichen Verpackungsmaschinen beispielsweise der Firma "Multivac" realisiert sind. Im folgenden werden die Hauptstationen der Verpackungsmaschine näher be­ schrieben:
Mit 30 ist eine Tiefziehstation bezeichnet, in der die mittels einer Heizeinrichtung 32 vorgewärmte Verbundfo­ lie 20 im Tiefziehverfahren negativ verformt wird. Zu diesem Zweck ist ein in vertikaler Richtung (Pfeil B) hin- und herbewegbares Negativform-Werkzeug 34 vorgese­ hen, in dem vier Negativformen 36 ausgebildet sind. Das Negativform-Werkzeug 34 eignet sich deshalb zur gleich­ zeitigen Herstellung von vier Tiefziehungen. Es soll jedoch bereits an dieser Stelle hervorgehoben werden, daß die Erfindung nicht auf die dargestellte, spezielle Anordnung und Form der Behälter beschränkt ist. Viel­ mehr kann durch Auswechseln des Negativform-Werkzeugs 34 im Bereich der Tiefziehstation 30 jede Art von Ver­ packung und auch von Verpackungsgruppen hergestellt werden, ohne das Grundkonzept der Erfindung zu verlas­ sen.
Jede Negativform 36 ist über ein Leitungskanalsystem 38 mit einem Unterdruckanschluß 40 verbunden, so daß un­ terhalb der über die Negativformen 36 gezogenen Ver­ bundfolie 20 zeitlich gesteuert ein Unterdruck erzeug­ bar ist, mit dem die Verbundfolie in die in Fig. 2 ge­ zeigte Form bringbar ist, welche die Außenform des spä­ teren, fertiggestellten Lebensmittelbehälters dar­ stellt. Pro Werkzeughub werden - wie aus Fig. 1 er­ sichtlich - vier Einformungen in die Verbundfolie 20 eingebracht. Die Einformungen sind in Fig. 1 mit dem Bezugszeichen 42 gekennzeichnet.
Von der Tiefziehstation 30 läuft die Verbundfolie bzw. der Weichfolien-Verbund mittels einer Transportkette intermittierend zu einer Arbeitsstation 50, in der - vorzugsweise in einem Arbeitsgang - in die Vierergruppe der Einformungen 42 eine entsprechende Anzahl von ver­ windungssteif aufgerichteten Kartonzuschnitten 52 ein­ gesetzt wird. Die Verbundfolie 20 ist im Bereich dieser Arbeitsstation noch vollflächig zusammenhängend, was am besten aus der Darstellung gemäß Fig. 3 hervorgeht. Der dünne Weichfolien-Verbund 20 wird nicht - hervorge­ hoben in der Darstellung gemäß Fig. 3 - zwischen den einzelnen Einformungen durch eine Führungsschiene ge­ stützt. Die genaue Positionierung der Einformungen 42 in der Arbeitsstation 50 erfolgt unter Zuhilfenahme ei­ nes unteren Werkzeugteils 54, das über Säulen 58 in vertikaler Richtung bewegbar geführt ist und Innenaus­ nehmungen 56 aufweist, die das Negativ zur endgültigen Form der herzustellenden Verpackung bilden. Im einzel­ nen ist die Tiefe T der Innenausnehmung 56 gleich dem Maß V der Einformung 42. Auch die übrige Kontur der Innenausnehmung 56 entspricht der Form der Einformung 42, so daß im nach oben gefahrenen Zustand des unteren Werkzeugs 54 sich eine flächige, satte Anlage der Ver­ bundfolie 20 am unteren Werkzeug 54 einstellt. Mit dem Bezugszeichen 60 ist ein nachfolgend als Transport­ platte bezeichneter Transport- und Formstempel gezeigt, der ebenfalls in Vertikalrichtung bewegbar montiert und an einem Schwenkarm 62 mit einer Schwenkachse 64 gehal­ ten ist. Die Transportplatte 60 hat eine der Anzahl der darunterliegenden Innenausnehmungen 56 entsprechende Zahl von Vorsprüngen in Form von Positivformen 66, mit denen nachfolgend näher zu beschreibende, in schachtelähnliche Form gebrachte Kartonzuschnitte von einer Faltstation 70 zur Arbeitsstation 50 transpor­ tierbar und in die Einformungen 42 einsetzbar sind.
Die Kartonzuschnitte 52 (vgl. Fig. 3) werden aus einem beidseitig beschichteten Karton gewonnen, der auf einer Kartonrolle 72 aufgewickelt ist. Bei der in Fig. 1 ge­ zeigten Ausführungsform der Behälter-Fertigungs-, Be­ füllungs- und Versiegelungsanlage erfolgt die Herstel­ lung der Kartonzuschnitte 52 synchron und im Takt mit der Verarbeitung des Weichfolien-Verbundes 20. Mit 74 ist eine Schneideinrichtung bezeichnet, mit der die Kartonbahn 76 in Streifen 76-1 bis 76-4 unterteilt wird. Die Anzahl der Streifen entspricht der Anzahl der in einem Arbeitsschritt gleichzeitig zu verarbeitenden Behälter. Die Streifen 76-1 bis 76-4 laufen nachfolgend in eine Falzeinrichtung 78 ein, in der die einzelnen Streifen mit einem solchen Zuschnitt und solchen Falz­ linien 80 versehen werden, daß aus jeweils einem Ein­ zelstreifen in einer Karton-Falteinrichtung 82 jeweils ein becherartiger Kartoneinsatz 52 entsteht, der durch die einzelnen Positivformen 66 an der Transportplatte 60 definiert in Lage gehalten wird. In Fig. 1 sind die auf der Unterseite der Transportplatte 60 befindlichen Kartoneinsätze 52 lediglich mit gestrichelten Linien angedeutet, wobei aus Vereinfachungsgründen lediglich zwei solcher Kartoneinsätze gezeigt sind.
Der Transportplatte 60 vorgeschaltet ist eine Einrich­ tung 84, in der einzelnen entsprechend abgelängten Streifen 86-1 bis 86-4 in Schachtelform aufgerichtet und im Bereich der sich dann überlappenden Falzab­ schnitte miteinander fest verbunden, vorzugsweise ther­ moverschweißt werden, so daß am Ausgang der Einrichtung 84 räumlich stabile, verwindungssteife Pappkarton-Zu­ schnitteinsätze 52 vorliegen, die mittels der Trans­ portplatte 60 erfaßt und lagegenau durch eine getak­ tete, zyklische Verschwenkbewegung, was in Fig. 1 durch den Pfeil S angedeutet ist, über den Innenausneh­ mungen 56 des unteren Werkzeugs 54 der Arbeitsstation exakt positioniert werden können. Anstelle der kontinu­ ierlichen Herstellung der Pappkarton-Einsätze ist es auch möglich, diese Einsätze im Batchbetrieb fertigge­ stellt der Anlage zuzuführen und sozusagen "just in time" mittels der Transportplatte 60 der Arbeitsstation 50 zuzuführen.
Um die Herstellung des Kartonage-Einsatzes zu vereinfa­ chen und auch im Hinblick auf die nachfolgende Weiter­ verarbeitung des Einsatzes ist der Karton 76 beidseitig mit einer Kunststoffbeschichtung versehen, die aus ei­ nem thermisch schweißbaren Polyethylen-Kunststoff (PE) besteht. Die Dicke dieser Kunststoffbeschichtung liegt beispielsweise im Bereich zwischen 10 und 15 µm und es wird vorzugsweise die Anordnung so getroffen, daß die Beschichtung leicht abziehbar, d. h. peelbar ist. Das Kernmaterial des beschichteten Kartons 76 besteht aus sogenanntem Recycling-Karton und es wird für den Kar­ tonzuschnitt vorzugsweise ein Flächengewicht im Bereich zwischen 200 und 300 g/m2 gewählt. Im aufgerichteten und zumindest punktuell verschweißten Zustand des ge­ falzten und gefalteten Kartonstreifens 86-1 bis 86-4 läßt sich der Einsatz am besten über die Wandabschnitte 88 transportieren. Die Faltung der Kartonstreifen 86 erfolgt in Abstimmung an die Form der Positivform 66 derart, daß der Kartoneinsatz 52 die Positivform 66 formschlüssig umgibt. Die Höhe H des Kartoneinsatzes entspricht im wesentlichen dem Maß V der Einformung 42 bzw. der Tiefe T der Innenausnehmung 56 in der unteren Form 54.
Um die Kartoneinsätze 52 während des Transports in die Lage gemäß Fig. 3 gegen Herabfallen zu sichern, sind in der Seitenwand der Positivform 66 eine Vielzahl von reihenartig angeordneten leisten- bzw. rippenförmigen Kolben 90 gleitend verschiebbar aufgenommen. Die hinter diesen leisten- bzw. rippenförmigen Kolben 90 liegenden Steuerräume 92 sind an ein Kanalsystem 94 angeschlos­ sen. Wenn die Steuerräume 92 über das Kanalsystem 94 zeitlich gesteuert unter Druck gesetzt werden, können sich die rippenförmigen Kolben 90 gegen die Kraft von Rückstellfedern 96 über die Wandung 98 geringfügig hin­ ausstrecken und gelangen in Reibkrafteingriff mit der Innenoberfläche der Wandungen 88 des aufgerichteten Kartons 52. Dieser Zustand der leistenförmigen Kolben 90 ist in Fig. 11 auf der dem Betrachter zugewandten Seitenwand 98 angedeutet, während die rippenförmigen Kolben 90 in der benachbarten Seitenwand in der zurück­ gezogenen Lage gezeigt sind.
Vorstehend wurde bereits beschrieben, daß die Kar­ toneinsätze aus Streifen 86-1 bis 86-4 gebildet sind.
Im aufgerichteten und verwindungssteif verbundenen, vorzugsweise thermoverschweißten Zustand des Falzstrei­ fens entsteht in der einfachsten Ausgestaltung ein Ge­ bilde mit einem umlaufenden, von den Wandabschnitten 88 gebildeten Kragen und einem dazu im wesentlichen rech­ ten Winkel stehenden, offenen Boden 100, der von nach innen abgeknickten Bodenflanschen 102 gebildet ist. Die Breite B102 dieser Flansche beträgt einen einstellbaren Bruchteil der Gesamtweite W des Behälters.
Aufgrund des durchbrochenen Bodens 100 ergibt sich die Möglichkeit, über die Transportplatte 60 beim Einsetzen des Kartons 52 in die Einformungen 42 letztere zu stüt­ zen. Zu diesem Zweck ist in der Transportplatte 60 und der zugehörigen Halterung ein Druckluftkanalsystem 104 vorgesehen, mit dem zeitlich gesteuert eine durch die Pfeile 106 angedeutete Luftströmung erzeugbar ist. Die Luftströmung tritt aus der bodenseitigen Stirnfläche der Positivformen 66 und ist in das Innere der Einfor­ mungen 42 gerichtet, so daß beim Nachobenbewegen des unteren Werkzeugs 54 die satte Anlage der tiefgezogenen Verbundfolie 20 an der Innenwandung der Ausnehmung 56 gefördert wird. Das Druckluftkanalsystem 104 kann dar­ über hinaus zusätzlich zur Steuerung der Hubbewegung der rippenförmigen Kolben 90 genutzt werden.
Die Darstellungen gemäß Fig. 1 und 3 differieren inso­ weit voneinander, als der Kartoneinsatz gemäß Fig. 1 nicht nur mit einem Bodenflansch 102, sondern zusätz­ lich noch mit einem Oberseiten Randflansch 108 mit ei­ ner wahlbaren Breite B108 ausgestattet ist. Dieser oberseitige Randflansch 108 ist allerdings lediglich dann förderlich, wenn besonders schwere Verpackungen hergestellt werden sollen. Fig. 4 läßt diesen obersei­ tigen Randflansch 108 besonders deutlich erkennen. Schraffiert sind diejenigen Bereiche 110 angedeutet, an denen sich gefaltete Falzabschnitte des Kartonzu­ schnitts in der aufgerichteten Form überlappen. In die­ sen Bereichen findet vorzugsweise eine flächige oder punktuelle Thermoverschweißung statt. Da der Karton auf beiden Seiten beschichtet ist, kann unabhängig von der Faltmethode in jedem Falle eine feste Verbindung dieser überlappenden Bereiche sichergestellt werden.
Fig. 6 zeigt die Lagezuordnung zwischen unterem Werk­ zeug 54 und der Transportplatte 60 als oberem Werkzeug kurz vor Erreichen des unteren Totpunkts der Transport­ platte 60. Das untere Werkzeug 54 hat bereits den obe­ ren Totpunkt erreicht. Der Kartoneinsatz 52 liegt zu­ sammen mit der Verbundfolie 20 satt an der Innenkontur 56 des unteren Werkzeugs 54 an. Formschlüssig tauchen die Positivformen 66 der Transportplatte 60 in die Ein­ formungen ein. Der Kartoneinsatz 52 wird dadurch flä­ chig sowohl im Bereich der Wandabschnitte 88 als auch im Bereich des Bodenflansches 102 und - soweit vorhan­ den - auch im Bereich des oberen Randflansches 108 ge­ gen die Verbundfolie 20 gepreßt. Beim Zusammenpressen kann der ggf. vorhandene obere Flansch 108 - siehe Fig. 10 - etwas zusammengedrückt werden, so daß die Dicke D108 kleiner wird als die Wandstärke D52. Die Verbundfolie 20 wird dabei nicht überbeansprucht, da sie sich ihrerseits flächig an der Oberflächenkontur des unteren Werkzeugs 54 abstützt. Im geschlossenen Zu­ stand der Werkzeugteile 54, 60 wird eine mit 112 be­ zeichnete Heizeinrichtung betätigt, so daß im Bereich der Kontaktabschnitte zwischen Kartoneinsatz 52 und Verbundfolie eine punktuelle oder flächige Verschwei­ ßung an den Stellen 118 stattfindet. Diese Verschwei­ ßung erfaßt die gesamte Kontaktfläche zwischen Kar­ toneinsatz 52 und Folie 20. Der Kartoneinsatz versteift damit die flexible, d. h. schlaffe Weichfolie flächig, so daß sich die Formstabilität des Kartoneinsatzes 52 vollständig auf den Weichfolien-Verbund 20 überträgt.
Insbesondere dann, wenn besonders stabile Behälter her­ gestellt werden müssen, werden die Innenausnehmungen 56 im unteren Werkzeugteil 54 so gestaltet, wie dies der Einzelheit gemäß Fig. 9 entnehmbar ist. In diesem Fall werden in Wandflächen 114 eine Reihe von länglichen Vertiefungen 116 ausgebildet, die im vollständig einge­ fahrenen Zustand der Positivformen 66 den leistenförmi­ gen Kolben 90 fluchtend gegenüberliegen. Dieser Zustand kann dem Schnitt gemäß Fig. 8 entnommen werden.
Vorzugsweise dann, wenn die Heizeinrichtungen 112 akti­ viert werden, wird das Kanalsystem 94 mit Druckluft be­ aufschlagt, so daß die rippen- bzw. leistenförmigen Kolben 90 einen vollen Hub nach außen ausführen und den Karton 52 zusammen mit der Außenhaut aus dem Weichfo­ lien-Verbund 20 in die Vertiefungen 116 gegen die Kraft der Rückstellfedern 96 eindrücken. Es entsteht auf diese Weise eine im wesentlichen vertikal gesickte Pro­ filierung der Seitenwände des Behältnisses, was zu ei­ ner Erhöhung der Stabilität des Behälters führt. Wenn der Steuerdruck im Kanalsystem 94 abgebaut wird, drüc­ ken die Federn 96 die betreffenden Kolben 90 wieder nach innen. Die gesickte Form der Seitenwände bleibt allerdings erhalten und trägt darüber hinaus zu einer Verbesserung der flächigen Verbindung zwischen Kar­ toneinsatz 52 und Weichfolien-Verbund 20 bei.
Fig. 5 zeigt in vergrößerter Darstellung einen Schnitt des Behälters unmittelbar nach der Fertigstellung der Verbindung zwischen Kartoneinsatz 52 und Weichfolien- Verbund 20. Man erkennt aus dieser Darstellung den Mehrschichtaufbau sowohl des beschichteten Kartons als auch des Weichfolien-Verbundes. 52-1 bezeichnet den Kernbereich aus Recycling-Karton. Mit 52-2 sind die Be­ schichtungsfilme aus thermisch schweißbarem Polyethylen (PE) angedeutet, die eine Dicke von etwa 10 bis 15 µm haben. 118 bezeichnen diejenigen Stellen, an denen eine Thermoverschweißung zwischen dem Beschichtungsfilm 52-2 und einer Siegelschicht 20-3 des Weichfolien-Verbundes 20 hergestellt ist. Die Siegelschicht besteht vorzugs­ weise aus abziehbarem, d. h. peelbarem Polyethylen (PE- Kunststoff). 20-2 bezeichnet die Sauerstoff- und CO2- Sperrschicht aus Ethylen-Vinyl-Alkohol (EVAL) und 20-1 die den mechanischen Schutz bildende Außenschicht, wel­ che entweder von einem Polyamid, einem vorbehandelten, vorzugsweise koronabehandelten Polyethylen mit hohem Schmelzpunkt oder einem Polyesterkunststoff gebildet ist.
Die auf diese Weise ausgesteiften Einformungen 42 ver­ lassen schließlich die Arbeitsstation 50 und werden ei­ ner Lebensmittel-Beschickungsstation 120 und daraufhin einer Versiegelungsstation 130 zugeführt. In der Dar­ stellung gemäß Fig. 1 ist die Befüllungsstation 120 nicht gezeigt, da sich diese Station nicht von herkömm­ lichen Befüllungsstationen unterscheidet. In der Ver­ siegelungsstation 130 läuft eine herkömmliche Deck-Ver­ bundfolie 132 in die Anlage zu. Die Deckfolie 132 wird kontinuierlich von einer Rolle 134 abgezogen und über Umlenkwalzen 136, 138 zugeführt. Auch die Versiege­ lungsstation 130 hat wiederum ein unteres Stützwerkzeug 140, die mit einer Siegelplatte 142 zusammenwirkt. Die Siegelplatte 142 ist nach oben und nach unten bewegbar und partiell beheizt, um an den in Fig. 1 strichpunk­ tiert schraffierten Bereichen VS eine Thermoverschwei­ ßung zwischen der Deckfolie 132 und der Siegelschicht 20-3 des Weichfolien-Verbundes 20 zu bewirken.
Fig. 10 zeigt den Zustand des Behälters nach dem Ver­ siegeln. Diese Figur läßt erkennen, daß sich die Deck­ folie 132 bei vorhandenem oberseitigen Randflansch 108 um diesen eng herumschmiegt und im Bereich VS mit dem Weichfolien-Verbund 20 thermoverschweißt ist. Fig. 10 zeigt, daß auch die Deckfolie 132 als Verbundfolie aus­ gebildet ist, wobei eine Siegelschicht 132-3 der Sie­ gelschicht 20-3 gegenüber zu liegen kommt. Mit 132-2 ist eine Sauerstoff- und/oder CO2-Sperrschicht aus Ethylen-Vinyl-Alkohol (EVAL) bezeichnet. Das Innere der Verpackung ist folglich allseitig von einer Verbundfo­ lie mit Sperrschicht umgeben.
Fig. 7 läßt im einzelnen erkennen, wie die Siegel­ platte 142 ausgebildet werden muß, um den Behälter in erfindungsgemäßer Weise versiegeln zu können. Die Sie­ gelplatte hat für den Fall, daß der Kartoneinsatz einen oberseitigen Randflansch 108 hat, entsprechend ausge­ bildete Vertiefungen 144, zwischen denen flächige Stege 146 verbleiben, die mit den Versiegelungsbereichen VS zusammenfallen. Im Bereich dieser flächigen Stege 146 sind partielle Beheizungseinrichtungen 148 vorgesehen, die sich auch in den Bereich der oberseitigen Randflan­ sche 108 hinein erstrecken können. Nicht gezeigt in den Darstellungen sind zusätzliche Einrichtungen, wie z. B. eine Evakuierungseinrichtung oder eine Rückbegasungs­ einrichtung. Es ist jedoch an dieser Stelle hervorzuhe­ ben, daß diese Einrichtungen mit der erfindungsgemäßen Anlage zur Herstellung und Befüllung der Lebensmittel­ behälter selbstverständlich verwendet werden können.
Nach dem Durchlaufen der Versiegelungsstation 130 hän­ gen die einzelnen Behälter über die Deckfolie 132 und den noch zusammenhängenden Weichfolien-Verbund 20 zu­ sammen. Die gefüllten und versiegelten Behälter gelan­ gen dann in eine Schneideinrichtung 150. In dieser Ein­ richtung 150 werden die Behälter entlang von Linien zerschnitten, die in den Versiegelungsbereichen VS lie­ gen. Eine solche Trennebene ist mit strichpunktierter Linie in Fig. 10 mit 152 bezeichnet. Vorzugsweise weist die Schneideinrichtung 150 ein Längs-Schneidmes­ ser 154 und ein Quer-Schneidmesser 156 auf. Die hinter der Schneideinrichtung 150 vereinzelten Behälter 158 können dann entnommen und geeignet verpackt werden.
Schließlich sollen anhand der Fig. 12 bis 14 vor­ teilhafte Zuschnitte mit entsprechenden Falzungen für den beidseitig beschichteten Karton beschrieben werden. Fig. 12 zeigt einen zugeschnittenen Kartonstreifen, mit dem ein Kartoneinsatz gemäß Fig. 4 herstellbar ist. Mit gestrichelten Linien sind die Faltlinien be­ zeichnet. Die schraffierten Flächen stellen die Über­ lappungsbereiche dar, in denen zur Herstellung eines verwindungssteifen räumlichen Gebildes eine Thermover­ schweißung der in Überlappung kommenden Oberflächen vorgenommen wird.
Eine Ausführungsform des Karton-Streifenzuschnitts, mit dem ein oberseitig umlaufender Randflansch 108′ her­ stellbar ist, ist in Fig. 13, 14 gezeigt. Die Dicken­ linien stellen die Randbegrenzungen des Zuschnitts bzw. Einschnittlinien dar. Die dünnen Linien sind Faltli­ nien. Der Zuschnitt gemäß Fig. 13 wird im Bereich der Ecken so gefaltet, wie dies in der perspektivischen Darstellung nach Fig. 14 ersichtlich ist. Im aufge­ richteten Zustand kommen die Faltlinien 160, 162 in An­ lage miteinander. Die dazwischenliegende Faltlinie 164 begrenzt einen nach außen gefalteten Lappen, der vor­ zugsweise in eine Wandebene des aufgerichteten Ein­ satzes geschwenkt und mit dieser Fläche thermover­ schweißt wird. Die Randflansche 108′ überlappen sich im Bereich Ü und werden dort ebenfalls thermoverschweißt.
Fig. 15 zeigt noch einmal in Übersicht eine Seitenan­ sicht der erfindungsgemäßen Anlage zur Herstellung ei­ ner Lebensmittelverpackung. Diejenigen Stationen der Anlage, die den zuvor beschriebenen Arbeitsstationen entsprechen, sind mit identischen Bezugszeichen gekenn­ zeichnet. In dieser Gesamtansicht über die Darstellung gemäß Fig. 1 hinausgehend eine mit 120 bezeichnete Be­ füllungsstation erkennbar. Auch ist die Zulaufstelle der Deckfolie 132 im einzelnen ersichtlich. Die Dar­ stellung gemäß Fig. 15 läßt erkennen, daß sich die er­ findungsgemäße Anlage zur Herstellung der Behälter von einer marktüblichen Verpackungsanlage nur hinsichtlich der Arbeitsstation 50 unterscheidet. Die übrigen Sta­ tionen 30, 120, 140 und 150 können in identischer Aus­ bildung ggf. mit geringfügigen Umkonstruktionen von ei­ ner herkömmlichen Anlage übernommen werden.
Das erfindungsgemäße Konzept der Behälterherstellung erlaubt es sogar, die Stationen 30 und 50 zu einer Ein­ heit Z zusammenzufassen, wodurch eine sehr kompakte An­ lage entsteht.
Selbstverständlich sind Abweichungen der vorstehend be­ schriebenen Erfindung möglich, ohne den Grundgedanken der Erfindung zu verlassen. So ist es beispielsweise auch möglich, im Bereich der Tiefziehstation 30 zusätz­ lich mit Positivformen zu arbeiten, falls besonders tiefe Behältnisse hergestellt werden sollen. Diese Po­ sitivformen können dann dazu genutzt werden, den Weich­ folien-Verbund 20 vor dem Tiefziehvorgang vorzuverfor­ men, um extreme Foliendehnungen auszuschließen.
Es ist auch nicht erforderlich, den Kartonzuschnitt oberseitig mit einem Randflansch - umlaufend oder nicht - auszubilden. In diesem Fall vereinfacht sich die Ver­ siegelungsstation, da die Versiegelungsplatte eine ein­ fachere Form erhalten kann. Falls ein oberseitiger, ab­ gewinkelter Randflansch des Kartonzuschnitts bzw. -einsatzes nicht vorgesehen ist, vereinfacht sich auch die Ausbildung der Heizeinrichtungen, da diese dann den vom Randflansch abgedeckten Bereich nicht mehr erfassen müssen.
Schließlich kann die Vorrichtung auch so abgewandelt werden, daß die Zuführvorrichtung für die aufgerichte­ ten Kartoneinsätze getrennt von der Oberform in der Ar­ beitsstation, d. h. vom Formstempel, ausgebildet wird.
Mit dem vorstehend beschriebenen Aufbau des Behälters ergibt sich eine Lebensmittelverpackung, die - wie am besten aus Fig. 10 ersichtlich - allseitig eine sauer­ stoff- und CO2-undurchlässige Hülle ausbildet. Dabei wird das Herstellungsverfahren möglichst einfach gehal­ ten, wobei herkömmliche Verpackungsanlagen mit gleicher Taktfrequenz und mit geringstmöglichem Umbau-Aufwand genutzt werden können.

Claims (39)

1. Behälter für die Verpackung von Lebensmitteln, mit einer tiefgezogenen Schale aus Kunststoff und einer damit oberseitig über einen Flanschabschnitt umlaufend verschweißten Abdeckung in Form einer Kunststoff-Ver­ bundfolie, dadurch gekennzeichnet, daß die Schale (42) von einem dünnwandigen, in sich nicht flächenstabilen Weichfolien-Verbundsystem (20) gebildet und innenseitig zumindest im Bereich der Schalenwandung durch einen zweiseitig kunststoffbeschichteten und mit der Schale (42) zumindest an diskreten Stellen (118) verschweißten Kartonzuschnitt (52) flächig ausgesteift ist, der aus einem streifenförmigen Zuschnitt (81-1 bis 86-4) mit an die Innenkontur der Schale (42) angepaßter Falzung (80) gewonnen ist und durch Verschweißung ausgewählter, sich in der gefalteten Endform überlappender Falzabschnitte (110; Ü) eine räumlich stabile, kragenartige Struktur hat.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Weichfolien-Verbundsystem (20) der Schale (42) von einer mehrschichtigen Verbundfolie (20) mit einer ein mechanisches Schutzschild ausbildenden Außenschicht (20-1), einer im mittleren Bereich liegenden Sauer­ stoff- und CO2-Sperrschicht (20-2) und einer inneren Siegelschicht (20-3) gebildet ist.
3. Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenschicht (20-1) von einem PA-System, einem vorbehandelten, beispielsweise koronabehandelten Poly­ ethylen (PE)-System mit hohem Schmelzpunkt oder einem Polyester-Kunststoffsystem gebildet ist.
4. Behälter nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Sperrschicht (20-2) von einem Ethy­ len-Vinyl-Alkoholsystem (EVOH) gebildet ist.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 2 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß die Siegelschicht (20-3) von einem vorzugsweise peelbaren Polyethylen (PE)-System gebildet ist.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52) die Schalenwand (42-1) vollständig auskleidet und einen nach innen abgeknickten Bodenflansch (102) hat.
7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenflansch (102) eine Breite (B102) hat, die zwischen 5 und 40% der Behälterweite (W) ausmacht.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52) oberseitig einen umlaufenden, nach außen abgewinkelten Randflansch (108; 108′) hat.
9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Randflansch (108; 108′) eine Breite (B108) zwi­ schen 2 und 10 mm, vorzugsweise von 5 mm hat.
10. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß die Kunststoffbeschichtung (52-2) des Kartonzuschnitts (52) von einem thermisch schweißbaren Polyethylen (PE)-System gebildet ist.
11. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, daß das Weichfolien-Verbundsystem (20) eine Dicke (D20) im Bereich zwischen 150 und 200 µm hat.
12. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52) ein Flächengewicht im Bereich zwischen 200 und 300 g/m2 hat.
13. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, da­ durch gekennzeichnet, daß die Kunststoffbeschichtung (52-2) des Kartonzuschnitts (52) eine Dicke (D20) zwi­ schen etwa 10 und 15 µm hat.
14. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, da­ durch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52) als Trägermaterial (52-1) einen Recycling-Karton aufweist.
15. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 14, da­ durch gekennzeichnet, daß die Kunststoffbeschichtung (52-2) des Kartonzuschnitts (52) von einem abschälbaren (peelbaren) Kunststoff, vorzugsweise auf der Basis von Polyethylen (PE) gebildet ist.
16. Verfahren zur Herstellung eines Lebensmittel-Be­ hälters insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 15, bei dem eine Kunststoffolie in einer Formeinrichtung in Schalenform gebracht und die Schale mit dem Lebens­ mittel gefüllt und anschließend mittels einer Siegel­ folie ggf. nach Durchführung eines Evakuierungs- und/oder Schutzbegasungs-Verfahrensschritts mit einem oberen Flansch der Schale umlaufend gasdicht verbunden wird, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) in die Schale (42) vor der Befüllung ein die Kunststoffolie (20) zumindest im Bereich der Wandungen (42-1) und im Übergang zum Schalenboden (42-2) aus­ steifender, beidseitig kunststoffbeschichteter Karton­ zuschnitt (52) eingesetzt wird, und
  • b) der eingesetzte Kartonzuschnitt (52) mit der Kunststoffolie (20) an ausgewählten Bereichen (118) fest verbunden, vorzugsweise thermoverschweißt wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeich­ net, daß das Einsetzen des Kartonzuschnitts (52) und dessen Verbinden mit der Kunststoffolie (20) an ein­ und derselben Arbeitsposition (50) erfolgt.
18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52) im gefalte­ ten Zustand in die in Schalenform gebrachte Kunststoff­ folie (42) eingesetzt wird.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeich­ net, daß der Kartonzuschnitt (52) aus einem streifenförmigen Zuschnitt (86-1 bis 86-4) geformt wird, der eine der Innenkontur der in Schalenform ge­ brachten Kunststoffolie (42) entsprechende Falzung hat und nach dem Falten durch Verbindung, insbesondere Ver­ schweißung ausgewählter, sich in der gefalteten Endform überlappender Falzabschnitte (110; Ü) eine räumlich stabile, kragenartige Struktur mit ausschnittsweise offener Bodenfläche erhalten hat.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich­ net, daß der Kartonzuschnitt (52) in die in Schalenform gebrachte Kunststoffolie (42) eingesetzt wird, nachdem die ausgewählten, sich in der gefalteten Form überlap­ penden Falzabschnitte (110; Ü) fest miteinander verbun­ den worden sind.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52) zumindest im Bereich der Seitenwandungen (42-1) des Be­ hälters mit der gegenüberliegenden Wand der in Schalen­ form gebrachten Kunststoffolie (20) verzahnt wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die in Schalenform ge­ brachte Mulde (42) der Kunststoffolie (20) während des Einsetzens des Kartonzuschnitts (52) durch eine Luft­ strömung (106) stabilisiert wird.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeich­ net, daß die Luftströmung (106) durch die bodenseitige Öffnung (100) des Kartonzuschnitts (52) in das Innere der Mulde (42) gerichtet wird.
24. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zur Herstellung eines Lebensmittelbehälters gemäß einem der Ansprüche 1 bis 15, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 16 bis 23, mit ei­ ner Formstation zur Ausbildung einer Mulde in einer der Formstation (30) zugeführten Kunststoffolie und einer einer Lebensmittel-Befüllungsstation (120) nachge­ schalteten Versiegelungsstation (140), dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Lebensmittel-Befüllungsstation (120) eine Arbeitsstation (50) vorgeschaltet ist, in der in die Schale (42) vor der Befüllung ein die Kunst­ stoffolie (20) zumindest im Bereich der Wandungen (42­ 1) und im Übergang zum Schalenboden (42-2) aussteifen­ der, beidseitig kunststoffbeschichteter Kartonzuschnitt (52) eingesetzt wird, und der eingesetzte Kartonzu­ schnitt (52) mit der Kunststoffolie (20) an ausgewähl­ ten Bereichen (118) fest verbunden, vorzugsweise ther­ moverschweißt wird.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Arbeitsstation (50) eine die wannenartig verformte Kunststoffolie (42, 20) form­ schlüssig aufnehmende, untere Negativform (54) und eine über dieser in fluchtende Gegenüberlage bringbare, obere Postiv-Form (66) aufweist, wobei der Kartonzu­ schnitt (52) im geschlossenen Zustand der Form flächig gegen die Kunststoffolie (42, 20) drückbar und mit die­ ser durch zumindest partielle Beheizung (112) der Nega­ tivform (54) fest verbindbar ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß in der oberen Positivform (66) ein Kanalsystem (104) ausgebildet ist, durch das bei Annäherung an die Negativform (54) ein die wannenförmig umgeformte Kunststoffolie (42) stabilisierender Fluid­ strom (106) auf die Kunststoffolie (42) gerichtet wer­ den kann.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Formhälften (66, 54) der Arbeitsstation (50), vertikal bewegbar sind.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Positivform (66) als Transporteinrichtung (60, 62) für den Kartonzuschnitt (52) ausgebildet ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Transporteinrichtung (60, 62) zwi­ schen der Arbeitsstation (50) und einer Faltstation (70) hin- und herbewegbar ist.
30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Faltstation (70) eine Heizeinrichtung (84) zur Verschweißung von in der gefalteten Endform überlappenden Falzabschnitten (110; Ü) aufweist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Positivform (66) im Be­ reich der der Muldenwandung (42-1) gegenüberliegenden Seitenflächen (98) eine Reihe von im wesentlichen lei­ sten- bzw. rippenförmigen Kolben (90) aufnimmt, die sich im Parallelabstand zueinander im wesentlichen senkrecht zu den horizontalen Kanten der Positivform (66) erstrecken und mittels einer Druckfluidbetätigung (94) aus einer versenkten Lage in eine vorstehende Lage bringbar sind.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die leisten- bzw. rippenförmigen Kolben (90) im Schließzustand der aus Positivform (66) und Ne­ gativform (54) bestehenden Form entsprechenden Ver­ tiefungen (116) in den Seitenwänden der Negativform (54) gegenüber liegen, in die hinein der Kartonzu­ schnitt (52) zusammen mit der eingeformten Kunststoffo­ lie (20) verformbar ist.
33. Vorrichtung nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, daß die rippenförmigen Kolben (90) fe­ dernd abgestützt sind.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (114) und die sich daran anschließenden Kantenbereiche der Nega­ tivform (54) mit einer Heizeinrichtung (112) ausge­ stattet sind.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsstation (50) zugleich die Formstation der Kunststoffolie (20) aus­ bildet.
36. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Formstation (30) ein Tiefzieh-Werkzeug (34) aufweist, in das die Kunststoff­ folie (20) mit unter Druckunterstützung nach geeigneter Vorheizung einziehbar ist.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß jede Station der Vor­ richtung so aufgebaut ist, daß jeweils in einem Ar­ beitsgang eine Gruppe von Behältern weiterverarbeitet, beschichtet bzw. fertiggestellt werden kann.
38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälter über die Kunststoffolie (20) zusammenhängend durch die Vorrich­ tung transportiert werden, und daß der Versiegelungs­ station (130) eine Trenneinrichtung (150) nachgeschal­ tet ist, an der die einzelnen Behälter (156) vereinzelt werden.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Versiegelungsstation (130) eine beheizte Versiegelungsplatte (142) aufweist, deren Relief und/oder deren Heizeinrichtung (148) der­ art an die Gestalt der eingesetzten Kartonzuschnitte (52) angepaßt ist, daß die Versiegelung zwischen der Kunststoffolie (20) und einer Deckfolie (132) umlaufend dicht durch die Schweißnaht außerhalb des Kar­ tonzuschnitts (52) bewirkt wird.
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