DE4111192A1 - Vorrichtung zur entgeltlichen benutzung von einrichtungen - Google Patents
Vorrichtung zur entgeltlichen benutzung von einrichtungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur entgeltlichen
Benutzung von Einrichtungen, wobei diese eine Steuerein
richtung und einen mit dieser verbundenen, einen tragbaren
Datenträger (Karte) aufnehmenden Kartenleser aufweist, und
zwischen einer durch eine Steuereinrichtung gesteuerte
Fernsprechvermittlungsanlage und einem Fernsprechapparat in
die beiden Adern einer Teilnehmeranschlußleitung einge
schleift ist.
Eine derartige Vorrichtung ist bereits bekannt. So wird in
der DE-OS 35 44 687 eine elektrische Sperrvorrichtung zum
Sperren der von einem Fernsprechapparat abgehenden Gesprä
che beschrieben, welche außerhalb des Fernsprechapparates
in dessen elektrische Anschlußleitung eingeschleift ist.
Dabei kann die bekannte Sperrvorrichtung wie ein Frei
schaltgerät zwischen einem Fernsprechapparat und einer Ver
mittlungsstelle liegen. Das Freischaltgerät ist in bekann
ter Weise durch Gebührenkarten betätigbar, auf denen Wert
einheiten gespeichert sind. Die Werteinheiten werden ent
sprechend den während eines Telefonats über die Anschluß
leitung eintreffenden Gebührenimpulsen abgebucht.
Die Aufgabe der Erfindung besteht nun darin, eine Vorrich
tung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden,
daß diese nicht nur in bestimmten Fällen die Benutzung des
Fernsprechapparates, sondern darüber hinaus auch die ent
geltliche Benutzung einer weiteren, an der Vorrichtung an
geschlossenen Einrichtung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß ein mit der Steuer
einrichtung verbundener MFV(Mehrfrequenzverfahren)-Empfäng
er an den beiden Sprechadern angeschlossen ist, daß in Ab
hängigkeit von der bzw. den vom Fernsprechapparat ausgesen
deten und vom MFV-Empfänger aufgenommenen Wahlziffer (-n)
und dem Vorhandensein einer berechtigenden Karte im Karten
leser, die zeitdauerabhängige Benutzung des Fernsprechappa
rates oder einer anderen, zusätzlich an der Vorrichtung an
geschlossenen Einrichtung möglich ist, wobei die Steuerein
richtung einen Speicher aufweist, in welchen nach dem Ein
führen der Karte in den Kartenleser sämtliche auf der Karte
eingespeicherte Informationen eingeschrieben werden und in
diesem bis zum erneuten Einlegen einer Karte erhalten blei
ben bzw. einige dieser Informationen im Speicher und/oder
auf der Karte aktualisiert werden.
Durch eine entsprechende Auswertung der vom Fernsprechappa
rat ausgesendeten Wahlziffern, welche vom MFV-Empfänger
aufgenommen und an die Steuereinrichtung weitergegeben wer
den, kann zwischen einem Amtsgespräch oder einem Benut
zungswunsch der zusätzlichen Einrichtung unterschieden wer
den.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung zur entgeltlichen
Benutzung eines Fernsehgerätes mit einem, einen tragbaren
Datenträger aufnehmenden Kartenleser, welche eine Freigabe
vorrichtung aufweist, die mit dem Fernsehgerät verbunden
ist, wobei ein vorgegebener Geldwert auf der Karte einge
speichert ist, der in Abhängigkeit von der Benutzungszeit
des Fernsehers verringert wird, dadurch gelöst, daß die
Vorrichtung mit den beiden Sprechadern einer Teilnehmeran
schlußleitung einer durch eine Steuereinrichtung gesteuerte
Fernsprechnebenstellenanlage verbunden ist, daß eine mit
dem Kartenleser verbundene Steuereinrichtung mit einem
Speicher vorgesehen ist, in welchen nach dem Einführen der
Karte in den Kartenleser sämtliche auf der Karte eingespei
cherten Informationen eingeschrieben werden und in diesem
bis zum erneuten Einlegen einer Karte erhalten bleiben bzw.
einige dieser Informationen im Speicher und/oder auf der
Karte aktualisiert werden und daß mit der Steuereinrichtung
eine Tastatur verbunden ist, wobei über die Tastatur die
Ein- und Ausschaltung des Fernsehgeräts, die Anschaltung
des Kopfhörers an den Tonanschluß des Fernsehgeräts und die
Kanalauswahl am Fernsehgerät gesteuert wird und bedarfswei
se Informationen des Speichers an eine Einrichtung der
Fernsprechnebenstellenanlage über die Teilnehmeranschluß
leitung übermittelt werden.
Durch den Anschluß der Vorrichtung an der Teilnehmeran
schlußleitung einer Fernsprechnebenstellenanlage ist auch
die Übertragung von Informationen von der Vorrichtung zu
einer an der Fernsprechnebenstellenanlage angeschlossenen
Einrichtung möglich, so daß die Verwendung der Karten zen
tral überwacht werden kann.
Die Freigabe der Benutzung eines Fernsehgeräts durch eine
in einen Kartenleser eingeführte Karte, ist bereits be
kannt. So wird in der DE-OS 33 20 680 eine Krankenhaus-
Informations-, Kommunikations- und Abrechnungsanordnung be
schrieben, dabei stellt eine Auswertelektronik des Karten
lesers fest, welchen Geldwert die Karte darstellt. Nach Be
tätigung des Bediengeräts wird dann das Fernsehgerät einge
schaltet und der Geldwertbetrag der Karte entsprechend der
Benutzungsdauer des Fernsehgerätes verringert.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen. Die Erfindung wird an Hand eines Aus
führungsbeispiels näher erläutert, welches in der Zeichnung
dargestellt ist. Es zeigt:
Fig. 1 das Blockschaltbid der Vorrichtung und
Fig. 2 das Blockschaltbild einer Fernsprechneben
stellenanlage mit den verschiedenen Aus
führungsformen der erfindungsgemäßen Vor
richtung.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung, deren Blockschaltbild in
Fig. 1 gezeigt ist, kann nun entweder zwischen die mit der
Fernsprechnebenstellenanlage verbundenen Teilnehmeran
schlußleitung TAL und den Fernsprechapparat F oder auch
ohne den Fernsprechapparat F an die Teilnehmeranschlußlei
tung TAL angeschlossen sein.
Zwischen die beiden Sprechadern a und b ist ein Rufstrom
empfänger RE, ein Wähltonempfänger WT, ein MFV(Mehrfre
quenzverfahren)-Empfänger EM und über ein Schaltmittel S2
eine MFV-Sendeeinrichtung angeschlossen, weiterhin ist in
die eine Sprechader a ein Schleifenstromerkenner SK einge
schleift. Schließlich ist zwischen den Sprechadern a und b
ein Widerstand R über ein Schaltmittel S1 anschaltbar. Die
Einrichtungen RE, WT, EM, SE und SK sind mit einer gemein
samen Steuereinrichtung ST verbunden. Die Empfangseinrich
tung EM und Sendeeinrichtung SE sind mit einer von der
Steuereinrichtung ST gesteuerten Umschalteinrichtung UM
verbunden, welche wahlweise die Anschaltung eines Takt
gebers TG1 bzw. TG2 ermöglicht. An der Steuereinrichtung
ST ist außerdem ein Kartenleser KL eine Anzeigevorrichtung
AZ, bedarfsweise eine Eingabetastatur TA, ein Speicher SP,
eine erste Schnittstelle GS und eine zweite Schnittstelle
ES angeschlossen. Durch die Steuereinrichtung ST werden die
Schaltmittel S1, S2 und TV gesteuert. Bei der Steuerein
richtung ST handelt es sich um eine sogenannte programmier
bare Steuereinrichtung, welche einen nicht gezeigten Be
fehls- und Arbeitsspeicher aufweist.
Bevor auf die einzelnen Funktionen der Vorrichtung V näher
eingegangen wird, werden die unterschiedlichen Kartentypen
zum Betreiben derselben näher erläutert. Die Karten sind
als sogenannte Chipkarten ausgebildet und enthalten mindes
tens einen Speicher oder auch eine Steuereinrichtung mit
einem Speicher. Der Speicherinhalt kann von außen verändert
werden und ist nicht flüchtig.
Die Guthabenkarte ist persönlich oder unpersönlich und
enthält ein Guthaben in Form eines Geldbetrages, wel
cher zeitabhängig gemäß der Benutzung des Fernsprech
apparates oder Fersehgerätes verringert wird.
Die Benutzerkarte ist persönlich und dient zur Abrech
nung der gebührenpflichtigen Benutzung des Fernsprech
apparates oder des Fernsehgerätes an zentraler Stelle.
Diese Karte ermöglicht die kostenlose Benutzung des
Fernsprechapparates und des Fernsehgerätes und gibt
außerdem zusätzliche Funktionen der Vorrichtung frei.
Die Schwesternkarte dient in Krankenhäusern zur selb
sttätigen Umleitung von Anrufen zu bestimmten Stellen,
sie ist deshalb mit einer individuellen Rufnummer ver
sehen, wie dies auch bei der Benutzerkarte und der
Master-Karte der Fall sein kann.
Die Service-Karte dient dem Wartungspersonal zu Ein
stellungen an der Vorrichtung, zum Verändern von Daten
auf einem Teil oder sämtlichen Kartentypen, zum Kopie
ren von Karten, usw.
Auch diese Karte kann mit einer individuellen Rufnummer
versehen sein.
Sämtliche Kartentypen sind außerdem mit einer individu
ellen Kartennummer und einer gemeinsamen Bereichsnummer
versehen, wobei die Kartennummer beispielsweise für sta
tistische Erhebungen und Bereichsnummer zur Kennzeich
nung eines Bereichs dient, in welchem die Karte nur
verwendbar ist. Darüber hinaus sind die einzelnen Kar
tentypen mit kartentypischen Kennungen versehen.
In der folgenden Tabelle sind die einzelnen Kartentypen
mit ihren Kennzeichen aufgeführt, wobei jedoch nicht
sämtliche mögliche Kennzeichen erwähnt werden.
Neben den bereits genannten Kennzeichen enthält jede Karte
auch die Informationen einer Vielzahl von Anzeigetexten,
welche beispielsweise zur Bedienerführung, zur Programm
kennzeichnung, usw. dienen.
Der Vorteil in der Einspeicherung der Anzeigetexte in der
Karte liegt darin, daß diese je nach Anwendung angepaßt
werden können, ohne daß hierzu Eingriffe in die Vorrichtung
selbst notwendig sind. Die Eingabe der Informationen in die
Karte erfolgt an einer zentralen Stelle, beispielsweise
durch einen Personalcomputer, welcher über eine geeignete
Schnittstelle mit einem Kartenleser verbunden ist. Dabei
können die über die Eingabetastatur eingegebenen Informa
tionen auf dem Bildschirm dargestellt und anschließend in
die Karte übertragen werden. Ein am Personalcomputer ange
schlossener Drucker dient beispielsweise zur statistischen
Erfassung.
Die Funktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird nun an
hand eines Telefongesprächs näher erläutert, dabei wird da
von ausgegangen, daß zunächst das Telefongespräch mit einer
Berechtigungskarte geführt wird.
Mit dem Einführen der Karte in den Kartenleser KL wird der
gesamte Inhalt des Speichers derselben über den Kartenleser
KL (siehe Fig. 1) zur Steuereinrichtung ST übertragen,
welche die Informationen analysiert und in den Speicher SP
überträgt. Einige der Informationen der Karte müssen der
Vermittlungsanlage VM übermittelt werden. Hierzu gehört
beispielsweise eine einmal im Bereich vergebene Rufnummer,
welche in der Steuereinrichtung STV der Fernsprechneben
stellenanlage VM eingespeichert wird und zwar unter der
Adresse des betreffenden Fernsprechanschlusses, an welcher
die Teilnehmeranschlußleitung TAL angeschlossen ist. Die
bereits erwähnte Bereichskennzeichnung kann sowohl in der
Vorrichtung V als auch in der Steuereinrichtung STV der
Fernsprechnebenstellenanlage VM überprüft werden, so daß
evtl. auch diese Information dorthin zu übermitteln ist.
Die Übermittlung der bereits genannten und eventuell noch
weiterer Informationen der Karte erfolgt durch einen
selbsttätigen Verbindungsaufbau. Hierzu wird zunächst auf
Veranlassung der Steuereinrichtung ST das Schaltmittel S1
betätigt, welches die Verbindung zum Fernsprechapparat F
durch Öffnen des Schaltmittels S11 auftrennt und zum
Schließen der Schleife das Schaltmittel S12 schließt,
welches zwischen die Sprechadern a/b einen Widerstand R
schaltet. Auf diese Weise wird ein abgehender Ruf der Fern
sprechnebenstellenanlage über die Teilnehmeranschlußleitung
TAL in bekannter Weise signalisiert, welche daraufhin den
Wählton an die Teilnehmeranschlußleitumg TAL anschaltet.
Der Wählton wird von dem Wähltonerkenner WT erkannt und
durch ein entsprechendes Signal an die Steuereinrichtung ST
gemeldet. Diese veranlaßt daraufhin über das Schaltmittel
S2 die Anschaltung des MFV-Senders SE an die Sprechadern a/b.
Zunächst wird eine in der Steuereinrichtung ST einge
speicherte, einen bestimmten Anschluß der Fernsprechneben
stellenanlage VM kennzeichnenden Rufnummer ausgesendet.
Sobald die Verbindung zu dem betreffenden Anschluß in der
Fernsprechnebenstellenanlage VM aufgebaut ist, meldet sich
diese mit einem entsprechenden MFV-Signal, welches von der
MFV-Empfangseinrichtung EM aufgenommen und an die Steuer
einrichtung ST signalisiert wird. Anschließend erfolgt die
Übermittlung der bereits genannten Formationen der Karte an
den betreffenden Anschluß über die MFV-Sendeeinrichtung SE.
Zum Schutz der Datenübertragung gegen fälschlich eingege
bene MFV-Signale kann die Steuereinrichtung ST über die
Umschalteinrichtung U veranlassen, daß der Verbindungsauf
bau in der vorgeschriebenen Weise mit den bekannten MFV-
Signalen erfolgt, wobei die MFV-Sendeeinrichtung SE über
den Taktgeber TG1 gesteuert wird, während die Datenüber
tragung durch MFV-Signale erfolgt, deren Frequenzen von den
festgelegten Frequenzen abweichen, wobei die Erzeugung der
Taktsignale durch den Taktgeber TG2 erfolgt.
Alternativ kann der oben beschriebene Vorgang auch folgen
dermaßen aussehen:
Der Verbindungsaufbau erfolgt in gleicher Weise wie zuvor beschrieben, nur daß keine Rufnummer der Fernsprechanlage gesendet wird, sondern Kennziffern, welche die Fernsprech anlage auswerten kann und daraus einen entsprechenden Da- / tensatz erzeugt, welcher an weitere an die Fernsprechanlage angeschlossene Einrichtungen (Rechner) übermittelt wird. Mit Hilfe der oben erwähnten Kennziffern können auch Lei stungsmerkmale der Fernsprech- bzw. TK-Anlage aktiviert und gelöscht werden.
Der Verbindungsaufbau erfolgt in gleicher Weise wie zuvor beschrieben, nur daß keine Rufnummer der Fernsprechanlage gesendet wird, sondern Kennziffern, welche die Fernsprech anlage auswerten kann und daraus einen entsprechenden Da- / tensatz erzeugt, welcher an weitere an die Fernsprechanlage angeschlossene Einrichtungen (Rechner) übermittelt wird. Mit Hilfe der oben erwähnten Kennziffern können auch Lei stungsmerkmale der Fernsprech- bzw. TK-Anlage aktiviert und gelöscht werden.
In beiden Fällen wird die Verbindung von der Steuereinrich
tung ST durch Auswerten der von der Fernsprechanlage gesen
deten und vom Wähltonerkenner WE empfangenen Töne überwacht
(Quittungston-Belegton-Sonderwählton).
Wurde die Karte eingelegt und der Handapparat des Fern
sprechapparates F sofort abgehoben, so erfolgt auch in
diesem Fall zunächst die Übertragung der Informationen der
Karte in der bereits beschriebenen Weise, da der Fern
sprechapparat F von der Teilnehmeranschlußleitung TAL durch
das geöffnete Schaltmittel S11 abgetrennt ist.
Wird der Handapparat des Fernsprechapparates F abgehoben,
ohne daß eine Karte im Kartenleser KL vorhanden ist, so er
folgt auf der Anzeigevorrichtung AZ auf Veranlassung der
Steuereinrichtung ST die Anzeige "Karte einlegen". Nach dem
Einlegen der Karte ist der Ablauf der Vorgänge zur Übertra
gung der Informationen der Karte wie bereits beschrieben.
Liegt nun eine Karte im Kartenleser K und wird der Hand
apparat des Fernsprechapparates F abgehoben, so erscheint
auf der Anzeigevorrichtung AZ auf Veranlassung der Steuer
einrichtung ST die Anzeige "Bitte wählen". Der Aushängezu
stand des Fernsprechapparates F wird durch die Schleifen
stromerkennungsschaltung SK an die Steuereinrichtung ST
gemeldet, welche daraufhin die entsprechende Anzeige ver
anlaßt. Aus dem Signal des Schleifenstromerkenners SK und
dem anschließend vom Wähltonerkenner WT übermittelten Sig
nal leitet die Steuereinrichtung ST das Kriterium für die
Anschaltung des Taktgebers TG1 die MFV-Empfangseinrichtung
EM und die Behandlung der von der MFV-Empfangseinrichtung
EM aufgenommenen und an die Steuereinrichtung ST weiterge
gebenen, vom Fernsprechapparat F ausgesendeten Wahlziffern.
Anhand der zuerst gewählten Ziffer bzw. zuerst gewählten
Zifferngruppe, erkennt die Steuereinrichtung ST den Verbin-/
dungswunsch (beispielsweise Amtsausscheidungsziffer bzw.
Fernsehen).
Die anfallenden Gesprächsgebühren werden in der Steuerein
richtung STV der Fernsprechnebenstellenanlage VM oder in
einer daran angeschlossenen Datenverarbeitungsanlage DV für
die betreffende Rufnummer erfaßt und in einem, dieser Ruf
nummer fest zugeordneten Speicher abgespeichert, so daß
eine spätere Rechnungsstellung möglich ist. Die Erfassung
der Gesprächsgebühren erfolgt damit nicht anschluß- sondern
rufnummernbezogen, wodurch es möglich ist, von jedem belie
bigen Fernsprechapparat der an der Fernsprechnebenstellen
anlage VM angeschlossen ist, gebührenpflichtige Gespräche
zu führen, wobei durch die auf der Karte eingespeicherte
Rufnummer die rufnummernbezogene Erfassung und Einspeiche
rung der anfallenden Gebühreneinheiten erfolgt.
Die Erfassung der Benutzungsdauer des Fernsehgeräts FS er
folgt in der bereits beschriebenen Weise, wobei jedoch zu
sätzlich zur Ausscheidungsziffer (Amtgespräch oder Fern
sehen) die das gewünschte Programm kennzeichnende Ziffer
bzw. Ziffern zusätzlich zu wählen sind. Diese werden eben
falls von der Empfangseinrichtung EM aufgenommen und deren
Ziffernwerte an die Steuereinrichtung ST weitergegeben,
welche daraufhin über die Schnittstelle GS das angeschlos
sene Fernsehgerät FS einschaltet und den gewünschten Kanal
einstellt und die Betätigung des Schaltmittels TV veran
laßt, welches den Rundfunktion vom Kopfhörer KH abschaltet
und den Kopfhörer KH mit dem Tonanschluß TA des Fernseh
geräts verbindet. Die Schnittstelle GS ist derart ausgebil
det, daß weitere Vorrichtungen V an dem Anschluß VX ange
schlossen werden können, wenn sich mehrere Fernsprechappa
rate F und ein Fernsehgerät FS in einem gemeinsamen Raum,
beispielsweise Krankenzimmer befinden. Der Name des ausge
wählten Fernsehsenders bzw. -programms wird auf Veranlas
sung der Steuereinrichtung ST auf der Anzeigevorrichtung AZ
angezeigt.
Die Einleitung der Benutzung des Fernsehgeräts, d. h. das
Abheben des Handapparates am Fernsprechapparat F und die
Eingabe der entsprechenden Ziffern (Auswahlkriterium Fern
sehen und Kanal- bzw. Programmnummer) hat natürlich auch
die Einleitung eines Verbindungsaufbaues in der Fernsprech
nebenstellenanlage VM zur Folge, wenn die Fernsprechanlage
mit einem zentralen Abrechnungssystem betrieben wird.
Andernfalls erkennt die Steuereinrichtung STV denselben an
hand der Ausscheidungsziffer (Fernsehen), daß es sich nicht
um einen Verbindungswunsch handelt. Nach Eingabe der Pro
gramm- bzw. Kanalziffer kann der Teilnehmer durch eine ent
sprechende Anzeige auf der Anzeigevorrichtung AZ auf Veran
lassung der Steuereinrichtung ST darauf hingewiesen werden,
den Hörer wieder aufzulegen, ebenso wird auch eine Öffnung
der Schleife zur Fernsprechnebenstellenanlage VM durchge
führt.
Wird nun in der Vorrichtung V und zwar durch die Steuerein
richtung ST anhand der von dem Fernsprechapparat F ausge
sendeten Wahlziffern, die von der MFV-Empfangseinrichtung
EM aufgenommen und deren Ziffernwerte an die Steuereinrich
tung ST weitergegeben werden und aufgrund der auf der Karte
bzw. im Speicher SP eingespeicherten Informationen festge
stellt, daß die ausgewählte Verkehrsrichtung oder der aus
gewählte Fernsehkanal für die Benutzung gesperrt oder das
Fernsehgerät FS überhaupt gesperrt ist, so veranlaßt die
Steuereinrichtung die Betätigung des Schaltmittels S1, wo
rauf der Schalter S11 öffnet und den Fernsprechapparat F
von der Teilnehmeranschlußleitung VAL abtrennt, die Verbin
dung bleibt durch Schließen des Schalters S12 gehalten,
außerdem wird auf der Anzeigevorrichtung AZ auf Veranlas
sung der Steuereinrichtung ST der Anzeigetext "Bitte Hörer
auflegen" angezeigt. Das Gleiche kann auch nach Auswahl des
Fernsehprogramms geschehen, da, wie bereits erwähnt, auch
in diesem Fall die Einleitung eines Verbindungsaufbaues
durch Abnehmen des Handapparates des Fernsprechapparates F
veranlaßt wird.
Wird während eines gebührenpflichtigen Telefongesprächs
oder während der gebührenpflichtigen Benutzung des Fernseh
geräts FS die Karte aus dem Kartenleser KL herausgenommen,
so bleiben die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Zustände un
verändert. Wird die Karte während eines gebührenpflichtigen
Gesprächs bzw. während der gebührenpflichtigen Benutzung
des Fernsehgeräts FS wieder in den Kartenleser KL einge
schoben, so wird der Speicherinhalt der Karte mit dem Spei
cherinhalt des Speichers SP auf Veranlassung der Steuerein
richtung ST miteinander verglichen, wobei bei Übereinstim
mung ebenfalls kein Eingriff in die augenblicklich beste
henden Zustände vorgenommen wird. Erkennt dagegen die Steu
ereinrichtung ST einen Unterschied zwischen den beiden ge
nannten Informationen, so veranlaßt sie wiederum die Betä
tigung des Schaltmittels S1, wodurch der Schalter S11 den
Fernsprechapparat F von der Teilnehmeranschlußleitung TAL
während eines gebührenpflichtigen Gesprächs abtrennt bzw.
während der gebührenpflichtigen Benutzung des Fernsehgeräts
FS die Abschaltung desselben und die Abtrennung des Fern
sehtons durch Abwurf des Schaltmittels TV.
Ist jedoch auf der Karte eine sofortige Trennung program
miert, so wird nicht erst auf erneutes Stecken gewartet,
sondern die oben beschriebene Trennung eingeleitet.
Da während der gebührenpflichtigen Benutzung des Fernsehge
räts FS, wie bereits erwähnt, keine Fernsprechverbindung
zur Fernsprechnebenstellenanlage VM besteht, da der Hand
apparat des Fernsprechapparates aufliegt, werden die anfal
lenden Benutzungsgebühren für das Fernsehgerät FS durch die
Steuereinrichtung ST ermittelt und zwar aufgrund der auf
der Karte eingespeicherten Information über den Preis pro
Zeiteinheit. Die Zeiteinheiten werden in der Steuereinrich
tung ST erzeugt und der ermittelte Geldbetrag in einem
nicht gezeigten Speicher der Steuereinrichtung ST abgelegt.
Nach Beendigung der Benutzung des Fernsehgeräts FS können
die entsprechenden Informationen über den aufgelaufenen
Geldbetrag in der bereits beschriebenen Weise durch die
MFV-Sendeeinrichtung SE nach einem von der Steuereinrich
tung ST veranlaßten Verbindungsaufbau zu einem vorgegebenen
Anschluß der Fernsprechnebenstellenanlage VM über die Teil
nehmeranschlußleitung TAL übermittelt werden.
Wird nun anstelle der Berechtigungskarte eine sogenannte
Guthabenkarte zur Benutzung des Fernsprechapparates F für
gebührenpflichtige Verbindungen oder zur Benutzung des
Fernsehgeräts FS verwendet, so laufen die bereits beschrie
benen Vorgänge in gleicher Weise bei der Benutzung des
Fernsehgerätes ab, wobei nur keine Übermittlung der Infor
mation über den angefallenen Geldbetrag an die vorgegebene
Stelle der Fernsprechnebenstellenanlage VM unbedingt not
wendig ist, dies kann jedoch zur Überprüfung und aus sta
tistischen Gründen dennoch geschehen, da der ermittelte
Geldbetrag, und zwar pro Zeiteinheit, von dem auf der Karte
befindlichen Guthaben abgezogen wird. Beim Einlegen der
Karte in den Kartenleser KL werden auch hier sämtliche In
formationen aus dem Speicher der Karte gelesen und in den
Speicher SP der Steuereinrichtung ST eingetragen. Zur Er
fassung der Benutzung der Karte können selbstverständlich
auch deren Informationen, wie bei einer Berechtigungskarte
an eine oder mehrere vorgebenen Stellen übermittelt werden,
dies ist jedoch für die Abrechnung als solche nicht unbe
dingt notwendig.
Bei einem gebührenpflichtigen Ferngespräch erfolgt wiederum
die Auswertung der von Fernsprechapparat F ausgesendeten
Verkehrsausscheidungsziffer bzw. Richtungskennziffer. Ent
hält die Karte ein Guthaben und berechtigt diese das Führen
von Ferngesprächen in bestimmte Richtungen, dann wird auf
Veranlassung der Steuereinrichtung ST die Umschalteinrich
tung U veranlaßt, den Taktgeber TG2 an die MFV-Empfangs
einrichtung EM anzuschalten, damit die auf der Teilnehmer
anschlußleitung TAL eintreffenden Gebührenimpulse in Form
von von den normalen MFV-Signalen abweichenden MFV-Signalen
empfangen werden können. Die beispielsweise bei einem Amts
gespräch anfallenden Gebührenimpulse, die auf der zur Ver
mittlungsstelle führenden Verbindungsleitung VL in der Lei
tungsübertragung LU eintreffen, werden dort in entsprechen
de MFV-Signale umgesetzt.
Wird nun von der Steuereinrichtung ST festgestellt, daß das
im Speicher SP befindliche Guthaben, welches auch parallel
im Speicher der Karte im Kartenleser KL ständig durch die
Steuereinrichtung ST aktualisiert wird, aufgebraucht ist,
so wird bei einem Ferngespräch auf Veranlassung der Steuer
einrichtung ST das Schaltmittel S1 betätigt, worauf der
Schalter S11 öffnet und den Fernsprechapparat F von der
Teilnehmeranschlußleitung TAL abgetrennt wird, außerdem
wird der Teilnehmer durch eine entsprechende Anzeige auf
der Anzeigevorrichtung AZ aufgefordert, den Hörer aufzule
gen. Bei einer gebührenpflichtigen Benutzung des Fernsehge
räts FS veranlaßt die Steuereinrichtung ST in diesem Fall
über die Schnittstelle GS die Abschaltung des Fernsehgeräts
FS und den Abwurf des Schaltmittels TV. Das Gleiche ge
schieht, wenn während eines gebührenpflichtigen Telefonge
sprächs oder während der gebührenpflichtigen Benutzung des
Fernsehgeräts die Karte aus dem Kartenleser KL herausgenom
men wird.
Die Einrichtung V kann auch ohne Anschluß eines Fernsprech
apparats F ausschließlich zur Freigabe der Benutzung des
Fernsehgeräts FS herangezogen werden. In diesem Fall muß
die Vorrichtung V mit einer eigenen Eingabetastatur TA ver
sehen werden, welche mit der Steuereinrichtung ST verbunden
ist, wenn mehr als ein Fernsehprogramm ausgewählt werden
soll. Bei einer derartigen Verwendung der Vorrichtung V
kann diese sowohl mit einer Berechtigungskarte als auch mit
einer Guthabenkarte in der bereits beschriebenen Weise be
trieben werden, wobei die Kanalinformationen, die über die
Eingabetastatur TA eingegeben werden, auf Veranlassung der
Steuereinrichtung ST über die MFV-Sendeeinrichtung SE in
der beschriebenen Weise an eine vorgegebene Stelle der
Fernsprechnebenstellenanlage VM übermittelt werden.
Wird in den Kartenleser KL eine sogenannte Master-Karte
eingelegt, so erfolgt zunächst wiederum die Einspeicherung
der Information der Karte in den Speicher SP und die Über
mittlung bestimmter Informationen an vorgegebenen Stellen
der Fernsprechvermittlunganlage VM wie bereits beschrieben.
Durch entsprechende Informationen der Karte ist die Benut
zung des Fernsprechapparates F und die Benutzung des Fern
sehgeräts FS gebührenfrei und jederzeit möglich, dabei ist
auch an die Freigabe bestimmter, für normale Benutzer ge
sperrte Fernsehkanäle denkbar, die zur Übertragung von
Videotext-Informationen dienen (beispielsweise Patienten
daten). Durch eine bestimmte Information der Master-Karte
wird auch die externe Schnittstelle ES freigegeben, welche
den Anschluß eines externen Geräts E ermöglicht. Dies
könnte beispielsweise ein sogenannter tragbarer Personal
computer (Laptop) sein. Nachdem eine entsprechende Fern
sprechverbindung zu einem vorgegebenen Anschluß der Fern
sprechnebenstellenanlage VM aufgebaut ist, an welchem bei
spielsweise eine Datenverarbeitungsanlage DV angescnlossen
ist, kann ein Datenaustausch zwischen der Datenverarbei
tungsanlage DV und der externen Einrichtung E durchgeführt
werden, wobei die Datenübertragung in beiden Richtungen
nach dem MFV-Verfahren und zwar nach dem vom normalen ab
weichenden Verfahren durchgeführt wird. Hierzu erfolgt die
Anschaltung des Taktgebers TG2 an die MFV-Empfangseinrich
tung EM und an die MFV-Sendeeinrichtung SE auf Veranlassung
der Steuereinrichtung ST. Auch bei diesen Daten kann es
sich beispielsweise um Patientendaten handeln, die auch auf
der Anzeigevorrichtung der externen Einrichtung E anzeigbar
sind.
Wird die Schwesternkarte in den Kartenleser KL eingeführt,
so erfolgt neben den bereits beschriebenen selbsttätig ab
laufenden Vorgängen beispielsweise eine zusätzliche Über
mittlung der Rufnummer der Karte, die übrigens auf einer
Guthabenkarte nicht unbedingt vorhanden sein muß, an eine
weitere Stelle, beispielsweise zur Behandlung von Lichtru
fen oder auch zu einer drahtlosen Personensuchanlage, um
den augenblicklichen Aufenthaltsort der Schwester zu sig
nalisieren.
Die Service-Karte kann ebenfalls eine eigene Rufnummer be
inhalten, so daß auch die Umleitung von Anrufen an den Auf
enthaltsort der Service-Person möglich ist. Auch bei einer
Service-Karte werden sämtliche Informationen der Karte in
den Speicher SP übertragen und bestimmte Informationen in
bereits beschriebener Weise an bestimmte Anschlüsse der
Fernsprechnebenstellenanlage VM weitergegeben. Mit Hilfe
der Service-Karte und/oder dem angeschlossenen Fernsprech
apparat kann die freigegebene Benutzung eines an der exter
nen Stelle ES angeschlossenen externen Einrichtung E
(Laptop) die interne Uhr eingestellt werden, deren Zähler
ein Bestandteil der Steuereinrichtung ST bildet und deren
digitale Anzeige ebenfalls über die Anzeigevorrichtung AZ
beispielsweise im Ruhezustand der Vorrichtung V angezeigt
wird. Weiterhin können mit Hilfe der Service-Karte nach dem
Herausnehmen derselben in den Kartenleser KL eingeführte
Karten in ihrem Speicherinhalt verändert werden, wobei die
Informationseingabe entweder über den Fernsprechapparat F
oder über die Eingabetastatur der externen Einrichtung E
erfolgt.
Die Steuereinrichtung ST kann als entsprechend programmier
ter Mikroprozessor ausgebildet sein. Es ist auch denkbar,
die beschriebenen Einrichtungen der Vorrichtung V in einen
Fernsprechapparat zu integrieren, soweit sie nicht bereits
dort vorhanden sind (beispielsweise Schleifenstromerkenner
SK, MFV-Sendeeinrichtung SE, Rufstromerkennungseinrichtung
RE, Kartenleser KL und Steuereinrichtung ST).
Der Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung V ist nicht
nur gemäß dem beschriebenen Anwendungsbeispiel auf Kranken
häuser beschränkt, diese kann ebenso bei Hotels eingesetzt
werden. Darüber hinaus ist auch die Zeiterfassung, die Zu
gangskontrolle, das Erfassen von Verbrauchsdaten (bei
spielsweise in einer Kantine), das Erfassen von Maschinen
daten und weitere Anwendungsfälle denkbar.
Anhand des in Fig. 2 dargestellten Blockschaltbildes einer
Fernsprechnebenstellenanlage VM werden die einzelnen An
schlußmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung V er
läutert. Die Vorrichtung V1 ist über die Teilnehmeran
schlußleitung TAL mit der Fernsprechnebenstellenanlage VM
verbunden und dient zum Anschluß eines Fernsprechapparates
F und bedarfsweise auch zum Anschluß eines Fernsehgeräts
FS. Bestimmte Fernsprechverbindungen oder auch bestimmte
Fernsehkanäle können von der Benutzung in Abhängigkeit be
stimmter Kartenarten ausgeschlossen werden. Der Verbin
dungsaufbau erfolgt in bereits beschriebener Weise über die
nicht gezeigte Wähltastatur des Fernsprechapparates F, die
auch zur Kanalauswahl herangezogen wird.
In den Fernsprechapparat F1 sind sämtliche Einrichtungen
der Vorrichtung V gemäß Fig. 1 integriert, soweit diese
dort nicht schon ohnehin vorhanden sind (siehe oben), dabei
ist das Fernsehgerät FS direkt mit dem Fernsprechapparat F
1 über eine entsprechende Schnittstelle zum Einschalten,
zur Kanalauswahl und zur Anschaltung des Kopfhörers an den
Tonausgang des Fernsehgeräts FS ausgestattet.
Die Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung V aus
schließlich zur Freigabe der Benutzung eines Fernsehgeräts
FS ist in Form der Vorrichtung V2 dargestellt, die zur
Kanalauswahl mit einer zusätzlichen Tastatur TA versehen
ist. Auch die Vorrichtung V2 ist über eine Teilnehmeran
schlußleitung TAL mit der Fernsprechnebenstellenanlage VM
verbunden. Eine weitere Anwendungsmöglichkeit wird bei der
Vorrichtung V3 gezeigt. Auch diese ist mit der Fernsprech
nebenstellenanlage VM über eine Teilnehmeranschlußleitung
TAL verbunden und wird in Verbindung mit einem Warenautomat
AT oder mit einem Automat zur Ausgabe von Guthabenkarten
betrieben. Bei einem Warenautomat wird von der Guthaben
karte der der gewünschten Ware entsprechende Geldbetrag von
dem Geldbetrag der Guthabenkarte subtrahiert, während bei
einer Berechtigungskarte eine Abbuchung an zentraler Stelle
erfolgt. Bei der Ausgabe von Guthabenkarten können die sta
tistischen Daten und Abrechnungsinformationen an eine zen
trale Stelle übertragen werden, wenn in den Speicher einer
in den Kartenleser der Vorrichtung V3 eingeführten Karte
ein bestimmter neuer Geldbetrag eingetragen wird.
Wie bereits eingangs erwähnt, werden bestimmte Informati
onen der Karte in der Steuereinrichtung STV der Fernsprech
nebenstellenanlage VM benötigt (beispielsweise die Rufnum
mer, Amtsberechtigungen, usw.) während andere Informationen
zu Abrechnungszwecken bei der Berechtigungskarte und zu
Überwachungs- und statistischen Zwecken beispielsweise in
der an der Fernsprechnebenstellenanlage VM angeschlossenen
Datenverarbeitungsanlage DV benötigt werden. Die Kontenfüh
rung bei den Berechtigungskarten kann jedoch ebenso in der
Steuereinrichtung STV der Fernsprechnebenstellenanlage VM
erfolgen. Zur Ausgabe von Rechnungen, die Kontenbezogen
ausgedruckt werden, dient ein an der Verarbeitungsanlage V
angeschlossener Drucker D. Die Datenverarbeitungsanlage DV
kann nun entweder an einem oder mehreren normalen Anschlüs
sen (TAL) der Fernsprechnebenstellenanlage VM angeschlossen
sein, ebenso ist auch ein Anschluß an die Steuereinrichtung
STV denkbar. Im ersten Fall ist es notwendig, einen Sprech
weg zur Datenverarbeitungsanlage DV durchzuschalten, damit
der Austausch von MFV-Signalen möglich ist. Für die Patien
tendaten kann eine weitere, nicht gezeigte Datenverarbei
tungsanlage DV vorgesehen sein, welche ebenfalls an der
Fernsprechnebenstellenanlage VM angeschlossen ist.
Claims (18)
1. Vorrichtung zur entgeltlichen Benutzung von Einrich
tungen, wobei diese eine Steuereinrichtung und einen,
mit dieser verbundenen, einen tragbaren Datenträger
(Karte) aufnehmenden Kartenleser aufweist, und zwischen
eine, durch eine Steuereinrichtung gesteuerte Fern
sprechvermittlungsanlage und einen Fernsprechapparat in
die beiden Adern einer Teilnehmeranschlußleitung einge
schleift ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein mit der Steuereinrichtung (ST) verbundener MFV
(Mehrfrequenzverfahren)-Empfänger (EM) an den beiden
Sprechadern angeschlossen ist, daß in Abhängigkeit von
der bzw. den vom Fernsprechapparat (F) ausgesendeten
und vom MFV-Empfänger (EM) aufgenommenen Wahlziffer
(-n) und dem Vorhandensein einer berechtigenden Karte
im Kartenleser (KL) die zeitdauerabhängige Benutzung
des Fernsprechapparates (F) und/oder einer anderen, zu
sätzlich an der Vorrichtung (V) angeschlossenen Ein
richtung (FS) möglich ist, wobei die Steuereinrichtung
(ST) einen Speicher (SP) aufweist, in welchen nach dem
Einführen der Karte in den Kartenleser (KL) sämtliche
auf der Karte eingespeicherte Informationen einge
schrieben werden und in diesem bis zum erneuten Einle-/
gen der Karte erhalten bleiben bzw. einige dieser In
formationen im Speicher (SP) und/oder auf der Karte ak
tualisiert werden.
2. Vorrichtung zur entgeltlichen Benutzung eines Fernseh
geräts mit einem, einen tragbaren Datenträger (Karte)
aufnehmenden Kartenleser, welche eine Freigabevorrich
tung aufweist, die mit dem Fernsehgerät verbunden ist,
wobei ein vorgegebener Geldwert auf der Karte einge
speichert ist, der in Abhängigkeit von der Benutzungs
zeit des Fernsehgeräts verringert wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (V2) mit den beiden Sprechadern
(a/b) einer Teilnehmeranschlußleitung (TAL) einer
durch eine Steuereinrichtung gesteuerte Fernsprechne
benstellenanlage (VM) verbunden ist, daß eine mit dem
Kartenleser (KL) verbundene Steuereinrichtung (ST) mit
einem Speicher (SP) vorgesehen ist, in welchen nach dem
Einführen der Karte in den Kartenleser (KL) sämtliche
auf der Karte eingespeicherte Informationen einge
schrieben werden und in diesem bis zum erneuten Einle
gen der Karte erhalten bleiben bzw. einige dieser In
formationen im Speicher (SP) und/oder auf der Karte
aktualisiert werden und daß mit der Steuereinrichtung
(ST) eine Tastatur (TA) verbunden ist, wobei über die
Tastatur (TA) die Ein- und Ausschaltung des Fernseh
geräts (FS), die Anschaltung eines Kopfhörers (KH) an
den Tonanschluß (TA) des Fernsehgeräts (FS) und die
Kanalauswahl am Fernsehgerät (FS) gesteuert wird, und
bedarfsweise Informationen des Speichers (SP) an eine
Einrichtung (STV, DV) der Fernsprechnebenstellenanlage
(VM) über die Teilnehmeranschlußleitung (TAL) übermit
telt werden.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Steuereinrichtung (ST) eine Anzeigevorrich
tung (AZ) zur Anzeige von Informationen angeschlossen
ist, welche im Speicher (SP) eingespeichert sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß bestimmte Informationen der Karte nach dem Einfüh
ren derselben in den Kartenleser (KL) und/oder nach dem
Herausnehmen der Karte aus dem Kartenleser (KL) selbst
tätig an die Steuereinrichtung (ST) der Fernsprechne
benstellenanlage (VM) übermittelt und dort als Kunden
daten eingespeichert werden.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß je nach Verwendungszweck unterschiedliche Karten
(beispielsweise Guthabenkarte, Benutzerkarte, Master-
Karte, Schwestern-Karte, Service-Karte, usw.) vorge
sehen sind, welche entsprechend den eingespeicherten
Informationen gekennzeichnet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Guthabenkarte neben einem Geldbetrag eine In
formation über die Kosten einer Zeiteinheit, Benutzung
des Fernsprechapparates (F) und/oder für die Benutzung
der zusätzlichen Einrichtung (FS) enthält und daß bei
Benutzung dieser Einrichtungen entsprechend der Kosten
einer Zeiteinheit eine Subtraktion des Geldbetrages er
folgt, wobei der Ablauf einer Zeiteinheit bei der Be
nutzung des Fernsprechapparates (F) durch einen von der
Fernsprechnebenstellenanlage (VM) übertragenen Gebüh
renimpuls und der Ablauf einer Zeiteinheit bei der Be
nutzung der zusätzlichen Einrichtung (FS) durch ein
Zeitzählwerk (ST) bestimmt wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Benutzerkarte eine Information über die Kosten
einer Zeiteinheit für die Benutzung des Fernsprechappa
rates (F) und/oder für die Benutzung der zusätzlichen
Einrichtung (FS) enthält und daß während einer Benut
zung dieser Einrichtungen die Aufsummierung der ange
fallenen Kosten erfolgt, welche nach Beendigung der Be
nutzung selbsttätig an eine, durch eine auf der Karte
eingespeicherte Information bestimmte, an der Fern
sprechnebenstellenanlage angeschlossenen Einrichtung
(DV) übermittelt werden, wobei der Ablauf einer Zeit
einheit bei Benutzung des Fernsprechapparates (F) durch
einen von der Fernsprechnebenstellenanlage (VM) über
tragenen Gebührenimpuls und der Ablauf einer Zeitein
heit bei der Benutzung der zusätzlichen Einrichtung
(FS) durch ein Zeitzählwerk (ST) bestimmt wird.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Master-Karte die unentgeltliche Benutzung des
Fernsprechapparates (F) und/oder der zusätzlichen Ein
richtung (FS) ermöglicht, daß bestimmte Rufnummern der
Fernsprechnebenstellenanlage (VM) eingespeichert sind
und freigegeben werden, daß durch diese Informations
dienste erreichbar sind, deren Informationen von der
Vorrichtung (V) abrufbar und Informationen dorthin
übertragbar sind und die Informationen mit einer an der
Vorrichtung (V) anschließbaren tragbaren elektronischen
Datenverarbeitungsanlage (E) austauschbar sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß durch die Service-Karte die Programmierung einer
internen Uhr, deren Zeit auf der Anzeigevorrichtung
(AZ) angezeigt wird, freigegeben wird und/oder die
Programmierung oder das Kopieren einer Karte ermöglicht
wird, wobei die Eingabe der Informationen über die
Wähltastatur des Fernsprechapparates (F) bzw. der
Vorrichtung (V) erfolgt (TA).
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5, 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß bestimmte Informationen der Karte zu einer vorge
gebenen, an der Fernsprechnebenstellenanlage (VM) ange
schlossenen Datenverarbeitungsanlage (DV) nach einem
über den Fernsprechapparat (F) bzw. die Vorrichtung (V)
veranlaßbaren Verbindungsaufbau selbsttätig übertragen
werden.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1,3 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß Gebührenimpulse einer öffentlichen Vermittlungs
stelle in der Fernsprechnebenstellenanlage (VM) in MFV-
Signale umgewandelt und an die Vorrichtung (V) gesendet
werden, wo aufgrund einer bestimmten Information der
Karte (Preis pro Zeiteinheit) ein Geldbetrag ermittelt
wird, welcher entweder vom Guthaben einer Guthabenkarte
abgezogen bzw. bei Vorhandensein einer Berechtigungs
karte aufsummiert und nach Gesprächsende an eine vor
gegebene, an der Fernsprechnebenstellenanlage (VM) an
geschlossene Einrichtung (DV, STV) selbsttätig übermit
telt wird.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (V) eine Sendeeinrichtung (SE) auf
weist und daß die Übermittlung der von der Sendevor
richtung (SE) ausgesendeten Informationen auf der Teil
nehmeranschlußleitung (TAL) nach dem MFV-Verfahren er
folgt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sendeeinrichtung (SE) und/oder die Empfangs
einrichtung (EM) wahlweise mit einer von zwei Takt
gebern (T1, T2) erzeugten unterschiedlichen Frequen
zen betreibbar ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Taktgeber (T1, T2) über eine Umschalt
einrichtung (U) mit der Sende-(SE) und der Empfangsein
richtung (EM) verbunden sind und die Umschalteinrich
tung (U) durch die Steuereinrichtung (ST) gesteuert
wird.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß als zusätzliche Einrichtung ein Fernsehgerät (FS)
angeschlossen ist und daß die Ein- und Ausschaltung des
Fernsehgeräts (FS), die Anschaltung eines Kopfhörers
(KH) an den Tonanschluß (TA) des Fernsehgeräts (FS) und
die Kanalauswahl über die Wähltastatur des Fernsprech
apparates (F) veranlaßbar ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß Informationen zur Bedienerführung angezeigt werden.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß Informationen über den ausgewählten Fernsehsender
angezeigt werden.
18. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuereinrichtung (ST) eine Digitaluhr auf
weist, deren Zeit angezeigt wird.
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