DE19605005A1 - Personenbezogene Abrechnungseinrichtung für Fernsprechnebenstellenanlagen - Google Patents
Personenbezogene Abrechnungseinrichtung für FernsprechnebenstellenanlagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Versorgungseinrichtung und
personenbezogene Abrechnungseinrichtung für Nebenstellen
an Fernsprechnebenstellenanlagen in Bereichen mit
erhöhten Anforderungen an Hygiene nach dem Oberbegriff
des Hauptanspruchs.
Die Versorgung der Patienten in Krankenhäusern, Kliniken
und dergleichen mit Telekommunikationseinrichtungen ist
zu einem festen Bestandteil der Serviceleistungen solcher
Anstalten geworden und wird von einer immer größeren
Anzahl von Patienten in Anspruch genommen.
Bei der Bereitstellung dieser Serviceleistungen ergeben
sich eine Reihe von Problemen, welche bisher nur in
ungenügendem Maße gelöst wurden.
So ist diese Bereitstellung mit einem erheblichen
administrativen Aufwand für die Bereitstellung und
Abrechnung der Leistungen verbunden. Zwar sind auf den
einzelnen Stationen und in der Nähe der Betten dieser
Anstalten bereits Nebenstellen eingerichtet, diese müssen
aber von der zentralen Telefonanlage aus freigeschaltet
und abgerechnet werden.
Das wesentlich größere Problem liegt aber in der
Versorgung mit den Telefonapparaten. Diese Apparate
werden wiederverwendet, wobei zwischen den einzelnen
Ausleihen nicht immer sichergestellt ist, daß sich die
Apparate in einem hygienisch unbedenklichen Zustand
befinden. So ist nicht auszuschließen, daß ein Apparat,
der zuvor auf einer Infektionsstation verwendet wurde,
beim nächsten Gebrauch auf die Wöchnerinnenstation
gelangt. Eine Sterilisation der Apparate erfolgt im
allgemeinen nicht, da diese Sterilisation technisch
praktisch nicht durchführbar ist, ohne Schäden an den
Apparaten zu verursachen. Die Oberflächendesinfektion
versagt im Bereich der Sprechmuschel völlig.
Auch die feste Installation von Telefonapparaten an allen
Nebenstellen löst das Problem nicht. Hierbei ist zwar der
Aufwand für die Verteilung der Apparate geringer. Der
investive Aufwand ist aber erheblich, da das Krankenhaus
oder die Klinik alle Nebenstellenapparate beschaffen und
finanzieren muß. Einer Freischaltung der Leitung bedarf
es allerdings noch immer. Auch das Problem der mangelnden
Hygiene durch wechselnde Benutzer ist damit nicht gelöst.
Die Sprechmuschel als Keimherd verbleibt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine
Versorgungs- und Abrechnungseinrichtung zu schaffen,
welche in Bereichen mit erhöhten hygienischen
Anforderungen die geschilderten Nachteile überwindet.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß
entsprechend der kennzeichnenden Merkmale des
Hauptanspruchs. Zweckmäßige Weiterbildung der
erfinderischen Merkmale sind in den Unteransprüchen
wiedergegeben.
Der Verkaufsautomat für maschinenlesbare Karten ist ein
handelsüblicher Automat, welcher für die Ausgabe
verschiedener Karten geeignet ist. Vorteilhafterweise ist
auch die Einzahlung von Banknoten und die Annahme von EC-
oder Kreditkarten vorgesehen. Der erfindungsgemäße
Verkaufsautomat wird vorteilhafterweise mit einem
Telefonanschluß versehen, wodurch über einen Modem
Ferndiagnosen und Fernwartungen vorgenommen werden
können.
Der Verkaufsautomat für Telefonapparate ist ebenfalls ein
handelsüblicher Automat. Vorteilhafterweise ist der
Automat mit einem Kartenleser versehen, der die Abbuchung
des Kaufpreises von der maschinenlesbaren Karte
ermöglicht.
Die erfindungsgemäßen maschinenlesbaren Karten können
verschiedenartig ausgestaltet sein. Sie können als
Lochkarte oder Magnetstreifenkarten vorliegen oder mit
einem Mikroprozessor-Chip bestückt sein. Gegebenenfalls
kann auch eine Kombination dieser Speichereinrichtungen
vorgesehen werden.
Vorteilhafterweise werden Chip-Karten verwendet. Dabei
lassen sich größere Datenmengen auf der Karte
unterbringen und verwalten. Dadurch werden auch Abfragen,
logische Überprüfungen und Sicherheitsroutinen
ermöglicht. Ferner ist die Fälschungssicherheit größer
und die Möglichkeit intelligenter Abfragen gegeben. Auch
ist dadurch beispielsweise eine mehrsprachige
Bedienerführung über das Display der Nebenstelle möglich.
Die Nebenstelle enthält eine elektronische Steuerungs-
und Überwachungsschaltung. Diese Schaltung stellt die
Kommunikation und Datenübertragung zwischen der
maschinenlesbaren Karte über den Kartenleser und die
Ausgabe von Informationen über das Display sicher. Ferner
wird über diese Schaltung die TAE-Dose freigeschaltet
und/oder gesperrt. Gleichfalls erfolgt über diese
Steuerung die Abrechnung der Gebühren. Dabei kann auf
Gebührenimpulse der Hauptstellenanlage zurückgegriffen
werden. Die Gebührenimpulse können aber auch von einem
internen Zeitgeber selbst erzeugt werden. Geeignete
Schaltungen sind dem Fachmann geläufig.
Der Patient ist auch gegen Mißbrauch seines Telefons
geschützt, da nach Entfernen der Karte der Anschluß nicht
auf seine Kosten benutzt werden kann. Im Notfall kann er
sogar von jedem anderen Ort innerhalb der Telefonanlage
auf seiner Karte weitere Telefonate führen.
Die Leistungseinspeisung für die Elektronik der
Nebenstelle erfolgt über ein separates Steckernetzteil
oder über einen Festanschluß an die Spannungsversorgung,
wobei intern ein Netzteil vorgesehen ist.
Der Telefonapparat ist vorteilhafterweise ein Einweg-
Apparat. Dieser ist preiswert in der Beschaffung und
leicht zu entsorgen. Falls gewünscht, kann der Patient
diesen nach Beendigung der stationären Behandlung
weiterverwenden oder im Krankenhaus oder der Klinik
entsorgen lassen.
Durch die Erfindung werden die Nachteile der bisherigen
Telekommunikationseinrichtungen für Patienten in
Bereichen mit erhöhten hygienischen Anforderungen in
überzeugender Weise überwunden. Die Klinik oder das
Krankenhaus werden vom Verwaltungsaufwand befreit. Der
Patient kann selbst zu jeder Zeit bestimmen, ob er ein
Telefon wünscht und wie lange er es nutzen will. Die
Gebühren werden im Voraus entrichtet. Der Patient erhält
ein neues, hygienisch einwandfreies Telefon zu seiner
Nutzung. Damit sind alle bekannten Nachteile der
herkömmlichen Einrichtungen erfindungsgemäß überwunden.
Die Erfindung soll an einem Ausführungsbeispiel anhand
der Zeichnung näher erläutert werden.
In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 die prinzipielle Anordnung der erfindungsgemäßen
Versorgungs- und personenbezogenen Abrechnungs-
Einrichtung.
Der Verkaufsautomat für maschinenlesbare Karten 1 und der
Verkaufsautomat für Telefonapparate 2 sind in einem
allgemein zugänglichen Bereich A aufgestellt. Im Bereich
mit erhöhten hygienischen Anforderungen B an einem
Krankenbett ist eine Nebenstelle 3 installiert. Diese
Nebenstelle enthält eine TAE-Anschlußdose 4, in welche
der Anschlußstecker des Telefonapparates 5 eingesteckt
wird, einen Kartenleser 6, welche die maschinenlesbare
Karte aufnimmt, liest und beschreibt und ein Display 8,
welches das auf der Karte noch vorhandene Guthaben
anzeigt. Die Leistungseinspeisung der Elektronik der
Nebenstellenanlage erfolgt über ein Steckernetzteil 9.
Die Nebenstellenanlage ist über eine Leitung 10 mit der
Telefonhauptstellenanlage verbunden.
Benötigt ein Patient ein Telefon, so erwirbt er oder sein
Beauftragter eine maschinenlesbare Karte 7 am
Verkaufsautomaten 1, wobei ein beliebiger Betrag
zugunsten der Karte eingezahlt und als Guthaben verwaltet
wird. Unter Verwendung der soeben erworbenen Karte
entnimmt er dem Verkaufsautomaten 2 eine neues,
hygienisch einwandfreies Telefon (Einweg-Telefon). Dabei
wird der Kaufbetrag von seiner Karte abgebucht. Dieses
Telefon schließt er an die TAE-Dose 4 an. Nach Einsetzen
der Karte in den Kartenleser 6 ist das Telefon
funktionsbereit. Auf dem Display 8 wird das verbliebene
Guthaben der Karte angezeigt. Die Gebühren (Tagesgebühren
für den Anschluß, Gesprächsgebühren etc.) werden nun
automatisch vom Guthaben der Karte abgebucht. Das
Guthaben der Karte kann jederzeit am Verkaufsautomaten
aufgefüllt oder nach Ende des stationären Aufenthalts
ausgezahlt werden.
Bezugszeichenliste
A allgemein zugänglicher Bereich
B Bereich mit erhöhten hygienischen Anforderungen
1 Verkaufsautomat für maschinenlesbare Karten
2 Verkaufsautomat für Telefonapparate
3 Nebenstelle
4 TAE-Anschlußdose
5 Telefonapparat
6 Kartenleser
7 maschinenlesbare Karte
8 Display
9 Netzversorgung, Netzteil
10 Leitung zur Telefonhauptstellenanlage
B Bereich mit erhöhten hygienischen Anforderungen
1 Verkaufsautomat für maschinenlesbare Karten
2 Verkaufsautomat für Telefonapparate
3 Nebenstelle
4 TAE-Anschlußdose
5 Telefonapparat
6 Kartenleser
7 maschinenlesbare Karte
8 Display
9 Netzversorgung, Netzteil
10 Leitung zur Telefonhauptstellenanlage
Claims (5)
1. Versorgungseinrichtung und personenbezogene
Abrechnungseinrichtung für Nebenstellen an
Fernsprechnebenstellenanlagen in Bereichen mit
erhöhten Anforderungen an Hygiene, dadurch
gekennzeichnet, daß die Versorgungseinrichtung aus
Verkaufsautomaten für mit maschinenlesbaren
Informationen versehene Karten (1) und
Verkaufsautomaten für Telefonapparate (2) bestehen
und daß die Nebenstelle (3) ein Steuergerät
darstellt, an welchem eine TAE-Anschlußdose (4), an
welche ein Telefonapparat (5) angeschlossen ist und
ein Kartenleser (6) angeordnet ist, wobei der
Kartenleser zur Freischaltung und/oder Abrechnung der
Nutzungsgebühren der Nebenstelle maschinenlesbare
Informationen von der eingeführten Karte (7) liest
und veränderte maschinenlesbare Informationen auf
diese Karte schreibt.
2. Versorgungseinrichtung und personenbezogene
Abrechnungseinrichtung für Nebenstellen an
Fernsprechnebenstellenanlagen in Bereichen mit
erhöhten Anforderungen an Hygiene gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die maschinenlesbare
Karte (7) eine Lochkarte ist oder mit Magnetstreifen
oder einem Mikroprozessor-Chip versehen ist.
3. Versorgungseinrichtung und personenbezogene
Abrechnungseinrichtung für Nebenstellen an
Fernsprechnebenstellenanlagen in Bereichen mit
erhöhten Anforderungen an Hygiene gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Steuergerät (3) gegebenenfalls mit einem Display (8)
ausgestattet ist.
4. Versorgungseinrichtung und personenbezogene
Abrechnungseinrichtung für Nebenstellen an
Fernsprechnebenstellenanlagen in Bereichen mit
erhöhten Anforderungen an Hygiene gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stecker des Telefons (5) und die Buchse der TAE-Dose
(4) codiert sind.
5. Versorgungseinrichtung und personenbezogene
Abrechnungseinrichtung für Nebenstellen an
Fernsprechnebenstellenanlagen in Bereichen mit
erhöhten Anforderungen an Hygiene gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Telefon (5) ein Einweg-Telefon ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1996105005 DE19605005A1 (de) | 1996-01-30 | 1996-01-30 | Personenbezogene Abrechnungseinrichtung für Fernsprechnebenstellenanlagen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1996105005 DE19605005A1 (de) | 1996-01-30 | 1996-01-30 | Personenbezogene Abrechnungseinrichtung für Fernsprechnebenstellenanlagen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19605005A1 true DE19605005A1 (de) | 1997-07-31 |
Family
ID=7785127
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1996105005 Withdrawn DE19605005A1 (de) | 1996-01-30 | 1996-01-30 | Personenbezogene Abrechnungseinrichtung für Fernsprechnebenstellenanlagen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19605005A1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE19812125A1 (de) * | 1997-10-10 | 1999-04-15 | Klein Patrick | Zugangs- und Abrechnungsverfahren mit Chipkarten für den Bezug von Leistungen aus Telekommunikationsnetzen |
Citations (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3320680A1 (de) * | 1983-06-06 | 1984-12-13 | AV - Hähnel Gesellschaft für elektronische Bild- und Tonanlagen mbH, 5000 Köln | Krankenhaus-informations-, kommunikations- und abrechnungsanordnung |
DE4325384A1 (de) * | 1993-07-23 | 1995-01-26 | Ekb Dienstleistungsgesellschaf | Personenbezogene Telefonwahl-Kontrolleinrichtung |
DE4111192C2 (de) * | 1991-04-06 | 1995-04-06 | Telefonbau & Normalzeit Gmbh | Vorrichtung zur entgeltlichen Benutzung von Einrichtungen |
-
1996
- 1996-01-30 DE DE1996105005 patent/DE19605005A1/de not_active Withdrawn
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