DE4105149A1 - Verfahren und vorrichtung zum entfernen der verpackung (emballage), z. b. saecke o. dgl. von textilen rohstoffballen, insbesondere baumwoll- und chemiefaserballen - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum entfernen der verpackung (emballage), z. b. saecke o. dgl. von textilen rohstoffballen, insbesondere baumwoll- und chemiefaserballenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Entfernen der Ver
packung (Emballage), z. B. Säcke o. dgl., von textilen Roh
stoffballen, insbesondere Baumwoll- und Chemiefaserballen,
bei dem die Verpackung zwischen Umreifungen, z. B. Drähte,
Bänder, Bandagen u. dgl. und der Ballenoberfläche herum
unverpackt freigelassen ist, wobei die Umreifungen durchge
trennt und entfernt werden und umfaßt eine Vorrichtung zur
Durchführung des Verfahrens.
Bei einem bekannten Verfahren wird die gesamte Verpackung
(Emballage) von dem Ballen abgezogen. Stößt der Ballen an ein
Mitnahmeelement, wird die Emballage erfaßt und das Mitnahme
element senkt sich durch eine Lücke zwischen Transportein
richtungen und zieht die Emballage durch die Lücke. Außer
der Verpackung werden auch die Umreifungen durch die Lücke
geführt, wobei die Verpackung und die Umreifung miteinander
in Eingriff stehen. Bei diesem Verfahren kann es vorkommen,
daß die Verpackung an Ecken oder Kanten des Ballens hängen
bleibt, so daß das Mitnahmeelement die Verpackung nicht
sicher erfassen und vollständig abziehen kann. Außerdem
stört, daß sich die langen und sperrigen Umreifungen in der
Emballage verfangen können, was zu Verstopfungen führen kann,
so daß im automatischen Betrieb Störungen auftreten können.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, daß
die genannten Nachteile vermeidet, daß insbesondere eine
sichere Erfassung und Entfernung der Verpackung von den
Ballen ermöglicht. Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch
die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Dadurch, daß die Umreifungen zunächst entfernt werden,
werden die Teile der Emballage anschließend sicher erfaßt
und abgezogen. Erfindungsgemäß können die Teile einer von
Anfang an zwei- oder mehrteiligen Verpackung oder eine
Verpackung, die in zwei oder mehr Teile aufgetrennt worden
ist, störungsfrei abgezogen werden. Auf diese Weise wird
mit Vorteil eine automatische Entfernung der Emballage
ermöglicht. Zweckmäßig werden die Teile der Verpackung
unabhängig voneinander abgezogen. Platzsparend wird während
des Abziehens der bereits abgezogene Bereich der Verpackung
aufgewickelt. Vorzugsweise wird der Ballen während des
Abziehens weiterbewegt. Bevorzugt wird der Ballen während
des Aufwickelns weiterbewegt, so daß eine abschälähnliche
Entfernung der Verpackung verwirklicht wird.
Die Erfindung umfaßt auch eine Vorrichtung zum Entfernen
der Verpackung (Emballage), z. B. Säcke o. dgl., von
textilen Rohstoffballen, insbesondere Baumwoll- und
Chemiefaserballen, bei denen die zwei- oder mehrteilige
Verpackung, z. B. Drähte, Bänder, Bandagen u. dgl. und
der Ballenoberfläche angeordnet ist und ein Streifen um
vier Ballenflächen herum unverpackt freigelassen und bei
der eine Trenneinrichtung, z. B. Schere o. dgl. für die
Umreifungen vorhanden ist und die aufgetrennten Umreifungen
entfernt werden, wobei die Trenneinrichtung für die
Umreifungen dem Bereich des unverpackten Streifens
zugeordnet ist und die Teile der Verpackung mit mindestens
einer Abzieheinrichtung in Eingriff stehen. Die Ballen,
die mit dieser Vorrichtung verarbeitet werden, weisen
vielfach eine zweiteilige Verpackung auf, die nach Art
zweier Kappen über die Ballen gezogen sind.
Erfindungsgemäß vorgesehen ist eine weitere Vorrichtung
zum Entfernen der Verpackung (Emballage), z. B. Säcke o. dgl.
von textilen Rohstoffballen, insbesondere Baumwoll-
und Chemiefaserballen, bei denen die Verpackung zwischen
Umreifungen, z. B. Drähte, Bänder, Bandagen u. dgl. und
der Ballenoberfläche angeordnet ist und bei der eine
Trenneinrichtung, z. B. Schere o. dgl., für die Verpackung
und die aufgetrennten Umreifungen entfernt werden, wobei
die Teile der durchgetrennten Verpackung mit mindestens
einer Abzieheinrichtung in Eingriff stehen. Die Ballen,
die mit dieser weiteren Vorrichtung verarbeitet werden,
weisen eine vollständig umhüllende Verpackung auf. Die
Verpackung kann einteilig sein. Im Falle einer zwei- und
mehrteiligen Verpackung überlappen sich die Teile der
Verpackung gegenseitig. Zweckmäßig sind der Ballen und
die Abzieheinrichtung relativ zueinander bewegbar.
Vorzugsweise ist die Trenneinrichtung etwa im Bereich der
Mitte einer Seitenfläche des Ballens angeordnet. Bevorzugt
ist als Abzieheinrichtung eine rotierende Walze o. dgl.
mit Mitnehmern, z. B. Nadeln, Zähne o. dgl., vorgesehen.
Mit Vorteil weist die Walzenoberfläche durchgehende
Öffnungen auf, durch die die Mitnehmer vom Innenraum her
ein- und ausfahrbar sind. Zweckmäßig ist der Walzenmantel
koaxial auf einem nicht-rotierenden Halteelement, z. B.
Stange o. dgl. angeordnet. Vorzugsweise ist der Walzenmantel
auf- und abschiebbar auf dem Halteelement angeordnet.
Bevorzugt ist die Abzieheinrichtung ortsveränderbar
gelagert. Mit Vorteil ist die Abzieheinrichtung in
Höhenrichtung bewegbar. Zweckmäßig ist die
Abzieheinrichtung in horizontaler Richtung (Längsrichtung)
bewegbar. Vorzugsweise ist die Abzieheinrichtung in bezug
auf den Ballen hin- und wegschwenkbar. Bevorzugt ist die
Abzieheinrichtung an eine Halteeinrichtung schwenkbar
gelagert. Mit Vorteil ist die Abzieheinrichtung an ihrem
einen Ende in einem Drehlager gelagert. Zweckmäßig ist
das Drehlager um eine horizontale Achse drehbar.
Vorzugsweise ist das Drehlager um eine vertikale Achse
drehbar. Bevorzugt besteht die Abzieheinrichtung aus zwei
Teilen (Mantelflächen), die in bezug aufeinander bewegbar
sind. Mit Vorteil ist der Abzieheinrichtung ein
Abstreifelement für die aufgewickelte Verpackung
zugeordnet. Zweckmäßig ist die Abzieheinrichtung
federbelastet gelagert. Vorzugsweise sind mindestens zwei
Abzieheinrichtungen vorhanden, die jeweils einer
Teilverpackung zugeordnet sind. Bevorzugt ist mindestens
eine Abzieheinrichtung in Höhenrichtung verschiebbar
angeordnet. Mit Vorteil ist der Abzieheinrichtung eine
Abfördereinrichtung für die abgezogene Verpackung
zugeordnet.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von zeichnerisch
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1a bis 1d schematisch die erfindungsgemäße
Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens,
Fig. 1a die Vorrichtung mit Trenneinrich
tung für die Umreifungen an
einem Ballen mit zweiteiliger
Verpackung und unverpacktem
Streifen,
Fig. 1b Schnittansicht entsprechend
Linie I-I nach Fig. 1a,
Fig. 1c der Ballen mit Verpackung ohne
Umreifungen,
Fig. 1d die Vorrichtung mit zwei auf
wickelnden Abzieheinrichtungen
für die beiden Teile der Verpackung,
Fig. 2a Seitenansicht der Vorrichtung
mit Trenneinrichtung und Abzieh
walzen,
Fig. 2b Draufsicht auf die Vorrichtung
gemäß Fig. 2a mit Abfördereinrich
tung für die abgezogene Verpackung,
Fig. 3a Seitenansicht der Vorrichtung mit
Transportbänder für den Ballen und
Eingriff von zwei Abziehwalzen in
jeweils einen Teil der Verpackung,
Fig. 3b Vorderansicht gemäß Fig. 3a,
Fig. 3c die Abziehwalzen beim Abziehen und
Aufwickeln der Verpackungsteile
unter Weiterbewegung des Ballens,
Fig. 3d die Abziehwalzen mit aufgewickelten
Verpackungsteilen und den ver
packungsfreien Ballen,
Fig. 3e Vorderansicht gemäß Fig. 3d,
Fig. 4a Abziehvorrichtung für seitlich an
geordnete Teilverpackungen,
Fig. 4b Vorderansicht des Ballens nach
Fig. 4a,
Fig. 4c die Abziehvorrichtung beim Abziehen
und Aufwickeln einer Teilverpackung,
Fig. 5 dreh-, schwenk- und verschiebbare
Abziehwalzen mit Mitnehmerzähnen,
Fig. 6 Abziehwalze mit auf- und abschieb
barem Walzenmantel,
Fig. 7a, 7b Querschnitt durch die Abziehwalzen
nach Fig. 5,
Fig. 8a, 8b eine zweiteilige Abzieheinrichtung
mit beweglichen Mantelflächen,
Fig. 9a, 9b schematisch eine weitere Ausführung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
an einem Ballen mit vollständig um
hüllender Verpackung und
Fig. 10a bis 10c die Abziehvorrichtung mit Abstreif
element für die aufgewickelte Ver
packung.
Fig. 1a und 1b zeigen einen Textilfaserballen 1, z. B. aus
Baumwolle, der auf einem Transportband (vgl. 2 und 3)
angeordnet ist. Der Ballen 1 weist eine zweiteilige
Verpackung 2a, 2b auf, z. B. aus Sackleinen, die nach Art
zweier Kappen von außen über den Ballen 1 gezogen sind.
Zwischen den Verpackungsteilen 2a, 2b ist ein Streifen um
vier Ballenflächen 1a bis 1d (1d nicht dargestellt) herum
unverpackt freigelassen. Die unteren Kanten der
Verpackungsteile 2a, 2b sind in einem Abstand a zueinander
angeordnet. Der Ballen 1 ist von einer Mehrzahl von
Umreifungen 3a bis 3c, z. B. Stahlbänder, umgeben, die mit
erheblicher Spannung um den Ballen 1 angeordnet sind. Die
Verpackungsteile 2a, 2b sind zwischen den Umreifungen 3a
bis 3c und den Oberflächen des Ballens 1 angeordnet.
Der Seitenfläche 1b ist eine ortsfeste Trenneinrichtung für
die Umreifungen 3a bis 3c zugeordnet, die einen Dorn 4
aufweist, der einen Winkel mit der Seitenfläche 1b bildet.
Dem Dorn ist eine langsamlaufende, drehbare Trennscheibe
5 derart zugeordnet, daß eine Scherwirkung erzielt wird.
Die Trenneinrichtung 4, 5 ist etwa im Bereich der Mitte der
Seitenfläche 1b angeordnet, d. h. die Abstände b und c (Fig.
1b) sind etwa, vorzugsweise völlig, gleich; diese
symmetrische Anordnung bewirkt einen Spannungsausgleich
(Spannungsgleichheit) beim Untergreifen des Dorns 4 unter
die Umreifungen 3a bis 3c (vgl. Fig. 1b).
Der Seitenfläche 1a des Ballens 1 ist gemäß Fig. 1d eine
Abzieheinrichtung 6 zugeordnet, die zwei vertikal in einem
Abstand f zueinander angeordnete, langsam drehbare
Abziehwalzen 6a, 6b aufweist. Die Abziehwalzen 6a, 6b weisen
als Mitnehmer an ihre Mantelfläche eine Mehrzahl von Zähnen
6′ auf.
Die achsparallelen Abziehwalzen 6a, 6b sind in Höhenrichtung
verschiebbar an einer ortsfesten senkrechten Halteeinrichtung
7 angebracht.
Im Betrieb wird der Ballen 1 gemäß Fig. 1a in Richtung des
Pfeils A durch das Transportband 9 (vgl. Fig. 2 und 3)
langsam an der ortsfesten Trenneinrichtung 4, 5 vorbeibewegt.
Der Dorn 4 sticht in die Ballenfläche 1b ein, greift einzeln
und nacheinander unter die Umreifungen 3a bis 3c, die durch
die Schneidfläche zwischen dem Dorn 4 und der Trennscheibe
5 durchgetrennt werden. Die durchgetrennten Umreifungen 3a
bis 3c springen ab und werden durch eine Abfördereinrichtung
8 (siehe Fig. 2b) entfernt. In Fig. 1c ist der Ballen 1 ohne
Umreifungen 3a bis 3c, jedoch mit Verpackungsteilen 2a, 2b
dargestellt. Anschließend wird der Ballen 1 auf dem
Transportband 9 in Richtung des Pfeils A langsam an der
Abzieheinrichtung 6a, 6b weiterhin vorbeibewegt. Die
Abziehwalzen 6a, 6b stecken mit ihren Zähnen 6′ in die
Teilverpackungen 2a bzw. 2b ein und wickeln die
Teilverpackungen 2a, 2b um ihren Walzenmantel auf. Bei diesem
Vorgang werden die Teilverpackungen 2a, 2b gleichzeitig in
Richtung der Pfeile B bzw. C vom Ballen 1 abgezogen und in
Richtung der Pfeile D bzw. E auf die Abziehwalzen 2a, 2b
aufgewickelt.
Nach Fig. 2a ist der Ballen auf dem Transportband 9 angeordnet,
dessen Bänder in Richtung der Pfeile F, G um Umlenkrollen
umlaufen. Auf dem Band 9 ist ein nachrückender Ballen 1′ mit
Umreifungen 3a bis 3c dargestellt. Dem Transportband 9 ist ein
Transportband 10 für die Abförderung des Ballens 1 nach Entfer
nung der Umreifungen 3a bis 3c und der Verpackung 2a, 2b
nachgeordnet, dessen Bänder sich in Richtung der Pfeile H, I
bewegen. Seitlich neben dem Transportband 10 ist die
Halteeinrichtung 7 angeordnet, an der übereinander zwei
verschiebbare Halteelemente 8a, 8b (vgl. Pfeile K, L bzw. M,
N) für die Abziehwalzen 6a bzw. 6b angeordnet sind. Die
Abziehwalzen 6a, 6b sind mit den Halteelementen 8a bzw. 8b über
Befestigungselemente z. B. Streben 21a bzw. 21b, verbunden.
Die Trenneinrichtung 4, 5 ist oberhalb des Transportbandes 9
angeordnet. Mit 11 ist eine Abfördereinrichtung, z. B. ein
Transportband, für die abgezogenen Verpackungsteile 2a, 2b
bezeichnet.
Nach Fig. 3a sind die Abziehwalzen 6a bzw. 6b über die Breite
der Stirnseite 1a des Ballens 1 horizontal ausgerichtet (vgl.
Fig. 3b), d. h. senkrecht zur Richtung A. Der Ballen 1 wird
durch das Transportband 9 gegen die Abziehwalzen 6a bzw. 6b
bewegt, so daß die Zähne 6′ in die jeweiligen Verpackungsteile
2a bzw. 2b eingreifen. Entsprechend Fig. 3c werden anschließend
die Halteelemente 8a, 8b - mit den an diesen befestigten Abzieh
walzen 6a, 6b - in Richtung der Pfeile K bzw. N an der Halte
einrichtung 7 nach oben bzw. nach unten bewegt. Dabei ziehen
die Abziehwalzen 6a, 6b jeweils an deren einem Ende die
Verpackungsteile 2a, 2b mit nach oben bzw. nach unten. Die
Abziehwalzen 6a, 6b werden dabei in einem Abstand d bzw. e (vgl.
Fig. 1d) über die obere bzw. untere Ballenoberfläche hinaus
bewegt. Dadurch ist Raum für den zunehmenden Durchmesser der
aufgewickelten Verpackungen 2a, 2b vorhanden. Mit 12 ist eine
Führungs- und Unterstützungswalze für den Ballen und für
die Teilverpackung 2b bezeichnet, die parallel zu der
Umlenkrolle 9a angeordnet ist. Die Abziehwalzen 6a, 6b
wickeln sodann unter Drehung in Richtung D bzw. E den jeweils
bereits vom Ballen 1 abgezogenen Bereich der Verpackungsteile
2a bzw. 2b auf. Zugleich werden bei diesem Vorgang der
jeweils restliche Bereich der Verpackungsteile 2a, 2b in
Richtung der Pfeile B bzw. C vom Ballen 1 abgezogen. Nachdem
die Verpackungsteile 2a, 2b vom Ballen 1 entfernt sind,
werden die Halteelemente 8a, 8b jeweils zusammen mit den
Abziehwalzen 6a, 6b (auf denen die Verpackungen 2a bzw. 2b
vollständig aufgewickelt sind) in Richtung der Pfeile K bzw.
M auf der Halteeinrichtung 7 (durch einen nicht dargestellten
Motor) nach oben bewegt. Die Trenneinrichtung 4, 5 ist in
Richtung des Pfeils O fahrbar in bezug auf die Seitenfläche
1d des Ballens 1 angeordnet. Im Betrieb werden die
Umreifungen 3a bis 3d durchgetrennt und entfernt. Im Anschluß
an die Entfernung der durchgetrennten Umreifungen 3a bis
3d werden die Teilverpackungen 2a, 2b vom Ballen 1 abgezogen
und aufgewickelt. Nach Fig. 3e sind die Halteelemente 8a,
8b um eine senkrechte Achse gedreht, wobei die Abzugswalzen
6a bzw. 6b um einen rechten Winkel geschwenkt sind.
Anschließend können die Teilverpackungen 2a, 2b entfernt
werden.
Fig. 4a bis 4c zeigt Abziehwalzen 6a, 6b (nur 6a dargestellt)
für seitlich am Ballen 1 abgeordnete Teilverpackungen 2c,
2d. Die Abziehwalzen sind in Richtung der Seitenflächen des
Ballens 1 schwenkbar angeordnet.
Nach Fig. 5 ist die Abziehwalze 6a konzentrisch auf einer
Stange 13 angeordnet, die mit ihrem einen Ende an einem
Drehlager 14 befestigt ist. Das Drehlager 14 ist um eine
horizontale Achse 15 in Richtung der Pfeile P, Q drehbar
angeordnet. Die Achse 15 ist an dem Halteelement 8a
befestigt, daß in Richtung der Pfeile R, S drehbar um die
senkrechte Halteeinrichtung 7 angeordnet ist.
Entsprechend Fig. 6 ist der Walzenmantel 6′′ der Abziehwalze
6a in Richtung des Pfeils T von der durchgehenden Stange
13 abziehbar, insbesondere wenn die Verpackung 2 auf der
Abziehwalze 6a aufgewickelt ist.
Fig. 7a, 7b zeigt einen Querschnitt durch die Abziehwalze
6a nach Fig. 5. Der Walzenmantel 6′′ weist durchgehende
Öffnungen 6′′′ auf, durch die die Zähne 6′ ein- und
ausgefahren werden können. Dazu sind die Zähne 6′ mit ihrem
einen Ende im Innenraum der Abziehwalze 6a exzentrisch
gelagert, beispielsweise schwenkbar auf einer Kreisbahn um
eine ortsfeste Zylinderfläche 14.
Fig. 7b zeigt die Position beim Aufwickeln der Verpackung
2, Fig. 7a zeigt die Position beim Abstreifen der
aufgewickelten Verpackung 2 von der Mantelfläche 6′ der
Abziehwalze 6a.
Nach Fig. 8a, 8b ist eine Abzieheinrichtung 15 mit zwei
beweglichen Mantelflächen 15a, 15b vorgesehen, die an einem
Ende in einem Drehlager 16 gelagert sind. Die anderen Enden
der Mantelflächen 15a, 15b sind über Lenkerstangen 17a, 17b
mit den Enden der Kolbenstange 18 eines Druckzylinders 18a
verbunden, der zwischen den Mantelflächen 15a, 15b angeordnet
ist. Fig. 8a zeigt die Position beim Aufwickeln der
Verpackung. Fig. 8b zeigt die Position beim Abstreifen der
aufgewickelten Verpackung 2 von den Mantelflächen 15a, 15b.
Die Abzieheinrichtung 15 kann als Walze ausgebildet sein.
Fig. 9a, 9b zeigt eine Verpackungsanordnung, die vorwiegend
bei Ballen 1 aus Chemiefasern angewandt wird. Die Verpackung
2 hüllt den Ballen 1 vollständig ein, wobei die Teilver
packungen 2a, 2b sich einander überlappen. Im Betrieb werden
zunächst die Verpackung 2 und die Umreifungen 3a bis 3c
durchgetrennt, indem die Trenneinrichtung 4, 5 durch die
Verpackung 2 in den Ballen 1 einsticht und Verpackung 2 und
Umreifungen 3a bis 3c aufschneidet. Die infolge der Vorspan
nung abgesprungenen Umreifungen 3a bis 3c werden sodann
entfernt. Anschließend wird der Ballen 1 in Richtung A weiter
bewegt und dabei werden (in der in Fig. 1d, Fig. 2a, 2b und
Fig. 3a bis 3e gezeigten Weise) die Teilverpackungen 2a,
2b vom Ballen 1 in Richtung der Pfeile B bzw. C abgezogen
und auf die Abziehwalzen 6a bzw. 6d aufgewickelt. Bei diesem
Verfahren erfolgt die Auftrennung der Verpackung und der
Umreifungen gemeinsam vorab, bevor die Verpackung abgezogen
wird.
Nach Fig. 10a ist über ein Halteelement 9 ein Abstreifelement
20 an der senkrechten Halteeinrichtung 7 befestigt. Das
Abstreifelement 20 ist ein Halb-Kreisring mit einer Öffnung
20a (vgl. Fig. 10b). Wenn die Verpackung 2a aufgewickelt
ist, wird das Drehlager 14 mit der Abziehwalze 6a in Richtung
des Pfeils Q gemäß Fig. 10a gedreht, das Halteelement 8a
wird in Richtung K anschließend nach oben gefahren und
weiterhin wird gemäß Fig. 10c das Halteelement 8a um eine
senkrechte Achse (Pfeil R) derart gedreht, daß das
Abstreifelement 20 zwischen die aufgewickelte Verpackung
2a und das Drehlager 14 gelangt, wobei die Abstreifwalze
6a in der Öffnung 20a angeordnet ist, d. h. das Abstreifele
ment 20 umgreift den Walzenmantel 6′′. Die Öffnung des halb
kreisförmigen Abstreifelements 20 kann auch durch ein
schwenkbar gelagertes Kreiselement teilweise oder vollständig
geschlossen werden. Sodann werden die Zähne 6′ eingezogen
(vgl. Fig. 7a). Schließlich wird das Halteelement 8a gemäß
Fig. 10d in Richtung des Pfeils K nach oben geschoben; dabei
wird die Abziehwalze 6a aus der Öffnung 20a nach oben heraus
gezogen, so daß die Verpackung 2 durch den Ring 20b des Ab
streifelements 20 abgestreift wird und nach unten fällt.
Das Verpackungsmaterial kann z. B. Folie oder Gewebe sein.
Auch kann das Verpackungsmaterial aus Kunststoff, ggf. mit
Faserverstärkung, bestehen.
Claims (31)
1. Verfahren zum Entfernen der Verpackung (Emballage)
z. B. Säcke o. dgl., von textilen Rohstoffballen, insbes.
Baumwoll- und Chemiefaserballen, bei dem die zwei-
oder mehrteilige Verpackung zwischen Umreifungen, z. B.
Drähte, Bänder, Bandagen u. dgl. und der Ballenober
fläche angeordnet ist und ein Streifen um vier Ballen
flächen herum unverpackt freigelassen ist, wobei die
Umreifungen durchgetrennt und entfernt werden, dadurch
gekennzeichnet, daß die Umreifungen im Bereich des un
verpackten Streifens durchgetrennt und im Anschluß an
die Entfernung der Umreifungen die Teile der Verpackung
vom Ballen abgezogen werden.
2. Verfahren zum Entfernen der Verpackung (Emballage)
z. B. Säcke o. dgl., von textilen Rohstoffballen, insbe
sondere Baumwoll- und Chemiefaserballen, bei dem die
Verpackung zwischen Umreifungen, z. B. Drähte, Bänder,
Bandagen u. dgl. und der Ballenoberfläche angeordnet
ist, wobei die Verpackung und die Umreifungen durchge
trennt und die durchgetrennten Umreifungen entfernt
werden, dadurch gekennzeichnet, daß im Anschluß an die
Entfernung der Umreifungen die Teile der durchgetrennten
Verpackung vom Ballen abgezogen werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß die Teile der Verpackung unabhängig voneinander
abgezogen werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der bereits abgezogene Bereich der
Verpackungsteile aufgewickelt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ballen während des Abziehens
weiterbewegt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ballen während des Aufwickelns
weiterbewegt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Abzieheinrichtungen
stirnseitig in die Verpackung eingreifen und anschließend
in senkrechter Richtung nach oben bzw. unten über die
obere bzw. untere Ballenoberfläche hinausbewegt werden.
8. Vorrichtung zum Entfernen der Verpackung (Emballage),
z. B. Säcke o. dgl., von textilen Rohstoffballen, insbe
sondere Baumwoll- und Chemiefaserballen, bei denen die
zwei- oder mehrteilige Verpackung zwischen Umreifungen,
z. B. Drähte, Bänder, Bandagen u. dgl. und der Ballen
oberfläche angeordnet ist und ein Streifen um vier Bal
lenflächen herum unverpackt freigelassen und bei der
eine Trenneinrichtung, z. B. Schere o. dgl., für die
Umreifungen vorhanden ist und die aufgetrennten Umrei
fungen entfernt werden zur Durchführung des Verfahrens
nach einem der Ansprüche 1 und 3 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Trenneinrichtung (4, 5) für die Um
reifungen (3a, bis 3c) dem Bereich des unverpackten
Streifens (a) zugeordnet ist und daß die Teile (2a,
2b) der Verpackung (2) mit mindestens einer Abziehein
richtung (6a, 6b) in Eingriff stehen.
9. Vorrichtung zum Entfernen der Verpackung (Emballage),
z. B. Säcke o. dgl., von textilen Rohstoffballen,
insbesondere Baumwoll- und Chemiefaserballen, bei denen
die Verpackung zwischen Umreifungen, z. B. Drähte,
Bänder, Bandagen u. dgl. und der Ballenoberfläche ange
ordnet ist und bei der eine Trenneinrichtung, z. B.
Schere o. dgl., für die Verpackung und die Umreifungen
vorhanden ist und die aufgetrennten Umreifungen entfernt
werden zur Durchführung des Verfahrens nach einem der
Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile
(2a, 2b) der durchgetrennten Verpackung (2) mit min
destens einer Abzieheinrichtung (6a, 6b) in Eingriff
stehen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ballen (1) und die Abzieheinrich
tung (6a, 6b) relativ zueinander bewegbar sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung (4, 5) etwa
im Bereich der Mitte einer Seitenfläche (1b) des Ballens
(1) angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß als Abzieheinrichtung eine rotierende
Walze (6a, 6b) o. dgl. mit Mitnehmern (6′), z. B. Na
deln, Zähne o. dgl. vorgesehen ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Walzenoberfläche (6′′)
durchgehende Öffnungen (6′′′) aufweist, durch die die
Mitnehmer (6′) vom Innenraum her ein- und ausfahrbar
sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Walzenmantel (6′′) koaxial zu
einem nicht-rotierenden Halteelement (13), z. B. Stange
o. dgl. angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Walzenmantel (6′′) auf- und ab
schiebbar auf dem Halteelement (13) angeordnet ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abzieheinrichtungen (6a, 6b)
ortsveränderbar gelagert sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abzieheinrichtung (6a, 6b) in
Höhenrichtung (K, L) bewegbar ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abzieheinrichtung (6a, 6b) in
horizontaler Richtung (U, V) (Längsrichtung) bewegbar
ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abzieheinrichtung (6a, 6b) in
bezug auf den Ballen (1) hin- und wegschwenkbar (R,
S; P, Q) ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abzieheinrichtung (6a, 6b) an
einer Halteeinrichtung (7) schwenkbar gelagert ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abzieheinrichtung (6a, 6b) an
ihrem einen Ende in einem Drehlager (14) gelagert ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß das Drehlager (14) um eine hori
zontale Achse (15) drehbar ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß das Drehlager (14) um eine vertikale
Achse (7) drehbar ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abzieheinrichtung (6) aus zwei
Teilen (Mantelflächen 15a, 15b) besteht, die in bezug
aufeinander bewegbar sind.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abzieheinrichtung (6a, 6b) ein
Abstreifelement (20, 20a, 20b) für die aufgewickelte
Verpackung (2a, 2b) zugeordnet ist.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abzieheinrichtung (6a, 6b)
federbelastet gelagert ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens zwei Abzieheinrichtungen
(6a, 6b) vorhanden sind, die jeweils einer Teilver
packung (2a, 2b) zugeordnet sind.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine Abzieheinrichtung
(6a, 6b) in Höhenrichtung (K, L) verschiebbar ange
ordnet ist.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Abzieheinrichtung (6a, 6b)
nach oben bzw. nach unten in einen Abstand (b, e) zu
der oberen bzw. unteren Ballenoberfläche (1c, 1f) ver
schiebbar ist.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abzieheinrichtung (6a, 6b) eine
Abfördereinrichtung (11) für die abgezogene Verpackung
(2a, 2b) zugeordnet ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, daß der Trenneinrichtung (4, 5) eine
Abfördereinrichtung (8) für die durchgetrennten Um
reifungen (3a bis 3c) zugeordnet ist.
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