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DE4102256A1 - Verfahren zur herstellung beliebig geformter koerper - Google Patents

Verfahren zur herstellung beliebig geformter koerper

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Publication number
DE4102256A1
DE4102256A1 DE4102256A DE4102256A DE4102256A1 DE 4102256 A1 DE4102256 A1 DE 4102256A1 DE 4102256 A DE4102256 A DE 4102256A DE 4102256 A DE4102256 A DE 4102256A DE 4102256 A1 DE4102256 A1 DE 4102256A1
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DE
Germany
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radiation
data
implant
liquid
negative
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE4102256A
Other languages
English (en)
Inventor
Curt Dr Ing Kranz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ABATEC 3D PRODUKTION MODELLBAU VERWALTUNGS GMBH, 1
Original Assignee
ARTOS MED PRODUKTE
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by ARTOS MED PRODUKTE filed Critical ARTOS MED PRODUKTE
Priority to DE4102256A priority Critical patent/DE4102256A1/de
Publication of DE4102256A1 publication Critical patent/DE4102256A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art.
Bekannt ist eine Vorrichtung zur Herstellung beliebig ge­ formter Kunststoffteile, bestehend aus einer mit einer durch energiereiche Strahlung aushärtbaren Flüssigkeit ge­ füllten Wanne, einer innerhalb der Flüssigkeit verschieb­ lichen Halterung für den Körper und einer Strahlungsquelle für die energiereiche Strahlung, insbesondere einem Laser. Der Laser dient der örtlichen Aushärtung der Flüssigkeit und läßt sich dazu gezielt auf vorgegebene Flächenelemente der Flüssigkeitsoberfläche richten, so daß dort Schichten aushärtbar sind, deren Eindringtiefe in die Flüssigkeit von der Intensität und der Überstreichungsgeschwindigkeit des Laserstrahls abhängt. Die Halterung taucht dabei, aus­ gehend von der Flüssigkeitsoberfläche vertikal in die Flüssigkeit ein und bewirkt somit, daß die bereits ausge­ härteten Schichten in die Flüssigkeit einsinken. Die Steuerung des Laserstrahls erfolgt in Abhängigkeit von den Raumformdaten des herzustellenden Körpers.
Durch die bekannte Vorrichtung lassen auch sehr kompli­ ziert geformte Kunststoffteile einstückig erzeugen. Die Schwierigkeit, die eine breite Anwendung bisher verhinder­ te, liegt dabei hauptsächlich bei der Erfassung der für die Steuerung der Bewegungsabläufe des Laserstrahls erfor­ derlichen Raumformdaten des herzustellenden Kunststofftei­ les. Nachteilig ist weiterhin, daß die strahlungsaushärt­ baren Flüssigkeiten aus körperunverträglichen Kunststoffen bestehen. Eine Anwendung in der Medizintechnik kam daher bisher kaum in Betracht.
Eine ähnliche Vorrichtung ist aus der DE 39 33 142 A1 be­ kannt, mit der ein einem Körper bzw. einem Körperteil ei­ nes Lebewesens angepaßtes Modell erzeugbar ist. Insbeson­ dere sollen mit dem damit erzeugten Modell chirurgische Eingriffe simuliert werden. Mittels eines Schnittbildgerä­ tes werden zunächst Schnittbilder von dem Körper bzw. dem Körperteil des Lebewesens angefertigt. Aus diesen werden dann Daten für die dreidimensionale Gestalt des Körper­ teils gewonnen, anhand derer mittels eines Modellgenera­ tors das Modell durch Urfomen aus einem Modellwerkstoff derart erzeugt wird, daß das Modell für jedes Volumenele­ ment des Körperteils ein entsprechendes Volumenelement ei­ nes Modellwerkstoffs enthält. Der Modellgenerator besteht dabei aus einer Lichtquelle, einer Halterung sowie aus ei­ ner durch Licht aushärtbaren Flüssigkeit. Der Körper wird damit im wesentlichen entsprechend der eingangs genannten Vorrichtung zur Herstellung beliebig geformter Teile er­ zeugt.
Diese Vorrichtung hat zum einen den Nachteil, daß nur sehr dünne Schichten mit geringen Festigkeiten aushärtbar sind, so daß viele einzelne Schichten während des Herstellungs­ prozesses des Modells erzeugt werden müssen. Das Verfahren weist dadurch eine nur geringe Aushärteleistung auf und ist somit unwirtschaftlich. Der Einsatzbereich ist dadurch eingeschränkt. Weiterhin besteht auch bei diesem Verfahren die lichtaushärtbare Flüssigkeit aus körperunverträglichem Kunststoff. Desweiteren ist der Lichtstrahl nicht auslenk­ bar, da sonst die Aushärtemöglichkeiten sich weiter ver­ schlechtern würden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verfahren zur Herstellung beliebig geformter Teile gemäß dem Oberbe­ griff des Anspruchs 1 derart weiterzubilden, daß sich auch biokompatible Körperersatzteile unter Benutzung der be­ kannten Vorrichtung fertigen lassen.
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß eine Ver­ knüpfung computertomografisch gewonnener Raumformdaten mit der Steuerung einer Vorrichtung zur Bearbeitung von laser­ aushärtbarem Kunststoff eine rationelle Möglichkeit zur orginalgetreuen Nachbildung auch von beliebig geformten Körpern in der Medizintechnik bildet, wenn Maßnahmen ge­ troffen werden, welche verhindern, daß das körperunver­ trägliche aushärtbare Material direkt mit der Körperober­ fläche in Kontakt kommt. Eine derartiges Verfahren ist vor allem in der plastischen Chirurgie für die Synthetisierung von Knochenplastiken sowie zur individuellen Anpassung von Prothesen bzw. Implantaten jeglicher Art vorteilhaft an­ wendbar. Besonders wichtig ist die mit den erfindungsgemä­ ßen Verfahrensschritten erzielte Übertragbarkeit der Vor­ teile der Stereolithographie auf die Herstellung von Im­ plantaten aus körperverträgliche Werkstoffen, wobei deren vorteile der komplexen Gestaltbarkeit von räumlichen For­ men erhalten bleiben. So entfallen die Schwierigkeiten, welche sich bei der Herstellung der entsprechenden Teile bei einfachen, nur in einer Ebene geteilten Formen erge­ ben.
Bei kongruent geformten oder symmetrisch vorhandenen Kno­ chenteilen läßt sich ein beschädigtes Knochenteil durch computertomografisches Ausmessen und Erfassen der Raum­ formdaten des gesunden Knochenteils und spiegelsymmetri­ sches Umsetzen in entsprechende Steuersignale für die Strahlungsquelle nachbilden.
Ferner läßt sich auch ein durch einen Unfall zertrümmertes Knochenteil computertomografisch erfassen und aus der Syn­ these der Bruchstücke die Raumformdaten bestimmen. Dadurch kann ohne operativen Eingriff vorteilhaft die Prothese bzw. das Implantat für den Patienten erzeugt werden. Die Raumformdaten des zertrümmerten Konchenteils können aber auch aus dem Zusammensetzen der Bruchstücke durch Abfor­ mung ermittelt werden. Mit diesen Raumformdaten werden dann, diesen Koordinaten zugeordnete Steuersignale an die Vorrichtung abgegeben, so daß eine dem Knochenorginalteil entsprechende Prothese erzeugt wird.
Besonders vorteilhaft ist dabei die Anwendung bei der Ge­ sichtschirurgie. Dabei erhält die Vorrichtung über einen den computertomografisch gewonnen Raumformdaten zugeordne­ te Steuerungsdaten aufweisenden Speicher Daten zum Akti­ vieren und zur Auslenkung der Strahlungsquelle. In einfa­ cher Art und Weise werden somit die Daten zur Steuerung der Vorrichtung ermittelt und an diese weitergeleitet. Da­ durch eignet sich die in der Erfindungseinleitung be­ schriebene Vorrichtung weiterhin besonders zur Herstellung von dünnwandigen Hohlkörpern, wie beispielsweise Gehäuse­ teilen. Aber auch die Herstellung von kompakten Kunst­ stoffkörpern ist möglich. Die Verfestigung der Kunststoff­ schichten innerhalb der von dem Laserstrahl verfestigten Außenkontur kann durch kontinuierliches Überstreichen mit dem Laserstrahl realisiert werden. Dieser Vorgang wieder­ holt sich nach jedem Umlauf des Laserstrahls innerhalb der neuen Kontur.
Da die spezielle, laseraushärtbare Kunststofflüssigkeit in der Regel als Werkstoff für das herzustellende Teil jedoch ungeeignet ist, sind bevorzugt Negativformen, insbesondere Gießformen, vorzusehen, welche von dem mittels der bekann­ te Vorrichtung hergestellten Positivform abgeformt werden. Hierzu eignen sich Formen aus einem flexibel aushärtenden Kunststoff oder aus einem hart-spröde aushärtenden, bevor­ zugt an der Außenseite stegartige Schwächungen der Wand­ stärke aufweisenden, Keramikwerkstoff.
Nach dem Herstellen der Gießform wird mit dieser Negativ­ form dann das Implantat gefertigt. Beide Ausführungsformen gestatten eine einfache Entnahme des Gießlings, wobei die elastische Form unter Umständen mehrfach verwendbar ist.
In einer weiteren vorteilhaften Verfahren der Erfindung werden die Daten zur Steuerung der Vorrichtung im Speicher oder im weiteren Speicher derart geändert, daß das Implan­ tat durch die Vorrichtung um eine vorgegebene Schichtdicke in bezug auf die endgültigen Abmessungen verkleinert bzw. die Negativform in bezug auf die endgültigen Abmessungen des Implantats vergrößert erzeugt wird. Somit können die direkt aus der laseraushärtbaren Flüssigkeit hergestellten Implante, die keine körperverträgliche Oberfläche aufwei­ sen, noch mit einer körperverträglichen, biokompatiblen Schicht versehen werden. Insbesondere durch Aufdampfen des biokompatiblen Werkstoffs wird eine gleichmäßige Schicht erzeugt.
Die Gießform kann bei entsprechender Eignung unmittelbar mit biokompatiblem, verflüssigtem Implantatmaterial ge­ füllt und nach dessen Aushärtung entfernt werden.
Insbesondere sehr große und kompliziert geformte Prothesen erfordern jedoch stabilere Formen aus anderen Materialien. Für eine derartige Aufgabenstellung wird die Positivform entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung des erfin­ dungsgemäßen Verfahrens mit durch Strahlung aushärtbarem Material gefüllt, das nach dem Aushärten durch erhitzten Gießwerkstoff entsprechend dem Wachsausschmelzverfahren verdrängt und damit entfernt wird. Anschließend wird der Wachskörper von aushärtbarem flexiblem, eine weitere Nega­ tivform bildendem Material umschlossen sowie nach der Aus­ härtung dieses Materials durch Erwärmen verflüssigt und aus einer Öffnung des umschließenden Materials, der weite­ ren Negativform, herausgedrückt (Wachsausschmelzverfah­ ren). Der so entstandene Hohlraum ist dann mit biokompati­ blem, körperverträglichem Material erfüllt und die Nega­ tivform, nach dem Aushärten des biokompatiblen Materials, entfernt.
Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführung der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Übersicht möglicher Verfahrensabläufe entsprechend vorteilhaften Ausführungs­ beispielen der Erfindung,
Fig. 2 ein Fließschema zur Herstellung einer Endopro­ these bei Verwendung einer Vorrichtung zur Bearbeitung von laseraushärtbarer Flüssigkeit mittels eines Wachsaus­ schmelzverfahrens nach einem Verfahren gemäß Fig. 1 und
Fig. 3 die schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Bearbeitung von laseraushärtbarem Kunststoff als De­ tail zu den Fig. 1 und 2.
Fig. 1 zeigt eine Übersicht über einige mögliche Verfah­ rensabläufe zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Im­ plantats. Ausgehend von einer Anlage A (wie weiter unten anhand von Fig. 3 beschrieben) zur Bearbeitung der laser­ aushärtenden Kunstoffflüssigkeit sind prinzipiell unter­ schiedliche Verfahrensabläufe möglich:
  • a) (strichpunktierte Linie) Mit der Anlage A wird di­ rekt, also ohne weitere Zwischenschritte, aus der Flüssig­ keit die Prothese P1 erzeugt. Dabei wird eine durch Strah­ lung aushärtbare Flüssigkeit verwendet. Die ausgehärteten Außenkonturen werden mit einer nicht wesentlich auftra­ genden körperverträglichen Oberflächenbeschichtung nach­ träglich versehen.
  • b) (durchgezogene Linie) Bei einer ersten alternativen Ausführungsform wird mit der Anlage A ein Positivmodell aus mittels energiereicher Strahlung aushärtendem Kunst­ stoff erzeugt. Dieses dient als Grundlage zur Herstellung einer Negativ-Verlustform aus einem temperaturbeständigen, zerstörbarem Werkstoff, wie beispielsweise Keramik. Hier­ mit wird dann die endgültige Ausführung des erfindungsge­ mäßen Implantats geschaffen.
Bei einer anderen Variante dieser Ausführungsform wird mittels der Anordnung A eine Positivform mit einem strah­ lungsaushärtenden, aber ausschmelzbarem Werkstoff geschaf­ fen. Es wird also eine Art Wachsmodell der Prothese P1 er­ zeugt. Das Modell dient zur Herstellung einer Negativform F1, die wiederum zur Herstellung der endgültigen Prothese P1 nach dem Wachsausschmelzverfahren benutzt wird, wobei die notwendige Negativform durch Formsand oder dergleichen gebildet wird, in den das Positivmodell eingebettet ist.
  • c) (strichpunktierte Linie) Mit der Anlage A wird di­ rekt, also ohne weitere Zwischenschritte, aus der Flüssig­ keit eine um eine vorgegebene Schichtdicke verkleinerte Prothese P2a hergestellt.
  • d) (durchgezogene Linie) Mit der Anlage A wird eine Po­ sitivform entsprechend den unter b) angegebenen Verfah­ rensschritten erzeugt. Das Positvmodell M2 dient entspre­ chend zur Herstellung einer weiteren, um die Schichtdicke vergrößerten Negativform F2, die wiederum zur Herstellung der Prothese P2a benutzt wird.
Die nach dem Verfahrenschritt d) erzeugte Prothese P2a muß nun, da sie um eine vorgegebene Schichtdicke verklei­ nert ausgebildet wurde, noch mit einer körperverträgli­ chen, biokompatiblen Beschichtung versehen werden. Durch die Beschichtung entsteht die gewünschte Prothese P2b, die dann die endgültigen Abmaße und eine körperverträgliche Oberfläche aufweist. Das Beschichten der Prothese P2b mit biokompatiblem Material erfolgt mittels eines geeigneten Verfahrens, welches eine gleichmäßige Schichtdicke sicher­ stellt.
Gemeinsam bei allen Verfahren ist, daß räumlich komplexe Formen erzeugbar sind, deren Gestalt auch durch die ver­ schiedenen Abformungen nicht verlorengeht. Dazu gehören Gebilde, die mit herkömmlichen, eine Trennebene aufweisen­ den zweigeteilten Formen nicht entformt werden können.
In Fig. 2 ist ein Fließschema des unter Punkt d) anhand der Fig. 1 beschriebenen und mit einer durchgezogenen Li­ nie veranschaulichten Fertigungsablaufes zur Herstellung einer mit biokompatiblem Werkstoff beschichteten Endoprot­ hese dargestellt.
Im ersten Verfahrensabschnitt wird mit Hilfe einer Vor­ richtung 1 zur Bearbeitung einer laseraushärtbaren Flüs­ sigkeit ein Positivmodell 10 der Prothese nach zuvor auf­ genommenen Raumformdaten erzeugt. Mittels eines im Rechner 3 vorgesehenen Speichers werden die mittels einer compu­ tertomographischen Einrichtung 4 ermittelten Raumformdaten in zugeordnete Steuersignale zum Aktivieren und zur Aus­ lenkung der als Laser ausgebildeteten Strahlungsquelle um­ gesetzt. Das Positivmodell besteht aus einem durch Laser­ strahlung ausgehärteten Werkstoff, der in ausgehärtetem Zustand aber entsprechend Wachs beim sogenannten "Wachs­ ausschmelzverfahren" durch flüssigen Gießwerkstoff ver­ drängbar ist.
Die Raumformdaten können dabei sowohl computertomogra­ phisch gewonne Meßwerte der räumlichen Bedingungen der an­ zupassenden Prothese als auch die Umrisse eines unverletz­ ten, gleichen bzw. spiegelsymmetrischen im Körper vorhan­ denden Knochens sein. Weiterhin werden die Steuerungsdaten so für den Laser im Speicher über die Eingabevorrichtung geändert, daß die Negativform in bezug auf die endgültigen Abmessungen des Implantats um eine Schichtdicke verringert hergestellt wird.
Der zweite Verfahrensabschnitt betrifft die weitere Her­ stellung nach Art des Wachsausschmelzverfahrens. Der wachsartige Körper 10 dient in dem sich anschließenden dritten Verfahrensabschnitt zur Herstellung einer weite­ ren, aus aushärtbarem sowie flexiblem Material gebildeten Gießform 11 - im Schnitt dargestellt -. Dieses zunächst formbare Material - wie beispielsweise Formsand - wird mit Hilfe einer bekannten Vorrichtung 12 um den eingeschlosse­ nen wachsartige Körper 10 herum nach Art von Formsand zu einem im wesentlichen festen Körper verdichtet und ausge­ härtet. Anschließend wird der wachsartig ausgehärtete Werkstoff mit Hilfe einer Heizvorrichtung 13 durch Erwär­ men verflüssigt und aus der weiteren Gießform 11 herausge­ preßt. Dafür sind in der Gießform 11 mindestens zwei Öff­ nungen 14 und 15 vorgesehen, wobei diese bereits bei der Herstellung der weiteren Gießform 11 durch Einlegen von Metallrohren in das Material erzeugt worden sind.
Im weiteren Verfahrensabschnitt erfolgt in einer weiteren Vorrichtung 16 das Ausgießen des Hohlraumes 17 der weite­ ren Gießform 11 mit flüssigem Prothesenmaterial. Dazu wird wiederum die Öffnung 14 genutzt, wohingegegen die Öffnung 15 während des Gießvorganges mit einem Stopfen 18 ver­ schlossen bleibt. Nach dem Erkalten ist nunmehr die Prot­ hese 19 in der weitern Gießform 11 eingebettet - im Schnitt dargestellt -. Da diese Gießform 11 wegen der in­ dividuellen Maße der Prothese ohnehin nur einmal verwendet werden kann, läßt sich die Prothese 19 am einfachsten durch das Zerstören der weiteren Gießform 11 von dieser trennen. Anschließend wird die Prothese 19 in einer Auf­ dampfanlage 21 mit biokompatiblem Material 20 so versehen, daß die Prothese mit einer gleichmäßigen Beschichtungs­ dicke überzogen ist.
Fig. 3 zeigt schematisch eine Vorrichtung A bzw. 1 zur Bearbeitung von laseraushärtender Flüssigkeit als Detail der Fig. 1 und 2. Die Vorrichtung A bzw. 1 besteht im wesentlichen aus einer kastenförmigen Wanne 22, die mit strahlungsaushärtender Flüssigkeit 23 gefüllt ist, einem innerhalb dieser Flüssigkeit 23 senkrecht in bezug zu de­ ren Oberfläche 24 verschieblichem Sieb 25 und einem Laser 26, dessen flüssigkeitshärtender Strahl 27 auf die Flüs­ sigkeitsoberfläche 24 gerichtet ist. Der Laserstrahl 27 ist dabei derart auslenkbar, daß auf der Flüssigkeitsober­ fläche 24 Konturen 28 aushärtbar sind, die schichtweise die Oberfläche des herzustellenden Gegenstandes begrenzen. Dabei taucht das Sieb 25 ausgehend von der Flüssigkeits­ oberfläche 24 mit der Aushärtegeschwindigkeit senkrecht zur Flüssigkeitsoberfläche 24 in die Flüssigkeit 23 ein. Die Form des herzustellenden Gegenstandes wird von den Be­ wegungsabläufen des Laserstrahls 27 bestimmt. Im Rahmen des Auslenkungsspielraumes des Laserstrahls 27 ist bei entsprechender Größe der Wanne 22 jeder beliebig geformte Gegenstand herstellbar, insbesondere Implantate zur Anwen­ dung in der Gesichtschirurgie.
Bei Verwendung einer nach dem Aushärten eine biokompati­ ble, körperverträgliche Oberfläche bildenden Flüssigkeit 23, ist die Prothese gemäß der Zeichnung 1, strichpunk­ tierte Linie, direkt, also ohne weitere Zwischenschritte aus der Flüssigkeit 23 herstellbar. Dabei ist der Inverter im Rechner 3 durch einen Schalter abgeschaltet.
Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf das vorstehend angegebene bevorzugte Ausführungs­ beispiel. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch machen.

Claims (11)

1. Verfahren zur Herstellung beliebig geformter Teile unter Verwendung einer Vorrichtung, bestehend aus einer, durch energiereiche Strahlung aushärtbaren Flüssigkeit ge­ füllten Wanne, einer innerhalb der Flüssigkeit in vertika­ ler Richtung verschieblichen, insbesondere tablettartigen, Halterung für einen herzustellenden Körper und einer Quel­ le für die energiereiche Strahlung, insbesondere eines La­ sers, dessen Strahl auf die Flüssigkeitsoberfläche gerich­ tet und derart auslenkbar ist, daß in der flüssigen Phase im Bereich der Oberfläche Konturen aushärtbar sind, die schichtweise das Volumen des so zu erzeugenden Körpers bilden, wobei die Halterung in im wesentlichen der Aushär­ tungstiefe entsprechenden Schritten zunehmend tiefer in die Flüssigkeit eintaucht, gekennzeichnet durch die Herstellung eines Implantats (P, 19), insbesondere ei­ ner Knochenplastik, vorzugsweise zur Anwendung bei der Ge­ sichtschirurgie, oder einer Endoprothese, wobei die Ober­ flächendaten des Implantats (P, 19) mindestens teilweise mittels eines bildgebenden Verfahrens, insbesondere compu­ tertomografisch, durch Abtastung ermittelt werden und die Vorrichtung (A, 1) über einen den Raumformdaten zugeordne­ te Steuerungsdaten aufweisenden Speicher Daten zur ent­ sprechenden Aktivierung und Auslenkung der Strahlungsquel­ le (26) erhält.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der mittels Strahlungsaus­ härtung erzeugte Körper zur Abformung einer Negativform benutzt wird, die ihrerseits eine Gießform zur Herstellung des Implantats bildet.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß es sich bei der Gießform um eine zerstörbare Verlustform aus einem strahlungsaushärt­ baren Material handelt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, daß die Daten zur Steuerung der Vorrichtung (A, 1) im Speicher oder im weiteren Speicher derart verändert bzw. angepaßt werden, daß das Implantat (P, 19) durch die Vorrichtung (A, 1) um eine vorgegebene Schichtdicke in bezug auf die endgültigen Abmessungen verkleinert bzw. die Negativform (F, 2) in be­ zug auf die endgültigen Abmessungen des Implantats (P, 19) vergrößert erzeugt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Daten zur Steuerung der Vorrichtung (A, 1), vorzugsweise über eine externe Eingabevorrichtung (5), derart geändert bzw. ergänzt wer­ den, daß die Negativform (F, 2) Sollbruchstellen (6) auf­ weist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, daß die Daten zur Steuerung der Vorrichtung (A, 1), vorzugsweise über eine externe Eingabevorrichtung (5), derart geändert bzw. ergänzt werden, daß die Negativform (F, 2) jeweils minde­ stens eine Einfüllöffnung (7) und eine Entlüftungsöffnung (8) aufweist.
7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der strahlungsaushärtbare Werkstoff (F, 2) wachsartig aus­ schmelzbar ist, so daß der durch Strahlungsaushärtung er­ zeugt Körper (10) von aushärtbarem flexiblem, eine weitere Negativform (11) bildendem Material umschlossen sowie nach der Aushärtung dieses Materials durch Erwärmen verflüssigt und aus einer Öffnung (14, 15) des umschließenden Mate­ rials, dar weiteren Negativform (11), herausgedrückt wird (Wachsausschmelzverfahren), wobei der so entstandene Hohl­ raum (17) mit biokompatiblem Material (20) gefüllt und die weitere Negativform (11) nach dem Aushärten des biokompa­ tiblen Materials (20) entfernt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß auf der Oberfläche des um die Schichtdicke verkleinerten Implan­ tats (P, 19), insbesondere durch Aufdampfen, eine gleich­ mäßige biokompatible Oberflächenschicht erzeugt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die mittels energiereicher Strahlung aushärtbare Flüssigkeit (23) zu einem biokom­ patiblen, körperverträglichen Körper aushärtet, so daß die Außenkonturen des Implantats (P, 11) ohne weitere Zwi­ schenschritte direkt aus der Flüssigkeit (23) hergestellt werden.
10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Raumformdaten für das Implantat (P, 11) bzw. für die Nega­ tivform (F, 2) aus einem symmetrisch beim Patienten vor­ handenen Knochenteil computertomografisch ermittelt wer­ den.
11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Raumformdaten für das Implantat (P, 19) bzw. die Negativ­ form (F, 2) aus der Synthese von Raumformdaten von Bruch­ stücken eines zertrümmerten Knochens durch Abformung oder computertomographisch nach geometrischer gegenseitiger An­ passung der Daten im Hinblick auf eine geschlossene Ober­ flächenform ermittelt werden.
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