DE4100399A1 - Warenpraesentiereinrichtung - Google Patents
WarenpraesentiereinrichtungInfo
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Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
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- A47F5/08—Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features secured to the wall, ceiling, or the like; Wall-bracket display devices
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
In Selbstbedienungsgeschäften, insbesondere in Warenhäusern,
Baumärkten usw. ist es bekannt und üblich, Gegenstände der
verschiedensten Art wie beispielsweise Schrauben, Nägel,
Aufhänger, Klebebandrollen und viele andere mehr, in gleichen
abgepackten Mengen und in genau gleichen Verpackungen in
großer Anzahl hintereinander auf dorn- bzw. stabförmigen
Trägerelementen zu positionieren, die mit ihrem einen Ende
nach Art eines einseitig eingespannten Trägers an einer Verkaufswand
im wesentlichen rechtwinklig von dieser abstehend
befestigt sind und von denen die Produkte bzw. Packungen
durch die Kunden nach deren Belieben abgenommen werden
können.
Je nach Art der positionierten Artikel wird in einem mehr
oder weniger großen Zeitraum eine mehr oder weniger große
Anzahl von Produkten bzw. Packungen entnommen, was dazu
zwingt, eine Nachbestückung vorzunehmen, so daß die entsprechenden
Produkte bzw. Packungen stets in einer genügenden
Anzahl für die zu erwartende Entnahme durch die Kunden zur
Verfügung stehen.
Entsprechend der Art der Artikel sowie deren Größe und Gewicht
werden für die einzelnen Produkte mehr oder weniger
lange Trägerelemente benötigt, um die Produkte in ausreichender
Anzahl zu bevorraten. Falls einzelne Produkte aus
dem Angebot ausscheiden und eventuell durch andere Produkte
ersetzt werden, oder auch dann, wenn innerhalb der Verkaufsräume
eine andere Anordnung der Produkte vorgesehen wird,
hat dies in der Regel zur Folge, daß dann auch eine andere
Anordnung der Trägerelemente vorgenommen werden muß. Insbesondere
dann, wenn es sich bei den Trägerelementen um einstückige
Gebilde handelt, führt dies zu gewissen Unannehmlichkeiten
mit entsprechend großem Aufwand, ganz abgesehen
davon, daß man eine Vielzahl von verschiedenen Trägerelementen
zur Verfügung haben muß, um sich an alle Eventualitäten
in geeigneter Weise anpassen zu können.
Die vorliegende Erfindung macht es sich zur Aufgabe, mit
einfachen Mitteln Trägerelemente zur Verfügung zu stellen,
die sich leicht und mühelos an unterschiedliche Voraussetzungen
anpassen lassen. Diese Aufgabe wird gelöst mit einer Vorrichtung
nach Patentanspruch 1. Zweckmäßige weitere Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Ausgehend von der Überlegung, daß ein einseitig eingespannter
und über seine Länge hinweg gleichmäßig belasteter Träger
mit zunehmendem Abstand von der Einspannstelle mit fortlaufend
geringerer Höhe ausgebildet werden kann, um der Belastung
zu entsprechen, wird gemäß der Erfindung ein endseitiges
Aufnahmeteil mit integrierter oder gesonderter Verstärkung
vorgesehen, dessen Länge zweckmäßig so gewählt ist,
daß es einer Vielzahl von verschiedenen Belastungsfällen
Rechnung trägt, wobei dann auf dieses Aufnahmeteil ein Trägerprofil
von mehr oder weniger großer Länge mit einem mehr
oder weniger starken Preßsitz aufgeschoben wird. Da dieses
Trägerprofil über seine gesamte Länge einen konstanten Querschnitt
aufweist, ist es dadurch möglich, von einem Trägerprofilstück
sehr großer Länge Teilstücke einer mehr oder
weniger großen erforderlichen Länge abzutrennen. Bei entsprechender
Wahl des Materials, beispielsweise Kunststoff, ist es
dabei sogar in einfacher Weise möglich, mit einer gewöhnlichen
Schere oder einem einfachen Messer die entsprechenden Längen
abzuschneiden.
Obwohl nicht unbedingt erforderlich, ist es aus Gründen der
Verhütung von Verletzungen und auch aus ästhetischen Gründen
von Vorteil, das freie Ende des Trägerhohlprofils mit einem
mittels einer Zunge mit mehr oder weniger starkem Preßsitz
eingestecktem Abschlußstück zu versehen, wobei durch die Gestaltung
dieses Abschlußstückes auch noch ein unbeabsichtigtes
Herunterrutschen bzw. -fallen der Produkte vom Trägerprofil
verhindert werden kann. Durch entsprechende Formgebung des
Abschlußstückes kann dieses auch das Aufbringen der Produkte
erleichtern, und ferner kann es noch dazu benutzt werden,
Hinweise für den Kunden, beispielsweise eine Preisangabe od.
dgl. aufzunehmen.
Die Erfindung ist in der Zeichnung in Ausführungsbeispielen
gezeigt und wird anhand dieser im folgenden erläutert. Es
zeigt
Fig. 1 in einer perspektivischen Explosionsdarstellung die
Teile der Vorrichtung mit nur teilweise gezeigtem Aufnahmeteil,
Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel für das Aufnahmeteil,
Fig. 3 ein anderes Ausführungsbeispiel für das Aufnahmeteil,
Fig. 4a bis 4c einen aus einem Stück gebogenen Aufnahmeteil
sowie seine Anordnung an einer Lochwand,
Fig. 5a bis 5e verschiedene Ausführungsmöglichkeiten für
das Aufnahmeteil,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch das Aufnahmeteil der Fig. 5e
und
Fig. 7a bis 7e verschiedene Ausführungsbeispiele für
das Abschlußstück.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1 wird auf das teilweise
gezeigte und einen U-förmig gebogenen Metallbügel aufweisende
Aufnahmeteil 1 das mit über seine Länge hinweg konstantem,
der sogenannten Eurolochform entsprechenden, Hohlquerschnitt
ausgebildete Trägerprofil 2 in Richtung des Pfeils 3 aufgeschoben,
wobei der Metallbügel und das Trägerprofil so aufeinander
abgestimmt sind, daß sich zwischen diesen ein Preßsitz
vorbestimmter Stärke einstellt, der einerseits das Aufschieben
und gegebenenfalls das Herunterziehen nicht allzusehr
erschwert, andererseits aber doch eine sichere Verbindung
zwischen den Teilen gewährleistet.
Mit der gestrichelten Linie 4 und der symbolisch angedeuteten
Schere 5 soll zum Ausdruck gebracht sein, daß die Länge des
Trägerprofils 2 in der gewünschten und erforderlichen Weise
abgeschnitten werden kann.
In das andere Ende des Trägerprofils 2 wird dann in Richtung
des Pfeiles 6 das Abschlußstück 7 wiederum mit einem Preßsitz
geeigneter Stärke mit seiner Zunge 8 hineingeschoben. Wie angedeutet,
kann die Zunge 8 an ihrem äußeren Rand mit einer
Riffelung 9 versehen sein, um ein unbeabsichtigtes Lösen des
Abschlußstückes 7 sicher zu verhindern. Die Zunge 8 ist hier
mit der dem Hohlquerschnitt des Trägerprofils 2 entsprechenden
Verdickung 10 versehen, was jedoch nicht unbedingt erforderlich
ist. Hingegen ist die Verdickung 11 des Abschlußstückes
7 zweckmäßig, um den Hohlquerschnitt des Trägerprofils
2 an seinem vorderen Ende völlig zu verschließen und
damit zu vermeiden, daß Schmutz in das Innere des Trägerprofils
2 gelangt und auch, um einen glatten und sauberen vorderen
Abschluß des Trägerprofils 2 zu erzielen.
Das Aufnahmeteil 1 der Fig. 2 weist die zwei beispielsweise
durch Punktschweißung miteinander verbundenen U-profilförmigen
Teile 12 und 13 auf. Die nach oben abgebogenen Enden 14
des Teils 13 dienen zum Einstecken in eine nicht gezeigte
Lochwand; die nach unten abgebogenen Enden 15 des Teils 12
zum Abstützen an der Außenseite der nicht gezeigten Lochwand.
Abweichend von Fig. 1 ist das vordere Ende 16 des
Teils 12 gerundet, es könnte jedoch auch in anderer Form
ausgebildet sein. Beispielsweise könnte der Teil 12 auch
nur in seinem wandseitigen Bereich mit parallelgerichteten
Schenkeln und im übrigen nach seinem anderen Ende zu trapez-
oder auch keilförmig zusammenlaufend ausgebildet sein, insbesondere
dann, wenn etwa das Trägerprofil 2 nicht so wie
in Fig. 1 gezeigt mit Eurolochform, sondern in anderer Weise,
insbesondere an der Oberseite ebenso wie an der Unterseite
mit ebener Fläche ausgebildet wird, in welchem Falle dann
selbstverständlich auch die Verdickungen 10 und 11 des Abschlußstückes
7 der Fig. 1 entbehrlich wären.
Bei der Variante gemäß Fig. 3 ist der U-profilförmige Teil 13
mit dem Stab 17 wiederum etwa durch Punktschweißung verbunden,
wobei durch Hineinragen des Teils 13 in das hintere Ende
eines aufgeschobenen Trägerprofils dessen stabile Lage
sichert. Die umgebogenen Enden 14 und 15 dienen wiederum
der Befestigung und Abstützung wie beim Beispiel der Fig. 2.
Eine wesentlich andere und in erfinderischer Weise aus einem
Metallstab, Metalldraht od. dgl. 18 ohne Notwendigkeit einer
Verschweißung einstückig gebogene neuartige Form des Aufnahmeteils
1 sowie dessen Anbringung an einer Lochwand 19
zeigen die Fig. 4a bis 4c. Wie aus diesen Figuren zu ersehen
ist, wird der Metallstab 18 mit seinem nach oben abgebogenen
Ende 20 in die Lochwand 19 eingesteckt und steht der
U-profilförmige Teil im wesentlichen senkrecht von der Lochwand
19 ab, wogegen der Stabteil 21 quer zu den Schenkeln
des U-Profils leicht abwärtsgerichtet verläuft und dann der
Stabteil 22 zur Mitte des Aufnahmeteils 1 hin verlaufend
abgewinkelt ist und schließlich in den für das Einstecken
in die Lochwand 19 vorgesehenen Dorn 23 übergeht, der zur
besseren Befestigung mit der Kröpfung 24 versehen ist. Die
Abmessungen der einzelnen Teile dieses Aufnahmeteils 1 sind
dabei auf das Raster der Lochwand 19 abgestimmt. Durch den
abwärts gerichteten Verlauf des Stabteils 21 wird erreicht,
daß die Aufnahmeteile 1 in verhältnismäßig dichter Anordnung
nebeneinander an der Lochwand angebracht werden können.
Einige von vielen möglichen Varianten hinsichtlich der Ausbildung
des Aufnahmeteils 1 sind in Fig. 5 gezeigt, beispielsweise
die Ausbildung als Flachstab 25 (Fig. 5a), als
Rundstab 26 (Fig. 5b), als Kombination von U-Profil 27 und
mittig angeordnetem Rundstab 26 (Fig. 5c), als Flachstab 25
mit oberseitiger vertikaler Versteifungsrippe 28 (Fig. 5d)
und als Stab mit eurolochförmigem inneren Kern 29 und diesen
mit gleichmäßig breitem Spalt 30 für die Aufnahme des Endes
des Trägerprofils 2 umgebenden Hülle 31 gleichartigen Querschnitts
(Fig. 5e und Fig. 6). Das wandseitige nicht gezeigte
Ende dieser verschiedenen Ausführungsformen kann in
vielfältiger Weise gestaltet werden. Beispielsweise kann das
hintere Ende des Flachstabes 25 der Fig. 5a zwecks Abstützung
an der Lochwand etwa nach unten abgewinkelt sein und
kann an diesem abgewinkelten Teil hakenförmige Enden in der
Enden 14 der Fig. 2 und 3 angeordnet, etwa beim Herstellen
durch Extrusion bzw. Spritzgießen, mit angeformt sein. Entsprechendes
gilt auch in bezug auf das Ausführungsbeispiel
der Fig. 5e und 6, bei dem die hintere Abschlußfläche 32
jedoch auch dazu vorgesehen werden könnte, das Teil an einer
Wand durch Kleben zu befestigen.
Die Fig. 7a bis 7e zeigen einige von vielen Möglichkeiten
für die Ausbildung des Abschlußstückes 7. Dabei entspricht
die in Fig. 7a gezeigte Form im Prinzip derjenigen der
Fig. 1. Im Unterschied dazu weist die Fig. 7b einen schräg
nach oben gerichteten und die Fig. 7c einen im rechten Winkel
ausgebildeten Verlauf auf, wobei in beiden Fällen das
freie Ende des Abschlußstückes 7 sich etwas oberhalb der
oberen Fläche des Trägerprofils 2 befinden soll, um ein
Herabgleiten der Produkte zu verhindern. Dies wird bei den
Beispielen der Fig. 7d und 7e durch die U-profilförmige
Riffelung 33 bzw. Verzahnung 34 erreicht.
Es versteht sich, daß der in Fig. 1 gezeigte Eurolochquerschnitt
nur eine von vielen denkbaren Querschnittsformen
des Trägerprofils 2 darstellt. Ebenso versteht es sich, daß
die einzelnen Teile der Vorrichtung aus geeignetem Material
hergestellt werden, wobei sich für das Trägerprofil 2 und
das Abschlußstück 7 die Verwendung von Kunststoff besonders
anbietet, während das Aufnahmeteil 1 je nach Art seiner Ausbildung
aus Metall, beispielsweise für die Fig. 1, 2 bis 4
sowie 5b und 5c, oder aus Kunststoff, beispielsweise für die
Fig. 5a, 5d und 5e, anbietet.
Claims (11)
1. Vorrichtung zur Aufnahme, Präsentation und Entnahme von
gelochten und/oder in einer gelochten, insbesondere geblisterten,
Verpackung befindlichen Produkten an einer
Verkaufswand, vorzugsweise einer Lochwand, gekennzeichnet
durch
- - ein an der Wand anbringbares Aufnahmeteil (1) mit integrierter oder getrennter Verstärkung,
- - ein auf das Aufnahmeteil (1) aufschiebbares Trägerprofil (2) mit über seine Länge hinweg konstantem Querschnitt und
- - ein in das freie Ende des Trägerprofils (2) einsteckbares Abschlußstück (7).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Aufnahmeteil (1) als in eine Lochwand (19) einsteckbarer
Lochwandhaken ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Lochwandhaken als U-profilförmiger Haken ausgebildet
ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Aufnahmeteil (1) als flacher Stab (25) ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der flache Stab (25) an seiner Oberseite mit einer sich
in Längsrichtung erstreckenden mittigen rippenförmigen
Verdickung versehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Aufnahmeteil (1) mit Euroloch-Querschnitt ausgebildet
ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Aufnahmeteil (1) mit einem Kern (29) und einem diesen
mit einem Spalt (30) gleichmäßiger Breite umgebenden
Mantel (31) ausgebildet ist, und daß der Kern und der
Mantel am einen Ende einstückig miteinander verbunden sind
und der Kern am anderen Ende über den Mantel vorsteht.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägerprofil (2) als Hohlprofil mit
Euroloch-Querschnitt ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägerprofil (2) mit Preßsitz auf
das Aufnahmeteil (1) aufgeschoben ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägerprofil (2) mit einem Teil
seiner Länge über das Aufnahmeteil (1) übersteht.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Abschlußstück (7) mit Preßsitz in
das Trägerprofil (2) eingesteckt ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19914100399 DE4100399A1 (de) | 1991-01-09 | 1991-01-09 | Warenpraesentiereinrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
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DE19914100399 DE4100399A1 (de) | 1991-01-09 | 1991-01-09 | Warenpraesentiereinrichtung |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4100399A1 true DE4100399A1 (de) | 1992-07-16 |
Family
ID=6422712
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19914100399 Withdrawn DE4100399A1 (de) | 1991-01-09 | 1991-01-09 | Warenpraesentiereinrichtung |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4100399A1 (de) |
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE19606722A1 (de) * | 1996-02-23 | 1997-08-28 | Decor Metall Karl Becker Gmbh | Aufsteckhalterung für Blisterpackungen |
AT1646U1 (de) * | 1992-09-12 | 1997-09-25 | Brauckmann & Proebsting | Bremsrutschhaken zur halterung von sb-verpackungen |
EP1803378A1 (de) * | 2005-12-27 | 2007-07-04 | SmartTech Innovation AB | Warenaufhängestange |
-
1991
- 1991-01-09 DE DE19914100399 patent/DE4100399A1/de not_active Withdrawn
Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
AT1646U1 (de) * | 1992-09-12 | 1997-09-25 | Brauckmann & Proebsting | Bremsrutschhaken zur halterung von sb-verpackungen |
DE19606722A1 (de) * | 1996-02-23 | 1997-08-28 | Decor Metall Karl Becker Gmbh | Aufsteckhalterung für Blisterpackungen |
DE19606722C2 (de) * | 1996-02-23 | 1998-04-09 | Decor Metall Karl Becker Gmbh | Aufsteckhalterung für Blisterpackungen |
EP1803378A1 (de) * | 2005-12-27 | 2007-07-04 | SmartTech Innovation AB | Warenaufhängestange |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: PAULZEN, UTE ELISABETH, 53340 MECKENHEIM, DE |
|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |