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DE4100239A1 - Faltvorrichtung zum herstellen von (zigaretten-)packungen - Google Patents

Faltvorrichtung zum herstellen von (zigaretten-)packungen

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Publication number
DE4100239A1
DE4100239A1 DE4100239A DE4100239A DE4100239A1 DE 4100239 A1 DE4100239 A1 DE 4100239A1 DE 4100239 A DE4100239 A DE 4100239A DE 4100239 A DE4100239 A DE 4100239A DE 4100239 A1 DE4100239 A1 DE 4100239A1
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DE
Germany
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folding
inductive
mandrels
orbit
folding mandrels
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Withdrawn
Application number
DE4100239A
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English (en)
Inventor
Heinz Focke
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Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
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Publication date
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    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31B50/00Making rigid or semi-rigid containers, e.g. boxes or cartons
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
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    • B31B50/006Controlling; Regulating; Measuring; Improving safety

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  • Wrapping Of Specific Fragile Articles (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Faltvorrichtung, insbesondere Faltrevolver zum Herstellen von Packungen aus mindestens einem faltbaren Zuschnitt, vorzugsweise von Zigaretten-Weich­ becher-Packungen, mit einseitig gelagerten, um­ laufenden Tragorganen (Faltdornen) für die Zuschnitte bzw. Packungen.
Bei der Herstellung bestimmter Packungstypen, nämlich soge­ nannter Weichbecher für Zigaretten, werden Zuschnitte zur Bildung der Packung auf Außenflächen von Faltdornen ge­ faltet. Bei diesen Faltdornen handelt es sich um langge­ streckte Hohlkörper mit - entsprechend der Kontur der Packung - rechteckigem Querschnitt. Der Packungsinhalt (Zigaretten-Gruppe) wird über den Innenraum der an beiden Enden offenen Faltdorne in die auf diesem angeordnete, weit­ gehend fertiggefaltete Packung eingeschoben.
Die einseitig abstehenden bzw. auskragenden Faltdorne werden durch einen Förderer während des falt- und Füllvor­ gangs der Packung fortlaufend bewegt, insbesondere durch einen Faltrevolver. Aufgrund der Anordnung (einseitige Be­ festigung) sowie der geometrischen Gestalt und der Dimensionen sind die Faltdorne empfindlich gegenüber mechanischen Belastungen. Unerwünschte Verformungen der Faltdorne während des Betriebs der Verpackungsmaschine sind nicht auszuschließen. Überschreiten die Verformungen ein bestimmtes Maß, ergeben sich Störungen im Verpackungs­ prozeß. Es entstehen Fehlpackungen. Die Verpackungsmaschine muß angehalten, der verformte Faltdorn identifiziert und gerichtet bzw. ausgewechselt werden. Dieser Prozeß ist zeit­ aufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Faltvor­ richtung der eingangs genannten Art so auszubilden, daß bei unerwünschten bzw. unzulässigen Verformungen der Faltdorne ein Fehlersignal erzeugt wird, welches die Beseitigung des Fehlers erleichtert.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Faltvor­ richtung gekennzeichnet durch eine dem Faltrevolver oder dergleichen zugeordnete, ortsfeste Einrichtung (Über­ wachungs-Aggregat) zur Überwachung von Verformungen der Faltdorne oder dergleichen, wobei das Überwachungs-Aggregat unerwünschte Verformungen der Faltdorne feststellt und ein dem betreffenden Faltdorn zugeordnetes Fehlersignal er­ zeugt.
Bei der Erfindung werden demnach berührungslos die Konturen bzw. die Relativstellung der Faltdorne abgetastet. Wird hinsichtlich der Verformung der Faltdorne eine Toleranz­ grenze überschritten, erzeugt das Überwachungs-Aggregat ein definiertes Fehlersignal, welches den verformten Faltdorn identifiziert. Die Verpackungsmaschine bzw. der Falt­ revolver werden für kurze Zeit angehalten, um den fehler­ haften Faltdorn zu richten oder auszutauschen. Es bedarf nicht des mühsamen und zeitaufwendigen Suchens nach dem fehlerhaften Faltdorn.
Erfindungsgemäß werden zum Abtasten der Konturen bzw. Relativstellungen der Faltdorne Induktivtaster bekannter Bauart verwendet. Diese sind als Teil des Überwachungs- Aggregats ortsfest mit geringem Abstand von der Umlaufbahn der Faltdorne angeordnet, derart, daß berührungslos Ver­ änderungen der Faltdorne erkannt und identifiziert werden können.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel sind am Außenumfang der Bewegungsbahn der Faltdorne zwei Induktivtaster in Bewegungsrichtung aufeinanderfolgend angeordnet. Die Induktivtaster bzw. deren Tastköpfe sind mit unter­ schiedlichen Abständen von der Bewegungsbahn der Faltdorne angeordnet, derart, daß bei korrekt ausgebildeten Falt­ dornen jeweils einer der Induktivtaster aufgrund des geringeren Abstandes von jedem Faltdorn beaufschlagt, der andere Induktivtaster hingegen unbeaufschlagt bleibt, auf­ grund eines entsprechend größeren Abstandes. Tritt nun eine unerwünschte Verformung an einem der Faltdorne auf, so werden - je nach Richtung der Verformung - entweder beide Induktivtaster durch den betreffenden Faltdorn beaufschlagt oder keiner der Faltdorne, weil der Faltdorn durch die Ver­ formung außerhalb des Wirkungsbereichs beider Induktiv­ taster liegt.
An den Faltdornen können Markierungen angebracht sein, die durch die Tastorgane der Überwachungsvorrichtung abgetastet werden. Bei Verwendung von Induktivtastern erfolgt jedoch erfindungsgemäß die Abtastung von Längskanten der im Quer­ schnitt rechteckigen Faltdorne.
Die Tastorgane, insbesondere Induktivtaster, können auch an gegenüberliegenden Seiten der Umlaufbahn der Faltdorne ange­ bracht sein, also radial außen und innen. In diesem Falle können beide Induktivtaster denselben Abstand von der Soll- Umlaufbahn der Faltdorne aufweisen, da Verformungen in der einen oder anderen Richtung stets von dem hierfür vorge­ sehenen Induktivtaster erkannt werden.
Die bevorzugt eingesetzten Induktivtaster sind auch als Näherungsschalter in der Technik bekannt. Es handelt sich dabei um elektronische Tastorgane, die einen Tastkopf zur Erzeugung eines elektromagnetischen Feldes aufweisen. Nähert sich ein metallischer Gegenstand dem Tastkopf, wird ein Signal erzeugt, sobald der Bereich der Wirksamkeit (Schaltabstand) des Näherungsschalters erreicht ist. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel werden Näherungs­ schalter bzw. Induktivtaster verwendet, deren Schaltabstand 4 mm beträgt. Wenn eine (metallische) Markierung bzw. eine erfindungsgemäß ausgewählte Längskante des Faltdorns in den Wirkungsbereich des Induktivtasters gelangt, wird ein Signal erzeugt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend an­ hand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Teil einer Verpackungsmaschine mit einem Faltrevolver und einem diesem zugeordneten Über­ wachungs-Aggregat in Seitenansicht,
Fig. 2 ein (erstes) Ausführungsbeispiel eines Über­ wachungs-Aggregats in einem Schnitt in der Schnitt­ ebene II-II der Fig. 3,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Überwachungs-Aggregats ge­ mäß Fig. 2, teilweise im Schnitt,
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform des Überwachungs- Aggregats im Schnitt in der Schnittebene IV-IV der Fig. 5,
Fig. 5 einen gegenüber Fig. 4 um 90° versetzten Schnitt des Überwachungs-Aggregats gemäß Fig. 4.
Bei den in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbei­ spielen geht es um die Überwachung von Faltorganen eines Falt-Aggregats hinsichtlich korrekter Ausbildung bzw. Anordnung. Konkret geht es um einen umlaufenden Falt­ revolver 10, der am Außenumfang mit achsparallel gerichteten Faltdornen 11 versehen ist. Bei diesen handelt es sich um langgestreckte Hohlkörper aus dünnwandigem metallischen Werkstoff (Blech) mit im vorliegenden Falle rechteckigem Querschnitt. Die Faltdorne 11 sind an den beiden Enden offen. Es handelt sich dabei um bekannte und übliche Organe, die vor allem bei der Herstellung von Weich-Becher- Packungen zur Aufnahme von Zigaretten eingesetzt werden. Die Packungen bildende Zuschnitte werden auf der Außenseite der Faltdorne 11 während der Drehbewegung des Faltrevolvers 10 gefaltet. Der im vorliegenden Falle als Ausführungs­ beispiel gezeigte Faltrevolver 10 ist ausführlich be­ schrieben und dargestellt in der US-PS 48 52 335.
Die Faltdorne 11 sind einseitig am Faltrevolver 10 gelagert, nämlich an einer Revolverscheibe 12. Der ver­ hältnismäßig lange Hohlkörper des Faltdorns 11 besteht aus dünnwandigem Material und ist deshalb anfällig gegenüber mechanischen Belastungen. Es können deshalb beim Betrieb der Verpackungsmaschine Verformungen auftreten.
Um die Faltdorne 11 hinsichtlich ihrer korrekten Gestalt und Anordnung am Faltrevolver 10 zu überwachen, ist diesem ein ortsfestes Überwachungs-Aggregat 13 zugeordnet. Dieses ist ortsfest relativ zum umlaufenden Faltrevolver 10 so an­ geordnet, daß die Faltdorne 11 im Bereich der Überwachung keine Zuschnitte für die Herstellung der Packung aufweisen, sondern frei sind.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 bis 3 befindet sich das Überwachungs-Aggregat 13 (ausschließlich) auf der radial außenliegenden Seite des Faltrevolvers 10 bzw. einer kreisförmigen Bewegungsbahn der Faltdorne 11. Es werden dem­ nach die nach außen gerichteten Konturen der Faltdorne 11 überwacht, und zwar durch berührungsloses Abtasten. Werden Veränderungen in der Form bzw., Relativstellung eines Falt­ dorns 11 festgestellt, erzeugt das Überwachungs-Aggregat 13 ein Fehlersignal, welches dem fehlerhaften Faltdorn 11 zuge­ ordnet ist. Dieses kann dadurch bei kurzzeitig angehaltenem Faltrevolver 10 identifiziert werden. Der fehlerhafte Falt­ dorn 11 wird gerichtet oder ausgewechselt.
Das Überwachungs-Aggregat 13 ist mit berührungslosen Tast­ organen ausgerüstet, und zwar im vorliegenden Falle mit Näherungsschaltern bzw. Induktivtastern 14 und 15. Die Induktivtaster sind von an sich bekannter Bauart. Jeder Induktivtaster 14, 15 ist mit einem Tastkopf 16, 17 ver­ sehen. In dessen Bereich wird ein Magnetfeld erzeugt. Das Magnetfeld hat einen begrenzten Wirkungsbereich (Schaltab­ stand). Tritt ein metallischer Gegenstand in den Wirkungs­ bereich des Induktivtasters 14, 15 bzw. des Tastkopfes 16, 17 ein, wird ein Schaltvorgang durch den Induktivtaster 14, 15 ausgelöst.
Zur Überwachung der Konturen und Stellungen der Faltdorne 11 werden Längskanten 18, 19; 20, 21 des Faltdorns 11 abge­ tastet. Die Tastorgane (Induktivtaster 14, 15) sind zu diesem Zweck benachbart zum freien Ende des Faltdorns 11 angeordnet, also mit größtmöglichem Abstand von der die Faltdorne 11 tragenden Revolverscheibe 12.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 bis Fig. 3 werden ausschließlich die in Radialrichtung außenliegenden Längs­ kanten 18 und 19 des Faltdorns 11 abgetastet, und zwar der­ art, daß Verformungen nach außen wie auch nach innen - in Radialrichtung gesehen - erfaßt werden.
Zu diesem Zweck sind die Induktivtaster 14, 15 bzw. deren Tastkopf 16, 17 mit unterschiedlichen Abständen von den Faltdornen 11 und deren Längskanten 18, 19 angeordnet. Der in Bewegungsrichtung erste Induktivtaster 14 ist so ange­ ordnet, daß bei jedem Durchgang der Längskanten 18, 19 korrekt angeordneter Faltdorne 11 ein Schaltvorgang ausge­ löst wird. Der Abstand ist bei einem hier gewählten Schalt­ abstand von 4 mm demnach kleiner. Der in Bewegungsrichtung nachfolgende Induktivtaster 15 hat einen Abstand von den Längskanten 18, 19, der größer ist, als der vorgegebene Schaltabstand. Durch diesen Induktivtaster 15 wird demnach bei korrekter Ausbildung der Faltdorne 11 kein Signal aus­ gelöst.
Tritt nun eine Verformung im Sinne einer Vergrößerung des Abstands eines Faltdorns 11 von den Induktivtastern 14, 15 auf, wird auch der (erste) Induktivtaster 14 nicht mehr durch die Längskanten 18, 19 beaufschlagt. Es fehlt demnach der Schaltvorgang in diesem Induktivtaster. Das Über­ wachungs-Aggregat 13 löst ein Fehlersignal aus.
Entsprechend werden bei einer Verformung eines Faltdorns 11 im Sinne einer Annäherung an die Induktivtaster 14, 15 im Bereich beider Induktivtaster 14, 15 ein Signal erzeugt, weil die Längskanten 18, 19 nun auch durch das Magnetfeld des zweiten Induktivtasters 15 hindurchtreten. Auch jetzt wird wiederum ein Fehlersignal ausgelöst.
Bei Torsions-Verformung des Faltdorns 11 reagieren die Induktivtaster 14, 15 aufgrund der unterschiedlichen Ab­ stände entsprechend.
Aufgrund geeigneter elektronischer bzw. elektrotechnischer Schaltungen wird ein Fehlersignal bei unerwünschter Ver­ formung eines Faltdorns 11 dem betreffenden Faltdorn 11 zugeordnet. Diese sind in geeigneter Weise markiert, z. B. durchnumeriert. Es ist deshalb ohne weiteres bei stehendem Faltrevolver 10 der fehlerhafte Faltdorn zu identifizieren.
Das Überwachungs-Aggregat 13 kann in verschiedener Weise ausgebildet sein. Es ist jedoch sinnvoll, die Induktiv­ taster 14, 15 in einem weitgehend geschlossenen Gehäuse 22 unterzubringen. Dieses ist über einen Tragarm 23 am Maschinengestell gelagert. Das weitgehend geschlossene Gehäuse 22 ist im Bereich einer den Faltdornen 11 zuge­ kehrten Gehäusewandung 24 mit einer Öffnung 25 für den Durchtritt des Induktivtasters 14, 15 bzw. des Tastkopfes 16, 17 versehen.
Innerhalb des Gehäuses 22 ist eine besondere Halterung für die Induktivtaster 14, 15 vorgesehen. Es handelt sich dabei um ein Federorgan, im vorliegenden Falle um eine Blattfeder 26, die unter gewisser Vorspannung im Gehäuse 22 befestigt ist. Benachbart zum freien Ende ist der Induktivtaster 14, 15 mit der Blattfeder 26 verbunden.
Mit Hilfe der Blattfeder ist auch eine exakte Relativ­ stellung des Induktivtasters 14, 15 und damit des Tast­ kopfes 16, 17 möglich und veränderbar. Das freie Ende der Blattfeder 26 ist durch ein von außen betätigbares Stell­ organ, nämlich durch eine Madenschraube 27, verstellbar und damit hinsichtlich des Abstandes exakt einstellbar.
Eine elektrische Leitung 28 ist mit jedem Induktivtaster 14, 15 verbunden, und zwar einerseits für die Stromzufuhr und zum anderen für Schaltleitungen.
Fig. 4 und Fig. 5 zeigen eine Alternative hinsichtlich der Ausgestaltung des Überwachungs-Aggregats 13. Bei diesem sind (zwei) Induktivtaster 29, 30 auf entgegengesetzten Seiten der Umlaufbahn der Faltdorne 11 angeordnet. Der Schaltvorgang wird dadurch erleichtert. Die Induktivtaster 29, 30 können den gleichen Abstand von der Bewegungsbahn der (korrekten) Faltdorne 11 aufweisen. Dieser Abstand kann entweder im Bereich des Schaltabstandes liegen oder außer­ halb desselben. Verformungen in der einen oder anderen Richtung führen zu einer Veränderung des Schaltverhaltens mindestens eines Induktivtasters 29, 30. Bei diesem Aus­ führungsbeispiel werden demnach alle vier Längskanten 18 . . . 21 zur Überwachung der Position bzw. Form des Faltdorns 18 wirksam.
Die Induktivtaster 29, 30 sind in einem U-förmigen Gehäuse 31 untergebracht, und zwar jeweils in einem Schenkel 32 bzw. 33 desselben. Die Lagerung der Induktivtaster 29, 30 entspricht dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 und 3.
Bezugszeichenliste
10 Faltrevolver
11 Faltdorn
12 Revolverscheibe
13 Überwachungs-Aggregat
14 Induktivtaster
15 Induktivtaster
16 Tastkopf
17 Tastkopf
18 Längskante
19 Längskante
20 Längskante
21 Längskante
22 Gehäuse
23 Tragarm
24 Gehäusewandung
25 Öffnung
26 Blattfeder
27 Madenschraube
28 Leitung
29 Induktivtaster
30 Induktivtaster
31 Gehäuse
32 Schenkel
33 Schenkel

Claims (14)

1. Faltvorrichtung, insbesondere Faltrevolver, zum Her­ stellen von Packungen aus mindestens einem faltbaren Zu­ schnitt, vorzugsweise von Zigaretten-Weichbecher-Packungen, mit einseitig gelagerten, umlaufenden Tragorganen (Falt­ dornen) für die Zuschnitte bzw. Packungen, gekenn­ zeichnet durch eine dem Faltrevolver (10) oder der­ gleichen zugeordnete, ortsfeste Einrichtung (Überwachungs- Aggregat 13) zur Überwachung von Verformungen der Faltdorne (11) oder dergleichen, wobei das Überwachungs-Aggregat (13) unerwünschte Verformungen der Faltdorne (11) feststellt und ein dem betreffenden Faltdorn (11) zugeordnetes Fehler­ signal erzeugt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontur und/oder Relativstellung eines jeden Falt­ dorns (11) von der Einrichtung berührungslos abtastbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Relativlage von Vorsprüngen oder Markierungen, vorzugsweise die äußeren Längskanten (18, 19, 20, 21) der im Querschnitt rechteckig ausgebildeten Falt­ dorne (11) im Bereich eines freien Endes derselben ab­ tastbar sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Überwachungs-Aggregat (13) in einem Bereich des Faltrevolvers (10) angeordnet ist, in dem die Faltdorne (11) nicht mit Packungszuschnitten versehen sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Überwachungs-Aggregat (13) mindestens ein exakt und definiert zur (korrekten) Soll-Umlaufbahn der Faltdorne (11) positioniertes Tastorgan aufweist, vorzugs­ weise einen Näherungsschalter bzw. Induktivtaster (14, 15; 29, 30), der mit einem Tastkopf (16, 17) mit exakt be­ grenztem Wirkungsbereich (Schaltabstand) versehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Induktivtaster (14, 15) vorzugsweise parallel und in Umlaufrichtung der Faltdorne (11) hintereinanderliegend angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Induktivtaster (14, 15) mit unterschiedlichen Abständen zur Soll-Umlaufbahn der Faltdorne (11) angeordnet sind, derart, daß die Soll-Umlaufbahn der jeweils abzu­ tastenden Längskante (18, 19) des Faltdorns (11) den Wirkungsbereich des einen Induktivtasters (14) berührt und den Wirkungsbereich des anderen Induktivtasters (15) nicht berührt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Induktivtaster (14, 15) an der Außenseite der Umlaufbahn der Faltdorne (11) angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Tastorgane, insbesondere je ein Induktivtaster (29, 30) an gegenüberliegenden Seiten der Umlaufbahn der Faltdorne (11) angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die an gegenüberliegenden Seiten der Umlaufbahn der Faltdorne (11) angeordneten Induktivtaster (29, 30) den gleichen Abstand von der Soll-Umlaufbahn der Faltdorne (11) aufweisen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tastorgane, insbesondere Induktivtaster (14, 15; 29, 30), in einer im wesentlichen geschlossenen und ortsfesten Halterung, insbesondere einem Gehäuse (22; 31), angeordnet ist, aus der hauptsächlich der Tastkopf (16, 17) herausragt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich­ net, daß für jeden Induktivtaster (14, 15; 29, 30) ein vorgespanntes Federorgan, insbesondere eine Blattfeder (26), angeordnet ist, wobei eine Seite des Federorgans fest mit dem Gehäuse (22; 31) und die andere, der freien Seite den Induktivtaster (14, 15; 29, 30) beaufschlagt bzw. mit diesem verbunden ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, daß sich die freie Seite des Federorgans (Blattfeder 26) vorspannungsbedingt gegen eine Justiereinrichtung des Gehäuses (22; 31), insbesondere eine Madenschraube (27), ab­ stützt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 9 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (31) U-förmig ausgebildet ist, derart, daß ein Schenkel (32, 33) auf jeder Seite der Bewegungsbahn der Faltdorne (11) angeordnet ist, und sich in jedem Schenkel (32, 33) justierbar je ein Induktivtaster (29, 30) befin­ det, wobei die Tastköpfe (16, 17) einander zugekehrt sind.
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