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DE4143218C2 - Vorrichtung zur Verbindung von Schraubendreher-Einsätzen - Google Patents

Vorrichtung zur Verbindung von Schraubendreher-Einsätzen

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Publication number
DE4143218C2
DE4143218C2 DE4143218A DE4143218A DE4143218C2 DE 4143218 C2 DE4143218 C2 DE 4143218C2 DE 4143218 A DE4143218 A DE 4143218A DE 4143218 A DE4143218 A DE 4143218A DE 4143218 C2 DE4143218 C2 DE 4143218C2
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DE
Germany
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spring element
receiving
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torsion
Prior art date
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DE4143218A
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DE4143218A1 (de
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Horst Holland-Letz
Wolfgang Zachau
Rainer Bubel
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Felo Werkzeugfabrik Holland Letz GmbH
Original Assignee
Felo Werkzeugfabrik Holland Letz GmbH
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Publication date
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Priority to DE4143218A priority patent/DE4143218C3/de
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verbindung von Schraubendreher-Einsätzen.
Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art weist ein längliches Aufnahmeteil am einen Längsende ein Sackloch mit Mehrkantquerschnitt und am anderen Längsende ein starr angebrachtes Antriebs­ teil auf. Das Sackloch dient zur Aufnahme eines entsprechend ausbildeten Schafts eines Schrau­ bendreher-Einsatzes, eines sogenannten Bits, und enthält z. B. an seinem Boden einen eingeklebten Permanentmagneten zum Festhalten des Einsatzes. Das Antriebsteil weist einen genormten Schaft zur Einführung in eine entsprechend ausgebildete Aufnahmeöffnung der Antriebsspindel einer Antriebsvorrichtung, z. B. eines pneumatischen oder elektrischen Schrauben auf. Alternativ kann das Antriebsteil auch in das übliche Aufnahmefutter einer elektrischen oder pneumatischen Bohrmaschine od. dgl. eingeführt werden.
Ein Nachteil derartiger Vorrichtungen besteht darin, daß die Drehmoment-Belastung ander Spitze des Einsatzes sehr plötzlich stark ansteigt, wenn der Schraubenkopf in der Endphase des Ein­ schraubens auf der Wand od. dgl. zum Auflegen kommt. Eine Folge davon sind Beschädigungen der Spitzen der Schraubendreher-Einsätze oder der Schraubenköpfe.
Um eine Beschädigung der Spitze oder der Schrauben möglichst zu vermeiden, sind moderne Schrauber mit einer Drehmoment-Einstellmechanik ausgerüstet (DE 24 27 352 A1). Diese entkuppelt den Schrauber-Antrieb, wenn ein vorgewähltes Drehmoment überschritten wird. Aber auch bei Anwendung einer solchen Einstellmechanik steigt die Belastung an der Spitze des Einsatzes bzw. an der Schraube in der Endphase des Schraubvorgangs schnell an, wenn auch nur bis zum Auslöse-Drehmoment. Ein schneller Verschleiß oder Bruch der Spitzen der Schraubendreher- Einsätze oder der Schrauben tritt deshalb noch öfter auf.
Schließlich kann es auch während des Einschraubvorgangs zu starken Drehmomentschwankungen kommen, z. B. aufgrund eines sog. slip-stick-Effekts der Schraube. Dieser bewirkt eine stark schwingende Belastung der Schraubendreherspitze.
Es ist auch bereits bekannt, anstelle der üblichen genormten Einsätze sogenannte Torsionsbits zu verwenden, die plötzlich auftretende Belastungsspitzen durch Verwindung in einem im Durch­ messer reduzierten Bereich des Schaftes des Bits abbauen sollen. Derartige Torsionsbits sind aber nicht nur erheblich teurer als normale Bits, sondern letzten Endes auch immer noch Verschleißteile, so daß ihr hoher Preis wirtschaftlich nicht gerechtfertigt erscheint.
Bei Elektroschraubern mit zum Festziehen von Muttern bestimmten Einsätzen ist es bekannt (US-PS 2 409 385), zwischen den Antriebsteilen und den Aufnahmeteilen aus Gummi od. dgl. bestehende Torsionselemente in Form von Rohren oder Stäben anzuordnen. Dadurch soll weniger ein Abbau von auftretenden Belastungsspitzen, als vielmehr erreicht werden, daß die Schraube­ reinsätze beim Festziehen einer Mutter ruckartig von dieser abgezogen werden, um dadurch die Einsätze in der Endphase des Schraubvorgangs vor Stößen oder Schlägen zu schützen. Die daraus resultierenden Axialbewegungen sind bei Schraubendreher-Einsätzen unerwünscht, weshalb diese bekannte Einrichtung für Vorrichtungen der hier interessierenden Art nicht angewendet wird.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Verbindung von Schraubendreher-Einsätzen so auszubilden, daß die auftretenden Belastungsspitzen und -schwingun­ gen abgefedert und gedämpft werden, ohne daß spezielle Schraubendreher-Einsätze verwendet werden müssen.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die Merkmale der Ansprüche 1 und 2.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß die Belastungsspitzen innerhalb einer zwischen die Schraubendreher-Einsätze und das Antriebselement geschalteten Kupplung und nicht innerhalb der Einsätze selbst aufgefangen werden. Daher können einerseits die üblichen genormten Einsätze weiter verwendet und bei Bedarf ausgewechselt werden. Andererseits kann die erfindungsgemäße Vorrichtung so preisgünstig hergestellt werden, daß sie sich im Vergleich zur Anwendung teurer Spezial-Einsätze vergleichsweise schnell amortisiert. Gleichzeitig stellt die erfindungsgemäße Vorrichtung sicher, daß die Belastungsspitzen in der Endphase des Schraubvorgangs weich aufgefangen werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist außerdem robust und daher für den Dauerbetrieb geeignet.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an Ausfüh­ rungsbeispielen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen seitlichen Vertikalschnitt durch eine erste Ausführungsform der erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 eine Vorderansicht der Vorrichtung nach Fig. 1;
Fig. 3 einen seitlichen Vertikalschnitt durch eine zweite Ausführungsform der erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 4 eine Vorderansicht der Vorrichtung nach Fig. 3;
Fig. 5 einen Vertikalschnitt durch eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 6 die Vorderansicht der Vorrichtung nach Fig. 5;
Fig. 7 und 8 je einen Vertikalschnitt von vorn bzw. von der Seite durch eine vierte Ausfüh­ rungsform der Erfindung;
Fig. 9 einen Längsschnitt durch eine fünfte Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 10 die Vorderansicht der Vorrichtung nach Fig. 9;
Fig. 11 einen Schnitt längs der Linie XI-XI der Fig. 9; und
Fig. 12 bis 14 der Fig. 9 entsprechende Schnitte durch drei weitere Ausführungsformen der Erfindung.
Nach Fig. 1 und 2 enthält die erfindungsgemäße Vorrichtung ein Aufnahmeteil 1 und ein Antriebsteil 2.
Das Aufnahmeteil 1 ist am Vorderende verjüngt und mit einem unrunden, vorzugsweise als Sechskant ausgebildeten, in Fig. 1 teilweise weggebrochen dargestellten Vorsprung 3 versehen, auf den eine Hülse 4 aufgezogen ist, deren Innenquerschnitt dem des Vorsprungs 3 und dessen Außenquerschnitt dem Querschnitt des zylindrischen Hinterendes 5 des Aufnahmeteils 1 entspricht. In die Hülse 4 ist ein z. B. an die vordere Stirnseite des Vorsprungs 3 angeklebter Permanentmagnet 6 eingesetzt, der einen auswechselbar in das offene Ende der Hülse 4 eingeschobenen Schraubendreher-Einsatz 7 axial in der Hülse 4 festhält. Im übrigen ist die Hülse 4 beispielsweise auf den Vorsprung 3 aufgepreßt und dadurch fest mit dem Aufnah­ meteil 1 verbunden.
Das Antriebsteil 2 enthält beim Ausführungsbeispiel einen Haltekörper 8, der eine zylindri­ sche, z. B. als Sackloch ausgebildete und axial angeordnete Aufnahmeöffnung 9 aufweist, in der das zylindrische Hinterende 5 des Aufnahmeteils 1 bzw. die zylindrische Hülse 4 mit Gleitsitz und damit drehbar zu liegen kommen. Zwischen der hinteren Stirnwand des Endes 5 und dem Boden der Aufnahmeöffnung 9 ist ein Federelement 10 angeordnet, das z. B. wenigstens eine Teller-, Schrauben-, Kunststoff oder Gummifeder enthält und im Ausführungsbeispiel als Stapel von mehreren Tellerfedern ausgebildet ist. Das Federelement 10 kann durch die Auf­ nahmeöffnung 9 und/oder mittels eines zusätzlichen, axial erstreckten, zylindrischen Zentrier­ stifts 11 zentriert sein.
Das Antriebsteil 2 ist an seinem von der Aufnahmeöffnung 9 entfernten Ende mit einem z. B. als Sechskant ausgebildeten Antriebsschaft 12 versehen, der in bekannter Weise in eine entsprechend ausgebildete Antriebsspindel eines Schraubers, das Futter einer Bohrmaschine od. dgl. gesteckt wird. Zur Aufnahme im Dreibackenfutter einer Bohrmaschine ist auch ein zylindrischer Schaft möglich.
Der die Aufnahmeöffnung 9 umgebende Wandabschnitt des Antriebsteils 2 ist mit einer spiralförmigen Führung 14, vorzugsweise einer Nut oder einem Schlitz versehen, in die ein am Aufnahmeteil 1 angebrachter, radialer Ansatz 15 ragt. Dieser besteht vorzugsweise aus einem Stift, der in eine Querbohrung des Aufnahmeteils 1 vorzugsweise fest eingepreßt ist. Mittels einer Hülse 16, die in Fig. 2 teilweise weggebrochen dargestellt ist, wird die Führung 14 von außen abgedeckt. Die Hülse 16 wird nach dem Einsetzen des Aufnahmeteils 1 in die Aufnah­ meöffnung 9 bis zu einem Anschlag aufgeschoben und dann mittels eines Abschlußrings 17 und eines Sprengrings 18 od. dgl. gesichert.
Die beschriebene Vorrichtung stellt eine Torsionskupplung dar, die das Aufnahmeteil 1 mit dem Antriebsteil 2 in der gewünschten Drehrichtung um eine Längsachse 19 koppelt, aber relative Drehbewegungen beider Elemente 1, 2 zueinander gegen eine elastische Kraft, nämlich die des Federelements 10, zuläßt. Dabei wirken die Bauteile 14, 15 gleichzeitig als zwischen den Teilen 1, 2 wirksame Einrichtung zur Umsetzung von relativen Drehbewegungen in relative Längsbewegungen. Die elastische Kraft ist hier in Längsrichtung wirksam. Dabei ist die Neigung der Führung 14 natürlich so gewählt, daß der Aufnahmekörper 1 immer dann, wenn das auf den Einsatz 7 ausgeübte Drehmoment beim Schraubvorgang zunimmt, allmäh­ lich relativ zum Antriebsteil gedreht und dadurch gegen die Kraft des Federelements 10 in der Aufnahmeöffnung 9 axial verschoben wird. Dadurch tritt der gewünschte Effekt ein, daß die Belastungen im Bereich der Spitze des Einsatzes 7 insbesondere während der Endphase des Schraubvorgangs nicht abrupt einsetzen. Die Vorspannung des Federelements 10 wird so gewählt, daß die axiale Verschiebung erst bei einem Drehmoment auftritt, das höher als das Reibmoment beim Eindrehen der Schraube ist.
Der Anstieg des Drehmoments in der Endphase des Schraubvorgangs hängt wesentlich von der Form und Größe des Schraubenkopfs bzw. der Schraube ab. Bei einer kleineren Schraube ist der Spitzenwert des Drehmoments naturgemäß kleiner als bei einer großen Schraube. Bei der beschriebenen Ausführungsform ist daher die Vorspannung des Federelements 10 auf einen Wert eingestellt, der bei kleineren Schrauben zu einer geringeren Verschiebung und Abfederung führt und bei größeren Schrauben und entsprechend größeren Drehmomenten eine entsprechend größere axiale Verschiebung zur Folge hat.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform nach Fig. 3 und 4, in der gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen wie in Fig. 1 und 2 versehen sind, ist die elastische Kraft dagegen einstellbar. Im Gegensatz zu Fig. 1 und 2 weist ein Antriebsteil 22 hier einen Haltekörper 23 auf, der in einem in Fig. 3 und 4 oberen Bereich einen ersten Außengewindeabschnitt 24 und in einem in Fig. 3 und 4 unteren Bereich, der einen verringerten Querschnitt besitzt, einen zweiten Außengewin­ deabschnitt 25 aufweist. Auf den ersten Gewindeabschnitt 24 ist eine Kontermutter 26 aufgeschraubt. Auf den zweiten Gewindeabschnitt 25 ist eine Verstellmutter 27 aufgedreht, die einen der Kontermutter 26 entsprechenden Außenquerschnitt aufweist. Ihr Innenmantel enthält einen in Fig. 3 und 4 unteren Innengewindeabschnitt, der einen reduzierten Quer­ schnitt besitzt und auf den zweiten Außengewindeabschnitt 25 des Haltekörpers 23 paßt, und einen in Fig. 3, 4 oberen, gewindelosen Abschnitt, der den breiteren Abschnitt des Hal­ tekörpers 23 umgibt und im wesentlichen dieselbe Aufgabe wie die Sicherungshülse 16 nach Fig. 1 und 2 hat. Am Übergang vom kleineren zum größeren Querschnitt weist der Innenman­ tel der Verstellmutter 27 eine Schulter 28 auf.
Der axiale Verstellweg der Verstellmutter 27 ist auf der einen Seite durch ihre Schulter 28, die mit einer am Übergang vom Abschnitt 24 zum Abschnitt 25 des Haltekörpers 23 befindlichen Schulter 29 zusammenwirkt, und auf der anderen Seite durch den Sprengring 18 begrenzt. Die Kontermutter 26 dient zur Sicherung der eingestellten Lage der Verstellmutter 27.
Die Verstellmutter 27 unterfaßt mit ihrer Schulter 28 den Ansatz 15. Wird sie daher in Fig. 3, 4 so gedreht, daß sie gleichzeitig axial nach oben (unten) verschoben wird, dann wird der Ansatz 15 in der Führung 14 gegen (durch) die Kraft des Federelements 10 ebenfalls nach oben (unten) verschoben und dadurch das Federelement 10 stärker (weniger stark) vorgespannt. Infolgedessen tritt eine weitere Verschiebung des Aufnahmeteils 1 erst ein, wenn das auf ihn wirkende Drehmoment größer ist, als der Vorspannung des Federelements 10 entspricht.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 und 6 wird die gewünschte Abfederung durch ein Tor­ sionsfederelement 31 erreicht, das mit einem Antriebsteil 32 und einem Aufnahmeteil 33 verbunden ist. Das Antriebsteil 32 weist einen Antriebsschaft 34 und einen mit diesem verbundenen Haltekörper 35 auf der eine als Sackloch ausgebildete, abgesetzte Aufnah­ meöffnung mit einem Abschnitt 36 von vergrößertem Querschnitt und einem Abschnitt 37 von verringertem Querschnitt enthält. Der Abschnitt 36 nimmt den zylindrischen Mittelabschnitt des Torsionsfederelements 31 lose bzw. mit ausreichendem Spiel auf, während der Abschnitt 37 das eine Ende 38 des Torsionsfederelements 31 drehfest aufnimmt, dessen anderes Ende 39 in einer dem Abschnitt 37 entsprechenden Aufnahmeöffnung 40 des Aufnahmeteils 33 ebenfalls drehfest befestigt ist. Das Torsionsfederelement 31 ist im Ausführungsbeispiel als Torsionsstab ausgebildet, der an beiden Enden 38, 39 eine Kerbverzahnung trägt und mit dieser in die entsprechenden Aufnahmeöffnungen der beiden Teile 32 und 33 verdrehsicher ein­ gepreßt ist. Bei einer alternativen Ausführungsform hat der Torsionsstab zumindest an den Enden einen unrunden, insbesondere mehreckigen Querschnitt zu geben und in entsprechende Bohrungen der Teile 32 und 33 einzusetzen, um auf diese Weise eine formschlüssige Verbin­ dung zwischen den Teilen 32 und 33 zu erhalten. Die Federkraft ist hier in der Drehrichtung wirksam.
Das Aufnahmeteil 33 weist an seinem dem Haltekörper zugewandten Ende einen Bund 41 auf. Dieser liegt im montierten Zustand auf einer Schulter 42 auf die im Innenmantel einer Hülse 43 ausgebildet ist. Die Hülse 43 umgibt sowohl den Haltekörper 35 als auch den Aufnah­ mekörper. Sie ist mit dem Haltekörper durch Kleben, Querstifte od. dgl. fest, aber ggf. lösbar verbunden und auf dem Außenmantel des Aufnahmeteils 33 drehbar gelagert.
Zur Verbesserung der Gleiteigenschaften kann dabei zwischen aneinandergrenzenden, z. B. aus Metall bestehenden Stirnflächen der Teile 32 und 33 eine z. B. aus Lagerbronce oder Kunststoff (Polyamid) bestehende Gleitscheibe 44 angeordnet sein, die die Funktion eines Axiallagers hat, zur Reduzierung der Reibwerte dient und eine Mittelbohrung für das Torsionsfederelement 31 aufweist.
Im übrigen weist das Aufnahmeteil 33 entsprechend Fig. 1 bis 4 einen Vorsprung 45 zur Halterung einer Hülse 46 und einen in diese eingelegten Permanentmagneten 47 für einen Schraubendreher-Einsatz 48 auf.
Die Wirkungsweise der Vorrichtung nach Fig. 5 und 6 entspricht denen der Vorrichtungen nach Fig. 1 bis 4. Sobald die Belastung am Einsatz 48 wesentlich ansteigt, läßt das Federele­ ment 31 eine relative Drehung zwischen den Teilen 32, 33 gegen eine elastische Kraft, nämlich die des Torsionsfederelements 31, zu, wodurch das Auftreten plötzlicher Spannungsspitzen verhindert wird.
Fig. 7 und 8 zeigen eine Ausführungsform, bei welcher anstelle des Torsionsstabes nach Fig. 5 und 6 ein blattförmiges Torsionsfederelement 49 vorgesehen ist. Im Ausführungsbeispiel ist das als Blattfeder ausgebildete Torsionsfederelement 49 ist an seinen Enden 50, 51 mit flügelartigen Verbreiterungen versehen, die in schlitzförmige Abschnitte 52, 53 der Auf­ nahmeöffnungen eines Antriebsteils 54 bzw. Aufnahmeteils 55 gesteckt sind. In seinem Mittelabschnitt ist das Torsionsfederelement 49 in einem verbreiterten Abschnitt 56 der Aufnahmeöffnung des Antriebsteils 54 und in einem entsprechenden Loch einer zwischen den angrenzenden Stirnseiten des Antriebsteils 54 und des Aufnahmeteils 55 gelagerten Gleitschei­ be 57 lose und drehbar angeordnet. Im übrigen ist die Vorrichtung entsprechend Fig. 5 und 6 ausgebildet, weshalb für gleiche Teile dieselben Bezugszeichen verwendet sind. Die in Drehrichtung wirkende elastische Kraft wird hier durch die Verwindung des Torsionsfederele­ ments 49 erzeugt.
Auch die Ausführungsform nach Fig. 9 bis 11 unterscheidet sich von der nach Fig. 5 und 6 nur durch die Ausgestaltung des Torsionsfederelements und die entsprechende Anpassung eines Antriebsteils 59 und eines Aufnahmeteils 60. Das Antriebsteil 59 weist wenigstens zwei, im Ausführungsbeispiel vier als Sacklöcher ausgebildete Aufnahmeöffnungen mit je einem Abschnitt 61 von geringem Querschnitt und einem daran anschließenden, bis zur freien Stirnfläche des Antriebsteils 59 reichenden Abschnitt von vergrößertem Querschnitt auf. Das Aufnahmeteil ist mit entsprechenden Aufnahmeöffnungen versehen, die koaxial zu den Aufnahmeöffnungen im Antriebsteil 59 angeordnet sind. In diese Aufnahmeöffnungen sind flexible Stäbe 63 gesteckt, die gemeinsam ein Torsionsfederelement bilden, indem sie sich bei stärkeren Belastungen in den Abschnitten 62 der Aufnahmeöffnungen verwinden. Die Stäbe 63 sind vorzugsweise symmetrisch um eine Drehachse 64 verteilt angeordnet. Zwischen den einander gegenüberliegenden Stirnflächen des Antriebsteils 59 und des Aufnahmeteils 60 ist wiederum eine Gleitscheibe 65 mit entsprechenden, von den Stäben 63 durchsetzten Löchern angeordnet.
Im übrigen ist die Vorrichtung entsprechend Fig. 5 und 6 ausgebildet, weshalb für gleiche Teile dieselben Bezugszeichen vorgesehen sind. Dabei zeigen Fig. 10 und 11 eine lösbare Verbin­ dung zwischen dem Antriebsteil 59 und der Hülse 43 in Form einer in koaxiale Querbohrun­ gen eingedrehten Schraube 66. Diese Befestigungsart kann auch bei den Vorrichtungen nach Fig. 5 bis 8 vorgesehen sein.
Bei den Ausführungsformen nach Fig. 12 bis 14 bestehen die Torsionskupplungen im wesentli­ chen aus vorzugsweise aus Metall hergestellten Aufnahme- und Antriebsteilen, die durch vulkanisierte Gummischichten od. dgl. miteinander verbunden sind.
Nach Fig. 12 ist ein Antriebsteil 71 beispielsweise als Hohlzylinder ausgebildet, der einen Boden 72 aufweist und mit einem z. B. als Sechskant ausgebildeten Antriebsschaft 73 versehen ist. In den topfförmigen Innenraum des Antriebsteils 71 ragt koaxial ein Aufnahmeteil 74 in Form einer Hülse. Das Vorderende des Aufnahmeteils 74 dient wie das der Hülsen 4 und 46 zur Aufnahme eines Permanentmagneten 75, an dessen Vorderseite sich ein vom offenen Ende her einschiebbarer Schraubendreher-Einsatz 76 anlegen kann, und weist vorzugsweise einen unrunden, z. B. vier- oder sechseckigen Innenquerschnitt auf. An der Rückseite des Permanentmagneten 75 liegt ein bis zum Hinterende des Aufnahmeteils 74 erstrecktes Zwischenstück 77 von entsprechendem Außenquerschnitt an, das sich zusammen mit dem Hinterende des Aufnahmeteils 74 am Boden 72 des Antriebsteils 71 abstützt.
Als Torsionskupplung dient bei dieser Ausführungsform ein das Antriebsteil 71 mit dem Aufnahmeteil 74 verbindendes Torsionsfederelement in Form einer elastischen, insbesondere aus Gummi od. dgl. bestehenden Schicht 78. Diese füllt den Hohlraum zwischen dem topfför­ migen Antriebsteil 71 und dem Aufnahmeteil 74 vorzugsweise vollständig aus und ist vor­ zugsweise durch Vulkanisieren hergestellt, wodurch sie gleichzeitig drehfest mit den beiden Teilen 71 und 74 verbunden ist. Dabei kann die drehfeste Verbindung natürlich auch dadurch hergestellt oder verbessert werden, daß die Innen- bzw. Außenquerschnitte der Teile 71, 74 unrund, insbesondere quadratisch od. dgl. ausgebildet werden. Durch das Einvulkanisieren der elastischen Schicht 78 werden die Teile 71, 74 gleichzeitig in axialer Richtung miteinander verbunden.
Die gewünschte Wirkung der elastischen und dämpfenden Zwischenschicht 78 als Torsions­ kupplung bzw. die Dreh-Elastizität zwischen dem Antriebsteil 71 und dem Aufnahmeteil 74 hängt insbesondere von der Shore-Härte der Gummimischung und der Länge der mit ihr in Berührung stehenden Zonen der Teile 71, 74 ab. Beide Größen können konstruktiv ent­ sprechend den gestellten Anforderungen vorgegeben werden.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 13, in der gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen versehen sind, ist zwischen dem Boden 72 einerseits und dem Aufnahmeteil 74 und dem Zwischenstück 77 andererseits noch eine Zwischenplatte 79 aus verschleißfestem Material angeordnet. Diese soll verhindern, daß sich bei den stattfindenden Winkelbewegungen zwischen den Teilen 71, 74 und bei axialer Belastung des Einsatzes 76 das Hinterende des Aufnahmeteils 74 in den Deckel 72 eingräbt und dadurch u. U. die elastische Wirkung der Schicht 78 behindert.
Die Ausführungsform nach Fig. 14, in der wiederum gleiche Teile mit denselben Bezugszei­ chen versehen sind, unterscheidet sich von der Ausführungsform nach Fig. 12 lediglich dadurch, daß das Hinterende des Aufnahmeteils 74 bzw. des Zwischenstücks 77 durch die elastische Schicht 78 auch vom Boden 72 beabstandet ist. Dadurch ist das Aufnahmeteil 74 in axialer Richtung elastisch in die Schicht 78 eingebettet, so daß ein Verschleiß des Bodens 72 od. dgl. nicht stattfinden kann.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die sich auf vielfache Weise abwandeln lassen. Beispielsweise wäre es im Gegensatz zu Fig. 1 bis 7 möglich, anstelle des Austriebsteils 2, 22, 32 das Aufnahmeteil 1, 33 als Haltekörper auszubil­ den und dazu auf seiner dem Antriebsteil zugewandten Seite jeweils mit einer Auf­ nahmeöffnung zu dessen drehbarer Lagerung auszubilden. Entsprechend könnte der Ansatz 15 am Antriebsteil und die spiralförmige Führung 14 am Aufnahmeteil ausgebildet sein. Dabei könnten die Führung 14 und der Ansatz 15 auch ganz weggelassen werden, in welchem Fall die Einrichtung zur Umsetzung von relativen Drehbewegungen in relative Längsbewegungen beispielsweise durch zusammenwirkende Außen- bzw. Innengewindeabschnitte an den Teilen 1, 2 bzw. 32, 33 ersetzt werden könnten. Dazu eignet sich vorzugsweise ein leichtgängiges, steiles Trapezgewinde. Weiterhin können andere als die dargestellten Mittel vorgesehen sein, um die Aufnahmeteile mit den Einsätzen und/oder die Antriebsteile mit dem Schrauber od. dgl. zu verbinden. Bei den Ausführungsformen nach Fig. 12 bis 14 schließlich könnte die elastische Schicht auch auf andere Weise als durch Einvulkanisieren eingebracht, insbesondere z. B. eingeklebt oder auf andere Weise axial und in Drehrichtung fest mit dem Antriebs- und dem Aufnahmeteil verbunden werden.

Claims (24)

1. Vorrichtung zur Verbindung von Schraubendreher-Einsätzen (7, 76) mit einem Aufnahmeteil (1, 74) für die Einsätze (7, 76), einem Antriebsteil (2, 22, 71) für das Aufnahmeteil (1, 74) und einer Torsionskupplung, die das Aufnahmeteil (1, 74) in Drehrichtung mit dem Antriebsteil (2, 22, 71) koppelt, wobei eines der Teile einen mit einer Aufnahmeöffnung (9) versehenen Haltekörper (8, 23) enthält, während das andere Teil in der Aufnahmeöffnung (9) derart gelagert ist, daß relative Dreh- bzw. Winkelbewe­ gungen beider Teile zueinander zum elastisch, dämpfend wirkenden Abbau von Bela­ stungsspitzen möglich sind.
2. Vorrichtung zur Verbindung von Schraubendreher-Einsätzen (48) mit einem Auf­ nahmeteil (33, 55, 60) für die Einsätze (48), einem Antriebsteil (32, 54, 59) für das Aufnahmeteil (33, 55, 60) und einer Torsionskupplung, die das Aufnahmeteil (33, 55, 60) in Drehrichtung mit dem Antriebsteil (32, 54, 59) koppelt, wobei das Aufnahmeteil (33, 55, 60) und das Antriebsteil (32, 54, 59) in einer beide umgebenden, zu ihrer axialen Verbindung bestimmten Hülse (43) derart angeordnet sind, daß relative Dreh- bzw. Winkelbewegungen beider Teile zueinander zum elastisch, dämpfend wirkenden Abbau von Belastungsspitzen möglich sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Torsionskupplung eine zwischen dem Antriebsteil (2, 22) und dem Aufnahmeteil (1) wirksame Einrichtung zur Umsetzung der relativen Dreh- bzw. Winkelbewegungen in relative Längsbewegungen aufweist und in Richtung der Längsbewegung ein Federelement (10) wirksam ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß eines der beiden Teile (2, 22) einen Haltekörper (8, 23) mit einer zylindrischen, als Sackloch ausgebildeten Auf­ nahmeöffnung (9) aufweist, die ein zylindrisches Hinterende (5) des anderen Teils (1) drehbar aufnimmt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Umsetzung von relativen Drehbewegungen in relative Längsbewegungen aus einem Außengewindeabschnitt an einem der Teile und einem in diesen eingeschraubten Innenge­ windeabschnitt am anderen Teil besteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Umsetzung von relativen Drehbewegungen in relative Längsbewegungen eine spiralför­ mige Führung (14), die in einem die Aufnahmeöffnung (9) des einen Teils umgebenden Wandabschnitt ausgebildet ist, und einen am anderen Teil angebrachten, mit der Führung (14) zusammenwirkenden Ansatz (15) aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (10) zwischen dem Boden der Aufnahmeöffnung (9) und dem Hinterende (5) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (10) wenigstens eine Tellerfeder enthält.
9) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (10) wenigstens eine Schraubenfeder enthält.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (10) wenigstens eine Kunststoff oder Gummifeder enthält.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (14) durch eine auf das eine Teil aufgeschobene Hülse (16) abgedeckt ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Kraft des Federelements (10) einstellbar ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Teil einen Außengewindeabschnitt (25) aufweist, auf den eine in axialer Richtung auf den Ansatz (15) einwirkende Verstellmutter (27) aufgedreht ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Teil einen Gewindeabschnitt (24) aufweist, auf den eine Kontermutter (26) für die Verstellmutter (27) aufgedreht ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung ein das Antriebsteil (32, 54, 59) mit dem Aufnahmeteil (33, 55, 60) verbindendes Torsionsfeder­ element (31, 49, 63) ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Torsionsfeder­ element (31) ein Torsionsstab ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Torsionsfeder­ element (49) eine Blattfeder ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Torsionsfederele­ ment (63) aus wenigstens zwei parallel angeordneten, elastischen Stäben gebildet ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß eines der beiden Teile (32, 54) einen Haltekörper (35) mit einer abgesetzten Aufnahmeöffnung aufweist, die mit einem Abschnitt (37, 52) von verringertem Querschnitt ein Ende (38, 50) des Torsionsfederelements (31, 49) drehfest aufnimmt und mit einem Abschnitt (36, 56) von vergrößertem Querschnitt das Torsionsfederelement mit Spiel umgibt, und daß das andere Ende des Torsionsfederelements (31, 49) in einer Aufnahmeöffnung (40, 53) des anderen Teils (33, 55) drehfest angeordnet ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Torsionsfeder­ element aus einer gummielastischen Schicht (78) besteht.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsteil (71) topfförmig ausgebildet, das rückwärtige Ende des Aufnahmeteils (74) koaxial im Antriebs­ teil (71) angeordnet und der Hohlraum zwischen beiden durch die elastische Schicht (78) ausgefüllt ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht (78) ein­ vulkanisiert ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß das rückwärtige Ende des Aufnahmeteils (74) an einem Boden (72) des Antriebsteils (71) abgestützt ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem rückwär­ tigen Ende des Aufnahmeteils (74) und dem Boden (72) eine Zwischenplatte (79) aus verschleißfestem Material angeordnet ist.
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