DE4140879A1 - Pressenpartie - Google Patents
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- D21F—PAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
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Description
Die Erfindung betrifft eine Pressenpartie zum Entwässern einer
Faserstoff-Bahn, insbesondere zur Anordnung in einer
Papierbahn- oder Kartonmaschine zwischen einer Siebpartie und
einer Trockenpartie. Die Erfindung geht aus von einer
Pressenpartie mit den im Oberbegriff des Anspruches 1
angegebenen Merkmalen, die aus der EP-A 04 01 190 bekannt sind.
Bei allen Ausführungsbeispielen dieser Veröffentlichung ist
eine von der zu entwässernden Bahn unmittelbar berührte
Zentralwalze vorgesehen, die mit zwei Preßorganen, die als
normale Preßwalzen ausgebildet sind, einen ersten und einen
zweiten Preßspalt bildet. Zusätzlich kann ein Vor-Preßspalt
vorgesehen sein.
Pressenpartien dieser Art haben sich in zahlreichen Papier- oder
Kartonmaschinen bewährt. Wünschenswert sind jedoch
Weiterentwicklungen mit dem Ziel, den End-Trockengehalt der zur
entwässernden Bahn zu steigern, die Lebensdauer der durch die
Preßspalte laufenden Bänder (insbesondere der
Entwässerungsfilze) zu erhöhen, sowie die Beschaffungskosten in
vernünftigen Grenzen zu halten, trotz der heute in vielen
Fällen üblichen enormen Arbeitsbreite (Größenordnung 10 m).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, möglichst viele der
zuvor genannten Forderungen zu erfüllen. Dabei soll - zwecks
Kosten-Reduzierung - die kompakte Anordnung der Zentralwalze
und der Preßorgane beibehalten und eine möglichst einfache Form
für das Maschinengestell gefunden werden, die ein rasches
Auswechseln umlaufender Bänder ermöglicht (beispielsweise der
Entwässerungsfilze).
Diese Aufgabe wird durch die Kombination der im Anspruch 1
angegebenen Merkmale gelöst.
Ein erster Schritt zu dieser Lösung besteht darin, daß
wenigstens eines der beiden Preßorgane als Schuhpreßeinheit
ausgebildet wird. Aus der Zeitschrift "Wochenblatt für
Papierfabrikation" 1988 Seiten 173-178 (insbesondere obere
Figur der Abbildung 16) ist zwar schon die Kombination einer
Zentralwalze mit einem ersten und mit einem zweiten Preßorgan
bekannt, worin das zweite Preßorgan als Schuhpreßeinheit
ausgebildet ist. Es fehlen jedoch nähere Angaben darüber, wie
die Zentralwalze und die Preßorgane im Maschinengestell
abgestützt sind. Maßnahmen zum Austausch umlaufender Bänder
sind ebenfalls nicht beschrieben.
In der Praxis schon realisierte Pressenpartien mit wenigstens
einer Schuhpreßeinheit sind bekannt aus der Abbildung 1 der
zitierten Zeitschrift und aus dem Voith-Prospekt p2617. Daraus
ist ersichtlich, daß man bisher Schuhpreßeinheiten nur in
Zwei-Walzen-Pressen angewandt hat. Wegen der enormen Preßkräfte
(Größenordnung 1000 kN/m), die mit einer Schuhpreßeinheit
ausgeübt werden können, hat man bisher für jede derartige
Zwei-Walzen-Presse ein eigenes rahmenförmiges Maschinengestell
vorgesehen. Da die Preßkräfte durch die Gestellteile übertragen
werden müssen, ist eine sehr kostspielige Gestell-Konstruktion
erforderlich, die im Hinblick auf die Erfordernisse des
Austausches umlaufender Bänder zweiteilig sein muß; siehe z. B.
DE-PS 32 49 733 (Akte P 3983 A). Zur Vermeidung einer
derartigen Gestell-Konstruktion sind gemäß Teil e des
Anspruches 1 Zuganker vorgesehen, die zur unmittelbaren
Übertragung der Preßkräfte von einem Lagerbock der
Schuhpreßeinheit auf einen Lagerbock der Zentralwalze dienen.
Hierdurch brauchen die Maschinen-Gestelle im wesentlichen nur
noch für die Belastung unter dem Eigengewicht der Walzen und
Preßorgane dimensioniert zu werden.
Verglichen mit der Pressenpartie gemäß Voith-Prospekt p2617
erzielt man hierdurch die folgenden Vorteile:
1. Es entfallen die schweren, rahmenförmigen Maschinengestelle
für die als Zwei-Walzen-Presse ausgebildete letzte Presse.
2. Die Schuhpreßeinheit kann nunmehr oben auf den vorderen
Walzensatz aufgesetzt werden, so daß die Baulänge der
gesamten Pressenpartie wesentlich verkürzt ist.
3. Der bisher vor der letzten Presse vorhandene freie
Papierzug wird vermieden; daraus resultiert eine Erhöhung
der Qualität der hergestellten Papierbahn.
Dank der Erfindung lassen sich mehrere unterschiedliche
Kombinationen der Zentralwalze mit den zwei Preßorganen
realisieren: Entweder ist - gemäß den im vorangehenden Absatz
enthaltenen Erläuterungen - nur das zweite Preßorgan als
Schuhpreßeinheit ausgebildet. Das erste Preßorgan ist in diesem
Falle in der Regel eine Saugpreßwalze.
Abweichend hiervon kann aber auch nur das erste Preßorgan als
Schuhpreßeinheit ausgebildet sein. Hierbei ist das zweite
Preßorgan eine normale Preßwalze. Ein Vorteil dieser Anordnung
resultiert aus dem Umstand, daß das durch den ersten Preßspalt
laufende Stützband in der Regel ein Abnahmefilz ist. Dies ist
der Filz, welcher die Bahn in der Siebpartie von einem Sieb
abnimmt und - über eine meistens relativ weite Distanz - in die
Pressenpartie überführt. Der Abnahmefilz ist deshalb
notwendigerweise relativ lang und teuer. Deshalb ist es
günstig, gerade den Abnahmefilz durch den von einer
Schuhpreßeinheit gebildeten Preßspalt zu führen; denn in einem
solchen "verlängerten" Preßspalt ist die Filz-Lebensdauer
bekanntlich länger als in einem durch zwei normale Walzen
gebildeten Preßspalt.
Verglichen mit normalen Walzenpressen (ohne Schuhpreßeinheit)
hat die erfindungsgemäße Pressenpartie den Vorteil, daß ein
beträchtlich höherer Endtrockengehalt in der Papierbahn erzielt
wird. Außerdem erzielt man relativ niedrige Anschaffungskosten
dadurch, daß für die Schuhpreßeinheit nicht eine komplette
Reserve-Schuhpreßeinheit vorgesehen werden muß. Vielmehr reicht
es aus, lediglich für das flexible umlaufende Preßelement und
für den Preßschuh Reserve-Exemplare bereitzulegen.
Zusätzliche Erfindungsgedanken befassen sich mit dem
Teilproblem einer zuverlässigen - d. h. insbesondere einer
geometrisch genauen und möglichst schwingungsfreien - Koppelung
der Lagergehäuse der Schuhpreßeinheit mit den Lagergehäusen der
Zentralwalze. Wie oben schon erwähnt soll diese Koppelung
leicht lösbar sein, um ein rasches Auswechseln der durch den
Preßspalt laufenden Bänder zu ermöglichen. Außerdem soll
sichergestellt sein, daß die Schuhpreßeinheit an jeder
beliebigen Stelle des Umfanges der Zentralwalze angeordnet
werden kann. In diesem Zusammenhang wird hingewiesen auf die
bekannte Anordnung gemäß US 42 72 317. Dort sind schon lösbare
und die Zugkraft übertragende Zuganker vorgesehen, jedoch
ausschließlich in Form von Laschen und Bolzen, so daß die
Schuhpreßeinheit nur genau senkrecht unterhalb der Zentralwalze
angeordnet werden kann.
Zur Lösung des vorgenannten Teilproblems werden insbesondere
die in den Ansprüchen 7 bis 9 angegebenen Maßnahmen
vorgeschlagen. Durch die dort genannten Zentrierflächenpaare
wird sichergestellt, daß die Achsen der Zentralwalze und der
Schuhpreßeinheit mit hoher Genauigkeit zueinander parallel
gehalten werden. Durch die im Anspruch 9 angegebene
Vorspann-Einrichtung kann die Genauigkeit der Achs-Parallelität
noch erhöht werden, insbesondere bei der Montage und nach jedem
Band-Wechsel. Außerdem werden durch das Vorspannen die Zuganker
in der gewünschten Position genau fixiert. Dies ist
insbesonders dann vorteilhaft, wenn beispielsweise seitlich
einschiebbare Zuganker verwendet werden, vorzugsweise gemäß der
nicht-vorveröffentlichten DE-OS 41 10 205 (Akte P 4818).
Die im Anspruch 11 genannte Transporteinrichtung erlaubt es,
die in der Regel sehr schweren Zuganker maschinell und in jeder
beliebigen Richtung aus- und einzufahren.
Die im Anspruch 12 genannte Hubeinrichtung erlaubt es, die
Schuhpreßeinheit - zur Vorbereitung eines Band-Austausches -
ein Stück weit von der Zentralwalze zu entfernen. Die
zusätzlichen Maßnahmen gemäß Anspruch 13 gewährleisten, daß das
Bewegen der Schuhpreßeinheit mittels der Hubeinrichtung stets
parallel zur Preßebene erfolgt.
In den Ansprüche 14 bis 16 sind vorteilhafte Ausgestaltungen
der Zentralwalze angegeben. Wenn beide Preßorgane als
Schuhpreßeinheit ausgebildet sind, dann wird die Ausführung der
Zentralwalze gemäß Anspruch 16 wegen ihrer Einfachheit
bevorzugt.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung (siehe Ansprüche 17 bis
24) sowie einige Ausführungsbeispiele werden nachfolgend anhand
der Zeichnung erläutert.
Die Fig. 1 zeigt schematisch die Walzen einer Pressenpartie.
Die Fig. 2 zeigt schematisch eine von Fig. 1 abweichende
Pressenpartie und die dazugehörenden
Maschinengestelle.
Die Fig. 3 ist ein vergrößertes Detail aus Fig. 1.
Die Fig. 3A zeigt einen Zuganker (Ansicht in Richtung des
Pfeiles A der Fig. 3).
Die Fig. 4 zeigt ein vergrößertes Detail aus Fig. 2.
Die Fig. 5 und 6 sind schematische Darstellungen weiterer
Ausführungsbeispiele der Erfindung.
Die Fig. 1 zeigt eine sogenannte geteilte
Drei-Spalt-Pressenpartie. Kernstück ist eine Zentralwalze 2,
die einen glatten und von der zu entwässernden Papierbahn 9
berührten Walzenmantel aufweist und die mit zwei Preßorganen 1
und 3 einen ersten Preßspalt I und einen zweiten Preßspalt II
bildet. Die Papierbahn 9 wird in der üblichen Weise in einer
Siebpartie gebildet. Man sieht in Fig. 1 einen Teil des
Siebbandes 8. Von diesem wird die Bahn mittels eines
Stützbandes (z. B. Abnahmefilz 10) und mittels einer
Abnahmesaugwalze 11 abgenommen, durch einen Vor-Preßspalt V
geführt und sodann von unten her dem ersten Preßspalt I
zugeführt. Danach trennt sich der Abnahmefilz 10 von der Bahn
9. Diese läuft mit der glatten Mantelfläche der Zentralwalze 2
durch den zweiten Preßspalt II und danach ein Stück weit nach
unten, bis sie mittels eines Trockensiebes 12 und einer
Abnahmewalze 13 in die nachfolgende (nicht dargestellte)
Trockenpartie überführt wird. Während des Anfahrens der
Papiermaschine wird die Bahn in der üblichen Weise mittels
eines Schabers 14 von der Zentralwalze 2 abgenommen und nach
unten in einen Ausschußsammelbehälter geleitet.
Der Vor-Preßspalt V, den die Bahn 9 zwischen dem Abnahmefilz 10
und einem Unterfilz 15 passiert, wird gebildet durch eine
obenliegende Saugpreßwalze 16 und eine untere Preßwalze 17. Die
Saugpreßwalze 16 hat zugleich die Funktion einer Umlenkwalze.
Die beiden Preßorgane 1 und 3 sind als Schuhpreßeinheiten
ausgebildet. Wie bei der Schuhpreßeinheit 1 schematisch
dargestellt ist, hat jede Schuhpreßeinheit einen stationären
Tragkörper 18 und ein flexibles umlaufendes und
flüssigkeitsdichtes Preßelemente 19. Letzteres ist vorzugsweise
als schlauchförmiger und an seinen beiden Enden geschlossener
Preßmantel ausgebildet. Das Preßelement 19 wird mittels eines
Preßschuhes 20, der eine konkave Gleitfläche aufweist mit einer
wählbaren Preßkraft an die Zentralwalze 2 angepreßt. Die
Preßspalte I und II sind daher flächige oder "verlängerte"
Preßspalte. Der Preßschuh 20 ruht in einer als Druckkammer
ausgebildeten Ausnehmung 21 des Tragkörpers 18. Der darin
herrschende Druck ist in der üblichen Weise zwischen Null und
einem Maximum einstellbar.
Die Mittel ebenen der Schußpreßeinheiten 1 und 3 sind die
sogenannten Preßebenen E1 und E2. Der Abnahmefilz 10 muß einen
verhältnismäßig großen Sektor u des Umfanges der Zentralwalze
(beidseitig der Preßebene E1) umschlingen. Hierdurch ist die
Position der Saugpreßwalze 16 und der (auf den ersten Preßspalt
I folgenden) Filzleitwalze 22 bestimmt. Ähnliches gilt für den
Oberfilz 23, der durch den zweiten Preßspalt II, und für die
dazugehörenden Filzleitwalzen 24 und 25. Daraus ergibt sich als
vorteilhafte Anordnung der Preßspalte folgendes: der erste
Preßspalt I liegt bezüglich der Zentralwalze 2 vorzugsweise
ungefähr in der 8-Uhr-Position, während der zweiten Preßspalt
II vorzugsweise in der 1-Uhr-Position angeordnet wird. Man
beachte jedoch, daß auch andere Anordnungen möglich sind; z. B.
kann die Preßebene E2 vertikal angeordnet sein. Allgemein
gelten die Angaben im Teil b) des Anspruches 1.
Abweichend von Fig. 1 ist in Fig. 2 nur der zweite Preßspalt II
durch eine Schuhpreßeinheit 3 gebildet. Zur Bildung des ersten
Preßspaltes I liegt die Saugpreßwalze 16 direkt an der
Zentralwalze 2 an. Ebenso wie in Fig. 1 können der Unterfilz 15
und die untere Preßwalze 17 (zur Bildung des Vor-Preßspaltes V)
vorgesehen oder weggelassen werden, je nach der Art der
herzustellenden Papierbahn. Schematisch angedeutet ist ein die
Walzen des Abnahmefilzes 10 tragendes mehrteiliges
Maschinengestell 26 sowie ein die Zentralwalze 2, die
Schuhpreßeinheit 3, die Abnahmewalze 13, den nicht
dargestellten Schaber 14 und die Leitwalzen des Oberfilzes 23
tragendes ebenfalls mehrteiliges Maschinengestell 27.
In Fig. 3 erkennt man wieder die Zentralwalze 2 und die zwei
Schuhpreßeinheiten 1 und 3, ferner einen starr auf dem
Maschinengestell 27 befestigten Lagerbock 32 der Zentralwalze 2
und je einen Lagerbock 31, 33, worin die stationären Tragkörper
18 der Schuhpreßeinheiten 1, 3 ruhen. Beispielsweise der
Lagerbock 33 ist an den Lagerbock 32 der Zentralwalze 2
gekoppelt mit Hilfe von lösbaren Zugankern 30. Diese dienen im
Betrieb zum alleinigen übertragen der Preßkraft von dem einen
Lagerbock auf den anderen. Die Zuganker 30 sind beispielsweise
(gemäß Fig. 3A) I-förmig. Jedoch können auch zahlreiche andere
Bauarten angewandt werden; in Betracht kommt beispielsweise die
sogenannte teilbare Zugspindel (gemäß der
nicht-vorveröffentlichten DE-OS P 41 33 500.7 (Akte P 4876).
Andere mögliche Bauarten sind sogenannte Klappschrauben oder
Laschen mit Bolzen. Wesentlich ist nur, daß die Zuganker leicht
lösbar sind, denn sie müssen (ganz oder teilweise) zum Zwecke
des Auswechseln eines Filzbandes oder eines Preßmantels -
problemlos entfernt werden können. Die Anordnung ist deshalb
derart getroffen, daß die Zuganker 30 bei Preßkraft Null auf
höchstens einen Bruchteil der maximalen Preßkraft vorgespannt
werden und daß zwei benachbarte Lagerböcke nicht starr
miteinander verspannt werden (z. B. mit Hilfe von Schrauben),
sondern relativ zueinander unter der Preßkraft in der Richtung
der Preßebene beweglich sind.
Damit die Achsen der Zentralwalze 2 und der Schuhpreßeinheiten
1 und 3 stets zueinander parallel bleiben, sind benachbarte
Lagerböcke 31, 32 bzw. 32, 33 zu einander zentriert. Zu diesem
Zweck hat beispielsweise der Lagerbock 32 eine Nase 34, deren
Seitenflächen formschlüssig in eine Ausnehmung 35 des
Lagerbockes 31 paßt. Nase 34 und Ausnehmung 35 bilden somit
zwei Zentrierflächen-Paare, die parallel zur Preßebene E1
liegen. Für das Vorbereiten eines Filz- oder Preßmantelwechsels
ist es notwendig, daß nach dem Entfernen der Zuganker 30 die
Schuhpreßeinheit 1 so weit von der Zentralwalze 2 entfernt
werden muß, bis Nase 34 und Ausnehmung 35 außer Eingriff
kommen.
Eine andere Möglichkeit ist zwischen den Lagerböcken 32 und 33
vorgesehen: dort greift ein quaderförmiges herausnehmbares
Zwischenstück 36 mit seinen Seitenflächen formflüssig in je
eine Ausnehmung der Lagerböcke 32 und 33. Das Zwischenstück 36
dient somit zugleich als Zentrierstück. Zum Vorspannen der
Zuganker 30 sind symbolisch durch Doppelpfeile dargestellte
Vorspann-Einrichtungen 37 vorgesehen, beispielsweise in der
Ausnehmung 35 zwischen den Lagerböcken 31 und 32 oder zwischen
dem Zwischenstück 36, das auf dem Lagerbock 32 ruht, und dem
Lagerbock 33. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die parallele
Patentanmeldung P . . . (Akte P 4911) verwiesen. Die
Vorspann-Einrichtung kann jedoch auch außerhalb der
Ausnehmungen 35, beispielsweise an den Zugankern 30 selbst
angeordnet werden.
Das Aus- und Einbauen der Zuganker 30 erfolgt beispielsweise
mit Hilfe eines Pneumatikzylinders 38, der im Maschinengestell
abgestützt ist, und zwar mit geringer Nachgiebigkeit (nicht
dargestellt). Dessen Kolbenstange 39 ist so dimensioniert und
gelagert, daß sie das Eigengewicht eines Zugankers 30 tragen
kann. Hierzu wird die Vorspanneinrichtung 37 inaktiv gemacht;
mittels der Hubeinrichtung 42 wird der Lagerbock 33 um die
Distanz p abgelassen, so daß er auf dem Zwischenstück 36 ruht.
Nach dem Entfernen der Zuganker 30 wird der Lagerbock 33
wieder angehoben, um das Zwischenstück 36 entfernen zu können.
Beispielsweise der Lagerbock 33 der Schuhpreßeinheit 3 ist über
eine Lasche 40 und einen Gleitstein 41 an die Hubeinrichtung 42
gekoppelt. Der Gleitstein 41 kann an einer zur Preßebene E2
parallelen Führung 43 gleiten. Die Position der Führung 43 im
Maschinengestell ist beispielsweise in horizontaler Richtung
justierbar, ebenso der Angriffspunkt der Lasche 40 am Lagerbock
33. Hierdurch kann erreicht werden, daß ein Anheben oder
Absenken der Schuhpreßeinheit 3 derart erfolgt, daß ihre
Mittelachse immer in der Preßebene E2 verbleibt. Eine
gleichwirkende und insgesamt mit 45 bezeichnete Hubeinrichtung
ist am Lagerbock 31 der ersten Schuhpreßeinheit 1 vorgesehen.
Zusätzlich kann hier eine von unten stützende und entfernbare
Gleitbahn 46 vorgesehen werden.
In Fig. 3 ist noch schematisch angedeutet, daß die Zentralwalze
2 als Durchbiegungseinstellwalze ausgebildet ist; sie hat
deshalb ein stationäres Joch 47. Im Walzeninneren befindet sich
zwischen dem Joch 47 und dem Walzenmantel eine halbring-förmige
und von Längsdichtleisten 48 begrenzte Druckkammer 49. Die
Position der Dichtleisten 48 wird bestimmt durch die Position
der Preßebenen E1 und E2 und durch die Höhe der Preßkräfte. Im
Ergebnis liegt die Wirkungsrichtung der Druckkammer 49 in der
Resultierenden der Preßkräfte. Schematisch angedeutet sind noch
zwei (nur am triebseitigen Walzenende vorhandene)
Ausbuchtungen 50 des Lagerbockes 32 zur Aufnahme von
Antriebszapfen 51, die in bekannter Weise zum Antrieb des
Walzenmantels dienen. Diese Ausbuchtungen müssen in demjenigen
Bereich des Umfanges des Lagerbockes 32 angeordnet sein, der
frei ist von den Armen 52, in welche die Zuganker 30 eingreifen.
Abweichend von Fig. 3 ist in Fig. 4 zur Bildung des ersten
Preßspaltes I eine Saugpreßwalze 16 vorgesehen, die in
herkömmlicher Weise in Schwenkhebeln 53 (die Absaugkanäle
aufweisen) ruht. Die Zentralwalze 2 ist wiederum als
Durchbiegungseinstellwalze ausgebildet mit einem stationären
Joch 47′ und einem Gleitschuh 54 (oder mit einer entsprechenden
Reihe einzelner Gleitschuhe) der in bekannter Weise an der
Innenfläche des Walzenmantels anliegt und relativ zum Joch 47′
parallel zur Preßebene E2 beweglich ist.
Gemäß Fig. 5 ist, abweichend von Fig. 1, nur der erste
Preßspalt I durch eine Schuhpreßeinheit 1 gebildet. Der zweite
Preßspalt II ist dagegen durch eine normale (mit Umfangsrillen
oder sonstigen Ausnehmungen versehene) Preßwalze 3′ gebildet.
Mit Hilfe einer ebensolchen Preßwalze 4 kann, ebenfalls am
Umfang der Zentralwalze 2, ein dritter Preßspalt III gebildet
werden.
Eine weitere Variante zu Fig. 1 ist in Fig. 6 dargestellt. Die
zu entwässernde Bahn wird hier nicht mittels eines
Abnahmefilzes dem ersten Preßspalt I zugeführt, sondern mit
Hilfe des Obersiebes 55 einer teilweise dargestellten und
insgesamt mit S bezeichneten Doppelsiebpartie. Die Bahn wird
beispielsweise, wie allgemein bekannt, dadurch gebildet, daß
eine Fasersuspension auf einem Untersieb 56 vorentwässert und
danach in einer Doppelsiebzone 57 gleichzeitig nach oben und
unten entwässert wird. In der Doppelsiebzone laufen die beiden
Siebe 55 und 56 gemeinsam über einen Trennsauger 58 und danach
im normalen Betriebszustand weiterhin gemeinsam bis zur
Saugumlenkwalze 16, die ein Trennen der Bahn vom Untersieb 56
bewirkt und, wie schon erwähnt, die Bahn zusammen mit dem
Obersieb 55 dem ersten Preßspalt I zuführt. Das Untersieb 56
läuft von der Saugumlenkwalze 16 zur einer Siebumkehrwalze 59.
Diese ist in ungefähr vertikaler Richtung schwenkbar; sie wird
während des Anfahrens der Papiermaschine abgesenkt, so daß das
Untersieb 56 schon am Trennsauger 56 vom Obersieb 55 getrennt
wird. In diesem Fall läuft die Papierbahn zusammen mit dem
Untersieb 56 zur Siebumkehrwalze 59 und gelangt von hier in
bekannter Weise nach unten in den Ausschuß-Sammelbehälter
(nicht dargestellt). Das Obersieb 55 kann als ein sogenanntes
Pressensieb ausgebildet sein (z. B. gemäß DE-PS 34 26 264), also
im Preßspalt I die Funktion eines Entwässerungsfilzes
übernehmen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß
innerhalb der Obersieb-Schlaufe ein zusätzlicher und durch den
ersten Preßspalt I laufender Entwässerungsfilz 60 und die
dazugehörenden Filzleitwalzen 61 angeordnet werden.
Claims (24)
1. Pressenpartie zum Entwässern einer Faserstoff-Bahn (9),
insbesondere zur Anordnung in einer Papier- oder
Kartonmaschine zwischen einer Siebpartie und einer
Trockenpartie, mit den folgenden Merkmalen:
- a) eine Zentralwalze (2), die an ihren Walzenenden in je einem Lagerbock (52) ruht und die eine glatte und von der Bahn (9) berührte Mantelfläche aufweist, bildet mit einem ersten Preßorgan (1) einen ersten Preßspalt (I) und mit einem zweiten Preßorgan (3) einen zweiten Preßspalt (II);
- b) der erste Preßspalt (I) liegt im Bereich einer ersten Preßebene (E1) und (bezüglich der Bahnlaufrichtung) im aufsteigenden Umfangsteil der Zentralwalze (2), während der zweite Preßspalt (II) im Bereich einer zweiten Preßebene (E2) und im oberen, in Richtung zur Trockenpartie laufenden Umfangsteil der Zentralwalze liegt;
- c) ein Stützband (z. B. Filz (10)) führt die Bahn (9) von unten nach oben durch den ersten Preßspalt (I), wonach die Bahn (9) frei vom Stützband (10) mit der glatten Mantelfläche der Zentralwalze (2) zum zweiten Preßspalt (II) läuft; gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
- d) wenigstens eines der beiden Preßorgane (1, 3) ist als Schuhpreßeinheit ausgebildet mit einem stationären Tragkörper (18), der an seinen Walzenenden in je einem Lagerbock (31, 33) ruht, und mit einem flexiblen umlaufenden und flüssigkeitsdichten Preßelement (19), das mittels eines Preßschuhes (20) mit einer wählbaren Preßkraft (einstellbar zwischen Null und Maximum) an die Zentralwalze (2) anpreßbar ist;
- e) an zumindest einem der Walzenenden der Zentralwalze (2) ist der Lagerbock (31, 33) der Schuhpreßeinheit (1, 3) an den Lagerbock (32) der Zentralwalze gekoppelt mit Hilfe von lösbaren und die Preßkraft übertragenden Zugankern (30), die bei Preßkraft Null auf höchstens einen Bruchteil der maximalen Preßkraft vorgespannt sind, so daß der Lagerbock der Schuhpreßeinheit unter der Preßkraft in der Richtung der Preßebene (E1, E2) beweglich ist.
2. Pressenpartie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
nur das erste Preßorgan (1) als Schuhpreßeinheit
ausgebildet ist.
3. Pressenpartie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
nur das zweite Preßorgan (3) als Schuhpreßeinheit
ausgebildet ist.
4. Pressenpartie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
beide Preßorgane (1, 3) als Schuhpreßeinheit ausgebildet
sind.
5. Pressenpartie nach Anspruch 2 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß sich der erste Preßspalt (E1) bezüglich
der Zentralwalze (2) ungefähr in der 8-Uhr-Position
befindet.
6. Pressenpartie nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß sich der zweite Preßspalt (E2)
bezüglich der Zentralwalze (2) ungefähr in der
1-Uhr-Position befindet.
7. Pressenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß je zwei aneinander gekoppelte
Lagerböcke (31, 32 bzw. 32, 33) - in Achsrichtung gesehen -
zueinander zentriert sind mittels zweier
Zentrierflächen-Paare, die parallel zur Preßebene (E1 bzw.
E2) liegen.
8. Pressenpartie nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den Lagerböcken (32, 33) ein herausnehmbares
Zwischenstück (36) angeordnet ist, das - in Achsrichtung
gesehen - mit seinen Seitenflächen, die parallel zur
Preßebene (E2) sind, formschlüssig in Ausnehmungen der
Lagerböcke eingreift.
9. Pressenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß an je zwei aneinander gekoppelten
Lagerböcken (31, 32 bzw. 32, 33) eine Vorspann-Einrichtung
(37) angreift.
10. Pressenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zuganker (30) (oder zumindest ein
Teilstück jedes Zugankers) entfernbar ist, und zwar in
einer Richtung quer zur Preßebene (E1, E2).
11. Pressenpartien nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens einer der Zuganker (30) oder ein Teil
desselben mit einer im Maschinengestell abgestützten
Transporteinrichtung (38, 39) gekoppelt ist, die den
Zuganker, bzw. das Teil desselben im ausgefahrenen Zustand
trägt.
12. Pressenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß - an zumindest einem der Walzenenden -
der Lagerbock (31, 33) der Schuhpreßeinheit (1, 3) mittels
je einer Hubeinrichtung (40-43 bzw. 45) an das
Maschinengestell gekoppelt ist.
13. Pressenpartie nach Anspruch 12, worin die Drehachse der
Schuhpreßeinheit in einer nicht-senkrechten Preßebene
liegt, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtung eine
Führungseinrichtung (41, 43) umfaßt, welche die
Schuhpreßeinheit (3) wenigstens angenähert parallel zur
Preßebene (E2) führt.
14. Pressenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zentralwalze (2) als
Durchbiegungseinstellwalze ausgebildet ist mit einer
hydraulischen Stützeinrichtung (49 bzw. 54), die in den
Preßebenen (E1, E2) Stützkräfte von einem stationären Joch
(47; 47′) auf den drehbaren Walzenmantel überträgt.
15. Pressenpartie nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch eine
derartige Ausbildung der hydraulischen Stützeinrichtung,
daß sich in jeder Preßebene (E2) über die Walzenlänge ein
Gleitschuh (54) oder eine Reihe von Gleitschuhen erstreckt,
der bzw. die relativ zum Joch (47′) radial beweglich ist
bzw. sind.
16. Pressenpartie nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zentralwalze zwischen dem Joch (47) und dem
Walzenmantel eine ungefähr halbring-förmige Druckkammer
(49) aufweist, deren Wirkungsrichtung in der Resultierenden
der Preßkräfte der beiden Preßorgane (1 und 3) liegt.
17. Pressenpartie nach einem der Ansprüche 3 oder 5 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste Preßorgan eine
Saugpreßwalze (16′) ist, die in beweglichen
Anpreßelementen (z. B. Schwenkhebeln 53) gelagert ist.
18. Pressenpartie nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Saugpreßwalze (16) zusammen mit einer zusätzlichen
Preßwalze (17) einen Vor-Preßspalt (V) bildet.
19. Pressenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß in einem Abstand und unterhalb vom
ersten Preßorgan (1) innerhalb der Schlaufe des Stützbandes
(10) eine Umlenk-Saugwalze (16) angeordnet ist.
20. Pressenpartie nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
die Umlenk-Saugwalze (16) als Saugpreßwalze ausgebildet ist
und zusammen mit einer zusätzlichen Preßwalze (17) einen
Vor-Preßspalt (V) bildet.
21. Pressenpartie nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch die
folgenden Merkmale:
- a) der Pressenpartie ist eine Doppelsiebpartie (5) vorgeschaltet, worin ein Obersieb (55) und ein Untersieb (56) eine Doppelsiebzone (57) bilden;
- b) das Obersieb (55) ist zugleich das Stützband, das die Bahn (9) durch den ersten Preßspalt (I) führt.
22. Pressenpartie nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß
das Obersieb (55), wie an sich bekannt, als ein Pressensieb
ausgebildet ist.
23. Pressenpartie nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß
zusätzlich zum Obersieb (55) ein innerhalb der
Obersieb-Schlaufe angeordnetes endloses
Entwässerungs-Filzband (60) durch den ersten Preßspalt (I)
läuft.
24. Pressenpartie nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß das als Stützband dienende Obersieb
(55) zusammen mit dem Untersieb (56) über eine
Trenneinrichtung (58) und danach bis zur Saugumlenkwalze
(16) läuft, wo sich die beiden Siebe im normalen
Betriebszustand trennen, und daß - während des Anfahrens
der Papiermaschine - die beiden Siebe (55, 56) schon an der
genannten Trenneinrichtung (58) voneinander getrennt werden.
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