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DE4140879A1 - Pressenpartie - Google Patents

Pressenpartie

Info

Publication number
DE4140879A1
DE4140879A1 DE4140879A DE4140879A DE4140879A1 DE 4140879 A1 DE4140879 A1 DE 4140879A1 DE 4140879 A DE4140879 A DE 4140879A DE 4140879 A DE4140879 A DE 4140879A DE 4140879 A1 DE4140879 A1 DE 4140879A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
press
section according
roller
shoe
press section
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE4140879A
Other languages
English (en)
Inventor
Christian Schiel
Joachim Dr Grabscheid
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
JM Voith GmbH
Original Assignee
JM Voith GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by JM Voith GmbH filed Critical JM Voith GmbH
Priority to DE4140879A priority Critical patent/DE4140879A1/de
Priority to EP92924563A priority patent/EP0571581B1/de
Priority to PCT/DE1992/001029 priority patent/WO1993012289A1/de
Priority to DE59209649T priority patent/DE59209649D1/de
Priority to CA002103819A priority patent/CA2103819C/en
Priority to US08/098,362 priority patent/US5404811A/en
Priority to AT92924563T priority patent/ATE177488T1/de
Priority to JP5510512A priority patent/JPH06506735A/ja
Publication of DE4140879A1 publication Critical patent/DE4140879A1/de
Priority to FI933523A priority patent/FI105835B/fi
Ceased legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F3/00Press section of machines for making continuous webs of paper
    • D21F3/02Wet presses
    • D21F3/04Arrangements thereof
    • D21F3/045Arrangements thereof including at least one extended press nip
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F3/00Press section of machines for making continuous webs of paper
    • D21F3/02Wet presses
    • D21F3/04Arrangements thereof
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F7/00Other details of machines for making continuous webs of paper
    • D21F7/001Wire-changing arrangements

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  • Paper (AREA)
  • Press Drives And Press Lines (AREA)
  • Pharmaceuticals Containing Other Organic And Inorganic Compounds (AREA)
  • Medicines Containing Material From Animals Or Micro-Organisms (AREA)
  • Electrical Discharge Machining, Electrochemical Machining, And Combined Machining (AREA)
  • Rolls And Other Rotary Bodies (AREA)
  • Battery Electrode And Active Subsutance (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Pressenpartie zum Entwässern einer Faserstoff-Bahn, insbesondere zur Anordnung in einer Papierbahn- oder Kartonmaschine zwischen einer Siebpartie und einer Trockenpartie. Die Erfindung geht aus von einer Pressenpartie mit den im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Merkmalen, die aus der EP-A 04 01 190 bekannt sind. Bei allen Ausführungsbeispielen dieser Veröffentlichung ist eine von der zu entwässernden Bahn unmittelbar berührte Zentralwalze vorgesehen, die mit zwei Preßorganen, die als normale Preßwalzen ausgebildet sind, einen ersten und einen zweiten Preßspalt bildet. Zusätzlich kann ein Vor-Preßspalt vorgesehen sein.
Pressenpartien dieser Art haben sich in zahlreichen Papier- oder Kartonmaschinen bewährt. Wünschenswert sind jedoch Weiterentwicklungen mit dem Ziel, den End-Trockengehalt der zur entwässernden Bahn zu steigern, die Lebensdauer der durch die Preßspalte laufenden Bänder (insbesondere der Entwässerungsfilze) zu erhöhen, sowie die Beschaffungskosten in vernünftigen Grenzen zu halten, trotz der heute in vielen Fällen üblichen enormen Arbeitsbreite (Größenordnung 10 m).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, möglichst viele der zuvor genannten Forderungen zu erfüllen. Dabei soll - zwecks Kosten-Reduzierung - die kompakte Anordnung der Zentralwalze und der Preßorgane beibehalten und eine möglichst einfache Form für das Maschinengestell gefunden werden, die ein rasches Auswechseln umlaufender Bänder ermöglicht (beispielsweise der Entwässerungsfilze).
Diese Aufgabe wird durch die Kombination der im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Ein erster Schritt zu dieser Lösung besteht darin, daß wenigstens eines der beiden Preßorgane als Schuhpreßeinheit ausgebildet wird. Aus der Zeitschrift "Wochenblatt für Papierfabrikation" 1988 Seiten 173-178 (insbesondere obere Figur der Abbildung 16) ist zwar schon die Kombination einer Zentralwalze mit einem ersten und mit einem zweiten Preßorgan bekannt, worin das zweite Preßorgan als Schuhpreßeinheit ausgebildet ist. Es fehlen jedoch nähere Angaben darüber, wie die Zentralwalze und die Preßorgane im Maschinengestell abgestützt sind. Maßnahmen zum Austausch umlaufender Bänder sind ebenfalls nicht beschrieben.
In der Praxis schon realisierte Pressenpartien mit wenigstens einer Schuhpreßeinheit sind bekannt aus der Abbildung 1 der zitierten Zeitschrift und aus dem Voith-Prospekt p2617. Daraus ist ersichtlich, daß man bisher Schuhpreßeinheiten nur in Zwei-Walzen-Pressen angewandt hat. Wegen der enormen Preßkräfte (Größenordnung 1000 kN/m), die mit einer Schuhpreßeinheit ausgeübt werden können, hat man bisher für jede derartige Zwei-Walzen-Presse ein eigenes rahmenförmiges Maschinengestell vorgesehen. Da die Preßkräfte durch die Gestellteile übertragen werden müssen, ist eine sehr kostspielige Gestell-Konstruktion erforderlich, die im Hinblick auf die Erfordernisse des Austausches umlaufender Bänder zweiteilig sein muß; siehe z. B. DE-PS 32 49 733 (Akte P 3983 A). Zur Vermeidung einer derartigen Gestell-Konstruktion sind gemäß Teil e des Anspruches 1 Zuganker vorgesehen, die zur unmittelbaren Übertragung der Preßkräfte von einem Lagerbock der Schuhpreßeinheit auf einen Lagerbock der Zentralwalze dienen. Hierdurch brauchen die Maschinen-Gestelle im wesentlichen nur noch für die Belastung unter dem Eigengewicht der Walzen und Preßorgane dimensioniert zu werden.
Verglichen mit der Pressenpartie gemäß Voith-Prospekt p2617 erzielt man hierdurch die folgenden Vorteile:
1. Es entfallen die schweren, rahmenförmigen Maschinengestelle für die als Zwei-Walzen-Presse ausgebildete letzte Presse.
2. Die Schuhpreßeinheit kann nunmehr oben auf den vorderen Walzensatz aufgesetzt werden, so daß die Baulänge der gesamten Pressenpartie wesentlich verkürzt ist.
3. Der bisher vor der letzten Presse vorhandene freie Papierzug wird vermieden; daraus resultiert eine Erhöhung der Qualität der hergestellten Papierbahn.
Dank der Erfindung lassen sich mehrere unterschiedliche Kombinationen der Zentralwalze mit den zwei Preßorganen realisieren: Entweder ist - gemäß den im vorangehenden Absatz enthaltenen Erläuterungen - nur das zweite Preßorgan als Schuhpreßeinheit ausgebildet. Das erste Preßorgan ist in diesem Falle in der Regel eine Saugpreßwalze.
Abweichend hiervon kann aber auch nur das erste Preßorgan als Schuhpreßeinheit ausgebildet sein. Hierbei ist das zweite Preßorgan eine normale Preßwalze. Ein Vorteil dieser Anordnung resultiert aus dem Umstand, daß das durch den ersten Preßspalt laufende Stützband in der Regel ein Abnahmefilz ist. Dies ist der Filz, welcher die Bahn in der Siebpartie von einem Sieb abnimmt und - über eine meistens relativ weite Distanz - in die Pressenpartie überführt. Der Abnahmefilz ist deshalb notwendigerweise relativ lang und teuer. Deshalb ist es günstig, gerade den Abnahmefilz durch den von einer Schuhpreßeinheit gebildeten Preßspalt zu führen; denn in einem solchen "verlängerten" Preßspalt ist die Filz-Lebensdauer bekanntlich länger als in einem durch zwei normale Walzen gebildeten Preßspalt.
Verglichen mit normalen Walzenpressen (ohne Schuhpreßeinheit) hat die erfindungsgemäße Pressenpartie den Vorteil, daß ein beträchtlich höherer Endtrockengehalt in der Papierbahn erzielt wird. Außerdem erzielt man relativ niedrige Anschaffungskosten dadurch, daß für die Schuhpreßeinheit nicht eine komplette Reserve-Schuhpreßeinheit vorgesehen werden muß. Vielmehr reicht es aus, lediglich für das flexible umlaufende Preßelement und für den Preßschuh Reserve-Exemplare bereitzulegen.
Zusätzliche Erfindungsgedanken befassen sich mit dem Teilproblem einer zuverlässigen - d. h. insbesondere einer geometrisch genauen und möglichst schwingungsfreien - Koppelung der Lagergehäuse der Schuhpreßeinheit mit den Lagergehäusen der Zentralwalze. Wie oben schon erwähnt soll diese Koppelung leicht lösbar sein, um ein rasches Auswechseln der durch den Preßspalt laufenden Bänder zu ermöglichen. Außerdem soll sichergestellt sein, daß die Schuhpreßeinheit an jeder beliebigen Stelle des Umfanges der Zentralwalze angeordnet werden kann. In diesem Zusammenhang wird hingewiesen auf die bekannte Anordnung gemäß US 42 72 317. Dort sind schon lösbare und die Zugkraft übertragende Zuganker vorgesehen, jedoch ausschließlich in Form von Laschen und Bolzen, so daß die Schuhpreßeinheit nur genau senkrecht unterhalb der Zentralwalze angeordnet werden kann.
Zur Lösung des vorgenannten Teilproblems werden insbesondere die in den Ansprüchen 7 bis 9 angegebenen Maßnahmen vorgeschlagen. Durch die dort genannten Zentrierflächenpaare wird sichergestellt, daß die Achsen der Zentralwalze und der Schuhpreßeinheit mit hoher Genauigkeit zueinander parallel gehalten werden. Durch die im Anspruch 9 angegebene Vorspann-Einrichtung kann die Genauigkeit der Achs-Parallelität noch erhöht werden, insbesondere bei der Montage und nach jedem Band-Wechsel. Außerdem werden durch das Vorspannen die Zuganker in der gewünschten Position genau fixiert. Dies ist insbesonders dann vorteilhaft, wenn beispielsweise seitlich einschiebbare Zuganker verwendet werden, vorzugsweise gemäß der nicht-vorveröffentlichten DE-OS 41 10 205 (Akte P 4818).
Die im Anspruch 11 genannte Transporteinrichtung erlaubt es, die in der Regel sehr schweren Zuganker maschinell und in jeder beliebigen Richtung aus- und einzufahren.
Die im Anspruch 12 genannte Hubeinrichtung erlaubt es, die Schuhpreßeinheit - zur Vorbereitung eines Band-Austausches - ein Stück weit von der Zentralwalze zu entfernen. Die zusätzlichen Maßnahmen gemäß Anspruch 13 gewährleisten, daß das Bewegen der Schuhpreßeinheit mittels der Hubeinrichtung stets parallel zur Preßebene erfolgt.
In den Ansprüche 14 bis 16 sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Zentralwalze angegeben. Wenn beide Preßorgane als Schuhpreßeinheit ausgebildet sind, dann wird die Ausführung der Zentralwalze gemäß Anspruch 16 wegen ihrer Einfachheit bevorzugt.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung (siehe Ansprüche 17 bis 24) sowie einige Ausführungsbeispiele werden nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert.
Die Fig. 1 zeigt schematisch die Walzen einer Pressenpartie.
Die Fig. 2 zeigt schematisch eine von Fig. 1 abweichende Pressenpartie und die dazugehörenden Maschinengestelle.
Die Fig. 3 ist ein vergrößertes Detail aus Fig. 1.
Die Fig. 3A zeigt einen Zuganker (Ansicht in Richtung des Pfeiles A der Fig. 3).
Die Fig. 4 zeigt ein vergrößertes Detail aus Fig. 2.
Die Fig. 5 und 6 sind schematische Darstellungen weiterer Ausführungsbeispiele der Erfindung.
Die Fig. 1 zeigt eine sogenannte geteilte Drei-Spalt-Pressenpartie. Kernstück ist eine Zentralwalze 2, die einen glatten und von der zu entwässernden Papierbahn 9 berührten Walzenmantel aufweist und die mit zwei Preßorganen 1 und 3 einen ersten Preßspalt I und einen zweiten Preßspalt II bildet. Die Papierbahn 9 wird in der üblichen Weise in einer Siebpartie gebildet. Man sieht in Fig. 1 einen Teil des Siebbandes 8. Von diesem wird die Bahn mittels eines Stützbandes (z. B. Abnahmefilz 10) und mittels einer Abnahmesaugwalze 11 abgenommen, durch einen Vor-Preßspalt V geführt und sodann von unten her dem ersten Preßspalt I zugeführt. Danach trennt sich der Abnahmefilz 10 von der Bahn 9. Diese läuft mit der glatten Mantelfläche der Zentralwalze 2 durch den zweiten Preßspalt II und danach ein Stück weit nach unten, bis sie mittels eines Trockensiebes 12 und einer Abnahmewalze 13 in die nachfolgende (nicht dargestellte) Trockenpartie überführt wird. Während des Anfahrens der Papiermaschine wird die Bahn in der üblichen Weise mittels eines Schabers 14 von der Zentralwalze 2 abgenommen und nach unten in einen Ausschußsammelbehälter geleitet.
Der Vor-Preßspalt V, den die Bahn 9 zwischen dem Abnahmefilz 10 und einem Unterfilz 15 passiert, wird gebildet durch eine obenliegende Saugpreßwalze 16 und eine untere Preßwalze 17. Die Saugpreßwalze 16 hat zugleich die Funktion einer Umlenkwalze.
Die beiden Preßorgane 1 und 3 sind als Schuhpreßeinheiten ausgebildet. Wie bei der Schuhpreßeinheit 1 schematisch dargestellt ist, hat jede Schuhpreßeinheit einen stationären Tragkörper 18 und ein flexibles umlaufendes und flüssigkeitsdichtes Preßelemente 19. Letzteres ist vorzugsweise als schlauchförmiger und an seinen beiden Enden geschlossener Preßmantel ausgebildet. Das Preßelement 19 wird mittels eines Preßschuhes 20, der eine konkave Gleitfläche aufweist mit einer wählbaren Preßkraft an die Zentralwalze 2 angepreßt. Die Preßspalte I und II sind daher flächige oder "verlängerte" Preßspalte. Der Preßschuh 20 ruht in einer als Druckkammer ausgebildeten Ausnehmung 21 des Tragkörpers 18. Der darin herrschende Druck ist in der üblichen Weise zwischen Null und einem Maximum einstellbar.
Die Mittel ebenen der Schußpreßeinheiten 1 und 3 sind die sogenannten Preßebenen E1 und E2. Der Abnahmefilz 10 muß einen verhältnismäßig großen Sektor u des Umfanges der Zentralwalze (beidseitig der Preßebene E1) umschlingen. Hierdurch ist die Position der Saugpreßwalze 16 und der (auf den ersten Preßspalt I folgenden) Filzleitwalze 22 bestimmt. Ähnliches gilt für den Oberfilz 23, der durch den zweiten Preßspalt II, und für die dazugehörenden Filzleitwalzen 24 und 25. Daraus ergibt sich als vorteilhafte Anordnung der Preßspalte folgendes: der erste Preßspalt I liegt bezüglich der Zentralwalze 2 vorzugsweise ungefähr in der 8-Uhr-Position, während der zweiten Preßspalt II vorzugsweise in der 1-Uhr-Position angeordnet wird. Man beachte jedoch, daß auch andere Anordnungen möglich sind; z. B. kann die Preßebene E2 vertikal angeordnet sein. Allgemein gelten die Angaben im Teil b) des Anspruches 1.
Abweichend von Fig. 1 ist in Fig. 2 nur der zweite Preßspalt II durch eine Schuhpreßeinheit 3 gebildet. Zur Bildung des ersten Preßspaltes I liegt die Saugpreßwalze 16 direkt an der Zentralwalze 2 an. Ebenso wie in Fig. 1 können der Unterfilz 15 und die untere Preßwalze 17 (zur Bildung des Vor-Preßspaltes V) vorgesehen oder weggelassen werden, je nach der Art der herzustellenden Papierbahn. Schematisch angedeutet ist ein die Walzen des Abnahmefilzes 10 tragendes mehrteiliges Maschinengestell 26 sowie ein die Zentralwalze 2, die Schuhpreßeinheit 3, die Abnahmewalze 13, den nicht dargestellten Schaber 14 und die Leitwalzen des Oberfilzes 23 tragendes ebenfalls mehrteiliges Maschinengestell 27.
In Fig. 3 erkennt man wieder die Zentralwalze 2 und die zwei Schuhpreßeinheiten 1 und 3, ferner einen starr auf dem Maschinengestell 27 befestigten Lagerbock 32 der Zentralwalze 2 und je einen Lagerbock 31, 33, worin die stationären Tragkörper 18 der Schuhpreßeinheiten 1, 3 ruhen. Beispielsweise der Lagerbock 33 ist an den Lagerbock 32 der Zentralwalze 2 gekoppelt mit Hilfe von lösbaren Zugankern 30. Diese dienen im Betrieb zum alleinigen übertragen der Preßkraft von dem einen Lagerbock auf den anderen. Die Zuganker 30 sind beispielsweise (gemäß Fig. 3A) I-förmig. Jedoch können auch zahlreiche andere Bauarten angewandt werden; in Betracht kommt beispielsweise die sogenannte teilbare Zugspindel (gemäß der nicht-vorveröffentlichten DE-OS P 41 33 500.7 (Akte P 4876). Andere mögliche Bauarten sind sogenannte Klappschrauben oder Laschen mit Bolzen. Wesentlich ist nur, daß die Zuganker leicht lösbar sind, denn sie müssen (ganz oder teilweise) zum Zwecke des Auswechseln eines Filzbandes oder eines Preßmantels - problemlos entfernt werden können. Die Anordnung ist deshalb derart getroffen, daß die Zuganker 30 bei Preßkraft Null auf höchstens einen Bruchteil der maximalen Preßkraft vorgespannt werden und daß zwei benachbarte Lagerböcke nicht starr miteinander verspannt werden (z. B. mit Hilfe von Schrauben), sondern relativ zueinander unter der Preßkraft in der Richtung der Preßebene beweglich sind.
Damit die Achsen der Zentralwalze 2 und der Schuhpreßeinheiten 1 und 3 stets zueinander parallel bleiben, sind benachbarte Lagerböcke 31, 32 bzw. 32, 33 zu einander zentriert. Zu diesem Zweck hat beispielsweise der Lagerbock 32 eine Nase 34, deren Seitenflächen formschlüssig in eine Ausnehmung 35 des Lagerbockes 31 paßt. Nase 34 und Ausnehmung 35 bilden somit zwei Zentrierflächen-Paare, die parallel zur Preßebene E1 liegen. Für das Vorbereiten eines Filz- oder Preßmantelwechsels ist es notwendig, daß nach dem Entfernen der Zuganker 30 die Schuhpreßeinheit 1 so weit von der Zentralwalze 2 entfernt werden muß, bis Nase 34 und Ausnehmung 35 außer Eingriff kommen.
Eine andere Möglichkeit ist zwischen den Lagerböcken 32 und 33 vorgesehen: dort greift ein quaderförmiges herausnehmbares Zwischenstück 36 mit seinen Seitenflächen formflüssig in je eine Ausnehmung der Lagerböcke 32 und 33. Das Zwischenstück 36 dient somit zugleich als Zentrierstück. Zum Vorspannen der Zuganker 30 sind symbolisch durch Doppelpfeile dargestellte Vorspann-Einrichtungen 37 vorgesehen, beispielsweise in der Ausnehmung 35 zwischen den Lagerböcken 31 und 32 oder zwischen dem Zwischenstück 36, das auf dem Lagerbock 32 ruht, und dem Lagerbock 33. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die parallele Patentanmeldung P . . . (Akte P 4911) verwiesen. Die Vorspann-Einrichtung kann jedoch auch außerhalb der Ausnehmungen 35, beispielsweise an den Zugankern 30 selbst angeordnet werden.
Das Aus- und Einbauen der Zuganker 30 erfolgt beispielsweise mit Hilfe eines Pneumatikzylinders 38, der im Maschinengestell abgestützt ist, und zwar mit geringer Nachgiebigkeit (nicht dargestellt). Dessen Kolbenstange 39 ist so dimensioniert und gelagert, daß sie das Eigengewicht eines Zugankers 30 tragen kann. Hierzu wird die Vorspanneinrichtung 37 inaktiv gemacht; mittels der Hubeinrichtung 42 wird der Lagerbock 33 um die Distanz p abgelassen, so daß er auf dem Zwischenstück 36 ruht. Nach dem Entfernen der Zuganker 30 wird der Lagerbock 33 wieder angehoben, um das Zwischenstück 36 entfernen zu können.
Beispielsweise der Lagerbock 33 der Schuhpreßeinheit 3 ist über eine Lasche 40 und einen Gleitstein 41 an die Hubeinrichtung 42 gekoppelt. Der Gleitstein 41 kann an einer zur Preßebene E2 parallelen Führung 43 gleiten. Die Position der Führung 43 im Maschinengestell ist beispielsweise in horizontaler Richtung justierbar, ebenso der Angriffspunkt der Lasche 40 am Lagerbock 33. Hierdurch kann erreicht werden, daß ein Anheben oder Absenken der Schuhpreßeinheit 3 derart erfolgt, daß ihre Mittelachse immer in der Preßebene E2 verbleibt. Eine gleichwirkende und insgesamt mit 45 bezeichnete Hubeinrichtung ist am Lagerbock 31 der ersten Schuhpreßeinheit 1 vorgesehen. Zusätzlich kann hier eine von unten stützende und entfernbare Gleitbahn 46 vorgesehen werden.
In Fig. 3 ist noch schematisch angedeutet, daß die Zentralwalze 2 als Durchbiegungseinstellwalze ausgebildet ist; sie hat deshalb ein stationäres Joch 47. Im Walzeninneren befindet sich zwischen dem Joch 47 und dem Walzenmantel eine halbring-förmige und von Längsdichtleisten 48 begrenzte Druckkammer 49. Die Position der Dichtleisten 48 wird bestimmt durch die Position der Preßebenen E1 und E2 und durch die Höhe der Preßkräfte. Im Ergebnis liegt die Wirkungsrichtung der Druckkammer 49 in der Resultierenden der Preßkräfte. Schematisch angedeutet sind noch zwei (nur am triebseitigen Walzenende vorhandene) Ausbuchtungen 50 des Lagerbockes 32 zur Aufnahme von Antriebszapfen 51, die in bekannter Weise zum Antrieb des Walzenmantels dienen. Diese Ausbuchtungen müssen in demjenigen Bereich des Umfanges des Lagerbockes 32 angeordnet sein, der frei ist von den Armen 52, in welche die Zuganker 30 eingreifen.
Abweichend von Fig. 3 ist in Fig. 4 zur Bildung des ersten Preßspaltes I eine Saugpreßwalze 16 vorgesehen, die in herkömmlicher Weise in Schwenkhebeln 53 (die Absaugkanäle aufweisen) ruht. Die Zentralwalze 2 ist wiederum als Durchbiegungseinstellwalze ausgebildet mit einem stationären Joch 47′ und einem Gleitschuh 54 (oder mit einer entsprechenden Reihe einzelner Gleitschuhe) der in bekannter Weise an der Innenfläche des Walzenmantels anliegt und relativ zum Joch 47′ parallel zur Preßebene E2 beweglich ist.
Gemäß Fig. 5 ist, abweichend von Fig. 1, nur der erste Preßspalt I durch eine Schuhpreßeinheit 1 gebildet. Der zweite Preßspalt II ist dagegen durch eine normale (mit Umfangsrillen oder sonstigen Ausnehmungen versehene) Preßwalze 3′ gebildet. Mit Hilfe einer ebensolchen Preßwalze 4 kann, ebenfalls am Umfang der Zentralwalze 2, ein dritter Preßspalt III gebildet werden.
Eine weitere Variante zu Fig. 1 ist in Fig. 6 dargestellt. Die zu entwässernde Bahn wird hier nicht mittels eines Abnahmefilzes dem ersten Preßspalt I zugeführt, sondern mit Hilfe des Obersiebes 55 einer teilweise dargestellten und insgesamt mit S bezeichneten Doppelsiebpartie. Die Bahn wird beispielsweise, wie allgemein bekannt, dadurch gebildet, daß eine Fasersuspension auf einem Untersieb 56 vorentwässert und danach in einer Doppelsiebzone 57 gleichzeitig nach oben und unten entwässert wird. In der Doppelsiebzone laufen die beiden Siebe 55 und 56 gemeinsam über einen Trennsauger 58 und danach im normalen Betriebszustand weiterhin gemeinsam bis zur Saugumlenkwalze 16, die ein Trennen der Bahn vom Untersieb 56 bewirkt und, wie schon erwähnt, die Bahn zusammen mit dem Obersieb 55 dem ersten Preßspalt I zuführt. Das Untersieb 56 läuft von der Saugumlenkwalze 16 zur einer Siebumkehrwalze 59. Diese ist in ungefähr vertikaler Richtung schwenkbar; sie wird während des Anfahrens der Papiermaschine abgesenkt, so daß das Untersieb 56 schon am Trennsauger 56 vom Obersieb 55 getrennt wird. In diesem Fall läuft die Papierbahn zusammen mit dem Untersieb 56 zur Siebumkehrwalze 59 und gelangt von hier in bekannter Weise nach unten in den Ausschuß-Sammelbehälter (nicht dargestellt). Das Obersieb 55 kann als ein sogenanntes Pressensieb ausgebildet sein (z. B. gemäß DE-PS 34 26 264), also im Preßspalt I die Funktion eines Entwässerungsfilzes übernehmen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß innerhalb der Obersieb-Schlaufe ein zusätzlicher und durch den ersten Preßspalt I laufender Entwässerungsfilz 60 und die dazugehörenden Filzleitwalzen 61 angeordnet werden.

Claims (24)

1. Pressenpartie zum Entwässern einer Faserstoff-Bahn (9), insbesondere zur Anordnung in einer Papier- oder Kartonmaschine zwischen einer Siebpartie und einer Trockenpartie, mit den folgenden Merkmalen:
  • a) eine Zentralwalze (2), die an ihren Walzenenden in je einem Lagerbock (52) ruht und die eine glatte und von der Bahn (9) berührte Mantelfläche aufweist, bildet mit einem ersten Preßorgan (1) einen ersten Preßspalt (I) und mit einem zweiten Preßorgan (3) einen zweiten Preßspalt (II);
  • b) der erste Preßspalt (I) liegt im Bereich einer ersten Preßebene (E1) und (bezüglich der Bahnlaufrichtung) im aufsteigenden Umfangsteil der Zentralwalze (2), während der zweite Preßspalt (II) im Bereich einer zweiten Preßebene (E2) und im oberen, in Richtung zur Trockenpartie laufenden Umfangsteil der Zentralwalze liegt;
  • c) ein Stützband (z. B. Filz (10)) führt die Bahn (9) von unten nach oben durch den ersten Preßspalt (I), wonach die Bahn (9) frei vom Stützband (10) mit der glatten Mantelfläche der Zentralwalze (2) zum zweiten Preßspalt (II) läuft; gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
  • d) wenigstens eines der beiden Preßorgane (1, 3) ist als Schuhpreßeinheit ausgebildet mit einem stationären Tragkörper (18), der an seinen Walzenenden in je einem Lagerbock (31, 33) ruht, und mit einem flexiblen umlaufenden und flüssigkeitsdichten Preßelement (19), das mittels eines Preßschuhes (20) mit einer wählbaren Preßkraft (einstellbar zwischen Null und Maximum) an die Zentralwalze (2) anpreßbar ist;
  • e) an zumindest einem der Walzenenden der Zentralwalze (2) ist der Lagerbock (31, 33) der Schuhpreßeinheit (1, 3) an den Lagerbock (32) der Zentralwalze gekoppelt mit Hilfe von lösbaren und die Preßkraft übertragenden Zugankern (30), die bei Preßkraft Null auf höchstens einen Bruchteil der maximalen Preßkraft vorgespannt sind, so daß der Lagerbock der Schuhpreßeinheit unter der Preßkraft in der Richtung der Preßebene (E1, E2) beweglich ist.
2. Pressenpartie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nur das erste Preßorgan (1) als Schuhpreßeinheit ausgebildet ist.
3. Pressenpartie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nur das zweite Preßorgan (3) als Schuhpreßeinheit ausgebildet ist.
4. Pressenpartie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beide Preßorgane (1, 3) als Schuhpreßeinheit ausgebildet sind.
5. Pressenpartie nach Anspruch 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich der erste Preßspalt (E1) bezüglich der Zentralwalze (2) ungefähr in der 8-Uhr-Position befindet.
6. Pressenpartie nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich der zweite Preßspalt (E2) bezüglich der Zentralwalze (2) ungefähr in der 1-Uhr-Position befindet.
7. Pressenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß je zwei aneinander gekoppelte Lagerböcke (31, 32 bzw. 32, 33) - in Achsrichtung gesehen - zueinander zentriert sind mittels zweier Zentrierflächen-Paare, die parallel zur Preßebene (E1 bzw. E2) liegen.
8. Pressenpartie nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Lagerböcken (32, 33) ein herausnehmbares Zwischenstück (36) angeordnet ist, das - in Achsrichtung gesehen - mit seinen Seitenflächen, die parallel zur Preßebene (E2) sind, formschlüssig in Ausnehmungen der Lagerböcke eingreift.
9. Pressenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an je zwei aneinander gekoppelten Lagerböcken (31, 32 bzw. 32, 33) eine Vorspann-Einrichtung (37) angreift.
10. Pressenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuganker (30) (oder zumindest ein Teilstück jedes Zugankers) entfernbar ist, und zwar in einer Richtung quer zur Preßebene (E1, E2).
11. Pressenpartien nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der Zuganker (30) oder ein Teil desselben mit einer im Maschinengestell abgestützten Transporteinrichtung (38, 39) gekoppelt ist, die den Zuganker, bzw. das Teil desselben im ausgefahrenen Zustand trägt.
12. Pressenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß - an zumindest einem der Walzenenden - der Lagerbock (31, 33) der Schuhpreßeinheit (1, 3) mittels je einer Hubeinrichtung (40-43 bzw. 45) an das Maschinengestell gekoppelt ist.
13. Pressenpartie nach Anspruch 12, worin die Drehachse der Schuhpreßeinheit in einer nicht-senkrechten Preßebene liegt, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtung eine Führungseinrichtung (41, 43) umfaßt, welche die Schuhpreßeinheit (3) wenigstens angenähert parallel zur Preßebene (E2) führt.
14. Pressenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentralwalze (2) als Durchbiegungseinstellwalze ausgebildet ist mit einer hydraulischen Stützeinrichtung (49 bzw. 54), die in den Preßebenen (E1, E2) Stützkräfte von einem stationären Joch (47; 47′) auf den drehbaren Walzenmantel überträgt.
15. Pressenpartie nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch eine derartige Ausbildung der hydraulischen Stützeinrichtung, daß sich in jeder Preßebene (E2) über die Walzenlänge ein Gleitschuh (54) oder eine Reihe von Gleitschuhen erstreckt, der bzw. die relativ zum Joch (47′) radial beweglich ist bzw. sind.
16. Pressenpartie nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentralwalze zwischen dem Joch (47) und dem Walzenmantel eine ungefähr halbring-förmige Druckkammer (49) aufweist, deren Wirkungsrichtung in der Resultierenden der Preßkräfte der beiden Preßorgane (1 und 3) liegt.
17. Pressenpartie nach einem der Ansprüche 3 oder 5 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Preßorgan eine Saugpreßwalze (16′) ist, die in beweglichen Anpreßelementen (z. B. Schwenkhebeln 53) gelagert ist.
18. Pressenpartie nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugpreßwalze (16) zusammen mit einer zusätzlichen Preßwalze (17) einen Vor-Preßspalt (V) bildet.
19. Pressenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Abstand und unterhalb vom ersten Preßorgan (1) innerhalb der Schlaufe des Stützbandes (10) eine Umlenk-Saugwalze (16) angeordnet ist.
20. Pressenpartie nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenk-Saugwalze (16) als Saugpreßwalze ausgebildet ist und zusammen mit einer zusätzlichen Preßwalze (17) einen Vor-Preßspalt (V) bildet.
21. Pressenpartie nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
  • a) der Pressenpartie ist eine Doppelsiebpartie (5) vorgeschaltet, worin ein Obersieb (55) und ein Untersieb (56) eine Doppelsiebzone (57) bilden;
  • b) das Obersieb (55) ist zugleich das Stützband, das die Bahn (9) durch den ersten Preßspalt (I) führt.
22. Pressenpartie nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Obersieb (55), wie an sich bekannt, als ein Pressensieb ausgebildet ist.
23. Pressenpartie nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zum Obersieb (55) ein innerhalb der Obersieb-Schlaufe angeordnetes endloses Entwässerungs-Filzband (60) durch den ersten Preßspalt (I) läuft.
24. Pressenpartie nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das als Stützband dienende Obersieb (55) zusammen mit dem Untersieb (56) über eine Trenneinrichtung (58) und danach bis zur Saugumlenkwalze (16) läuft, wo sich die beiden Siebe im normalen Betriebszustand trennen, und daß - während des Anfahrens der Papiermaschine - die beiden Siebe (55, 56) schon an der genannten Trenneinrichtung (58) voneinander getrennt werden.
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