DE4034094C2 - Elektrisches Kontaktelement mit Kontaktfederarmen - Google Patents
Elektrisches Kontaktelement mit KontaktfederarmenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Kontaktelement nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein derartiges Kontaktelement ist aus der EP 0 108 878 A1,
insbesondere Fig. 6 und 7, bekannt. Dabei sind die Kontaktfeder
arme durch die Überfederarme der Überfeder von außen elastisch
gestützt, um bei Aufrechterhaltung der Elastizität zum einen die
erforderliche Anpreßkraft zur Beaufschlagung der Kontaktfederarme
gegen den eingesteckten Kontaktstift und zum anderen eine
ausreichende Stabilität der Kontaktfederarme gegenüber Ausbiegung
bei unsachgemäßem Einstecken des Kontaktstiftes zu gewährleisten.
Bei den bekannten Ausgestaltungen ist die Überfeder auf dem
Basisteil aufgesteckt und in einer Position befestigt, in der die
sich nach vorn erstreckenden Überfederarme mit ihren freien Enden
an den Kontaktfederarmen außen anliegen.
Diese bekannte Ausgestaltung ist aufwendig und teuer in der
Herstellung, weil die Überfeder als besonderes Einzelteil
hergestellt, gelagert, zur Montage bereitgestellt und auf dem
Basisteil montiert sowie gesichert werden muß.
In der US 3,713,079 ist ein elektrisches Kontaktelement mit
Kontaktfederarmen beschrieben, das aus einem einteiligen
Stanz/Biegeteil ausgebildet ist, eine Basisplatte umfaßt, an dem
nach hinten ein Anschlußteil vorgesehen ist und die Kontaktfeder
arme durch eine U-förmige Biegung an die Basisplatte angebunden
sind. Dieses Kontaktelement dient zum Herstellen eines Kontaktes
mit einer Leiterplatte. Um eine Überdehnung der Kontaktfederarme
zu verhindern, sind Stoppelemente vorgesehen, die den Dehnungs
bereich der Federarme begrenzen, aber selbst nicht als elastische
Federarme wirken.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kontaktelement der
eingangs angegebenen Art so auszugestalten, daß es einfacher,
schneller und somit kostengünstiger hergestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist die Überfeder mit dem
Kontaktelement einteilig ausgebildet. Sie läßt sich mit dem
Kontaktelement in einem Zuge als einteiliges Stanz/Biegeteil
durch Stanzen und Biegen aus einem Blechstreifen herstellen, so
daß eine separate Herstellung der Überfeder sowie ihre Montage
und Sicherung am Basisteil entfällt. Es ist auch zu berücksichti
gen, daß bei der einteiligen Herstellung Material gespart werden
kann, da bei einer zweiteiligen Herstellung schon im Hinblick auf
die Stanzreste mehr Material verbraucht wird. Das erfindungsgemä
ße Kontaktelement läßt sich deshalb mit einem sehr geringeren
Aufwand und somit kostengünstiger herstellen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung, die zur vorgenannten
Aufgabe weiter beitragen, die Spannung der Kontaktfederarme
begünstigen und auch einen einfachen und sicheren Steckanschluß
des Kontaktelementes an eine Leiterplatte ermöglichen, sind in
den Unteransprüchen beschrieben.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von bevorzugten, in einer
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 ein erfindungsgemäß ausgestaltetes Kontaktelement
in der Draufsicht,
Fig. 2 das Kontaktelement in der Seitenansicht,
Fig. 3 den Schnitt III-III in Fig. 1,
Fig. 4 bis 8 abgewandelte Ausgestaltungen des Kontaktelementes
in der Draufsicht,
Fig. 9 bis 14 abgewandelte Ausgestaltungen des Kontaktelementes
jeweils in der Draufsicht, Seitenansicht und
Vorderansicht.
Das Kontaktelement 1 besteht aus einem Basisteil 2, einem sich
von diesem nach vorn erstreckendem Kontaktteil 3 und einem sich
vom Basisteil 2 nach hinten erstreckenden Anschlußteil 4 für den
Anschluß an einen nicht dargestellten elektrischen Leiter.
Das Basisteil 2 ist eine ebene, sich in Längsrichtung des
Kontaktelements 1 erstreckende Basiswand 5 von bezüglich ihrer
Außenkontur rechteckiger oder quadratischer Form mit einer
Hinterkante 6 einer Vorderkante 7 und zwei zueinander parallelen
Seitenkanten 8. An ihrem vorderen Ende weist die Basiswand 5 eine
im wesentlichen rechteckige Ausnehmung 9 auf, die mittig zur
Längsmittelebene A angeordnet ist, die sich senkrecht zur
Basiswand 5 erstreckt. Die Ausnehmung 9 ist seitlich durch sich
parallel zur Längsmittelebene A erstreckende Innenkanten 11 und
rückseitig durch eine Querkante 12 begrenzt.
An das Basisteil 2 sind zwei Kontaktfederarme 13 und zwei
Überfederarme 14 einer einteilig integrierten Überfeder 10
einteilig angebunden, die sich bei zur Längsmittelachse A
symmetrische Anordnung streifenförmig nach vorn erstrecken. Die
Kontaktfederarme 13 sind an den die Ausnehmung 9 begrenzenden
Innenkanten 11 angebunden und durch an diesen Innenkanten 11
hochkant abgewinkelte streifenförmige Teile des Wandteils 5
gebildet. In Fig. 1 sind diese sich vor dem hochbiegen in der
Ebene der Basiswand 5 erstreckende Wandteile 13a der Basiswand
5 andeutungsweise dargestellt. Die Federarme 13 sind somit durch
die nach vorn gerichteten Verlängerungen von Schenkeln 15
gebildet, die sich parallel zur Längsmittelebene A erstrecken und
deren Länge mit 11 bezeichnet ist. Von diesen Schenkeln 15
konvergieren die Kontaktfederarme 13 konvex gekrümmt nach vorn
bis zu einer mit 16 bezeichneten Kontaktstelle, an der sie den
geringsten Abstand x voneinander aufweisen. Dabei gehen die
Kontaktfederarme 13 im Bereich der Kontaktstelle 16 geschwungen
in eine konkav gekrümmte Form über, wodurch trichterförmig nach
außen ausgebogene Kontaktfederarmenden 17 gebildet sind, die das
Einführen eines nicht dargestellten Kontaktstifts erleichtern.
Die Überfederarme 14 gehen von Überfederarmschenkeln 18 aus, die
an den Seitenkanten 8 der Basiswand 5 ebenfalls nach oben
hochkant abgewinkelt und somit über die Länge 12 der Seitenkanten
8 mit der Basiswand 5 einteilig verbunden sind. Die Überfederarme
14 sind somit über deren vorderen Enden hinaus verlängerte
Streifen der Überfederarmschenkel 18. Wie schon die Kontaktfeder
arme 13 sind somit auch die Überfederarme 14 gegenüber der
Basiswand 5 gegenüber hochkant abgewinkelt. Von den vorderen
Enden der Überfederarmschenkel 18 erstrecken sich die Überfeder
arme 14 so konvergent konvex gekrümmt, daß die Überfederarmenden
19, die geringfügig voneinanderweg abgebogen sind, an den
Außenseiten der Kontaktfederarme 13 anliegen.
Wie Fig. 2 deutlich zeigt, erstrecken sich die Kontaktfederarme
13 und die Überfederarme 14 in einer sich parallel zur Basiswand
5 erstreckenden Kontaktebene KE. Bei der vorliegenden Ausgestal
tung weisen die Kontaktfederarme 13 und die Überfederarme 14 eine
gleich große Breite b auf. Diese Breite b ist etwas geringer als
die Breite c der Überfederarmschenkel 18, die etwas breiter bzw.
höher bemessen sind, als die Kontaktfederarmschenkel 15, die an
ihren freien Rändern mit den Flanken der Kontaktfederarme 13
abschließen. Aufgrund der Verringerung der Breite b der Flanken
der Überfederarme 14 und der Kontaktfederarme 13 ergeben sich an
den vorderen Enden der Überfederarmschenkel 18 Stufen s deren
Größe der Dicke d der Basiswand 5 entspricht. Eine solche Stufe
s befindet sich auch am Übergang zwischen den Flanken der
Kontaktfederarme 13 und der Basiswand 5. Da es sich bei dem
Kontaktelement 1 um ein Stanz/Biegeteil handelt, sind alle
Wanddicken d gleich.
Aufgrund des vorhandenen Abstandes zwischen den Seitenkanten 8
und den Innenkanten 11 der Basiswand 5 ergibt sich auch ein
Abstand f zwischen den Überfederarmschenkeln 18 und den Kontakt
federarmschenkeln 15, der sich aufgrund der größeren Konvergenz
der Überfederarme 14 bis zu der Stelle, an der die Überfederar
menden 19 an den Kontaktfederarmen 13 anliegen, auf Null
verringert. Der Abstand dieser Stützstellen von einer durch die
Kontaktstelle 16 gehenden Querebene ist mit g bezeichnet.
Jeder Überfederarmschenkel 18 kann mit einem Schenkelvorsprung
20 versehen sein, der den freien Rand 21 des zugehörigen Überfe
derarmschenkels 14 um das Maß h überragt. Die Schenkelvorsprünge
20 weisen die Abstände i, j von der Vorder- bzw. Hinterkante 7,
6 der Basiswand 5 auf, sind an ihren Fußpunkten durch kleine
Ausnehmungen 22 freigeschnitten und können als Steck- bzw.
Positionierungsanschläge dienen. Die Breite k der Schenkelvor
sprünge 19 ist verhältnismäßig klein oder etwa gleich oder
geringer bemessen, als die Breite b der freien Flanken der
Überfederarme 14.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung wird das Anschlußteil 4 durch
zwei Klemmen 23 gebildet, die von hinteren streifenförmigen
Verlängerungen der Überfederarmschenkel 14 gebildet sind. Jede
Klemme 23 weist einen in der Seitenansicht mittigen Längsschlitz
24 mit der Breite m auf, der etwas kleiner bemessen ist, als die
nicht dargestellte Ader einer elektrischen Leitung, so daß die
Ader zwischen den sich in der Ebene der Überfederarmschenkel 18
nach hinten erstreckenden Klemmarmen 25 geklemmt werden.
Hierdurch ist eine Schneid-Klemm-Kontaktierung geschaffen, die
bei einfacher und kostengünstig herstellbarer Ausgestaltung
sicher funktioniert. Die Klemmarme 25 sind sowohl in der
Seitenansicht als auch in der Draufsicht angespitzt, in der
Seitenansicht vorzugsweise rundspitzförmig angespitzt, wie es
dargestellt ist. In ähnlicher Weise können auch die Schenkelvor
sprünge 20 außenseitig und/ oder innenseitig angespitzt sein, wie
es in Fig. 3 dargestellt ist.
Bei der Herstellung des Kontaktelements 1 werden eine Vielzahl
Kontaktelemente 1 beim schrittweisen Vorschub eines sich etwa
horizontal erstreckenden Blechstreifens durch ein nicht darge
stelltes Stanz/Biegewerkzeug in mehreren Arbeitsschritten
gestanzt und in die dargestellte Form gebogen. Die Kontakt
elemente 1 werden so aus dem Blechstreifen ausgeschnitten, daß
sie in sich quer zum Blechstreifen erstreckender Position jeweils
durch einen Haltesteg 26 an einen Transport- bzw. Reststreifen
27 angebunden sind und mit diesem ein Zwischenprodukt bilden. Der
Reststreifen 27 dient dazu, die Kontaktteile 1 schrittweise von
Folgewerkzeug zu Folgewerkzeug des Stanz/Biegewerkzeugs zu
befördern und dabei zu halten. Der sich in Längsrichtung der
Kontaktelemente 1 erstreckende Haltesteg 26 ist mittig an die
Basiswand 5 angebunden und länger bemessen, als die Länge 13 der
Schneidklemmen 23, so daß letztere aus dem Blechstreifen gestanzt
und hochgebogen werden können. Ein ähnlicher Sachverhalt ergibt
sich bezüglich der Breite b der Kontaktfederarme 11 bzw. Breite
b1 der Kontaktfederarmschenkel 15. Der Abstand a zwischen den
Kontaktfederarmschenkeln 15 ist gleich oder größer zu bemessen,
als die doppelte Breite b1 der Kontaktfederarmschenkel 15, so
daß diese aus dem Blechstreifen längs getrennt und hochgebogen
werden können.
Aus Fig. 3 ist die Hochkant-Anordnung der Kontaktfeder- und
Überfederarme 13, 14 deutlich zu entnehmen.
Die Ausgestaltungen nach den Fig. 4 bis 8, bei denen gleiche
Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, unterscheiden
sich lediglich durch andere Formgebungen der Kontaktfederarme
13 und Überfederarme 14.
Bei der Ausgestaltung gemäß Fig. 4 erstrecken sich die Flanken
der Kontaktfederarme 13 und über Überfederarme 14 zwar konver
gent jedoch im Bereich der Konvergenz gerade. In den Berührungs
punkten 28 zwischen den Kontaktfederarmen 13 und den Überfederar
men 14 sind die Überfederarme 14 etwas stärker eingebogen, so daß
nach außen gerichtete Ecken 29 gebildet sind, an denen die
Überfederarme 14 anliegen.
Bei der Ausgestaltung gemäß Fig. 5 erstrecken sich die Flanken
der Kontaktfederarme 13 und Überfederarme 14 ebenfalls gerade.
Allerdings sind die Überfederarme 14 länger bemessen, so daß sie
an den nach außen gerichteten Kontaktfederarmenden 17 anliegen
und vorzugsweise mit kurzen nach innen abgebogenen Abbiegungen
32 die Kontaktfederarmenden 17 übergreifen. Bei dieser Ausgestal
tung erfolgt die Abstützung der Kontaktfederarme 13 nicht nur
durch die Biegefestigkeit der Überfederarme 14, sondern auch
durch eine Sperrwirkung, die einer Längung der Kontaktfederarme
13 entgegenwirkt, die sich beim Ausbiegen der Kontaktfederarme
13 aufgrund einer Bogenbewegung automatisch ergibt. Außerdem
können die Kontaktfederarme 13 sich nicht strecken.
Eine ähnliche Ausgestaltung ist in Fig. 6 dargestellt, jedoch
liegen hier die Überfederarmenden 19 mit nach außen gerichteten
kurzen Abbiegungen unmittelbar vor den Kontaktfederarmenden 17
an deren Außenseiten an, so daß eine Relativbewegung zwischen den
Überfederarmenden 19 und den Kontaktfederarmenden 17 beim
Ausbiegen möglich ist und somit die vorgenannte Sperrwirkung
reduziert ist.
Bei der Ausgestaltung gemäß Fig. 7, bei der die Flanken der
Kontaktfederarme 13 und Überfederarme 14 sich ebenfalls gerade
erstrecken, sind die Überfederarmenden 19 aufeinanderzu abgewin
kelt, und sie befinden sich in der durch die Kontaktstelle 16
verlaufenden Querebene, so daß die Kontaktfederarme 13 direkt an
der Kontaktstelle 12 außen abgestützt sind.
Fig. 8 zeigt eine der Ausgestaltung gemäß Fig. 1 ähnliche
Ausgestaltung mit dem Unterschied, daß die Flanken der Überfeder
arme 14 und Kontaktfederarme 13 sich gerade erstrecken und die
nach außen abgebogenen Überfederarmenden 19 im Bereich der
Kontaktstelle 12 oder kurz davor enden. Bei allen Ausgestaltungen
ist der Abstand x zwischen den Kontaktfederarmenden 17 im Bereich
der Kontaktstelle 16 kleiner bemessen als die Dicke des einzu
steckenden flachen Kontaktstiftes.
Die Fig. 9 bis 14 zeigen andere Ausgestaltungen für das Kontakt
teil 4 des Kontaktelements 1.
Bei der Ausgestaltung gemäß Fig. 9 bis 11 ist das Kontaktteil 4
ein an sich bekannten Crimpteil 31, bestehend aus einem rücksei
tig von der Basiswand 5 längs nach hinten einteilig abgehenden
Steg 32, an dem jeweils zu beiden Seiten durch Blechlappen
gebildete Crimpkrallen, hier hintere Isolationscrimpkrallen 33
und vordere Aderkrallen 34 angeordnet sind. Zwischen den
Krallenpaaren sowie zwischen den Aderkrallen 34 und der Basiswand
5 ist ein Abstand vorgesehen, so daß sich Übergangsbereiche am
Steg 32 ergeben. Im Bereich des Übergangsbereichs zwischen den
Isolationskrallen 33 und den Aderkrallen 34 ist der Steg 32 zur
den Isolationskrallen 33 abgewandten Seite hin bzw. nach unten
etwas abgekröpft, um unter Berücksichtigung der Dicke der
Isolation der anzucrimpenden Ader der elektrischen Leitung eine
etwa koaxiale Anordnung zumindest der Isolationskrallen 33 und
der Aderkrallen 34 zueinander im gecrimpten Zustand zu erreichen.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung sind die Isolationskrallen 33
und Aderkrallen 34 zu beiden Seiten der Längsmittelebene A
angeordnet und nach oben U- bzw. V-förmig offen.
Bei der Ausgestaltung nach Fig. 12 bis 14 wird das Kontaktteil
4 durch wenigstens einen, hier vorzugsweise zwei Lötkontakte bzw.
Lötbeine 35 gebildet, die sich als rückseitige Verlängerungen der
Überfederarmschenkel 18 zungenförmig parallel zueinander nach
hinten erstrecken, wobei sie bezüglich der Breite c der Überfe
derarmschenkel 18 vorzugsweise an beiden Längskanten stufenförmig
auf eine Breite b2 verjüngt und an ihren freien Enden angespitzt,
insbesondere rundförmig angespitzt sein können, wie es in Fig.
13 dargestellt ist.
Vorzugsweise sind die Lötbeine 35 um eine in ihre Längsrichtung
verlaufende Krümmungsachse leicht gekrümmt, hier bezüglich der
Längsmittelachse A bzw. der diese enthaltenden vertikalen
Längsmittelebene konvex gekrümmt, was zur Stabilität beiträgt und
auch den Lötkontakt verbessert.
Die Lötbeine 35 können auch als Steckkontakte dazu dienen, in
entsprechend angeordnete Schlitze einer Leiterplatte eingesteckt
und vorzugsweise verlötet zu werden, wobei sie Malterungselemen
te bzw. Standbeine für das Kontaktelement 1 bilden. Die Länge der
sich streifenförmig nach hinten erstreckenden Lötbeine 35 ist mit
13 bezeichnet. Wie schon bei allen vorbeschriebenen Ausgestal
tungen ist auch das Kontaktelement 1 gemäß Fig. 9 bis 14 ein
einteiliges Stanz/Biegeteil aus Blech.
Claims (31)
1. Elektrisches Kontaktelement mit Kontaktfederarmen, die sich
von einem Basisteil ausgehend in zu einer Längsmittelebene
des Kontaktelements spiegelsymmetrischer Anordnung gabel
förmig nach vorne erstrecken, wobei vom Basisteil nach
hinten ausgehend ein Anschlußteil zum Anschließen eines
Leiterdrahtes oder einer Leiterplatte und für die Kontakt
federarme eine Außenüberfeder mit Überfederarmen vorgesehen
ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Kontaktelement (1) mit der Überfeder (10) als ein
teiliges Stanz/Biegeteil gebildet ist und daß die Kontakt
federarme (13) und die Überfederarme (14) vom Basisteil (2)
des einteiligen Stanz/Biegeteils abgewinkelt sind.
2. Kontaktelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Basisteil (2) eine im wesentlichen ebene, sich in
Längsrichtung des Kontaktelements (1) und rechtwinklig zur
Längsmittelebene (A) erstreckende Basisplatte (5) ist und
die Kontaktfederarme (13) und die Überfederarme (14) zu ein
und derselben Seite hin abgewinkelt sind.
3. Kontaktelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Basisplatte (5) an ihrem vorderen Ende eine mittige
Ausnehmung (9) aufweist und die Kontaktfederarme (13) an den
die Ausnehmung seitlich begrenzenden Innenkanten (11)
abgewinkelt sind.
4. Kontaktelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die abgewinkelten Schenkel
(18) der Überfederarme (14) sich bis zum hinteren Ende des
Basisteils (5) erstrecken.
5. Kontaktelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte (5) eine
rechteckige oder quadratische Außenform aufweist.
6. Kontaktelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß die abgewinkelten Schenkel
(15, 18) der Kontaktfederarme (13) und Überfederarme (14)
sich parallel zueinander bzw. zur Längsmittelebene (A)
erstrecken.
7. Kontaktelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Überfederarme (14) spiegelsymmetrisch zur
Längsmittelebene (A) angeordnet sind.
8. Kontaktelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den abgewinkelten
Schenkein (15, 18) zueinander gehöriger Kontakt- und
Überfederarme (13, 14) ein Abstand (f) vorgesehen ist.
9. Kontaktelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (b1, c) der
abgewinkelten Schenkel (15, 18) der Kontaktfederarme (13)
und Überfederarme (14) größer ist als die Breite (b) der
freien Flanken der Kontaktfederarme (13) und Überfederarme
(14).
10. Kontaktelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet, daß die abgewinkelten Schenkel
(18) der Überfederarme (14) eine einander gleiche Breite (c)
aufweisen, die größer ist als die einander gleiche Breite
(b1) der abgewinkelten Schenkel (15) der Kontaktfederarme
(13).
11. Kontaktelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß die Längskanten der freien
Flanken der Kontakt- und Überfederarme (13, 14) am einen
oder anderen Längsrand, vorzugsweise an beiden Längsrändern,
von den Längskanten der zugehörigen abgewinkelten Schenkel
(15, 18) zurückgesetzt sind.
12. Kontaktelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakt- und Überfeder
arme (13, 14) in einer sich in Längsrichtung des Kontaktele
ments (1) und rechtwinklig zur Mittellängsebene (A)
erstreckenden Kontaktebene (KE) liegen.
13. Kontaktelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Flanken der
Überfederarme (14) und der Kontaktfederarme (13) nach vorn
konvergieren und letztere vor ihrer Kontaktstelle (12)
vorzugsweise gerundet trichterförmig ausgebogen sind.
14. Kontaktelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß die vorderen Überfederarmen
den (19) geringfügig voneinanderweg oder aufeinanderzu
gebogen sind.
15. Kontaktelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Flanken der
Überfederarme (4) und der Kontaktfederarme (13) sich gerade
oder bezüglich der Längsmittelebene (A) konvex gekrümmt
erstrecken.
16. Kontaktelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß die Überfederarme (14) im
Bereich der Kontaktstelle (12) der Kontaktfederarme (13),
in einem nach hinten gerichteten Abstand von der Kontakt
stelle (12) oder im Bereich zwischen der Kontaktstelle (12)
und den vorderen Enden (17) der Kontaktfederarme (13),
vorzugsweise unmittelbar vor den Federarmen (17) an den
Kontaktfederarmen (13) anliegen.
17. Kontaktelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß die Überfederarme (14) an
ihren vorderen Enden (19) geringfügig aufeinanderzu
abgebogen sind und mit den abgebogenen Schenkeln (32) die
Kontaktfederarmenden (17) übergreifen.
18. Kontaktelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktfederarme (13)
nahe vor ihrer Kontaktstelle (12) durch Einbiegen nach innen
gebildete Außenecken (29) aufweisen, an denen die Überfeder
armenden (19) anliegen.
19. Kontaktelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
18, dadurch gekennzeichnet, daß am hinteren Ende des
Basisteils (2) ein oder zwei sich nach hinten erstreckende
Klemmen (23) für wenigstens ein elektrisches Kabel einteilig
angebunden sind.
20. Kontaktelement nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemme (23) oder Klemmen (23) jeweils durch eine
rückseitige Verlängerung wenigstens eines der beiden
abgewinkelten Schenkei (18) gebildet ist.
21. Kontaktelement nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Klemme (23) durch einen rückseitigen,
streifenförmigen Vorsprung gebildet ist, der mittig mit
einen nach hinten auslaufenden Schlitz (24) und hier durch
zwei voneinander getrennte Klemmarme (25) aufweist, wobei
die Breite (m) des Schlitzes (24) geringfügig kleiner ist,
als die Querschnittsabmessung der Ader der zugehörigen
elektrischen Leitung (Schneid-Klemm-Kontaktierung).
22. Kontaktelement nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die Enden der Klemmarme (25) breitseitig und/oder
schmalseitig angespitzt sind.
23. Kontaktelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
22, dadurch gekennzeichnet, daß an den abgewinkelten
Schenkein (18) der Überfederarme (14) jeweils ein die
zugehörige Längskante (21) überragender Schenkelvorsprung
(20) angeordnet ist.
24. Kontaktelement nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet,
daß die sich vorzugsweise in einer sich rechtwinklig zur
Mittellängsebene (A) erstreckenden Querebene angeordneten
Schenkelvorsprünge (20) an ihren freien Enden angespitzt
sind.
25. Kontaktelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
24, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktteil (4) durch
ein Crimpteil (31) gebildet ist.
26. Kontaktelement nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß
das Crimpteil (31) durch einen sich von der Basiswand (5)
mittig nach hinten erstreckenden Steg (32) mit an beiden
Seiten einander gegenüberliegend angeordneten, Crimpkrallen
bildenden Blechlappen gebildet ist, wobei vorzugsweise
hintere Isolationscrimpkrallen (33) und vordere Adercrimp
krallen (34) vorgesehen sind.
27. Kontaktelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 24,
dadurch gekennzeichnet, daß Kontaktteil (4) wenigstens ein
Lötkontakt ist.
28. Kontaktelement nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß
zwei zu beiden Seiten der Längsmittelachse (A) angeordnete
Lötkontakte (35) sich vom Basisteil (2) nach hinten
erstrecken.
29. Kontaktelement nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lötkontakte durch rückseitige Verlängerungen der
Überfederarmschenkel (18) gebildet sind.
30. Kontaktelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 27 bis
29, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Lötkontakte
(35) um eine längs gerichtete Krümmungsachse bezüglich der
Längsmittelachse (A) vorzugsweise konvex gekrümmt sind.
31. Kontaktelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 27 bis
30, dadurch gekennzeichnet, daß die Lötkontakte (35) an
ihren rückseitigen Enden angespitzt, vorzugsweise rundförmig
angespitzt sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE4034094A DE4034094C2 (de) | 1989-11-16 | 1990-10-26 | Elektrisches Kontaktelement mit Kontaktfederarmen |
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