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DE4032622C2 - - Google Patents

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DE4032622C2
DE4032622C2 DE4032622A DE4032622A DE4032622C2 DE 4032622 C2 DE4032622 C2 DE 4032622C2 DE 4032622 A DE4032622 A DE 4032622A DE 4032622 A DE4032622 A DE 4032622A DE 4032622 C2 DE4032622 C2 DE 4032622C2
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rail
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Zicoli-Leuchten Zimmermann & Co 6958 Limbach De GmbH
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    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • F21V21/002Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips making direct electrical contact, e.g. by piercing
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kontaktschiene für elektrische Verbraucher nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Solche Schienen sind insbesondere für mit Niederspannung betriebene Beleuchtungskörper geeignet.
Die genannten Beleuchtungskörper erfreuen sich steigender Beliebtheit, da sie in hohem Maße für Dekorationseffekte eingesetzt werden können, wobei an einem Kontaktpaar in Form zweier frei durch den Raum gespannter paralleler Drähte hintereinander eine Vielzahl von Leuchten aufgehängt werden können. Für Zwecke der Präsentation ergibt sich so die Möglichkeit, mehrere Objekte mit separaten Spotlampen auszuleuchten.
Es ist bekannt, elektrische Leiter auch in Schienen anzuordnen, an den Schienen die Verbraucher zu befestigen, und die in Kanä­ len verborgenen elektrischen Leiter durch von außen in die Kanäle einführbare Kontakte anzuzapfen.
Die DE-PS 12 04 731 zeigt eine solche Schiene, in der die Leiter (Kontaktleisten) fest installiert sind. Diese Schiene dient als selbsttragendes Bauelement der Halterung von Beleuchtungsgeräten in Form eines Wandarmes oder Boden-Deckenstativs.
Diese Lösung ist für den flexiblen Einsatz als Stromschiene für Niederspannungsbeleuchtungskörper nicht bestimmt. Insbesondere ist damit eine in Kurven geführte Leitungsführung zwischen einzelnen Schienen nicht möglich.
Die DE-OS 38 28 418 beschreibt eine flexible Leitungsanordnung zur Stromversorgung von Verbrauchern im Niederspannungsbereich, bei denen mittig zwei fest installierte Flachbandkabel in engem Abstand voneinander vorgesehen sind, die von einem Kunststoffkörper umschlossen sind, wobei seitlich Schlitze freigelassen sind, in die Kontakte von Verbrauchern eingreifen, die gleichzeitig zum Abhängen des Verbrauchers dienen, wozu die Kontakte nach innen gekröpft sind (siehe z. B. Fig. 1). Soll ein zweites Leitungsstück daran angeschlossen werden, so müssen die herausgeführten Flachbandkabelanschlüsse separat isoliert werden, um die z. B. in Spalte 1, Zeile 63 ff., a. a. O angesprochene, zu vermeidende Gefahr von Kurzschlüssen zu unterbinden.
Diese Leitungsanordnung ist daher auf die Verwendung von einzelnen Leitungsstücken beschränkt.
Die Verbraucher selbst bleiben verschieblich, es ist keine Möglichkeit ihrer Fixierung vorgesehen. Eine stehende Verwendung des Profils ist nicht angesprochen und auch im Sinne der vorliegenden Erfindung nicht möglich, Befestigungsmittel für Konsolen sind nicht vorgesehen und nachträglich nur schwer anbringbar. Zudem ist eine Deckenbefestigung nur über die seitlichen Schlitze möglich, so daß die Schiene gegenüber der Decke verrutschen kann. Die Leitung soll frei im Raum hängend verspannt werden, d. h. es müssen Verspannungen in Form von Drähten oder Schnüren verlegt werden.
Die DE-OS 38 17 133 beschreibt eine Niedervoltstromschiene mit Adapter für Niederspannungsleuchten. Sie weist ein Halbprofil mit Längsschlitz auf, in dem ein von außen zugänglicher Leiter liegt. Der zweite Leiter ist das Hohlprofil selbst. Ein nach der Schienenmontage erfolgendes Verlegen von isolierten Kabeln als Meterware ist nicht möglich.
Die AT 3 14 009 zeigt eine Stromverteilerschiene mit einem nach unten offenen U-Profil, bei dem in den seitlichen Schenkeln Elektroleiter angeordnet sind, die in als Einführungsöffnungen bezeichneten Rillen liegen. Unterhalb der Rillen befinden sich Befestigungsnuten für die Befestigung von Leuchtkörpern.
Diese Schiene ist in erster Linie für Wechselstrom gedacht. Bei Verlegen längerer Einheiten, z. B. in Windungen, können die Leiter nicht herausgeführt werden, es müssen Adapterstücke angeschlossen werden. Eine senkrechte Anordnung würde zum Verrutschen der Leuchtkörper in der Schiene führen, eine Befestigung von Konsolen etc. ist nicht möglich. Die Schiene besteht aus von Kunststoff umkleidetem Metall, ist daher nicht als Kunststoffendlosprofil extrudierbar.
In dem DE-GM 72 14 677 ist ein elektrisches Flachkabel gezeigt, bei welchem der elektrische Kontakt nach dem Durchstechen einer Isolierung erfolgt, die jedoch nicht das Metall selbst umgibt. Die Leiter sind blank, das Kabel selbst dient nicht der Befestigung von Lampen oder dergleichen.
Das DE-GM 87 00 737 beschreibt nicht-isolierte Kabel, die im Raum parallel verspannt werden. Die Beleuchtungskörper werden mit ihrer mit ihren Kontakten auf die blanken Kabel gelegt und über Klemmen gesichert.
Die DE-PS 12 04 731 letztlich beschreibt eine Stromschiene, ähnlich wie die DE-OS 38 28 41 mit metallischen, zum Verbraucher hin offenen Kontakten, die nicht mit einer Isolierung umkleidet sind und auch nicht nachträglich endlos in das dort beschriebene "Bandelement" eingefügt werden können.
Die vorliegende Erfindung hat sich daher u. a. die Aufgabe gestellt, eine Kontaktschiene zu schaffen, von denen mehrere derartige Schienen unter beliebigen Winkeln aneinander anschließbar seiin sollen, wobei die zwischen den Schienenabschnitten liegenden Bereiche vor der Gefahr eines Kurzschlusses gesichert sind. Die Kabel sollen nach der Montage der Profile verlegbar sein, und es soll dabei Meterware verwendet werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit die Merkmale des Hauptanspruchs bzw. des Anspruchs 7 aufweisenden Kontaktschiene für elektrische Verbraucher. Vorteilhafte Ausgestaltungen, sowie Adapter für diese Schienen finden sich in den Unteransprüchen.
Die Kabel können bei ausreichender Flexibilität der Schiene durch die Schlitze in die Kanäle gedrückt und eingeschnappt werden; sie können auch von den Enden der Kanäle her durch diese geschoben werden.
Als Material für die Schiene kommt aus Kostengründen insbeson­ dere Kunststoff in Betracht, da das erfindungsgemäße Schie­ nenprofil extrusionsfähig ist. Es kann aber auch aus optischen Gründen Holz oder auch Metall verwendet werden, wobei in letzterem Falle Isolierungen vorzusehen sind.
Die verwendbaren Kabel sind vorzugsweise kunststoffummantelte flexible Litzen, wie sie zum Zwecke der Versorgung von Niederspannungslampen an sich bekannt sind, wobei der Kontakt unter Durchstechen des Mantels hergestellt wird.
Soll ein weiteres Schienenelement unter einem Winkel ange­ schlossen werden, so ist nicht erforderlich, ein Bogenstück zwischen beide Elemente zu bringen, sondern die Kabel können in nahezu beliebiger Biegung zwischen den Elementen geführt werden.
Auf diese Weise lassen sich unter Verwendung gestreckter gerader Kontaktschienenabschnitte vorgegebene Konturen nachbilden, ohne vom Radius von zwischen diesen angeordneten Bogenstückschienen abhängig zu sein, wobei unter die Erfindung natürlich auch gebogene Schienen fallen.
Die erfindungsgemäßen Schienen lassen sich auch als stehende Profile verwenden, so daß diese als Lagerungen für Fachböden dienen können, wobei erstere gleichzeitig Strom führen und den Anschluß von Lampen, Ventilatoren, bewegten Kunstgegenständen oder dergleichen an beliebiger Stelle zwischen den Fachböden ermöglichen.
In der Ausführung nach Anspruch 1, die einem solchen Einsatz, aber auch der Verwendung als Wand- oder Deckenstromschiene und gleichzeitig als Lager für die Anbringung von Beleuchtungskörpern dient, sind beide Kanäle auf einer Unterseite angeordnet, und die Schiene weist vorzugsweise dazwischenliegend mindestens einen unteren und gegebenenfalls gegenüberliegend mindestens einen oberen T-förmigen Schlitz auf. In dem oder den unteren T-förmigen Schlitzen kann bei stehender Anordnung ein Adapter oder eine Fachbodenauflage an beliebiger Stelle befestigt werden; der gegenüberliegende Schlitz dient z. B. der Befestigung einer Abhängung von einer Raumdecke. In den T-förmigen Schlitzen können Knebel als Halterungen geführt werden, die mit Hilfe von durch die Schlitze ragenden, gewindetragenden Stiften verschraubt und festgelegt werden und z. B. Konsolen oder Adapter für die Verbraucherbefestigung.
Um die Knebel nicht von den offenen Enden der T-förmigen Schlitze her einschieben zu müssen, wobei bereits montierte Teile stören können, wird vorgeschlagen, in vorgegebenen Raster Einsetzöffnungen für die Kabel vorzusehen.
Weiterhin ist es möglich, die Halterungen (Adapter) an den Schienen mit Hilfe von diesen seitlich umfassenden Krallen zu halten, wozu diese seitliche, längs verlaufende, durchgehende Rillen aufweisen, in die die Haltekrallen eingreifen.
Die an der Schiene befestigbaren Adapter weisen erfindungsgemäß Stechkontakte auf, die in die in den Kanälen verlegten Kabel eindringen, dabei den gegebenenfalls vorhandenen Kunststoffmantel durchstechen, um den Kontakt herzustellen, und werden durch Klammern an den Schienen fixiert. Diese können, wie vorstehend erläutert, als Haltekrallen ausgebildet sein oder auch z. B. die Schiene umfassende Bügel sein.
Weiterhin wird vorgeschlagen, die Schienen mit in vorgegebenen Abständen angeordneten Bohrungen zu versehen, über die sie mit der Wand oder der Decke auch verdübelt werden können.
Anhand der beiliegenden Figuren werden Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Schiene in dreidimensionaler Darstellung.
Fig. 2 zeigt diese in Draufsicht.
Fig. 3 bis 5 zeigen Adapter mit Lampen hierzu.
Fig. 6 zeigt eine Schiene mit gegenüberliegenden Kanälen.
Fig. 7 und 8 zeigen einen Adapter hierzu.
Fig. 9 zeigt einen Adapter mit seitlichen Rillen.
Fig. 10 und 11 zeigen einen Adapter hierzu.
Fig. 12 zeigt die Verbindung zweier Schienen.
Fig. 1 zeigt eine aus Kunststoff gefertigte Schiene 1 mit einem extrusionsfähigen Profil. Dieses weist seitliche, längsverlaufende Kanäle 2 auf, die - wie dargestellt - runden Querschnitt haben können. Von der Schienenunterseite 5 sind die Kanäle 2 über Schlitze 3 zugänglich. In den Kanälen sind Kabel lose verlegt (siehe Fig. 11). Diese bestehen vorzugsweise aus flexibler, kunststoffummantelter Litze.
Die Schlitze 3 sind so bemessen, daß die verlegten Kabel gegen Herausziehen gesichert sind. Die Verlegung der Kabel kann durch Hindurchziehen von den Enden erfolgen, bei geeignetem Material können die Schlitze auch auffedern, und das jeweilige Kabel kann von der Unterseite 5 der Schiene 1 in die Kanäle gedrückt werden.
Dazu können die Schlitze auch keilförmig sich nach außen erwei­ ternd ausgebildet werden.
Mittig verlaufen wahlweise obere und/oder untere T-förmige Nu­ ten 6. Mit Hilfe dieser Nuten 6 kann die Schiene an darin lie­ genden, verschieblichen Befestigungen von einer Gebäudedecke abgehängt werden, die Nut 6 an der Unterseite 5 dient der Befe­ stigung von Adaptern mit Stechkontakten, die die Verbraucher tragen. Dazu liegen in der Nut 6 verschieblich Knebel mit nach außen ragenden Gewindestiften, über die die Adapter festgelegt werden.
Fig. 2 zeigt die Unterseite 5 der Schiene 1. In die Nut 6 ist eine Einsetzöffnung 7 eingeformt, die dem Einsetzen der Knebel dient. Bei langen Schienen oder schon montierten Adaptern kann es nämlich vorteilhaft sein, die Knebel nicht nur von den Enden her einschieben zu müssen, sondern auch dazwischen einsetzen zu können.
Fig. 3 zeigt als Verbraucher an einem Adapter 11 eine Lampe 16. Dieser trägt Stechkontakte 12 mit Spitzen 17, die durch die Schlitze der Kanäle in die Kabel eindringen und den elektri­ schen Kontakt herstellen. Mit den Stechkontakten 12 sind strom­ führende Kabel 18 verbunden, die zur Lampe 16 führen. An der Adapteroberseite befinden sich als Halterung zwei Knebel 8, die über Gewindestücke 19 mit Rändelmuttern 20 an der Schiene festgelegt werden und die Spitzen 17 in die Kabel pressen.
Fig. 4 zeigt eine Variante, bei welcher der elektrische Kontakt über direkt mit den Stechkontakten 12 verbundene Drahtbügel 21 hergestellt wird, die die Lampe 16 tragen und gleichzeitig mit Strom versorgen. Hier ist der Knebel 8 bzw. die Rändelmutter 20 mittig am Adapter 11 angeordnet.
Fig. 5 zeigt die Anbringung einer über Drahtbügel 21 stromfüh­ rend befestigten Lampe 16 seitlich am Adapter 11, wobei in diesen Büchsen 15 aus Metall eingesetzt sind, die einerseits die Stechkontakte 12 tragen und an denen drehbar Klemmen 13 befestigt sind, um den Winkel zwischen Lampe 16 und Adapter 11 verändern zu können. Außerdem läßt sich durch diese Anordnung bei von der Decke abgehängter Schiene die Höhe der Lampe verändern.
Fig. 6 zeigt eine Schiene 1 mit gegenüberliegend angeordneten Kanälen - diese können grundsätzlich auch um nur 90° zueinander versetzt sein - sowie die der Schienenbefestigung an einer Gebäudedecke oder -wand dienenden Bohrung 14.
Fig. 7 zeigt hierfür einen zweiteiligen Adapter 11, 11′, wobei jedes Teil einen Stechkontakt 12 mit Spitze 17 trägt. Der Stechkontakt ist wie bei der einteiligen Ausführungsform auch vorzugsweise flach mit etwa der Breite der zu den Kanälen 2 führenden Schlitze 3 (Fig. 6) ausgebildet, um diese bzw. die Adapter verkantungsfrei führen zu können. Bei keilförmig aufgeweiteten Schlitzen werden auch die Stechkontakte so ausgebildet, daß sie flächig an den Schlitzen anliegen und geführt werden. Die Stechkontakte schließen, wie oben schon dargestellt, an Metallbüchsen 15 an. Beide Adapter werden durch Klammern 22 zusammengehalten, die die Schiene 1 (Fig. 6) untergreifen und nach dem Eindrücken der Stechkontakte angebracht werden.
Fig. 8 zeigt, daß die Klammern 22 U-förmig ausgebildet sind, und daß deren Schenkel 23 in Durchbrüchen 24 der Adapter 11, 11′ ruhen, die runden oder auch prismatischen Querschnitt besitzen können.
Fig. 9 zeigt eine Schiene 1 mit nebeneinander liegenden Kanä­ len 2, wobei das Profil seitliche Rillen 9 aufweist.
Fig. 10 zeigt einen Adapter 11 hierfür mit den Metallbüchsen 15 sowie den Öffnungen 25 zum Befestigen von Klemmen 13 (Fig. 5) an den Büchsen 15.
Über Schrauben 26 sind an den Seitenkanten des Adapters 11 Haltekrallen 10 mit diesem verbunden.
Fig. 11 zeigt einen solchen Adapter in Frontalansicht, es sind die flachen Stechkontakte 12 sowie die Haltekrallen 10 erkennbar. Letztere bestehen aus Federblech und schnappen über ihre Umbiegungen 27 beim Einschieben der Stechkontakte in die Kanäle 2 in die seitlichen Rillen 9 der Schiene 1 (Fig. 9).
Fig. 12 zeigt den Anschluß mehrerer Schienen 1 aneinander. Die stromführenden Kabel 4 liegen lose in den Kanälen und sind über die Schlitze zugänglich. Die Kabel 4 können nahezu beliebig lang gewählt werden, d. h. es kann eine Vielzahl von Schienen aus einer einzigen Stromquelle gespeist werden. Die Kabel 4 sind flexibel und können außerhalb der Schienen 1 in Bögen auch mit kleinen Radien geführt werden. Bogenförmige Zwischenstücke sind nicht erforderlich aber möglich.
Die Kabel können direkt an die Spannungsquelle, z. B. Transfor­ mator, angeschlossen werden.
Bezugszeichenliste
 1 Schiene
 2 Kanäle
 3 Schlitze
 4 Kabel
 5 Schienenunterseite
 6 Nuten
 7 Einsetzöffnung
 8 Knebel
 9 Rillen
10 Haltekrallen
11 Adapter
12 Steckkontakte
13 Klemmen
14 Bohrung
15 Metallbüchsen
17 Spitze
18 Kabel
19 Gewindestücke
20 Rändelmuttern
21 Drahtbügel
22 Klammern
23 Schenkel
24 Durchbrüche
25 Öffnungen
26 Schrauben
27 Umbiegungen

Claims (8)

1. Kontaktschiene für elektrische Verbraucher, bestehend aus einem Profil mit mindestens zwei längsverlaufenden, innen liegenden Kanälen, in denen elektrische Leiter verlegt sind und die von außen her durch Schlitze zugänglich sind, wobei die Weite der Schlitze geringer ist als die lichte Weite der Kanäle, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
  • a) in den Kanälen (2) sind lose kunststoffummantelte Kabel (4) verlegt, deren Durchmesser größer ist als die Schlitzbreite.
  • b) die Kanäle (2) sind von der Unterseite (5) der Kontaktschiene durch die Schlitze (3) zugänglich;
  • c) die Kontaktschiene weist obere und/oder untere T-förmige Nuten (6) auf.
2. Kontaktschiene nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (6) Einsetzöffnungen (7) für Halterungen (8) aufweisen.
3. Kontaktschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie seitliche Rillen (9) für den Eingriff von an den Verbrauchern angeordneten Haltekrallen (10) besitzt.
4. Kontaktschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sie Bohrungen (14) für die Befestigung an Decken und Wänden besitzt.
5. Adapter für eine Kontaktschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in den Adapter (11) Metallbüchsen (15) eingelassen sind, an die Stechkontakte (12) angeschlossen sind, und daß die Büchsen mit Klemmen (13) zur seitlichen Anbringung von an den Verbrauchern befindlichen Drahtbügeln (21) verbunden sind.
6. Adapter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechkontakte (12) als Führung für den Adapter in den Schlitzen (3) abgeflacht ausgebildet sind.
7. Kontaktschiene für den Anschluß elektrischer Verbraucher über Adapter mit zwei längs verlaufenden innen liegenden Kanälen, in denen elektrische Leiter verlegt sind und die von außen her durch Schlitze zugänglich sind, wobei die Weite der Schlitze geringer ist als die lichte Weite der Kanäle, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
  • a) in den Kanälen (2) sind lose kunststoffummantelte Kabel (4) verlegt, deren Durchmesser größer ist als die Schlitzbreite
  • b) die Kanäle (2) sind von den Seiten der Kontaktschiene durch die Schlitze (3) zugänglich.
8. Adapter für eine Kontaktschiene nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) der Adapter (11, 11′) zwei Teile mit Stechkontakten (12, 17) aufweist, die zu beiden Seiten der Kontaktschiene in die Leiter einstechen und die mit Metallbüchsen (15) verbunden sind;
  • b) die beiden Teile des Adapters (11, 11′) durch die Kontaktschiene (1) untergreifende Klammern zusammengehalten werden.
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