DE1166316B - Fuer die Aufnahme von Leitungen bestimmter Traeger - Google Patents
Fuer die Aufnahme von Leitungen bestimmter TraegerInfo
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Description
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Internat. Kl.: H 02 g
Deutsche Kl.: 21c-18/01
Nummer: 1166 316.
Aktenzeichen: H 30552 VIII d / 21 c
Anmeldetag: 4. Juli 1957
Auslegetag: 26. März 1964
Die Erfindung bezieht sich auf einen Leitungsträger, der durch Aufhängen od. dgl. in Räumen befestigbar
ist und eine zur wahlweisen Aufnahme von isolierten Leitungskabeln bestimmte rinnenförmige
Aufnahme bildet, die aus miteinander verbindbaren Teilstücken zusammensetzbar ist.
Bei den bekannten Einrichtungen dieser Art ist die Aufhängung oder Befestigung des Leitungsträgers in den Räumen nicht in das System einbezogen,
sondern dem Installateur überlassen, so daß ίο dieser sich die Aufhängeeinrichtung selbst herstellen
muß. Bei einer bekannten Einrichtung handelt es sich lediglich darum, eine größere Anzahl von
Kabeln ohne Abzweigung und ohne zwischengefügte Abzweig- und Sicherungskästen von einem
Punkt zum andern durch einen Kabelkanal zu führen. Bei einer anderen bekannten Anordnung
werden die Kabel durch ständerartige Halter aufgenommen, die an den Rinnen zusätzlich befestigt
werden müssen; die perforierten Teilstücke sind durch komplizierte Zwischenstücke miteinander verbunden.
Die Erfindung will diese Nachteile vermeiden und einen Leitungsträger schaffen, der die Aufhängung
und Aufnahme der Kabel einschießlich Zubehör und zusätzlicher Geräte mit wohlfeilen Mitteln ermöglicht.
Die Erfindung erreicht dies im wesentlichen dadurch, daß der Leitungsträger einen H-förmigen
Querschnitt aufweist, wobei die oberen und/oder unteren Teile der parallel zueinander verlaufenden
Schenkel miteinander verbunden sind und die mit dem Leitungsträger zu verbindenden Zubehörteile,
wie Aufhängebügel, Verteilerkästen, Lampen, Führungsschienen, als wahlweise befestigbare Querverbindungen
dienen. Die H-förmige Ausbildung erlaubt die unmittelbare Auflage der Kabel auf einem
Zwischenrost ohne jede Befestigungsmittel und die einfache Verbindung mit weiteren Teilstücken oder
wahlweise befestigbaren Querverbindungen und Zubehörteilen. Die Verbindung erfolgt unabhängig von
der .rostartigen Aufnahme für die Kabel vorzugsweise an den abgewinkelten Kanten der die Seitenwände
des Leitungsträgers bildenden, parallel zueinanderlaufenden Schenkel. Als Verbindungselemente
können ineinandergreifende, in der Eingriffsstellung sperrbare bzw. sich sperrende Kupplungsglieder vorgesehen
sein.
Das unmittelbare Aufliegen der Kabel auf dem Rost wird durch die zum Verbinden der Träger bzw.
Ansätzen von Querstücken oder Zubehörteilen notwendigen Befestigungsmittel in keiner Weise behin-Für
die Aufnahme von Leitungen bestimmter
Träger
Träger
Anmelder:
Gustav Hensel K. G., Altenhundem (Westf.)
Als Erfinder benannt:
Max Hensel, Altenhundem (Westf.)
dert. Die zum Innern der Trägerrinne gerichteten Kanten der Seitenwände verlaufen waagerecht, wobei
die unteren, waagerecht verlaufenden Kanten in einem gewissen Abstand vom Boden der Trägerrfnne
angeordnet sind. Eine derartige Ausbildungsform ergibt neben einer billigen Herstellung der Einzelteile
der Trägerrinne und deren Zusammensetzung, daß an jeder beliebigen Stelle der Aufnahmerinne und
ihrer oberen oder unteren Seite mittels der nach innen umgebogenen Kante der Seitenwandungsprofile
wahlweise Zubehörteile angeklemmt werden können, so daß die Trägerrinne in einfacher Weise
allen vorkommenden Verhältnissen und Verwendungsmöglichkeiten in leichter Weise ohne weiteren
Kostenaufwand angepaßt werden kann.
Der Leitungsträger wird aus in an sich bekannter Weise mit Durchbrüchen versehenen Blechstreifen
gebildet, wobei die Durchbrüche als in Längsrichtung des Leitungsträgers verlaufende langgestreckte, an
ihren Enden abgerundete Öffnungen ausgebildet und gegeneinander versetzt angeordnet sind. Diese gestatten
das Durchführen und Abzweigen· von Leitungen an jeder gewünschten Stelle. Die Trägerrinne
wird aus Teilstücken gleicher oder unterschiedlicher Länge jeweils zusammengesetzt, wobei jedes Teilstück
an seinem einen Ende mit in den Ecken der Trägerrinne angeordneten, über das Ende vorspringenden,
der lichten Weite der benachbarten Aufnahmerinne entsprechenden, in Längsrichtung der Aufnahmerinne
verlaufenden beispielsweise winkelartig ausgebildeten Profilstäben versehen ist, wobei an den
Seitenwandungen des Teilstückendes jeweils eine mit einem senkrecht zur Seitenwandung verlaufenden
Zapfen versehene Federzunge angeordnet ist, deren Zapfen in der zusammengeschobenen Stellung der
Teilstücke in eine entsprechende Bohrung der Seitenwandung des nächsten Teilstückes einrastet, so daß
nach dem Ineinanderschieben zweier Teilstücke in einfacher Weise diese lösbar miteinander verbunden
sind, wobei eine derartige Verbindung natürlich auch
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durch die Profilstäbe durchsetzende Schrauben od. dgl. erfolgen kann.
Um eine Verlegung der Kabel in jeder Richtung zu gestatten, bestehen die Aufnahmerinnen aus
geraden und einen geeigneten Krümmungsradius aufweisenden Teilstücken. Die Befestigung der die
Kabel tragenden Aufnahmerinne an der Decke oder an Trägern von Werksräumen erfolgt zweckmäßig
über einen Aufhängungsbügel, der mit einem waagerechten Schenkel die Trägerrinne untergreift, die
sich mit den umgebogenen unteren, vom Boden der Aufnahmerinne entfernten Kanten ihrer Seitenwände
auf demselben abstützt und mittels den unteren waagerechten Schenkel des Aufhängebügels durchgreifende
Schrauben, die mit winkelförmig gebogenen Klemmlaschen zusammenwirken, mit der U-förmigen
Aufnahmerinne befestigt wird, indem das freie, waagerechte Ende der Winkellasche sich über
das abgebogene Ende der Seitenwandung legt und durch Anziehen der Schrauben festgeklemmt wird.
Weiterhin weist der Aufhängebügel einen parallel zur Seitenwand verlaufenden Schenkel auf, der über
ein etwa um 45° abgebogenes Zwischenstück in einen senkrecht, etwa oberhalb der Mitte der Aufnahmerinne
verlaufenden Befestigungsarm ausläuft, der an seinem Ende hakenförmig ausgebildet oder/
und mit zum Durchtritt von Schrauben od. dgl. bestimmten Bohrungen versehen ist, die ein leichtes
Aufhängen bzw. Befestigen des Leitungsträgers gestatten. Diese Ausbildungsform des Befestigungs-
bzw. Aufhängebügels ermöglicht nach dem Verlegen bzw. Anbringen des Leitungsträgers ein leichtes Einführen
der Kabelstränge, indem diese durch die obere Öffnung der Aufnahmerinne in dieselbe eingelegt
werden können. Es ist hierbei also möglich, Leitungen mit unterschiedlichen Querschnitten in der
gewünschten Anzahl auch nachträglich zu verlegen, ohne daß hierbei zusätzliche Verlegungskosten auftreten.
Um die Aufnahmerinne nach erfolgter Verlegung der Kabel gegen Staub od. dgl. zu schützen,
wird der Aufnahmekanal von oben durch entsprechende Blechplatten abgedeckt, die durch Federklammern,
Schrauben od. dgl. befestigt werden können. Damit der Leitungsträger gleichzeitig als Störschutz
wirkt, wird weiterhin vorgeschlagen, denselben aus Blech herzustellen, ebenso wie die ihn nach
oben hin abdeckenden Platten.
Die Figuren zeigen lediglich ein Ausführungsbeispiel der Erfindung. Diese ist nicht hierauf beschränkt.
Es sind noch weitere Ausbildungsmöglichkeiten gegeben, ohne hierbei den Erfindungsgedanken
zu verlassen. Es zeigt
F i g. 1 eine Schnittansicht gemäß der Linie I-I der
Fig. 2,
F i g. 2 eine Seitenansicht des Leitungsträgers mit daran befestigtem Aufhängebügel,
F i g. 3 eine Draufsicht gemäß F i g. 2,
F i g. 4 eine Seitenansicht des Leitungsträgers mit an seiner Unterseite befestigtem Abzweigkasten,
F i g. 5 eine Schnittansicht gemäß der Linie V-V der Fig. 4,
Fig. 6 eine Schnittansicht des Leitungsträgers mit
davon abzweigendem, weiteren Leitungsträger,
F i g. 7 eine Schnittansicht des Leitungsträgers mit
darunter befestigter Röhrenlampe,
F i g. 8 die Draufsicht eines aus Teilstücken zusammengesetzten, etwa kreisförmig verlaufenden
Leitungsträgers,
Fig. 9 und 10 Seitenansicht und Draufsicht eines Leitungsträgerendes mit Endstück,
Fig. 11 Schnittansicht eines Leitungsträgers mit
daran befestigtem Abzweig- und Sicherungskasten,
Fi g. 12 eine perspektivische Ansicht eines Leitungsträgers
mit daran befestigten Kabelführungsschienen und
F i g. 13 eine Schnittansicht der F i g. 12 gemäß der Linie XIII-XIII.
Der Leitungsträger besteht zweckmäßig aus einer U-förmig ausgebildeten Aufnahmerinne 13, deren
Seitenwandungen 14, 15 jeweils als U-förmig gebogene Blechprofilen mit zum Inneren der Aufnahmerinne
13 gebogenen Kanten 16, 17, 18, 19 geformt sind und durch einen ebenfalls aus einem U-förmig
gestalteten Profil gebildeten Boden 20 miteinander verbunden sind, indem die hochgebördelten Randkanten
des Bodens durch Schweißen od. dgl. mit den Seitenwänden 14, 15 befestigt sind, derart, daß die
umgebördelten Randkanten 16, 17 der Seitenwandung 14, 15 einen gewissen Abstand vom Boden 20
aufweisen. Nach Einlegen der Kabel 21 in die Aufnahmerinne 13 wird deren obere Öffnung durch
einen Deckel 22 verschlossen, der beispielsweise durch mit den Kanten 18, 19 zusammenwirkende,
federnde Zungen 23 mit der Aufnahmerinne 13 befestigt ist. Um die Aufnahmerinne an Trägern, Balken,
der Decke od. dgl. eines Raumes befestigen zu können, ist ein Aufhängebügel 24 vorgesehen, der
mit seinem unteren Schenkel 25 die Aufnahmerinne 13 untergreift und einen parallel zur Seitenwand 14
bzw. 15 verlaufenden Schenkel 26 aufweist, der über ein etwa um 45° abgebogenes Zwischenstück 27 in
einen senkrecht, etwa oberhalb der Mitte der Aufnahmerinne 13 verlaufenden Befestigungsarm 28
ausläuft, wobei letzterer mit zum Durchtritt von Schrauben od. dgl. bestimmten Bohrungen 29 versehen
oder auch als Haken 30 ausgebildet ist.
Die Seitenwandung 14, 15 sowie der Boden 20 der Aufnahmerinne 13 sind mit sich in Längsrichtung
der Aufnahmerinne erstreckenden, schlitzartigen Ausnehmungen 31 versehen, die in Abständen voneinander
angeordnet sind und eine derartige Breite aufweisen, daß sie eine Durchführung von innerhalb
der Aufnahmerinne 13 befindlichen Leitungen gestatten, so daß die Kabel praktisch an jeder gewünschten
Stelle seitlich oder nach unten aus der Aufnahmerinne heraus abgezweigt werden können.
Die gesamte Aufnahmerinne ist aus Teilstücken zusammengesetzt, die, wie in F i g. 1 bis 3 gezeigt,
gerade, oder, wie in F i g. 8 gezeigt, auch etwa kreisbogenförmig verlaufen können, wobei bei einem
kreisbogenförmigen Verlauf gemäß F i g. 8 das kreisbogenförmige Teilstück 32 aus mehreren Sektoren
eines geraden Teilstückes zusammengesetzt werden kann und die Größe der Sektoren von dem gewünschten
Biegungsverlauf des Teilstückes 32 abhängig ist, der sich wiederum nach der Biegungssteifigkeit
der zu verlegenden Kabel richtet.
Die Verbindung der Teilstücke erfolgt zweckmäßig
in der Weise, daß an dem einen Ende in die Ecken der Aufnahmerinne 13 winkelförmig ausgebildete
Stäbe 33 vorgesehen sind, deren waagerechter und senkrechter Abstand voneinander der lichten Entfernung
der Ecken der Aufnahmerinne 13 entspricht, so daß die Teilstücke durch Einschieben der an dem
einen Ende eines Teilstückes vorspringenden Stäbe 33 in das benachbarte Ende des nächsten Teilstückes
erfolgt. Um die Teilstücke in dieser Stellung zu verriegeln, ist an den Seitenwandungen 14, 15 jeweils
eine Blattfeder 34 angeordnet, die mit einem senkrecht zur Seitenwandung nach außen vorspringenden
Zapfen 35 in die Bohrung 36 des nächsten Teil-Stückes eingreift und so die Teilstücke miteinander
lösbar verriegelt.
Durch die besondere Ausgestaltung der Seitenwandungen 14, 15 der Aufnahmerinne mit ihren umgebogenen
Kanten 16, 17 und 18, 19 ist es möglich, in einfacher Weise an jeder gewünschten Stelle der
Aufnahmerinne 13 Abzweigkasten od. dgl. an dieser zu befestigen, wie beispielsweise F i g. 4 und 5 zeigen.
Zu diesem Zweck wird an der unteren oder oberen Seite der Aufnahmerinne 13 ein Flacheisen 37 in deü
Weise befestigt, daß zwei Kopf schrauben 38 zugeordnete
Bohrungen das Flacheisen 37 durchgreifen und mit ihrem Schraubenschaft mit dem Gewinde
eines Klemmwinkels 39 zusammenwirken, dessen kurzer Schenkel 40 sich auf dem Flacheisen 37 abstützt
und dessen langer Schenkel 41 jeweils die umgebördelten Randkanten 16 bzw. 17 übergreift, so
daß nach Anziehen der Schrauben 38 das Flacheisen 37 fest mit der Trägerrinne 13 verbunden ist.
Die gleiche Befestigungsart ist bei dem in F i g. 1 gezeigten Aufhängebügel 24 an dessen unterem Schenkel
25 gewählt und kann für alle sonstigen noch" zu befestigenden Teile benutzt werden. Mit dem Flacheisen
37, welches an seinen äußeren Enden jeweils eine oder mehrere den verschiedenen Größen der Abzweigkästen
angepaßte Gewindebohrungen aufweist, ist über eine Schraube 42, die einen vorspringenden
Lappen 43 eines Abzweigkastens 44 durchgreift, dieser Abzweigkasten an der Trägerrinne 13 befestigt.
Die in den Abzweigkasten 44 mündenden Leitungen 45 werden durch im Boden 20 der Trägerrinne
13 angeordnete schlitzartige Durchbrüche 31 nach unten und außen von dort in den Abzweigkasten
44 geführt. Wie in Fig. 11 gezeigt, kann in gleicher Weise der Abzweigkasten 44 auch an der
oberen Seite der Aufnahmerinne 13 angeordnet sein, wobei mit Sicherungen oder Leitungsschutzautomaten
ausgerüstete Verteilerkasten 46, 47 direkt an den Abzweigkasten angeflanscht sind. Die Verteilerkasten
46, 47 werden hierbei derart angeordnet, daß die Schraubsicherungen 48, die zweckmäßig durch
eine durchsichtige Kappe 49 nach außen hin abgedeckt sind, von unten zu sehen sind, so daß eine
leichte Kontrolle derselben erfolgen kann.
Die rechtwinklige Abzweigung einer Leitung von der die Hauptleitung tragenden Querrinne 13 kann,
wie in F i g. 6 gezeigt, in einfacher Weise dadurch erfolgen, daß eine weitere Trägerrinne 50 etwa im
rechten Winkel mit ihrer Stirnseite gegen die Seitenwandung 14 der Hauptträgerrinne 13 gesetzt wird
und das über einen Durchbruch 31 der Seitenwandung 14 nach außen abgeleitete Kabel 51 aufnimmt
und in der Weise mit der Trägerrinne 13 verbunden ist, daß ein durch Schrauben 52 an der Trägerrinne
50 befestigtes Flacheisen 53 über durch Schrauben 38 gegen die umgebördelten Seitenkanten 16, 17 angezogene
Klemmwinkel 39 fest mit der Aufnahmerinne 13 befestigt wird.
Die F i g. 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei welchem eine Röhrenlampe 54 über ein Flacheisen
55 ebenfalls mit der Trägerrinne 13 in der vorbeschriebenen Weise über Klemmwinkel 39 befestigt
ist.
Die F i g. 9 und 10 zeigen ein Endstück 55 einer Trägerrinne 13, dessen Seitenwandungen 56, 57 sich
trichterförmig erweitern und dessen Boden 58 bogenförmig nach unten abgebogen ist, so daß hierdurch
die beispielsweise an einer Wand stehenden oder hängenden Hauptverteilung ausgehenden Kabel von
unten kommend ohne scharfen Knick in die horizontal hängende Trägerrinne 13 eingeführt werden
können. Die Befestigung des Endstückes kann in der gleichen Weise wie auch die Befestigung der
Teilstücke der Trägerrinne miteinander erfolgen.
Um bei Stromverbrauchern, die ihren Platz nicht senkrecht unterhalb der Rinne haben, die aus der
Rinne abgezweigten Kabel zuverlässig bis zu dem Stromverbraucher führen zu können, sind weiterhin,
wie in Fig. 12 und 13 dargestellt, Kabelführungsschienen 59 vorgeschlagen, die mit ihren Enden jeweils
ober- oder unterhalb der Aufnahmerinne 13 durch Festziehen der Klemmwinkel 39 befestigbar
sind, wobei die zu einer sicheren Aufnahme des Kabels 61 bestimmte Kabelführungsschiene 59 mit
im Abstand voneinander angeordneten U-förmigen Blechkammern 62 versehen ist, die mit ihren biegbaren
Schenkern 63, 64 das eingelegte Kabel 61 übergreifen und festhalten.
Wie schon erwähnt, sind natürlich noch weitere Ausführungsbeispiele möglich. Beispielsweise könnte
die Aufnahmerinne auch eine andere als die vorbeschriebene Form aufweisen, ebenso wie die Befestigung
der Abzweigkästen, Sicherungskasten, Lampen od. dgl. auch auf eine andere Weise erfolgen kann.
Ebenfalls ist es natürlich auch denkbar, die Aufnahmerinne statt aus Blech zusammenzusetzen, diese
auch aus Kunststoff od. dgl. und in einem Ziehvorgang herzustellen. Die Aufhängung bzw. Befestigung
der Trägerrinne am Trägerbalken, der Decke od. dgl. kann auch auf andere Art und Weise erfolgen.
Claims (13)
1. Leitungsträger, der durch Aufhängen od. dgl. in Räumen befestigbar ist und eine zur wahlweisen
Aufnahme von isolierten Leitungskabeln bestimmte rinnenförmige Aufnahme bildet, die
aus miteinander verbindbaren Teilstücken zusammensetzbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Leitungsträger einen H-förmigen Querschnitt aufweist, wobei die oberen und/oder
unteren Teile der parallel zueinander verlaufenden Schenkel (14, 15) miteinander verbunden
sind und die mit dem Leitungsträger zu verbindenden Zubehörteile, wie Aufhängebügel (24),
Verteilerkästen (44), Lampen (54), Führungsschienen (59), als wahlweise befestigbare Querverbindungen
dienen.
2. Leitungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Leitungsträger aus in an
sich bekannter Weise mit Durchbrüchen (31) versehenen Blechstreifen (14, 15, 20) gebildet ist,
wobei die Durchbrüche als in Längsrichtung des Leitungsträgers verlaufende, langgestreckte, an
ihren Enden abgerundete Öffnungen (31) ausgebildet sind.
3. Leitungsträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (31) gegeneinander
versetzt angeordnet sind (Fig. 3).
4. Leitungsträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die an den abgewinkelten
Kanten (16, 17 bzw. 18, 19) der Schenkel (14, 15) zu befestigenden Zubehörteile (24, 44 und
54, 59) Klemmwinkel (39) aufweisen, deren Gewindebohrung von einer die Bohrung des betreffenden
Teiles durchgreifenden Schraube (38) durchgriffen wird und dessen Schenkel (41) die
Kante (16 bzw. 17) übergreift.
5. Leitungsträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufhängebügel (24) einen waagerecht und in Querrichtung des Leitungsträgers verlaufenden
Schenkel (25) aufweist, der an den Enden (16, 17 bzw. 18, 19) der Schenkel (14, 15) befestigbar
ist.
6. Leitungsträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufhängebügel (24) einen parallel zur Seitenwand (14 bzw. 15) verlaufenden Schenkel
(26) aufweist, der über ein etwa um 45° abgebogenes Zwischenstück (27) in einen senkrecht,
etwa oberhalb der Mitte der Aufnahmerinne (13) verlaufenden Befestigungsarm (28) ausläuft und
mit seinem waagerechten Schenkel (25) die Aufnahmerinne (13) untergreift.
7. Leitungsträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Befestigung der Abzweigkasten (44) od. dgl. dienende Flacheisen (37) vorgesehen
sind, die wahlweise benutzbare, den unterschiedlichen Größen der Abzweigkasten angepaßte,
zur Aufnahme der Befestigungsschrauben bestimmte Bohrungen aufweisen und über durch
die Schraube (38) anziehbare Klemmwinkel (39) mit den Enden (16, 17 bzw. 18, 19) der Schenkel
(14, 15) befestigbar sind.
8. Leitungsträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Aufnahmerinne (13) im Querschnitt rechteckige bzw. U-förmige Führungsschienen
(59) in an sich bekannter Weise wahlweise anklemmbar sind, die die abzuleitenden Kabel (61)
tragen.
9. Leitungsträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Enden der Teilstücke mit ineinandergreifenden, in der Eingriffsstellung sperrbaren
Kupplungsgliedern versehen sind.
10. Leitungsträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes der Teilstücke der Aufnahmerinne (13) an einem Ende mit in den Ecken angeordneten,
über die Stirnkante vorspringenden, in Längsrichtung verlaufenden Profilstäben (33) versehen ist.
11. Leitungsträger nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß an den Seitenwandungen
(14, 15) jeweils eines Endes der Trägerrinne (13) eine mit einem vorspringenden Zapfen
(35) versehene Federzunge (34) angeordnet ist, deren Zapfen (35) in der zusammengeschobenen
Stellung der Teilstücke in eine entsprechende Bohrung (36) der Seitenwandung (14 bzw. 15)
des zu befestigenden weiteren Teilstückes einrastet.
12. Leitungsträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sicherungskasten (46) mit nach unten gerichteten Kontrollöffnungen der Sicherungen
(48) an der Aufnahmerinne (13) befestigt ist.
13. Leitungsträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ende der Aufnahmerinne (13) mit einem sich seitlich trichterförmig erweiternden,
vorzugsweise nach unten abgebogenen Endstück (55) versehen ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 726 121;
deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1724 075;
britische Patentschriften Nr. 424 842, 476 871,
605;
605;
USA.-Patentschriften Nr. 1986 965, 2110 528,
209 560, 2 261 857, 2 597 573;
deutsche Patentanmeldung K 8805 VIIId/21c
(bekanntgemacht am 5.7.1951);
»Electrical world«, April 1955, S. 45.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
409 540/479 3.64 © Bundesdruckerei Berlin
Priority Applications (3)
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