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DE4023375C2 - - Google Patents

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Publication number
DE4023375C2
DE4023375C2 DE19904023375 DE4023375A DE4023375C2 DE 4023375 C2 DE4023375 C2 DE 4023375C2 DE 19904023375 DE19904023375 DE 19904023375 DE 4023375 A DE4023375 A DE 4023375A DE 4023375 C2 DE4023375 C2 DE 4023375C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
mirror
housing
cam
gear
groove
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE19904023375
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English (en)
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DE4023375A1 (de
Inventor
Bernd Dipl.-Ing. 8751 Moemmlingen De Helferich
Edwin 6985 Neuenbuch De Seitz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hohe KG
Original Assignee
Hohe KG
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Publication date
Application filed by Hohe KG filed Critical Hohe KG
Priority to DE19904023375 priority Critical patent/DE4023375A1/de
Publication of DE4023375A1 publication Critical patent/DE4023375A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4023375C2 publication Critical patent/DE4023375C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R1/00Optical viewing arrangements; Real-time viewing arrangements for drivers or passengers using optical image capturing systems, e.g. cameras or video systems specially adapted for use in or on vehicles
    • B60R1/02Rear-view mirror arrangements
    • B60R1/06Rear-view mirror arrangements mounted on vehicle exterior
    • B60R1/062Rear-view mirror arrangements mounted on vehicle exterior with remote control for adjusting position
    • B60R1/07Rear-view mirror arrangements mounted on vehicle exterior with remote control for adjusting position by electrically powered actuators
    • B60R1/074Rear-view mirror arrangements mounted on vehicle exterior with remote control for adjusting position by electrically powered actuators for retracting the mirror arrangements to a non-use position alongside the vehicle

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Rear-View Mirror Devices That Are Mounted On The Exterior Of The Vehicle (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Außenspiegel für Kraftfahrzeuge, der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art.
Aus der US-PS 46 26 084 ist ein derartiger Außenspiegel mit elektromotorisch abschwenkbarem Spiegelgehäuse bekannt, bei welchem der Elektromotor über eine harte und eine weiche Kupplung mit einem spiegelfußfesten Bauteil gekoppelt ist. Die harte Kupplung rastet nur bei Schlag auf das Spiegelgehäuse aus. Die Gebrauchslage des Spiegelgehäuses ist daher durch Einrücken der weichen Kupplung definiert, in deren Einrückweg ein die Stromversorgung des Elektromotors steuernder Microschalter liegt. Mit dieser Gebrauchslagen-Definition ist die vorstehend erläuterte Genauigkeit und Wiederholbarkeit der Positionierung des Spiegelgehäuses in der Gebrauchslage nicht möglich. Die weiche Kupplung vermag das Spiegelgehäuse insbesondere gegenüber stärkerem Winddruck nicht hinreichend rüttelfrei zu halten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei dem eingangs genannten Außenspiegel Maßnahmen vorzusehen, die eine wiederholbare Genauigkeit der Spiegelgehäusepositionierung in der Gebrauchslage nach elektromotorischem Abschwenken des Spiegelgehäuses erlauben.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Außenspiegel nach Anspruch 1 gelöst. Damit läßt sich eine Wiederholgenauigkeit der Positionierung des Spiegelgehäuses in Gebrauchlslage erreichen, bei der die Abweichung der Ist-Position von der Soll-Position des Spiegelgehäuses fünfzehn Winkelminuten nicht überschreitet. Damit bringt die Erfindung den Vorteil, daß abgespeicherte fahrerspezifische Stellungen der Spiegelscheibe auch dann erhalten bleiben, wenn das Spiegelgehäuse elektromotorisch abgeschwenkt und wieder in die Gebrauchslage zurückgeführt wird.
Wenn als Elektromotor ein Kleinstmotor und als Getriebe ein zweistufiges Schneckengetriebe vorgesehen sind, kann der Motor nach Anlaufen des Spiegelgehäuses aus einer abgeschwenkten Lage gegen den ersten Anschlag so lange aktiviert bleiben, bis das Schneckengetriebe eine Selbsthemmung erreicht hat. Das Spiegelgehäuse behält dann die Gebrauchslage stabil und wackelfrei bei, auch wenn an ihm der Fahrtwind angreift.
Die Erfindung gestattet zahlreiche, jeweils für sich sehr vorteilhafte Ausgestaltungen. So empfiehlt es sich, einen zweiten Anschlag vorzusehen, welcher eine fahrzeugnahe Schwenkendlage des Spiegelgehäuses definiert. Das Spiegelgehäuse ist dann über einen durch den ersten Anschlag und den zweiten Anschlag definierten Winkelbereich elektromotorisch schwenkbar.
Soweit Sicherheitsvorschriften eine Abklappmöglichkeit des Spiegelgehäuses relativ zum Spiegelfuß unter Einwirkung eines Schlages hinreichender Größe fordern, empfiehlt es sich, einen dritten Anschlag vorzusehen, welcher eine bezüglich des Fahrzeugs, an dem der Außenspiegel befestigt ist, vordere Abklappendlage definiert. Beschädigungen der Fahrzeugkarosserie durch ein an sie etwa anschlagendes Spiegelgehäuse bleiben dann zuverlässig vermieden, wenn vorteilhafterweise die hintere Abklappendlage gleich der Schwenkendlage ist.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnung im einzelnen beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine Ansicht eines Außenspiegels für die linke Fahrertür eines Kraftfahrzeugs in Fahrtrichtung gesehen, wobei der spiegelfußnahe Teil der Spiegelscheibe weggebrochen ist;
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1 von Teilen des Spiegelgehäuses mit Draufsicht auf einen elektromotorischen Schwenkantrieb;
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 1 durch Teile des Spiegelgehäuses und des Spiegelfußes, wobei einige Teile weggebrochen sind;
Fig. 4 einen zur Ebene III-III in Fig. 1 parallelen Schnitt längs der Klappachse des Spiegelgehäuses;
Fig. 5 die Ansicht eines Vertikalschnitts durch Teile des elektromotorischen Schwenkantriebs;
Fig. 6 die Ansicht eines Horizontalschnitts durch Teile des elektromotorischen Schwenkantriebs;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht des elektromotorischen Schwenkantriebs mit Befestigungsvorrichtung in axial auseinandergezogener Darstellung;
Fig. 8 eine Ansicht eines Gehäuseunterteils aus dem Antrieb nach Fig. 7;
Fig. 9 eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform des elektromotorischen Schwenkantriebs;
Fig. 10 die Ansicht eines Axialschnitts durch Teile einer dritten Ausführungsform des elektromotorischen Schwenkantriebs mit Befestigungsvorrichtung.
Der Außenspiegel besitzt einen Spiegelfuß 1 mit einer gewölbten, im wesentlichen dreieckigen Montageplatte 2, von welcher mehrere Befestigungszapfen 3 und 4 vorstehen. Letztere sind dafür vorgesehen, den Außenspiegel an der Karosserie eines nicht dargestellten Fahrzeugs, beispielsweise am vorderen Fensterdreieck einer linken Fahrertür eines Pkws befestigen zu können. Vom unteren Teil der Montageplatte 2 steht entgegengesetzt zu den Befestigungszapfen ein Arm 5 vor, welcher ein hohles Profilteil ist und auf welchem das Spiegelgehäuse 10 in noch zu beschreibender Weise befestigt ist.
Von der Innenseite des Spiegelgehäusebodens 11 stehen mehrere beabstandete Pfosten 12 und 13 vor, auf welchen eine massive, profilierte Trägerplatte 14 durch Verschrauben oder Vernieten befestigt ist. Auf der dem Spiegelgehäuseboden 11 abgewandten Seite trägt die Trägerplatte 14 eine im Ganzen mit 15 bezeichnete Halte- und Verstellvorrichtung für eine Spiegelscheibe 16, welche mittels elastischer Haken 17, 18, 19 und 20 auf von der Vorderseite der Halte- und Verstellvorrichtung 15 abstehende Ohren 21 und 22 aufgeklemmt ist. Die Halte- und Verstellvorrichtung 15 beherbergt einen oder mehrere nicht dargestellte Elektomotoren, die bei Aktivierung eine den Bedürfnissen des Fahrers entsprechende und von diesem veranlaßte Verstellung der Spiegelscheibe 16 um eine - bei an das Fahrzeug anmontiertem Außenspiegel - im wesentlichen vertikale sowie um eine vom Fahrzeug wegweisende horizontale Richtung bewirken. Der Winkelbereich der Spiegelscheibenverstellung um die vertikale Achse ist in Fig. 2 anhand der strichpunktiert eingetragenen Endlagen 23 und 24 der Spiegelscheibe 16 angedeutet. Eine hier verwendbare elektrische Spiegelscheibenverstellung ist beispielsweise in der deutschen Offenlegungsschrift 32 26 435 erläutert, auf die insoweit Bezug genommen werden kann.
Die im Ganzen mit 30 bezeichnete Befestigungsvorrichtung zum elektromotorisch schwenkbaren und abklappbaren Befestigen des Spiegelgehäuses 10 auf dem Arm 5 gemäß Fig. 4 und 7 weist einen mit einer Durchgangsbohrung versehenen Lagerzapfen 32, welcher als Kopf zwei gegenüberliegende, radial abstehende Nocken 34 und 36 sowie am bezüglich der Nocken 34 und 36 gegenüberliegenden Ende einen Gewindeabschnitt 38 aufweist, eine hohle Spannmutter 40 mit Innengewinde in einem Schaft 41 und einem radial abstehenden Kragen 42, sowie eine Druckfeder 44 auf, deren eines Ende den Schaft 41 der Spannmutter 40 umfaßt und sich gegen deren Kragen 42 abstützt und deren anderes Ende über einen Sicherungsring 48 und einen ersten Gleitring 46 auf der Oberseite eines zweiteiligen, vom Lagerzapfen 32 durchdrungenen Getriebegehäuses 50 aufliegt. Das Getriebegehäuse 50 besteht aus einem Oberteil 52 und einem Unterteil 54, die durch vier Schrauben 56, 57, 58 und 59 in axialer Richtung miteinander verschraubt sind, und welche fluchtende Öffnungen zum Durchtritt des gewindefreien Schaftteils 39 des Lagerzapfens 32 besitzen. Zwischen dem Getriebegehäuse 50 und den Nocken 34 und 36 sind ein zweiter Gleitring 47, eine Zwischenscheibe 60 und eine Nockenscheibe 62 den Lagerzapfen 32 umfassend zwischengelegt. Die Zwischenscheibe 60 als der spiegelfußseitige Teil des Gelenks zwischen Spiegelgehäuse 10 und Spiegelfuß 1 ist entweder selbst Teil des Armes 5 und bildet dann dort eine Stützplatte, auf welcher das Spiegelgehäuse mittels des die zentrale Durchgangsbohrung der Zwischenscheibe 60 durchsetzenden Lagerzapfens 32 befestigt ist. Alternativ kann die Zwischenscheibe 60 auf eine Lagerplatte des Armes 5 drehfest aufgeschraubt sein, für welchen Fall die Zwischenscheibe 60 mit drei umfangmäßig gleich beabstandeten, nach unten offenen Gewindesacklöchern 61, 63 und 65 versehen ist. Das Getriebegehäuse 50 bildet den spiegelgehäuseseitigen Teil des Gelenks zwischen Spiegelgehäuse 10 und Arm 5, weil das Getriebegehäuse 50 in noch zu beschreibender Weise mit dem Spiegelgehäuseboden 11 fest verbunden ist.
Zum Befestigen des Spiegelgehäuses 10 am Spiegelfuß 1 wird der Lagerzapfen 32 mit aufgesteckter Nockenscheibe 62 durch eine untere, normalerweise durch eine Kunststoffkappe 6 verschlossene Öffnung im Arm 5 durch die Durchgangsbohrung der Zwischenscheibe 60 nach oben hin durchgesteckt, der zweite Gleitring 47 auf die Zwischenscheibe 60 aufgelegt, auf den zweiten Gleitring 47 das Getriebegehäuse 50 aufgesetzt, durch welches sich der Schaftteil 39 erstreckt, sowie auf das Getriebegehäuse 50 der erste Gleitring 46, der Sicherungsring 48 und die Druckfeder 44 in dieser Reihenfolge aufgesteckt. Sodann wird die Spannmutter 40 auf den Gewindeabschnitt 38 aufgeschraubt, und zwar solange bis eine hinreichende Spannkraft von der Druckfeder 44 erzeugt ist.
Ein als Schwenkantrieb für das Spiegelgehäuse 10 dienender Elektromotor 25 sitzt fest in einem Becher 26, der einerseits an einen seitlich vorstehenden Flansch 51 des Getriebegehäuses 50 angeformt ist und andererseits über einen Steg 27 (Fig. 2 und 3) fest mit der Trägerplatte 14 verbunden ist. Auf die aus dem Boden des Motors 25 vorstehende Abtriebswelle 28 ist eine erste Gewindeschnecke 72 eines Getriebes 70 drehfest aufgekeilt, welche mit einem Zahnrad 74 kämmt.
Auf der Welle 75 des Zahnrads 74 sitzt koaxial eine zweite Gewindeschnecke 76 des Getriebes 70, die mit einem weiteren Zahnrad 78 in Eingriff steht. Das weitere Zahnrad 78 sitzt drehfest, jedoch axial verschiebbar auf dem Lagerzapfen 32 und ist zwischen Oberteil 52 und Unterteil 54 des Getriebegehäuses 50 unverschiebbar jedoch drehbar eingefangen. Entsprechend sind die auf der Welle 75 sitzenden Getriebeteile 74 und 76 von dem seitlichen Flansch 51 des Getriebegehäuseoberteils 52 und einem entsprechenden Flansch 53 des Getriebegehäuseunterteils 54 so umschlossen, daß die Getriebeteile 74 und 76 mit der in fluchtenden Blindbohrungen des Getriebegehäuseoberteils 52 gehaltenenen Welle 75 drehen können. Wird an die aus der Oberseite des 12 Volt Gleichstrommotors 25 isoliert vorstehenden Klemmen 29 und 49 Gleichspannung einer bestimmten Polarität angelegt, wird die daraus folgende Drehung der Abtriebswelle 28 auf die zweite Gewindeschnecke 76 übertragen. Da der Lagerzapfen 32 normalerweise unter der Wirkung der Druckfeder 44 in noch zu beschreibender Weise mit der Zwischenscheibe 60 und damit mit dem Spiegelfuß 1 im wesentlichen drehfest verbunden ist, läuft die zweite Gewindeschnecke 76 am peripheren Zahnkranz des weiteren Zahnrads 78 mit der Folge ab, daß das Getriebegehäuse 50 und damit das mit ihm verbundene Spiegelgehäuse 10 um die Achse des weiteren Zahnrads 78 und damit um die Achse 35 des Lagerzapfens 32 beispielsweise aus der Gebrauchslage nach hinten auf die Karosserie des nicht dargestellten Fahrzeugs zu abschwenkt. Wird an die Klemmen 29 und 49 eine Gleichspannung umgekehrter Polarität angelegt, ändert sich entprechend die Drehrichtung der Abtriebswelle 28, so daß das Spiegelgehäuse 10 um die Achse 35 des Lagerzapfens 32 nach vorne schwenkt.
Der motorische Schwenkbereich des Spiegelgehäuses 10 um die Achse 35 wird durch Anschläge begrenzt, die in die Unterseite des Getriebegehäuseunterteils 54 eingearbeitet sind und mit auf der Nockenscheibe 62 und der Zwischenscheibe 60 ausgebildeten Nocken zusammenwirken.
Hierzu ist zunächst zu bemerken, daß die Nockenscheibe 62 mit einer inneren, den Schaftteil 39 umfassenden Zylinderwand 64 in die entsprechend weite mittige Durchgangsbohrung der Zwischenscheibe 60 so weit eintaucht, daß die Oberfläche der Zylinderwand 64 die dem Getriebegehäuse 50 zugewandte Oberfläche der Zwischenscheibe 60 nach radial innen zu fortsetzt. Aus der auf das Getriebegehäuse 50 zuweisenden Oberfläche der Zylinderwand 64 erheben sich zwei gegenüberliegende, im Querschnitt rechteckige Anschlagnocken 66 und 67. Aus der auf das Getriebegehäuse 50 zuweisenden Oberfläche der Zwischenscheibe 60 erhebt sich ein im Querschnitt im wesentlichen rechtwinkliger dritter Anschlagnocken 68. Die Anschlagnocken 66, 67 und 68 greifen in Ringnuten ein, welche aus der Unterseite des Getriebegehäuseunterteils 54 herausgenommen sind (Fig. 8). So taucht der erste Anschlagnocken 66 in eine erste Nut 86 ein und der zweite Anschlagnocken 67 taucht in eine der ersten Nut 86 gegenüberliegende zweite Nut 87 ein. Die Nuten 86 und 87 liegen demzufolge auf einem Innenkreis des Getriebegehäuseunterteils 54 und besitzen ein Paar erster Anschläge 96 und 98, welche die im Uhrzeigersinn hinteren Begrenzungskanten der Nuten 86 und 87 sind.
Konzentrisch zu den beiden Nuten 86 und 87 ist in die Unterseite des Getriebegehäuseunterteils 54 radial außerhalb der beiden Nuten 86 und 87 und an die zweite Nut 87 angrenzend eine weitere Nut 88 eingebracht, in welche der dritte Anschlagnocken 68 eintaucht. Die weitere Nut 88 wird in Umfangsrichtung an einem Ende durch einen zweiten Anschlag 100 und in Umfangsrichtung gegenüberliegend durch einen dritten Anschlag 101 begrenzt. Ferner ist in die Unterseite des Getriebegehäuseunterteils 54 eine flache ringförmige Ausnehmung 95 eingebracht, in welche der zweite Gleitring 47 eingelegt werden kann.
Die Zylinderwand 64 der Nockenscheibe 62 ist an ihrem den Anschlagnocken 66 und 67 gegenüberliegenden Ende durch einen Ringflansch 69 erweitert, mit welchem die Nockenscheibe 62 die Zwischenscheibe 60 unterfaßt. Aus dem Ringflansch 69 erheben sich zwei gegenüberliegende Nasen 80 und 81 in axialer Richtung zur Zwischenscheibe 60, welche in Umfangsrichtung beidseitig mit schrägliegenden Flächen in die sonst ebene Oberseite des Ringflanschs 69 übergehen. Korrespondierend zu den Nasen 80 und 81 sind in der Unterseite der Zwischenscheibe 60 zwei gegenüberliegende Ausnehmungen 82 und 83 vorhanden, von denen jede eine der Nasen 80 und 81 derart aufnehmen kann, daß der Ringflansch 69 flächig gegen die Unterseite der Zwischenscheibe 60 anliegt, wenn die beiden Nasen 80 und 81 in den Ausnehmungen 82 und 83 eingefangen sind.
Die Nasen 80 und 81 sind hohl und öffnen sich nach unten und haben jeweils eine später noch im einzelnen zu erläuternde Innenkontur, die die Aufnahme jeweils eines der Nocken 34 und 36 erlaubt.
Ferner ist zu beachten, daß der Schaftteil 39 des Lagerzapfens 32 mit einer seitlichen, zur Klapp- und Schwenkachse 35 parallelen Abflachung 37 versehen ist, aus welcher eine sich parallel zur Klapp- und Schwenkachse 35 erstreckende Rippe 33 radial erhebt.
Während die mittigen Durchgangsbohrungen der Nockenscheibe 62, des Getriebegehäuseunterteils 54 sowie des Getriebegehäuseoberteils 52 rein zylindrisch sind und damit den Schaftteil 39 mit Rippe 33 mit wenig Spiel umfassen, ist das weitere Zahnrad 78 mit einer Nabe 77 versehen, welche einen radial einwärts gerichteten, der Form der Abflachung 37 mit Rippe 33 entsprechenden Vorsprung aufweist, so daß das weitere Zahnrad 78, wie bereits erwähnt, auf den Schaftteil 39 drehfest, jedoch axial verschiebbar aufgebracht werden kann.
Entsprechend besitzt der Sicherungsring 48 eine mittige Öffnung, deren Kontur ebenfalls der Abflachung 37 und der Rippe 33 beziehungsweise einer sich in dem Gewindeabschnitt 38 fortsetzenden Leiste 31 angepaßt ist, so daß der Sicherungsring 48 auf dem Lagerzapfen 42 ebenfalls drehfest, jedoch axial verschiebbar sitzen kann.
Nach dem Zusammenbau des Elektromotors 25 mit dem Getriebe 70 und der Befestigungsvorrichtung 30 ergibt sich folgendes Betriebsverhalten des Außenspiegels:
1. Wenn das Spiegelgehäuse 10 sich in Gebrauchslage befindet, ist die Nockenscheibe 62 durch Eingriff der Nasen 80 und 81 in die Ausnehmungen 82 und 83 mit der spiegelfußfesten Zwischenscheibe 60 nach Maßgabe der von der Druckfeder 44 entwickelten Kraft drehfest gekoppelt. Die Anordnung der ersten Nut 86 und der zweiten Nut 87 relativ zum ersten Anschlagnocken 66 und zum zweiten Anschlagnocken 67 ist so getroffen, daß die Anschlagnocken 66 und 67 an den - bei dem hier beschriebenen Beispiel eines Außenspiegels für die linke Fahrzeugseite - im Uhrzeigersinn hinteren Begrenzungskanten der Nuten 86 und 87 anliegen, welche als erste Anschläge 96 und 98 wirken. Das axial zwischen dem ersten Gleitring 46 und dem zweiten Gleitring 47 eingefaßte, spiegelgehäusefeste Getriebegehäuse 50 kann dann bei Aktivierung des Motors 25 im Gegensinn des Uhrzeigers an die Fahrzeugkarosserie heran relativ zum Spiegelfuß 1 motorisch geschwenkt werden. Bei dieser Schwenkbewegung bewegt sich die weitere Nut 88 über den in sie eingreifenden dritten Anschlagnocken 68 der spiegelfußfesten Zwischenscheibe 60 aus einer in Gebrauchslage des Spiegelgehäuses 10 eingenommenen Mittellage heraus so lange, bis die im Uhrzeigersinn vordere Begrenzungskante der weiteren Nut 88 gegen die Vorderkante des dritten Anschlagnockens 68 anläuft, so daß die genannte Vorderkante einen zweiten, die hintere Schwenkendlage des Spiegelgehäuses 10 definierenden Anschlag 100 bildet. Es versteht sich, daß die in Umfangsrichtung genommene Länge jeder der beiden Nuten 86 und 87 mindestens so groß sein muß, daß die ersten und zweiten Anschlagnocken 66 und 67 nicht eher an die in Uhrzeigerrichtung vorderen Begrenzungen der ersten und zweiten Nuten 86 und 87 anlaufen als der dritte Anschlagnocken 68 den zweiten Anschlag 100 findet.
Liegt der dritte Anschlagnocken 68 am zweiten Anschlag 100 an, schaltet der Elektromotor 25 selbsttätig ab.
Bei anschließend umgekehrter Drehrichtung des Elektromotors 25 wird das abgeschwenkte Spiegelgehäuse 10 aus der Schwenkendlage wieder in die Gebrauchslage geschwenkt, die durch Anlage der ersten Anschlagnocken 66 und 67 an den ersten Anschlägen 96 und 98 definiert ist. Der dritte Anschlagnocken 68 nimmt dann in der weiteren Nut 88 wieder die etwa mittlere Stellung ein.
2. Wird auf das in Gebrauchslage stehende Spiegelgehäuse 10 ein Schlag hinreichender Stärke von vorn ausgeübt, kann das Spiegelgehäuse diesem Schlag wie folgt ausweichen:
Da der Elektromotor 25 nicht aktiviert ist, ist seine Abtriebswelle 28 über das Getriebe 70, das weitere Zahnrad 78 und den Lagerzapfen 32 mit der Nockenscheibe 62 starr gekoppelt. Bei hinreichender Stärke des ausgeübten Schlages wirkt auf die Nockenscheibe 62 ein die von der Feder 44 ausgeübte Kraft überwindendes Drehmoment mit der Folge, daß sich die Nockenscheibe 62 aus dem Eingriff mit der Zwischenscheibe 60 löst und die Nasen 80 und 81 auf der im übrigen ebenen Unterseite der Zwischenscheibe 60 reiten. Demzufolge kann das Spiegelgehäuse 10 dem Schlag durch Abklappen nach hinten so weit ausweichen, bis der dritte Anschlagnocken 68 gegen den zweiten Anschlag 100 anläuft. Das Spiegelgehäuse 10 nimmt dann die hintere Abklappendlage ein, die im übrigen gleich der hinteren Schwenkendlage ist. Bei Beendigung der Schlageinwirkung bleibt das Spiegelgehäuse 10 entweder in der hinteren Klappendlage oder in einer Zwischenstellung zwischen dieser und der Gebrauchslage stehen.
Um das Spiegelgehäuse 10 wieder in die definierte Gebrauchslage überführen zu können, wird der Elektromotor 25 in Richtung Abschwenken aktiviert. Je nach Stellung des Spiegelgehäuses 10 bei Beendigung des Schlages dreht sich das Getriebegehäuse 50 um die Schwenkachse 35 so lange nach hinten, bis es die erwähnte hintere Klappendlage erreicht hat. Der weiter aktiviert bleibende Motor 25 dreht danach die Nockenscheibe 62 in Uhrzeigerrichtung so lange, bis die Nasen 80 und 81 wieder in die Ausnehmungen 82 und 83 einfallen. Wegen der erwähnten Dimensionierung der ersten und zweiten Nut 86 und 87 können die ersten und zweiten Anschlagnocken 66 und 67 dann auch in die Nuten 86 und 87 eintauchen. Damit ist die Nockenscheibe 62 wieder mit der Zwischenscheibe 60 gekoppelt, so daß der Elektromotor 25 abschaltet. Danach kann das Spiegelgehäuse 10 durch Aktivierung des Elektromotors 25 in umgekehrter Richtung wie erwähnt in die definierte Gebrauchslage übergeführt werden.
Wenn auf das Spiegelgehäuse 10 ein Schlag hinreichender Stärke von hinten ausgeführt wird, löst sich entsprechend wie nach einem Schlag von vorn die formschlüssige Kopplung zwischen Nockenscheibe 62 und Zwischenscheibe 60 bei nicht aktiviertem Elektromotor 25, so daß das Spiegelgehäuse 10 dem Schlag nach vorne so weit ausweichen kann, bis der dritte Anschlagnocken 68 gegen die dem zweiten Anschlag 100 gegenüberliegende Begrenzung 101 der weiteren Nut 88 anläuft, die damit als dritter Anschlag die vordere Klappendlage des Spiegelgehäuses 10 definiert. Zur Rückführung des nach vorne abgeklappten Spiegelgehäuses 10 in die Gebrauchslage empfiehlt es sich, dies durch Führung des Spiegelgehäuses 10 per Hand nach hinten auszuführen, bis die Nasen 80 und 81 wieder in die Ausnehmungen 82 und 83 einfallen. Das Spiegelgehäuse 10 ist dann bereit, auf Wunsch wieder elektromotorisch abgeschwenkt zu werden.
Der hier verwendete Elektromotor 25 ist ein 12-V-Gleichstrom-Kleinstmotor mit hoher Leerlaufdrehzahl, dessen Drehmoment durch das nachgeschaltete Getriebe 70 entsprechend dem Untersetzungsverhältnis heraufgesetzt ist. Um das Anfahren des Elektromotors 25 zu erleichtern, ist in die Befestigungsvorrichtung 30 eine Anlaufhilfe eingebaut. Diese besteht darin, nach dem Anfahren der Anschlagnocken 66, 67 und 68 gegen die zugehörigen Anschläge 96, 98 und 100 durch ein kurzzeitiges Weiterdrehen der Abtriebswelle 28 bis zum selbsttätigen Stillsitzen des Elektromotors 25 die Feder 44 so vorzuspannen, daß ihre Vorspannung beim später anschließenden Anlaufen des Elektromotors 25 in umgekehrter Drehrichtung die Überwindung der System-Haftreibung unterstützt. Zur Realisierung dieses Konzepts sind aus der an die Durchgangsbohrung angrenzenden Unterseite der Nockenscheibe 62 zwei gegenüberliegende Hohlprofile 85 ausgearbeitet, welche der Form der beiden Nocken 34 und 36 mit Umfangssspiel angepaßt sind. Jeder der beiden Nocken 34 und 36 besitzt ein Profil, welches in Richtung auf die Feder 44 dachartig spitz zuläuft und zur freien Stirnfläche des Lagerzapfens 32 zwei beabstandete Endflächen aufweist, welche parallel zur Schwenkachse 35 sowie parallel zu einem Radius des Lagerzapfens 32 verlaufen.
Jedes der Hohlprofile 85 in der Nockenscheibe 62 läuft entsprechend axial dachartig und spitzwinklig zu, so daß jede der Nocken 34 und 36 im zugehörigen Hohlprofil 85 nach Einrasten flächig auf den Keilflächen der Hohlprofile 85 sitzt. Jedoch sind die Keilflächen des zugehörigen Hohlprofils 85 zur Unterseite der Nockenscheibe 62 hin länger als die zugehörigen Keilflächen der Nocken 34 und 36, gehen zur Unterseite der Nockenscheibe 62 jedoch in Endflächen über, die parallel zu den Endflächen der Nocken 34 und 36 verlaufen. Dadurch gewinnt jeder der Nocken 34 und 36 im zugehörigen Hohlprofil 85 der Nockenscheibe 62 in Umfangsrichtung Spiel. Wenn daher einer der Anschlagnocken 66, 67 und 68 gegen den zugehörigen Anschlag 96 bzw. 98 bzw. 100 anläuft, kann der Lagerzapfen 32 um die Hälfte des genannten Spiels mit der Folge gedreht werden, daß die Keilflächen der Nocken 34 und 36 beziehungsweise der Hohlprofile 85 den Lagerzapfen 32 geringfügig von der Feder 44 axial wegziehen, die demzufolge die erwähnte Vorspannung erhält. Dennoch kann keiner der Nocken 34 und 36 aus dem zugehörigen Hohlprofil 85 der Nockenscheibe 62 in Umfangsrichtung entweichen, weil dies die Endflächen an den Hohlprofilen und den Nocken verhindern.
Während in dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel die Achse der Abtriebswelle 28 parallel zur Schwenkachse 35 sich erstreckt, kann der Elektromotor auch so in das Spiegelgehäuse 10 eingebaut werden, daß die Achse der Abtriebswelle 280 des Elektromotors 250 quer zur Schwenkachse 35 liegt (Fig. 9). In diesem Fall ist das Oberteil 520 des Getriebegehäuses 500 so geformt, daß die auf die Abtriebswelle 280 aufgekeilte erste Getriebeschnecke 720 in das Zwischenzahnrad 74 von oben eingreifen kann. Das Getriebeunterteil 540 ist lediglich im Bereich des Getriebes der horizontalen Lage des Elektromotors 250 angepaßt, im Bereich der Nuten und Ausnehmung für die Anschlagnocken und den zweiten Gleitring genauso geformt wie das Getriebegehäuseunterteil 54 der ersten Ausführungsform.
Es können auch einer der Anschlagnocken 66 und 67 sowie die zugehörige Nut 86 bzw. 87 weggelassen werden. Ferner können auch nur eine der Nasen 80 und 81 sowie nur eine der zugehörigen Ausnehmungen 82 und 83, und schließlich nur einer der Nocken 34 und 36 vorgesehen sein.
Bei der in Fig. 10 dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist der Lagerzapfen 32 durch einen Rohrniet 132 ersetzt, gegen dessen oberen radial auswärts weisenden Flansch 134 ein Ende einer Druckfeder 144 anliegt, und dessen untere Umbördelung 136 ein Rohrstück 138 unterfaßt. Das vom oberen Flansch 134 abgewandte Ende der Druckfeder 144 stützt sich auf der Oberfläche eines weiteren Zahnrads 178 ab, das funktional dem Zahnrad 78 entspricht und dessen radial äußerer Zahnkranz 179 mit der Abtriebsschnecke eines zweistufigen Schneckengetriebes 170 kämmt. Das Schneckengetriebe 170 ist wie bei den anderen Ausführungsformen der Erfindung mit der Abtriebswelle eines in Fig. 10 nicht dargestellten Elektromotors gekoppelt. Das weitere Zahnrad 178 ist auf der Außenperipherie des Rohrniets 132 in nicht dargestellter Weise drehfest, jedoch längs der Klappachse 135, die gleich der Achse des Rohrniets 132 entspricht, verschiebbar angebracht. Ein Getriebegehäuse 150 besitzt ein Oberteil 152, auf welchem der erwähnte Elektromotor befestigt ist, und welches um den Rohrniet 132 herum eine Aussparung derart aufweist, daß die Druckfeder 144 zwischen Rohrniet 132 und Getriebegehäuseoberteil 152 zur Abstützung auf dem weiteren Zahnrad 178 Platz findet. Mit dem Getriebegehäuseoberteil 152 ist ein Getriebegehäuseunterteil 154 verschraubt, welches zusammen mit dem Oberteil 152 das Getriebe 170 beherbergt und im übrigen eine Unterseite aufweist, welche entsprechend der Unterseite des Getriebegehäuseunterteils 54 beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1-8 mit Nuten und Anschlägen versehen ist. Zwischen weiterem Zahnrad 178 und Getriebegehäuseunterteil 154 ist ein Winkel-Gleitring 146 zwischengelegt, und ein zweiter Gleitring 147 ist zwischen die Unterseite des Getriebegehäuseunterteils 154 und einer Zwischenscheibe 160 radial außerhalb der im Getriebegehäuseunterteil 154 vorgesehenen Nuten zwischengelegt. Damit kann das Getriebegehäuse 150 relativ zum Rohrniet 132 zum motorischen Abschwenken des Spiegelgehäuses um den Rohrniet 132 drehen. Die spiegelfußfeste Zwischenscheibe 160 trägt einen dritten Anschlagnocken 168 in radialer Beabstandung zum Rohrniet 132, zum Rohrstück 138 und zu einer Nockenscheibe 162, der in eine weitere Nut 188 des Getriebegehäuseunterteils 154 eintaucht.
Die Zwischenscheibe 160 besitzt eine mittlere Durchgangsbohrung, durch die sich der Rohrniet 132, das Rohrstück 138 und eine Zylinderwand der Nockenscheibe 162 erstrecken.
Das Rohrstück 138 erstreckt sich bis zu einem axialen Flansch 177 des weiteren Zahnrads 178. Nicht dargestellt sind ein Nockenpaar, dessen Nocken vom Rohrstück 138 in Richtung der Nockenscheibe 162 zuweisen und ein den Nocken 34 und 36 entsprechendes Profil haben. Nicht dargestellt sind ferner Einsenkungen in der Nockenscheibe 162, deren Form den Rohrstück-Nocken entsprechen und in welchen die Rohrstück-Nocken in Umfangsrichtung Spiel haben. Dadurch wird eine Anlaufhilfe für einen Kleinstmotor geschaffen, der als Elektromotor eingesetzt werden kann. Diese Anlaufhilfe dient, ähnlich wie bei der im Zusammenhang mit dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung beschriebenen Anlaufhilfe dazu, in der Druckfeder 144 nach dem Anlaufen etwa des dritten Anschlagnockens 168 gegen einen Anschlag und vor dem endgültigen Abschalten des Kleinstmotors eine Vorspannung aufzubauen, welche das Anlaufen des Kleinstmotors in umgekehrter Drehrichtung erleichtert.
Im übrigen ist die Nockenscheibe 162 wie die Nockenscheibe 62 des ersten Ausführungsbeispiels gestaltet.

Claims (15)

1. Außenspiegel für Kraftfahrzeuge mit einem am Fahrzeug befestigbaren Spiegelfuß, einem eine Spiegelscheibe aufnehmenden Spiegelgehäuse, das am Spiegelfuß um eine - bei an dem Fahrzeug befestigtem Spiegelfuß - im wesentlichen vertikale Achse schwenkbar gelagert ist, wobei das Spiegelgehäuse mittels einer federbeaufschlagten Kupplung zwischen Spiegelfuß und Spiegelgehäuse in einer Anschlagstellung in der Gebrauchslage gehalten wird, bei welcher dem Fahrer die erforderliche Sicht nach hinten ermöglicht wird, und wobei das Spiegelgehäuse mittels eines Elektromotors, dessen Abtriebswelle über ein Getriebe mit einem spiegelgehäuse- oder einem spiegelfußfestem Bauteil gekoppelt ist, wie auch bei Schlageinwirkung aus der Gebrauchslage in eine karosserienahe, durch Anschläge bestimmte Lage nach hinten und vorne geschwenkt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß in der Gebrauchslage des Spiegelgehäuses (10) ein erster Nocken (66, 67), welcher an einem mit dem Spiegelgehäuse bzw. spiegelfußfesten Bauteil (60; 160) gekoppelten Element (62; 162) ausgebildet ist und in eine in ein Getriebegehäuseteil (54; 154; 540) eingelassene Nut (86, 87) eingreift, gegen eine Begrenzungskante (96, 98) der Nut (86, 87) als erstem Anschlag anliegt.
2. Außenspiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Spiegelgehäuse (10) an einem mit dem Spiegelfuß (1) fest verbundenen, mit einer Durchgangsbohrung versehenen Zapfen (32) oder einem Rohrniet (132) schwenkbar gelagert ist, welcher das Getriebegehäuseteil (54; 154; 540) durchdringt.
3. Außenspiegel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das mit dem spiegelfußfesten Bauteil (60; 160) gekoppelte Element eine Nockenscheibe (62; 162) ist, aus welcher der Nocken (66, 67) axial vorsteht.
4. Außenspiegel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als spiegelfußfestes Bauteil eine den Lagerzapfen (32) bzw. den Rohrniet (132) umgreifende, mit dem Spiegelfuß (1) fest verbundene Zwischenscheibe (60 bzw. 160) vorgesehen ist, auf welche das Getriebegehäuseteil (54; 154) sowie die Nockenscheibe (62; 162) mittels einer Druckfeder (44; 144) aufgespannt sind.
5. Außenspiegel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenscheibe (60; 160) zwischen der Unterseite des Getriebegehäuseteils (54; 154) gegebenenfalls durch Zwischenfügen eines Gleitrings (47; 147) und der Nockenscheibe (62; 162) angeordnet ist.
6. Außenspiegel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in einem das Getriebegehäuseteil (54; 154) aufweisenden Getriebegehäuse (50; 150) ein Zahnrad (78; 178) bezüglich des Lagerzapfens (32) oder Hohlniets (132) drehfest gehalten ist.
7. Außenspiegel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Nockenscheibe (62; 162) und der Zwischenscheibe (60; 160) ein derart federbelasteter Kupplungseingriff besteht, daß die Kupplung zwischen der Nockenscheibe (62; 162) und der Zwischenscheibe (60; 160) bei Schlag hinreichender Größe auf das Spiegelgehäuse (10) ausrückt.
8. Außenspiegel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Nockenscheibe (62; 162) wenigstens zwei bezüglich des ersten Nockens (66, 67) radial versetzte Nasen (80 und 81) ausgebildet sind, die bei eingerückter Kupplung in Ausnehmungen (82 und 83) an der Zwischenscheibe (60; 160) formschlüssig eingreifen.
9. Außenspiegel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Zwischenscheibe (60; 160) ein zweiter Nocken (68; 168) radial versetzt zu dem ersten Nocken (66, 67) ausgebildet ist, welcher in eine zu der Nut (86, 87) konzentrische zweite Nut (88; 188) in dem Getriebegehäuseteil (54; 154) eintaucht und in den Klappendlagen des Spiegelgehäuses (10) gegen jeweils eine von zwei Begrenzungskanten (100 und 101) der zweiten Nut (88; 188) anliegt.
10. Außenspiegel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Nut (86, 87) sowie die zweite Nut (88; 188) zur Schwenkachse (35; 135) des Spiegelgehäuses (10) konzentrisch ausgebildet sind.
11. Außenspiegel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die in Umfangsrichtung genommene Länge der ersten Nut (86, 87) nicht kleiner ist als die Hälfte der in Umfangsrichtung genommenen Länge der zweiten Nut (88; 188).
12. Außenspiegel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine die Feder (44; 144) vorspannende Anlaufhilfe (34, 36, 85) für den Elektromotor (25; 250) vorgesehen ist.
13. Außenspiegel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerzapfen (32) wenigstens eine radial abstehende und axial profilierte Nase (34 bzw. 36) aufweist, welche in eine entsprechend profilierte Ausnehmung (85) der Nockenscheibe (62) mit umfangmäßigem Spiel eingreift.
14. Außenspiegel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (85) Schrägflächen aufweist, auf welche die Nase (34 bzw. 36) innerhalb des Spiels zur axialen Verschiebung des Lagerzapfens (32) gegen die Wirkung der Feder (44) aufläuft.
15. Außenspiegel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenscheibe (60) mit Mitteln (61, 63 und 65) versehen ist, welche ein nachträgliches Anbringen derselben auf einem Arm (5) des Spiegelfußes (1) erlauben.
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