DE4018422C2 - Bodenbearbeitungsgerät - Google Patents
BodenbearbeitungsgerätInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Bodenbearbeitungsgerät gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Herkömmliche Bodenbearbeitungsgeräte werden z. B. zur
Bearbeitung einer Stoppel, eines Saatbeets und in
Kombination mit rotierenden Walzen, wie Kreiseleggen,
Zinkenrotoren oder einer Fräse eingesetzt, wobei das
Bodenbearbeitungsgerät durch Herunterklappen zweier
Seitenrahmen mit z. B. 1 m oder 1,5 m Breite von einer
Transportbreite von 3 m auf eine Arbeitsbreite von z. B. 5 m
bzw. 6 m bringbar ist. Bei den bisher bekannten
Bodenbearbeitungsgeräten ist am Grundrahmen und an den
beiden Seitenrahmen jeweils ein nachlaufendes
walzenförmiges Gerät gelagert, das sich über die Breite des
Grundrahmens bzw. des Seitenrahmens erstreckt.
Beim Einsatz derartiger Bodenbearbeitungsgeräte hat es sich
gezeigt, daß sich im Trennspalt zwischen zwei benachbarten
Walzen durch das verdrängte Erdreich ein Wall bildet, der
die Aussaatgenauigkeit und das Austreiben des Saatguts be
einträchtigen kann, so daß unter Umständen sogar ein Nach
walzen des Bodens erforderlich ist.
Ein gattungsgemäßes Bodenbearbeitungsgerät ist aus dem DE-GM 72 07 727
bekannt. Bei diesem Bodenbearbeitungsgerät mit einem in
einen nicht klappbaren Grundrahmen und daran angelenkten Seiten
rahmen aufgeteilten Tragrahmen sind mehrere Querreihen Bodenbe
arbeitungswerkzeuge und Walzen vorgesehen, die den Bodenbearbei
tungswerkzeugen nachlaufen. Ein Trennspalt zwischen zwei benach
barten Walzen fluchtet im wesentlichen mit der Wirkungslinie ei
nes der Bodenbearbeitungswerkzeuge. Ein Teil der Bodenbearbei
tungswerkzeuge ist am Grundrahmen, ein anderer Teil an den
klappbaren Seitenrahmen angebracht. Die an den Seitenrahmen an
geordneten Walzen laufen hauptsächlich nur den an den Seitenrah
men angeordneten Bodenbearbeitungswerkzeugen nach. Zum Straßen
transport müssen getrennte Mittel zum Anheben der Walzen vorhan
den sein, die den am Grundrahmen befestigten Bodenbearbeitungs
werkzeugen nachlaufen.
Ein anderes Bodenbearbeitungsgerät ist aus der DE-OS 26 56 990
bekannt, bei dem sowohl die Bodenbearbeitungswerkzeuge als auch
die Walzen ausschließlich an schwenkbaren Rahmenteilen angeord
net sind. Weitere Bodenbearbeitungsgeräte sind aus der DE-AS 19
31 796 und DE-PS 30 36 565 bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bodenbearbeitungs
gerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 so weiterzubilden,
daß die walzenförmige Geräte zum Transport einfach verstaubar
sind, ohne daß die durch die Bodenbearbeitung bei abgeklappten
Seitenrahmen auf die Bodenbearbeitungsgeräte wirkende Kraft im
Tragrahmen ungünstig verteilt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale im kenn
zeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen
definiert.
Erfindungsgemäß erstrecken sich die an den klappbaren Seitenrah
men gelagerten walzenförmigen Geräte über die gesamte Arbeits
breite und laufen nicht nur den Bodenbearbeitungswerkzeugen
nach, die jeweils an den klappbaren seitenrahmen angeordnet
sind, sondern auch allen am Grundrahmen gelagerten Bodenbearbei
tungswerkzeugen mit der Ausnahme desjenigen, das fluchtend zum
Trennspalt zwischen den benachbarten walzenförmigen Geräten
liegt. Getrennte Mittel zum Anheben der walzenförmigen Geräte,
die den am Grundrahmen befestigten Bodenbearbeitungswerkzeugen
nachlaufen, sind damit entbehrlich.
Durch die Relativanordnung des Trennspal
tes der Walzen relativ zu den Bodenbearbeitungswerkzeugen,
wird das Erdreich durch die Walzen in die von einem Boden
bearbeitungswerkzeug ausgebildete Bodenfurche gedrückt, so
daß im Bereich des Trennspalts kein Wall entstehen kann.
Die Furche ist nach dem Überfahren mit dem erfindungsge
mäßen Bodenbearbeitungsgerät weitgehend eingeebnet.
Mit der vorteilhaften Weiterbildung gemäß Patentanspruch
2 können walzenförmige Geräte in einer Standard
breite eingesetzt werden, so daß für die Seitenrahmen keine
Geräte mit Sonderlängen bereitzustellen sind. Damit lassen
sich die Herstellungs- und Lagerkosten des Boden
bearbeitungsgeräts wesentlich senken. Beim Einsatz gat
tungsgemäßer Bodenbearbeitungsgeräte in unebenen, hügeligen
Feldern hat es sich gezeigt, daß bei der Bearbeitung eines
sich z. B. in Arbeitsrichtung erstreckenden Hügels, die
Mittelwalze des Grundrahmens nur mit einem Teilbereich auf
dem Hügelkamm aufsitzt und die Erdabschnitte der Walze
nicht aufliegen. Da die kurzen Walzen der Seitenrahmen ge
lenkig gelagert sind, liegen diese wiederum an den Seiten
flanken des Hügels auf, so daß der Abschnitt zwischen dem
Auflage-Teilbereich der Mittelwalze auf dem Hügelkamm und
den seitlichen Walzen unbearbeitet bleibt. Durch die mit
tige Teilung der Walzen liegen diese auf beiden Flanken des
Hügels auf, so daß eine flächendeckende Bearbeitung gewähr
leistet ist.
Eine besonders platzsparende Anordnung ergibt sich, wenn
gemäß Patentanspruch 3 eine ungerade Anzahl von Bodenbear
beitungswerkzeugen über den Querschnitt des Tragrahmens
verteilt ist.
Durch die Lagerung der walzenförmigen Geräte am Seitenrah
men und deren Anlenkung gemäß Patentanspruch 4 am
Grundrahmen können die walzenförmigen Geräte in eine
vertikale Transportstellung gebracht werden, so daß z. B.
auch Walzen mit eher Breite von 3 m einsetzbar sind.
Durch die Weiterbildung gemäß Patentanspruch 6 läßt sich
der Seitenrahmen zum Verschwenken nach außen bewegen, so
daß die innenliegenden Abschnitte der walzenförmigen Geräte
beim Verschwenken keine Bodenberührung haben. Diese Weiter
bildung läßt sich besonders vorteilhaft dann anwenden, wenn
sich das Bodenbearbeitungsgerät durch die Dreipunkt-Aufhängung
des Ackerschleppers nicht weit genug vom Boden
abheben läßt.
Es wird bevorzugt, beide Seitenrahmen über einen gemeinsa
men Hydraulikzylinder, der gemäß Patentanspruch 7 vom
Hydrauliksystem des Ackerschleppers versorgt wird, zu ver
schwenken.
Das Bodenbearbeitungsgerät läßt sich auf einfache Weise an
unterschiedliche Bodenbeschaffenheiten und Arbeitstiefen
anpassen, indem die walzenförmigen Geräte höhenverstellbar
im Seitenrahmen gelagert sind. Die Höhenverstellung ist ge
mäß Patentanspruch 11 vorteilhafterweise beim Transport
festlegbar.
Gemäß den Patentansprüchen 13 bis 16 kann das Bodenbearbei
tungsgerät unterschiedliche Arten von Bodenbearbeitungsag
gregaten tragen, von denen einige in den genannten Pa
tentansprüchen aufgeführt sind.
Mit der Weiterbildung gemäß Patentanspruch 17 ergibt sich
für die walzenförmigen Geräte jeweils eine Länge von ca.
3 m, so daß sich bei jeder Durchfahrt des Feldes eine
homogene Bearbeitungsspur von 2 × 3 m ergibt. Häufig wird im
Anschluß an die Aufbereitung des Feldes Saatgut mit einer
gesonderten Sämaschine ausgebracht. Diese Sämaschinen haben
üblicherweise eine Breite von 3 m, so daß diese bei der
Weiterbildung der Erfindung gemäß Patentanspruch 2
innerhalb der Spur einer Walze fahren können. Bei
einer Vorbehandlung des Saatbeets einem gattungsgemäßen
Bodenbearbeitungsgerät mit dreigeteilten Walzen muß die
Sämaschine dagegen bei jeder zweiten Längsfahrt in einer
Spur fahren, die durch zwei kurze Walzen der Seitenrahmen
gebildet ist und die, wie vorstehend beschrieben, eine
inhomogene Oberfläche aufweist.
Eine besonders intensive und damit wirtschaftliche
Bearbeitung des Bodens läßt sich durch Merkmalkombination
der Patentansprüche 17 bis 20 erreichen.
Die synchrone Schwenkbewegung der Seitenrahmen ist gewähr
leistet, wenn diese mittels einer Synchronisationseinrich
tung, z. B. Verzahnungen, gekoppelt sind.
Nachstehend werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Er
findung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Ausführungs
beispiels eines Bodenbearbeitungsgeräts in der
Arbeitsstellung;
Fig. 2 das Ausführungsbeispiel aus Fig. 1 in der Transport
stellung und
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel
eines Bodenbearbeitungsgeräts in Arbeitsstellung.
Gemäß Fig. 1 ist ein Bodenbearbeitungsgerät 1 mit einer
Dreipunkt-Aufhängung 2 an einen Ackerschlepper 3 angehängt,
der das Bodenbearbeitungsgerät in Arbeitsrichtung X (s.
Fig. 3) über den zu bearbeitenden Boden zieht. In einem
Tragrahmen 6 sind quer zur Arbeitsrichtung X, die in Fig. 1
senkrecht zur Zeichenebene steht, eine Vielzahl von gleich
beabstandeten Zinkenwerkzeugen 4 (im folgenden Zinken 4 ge
nannt) angeordnet. Den Zinken 4 nachlaufend sind an dem vom
Ackerschlepper 3 entfernten Abschnitt des Tragrahmens 6
zwei nebeneinander angeordnete Walzen 8, vorzugsweise Stab-
oder Zahnpackerwalzen, gelagert.
Wie aus den Fig. 1 bis 3 ersichtlich ist, besteht der im
wesentlichen rechteckige Tragrahmen 6 aus einem mittigen,
rechteckigen Grundrahmen 10 und zwei an diesem beidseitig
angeordneten Seitenrahmen 12. Diese sind jeweils über zwei
Schwenkhebel 14 an einem vorderen bzw. hinteren Querträger
20a, 24a des Grundrahmens 10 angelenkt und mittels eines
Hydraulikzylinders 16, in der Ansicht nach Fig. 1 und 2
nach oben verschwenkbar. Die Schwenkhebel 14 sind an
vorderen und hinteren Querträgern 20b, 24b des Seitenrahmens
12 befestigt, die bei unverschwenkten Seitenrahmen 12 mit
den Querträgern 20a, 24a geteilte, sich über die gesamte
Arbeitsbreite erstreckende Querträger 20, 24 bilden. Die
Schwenkhebel 14 liegen in der Arbeitsstellung auf nicht
gezeigten Anschlagelementen des Grundrahmens 10 oder,
genauer gesagt, der vorderen und hinteren Querträger
20a, 24a des Grundrahmens 10 auf. Der Hydraulikzylinder 16
ist an zwei einander in Querrichtung gegenüberliegenden
Schwenkhebeln 14 der Seitenrahmen 12 angelenkt, so daß
diese bei einer Betätigung des Hydraulikzylinders 16
gemeinsam verschenkbar sind. Der Grundrahmen 10, die
Schwenkhebel 14 und die Seitenrahmen 12 werden bevorzugter
weise aus Vierkantstahl hergestellt.
Vorteilhafterweise werden der Grundrahmen 2,5 m oder 3 m
breit und jeder Seitenrahmen 14 in einer Breite von 1 m bis
1,5 m ausgeführt, so daß bei verschwenkten Seitenrahmen 12
die nach der StVO zulässige maximale Gesamtbreite für
landwirtschaftliche Fahrzeuge von 3 m nicht überschritten
wird.
Wie aus der Draufsicht gemäß Fig. 3 ersichtlich ist, können
an den vorderen und hinteren Querträgern 20 und 24 sowie an
einem mittleren, geteilten Querträger 22 des Grundrahmens
10 und der Seitenrahmen 12 verschiedene Bodenbearbeitungs-Werkzeuge
gelagert sein. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1
sind z. B. am vorderen und am mittleren Querträger 20 und 22
jeweils eine Reihe mit fünf bzw. sechs Zinken 4 angeordnet,
wobei die Zinkenreihen jeweils um einen halben
Zinkenabstand zueinander versetzt sind, so daß bei der Bo
denbearbeitung durch jede Zinke 4 eine Bodenfurche gebildet
wird, deren Mittellinien 26 in Fig. 1 gestrichelt darge
stellt ist. Vorteilhafterweise wird eine ungerade Ge
samtanzahl von Zinken 4, in Querrichtung verteilt, im Trag
rahmen 6 befestigt, so daß die Wirkungslinie 26 der
mittleren Zinke 27 mit der Mittelachse 28 des Boden
bearbeitungsgeräts 1 zusammenfällt.
Die Walzen 8 sind jeweils über U-förmige Rahmen 25 (s. Fig.
3) am hinteren Querträger 24b eines Seitenrahmens 12 gela
gert. Da die Gesamtbreite des Bodenbearbeitungsgeräts 1
durch zwei Walzen 8 abgedeckt wird, erstrecken sich diese
jeweils vom Seitenrahmen 12 bis hin zur Mittelachse 28 des
Bodenbearbeitungsgeräts. Aufgrund der seitlich angeordneten
Walzen-Lagereinrichtungen ist es nicht möglich, die Walzen
8 im Bereich der Mittelachse 28 bündig aneinander an
schließen zu lassen, so daß dort ein Walzenspalt 30 ent
steht, der mit der Wirkungslinie 26 der mittleren Zinke 27
fluchtet.
Um unterschiedliche Arbeitstiefen einstellen zu können,
sind die Walzen 8 mittels eines nicht dargestellten Höhen
verstellmechanismus in der Höhe einstellbar.
Wie in Fig. 2 dargestellt ist, ist die Schwenkachse 32 je
des Schwenkhebels 14 derart gewählt, daß sich die Walzen 8
bei angehobenem Bodenbearbeitungsgerät 1 ohne Berührung mit
dem Boden in die vertikale Transportstellung verschwenken
lassen. In dieser Stellung sind die Schwenkhebel 14, die
Seitenrahmen 12 und die an diesen gelagerten Walzen 8 und
Zinken 4 gegenüber dem Grundrahmen 10 um z. B. 90°
verschwenkt. Zur Transportsicherung werden dabei die
Höhenverstelleinrichtungen der Walzen 8 arretiert, in dem
z. B. der zum Betätigen des Hydraulikzylinders 16
aufzubringende Hydraulikdruck auch zum Betätigen einer
nicht gezeigten Arretiereinrichtung verwendet wird. Zur
Entlastung des Hydraulikzylinders 16 können auch die
Schwenkhebel 14 in der Transportstellung mittels einer
weiteren hydraulisch betätigbaren Arretiereinrichtung
gegenüber dem Grundrahmen 10 festgelegt werden. Da das
Hydrauliksystem zur Versorgung des Hydraulikzylinders 16,
die Arretiereinrichtungen sowie der Verschwenkmechanismus
für die Seitenrahmen an sich bekannt sind, sei an dieser
Stelle auf eine ausführliche Beschreibung dieser Bauteile
verzichtet.
Bei dem in Fig. 3 gezeigten Ausführungsbeispiel ist zusätz
lich zu den beiden zueinander versetzten Zinkenwerkzeugrei
hen, die am hinteren Querträger 24 und am mittleren Quer
träger 22 des dreigeteilten Tragrahmens 6 gelagert sind,
eine Reihe mit Schälscheiben 34 vorgesehen. Diese sind
derart im hinteren Querträger 24 gelagert, daß sie in
Arbeitsrichtung X gesehen jeweils eine mit Zinken 4 fluch
tende Wirkungslinie aufweisen. So sind beim gezeigten
Ausführungsbeispiel in Querrichtung fünf Schälscheiben 34
angeordnet, die den fünf Zinken 4 des ersten Querträgers 20
nachlaufen. Der sonstige Aufbau des Fig. 3 entnehmbaren
Ausführungsbeispiels ist weitgehend identisch mit dem
vorbeschriebenen Bodenbearbeitungsgerät 1, so daß auf eine
detaillierte Beschreibung der übereinstimmenden Bauteile
verzichtet werden soll.
Es sei nochmals ausdrücklich betont, daß anstelle der
vorstehend beschriebenen Zinkenwerkzeuge 4 und der Walzen 8
auch beliebige andere Bodenbearbeitungsaggregate einsetzbar
sind. So können anstelle der in den Ausführungsbeispielen
gezeigten Walzen 8 auch beliebige andere walzenförmige
Geräte, wie z. B. Wälzeggen, Rütteleggen, Rotoreggen,
Scheibeneggen, Spatenrolleggen, Zinkenrotoren oder Krümler
eingesetzt werden. Die Geräte 8 können in an sich bekannter
Weise über einen Zapfwellenantrieb angetrieben werden,
wobei die Antriebswelle der Geräte 8 an eine Zapfwelle des
Schleppers 3 ankoppelbar ist.
Um das Verschwenken der walzenförmigen Geräte zu erleich
tern, können die Seitenrahmen 12 seitlich verschiebbar auf
den Schwenkhebeln 14 gelagert sein, so daß das näher an der
Schwenkachse 32 befindliche Ende des walzenförmigen Geräts
8 beim Verschwenken nicht in Bodenberührung kommt.
In der Fig. 2 entnehmbaren Transportstellung ist das Boden
bearbeitungsgerät 1 über die Dreipunktaufhängung 2 des Ackerschleppers
3 angehoben, so daß die Zinken 4 im Abstand
zum Boden stehen. Um das Bodenbearbeitungsgerät 1 in seine
Arbeitsstellung zu bringen, werden die Schwenkhebel 14
durch das Ausfahren des oder der Hydraulikzylinder 16 pa
rallel zu den Querträgern 20, 22, 24 nach unten verschwenkt,
so daß die Seitenrahmen 12 gemeinsam mit dem Grundrahmen 10
den rechteckigen, sich über die Arbeitsbreite von vorzugs
weise 5,5 m oder 6 m erstreckenden Tragrahmen 6 für die
Zinken 4 und die nachlaufenden Walzen 8 bilden. Im
ausgeklappten Zustand wird das Bodenbearbeitungsgerät 1
über dies Dreipunktaufhängung 2 abgesenkt, so daß die
Anordnung bereit für die Aufbereitung z. B. eines Saatbeetes
ist.
Durch die ungerade Anzahl der Zinken 4 und der zueinander
versetzten Reihenanordnung ist die Anzahl der
Bearbeitungsfurchen gleich der Zinkenanzahl, wobei, wie
beschrieben, die Wirkungslinie der mittleren Zinke 27 mit
der Mittelachse 28 des Bodenbearbeitungsgeräts 1
zusammenfällt. Da der mittige Trennspalt 30 zwischen den
Walzen 8 mit der von der Zinke 27 gebildeten Furche
fluchtet, wird das in den Walzenspalt 30 verdrängte
Erdreich in die Furche gedrückt, so daß zwischen den
Walzen 8 kein Erdwall entstehen kann. Es wird somit eine
äußerst gleichmäßige Aufbereitung des Bodens mit einer
planen Saatbeetoberfläche erzielt.
Vorstehend sind nur einige Ausführungsbeispiele der Erfin
dung erläutert.
Es liegt jedoch für den Fachmann auf der Hand, daß zahlrei
che Abwandlungen und Änderungen ausführbar sind, ohne den
in den beigefügten Patentansprüchen definierten Schutzbereich
der Erfindung zu verlassen.
Claims (22)
1. Bodenbearbeitungsgerät mit einem Tragrahmen (6) für zumin
dest eine Querreihe von zueinander beabstandeten Bodenbear
beitungswerkzeugen (4, 34), der in einen Grundrahmen (10)
und zwei beidseitig daran angelenkte Seitenrahmen (12) un
terteilt ist, die jeweils aus einer horizontalen Arbeits
stellung in eine Transportstellung verschwenkbar sind, wobei
am Tragrahmen (6) eine Vielzahl von den Bodenbearbeitungs
werkzeugen (4, 34) nachlaufenden walzenförmigen Geräten (8)
befestigt ist, die sich im wesentlich über die Arbeitsbreite
des Bodenbearbeitungsgeräts erstrecken, wobei der Trennspalt
(30) zwischen zwei benachbarten walzenförmigen Geräten (8)
in Arbeitsrichtung gesehen im wesentlichen mit der Wirkungs
linie (26, 28) eines Bodenbearbeitungswerkzeugs (4, 34)
fluchtet, wobei die Bodenbearbeitungswerkzeuge (4, 34) zum
Teil am Grundrahmen (10) und zum Teil an den Seitenrahmen
(12) befestigt sind und wobei jeder der Seitenrahmen (12)
zumindest eines der walzenförmigen Geräte (8) lagert,
dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden beidseitig des Grundrahmens (10) angeordnete Sei
tenrahmen (12) jeweils ein auskragend gelagertes walzenför
miges Gerät (8) tragen, die sich gemeinsam über die Arbeits
breite erstrecken und allen am Grundrahmen befestigten Bo
denbearbeitungswerkzeugen (3, 34) bis auf dem fluchtend zum
Trennspalt (30) angeordneten Bodenbearbeitungswerkzeug (4,
34) in deren Wirkungslinien nachlaufen.
2. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die walzenförmigen Geräte (8) gleich lang sind.
3. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
am Tragrahmen (6) eine ungerade Anzahl von Bodenbearbei
tungswerkzeugen (4) in Querrichtung verteilt angeordnet ist,
so daß der Trennspalt (30) der walzenförmigen Geräte (8) mit
dem mittleren Bodenbearbeitungswerkzeug (27) fluchtet.
4. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Seitenrahmen (12) mittels Schwenkhebeln (14) derart am
Grundrahmen (10) angelenkt ist, daß das am Seitenrahmen (12)
befestigte walzenförmige Gerät (8) in Vertikalrichtung ver
schwenkbar ist.
5. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Schwenkhebel (14) in Arbeitsstellung auf dem Grundrah
men (10) aufliegt.
6. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Seitenrahmen (12) parallel zur Längsachse des walzen
förmigen Geräts (8) verschiebbar auf den Schwenkhebeln (14)
gelagert ist.
7. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
gekennzeichnet durch
Ankopplungen an das Dreipunkt-Rydrauliksystem eines Acker
schleppers (3).
8. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 4 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Schwenkhebel (14) mittels eines am Grundrahmen (10) ab
gestützten Hydraulikzylinders (16) verschwenkbar ist.
9. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 4 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schwenkhebel (14) beider Seitenrahmen (12) durch einen
gemeinsamen Hydraulikzylinder (16) verschwenkbar sind, der
jeweils nahe dem Anlenkpunkt (32) jedes Schwenkhebels
(14) am Grundrahmen (10) an den Schwenkhebel (14) angreift.
10. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die walzenförmigen Geräte (8) höhenverstellbar am Seitenrah
men (12) gelagert sind.
11. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
den walzenförmigen Geräten (8) eine Arretiereinrichtung zur
Festlegung ihrer Relativlage im Seitenrahmen (12) zugeordnet
ist.
12. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
den Schwenkhebeln (14) eine Arretiereinrichtung zur Festle
gung ihrer Relativlage zum Grundrahmen (10) zugeordnet ist.
13. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Bodenbearbeitungswerkzeuge Zinkenwerkzeuge (4) sind.
14. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Bodenbearbeitungswerkzeuge Schälscheiben (34) sind.
15. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die walzenförmigen Geräte Walzen (8), vorzugsweise Stab- oder
Zahnpackerwalzen, sind.
16. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die walzenförmigen Geräte rotierende Eggen sind.
17. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Grundrahmen (10) vorzugsweise eine Breite von 3 m und
jeder Seitenrahmen (12) eine Breite von 1,5 m hat.
18. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Tragrahmen (6) in Querrichtung elf Bodenbearbeitungswerk
zeuge (4) angeordnet sind, wovon sieben Bodenbearbeitungs
werkzeuge (4) am Grundrahmen (10) befestigt sind.
19. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Tragrahmen (6) eine Vielzahl von in Arbeitsrichtung (X)
hintereinander angeordneten Reihen von Bodenbearbeitungs
werkzeugen (4) angeordnet ist.
20. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Bodenbearbeitungswerkzeuge (4) zweier benachbarter Rei
hen um einen halben Querabstand zueinander versetzt sind.
21. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 4 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schwenkhebel (14) über eine Synchroni
sationseinrichtung gekoppelt sind, um eine gleichzeitige
Verschwenkung der walzenförmigen Geräte (8) zu gewährlei
sten.
22. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß
jedes walzenförmige Gerät (8) ca. 3 m lang ist.
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1990
- 1990-06-08 DE DE19904018422 patent/DE4018422C2/de not_active Expired - Fee Related
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