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Die vorliegende Erfindung betrifft eine landwirtschaftliche Bodenbearbeitungsmaschine mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1.
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Aus dem Stand der Technik ist eine große Vielzahl verschiedenster landwirtschaftlicher Maschinen zur Bodenbearbeitung und/oder zur Aussaat bekannt. Nicht nur hinsichtlich der Eingriffswerkzeuge herrscht eine sehr große Variantenvielfalt; auch die Baugrößen können sehr stark variieren, so dass derartige Maschinen mitunter große Arbeitsbreiten aufweisen können, was in aller Regel Schwenk- und Faltmechanismen erfordert, um eine Transportfähigkeit auf öffentlichen Straßen gewährleisten zu können.
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Eine häufig verwendete Bauart solcher Geräte, die mittels einer Zugmaschine über eine zu bearbeitende Ackerfläche gezogen werden, umfasst einen angehängten Rahmen mit eigenem Fahrwerk und großer Arbeitsbreite. Solche Bodenbearbeitungsmaschinen können bspw. mit Lockerungs- und/oder Schneidwerkzeugen, bspw. als sog. Kurzscheiben- oder Zinkeneggen oder Grubber oder dergl. ausgebildet sein. Derartige Bodenbearbeitungsmaschinen können zudem mit Säkombinationen wie Säschare und/oder Düngerstreueinrichtungen bzw. Düngerscharen ausgestattet sein. Auch können die Arbeitswerkzeuge jeweils kombiniert werden, so dass bspw. eine Bodenbearbeitungsmaschine sich im Wesentlichen aus einer Kurzscheibenegge und aus Säscharen zusammensetzt. Zum Zwecke des Transport der Maschine können normalerweise seitlich an einem Hauptrahmen angelenkte Teile ihres Rahmens verschwenkt werden, so dass die Baubreite der Maschine auf ein für die Straßenfahrt zulässiges Maß reduziert werden kann.
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Um eine gewünschte Arbeitstiefe der Arbeitswerkzeuge bei einer Feldfahrt einstellen zu können und/oder um diese Arbeitstiefe bedarfsweise weitgehend konstant zu halten, ist es bei aus dem Stand der Technik bekannten Bodenbearbeitungsmaschinen teilweise vorgesehen, die jeweilige Bodenbearbeitungsmaschine mit verschiedensten Abstützeinrichtungen, welche an deren vorderen und deren hinterem Ende angebracht sind, zu versehen. Die Abstützeinrichtungen können hierbei vorzugsweise als Stützräder oder als sog. Packer ausgebildet sein und insbesondere Rollen, Walzen, Reifen oder dergl. umfassen. Die Abstützeinrichtungen können in der Regel mittels Stellglieder, bspw. in Form von hydraulisch arbeitenden Zylindern in Bezug auf den Rahmen der Bodenbearbeitungsmaschine bzw. in Bezug auf die Arbeitswerkzeuge verschwenkt werden, wodurch jeweils die Arbeitstiefe solcher landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsmaschinen definiert werden kann.
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Eine landwirtschaftliche Maschine mit mehreren gegeneinander verschwenkbaren Maschinenabschnitten geht aus der
EP 2 868 180 A1 hervor. Die hier beschriebene Maschine weist quer zur Fahrtrichtung fünf Maschinenabschnitte auf, an denen jeweils Arbeitswerkzeuge in Form von Schneidscheiben und an deren rückwärtigen Enden jeweils Packerwalzen bzw. Packerrollen angebracht sind. Zur Verstellung der Arbeitstiefe der Arbeitswerkzeuge bzw. der landwirtschaftlichen Maschine werden die Packerwalzen jeweils mittels Hydraulikzylinder über quer zur Fahrtrichtung orientierte Achsen verschwenkt. Denkbar wäre auch das jeweilige Verschwenken der Arbeitswerkzeuge, was jedoch insbesondere bei als Scheibeneggen ausgeführten Maschinen den Nachteil zeigt, dass sich durch eine Verdrehung der Scheibenachsen gegenüber einer Arbeitsrichtung der jeweilige Eingriffswinkel zur Bodenfläche verändert, wodurch wiederum die Arbeitsqualität in Abhängigkeit von der jeweiligen Arbeitstiefe sich verändert, und dass mehr bzw. weniger Fläche bearbeitet wird als dies unter Umständen beabsichtigt ist.
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Die durch die
EP 2 868 180 offenbarte Maschine besitzt jeweils vorne an den Seitenteilen links und rechts zusätzliche Frontstützräder, deren Positionen bei einer Verstellung der Arbeitstiefe entsprechend anzupassen sind, und die ebenfalls mit einem hierfür geeigneten Stellzylinder ausgestattet sind. Soll die mit der Maschine zu erzielende Arbeitstiefe verstellt werden, so müssen jeweils die Verfahr- bzw. Stellwege aller Hydraulikzylinder auf ein gewünschtes Maß begrenzt werden, was jedoch bei großen Maschinen mit entsprechend vielen Zylindern mitunter sehr zeitaufwendig sein kann, so dass eine schnelle Anpassung der Arbeitstiefe nicht möglich ist. Darüber hinaus sind derartige Zylinder relativ kostenintensiv und benötigen nicht nur eine leistungsfähige Hydraulikversorgung des Zugfahrzeuges, sondern darüber hinaus eine vergleichsweise kostenintensive Steuerung und ein umfangreiches Netz an Zuleitungen, um jeweils in der benötigten Weise angesteuert werden zu können.
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Um die Handhabung derartiger Maschinen zu vereinfachen, ist es aus dem Stand der Technik bekannt, die mittels hydraulischer Zylinder verstellbaren Stützräder der Seitenteile über Koppelstangen mit den höhenverstellbaren Aufhängungen der jeweiligen Packer desselben Seitenteils zu verbinden bzw. zu koppeln. Eine solche Konfiguration findet sich bspw. bei einer Bodenbearbeitungsmaschine, wie sie durch die
DE 10 2008 024 279 A1 offenbart ist.
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Bei Maschinen mit sog. zweigeteiltem Packer, d.h. bei Maschinen, an denen zwar an den Seitenteilen jeweils Packerwalzen angeordnet sind, an den Mittelsegmenten jedoch nicht, besteht die generelle Einschränkung hinsichtlich der damit realisierbaren Arbeitsbreiten, da für einen Straßentransport die Seitenteile mitsamt den daran angelenkten Packerwalzen senkrecht zu verschwenken sind. Aufgrund einer derzeit für Transporte auf öffentlichen Straßen im Bereich der Europäischen Union geltenden Einschränkung auf eine maximal zulässige Transporthöhe von vier Metern ist somit auch die Arbeitsbreite solcher Maschinen beschränkt. Sollen größere Arbeitsbreiten realisiert werden, muss auch am Mittelsegment eine Packerwalze mit angebaut sein, so dass die Packerwalze insgesamt drei- oder mehrteilig aufgebaut ist. Eine solche Konfiguration findet sich zwar bei der Bodenbearbeitungsmaschine gemäß
DE 10 2008 024 279 A1 , doch sind an der mittleren Packerwalze wiederum zwei Stellzylinder angebracht, um die Arbeitstiefe dieser Packerwalze separat verstellen zu können, da für diese keine Bewegungsübertragung mittels Koppelstangen von den vorderen Stützrädern vorgesehen ist.
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Eine weitere Ausgestaltungsvariante einer mit Scheibeneggen ausgestatteten landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsmaschine geht aus der
DE 10 2015 116 433 A1 hervor. Bei dieser Maschine ist sowohl für die Tiefenverstellung von heckseitigen Packerwalzen als auch zur Tiefenverstellung von zu beiden Seiten der Maschine paarweise angeordneten Frontstützräder jeweils wenigstens ein separater hydraulischer Stellzylinder vorgesehen, wobei den Zylindern für die Packerwalzen ein separater Kolben zugeordnet ist, der so ausgelegt ist, dass eine Tiefenverstellung zwischen den Frontstützrändern und den Packerwalzen gezielt und in gewissen Grenzen unabhängig voneinander ausgeführt werden kann. Auf diese Weise können bspw. die vorderen oder die hinteren Scheiben der Scheibenegge für tieferen oder flacheren Bodeneingriff eingestellt werden, was Auswirkungen auf von den Scheibeneggen erzeugte Seitenkräfte auf die landwirtschaftliche Maschine bei deren Feldfahrt hat. Allerdings werden auch für eine derartige Ausgestaltung wiederum mehrere Stellzylinder benötigt, was die oben bereits beschriebenen Nachteile mit sich bringt.
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Ein weiteres derartiges System zur Tiefenverstellung einer landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsmaschine geht aus der
AU 2014 265 109 A1 hervor.
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Angesichts der teilweise aufwendigen Ausstattungen der aus dem Stand der Technik bekannten Bodenbearbeitungsmaschinen mit einer Vielzahl von separat betätigbaren und/oder ansteuerbaren Verstelleinrichtungen zur Höheneinstellung der Bodenbearbeitungswerkzeuge und/oder der gesamten Maschine, die in aller Regel durch Hydraulikzylinder gebildet sind, kann es als ein Hauptziel der vorliegenden Erfindungen angesehen werden, die Handhabung einer solchen landwirtschaftlichen Maschine, insbesondere bei deren Arbeitstiefenanpassung, wesentlich zu vereinfachen sowie die Anzahl an benötigten Verstellkomponenten deutlich zu reduzieren, vorzugsweise auf ein zur Sicherstellung der gewünschten Funktionalitäten notwendiges Minimum.
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Diese genannten Ziele der Erfindung werden mit den Gegenständen der unabhängigen Ansprüche erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Zur Erreichung der genannten Ziele der Erfindung schlägt die Erfindung eine landwirtschaftliche Bodenbearbeitungsmaschine vor, die zur Bodenbearbeitung und/oder zum Ausbringen von insbesondere granulatartigem Verteilgut wie Dünger und/oder Saagut vorgesehen sein kann. Denkbar ist jedoch auch eine Kombination einer Bodenbearbeitungsmaschine mit Ausbringvorrichtung zur Ausbringung von flüssigem Dünger. Die erfindungsgemäße landwirtschaftliche Bodenbearbeitungsmaschine umfasst mehrere miteinander gekoppelte Funktionselemente, die einerseits ihre Funktion bei einem bestimmungsgemäßen Einsatz auf landwirtschaftlichen Flächen sicherstellen, die andererseits jedoch auch einen Straßentransport der Maschine ermöglichen, was einen Klapp- oder Faltmechanismus erfordert. So umfasst die landwirtschaftliche Bodenbearbeitungsmaschine einen Mittelteil, der zumindest aus einem Mittelrahmen und einer damit frontseitig verbundenen Zugvorrichtung zur Koppelung an einer landwirtschaftlichen Zugmaschine o. dgl. ziehendem Fahrzeug gebildet ist. Außerdem kann an diesem Mittelteil ein vorzugsweise heckseitiges oder in einem hinteren Bereich angeordnetes Fahrwerk befestigt oder gelagert sein. Darüber hinaus können dem Mittelteil je nach Ausführungsvariante der Bodenbearbeitungsmaschine mehrere am Mittelrahmen gehaltene und/oder gelagerte Bodenbearbeitungswerkzeuge in Gestalt von Lockerungs- und/oder Schneidwerkzeugen wie etwa Kurzscheiben- oder Zinkeneggen, Grubberzinken oder dergl. zugeordnet sein. Allerdings sind auch Ausführungsvarianten möglich, bei denen keine solchen Bodenbearbeitungswerkzeuge am Mittelteil vorgesehen sind. Die Zugvorrichtung und das Fahrwerk können insbesondere jeweils mittels in etwa quer zu einer Fahrrichtung der Bodenbearbeitungsmaschine angebrachter Schwenkachsen schwenkbar zum Mittelteil bzw. zu dessen Mittelrahmen angebracht und dort gelagert sein.
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Dem Mittelteil ist weiterhin wenigstens ein linker Seitenflügel und ein rechter Seitenflügel zugeordnet, wobei jeder dieser Seitenflügel jeweils aus einem Seitenrahmen gebildet ist, der um eine horizontale oder schräg im Raum verlaufende Drehachse schwenkbar mit dem Mittelrahmen verbunden ist, wobei am jeweiligen Seitenrahmen insbesondere beabstandet zueinander mehrere Bodenbearbeitungswerkzeuge angebracht sind. Die Seitenflügel sind somit an den linken und rechten Längsseiten des Mittelteils schwenkbar gehalten, so dass sie bei einer Feldfahrt zur Erzielung einer großen Arbeitsbreit in eine horizontale Lage verschwenkt und die an den Seitenrahmen der Seitenflügel angeordneten Bodenbearbeitungswerkzeuge in den Eingriff mit dem zu bearbeitenden Boden gelangen, während sie bei einer Straßenfahrt in etwa vertikal nach oben verschwenkt werden können, typischerweise um einen Schwenkwinkel von etwa 90 Grad.
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Weiterhin befinden sich an den jeweiligen vorderen Enden des linken Seitenflügels sowie des rechten Seitenflügels vordere Stützräder, die bei einer Feldfahrt der Maschine für die Abstützung der Seitenflügel und damit auch des Mittelteils sowie für eine Variation der Arbeitstiefe durch Anheben oder Absenken der Stützräder sorgen können. Zu diesem Zweck ist jedes der wenigstens zwei Stützräder über ein jeweiliges Gelenk mit in etwa quer zur Fahrrichtung liegender, insbesondere horizontaler Schwenkachse schwenkbeweglich an einer Frontseite des jeweiligen Seitenflügels angeordnet und dort höhenverstellbar gelagert. An den jeweiligen hinteren Enden des linken Seitenflügels und des rechten Seitenflügels befinden sich sog. hintere rotierende Abstützeinrichtungen, die über jeweils ein Gelenk mit in etwa quer zur Fahrtrichtung liegenden, insbesondere horizontalen Schwenkachsen schwenkbeweglich an den Rückseiten der schwenkbaren Seitenflügel angeordnet sind. Die beschriebene Anordnung verdeutlicht das Layout der Maschine, bei der die Seitenflügel mitsamt den frontseitig daran angeordneten Stützrädern sowie mit den heckseitig daran angeordneten rotierenden Abstützeinrichtungen um in etwa parallel zur Fahrtrichtung der Maschine liegende horizontale oder schräg im Raum stehende Schwenkachsen nach oben verschwenkt werden können, bspw. in eine vertikale Lage, so dass für eine Straßenfahrt der Maschine ein ausreichend kompakter Faltzustand herstellbar ist.
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Wie erwähnt, sind die Stützräder höhenverstellbar ausgeführt, was insbesondere zur Einstellung der Eingriffstiefe der nicht oder nur mit größerem Aufwand in ihrer Einbauhöhe gegenüber den tragenden Mittelrahmen und Seitenrahmen verstellbaren Bodenbearbeitungswerkzeuge im Boden sinnvoll ist. Gleiches kann grundsätzlich für die hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen gelten, die gleichzeitig einen Teil eines oben erwähnten Fahrwerks der Maschine bilden können. Zum Zwecke der Höheneinstellung kann jedem Stützrad und/oder der hinteren rotierenden Abstützeinrichtung jedes Seitenflügels jeweils mindestens ein Aktor zur Höheneinstellung und/oder Verschwenkung gegenüber dem jeweiligen Seitenrahmen jedes der beiden Seitenflügel zugeordnet sein. Ein solcher Aktor kann bspw. ein geeigneter Hydraulikzylinder o. dgl. sein, der an einem Ausleger eines schwenkbaren Hebels angelenkt ist, so dass das daran gelagerte Stützrad oder die an einem solchen schwenkbaren Hebel angelenkte rotierende Abstützeinrichtung mittels des verstellbaren Aktors in der Höhe verstellt werden kann. Zum Zwecke der Höheneinstellung kann es jedoch auch genügen, wenn nur einem der mindestens zwei Stützräder und/oder einer der hinteren rotierenden Abstützeinrichtung des linken oder rechten Seitenflügels mindestens ein Aktor zur Höheneinstellung und/oder Verschwenkung gegenüber dem jeweiligen Seitenrahmen des jeweiligen Seitenflügels zugeordnet ist. Ein solcher Aktor kann bspw. ein geeigneter Hydraulikzylinder o. dgl. sein, der an einem Ausleger eines schwenkbaren Hebels angelenkt ist, so dass das daran gelagerte Stützrad oder die an einem solchen schwenkbaren Hebel angelenkte rotierende Abstützeinrichtung mittels des verstellbaren Aktors in der Höhe verstellt werden kann. Durch eine optionale Koppelung der Höhenverstelleinrichtungen der linken und der rechten Seite können diese Verstellbewegungen des einzigen Aktors auf die jeweils andere Seite übertragen werden, so dass mit nur einem Aktor oder Hydraulikzylinder eine umfangreiche Verstellbewegung der gesamten Bodenbearbeitungsmaschine ermöglicht ist.
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Außerdem ist bei der erfindungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsmaschine vorgesehen, dass eine schwenkbewegliche Aufhängung jedes der wenigstens zwei Stützräder über eine separate Koppeleinrichtung mit einer schwenkbeweglichen Aufhängung der dem jeweiligen Seitenrahmen zugeordneten hinteren rotierenden Abstützeinrichtung verbunden ist. Diese Koppeleinrichtung soll bspw. mittels einer geeigneten Koppelstange oder einer sonstigen mechanischen Verbindung jegliche vom jeweiligen Aktor und/oder von Bodenunebenheiten und/oder von Belastungsänderungen induzierte Schwenkbewegungen des jeweiligen Stützrades auf die hintere rotierende Abstützeinrichtung und/oder von dieser umgekehrt auf das Stützrad übertragen. Jeder Seitenflügel verfügt damit über eine Funktionseinheit, bestehend aus miteinander gekoppeltem Stützrad und hinterer Abstützeinrichtung.
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Die Erfindung sieht vor, dass jeder der Koppeleinrichtungen jedes Seitenflügels eine separate Verstelleinrichtung zur Längeneinstellung und/oder zur Variation eines Abstandes zwischen den jeweiligen schwenkbeweglichen Aufhängungen der Stützräder und/oder der hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen jedes Seitenrahmens zugeordnet ist. Wahlweise können die mindestens zwei separaten Verstelleinrichtungen in sinnvoller Weise miteinander gekoppelt sein, so dass den beiden Seitenflügeln weitgehend dieselben Höheneinstellungen aufgeprägt werden können. Da jedoch in manchen Fällen unterschiedliche Bodenunebenheiten oder unterschiedliche Höhenniveaus passiert werden, kann es unter Umständen sinnvoll sein, leicht unterschiedliche Verstellbewegungen zuzulassen, insbesondere zur Einebnung oder Egalisierung solcher Unebenheiten im Feld, so dass die Bodenbearbeitungswerkzeuge gezielt in unterschiedliche Eingriffstiefen in den Boden gebracht werden können.
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Wenn im vorliegenden Zusammenhang von hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen der erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsmaschine die Rede ist, so können dies insbesondere heckseitig an der Maschine angeordnete und höhenverstellbar gelagerte Packerwalzen, Packerräder o. dgl. sein. Diese Packerwalzen, Packerräder, Packerrollen etc. können gleichzeitig einen Teil des Fahrwerks der Maschine bilden, weil sie sich zumindest bei Feldfahrten heckseitig darauf abstützt, während für Straßentransportfahrten ggf. zusätzliche Stützräder vorgesehen sein können, die bei einer Absenkung für eine Entlastung der heckseitigen rotierenden Abstützeinrichtungen sorgen können.
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Die erwähnten Bodenbearbeitungswerkzeuge können insbesondere durch mehrreihig am Mittelrahmen und/oder an den Seitenrahmen angeordnete Sechscheiben, Grubberzinken o. dgl. Lockerungs- und/oder Zerkleinerungs- und/oder Schneidwerkzeuge gebildet sein.
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Die Koppeleinrichtung kann bspw. durch eine mit Längsverstelleinrichtung ausgestattete Koppelstange und/oder einen mit Längsverstelleinrichtung ausgestatteten Koppelabschnitt zwischen der Koppelstange und zumindest einer der Aufhängungen der Stützräder und/oder der hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen gebildet sein. Dabei ist es für die Funktion der Koppeleinrichtung wichtig, dass die Längsverstelleinrichtung einen definierten Längsverstellweg zwischen zwei definierten Endlagen vorsieht bzw. aufweist. Durch eine solche Verlängerung oder Verkürzung der verwendeten Koppelstange oder des eingesetzten Koppelabschnittes kann die Bewegung der Packerwalzen oder heckseitigen rotierenden Abstützeinrichtungen gezielt verändert werden; zudem kann auf diese Weise eine entsprechende Anpassung der vorderen bzw. der hinteren Scheiben bzw. Arbeitswerkzeuge erreicht werden, wie sie für eine Feinjustierung der Arbeitstiefe und Eingriffstiefe der Bodenbearbeitungswerkzeuge wünschenswert ist.
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Bei einer weiteren Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsmaschine kann die Längsverstelleinrichtung bspw. durch einen doppelt wirkenden Hydraulikzylinder gebildet sein oder einen solchen umfassen. Dies kann bspw. in einer Weise umgesetzt sein, dass in die Koppelstange ein Hydraulikzylinder oder ein sonstiges Elemente zur Längenveränderung der Koppelstange integriert ist. So könnte etwa vorgesehen sein, das bspw. ein Hydraulikzylinder verwendet wird, der so gestaltet ist, das dieser in einer Null-Stellung eingefahren ist; in dieser Null-Stellung wird die Bewegung bspw. der Frontstützräder zumindest weitgehend symmetrisch auf die Packerwalzen oder hinteren Abstützeinrichtungen übertragen. Sollen dagegen die hinteren Scheiben einer als Scheibenegge ausgeführten landwirtschaftlichen Maschine nicht mehr so tief wie die vorderen Scheiben arbeiten, wird dieser Hydraulikzylinder ausgefahren bzw. entsprechend aus der Null-Stellung herausbewegt. Umgekehrt wäre der Effekt, wenn in Null-Stellung der Zylinder ausfahren ist; wird der Zylinder hierbei eingefahren, verkürzt sich die Koppelstange und somit würden nun bspw. die vorderen Scheiben flacher als die hinteren Arbeiten. Wahlweise könnten auch zwei gekoppelte Zylinder verwendet werden, so dass bspw. ein Zylinder in Null-Stellung eingefahren und ein zweiter Zylinder in der Null-Stellung ausgefahren ist.
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Eine weitere alternative Variante der erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsmaschine kann vorsehen, dass die Längsverstelleinrichtung einen mechanisch verstellbaren Aktor, insbesondere mit Spindelverstellung, umfasst oder durch solch einen mechanisch verstellbaren Aktor gebildet ist. Auch andere Elemente wie Spindeln oder dergl. wären denkbar, mit denen auch eine manuelle Verstellung erfolgen könnte. Wahlweise kann die Längsverstelleinrichtung auch eine elektromotorische Verstellung mit oder ohne Spindelantrieb aufweisen oder durch eine solche gebildet sein.
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Darüber hinaus kann die Bodenbearbeitungsmaschine in einer Weise ausgestattet sein, dass die Koppeleinrichtung und/oder deren Längsverstelleinrichtung mit einem - ggf. zusätzlichen - Dämpfungselement ausgestattet ist/sind, das insbesondere als Überlastsicherung fungieren kann. Eine solche Überlastsicherung kann insbesondere dazu dienen, um eine Beschädigung der jeweiligen Koppelstangen bzw. von Rahmenteilen bei auftretenden Überlasten zu verhindern.
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Die erfindungsgemäße Bodenbearbeitungsmaschine hat den besonderen Vorteil, mittels nur wenigen Stellelementen ein komfortabel nutzbares und in der Höhe einstellbares System zur Bodenbearbeitung zur Verfügung zu stellen. Gegenüber bekannten Systemen arbeitet es mit einer vergleichsweise geringen Anzahl an Stellelementen, die bspw. durch Hydraulikzylinder gebildet sein können.
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Eine weitere optionale Ausführungsvariante der hier definierten landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsmaschine kann wahlweise vorsehen, dass die in optionaler Ausführungsvariante dem Mittelteil zugeordneten und dort gelagerten hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen mit den dem linken Seitenflügel zugeordneten und/oder den dem rechten Seitenflügel zugeordneten jeweiligen hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen koppelbar sein können. Wahlweise kann zudem vorgesehen sein, dass die in optionaler Ausführungsvariante dem Mittelteil zugeordneten und dort gelagerten hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen mit den dem linken Seitenflügel zugeordneten und/oder den dem rechten Seitenflügel zugeordneten jeweiligen hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen nicht nur koppelbar, sondern auch in einer vorzugsweise annähernd mit ihren jeweiligen Drehachsen fluchtenden Ausrichtung zueinander verriegelbar sind. Im Interesse einer Minimierung der für die Verstellung und Tiefeneinstellung der Bodenbearbeitungswerkzeuge bei der erfindungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsmaschine benötigten Aktoren ist es sinnvoll, einige der in Feldfahrt mehrfach vorhandenen Elemente zu koppeln.
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Da bei heruntergeklappten Seitenflügeln die an deren Heckbereichen angeordneten Abstützeinrichtungen bzw. Packerelemente mehrfach vorhanden sind und eine über die gesamte Arbeitsbreite der Maschine reichende unterbrochene bzw. mehrteilige Packerwalze bilden, können bei deren mechanischer Koppelung bzw. Verriegelung untereinander Stellelemente wie bspw. hyraulisch arbeitende Stellzylinder eingespart werden, da mit einer Höheneinstellung an nur einer Seite oder am Mittelteil die übrigen Bereiche aufgrund der gekoppelten Abstützeinrichtungen mitverstellt, mitabgesenkt oder mitgehoben werden können. Somit ist es möglich, die zur Tiefenverstellung benötigten Hydraulikzylinder auf ein Minimum zu reduzieren, so dass bspw. nur noch an den Frontstützrädern entsprechende Hydraulik- oder Stellzylinder benötigt werden, ggf. sogar an nur einem der Frontstützräder. Der Unterschied und erfinderische Fortschritt besteht somit in erster Linie darin, dass zusätzlich zu den äußeren Packerwalzen oder Abstützeinrichtungen auch die optionalerweise am Mittelsegment befindlichen Packerwalzen oder Abstützeinrichtungen mit verbunden bzw. untereinander mechanisch gekoppelt und/oder untereinander verriegelt werden, so dass zwar ihre Schwenkbewegungen nicht blockiert sind, aber über die gesamte Arbeitsbreite synchron ausgeführt werden müssen, womit aber andererseits auch durch eine Verstellung bspw. nur eines Zylinders eine Verstellung aller Packerwalzen oder rotierenden hinteren Abstützeinrichtungen ermöglicht ist, ohne dass hierfür zusätzliche Einstellelemente oder Verstellelemente oder Aktoren o. dgl. benötigt werden.
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Die erfindungsgemäße Bodenbearbeitungsmaschine kann weiterhin in einer Weise ausgestaltet sein, dass sich die dem linken Seitenflügel zugeordneten und/oder die dem rechten Seitenflügel zugeordneten jeweiligen hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen bzw. Packerwalzen oder Packerwalzenpaare im gekoppelten und/oder miteinander verriegelten Zustand am Mittelteil und/oder an einer Aufhängung der dem Mittelteil zugeordneten und dort gelagerten hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen abstützen.
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Um dies zu erreichen, kann bspw. vorgesehen sein, dass die Aufhängungen oder Halterungen der jeweils miteinander koppelbaren und/oder miteinander verriegelbaren hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen jeweils mittels steuerbarer Koppelbolzen oder dergl. Koppelelemente miteinander in Eingriff bringbar sind bzw. gebracht werden können. Diese Koppelbolzen oder Koppelelemente können bspw. durch elektromotorischen, hydraulischen oder pneumatischen Antrieb verstellbare Linearstellelemente sein, die in entsprechende Verriegelungsaufnahmen eingreifen können, so dass eine zentrale Betätigungsmöglichkeit vom Zugfahrzeug gegeben ist. In einer einfachen Ausführungsvariante kann jedoch auch vorgesehen sein, dass sich die Bolzen der Seitenflügel jeweils auf linke und rechte Anschlagflächen oder Auflageflächen des Mittelteils legen und dort abstützen können, so dass die hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen oder Packerwalzen der beiden Seitenflügel jedenfalls nicht unterhalb des Niveaus der hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen oder Packerwalzen des Mittelteils absinken können, wodurch ein annähernd einheitliches Niveau der hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen oder Packerwalzen über die gesamte Arbeitsbreite der Maschine sichergestellt werden kann.
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Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele die Erfindung und ihre Vorteile anhand der beigefügten Figuren näher erläutern. Die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente zueinander in den Figuren entsprechen nicht immer den realen Größenverhältnissen, da einige Formen vereinfacht und andere Formen zur besseren Veranschaulichung vergrößert im Verhältnis zu anderen Elementen dargestellt sind.
- 1 zeigt in zwei schematischen und perspektivischen Ansichten (1A und 1B) eine Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsmaschine.
- 2A zeigt eine Draufsicht auf die in den 1A und 1B gezeigte Ausführungsvariante der Bodenbearbeitungsmaschine.
- 2B zeigt eine schematische und perspektivische Ansicht der in den 1A, 1B und 2A gezeigten landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsmaschine, die für einen Straßentransport mit reduzierter Baubreite vorbereitet ist.
- 3 zeigt in insgesamt vier schematischen Seitenansichten (3A, 3B, 3C und 3D) die in den 1A bis 2B gezeigte Ausführungsvariante der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsmaschine, bei der heckseitige Packerwalzen in unterschiedlichen Höhen relativ zu frontseitigen Stützrädern einstellbar sind.
- 4 zeigt eine perspektivische Detailansicht einer optionalen Koppeleinrichtung zur mechanischen Koppelung mehrerer Abstützeinrichtungen der Bodenbearbeitungsmaschine.
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Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie die erfindungsgemäße landwirtschaftliche Bodenbearbeitungsvorrichtung oder -maschine ausgestaltet sein kann und stellen keine abschließende Begrenzung dar.
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Die beiden schematischen und perspektivischen Ansichten der 1A und der 1B zeigen jeweils eine Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsmaschine 10, die zudem in der 2A in einer schematischen Draufsicht gezeigt ist, was die Dimensionen der Bodenbearbeitungsmaschine 10 und deren Funktionselemente nochmals verdeutlicht. Die in den 1A bis 3D in unterschiedlichen Ansichten und Betriebszuständen gezeigte landwirtschaftliche Bodenbearbeitungsmaschine 10 dient in erster Linie der Bodenbearbeitung, kann aber in von den gezeigten Darstellungen abweichender Bauausführung und Konfiguration ebenso der Ausbringung von insbesondere granulatartigem Verteilgut wie Dünger und/oder Saagut dienen und bspw. als landwirtschaftliches Kombinationsgerät ausgebildet sein. Denkbar ist darüber hinaus auch eine Kombination der Bodenbearbeitungsmaschine 10 mit Ausbringvorrichtungen zur Ausbringung von flüssigem Dünger, was hier jedoch nicht näher gezeigt ist.
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Wie es die 2B verdeutlicht, weist die landwirtschaftliche Bodenbearbeitungsmaschine 10 eine relativ große Arbeitsbreite für eine Feldfahrt auf, die deutlich mehr beträgt als die für eine Straßenfahrt gesetzlich zulässigen zweieinhalb oder maximal drei Meter Baubreite, was für Straßenfahrten einen Klapp- oder Faltmechanismus erfordert, bei dem zwei seitliche Flügel links und rechts mittels in etwa horizontalen Schwenkachsen in vertikale Richtung nach oben geschwenkt werden können, so dass Teile der Maschine 10 nach oben ragen und die Baubreite deutlich reduzieren.
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Die gezeigte landwirtschaftliche Bodenbearbeitungsmaschine 10 weist einen Mittelteil 12 auf, der zumindest aus einem Mittelrahmen 14 und einer damit frontseitig verbundenen Zugvorrichtung 16 in Gestalt einer Zugdeichsel 18 zur Koppelung an einer Kupplung 20 einer hier nicht gezeigten landwirtschaftlichen Zugmaschine o. dgl. ziehendem Fahrzeug gebildet ist. Außerdem ist an dem Mittelteil 12 ein heckseitiges oder in einem hinteren Bereich angeordnetes Fahrwerk 22 befestigt oder gelagert. Ein Teil des Fahrwerks 22 ist hier gebildet durch höhenverstellbare Heckräder 24, die am hinteren Ende der Maschine 10 über einen höhenverstellbaren Auslegerarm 26 am Mittelrahmen 14 angelegt sind. Die beiden Heckräder 24 weisen einen Abstand voneinander auf, der weniger als das für einen Transport auf öffentlichen Straßen zulässige Maß beträgt, typischerweise also weniger als drei Meter (vgl. 2B). Darüber hinaus sind dem Mittelteil 12 in der gezeigten Ausführungsvariante der Bodenbearbeitungsmaschine 10 mehrere am Mittelrahmen 14 gehaltene und/oder gelagerte Bodenbearbeitungswerkzeuge 28 in Gestalt von Lockerungs- und/oder Schneidwerkzeugen wie etwa Kurzscheibeneggen 30 sowie Zinkeneggen 32, Grubberzinken (nicht dargestellt) oder dergl. zugeordnet. Diese am Mittelrahmen 14 des Mittelteils 12 angeordneten Bodenbearbeitungswerkzeuge 28 (vgl. 1A, 1B, 2A und 2B) sind allerdings optional zu verstehen und müssen nicht zwingend an jeder vergleichbaren Bodenbearbeitungsmaschine 10 vorhanden sein.
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Die Zugvorrichtung 16 und das Fahrwerk 22 sind jeweils mittels in etwa quer zu einer Fahrtrichtung 34 der Bodenbearbeitungsmaschine 10 angebrachter Schwenkachsen schwenkbar zum Mittelteil 12 bzw. zu dessen Mittelrahmen 14 angebracht und dort gelagert.
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Dem Mittelteil 12 ist weiterhin ein linker Seitenflügel 36 und ein rechter Seitenflügel 38 (links und rechts in Bezug auf die Fahrtrichtung 34 der Maschine 10) zugeordnet, wobei jeder dieser Seitenflügel 36 und 38 jeweils aus einem Seitenrahmen 37 bzw. 39 gebildet ist, der um eine horizontale oder schräg im Raum verlaufende Drehachse schwenkbar mit dem Mittelrahmen 14 verbunden ist, wobei diese Drehachsen jeweils an den linken und rechten Längsseiten des Mittelrahmens 14 (bezogen auf die Fahrtrichtung 34 der Maschine 10) angeordnet sind. Am jeweiligen Seitenrahmen 37 und 39 sind beabstandet zueinander die oben erwähnten Bodenbearbeitungswerkzeuge 28 angebracht, die bei der gezeigten Ausführungsvariante der Maschine 10 auch am Mittelrahmen 14 angebracht sind, so dass sich die Bodenbearbeitungswerkzeuge 28 in einer Richtung quer zur Fahrtrichtung 34 der Maschine 10 insbesondere über den Mittelrahmen 14 (gemäß der hier gezeigten Option) sowie die beiden Seitenrahmen 37 und 39 erstrecken.
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Die Seitenflügel 36 und 38 sind somit an den linken und rechten Längsseiten des Mittelteils 14 schwenkbar gehalten, so dass sie bei einer Feldfahrt zur Erzielung einer großen Arbeitsbreit in eine horizontale Lage verschwenkt (vgl. 1A, 1B und 2A) und die an den Seitenrahmen 37 und 39 der Seitenflügel 36 und 38 angeordneten Bodenbearbeitungswerkzeuge 28 in den Eingriff mit dem zu bearbeitenden Boden gelangen, während sie bei einer Straßenfahrt in etwa vertikal nach oben verschwenkt werden können, typischerweise um einen Schwenkwinkel von etwa 90 Grad (vgl. 2B). Die 2A und 2B verdeutlichen das Layout der Maschine 10, bei der die Seitenflügel 36 und 38 mitsamt den frontseitig daran angeordneten Stützrädern 40 bzw. Stützräderpaaren 42 sowie mit den heckseitig daran angeordneten rotierenden Abstützeinrichtungen 46 um in etwa parallel zur Fahrtrichtung 34 der Maschine 10 liegende horizontale oder schräg im Raum stehende Schwenkachsen nach oben verschwenkt werden können, insbesondere in eine vertikale Lage, so dass für eine Straßenfahrt der Maschine 10 ein ausreichend kompakter Faltzustand herstellbar ist.
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Weiterhin befinden sich an den jeweiligen vorderen Enden des linken Seitenflügels 36 sowie des rechten Seitenflügels 38 vordere Stützräder 40 (hier jeweils als Stützräderpaare 42 ausgebildet), die bei einer Feldfahrt der Maschine 10 für die Abstützung der Seitenflügel 36 und 38 und damit auch des Mittelteils 14 sowie für eine Variation der Arbeitstiefe durch Anheben oder Absenken der Stützräder 40 bzw. der beiden Stützräderpaare 42 links und rechts sorgen können. Zu diesem Zweck ist jedes der wenigstens zwei Stützräder 40 bzw. der im Ausführungsbeispiel gezeigten beiden Stützräderpaare 42 über ein jeweiliges Gelenk 44 (vgl. 3A, 3B, 3C und 3D) mit in etwa quer zur Fahrtrichtung 34 liegender, insbesondere horizontaler Schwenkachse schwenkbeweglich an einer Frontseite des jeweiligen Seitenflügels 36 bzw. 38 angeordnet und dort höhenverstellbar gelagert. An den jeweiligen hinteren Enden des linken Seitenflügels 36 und des rechten Seitenflügels 38 befinden sich sog. hintere rotierende Abstützeinrichtungen 46, die über jeweils einen Hebelarm 48 und ein Gelenk 50 mit in etwa quer zur Fahrtrichtung 34 liegenden, insbesondere horizontalen Schwenkachsen schwenkbeweglich an den Rückseiten der schwenkbaren Seitenflügel 36 und 38 angeordnet sind. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind die hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen 46 jeweils durch paarweise hintereinander angeordnete Packerwalzen 52 gebildet, wobei sowohl der Mittelteil 14 als auch jeder der beiden Seitenflügel 36 und 38 jeweils ein solches Paar von Packerwalzen 52 aufweist, die in einer Richtung quer zur Fahrtrichtung 34 der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsmaschine 10 jeweils miteinander fluchten.
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Die vorderen Stützräder 42 sind höhenverstellbar ausgeführt, was insbesondere zur Einstellung der Eingriffstiefe der nicht oder nur mit größerem Aufwand in ihrer Einbauhöhe gegenüber den tragenden Mittelrahmen 14 und Seitenrahmen 37 und 39 verstellbaren Bodenbearbeitungswerkzeuge 28 im Boden sinnvoll ist. Gleiches kann grundsätzlich für die hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen 46 bzw. der Packerwalzen 52 gelten, die gleichzeitig einen Teil eines oben erwähnten Fahrwerks 22 der Maschine 10 bilden. Zum Zwecke der Höheneinstellung kann jedem Stützrad 40 bzw. jedem Stützräderpaar 42 jeweils mindestens ein Aktor in Gestalt eines Hubzylinders 54 zur Höheneinstellung und/oder Verschwenkung gegenüber dem Mittelrahmen, insbesondere jedoch gegenüber dem jeweiligen Seitenrahmen 37 bzw. 39 jedes der beiden Seitenflügel 36, 38 zugeordnet sein.
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Außerdem könnte jedem der hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen 46 bzw. jedem der Packerwalzenpaare 52 jedes Seitenflügels 37 bzw. 39 jeweils mindestens ein Aktor zur Höheneinstellung und/oder Verschwenkung gegenüber dem jeweiligen Seitenrahmen 37 bzw. 39 jedes der beiden Seitenflügel 36, 38 zugeordnet sein. Wie es die 3A, 3B, 3C und 3D erkennen lassen, ist dieser erwähnte Aktor für die Höheneinstellung der vorderen Stützräder 40 bzw. Stützräderpaare 42 jeweils durch einen geeigneten hydraulisch arbeitenden Hubzylinder 54 gebildet, der an einem Ausleger eines schwenkbaren Hebels angelenkt ist, so dass das daran gelagerte Stützrad 42 oder die an einem solchen schwenkbaren Hebel angelenkte rotierende Abstützeinrichtung 46 mittels des verstellbaren Hubzylinders 54 in der Höhe verstellt werden kann/können.
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Wie es ein Vergleich der 3A und 3B verdeutlicht, kann der verstellbare Hubzylinder 54, der jedem der beiden Stützräderpaare 42 der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsmaschine 10 zugeordnet ist, für unterschiedliche Höheneinstellungen des Vorderbaus der Maschine 10 und damit für unterschiedliche Eingriffstiefen der Bodenbearbeitungswerkzeuge 28 - hier gebildet durch rotierende Kurzscheibeneggen 30 - in den zu bearbeitenden Ackerboden 31 sorgen.
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In der ersten Betriebsstellung, die in der schematischen Seitenansicht der 3A verdeutlicht ist, befindet sich der Hubzylinder 54 in eingefahrener und damit verkürzter Position (siehe Pfeilrichtung des kleinen Pfeils schräg oberhalb des Hubzylinders 54). Das vordere Stützräderpaar 42 ist hierbei eingezogen und nach oben verschwenkt, so dass ein am Gelenk 44 des jeweiligen Seitenrahmens 37 bzw. 39 gelagerter Fahrwerkshebel 45 in relativ flachem Winkel zur Horizontalen bzw. fast horizontal ausgerichtet ist (siehe Pfeilrichtung des nach oben gerichteten kleinen Pfeils am Fahrwerkshebel 45). Die Maschine 10 ist dadurch im Frontbereich abgesenkt, und die Bodenbearbeitungswerkzeuge 28 bzw. Scheibeneggen 30 tauchen vergleichsweise tief in den Ackerboden 31 ein. Die hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen 46 bzw. Packerwalzen 50 befinden sich hierbei in einer angehobenen Position, die gegenüber einer abgesenkten Position anhand der 3C und 3D noch detaillierter erläutert wird.
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In der zweiten Betriebsstellung, die in der schematischen Seitenansicht der 3B verdeutlicht ist, befindet sich der Hubzylinder 54 in ausgefahrener und damit verlängerter Position (siehe Pfeilrichtung des kleinen Pfeils schräg oberhalb des Hubzylinders 54). Das vordere Stützräderpaar 42 ist hierbei angehoben und nach unten verschwenkt, so dass der am Gelenk 44 des jeweiligen Seitenrahmens 37 bzw. 39 gelagerte Fahrwerkshebel 45 in relativ steilem Winkel zur Horizontalen bzw. relativ schräg nach vorne unten weisend ausgerichtet ist (siehe Pfeilrichtung des nach unten gerichteten kleinen Pfeils am Fahrwerkshebel 45). Die Maschine 10 ist dadurch im vorderen Bereich angehoben, und die Bodenbearbeitungswerkzeuge 28 bzw. Scheibeneggen 30 tauchen nur noch vergleichsweise flach in den Ackerboden 31 ein. Die hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen 46 bzw. Packerwalzen 50 befinden sich hierbei wiederum in unveränderter angehobener Position, wie sie auch in 3A gezeigt ist.
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Wie es weiterhin die schematischen Seitenansichten der 3A bis 3D erkennen lassen, ist bei der erfindungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsmaschine 10 vorgesehen, dass eine schwenkbewegliche Aufhängung jedes der wenigstens zwei Stützräder 42 über eine separate Koppeleinrichtung 56 mit einer schwenkbeweglichen Aufhängung der dem jeweiligen Seitenrahmen 37, 39 zugeordneten hinteren rotierenden Abstützeinrichtung 46 verbunden ist. Diese Koppeleinrichtung 56 soll bspw. mittels einer geeigneten Koppelstange 58 (vgl. 3A, 3B, 3C und 3D) oder einer sonstigen mechanischen Verbindung jegliche vom jeweiligen Aktor (gebildet insbesondere durch den Hubzylinder 54) und/oder von Bodenunebenheiten und/oder von Belastungsänderungen induzierte Schwenkbewegungen des jeweiligen Stützrades 40 oder Stützradpaares 42 auf die hintere rotierende Abstützeinrichtung 46 (gebildet hier insbesondere von den Packerwalzen 52 oder Packerwalzenpaaren) und/oder von dieser umgekehrt auf das Stützrad 40 bzw. Stützradpaar 42 übertragen. Jeder Seitenflügel 36, 38 verfügt damit über eine Funktionseinheit, bestehend aus miteinander gekoppeltem Stützrad 40 oder Stützradpaar 42 und hinterer Abstützeinrichtung 46.
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Die Koppelstangen 58 sind jeweils längsverstellbar ausgebildet, so dass ein Abstand zwischen den jeweiligen schwenkbeweglichen Aufhängungen der Stützräder 40 bzw. Stützradpaare 42 und/oder der hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen 46 bzw. Packerwalzen 52 jedes Seitenrahmens 37, 39 einstellbar ist. Wahlweise können die mindestens zwei separaten Verstelleinrichtungen der Koppelstangen 58 in sinnvoller Weise miteinander gekoppelt sein, so dass den beiden Seitenflügeln 36, 38 weitgehend dieselben Höheneinstellungen aufgeprägt werden können. Da jedoch in manchen Fällen unterschiedliche Bodenunebenheiten oder unterschiedliche Höhenniveaus passiert werden, kann es unter Umständen sinnvoll sein, leicht unterschiedliche Verstellbewegungen zuzulassen, insbesondere zur Einebnung oder Egalisierung solcher Unebenheiten im Feld, so dass die Bodenbearbeitungswerkzeuge 28 gezielt in unterschiedliche Eingriffstiefen in den Boden gebracht werden können.
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Wie es anhand der 3A bis 3D verdeutlicht wird, sind die Koppeleinrichtungen 56 jeweils durch mit Längsverstelleinrichtungen ausgestattete Koppelstangen 58 gebildet. Diese Längsverstelleinrichtungen weisen einen definierten Längsverstellweg zwischen zwei definierten Endlagen auf. Durch eine solche Verlängerung (3C und 3D) oder Verkürzung (3A und 3B) der verwendeten Koppelstange 56 oder des eingesetzten Koppelabschnittes kann die Bewegung der Packerwalzen 52 oder heckseitigen rotierenden Abstützeinrichtungen 46 gezielt verändert werden; zudem kann auf diese Weise eine entsprechende Anpassung der vorderen bzw. der hinteren Scheiben 30 bzw. Bodenbearbeitungswerkzeuge 28 erreicht werden, wie sie für eine Feinjustierung der Arbeitstiefe und Eingriffstiefe der Bodenbearbeitungswerkzeuge 28 in den Ackerboden 31 wünschenswert ist.
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Wie es die 3A bis 3D erkennen lassen, sind die Koppelstangen 58 jeweils mit doppelt wirkenden Hydraulikzylindern 60 ausgestattet. So kann etwa vorgesehen sein, das bspw. ein Hydraulikzylinder 60 verwendet wird, der so gestaltet ist, das dieser in einer Null-Stellung eingefahren ist; in dieser Null-Stellung wird die Bewegung bspw. der Frontstützräder 42 zumindest weitgehend symmetrisch auf die Packerwalzen 52 oder hinteren Abstützeinrichtungen 46 übertragen. Sollen dagegen die hinteren Scheiben 30 einer als Scheibenegge ausgeführten landwirtschaftlichen Maschine 10 nicht mehr so tief wie die vorderen Scheiben 30 arbeiten, wird dieser Hydraulikzylinder 60 ausgefahren bzw. entsprechend aus der Null-Stellung herausbewegt. Umgekehrt wäre der Effekt, wenn in Null-Stellung der Zylinder 60 ausfahren ist; wird der Zylinder 60 hierbei eingefahren, verkürzt sich die Koppelstange 58 und somit würden nun bspw. die vorderen Scheiben 30 flacher als die hinteren Arbeiten. Wahlweise könnten auch zwei gekoppelte Zylinder 60 verwendet werden, so dass bspw. ein Zylinder 60 in Null-Stellung eingefahren und ein zweiter Zylinder 60 in der Null-Stellung ausgefahren ist.
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Bei den beiden in den 3A und 3B beschriebenen ersten und zweiten Betriebsstellungen befindet sich der Hydraulikzylinder 60 der Koppelstange 58 jeweils in eingezogener und damit verkürzter Stellung, bei der die am Hebelarm 48 aufgehängten hinteren Abstützeinrichtungen 46 gegenüber einer ausgefahrenen Position angehoben sind. Da der Hebelarm 48 am rahmenfesten Gelenk 50 gelagert ist und der Hydraulikzylinder 60 an einem vorderen Bereich des Hebelarms 48 angreift, sorgt die Koppelstange 58 für eine Koppelung der Schwenkbewegungen der vorderen Stützräderpaare 42 und der hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen 46, die hier durch die Packerwalzen 52 gebildet sind.
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Bei den beiden in den 3C und 3D beschriebenen ersten und zweiten Betriebsstellungen befindet sich der Hydraulikzylinder 60 der Koppelstange 58 dagegen jeweils in ausgefahrener und damit verlängerter Stellung (siehe Pfeil unterhalb der Koppelstange 58), bei der die am Hebelarm 48 aufgehängten hinteren Abstützeinrichtungen 46 gegenüber einer eingezogenen Position abgesenkt sind.
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Die Betriebslagen der Hubzylinder 54 für die Anhebung und Absenkung der vorderen Stützräderpaare 42 entsprechen den anhand der 3A und 3B beschriebenen Betriebslagen. So zeigt die 3C den eingefahrenen Hubzylinder 54, der für ein angehobenes Stützräderpaar 42 und für relativ tiefen Eingriff der Bodenbearbeitungswerkzeuge 28 in den Ackerboden 31 sorgt (siehe auch 3C). Dagegen zeigt die 3D den ausgefahrenen Hubzylinder 54, der für ein abgesenktes Stützräderpaar 42 und für relativ flachen Eingriff der Bodenbearbeitungswerkzeuge 28 in den Ackerboden 31 sorgt (siehe auch 3D).
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In einer dritten Betriebsstellung, die in der schematischen Seitenansicht der 3C verdeutlicht ist, befindet sich der Hubzylinder 54 wiederum in eingefahrener und damit verkürzter Position (siehe Pfeilrichtung des kleinen Pfeils schräg oberhalb des Hubzylinders 54; siehe hierzu auch 3A). Das vordere Stützräderpaar 42 ist hierbei eingezogen und nach oben verschwenkt, so dass ein am Gelenk 44 des jeweiligen Seitenrahmens 37 bzw. 39 gelagerter Fahrwerkshebel 45 in relativ flachem Winkel zur Horizontalen bzw. fast horizontal ausgerichtet ist (siehe Pfeilrichtung des nach oben gerichteten kleinen Pfeils am Fahrwerkshebel 45). Die Maschine 10 ist dadurch im Frontbereich abgesenkt, und die Bodenbearbeitungswerkzeuge 28 bzw. Scheibeneggen 30 tauchen vergleichsweise tief in den Ackerboden 31 ein. Die hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen 46 bzw. Packerwalzen 50 befinden sich dagegen bei ausgefahrenem Hydraulikzylinder 60 der Koppelstange 58 (siehe den nach rechts gerichteten Pfeil unterhalb der Koppelstange 58) in einer gegenüber der ersten Betriebsstellung (gemäß 3A) abgesenkten Position.
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In der vierten Betriebsstellung, die in der schematischen Seitenansicht der 3D verdeutlicht ist, befindet sich der Hubzylinder 54 in ausgefahrener und damit verlängerter Position (siehe Pfeilrichtung des kleinen Pfeils schräg oberhalb des Hubzylinders 54; siehe hierzu auch 3B). Das vordere Stützräderpaar 42 ist hierbei angehoben und nach unten verschwenkt, so dass der am Gelenk 44 des jeweiligen Seitenrahmens 37 bzw. 39 gelagerte Fahrwerkshebel 45 in relativ steilem Winkel zur Horizontalen bzw. relativ schräg nach vorne unten weisend ausgerichtet ist (siehe Pfeilrichtung des nach unten gerichteten kleinen Pfeils am Fahrwerkshebel 45). Die Maschine 10 ist dadurch im vorderen Bereich angehoben, und die Bodenbearbeitungswerkzeuge 28 bzw. Scheibeneggen 30 tauchen nur noch vergleichsweise flach in den Ackerboden 31 ein. Die hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen 46 bzw. Packerwalzen 50 befinden sich hierbei wiederum in unveränderter abgesenkter Position (siehe den nach rechts gerichteten Pfeil unterhalb der Koppelstange 58), wie sie auch in 3C gezeigt ist.
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Die schematische Detaildarstellung der 4 zeigt zudem eine Koppelung der dem Mittelteil 12 zugeordneten und dort gelagerten hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen 46 mit den dem linken Seitenflügel 36 zugeordneten und den dem rechten Seitenflügel 38 zugeordneten jeweiligen hinteren rotierenden Abstützeinrichtungen 46, wobei diese Koppelung eine annähernd mit ihren jeweiligen Drehachsen fluchtende Ausrichtung der Packerwalzen 52 zueinander und ihre optionale Verriegelung in dieser Ausrichtung vorsieht. Die Koppeleinrichtung 62 ist hier durch einen an einem seitlichen Rahmenteil 64 eines Aufhängungsrahmens für die Packerwalzen 52 befindlichen Bolzen 66 gebildet, der mit einer entsprechenden Aufnahme 68 eines benachbarten Rahmenteils 70 für eine benachbarte Packerwalze 52 zusammenwirkt, wodurch die benachbarten Packerwalzen 52 bzw. Abstützeinrichtungen 46 in fluchtender Anordnung miteinander verriegelbar sind.
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Der Ausschnitt der 4 zeigt rechts unten einen Teil eines am linken Seitenflügel 36 (vgl. 1, 2) angeordneten Packerwalzenpaares 52 und links oben einen am Mittelrahmen 14 des Mittelteils 12 der Bodenbearbeitungsmaschine 10 angeordneten Packerwalzenpaares 52. Der Bolzen 66 ist somit am Seitenflügel 36 verankert und sorgt für dessen Abstützung am Mittelteil 12, so dass die Packerwalzen 52 des Seitenflügels 36 nicht unterhalb des Niveaus der Packerwalzen 52 des Mittelteils 12 abgesenkt werden können. Gleiches gilt für den hier nicht gezeigten rechten Seitenflügel, dessen Rahmen ebenfalls einen solchen Bolzen zur Abstützung am Mittelrahmen 14 aufweist.
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Durch eine solche mechanische Verriegelung mittels der Koppeleinrichtung 62 können Stellelemente wie bspw. hyraulisch arbeitende Stellzylinder eingespart werden, da mit einer Höheneinstellung an nur einer Seite oder am Mittelteil 12 die übrigen Bereiche aufgrund der gekoppelten Abstützeinrichtungen 46 mitverstellt, mitabgesenkt oder mitgehoben werden können. Somit ist es möglich, die zur Tiefenverstellung benötigten Hydraulikzylinder auf ein Minimum zu reduzieren, so dass bspw. nur noch an den Frontstützrädern 40 entsprechende Hydraulik- oder Stellzylinder benötigt werden. Zusätzlich zu den äußeren Packerwalzen 52 oder Abstützeinrichtungen 46 können auf diese Weise auch die am Mittelsegment 12 befindlichen Packerwalzen 52 oder Abstützeinrichtungen 46 mit verbunden bzw. untereinander mechanisch gekoppelt und/oder untereinander verriegelt werden, so dass zwar ihre Schwenkbewegungen nicht blockiert sind, aber über die gesamte Arbeitsbreite der Maschine 10 synchron ausgeführt werden, womit aber andererseits auch durch eine Verstellung bspw. nur eines Zylinders eine Verstellung aller Packerwalzen 52 oder rotierenden hinteren Abstützeinrichtungen 46 ermöglicht ist, ohne dass hierfür zusätzliche Einstellelemente oder Verstellelemente oder Aktoren o. dgl. benötigt werden.
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Die gezeigten Bolzen 66 der Koppeleinrichtung 62 können wahlweise steuerbar sein und bspw. durch elektromotorischen, hydraulischen oder pneumatischen Antrieb verstellbare Linearstellelemente sein, die in entsprechende Verriegelungsaufnahmen 68 eingreifen können, so dass eine zentrale Betätigungsmöglichkeit vom Zugfahrzeug gegeben ist.
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Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben. Es ist jedoch für einen Fachmann vorstellbar, dass Abwandlungen oder Änderungen der Erfindung gemacht werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Bodenbearbeitungsmaschine, Maschine, landwirtschaftliche Maschine, landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsmaschine, Bodenbearbeitungsvorrichtung, landwirtschaftliche Bodenbearbeitungsvorrichtung
- 12
- Mittelteil
- 14
- Mittelrahmen
- 16
- Zugvorrichtung
- 18
- Zugdeichsel
- 20
- Kupplung
- 22
- Fahrwerk
- 24
- Heckrad; Heckräder
- 26
- Auslegerarm
- 28
- Bodenbearbeitungswerkzeuge
- 30
- Kurzscheibeneggen, Scheiben
- 31
- Boden, Ackerboden
- 32
- Zinkeneggen
- 34
- Fahrtrichtung
- 36
- Linker Seitenflügel
- 37
- Linker Seitenrahmen
- 38
- Rechter Seitenflügel
- 39
- Rechter Seitenrahmen
- 40
- Stützrad
- 42
- Stützräderpaar
- 44
- Gelenk
- 45
- Fahrwerkshebel
- 46
- Abstützeinrichtung, hintere rotierende Abstützeinrichtung
- 48
- Hebelarm
- 50
- Gelenk
- 52
- Packerwalze, Packerwalzenpaar
- 54
- Hubzylinder
- 56
- Koppeleinrichtung
- 58
- Koppelstange
- 60
- Hydraulikzylinder, Zylinder
- 62
- Koppeleinrichtung
- 64
- Rahmenteil
- 66
- Bolzen
- 68
- Aufnahme
- 70
- benachbartes Rahmenteil
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 2868180 A1 [0005]
- EP 2868180 [0006]
- DE 102008024279 A1 [0007, 0008]
- DE 102015116433 A1 [0009]
- AU 2014265109 A1 [0010]