DE4013728C2 - Steuervorrichtung für technische Anlagen und Maschinen - Google Patents
Steuervorrichtung für technische Anlagen und MaschinenInfo
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- G11C16/10—Programming or data input circuits
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Steuervorrichtung
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Derartige Steuervorrichtungen sind vielfältig im
Einsatz. Beispielsweise bei Kraftfahrzeugen dienen
sie dazu, technische Anlagen, beispielsweise zum
Schutz der Insassen vor unfallbedingten Verletzungen,
oder Maschinen, beispielsweise die Brennkraftmaschi
ne, zu steuern. Atypische Ereignisse wie beispiels
weise eine Kollision oder der teilweise Ausfall
wesentlicher Betriebsfunktionen der Anlage bzw.
Maschinen werden mit Hilfe des Speichers aufgezeich
net.
Bei einer Steuervorrichtung für ein Insassenschutz
system, wie beispielsweise einen Airbag, werden die
bei Auslösen des Airbags herrschenden Betriebszu
stände abgespeichert. Hierzu gehört eine Information
über den fehlerfreien Zustand der Steuervorrichtung
beim Auslösen, der Zustand der Eingänge der Steuer
vorrichtung, z. B. der Information über den angelegten
Sicherheitsgurt, den Signalverlauf bzw. die Charak
teristika dieses Verlaufs des Beschleunigungssensors,
den zeitlichen Ablauf eines Kollisionsvorgangs usw..
Nur auf diese Weise ist es möglich, im nachhinein die
Begleitumstände eines Unfalls aufzuklären und bei
spielsweise den Nachweis zu führen, daß z. B. keine
Fehlauslösung des Airbags vorlag. Im Interesse des
Fahrzeugherstellers bzw. des Herstellers der Steuer
vorrichtung ist es dabei aber erforderlich, jede
Manipulation des Speicherinhalts auszuschließen.
Hierzu werden vielfältige Wege beschritten. Bei
spielsweise werden Speicher verwendet, in die die
relevanten Daten nur ein einziges Mal eingeschrieben
werden können. Ein derartiger nicht löschbarer
Speicher ist dann nicht wiederverwendbar.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Speicher
in einem versiegeltem Gehäuse anzuordnen, um damit
den Nachweis einer Manipulation des Speichers durch
die erkennbare mechanische Beschädigung des Gehäuses
führen zu können. Auch eine derartige Anordnung ist,
selbst wenn der Speicher selbst löschbar ist, beson
ders bauaufwendig und ungünstig in der Handhabung.
Eine weitere Möglichkeit schließlich ist, den Spei
cherplatz zu vergrößern und beispielsweise die
Speicherung einer definierten, in der Regel relativ
kleinen Anzahl von derartigen atypischen Ereignissen
zu ermöglichen. Je nach Anwendungsfall besitzt aber
auch ein derartiger Speicher nur eine begrenzte
Einsatzmöglichkeit und ist nur schwer wiederzuver
wenden, da ein bereits teilweise beschriebener
Speicher in seiner Anwendungsmöglichkeit gegenüber
einem neuen Speicher begrenzt ist und im Zweifels
falle auf seinen Einsatz verzichtet wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Steuervorrichtung der eingangs genannten Art zu
schaffen, die ein Höchstmaß an Manipulationssicher
heit besitzt, bei der der Speicher jedoch mit ge
ringem Aufwand wiederverwendbar wird.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die kenn
zeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1.
Ein löschbarer Speicher (z. B. ein EEPROM) eröffnet
grundsätzlich die Möglichkeit der Wiederverwendbar
keit, da er in der Regel beliebig oft mit neuen Daten
beschrieben werden kann und er sich dann in seinen
Eigenschaften nicht von einem neuen Speicher unter
scheidet. Die bei einem löschbaren Speicher grund
sätzlich bestehende Möglichkeit, den Speicherinhalt
für eine Manipulation zu Lasten des Herstellers bzw.
Betreibers der Anlage bzw. Maschine zu verändern,
wird durch die Möglichkeit ausgeschlossen, diese
Löschung des Speichers nur selbsttätig im Abstand von
mehreren Tagen nach dem nachweispflichtigen Ereignis
durchzuführen. Der Löschvorgang als solcher entzieht
sich somit der unmittelbaren Einflußnahme durch jeden
Fahrzeugbenutzer. Die zeitliche Schranke in Form von
mehreren Tagen, z. B. 10 Tage nach dem Ereignis bietet
ausreichend Sicherheit, die Löschung nur dann durch
zuführen, wenn ein Nachweis des Ereignisses nicht
mehr erforderlich ist.
Zwar ist aus der DE 29 06 890 A1 eine Steuervorrichtung für Kraftfahrzeuge be
kannt, bei der, - ausgelöst durch einen Sensor-Schalter - bei einem nachweispflich
tigen Ereignis (z. B. Unfall) wichtige Fahrzeug-Daten von einem Arbeitsspeicher in
einen nichtflüchtigen Speicher übertragen werden. Diese Daten können dann ggf.
von Behörden und Werkstätten ausgelesen und (z. B. durch UV-Bestrahlung) ge
löscht werden.
Das selbsttätige Löschen des nichtflüchtigen Speichers, das zur Verhinderung von
Manipulationen nicht vor Ablauf einer fest vorgegebenen Zeit stattfindet, läßt sich
der DE 29 06 890 A1 nicht entnehmen.
Die Ausführung der Erfindung ist auf verschiedene
Weise möglich. So kann der Löschbefehl selbsttätig
ohne weitere Einflußmöglichkeit von außen ausgelöst
werden. Hierzu kann beispielsweise ein Energiespei
cher verwendet werden, der durch einen Zeitgeber nach
Art eines Selbstauslösers nach Ablauf des vorgege
benen Zeitraums einen elektrischen Löschimpuls an den
Speicher abgibt. Demgegenüber ergibt sich bei der
Ausführungsform mit den Merkmalen des Patentanspruchs
2 eine weitere Sicherheit. Nur dann, wenn der Spei
cher für den entsprechenden Zeitraum an der oder
einer Betriebsspannungsquelle angeschlossen ist,
erfolgt die Löschung des Speichers.
Bei Steuervorrichtungen für Brennkraftmaschinen von
Kraftfahrzeugen bedeutet dies eine selbsttätige
Löschung im Abstand vom einigen Tagen nach einem
kritischen Betriebsfall. Unter derartigen Betriebs
fällen sind nur solche zu verstehen, die in der Regel
mit einem weitgehenden Ausfall der Brennkraftmaschine
verbunden sind. Nach einigen Tagen ist dann auch die
Brennkraftmaschine wieder repariert und die Löschung
der im Speicher enthaltenen Daten nicht mehr erfor
derlich.
Entsprechendes gilt für den Anwendungsfall einer
Steuervorrichtung für einen Airbag. Da mit dem
Auslösen eines Airbags ein Werkstattaufenthalt
unmittelbar verbunden ist, bei dem die im Speicher
enthaltenen Daten aufgenommen werden können, ist das
anschließende Löschen dieser Daten dann ebenfalls
unkritisch. Ein erneuter Einsatz des Speichers bzw.
der gesamten Steuervorrichtung, auch in einem anderen
Kraftfahrzeug, ist dann ohne weiteres möglich. Der
Anschluß der Steuervorrichtung an die Betriebsspan
nungsquelle kann dabei auch außerhalb des Kraftfahr
zeugs erfolgen und allein dem Ziel dienen, den
Löschbefehl auszulösen und die Steuervorrichtung
wiederverwendbar zu machen.
Gerade dann, wenn die Steuervorrichtung in Verbindung
mit einer technischen Anlagen oder Maschine einge
setzt wird, bei der der Speicher zum Aufzeichnen von
Ereignissen unterschiedlicher Relevanz eingesetzt
wird, kann es vorteilhaft sein, den Löschbefehl zu
unterdrücken. Beispiel hierfür ist die Aufzeichnung
von kritischen Betriebsfällen einer Brennkraftma
schine bzw. einer Steuervorrichtung eines Kraftfahr
zeugs, die abhängig von den Fahrzuständen verschie
dene Anlagen zur Beeinflussung der Fahrdynamik
steuert. Da kritische Betriebszustände auch ohne
nachfolgenden Werkstattaufenthalt verlaufen können,
kann für derartige Anwendungsfälle der Löschbefehl
unterdrückt werden und erst dann ausgelöst werden,
wenn beispielsweise im Rahmen eines Werkstattaufent
halts eine Erfassung der im Speicher enthaltenen
Daten vorgenommen ist.
Die erfindungsgemäße Steuervorrichtung bietet somit
die Möglichkeit, Steuervorrichtungen wiederzuverwen
den auch dann, wenn ein nachweispflichtiges Ereignis
aufgezeichnet ist. Manipulationen des für diese
Aufzeichnung vorgesehenen Speichers werden mit
Sicherheit unterdrückt, da der Speicher nur in einem
großen zeitlichen Abstand und ggf. nur bei Durchfüh
rung besonderer Vorbereitungsmaßnahmen, wie bei
spielsweise dem Anlegen von Betriebsspannung, wie
derverwendbar wird. Eine derartige Steuervorrichtung
läßt sich auch für Ersatzteilzwecke in verschiedenen
technischen Anlagen bzw. Maschinen einsetzen. Die
Anwendungen können sich somit auch der Reihe nach
ändern.
Claims (3)
1. Steuervorrichtung für technische Anlagen und
Maschinen insbesondere in Kraftfahrzeugen, mit
einem Mikroprozessor, und mit einem Speicher zum
Aufzeichnen von nachweispflichtigen Ereignissen,
dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher lösch
bar ist und daß der Löschbefehl im Abstand von
mehreren Tagen nach Aufzeichnen eines Ereignis
ses nur selbsttätig auslösbar ist.
2. Steuervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Löschbefehl nur auslös
bar ist, wenn der Speicher während eines dem
zeitlichen Abstand entsprechenden Zeitraums an
einer Betriebsspannungsquelle angeschaltet ist.
3. Steuervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Löschbefehl
unterdrückbar ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19904013728 DE4013728C2 (de) | 1990-04-28 | 1990-04-28 | Steuervorrichtung für technische Anlagen und Maschinen |
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19904013728 DE4013728C2 (de) | 1990-04-28 | 1990-04-28 | Steuervorrichtung für technische Anlagen und Maschinen |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4013728A1 DE4013728A1 (de) | 1991-10-31 |
DE4013728C2 true DE4013728C2 (de) | 1999-04-15 |
Family
ID=6405360
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19904013728 Expired - Fee Related DE4013728C2 (de) | 1990-04-28 | 1990-04-28 | Steuervorrichtung für technische Anlagen und Maschinen |
Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE4013728C2 (de) |
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- 1990-04-28 DE DE19904013728 patent/DE4013728C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
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DE4013728A1 (de) | 1991-10-31 |
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