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DE4013728C2 - Steuervorrichtung für technische Anlagen und Maschinen - Google Patents

Steuervorrichtung für technische Anlagen und Maschinen

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Publication number
DE4013728C2
DE4013728C2 DE19904013728 DE4013728A DE4013728C2 DE 4013728 C2 DE4013728 C2 DE 4013728C2 DE 19904013728 DE19904013728 DE 19904013728 DE 4013728 A DE4013728 A DE 4013728A DE 4013728 C2 DE4013728 C2 DE 4013728C2
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DE
Germany
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memory
control device
machines
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technical systems
Prior art date
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DE19904013728
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DE4013728A1 (de
Inventor
Hans Lamberty
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Bayerische Motoren Werke AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
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Publication date
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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11CSTATIC STORES
    • G11C16/00Erasable programmable read-only memories
    • G11C16/02Erasable programmable read-only memories electrically programmable
    • G11C16/06Auxiliary circuits, e.g. for writing into memory
    • G11C16/10Programming or data input circuits
    • G11C16/14Circuits for erasing electrically, e.g. erase voltage switching circuits
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C5/00Registering or indicating the working of vehicles
    • G07C5/08Registering or indicating performance data other than driving, working, idle, or waiting time, with or without registering driving, working, idle or waiting time
    • G07C5/0841Registering performance data
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    • GPHYSICS
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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Air Bags (AREA)
  • Techniques For Improving Reliability Of Storages (AREA)
  • Time Recorders, Dirve Recorders, Access Control (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Steuervorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Derartige Steuervorrichtungen sind vielfältig im Einsatz. Beispielsweise bei Kraftfahrzeugen dienen sie dazu, technische Anlagen, beispielsweise zum Schutz der Insassen vor unfallbedingten Verletzungen, oder Maschinen, beispielsweise die Brennkraftmaschi­ ne, zu steuern. Atypische Ereignisse wie beispiels­ weise eine Kollision oder der teilweise Ausfall wesentlicher Betriebsfunktionen der Anlage bzw. Maschinen werden mit Hilfe des Speichers aufgezeich­ net.
Bei einer Steuervorrichtung für ein Insassenschutz­ system, wie beispielsweise einen Airbag, werden die bei Auslösen des Airbags herrschenden Betriebszu­ stände abgespeichert. Hierzu gehört eine Information über den fehlerfreien Zustand der Steuervorrichtung beim Auslösen, der Zustand der Eingänge der Steuer­ vorrichtung, z. B. der Information über den angelegten Sicherheitsgurt, den Signalverlauf bzw. die Charak­ teristika dieses Verlaufs des Beschleunigungssensors, den zeitlichen Ablauf eines Kollisionsvorgangs usw.. Nur auf diese Weise ist es möglich, im nachhinein die Begleitumstände eines Unfalls aufzuklären und bei­ spielsweise den Nachweis zu führen, daß z. B. keine Fehlauslösung des Airbags vorlag. Im Interesse des Fahrzeugherstellers bzw. des Herstellers der Steuer­ vorrichtung ist es dabei aber erforderlich, jede Manipulation des Speicherinhalts auszuschließen.
Hierzu werden vielfältige Wege beschritten. Bei­ spielsweise werden Speicher verwendet, in die die relevanten Daten nur ein einziges Mal eingeschrieben werden können. Ein derartiger nicht löschbarer Speicher ist dann nicht wiederverwendbar.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Speicher in einem versiegeltem Gehäuse anzuordnen, um damit den Nachweis einer Manipulation des Speichers durch die erkennbare mechanische Beschädigung des Gehäuses führen zu können. Auch eine derartige Anordnung ist, selbst wenn der Speicher selbst löschbar ist, beson­ ders bauaufwendig und ungünstig in der Handhabung.
Eine weitere Möglichkeit schließlich ist, den Spei­ cherplatz zu vergrößern und beispielsweise die Speicherung einer definierten, in der Regel relativ kleinen Anzahl von derartigen atypischen Ereignissen zu ermöglichen. Je nach Anwendungsfall besitzt aber auch ein derartiger Speicher nur eine begrenzte Einsatzmöglichkeit und ist nur schwer wiederzuver­ wenden, da ein bereits teilweise beschriebener Speicher in seiner Anwendungsmöglichkeit gegenüber einem neuen Speicher begrenzt ist und im Zweifels­ falle auf seinen Einsatz verzichtet wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Steuervorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die ein Höchstmaß an Manipulationssicher­ heit besitzt, bei der der Speicher jedoch mit ge­ ringem Aufwand wiederverwendbar wird.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die kenn­ zeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1.
Ein löschbarer Speicher (z. B. ein EEPROM) eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit der Wiederverwendbar­ keit, da er in der Regel beliebig oft mit neuen Daten beschrieben werden kann und er sich dann in seinen Eigenschaften nicht von einem neuen Speicher unter­ scheidet. Die bei einem löschbaren Speicher grund­ sätzlich bestehende Möglichkeit, den Speicherinhalt für eine Manipulation zu Lasten des Herstellers bzw. Betreibers der Anlage bzw. Maschine zu verändern, wird durch die Möglichkeit ausgeschlossen, diese Löschung des Speichers nur selbsttätig im Abstand von mehreren Tagen nach dem nachweispflichtigen Ereignis durchzuführen. Der Löschvorgang als solcher entzieht sich somit der unmittelbaren Einflußnahme durch jeden Fahrzeugbenutzer. Die zeitliche Schranke in Form von mehreren Tagen, z. B. 10 Tage nach dem Ereignis bietet ausreichend Sicherheit, die Löschung nur dann durch­ zuführen, wenn ein Nachweis des Ereignisses nicht mehr erforderlich ist.
Zwar ist aus der DE 29 06 890 A1 eine Steuervorrichtung für Kraftfahrzeuge be­ kannt, bei der, - ausgelöst durch einen Sensor-Schalter - bei einem nachweispflich­ tigen Ereignis (z. B. Unfall) wichtige Fahrzeug-Daten von einem Arbeitsspeicher in einen nichtflüchtigen Speicher übertragen werden. Diese Daten können dann ggf. von Behörden und Werkstätten ausgelesen und (z. B. durch UV-Bestrahlung) ge­ löscht werden.
Das selbsttätige Löschen des nichtflüchtigen Speichers, das zur Verhinderung von Manipulationen nicht vor Ablauf einer fest vorgegebenen Zeit stattfindet, läßt sich der DE 29 06 890 A1 nicht entnehmen.
Die Ausführung der Erfindung ist auf verschiedene Weise möglich. So kann der Löschbefehl selbsttätig ohne weitere Einflußmöglichkeit von außen ausgelöst werden. Hierzu kann beispielsweise ein Energiespei­ cher verwendet werden, der durch einen Zeitgeber nach Art eines Selbstauslösers nach Ablauf des vorgege­ benen Zeitraums einen elektrischen Löschimpuls an den Speicher abgibt. Demgegenüber ergibt sich bei der Ausführungsform mit den Merkmalen des Patentanspruchs 2 eine weitere Sicherheit. Nur dann, wenn der Spei­ cher für den entsprechenden Zeitraum an der oder einer Betriebsspannungsquelle angeschlossen ist, erfolgt die Löschung des Speichers.
Bei Steuervorrichtungen für Brennkraftmaschinen von Kraftfahrzeugen bedeutet dies eine selbsttätige Löschung im Abstand vom einigen Tagen nach einem kritischen Betriebsfall. Unter derartigen Betriebs­ fällen sind nur solche zu verstehen, die in der Regel mit einem weitgehenden Ausfall der Brennkraftmaschine verbunden sind. Nach einigen Tagen ist dann auch die Brennkraftmaschine wieder repariert und die Löschung der im Speicher enthaltenen Daten nicht mehr erfor­ derlich.
Entsprechendes gilt für den Anwendungsfall einer Steuervorrichtung für einen Airbag. Da mit dem Auslösen eines Airbags ein Werkstattaufenthalt unmittelbar verbunden ist, bei dem die im Speicher enthaltenen Daten aufgenommen werden können, ist das anschließende Löschen dieser Daten dann ebenfalls unkritisch. Ein erneuter Einsatz des Speichers bzw. der gesamten Steuervorrichtung, auch in einem anderen Kraftfahrzeug, ist dann ohne weiteres möglich. Der Anschluß der Steuervorrichtung an die Betriebsspan­ nungsquelle kann dabei auch außerhalb des Kraftfahr­ zeugs erfolgen und allein dem Ziel dienen, den Löschbefehl auszulösen und die Steuervorrichtung wiederverwendbar zu machen.
Gerade dann, wenn die Steuervorrichtung in Verbindung mit einer technischen Anlagen oder Maschine einge­ setzt wird, bei der der Speicher zum Aufzeichnen von Ereignissen unterschiedlicher Relevanz eingesetzt wird, kann es vorteilhaft sein, den Löschbefehl zu unterdrücken. Beispiel hierfür ist die Aufzeichnung von kritischen Betriebsfällen einer Brennkraftma­ schine bzw. einer Steuervorrichtung eines Kraftfahr­ zeugs, die abhängig von den Fahrzuständen verschie­ dene Anlagen zur Beeinflussung der Fahrdynamik steuert. Da kritische Betriebszustände auch ohne nachfolgenden Werkstattaufenthalt verlaufen können, kann für derartige Anwendungsfälle der Löschbefehl unterdrückt werden und erst dann ausgelöst werden, wenn beispielsweise im Rahmen eines Werkstattaufent­ halts eine Erfassung der im Speicher enthaltenen Daten vorgenommen ist.
Die erfindungsgemäße Steuervorrichtung bietet somit die Möglichkeit, Steuervorrichtungen wiederzuverwen­ den auch dann, wenn ein nachweispflichtiges Ereignis aufgezeichnet ist. Manipulationen des für diese Aufzeichnung vorgesehenen Speichers werden mit Sicherheit unterdrückt, da der Speicher nur in einem großen zeitlichen Abstand und ggf. nur bei Durchfüh­ rung besonderer Vorbereitungsmaßnahmen, wie bei­ spielsweise dem Anlegen von Betriebsspannung, wie­ derverwendbar wird. Eine derartige Steuervorrichtung läßt sich auch für Ersatzteilzwecke in verschiedenen technischen Anlagen bzw. Maschinen einsetzen. Die Anwendungen können sich somit auch der Reihe nach ändern.

Claims (3)

1. Steuervorrichtung für technische Anlagen und Maschinen insbesondere in Kraftfahrzeugen, mit einem Mikroprozessor, und mit einem Speicher zum Aufzeichnen von nachweispflichtigen Ereignissen, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher lösch­ bar ist und daß der Löschbefehl im Abstand von mehreren Tagen nach Aufzeichnen eines Ereignis­ ses nur selbsttätig auslösbar ist.
2. Steuervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Löschbefehl nur auslös­ bar ist, wenn der Speicher während eines dem zeitlichen Abstand entsprechenden Zeitraums an einer Betriebsspannungsquelle angeschaltet ist.
3. Steuervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Löschbefehl unterdrückbar ist.
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