DE406922C - Metallische Roentgenroehre - Google Patents
Metallische RoentgenroehreInfo
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- DE406922C DE406922C DEK79395D DEK0079395D DE406922C DE 406922 C DE406922 C DE 406922C DE K79395 D DEK79395 D DE K79395D DE K0079395 D DEK0079395 D DE K0079395D DE 406922 C DE406922 C DE 406922C
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Classifications
-
- H—ELECTRICITY
- H01—ELECTRIC ELEMENTS
- H01J—ELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
- H01J35/00—X-ray tubes
- H01J35/02—Details
Landscapes
- Vessels, Lead-In Wires, Accessory Apparatuses For Cathode-Ray Tubes (AREA)
Description
(K79395
»Metallische« Röntgenröhren sind vielfach vorgeschlagen worden. Es ist aber nirgends
berücksichtigt worden, daß, zumal bei den immer mehr in Anwendung kommenden hohen
und höchsten Spannungen bei weitestgetriebener Gasentleerung (»Hochvakuum«), statische
Aufladungen und Gleitfunkenbildungen auftreten, wenn nichtleitende Röhrenteile (die
als isolierende Träger für mindestens eine
to der Elektroden unentbehrlich sind) im Be- ! reich des Strahlungsbüschels der Antikathode
liegen. Dieses Strahlungsbüschel wird von der wirksamen Fläche der Antikathode bestimmt
und stellt sich bei ebenem Antikathodenspiegel mathematisch als Kegel rr.it dem Spitzenwinkel von 1803, d.h. als Halbkugel,
bei konkavem Spiegel als Kegel von kleinerem Spitzenwinkel dar. Durch die besagten
Erscheinungen werden besonders auch die Verbindungsstellen zwischen dem »netallenen
Röhrenkörper und den anschließenden nichtleitenden, gläsernen Röhrenteilen stark
in Anspruch genommen, die bei tiefem Unterdruck nur durch Verschmelzen mit Hilfe eines
Platinringes o. dgl. gebildet werden können und bei starker Erhitzung zum Zersprengen
des Glases führen.
Es ist zwar eine metallische Röntgenröhre beschrieben, bei der der nichtleitende Röhrenteil
gegenüber dem Strahlungsbüschel durch den Kathodenkörper abgeschirmt wird. Allein abgesehen davon, daß die
Absicht der Abschirmung nicht ausgesprochen, vielmehr durch Anordnung eines Glasfensters im metallenen Röhrenkörper geradezu
ausgeschlossen ist, ist die gewöhnliche Aluminiumkathode wegen ihrer Durchlässigkeit
für Röntgenstrahlen ein völlig unzureichender Schirm und würde eine Glühdrahtoder
Spitzenkathode gar kein Schirm sein.
Erfindungsgemäß wird die Sicherung der nichtleitenden Röhrenteile dadurch erreicht,
daß sie einschließlich der Verbindungsstellen überhaupt aus dem Winkelbereich des
Strahlungsbüschels der Antikathode entfernt, ]
sozusagen auf die Schattenseite der Anti,- j kathode verlegt werden. Das kann durch j
entsprechende Gestaltung des metallenen Roh- j renkörpers und entsprechende Anordnung der
nichtleitenden Röhrenteile in verschiedener Weise geschehen.
In Abb. ι ist eine Röntgenröhre dargestellt, deren metallener Körper M knieförmig
ίο gestaltet ist. Der weitere Schenkel enthält die Antikathode A, die in bekannter Weise
mit dem Körper M unmittelbar leitend verbunden ist. Ihr ebener Spiegel entsendet,
wie in der Zeichnung angedeutet, ein halbkugeliges Strahlungsbüschel. An den engeren
und längeren Schenkel schließt sich, in der bekannten Weise mit Hilfe eines Platinringes
P angeschmolzen, der gläserne Röhrenteil G an. Er trägt mit Hilfe eines in seinem
äußeren Längenteil E gläsernen, in seinem !
inneren Längenteil e metallenen stabförmigen Gliedes die Kathode K.. Dabei ist, wie ersichtlich,
der Kathodenträger in E und e derart i geteilt, daß über die durch die gestrichelte '
schräge Linie angedeutete Begrenzung des j halbkugeligen Strahlungsbüschels nur der metallene
Teil e hinausgeht, so daß also die Teile E und G außerhalb des Strahlungs- ;
büschels liegen. Bei F kann ein besonderes Fenster, das aber ebenfalls aus Metall be- ,
steht, eingesetzt werden, wenn man für die \ Austrittsstelle Metall von besonderen Eigen- ,
schäften, d.h. von anderer Durchlässigkeit für Röntgenstrahlen, als der Röhrenkörper ■
hat, anwenden oder die Strahlen filtrieren will.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, den , innerhalb des gasentleerten Röhreateiles G lie- '■
genden (nicht vom Teil G selbst gebildeten, ' also besonderen) Elektrodenträger und -isolator
E und e, soweit er aus Glas besteht ; (also Teil e), selbst wieder als ein für sich
abgeschlossenes und gasentleertes Röhrchen auszuführen, wie es die Zeichnung erkennen
läßt. Bei solcher Ausführung werden schäd- j liehe Aufladungen und Durchschläge um so j
sicherer vermieden. j
In Abb. 2 hat der metallene Röhrenkör- j per M die Form einer Kugel mit zwei aus- \
einanderstrebenden Stutzen .s, s', an welche j sich die isolierenden Röhrenteile G anschließen.
Von den Elektrodenträgern sind nur j die inneren leitenden Teile e ersichtlich; die ;
Kathode K. erscheint nach Lilienfelds Vor- I schlag als Spitze. Auch hier liegen inner- ;
halb des halbkugeligen Strahlungsbüschels nur leitende Teile der Röhre. Da beide ;
Elektroden vom Metallkörper M isoliert sind, so kann dieser zur Herabsetzung des Spannungsgefälles
gegen die anschließenden nichtleitenden Röhrenteile auf eine Zwischenspannung gebracht, z. B. an Erde gelegt werden.
Claims (5)
- Patent-Ansprüche:I. Metallische Röntgenröhre, dadurch gekennzeichnet, daß der metallene Röhrenkörper (M) derart gestaltet ist und die isolierenden Teile (E) derart angeordnet sind, daß diese einschließlich derVerbindungsstellen (P) außerhalb des von der wirksamen Fläche der Antikathode (A) bestimmten Strahlungsbüschels liegen.
- 2. Röntgenröhre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei knieförmiger Gestaltung des metallenen Röhrenkörpers (M, Abb. i) in dem einen weiteren Schenkel die in bekannter Weise mit dem Metallkörper (M) leitend verbundene Antikathode (A) liegt, an den anderen, engeren Schenkel ein isolierender Röhrenteil (G) mit teils isolierendem (E), teils leitendem Kathodenträger (e) derart angeschlossen ist, daß allein der leitende Teil (e) des Kathodenträgers im Bereich des Strahlungsbüschels liegt.
- 3. Röntgenröhre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei kugeliger oder ähnlicher Gestaltung des metallenen Röhrenkörpers (M, Abb. 2) dieser mit Stutzen (s, s') versehen ist, an welche sich isolierende Röhrenteile (G) mit mindestens in ihrem inneren Längenteil (e) leitenden Elektrodenträgern derart anschließen, daß allein die leitenden Teile der Elektrodenträger im Bereich des Strahlungsbüschels hegen.
- 4. Röntgenröhre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektrodenträger, soweit sie aus nichtleitendem Stoff bestehen, von einem besonderen, in den betreffenden nichtleitenden Röhrenteil (G) eingebauten und gegen diesen abgeschlossenen, selbst wieder gasleer gemachten Glasröhrchen (E) gebildet werden.
- 5. Röntgenröhre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der metallene Röhrenkörper (M), soweit er nicht selbst mit einer Elektrode des strahlenerzeugenden Stromkreises leitend verbunden ist, eine das Spannungsgefälle gegen die anschließenden nichtleitenden Röhrenteile herabsetzende Zwischenspannung aufgedrückt erhält.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DEK79395D DE406922C (de) | 1921-10-07 | 1921-10-07 | Metallische Roentgenroehre |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DEK79395D DE406922C (de) | 1921-10-07 | 1921-10-07 | Metallische Roentgenroehre |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE406922C true DE406922C (de) | 1924-12-08 |
Family
ID=7233545
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DEK79395D Expired DE406922C (de) | 1921-10-07 | 1921-10-07 | Metallische Roentgenroehre |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE406922C (de) |
-
1921
- 1921-10-07 DE DEK79395D patent/DE406922C/de not_active Expired
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