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DE3930039A1 - Infektvorbeugende katheteranordnung - Google Patents

Infektvorbeugende katheteranordnung

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Publication number
DE3930039A1
DE3930039A1 DE19893930039 DE3930039A DE3930039A1 DE 3930039 A1 DE3930039 A1 DE 3930039A1 DE 19893930039 DE19893930039 DE 19893930039 DE 3930039 A DE3930039 A DE 3930039A DE 3930039 A1 DE3930039 A1 DE 3930039A1
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DE
Germany
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catheter
arrangement according
catheter arrangement
volume
filling
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19893930039
Other languages
English (en)
Inventor
Uelo-Aarne Palm
Marion Giebel
Willehad Boemke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
PALM UELO AARNE
Original Assignee
PALM UELO AARNE
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by PALM UELO AARNE filed Critical PALM UELO AARNE
Priority to DE19893930039 priority Critical patent/DE3930039A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine infektvorbeugende Katheteran­ ordnung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art.
Eine bedeutende und oft lebensgefährliche Komplikation beim Einsatz intravasaler Katheter besteht im Auftreten katheterbedingter Infektionen. Die Infektionsrate nimmt zu, je länger der Katheter im Körper verbleibt. Stellver­ tretend für eine große Anzahl ähnlicher Untersuchungen sei hier zur Verdeutlichung der Brisanz des Problems nur auf eine im "American Journal of Medicine" 1981 erschienene Studie verwiesen, nach der in den USA jedes Jahr etwa 20 000 Todesfälle auf katheterbedingte Infektionen zurück­ zuführen sind. Dementsprechend zahlreich und vielfältig sind auch die weltweit zu dieser Problematik durchgeführ­ ten und die noch laufenden Forschungsprogramme.
Bekannt ist, daß in den Katheter eingedrungene pathogene Keime dort ideale Wachstumsbedingungen vorfinden und sich bei völligem Fehlen von im Körper vorhandenen Abwehrstof­ fen bzw. -mechanismen ungehemmt vermehren können. Die Fol­ ge ist eine Einschwemmung ganzer Keimkolonien in den Kör­ per des Patienten und damit eine Bakteriämie bzw. Sepsis.
Die bisherigen Versuche, die Infektionsrate zu senken, ba­ sieren im wesentlichen auf vier verschiedenen Ansätzen, die darauf abzielen, erstens die Keime abzutöten, zweitens den Keimen den Zutritt in das Innere des Katheters zu ver­ wehren, drittens, spezielle, die Keimanlagerung erschwe­ rende Kathetermaterialien einzusetzen und viertens Kombi­ nationen dieser drei Methoden.
Zu dem ersten Lösungsansatz sind vor allem vier US-PS be­ merkenswert.
In der US-PS 46 23 329 wird ein Katheter beschrieben, des­ sen Kanülenwandung mit keimtötende Wirkstoffe enthaltenden Kapillaren versehen ist. Die Wirkstoffe gelangen durch Diffusion in das Innere des Katheters. Der auf diese Weise erzielbare Effekt ist jedoch aufgrund der zu geringen Wirkstoffkonzentration sehr begrenzt. Nachteilig ist da­ rüber hinaus die ungleichmäßige Freisetzung der Wirkstoffe sowie die komplizierte Konstruktion dieses speziellen Kat­ heters.
Weiterhin sind aus den US-PS 44 32 764, 44 40 207 und 46 24 664 technische Lösungen für Verschlußkappensysteme mit einem Wirkstoffreservoir bzw. wirkstoffabsorbierendem Wandmaterial bekannt, die bei Nichtbenutzung des Katheters an dessen rückwärtigem Anschlußstück ansetzbar sind. Der­ artige Verschlußkappen bekämpfen jedoch nur die bei Ent­ fernung des Infusionsschlauches eventuell auftretende Kon­ taminierung des Katheterverschlusses und nicht die durch die Kanülenspitze eindringenden Keime. Es ist bekannt, daß sich aber gerade an der Kanülenspitze verstärkt Keime festsetzen.
Der zweite Lösungsansatz beruht auf der Zielstellung, den Keimen den Zutritt in das Innere des Kanülenrohres zu ver­ wehren. Aus der DE-OS 35 04 661 ist ein Entenschnabelven­ til bekannt, das als Einwegventil den Durchtritt der zu injizierenden Medikamente bzw. Lösungen in die Gefäße zu­ läßt, andererseits jedoch verhindert, daß Flüssigkeiten aus den Gefäßen in den Katheter zurückfließen können. Ein­ wegventile weisen jedoch prinzipiell den Nachteil auf, daß die Überprüfung der Lage des Katheters in einem Blutgefäß durch Ansaugen von Blut nicht möglich ist.
Zum Verschließen des Kanülenrohres bei intermittierender Injektion ist weiterhin das Einschieben eines Mandrins in das Kanülenrohr gebräuchlich. In der DE-OS 37 21 299 wird eine Kathetervorrichtung mit einem Mandrin beschrieben, bei der das durch einen Zuspritzport injizierte Medikament durch einen Flüssigkeitskanal zwischen Mandrin und Kanü­ lenrohr fließt und durch ein Ventil aus dem Kanülenrohr austritt. Dadurch, daß der Mandrin für eine Injektion nicht mehr aus dem Kanülenrohr herausgenommen werden muß, wird eine Kontamination des Kanülenlumens weitgehend ver­ mieden.
Gemäß den Vorschlägen beider vorstehend genannter DE-OS kommen Ventile zum Einsatz, die zwar das Eindringen von Körperflüssigkeit, nicht aber von Keimen verhindern. Mangelnde Dichtheit und vor allem die Öffnung des Ventils während der Injektion führen dazu, daß doch einige Keime in das Kanülenrohr gelangen. Um eine Infektionsgefahr zu verursachen, genügen aber bereits wenige Keime.
Eine dritte Möglichkeit zur Verringerung der Infektionsge­ fahr besteht darin, für das Kanülenrohr des Katheters keimabwehrendes Material zu verwenden bzw. das Kanülenrohr zumindest stellenweise mit einem derartigen Material zu beschichten.
Eine bakterienabwehrende Mixtur aus biokompatiblem Grund­ material und antibiotischen Metallen ist in der US 46 77 143 angegeben. In der US 46 42 104 wird vorge­ schlagen, eine antimikrobische Substanz chemisch an ein Basispolymer zu binden. In der klinischen Praxis hat sich jedoch gezeigt, daß mehr Gewebeschädigungen, insbesondere Reizungen und Entzündungen durch diese Katheter als durch unbehandelte Katheter hervorgerufen werden. Zusätzlich ist die Gefahr einer Resistenzentwicklung gegeben.
Eine vierte Herangehensweise an das Problem beruht auf ei­ ner Kombination der oben diskutierten ersten drei Lösungs­ ansätze.
In der DE-OS 37 47 548 und der US 46 76 782 werden Kathe­ ter bzw. Zusatzeinheiten für Katheter beschrieben, die da­ rauf abzielen, Mikrobien den Zutritt durch die Implanta­ tionswunde zu verwehren, indem antibiotikahaltige Materia­ lien lokal eingesetzt werden. Zu diesem Zweck ist entspre­ chend der DE-OS 37 47 548 die äußere Oberfläche des im Be­ reich der Körperöffnung befindlichen Kanülenabschnittes mit einer hydrophoben, Mikrobien absorbierenden Beschich­ tung versehen. Auf einem ähnlichen Prinzip basiert die Wirkung der in der US 46 76 782 beschriebenen Zusatzein­ heit für beliebige handelsübliche Katheter. Vorgeschlagen wird eine separate Hülse zur Ummantelung des Einstichbe­ reiches. Diese auch unter der Bezeichnung VITA CUFF be­ kannte Einrichtung hat jedoch ebenso wie die in der DE-OS beschriebene Variante nur lokale Wirkung und bringt daher auch nur einen Teilerfolg.
Alle bisher bekannten, oben diskutierten Maßnahmen zur Verringerung und Verhütung katheterbedingter Infektionen führten bisher nur zu sehr geringen Erfolgen.
Auch das Injizieren einer Antibiotikalösung in den Ka­ theter, wobei das injizierte Volumen das Kathetervolumen weit übersteigt (Messing B, Peitra C, Debure A, Beliah M, Bernier J. Antibiotic-lock technique: a new approach to optimal therapy for catheter-related sepsis in home­ parenteral nutrition patients. J Parenter Enteral Nutr 1988; 12: 185-189) ist nachteilig. Aufgrund des Eindringens der überschüssigen Antibiotikalösung in den Organismus muß die Konzentration des Antibiotikums zwangsläufig so gering gehalten werden, daß sich keine toxischen Nebenwirkungen und Keimresistenzen einstellen können. Dies hat zur Folge, daß die keimtötende Wirkung der zwischen zwei Injektionen im Katheter verbleibenden Antibiotikalösung nicht aus­ reicht, um alle an der Innenwand des Katheters festhaften­ den Keime vollständig abzutöten.
Es besteht deshalb die Aufgabe, eine Katheteranordnung an­ zugeben, bei der die katheterbedingte Infektionsrate dra­ stisch reduziert ist. Dabei ist im Hinblick auf den Routi­ nebetrieb eine einfache und bequeme Handhabbarkeit anzu­ streben.
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung stützt sich auf die Ergebnisse umfangreicher tierexperimenteller Forschungen (Palm U, Boemke W, Reinhardt H W, Verhinderung katheterbedingter Infektionen, eine experimentelle Langzeituntersuchung. Anaesthesist 1989; 38 Supplement 1: 129). Es wurde gefunden, daß bei Hunden die katheterbedingte Infektionsrate von fast 100% auf nahe 0% absenkbar ist, wenn das Kathetervolumen inter­ mittierend mit einer hochkonzentrierten Gentamycinlösung, der etwas Alpha-Chymotrypsin beigemischt ist, gefüllt wird.
Erfindungsgemäß ist eine an das rückwärtigen Anschlußstück des Katheters ansetzbare spezielle Vorrichtung dazu vorge­ sehen, das Kathetervolumen mit mindestens einer antibio­ tisch wirkenden Substanz mindestens minimaler Wirkkonzen­ tration aufzufüllen und mindestens das gleiche Volumen wieder abzuziehen. Das Füllvolumen stimmt dabei exakt mit dem Kathetervolumen überein.
Durch eine möglichst hohe Konzentration des Antibiotikums ist eine weitere Optimierung der beabsichtigten Wirkung erzielbar. Die antibiotische Wirksubstanz kann zusätzlich mit eiweißspaltenden Enzymen, insbesondere Protease, ins­ besondere Alpha-Chymotrypsin angereichert sein. Die bei­ spielsweise während des Injektionsvorganges in den Kathe­ ter eingedrungenen pathogenen Keime umgeben sich während der Koloniebildung mit einer Eiweißhülle, wodurch die An­ tibiotika teilweise von den Keimen abgeschirmt werden kön­ nen, was deren Wirkungseffizienz beeinträchtigt. Es ist anzunehmen, daß eiweißspaltende Enzyme derartige Schutz­ hüllen zerstören, so daß das Antibiotikum wieder voll zur Wirkung kommen kann.
Auch die Zugabe von Antimykotika zur Bekämpfung pathogener Pilze und von Antikoagulanzien, insbesondere von Heparin zur Verhinderung von Blutgerinnseln und dadurch verursach­ ten Kanülenverstopfungen kann bei bestimmten Katheteran­ wendungen vorteilhaft sein.
Wichtig ist, daß die Substanz nur innerhalb des Katheters wirkt und nicht in den Körper des Patienten gelangt. Damit ist gewährleistet, daß die höchstmögliche Wirkstoffkonzen­ tration bei Vermeidung der sonst auftretenden Nebenwirkun­ gen und Resistenzentwicklungen zur Anwendung kommen kann. Eine diesbezügliche Einfüll- und Absaugvorrichtung ist entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform der Erfin­ dung dadurch gekennzeichnet, daß das abgesaugte Volumen das Kathetervolumen etwas übertrifft, während das Einfüll­ volumen exakt dem Kathetervolumen entspricht. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß keine Wirkstoffreste im Ka­ theter zurückbleiben und in den Körper des Patienten ein­ dringen können.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Er­ findung ist die Vorrichtung mit zwei getrennten Substanz­ reservoiren für Alpha-Chymotrypsin und Gentamycin ausge­ stattet. Eine derartige Vorrichtung weist vorzugsweise zy­ lindrische Form auf, wobei die Substanzreservoire axial hintereinander angeordnet sind. Das katheterseitig erste Reservoir enthält das Alpha-Chymotrypsin. Beide Reservoire sind lediglich durch eine dünne Membran getrennt, welche zum Zwecke des Vermischens der beiden Substanzen leicht zerstörbar ist. Die Vermischung des pulverförmigen Alpha- Chymotrypsin mit dem flüssigen Gentamycin darf jedoch erst unmittelbar vor oder während des Einfüllvorganges in den Katheter erfolgen, da das aufgelöste Chymotrypsin seine Wirkung nur während eines kurzen Zeitraumes entfaltet.
Das Anschlußstück der Einfüll- und Absaugvorrichtung ist dem des Katheters angepaßt, so daß eine dichtende Verbin­ dung gewährleistet ist. Da sich für Katheteranschlüsse vor allem Luer-Gewinde durchgesetzt haben, ist jedoch eine weitgehende Vereinheitlichung möglich.
Das zweikammrige Wirkstoffreservoir der Vorrichtung ist durch eine zweite Membran gegenüber der Katheteröffnung verschlossen. Diese Membran reißt durch den Druck eines innerhalb des zylinderförmigen Reservoirs verschieblichen Stempels, wodurch gleichzeitig die Gentamycin/Chymotryp­ sin-Lösung in den Katheter gedrückt wird. Die Stempelbe­ wegung ist besonders einfach und sicher mittels einer mit dem Stempel verbundenen, auf die äußere Wandung der Vor­ richtung aufschraubbaren Kappe erzeugbar. Auf die gleiche Weise ist der Stempel zum Ansaugen der im Katheter befind­ lichen Wirksubstanz in der entgegengesetzten Richtung ver­ schiebbar, wobei der Rückstellweg etwas über die Ausgangs­ position hinausgeht. Damit ist garantiert, daß kein kleinster Rest des hochkonzentrierten Antibiotikums in den Körper des Patienten eingespült werden kann.
Um gegebenenfalls die in den Vorrichtungszylinder zurück­ gesaugte Flüssigkeit im keimabgeschirmten Zustand einem Analyselabor zuzuführen, ist eine sterile, separat ver­ packte Verschlußkappe vorgesehen. Derartige Analysen die­ nen der Kontrolle der Keimfreiheit. Beispielsweise können in den gegen Bakterien geschützten Katheter Pilze gefunden werden, wodurch der Einsatz einer ein Antimykotikum ent­ haltenden Vorrichtung erforderlich ist. Die Vorrichtung ist vorzugsweise zum einmaligen Gebrauch bestimmt. Bei Einkammersystemen, die statt einer Membran ein für den Durchlaß in beiden Richtungen geeignetes Ventil aufweisen, ist jedoch eine Wiederverwendbarkeit denkbar. Vorausset­ zung dafür ist weiterhin eine Säuberung und Sterilisation zwischen zwei Anwendungen und die Auffüllung mit neuer Wirksubstanz, wobei insbesondere der Einschluß von Luft­ blasen zu vermeiden ist. Ein solcher Aufwand ist jedoch in Anbetracht des einfachen Aufbaus einer einkammrigen Ein­ füll- und Ansaugvorrichtung schon aus wirtschaftlichen Gründen kaum gerechtfertigt.
Die Vorrichtung besteht vorzugsweise zumindest in ihren wesentlichen Teilen aus Kunststoff. Durchsichtiger Kunst­ stoff ist vor allem für die Kammer(n) vorteilhaft, wenn eine der Stempelverschiebung entsprechende Skalierung vor­ gesehen ist. Im allgemeinen ist das Kathetervolumen zwar konstant, so daß das Volumen des Wirkstoffreservoirs be­ reits auf das Kathetervolumen abgestimmt ist, wodurch sich eine Skalierung erübrigt. Im Einzelfall kann es jedoch er­ forderlich sein, den Kanülenschlauch wegen Versprödungser­ scheinungen oder mechanischer Beschädigung zu kürzen. In diesem Fall kann das verringerte Kathetervolumen durch ei­ ne Skalierung des Einfüllvolumens ausgeglichen werden.
Entsprechend einer Weiterbildung der Erfindung ist zwi­ schen dem Katheter und der Vorrichtung ein Dreiwegehahn angeordnet. Dieser erlaubt den Anschluß von zwei Zuleitun­ gen an das Katheteranschlußstück bei Freigabe einer Durch­ laßrichtung oder Verschluß beider Richtungen. Das zu fül­ lende Volumen setzt sich dann aus dem Katheterfüllvolumen und dem Innenvolumen des Dreiwegehahns zusammen. Vorteil­ haft ist bei dieser Anordnung vor allem die Tatsache, daß das alternative Anschließen des Infusionsschlauches und der Einfüll- und Ansaugvorrichtungen entfällt. Beide Sy­ steme sind ständig mit dem Katheteranschlußstück verbun­ den. Der Austausch der beiden Systeme reduziert sich auf ein Umschalten des Dreiwegehahnes. Damit ist eine Zeitein­ sparung sowie eine weitere Erhöhung der Kontaminationssi­ cherheit verbunden. Das Eindringen von Gentamycin in den Kreislauf sollte wegen möglicher Nebenwirkungen - beson­ ders gefürchtet sind die Nephro- und Ototoxizität - und Resistenzentwicklungen vermieden werden. Als eine vorteil­ hafte Weiterbildung der Erfindung wurde deshalb an der Kanülenspitze ein Ventil angeordnet. Vorzugsweise ist das Ventil als Lamelle ausgebildet, die sich durch Injektions­ druck oder Saugwirkung pendeltürartig bewegt. Durch die vorstehend beschriebene Katheteranordnung läßt sich die Gefahr katheterbedingter Infektionen bei Mensch und Tier drastisch reduzieren bzw. endgültig beseitigen. Die einfa­ che Handhabbarkeit der Einfüll- und Ansaugvorrichtung ge­ stattet den routinemäßigen Einsatz und darüber hinaus die Bedienung durch medizinisches Hilfspersonal oder sogar durch den Patienten selbst.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausfüh­ rungsbeispiele erläutert. Es zeigen:
Fig. 1a, 1b, 1c, 1d vier Anwendungsphasen einer ersten Variante einer Einfüll- und Ansaugvorrichtung in Schnittdarstellungen,
Fig. 2 eine zweite Variante einer Einfüll- und Ansaug­ vorrichtung in Schnittdarstellung,
Fig. 3 eine Anwendungssituation mit einem Dreiwegehahn und
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung eines Kanülen­ verschlusses.
Die in Fig. 1a dargestellte Einfüll- und Ansaugvorrich­ tung besteht im wesentlichen aus einem zylindrischen Ge­ häuse 1, einer beweglichen Wand 2, die den Innenraum in zwei axial hintereinanderliegende Kammern 3 und 4 teilt sowie einem Stempel 5, welcher die katheterabgewandte stirnseitige Begrenzung der Vorrichtung bildet. Zum An­ schluß an den Katheter dienen ein Luer-Gewinde 6 und ein Steckkonus 7. Der Steckkonus 7 ist an seiner Spitze mit einer Membran 8 verschlossen. Die von der Membran 8, dem Steckkonus 7, einem Teil des zylindrischen Gehäuses 1 und der beweglichen Wand 2 begrenzte erste Kammer, ist mit Alpha-Chymotrypsin 9 gefüllt, während die von der bewegli­ chen Wand 2, einem weiteren Teil des Gehäuses 1 und der Frontfläche des Stempels 5 begrenzte zweite Kammer 4 das Gentamycin 10 enthält. Dieses Zweikammersystem bildet eine geschlossene Einheit, die völlig steril in einer nicht dargestellten entsprechenden Verpackungseinheit mit einer ebenfalls nicht dargestellten Schutzkappe für die Membran 8 vorliegt.
Die Schutzkappe, welche an dem Luer-Gewinde 6 der Vorrich­ tung befestigt ist, wird unmittelbar vor dem Anschluß an den Katheter entfernt, damit eine Kontamination des Ansch­ lußstückes, insbesondere der Membran 8 durch in der Luft ständig vorhandene Keime weitestgehend vermieden wird. Zum Vermischen der beiden Substanzen läßt sich die Wand 2 durch eine Zugstange 11, die axial durch den Stempelkörper 5 hindurchgeführt und mit einem Griff 12 versehen ist, an­ ziehen, wodurch eine vorgeprägte Sollbruchstelle 13 der Wand 2 einreißt. Im vollständig zurückgezogenen Zustand rastet eine Ringnut 14 an der Rückseite der Wand 2 in eine entsprechende Ringwulst 15 an der Stempelfrontfläche ein. Die Zugstange 11 ist mit einer Sollbruchstelle 16 verse­ hen, wodurch das Griffende nach dem Vermischungsvorgang abbrechbar ist. Die zurückgezogene Position ist in der Fig. 1b dargestellt. Die nunmehr in dem gesamten Reservoir enthaltene Alpha Chymotrypsin/Gentamycin-Lösung läßt sich durch den Stempel 5 in den Katheter hineindrücken. Die Frontfläche des Stempels 5 wird von der beweglichen Wand 2 gebildet. Die Wand 2 ist deshalb mit einer Ausformung 17 versehen, die dem Innenraum des Steckkonus angepaßt ist. Eine derartige Ausformung 17 ist für die Funktionsfähig­ keit der Vorrichtung zwar nicht unbedingt erforderlich, bei Wegfall der Ausformung 17 ist allerdings das Gesamt­ volumen der beiden Kammern 3 und 4 um das Volumen des Konusinnenraumes zu erhöhen. Der Stempel 5 ist mittels ei­ ner Schraubkappe 18 in den Zylinder eindrehbar. Die Schraubkappe 18 kann auch als separate Überwurfkappe aus­ geführt sein, wodurch eine translatorische Stempelbewegung bewirkt wird. Fig. 1c zeigt die Vorrichtung nach dem Einfüllen der Wirksubstanz in den Katheter. Die Membran 8 ist durch den Stempeldruck zerstört worden. Die Länge der Vorrichtung beträgt bei üblichen Kathetergrößen maximal einige cm und der Durchmesser einige mm, so daß die zu­ sätzliche Belastung für den Patienten minimal ist. Durch das Zurückschrauben der Kappe 18 läßt sich die Antibioti­ kalösung in das Reservoir der Vorrichtung zurücksaugen. Der Rückschraubweg ist um die in den Fig. 1a und 1b mit 19 bezeichnete Passungslänge gegenüber dem Einschraubweg verlängert. Folglich wird etwas Körperflüssigkeit aus dem katheterisierten Hohlraum, insbesondere Blut 20 (Fig. 1d), über das reine Füllungsvolumen hinaus angesaugt. Da­ durch ist sichergestellt, daß keine Wirkstoffrückstände im Katheter verbleiben, die durch eine nachfolgende Infusion in den Körper des Patienten eingespült werden könnten. Nach dem Ansaugvorgang kann die Vorrichtung noch zur Über­ führung der angesaugten Flüssigkeit in ein Labor dienen, um dort beispielsweise auf ihren Keimgehalt hin untersucht zu werden. Dazu wird die Einfüll- und Ansaugvorrichtung unmittelbar nach der Dekonnektion vom Katheter, wie in der Fig. 1d ersichtlich, mit einer sterilen Kappe 21 ver­ schlossen.
Fig. 2 zeigt eine zweite Variante einer 2-kammrigen Einfüll- und Ansaugvorrichtung. Die bewegliche Wand 2 der ersten Variante ist hier zu einer dünnen Membran 22 umge­ bildet, welche von einer mit dem Stempel 5′ mitbewegten Nadel 23 zerstört wird. Die Zylinderform des kathetersei­ tigen Reservoirs ist mit einer kegeligen Spitze versehen, was zur Folge hat, daß die zylinderstumpfartige Ausformung 17 der beweglichen Wand 2 durch eine kegelstumpfartige Ausformung 24 des Stempels 5′ ersetzt ist.
Fig. 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer infektvorbeu­ genden Katheteranordnung mit einem Katheter 25, einem Dreiwegehahn 26, einer Einfüll- und Ansaugvorrichtung 27 und einem Infusionsschlauch 28, der zu einem nicht darge­ stellten Behälter für die Infusionsflüssigkeit führt. Der Katheter 25 ist an seinem anschlußseitigen Ende beidsei­ tig mit Flügeln 29 versehen, die durch Heftpflaster an der Haut fixiert werden können. Der Dreiwegehahn 26 weist ei­ ne Luer-Überwurfschraubkappe 30 und einen Steckkonus 31 zum Anschluß an den Katheterausgang 32 sowie zwei Luer- Gewinde-Ausgänge 33 und 34 auf. Diese Ausgänge 33 und 34 sind mit einer Einfüll- und Ansaugvorrichtung 27 bzw. dem Infusionsschlauch 28 verbunden. Es ist ersichtlich, daß in der dargestellten Position eine offene Flußrichtung zwischen der Vorrichtung 27 und dem Katheter 25 besteht, während der Infusionsschlauch 28 von dem Katheter 25 ge­ trennt ist. Bei einer Drehung des äußeren Rings 35 des Dreiwegehahns 26 mittels eines nicht dargestellten Griffs um 90 Grad in Pfeilrichtung wird die Durchflußrichtung zwischen dem Infusionsschlauch und dem Katheter 25 geöff­ net und die Verbindung zwischen der Einfüll- und Ansaug­ vorrichtung 27 und dem Katheter 25 geschlossen. Auf diese Weise ist nach Entfernung der Katheterfüllung durch die Einfüll- und Ansaugvorrichtung 27 eine schnelle Umschal­ tung auf Infusion möglich. Sowohl der Infusionsschlauch 28 als auch die Vorrichtung 27 bleiben mit dem Katheteraus­ gang verbunden, wodurch das Wechseln der Anschlüsse ent­ fällt. Das Füllvolumen der Vorrichtung 27 ist um das Innenvolumen des Dreiwegehahnes 26 vergrößert.
In der Fig. 4 ist eine Variante für einen ventilartigen Verschluß der Kanülenspitze 36 dargestellt. Mehrere Lamel­ len 37, die mit der Wandung der Kanülenspitze 36 verbunden sind, überlappen sich irisblendenartig, wodurch bei ausge­ glichenen Druckverhältnissen ein stabiler und gut dichten­ der Verschluß der Kanülenspitze 36 resultiert. Die Öffnung des Verschlusses ist bei Druck- bzw. Saugeinwirkung in beiden Richtungen gleichermaßen möglich. Durch die gegen­ seitige Überlappung der Lamellen 37 ist eine federnde Rückstellkraft vorhanden, die ein schnelles und exaktes Schließen auch nach häufigem Öffnen garantiert.
Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf das vorstehend angegebene bevorzugte Ausführungsbei­ spiel. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch machen.

Claims (25)

1. Infektvorbeugende Katheteranordnung mit einem Kathe­ ter, der ein starres oder flexibles Kanülenrohr mit einem am rückwärtigen Ende vorgesehenen Anschlußstück aufweist, gekennzeichnet durch eine an das Anschlußstück (32) ansetzbare Einfüll- und An­ saugvorrichtung (27) mit einem oder mehreren Wirkstoff­ reservoir(en) mit einem Gesamtvolumen, das dem Katheter­ füllvolumen, gegebenenfalls zuzüglich des Volumens von Zwischenstücken, insbesondere eines Dreiwegehahnes, ent­ spricht, wobei dieses Volumen vollständig ausgefüllt ist und mindestens eines der Wirkstoffreservoire mit einer Substanz, enthaltend mindestens ein Antibiotikum bzw. Chemotherapeutikum bzw. antivirales Mittel, vorzugsweise Aminoglycosid, insbesondere Gentamycin (10), in mindestens minimaler Wirkkonzentration, gefüllt ist.
2. Katheteranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Antibiotikum bzw. Chemotherapeutikum bzw. antivirale Mittel die höchstmögli­ che Konzentration aufweist.
3. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Substanz mindestens ein eiweißspaltendes Enzym, insbe­ sondere Protease, insbesondere Alpha-Chymotrypsin (8) ent­ hält.
4. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Substanz mindestens ein Antimykotikum enthält.
5. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Substanz mindestens ein Antikoagulanz, insbesondere Heparin enthält.
6. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfüll- und Absaugvorrichtung zum Absaugen mindestens des Einfüllvolumens ausgebildet ist.
7. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zwei Substanzreservoire (3 und 4) auf­ weist.
8. Katheteranordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine im wesentlichen zylindrische Form aufweist, wobei die Substanzreservoire (3 und 4) axial hintereinander angeord­ net sind.
9. Katheteranordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das katheterseitige er­ ste Reservoir (3) ein eiweißspaltendes Enzym, insbesondere Alpha-Chymotrypsin (9) und das zweite Reservoir (4) das Antibiotikum bzw. Chemotherapeutikum bzw. antivirale Mittel, insbesondere Gentamycin (10) enthält.
10. Katheteranordnung nach Anspruch 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die beiden Reservoire (3 und 4) durch eine Membran (21) getrennt sind.
11. Katheteranordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Reservoir (3) eine dem Katheteranschlußstück (32) angepaßte, mit einer Membran (8) verschlossene Spitze aufweist.
12. Katheteranordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein innerhalb der Reservoire (3 und 4) verschieblicher Stempel (5 bzw. 5′) vorgesehen ist, dessen Verschiebeweg mindestens der axia­ len Länge der beiden Reservoire (3 und 4) entspricht und der mit der Wandung der Reservoire dichtend abschließt.
13. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschluß zwischen der Vorrichtung und dem Katheter als Luer-Verschluß (6) ausgebildet ist.
14. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (27) für einmaligen Gebrauch bestimmt ist.
15. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (27) im wesentlichen aus Kunststoff, insbeson­ dere durchsichtigem Kunststoff besteht.
16. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (27) mit einer der Stempelverschiebung ent­ sprechenden Skalierung versehen ist.
17. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der Katheter (25) im wesentlichen aus einem biokompatiblen Ma­ terial, insbesondere Polyurethan besteht.
18. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der Katheter (25) ein Verweilkatheter ist.
19. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanülenspitze (36) Mittel zum Verschließen der Kanülenöff­ nung aufweist.
20. Katheteranordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß durch Injektionsdruck bzw. Saugwirkung in beiden Richtungen pendeltürartig be­ wegliche Lamellen vorgesehen sind.
21. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (27) zum Auffüllen des Kathetervolumens und des Volumens eines zwischen dem Katheter (25) und der Vorrichtung (27) angeordneten Dreiwegehahnes (26) vorgese­ hen ist.
22. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (27) als geschlossenes System ausgebildet ist.
23. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine abnehmbare Schutzkappe aufweist.
24. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für die Vorrichtung (27) eine separate sterile Verpac­ kungseinheit vorgesehen ist.
25. Katheteranordnung nach einem der vorangehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine sterile, separat verpackte Verschlußkappe (21) für die Vorrichtung (27) vorgesehen ist.
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