DE3105437C2 - Venenverweilkanüle - Google Patents
VenenverweilkanüleInfo
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- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61M—DEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
- A61M25/00—Catheters; Hollow probes
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- A61M25/06—Body-piercing guide needles or the like
- A61M25/0606—"Over-the-needle" catheter assemblies, e.g. I.V. catheters
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Abstract
Eine Venenverweilkanüle soll mit einer leicht desinfizierbaren Zuspritzpforte (3) versehen werden, welche auch die Ausbildung von sogenannten Blindsäcken verhindert. Die Zuspritzpforte (3) aus einem oben auf einem Kanülenendstück (1) angeformten, mit einem Verschluß versehenen Stutzen (4) enthält einen den vom Stutzen (4) umschlossenen Hohlraum gänzlich ausfüllenden elastischen Stopfen (9), dessen Volumen unter Pressung so reduziert wurde, daß er fest im Stutzen (4) sitzt. Der Querschnitt der beiden Endbereiche (5, 6) des Stutzens (4) ist gegenüber dem übrigen Stutzenquerschnitt verkleinert und bildet je eine Engstelle.
Description
Die Erfindung geht aus von einer Venenverweilkanüle mit einer Zuspritzpforte aus einem radial an einem
Kanülenendstück angeformten Stutzen, der durch einen elastischen Stopfen verschlossen ist
Eine Zuspritzpforte an einer Venenverweilkanüle bietet bei der Anwendung den Vorteil, daß über diese
wiederholt dem Patienten zusätzliche intravenöse Medikamente injizierbar sind. Bei einer bekannten Venenverweilkanüle
läßt sich eine intermittierende Injektion durch eine Membran in die Kanüle applizieren, wobei
die Membran am Ende des Zuspritzkonus angeordnet ist. Die empfohlene Reinigung der Membran mit Alkohol
oder Desinfektionsspray nach jeder Injektion ist dabei jedoch durch die Unzugänglichkeit der Einspritzpforte
vereitelt. Infusionsbedingte Injektionen lassen sich durch Zurspritzöffnungen an Venenverweilkanülen
auch nicht dadurch ausschließen, daß auf dem freien Ende eines die Zuspritzpforte bildenden Stutzens eine
Verschlußkappe aufgesetzt wird. Selbst eine mit einem zusätzlichen Stopfen in das Stutzeninnere hineinragende
Kappe verhindert nicht die Bildung von Stauräumen innerhalb der Zuspritzpforte, wodurch Infektionen verursachende
Schwachpunkte verbleiben. Diese Stauräume sind nämlich eine Sammelstelle für Keime und dadurch
möglicher Ausgangspunkt für Bakteriämien.
Aus der CH-PS 6 02 122 ist eine mit einer Venenverweilkanüle vergleichbare Blutzugangseinrichtung bekannt,
die eine aus einem Stutzen gebildete Zuspritzpforte aufweist. Der vom Stutzen umschlossene Hohlraum
ist jedoch nicht durch das Volumen des Stopfens vollständig ausgefüllt sondern es verbleibt ein innenliegender
Volumenteil der Zuspritzpforte, der nicht durch den Stopfen ausgefüllt ist und somit einen Blindsack
entstehen läßt. Dieser Blindsack weist zwar eine verhältnismäßig geringe Tiefe auf, die gleichwohl ausreicht,
um die Desinfizierbarkeit der Zuspritzpforte zu behindern. Zudem erfordert der Stopfen der bekannten Einrichtung
eine auf das freie Ende des Stutzens arretierbare Kappe, um den Stopfen an Ort und Stelle zu halten.
Um eine Injektionskanüle oder Injektionsnadel durch den Stopfen einführen zu können, ist die Kappe mit
einer öffnung versehen. Zum Zweck einer zuverlässigen Desinfektion der bekannten Einrichtung muß aber
der Stopfen aus dem Stutzen entfernt werden, wobei zuvor die den Stopfen Fixierende Kappe abzunehmen
ist
Neben allen bisher bekannten Venenverweilkanülen mit einer Zuspritzpforte entzieht sich somit auch diese
bekannte Einrichtung einer einfachen Desinfektion, obschon davon auszugehen ist daß die Zuspritzpforte bei
kurzer wie auch bei langer Liegezeit mehrfach mit nicht sicher keimfreien Spritzansätzen in Kontakt kommt
Durch Versuche konnte nachgewiesen werden, daß von einer großen Anzahl Kanülen mit einer Zuspritzpforte
diese in über 50% der Fälle bakteriell kontaminiert waren. Es muß somit als gesicherte Erkenntnis
gelten, daß bei jeder zweiten mit einer Zuspritzpforte versehenen Venenverweilkanüle jede erneute Verwendung
infiziertes Material in die Venenbahn gelangen läßt
Nach Meinung der Fachwelt ist das Einschleusen kontaminierten Materials in die Blutbahn ursächlich für Septikämien. Nach E. Oberhammer »Die Keimbesiedlung von Zuspritzpforten an Venenverweilkanülen« in »Hygiene + Medizin 5 (1980)« besteht um den Vorwurf der fahrlässigen Gefährdung menschlichen Lebens von sich wenden zu können, die dringliche Notwendigkeit, vom Einsatz nicht desinfizierbarer Zuspritzpforten jm medizinischen Gebrauch abzusehen. Als brauchbare Alternativen werden Zuspritzoliven empfohlen, wie sie in Infusionsbestecken integriert sind.
Nach Meinung der Fachwelt ist das Einschleusen kontaminierten Materials in die Blutbahn ursächlich für Septikämien. Nach E. Oberhammer »Die Keimbesiedlung von Zuspritzpforten an Venenverweilkanülen« in »Hygiene + Medizin 5 (1980)« besteht um den Vorwurf der fahrlässigen Gefährdung menschlichen Lebens von sich wenden zu können, die dringliche Notwendigkeit, vom Einsatz nicht desinfizierbarer Zuspritzpforten jm medizinischen Gebrauch abzusehen. Als brauchbare Alternativen werden Zuspritzoliven empfohlen, wie sie in Infusionsbestecken integriert sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, an Venenverweilkanülen leicht desinfizierbare Zuspritzpforten
zu schaffen, welche insbesondere die Ausbildung von sogenannten Blindsäcken verhindern und eine sichere
Stopfenfixierung ermöglichen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird von einer Venenverweilkanüle der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1
genannten gattungsgemäßen Art ausgegangen, die erfindungsgemäß die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs
1 genannten Merkmale aufweist.
Mit der erfindungsgemäßen Ausbildung lassen sich intravenöse Medikamente dem Patienten wiederholt
über die Zuspritzpforte injizieren, ohne daß Residualmengen mit der jeweils nächsten Verabreichung in die
Blutbahn gelangen. Die Bildung von Residualmengen ist ausgeschlossen, da innerhalb der Zuspritzpforte dafür
kein Raum verbleibt. Die Reinigung der freien Stopfenoberfläche mit Alkohol oder Desinfektionsspray vor jeder
Injektion ist aufgrund der unbehinderten Zugänglichkeit besonders einfach durchführbar. Die erfindungsgemäßen
Lumenverengungen stellen sicher, daß sich der elastische Stopfen weder unter der durch die
Nadel ausgeübten Einstichkraft noch bei der zum Herausziehen der Nadel aufgebrachten Zugkraft verlagert.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist das verengte Lumen des Stutzens am vom Kanülenendstück
wegweisenden Endbereich des Stutzens durch den Innendurchmesser eines zylindrischen Einsatzes bestimmt.
Diese erfindungsgemäße Ausgestaltung ist nicht nur für die Formgebung der Einzelteile der Kanüle vorteilhaft
sondern erleichtert auch deren Zusammensetzung. Vorzugsweise weist der zylindrische Einsatz einen auf
dem freien Ende des Stutzens sitzenden Flansch auf, mit
dessen vom Einsatz abgewandten Seite der Stopfen bündig abschließt
Durch diese Ausbildung entsteht für die Desinfektion der Zugangsseite der Zuspritzpforte eine ebene, leicht
zugängliche Fläche.
Schließlich sieht eine Ausgestaltung der Erfindung noch vor, daß der aus Latex bestehende Stopfen durch
den Einsatz in komprimiertem Zust^md gehalten, mit
dem Einsatz in den Stutzen einführbar und durch den am Stutzen fixierten Einsatz unlösbar im Stutzen gehalten
ist
Die beim Einstich der Injektionsnadel in den Latex-Stopfen
erzwungene öffnung verschließt sich durch die hohe Materialspannung des Latex-Stopfens gleichzeitig
mit der Entfernung der Injektionsnadel Dabei hat die erfindungsgemäße Ausbildung überdies den Vorteil,
daß sich der Stopfen unter Kompression in den Einsatz vollständig einfach einführen läßt worauf der Einsatz
zusammen mit dem Stopfen in den Stutzen leicht einsteckbar ist so daß dessen Hohlraum voll ausgefüllt ist
und eine Fixierung des Einsatzes am Stutzen erfolgen kann. Zusätzliche Befestigungsmittel für die sichere Po-
; sitionierung des elastischen Stopfens sind somit ent-
behrlich.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der er-
:'" findungsgemäßen Venenverweilkanüle dargestellt Es zeigt
Fig. 1 die Venenverweilkanüle in einem seitlichen Längsschnitt und
F i g. 2 die Venenverweilkanüle in einem Grundriß.
An einem Kanülenendstück 1, das auf der Unterseite mit gegenüberliegend angeordneten Fixierflügeln 2 ausgestattet
ist, befindet sich eine Zuspritzpforte 3, die aus
• einem am Kanülenendstück 1 angeformten Stutzen 4
: besteht.
' Der Stutzen 4 besitzt einen zylindrischen Hohlraum,
".'■ dessen Lumen an beiden Endbereichen je eine Veren-
• gung aufweist. Während die Verengung an dem am Ka-ί
nülenendstück angrenzenden Endbereich 5 des Stutzens
i: 4 durch eine stufenförmige Zunahme der Wandstärke
i, des Stutzens 4 gebildet ist, ergibt sich die Verengung im
1. Lumen des Stutzens 4 am vom Kanülenendstück 1 weg-
ji weisenden freien Endbereich 6 durch einen formschlüsiV
sig im dem Stutzen 4 angeordneten zylindrischen Einsatz 7, der einen auf dem freien Ende des Stutzens 4
' sitzenden Flansch 8 aufweist.
Der durch das Lumen des Stutzens 4 und des Einsatzes 7 definierte Hohlraum ist durch einen unter Pres-
'. sung in seinem Volumen reduzierten Stopfen 9 aus Latex
so ausgefüllt, daß die vom Einsatz 7 abgewandte ; Seite des Flansches 8 mit dem Stopfen 9 bündig ab-
v schließt.
Der Stopfen 9 besitzt eine dem Lumen des Stutzens 4 im mittleren Bereich angepaßten Kragen 1O1 durch den
! der Stopfen 9 nach einer Fixierung des Einsatzes 7 im
, Stutzen 4 daran gehindert ist, sich zu verschieben.
J' Die Venenverweilkanüle besitzt somit eine Zuspritz-
pforte, die keinen Raum für ein Sammelbecken, in dem
. sich Bakterien ablagern können, entstehen läßt. Die Bildung
von Residualmengen, welche mit der nächsten in- |; travenösen Verabreichung dem Patienten injiziert wer-
; den könnten, ist ausgeschlossen. Die leichte Zugänglichkeit
kontaminierter Flächen erlaubt eine gründliche Reinigung mit Alkohol oder Desinfektionsspray vor jeder
Injektion.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Venenverweilkanüle mit einer Zuspritzpforte
aus einem radial an einem Kanülenendstück angeformten Stutzen, der durch einen elastischen Stopfen
verschlossen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Stutzen (4) ein an beiden Endbereichen (5,6) verengtes Lumen aufweist und der elastische
Stopfen (9) unter radialer Vorpressung den Hohlraum des Stutzens (4) vollständig ausfüllt
2. Kanüle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das verengte Lumen des Stutzens (4) am
vom Kanülenendstück; (1) wegweisenden Endbereich (6) des Stutzens (4) durch den Innendurchmesser
eines zylindrischen Einsatzes (7) bestimmt ist
3. Kanüle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der zylindrische Einsatz (7) einen auf dem freien Ende des Stutzens (4) sitzenden
Flansch (8) aufweist, mit dessen vom Einsatz abgewandten Seite der Stopfen (9) bündig abschließt
4. Kanüle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der aus Latex bestehende
Stopfen (9) durch den Einsatz (7) in komprimiertem Zustand gehalten, mit dem Einsatz (7) in den
Stutzen (4) einführbar und durch den am Stutzen (4) fixierten Einsatz (7) unlösbar im Stutzen (4) gehalten
ist
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19813105437 DE3105437C2 (de) | 1981-02-14 | 1981-02-14 | Venenverweilkanüle |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19813105437 DE3105437C2 (de) | 1981-02-14 | 1981-02-14 | Venenverweilkanüle |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3105437A1 DE3105437A1 (de) | 1982-10-21 |
DE3105437C2 true DE3105437C2 (de) | 1986-06-19 |
Family
ID=6124893
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19813105437 Expired DE3105437C2 (de) | 1981-02-14 | 1981-02-14 | Venenverweilkanüle |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3105437C2 (de) |
Cited By (2)
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---|---|---|---|---|
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-
1981
- 1981-02-14 DE DE19813105437 patent/DE3105437C2/de not_active Expired
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Also Published As
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