DE3924250C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überprüfung
der Funktionstüchtigkeit eines Brandmelders nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie einen Branddetektor
zum Durchführen des Verfahrens nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 5.
Aus der DE 85 28 659 U1 ist ein Verfahren bzw. ein
Branddetektor nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1 bzw. des Patentanspruchs 5 bekannt. Bei dem bekannten
Verfahren bzw. Branddetektor wird zur Überprüfung der
Funktionstüchtigkeit des Brandmelders einem Infrarotempfänger
ein Testsender zugeordnet. Mit diesem läßt
sich feststellen, ob der Branddetektor arbeitet oder
nicht. Die Änderung der Ansprechempfindlichkeit, die
sich z. B. infolge der Verschmutzung des Sensors ergeben
kann, wird nicht festgestellt. Eine solche Änderung der
Ansprechempfindlihkeit kann aber einen Grad erreichen,
bei dem die Brauchbarkeit des Branddetektors in Frage
gestellt ist, obwohl er elektrisch noch funktionstüchtig
ist.
In der DE 25 12 650 C2 wird ein Branddetektor beschrieben,
der über ein Sensorelement verfügt, das die von
einer Flamme ausgesandte Strahlung erfaßt. Die spektrale
Zusammensetzung der Strahlung wird analysiert und
abhängig vom Ergebnis wird ein Alarmsignal erzeugt. Als
Sensorelement werden Halbleiterbauelemente wie beispielsweise
Fotodioden oder Fotoelemente verwendet.
Diese haben den Nachteil, daß ihr Störsignalabstand,
d. h. das Verhältnis von Nutzsignal zu Störsignal, mit
steigender Umgebungstemperatur stark abnimmt, da bei
hohen Temperaturen einerseits ihr Störsignal, z. B. infolge
thermischen Rauschens, groß ist und andererseits
ihre Empfindlichkeit nachläßt. Die Umgebungstemperatur
kann beim Betrieb von Branddetektoren in einem weiten
Bereich schwanken. Typische Betriebstemperaturen von
Branddetektoren reichen z. B. von -40°C bis +60° und
höher im Brandfall, bei denen der Branddetektor noch
einwandfrei arbeiten soll. Um Fehlauslösungen über den
gesamten Temperaturbereich zu vermeiden, muß die Ansprechschwelle
des Nutzsignals, d. h. das Signal, das
gerade einen Alarm auszulösen vermag, größer sein als
das maximale Störsignal. Dies bedeutet aber, daß die
Ansprechempfindlichkeit des Branddetektors niedrig ist
und seine Fähigkeit zur frühzeitigen Branderkennung
vermindert ist.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Überprüfung
eines Branddetektors sowie einen nach diesem Verfahren
arbeitenden Branddetektor anzugeben, mit denen
jeweils auch die Veränderung der Ansprechempfindlichkeit
des Branddetektors überprüft werden kann, so daß
bei einer Veränderung der Ansprechempfindlichkeit geeignete
Maßnahmen ergriffen werden können, bevor der
Branddetektor funktionsuntüchtig ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 1 sowie durch einen Branddetektor
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 5 gelöst.
Ein Thermoelement erzeugt abhängig von der Temperaturdifferenz
zwischen seiner Meßstelle und seiner Vergleichsstelle
eine Spannung. Gemäß der Erfindung ist
die Vergleichsstelle mit einer Wärmesenke verbunden,
die infolge Wärmeleitung die Temperatur des Raumes annimmt.
Da die Wärmesenke Wärme speichert, folgt es
kurzzeitigen Temperaturschwankungen des Raumes nur
langsam, so daß sich über der Zeit auf der Wärmesenke
eine Temperatur einstellt, die etwa der mittleren Temperatur
des Raumes entspricht. Die Meßstelle des Thermoelements
hat eine kleine Wärmekapazität und kann
Temperaturänderungen schnell folgen. Demgemäß wird die
Temperatur der Meßstelle des Thermoelements durch
Absorption von Strahlungsenergie, die eine Wärmequelle
aussendet, und/oder durch Erwärmung infolge Wärme
leitung, beispielsweise durch Wärmekonvektion, beein
flußt. Im Brandfall sind beide Wärmeübertragungsarten
wirksam, d. h. das Thermoelement erfaßt Anteile beider
Energieformen. Dadurch wird die Empfindlichkeit des
Branddetektors gegenüber dem bekannten Gerät erhöht.
Das Thermoelement gibt ein Signal ab, das der
Temperaturdifferenz zwischen der Vergleichsstelle und
der Meßstelle unabhängig von der absoluten Temperatur
proportional ist. Dies bedeutet, daß die absolute Tem
peratur des Raumes die Empfindlichkeit des Brand
detektors nicht beeinflußt. Weiterhin ist das Stör
signal von Thermoelementen über einen weiten
Temperaturbereich klein, da ihr thermisches Rauschen
kleiner ist als das von Halbleiterbauelememten. Der
Branddetektor hat daher über seinen gesamten Betriebs
temperaturbereich einen annähernd konstanten Störab
stand. Dadurch wird es möglich, die Ansprechschwelle
für das Erkennen eines Brandes entsprechend niedrig zu
wählen, so daß Brände frühzeitig erkannt werden können.
Da als Sensorelement anders als beim Stand der Technik
kein Halbleiterbauelement verwendet wird, das bekannt
lich eine niedrige Grenztemperatur hat, ist auch der
Temperaturbereich, in dem der Branddetektor eingesetzt
werden kann, gegenüber dem Stand der Technik vergrö
ßert. Dies hat zur Folge, daß der Branddetektor auch
bei hohen Temperaturen, beispielsweise im Brandfall,
noch funktionstüchtig bleibt und Informationen über den
Brandverlauf liefern kann.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel ist dadurch gekenn
zeichnet, daß mehrere Thermoelemente zu einer
Thermosäule zusammengeschaltet sind. Durch diese Maß
nahme wird die Empfindlichkeit des Branddetektors noch
weiter gesteigert.
Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist dem
Thermoelement ein optisches Filter vorgeschaltet, das
für Strahlung brandspezifischer Wellenlänge durchlässig
ist. Bei einem Brand senden die Flammen Strahlung mit
einer charakteristischen Wellenlänge aus, die sich von
der Wellenlänge anderer Wärmequellen unterscheidet.
Durch die genannten Maßnahmen wird die Störstrahlung
von Wärmequellen, wie beispielsweise Glühlampen,
Radiatoren, usw., wirksam unterdrückt.
Eine andere Weiterbildung zeichnet sich dadurch aus,
daß das Alarmsignal abhängig vom Überschreiten eines
vorgegebenen Schwellenwertes des Signals des
Thermoelements und/oder abhängig von der
Flackerfrequenz des Signals erzeugbar ist. Zur Unter
scheidung der von einem Brand ausgehenden Strahlung ge
genüber einer Störstrahlung kann auch die Frequenz der
von einem Brand ausgehenden Strahlung herangezogen wer
den. Die Frequenz mit der eine Flamme Strahlung aussen
det, die sogenannte Flackerfrequenz, liegt normaler
weise in einem Frequenzbereich von 0,5 bis 10 Hz. Be
schränkt sich die Auswertung der Signale des
Thermoelements auf diesen Frequenzbereich, so kann das
Störsignal der Störstrahlung anderer Wärmequellen mit
davon abweichenden Frequenzen, wie beispielsweise das
Umgebungslicht mit einer Frequenz von 0 Hz oder die
Strahlung einer Glühlampe mit einer Frequenz von 100
Hz, das Ergebnis nicht verfälschen. Bei einer kombi
nierten Auswertung, bei der die Größe des Signals des
Thermoelements und das Vorliegen einer Flackerfrequenz
Bedingungen für das Erzeugen des Alarmsignals sind,
wird das Ansprechen des Branddetektors auf Brände noch
selektiver und damit zuverlässiger.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung zeichnet
sich dadurch aus, daß nahe dem Thermoelement mindestens
ein Testsensor angeordnet ist, der eine Teststrahlung
empfangen kann und der ein Testsignal an die Auswerte
einheit abgibt, die abhängig von dessen Größe ein den
Funktionszustand des Branddetektors angebendes Zu
standssignal erzeugt, und daß dem Thermoelement sowie
dem Testsensor ein Schutzglas vorgeschaltet ist, das
für Strahlung breitbandig durchlässig ist.
Branddetektoren, die unter anderem auch die Strahlung
zur Branderkennung auswerten, sind naturgemäß empfind
lich gegen Verschmutzung, da die Strahlung bereits von
Schmutzpartikeln absorbiert wird, bevor sie auf die
strahlungsempfindliche Fläche des Sensorelements gelan
gen. Die Empfindlichkeit des Branddetektors wird da
durch herabgesetzt, und bei einem bestimmten
Verschmutzungsgrad kann der Branddetektor seine Funk
tion nicht mehr ordnungsgemaß erfüllen. Dies ist auch
deshalb kritisch, weil die sonstigen elektrischen Funk
tionen des Branddetektors bei Verschmutzung noch ein
wandfrei arbeiten, so daß ein elektrischer Test keinen
Aufschluß über die Funktionstüchtigkeit des Band
detektors geben kann. Bei der Weiterbildung werden nun
mindestens zwei Sensorelementen, nämlich dem
Thermoelement und dem Testsensor, ein Schutzglas vor
geschaltet. Dieses ist der Umgebungsluft ausgesetzt und
kann verschmutzen. Die Durchlässigkeit des Schutzglases
für breitbandige Strahlung wird mit Hilfe des
Testsensors festgestellt. Dessen spektrale Empfindlich
keit kann dabei in einem anderen Wellenlängenbereich
liegen als die vom Thermoelement erfaßte Strahlung, da
davon ausgegangen werden kann, daß der Schmutzbelag auf
dem Schutzglas die einfallende Strahlung im allgemeinen
breitbandig abschwächt. Anhand der Größe des vom
Testsensor abgegebenen Testsignals kann auf die
Funktionstüchtigkeit des Branddetektors sowohl hin
sichtlich seiner elektrischen Funktion als auch hin
sichtlich seiner Fähigkeit, Strahlung eines Brandes zu
erfassen, geschlossen werden.
Die vorgenannte Ausführungsform der Erfindung kann in
sinnvoller Weise derart weitergebildet sein, daß die
Teststrahlung moduliert ist und in der Auswerteeinheit
zur Demodulation des Testsignals ein
Demodulatorbaustein vorgesehen ist. Dadurch wird er
reicht, daß sich das Signal, das von der Teststrahlung
hervorgerufen wird, deutlich vom Signal der Strahlung
anderer Strahlungsquellen unterscheidet. Das Testsignal
hat somit einen hohen Störabstand, so daß der
Verschmutzungsgrad des Schutzglases mit hoher Zuverläs
sigkeit festgestellt werden kann.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden
anhand der Zeichnung erläutert. Darin zeigt:
Fig. 1 einen Branddetektor mit zwei
Thermosäulen, die Strahlung unter
schiedlicher Wellenlänge erfassen,
und
Fig. 2 einen Branddetektor mit einer
Thermosäule und zwei Testsensoren.
In Fig. 1 ist schematisch ein Branddetektor nach der
Erfindung dargestellt, der mit zwei als Thermosäulen
16, 46 ausgebildeten Sensorelementen ausgerüstet ist.
Die im oberen Schaltungszweig in der Fig. 1 angeordnete
Thermosäule 16 empfängt durch eine optische strahlungs
durchlässige Abdeckung 12 eine Strahlung 10, von der
ein Interferenzfilter 14 einen für einen Brand charak
teristischen Wellenlangebereich durchläßt. Die
Thermosäule 16 hat eine Vergleichsstelle, die mit einer
Wärmesenke 18 verbunden ist. Diese besteht aus einem
wärmespeichernden Material, wie beispielsweise Keramik,
und ist der Umgebungstemperatur des Raumes ausgesetzt.
Die Wärmespeicherung bewirkt, daß kurzzeitige
Temperaturschwankungen des Raumes ausgemittelt werden,
so daß sich auf der Wärmesenke 18 eine mittlere Tempe
ratur Tm einstellt.
Der Meßstelle der Thermosäule 16 wird die vom
Interferenzfilter 14 durchgelassene Strahlung zu
geführt, die diese erwärmt. Ferner kann auf die
Meßstelle auch ein Wärmestrom 20 mit der Temperatur Tw
einwirken. Dieser Wärmestrom 20 kann zum Beispiel in
folge der Wärmekonvektion bei einem Brand entstehen und
wird daher neben der Strahlung 10 zusätzlich zur Brand
erkennung ausgenutzt. Auf der Meßstelle der Thermosäule
16 stellt sich somit eine Temperatur T1 ein, die durch
unterschiedliche Energieübertragung entstanden ist,
nämlich durch Wärmekonvektion und Wärmestrahlung.
Die Meßstelle hat eine kleinere Wärmekapazität als die
mit der Wärmesenke 18 thermisch verbundene Vergleichs
stelle, so daß sie kurzzeitigen Schwankungen der Strah
lung 10 und/oder des Wärmestroms 20 folgen kann. Die
Temperaturdifferenz zwischen der Meßstelle und der
Vergleichsstelle der Thermosäule 16 erzeugt nach dem
Seebeck-Effekt eine elektrische Spannung, die von einem
Anpassungsverstärker 22, dessen Impedanz dem Innen
widerstand der Thermosäule 16 angepaßt ist, verstärkt
wird. Das Ausgangssignal des Anpassungsverstärkers 22
wird einem Verstärker 24, einem Frequenzanalysator 26
sowie einem Differentialverstärker 28 zugeführt. Diesen
Bausteinen 24, 26, 28 sind jeweils Grenzwertmelder 30,
32 bzw. 34 nachgeschaltet. Der Verstärker 24 und der
Grenzwertmelder 30 wirken so zusammen, daß sie bei
einer vorgegebenen Temperaturdifferenz zwischen der
Meßstelle und der Vergleichsstelle der Thermosäule 16
ein Signal an einen Verknüpfungsbaustein 68 abgeben.
Der Frequenzanalysator 26 stellt fest, ob im Signal der
Thermosäule eine Flackerfrequenz vorhanden ist und gibt
über den Grenzwertmelder 32 ein entspechendes Signal an
den Verknüpfungsbaustein 68 ab. Mit Hilfe des
Differentialverstärkers 28 wird festgestellt, welches
Vorzeichen die Temperaturänderung hat. Anhand des Vor
zeichens kann wiederum festgestellt werden, ob die Tem
peratur der Meßstelle der Thermosäule 16 abnimmt oder
zunimmt. Aus dieser Information kann beispielsweise auf
ein Abklingen des Brandes geschlossen werden.
Der untere Schaltungszweig des Branddetektors ist in
gleicher Weise aufgebaut wie der obere Schaltungszweig,
seine entsprechenden Bausteine 42 bis 64 müssen daher
bis auf wenige Unterschiede nicht näher erläutert wer
den. Ein Unterschied besteht im Interferenzfilter 44,
dessen Durchlaßbereich auf eine andere brandspezifische
Wellenlänge abgestimmt ist als die des
Interferenzfilters 14 des oberen Schaltungszweigs. Fer
ner wirkt auf die Meßstelle der Thermosäule 46 kein
Wärmestrom ein, so daß allein die Strahlungsenergie der
Strahlung 10 ausgewertet wird. Der Verknüpfungsbaustein
68 verknüpft die Signale der Grenzwertmelder 30 bis 64
nach vorgegebenen Verknüpfungsregeln, die in einem
Programmbaustein 70 gespeichert sind. Beispielsweise
kann am Ausgang 72 des Verknüpfungsbausteins 68 dann
ein Alarmsignal erzeugt werden, das einen Brandzustand
signalisiert, wenn die Temperaturdifferenzen der Wärme
säulen 16 und 46 einen vorgegebenen Wert überschreiten,
die Frequenzanalysatoren 26 und 56 eine bestimmte
Flackerfrequenz signalisieren und wenn ferner die
Differentialverstärker 28 und 58 Signale abgeben, die
einer positiven Steigung entsprechen. Es sind aber auch
andere Verknüpfungen der Signale der Grenzwertbausteine
30 bis 34 und 60 bis 64 denkbar, die einen Gefahrenzu
stand definieren. Die Signale der Bausteine 24 bis 28
sowie 54 bis 58 werden ferner auf einen Ausgabebaustein
66 geführt, der sie nach einer Parallel-
Serienumwandlung über einen Ausgang 74 zu einer Zen
trale (nicht dargestellt) übermittelt. Dort können
diese Signale weiter ausgewertet werden.
In Fig. 2 ist der obere Schaltungszweig nach der Fig. 1
derart weitergebildet, daß neben der Thermosäule 16
zwei Testsensoren 82, 84 angeordnet sind. Die Verarbei
tung des von der Thermosäule 16 abgegebenen Signals
stimmt mit der bei der Fig. 1 beschriebenen überein.
Auf eine genaue Erläuterung hierzu wird daher verzich
tet. Beim Ausführungsbeispiel nach der Fig. 2 fällt die
Strahlung 10 auf ein Schutzglas 80, welches die Strah
lung in einem breiten Wellenlängenbereich durchläßt.
Aus diesem Wellenlängenbereich filtert das
Interferenzfilter 14 einen brandspezifischen
Wellenlängenbereich aus, der auf die Thermosäule 16 ge
langt. Ein anderer Teil der Strahlung 10 gelangt auf
die Testsensoren 82 und 84. Diese sind Silizium-
Photodioden, deren maximale spektrale Emfindlichkeit im
Bereich unter 1 Mikrometer Wellenlänge der Strahlung
liegt. Es sind jedoch auch andere Typen von Foto
empfängern einsetzbar wie beispielsweise Germanium-
Photodioden, Fotoelemente, etc. Die Testsensoren sind
an ihren gegenpoligen Elektroden in Reihe geschaltet
und an einen Differenzverstärker 88 angeschlossen, der
das von den Sensoren 82, 84 abgegebene Testsignal ver
stärkt.
Das Schutzglas 80 kann beim Betrieb des Brandmelders im
Laufe der Zeit verschmutzen, was durch einen Schmutz
belag 92 in der Fig. 2 angedeutet ist. Dieser Schmutz
belag schwächt die Intensität der einfallenden Strah
lung 10 und setzt dadurch die Empfindlichkeit des
Branddetektors zum Erkennen von Bränden herab. Der
Strahlung 10 des Raumes wird bei diesem Ausführungs
beispiel eine Teststrahlung 94 mit einer bestimmten, an
die spektrale Empfindlichkeit der Sensoren 82, 84 ange
paßten Wellenlänge sowie einer bestimmten Intensität
zugemischt. Diese Teststrahlung 94 wird zusätzlich mit
einer Frequenz moduliert. Im Signal der Testsensoren
82, 84 sind nun Anteile enthalten, die sowohl von der
Teststrahlung 94 als auch von der Raumstrahlung 10 her
rühren. Das Signal wird im Differenzverstärker 88 ver
stärkt und einem Bandpaßfilter 90 zugeführt, der als
Demodulator dient. Dieses filtert den Signalanteil aus,
der von der Teststrahlung 94 herrührt und vergleicht
diesen mit einem vorgegebenen Grenzwert. Die Abweichung
von diesem Grenzwert ist ein Maß für die Schwächung der
Gesamtstrahlung durch das Schutzglas 80. Das Ergebnis
des Vergleichs wird dann über einen Digitalausgang des
Bandpaßfilters 90 an den Übertragungsbaustein 86
weitergegeben, der dieses nach einer Parallel-Serien-
Umwandlung an die Zentrale weiterleitet. Die Zentrale
kann daraus auf die Funktionstüchtigkeit des
Brandmelders schließen und entsprechende Gegenmaßnahmen
einleiten.
Das Ausführungsbeispiel nach der Fig. 2 ist nicht nur
für Branddetektoren verwendbar, die mit Thermoelementen
oder Thermosäulen ausgerüstet sind, sondern auch für
andere Arten von Sensorelementen, die mit einem Schutz
glas versehen sind. Es ist hierzu lediglich erforder
lich, daß die Teststrahlung charakteristische Unter
schiede zu der Strahlung hat, die zur Erkennung eines
Brandes ausgewertet werden. Solche charakteristischen
Unterschiede können in der Modulationsfrequenz, in der
Wellenlänge der Strahlung und im Polarisationsszustand
der Strahlung liegen.
Claims (10)
1. Verfahren zur Überprüfung der Funktionstüchtigkeit
eines Branddetektors mit einem Sensorelement zum Erfassen
der von einem Brand in einem Raum ausgehenden
Wärme und mit einer Auswerteeinheit, die das
vom Sensorelement abgegebene Signal auswertet und
die ein Alarmsignal erzeugt,
wobei eine sich in charakteristischer Weise
von der Raumstrahlung unterscheidende
Teststrahlung erzeugt und in der Auswerteschaltung
ausgewertet wird,
dadurch gekennzeichneet,
daß die Teststrahlung (94) von einem
nahe dem Sensorelement (16) angeordneten Testsensor
(82, 84) empfangen und außerhalb eines das Sensorelement
und den Testsensor überdeckenden Schutzglases (80) mit
einer vorgegebenen Intensität erzeugt wird, daß
das vom Testsensor erzeugte, von der Intensität
der einfallenden Teststrahlung abhängige Signal in
der Auswerteschaltung (90) mit einem vorgegebenen
Grenzwert verglichen wird und daß das Vergleichsergebnis
einer Zentrale gemeldet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Teststrahlung moduliert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Wellenlängenbereich der Teststrahlung
(94) außerhalb des von dem Sensorelement (16) zu
erfassenden Wellenlängenbereiches liegt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Teststrahlung sich
in ihrem Polarisationszustand von der durch das
Sensorelement zu erfassenden Strahlung unterscheidet.
5. Branddetektor zur Durchführung des Verfahrens
nach einem der Ansprüche 1 bis 4, mit mindestens
einem Sensorelement (16) zum Erfassen der von
einem Brand in einem Raum ausgehenden Wärme und
mit einer Auswerteeinheit, die das vom Sensorelement
(16) abgegebene Signal auswertet und die ein
Alarmsignal erzeugt,
wobei eine sich in charakteristischer Weise von
der Raumstrahlung unterscheidende Teststrahlung
erzeugt und in der Auswerteschaltung
ausgewertet wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
nahe dem Sensorelement (16) mindestens ein Testsensor
(82, 84) angeordnet ist, der die Teststrahlung
(94) empfangen kann und der ein Testsignal
an die Auswerteeinheit (90) abgibt, die abhängig
vom Testsignal ein den Funktionszustand des Branddetektors
angebendes Zustandssignal erzeugt, und
daß dem Sensorelement (16) sowie dem Testsensor
(82, 84) ein Schutzglas (80) vorgeschaltet ist,
das für Strahlung (10) breitbandig durchlässig
ist.
6. Branddetektor nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der vom Testsensor (82, 84) erfaßbare
Wellenlängenbereich der Strahlung außerhalb des
Wellenlängenbereiches der Strahlung (10) im Raum
bei Normalbedingungen liegt.
7. Branddetektor nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Teststrahlung (94) moduliert
ist und in der Auswerteeinheit zur Demodulation
des Testsignals ein Demodulationsbaustein (90)
vorgesehen ist.
8. Branddetektor nach einem der Ansprüche 5 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Sensorelement ein
Thermoelement (16, 46) ist, dessen Vergleichsstelle
thermisch mit einer die Wärme speichernden Wärmesenke
(18, 48) verbunden ist, deren Temperatur
(Tm) der mittleren Temperatur des Raumes entspricht.
9. Branddetektor nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Thermoelemente zu einer
Thermosäule (16, 46) zusammengeschaltet sind.
10. Branddetektor nach einem der Ansprüche 5 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Thermoelement (16,
46) ein optischer Filter (14, 44) vorgeschaltet
ist, das nur für Strahlung brandspezifischer Wellenlängen
durchlässig ist.
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