DE3921968C2 - - Google Patents
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- G—PHYSICS
- G10—MUSICAL INSTRUMENTS; ACOUSTICS
- G10K—SOUND-PRODUCING DEVICES; METHODS OR DEVICES FOR PROTECTING AGAINST, OR FOR DAMPING, NOISE OR OTHER ACOUSTIC WAVES IN GENERAL; ACOUSTICS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf Schalldämmeinrichtungen zur Dämmung
von Körperschall, nach den Oberbegriffen der Ansprüche 1, 2, 6, 8
und 11.
Solche und ähnliche Schalldämmeinrichtungen sind Gegenstände
der älteren deutschen Patentanmeldung P 38 20 825. 3-53.
Dieser älteren Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
einen Einbau schon bei der Aufstellung der Aggregate
zu ermöglichen, wobei auch eine festere Verbindung zwischen
dem Aggregat, der Schalldämmeinrichtung und der Auflage
verwirklicht werden soll.
Dieselbe Aufgabe liegt auch der vorliegenden Erfindung
zugrunde. Dabei soll zudem erreicht werden, daß
Schalldämmeinrichtungen geschaffen werden, die
sich besser für verschiedene Einbaubedingungen eignen,
so eine bessere Anpassung ermöglichen an das Gewicht des jeweils
aufzustellenden Aggregates und an die verschiedenen
Arten auftretenden Schalls, je nach Frequenzen und Amplituden
sowie deren Veränderungen bei wechselnden Betriebszuständen
und -bedingungen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den kennzeichnenden
Merkmalen der Ansprüche 1, 2, 6, 8 und 11.
Weitere Ausgestaltungen dieser verschiedenen Variationen
der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen 3
bis 5, 7, 9, 10, 12 und 13.
Die Erfindung nach der älteren deutschen Patentanmeldung
P 38 35 949.9-53 entspricht dem gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1 vorausgesetzten Gegenstand. Sie löst
die Aufgabe der Beeinflussung bzw. Veränderung der Resonanzfrequenz
der massiven Schicht durch eine Bodenplatte
unterhalb der elastischen Schicht und eine in etwa zylindrische
Schicht, die die elastische Schicht mit Abstand
umgibt, wobei die massive Schicht an der elastischen
Schicht durch Verbindungsmittel gehalten ist.
Die am weitaus häufigsten angewandte Methode zur Körperschalldämmung
stellt die elastische Lagerung der Quelle
bzw. des Aggregates dar.
Die Körperschalldämmung einer einfachelastischen Lagerung
strebt meist einem frequenzunabhängigen Wert zu, der
in der Nähe von 20 dB liegt. Dies bedeutet, die am Aufstellungsort
der Quelle auftretenden Auslenkungen betragen
etwa 1/10 der an der Quelle auftretenden Auslenkungen.
Für eine Vielzahl von Quellen (Motoren, Kompressoren
usw.) reicht eine derartige Körperschalldämmung nicht
aus.
In derartigen Fällen ist es üblich, die Körperschallquelle
doppeltelastisch zu lagern.
In der Praxis werden doppeltelastische Lagerungen wie
folgt ausgeführt: Die Körperschallquelle wird elastisch
auf eine steife Zwischenmasse gestellt, deren Gewicht
etwa dem der Körperschallquelle entspricht und diese
Zwischenmasse wird wiederum elastisch gelagert.
Die genannten Patentanmeldungen P 38 20 825.3-53 und
P 38 35 949.9-53 sowie die vorliegende Erfindung betreffen
körperschalldämmende Elemente, die im interessierenden
Frequenzbereich in etwa eine vergleichbare Körperschalldämmung
wie eine herkömmliche doppeltelastische Lagerung
aufweisen.
Die elastisch angebrachte Masse ist bei höheren Frequenzen
nicht mehr wirksam, dann bewirken genau dimensionierte
Wulste, die bei einigen Ausführungen vorgesehen sind,
eine Verbesserung der Körperschalldämmung in diesem
Frequenzbereich. Dieselbe Wirkung haben auch die steifen
Zwischenschichten, die zusätzlich die Festigkeit der
Teile und deren Schubsteife erhöhen.
Diese Elemente sind nur unwesentlich schwerer als herkömmliche
Federkörper. Mit diesen Federkörpern, die von einer
elastisch gehaltenen Masse umgeben werden, kann in etwa
die doppelte Körperschalldämmung wie mit sonst üblichen
Federkörpern erreicht werden.
In der nachfolgenden Beschreibung sind verschiedene
Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Fig. 2
bis 13 beschrieben. Darin sind für gleiche Einzelteile
dieselben Bezugszeichen verwendet, Abänderungen von
Einzelteilen sind mit Zusatzbuchstaben erkennbar gemacht.
Fig. 1 zeigt den Gegenstand der älteren deutschen Patentanmeldung
P 38 35 949.9-53 mit einer elastischen, zylinderförmigen
Schicht 6, die einen ringförmigen Fortsatz 6a
aufweist, der von geringerer Höhe als die der elastischen
Schicht 6 ist, um diese umläuft, mit dieser einstückig
ausgebildet ist und etwa in halber Höhe der Schicht
6 angeordnet ist. Daran schließt sich außen eine ebenfalls
etwa zylindrische massebehaftete, nichtelastische Schicht
7 an, die mit dem ringförmigen Fortsatz 6a durch
Vulkanisieren, aber auch in jeder anderen möglichen
Weise, z.B. durch Kleben verbunden sein kann. Oberhalb
ist eine Deckplatte 5 und unterhalb eine Bodenplatte
5a vorhanden, von denen beiden je ein Gewindebolzen
8 vorspringt, mittels dessen die Schalldämmeinrichtung
zwischen das nicht dargestellte Aggregat und die ebenfalls
nicht dargestellte Aufnahme am Fundament eingesetzt
werden kann. Die beiden Platten 5 und 5a sind durch
Vulkanisieren oder Kleben mit der Schicht 6 verbunden.
Eine erste Ausführung der Erfindung zeigt Fig. 2, nach
der der Fortsatz 6a mit einem endseitigen Wulst 6b versehen
ist, der in eine entsprechende Ausnehmung 7b der Schicht
7a eingesetzt, vorzugsweise eingeknöpft ist.
Dadurch ergibt sich gegenüber der erstgenannten Ausführung
eine lösbare Verbindung, durch die das Vulkanisieren
bzw. Kleben eingespart wird.
Nach Fig. 3 und 4 wird in die elastische Schicht 6 eine
dünne, steife Einlage 12 eingelegt. Dadurch wird es
möglich, die Schubsteife der elastischen Schicht und
damit der ganzen Einrichtung in dem Bereich, in dem
die massebehaftete Schicht an der elastischen Schicht angeordnet
ist, zu erhöhen. Die Abänderung gemäß Fig. 5 erhält
einen vorzugsweise doppelseitigen, also oberhalb und
unterhalb des Fortsatzes 6a vorgesehenen Wulst 6c. Auch
dadurch wird eine Versteifung erreicht.
Die Variante nach Fig. 6 ist gegenüber der nach Fig.
5 dadurch ausgezeichnet, daß eine Einlage 12 vorgesehen
ist, die dieselbe Wirkung wie bei den vorangehenden
Beispielen ausübt.
Diese Versteifung von etwa elliptischem Querschnitt
wird nach Fig. 7 noch verstärkt durch einen oder zwei
nichtelastische Ringe 11, die mit dem Wulst 6c wiederum
in bekannter Weise, z.B. durch Vulkanisieren oder Kleben,
verbunden sind.
Eine andere Ausgestaltung nach Fig. 8 erhält um die
elastische Schicht 6 herum eine weitere, weicher gestellte
elastische Schicht 13, die von einer im Querschnitt
T-förmigen, massebehafteten, nichtelastischen
Schicht 7c umgeben wird, die innen einen Flansch aufweist,
der in die elastische Schicht 13 hineinragt.
Fig. 9 wandelt diese Ausführung dadurch ab, daß in sie
wie bei den vorstehend beschriebenen Beispielen eine
dünne, steife Einlage 12 von derselben Wirkung eingelegt
ist.
Von anderem Aufbau bei gleichem Grundprinzip ist das
Beispiel nach Fig. 10. Die Deckplatte und die Bodenplatte
5b von übereinstimmender Gestalt sind massiver, also
mit mehr Masse behaftet als vorher, sie haben etwa konische
Form mit einer leichten Auskehlung bei 5c. In diese
ist die elastische Schicht 6e von Ringform eingesetzt,
z.B. einvulkanisiert, eingeklebt oder mit Vorspannung
elastisch eingesetzt. Zwischen den Innenseiten der Deck-
und der Bodenplatte 5b ist ein freier Raum 14 von etwa
elliptischem Querschnitt gelassen, der die Dämpfungscharak
teristik beeinflußt. An die elastische Schicht 6e schließt
sich nach außen ein massebehafteter nichtelastischer
Ring 11a an, der in üblicher Weise mit der Schicht 6e
verbunden sein kann. Zwischen zwei Ringen 11a liegt ein
elastischer Ring 6d, an den sich, wieder mit üblicher
Verbindung durch Vulkanisieren oder Kleben od. dgl.,
die massebehaftete, nichtelastische Schicht
7 anschließt. Hier kann durch besondere Gestaltung jedes
der Einzelteile eine sehr gute Anpassung der Dämpfungseigen
schaften an die Betriebsbedingungen erreicht werden.
Diese Gestaltung wird nach Fig. 11 abgewandelt, indem
die Bodenplatte 5e Schalenform bekommt und die elastische
Schicht 6e seitlich und unten umgibt. Hier kann eine
konische Einlage 12a versteifend wirken.
Während die bisher beschriebenen Beispiele elastische
Schichten aus Gummi oder elastischem Kunststoff od. dgl.
verwenden, sind nach den weiteren Ausführungen mechanische
Federn, vorzugsweise Schraubendruckfedern, vorgesehen.
So sieht die Schalldämmeinrichtung nach Fig. 12 zwischen
einer Deckplatte 5 und einer Bodenplatte 5a eine Einlage
12 vor, von der sich beiderseits Federn 6f nach oben
und unten erstrecken. An die Einlage 12 schließt sich
außen eine elastische ringförmige Schicht 6g an, die
von der massebehafteten, nichtelastischen Schicht 7
umgeben ist.
Diese Ausgestaltung wird nach Fig. 13 ergänzt, indem
sich von der massebehafteten Schicht 7c Flansche 7d nach innen
erstrecken, die oberhalb und unterhalb der Einlage 12
vorgesehen sind. Zwischen diesen und der Einlage sind
weitere Federn 6h eingesetzt.
Unter diesen zahlreichen Ausgestaltungen des erfinderischen
Prinzips ist praktisch für jeden Anwendungsfall eine
geeignete Anordnung zu finden.
Claims (13)
1. Schalldämmeinrichtung zur Dämmung von Körperschall
unterschiedlicher Aggregate, z.B. Motoren, bestehend
aus einer Deckplatte (5), einer elastischen Schicht
(6) und einer massebehafteten, nichtelastischen Schicht
(7), einer Bodenplatte (5a), die ebenso wie
die Deckplatte (5) mit einem vorspringenden Gewindebolzen
(8) versehen ist, wobei die in etwa zylindrische, massebehaftete
Schicht (7) die elastische, etwa zylindrische
Schicht (6) in radialem Abstand umgibt, und die etwa zylindrische
elastische Schicht (6) von einem ringförmigen Fortsatz
(6a) umgeben ist, der mit der elastischen Schicht
(6) einstückig ausgebildet ist, dessen Höhe geringer als die
der elastischen Schicht (6) bemessen ist und
an den sich die etwa zylindrische, massebehaftete Schicht
(7) anschließt,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Fortsatz (6a) einen endseitigen Wulst (6b) aufweist, der in eine entsprechend geformte Ausnehmung (7b) der zylindrischen, massebehafteten Schicht (7a) eingesetzt, vorzugsweise eingeknöpft ist. (Fig. 2)
dadurch gekennzeichnet,
daß der Fortsatz (6a) einen endseitigen Wulst (6b) aufweist, der in eine entsprechend geformte Ausnehmung (7b) der zylindrischen, massebehafteten Schicht (7a) eingesetzt, vorzugsweise eingeknöpft ist. (Fig. 2)
2. Schalldämmeinrichtung zur Dämmung von Körperschall
unterschiedlicher Aggregate, z. B. Motoren, bestehend
aus einer Deckplatte (5), einer elastischen Schicht
(6) und einer massebehafteten, nichtelastischen
Schicht (7), einer Bodenplatte (5a), die ebenso wie
die Deckplatte (5) mit einem vorspringenden Gewindebolzen
(8) versehen ist, wobei die in etwa zylindrische, massebehaftete
Schicht (7) die elastische, etwa zylindrische
Schicht (6) mit radialem Abstand umgibt und die etwa zylindrische
elastische Schicht (6) von einem ringförmigen Fortsatz
(6a) umgeben ist, der mit der elastischen Schicht
(6) einstückig ausgebildet ist, dessen Höhe geringer als die
der elastischen Schicht (6) bemessen ist, und
an den sich die etwa zylindrische, massebehaftete Schicht
(7) anschließt, insbesondere nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Fortsatz (6a) einen doppelseitigen,
umlaufenden Wulst (6c) mit Abstand zur massebehafteten und zur elastischen
zylindrischen Schicht (7 bzw. 6) aufweist. (Fig. 5)
3. Schalldämmeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß in die elastische Schicht (6) eine steife Einlage
(12) eingelegt ist. (Fig. 3 und 6)
4. Schalldämmeinrichtung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß an dem doppelseitigen, umlaufenden Wulst (6c) ein- oder beidseitig ein
zusätzlicher massebehafteter, nichtelastischer Ring (11) befestigt
ist. (Fig. 7)
5. Schalldämmeinrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Wulst (6c) und der Ring (11) vorzugsweise
durch Vulkanisieren fest miteinander verbunden sind.
(Fig. 7)
6. Schalldämmeinrichtung zur Dämmung von Körperschall
unterschiedlicher Aggregate, z.B. Motoren, bestehend
aus einer Deckplatte (5), einer elastischen Schicht
(6) und einer massebehafteten, nichtelastischen
Schicht (7), einer Bodenplatte (5a), die ebenso wie
die Deckplatte (5) mit einem vorspringenden Gewindebolzen
(8) versehen ist, wobei die in etwa zylindrische,
massebehaftete, nichtelastische Schicht die
elastische Schicht (6) mit radialem Abstand umgibt und einen
inneren Flansch aufweist, der sich in die elastische
Schicht (6) erstreckt,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen die etwa zylindrische elastische Schicht
(6) und die massebehaftete Schicht (7c) eine zweite, etwa
zylindrische elastische Schicht (13) eingesetzt ist,
die weicher gestellt ist als die elastische Schicht
(6). (Fig. 8)
7. Schalldämmeinrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß in die elastische Schicht (6) eine dünne, steife
Einlage (12) eingelegt ist. (Fig. 9)
8. Schalldämmeinrichtung mit elastischen und nichtelastischen,
massebehafteten Schichten sowie mit
einer je mit einem vorspringenden Gewindebolzen ausgestatteten
Deck- und Bodenplatte,
gekennzeichnet durch folgenden Aufbau:
die Deckplatte und die Bodenplatte (5b) haben ungefähr konische Form, die Innenseiten der Deckplatte und der Bodenplatte (5b) lassen zwischen sich einen im Querschnitt etwa elliptischen Zwischenraum (14) frei, an den etwa konischen Teil (5c) der Deckplatte und der Bodenplatte (5b) schließt sich eine ringförmige elastische Schicht (6e) an,
an die elastische Schicht (6e) schließt sich nach außen ein massebehafteter, nichtelastischer Ring (11a) an,
zwischen den beiden Ringen (11a) der Deckplatte und der Bodenplatte liegt ein elastischer Ring (6d), der von der massebehafteten, nichtelastischen Schicht (7) umgeben ist. (Fig. 10)
die Deckplatte und die Bodenplatte (5b) haben ungefähr konische Form, die Innenseiten der Deckplatte und der Bodenplatte (5b) lassen zwischen sich einen im Querschnitt etwa elliptischen Zwischenraum (14) frei, an den etwa konischen Teil (5c) der Deckplatte und der Bodenplatte (5b) schließt sich eine ringförmige elastische Schicht (6e) an,
an die elastische Schicht (6e) schließt sich nach außen ein massebehafteter, nichtelastischer Ring (11a) an,
zwischen den beiden Ringen (11a) der Deckplatte und der Bodenplatte liegt ein elastischer Ring (6d), der von der massebehafteten, nichtelastischen Schicht (7) umgeben ist. (Fig. 10)
9. Schalldämmeinrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bodenplatte (5b) eine Schalenform aufweist und die ringförmige elastische Schicht (6e) außen und unten umgibt und
daß die ringförmige elastische Schicht (6e) sich innen am oberen Rand der schalenförmigen Bodenplatte (5e) anschließt. (Fig. 11)
daß die Bodenplatte (5b) eine Schalenform aufweist und die ringförmige elastische Schicht (6e) außen und unten umgibt und
daß die ringförmige elastische Schicht (6e) sich innen am oberen Rand der schalenförmigen Bodenplatte (5e) anschließt. (Fig. 11)
10. Schalldämmeinrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß in die ringförmige elastische Schicht (6e) eine
in etwa konische steife Einlage (12a) eingelegt
ist. (Fig. 11)
11. Schalldämmeinrichtung zur Dämmung von Körperschall
unterschiedlicher Aggregate, z.B. Motoren, bestehend
aus einer Deckplatte (5), wenigstens einer elastischen
Schicht und wenigstens einer massebehafteten, nichtelastischen
Schicht (7) sowie einer Bodenplatte
(5a), wobei von der Deckplatte (5) und der Bodenplatte
(5a) je ein Gewindebolzen (8) vorspringt,
dadurch gekennzeichnet,
daß die elastische Schicht aus Federn (6f), vorzugsweise Schraubendruckfedern besteht, die unter Zwischenlage einer steifen Einlage (12) hintereinandergeschaltet sind,
daß die massebehaftete, nichtelastische Schicht (7) von etwa Zylinderform die Federn (6f) mit radialem Abstand umgibt und
daß eine elastische ringförmige Schicht (6g) zwischen die massebehaftete Schicht (7) und die Einlage (12) eingesetzt ist. (Fig. 12)
daß die elastische Schicht aus Federn (6f), vorzugsweise Schraubendruckfedern besteht, die unter Zwischenlage einer steifen Einlage (12) hintereinandergeschaltet sind,
daß die massebehaftete, nichtelastische Schicht (7) von etwa Zylinderform die Federn (6f) mit radialem Abstand umgibt und
daß eine elastische ringförmige Schicht (6g) zwischen die massebehaftete Schicht (7) und die Einlage (12) eingesetzt ist. (Fig. 12)
12. Schalldämmeinrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Federn (6f) parallel zueinander angeordnet
sind. (Fig. 12)
13. Schalldämmeinrichtung nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die massebehaftete, nichtelastische Schicht (7c) von etwa zylindrischer Form innen, oberhalb und unterhalb der Einlage (12), nach innen ragende Flansche (7d) aufweist und
daß zwischen den Flanschen (7d) und der Einlage (12) weitere Federn (6h), vorzugsweise Schraubendruckfedern, eingesetzt sind. (Fig. 13).
daß die massebehaftete, nichtelastische Schicht (7c) von etwa zylindrischer Form innen, oberhalb und unterhalb der Einlage (12), nach innen ragende Flansche (7d) aufweist und
daß zwischen den Flanschen (7d) und der Einlage (12) weitere Federn (6h), vorzugsweise Schraubendruckfedern, eingesetzt sind. (Fig. 13).
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19893921968 DE3921968A1 (de) | 1989-07-04 | 1989-07-04 | Schalldaemmeinrichtung |
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ID=6384277
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19893921968 Granted DE3921968A1 (de) | 1989-07-04 | 1989-07-04 | Schalldaemmeinrichtung |
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