DE3917985A1 - Schaltschrank - Google Patents
SchaltschrankInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Schaltschrank mit innerhalb
eines, z.B. durch mindestens eine Tür verschließbaren Ge
häuses um Gelenke bzw. Scharniere schwenkbeweglich gelager
ten Rahmen, die Montageträger für elektrische und/oder elek
tronische Schaltelemente bilden.
Derartige Schaltschränke sind bereits bekannt. Sie werden
überall dort eingesetzt, wo es zweckdienlich oder gar not
wendig ist, die elektrischen und/oder elektronischen Schalt
elemente zur Durchführung von Wartungs-, Uberprüfungs-und
gegebenenfalls auch Austauscharbeiten in eine gegenüber
ihrer normalen Einbauposition günstigere Zugangsposition zu
bringen.
Bei den vorbekannten Schaltschränken der gattungsgemäßen Art
ist die Lage der Gelenke bzw. Scharniere für die einzelnen
Schwenkrahmen innerhalb des Gehäuses so getroffen, daß der
Bewegungsbereich für jeden einzelnen Schwenkrahmen weitest
gehend festliegt, also wenn überhaupt, dann nur innerhalb
sehr enger Grenzen variiert werden kann.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Schaltschran
kes gattungsgemäßer Art, der es mit nur geringem Zusatzauf
wand ermöglicht, die Lagerung der Rahmen innerhalb des Ge
häuses in weiten Grenzen variierbar zu machen und dadurch
eine gute Anpassungsfähigkeit eines solchen Schaltschrankes
an unterschiedliche Bedürfnisse zu ermöglichen.
Die Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß grundsätzlich
dadurch erreicht, daß den quer zu den Gelenk- bzw. Schar
nierachsen gerichteten Holmen der Rahmen nach dem Kennzei
chen des Anspruchs 1 Traversen zugeordnet sind, die sich
parallel zur Frontöffnung bzw. Öffnungsebene des Schalt
schrankes erstrecken, daß diese Traversen und die zugeordne
ten Holme der Rahmen mit mindestens einer in ihrer Längs
richtung verlaufenden Rasteranordnung von Eingriffsöffnun
gen, z.B. Löchern, Schlitzen oder dergleichen, versehen
sind, und daß dabei jede beliebige Eingriffsöffnung inner
halb der Rasteranordnung als Befestigungseingriff für die
Gelenkteile bzw. Scharnierteile und/oder als Aufnahme für
die Gelenk-bzw. Scharnierachse am Rahmen und an den Traver
sen benutzbar ist.
Bewährt hat es sich dabei, wenn die Rasteranordnung so ge
troffen ist, daß der Abstand zwischen benachbarten Ein
griffsöffnungen etwa im Bereich zwischen 30 und 50 mm, vor
zugsweise bei 40 mm liegt, so daß Verstellschritte dieser
relativ geringen Größenordnung für die Variation der Ein
baulage der Gelenke bzw. Scharniere relativ zu den Umriß
linien der Rahmen bzw. des Schaltschrankgehäuses verfügbar
sind.
Nach einem anderen wichtigen Erfindungsmerkmal sieht An
spruch 2 des weiteren vor, daß die Traversen zumindest mit
ihren Enden auf quer zur Frontöffnung bzw. Öffnungsebene des
Schaltschrankes gerichteten Auflagerstützen ruhen, die eben
falls mit mindestens einer in ihrer Längsrichtung verlaufen
den Rasteranordnung von Eingriffsöffnungen versehen sind,
deren jede zur Aufnahme von Befestigungselementen für die
Traversen benutzbar sind.
Es wird hierdurch erreicht, daß die Gelenk- bzw. Scharnier
achsen für jeden Rahmen auch in Richtung der Gehäusetiefe
auf unterschiedliche Bedürfnisse abgestimmt werden können.
Da solche Auflagerstützen sich innerhalb des Schaltschrank-
Gehäuses auch in unterschiedlichen Höhenlagen - ebenfalls
rasterartig verstellbar - montieren lassen, ist ohne wei
teres die Möglichkeit gegeben, im Schaltschrank-Gehäuse auch
Rahmen unterzubringen, deren Bauhöhe jeweils nur einem
Bruchteil der Bauhöhe des Schaltschrank-Gehäuses entspricht.
Besonders bewährt hat sich erfindungsgemäß eine Ausgestal
tung, die nach Anspruch 3 darin besteht, daß die Gelenkteile
bzw. Scharnierteile an den zu den Gelenk- bzw. Scharnier
achsen parallelen Stirnflächen der Rahmenholme und der Tra
versen befestigbar sind.
Andererseits liegt es nach Anspruch 4 aber auch im Rahmen
der Erfindung, daß die Gelenkteile bzw. Scharnierteile zwi
schen den quer zu den Gelenk- bzw. Scharnierachsen gerich
teten Längsflächen der Rahmenholme und der Traversen befe
stigbar sind.
In jedem Falle hat es sich aber als wichtig erwiesen, wenn
erfindungsgemäß nach Anspruch 5 die Gelenkteile bzw. Schar
nierteile über die Eingriffsöffnungen durchsetzende Spann
schrauben oder dergleichen an den Rahmenholmen und Traversen
verankerbar sind. Auch hochbelastete Rahmen werden in einem
solchen Falle sicher über ihre Gelenkteile bzw. Scharnier
teile im Schaltschrankgehäuse gelagert.
Nach der Erfindung gemäß Anspruch 6 ist ferner vorgesehen,
daß die Enden der Traversen über Stützplatten, insbesondere
Kunststoffklötze, auf den Auflagerstützen ruhen. Dabei kön
nen nach Anspruch 7 die Traversen aus Hohlprofilen, z.B.
Rechteckrohren bestehen, in deren Enden die Stützplatten,
insbesondere Kunststoffklötze, eingeschiebbar sind.
Die Enden der Traversen können, wie Anspruch 8 erfindungs
gemäß vorschlägt, auch Ausklinkungen haben, die zumindest
teilweise mit den Stützplatten, insbesondere Kunststoffklöt
zen, ausfüllbar sind.
Vielfach ist es auch von Vorteil, wenn erfindungsgemäß nach
Anspruch 9 die Traversen zusätzlich mit einem Raster von
Eingriffsöffnungen für Verriegelungselemente, z.B. Ver
schlußstangen, Einreiberzungen oder dergleichen, versehen
sind. Es ist dann auf einfache Art und Weise möglich, jeden
einzelnen Rahmen in seiner Grundstellung an den ihm zugeord
neten Traversen innerhalb des Schaltschrankgehäuses gegen
unerwünschte Schwenkverlagerung festzulegen.
In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung an Ausfüh
rungsbeispielen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 in räumlicher Ansichtsdarstellung einen Schalt
schrank mit einer relativ zum Schrankgehäuse geöff
neten Fronttür und einem hinter dieser Fronttür im
Gehäuse schwenkbeweglich gelagerten Rahmen,
Fig. 2 ebenfalls in räumlicher Ansichtsdarstellung einen
in das Schrankgehäuse mit schwenkbeweglicher Lage
rung einbaubaren Rahmen in gegenüber Fig. 1 abge
wandelter Ausführung,
Fig. 3 in räumlicher Teilansicht und größerem Maßstab die
Innenausstattung eines Schrankgehäuses für den
Einbau schwenkbeweglich gelagerter Rahmen,
Fig. 4 in größerem Maßstab den in Fig. 1 mit IV gekenn
zeichneten Teilbereich und
Fig. 5 in größerem Maßstab den in Fig. 2 mit V gekenn
zeichneten Teilbereich.
Der in Fig. 1 der Zeichnung dargestellte Schaltschrank 1
weist ein Schrankgehäuse 2 mit einer Frontöffnung 3 auf, die
durch eine Tür 4 wahlweise abgeschlossen oder freigegeben
werden kann.
Das Schrankgehäuse 2 umschließt eine Innenausstattung 5, die
bspw. aus aufrechten Profilstäben 6 und waagerechten Profil
stäben 7 besteht. Bspw. können dabei diese Profilstäbe 6 und
7 aus im Querschnitt U-förmigen Blechteilen bestehen, die in
jedem ihrer Schenkel eine Vielzahl von Löchern 8 aufweisen,
die in Längsrichtung gleichmäßig nach einem vorgegebenen
Rastermaß 9 verteilt angeordnet sind.
In den Löchern 8 der aufrechten Profilstäbe 6 und der waage
rechten Profilstäbe 7 lassen sich - dem jeweiligen Bedarf
entsprechend - Montageträger, bspw. sogenannte Baugruppen
träger für die einzubauenden elektrischen und/oder elektro
nischen Schaltelemente verankern. Es lassen sich daran aber
auch besondere Auflagerstützen, bspw. in Form von Träger
schienen 10 oder Hängeschienen 11 festlegen.
Die Trägerschienen 10 können als Profilschienen aus Blech,
bspw. mit L-förmigem Querschnitt ausgebildet sein und dabei
an jedem ihrer rechtwinklig zueinander gerichteten Schenkel
mit einer Vielzahl von in Längsrichtung nebeneinanderliegen
den Löchern 12 versehen werden, die einen Abstand voneinan
der haben, der wiederum einem Rastermaß 13 entspricht.
In ähnlicher Weise können auch die Hängeschienen 11 Ausneh
mungen, bspw. in Form von Schlitzen 14 enthalten, die ent
sprechend einem vorgegebenen Rastermaß 15 in Längsrichtung
verteilt angeordnet sind.
Zweckmäßigerweise sind die Rastermaße 9, 13 und 15 einheit
lich ausgeführt, derart, daß die Löcher 8 und 12 sowie die
Schlitze 14 Abstände voneinander aufweisen, die zwischen 30
und 50 mm, bspw. bei 40 mm, liegen.
An den als Auflagerstützen dienenden Trägerschienen 10
und/oder Hängeschienen 11 lassen sich Traversen 16 veran
kern, die bspw. aus Rechteckrohr-Profilen bestehen und pa
rallel zur Frontöffnung 3 des Schrankgehäuses 2 liegend in
dieses eingebaut werden. Dabei ist es wichtig, daß diese
Traversen sich innerhalb des Schrankgehäuses 2 mit unter
schiedlicher Einbautiefe an den Trägerschienen 10 und/oder
den Hängeschienen 11 verankern lassen und dabei ihre Einbau
lage entsprechend dem Rastermaß 13 der Löcher 12 in den
Trägerschienen 10 bzw. entsprechend dem Rastermaß 15 in den
Schlitzen 14 der Hängeschienen 11 variierbar ist.
Jede der Traversen 16 weist in allen vier Wänden Eingriffs
öffnungen 17 in Form von Löchern auf, wobei sich in der
Vorderwand die Eingriffsöffnungen 17 a, in der Rückwand die
Eingriffsöffnungen 17 b und in der Deckwand die Eingriffsöff
nungen 17 c befinden. Gegebenenfalls können auch in der Bo
denwand jeder Traverse 16 noch entsprechende Eingriffsöff
nungen 17 d vorgesehen werden.
Zusätzlich ist es aber auch noch möglich, die Deckwand jeder
Traverse 16 noch mit Eingriffsöffnungen 18 in Form von
Schlitzen zu versehen, die einen Abstand voneinander haben,
der einem Rastermaß 19 entspricht, das vorzugsweise mit den
Rastermaßen 9, 13 und 15 übereinstimmt.
Wie aus den Fig. 1 und 3 der Zeichnung hervorgeht, werden
die Traversen 16 in jedem Falle so in das Schrankgehäuse 2
eingebaut, daß sie sich parallel zu dessen Frontöffnung 3
erstrecken, und zwar unabhängig davon, ob diese Traversen 16
unmittelbar hinter der Frontöffnung 3 liegen oder innerhalb
des Schrankgehäuses 2 mit unterschiedlichen Abständen hinter
dieser Frontöffnung 3 gelegen sind.
In ein und derselben Vertikalebene sind in das Schrankgehäu
se jeweils mindestens zwei im Abstand übereinanderliegende
Traversen 16 eingesetzt. Im Bedarfsfalle können längs einer
solchen Vertikalebene aber auch mehr als zwei Traversen 16
angeordnet werden, wie das die Fig. 3 erkennen läßt. Dort
ist durch gestrichelt eingezeichnete Linien eine dritte
Traverse 16 angedeutet. Dabei ist zu sehen, daß diese dritte
Traverse 16 von der oberen Traverse 16 einen geringeren
Abstand aufweist als von der unteren Traverse 16 und das
Abstandsverhältnis dabei etwa 1 : 2 beträgt. Selbstverständ
lich ist aber auch jedes andere Abstandsverhältnis möglich,
sofern es sich auf der Grundlage des Rastermaßes 9 der Lö
cher 8 in den aufrechten Profilstäben 6 mit Hilfe der Hän
geschienen 11 einstellen läßt.
In das Schrankgehäuse 2 des Schaltschrankes 1 lassen sich
Rahmen 20 einbauen, deren jeder aus zwei aufrechten Holmen
21 und zwei waagerechten Holmen 22 zusammengesetzt ist, die
vorzugsweise fest, bspw. durch Verschweißen, miteinander
verbunden sind.
Nach Fig. 1 ist an jedem der aufrechten Holme 21 des Rahmens
20 noch eine Blende 23 befestigt, während gemäß Fig. 2 eine
solche Blende 23 nur an einem, nämlich dem rechten aufrech
ten Holm 21 angeordnet ist. Mindestens eine der Blenden 23
kann dabei zugleich den Träger für einen Handgriff 24 bil
den, der die Handhabung des Rahmens 20 ermöglicht.
Gemäß Fig. 1 der Zeichnung ist der Rahmen 20 im Schrankge
häuse 2 des Schaltschrankes 1 um eine vertikalen Gelenk
bzw. Scharnierachse 25 verschwenkbar gelagert, die bspw.
mittig zwischen den beiden äußeren Begrenzungskanten des
Rahmens 20 bzw. der daran befestigten Blenden 23 verläuft.
Bei dem Rahmen nach Fig. 2 ist hingegen die vertikale Ge
lenk- bzw. Scharnierachse 26 so vorgesehen, daß sie zumin
dest in der Nähe der aufrechten Begrenzungskante eines auf
rechten Holmes 21, nämlich des linken aufrechten Holmes 21,
des Rahmens 20 verläuft.
Selbstverständlich wäre es aber auch denkbar, die vertikale
Gelenk- bzw. Scharnierachse 26 dem rechten, aufrechten Holm
21 des Rahmens 20 zuzuordnen, wenn die Blende 23 sich an den
linken, aufrechten Holm 21 anschließt.
Ein Wesensmerkmal des in der Zeichnung dargestellten und
vorstehend beschriebenen Schaltschrankes 1 liegt darin, daß
die Relativlage der vertikalen Gelenk- bzw. Scharnierachse
25 bzw. 26 für jeden Rahmen 20 bedarfsabhängig variiert
werden kann, sich also sowohl relativ zu den aufrechten
Begrenzungskanten jedes einzelnen Rahmens 20 als auch rela
tiv zu den aufrechten Begrenzungskanten der Frontöffnung 3
des Schrankgehäuses 2 verändern läßt.
Die Variationsfähigkeit für die Lage der Gelenk- bzw. Schar
nierachse 25 oder 26 ist dadurch erreicht, daß die beiden
waagerechten Holme 22 jedes Rahmens 20 aus Blech-Hohlprofi
len, vorzugsweise Vierkantrohren, bestehen, die in jeder
ihrer Profilwandungen mit Eingriffsöffnungen 27, bspw. Lö
chern 27 a, 27 b, 27 c und 27 d versehen sind. Die Eingriffsöff
nungen 27 bzw. Löcher 27 a bis 27 d haben dabei jeweils in
Längsrichtung der Holme 22 des Rahmens 20 einen Rasterab
stand 28, der dem Rasterabstand 15 der Eingriffsöffnungen 17
bzw. Löchern 17 a bis 17 d in den Traversen 16 entspricht. Der
Rasterabstand 28 liegt also auch hier zwischen 30 und 50 mm,
bspw. bei 40 mm.
Im einfachsten Falle kann ein Rahmen 20 zwischen zwei in
Vertikalrichtung im Abstand übereinander angeordnete Traver
sen 16 so eingesetzt werden, daß die als Eingriffsöffnungen
27 dienenden Löcher 27 c und 27 d seiner waagerechten Holme 22
Deckungslage mit den ebenfalls als Eingriffsöffnungen 17
dienenden Löchern 17 c und 17 d der Traversen 16 einnehmen.
Sodann ist es bspw. zur Bildung der Gelenk- bzw. Scharnier
achse 25 lediglich notwendig, je einen Gelenk- bzw. Schar
nierbolzen 29, gegebenenfalls unter Zwischenschaltung beson
derer Stütz- und Lagerbuchsen durch sich miteinander in
Deckungslage befindliche Löcher 27 c, 27 d und 17 c, 17 d zu
stecken und in der Stecklage zu sichern, um die Gelenk- bzw.
Scharnierlagerung für den Rahmen 20 zu erhalten.
Die Lage der Gelenk- bzw. Scharnierachse relativ zum Rahmen
20 und zur Frontöffnung 3 des Schrankgehäuses 2 kann dabei
entsprechend den vorgegebenen Rastermaßen 28 und 15 in den
Rahmenholmen 22 und den Traversen 16 auf einfache Art und
Weise bedarfsabhängig variiert, und zwar insbesondere auf den
innerhalb des Schrankgehäuses 2 hinter der Frontöffnung 3
für die Schwenkbewegung des Rahmens 20 verfügbaren Freiraum
abgestimmt werden.
Da sich auch - wie bereits weiter oben erwähnt - die Ab
standslage der Traversen 16 innerhalb des Schrankgehäuses 2
relativ zur Frontöffnung 3 variieren läßt, ist eine nahezu
universelle Abstimmung der Einbaulage für die Rahmen 20
innerhalb des Schrankgehäuses 2 ermöglicht.
Während bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 und 4
die Wirkebene der Gelenk- bzw. Scharnierachse 25 unmittelbar
in den Querschnittsbereich der Traversen 16 und der Holme 22
des Rahmens 20 gelegt ist, besteht, wie das Ausführungsbei
spiel der Fig. 2 und 5 verdeutlicht, auch die Möglichkeit,
die Wirkebene der Gelenk- bzw. Scharnierachse 26 jeweils
außerhalb des Querschnittsbereichs der Traverse 16 sowie der
Holme 22 des Rahmens 20 vorzusehen. Hierzu müssen dann Ge
lenke bzw. Scharniere 30 in Benutzung genommen werden, die
jeweils aus einem an den Traversen 16 befestigbaren Lager
bock 31, einem an den Holmen 22 des Rahmens 20 zu befesti
genden Lagerbock 32 sowie einem diese beiden Lagerböcke 31
und 32 miteinander kuppelnden Gelenkbolzen 33 bestehen, wie
das in Fig. 5 deutlich zu sehen ist.
Die Gelenke bzw. Scharniere 30 werden dabei mit ihren Lager
böcken 31 und 32 auf die zueinander parallelen, gegebenen
falls sogar auf eine gemeinsame Vertikalebene ausgerichte
ten, vorderen Stirnflächen der Traversen 16 und der Holme 22
aufgesetzt, wie das aus Fig. 5 erkennbar ist. Dabei wird
jeweils der Lagerbock 31 mit zwei Paaren von Löchern 17 a und
17 b in Deckungslage gebracht, so daß sie sich von der Rück
seite her durch diese Lochpaare 17 a, 17 b durch Schrauben 34
befestigen lassen.
In entsprechender Weise wird auch der Lagerbock 32 mit zwei
Lochpaaren 27 a und 27 b der Holme 22 des Rahmen 20 in Dek
kungslage gebracht und dort von der Rückseite her dann durch
Schrauben 35 befestigt. Nunmehr ist es dann lediglich noch
notwendig, den Gelenkbolzen 33, gegebenenfalls unter Zwi
schenschaltung besonderer Lagerbuchsen, in beide Lagerböcke
31 und 32 einzusetzen und in ihrer Lage zu sichern, um die
Gelenke bzw. Scharniere 30 mit außerhalb der Profilquer
schnitte von Traversen 16 und Holmen 22 liegender Gelenk
achse 26 zu bilden.
Da sich die Befestigungslage der Gelenke bzw. Scharniere 30
in Längsrichtung der Traversen 16 und Holme 22 auch gemäß
Fig. 5 entsprechend der vorgegebenen Rastermaße 15 und 28
bedarfsweise variieren läßt, kann auch die Lage der Gelenk
bzw. Scharnierachse 26 für den Rahmen 20 den unterschied
lichsten Bedürfnissen entsprechend variiert werden.
Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß es auch beim
Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 und 4 ohne weiteres
möglich ist, Gelenk- bzw. Scharnierteile zu benutzen, die
jeweils zwei Lagerböcke umfassen, von denen der eine an den
Traversen 16 und der andere an den Holmen 22 des Rahmens 20
zu befestigen ist. In diesem Falle ist jedoch Vorsorge zu
treffen, daß diese Lagerböcke sich zwischen den quer zu den
Gelenk- bzw. Scharnierachsen gerichteten Längsflächen der
Rahmenholme 22 und der Traversen 16 einbauen lassen und
anschließend durch Einsetzen der Gelenk- bzw. Scharnierbol
zen 29 miteinander verbindbar sind.
Aus Fig. 3 der Zeichnung geht noch hervor, daß es vorteil
haft ist, die Enden der Traversen 16 jeweils unter Zwischen
schaltung von Stützplatten 36, bspw. Kunststoffklötzen, über
Schrauben 37 an den als Auflagerstützen dienenden Träger
schienen 10 bzw. Hängeschienen 11 zu verankern, während
dabei das Zusammenwirken mit den Trägerschienen 10 unmittel
bar erfolgen kann, ist es zweckmäßig, die Befestigung an den
Hängeschienen 11 unter zusätzlicher Benutzung winkelförmiger
Zwischenglieder 38 vorzunehmen, die sich bedarfsweise an
bringen, bspw. mittels Schrauben 38 in den Schlitzen 40
verankern lassen.
Es besteht dabei die Möglichkeit, die Stützplatten 36 zumin
dest teilweise in die offenen Enden der aus Hohlprofilen,
z.B. Rechteckrohren, bestehenden Traversen 16 einzuschieben,
um eine gute Lagenausrichtung derselben zu erhalten.
Als besonders vorteilhaft kann es sich erweisen, wenn die
Enden der Traversen 16 mit Ausklinkungen 40 versehen werden,
die sich zumindest teilweise mit den Stützplatten 36, insbe
sondere Kunststoffklötzen, ausfüllen lassen, durch die Be
nutzung unterschiedlich dick ausgeführter Stützplatten 36
läßt sich in diesem Falle die Einbaulage der Traversen 16 in
Höhenrichtung relativ zu den Trägerschienen 10 und auch zu
den Hängeschienen 11 variieren.
Abschließend sei noch erwähnt, daß die als Eingriffsöffnun
gen dienenden Schlitze 18 der Traversen 16 hauptsächlich für
das Zusammenwirken mit Verschlußstangen oder Einreiberzungen
vorgesehen sind, die an den Rahmen 20 zum Zwecke der Fixie
rung ihrer Grundstellung relativ zu den Traversen 16 vorge
sehen werden.
Im Abstand von den Gelenk- bzw. Scharnierachsen 25 und 26
können mit den Holmen 22 jedes Rahmens 20 noch Anschlag
stücke 41 verbunden werden, die so angeordnet bzw. ausge
bildet sind, daß sie bei paralleler Ausrichtlage der Rahmen
20 zu den Traversen 16 ihre Wirkstellung einnehmen, also den
Schwenkwinkel der Rahmen 20 um die Gelenk- bzw. Scharnier
achsen 25 bzw. 26 in einer Richtung begrenzen.
Claims (11)
1. Schaltschrank mit innerhalb eines, z.B. durch mindestens
eine Tür verschließbaren Gehäuses um Gelenke bzw. Schar
niere schwenkbeweglich gelagerten Rahmen, die Montage
träger für elektrische und/oder elektronische Schaltele
mente bilden,
dadurch gekennzeichnet,
daß den quer zu den Gelenk- bzw. Scharnierachsen (25 bzw. 26) gerichteten Holmen (22) der Rahmen (20) Traversen (16) zugeordnet sind, die sich parallel zur Frontöffnung (3) bzw. Öffnungsebene des Schaltschrankes (1) er strecken,
daß diese Traversen (16) und die zugeordneten Holme (22) der Rahmen (20) mit mindestens einer in ihrer Längsrich tung verlaufenden Rasteranordnung (15 bzw. 28) von Ein griffsöffnungen (17 bzw. 27 bzw. 18), z.B. Löchern (17 a bis 17 d bzw. 27 a bis 27 d), Schlitzen (18) oder derglei chen, versehen sind,
und daß dabei jede beliebige Eingriffsöffnung (17 und 27) innerhalb der Rasteranordnung (15 und 28) als Befesti gungseingriff (34, 35) für die Gelenkteile bzw. Schar nierteile (30; Fig. 5) und/oder als Aufnahme für die Gelenk- bzw. Scharnierachse (29; Fig. 4) am Rahmen (20) und an den Traversen (16) benutzbar ist.
daß den quer zu den Gelenk- bzw. Scharnierachsen (25 bzw. 26) gerichteten Holmen (22) der Rahmen (20) Traversen (16) zugeordnet sind, die sich parallel zur Frontöffnung (3) bzw. Öffnungsebene des Schaltschrankes (1) er strecken,
daß diese Traversen (16) und die zugeordneten Holme (22) der Rahmen (20) mit mindestens einer in ihrer Längsrich tung verlaufenden Rasteranordnung (15 bzw. 28) von Ein griffsöffnungen (17 bzw. 27 bzw. 18), z.B. Löchern (17 a bis 17 d bzw. 27 a bis 27 d), Schlitzen (18) oder derglei chen, versehen sind,
und daß dabei jede beliebige Eingriffsöffnung (17 und 27) innerhalb der Rasteranordnung (15 und 28) als Befesti gungseingriff (34, 35) für die Gelenkteile bzw. Schar nierteile (30; Fig. 5) und/oder als Aufnahme für die Gelenk- bzw. Scharnierachse (29; Fig. 4) am Rahmen (20) und an den Traversen (16) benutzbar ist.
2. Schaltschrank nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Traversen (16) zumindest mit ihren Enden auf quer
zur Frontöffnung (3) bzw. Öffnungsebene des Schaltschran
kes (1) gerichteten Auflagerstützen, z.B. Trägerschienen
(10) oder Hängeschienen (11), ruhen, die ebenfalls mit
mindestens einer in ihrer Längsrichtung verlaufenden
Rasteranordnung (13 bzw. 15) von Eingriffsöffnungen (12
bzw. 14) versehen sind, deren jede zur Aufnahme von Be
festigungselementen (37 bzw. 39) für die Traversen (16)
benutzbar ist.
3. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gelenkteile bzw. Scharnierteile (30) an den zu
den Gelenk- bzw. Scharnierachsen (25 bzw. 26) parallelen
Stirnflächen der Rahmenholme (22) und der Traversen (16)
befestigbar sind (Fig. 5).
4. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gelenkteile bzw. Scharnierteile (30) zwischen den
quer zu den Gelenk- bzw. Scharnierachsen (25 bzw. 26)
gerichteten Längsflächen der Rahmenholme (22) und der
Traversen (16) befestigbar sind (Fig. 4).
5. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gelenkteile bzw. Scharnierteile (z.B. 30) über
die Eingriffsöffnungen (17 a, 17 b bzw. 27 a, 27 b) durchset
zende Spannschrauben (34 bzw. 35) oder dergleichen an den
Traversen (16) und Rahmenholmen (22) verankerbar sind
(Fig. 5).
6. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet
daß die Enden der Traversen (16) über Stützplatten (36),
insbesondere Kunststoffklötze, auf den Auflagestützen,
z.B. Trägerschienen (10) oder Hängeschienen (11), ruhen
(Fig. 3).
7. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Traversen (16) aus Hohlprofilen, z.B. Rechteck
rohren, bestehen, in deren Enden die Stützplatten (36),
insbesondere Kunststoffklötze, einschiebbar sind.
8. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Enden der Traversen (16) Ausklinkungen (40) ha
ben, die zumindest teilweise mit den Stützplatten (36),
insbesondere Kunststoffklötzen, ausfüllbar sind.
9. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Traversen (16) zusätzlich mit einem Raster (19)
von Eingriffsöffnungen (18) für Verriegelungselemente,
z.B. Verschlußstangen, Einreiberzungen oder dergleichen,
versehen sind.
10. Schaltschrank nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet
daß die Eingriffsöffnungen (18) in den Traversen (16)
außerhalb des Querschnittsbereichs der zu den Traversen
(16) parallel ausgerichteten Holme (22) des Rahmens (20)
gelegen sind (Fig. 4 und 5) .
11. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Parallellage der Rahmen (20) relativ zu den Tra
versen (16) durch Anschlagstücke (41) in einer Schwenk
richtung begrenzbar ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19893917985 DE3917985A1 (de) | 1988-06-09 | 1989-06-02 | Schaltschrank |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE8807511U DE8807511U1 (de) | 1988-06-09 | 1988-06-09 | Schaltschrank |
DE19893917985 DE3917985A1 (de) | 1988-06-09 | 1989-06-02 | Schaltschrank |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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