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DE3917985A1 - Schaltschrank - Google Patents

Schaltschrank

Info

Publication number
DE3917985A1
DE3917985A1 DE19893917985 DE3917985A DE3917985A1 DE 3917985 A1 DE3917985 A1 DE 3917985A1 DE 19893917985 DE19893917985 DE 19893917985 DE 3917985 A DE3917985 A DE 3917985A DE 3917985 A1 DE3917985 A1 DE 3917985A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
frame
hinge
control cabinet
cabinet according
joint
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19893917985
Other languages
English (en)
Inventor
Des Erfinders Auf Nennung Verzicht
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rittal Werk Rudolf Loh GmbH and Co KG
Original Assignee
Fritz Schaefer GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE8807511U external-priority patent/DE8807511U1/de
Application filed by Fritz Schaefer GmbH filed Critical Fritz Schaefer GmbH
Priority to DE19893917985 priority Critical patent/DE3917985A1/de
Publication of DE3917985A1 publication Critical patent/DE3917985A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/26Casings; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/30Cabinet-type casings; Parts thereof or accessories therefor
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/01Frameworks
    • H02B1/013Profiles for cabinet frames

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Assembled Shelves (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Schaltschrank mit innerhalb eines, z.B. durch mindestens eine Tür verschließbaren Ge­ häuses um Gelenke bzw. Scharniere schwenkbeweglich gelager­ ten Rahmen, die Montageträger für elektrische und/oder elek­ tronische Schaltelemente bilden.
Derartige Schaltschränke sind bereits bekannt. Sie werden überall dort eingesetzt, wo es zweckdienlich oder gar not­ wendig ist, die elektrischen und/oder elektronischen Schalt­ elemente zur Durchführung von Wartungs-, Uberprüfungs-und gegebenenfalls auch Austauscharbeiten in eine gegenüber ihrer normalen Einbauposition günstigere Zugangsposition zu bringen.
Bei den vorbekannten Schaltschränken der gattungsgemäßen Art ist die Lage der Gelenke bzw. Scharniere für die einzelnen Schwenkrahmen innerhalb des Gehäuses so getroffen, daß der Bewegungsbereich für jeden einzelnen Schwenkrahmen weitest­ gehend festliegt, also wenn überhaupt, dann nur innerhalb sehr enger Grenzen variiert werden kann.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Schaltschran­ kes gattungsgemäßer Art, der es mit nur geringem Zusatzauf­ wand ermöglicht, die Lagerung der Rahmen innerhalb des Ge­ häuses in weiten Grenzen variierbar zu machen und dadurch eine gute Anpassungsfähigkeit eines solchen Schaltschrankes an unterschiedliche Bedürfnisse zu ermöglichen.
Die Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß grundsätzlich dadurch erreicht, daß den quer zu den Gelenk- bzw. Schar­ nierachsen gerichteten Holmen der Rahmen nach dem Kennzei­ chen des Anspruchs 1 Traversen zugeordnet sind, die sich parallel zur Frontöffnung bzw. Öffnungsebene des Schalt­ schrankes erstrecken, daß diese Traversen und die zugeordne­ ten Holme der Rahmen mit mindestens einer in ihrer Längs­ richtung verlaufenden Rasteranordnung von Eingriffsöffnun­ gen, z.B. Löchern, Schlitzen oder dergleichen, versehen sind, und daß dabei jede beliebige Eingriffsöffnung inner­ halb der Rasteranordnung als Befestigungseingriff für die Gelenkteile bzw. Scharnierteile und/oder als Aufnahme für die Gelenk-bzw. Scharnierachse am Rahmen und an den Traver­ sen benutzbar ist.
Bewährt hat es sich dabei, wenn die Rasteranordnung so ge­ troffen ist, daß der Abstand zwischen benachbarten Ein­ griffsöffnungen etwa im Bereich zwischen 30 und 50 mm, vor­ zugsweise bei 40 mm liegt, so daß Verstellschritte dieser relativ geringen Größenordnung für die Variation der Ein­ baulage der Gelenke bzw. Scharniere relativ zu den Umriß­ linien der Rahmen bzw. des Schaltschrankgehäuses verfügbar sind.
Nach einem anderen wichtigen Erfindungsmerkmal sieht An­ spruch 2 des weiteren vor, daß die Traversen zumindest mit ihren Enden auf quer zur Frontöffnung bzw. Öffnungsebene des Schaltschrankes gerichteten Auflagerstützen ruhen, die eben­ falls mit mindestens einer in ihrer Längsrichtung verlaufen­ den Rasteranordnung von Eingriffsöffnungen versehen sind, deren jede zur Aufnahme von Befestigungselementen für die Traversen benutzbar sind.
Es wird hierdurch erreicht, daß die Gelenk- bzw. Scharnier­ achsen für jeden Rahmen auch in Richtung der Gehäusetiefe auf unterschiedliche Bedürfnisse abgestimmt werden können.
Da solche Auflagerstützen sich innerhalb des Schaltschrank- Gehäuses auch in unterschiedlichen Höhenlagen - ebenfalls rasterartig verstellbar - montieren lassen, ist ohne wei­ teres die Möglichkeit gegeben, im Schaltschrank-Gehäuse auch Rahmen unterzubringen, deren Bauhöhe jeweils nur einem Bruchteil der Bauhöhe des Schaltschrank-Gehäuses entspricht.
Besonders bewährt hat sich erfindungsgemäß eine Ausgestal­ tung, die nach Anspruch 3 darin besteht, daß die Gelenkteile bzw. Scharnierteile an den zu den Gelenk- bzw. Scharnier­ achsen parallelen Stirnflächen der Rahmenholme und der Tra­ versen befestigbar sind.
Andererseits liegt es nach Anspruch 4 aber auch im Rahmen der Erfindung, daß die Gelenkteile bzw. Scharnierteile zwi­ schen den quer zu den Gelenk- bzw. Scharnierachsen gerich­ teten Längsflächen der Rahmenholme und der Traversen befe­ stigbar sind.
In jedem Falle hat es sich aber als wichtig erwiesen, wenn erfindungsgemäß nach Anspruch 5 die Gelenkteile bzw. Schar­ nierteile über die Eingriffsöffnungen durchsetzende Spann­ schrauben oder dergleichen an den Rahmenholmen und Traversen verankerbar sind. Auch hochbelastete Rahmen werden in einem solchen Falle sicher über ihre Gelenkteile bzw. Scharnier­ teile im Schaltschrankgehäuse gelagert.
Nach der Erfindung gemäß Anspruch 6 ist ferner vorgesehen, daß die Enden der Traversen über Stützplatten, insbesondere Kunststoffklötze, auf den Auflagerstützen ruhen. Dabei kön­ nen nach Anspruch 7 die Traversen aus Hohlprofilen, z.B. Rechteckrohren bestehen, in deren Enden die Stützplatten, insbesondere Kunststoffklötze, eingeschiebbar sind.
Die Enden der Traversen können, wie Anspruch 8 erfindungs­ gemäß vorschlägt, auch Ausklinkungen haben, die zumindest teilweise mit den Stützplatten, insbesondere Kunststoffklöt­ zen, ausfüllbar sind.
Vielfach ist es auch von Vorteil, wenn erfindungsgemäß nach Anspruch 9 die Traversen zusätzlich mit einem Raster von Eingriffsöffnungen für Verriegelungselemente, z.B. Ver­ schlußstangen, Einreiberzungen oder dergleichen, versehen sind. Es ist dann auf einfache Art und Weise möglich, jeden einzelnen Rahmen in seiner Grundstellung an den ihm zugeord­ neten Traversen innerhalb des Schaltschrankgehäuses gegen unerwünschte Schwenkverlagerung festzulegen.
In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung an Ausfüh­ rungsbeispielen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 in räumlicher Ansichtsdarstellung einen Schalt­ schrank mit einer relativ zum Schrankgehäuse geöff­ neten Fronttür und einem hinter dieser Fronttür im Gehäuse schwenkbeweglich gelagerten Rahmen,
Fig. 2 ebenfalls in räumlicher Ansichtsdarstellung einen in das Schrankgehäuse mit schwenkbeweglicher Lage­ rung einbaubaren Rahmen in gegenüber Fig. 1 abge­ wandelter Ausführung,
Fig. 3 in räumlicher Teilansicht und größerem Maßstab die Innenausstattung eines Schrankgehäuses für den Einbau schwenkbeweglich gelagerter Rahmen,
Fig. 4 in größerem Maßstab den in Fig. 1 mit IV gekenn­ zeichneten Teilbereich und
Fig. 5 in größerem Maßstab den in Fig. 2 mit V gekenn­ zeichneten Teilbereich.
Der in Fig. 1 der Zeichnung dargestellte Schaltschrank 1 weist ein Schrankgehäuse 2 mit einer Frontöffnung 3 auf, die durch eine Tür 4 wahlweise abgeschlossen oder freigegeben werden kann.
Das Schrankgehäuse 2 umschließt eine Innenausstattung 5, die bspw. aus aufrechten Profilstäben 6 und waagerechten Profil­ stäben 7 besteht. Bspw. können dabei diese Profilstäbe 6 und 7 aus im Querschnitt U-förmigen Blechteilen bestehen, die in jedem ihrer Schenkel eine Vielzahl von Löchern 8 aufweisen, die in Längsrichtung gleichmäßig nach einem vorgegebenen Rastermaß 9 verteilt angeordnet sind.
In den Löchern 8 der aufrechten Profilstäbe 6 und der waage­ rechten Profilstäbe 7 lassen sich - dem jeweiligen Bedarf entsprechend - Montageträger, bspw. sogenannte Baugruppen­ träger für die einzubauenden elektrischen und/oder elektro­ nischen Schaltelemente verankern. Es lassen sich daran aber auch besondere Auflagerstützen, bspw. in Form von Träger­ schienen 10 oder Hängeschienen 11 festlegen.
Die Trägerschienen 10 können als Profilschienen aus Blech, bspw. mit L-förmigem Querschnitt ausgebildet sein und dabei an jedem ihrer rechtwinklig zueinander gerichteten Schenkel mit einer Vielzahl von in Längsrichtung nebeneinanderliegen­ den Löchern 12 versehen werden, die einen Abstand voneinan­ der haben, der wiederum einem Rastermaß 13 entspricht.
In ähnlicher Weise können auch die Hängeschienen 11 Ausneh­ mungen, bspw. in Form von Schlitzen 14 enthalten, die ent­ sprechend einem vorgegebenen Rastermaß 15 in Längsrichtung verteilt angeordnet sind.
Zweckmäßigerweise sind die Rastermaße 9, 13 und 15 einheit­ lich ausgeführt, derart, daß die Löcher 8 und 12 sowie die Schlitze 14 Abstände voneinander aufweisen, die zwischen 30 und 50 mm, bspw. bei 40 mm, liegen.
An den als Auflagerstützen dienenden Trägerschienen 10 und/oder Hängeschienen 11 lassen sich Traversen 16 veran­ kern, die bspw. aus Rechteckrohr-Profilen bestehen und pa­ rallel zur Frontöffnung 3 des Schrankgehäuses 2 liegend in dieses eingebaut werden. Dabei ist es wichtig, daß diese Traversen sich innerhalb des Schrankgehäuses 2 mit unter­ schiedlicher Einbautiefe an den Trägerschienen 10 und/oder den Hängeschienen 11 verankern lassen und dabei ihre Einbau­ lage entsprechend dem Rastermaß 13 der Löcher 12 in den Trägerschienen 10 bzw. entsprechend dem Rastermaß 15 in den Schlitzen 14 der Hängeschienen 11 variierbar ist.
Jede der Traversen 16 weist in allen vier Wänden Eingriffs­ öffnungen 17 in Form von Löchern auf, wobei sich in der Vorderwand die Eingriffsöffnungen 17 a, in der Rückwand die Eingriffsöffnungen 17 b und in der Deckwand die Eingriffsöff­ nungen 17 c befinden. Gegebenenfalls können auch in der Bo­ denwand jeder Traverse 16 noch entsprechende Eingriffsöff­ nungen 17 d vorgesehen werden.
Zusätzlich ist es aber auch noch möglich, die Deckwand jeder Traverse 16 noch mit Eingriffsöffnungen 18 in Form von Schlitzen zu versehen, die einen Abstand voneinander haben, der einem Rastermaß 19 entspricht, das vorzugsweise mit den Rastermaßen 9, 13 und 15 übereinstimmt.
Wie aus den Fig. 1 und 3 der Zeichnung hervorgeht, werden die Traversen 16 in jedem Falle so in das Schrankgehäuse 2 eingebaut, daß sie sich parallel zu dessen Frontöffnung 3 erstrecken, und zwar unabhängig davon, ob diese Traversen 16 unmittelbar hinter der Frontöffnung 3 liegen oder innerhalb des Schrankgehäuses 2 mit unterschiedlichen Abständen hinter dieser Frontöffnung 3 gelegen sind.
In ein und derselben Vertikalebene sind in das Schrankgehäu­ se jeweils mindestens zwei im Abstand übereinanderliegende Traversen 16 eingesetzt. Im Bedarfsfalle können längs einer solchen Vertikalebene aber auch mehr als zwei Traversen 16 angeordnet werden, wie das die Fig. 3 erkennen läßt. Dort ist durch gestrichelt eingezeichnete Linien eine dritte Traverse 16 angedeutet. Dabei ist zu sehen, daß diese dritte Traverse 16 von der oberen Traverse 16 einen geringeren Abstand aufweist als von der unteren Traverse 16 und das Abstandsverhältnis dabei etwa 1 : 2 beträgt. Selbstverständ­ lich ist aber auch jedes andere Abstandsverhältnis möglich, sofern es sich auf der Grundlage des Rastermaßes 9 der Lö­ cher 8 in den aufrechten Profilstäben 6 mit Hilfe der Hän­ geschienen 11 einstellen läßt.
In das Schrankgehäuse 2 des Schaltschrankes 1 lassen sich Rahmen 20 einbauen, deren jeder aus zwei aufrechten Holmen 21 und zwei waagerechten Holmen 22 zusammengesetzt ist, die vorzugsweise fest, bspw. durch Verschweißen, miteinander verbunden sind.
Nach Fig. 1 ist an jedem der aufrechten Holme 21 des Rahmens 20 noch eine Blende 23 befestigt, während gemäß Fig. 2 eine solche Blende 23 nur an einem, nämlich dem rechten aufrech­ ten Holm 21 angeordnet ist. Mindestens eine der Blenden 23 kann dabei zugleich den Träger für einen Handgriff 24 bil­ den, der die Handhabung des Rahmens 20 ermöglicht.
Gemäß Fig. 1 der Zeichnung ist der Rahmen 20 im Schrankge­ häuse 2 des Schaltschrankes 1 um eine vertikalen Gelenk­ bzw. Scharnierachse 25 verschwenkbar gelagert, die bspw. mittig zwischen den beiden äußeren Begrenzungskanten des Rahmens 20 bzw. der daran befestigten Blenden 23 verläuft.
Bei dem Rahmen nach Fig. 2 ist hingegen die vertikale Ge­ lenk- bzw. Scharnierachse 26 so vorgesehen, daß sie zumin­ dest in der Nähe der aufrechten Begrenzungskante eines auf­ rechten Holmes 21, nämlich des linken aufrechten Holmes 21, des Rahmens 20 verläuft.
Selbstverständlich wäre es aber auch denkbar, die vertikale Gelenk- bzw. Scharnierachse 26 dem rechten, aufrechten Holm 21 des Rahmens 20 zuzuordnen, wenn die Blende 23 sich an den linken, aufrechten Holm 21 anschließt.
Ein Wesensmerkmal des in der Zeichnung dargestellten und vorstehend beschriebenen Schaltschrankes 1 liegt darin, daß die Relativlage der vertikalen Gelenk- bzw. Scharnierachse 25 bzw. 26 für jeden Rahmen 20 bedarfsabhängig variiert werden kann, sich also sowohl relativ zu den aufrechten Begrenzungskanten jedes einzelnen Rahmens 20 als auch rela­ tiv zu den aufrechten Begrenzungskanten der Frontöffnung 3 des Schrankgehäuses 2 verändern läßt.
Die Variationsfähigkeit für die Lage der Gelenk- bzw. Schar­ nierachse 25 oder 26 ist dadurch erreicht, daß die beiden waagerechten Holme 22 jedes Rahmens 20 aus Blech-Hohlprofi­ len, vorzugsweise Vierkantrohren, bestehen, die in jeder ihrer Profilwandungen mit Eingriffsöffnungen 27, bspw. Lö­ chern 27 a, 27 b, 27 c und 27 d versehen sind. Die Eingriffsöff­ nungen 27 bzw. Löcher 27 a bis 27 d haben dabei jeweils in Längsrichtung der Holme 22 des Rahmens 20 einen Rasterab­ stand 28, der dem Rasterabstand 15 der Eingriffsöffnungen 17 bzw. Löchern 17 a bis 17 d in den Traversen 16 entspricht. Der Rasterabstand 28 liegt also auch hier zwischen 30 und 50 mm, bspw. bei 40 mm.
Im einfachsten Falle kann ein Rahmen 20 zwischen zwei in Vertikalrichtung im Abstand übereinander angeordnete Traver­ sen 16 so eingesetzt werden, daß die als Eingriffsöffnungen 27 dienenden Löcher 27 c und 27 d seiner waagerechten Holme 22 Deckungslage mit den ebenfalls als Eingriffsöffnungen 17 dienenden Löchern 17 c und 17 d der Traversen 16 einnehmen.
Sodann ist es bspw. zur Bildung der Gelenk- bzw. Scharnier­ achse 25 lediglich notwendig, je einen Gelenk- bzw. Schar­ nierbolzen 29, gegebenenfalls unter Zwischenschaltung beson­ derer Stütz- und Lagerbuchsen durch sich miteinander in Deckungslage befindliche Löcher 27 c, 27 d und 17 c, 17 d zu stecken und in der Stecklage zu sichern, um die Gelenk- bzw. Scharnierlagerung für den Rahmen 20 zu erhalten.
Die Lage der Gelenk- bzw. Scharnierachse relativ zum Rahmen 20 und zur Frontöffnung 3 des Schrankgehäuses 2 kann dabei entsprechend den vorgegebenen Rastermaßen 28 und 15 in den Rahmenholmen 22 und den Traversen 16 auf einfache Art und Weise bedarfsabhängig variiert, und zwar insbesondere auf den innerhalb des Schrankgehäuses 2 hinter der Frontöffnung 3 für die Schwenkbewegung des Rahmens 20 verfügbaren Freiraum abgestimmt werden.
Da sich auch - wie bereits weiter oben erwähnt - die Ab­ standslage der Traversen 16 innerhalb des Schrankgehäuses 2 relativ zur Frontöffnung 3 variieren läßt, ist eine nahezu universelle Abstimmung der Einbaulage für die Rahmen 20 innerhalb des Schrankgehäuses 2 ermöglicht.
Während bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 und 4 die Wirkebene der Gelenk- bzw. Scharnierachse 25 unmittelbar in den Querschnittsbereich der Traversen 16 und der Holme 22 des Rahmens 20 gelegt ist, besteht, wie das Ausführungsbei­ spiel der Fig. 2 und 5 verdeutlicht, auch die Möglichkeit, die Wirkebene der Gelenk- bzw. Scharnierachse 26 jeweils außerhalb des Querschnittsbereichs der Traverse 16 sowie der Holme 22 des Rahmens 20 vorzusehen. Hierzu müssen dann Ge­ lenke bzw. Scharniere 30 in Benutzung genommen werden, die jeweils aus einem an den Traversen 16 befestigbaren Lager­ bock 31, einem an den Holmen 22 des Rahmens 20 zu befesti­ genden Lagerbock 32 sowie einem diese beiden Lagerböcke 31 und 32 miteinander kuppelnden Gelenkbolzen 33 bestehen, wie das in Fig. 5 deutlich zu sehen ist.
Die Gelenke bzw. Scharniere 30 werden dabei mit ihren Lager­ böcken 31 und 32 auf die zueinander parallelen, gegebenen­ falls sogar auf eine gemeinsame Vertikalebene ausgerichte­ ten, vorderen Stirnflächen der Traversen 16 und der Holme 22 aufgesetzt, wie das aus Fig. 5 erkennbar ist. Dabei wird jeweils der Lagerbock 31 mit zwei Paaren von Löchern 17 a und 17 b in Deckungslage gebracht, so daß sie sich von der Rück­ seite her durch diese Lochpaare 17 a, 17 b durch Schrauben 34 befestigen lassen.
In entsprechender Weise wird auch der Lagerbock 32 mit zwei Lochpaaren 27 a und 27 b der Holme 22 des Rahmen 20 in Dek­ kungslage gebracht und dort von der Rückseite her dann durch Schrauben 35 befestigt. Nunmehr ist es dann lediglich noch notwendig, den Gelenkbolzen 33, gegebenenfalls unter Zwi­ schenschaltung besonderer Lagerbuchsen, in beide Lagerböcke 31 und 32 einzusetzen und in ihrer Lage zu sichern, um die Gelenke bzw. Scharniere 30 mit außerhalb der Profilquer­ schnitte von Traversen 16 und Holmen 22 liegender Gelenk­ achse 26 zu bilden.
Da sich die Befestigungslage der Gelenke bzw. Scharniere 30 in Längsrichtung der Traversen 16 und Holme 22 auch gemäß Fig. 5 entsprechend der vorgegebenen Rastermaße 15 und 28 bedarfsweise variieren läßt, kann auch die Lage der Gelenk­ bzw. Scharnierachse 26 für den Rahmen 20 den unterschied­ lichsten Bedürfnissen entsprechend variiert werden.
Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß es auch beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 und 4 ohne weiteres möglich ist, Gelenk- bzw. Scharnierteile zu benutzen, die jeweils zwei Lagerböcke umfassen, von denen der eine an den Traversen 16 und der andere an den Holmen 22 des Rahmens 20 zu befestigen ist. In diesem Falle ist jedoch Vorsorge zu treffen, daß diese Lagerböcke sich zwischen den quer zu den Gelenk- bzw. Scharnierachsen gerichteten Längsflächen der Rahmenholme 22 und der Traversen 16 einbauen lassen und anschließend durch Einsetzen der Gelenk- bzw. Scharnierbol­ zen 29 miteinander verbindbar sind.
Aus Fig. 3 der Zeichnung geht noch hervor, daß es vorteil­ haft ist, die Enden der Traversen 16 jeweils unter Zwischen­ schaltung von Stützplatten 36, bspw. Kunststoffklötzen, über Schrauben 37 an den als Auflagerstützen dienenden Träger­ schienen 10 bzw. Hängeschienen 11 zu verankern, während dabei das Zusammenwirken mit den Trägerschienen 10 unmittel­ bar erfolgen kann, ist es zweckmäßig, die Befestigung an den Hängeschienen 11 unter zusätzlicher Benutzung winkelförmiger Zwischenglieder 38 vorzunehmen, die sich bedarfsweise an­ bringen, bspw. mittels Schrauben 38 in den Schlitzen 40 verankern lassen.
Es besteht dabei die Möglichkeit, die Stützplatten 36 zumin­ dest teilweise in die offenen Enden der aus Hohlprofilen, z.B. Rechteckrohren, bestehenden Traversen 16 einzuschieben, um eine gute Lagenausrichtung derselben zu erhalten.
Als besonders vorteilhaft kann es sich erweisen, wenn die Enden der Traversen 16 mit Ausklinkungen 40 versehen werden, die sich zumindest teilweise mit den Stützplatten 36, insbe­ sondere Kunststoffklötzen, ausfüllen lassen, durch die Be­ nutzung unterschiedlich dick ausgeführter Stützplatten 36 läßt sich in diesem Falle die Einbaulage der Traversen 16 in Höhenrichtung relativ zu den Trägerschienen 10 und auch zu den Hängeschienen 11 variieren.
Abschließend sei noch erwähnt, daß die als Eingriffsöffnun­ gen dienenden Schlitze 18 der Traversen 16 hauptsächlich für das Zusammenwirken mit Verschlußstangen oder Einreiberzungen vorgesehen sind, die an den Rahmen 20 zum Zwecke der Fixie­ rung ihrer Grundstellung relativ zu den Traversen 16 vorge­ sehen werden.
Im Abstand von den Gelenk- bzw. Scharnierachsen 25 und 26 können mit den Holmen 22 jedes Rahmens 20 noch Anschlag­ stücke 41 verbunden werden, die so angeordnet bzw. ausge­ bildet sind, daß sie bei paralleler Ausrichtlage der Rahmen 20 zu den Traversen 16 ihre Wirkstellung einnehmen, also den Schwenkwinkel der Rahmen 20 um die Gelenk- bzw. Scharnier­ achsen 25 bzw. 26 in einer Richtung begrenzen.

Claims (11)

1. Schaltschrank mit innerhalb eines, z.B. durch mindestens eine Tür verschließbaren Gehäuses um Gelenke bzw. Schar­ niere schwenkbeweglich gelagerten Rahmen, die Montage­ träger für elektrische und/oder elektronische Schaltele­ mente bilden, dadurch gekennzeichnet,
daß den quer zu den Gelenk- bzw. Scharnierachsen (25 bzw. 26) gerichteten Holmen (22) der Rahmen (20) Traversen (16) zugeordnet sind, die sich parallel zur Frontöffnung (3) bzw. Öffnungsebene des Schaltschrankes (1) er­ strecken,
daß diese Traversen (16) und die zugeordneten Holme (22) der Rahmen (20) mit mindestens einer in ihrer Längsrich­ tung verlaufenden Rasteranordnung (15 bzw. 28) von Ein­ griffsöffnungen (17 bzw. 27 bzw. 18), z.B. Löchern (17 a bis 17 d bzw. 27 a bis 27 d), Schlitzen (18) oder derglei­ chen, versehen sind,
und daß dabei jede beliebige Eingriffsöffnung (17 und 27) innerhalb der Rasteranordnung (15 und 28) als Befesti­ gungseingriff (34, 35) für die Gelenkteile bzw. Schar­ nierteile (30; Fig. 5) und/oder als Aufnahme für die Gelenk- bzw. Scharnierachse (29; Fig. 4) am Rahmen (20) und an den Traversen (16) benutzbar ist.
2. Schaltschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Traversen (16) zumindest mit ihren Enden auf quer zur Frontöffnung (3) bzw. Öffnungsebene des Schaltschran­ kes (1) gerichteten Auflagerstützen, z.B. Trägerschienen (10) oder Hängeschienen (11), ruhen, die ebenfalls mit mindestens einer in ihrer Längsrichtung verlaufenden Rasteranordnung (13 bzw. 15) von Eingriffsöffnungen (12 bzw. 14) versehen sind, deren jede zur Aufnahme von Be­ festigungselementen (37 bzw. 39) für die Traversen (16) benutzbar ist.
3. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkteile bzw. Scharnierteile (30) an den zu den Gelenk- bzw. Scharnierachsen (25 bzw. 26) parallelen Stirnflächen der Rahmenholme (22) und der Traversen (16) befestigbar sind (Fig. 5).
4. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkteile bzw. Scharnierteile (30) zwischen den quer zu den Gelenk- bzw. Scharnierachsen (25 bzw. 26) gerichteten Längsflächen der Rahmenholme (22) und der Traversen (16) befestigbar sind (Fig. 4).
5. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkteile bzw. Scharnierteile (z.B. 30) über die Eingriffsöffnungen (17 a, 17 b bzw. 27 a, 27 b) durchset­ zende Spannschrauben (34 bzw. 35) oder dergleichen an den Traversen (16) und Rahmenholmen (22) verankerbar sind (Fig. 5).
6. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet daß die Enden der Traversen (16) über Stützplatten (36), insbesondere Kunststoffklötze, auf den Auflagestützen, z.B. Trägerschienen (10) oder Hängeschienen (11), ruhen (Fig. 3).
7. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Traversen (16) aus Hohlprofilen, z.B. Rechteck­ rohren, bestehen, in deren Enden die Stützplatten (36), insbesondere Kunststoffklötze, einschiebbar sind.
8. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Traversen (16) Ausklinkungen (40) ha­ ben, die zumindest teilweise mit den Stützplatten (36), insbesondere Kunststoffklötzen, ausfüllbar sind.
9. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Traversen (16) zusätzlich mit einem Raster (19) von Eingriffsöffnungen (18) für Verriegelungselemente, z.B. Verschlußstangen, Einreiberzungen oder dergleichen, versehen sind.
10. Schaltschrank nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet daß die Eingriffsöffnungen (18) in den Traversen (16) außerhalb des Querschnittsbereichs der zu den Traversen (16) parallel ausgerichteten Holme (22) des Rahmens (20) gelegen sind (Fig. 4 und 5) .
11. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Parallellage der Rahmen (20) relativ zu den Tra­ versen (16) durch Anschlagstücke (41) in einer Schwenk­ richtung begrenzbar ist.
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