DE3915344A1 - Serumdiagnose-verfahren - Google Patents
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Description
Gegenstand der Erfindung ist ein serumdiagnostisches Verfahren zum Nachweis
von Krebsen bzw. Krebserkrankungen, welches die Verwendung eines Antigens
umfaßt, das von monoklonalen Human-Antikörpern erkannt wird, und insbesondere
eines Antigens, welches von einem von Menschen verschiedenen Tier abgeleitet
ist.
In jüngster Zeit sind eine Reihe von Berichten veröffentlicht worden, die sich mit
einem Verfahren zur Herstellung von monoklonalen Human-Antikörpern bezie
hen, die mit Krebszellen zu reagieren vermögen welche Verfahren darin bestehen,
Human-Human-Hybridome (oder -Hybridzellen), die man durch Fusion von Anti
körper-bildenden Zellen von Krebspatienten mit Partnerzellen, wie Mylelom-Zellen
erhalten hat, zu züchten bzw. zu vermehren (Proc. Nat. Acad. Sci., USA, 77, 6841
(1980): Brit. J. Cancer, 43, 105 and 696 (1981); Lancet, i 11 (1982); Eur. J. Cancer,
19, 347 (1983); J. Exp. Med., 159, 537 (1984); Cancer Res., 45, 263 und 3951
(1985); J. Immunol., 137, 1083 (1986)).
Die in diesen Berichten beschriebenen monoklonalen Human-Antikörper sind für
Krebszellen nicht spezifisch und können daher auch mit normalen Zellen reagieren.
Weiterhin sind als Antigene, die von den genannten monoklonalen Antikörpern
erkannt werden, bislang im wesentlichen lediglich Gangliosid GM3 oder GD3
bekannt geworden, welche von einem monoklonalen Human-Antikörper erkannt
werden, der von einem Hybridom gebildet worden ist (Proc. Nat. Acad. Sco., USA,
84, 2416 (1987)). Es scheint daher so zu sein, daß ein serumdiagnostisches Verfahren
zum Nachweis von Krebserkrankungen, bei dem ein von einem monoklonalen
Human-Antikörper erkennbares Antigen verwendet wird, bislang noch nicht be
schrieben worden ist. In ähnlicher Weise sind bislang keine serumdiagnostischen
Verfahren zum Nachweis von Krebserkrankungen beschrieben worden, bei denen
ein von monoklonalen Human-Antikörpern erkennbares Antigen, welches von einem
von Menschen verschiedenen Tier abgeleitet worden ist, eingesetzt wird.
Tumor-Marker, die üblicherweise bei Bestimmungsmethoden zum Nachweis von
Krebs, wie der Serumdiagnose eingesetzt werden, sind vom Menschen abgeleitete
Materialien. Solche Tumor-Marker schließen embryotische Proteine, wie α-Fetoprotein
und carcinoembryonisches Antigen, Blutgruppensubstanzen, Hormone
und Isoenzyme ein. Die Nachweismethoden unter Verwendung solcher Tumor-
Marker können mit Vorteil in einfacher Weise zur Behandlung von vielen Proben
eingesetzt werden und sind besonders wichtig nicht nur für die Krebsvorsorge sondern
auch zur Überwachung von therapeutischen und postoperativen Verände
rungen.
Die Nachweismethoden unter Verwendung der oben angesprochenen Tumor-Mar
ker oder der üblichen bekannten Antigene sind jedoch nicht ausreichend empfindlich
zum Nachweis von Krebserkrankungen. Weiterhin ist es sehr schwierig, die
Marker oder Antigene in großer Menge herzustellen, da sie aus Menschen gewonnen
werden müssen. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß solche Antigene oder
Marker auch in gesunden Individuen vorliegen können, so daß deren Verwendung
den Prozentsatz der Falschnachweise in der Bestimmungsmethode erhöhen würde.
Andererseits ist es sehr schwierig, Krebserkrankungen in einem frühen Stadium
mit Hilfe herkömmlicher Nachweismethoden, die darauf beruhen, die Menge
der Tumor-Marker oder Antigene im Blut zu bestimmen, zu diagnostizieren, da diese
Produkte in diesem frühen Stadium nur in sehr geringer Menge vorhanden sind.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nun darin, ein serumdiagnosti
sches Verfahren anzugeben, welches zum Nachweis von Krebserkrankungen ge
eignet ist und nicht an den Nachteilen der herkömmlichen Methoden leidet.
Es hat sich gezeigt, daß diese Aufgabe dadurch gelöst werden kann, daß man als
Antigen von Tieren abgeleitete antigene Materialien, welche von monoklonalen Hu
man-Antikörpern erkannt werden, die von Human-Human-Hybridomen von Anti
körper-produzierenden Zellen von Krebspatienten gebildet worden sind, als Anti
gen einsetzt, insbesondere monoklonale Human-Antikörper, die von dem Hybri
dom HB4C5 gebildet worden sind.
Gegenstand der Erfindung ist daher das serumdiagnostische Verfahren gemäß
Hauptanspruch. Die Unteransprüche betreffen besonders bevorzugte Ausfüh
rungsformen dieses Erfindungsgegenstandes.
Die Erfindung betrifft somit ein serumdiagnostisches Verfahren zum Nachweis von
Krebserkrankungen, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß man ein von einem
monoklonalen Human-Antikörper erkennbares und von einem von Menschen ver
schiedene Tier gewonnenes Antigen verwendet.
Die Erfindung besteht somit darin, daß man die Menge der Antikörper gegen die mit
der Krebserkrankung verknüpften Antigene in dem Blut bestimmt an Stelle der An
tigene selber, die bei den üblichen Verfahren bestimmt werden. Demzufolge ist,
auch in dem Fall, daß nur eine extrem geringe Menge der Antigene in dem Blut vor
handen ist, es dennoch möglich, die Menge der Antikörper zu bestimmen, da sie
sich in dem menschlichen Körper vermehrt haben können. Somit ermöglicht die
Erfindung eine frühe Krebsdiagnose.
Die Erfindung sei im folgenden näher unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeich
nung erläutert. Die Zeichnung zeigt in der
einzigen Figur die Ergebnisse der Untersuchung einer Reihe von
Krebspatienten und gesunden Individuen.
Man verschmilzt aus den Lymphknoten oder dem peripheren Blut von Patienten
mit Lungenkrebs gewonnene Lymphozyten (2×10⁷ Zellen) mit einer Patienten-Zellinie,
die für die Herstellung von Human-Human-Hybridomen geeignet ist. NAT-30
(In Vitro Cell. Develop. Biol., 21, 593 (1985)) oder HO-323 (Cell. Biol. Intern. Re
ports, 10, 77 (1986)) in Gegenwart von Polyethylenglykol (Molekulargewicht=4000
oder 1500) wie zur Herstellung von Hybridomen üblich. Aus den erhaltenen Hybri
domenen selektiert man die Hybridome, welche monoklonale Human-Antikörper
produzieren, die mit der Lungenkrebszellinie PC-8 jedoch nicht mit normalen Zellinien
reagieren.
Ein Beispiel von Hybridomen, welche den oben angesprochenen krebsspezifischen
monoklonalen Human-Antikörper bilden, ist das Hybridom HB4C5 (In vitro Cell.
Develop. Biol., 21, 593 (1985)), welches am 12. Mai 1988 bei dem Fermentation Re
search Institute, Agency of Industrial Science and Technology (Japan) hinterlegt
worden ist und die Hinterlegungsnummer FERM BP-1979 erhalten hat. Diese Hin
terlegung erfolgte auf der Grundlage des Budapester Vertrags über die Internationale
Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Pa
tentverfahren.
Die Untersuchungen zum Auffinden der antigenen Materialien, die von dem mo
noklonalen Human-Antikörper der Klasse IgM, welche von dem Human-Hu
man-Hybridom HB4C5 gebildet wurden, erkannt werden, erfolgt an Tieren, wie
Schweinen, Rindern und Mäusen, wobei sich gezeigt hat, daß solche Materialien in
großer Menge im Pankreas dieser Tiere vorhanden ist.
Bei dieser Untersuchung wird die Reaktivität der antigenen Materialien mit dem er
findungsgemäß eingesetzten monoklonalen Human-Antikörper mit Hilfe der fol
genden Verfahrensweisen in verschiedenen Proben untersucht.
Man trennt Pankreasextrakt sowie die in den jeweiligen Reinigungsstufen erhaltenen
Proben mit Hilfe einer Natriumdodecylsulfat(SDS)-Polyacrylamid-Gelelektro
phorese (SDS-PAGE) mit Hilfe eines kontinuierlichen (4-20%) Gradientengels auf
(Laemmli, et al., Nature, 227, 680 (1970)). Die getrennten Proteine werden elektro
phoretisch auf eine Nitrocellulosemembran übertragen, worauf die in dieser Weise
übertragenen Proteine auf der Membran mit Hilfe der folgenden Immunfärbe
methode mit dem erfindungsgemäß eingesetzten monoklonalen Human-Antikörper
umgesetzt werden.
Sämtliche Behandlungen der folgenden Verfahrensweise erfolgen bei Raumtemperatur.
Vor der Immunreaktion wird die Nitrocellulose-Membran durch Einbringen
in eine phosphatgepufferte Salzlösung (PBS), die 0,05% eines oberflächenaktiven
Mittels (Tween 20) enthält (PBS/Tween) während einer Stunde blockiert, um nicht-
spezifische Adsorptionen zu verhindern. Nach dem Blockieren der Membran wird
diese während einer Stunde mit dem monoklonalen Human-Antikörper behandelt,
dann während 30 Minuten mit PBS/Tween gewaschen und während einer Stunde
mit einem Peroxidase-konjugierten Anti-Human-IgM-Antikörper umgesetzt. Nach
dem Waschen mit PBS/Tween wird die Membran während 15 Minuten in einer
Substratlösung 3,3′-Diaminobenzidin-Tetrahydrochlorid) (DAB) inkubiert, was
zur Folge hat, daß die von den monoklonalen Human-Antikörper gebundenen anti
genen Materialien braun gefärbt werden.
Diese antigenen Materialien, die von dem erfindungsgemäß eingesetzten monoklo
nalen Human-Antikörper erkannt werden, sind als Carboxypeptidasen identifiziert
worden, wie es in den Beispielen noch näher erläutert werden wird.
Die Carboxypeptidasen kann man aus dem Pankreas von Rindern (Methods Enzy
mol., 19, 460 (1979)) oder dem Pankreassaft von Ratten (Anal. Biochem., 171, 294
(1988)) gewinnen. Alternativ kann man die Carboxypeptidasen mit Hilfe der in dem
folgenden Beispiel 1 beschriebenen Verfahrensweise reinigen.
Das von dem erfindungsgemäß verwendeten monoklonalen Human-Antikörper er
kannte Antigen wird durch Zugabe von Natriumcarbonatpuffer (pH-Wert=9,5) auf
eine Endkonzentration von 10 µg/ml verdünnt. In 48 Näpfchen einer Immunplatte
mit 96 Näpfchen gibt man eine 100 µl Probe des verdünnten Antigens und inku
biert während einer Stunde bei 37°C, um jedes Näpfchen gut mit dem Antigen zu
beschichten. Den Rest der Näpfchen behandelt man mit dem Natriumcarbonatpuffer
ohne Antigen und behandelt in der oben beschriebenen Weise, zur Bildung von
Kontroll-Näpfchen. Die Platte wird zweimal mit PBS gewaschen und zur Blockierung
mit 10% fötalem Kalbsserum (FCS)/PBS während einer Stunde bei 37°C in
kubiert. Nach dem Verwerfen der Blockierungslösung gibt man sofort 50 µm einer
jeden Serumprobe, die in 1 : 200 mit der 10%igen FCS/PBS-Lösung verdünnt worden
sind, in die mit dem Antigen beschichteten Näpfchen und in der oben beschrie
benen Weise behandelten Kontrollnäpfchen und inkubiert während einer Stunde
bei 37°C. Wenn ein Antikörper, der mit dem in einer Schicht vorliegenden Antigen
zu reagieren vermag, in der Serumprobe enthalten ist, kann der Antikörper sich
nicht an das Antigen binden und wird demzufolge auf der Platte immobilisiert. Die
Platte wird dreimal mit PBS/Tween gewaschen, wonach man die Menge des immo
bilisierten Antikörpers in üblicher Weise bestimmt. Man gibt 100 µl Peroxidase
konjugiertes Anti-Human-IgG oder IgM in jedes Näpfchen und inkubiert während
30 Minuten bei 37°C. Nach dem dreimaligen Waschen mit PBS/Tween, gibt man
100 µl einer üblicherweise verwendeten Substratlösung, die 2,2′-Azino-bis-(3-et
hylbenzothiazolin-6-sulfonsäure) in Form des Diammoniumsalzes enthält, zu jedem
gewaschenen Näpfchen und inkubiert während 15 Minuten bei Raumtemperatur.
Anschließend bringt man 100 µl einer 1,5%igen Oxalsäurelösung in jedes
Näpfchen zur Beendigung der Enzymreaktion. Die Farbentwicklung wird spektro
photometrisch bei 415 nm gemessen. Der Grad der Verfärbung steht in positiver
Beziehung zu der Menge des Antikörpers in der Serumprobe. Die Extinktion einer
jeden Serumprobe erhält man durch Subtrahieren der Extinktion der Kontroll
näpfchen von der des entsprechenden mit Antigen beschichteten Näpfchens.
Das oben beschriebene serumdiagnostische Verfahren wird mit dem Serum von
gesunden Individuen von Patienten mit gutartigen Veränderungen und Krebspa
tienten durchgeführt.
Der Vergleich der bei diesen Proben bestimmten Extinktionen hat gezeigt, daß die
Serumprobe von Lungenkrebspatienten signifikant höhere Extinktionen aufweisen
als jene von Patienten mit gutartigen Lungenstörungen und jenen von gesunden
Individuen. Weiterhin zeigen auch die Serumproben von Patienten mit Eier
stockkrebs, Kehlkopfkrebs, Gebärmutterkrebs und Lungenkrebs hohe Extinktionen,
was auf einen signifikanten Unterschied in der Extinktion der Proben dieser
Krebspatienten gegenüber jenen von gesunden Individuen hinweist.
Die Erfindung sei im folgenden näher unter Bezugnahme auf die folgenden Beispiele
erläutert.
Zur Herstellung und Reinigung von tierischen antigenen Materialien kann man als
Ausgangsmaterialien den pufferförmigen Acetonextrakt von Schweinepankreas,
den man in üblicher Weise gewonnen hat (J. Biol. Chem., 223, 457 (1956)) oder ro
hes Trypsinpulver (1 : 250, Difco) verwenden. Man suspendiert das pulverförmige
Material in einem A-Puffer (10 mM Tris-HCl, pH 7,4). Die erhaltene Suspension
wird während 20 Minuten bei 10 000 g und 4°C zentrifugiert unter Bildung einer
überstehenden Flüssigkeit (Überstand-I). Der Niederschlag wird erneut in dem
Puffer A suspendiert durch Rühren während 10 Minuten bei 4°C gefolgt von der
gleichen Zentrifugationsbehandlung unter Bildung einer weiteren überstehenden
Flüssigkeit (Überstand-II). Man wiederholt die Verfahrensweisen unter Bildung einer
weiteren überstehenden Flüssigkeit (Überstand-III). Die in dieser Weise erhaltenen
überstehenden Flüssigkeiten I, II und III werden vermischt und mit dem Puffer
A auf eine Endkonzentration von 10 mg/ml verdünnt.
Die erhaltene Lösung wird auf eine mit dem Puffer A equillibrierte Säule (Mono Q,
Pharmacia) in einem Verhältnis von 5mg Protein pro Milliliter des Harzes aufge
bracht und mit 5 Säulenvolumina Puffer A gewaschen. Nach dem weiteren Wa
schen mit dem Puffer A, welcher 150 ml NaCl enthält, eluiert man mit einem linearen
Gradienten von 150-350 mM NaCl, wobei man zwei Materialien, die stark mit
dem von HB4C5 gebildeten monoklonalen Antikörper reagieren, bei 260 mM bzw.
300 mM NaCl eluiert. Diese Materialien werden als Antigen-I bzw. Antigen-II be
zeichnet. Bei der oben beschriebenen Gelelektrophorese (SDS-PAGE) wandern beide
Antigene-I und -II in einer einzigen Bande, was darauf hinweist, daß ihre Mole
kulargewichte etwa 42 000 bzw. 40 000 betragen. Demzufolge kann man davon
ausgehen, daß die in dieser Weise gereinigten Antigene-I und -II eine hohe Reinheit
besitzen. Unter der Voraussetzung, daß das Molekulargewicht von Schweine-Tryp
sin 23 000 beträgt, kann man annehmen, daß diese Antigene sich vollständig un
terscheiden von Schweine-Trypsin, welches in großer Menge im Schweine-Pan
kreas vorkommt.
Die bei dem oben beschriebenen Gelelektrophorese-Verfahren (SDS-PAGE) erhaltenen
Ergebnisse sind nachfolgend angegegben:
Zur Identifizierung der gemäß Beispiel 1 gereinigten antigenen Materialien ver
gleicht man sie wie folgt mit verschiedenen Carboxypeptidasen:
Nach der in Anal. Biochem., 171, 294 (1988)) beschriebenen Methode bestimmt
man die Hydrolyseaktivität unter Verwendung von Hippuryl-L-phenylalanin als
Enzymsubstrat und spektrophotometrisch bei 254 nm. Der bei dieser Methode ver
wendete Rinder-Carboxypeptidase A (CPase A) ist im Handel erhältlich) Sigma, No.
C-0261 Typ I. gewonnen von Rinder-Pankreas). Die Ergebnisse sind im folgenden
angegeben:
Die oben angegebenen Ergebnisse lassen eindeutig erkennen, daß sowohl das Anti
gen-I als auch das Antigen-II im wesentlichen die gleiche CPase A-Aktivität besitzt
wie die handelsübliche Rinder-CPase A.
Man bereitet Kaninchen-Antiseren gegen Antigen-I und Antigen-II und verwendet
sie bei dem Enzymimmunoassay, der bei dem obigen serumdiagnostischen Verfahren
angewandt wird zur Bestimmung ihrer Reaktivitäten gegenüber Rinder-CPase
A und handelsüblicher Schweine-Carboxypeptidase B (CPase B, Sigma, NO. C-
7011 Typ I, gewonnen aus Schweine-Pankreas) als auch mit dem Antigen-I und
dem Antigen-II. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:
Die obigen Ergebnisse lassen erkennen, daß das Kaninchen-anti-Antigen-I-Serum
mit Antigen-II und Rinder-CPase A als auch mit seinem Immunogen Antigen-I rea
gieren kann, so daß angenommen werden kann, daß diese Materialien sehr nahe
miteinander verwandt sind. Das Kaninchen-anti-Antigen-II-Serum reagiert in glei
cher Weise. andererseits reagieren diese Antisera nicht mit Schweine-CPase B, was
auf die hohe Spezifität dieser Antisera gegenüber CPase A hinweist.
Die Aminosäuresequenz von +3 bis +13 von Antigen-II wurde als Ala-Thr-Tyr-His-
Thr-Leu-Glu-Glu-Ile-Tyr bestimmt, welche die gleiche ist wie die von Rinder-CPase
A, mit dem Unterschied, daß Glu in der Position +9 in der Rinder-CPase A durch Asp
ersetzt ist.
Weiterhin erhält man annähernd die gleichen Reaktionsmuster mit Proben bei der
serumdiagnostischen Methode unter Verwendung von Antigen-I und Antigen-II
und der Rinder-CPase A als Antigen, wie aus der folgenden Tabelle 3 und dem nach
folgenden Beispiel 4 hervorgeht.
Demzufolge können an Hand der obigen Ergebnisse die vom Schwein abgeleiteten
Antigene-I und -II als Carboxypeptidase A identifiziert werden.
Man bestimmt die Menge von Antikörpern des Typs IgM und IgG, die mit Antigen-II
reagieren, d. h. Rinder-CPase A als Antigen im Serum von gesunden Individuen und
Patienten mit Lungenkrebs mit Hilfe des oben beschriebenen erfindungsgemäßen
serumdiagnostischen Verfahrens. Die hierbei erhaltenen Ergebnisse sind in den
folgenden Tabellen 1 und 2 zusammengestellt.
Wie aus der Tabelle 1 hervorgeht, liegen die Werte von OD₄₁₅ von gesunden Indivi
duen bei etwa 0. Wenn man demzufolge Proben mit einer optischen Dichte bei 415 nm
von mehr als 0,1 als positiv ansieht, so sind zwei IgM Proben und vier IgG Proben
der Serumproben von sechs Lungenkrebspatienten als positiv zu bewerten,
was zeigt, daß fünf Seren der Lungenkrebspatienten insgesamt positiv sind.
Die folgenden Beispiele wurden lediglich im Hinblick auf IgG-Proben durchgeführt,
die höhere positive Verhältnisse als IgM aufwiesen, was jedoch nicht bedeutet, daß
IgM für das serumdiagnostische Verfahren unnötig ist.
Unter Verwendung von Antigen-II, Rinder-CPase A, Schweine-CPase B und Mäuse-
CPase A, welche nach der in Beispiel 1 beschriebenen Verfahrensweise gereinigt
worden sind, führt man das erfindungsgemäße serumdiagnostische Verfahren
durch zur Bestimmung der Menge der Antikörper des Typs IgG in dem Serum von
gesunden Individuen, von Lungenkrebspatienten und von Eierstockkrebspatienten
als auch im Hinblick auf die Bestimmung der Reaktivität dieser Materialien mit
dem monoklonalen Human-Antikörper (MoAb), welcher von den Hybridzellen
HB4C5 gebildet wird. Die erhaltenen Ergebnisse sind in Tabelle 3 angegeben.
Aus Tabelle 3 ist deutlich zu erkennen, daß das erfindungsgemäße serumdiagno
stische Verfahren, welches das von den monoklonalen Human-Antikörper erkannte
Antigen verwendet, insbesondere Carbixypeptidasen, wie CPase A und CPase B
im allgemeinen zufriedenstellende Ergebnisse beim Nachweis von Krebs liefern.
Man führt das erfindungsgemäße serumdiagnostische Verfahren durch unter Ver
wendung von Serumproben von Patienten mit verschiedenartigen Krebsen ein
schließlich Lungenkrebs, Patienten mit gutartigen Störungen und gesunden Indi
viduen, wobei man Rinder-CPase A als Antigen einsetzt. Die Ergebnisse sind in der
Fig. 1 dargestellt. Die Serumproben der gesunden Individuen und der Patienten
mit gutartigen Störungen zeigen im allgemeinen geringe Reaktivitäten, während
viele Serumproben von Patienten mit Krebsen, wie Lungenkrebs, Eierstockkrebs,
Kehlkopfkrebs, Gebärmutterkrebs und Leberkrebs bei dem serumdiagnostischen
Verfahren hohe Reaktivitäten zeigen. Es wird daher angenommen, daß diese Er
gebnisse die hervorragende Eignung des erfindungsgemäßen serumdiagnostischen
Verfahrens zum Nachweis von Krebs beweisen.
Das positive Verhältnis einer jeden Probengruppe wird an Hand der in Fig. 1 dar
gestellten Ergebnisse berechnet, wobei der Durchschnittswert von OD₄₁₅ der ge
sunden Individuen zu dem Wert von 2×S.D. (Standardabweichung) addiert wurde,
was einen Wert von 0,28 ergibt, welcher Wert als Kriterium dafür dient, ob Proben
positiv zu bewerten sind oder nicht. Die hierbei erhaltenen Ergebnisse sind in der
folgenden Tabelle 4 zusammengestellt.
Wie aus den obigen Ergebnissen hervorgeht, zeigen die Serumproben von Patienten
mit Lungenkrebs, Eierstockkrebs, Kehlkopfkrebs, Gebärmutterkrebs und Leber
krebs positive Verhältnisse von mehr als 50%. Andererseits zeigen die Serumproben
von Patienten mit Pankreaskrebs als auch die von gesunden Individuen und
die von Patienten mit gutartigen Störungen wesentlich niedrigere positive Verhält
nisse.
Demzufolge kann das erfindungsgemäße serumdiagnostische Verfahren unter Ver
wendung eines Antigens, welches von einem monoklonalen Human-Antikörper,
der von Human-Human-Hybridomen, wie HB4C5 gebildet worden ist, erkannt wird
und von Tieren, die von Menschen verschieden sind, gewonnen worden ist, insbe
sondere Carboxypeptidase A, mit Vorteil zum Nachweis von Krebserkrankungen,
wie Lungenkrebs, Eierstockkrebs, Kehlkopfkrebs, Gebärmutterkrebs und Leber
krebs eingesetzt werden.
Claims (8)
1. Serumdiagnostisches Verfahren zum Nachweis von Krebserkrankungen, da
durch gekennzeichnet, daß man ein von einem monoklonalen Human-Antikörper
erkennbares und von einem von Menschen verschiedenen Tier gewonnenes Antigen
verwendet.
2. Serumdiagnostisches Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß man den von Human-Human-Hybridom HB4C5 gebildeten monoklonalen
Human-Antikörper verwendet.
3. Serumdiagnostisches Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß man als Antigen Carboxypepdidase einsetzt.
4. Serumdiagnostisches Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß man als Carboxypeptidase Carboxypeptidase A verwendet.
5. Serumdiagnostisches Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß man als Carboxypeptidase Carboxypeptidase B verwendet.
6. Serumdiagnostisches Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß man ein von Schweinen, Rindern oder Mäu
sen abgeleitetes Antigen verwendet.
7. Serumdiagnostisches Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß man die Menge eines mit dem Antigen reagierenden
Antikörpers in Blut bestimmt.
8. Serumdiagnostisches Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß man eine Enzym-Immunoassay-Methode an
wendet.
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