DE3909205C1 - - Google Patents
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- E02F—DREDGING; SOIL-SHIFTING
- E02F9/00—Component parts of dredgers or soil-shifting machines, not restricted to one of the kinds covered by groups E02F3/00 - E02F7/00
- E02F9/20—Drives; Control devices
- E02F9/22—Hydraulic or pneumatic drives
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Hydraulikanlage für
Baumaschinen, insbesondere Radlader, Schlepper u. dgl., mit
einem über Hydraulikzylinder betätigbaren Arbeitswerkzeug,
insbesondere Ladeschaufel, wobei zur Betätigung der
Hydraulikzylinder eine von einer Druckquelle über ein
Steuerventil zu den Hydraulikzylindern führende Hauptleitung
vorgesehen ist, von der nach dem Steuerventil eine zu mindest
einem Hydraulikspeicher führende Verbindungsleitung
abzweigt, in der ein schaltbares Absperrventil angeordnet
ist. In solchen Hydraulikanlagen wird über das manuell
betätigbare Steuerventil das Arbeitswerkzeug, also
insbesondere die Ladeschaufel gehoben, abgesenkt, gekippt
usw., wobei mit der Ladeschaufel Güter aufgenommen und an
anderer Stelle wieder abgekippt werden können. Neben der von
der Druckquelle über das Steuerventil zu den
Hydraulikzylindern führenden Hauptleitung ist natürlich auch
eine Rückführleitung für das Hydraulikmedium vorgesehen, die
jedoch in bekannter Weise angeordnet ist und benutzt wird.
Eine Hydraulikanlage der eingangs beschriebenen Art ist aus
der DE-PS 28 56 583 bekannt. Neben den Hydraulikzylindern zum
Heben und Senken der Ladeschaufel können natürlich auch in
einem weiteren Teilkreis Hydraulikzylinder zum Kippen der
Ladeschaufel vorgesehen sein. Über das Steuerventil können
darüberhinaus noch Zusatzwerkzeuge schaltbar sein. Diese
Hydraulikanlage ist mit einem Dämpfungssystem versehen,
welches die Aufgabe hat, die Nickschwingungen eines Radladers
mit gefüllter Ladeschaufel bei höheren Fahrgeschwindigkeiten
zu dämpfen. Zu diesem Zweck zweigt von der Hauptleitung
zwischen Steuerventil und Hydraulikzylinder eine
Verbindungsleitung ab, die zu einem oder mehreren
Hydraulikspeichern führt, die durch ein Luft- oder Gaspolster
auf einen gasseitigen Druck von etwa 15 bis 20 bar
vorgespannt sind. In diesem Verbindungsleitung ist ein
schaltbares Absperrventil vorgesehen, welches von Hand
schaltbar ist. Außerdem kann in der Verbindungsleitung zu dem
Hydraulikspeicher noch eine Drossel vorgesehen sein. Die
Handbetätigung des schaltbaren Absperrventils gestattet es,
den durch die Hydraulikspeicher gebildeten Dämpfungskreis
bewußt zu- oder abzuschalten, um die Dämpfungseigenschaften
je nach Erfordernis bewußt zu verändern. Wenn die Baumaschine
im Stand arbeitet und beispielsweise einen Fühlvorgang der
Ladeschaufel durchführt, ist es sinnvoll, das System aus
Radlader und Ladeschaufel möglichst starr auszubilden, damit
z. B. die Ladeschaufel beim Einfahren in aufzunehmendes Gut
gezielt plan gehalten werden kann und nicht nach unten in das
Gut absinkt. Umgekehrt ist es bei höheren
Fahrgeschwindigkeiten (höher als etwa 5 km/h) sinnvoll, das
Dämpfungssystem zuzuschalten, also die zu dem
Hydraulikzylinder führende Hauptleitung über die
Verbindungsleitung an die Hydraulikspeicher anzuschließen,
damit das Gesamtsystem aus Radlader und gefüllter
Ladeschaufel verbesserte Dämpfungseigenschaften aufweist und
auf diese Art und Weise die von Fahrbahnunebenheiten
herrührenden Anstoßkräfte nicht zu vermehrten Nickbewegungen
des Radladers führen können. Solche trotzdem auftretenden
Nickbewegungen sollen durch die Dämpfung schnell zum
Abklingen gebracht werden. Bei Beginn eines Füllzyklusses der
Ladeschaufel eines Radladers muß u. U. Gestein von der
Aufnahmestelle zunächst losgebrochen werden, wobei in den
Hydraulikzylindern erhöhte Losreißdrücke auftreten, die bis
zu 220 bar ansteigen können. Während dieses Losreißvorgangs
sind die Hydraulikspeicher von der Hauptleitung abgesperrt,
weil das schaltbare Absperrventil sich in seiner
Schließstellung befindet. Infolgedessen können die
Hydraulikspeicher durch den hohen Losreißdruck nicht
beaufschlagt und damit auch nicht überlastet werden. Die
Hydraulikzylinder sind dabei gegen falsche Betätigung des
manuell schaltbaren Absperrventils jedoch nicht geschützt.
Bei ordnungsgemäßer Betätigung jedoch ist das Absperrventil
geschlossen. Nach dem Losreißvorgang wird die Ladeschaufel
gekippt und angehoben, wobei die Hebebewegung durch
entsprechende Betätigung des Steuerventils beendet wird. Es
stellt sich sodann der Tragedruck in den Hydraulikzylindern
ein, der von dem Gewicht der Ladeschaufel und dem Gewicht des
aufgenommenen Guts in der Ladeschaufel bestimmt wird. Dieser
Tragedruck kann durchaus bis zu 100 oder 120 bar betragen.
Setzt sich nun der Radlader in Bewegung und führt eine
entsprechende Fahrt aus, dann wird zu einem vom Fahrer
wählbaren Zeitpunkt manuell oder automatisch das schaltbare
Absperrventil im Sinn der Herstellung einer Verbindung
zwischen den beiden Teilen der Verbindungsleitung
umgeschaltet, so daß die Hydraulikzylinder mit dem Tragedruck
von etwa 100 bar mit dem oder den Hydraulikspeichern, in
denen lediglich der gasseitige Vorspanndruck in der
Größenordnung von 15 bis 20 bar herrscht, der
flüssigkeitsseitige Druck jedoch im Extremfall auch 0 bar
betragen kann, verbunden werden. Durch die Herstellung dieser
Verbindung strömt Hydraulikflüssigkeit aus den
Hydraulikzylindern in Richtung auf den oder die
Hydraulikspeicher, bis der entsprechende Druckausgleich
erfolgt ist. Hierdurch erniedrigt sich der Tragedruck in den
Hydraulikzylindern schlagartig, wodurch die Ladeschaufel mit
dem Ladegut um einen Weg absinkt, der proportional dem
Druckunterschied zwischen dem Ladedruck und dem Vorspanndruck
ist. Dieses Absinken kann durchaus schlagartig erfolgen,
wobei die Ladeschaufel um Wege bis in die Größenordnung von
0,5 m herabfallen kann, wodurch wiederum die Gefahr besteht,
daß ein Teil des Ladeguts aus der Ladeschaufel herausfällt.
Unterbleibt das Zuschalten des Dämpfungssystems, dann wird
zwar das Herabfallen der Ladeschaufel vermieden, der Radlader
verhält sich jedoch bei höheren Fahrgeschwindigkeiten dann
als vergleichsweise steifes System und die Nickbewegungen
können, insbesondere, wenn sie im Resonanzbereich sind,
solche Ausmaße annehmen, daß nicht nur Ladegut verlorengehen
kann, sondern auch beispielsweise die Hinterachse des
Radladers so angehoben wird, daß der Radlader nicht mehr
lenkbar ist. Um diese Situationen zu vermeiden, ist die
Zuschaltung des Dämpfungssystems vorgesehen. Wenn man dieses
Dämpfungssystem nicht manuell zu- und abschaltet, sondern das
schaltbare Absperrventil beispielsweise
fahrgeschwindigkeitsabhängig steuert, dann besteht die
Gefahr, daß der Fahrer durch das Herabfallen der Ladeschaufel
bei Überschreiten einer bestimmten Fahrgeschwindigkeit
überrascht wird. Dieses Absinken der Ladeschaufel ist
unangenehm und hat die schon beschriebenen Nachteile.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Hydraulikanlage der eingangs beschriebenen Art dahingehend zu
verbessern, daß trotz Zu- bzw. Abschalten eines
Dämpfungssystems, welches Hydraulikspeicher aufweist, zu den
Hydraulikzylindern des Arbeitswerkzeugs kein nennenswertes
Absinken des Arbeitswerkzeugs beim Zuschalten des
Dämpfungssystems mehr auftritt.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß eine das
Absperrventil überbrückende Fülleitung vorgesehen ist, die
die Hauptleitung mit dem Hydraulikspeicher verbindet, und daß
in der Fülleitung ein Druckminderventil angeordnet ist.
Die Erfindung geht von dem Gedanken aus, den oder die
Hydraulikspeicher, die normalerweise nur mit ihrem
Vorspanndruck aufgeladen sind, im Verlauf eines Füllvorgangs
des Arbeitswerkzeugs bzw. der Ladeschaufel auf einen höheren
Druck aufzuladen, der zumindest in etwa dem zu erwartenden
Tragedruck entspricht, damit bei einem Verbinden der
Hydraulikzylinder und der Hydraulikspeicher über das
Absperrventil kein nennenswerter Mengenausgleich an
Hydraulikflüssigkeit zwischen Hydraulikzylinder und
Hydraulikspeicher stattfindet und sich so beim Zuschalten des
Dämpfungssystems der Tragedruck in den Hydraulikzylindern
möglichst wenig verändert. Natürlich wird der Tragedruck von
dem Füllungsgrad des Arbeitswerkzeugs, von dem spezifischen
Gewicht des Ladeguts und von dem Gewicht der Ladeschaufel
abhängig sein, so daß dieser Tragedruck in gewissen Grenzen
bei einer bestimmten Baumaschine bei mehreren Arbeitszyklen
schwanken kann. Diese Schwankungen sind jedoch nicht allzu
groß. Wenn das Druckminderventil auf einen relativ hohen
Druck eingestellt ist und die Ladeschaufel bei einem
bestimmten Füllvorgang nur teilweise gefüllt wird, kann es
sogar vorkommen, daß der Ladedruck in den Hydraulikzylindern
größer ist als der Tragedruck in den Hydraulikzylindern. Bei
der Verbindung der Hydraulikzylinder mit den
Hydraulikspeichern ist dies jedoch nicht nachteilig, weil
dann die Ladesschaufel allenfalls geringfügig angehoben
werden kann und jedenfalls ein Herabfallen vermieden wird.
Natürlich muß die Fülleitung und das Druckminderventil solche
Querschnitte zur Verfügung stellen, damit das Aufladen der
Hydraulikspeicher zu Beginn eines Füllvorgangs, also
insbesondere während der Losreißphase und vielleicht auch
noch während des nachfolgenden Kipp- und Hebevorgangs
stattfinden kann. Andererseits ist es aber erforderlich, den
vollen Losreißdruck von bis zu 220 bar von den
Hydraulikspeichern fernzuhalten, weil diese Hydraulikspeicher
für einen derart hohen Druck nicht ausgelegt sind. Diese
Funktionen erfüllt das Druckminderventil, welches in
verschiedener Weise realisiert werden kann. Wichtig ist, daß
das Druckminderventil den Druck in der Fülleitung zu den
Hydraulikspeichern begrenzt und andererseits sicherstellt,
daß der Ladedruck in den Hydraulikspeichern verbleibt, damit
bei der nachfolgenden Verbindung zwischen Hydraulikzylindern
und Hydraulikspeichern ein möglichst geringer Druckausgleich
erfolgt. Zu diesem Zweck kann auch zwischen dem
Druckminderventil und den Hydraulikspeichern ein
Rückschlagventil in diesem Teil der Fülleitung vorgesehen
sein. Die Fülleitung muß auf jeden Fall das Absperrventil
überbrücken, d. h. sie kann entweder vor oder nach dem
Steuerventil an die Hauptleitung angeschlossen sein. Die
verschiedenen Anschlußmöglichkeiten richten sich nach dem
Haupteinsatzzweck der betreffenden Baumaschinen und nach dem
gewünschten Ergebnis. Die bewußte Druckaufladung der
Hydraulikspeicher auf einen Ladedruck, der in etwa dem zu
erwartenden Tragedruck des Arbeitswerkzeugs entspricht, macht
es vorteilhaft möglich, daß das manuell schaltbare
Absperrventil auch fahrgeschwindigkeitsabhängig oder abhängig
vom Kippwinkel des Arbeitswerkzeugs angesteuert werden kann.
Da das Herabfallen der Ladeschaufel vermieden wird und sich
die Höhe der Ladeschaufel beim Zuschalten der
Hydraulikspeicher nicht oder jedenfalls nicht nennenswert
ändert, wird der Fahrer auch nicht mehr unangenehm
überrascht. Er stellt vielmehr nur noch fest, daß einerseits
beispielsweise Planierarbeiten mit feststehender Ladeschaufel
durchgeführt werden können und andererseits die
Nickschwingungen bei höheren Fahrgeschwindigkeiten sehr gut
gedämpft werden.
Das Druckminderventil kann auf den Tragedruck der
Hydraulikzylinder eingestellt sein. Zweckmäßig erfolgt die
Einstellung auf einen durchschnittlich zu erwartenden
Tragedruck oder auf den maximal möglichen Tragedruck der
Hydraulikzylinder. Dieser Ladedruck liegt in der
Größenordnung von 100 bis 120 bar, also in einem
Druckbereich, für den die Hydraulikspeicher ausgelegt sind,
ohne daß eine Überlastung oder Überbeanspruchung stattfindet.
Das Druckminderventil kann als Druckbegrenzungsventil oder
als Druckabschneider ausgebildet sein. Unter einem
Druckbegrenzungsventil wird ein solches Ventil verstanden,
welches in der Fülleitung nur einen begrenzten Druck in
Richtung auf die Hydraulikspeicher durchläßt und bei dem bei
Überschreiten dieses einstellbaren Drucks Hydraulikmedium
über eine Rücklaufleitung in einen Ölvorratsbehälter
abgeführt wird. Diese Rückführung der Hydraulikflüssigkeit
kann sich in einer nennenswerten Strömung bemerkbar machen,
kann aber andererseits auch nur eine Leckölrate aufnehmen.
Andererseits ist es auch möglich, das Druckminderventil als
Druckabschneider auszubilden. Unter einem solchen
Druckabschneider wird ein Ventil verstanden, welches bei
Erreichen des eingestellten Drucks schließt, also die
beiderseits angeschlossenen Teile der Fülleitung voneinander
trennt und auf beiden Seiten abschließt. Man kann einen
solchen Druckabschneider auch als Absperrventil oder
Zweiwegeventil auffassen, wobei in der einen Stellung ein
Durchgang vorgesehen ist, während in der anderen Stellung
eine Abschlußfunktion erreicht wird. In den verschiedenen
Ausführungsformen kann das Druckminderventil sich entweder
selbst steuern oder aber über ein Steuerorgan, welches
insbesondere druckabhängig ausgebildet sein kann, angesteuert
werden.
Wenn die Fülleitung auch das Steuerventil überbrückt und an
die Hauptleitung vor dem Steuerventil angeschlossen ist, wird
der besondere Vorteil erreicht, daß immer die höchsten in der
Hauptleitung vorkommenden Drücke zum Aufladen der
Hydraulikspeicher benutzt werden. Solche Drücke treten
beispielsweise während der Losreißphase des Füllvorgangs auf,
wenn gleichzeitig die Ladeschaufel noch gekippt wird. Die
Ausnutzung der höchsten Drücke in der Hauptleitung zum
Aufladen der Hydraulikspeicher stellt sicher, daß der
Aufladevorgang in vergleichsweise sehr kurzer Zeit
stattfindet, wodurch die Querschnitte in der Fülleitung und
im Druckminderventil entsprechend geringer gewählt werden
können und auf jeden Fall sichergestellt ist, daß auch bei
einem außergewöhnlich kurzen Losreißvorgang der vorgesehene
Ladedruck in den Hydraulikspeicher sicher erreicht wird.
Das Druckminderventil kann über eine Rücklaufleitung an
einen Ölvorratsbehälter angeschlossen sein, so daß
Hydraulikmedium, insbesondere als Lecköl, in den Tank oder
Ölvorratsbehälter zurückgeführt wird.
Es ist möglich, daß das Druckminderventil zeitabhängig
durchströmbar ausgebildet ist oder mit einer insbesondere
einstellbaren Drossel versehen ist. Diese Zeitabhängigkeit
ist durchaus sinnvoll, so daß auf diese Art und Weise je nach
der Länge der Losreißphase unterschiedlich hohe Ladedrücke in
den Hydraulikspeichern abgespeichert werden können. Eine
kurze Losreißphase deutet daraufhin, daß die Ladeschaufel nur
teilweise gefüllt wird, so daß der Tragedruck in diesem Fall
geringer ausfällt und auch ein geringerer Ladedruck in den
Hydraulikzylindern diesem geringeren Tragedruck am ehesten
entspricht. Umgekehrt deutet eine längere Losreißphase auf
schwierigere Arbeitsbedingungen hin, wobei auch ein höherer
Schaufelfüllungsgrad zu erwarten ist, ein höheres Ladegewicht
auftritt und damit einem entsprechend höheren Tragedruck das
Gleichgewicht durch einen höheren Ladedruck am besten
gehalten wird.
Das Druckminderventil kann als Magnetventil ausgebildet sein
und über einen Druckschalter in der zu dem Hydraulikspeicher
führenden Teil der Fülleitung gesteuert werden. In diesem
Fall ist das Druckminderventil normalerweise, d. h. bei
Druckanstieg in der Fülleitung, geöffnet. Wird in dem Zweig
der Fülleitung, die zu den Hydraulikspeichern führt, der
vorgesehene Ladedruck erreicht, dann schaltet der
Druckschalter das Magnetventil bzw. Druckminderventil um, so
daß der Teil der Fülleitung, der zum Hydraulikspeicher führt,
abgesperrt wird. Der gewünschte Ladedruck ist dann in den
Hydraulikspeichern vorhanden. Es ist erkennbar, daß das
Druckminderventil beispielsweise auch zeitabhängig gesteuert
werden kann, wenn zu erwarten oder sichergestellt ist, daß
der vorgesehene Ladedruck etwa konstant bei einer gewissen
Zeitspanne erreicht wird.
Weiterhin ist es möglich, daß das schaltbare Absperrventil,
welches die Hydraulikzylinder mit den Hydraulikspeichern
verbindet, als fahrgeschwindigkeitsabhängig oder abhängig vom
Kippwinkel des Arbeitswerkzeugs gesteuertes Magnetventil
ausgebildet ist. Damit entfällt eine willkürliche manuelle
Betätigung des Absperrventils durch den Fahrer, womit
gleichzeitig die Gefahr einer Falschbetätigung vermieden ist.
Hierdurch wiederum wird die Einschaltung eines
Sicherheitsventils zum Schutz der Hydraulikspeicher gegen
Auftreten von überhöhten Drücken entbehrlich.
Bei fahrgeschwindigkeitsabhängiger Steuerung des
Magnetventils kann der Schaltpunkt so eingestellt sein, daß
dieser erst im zweiten Gang überschritten werden kann. Damit
ist einerseits sichergestellt, daß das Einfahren eines
Radladers in ein aufzunehmendes Gut, welches erfahrungsgemäß
im ersten Gang erfolgt, nicht dazu führen kann, daß dabei das
Dämpfungssystem eingeschaltet wird. Hierdurch verbleibt die
Ladeschaufel während des Einfahrens und des Losreißvorgangs
relativ steif, wie es u. a. auch für Planierzwecke durchaus
gewünscht wird. Selbst ein Durchdrehen der Antriebsräder
während der Losreißphase kann im ersten Gang nicht dazu
führen, daß die Hydraulikspeicher mit den Hydraulikzylindern
verbunden werden. Damit kann selbst ein Durchdrehen der Räder
im ersten Gang nicht zu einer Verbindung zwischen
Hydraulikzylinder und Hydraulikspeicher führen. Diese
Verbindung wird vielmehr erst im zweiten Gang möglich
gemacht, bei dem über ein entsprechend kleineres Drehmoment
ein Durchdrehen der Räder nicht mehr möglich ist.
Das als Druckabschneider ausgebildete Druckminderventil kann
auch pulsbreitenmoduliert ausgebildet sein, d. h. es kann
über eine Zeitabhängigkeit und über die Breite eines
Steuerimpulses der Ladedruck in den Hydraulikspeichern
festgelegt bzw. erreichbar sein.
Die Erfindung wird anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
weiter erläutert und beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 ein Schaltschema der Hydraulikanlage in einer
ersten Ausführungsform,
Fig. 2 einen Ausschnitt aus der Hydraulikanlage gemäß
Fig. 1 mit einer anderen Ausbildung der für die
Erfindung wesentlichen Teile,
Fig. 3 einen Ausschnitt aus der Hydraulikanlage in einer
dritten Ausführungsform und
Fig. 4 einen Ausschnitt aus der Hydraulikanlage in einer
vierten Ausführungsform.
Die in Fig. 1 dargestellte Hydraulikanlage verfügt über eine
nicht dargestellte Druckquelle, insbesondere eine ständig
angetriebene Pumpe, von der eine Hauptleitung 1 über ein
manuell betätigbares Steuerventil 2 üblicher Bauart zu
Hydraulikzylindern 3 führt. Die Hydraulikzylinder 3 sind
beidseitig beaufschlagbar. Die Hauptleitung 1 führt zu der
Seite der Kolben der Hydraulikzylinder 3, die beim
Hebevorgang der über die Hydraulikzylinder 3 bestätigten,
nicht dargestellten Ladeschaufel beaufschlagt werden. Das
Steuerventil 2 besitzt eine Ventileinheit 4 zum Heben und
Senken der Ladeschaufel, wobei die dargestellten vier
Stellungen für die betreffenden Leitungen möglich sind. Eine
Ventileinheit 5 im Steuerventil 2 dient zur Durchführung von
Kippbewegungen an der Ladeschaufel über die Leitungen 6 und
7. Eine Ventileinheit 8 gestattet die Betätigung von
Zusatzgeräten, beispielsweise einer Baumklammer über das
Steuerventil 2. Von dem Steuerventil 2 führt andererseits
eine Leitung 9 zu anderen Seite der Kolben der
Hydraulikzylinder 3, wobei über diese Leitung 9 ein
Senkvorgang eingeleitet wird. Eine Rücklaufleitung 10 führt
in bekannter Weise von dem Steuerventil 2 zu einem
Ölvorratsbehälter 11, der üblicherweise auch als Tank
bezeichnet wird.
Es sind ein oder mehrere Hydraulikspeicher 12 vorgesehen, die
über ein nicht dargestelltes Luft- oder Gaspolster auf einen
Vorspanndruck in der Größenordnung von 15 bis 20 bar
vorgespannt sind. Eine Verbindungsleitung 13 führt von der
Hauptleitung 1 zwischen dem Steuerventil 2 und den
Hydraulikzylindern 3 über ein schaltbares Absperrventil 14,
welches, wie dargestellt, als Magnetventil ausgebildet sein
kann, zu den Hydraulikspeichern 12. Von der Leitung 9 führt
eine Leitung 15 zu dem Absperrventil 14. Andererseits ist das
Absperrventil 14 über eine Rücklaufleitung 16 über eine
Blende 17 und einen Filter 18, über die auch die
Rücklaufleitung 10 geführt sein kann, zu dem
Ölvorratsbehälter 11. Es ist erkennbar, daß das Absperrventil
14 zwei Stellungen aufweisen muß. In der einen dargestellten
Stellung sind die vier angeschlossenen Leitungen 13, 15, 13,
16 jeweils gegeneinander abgeschlossen. In der anderen
Stellung sind die beiden Teile der Verbindungsleitung 13
aneinander angeschlossen und andererseits die Leitung 15 an
die Rücklaufleitung 16 angeschlossen. Die letztere Stellung
entspricht dem Stadium, wenn das Dämpfungssystem zugeschaltet
ist, also die Hydraulikspeicher 12 über die
Verbindungsleitung 13 an die Hauptleitung 1 und damit an die
Hydraulikzylinder 3 angeschlossen sind. In der einfachsten
Form kann das Absperrventil 14 manuell betätigbar sein, wobei
dann zum Schutz der Hydraulikspeicher 12 gegen Überlastung
ein Sicherheitsventil in der Verbindungsleitung 13 vorgesehen
sein sollte. Wenn das Absperrventil 14 jedoch nicht manuell
schaltbar ist, sondern fahrgeschwindigkeitsabhängig oder in
Abhängigkeit von dem Erreichen eines bestimmten Kippwinkels
des Arbeitsgeräts, kann auf ein solches Sicherheitsventil,
wie dargestellt, verzichtet werden.
Das Steuerventil 2 und das Absperrventil 14 sind über eine
Fülleitung 19, 20 überbrückt. Die Fülleitung 19 zweigt von
der Hauptleitung 1 vor dem Schaltventil 2 ab und führt zu
einem Druckminderventil 21, welches gemäß den dargestellten
Symbolen als gesteuertes Druckbegrenzungsventil ausgebildet
ist. Von dem Druckminderventil 21 führt der zweite Teil bzw.
die Fülleitung 20 über ein Rückschlagventil 22 zu den
Hydraulikspeichern 12. Eine Rücklaufleitung 23 verbindet das
Druckminderventil 21 mit dem Ölvorratsbehälter 11.
Das Druckminderventil 21 ist so ausgebildet, daß es bei
niedrigen auftretenden Drücken in der Fülleitung 19 offen
ist, also die Fülleitungen 19 und 20 miteinander verbindet.
Das Druckminderventil 21 ist auf einen Grenzdruck
eingestellt, der dem gewünschten Ladedruck in den
Hydraulikspeichern 12 entspricht und der in etwa dem zu
erwartenden Tragedruck bei angehobener Ladeschaufel in der
Hauptleitung 1 entspricht. Wird dieser eingestellte
Grenzdruck erreicht und überschritten, dann schließt das
Druckminderventil 21 die Fülleitung 20 ab und überschüssiges
Öl oder Lecköl kann über die Rücklaufleitung 23 in den
Ölvorratsbehälter 11 zurückströmen. Das Rückschlagventil 22
sorgt dafür, daß der eingestellte und gewünschte Ladedruck in
den Hydraulikspeichern 12 abgespeichert und aufrechterhalten
wird.
Ein Füllvorgang der Ladeschaufel läuft wie folgt ab:
Zunächst einmal fördert die kontinuierlich angetriebene
Druckquelle Hydraulikmedium ohne nennenswerten Überdruck im
Umlauf, wobei die einzelnen Bestandteile, Ventile u. dgl., so
eingestellt sind, wie dies Fig. 1 zeigt. Das Absperrventil
14 ist geschlossen. Das Steuerventil 2 befindet sich in
seiner dargestellten Ausgangsstellung und das
Druckminderventil 21 ist geöffnet. Da in der Fülleitung 19
kein nennenswerter Druck herrscht, sind die Hydraulikspeicher
12 nur mit ihrem Vorspanndruck belastet. Das Absperrventil 14
möge fahrgeschwindigkeitsabhängig gesteuert werden. Diese
Steuerung möge so eingestellt und ausgelegt sein, daß eine
bestimmte Fahrgeschwindigkeitsgrenze in der Größenordnung von
6 km/h erst im zweiten Gang erreichbar ist. Wenn nun der
Radlader an eine Stelle für aufzunehmendes Gut,
beispielsweise Gestein in einem Steinbruch, heranfährt,
geschieht dies im ersten Gang, so daß das Absperrventil 14
seine in Fig. 1 dargestellte geschlossene Stellung einnimmt.
Der Füllvorgang beginnt nun mit der Losreißphase, bei der
Gestein von der Aufnahmestelle losgerissen werden muß. Dies
erfolgt durch entsprechende Betätigung des Steuerventils 2
bei weitgehend stillgesetztem Radlader. Dabei werden die
Ventileinheiten 4 und/oder 5 so verschoben, daß über die
Hauptleitung 1 und/oder die Leitung 6 oder 7 die
entsprechende Bewegung an der Ladeschaufel ausgesteuert wird.
Hierbei tritt in dem Teil der Hauptleitung 1, der von der
Druckquelle zu dem Steuerventil 2 herangeführt ist, ein sehr
hoher Druck auf, der bis in die Größenordnung von 220 bar in
der Spitze ansteigen kann. Demzufolge steigt auch der Druck
in der Fülleitung 19 und über das geöffnete Druckminderventil
21 in der Fülleitung 20 und damit in den Hydraulikspeichern
12 an. Die Hydraulikspeicher 12 werden auf einen gewünschten
Ladedruck aufgeladen, der durch die Einstellung des
Druckminderventils 21 begrenzt ist. Der eingestellte
Ladedruck kann in der Größenordnung 100 bis 120 bar liegen.
Sobald dieser Druck erreicht ist, schaltet das
Druckminderventil 21 um, so daß auch bei fortschreitender
Druckerhöhung in der Fülleitung 19 die Hydraulikspeicher 12
vor diesem erhöhten Druck geschützt sind. Wenn die
Losreißphase beendet ist und die Ladeschaufel auf die für das
Fahren des Radladers gewünschte Höhe angehoben ist, wird das
Steuerventil 2 entsprechend umgeschaltet, wodurch der Teil
der Hauptleitung 1 zwischen dem Steuerventil 2 und den
Hydraulikzylindern 3 abgesperrt wird. In diesem Teil der
Hauptleitung 1 wird sich ein Druck aufbauen, der als
Tragedruck bezeichnet ist und der dem Gewicht der
Ladeschaufel und des aufgenommenen Gutes entspricht. Dieser
Tragedruck kann auch etwa in der Größenordnung von 100 bis
120 bar betragen und ist vom Füllungsgrad der Ladeschaufel
und dem spezifischen Gewicht des Ladeguts sowie weiteren
Faktoren abhängig. Seine Schwankungen sind jedoch nur relativ
gering. Setzt sich nun der Radlader im Sinn eines
Fahrvorgangs in Bewegung, dann wird bei Überschreiten einer
gewissen Fahrgeschwindigkeit, beispielsweise 6 km/h, im
zweiten Gang der eingestellte Schaltpunkt des Absperrventils
14 überschritten, so daß dieses in seine andere in Fig. 1
dargestellte Stellung umschaltet. Dabei werden nunmehr die
beiden Teile der Verbindungsleitung 13 aneinander
angeschlossen, so daß letztlich die Hydraulikzylinder 3 über
die Leitungen 1 und 13 mit dem Hydraulikspeichern 12
schlagartig verbunden werden. Da der Tragedruck in etwa dem
Ladedruck der Hydraulikspeicher 12 entspricht, findet keine
nennenswerte Verschiebung von Hydraulikmedium und damit auch
kein nennenswerter Druckausgleich statt, so daß das
nachteilige Herabfallen oder Herabsinken der Ladeschaufel
nach dem Zuschalten der Hydraulikspeicher 12 zu dem
Hydraulikzylindern 3 über das Absperrventil 14 unterbleibt.
Sobald der Radlader die Abladestelle, beispielsweise einen
LKW, erreicht hat, wird gegen Ende der Fahrbewegung die
Fahrgeschwindigkeit von 6 km/h unterschritten, wodurch das
Absperrventil 14 wiederum in seine in Fig. 1 dargestellte
Stellung zurückschaltet, so daß die Hydraulikspeicher 12 von
den Hydraulikzylindern 3 getrennt sind. Auch dabei ändert
sich der Druck in der Leitung 1 nicht, so daß keine
Höhenbewegung der Ladeschaufel stattfindet. Es folgt in
bekannter Weise das Abkippen des Ladeguts.
Das Entspannen der Hydraulikspeicher 12 von dem
eingeschlossenen Ladedruck auf den Vorspanndruck findet
während der Rückfahrt des Radladers von der Abladestelle zur
Aufladestelle statt, wenn die eingestellte
Fahrgeschwindigkeit von 6 km/h überschritten wird. Es wird
also hier das Dämpfungssystem eingeschaltet, was zur bewußten
Dämpfung von Nickschwingungen während der Fahrt ausgenutzt
wird. Da das Ladegewicht infolge abgekippter Last fehlt, wird
sich auch in den Hydraulikspeichern 12 ein vergleichsweise
niedriger Restdruck einstellen. An der Aufladestelle bzw. bei
Unterschreiten der eingestellten Fahrgeschwindigkeit schaltet
das Absperrventil 14 wieder um und es kann ein erneuter
Füllzyklus beginnen.
Fig. 2 zeigt nur den für die Erfindung wesentlichen
Ausschnitt aus der Hydraulikanlage, die ansonsten unverändert
gegenüber der Ausbildung gemäß Fig. 1 ist. Die Fülleitung 19
zweigt hier nicht von der Hauptleitung 1 ab, sondern entnimmt
Hydraulikmedium aus dem Ölvorratsbehälter 11. Es ist eine
gesonderte Pumpe 24 in der Fülleitung 19 vorgesehen. Das
Druckminderventil 21 ist hier als Zwei-Stellungs-
Magnetschaltventil ausgebildet. Es wird zwischen seinen
beiden dargestellten Stellungen über einen Druckschalter 25
gesteuert, der auf einen gewünschten Ladedruck in der
Fülleitung 20 eingestellt ist. Zu Beginn eines Füllvorgangs
der Ladeschaufel, z. B. während der Losreißphase, wird die
Pumpe 24 betätigt und über die miteinander verbundenen
Fülleitungen 19 und 20 die Hydraulikspeicher 12 aufgeladen.
Ist der an dem Druckschalter 25 eingestellte Ladedruck
erreicht, so schaltet dieser das Druckminderventil 21 in seine
andere Stellung um, so daß der Ladedruck in den
Hydraulikspeichern 12 abgeschlossen wird und die
möglicherweise nachlaufende Pumpe 24 über die Rücklaufleitung
23 im Umlauf fördert. Die Pumpe 24 kann dann auch
stillgesetzt werden. Ein Umschalten des Absperrventils 14
führt dann wiederum zur Verbindung der Hydraulikzylinder 3
mit den Hydraulikspeichern 12.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 ist das
Druckminderventil 21 als Druckabschneider ausgebildet. Es
besitzt die beiden Stellungen, in welchen die Fülleitungen 19
und 20 entweder gegeneinander abgesperrt oder aneinander
angeschlossen sind. Die Steuerung des Druckminderventils 21
erfolgt über den Druckschalter 25 entsprechend dem in der
Fülleitung herrschenden Druck. Die Fülleitung 19 ist hier wie
bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 an die Hauptleitung 1
vor dem Steuerventil 2 angeschlossen. Eine Rückführung von
Hydraulikmedium in den Vorratsbehälter 11 erfolgt hier nicht.
Die Hydraulikanlage ist über das im Steuerventil 2
integrierte Druckbegrenzungsventil geschützt.
Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform des Druckminderventils 21,
welches derjenigen gemäß Fig. 1 entspricht. Auch die
Schaltung ist durchaus ähnlich, mit der einen Ausnahme, daß
die Fülleitung 19 hier nicht an die Hauptleitung 1 vor dem
Steuerventil 2, sondern über den einen Teil der Fülleitung 13
an die Hauptleitung 1 nach dem Steuerventil 2 angeschlossen
ist. Damit werden u. U. nicht die höchsten in der
Hauptleitung 1 vorkommenden Drücke zur Abspeicherung des
Ladedrucks in den Hydraulikspeichern 12 benutzt; diese
Schaltung kann jedoch durchaus sinnvoll oder gewünscht sein.
Eine Drossel 26 kann dem Druckminderventil 21 zugeordnet oder
in diesem integriert sein. Die Drossel 26 kann auch in der
Fülleitung 19 oder der Fülleitung 20 angeordnet sein. Der
Drosselquerschnitt kann einstellbar sein, um auf diese Art
und Weise eine Zeitabhängigkeit einzuführen, damit abhängig
über die Zeit unterschiedliche Ladedrücke in den
Hydraulikspeichern 12 abgespeichert werden können, die
unterschiedlichen Füllungsgraden einer Ladeschaufel
entsprechen können, so daß auf diese Art und Weise eine noch
bessere Anpassung des jeweiligen Ladedrucks an den jeweiligen
Tragedruck in den Hydraulikzylindern 3 erfolgt. Damit wird
die Druckdifferenz zwischen den beiden genannten Drücken noch
kleiner. Im Extremfall unterbleibt jegliche vertikale
Bewegung der Ladeschaufel bei einem Zuschaltvorgang über das
Absperrventil 14. Es sei aber ausdrücklich darauf
hingewiesen, daß Druckunterschiede zwischen dem Tragedruck
und dem Ladedruck in der Größenordnung von 10 bis 20 bar beim
Verbinden der Hydraulikzylinder 3 mit den Hydraulikspeichern
12 sich nicht nachteilig bemerkbar machen, weil ein hierdurch
verursachtes Absinken der Ladeschaufel innerhalb der
Federbewegungen des Radladers während der Fahrt untergehen
und vom Fahrer regelmäßig überhaupt nicht mehr bemerkt
werden.
Bezugszeichenliste:
1 = Hauptleitung
2 = Steuerventil
3 = Hydraulikzylinder
4 = Ventileinheit
5 = Ventileinheit
6 = Leitung
7 = Leitung
8 = Ventileinheit
9 = Leitung
10 = Rücklaufleitung
11 = Ölvorratsbehälter
12 = Hydraulikspeicher
13 = Verbindungsleitung
14 = Absperrventil
15 = Leitung
16 = Rücklaufleitung
17 = Blende
18 = Filter
19 = Fülleitung
20 = Fülleitung
21 = Druckminderventil
22 = Rückschlagventil
23 = Rücklaufleitung
24 = Pumpe
25 = Druckschalter
26 = Drossel
2 = Steuerventil
3 = Hydraulikzylinder
4 = Ventileinheit
5 = Ventileinheit
6 = Leitung
7 = Leitung
8 = Ventileinheit
9 = Leitung
10 = Rücklaufleitung
11 = Ölvorratsbehälter
12 = Hydraulikspeicher
13 = Verbindungsleitung
14 = Absperrventil
15 = Leitung
16 = Rücklaufleitung
17 = Blende
18 = Filter
19 = Fülleitung
20 = Fülleitung
21 = Druckminderventil
22 = Rückschlagventil
23 = Rücklaufleitung
24 = Pumpe
25 = Druckschalter
26 = Drossel
Claims (10)
1. Hydraulikanlage für Baumaschinen, insbesondere Radlader,
Schlepper u. dgl., mit einem über Hydraulikzylinder (3)
betätigbaren Arbeitswerkzeug, insbesondere Ladeschaufel,
wobei zur Betätigung der Hydraulikzylinder (3) eine von einer
Druckquelle über ein Steuerventil (2) zu den
Hydraulikzylindern (3) führende Hauptleitung (1) vorgesehen
ist, von der nach dem Steuerventil (2) eine zu mindestens
einem Hydraulikspeicher (12) führende Verbindungsleitung (13)
abzweigt, in der ein schaltbares Absperrventil (14)
angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine das
Absperrventil (14) überbrückende Fülleitung (19, 20)
vorgesehen ist, die die Hauptleitung (1) mit dem
Hydraulikspeicher (12) verbindet, und daß in der Fülleitung
(19, 20) ein Druckminderventil (21) angeordnet ist.
2. Hydraulikanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Druckminderventil (21) auf den Tragedruck der
Hydraulikzylinder (3) eingestellt ist.
3. Hydraulikanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Druckminderventil (21) als
Druckbegrenzungsventil oder als Druckabschneider ausgebildet
ist.
4. Hydraulikanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fülleitung (19, 20) auch das Steuerventil (2)
überbrückt und an die Hauptleitung (1) vor dem Steuerventeil
(2) angeschlossen ist.
5. Hydraulikanlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Druckminderventil (21) über eine Rücklaufleitung (23)
an einen Ölvorratsbehälter (21) angeschlossen ist.
6. Hydraulikanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Druckminderventil (21) zeitabhängig durchströmbar
ausgebildet ist oder mit einer insbesondere einstellbaren
Drossel (26) versehen ist.
7. Hydraulikanlage nach Anspruch 1 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Druckminderventil (21) als
Magnetventil ausgebildet ist und über einen Druckschalter
(25) in der zu dem Hydraulikspeicher (12) führenden Teil der
Fülleitung (20) gesteuert wird.
8. Hydraulikanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das schaltbare Absperrventil (14) als
fahrgeschwindigkeitsabhängig oder abhängig vom Kippwinkel des
Arbeitswerkzeugs gesteuertes Magnetventil ausgebildet ist.
9. Hydraulikanlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß bei fahrgeschwindigkeitsabhängiger Steuerung des
Magnetventils der Schaltpunkt so eingestellt ist, daß dieser
erst im zweiten Gang überschritten werden kann.
10. Hydraulikanlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das als Druckabschneider ausgebildete Druckminderventil
(21) pulsbreitenmoduliert ausgebildet ist.
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8100 | Publication of patent without earlier publication of application | ||
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