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DE3908067C2 - Wandkonsole zum Befestigen und Nivellieren von Gegenständen, wie Heizkörpern, mit Verriegelungseinrichtung - Google Patents

Wandkonsole zum Befestigen und Nivellieren von Gegenständen, wie Heizkörpern, mit Verriegelungseinrichtung

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DE3908067C2
DE3908067C2 DE19893908067 DE3908067A DE3908067C2 DE 3908067 C2 DE3908067 C2 DE 3908067C2 DE 19893908067 DE19893908067 DE 19893908067 DE 3908067 A DE3908067 A DE 3908067A DE 3908067 C2 DE3908067 C2 DE 3908067C2
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DE
Germany
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web
wall bracket
wall
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bracket according
Prior art date
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Hans-Ulrich Kolling
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Wemefa Horst Christopeit GmbH
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Wemefa Horst Christopeit GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft eine Wandkonsole zum Befestigen und Nivellieren von Gegenständen, wie Heizkörpern, Wandplatten und dgl. mit hinten angeordneten Aufhängevorrichtungen, wobei die Wandkonsole einen in der Wand verklemmbaren Dübel oder dgl. sowie einen von der Wandebene vorspringenden, gegenüber dem Dübel verdrehbaren Aufnahmekopf mit einer exzentrischen, insbesondere ein Mehrkantprofil bildenden Lauffläche umfaßt, wobei die Lauffläche insbesondere den Boden einer umlaufenden Rille bildet und von die Lauffläche überragenden Randbe­ reichen mit profiliertem Umfang begrenzt wird, und wobei die Aufhängevorrichtungen ein plattenförmiges Zwischenteil mit Unterkante aufweist, das mit dieser Unterkante in die Rille einschiebbar ist.
Eine Wandkonsole der oben geschilderten Art ist bereits bekannt, siehe beispielsweise die europäische Patentschrift EP 01 43 922 B1 oder auch die österreichische Patentschrift AT 3 24 624.
Derartige Wandkonsolen dienen vorzugsweise zur Befestigung von Heizkörpern, z.B. von Flächenheizkörpern mit hinten angeschweißten Aufhängelaschen oder von Radiatoren mit hinten angeklemmten Halterungen.
Bei der österreichischen Patentschrift AT 3 24 624 von der die vorliegende Erfindung ausgeht, sind keine besonderen Maß­ nahmen vorgesehen, um zu verhindern, daß beispielsweise der Heizkörper mit seiner Halterung nach der Montage wieder aus der Befestigung an der Wandkonsole herausgehebelt werden kann. Das ist nachteilig: So ist es beispielsweise im Bereich der Bundesrepublik Deutschland in öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben, daß Heizkörper gegen Ausheben gesichert sind.
Sicherungsvorrichtungen für diesen Zweck sind zwar grund­ sätzlich bereits bekannt, so zeigt die europäische Patent­ schrift EP 01 43 922 B1 in der Fig. 9 wie auch in der Fig. 10 jeweils eine Haltekralle, mit der ein Plattenheizkörper am oberen Rand so festgehalten werden kann, daß er nicht ohne weiteres aus der Halterung herausgehebelt werden kann. Bei Heizkörpern mit angeschweißten Aufhängelaschen oder bei Radiatoren mit hinten angeklemmten Halterungen ist diese Sicherung jedoch nicht einsetzbar oder nur sehr umständlich zu bedienen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Wandkonsole der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß nach Montage des Heizkörpers oder des Wandelementes oder dgl. auf der Wand­ konsole der Heizkörper oder dgl. aus der Befestigung nicht ohne weiteres wieder herausgehebelt werden kann.
Gelöst wird diese Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Konsole dadurch, daß die Wandkonsole eine Verriegelungseinrichtung mit einem Steg sowie mit von diesem Steg ausgehenden, den profilierten Umfang der Randbereiche umgreifenden und diese in Eingriff nehmenden Beinen aufweist, wobei der Steg oder ein von dem Steg ausgehender Teil das plattenförmige Zwischenteil arretierend in Eingriff nimmt.
Durch diese Verriegelungseinrichtung läßt sich erreichen, daß eine arretierende Verbindung zwischen einerseits dem Auf­ nahmekopf und andererseits der Aufhängevorrichtung entsteht, so daß ein Heraushebeln oder Abheben des Heizkörpers oder auch der Wandplatte oder des sonstigen an einer Wandfläche zu befestigenden Teils nicht mehr ohne weiteres möglich ist.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist der profilierte Umfang gezahnt und die Innenseiten der Beine der Verriege­ lungseinrichtung weisen ebenfalls eine Zahnung auf. Diese besondere Art von Profilierung ergibt eine besonders sichere Ineingriffnahme.
Hat der profilierte Umfang ein Mehrkantprofil, wie bei­ spielsweise ein Sechskantprofil, wie es beispielsweise auch im Stand der Technik erwähnt wird, ist es günstig, wenn zumindest ein Teil der sich gegenüberliegenden Mehrkant­ flächen oder auch deren Eckbereiche gezahnt sind.
Es hat sich als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn der Steg einen Vorsprung oder Haken bildet, der eine Oberkante des Zwischenteils umgreift. Alternativ kann der Steg auch einen Vorsprung oder Haken besitzen, der in einen Einschnitt oder Ausschnitt des Zwischenteils verriegelnd eingreift.
In kinematischer Umkehr kann auch vom Zwischenteil eine Nase oder ein Vorsprung ausgehen, der in eine entsprechende Einsenkung oder Ausschnitt des Steges sichernd eingreift. Wird eine von hinten an einen Radiator angeklemmte Halterung benutzt, kann das Klemmschraubenende diesen Vorsprung dar­ stellen.
Die Beine der Verriegelungseinrichtung können mit Führungen für einen entlang der Beine verschieblichen Klemmbügel versehen sein. Dies hat den Vorteil, daß die Klemmwirkung ohne Materialverstärkung stark vergrößert werden kann. Ein weiterer Vorteil ist, daß durch entsprechende Ausgestaltung der Führungen mit der Verschiebung des Klemmbügels sich der Abstand der Beine der Verriegelungseinrichtung von der umgriffenen Umfangsfläche ändern läßt und somit die Ver­ riegelungswirkung ein Wegschieben des Klemmbügels aufheben und bei Hinzuschieben des Klemmbügels einschalten läßt.
Auf diese Weise wird eine besonders große Sicherungswirkung erreicht.
Um die Handhabung zu erleichtern ist es günstig, gemäß einer noch anderen Ausführungsform der Erfindung die Führungen bei einem derartigen verschieblichen Klemmbügel so auszuge­ stalten, daß beidendig Anschläge zur Begrenzung der Bewegung des Klemmbügels in den Führungen entstehen. Dadurch kann dann der Klemmbügel nicht ungewollt aus seinen Führungen heraus­ gleiten.
Zur Erlangung einer möglichst guten Führung ist eine Mindest­ breite des verschieblichen Klemmbügels und damit seiner Führungskanten erforderlich. Um gleichwohl eine möglichst weite Verschieblichkeit sicherzustellen, ist es gemäß einer noch anderen Ausführungsform günstig, wenn der Klemmbügel einen Bügelsteg aufweist, der einen U-förmigen Einschnitt zur Aufnahme des Kopfprofils aufweist, insbesondere in Richtung der Stegebene, aber auch ggf. senkrecht dazu.
Der Kopf der Wandkonsole zum Aufstecken der Verriegelungs­ einrichtung wie auch die Verriegelungseinrichtung selbst bestehen vorzugsweise aus Einzelteilen, die aus Kunststoff gespritzt sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes nach Anspruch 1 ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbei­ spielen näher erläutert, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
Es zeigt:
Fig. 1 in einer Ansicht von vorn eine für eine Wandkonsole zur Befestigung und Nivellierung von Gegenständen geeignete Verriegelungseinrichtung;
Fig. 2 eine Seitenansicht der in Fig. 1 erkennbaren Verriegelungseinrichtung;
Fig. 3 eine Ansicht von hinten auf die Verriegelungsein­ richtung gemäß Fig. 1;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer ähnlichen Verriegelungseinrichtung wie in den Fig. 1, 2 und 3 dargestellt;
Fig. 5 in einer perspektivischen Ansicht eine noch etwas anders gestaltete Verriegelungseinrichtung, und zwar in Verbindung mit einem an die Verriegelungs­ einrichtung angepaßten Kopf einer Wandkonsole;
Fig. 6 die in Fig. 5 dargestellte Verriegelungseinrich­ tung, aufgesetzt auf einen Konsolenkopf, in Ver­ bindung mit einer Halterung, die von hinten an einen Radiator angeklemmt werden kann, zur Er­ läuterung der Arbeitsweise der Verriegelungsein­ richtung;
Fig. 7 in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht einen mit der Halterung gemäß Fig. 6 versehenen Radiator, aufgesetzt auf eine Wandkonsole gemäß Fig. 5 mit erfindungsgemäß ausgestalteter Ver­ riegelungseinrichtung;
Fig. 8 in einer Seitenansicht, teilweise geschnitten, einen Plattenheizkörper mit angeschweißter Auf­ hängelasche, in Verbindung mit einer Wandkonsole gemäß der Erfindung;
Fig. 9 in einer perspektivischen Ansicht eine Wandkonsole gemäß dem Stand der Technik mit erfindungsgemäßen Ergänzungen;
Fig. 10 in einer Seitenansicht;
Fig. 11 in einer Ansicht von hinten und
Fig. 12 in einer Ansicht von vorn einen zur Verriegelungs­ einrichtung gemäß Fig. 1, 2 und 3 passenden Kopf zur Montage an einen Spreizdübel mittels einer Senkkopfschraube.
In Fig. 7, 8 und 9 ist jeweils eine Wandkonsole 10 zu er­ kennen, die zum Befestigen und Nivellieren von Gegenständen, wie Heizkörpern, Wandelementen und dgl. dient. Beispielsweise kann es sich dabei um einen Rippenheizkörper 22 (Fig. 7) handeln, der mittels einer an diesem Rippenheizkörper 22 an­ klemmbaren Aufhängevorrichtung 20, siehe auch Fig. 6, auf einer Wandkonsole 10 aufgehängt werden kann. Alternativ kann es sich aber bei dem zu befestigenden und zu nivellierenden Gegenstand auch um einen Plattenheizkörper 24 mit hinten angeschweißten Aufhängelaschen 120 (siehe Fig. 8) handeln, oder aber um sonstige aufzuhängende Gegenstände, wie bei­ spielsweise Wandverkleidungen, an denen ebenfalls entspre­ chende Halterungen 220, siehe Fig. 9, in geeigneter Weise anbringbar sind.
Die Wandkonsole 10 umfaßt dabei einen in einer Wand mit der Wandfläche 14 verklemmbaren Dübel 1, der unterschiedliche Form annehmen kann, beispielsweise die Form eines Spreiz­ dübels gemäß der europäischen Patentschrift EP 01 43 922 B1 (ein derartiger Spreizdübel ist in Fig. 5 bis 8 zugrundegelegt), oder aber auch einen Dübel 1 mit Verankerungsschraube 3, wie er aus der österreichischen Patentschrift AT 3 24 624 (siehe auch Fig. 9) bekannt ist. Andere Dübelformen sind ebenfalls denkbar wie beispielsweise ein Mauerbolzen oder ähnliches.
Der Dübel 1 trägt einen von der Wandebene 14, siehe Fig. 7 und 8, vorspringenden, gegenüber dem Dübel 1 verdrehbaren Auf­ nahmekopf 4 mit einer exzentrischen insbesondere ein Mehr­ kantprofil bildenden Lauffläche 6. Wie insbesondere aus der Fig. 9 hervorgeht, kann die Lauffläche 6 dabei den Boden einer umlaufenden Rille 5 darstellen, wie in Fig. 7, 8 und 9 erkennbar, wobei die Lauffläche 6 zumindest in Richtung des freien Endes der Wandkonsole von die Lauffläche 6 über­ ragenden Randbereichen mit vorzugsweise profiliertem Umfang, siehe Bezugszahl 16, begrenzt wird. Diese Profilierung, die beispielsweise ein Sechskantprofil darstellt, erleichtert das Verdrehen dieses Randbereiches 16 des Kopfes und des mit dem Randbereich 16 verbundenen, z. B. einstückig gespritzten Lauf­ flächenbereichs 6 gegenüber dem in der Wand 14 befestigten Dübel 1, was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn zur Nivellie­ rung des Gegenstandes, beispielsweise des Heizkörpers 22 oder 24, falls dieser bereits aufgehängt ist und dadurch eine Zugänglichkeit von vorne entfällt und daher von der Seite oder von oben mittels eines entsprechenden Schlüssels an den Mehrkant 16 angesetzt werden muß, der Kopf 4 verdreht werden soll.
Bei den in Fig. 7 und 8 dargestellten Ausführungsformen ist ein zweiter, die Lauffläche 6 begrenzender Randbereich 18 zu erkennen, der auch in Fig. 9 vorhanden ist und der ein Ab­ rutschen der Aufhängevorrichtung 20, 120 bzw. 220 in Richtung auf den Dübelansatz verhindern soll. Dieser Randbereich 18 kann ebenfalls profiliert sein, insbesondere Sechskantflächen auf­ weisen, wie z. B. Fig. 5 erkennen läßt.
In die umlaufende Rille 5 mit ihrer Lauffläche 6, die gemäß Fig. 7 und 8 Mehrkant-, nämlich Sechskantform aufweist, kann ein plattenförmiges Zwischenteil 8 aufgenommen werden, das Teil der jeweils unterschiedlich ausgebildeten Aufhängevorrichtung 20, 120, 220 gemäß Fig. 6, 7, 8 oder 9 ist. Dieses plattenförmige Zwi­ schenteil 8 besitzt eine Unterkante 9, mit der es auf der Lauffläche 6 der Rille 5 jeweils aufliegt.
Um zu verhindern, daß gewollt oder ungewollt der von der Wandkonsole 10 gehaltene Gegenstand, wie beispielsweise die Heizkörper 22 oder 24 mit ihrer Aufhängeeinrichtung 20, 120 oder 220 aus der Rille 5 der Wandkonsole 10 herausgehebelt oder herausgehoben werden, dient nun die in den Fig. 1, 2 und 3 in einer Ansicht von vorn, von der Seite und von hinten dargestellte Verriegelungseinrichtung 30, die einen Steg 32 sowie von diesem Steg 32 ausgehende, den profilierten Umfang beispielsweise des Randbereiches 18 (siehe Fig. 5) umgrei­ fende und dessen Profilierung in Eingriff nehmende Beine 34, 36 aufweist, wobei der Steg 32 oder ein von diesem Steg ausgehendes Teil 38, gemäß Fig. 2, 4 und 5 in Form eines Hakens, das plattenförmige Zwischenteil 8 arretierend in Eingriff nimmt. Gemäß Fig. 7 und 8 geschieht dies durch Umgreifen des oberen Randes 40 mittels des Hakens 38, so daß das Zwischenteil 8 nicht nach oben gezogen und von der Auflagefläche 6 der umlaufenden Rille 5 abgehoben werden kann. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 9 ist alternativ noch ein Ausschnitt 140 gestrichelt dargestellt, der auch ein nach oben hin offener Einschnitt sein kann, in welchen Ausschnitt (oder Einschnitt) 140 ein haken- oder sonstwie gestaltetes vorspringendes Teil 138, das von der Verriege­ lungseinrichtung 30 ausgeht, aufgenommen werden kann.
Die Profilierung des Umfanges des oder der Randbereiche 18, 16 kann unterschiedlich sein. Gemäß Fig. 9 handelt es sich um eine einfache Riffelung die zusammen mit einer entsprechen­ den Riffelung oder Anrauhung an der Innenseite der Beine 34, 36 ausreichende Reibungskräfte bewirken kann, um den Siche­ rungszweck zu ermöglichen. Eine stärkere Sicherung wird erreicht, wenn gemäß Fig. 1 bis 6 der profilierte Umfang eine Zahnung besitzt, beispielsweise den in Fig. 4, 5 darge­ stellten Rechteckzahn oder auch einen in Fig. 1, 2 und 3 dargestellten eher abgerundeten Zahn. Auch ein Dreieckzahn oder ein Sägezahn wären denkbar.
Bei den in den Figuren dargestellten Ausführungsformen ist die Zahnung jeweils an der Ecke zwischen zwei Sechseckflächen angeordnet und flacht diese Ecken ab, so daß sich sozusagen ein Zwölfeck ergibt, siehe den Randbereich 18 in Fig. 10 und 11. Das hat den Vorteil, daß einerseits die Verzahnung über zahlreiche Zähne starke Sicherungswirkung aufweist, anderer­ seits ebene, ungezahnte Flächen zur Verfügung stehen, um ein Werkzeug besser ansetzen zu können, um so beispielsweise die Nivellierung vornehmen zu können. Auch können bei Bedarf die ungezahnten Flächen ihrerseits zusätzlich als ergänzende Auflageflächen herangezogen werden.
Ist das von der Sicherungseinrichtung in Eingriff genommene Kopfteil 18 mit dem die Lauffläche 6 bildenden Teil drehstarr verbunden, z. B. einstückig, erlaubt die Sicherungsein­ richtung es auch, den Kopf 4 gegen ungewolltes Verdrehen und damit Änderung der Nivellierung abzusichern, so daß die Mehrkantform zur Verhinderung der ungewollten Verdrehung und Niveauänderung beseitigt werden kann und z.B. durch einen kreisförmigen Exzenter ersetzt werden kann. In diesem Falle ist es zweckmäßig, zur Feineinstellung der Arretierstellung beispielsweise einen Zwölfkant mit auf jeder Kante ange­ ordneten Zähnen oder eine mit Zähnen versehene Kreisform vorzusehen, so daß eine Einstellung im Abstand der zwölf Kanten (30°-Winkel) oder sogar der Zahnung ermöglicht wird.
Die Zähne von Konsolenkopf und Verriegelungseinrichtung sind vorzugsweise aufeinander abgestimmt, um so eine möglichst gute Verriegelungswirkung zu erlangen.
Eine ergänzende Maßnahme zur Absicherung der Verriegelung besteht darin, über die Beine 34, 36 einen Klemmbügel 42 anzuordnen, der die beiden Beine 34, 36 zueinanderdrückt und damit ihre gezahnten Innenseiten 44, 46 gegen die entsprech­ ende Umfangsfläche 48 des profilierten Randbereiches 16 bzw. 18 preßt.
Der Klemmbügel 42 könnte so ausgestaltet werden, daß er einfach seitlich (senkrecht zur Beinerstreckung) über die Beine geschoben wird, günstiger ist aber eine Ausführungs­ form, wie sie in den Fig. 1 bis 8 dargestellt ist und bei der Führungen 50 vorgesehen sind, um den Klemmbügel 42 entlang der Beinerstreckung der beiden Beine 34, 36 verschieben zu können. Als besonders günstig hat sich dabei erwiesen, den Klemmbügel 42 so auszugestalten, daß er mit seinen beiden Seiten 54 die Außenkanten 56 der Beine 34, 36 umgreift. Ein hakenförmiger Vorsprung 58 gleitet dabei in einer speziell für diesen Zweck vorgesehenen Führungsbahn 50, die kurz vor dem Ende des Beines 34 bzw. 36 bzw. im Bereich des Steges 32 endet bzw. zugegossen ist und dadurch Anschläge 60, 62 für den hakenförmigen Vorsprung 58 bildet, so daß der Klemmbügel 42 weder nach oben noch nach unten ungewollt aus der Füh­ rungsbahn 50 herausgleiten kann. Andererseits ist das Bein­ material nachgiebig genug, um nach Zusammendrücken der Beine den Klemmbügel 42 aufzusetzen.
Der hakenförmige Vorsprung 58 kann sich über die ganze Breite der Klemmbügelseiten 54 erstrecken, oder aber, um den Be­ wegungsweg des Klemmbügels trotz der Anschläge 60, 62 mög­ lichst groß zu machen auch nur über einen Teil dieser Er­ streckung, wie die Fig. 1 erkennen läßt.
Um den Klemmbügel 42 möglichst weit nach unten und damit über den Verriegelungsbereich der sich gegenüberstehenden Zähne schieben zu können, andererseits die Länge der von den Seiten 54 gebildeten Führungsbahn nicht zu stark zu verkürzen, was zu ungewünschten Verkantungseffekten führen könnte, besitzt der Bügelsteg 32 des Klemmbügels 42 einen U-förmigen Ein­ schnitt 64 zur Aufnahme des Profils des Aufnahmekopfes 4 der Wandkonsole 10. Bei Bedarf kann dieser U-förmige Einschnitt 64 auch zur Materialverstärkung genau an die Mehrkantform des Kopfes 4 angepaßt sein, wie die Figuren auch erkennen lassen.
Insbesondere dient die Schrägung 66 einer Verstärkung der Biegefestigkeit zwischen den Beinen 34, 36 und dem Steg 32.
Zur Erleichterung des Aufschiebens der Beine 34, 36 auf den Randbereich 16 oder 18 dienen von Gewinde freigehaltene Schrägflächen 68 an den Beinenden. Durch über das Zahnprofil hinausragende Randbereiche 70 wird außerdem eine genauere Führung entlang der Seitenfläche des Randbereichs 16 bzw. 18 erreicht.
Zur Montage der erfindungsgemäßen Wandkonsole 10 mit Sicherungs­ einrichtung wird nach Anbringung des Dübels 1 einschließlich Aufnahmekopf 4 in der Wand 14 der Heizkörper 22 oder 24 mit seiner Aufhängevorrichtung 20, 120 und dem darin enthaltenen plattenförmigen Zwischenteil 8 auf den Aufnahmekopf 4 ge­ stellt, entweder mit der Fläche 9 auf den Boden der um­ laufenden Rille 5, oder auf eine andere geeignete Auflage­ fläche, die ein Abgleiten verhindert. Anschließend wird die Verriegelungseinrichtung 30 mit den beiden Beinen 34, 36 und ganz nach oben geschobenen Klemmbügel 42, so daß die beiden Beine auseinanderspreizbar sind, über einen Randbereich 16 oder 18, z.B. über den Sechskantexzenter mit den Nutungen 48 geschoben, gemäß Fig. 6 entlang der Außenfläche 72 des plattenförmigen Zwischenteils 8, von oben nach unten. Dabei wird die Verriegelungseinrichtung 30 mit den beiden Beinen und dem Steg soweit heruntergedrückt, bis dieser auf einer entsprechenden Oberkante 40 der Aufhängevorrichtung 20 gemäß Fig. 6 oder, bei einer Anordnung gemäß Fig. 8, auf die Oberkante einer angeschweißten Aufhängelasche 120 zu liegen kommt. Sobald dies geschehen ist, wird der verschiebliche Klemmbügel 42 heruntergedrückt, bis er mit seinem U-förmigen Einschnitt auf dem Kopf 4 des Dübels oder dem Dübelansatz 13 (Fig. 5) oder dem Dübel 1 selbst zu liegen kommt. Dabei werden die beiden Beine, sofern diese vorher noch abgespreizt waren, mit ihrer Zahnung oder Nutung in die entsprechende Zahnung oder Nutung des Dübelkopfes eingepreßt und damit verriegelt und gesichert, so daß ein Heraushebeln des Heiz­ körpers 22, 24 nun nicht mehr möglich ist.
Soll der Heizkörper 22, 24 dagegen wieder demontiert werden, wird der Klemmbügel 42 einfach wieder hochgezogen und beide Beine 34, 36 sind frei, sich von den Nuten 48 des Kopfes 4 weg und nach außen zu bewegen, entweder aufgrund eigener Vorspannung, oder durch entsprechende von außen aufgebrachte Kräfte. Die Verriegelungseinrichtung 30 kann damit abgehoben werden und damit auch die Halterung 20, 120 und damit der Heizkörper 22, 24 selber.
Wie aus Fig. 6 auch zu erkennen ist, sind die Nuten 48 am Sechskant 18 hier so angeordnet, daß sie an den zugehörigen Ecken dieser Sechskantflächen liegen, da man davon ausgehen muß, daß bei der Montage jeweils eine dieser sechs Sechs­ kantflächen horizontal am oberen Ende angeordnet sind, was bedeutet, daß die entsprechenden jeweils mit den Nuten 48 versehenen Ecken, die zu den Sechskantflächen um 30° verdreht sind, genau vertikal und damit parallel zu den Beinen der Verriegelungseinrichtung 30 liegen.
Die erfindungsgemäße Verriegelungsanordnung 30 ist aufgrund ihrer Konstruktion für verschiedenartige Höhen der Aufhänge­ laschen oder plattenförmigen Zwischenteile 8 verwendbar. Dies wird mittels der verhältnismäßig langen Zahnung der Innen­ kanten der Beine 34, 36 ermöglicht. Das gilt natürlich auch, wie unter Fig. 6 zu erkennen, für die Höhe H des platten­ förmigen Zwischenteils 8 mit der Außenfläche 72 der Aufhänge­ vorrichtung oder Aufhängelasche 20.
Fig. 10 zeigt einen im Spritzgußverfahren aus Kunststoff hergestellten Kopf 4 in einer Seitenansicht, der an die Verriegelungseinrichtung gemäß Fig. 1 bis 3 besonders gut angepaßt ist und anstelle des Kopfes gemäß der europäischen Patentschrift EP 01 43 922 B1 mit dem in dieser Patentschrift darge­ stellten Spreizdübel kombiniert werden kann, wobei der Spreizvorgang mittels eines in den Dübel weit hineinreichen­ den Schraubbolzens mit Senkkopf erfolgt, der in Fig. 10 angedeutet und mit der Bezugszahl 80 versehen ist. Er reicht durch eine ex­ zentrische Bohrung 82 hindurch in den rohrförmigen Dübel 1 hinein, der mit seinem geschlitzten Rohrende 84 in eine Ringausnehmung 86 des Kopfes 4 einschiebbar ist, siehe Fig. 10 und 11, die zur Bohrung 82 koaxial liegt. Das Rohrende 84 ist innerhalb dieser Ringausnehmung 86 verdrehbar, solange die Schraube 80 noch nicht fest angezogen ist. Der Randbereich 16 des Kopfes 4 gemäß Fig. 10, 11 und 12 ist sechskantförmig mit Sechskantflächen 87 und abgeflachten Ecken 88. Die Lauffläche 6 ist ebenfalls ein Sechskant, jedoch mit scharfen Ecken 90 zwischen den Sechskantflächen 89, die parallel zu den zu­ gehörigen Sechskantflächen 87 des Randbereichs 16 verlaufen, siehe Fig. 12.
Der Randbereich 18 besitzt praktisch Zwölfkantform, wobei sich gezahnte Kanten 9 mit ungezahnten, leicht nach innen gerundeten Kanten 92 abwechseln, wobei die gezahnten Kanten 91 in Richtung der Ecken 88 bzw. 90 und die ungezahnten Kanten 92 in Richtung der Sechseckkanten 87 bzw. 89 liegen.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 10 bis 12 besitzt direkt anschließend an den Randbereich 18 einen Randbereich 93 mit ähnlichem Querschnitt wie der Randbereich 16, aber kleinerem Durchmesser (entsprechend einer Schlüsselweite von 24 mm), während der Randbereich 16 eine Schlüsselweite von 27 mm aufweist: Es kann so mit 24er- oder 27er-Schlüsseln die Ni­ vellierung vorgenommen werden.
Fig. 11 läßt eine gußtechnische zweckmäßige Einsenkung 94 erkennen, Fig. 12 eine Rechteckschlitzeinsenkung 95, die die Aufnahme eines Schraubenziehers erlaubt, wenn der Kopf 4 von vorn zugänglich ist.

Claims (12)

1. Wandkonsole (10) zum Befestigen und Nivellieren von Gegenständen wie Heizkörpern (22, 24) Wandplatten und dgl. mit hinten angeordneten Aufhängevorrichtungen (20, 120, 220), wobei die Wandkonsole (10) einen in der Wand (14) verklemmbaren Dübel oder dgl. (1) sowie einen von der Wandebene (14) vorspringenden, gegenüber dem Dübel (1) verdrehbaren Aufnahmekopf (4) mit einer exzent­ rischen, insbesondere ein Mehrkantprofil bildenden Lauffläche (6) umfaßt, wobei die Lauffläche (6) insbesondere den Boden einer umlaufenden Rille (5) bildet und von die Lauffläche (6) überragenden Randbereichen (16, 18) mit profiliertem Umfang (48) begrenzt wird, und wobei die Aufhängevorrichtungen (20, 120, 220) ein plattenförmiges Zwischen­ teil (8) mit Unterkante (9) aufweist, das mit dieser Unterkante (9) in die Rille (5) einschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandkonsole (10) eine Verriegelungseinrichtung (30) mit einem Steg (32) sowie mit von diesem Steg (32) ausgehenden, den profilierten Umfang (48) der Randbereiche (16 bzw. 18) umgreifenden und diese in Eingriff nehmenden Beinen (34, 36) auf­ weist, wobei der Steg (32) oder ein von dem Steg (32) ausgehender Teil (38) das plattenförmige Zwischenteil (8) arretierend in Eingriff nimmt.
2. Wandkonsole nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der profilierte Umfang (48) gezahnt ist und die Innen­ seiten (44, 46) der Beine (34, 36) der Verriegelungs­ einrichtung (30) ebenfalls eine Zahnung (44) aufweisen.
3. Wandkonsole nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der profilierte Umfang (48) ein Mehrkant-, wie Sechs­ kantprofil aufweist, und daß zu­ mindest ein Teil der sich gegenüberliegenden Mehrkant­ flächen oder auch deren Eckbereiche gezahnt sind.
4. Wandkonsole nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (32) einen Vorsprung oder Haken (38) bildet, der in einen Einschnitt oder Aus­ schnitt (140) des plattenförmigen Zwischenteils (8) verriegelnd eingreift oder eine Oberkante (40) dieses Zwischenteils (8) umfaßt, oder daß der Steg (32) eine Einsenkung oder Ausschnitt zur Aufnahme eines vorspringenden Teils des Zwischenteils (8) aufweist.
5. Wandkonsole nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Beine (34, 36) ein Klemm­ bügel (42) aufschiebbar ist.
6. Wandkonsole nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Beine (34, 36) Führungen (50) zur entlang der Beine (34, 36) verschieblichen Lagerung des Klemmbügels (42) bilden.
7. Wandkonsole nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen (50) beidendig Anschläge (60, 62) zur Begrenzung der Bewegung des Klemmbügels (42) in den Führungen (50) aufweisen.
8. Wandkonsole nach einem der Ansprüche 5 bis 7 dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmbügel (42) einen Bügelsteg (32) aufweist, der einen U-förmigen Einschnitt (64) zur Aufnahme des Kopfprofils aufweist.
9. Wandkonsole nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügelsteg (32) einen U-förmigen Einschnitt sowohl in Richtung der Stegebene wie auch senkrecht zu der Stegebene aufweist.
10. Wandkonsole nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß von den profilierten oder gezahnten Innenkanten (44, 46) der Beine (34, 36) eine die Profi­ lierung oder Zahnung überragende Kante (70) ausgeht.
11. Wandkonsole nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die profilierten oder gezahnten Innenkanten (44, 46) am Ende der Beine (34, 36) in eine keilförmige Auflauffläche (68) übergehen.
12. Wandkonsole nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die die Verriegelungseinrichtung (30) und/oder die den Dübelkopf bildenden Teile aus ge­ spritztem Kunststoff bestehen.
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