DE3839495C2 - - Google Patents
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D5/00—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
- B65D5/42—Details of containers or of foldable or erectable container blanks
- B65D5/64—Lids
- B65D5/66—Hinged lids
- B65D5/6697—Separate lids attached to the container body by a hinge element
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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- B65D5/32—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper having bodies formed by folding and interconnecting two or more blanks
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-
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Description
Der Erfindung betrifft eine Verpackung aus Karton
od. dgl., wie sie aus dem DE-GM 73 24 144 bekannt ist.
Diese Verpackung ist aus einem Bodenteil und einem
Deckelteil, die jeweils aus einem einteiligen Zuschnitt
bestehen, hergestellt, bei dem das Bodenteil einen Boden
aufweist, an welchem über vier Faltlinien jeweils eine
nach oben stehende kurze Wand angelenkt ist und das
Deckelteil eine Deckelfläche und an dieser angelenkt vier
nach unten stehende Wände aufweist, die durch an die
Seitenwände angelenkte Laschen verbunden sind und die
Wände des Deckelteils die Wände des Bodenteils beim
Verschließen der Verpackung kappenförmig übergreifen.
Auch aus der FR-PS 25 67 488 und der US-PS 25 65 053 ist
eine derartige Verpackung bekannt, wobei die US-PS 25 65 053 schlitzförmige Ausnehmungen zum Verriegeln von Deckel- und Bodenteil aufweist.
Alle diese Verpackungen sind zwar sehr stabil und geben dem
verpackten Gut einen guten Schutz. Ihr Unterteil läßt
sich jedoch nicht flachlegen, wodurch die Entnahme des
Füllgutes erschwert ist.
Aus dem DE-GM 86 11 548 ist darüber hinaus eine
Verpackung bekanntgeworden, bei der Boden- und
Deckelteil aus einem einzigen gemeinsamen Zuschnitt
hergestellt sind. Zum Öffnen der Verpackung kann ein
Abschnitt der Deckelfläche herausgetrennt werden, wodurch
das Füllgut abschnittsweise nach oben herausgenommen
werden kann.
Von einem derartigen Stand der Technik ausgehend, liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, für ein empfindliches
Gut eine ausreichend stabile Verpackung aus Karton
od. dgl. mit Originalitätsverschluß zu schaffen, die ein
leichtes, schonendes Entnehmen des verpackten Gutes
sowohl in Teilen als auch als Ganzes gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst mit einer
Verpackung aus Karton od. dgl., mit einem Bodenteil und
einem Deckelteil, die jeweils aus einem einteiligen
Zuschnitt hergestellt sind, bei dem das Bodenteil einen
Boden aufweist und daran über vier Faltlinien jeweils
eine nach oben stehende kurze Wand angelenkt ist und das
Deckelteil eine Deckelfläche und an dieser angelenkt vier
nach unten stehende Wände aufweist, die durch an die
Seitenwände angelenkte Laschen verbunden sind und die
Wände des Deckelteils die Wände des Bodenteils beim
Verschließen der Verpackung kappenförmig übergreifen,
wobei die vordere und hintere Wand des Deckelteils durch
eine parallel zur Deckelfläche verlaufende Faltlinie in
zwei Abschnitte unterteilt ist, von denen der untere
Abschnitt der vorderen Wand einen parallel zur Faltlinie
verlaufenden Aufreißstreifen aufweist und der unterhalb
des Aufreißstreifens liegende Teil der vorderen Wand und
der untere Abschnitt der hinteren Wand mit der jeweiligen
hochgefalteten Wand des Bodenteils durch Kleben verbunden
ist und wobei die beiden Seitenwände des Deckelteils in
Abstand mit je zwei schlitzförmigen Ausnehmungen versehen
sind, in welche die zugehörigen Abschnitte der
Seitenwände des Bodenteils verriegelbar sind.
Dadurch ist es möglich, die Wände des Bodenteils sehr niedrig und damit
materialsparend auszubilden und trotzdem einen sicheren
Verschluß an allen vier Seiten der Verpackung zu
erhalten. Die Faltlinie in der vorderen und hinteren Wand des
Deckelteils erleichtert vor allem das Verschließen der Verpackung, da
damit das Deckelteil einfach über das Bodenteil gestülpt
werden kann, worauf der untere Abschnitt um die Faltlinie
nach oben umgebogen, mit Klebemittel versehen und wieder
nach unten gegen die Wand des Bodenteils gedrückt werden kann. Zum
Öffnen der Verpackung braucht dann nur der
Aufreißstreifen entfernt werden, und die Verpackung kann
durch einfaches Nachhintenklappen des Deckelteils
vollständig geöffnet werden. Da die Wände des Bodenteils
nicht miteinander verbunden sind, ist zumindest die
vordere flachlegbar, so daß ein leichtes Entnehmen des
verpackten Gutes gewährleistet ist. Besonders günstig ist
dies beim Einsatz dieser Verpackung für das Verpacken von
Torten oder ähnlichen Gütern, die dann stückweise
entnehmbar sind.
Das Zurückklappen des Deckelteils nach dem Entfernen des
Aufreißstreifens wird dabei noch weiter erleichtert,
dadurch, daß die hintere Wand des Deckelteils mittels
einer horizontal verlaufenden Faltlinie in zwei
Abschnitte unterteilt ist, von denen der untere mit der
zugehörigen Wand des Bodenteils verklebt ist.
Sehr vorteilhaft ist es auch, wenn die
schlitzförmigen Ausnehmungen in den Seitenwänden des
Deckelteils dreieckförmig ausgebildet sind.
Dadurch wird das Einfädeln der Wände in diese
Ausnehmungen beim Aufstülpen des Deckelteils ganz
wesentlich erleichtert, ohne daß die gegenseitige
Abstützung beider Wandteile aneinander negativ
beeinträchtigt wird.
Zwischen den Ausnehmungen wird dabei ein Stück der
Wand des Bodenteils sichtbar, das mit einer Codierung
versehen werden kann.
Weiterhin sehr vorteilhaft ist es, wenn
die Seitenwände des Bodenteils mit einer
Ausnehmung versehen sind, die zwischen den beiden
schlitzförmigen Ausnehmungen des Deckelteils angeordnet
sind.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines
Ausführungsbeispiels veranschaulicht. Dabei zeigt
Fig. 1 ein schematisches Ablaufdiagramm der
Herstellung einer Verpackung aus Boden und
Deckelteil,
Fig. 2 eine schaubildliche Darstellung der
einzelnen Bauteile in ihren
Entwicklungsstufen,
Fig. 3 ein Schaubild der fertigen, gefüllten und
verschlossenen Packung,
Fig. 4 einen Ausschnitt der Fig. 3 in etwas
geänderter Form und
Fig. 5 eine schaubildliche Darstellung der wieder
geöffneten Verpackung.
In Fig. 1 ist der maschinelle Ablauf der Herstellung
einer Verpackung dargestellt, die aus einem Bodenteil 1
und einem Deckelteil 2 besteht, die jeweils aus einem
einteiligen Zuschnitt aus Karton hergestellt sind.
Das Bodenteil 1 besteht aus dem eigentlichen Boden 3, an
dem über Faltlinien 4 jeweils eine Wand 5 angelenkt ist.
Das Deckelteil 2 weist eine Deckelfläche 6 auf, an der
zwei Seitenwände 7 sowie eine vordere Wand 8 und eine
hintere Wand 9 angeformt sind. An den beiden Seitenwänden
7 sind darüber hinaus seitlich je zwei
Verbindungsstreifen 10 angeformt, mit welchen die
Seitenwände 7 mit den beiden anderen Wänden 8 und 9
vereinigt werden. Die vordere und die hintere Wand 8 und
9 sind durch eine horizontal verlaufende Faltlinie 11
bzw. 12 in zwei Abschnitte 8a, 8b bzw. 9a, 9b unterteilt.
Zum Herstellen der Verpackung werden gleichzeitig das
Bodenteil 1 und das Deckelteil 2 aufgerichtet; am
Deckelteil werden zuerst die beiden Seitenwände 7
hochgefaltet und dann die vordere Wand 8 und die hintere
Wand 9 auf diese aufgefaltet und mit dem Verbindungsstreifen 10
miteinander
verklebt. Das Deckelteil 2 wird dann gedreht und über das
zuvor aufgerichtete und befüllte Bodenteil 1 gestülpt. Am
Bodenteil 1 werden dazu die beiden seitlichen Wände 5 um
die Faltlinien 4 nach oben umgefaltet, dann wird das zu
verpackende Gut - im vorliegenden Ausführungsbeispiel
eine Torte - von vorne auf den Boden 3 aufgeschoben.
Sodann erfolgt das Vereinigen von Deckelteil 2 und
Bodenteil 1, wobei die unteren Abschnitte 8b, 9b von vorderer und
hinterer Wand nach außen abgebogen werden. Daraufhin
werden die vorderen und hinteren Wände 5 des Bodenteils 1
nach oben umgefaltet und mit den wieder nach unten
gefalteten unteren Abschnitten 8a, 9b der Wände des Deckelteils 2
verklebt.
In Fig. 2 sind die beiden Bauteile der Verpackung
schaubildlich und in größerem Maßstab dargestellt, dabei
ist von dem bereits aufgerichteten Deckelteil 2
ausgegangen (I), während das Bodenteil 1 in der ersten
Stufe I noch flach liegt. In Stufe II sind am Bodenteil 1
die seitlichen Wände 5 bereits nach oben gefaltet, und
das nicht dargestellte Einschieben des Füllgutes steht
unmittelbar bevor. Das Deckelteil 2 ist in Stufe II
bereits gedreht, und die unteren Abschnitte 8b, 9b der vorderen
und hinteren Wand 8 und 9 sind seitlich nach außen
gefaltet.
In Stufe III sind die beiden Bauteile bereits
übereinandergestülpt, während in Stufe IV das
Zurückfalten der unteren Abschnitte 8b, 9b der beiden Wände 8
und 9 und die Verklebung 8c, 9b mit den entsprechenden Wänden 5 des
Bodenteils 1 erfolgt.
Bei der Darstellung in Fig. 3 ist der untere Abschnitt
der vorderen Wand 8 zwischen der Faltlinie 11 und der
nicht sichtbaren Klebenaht mit einem Aufreißstreifen 13
versehen, der durch zwei Perforationslinien 14 und 15
begrenzt ist. Darüber hinaus sind die beiden Seitenwände
7 jeweils mit zwei schlitzförmigen Ausnehmungen 16
versehen, die am unteren Rand der Seitenwände beginnen
und bis zur oberen Kante der Wände 5 des Bodenteils 1 reichen. Der
zwischen den Ausnehmungen 16 liegende Abschnitt der
Seitenwand 7 liegt dabei hinter der Wand 5, während die
übrige Seitenwand 7 vor der Wand 5 liegt. Dadurch ist die
Seitenwand 7 und die Wand 5 sehr wirkungsvoll miteinander
verriegelt. Darüber hinaus ist ein Abschnitt der Wand 5 des Bodenteils 1
an dieser Stelle sichtbar und kann eine Codierung, wie
beispielsweise das Verfallsdatum, tragen.
In Fig. 4 ist dieser Abschnitt der Seitenwand 7 mit der
teilweise sichtbaren Wand 5 sowie einer Codierung in Form
eines Datums dargestellt. Die Ausnehmungen 16 in der
Seitenwand 7 sind dabei dreieckförmig ausgebildet,
wodurch ein besonders leichtes Eingleiten der Wand 5 in
diese Ausnehmungen 16 gewährleistet ist.
In Fig. 5 ist die mit einer Torte 17 gefüllte Verpackung
durch Entfernen des Aufreißstreifens geöffnet und das
Deckelteil 2 scharnierartig nach hinten geklappt. Die
Torte kann dabei ganz oder in Teilstücken ohne jede Mühe
entnommen werden. Bei dem Beispiel in Fig. 5 sind die
beiden Wände 5 in dem zwischen den beiden
Ausnehmungen 16 liegenden Abschnitt selbst mit einer
Ausnehmung 18 versehen, durch welche ein noch besserer
Halt zwischen der Seitenwand 7 und der Wand 5 erzielt wird.
Claims (3)
1. Verpackung aus Karton od. dgl., mit einem Bodenteil (1)
und einem Deckelteil (2), die jeweils aus einem
einteiligen Zuschnitt hergestellt sind, bei dem das
Bodenteil (1) einen Boden (3) aufweist, und daran über
vier Faltlinien (4) jeweils eine nach oben stehende
kurze Wand (5) angelenkt ist und das Deckelteil (2)
eine Deckelfläche (6) und an dieser angelenkt vier
nach unten stehende Wände (7, 8, 9) aufweist, die durch
an die Seitenwände (7) angelenkte Laschen (10)
verbunden sind und die Wände (7, 8, 9) des
Deckelteils (2) die Wände (5) des Bodenteils (1) beim
Verschließen der Verpackung kappenförmig übergreifen,
wobei die vordere und hintere Wand (8, 9) des
Deckelteils (2) durch eine parallel zur
Deckelfläche (6) verlaufende Faltlinie (11, 12) in zwei
Abschnitte (8a, 8b, 9a, 9b) unterteilt ist, von denen der
untere Abschnitt (8b) der vorderen Wand (8) einen
parallel zur Faltlinie (11) verlaufenden
Aufreißstreifen (13) aufweist und der unterhalb des
Aufreißstreifens (13) liegende Teil (8c) der vorderen
Wand (8) und der untere Abschnitt (9b) der hinteren
Wand (9) mit der jeweiligen hochgefalteten Wand (5) des
Bodenteils (1) durch Kleben verbunden ist und wobei
die beiden Seitenwände (7) des Deckelteils (2) in
Abstand mit je zwei schlitzförmigen Aufnehmungen (16)
versehen sind, in welche die zugehörigen Abschnitte
der Seitenwände (5) des Bodenteils (1) verriegelbar
sind.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die schlitzförmigen Ausnehmungen (16) in den
Seitenwänden (7) des Deckelteils (2) dreieckförmig
ausgebildet sind.
3. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwände (5) des Bodenteils (1) mit einer
Ausnehmung (18) versehen sind, die zwischen den beiden
schlitzförmigen Ausnehmungen (16) des Deckelteils (2)
angeordnet sind.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19883839495 DE3839495A1 (de) | 1988-11-23 | 1988-11-23 | Verpackung aus karton mit einem bodenteil und einem deckelteil |
FR8915245A FR2639322B1 (fr) | 1988-11-23 | 1989-11-21 | Emballage en carton comportant une partie formant fond et une partie formant couvercle |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19883839495 DE3839495A1 (de) | 1988-11-23 | 1988-11-23 | Verpackung aus karton mit einem bodenteil und einem deckelteil |
Publications (2)
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DE3839495A1 DE3839495A1 (de) | 1990-05-31 |
DE3839495C2 true DE3839495C2 (de) | 1991-10-17 |
Family
ID=6367693
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19883839495 Granted DE3839495A1 (de) | 1988-11-23 | 1988-11-23 | Verpackung aus karton mit einem bodenteil und einem deckelteil |
Country Status (2)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3839495A1 (de) |
FR (1) | FR2639322B1 (de) |
Cited By (2)
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EP1942060A1 (de) | 2007-01-08 | 2008-07-09 | hvb Innova AG | Verpackungsbehälter und Verfahren zu seiner Herstellung |
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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1988
- 1988-11-23 DE DE19883839495 patent/DE3839495A1/de active Granted
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1989
- 1989-11-21 FR FR8915245A patent/FR2639322B1/fr not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
FR2639322B1 (fr) | 1992-07-03 |
FR2639322A1 (fr) | 1990-05-25 |
DE3839495A1 (de) | 1990-05-31 |
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