DE3839495A1 - Verpackung aus karton mit einem bodenteil und einem deckelteil - Google Patents
Verpackung aus karton mit einem bodenteil und einem deckelteilInfo
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Description
Der Erfindung betrifft eine Verpackung aus Karton
od.dgl., mit einem Bodenteil und einem Deckelteil, die
jeweils aus einem einteiligen Zuschnitt hergestellt sind.
Bei den bekannten Verpackungen dieser Art sind die Boden-
und Deckelteile im wesentlichen gleich hoch, um dem
Deckelteil einen sicheren Halt und damit der Verpackung
eine ausreichende Stabilität zu geben. Dadurch ergibt
sich aber ein sehr hoher Materialverbrauch. Diese Art der
Verpackung läßt sich zwar sehr leicht öffnen, bietet
dabei aber keinerlei Schutz gegen unbefugtes Öffnen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung
der eingangs genannten Art zu schaffen, die dem zu
verpackenden Gut einen weitgehenden Schutz bietet, dabei
aber mit möglichst wenig Material auskommt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
das Bodenteil einen Boden enthält, an dessen vier freien
Kanten jeweils ein nach oben stehender Lappen angeformt
ist, und daß das Deckelteil eine Deckelfläche und vier an
dieser angeformte und nach unten stehende Wände aufweist,
wobei die Wände des Deckelteils die Lappen des Bodenteils
übergreifen, und daß die vordere und die hintere Wand an
ihrem unteren Ende mit dem jeweiligen Lappen durch Kleben
verbunden sind, während die beiden seitlichen Wände mit
je zwei schlitzförmigen Ausnehmungen versehen sind, in
welche die zugehörigen Lappen des Bodenteils eingreifen.
Dadurch ist es möglich, die Lappen sehr niedrig und damit
materialsparend auszubilden und trotzdem einen sicheren
Verschluß an allen vier Seiten der Verpackung zu
erhalten.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Verpackung liegt darin, daß die vordere Wand des
Deckelteils durch eine horizontal verlaufende Faltlinie
in zwei Abschnitte unterteilt ist, von denen der untere
mit einem durch Perforationslinien od.dgl. abgeteilten
Aufreißstreifen versehen ist, der horizontal über den
ganzen Abschnitt verläuft und zwischen der Faltlinie und
der Klebeverbindung liegt.
Diese Faltlinie erleichtert vor allem das Verschließen
der Verpackung, da damit das Deckelteil einfach über das
Bodenteil gestülpt werden kann, worauf der untere
Abschnitt um die Faltlinie nach oben umgebogen, mit
Klebemittel versehen und wieder nach unten gegen den
Lappen gedrückt werden kann. Zum Öffnen der Verpackung
braucht dann nur der Aufreißstreifen entfernt werden, und
die Verpackung kann durch einfaches Nachhintenklappen des
Deckelteils vollständig geöffnet werden. Da die Lappen
des Bodenteils nicht miteinander verbunden sind, ist
zumindest der vordere flachlegbar, so daß ein leichtes
Entnehmen des verpackten Gutes gewährleistet ist.
Besonders günstig ist dies beim Einsatz dieser Verpackung
für das Verpacken von Torten oder ähnlichen Gütern, die
dann stückweise entnehmbar sind.
Das Zurückklappen des Deckelteils nach dem Entfernen des
Aufreißstreifens wird noch weiter erleichtert, wenn
erfindungsgemäß auch die hintere Wand des Deckelteils
mittels einer horizontal verlaufenden Faltlinie in zwei
Abschnitte unterteilt ist, von denen der untere mit dem
zugehörigen Lappen des Bodenteils verklebt ist.
Sehr vorteilhaft ist es auch, wenn erfindungsgemäß die
schlitzförmigen Ausnehmungen in den seitlichen Wänden des
Deckelteils dreieckförmig ausgebildet sind.
Dadurch wird das Einfädeln der Lappen in diese
Ausnehmungen beim Aufstülpen des Deckelteils ganz
wesentlich erleichtert, ohne daß die gegenseitige
Abstützung von Lappen und Wänden aneinander negativ
beeinträchtigt wird.
Zwischen den Ausnehmungen wird dabei ein Stück des
Lappens des Bodenteils sichtbar, der gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung mit einer
Codierung versehen ist.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines
Ausführungsbeispiels veranschaulicht. Dabei zeigen:
Fig. 1 ein schematisches Ablaufdiagramm der
Herstellung einer Verpackung aus Boden und
Deckelteil,
Fig. 2 eine schaubildliche Darstellung der
einzelnen Bauteile in ihren Entwicklungsstufen,
Fig. 3 ein Schaubild der fertigen, gefüllten und
verschlossenen Packung
Fig. 4 einen Ausschnitt der Fig. 3 in etwas
geänderter Form und
Fig. 5 eine schaubildliche Darstellung der wieder
geöffneten Verpackung.
In Fig. 1 ist der maschinelle Ablauf der Herstellung
einer Verpackung dargestellt, die aus einem Bodenteil 1
und einem Deckelteil 2 besteht, die jeweils aus einem
einteiligen Zuschnitt aus Karton hergestellt sind.
Das Bodenteil 1 besteht aus dem eigentlichen Boden 3, an
dessen freien Kanten 4 jeweils ein Lappen 5 angeformt
ist. Das Deckelteil 2 weist eine Deckelfläche 6 auf, an
der zwei Seitenwände 7 sowie eine vordere Wand 8 und eine
hintere Wand 9 angeformt sind. An den beiden Seitenwänden
7 sind darüber hinaus seitlich je zwei
Verbindungsstreifen 10 angeformt, mit welchen die
Seitenwände 7 mit den beiden anderen Wänden 8 und 9
vereinigt werden. Die vordere und die hintere Wand 8 und
9 sind durch eine horizontal verlaufende Faltlinie 11
bzw. 12 in zwei Abschnitte unterteilt.
Zum Herstellen der Verpackung werden gleichzeitig das
Bodenteil 1 und das
Deckelteil 2 aufgerichtet; am Deckelteil werden zuerst
die beiden Seitenwände 7 hochgefaltet und dann die
vordere Wand 8 und die hintere Wand 9 auf diese
aufgefaltet und in ihrem an der Deckelfläche 6
angeordneten Abschnitt miteinander verklebt. Das
Deckelteil 2 wird dann gedreht und über das zuvor
aufgerichtete und befüllte Bodenteil 1 gestülpt. Am
Bodenteil werden dazu die beiden seitlichen Lappen 5 um
die Kanten 4 nach oben umgefaltet, dann wird das zu
verpackende Gut - im vorliegenden Ausführungsbeispiel
eine Torte - von vorne auf den Boden 3 aufgeschoben.
Sodann erfolgt das Vereinigen von Deckelteil und
Bodenteil, wobei die unteren Abschnitte von vorderer und
hinterer Wand nach außen abgebogen werden. Daraufhin
werden die vorderen und hinteren Lappen des Bodenteils
nach oben umgefaltet und mit den wieder nach unten
gefalteten unteren Abschnitten der Wände des Deckelteils
verklebt.
In Fig. 2 sind die beiden Bauteile der Verpackung
schaubildlich und in größerem Maßstab dargestellt, dabei
ist von dem bereits aufgerichteten Deckelteil 2
ausgegangen (I), während das Bodenteil in der ersten
Stufe (I) noch flach liegt. In Stufe II sind am Bodenteil
die seitlichen Lappen 5 bereits nach oben gefaltet, und
das nicht dargestellte Einschieben des Füllgutes steht
unmittelbar bevor. Das Deckelteil 2 ist in Stufe II
bereits gedreht, und die unteren Abschnitte der vorderen
und hinteren Wand 8 und 9 sind seitlich nach außen
gefaltet.
In Stufe III sind die beiden Bauteile bereits
übereinander gestülpt, während in Stufe IV das
Zurückfalten der unteren Abschnitte der beiden Wände 8
und 9 und deren Verkleben mit den entsprechenden Lappen
erfolgt.
Bei der Darstellung in Fig. 3 ist der untere Abschnitt
der vorderen Wand 8 zwischen der Faltlinie 11 und der
nicht sichtbaren Klebenaht mit einem Aufreißstreifen 13
versehen, der durch zwei Perforationslinien 14 und 15
begrenzt ist. Darüber hinaus sind die beiden Seitenwände
7 jeweils mit zwei schlitzförmigen Ausnehmungen 16
versehen, die am unteren Rand der Seitenwände beginnen
und bis zur oberen Kante der Lappen 5 reichen. Der
zwischen den Ausnehmungen liegende Abschnitt der
Seitenwand liegt dabei hinter dem Lappen 5, während die
übrige Seitenwand vor dem Lappen liegt. Dadurch sind die
Seitenwand und der Lappen sehr wirkungsvoll miteinander
verriegelt. Darüber hinaus ist ein Abschnitt des Lappens
an dieser Stelle sichtbar und kann eine Codierung, wie
beispielsweise das Verfallsdatum, tragen.
In Fig. 4 ist dieser Abschnitt der Seitenwand 7 mit dem
teilweise sichtbaren Lappen sowie einer Codierung in Form
eines Datums dargestellt. Die Ausnehmungen 16 in der
Seitenwand 7 sind dabei dreieckförmig ausgebildet,
wodurch ein besonders leichtes Eingleiten des Lappens in
diese Ausnehmungen gewährleistet ist.
In Fig. 5 ist die mit einer Torte 17 gefüllte Verpackung
durch Entfernen des Aufreißstreifens geöffnet und das
Deckelteil 2 scharnierartig nach hinten geklappt. Die
Torte kann dabei ganz oder in Teilstücken ohne jede Mühe
entnommen werden. Bei dem Beispiel in Fig. 5 sind die
beiden Seitenwände in dem zwischen den beiden
Ausnehmungen liegenden Abschnitt selbst mit einer
Ausnehmung 18 versehen, durch welche ein noch besserer
Halt zwischen der Seitenwand und dem Lappen erzielt wird.
Claims (5)
1. Verpackung aus Karton od.dgl., mit einem
Bodenteil und einem Deckelteil, die jeweils aus einem
einteiligen Zuschnitt hergestellt sind, dadurch
gekennzeichnet, daß das Bodenteil (1) einen Boden (3)
enthält, an dessen vier freien Kanten (4) jeweils ein
nach oben stehender Lappen (5) angeformt ist, und daß das
Deckelteil (2) eine Deckelfläche (6) und vier an dieser
angeformte und nach unten stehende Wände (7, 8, 9)
aufweist, wobei die Wände des Deckelteils die Lappen (5)
des Bodenteils (1) übergreifen, und daß die vordere und
die hintere Wand (8, 9) an ihrem unteren Ende mit dem
jeweiligen Lappen (5) durch Kleben verbunden sind,
während die beiden seitlichen Wände (7) mit je zwei
schlitzförmigen Ausnehmungen (16) versehen sind, in
welche die zugehörigen Lappen (5) des Bodenteils
eingreifen.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die vordere Wand (8) des Deckelteils
(2) durch eine horizontal verlaufende Faltlinie (11) in
zwei Abschnitte unterteilt ist, von denen der untere mit
einem durch Perforationslinien (14, 15) od.dgl.
abgeteilten Aufreißstreifen (13) versehen ist, der
horizontal über den ganzen Abschnitt verläuft und
zwischen der Faltlinie und der Klebeverbindung liegt.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß auch die hintere Wand (9) des
Deckelteils (2) mittels einer horizontal verlaufenden
Faltlinie (12) in zwei Abschnitte unterteilt ist, von
denen der untere mit dem zugehörigen Lappen (5) des
Bodenteils (1) verklebt ist.
4. Verpackung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die schlitzförmigen Ausnehmungen (16)
in den seitlichen Wänden (7) des Deckelteils (2)
dreieckförmig ausgebildet sind.
5. Verpackung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß einer der
seitlichen Lappen (5) des Bodenteils (1) zwischen den
beiden schlitzförmigen Ausnehmungen (16) des Deckelteils
(2) mit einer Codierung versehen ist.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19883839495 DE3839495A1 (de) | 1988-11-23 | 1988-11-23 | Verpackung aus karton mit einem bodenteil und einem deckelteil |
FR8915245A FR2639322B1 (fr) | 1988-11-23 | 1989-11-21 | Emballage en carton comportant une partie formant fond et une partie formant couvercle |
Applications Claiming Priority (1)
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DE19883839495 DE3839495A1 (de) | 1988-11-23 | 1988-11-23 | Verpackung aus karton mit einem bodenteil und einem deckelteil |
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DE3839495A1 true DE3839495A1 (de) | 1990-05-31 |
DE3839495C2 DE3839495C2 (de) | 1991-10-17 |
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ID=6367693
Family Applications (1)
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DE19883839495 Granted DE3839495A1 (de) | 1988-11-23 | 1988-11-23 | Verpackung aus karton mit einem bodenteil und einem deckelteil |
Country Status (2)
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FR (1) | FR2639322B1 (de) |
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Legal Events
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
D2 | Grant after examination | ||
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8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: 4 P NICOLAUS KEMPTEN GMBH, 8960 KEMPTEN, DE |
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