DE3828903C2 - - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sammelvorrichtung für
Blutbestandteile mit den im Oberbegriff des Anspruch 1
angegebenen Merkmalen.
Bei Vorrichtungen zum Trennen und Sammeln von Blutbestandteilen,
z. B. Zentrifugen, muß das Eintreten von Bakterien
und dergl. in die Sammelbeutel für die aus dem Spenderblut
abgetrennten Blutbestandteile verhindert werden. Bei manchen
bekannten Blutzentrifugenanlagen wird zu diesem Zweck für
jeden Blutspender ein Einmal-Schlauchleitungssatz verwendet,
mit dem Beutel mit einem gerinnungshemmenden Mittel und
einer Primer- oder Vorfüllungs-Salzlösung gleich fest verbunden
sind, und der anschließend mitsamt den Resten der
Flüssigkeiten in den Beuteln weggeworfen wird. Dieser Wegwerfsatz
mit den gefüllten Beuteln erfüllt zwar die Sterilitätsanforderungen,
nimmt jedoch wegen der gefüllten Beutel viel
Lagerraum in Anspruch und ist auch unwirtschaftlich, wenn
die Mengen des Gerinnungshemmungsmittels und der Salzlösung
bei einer Blutspende nicht aufgebraucht werden oder nicht
reichen, so daß ein weiterer Wegwerfsatz hergenommen werden
muß. Ähnliches gilt für eine aus der US-PS 41 46 172
bekannten Vorrichtung, bei welcher von einem Patienten entnommenes
Blut behandelt und ihm anschließend wieder zugeführt
wird.
Ferner ist es aus dem DE-GM 84 06 463 U1 bekannt, bei einem
mit einem Blutentnahmeschlauch versehenen Blutentnahmebeutel
eine zusätzliche Einfüllöffnung des Beutels mit einem
Sterilfilter zu versehen, welches eine mikroporöse Membran
mit einem durchschnittlichen Porendurchmesser bis zu 0,2 µm
aufweist und mit einer abnehmbaren Schutzkappe steril verschließbar
ist. Durch dieses Sterilfilter wird während einer
Blutentnahme Stabilisatorlösung proportional zur Spendermenge
in den Entnahmebeutel hinzudosiert. Gemäß einer
Variante kann das Sterilfilter statt am Beutel selbst auch
über ein Dreiwegestück an den Blutentnahmeschlauch nahe der
Kanüle angeschlossen werden.
Aus der WO 86/04818 ist ferner ein Blutübertragungssystem
mit Plastikbeuteln und Schläuchen bekannt, die mit Hilfe
spezieller Verbindungsstücke zu einer gewünschten Konfiguration
zusammengesteckt werden können. Ein Bestandteil
dieses Systems wird auch durch ein ein Sterilisationsfilter
enthaltendes Schlauchstück gebildet, an dessen einem Ende
ein Einstechdorn und an dessen anderem Ende ein den Gegenstand
dieser bekannten Anmeldung bildendes Verbindungsstück
vorgesehen ist. Mit Hilfe dieses Schlauchstückes lassen sich
an das sterile Schlauchsystem Behälter anschließen, deren
Sterilität nicht von vornherein gewährleistet ist.
Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Angabe von Versand-
und Lagerungsaufwand einsparenden Maßnahmen, welche den
Anschluß einer Sammelvorrichtung und einer Zentrifuge für
Blutbestandteile an Behälter mit Zusatzflüssigkeit im Bedarfsfalle
anzuschließen gestatten, ohne daß Bakterien in das
Leitungssystem der Zentrifuge und der Sammelvorrichtung für
die Blutbestandteile gelangen können. Diese Aufgabe wird
durch die im Kennzeichenteil des Anspruchs 1 angegebenen
Merkmale gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß das Wegwerfschlauchsystem
nur auf die Schläuche selbst beschränkt bleibt, ohne die
Behälter mit den Zusatzmitteln einzuschließen, die daher
mehrfach verwendet und aufgebraucht, also wirtschaftlicher
ausgenutzt werden können. Vorteile ergeben sich auch aus der
Lagerhaltung, da das Schlauchsystem ohne die Flüssigkeitsbehälter
sehr viel weniger Raum einnimmt und Platz benötigt.
Im Gegensatz zu Sterilsystemen, bei denen die Zusatzmittelbehälter
fest in das Schlauchsystem integriert sind und die
somit selbst auch nur einmal benutzt werden können, gestattet
die Erfindung das schnelle Anschließen des Wegwerfschlauchsystems
im Einsatzfalle an die Zusatzbehälter, ohne
daß dabei ein Eindringen von Bakterien aus den bereits
benutzten Vorratsbehältern in das neue sterile Schlauchsystem
zu befürchten wäre. Ein solches Schlauchsystem allein
läßt sich relativ klein steril verpacken und daher auch gut
transportieren und lagern. Ein weiterer Vorteil besteht
darin, daß der Sterilisierungsvorgang auf die Schlaucheigenschaften
abgestellt werden kann und unabhängig von der
Sterilisierung der Behälter für die Zusatzmittell erfolgen
kann, für die andere Sterilisationsverfahren günstiger sein
können. Ferner gestattet die Anschlußmöglichkeit der mit
Bakterienfiltern versehenen Zusatzmittelschläuche über ihre
Anschlußstücke an Behälter mit unterschiedlichen Zusatzmitteln
deren geeignete Auswahl im Einzelfall, ohne daß man
auf die bei fest angeschlossenen Behältern vorhandenen
Mittel beschränkt wäre, wodurch sich wiederum die Vorratshalterungsprobleme
vereinfachen.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung weisen mindestens
einige der folgenden Merkmale auf: Die Zuflußleitung weist
stromaufwärts vom Filter einen Anschluß für einen
Vorratslösungsbehälter auf. Der Anschluß ist mit einer Nadel zum Einstechen
in einen die Vorratslösung enthaltenden Beutel versehen; das Filter
enthält eine Membrane, deren maximale Porengröße so gewählt
ist, daß Bakterien nicht hindurchtreten können; und die Blutleitung
ist mit einem Trennkanal einer Zentrifuge verbunden, die eine
Abflußleitung aufweist, welche mit einem Beutel zum Sammeln
von Plättchen oder Thrombozyten verbunden ist.
Im folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert, dabei
werden noch weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung zur
Sprache kommen. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Blutplättchensammelvorrich
tung gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht eines
Filters für die Vorrichtung gemäß Fig. 1 und
Fig. 3 eine auseinandergezogene Seitenansicht eines Anschlußstücke
für die Vorrichtung gemäß Fig. 1.
Die in Fig. 1 dargestellte Blutplättchen- oder Thrombozytensammelvorrich
tung (10) enthält eine Blutzuflußleitung (12), eine Zentrifuge
(14) und Abflußleitungen (16, 18, 20), die aus Schläuchen bestehen
können. Mit der Blutzuflußleitung (12) ist ein Vorratsbeutel
(22), der ein gerinnungshemmendes Mittel (Antikoagulans) enthält,
über eine Zuführungsleitung (24) verbunden, in die ein Filter
(26) eingeschaltet ist und die mit dem Beutel (22) durch ein
Anschlußstück (28) verbunden ist. Die Abflußleitung (20)
ist mit einem Thrombozyten- oder Blutplättchensammelbeutel (30)
verbunden. Die Zentrifuge (14) enthält eine drehbar gelagerte
Trommel, welche einen Einmal-Kanal aufweist, der mit den Leitungen
(12, 16, 18, 20) verbunden ist und in bekannter Weise ausgebildet
sein kann, insbesondere so, wie es in der bereits erwähnten US-PS 43 87 848 beschrie
ben ist. Die Leitungen (12, 16, 18, 20) sind mit dem Kanal über
eine dichtungslose Mehrkanal-Drehkupplung verbunden, welche ebenso
ausgebildet sein kann, wie es in dieser US-PS 41 46 172 beschrieben
ist, wobei ein geschlossenes, bakterienfreies System aufrechterhal
ten wird.
Das in Fig. 2 genauer dargestellte Filter (26) enthält ein oberes
Gehäuseteil (32) mit einem Einlaß (34), ein unteres Gehäuseteil (36)
mit einem Auslaß (38) und eine zwischen diesen angeordnete mikro
poröse Membrane (40). Die Membrane
hat
eine Porengröße von 0,2 µm. Das obere Gehäuseteil (32) weist Entlüftungs
löcher (42) auf, die durch Membranen (44) verschlossen sind,
die an der unteren Seite des Gehäuseteils (32) angebracht sind.
Das untere Gehäuseteil (36) hat Rippen (46), die die Membrane (40)
unterstützen und zwischen sich Abflußkanäle bilden, die zur
Mündung des Auslasses (38) führen.
Das in Fig. 3 genauer dargestellte Anschlußstück (28)
ist mit einer Nadel (48) versehen, die einen Strömungskanal
(52) bildet und ein scharfes, spitzes Ende (50) zum Durchstechen
einer Wand des Beutels (22) aufweist. Die Nadel (48) ist mit
einer aus klarem Kunststoff bestehenden Tropfkammer (54) verbunden,
die mit einer Flüssigkeitsniveaumarke (56) versehen ist. Eine
lösbare Kappe (58) dient zum Verschließen eines Entlüftungsloches
in einer Basis (60), die integral mit der Nadel (48) gebildet
ist. Die Nadel (48) ist mit einer abnehmbaren Abdeckung (62)
versehen.
Die Vorrichtung (10) enthält ferner einen Vorratsbeutel für
eine zur Vorfüllung dienende Salzlösung, der mit der Blutleitung
(12) über ein Filter und eine Zuführungsleitung, ähnlich wie
der Beutel (22) für das gerinnungshemmende Mittel, verbunden,
jedoch nicht dargestellt ist.
BETRIEB: Wenn die Zentrifuge (14) für einen neuen Blutspender benutzt
werden soll, werden ein steriler Schlauch- oder Leitungssatz
mit den Leitungen (12, 16, 18, 20 und 24) sowie einem nicht dargestell
ter Zentrifugenkanal an der Zentrifuge (14) angebracht und das
Anschlußstück (28) wird mit einem ein gerinnungshemmendes
Mittel enthaltenden Beutel (22) verbunden, indem die Nadel (48)
nach Abnahme der Abdeckung (62) in den Beutel (22) eingestochen
wird. In entsprechender Weise wird ein nicht dargestellter Beutel
mit steriler Vorfüllungs-Salzlösung angeschlossen. In der Praxis
besteht die Gefahr, daß nach dem Abnehmen der Abdeckung (62)
und beim Anschließen des Anschlußstückes (28) am Beutel
(22) Bakterien über das Anschlußstück (28) in das Schlauchsystem
eintreten. Bakterien, die in das Anschlußstück
(28) gelangt sind, können jedoch das Filter (26) wegen der Poren
größe der Membrane (40) nicht passieren. Es wird daher verhindert,
daß Bakterien in den Thrombozyten- oder Blutplättchensammelbeutel
(30) gelangen, wo sie sich während der Lagerung der Blutplättchen
vermehren könnten. Dadurch, daß die Filter und Anschlußstücke
am Leitungs- oder Schlauchsatz vorgesehen sind, können
die Vorratsbehälter für das gerinnungshemmende Mittel und die
sterile Lösung unabhängig vom Leitungs- oder Schlauchsatz versandt
und aufbewahrt werden, was den Versand, die Aufbewahrung und
die Handhabung des Leitungs- oder Schlauchsatzes vereinfacht.
Außerdem können entsprechend dem Bedarf des Blutspenders unterschied
liche Flüssigkeiten und Beutelvolumina verwendet werden und
die Lösungen und der Leitungssatz können jeweils durch das am
besten geeignete Verfahren getrennt sterilisiert werden.
Die Einstechnadel (48) kann während einer vorgegebenen Behandlung
mehrmals verwendet werden und zum Anschluß mehrerer Beutel dienen.
Man kann daher diejenigen Mengen sowohl an Salzlösung als auch
an gerinnungshemmendem Mittel vorsehen, die tatsächlich benötigt
werden. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber permanent
angeschlossenen Beuteln, welche entweder die Behandlung oder
Prozedur auf die Menge der Lösung in den vorher schon angeschlos
senen Beuteln beschränken oder zu einer Verschwendung von überflüs
siger Flüssigkeit führen, was aus Gewichts- und Wirtschaftlichkeits
gründen unerwünscht ist. Das obige Merkmal der vorliegenden
Einrichtung erlaubt außerdem ein flexibleres Arbeiten und ein
Verfahren fortzusetzen, das hinsichtlich der Sammlung oder Trennung
nicht so rasch wie erwartet verläuft. Man kann also so lange
weiterarbeiten, bis die gewünschte Menge von Blutbestandteilen
gesammelt worden ist und bei Bedarf einen neuen Beutel mit gerin
nungshemmendem Mittel anschließen.
Claims (8)
1. Sammelvorrichtung für Blutbestandteile mit
- - einer an eine Zentrifuge (14) zur Trennung der Blutbestandteile anschließbaren sterilen Zuflußleitung (12) für Spenderblut,
- - mindestens einem an die Zentrifuge anschließbaren Sammelbehälter (30) für Blutbestandteile,
- - und einer mit einem Ende an die Zuflußleitung angeschlossenen ersten Zusatzmittelleitung (24),
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zusatzmittelleitung (24) ein Bakterienfilter (26) enthält und an ihrem anderen Ende mit einem derart ausgebildeten Anschlußstück (28) versehen ist, daß die Sammelvorrichtung (10) zum Zeitpunkt der Benutzung an einen Zusatzmittelbehälter (22) anschließbar ist, und
daß die Zuflußleitung (12), ein mit ihr verbundener Zentrifugenkanal und mit diesem verbundene Auslaßleitungen (16, 18, 20) sowie die Zusatzmittelleitung (24) ohne Zusatzmittelbehälter (22) in Form eines steril aufbewahrten Schlauchsatzes verwendet werden.
daß die Zusatzmittelleitung (24) ein Bakterienfilter (26) enthält und an ihrem anderen Ende mit einem derart ausgebildeten Anschlußstück (28) versehen ist, daß die Sammelvorrichtung (10) zum Zeitpunkt der Benutzung an einen Zusatzmittelbehälter (22) anschließbar ist, und
daß die Zuflußleitung (12), ein mit ihr verbundener Zentrifugenkanal und mit diesem verbundene Auslaßleitungen (16, 18, 20) sowie die Zusatzmittelleitung (24) ohne Zusatzmittelbehälter (22) in Form eines steril aufbewahrten Schlauchsatzes verwendet werden.
2. Sammelvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Anschlußstück (28) eine Nadel (48) zum Durchstoßen
einer Wand des Zusatzmittelbehälters (22) aufweist.
3. Sammelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Filter (26) eine Membrane
(40) enthält, deren maximale Porengröße so bemessen ist, daß
Bakterien nicht hindurchtreten können.
4. Sammelvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zusatzmittel ein
gerinnungshemmendes Mittel enthält oder eine zur Vorfüllung
dienende Salzlösung ist.
5. Sammelvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Anschlußstück (28) mit einer Tropfkammer (54)
verbunden ist.
6. Sammelvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Sammelbehälter
(30) ein Plättchen- oder Thrombozyten-Sammelbehälter ist.
7. Sammelvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche gekennzeichnet durch eine zweite Zusatzmittelleitung,
die an einem Ende mit der Zuflußleitung (12)
verbunden ist und ein zweites Bakterienfilter enthält.
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Date | Code | Title | Description |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
D2 | Grant after examination | ||
8363 | Opposition against the patent | ||
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