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Beschreibung
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum aseptischen Handhaben
der Konnektoren von Überleitungsgeräten beim Beutelwechsel während der kontinuierlichen
ambulanten Peritonealdialyse (CAPD), in Verbindung mit einem mit Dialysat gefüllten
Kunststoffbeutel, der mit einem schlauchförmigen Ausgang nebst Konnektor und Schutzkappe
versehen ist.
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Im Gegensatz zur sog. Künstlichen Niere" wird bei der ambulanten
Peritonealdialyse das Bauchfell des Patienten als halbdurchlässige Membrane benutzt,
um harnpflichtige Stoffe außerhalb der Niere auszuscheiden. Hierzu wird eine Waschlösung
(Dialysat) nach Punktion der Bauchhöhle durch einen Katheter in den Körper eingeführt
und nach einer bestimmten Zeit wieder entfernt. Es handelt sich bei der kontinuierlichen
ambulanten Peritonealdialyse somit um eine Heimdialyse, die der Patient nach einer
entsprechenden Schulung selbst durchführen kann, nachdem der Katheter in die Bauchhöhle
eingeführt worden ist. Die erfolgreiche Durchführung dieser Form einer Dauerdialyse
erfordert jedoch eine strikte Einhaltung einer Reihe von Vorschriften seitens des
Patienten, um beim Handhaben und Umstecken von Konnektoren während des Beutelwechsels
jegliche Kontamination durch Berührung oder durch Luft-Bakterien zu verhindern.
Die Vorschriften umfassen das Anlegen eines Mundschutzes, das Desinfizieren der
Hände, das Besprühen der Konnektoren von Überleitungsgeräten mit Desinfektionsspray
sowie die Verwendung von sterilen Kompressen zum Anfassen der Konnektoren bei deren
Verbindung.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Desinfektion der für
die kontinuierliche ambulante Peritonealdialyse erforderlichen Gerätschaften von
der Sorgfalt des Patienten weitgehend unabhängig und damit im Sinne der Asepsis
sicherer zu machen. Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit einem Wegwerfbeutel aus
dünner Klarsichtfolie, in den alle einer Handhabung unterworfenen Konnektoren nebst
Schutzkappen unter Abdichtung nach außen einführbar sind und der mit einem Anschluß
zum Einleiten und Ablassen eines flüssigen Desinfektionsmittels versehen ist, wobei
das Füllvolumen des Wegwerfbeutels und die Dicke der Klarsichtfolie derart ausgelegt
sind, daß das Abnehmen der Schutz-
kappen und das Umstecken der
Konnektoren beim Beutelwechsel innerhalb des innen desinfizierten Wegwerfbeutels
erfolgen kann. Der Wegwerfbeutel gemäß der Erfindung ist eine nach außen abgedichtete
Schutzhülle für die einer Berührungskontamination unterworfenen Konnektoren nebst
Schutzkappen, die durch das vorübergehende Einleiten eines flüssigen Desinfektionsmittels
keimfrei gemacht sind, so daß der Patient keinerlei desinfizierdende Maßnahmen an
sich selbst mehr durchzuführen braucht, da er das Abziehen von Schutzkappen und
das Umstecken von Konnektoren wegen der Durchsichtigkeit der Klarsichtfolie, aus
der der Wegwerfbeutel besteht, von außen leicht vornehmen kann.
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Es versteht sich, daß die Überleitungsgeräte, d. h. die mit Konnektoren
versehenen Kunststoffschläuche außerhalb des Wegwerfbeutels durch Rollklemmen oder
dergleichen während des Beutelwechsels vorübergehend absperrbar sein müssen, um
den Eintritt von Keimen in das Innere des Wegwerfbeutels zu verhindern. Dies gilt
auch für den Anschluß zum Einleiten und Ablassen des flüssigen Desinfektionsmittels.
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Die Verwendung eines Wegwerfbeutels gemäß der Erfindung macht einige
Bestandteile der Materialien überflüssig, die bisher für die kontinuierliche ambulante
Peritonealdialyse erforderlich gewesen sind, nämlich Mundschutz, Desinfektionsmittel
für Hände, Einmal-Handtücher, sterile Kompressen sowie Desinfektionsspray.
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Eine Ausführungsform eines Wegwerfbeutels gemäß der Erfindung besteht
darin, daß der Wegwerfbeutel an einer Schmalseite eine versteifte Einführöffnung
zum dichten Einsetzen eines Paßstückes hat, das drei randseitig teilweise offene
Durchgänge hat, und zwar einen Durchgang zum Einklemmen des an dem neuen, mit Dialysat
gefüllten Beutel vorgesehenen Ausganges nebst Konnektor und Schutzkappe sowie zwei
Durchgänge zum Einklemmen eines schlaufenförmigen Teilstückes der durch Konnektoren
verbundenen Überleitungsgeräte, die die Ultrafiltrationsmenge (aus der Bauchhöhle
des Patienten) zu einem gebrauchten, leeren Beutel leiten, wobei die versteifte
Eingangsöffnung so groß ist, daß das schlaufenförmige Teilstück durch die versteifte
Einführöffnung einführbar ist, bevor das Paßstück eingesetzt wird. Diese Lösung
ermöglicht es, die einerseits zum Patienten und andererseits zu einem leeren Beutel
führenden Überleitungsgeräte schon außerhalb des Wegwerfbeutels zu konnektieren,
(da zum Ablauf der Ultrafiltrationsmenge keine Desinfektion erforderlich ist). Erst
wenn ein Beutelwechsel bevorsteht, d. h. der Konnektor des zum Patienten führenden
Überleitungsgerätes umgesteckt werden muß auf den Konnektor des schlauchförmigen
Ausganges eines neuen Beutels, ist eine Desinfektion erforderlich. Daher ist die
versteifte Einfuhröffnung des Wegwerfbeutels so groß, daß das schlaufenförmige Teilstück
der Überleitungsgeräte beiderseits der zuvor hergestellten Konnektion in den Wegwerfbeutel
eingeführt werden kann, bevor das abdichtende Paßstück eingesetzt wird. Hiernach
wird das Innere des Wegwerfbeutels durch Einleiten des flüssigen Desinfektionsmittels
desinfiziert.
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Eine andere Ausführungsform des Wegwerfbeutels gemäß der Erfindung
besteht darin, daß an beiden Schmalseiten des Wegwerfbeutels je eine Einführöffnung
zum diametralen Einführen sowohl des an dem neuen, mit Dialysat gefüllten Beutel
vorgesehenen Ausganges nebst Konnektor und Schutzkappe als auch eines Teilstückes
des zum Patienten führenden Überleitungsgerätes aufweist, wobei neben den Konnektoren
Dichtringe
angeordnet sind, die die Einführöffnungen verschließen. Die Einführöffnungen sind
zweckmäßig eintrittsseitig erweitert, um das Einführen der mit Schutzkappen versehenen
Konnektoren sowohl des zum Patienten führenden als auch des zu einem neuen Beutel
führenden Überleitungsgerätes zu erleichtern.
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Bei dieser Ausführungsform eines Wegwerfbeutels werden nach Desinfektion
des Beutelinneren die beiden Schutzkappen der diametral gegenüberliegenden Konnektoren
abgenommen und dann die Konnektion hergestellt, die bis zum Anschluß eines neuen,
mit Dialysat gefüllten Beutels nicht mehr gelöst wird. Diese Ausführungsform setzt
daher voraus, daß der zu dem neuen Beutel führende Ausgang eine abklemmbare Abzweigung
zu einem leeren Beutel aufweist, um die Behandlung mit einem Abzug der Ultrafiltrationsmenge
aus der Bauchhöhle zu beginnen. Nach dem Abklemmen der zum leeren Beutel führenden
Abzweigung und Öffnen des Ausganges für das Dialysat wird dann die bereits bestehende
Konnektion innerhalb des Wegwerfbeutels für den Einlauf des Dialysats benutzt.
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Die vorbeschriebene Ausführungsform eines Wegwerfbeutels macht also
ein Umstecken von Konnektoren beim Beutelwechsel überflüssig und ermöglicht somit
zusätzlich zu der Vereinfachung der erforderlichen Desinfektion eine erhebliche
Zeitersparnis, die dem Patienten oder dem Pflegepersonal in der Klinik zu Gute kommt,
wenn die Peritonealdialyse stationär ausgeführt wird. In konsequenter Weiterführung
des Gedankens der Zeitersparnis wegen Vergrößerung der Zeitabstände für Konnektorenwechsel
wird insbesondere ein Wegwerfbeutel mit nur zwei Einführöffnungen für Konnektoren
mit einem neuen Kunststoffbeutel in Verbindung gebracht, der erfindungsgemäß durch
Schweißnähte in mindestens zwei Kammern unterteilt ist, die über nach außen geführte
Einzel-Ausgänge kommunizieren, die einzeln oder gemeinsam abklemmbar sind und in
einen mit Konnektor und Schutzkappe versehenen Ausgang einmünden, wobei das Füllvolumen
jeder Kammer etwas größer ist als das Volumen der vom Patienten abzufangenden Ultrafiltrationsmenge.
Ein derartiger neuer Kunststoffbeutel enthält eine Dialysatmenge, die etwas kleiner
ist als das Füllvolumen von n- 1 Kammern, wenn n die Zahl der gleichen Kammern des
Kunststoffbeutels bedeutet. Auf diese Weise kann zu Beginn der Behandlung eine der
Kammern durch entsprechendes Wenden des Kunststoffbeutels entleert werden, wenn
die nach außen geführten Einzel-Ausgänge der Kammern frei kommunizieren und der
gemeinsame Konnektor noch mit Schutzkappe versehen ist. Über die innerhalb des Wegwerfbeutels
hergestellte Konnektion wird dann die Ultrafiltrationsmenge in die entleerte Kammer
des neuen Kunststoffbeutels übergeleitet, wonach deren Einzel-Ausgang abgeklemmt
und ein Einzel-Ausgang einer mit Dialysat gefüllten Kammer frei gemacht wird, um
einen Dialyse-Vorgang einzuleiten.
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Die Einzel-Ausgänge der Kammern eines neuartigen, mit Dialysat gefüllten
Kunststoffbeutels verlaufen zweckmäßig außerhalb des Beutels dicht nebeneinander,
so daß sie durch einen gemeinsamen, mit schlüsselloch-ähnlichen Öffnungen versehenen,
an sich bekannten Klemmschieber verschließbar sind.
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Ein Mehrkammer-Kunststoffbeutel insbesondere für die stationäre Peritonealdialyse
mit den Merkmalen des Patentanspruches 8, d h. mehr als drei abgeteilten Einzelkammern
hat zur Folge, daß man täglich nur mit einem einzigen Konnektorwechsel auskommt.
Es ist lediglich erforderlich, vor jedem Öffnen einer mit Dialysat
gefüllten
Kammer eine Kammer über Kommunikation mit anderen Kammern von Dialysat freizumachen,
um diese Kammer als leeren Beutel zum Auffangen der Ultrafiltrationsmenge zu benutzen.
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Außer dem fortschreitenden Abklemmen von mit Ultrafiltrationsmenge
gefüllten Einzelkammern und dem selektiven Entsperren von Einzel-Ausgängen für die
mit Dialysat gefüllten Kammern sind keine Handhabungen erforderlich, insbesondere
keine Desinfektionsvorgänge zwischen Beutelwechseln.
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In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung an Hand einiger
Ausführungsbeispiele näher erläutert, und zwar zeigen Fig. 1 einen Wegwerfbeutel
mit großer, versteifter Einführöffnung in Draufsicht, das hierin passende Paßstück
in Explosiv-Darstellung, Fig.2 einen Wegwerfbeutel mit zwei diametralen Einführöffnungen
für zwei mit Dichtringen versehene Überleitungsgeräte, Fig. 3 einen mit Dialysat
gefüllten Zweikammer-Kunststoffbeutel insbesondere zur Verwendung mit einem Wegwerfbeutel
nach Fig. 2, Fig.4 einen mit Dialysat gefüllten Dreikammer-Kunststoffbeutel, Fig.
5 einen mit Dialysat gefüllten Fünfkammer-Kunststoffbeutel insbesondere für den
klinischen Gebrauch, und Fig. 6 einen an sich bekannten Klemmschieber zum selektiven
Absperren und Öffnen der fünf Einzel-Ausgänge des Kunststoffbeutels nach Fig. 5.
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Anhand des Ausführungsbeispieles nach Fig. 1 werden zunächst die
bekannten Materialien beschrieben und erläutert, die für die kontinuierliche ambulante
Peritonealdialyse unter anderem erforderlich sind. Nicht dargestellt ist der in
die Bauchhöhle des Patienten eingeführte Katheter, mit dem ein Überleitungsgerät
1 permanent verbunden ist, das mit einer Rollklemme 2 und mit einem Konnektor 3
versehen ist. In Fig. list der Konnektor 3 bereits mit einem Konnektor 4 eines Überleitungsgerätes
5 konnektiert, der zu einem nicht dargestellten leeren Beutel zur Aufnahme der aufzufangenden
Ultrafiltrationsmenge verbunden ist. Ein neuer, nur teilweise dargestellter, mit
Dialysat gefüllter Kunststoffbeutel 6 ist mit einem Ausgang 7 versehen, an den ein
Konnektor 8 mit Schutzkappe 9 angeschlossen ist.
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Neu ist ein Wegwerfbeutel 10 aus dünner Klarsichtfolie, in den alle
einer Handhabung unterworfenen Konnektoren 3, 4 und 8 nebst Schutzkappe 9 unter
Abdichtung nach außen einführbar sind. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 hat der
Wegwerfbeutel 10 an einer Schmalseite eine versteifte elliptische Einführöffnung
11 zum dichten Einsetzen eines Paßstückes 12, das drei randseitig teilweise offene
Durchgänge hat, in die die zusammendrückbaren Schlauchleitungen der Überleitungsgeräte
1, 5 und 7 eingeklemmt werden können, indem die Schläuche einfach durch die randseitigen
Öffnungen der Durchgänge hindurchgequetscht werden.Bevor das Paßstück 12 in die
versteifte Einführöffnung 11 eingeschoben wird, muß das schlaufenförmige Teilstück
1a des Überleitungsgerätes 1 mit allen Konnektoren in das Innere des Wegwerfbeutels
10 hineinpraktiziert werden. Wenn das Paßstück 12 in den versteiften Rand der Einführöffnung
11 eingepaßt ist, ist die Einführöffnung 11 des Wegwerfbeutels 10 abgedichtet.
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Der Wegwerfbeutel 10 ist fernerhin mit einem Anschluß 13 zum Einleiten
und Ablassen eines flüssigen Desinfektionsmittels versehen. Der Anschluß 13 kommuniziert
mit einem Innenraum des Wegwerfbeutels 10,
der durch eine Schweißnaht 14 zum Zwecke
der Ersparnis an Desinfektionsmittel minimiert ist. Es sei an dieser Stelle festgehalten,
daß in allen Zeichnungen Schweißnähte durch Linien mit Querstrichen verdeutlicht
sind.
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Entlang solcher Schweißnähte sind gegenüberliegende Wandungsteile
eines Kunststoffbeutels durch Wärmeeinwirkung dicht miteinander verschweißt. Im
Ausführungsbeispiel nach Fig. list das Füllvolumen des Wegwerfbeutels 10 innerhalb
der Schweißnaht 14 gerade so groß bemessen, daß das schlaufenförmige Teilstück 1a
des Überleitungsgerätes 1 sowie alle Konnektoren 3, 4 und 8 mit Schutzkappe 9 im
Inneren des Beutels Platz haben. Der Wegwerfbeutel 10 hat außerhalb der Schweißnaht
14 eine Öse 15 zum Aufhängen des Wegwerfbeutels an einen Ständer.
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Die aseptische bzw. gegen Kontamination sichere Handhabung der beschriebenen
Vorrichtung ist folgende: Zu Beginn der Behandlung oder nach einem Einlauf des Dialysats
in die Bauchhöhle des Patienten wird die Rollklemme 2 des Überleitungsgerätes 1
geöffnet, so daß bei entsprechender Tieflage des Wegwerfbeutels 10 die Ultrafiltrationsmenge
in Richtung der offenen Pfeile 16, 17 durch das Überleitungsgerät 1, die Konnektion
3, 4 und das Überleitungsgerät 5 in einen leeren Beutel abfließen kann. Es steht
nunmehr ein Konnektorwechsel bevor insofern, als der Konnektor 3 von dem Konnektor
4 getrennt und mit dem Konnektor 8 am Ausgang 7 des mit Dialysat gefüllten neuen
Beutels 6 konnektiert werden muß, nachdem dessen Schutzkappe 9 entfernt wurde. Diese
Handhabungen erfolgen innerhalb des Wegwerfbeutels 10, d. h. ohne direkte Berührung
der Konnektoren mit den Händen, nachdem das Innere des Beutels und somit die eingeführten
Konnektoren desinfiziert sind.
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Hierzu wird spätestens unmittelbar vor den beschriebenen Handhabungen
ein flüssiges Desinfektionsmittel über den Anschluß 13 in das Innere des Wegwerfbeutels
10 eingeleitet und über eine gewisse Verweilzeit im Beutel belassen, wonach das
Desinfektionsmittel wiederum über den Anschluß 13 abgelassen wird. Die dünne Klarsichtfolie
läßt es zu, die Schutzkappe 9 von dem Konnektor 8 bei noch abgesperrtem Ausgang
7 abzunehmen und den Konnektor 3 des Überleitungsgerätes 1 mit dem einlaufseitigen
Konnektor 8 zu konnektieren.
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Bei diesem Vorgang ist die Rollklemme 2 zweckmäßig geschlossen. Ist
die Verbindung zwischen dem neuen Kunststoffbeutel 6 über die Teile 7,8,3 und 1
hergestellt, kann der Zulauf von Dialysat in den Ausgang 7 freigegeben und die Rollklemme
2 ausgeschaltet werden, so daß das Dialysat aus dem Beutel 6 vollständig in die
Bauchhöhle des Patienten überläuft. Hierzu wird der Wegwerfbeutel 10 zweckmäßig
unterhalb des Kunststoffbeutels 6 aufgehängt.
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Der Anschluß 13 des Wegwerfbeutels hat zweckmäßig die Gestalt eines
Syphons, um das Innere des Wegwerfbeutels 10 nach der Desinfektion durch eine Restmenge
18 an flüssigem Desinfektionsmittel wie bei einem Geruchsverschluß abzudichten.
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Ist der Kunststoffbeutel 6 in Richtung der voll ausgezogenen Pfeile
19,20 leergelaufen, kann er anschließend als leerer Beutel zur Aufnahme der Ultrafiltrationsmen
ge benutzt werden. Zur Vorbereitung eines neuen Dialyse-Vorganges wird das Paßstück
12 aus der Öffnung 11 entfernt, der Wegwerfbeutel 10 weggeworfen und durch einen
neuen Wegwerfbeutel ersetzt. und es wird an Stelle des Überleitungsgerätes 5 mit
Konnektor 4 ein Ausgang 7 mit Konnektor 8 und Schutzkappe 9 eines
neuen,
mit Dialysat gefüllten Kunststoffbeutels in das Paßstück 12 eingeklemmt.
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Danach wird die Handhabung einschließlich der Desinfektion des Inneren
eines neuen Wegwerfbeutels wie vorbeschrieben wiederholt mit der Abwandlung, daß
die Teile 5 und 7 miteinander zu vertauschen sind Der Wegwerfbeutel 21 gemäß dem
Ausführungsbeispiel nach Fig.2 hat an beiden Schmalseiten je eine Einführöffnung
22, 23 mit eintrittsseitigen Erweiterungen 22a, 23a, die durch Schweißnähte 24,25
erzeugt sind.
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Die Einführöffnungen 22, 23 liegen diametral gegenüber. In die Einführöffnung
22 ist das zum Patienten führende Überleitungsgerät 1 mit Konnektor 3 und einer
Schutzkappe 9 eingeführt, wogegen in die Einführöffnung 23 der Anschluß 27 eines
nicht dargestellten, mit Dialysat gefüllten Kunststoffbeutels nebst Konnektor 8
und Schutzkappe 9 eingeführt ist. Neben den Konnektoren 3 und 8 sind besondere Dichtringe
26 auf die Schlauchleitungen aufgezogen, die unter Spannung in die diametralen Einführöffnungen
22,23 passen und das Innere des Wegwerfbeutels 21 aus dünner Klarsichtfolie nach
außen hin abdichten. Ein Anschluß 13 dient auch bei dem Wegwerfbeutel 21 zum vorübergehenden
Einlassen eines flüssigen Desinfektionsmittels in den Wegwerfbeutel 21, um die Konnektoren
3 und 8 keimfrei zu machen, bevor die Schutzkappen 9 entfernt sind, die nach Herstellung
der Konnektion 3-8 im Beutel verbleiben.
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Es fällt auf, daß bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 kein zu
einem leeren Beutel führendes Überleitungsgerät 5 (Fig. 1) vorgesehen ist. Dies
liegt daran, daß der Wegwerfbeutel 21 in Verbindung mit einem Dialysat enthaltenden
neuen Kunststoffbeutel benutzt wird, der in mindestens zwei Kammern unterteilt ist,
wie die Ausführungsbeispiele nach Fig. 3, 4 und 5 zeigen.
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Eine der Kammern ist zu Beginn der Behandlung zur Aufnahme der Ultrafiltrationsmenge
stets frei oder freizumachen.
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Der neue Kunststoffbeutel 30 nach Fig. 3 ist durch eine mittlere
Schweißnaht 31 in zwei gleichgroße Kammern 30a und 30b unterteilt, die über nach
außen geführte Einzel-Ausgänge 32,33 innerhalb des als Abzweigung ausgeführten Ausganges
27 (Fig. 2) kommunizieren. Die Einzel-Ausgänge 32, 33 sind durch einen bekannten
Klemmschieber 34 einzeln oder gemeinsam absperrbar. Das Füllvolumen der Einzelkammern
30a und 30b ist jeweils etwas größer als das Volumen der vom Patienten abzufangenden
Ultrafiltrationsmenge, jedoch enthält der Kunststoffbeutel 30 nur so viel Dialysat,
daß eine der Kammern bei geöffneten Einzel-Ausgängen 32, 33 und geschlossenen gemeinsamen
Ausgang 27 (Schutzkappe 9) entleert werden kann, so daß die andere Kammer das gesamte
Dialysat aufnimmt, die dann durch den Klemmschieber 34 abgesperrt wird. In der Annahme,
daß die Einzelkammer 30a durch entsprechendes Hantieren mit dem Beutel 30 entleert
worden ist, steht diese Kammer 30a über den geöffneten Einzel-Ausgang 32 und den
gemeinsamen Ausgang 27 als "leerer Beutel" zur Verfügung, um nach Herstellung der
Konnektion 3-8 nach vorheriger Desinfektion des Wegwerfbeutels 21 eine Behandlung
mit dem Abzug der Ultrafiltrationsmenge aus dem Uberleitungsgerät 1 zu beginnen.
Ist die zuvor geleerte Kammer 30a mit Ultrafiltrationsmenge gefüllt, wird der Einzel-Ausgang
32 mittels des Klemmschiebers 34 abgesperrt und der Einzel-Ausgang 33 der mit Dialysat
gefüllten Kammer 30b geöffnet, wonach das Dialysat durch die gleiche Konnektion
3-8 in die Bauchhöhle des Patienten abfließt.
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Hierzu wird der Zwei-Kammer-Beutel 30 hochgehängt.
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Ist auch die Kammer 30b entleert, wird innerhalb des desinfizierten
Wegwerfbeutels 21 eine der Verschlußkappen 9 wieder auf den Konnektor 3 des Überleitungsgerätes
1 aufgeschraubt und der Wegwerfbeutel 21 durch einen neuen Wegwerfbeutel ersetzt,
in dessen Einführöffnung 22 das Überleitungsgerät 1 mit Konnektor 3 und Schutzkappe
wiederum eingeführt wird.
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In die andere Einführöffnung 23 wird ein neuer Ausgang 27 mit Konnektor
8 und Schutzkappe 9 eines neuen Zwei-Kammer-Beutels 30 eingeführt, um einen neuen
Behandlungszyklus wie beschrieben zu beginnen. Bei einer Dialysatmenge von 2 Liter,
die ein Zwei-Kammer-Beutel 30 nach Fig.3 aufzunehmen in der Lage ist, ist ein Vier-Stunden-Takt
mit nur einer Konnektion erreichbar.
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In Fig.4 ist ein Drei-Kammer-Beutel 35 dargestellt, der durch Schweißnähte
31 in drei gleichgroße Kammern 35a, 35b, 35c aufgeteilt ist. Alle Kammern können
über die Einzel-Ausgänge 36, 37, 38 kommunizieren, wenn diese offen sind. Mit diesen
Einzel-Ausgängen fest verbunden ist wiederum ein gemeinsamer Ausgang 39, der den
Ausgang 27 nach Fig. 2 ersetzt und mit dem Konnektor 8, der Schutzkappe 9 und dem
Dichtring 26 versehen ist. Diese Ausführungsform eines neuen, mit Dialysat gefüllten
Kunststoffbeutels hat den Vorteil, daß der Beutel mittels der Ösen 40 aufgehängt
werden kann, um zu Beginn der Dialyse die Kammer 35 in die Kammern 35b und 35c zu
entleeren. Ist dies geschehen, werden die Einzel-Ausgänge 36 und 38 durch einen
nicht dargestellten Klemmschieber abgesperrt, so daß die entleerte Kammer 35a zur
Aufnahme einer Ultrafiltrationsmenge zur Verfügung steht. Hierzu muß - wie in Verbindung
mit Fig. 2 bereits beschrieben - die Konnektion 3-8 unter Desinfektion hergestellt
sein. Ist die Kammer 35a mit Ultrafiltrationsmenge gefüllt, wird der Einzel-Ausgang
37 abgesperrt; sodann wird der Einzel-Ausgang 36 geöffnet, um aus der Kammer 35b
Dialysat über die bestehende Konnektion 3-8 innerhalb des Wegwerfbeutels 21 in die
Bauchhöhle des Patienten überzuleiten, bis die Kammer 35b leer ist und zur Aufnahme
einer zweiten Ultrafiltrationsmenge zur Verfügung steht. Wenn auch die Kammer 35b
mit Ultrafiltrationsmenge gefüllt ist, wird der Einzel-Ausgang 36 abgeklemmt und
die Dialyse aus dem Inhalt der Kammer 35c über den dann geöffneten Einzel-Ausgang
38 fortgesetzt.
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Ist auch die Kammer 35c leergelaufen, kann sie eine dritte Ultrafiltrationsmenge
aufnehmen, wonach die Konnektion 3-8 zu lösen ist, um einen neuen Wegwerfbeutel
21 sowie einen neuen Drei-Kammer-Beutel 35 einzusetzen. Das Zusammenwirken eines
Wegwerfbeutels 21 nach Fig. 2 mit einem Drei-Kammer-Kunststoffbeutel für Dialysat
nach Fig. 4 erfordert nur ein zweimaliges Konnektieren bei vier "Beutelwechseln".
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Der mit Dialysat gefüllte Kunststoffbeutel 41 gemäß Fig. 5 ist insbesondere
für klinischen Bedarf konzipiert und erlaubt es, täglich nur einen Konnektorwechsel
innerhalb eines Wegwerfbeutels 21 nach Fig. 2 vorzunehmen. Er hat mehr als drei,
nämlich fünf nebeneinander angeordnete Kammern 51a bis 51e rechteckigen Formats,
deren jeweils zwischen benachbarten Kammern verlaufenden, in Hängelage des Beutels
senkrechte Schweißnähte 31 am unteren Ende derart versetzt rechtwinkelig fortgesetzt
sind, daß beiderseits der Fortsetzungen (31') waagerechte Kanäle 48 bis 51 entstehen.
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Diese Kanäle sind nach außen fortgesetzt in Einzelausgänge 42 bis
45, die ebenso dicht beieinanderliegen wie
die Einzelausgänge 32,
33 in Fig. 3 und 36, 37, 38 in Fig. 4. Die äußere Kammer 41e mit der kleinsten Höhenabmessung
Hist unmittelbar mit einem Einzel-Ausgang 46 versehen. Alle Einzelausgänge 42 bis
46 kommunizieren untereinander mit dem gemeinsamen Ausgang 47, der in die Öffnung
23 eines Wegwerfbeutels 21 nach Fig. 2 einzusetzen ist, wenn sie nicht durch einen
Klemmschieber 53 nach Fig. 6 abgesperrt sind. Der Kunststoffbeutel 41 hat am oberen
Rand Ösen 52 zum Aufhängen in der dargestellten Wirkungslage.
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Das Füllvolumen aller Kammern 41a bis 41e einschließlich desjenigen
der zugehörigen Kanäle 48 bis 51 ist durch eine kammerweise Abstufung der Breitenabmessungen
der Kammern gleichgehalten.
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Man erkennt in Fig.5, daß beispielsweise die Kammer 41e mit der kleinsten
Höhenabmessung H eine Breitenabmessung Be hat, die größer ist als die Breitenabmessung
Bd der benachbarten Kammer 41d, weil nämlich deren Höhenabmessung größer ist als
das Maß H der Kammer 41e und weil das Füllvolumen des Kanals 51 der Kammer 4ldzugerechnet
werden muß. Entsprechend sind auch die Breitenabmessungen Bc, Bb sowie Ba der Kammern
41c, 41b und 41a abnehmend abgestuft entsprechend der Zunahme der Höhenabmessungen
dieser Einzelkammern sowie der zunehmenden Länge und somit Füllvolumina der waagerechten
Kanäle50,49und48.
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Die Gleichhaltung der Füllvolumina der Einzelkammern ist wie bei
allen Ausführungsbeispielen von Mehrkammer-Beuteln insofern wesentlich, als das
Füllvolumen jeder einzelnen Kammer die Zeitdauer des Einlaufes des Dialysats zwischen
den Perioden des Abzuges der Ultrafiltrationsmenge bestimmt. Auch bei dem Ausführungsbeispiel
eines Kunststoffbeutels nach Fig. 5 ist die Gesamtmenge des eingefüllten Dialysats
um so viel kleiner als das Gesamt-Fassungsvermögen aller Einzelkammern, als durch
Wenden des Kunststoffbeutels 41 zu Beginn der Behandlung die Einzelkammer 41a über
Kommunikation mit allen anderen Einzelkammern entleert werden kann, um sie bei offenem
Einzel-Ausgang 42 und abgeklemmten Einzel-Ausgängen 43 bis 46 als ~leeren Beutel"
zu benutzen. Durch das Wenden des Beutels 41 um 90° im Uhrzeigersinn gegenüber der
in Fig. 5 dargestellten Wirklage verteilt sich die Menge des eingefüllten Dialysats
gleichmäßig auf die restlichen Einzel-Kammern 41b bis 41e entsprechend deren gleichgehaltenen
Füllvolumina.
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Nachdem die entleerte Kammer 41a mit Ultrafiltrationsmenge gefüllt
ist, wird der Einzel-Ausgang 42 abgeklemmt und der Einzel-Ausgang 43 geöffnet, so
daß bei waagerechter Wirklage des Beutels 41 der erste Dialyse-Vorgang aus der Kammber
41b erfolgen kann.
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Wenn auch diese Kammer entleert ist, wird sie rücklaufend ohne Konnektorwechsel
in einem Wegwerfbeutel 21 mit Ultrafiltrationsmenge gefüllt und abgesperrt, um dann
die Dialyse aus der nächsten gefüllten Kammer 41c fortzusetzen usw., bis die letzte
Kammer 41e ebenfalls entleert ist. Ist die Behandlung beendet, wird auch diese Kammer
41 e im Rücklauf zum Auffangen einer Ultrafiltrationsmenge herangezogen. Wird die
Dialyse fortgesetzt, wird innerhalb des innen desinfizierten Wegwerfbeutels 21 die
Konnektion 3-8 gelöst und eine Schutzkappe 9 auf den Konnektor 3 des zum Patienten
führenden Überleitungsgerätes 1 aufgeschraubt, wonach der Wegwerfbeutel 21 einschließlich
des Kunststoffbeutels 41 weggeworfen wird. Innerhalb eines neuen Wegwerfbeutels
21 wird dann - wie beschrieben~ nach Desinfektion des Beutel-Inneren wiederum eine
Konnektion
3-8 hergestellt, wonach mit der entleerten Einzel-Kammer 41a eines neuen Kunststoffbeutels
41 ein nächster Dialyse-Zyklus begonnen wird.
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Der Klemmschieber 53 gemäß Fig. 6 ist wie in Fig. 3 der Klemmschieber
43 herstellseitig auf die Einzel-Ausgänge 42 bis 46 aufgezogen und erlaubt es, durch
Einquetschen der elastischen Einzel-Ausgänge in die verengten Bereiche der schlüsselloch-ähnlichen
Öffnungen 53a die Einzel-Ausgänge gemeinsam oder selektiv abzusperren.