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DE3519128A1 - Vorrichtung zum aseptischen handhaben der konnektoren von ueberleitungsgeraeten beim beutelwechsel waehrend der kontinuierlichen ambulanten peritonealdialyse (capd) und mit dialysat gefuellter kunststoffbeutel - Google Patents

Vorrichtung zum aseptischen handhaben der konnektoren von ueberleitungsgeraeten beim beutelwechsel waehrend der kontinuierlichen ambulanten peritonealdialyse (capd) und mit dialysat gefuellter kunststoffbeutel

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Publication number
DE3519128A1
DE3519128A1 DE19853519128 DE3519128A DE3519128A1 DE 3519128 A1 DE3519128 A1 DE 3519128A1 DE 19853519128 DE19853519128 DE 19853519128 DE 3519128 A DE3519128 A DE 3519128A DE 3519128 A1 DE3519128 A1 DE 3519128A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bag
connectors
dialysate
chamber
filled
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19853519128
Other languages
English (en)
Inventor
Yen-Cheng Dr.med. 6650 Homburg Wu
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
WU YEN CHENG DR MED
Original Assignee
WU YEN CHENG DR MED
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by WU YEN CHENG DR MED filed Critical WU YEN CHENG DR MED
Priority to DE19853519128 priority Critical patent/DE3519128A1/de
Priority to DE19853539159 priority patent/DE3539159A1/de
Publication of DE3519128A1 publication Critical patent/DE3519128A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M39/00Tubes, tube connectors, tube couplings, valves, access sites or the like, specially adapted for medical use
    • A61M39/10Tube connectors; Tube couplings
    • A61M39/16Tube connectors; Tube couplings having provision for disinfection or sterilisation
    • A61M39/18Methods or apparatus for making the connection under sterile conditions, i.e. sterile docking

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  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • External Artificial Organs (AREA)

Description

  • Beschreibung
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum aseptischen Handhaben der Konnektoren von Überleitungsgeräten beim Beutelwechsel während der kontinuierlichen ambulanten Peritonealdialyse (CAPD), in Verbindung mit einem mit Dialysat gefüllten Kunststoffbeutel, der mit einem schlauchförmigen Ausgang nebst Konnektor und Schutzkappe versehen ist.
  • Im Gegensatz zur sog. Künstlichen Niere" wird bei der ambulanten Peritonealdialyse das Bauchfell des Patienten als halbdurchlässige Membrane benutzt, um harnpflichtige Stoffe außerhalb der Niere auszuscheiden. Hierzu wird eine Waschlösung (Dialysat) nach Punktion der Bauchhöhle durch einen Katheter in den Körper eingeführt und nach einer bestimmten Zeit wieder entfernt. Es handelt sich bei der kontinuierlichen ambulanten Peritonealdialyse somit um eine Heimdialyse, die der Patient nach einer entsprechenden Schulung selbst durchführen kann, nachdem der Katheter in die Bauchhöhle eingeführt worden ist. Die erfolgreiche Durchführung dieser Form einer Dauerdialyse erfordert jedoch eine strikte Einhaltung einer Reihe von Vorschriften seitens des Patienten, um beim Handhaben und Umstecken von Konnektoren während des Beutelwechsels jegliche Kontamination durch Berührung oder durch Luft-Bakterien zu verhindern. Die Vorschriften umfassen das Anlegen eines Mundschutzes, das Desinfizieren der Hände, das Besprühen der Konnektoren von Überleitungsgeräten mit Desinfektionsspray sowie die Verwendung von sterilen Kompressen zum Anfassen der Konnektoren bei deren Verbindung.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Desinfektion der für die kontinuierliche ambulante Peritonealdialyse erforderlichen Gerätschaften von der Sorgfalt des Patienten weitgehend unabhängig und damit im Sinne der Asepsis sicherer zu machen. Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit einem Wegwerfbeutel aus dünner Klarsichtfolie, in den alle einer Handhabung unterworfenen Konnektoren nebst Schutzkappen unter Abdichtung nach außen einführbar sind und der mit einem Anschluß zum Einleiten und Ablassen eines flüssigen Desinfektionsmittels versehen ist, wobei das Füllvolumen des Wegwerfbeutels und die Dicke der Klarsichtfolie derart ausgelegt sind, daß das Abnehmen der Schutz- kappen und das Umstecken der Konnektoren beim Beutelwechsel innerhalb des innen desinfizierten Wegwerfbeutels erfolgen kann. Der Wegwerfbeutel gemäß der Erfindung ist eine nach außen abgedichtete Schutzhülle für die einer Berührungskontamination unterworfenen Konnektoren nebst Schutzkappen, die durch das vorübergehende Einleiten eines flüssigen Desinfektionsmittels keimfrei gemacht sind, so daß der Patient keinerlei desinfizierdende Maßnahmen an sich selbst mehr durchzuführen braucht, da er das Abziehen von Schutzkappen und das Umstecken von Konnektoren wegen der Durchsichtigkeit der Klarsichtfolie, aus der der Wegwerfbeutel besteht, von außen leicht vornehmen kann.
  • Es versteht sich, daß die Überleitungsgeräte, d. h. die mit Konnektoren versehenen Kunststoffschläuche außerhalb des Wegwerfbeutels durch Rollklemmen oder dergleichen während des Beutelwechsels vorübergehend absperrbar sein müssen, um den Eintritt von Keimen in das Innere des Wegwerfbeutels zu verhindern. Dies gilt auch für den Anschluß zum Einleiten und Ablassen des flüssigen Desinfektionsmittels.
  • Die Verwendung eines Wegwerfbeutels gemäß der Erfindung macht einige Bestandteile der Materialien überflüssig, die bisher für die kontinuierliche ambulante Peritonealdialyse erforderlich gewesen sind, nämlich Mundschutz, Desinfektionsmittel für Hände, Einmal-Handtücher, sterile Kompressen sowie Desinfektionsspray.
  • Eine Ausführungsform eines Wegwerfbeutels gemäß der Erfindung besteht darin, daß der Wegwerfbeutel an einer Schmalseite eine versteifte Einführöffnung zum dichten Einsetzen eines Paßstückes hat, das drei randseitig teilweise offene Durchgänge hat, und zwar einen Durchgang zum Einklemmen des an dem neuen, mit Dialysat gefüllten Beutel vorgesehenen Ausganges nebst Konnektor und Schutzkappe sowie zwei Durchgänge zum Einklemmen eines schlaufenförmigen Teilstückes der durch Konnektoren verbundenen Überleitungsgeräte, die die Ultrafiltrationsmenge (aus der Bauchhöhle des Patienten) zu einem gebrauchten, leeren Beutel leiten, wobei die versteifte Eingangsöffnung so groß ist, daß das schlaufenförmige Teilstück durch die versteifte Einführöffnung einführbar ist, bevor das Paßstück eingesetzt wird. Diese Lösung ermöglicht es, die einerseits zum Patienten und andererseits zu einem leeren Beutel führenden Überleitungsgeräte schon außerhalb des Wegwerfbeutels zu konnektieren, (da zum Ablauf der Ultrafiltrationsmenge keine Desinfektion erforderlich ist). Erst wenn ein Beutelwechsel bevorsteht, d. h. der Konnektor des zum Patienten führenden Überleitungsgerätes umgesteckt werden muß auf den Konnektor des schlauchförmigen Ausganges eines neuen Beutels, ist eine Desinfektion erforderlich. Daher ist die versteifte Einfuhröffnung des Wegwerfbeutels so groß, daß das schlaufenförmige Teilstück der Überleitungsgeräte beiderseits der zuvor hergestellten Konnektion in den Wegwerfbeutel eingeführt werden kann, bevor das abdichtende Paßstück eingesetzt wird. Hiernach wird das Innere des Wegwerfbeutels durch Einleiten des flüssigen Desinfektionsmittels desinfiziert.
  • Eine andere Ausführungsform des Wegwerfbeutels gemäß der Erfindung besteht darin, daß an beiden Schmalseiten des Wegwerfbeutels je eine Einführöffnung zum diametralen Einführen sowohl des an dem neuen, mit Dialysat gefüllten Beutel vorgesehenen Ausganges nebst Konnektor und Schutzkappe als auch eines Teilstückes des zum Patienten führenden Überleitungsgerätes aufweist, wobei neben den Konnektoren Dichtringe angeordnet sind, die die Einführöffnungen verschließen. Die Einführöffnungen sind zweckmäßig eintrittsseitig erweitert, um das Einführen der mit Schutzkappen versehenen Konnektoren sowohl des zum Patienten führenden als auch des zu einem neuen Beutel führenden Überleitungsgerätes zu erleichtern.
  • Bei dieser Ausführungsform eines Wegwerfbeutels werden nach Desinfektion des Beutelinneren die beiden Schutzkappen der diametral gegenüberliegenden Konnektoren abgenommen und dann die Konnektion hergestellt, die bis zum Anschluß eines neuen, mit Dialysat gefüllten Beutels nicht mehr gelöst wird. Diese Ausführungsform setzt daher voraus, daß der zu dem neuen Beutel führende Ausgang eine abklemmbare Abzweigung zu einem leeren Beutel aufweist, um die Behandlung mit einem Abzug der Ultrafiltrationsmenge aus der Bauchhöhle zu beginnen. Nach dem Abklemmen der zum leeren Beutel führenden Abzweigung und Öffnen des Ausganges für das Dialysat wird dann die bereits bestehende Konnektion innerhalb des Wegwerfbeutels für den Einlauf des Dialysats benutzt.
  • Die vorbeschriebene Ausführungsform eines Wegwerfbeutels macht also ein Umstecken von Konnektoren beim Beutelwechsel überflüssig und ermöglicht somit zusätzlich zu der Vereinfachung der erforderlichen Desinfektion eine erhebliche Zeitersparnis, die dem Patienten oder dem Pflegepersonal in der Klinik zu Gute kommt, wenn die Peritonealdialyse stationär ausgeführt wird. In konsequenter Weiterführung des Gedankens der Zeitersparnis wegen Vergrößerung der Zeitabstände für Konnektorenwechsel wird insbesondere ein Wegwerfbeutel mit nur zwei Einführöffnungen für Konnektoren mit einem neuen Kunststoffbeutel in Verbindung gebracht, der erfindungsgemäß durch Schweißnähte in mindestens zwei Kammern unterteilt ist, die über nach außen geführte Einzel-Ausgänge kommunizieren, die einzeln oder gemeinsam abklemmbar sind und in einen mit Konnektor und Schutzkappe versehenen Ausgang einmünden, wobei das Füllvolumen jeder Kammer etwas größer ist als das Volumen der vom Patienten abzufangenden Ultrafiltrationsmenge. Ein derartiger neuer Kunststoffbeutel enthält eine Dialysatmenge, die etwas kleiner ist als das Füllvolumen von n- 1 Kammern, wenn n die Zahl der gleichen Kammern des Kunststoffbeutels bedeutet. Auf diese Weise kann zu Beginn der Behandlung eine der Kammern durch entsprechendes Wenden des Kunststoffbeutels entleert werden, wenn die nach außen geführten Einzel-Ausgänge der Kammern frei kommunizieren und der gemeinsame Konnektor noch mit Schutzkappe versehen ist. Über die innerhalb des Wegwerfbeutels hergestellte Konnektion wird dann die Ultrafiltrationsmenge in die entleerte Kammer des neuen Kunststoffbeutels übergeleitet, wonach deren Einzel-Ausgang abgeklemmt und ein Einzel-Ausgang einer mit Dialysat gefüllten Kammer frei gemacht wird, um einen Dialyse-Vorgang einzuleiten.
  • Die Einzel-Ausgänge der Kammern eines neuartigen, mit Dialysat gefüllten Kunststoffbeutels verlaufen zweckmäßig außerhalb des Beutels dicht nebeneinander, so daß sie durch einen gemeinsamen, mit schlüsselloch-ähnlichen Öffnungen versehenen, an sich bekannten Klemmschieber verschließbar sind.
  • Ein Mehrkammer-Kunststoffbeutel insbesondere für die stationäre Peritonealdialyse mit den Merkmalen des Patentanspruches 8, d h. mehr als drei abgeteilten Einzelkammern hat zur Folge, daß man täglich nur mit einem einzigen Konnektorwechsel auskommt. Es ist lediglich erforderlich, vor jedem Öffnen einer mit Dialysat gefüllten Kammer eine Kammer über Kommunikation mit anderen Kammern von Dialysat freizumachen, um diese Kammer als leeren Beutel zum Auffangen der Ultrafiltrationsmenge zu benutzen.
  • Außer dem fortschreitenden Abklemmen von mit Ultrafiltrationsmenge gefüllten Einzelkammern und dem selektiven Entsperren von Einzel-Ausgängen für die mit Dialysat gefüllten Kammern sind keine Handhabungen erforderlich, insbesondere keine Desinfektionsvorgänge zwischen Beutelwechseln.
  • In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung an Hand einiger Ausführungsbeispiele näher erläutert, und zwar zeigen Fig. 1 einen Wegwerfbeutel mit großer, versteifter Einführöffnung in Draufsicht, das hierin passende Paßstück in Explosiv-Darstellung, Fig.2 einen Wegwerfbeutel mit zwei diametralen Einführöffnungen für zwei mit Dichtringen versehene Überleitungsgeräte, Fig. 3 einen mit Dialysat gefüllten Zweikammer-Kunststoffbeutel insbesondere zur Verwendung mit einem Wegwerfbeutel nach Fig. 2, Fig.4 einen mit Dialysat gefüllten Dreikammer-Kunststoffbeutel, Fig. 5 einen mit Dialysat gefüllten Fünfkammer-Kunststoffbeutel insbesondere für den klinischen Gebrauch, und Fig. 6 einen an sich bekannten Klemmschieber zum selektiven Absperren und Öffnen der fünf Einzel-Ausgänge des Kunststoffbeutels nach Fig. 5.
  • Anhand des Ausführungsbeispieles nach Fig. 1 werden zunächst die bekannten Materialien beschrieben und erläutert, die für die kontinuierliche ambulante Peritonealdialyse unter anderem erforderlich sind. Nicht dargestellt ist der in die Bauchhöhle des Patienten eingeführte Katheter, mit dem ein Überleitungsgerät 1 permanent verbunden ist, das mit einer Rollklemme 2 und mit einem Konnektor 3 versehen ist. In Fig. list der Konnektor 3 bereits mit einem Konnektor 4 eines Überleitungsgerätes 5 konnektiert, der zu einem nicht dargestellten leeren Beutel zur Aufnahme der aufzufangenden Ultrafiltrationsmenge verbunden ist. Ein neuer, nur teilweise dargestellter, mit Dialysat gefüllter Kunststoffbeutel 6 ist mit einem Ausgang 7 versehen, an den ein Konnektor 8 mit Schutzkappe 9 angeschlossen ist.
  • Neu ist ein Wegwerfbeutel 10 aus dünner Klarsichtfolie, in den alle einer Handhabung unterworfenen Konnektoren 3, 4 und 8 nebst Schutzkappe 9 unter Abdichtung nach außen einführbar sind. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 hat der Wegwerfbeutel 10 an einer Schmalseite eine versteifte elliptische Einführöffnung 11 zum dichten Einsetzen eines Paßstückes 12, das drei randseitig teilweise offene Durchgänge hat, in die die zusammendrückbaren Schlauchleitungen der Überleitungsgeräte 1, 5 und 7 eingeklemmt werden können, indem die Schläuche einfach durch die randseitigen Öffnungen der Durchgänge hindurchgequetscht werden.Bevor das Paßstück 12 in die versteifte Einführöffnung 11 eingeschoben wird, muß das schlaufenförmige Teilstück 1a des Überleitungsgerätes 1 mit allen Konnektoren in das Innere des Wegwerfbeutels 10 hineinpraktiziert werden. Wenn das Paßstück 12 in den versteiften Rand der Einführöffnung 11 eingepaßt ist, ist die Einführöffnung 11 des Wegwerfbeutels 10 abgedichtet.
  • Der Wegwerfbeutel 10 ist fernerhin mit einem Anschluß 13 zum Einleiten und Ablassen eines flüssigen Desinfektionsmittels versehen. Der Anschluß 13 kommuniziert mit einem Innenraum des Wegwerfbeutels 10, der durch eine Schweißnaht 14 zum Zwecke der Ersparnis an Desinfektionsmittel minimiert ist. Es sei an dieser Stelle festgehalten, daß in allen Zeichnungen Schweißnähte durch Linien mit Querstrichen verdeutlicht sind.
  • Entlang solcher Schweißnähte sind gegenüberliegende Wandungsteile eines Kunststoffbeutels durch Wärmeeinwirkung dicht miteinander verschweißt. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. list das Füllvolumen des Wegwerfbeutels 10 innerhalb der Schweißnaht 14 gerade so groß bemessen, daß das schlaufenförmige Teilstück 1a des Überleitungsgerätes 1 sowie alle Konnektoren 3, 4 und 8 mit Schutzkappe 9 im Inneren des Beutels Platz haben. Der Wegwerfbeutel 10 hat außerhalb der Schweißnaht 14 eine Öse 15 zum Aufhängen des Wegwerfbeutels an einen Ständer.
  • Die aseptische bzw. gegen Kontamination sichere Handhabung der beschriebenen Vorrichtung ist folgende: Zu Beginn der Behandlung oder nach einem Einlauf des Dialysats in die Bauchhöhle des Patienten wird die Rollklemme 2 des Überleitungsgerätes 1 geöffnet, so daß bei entsprechender Tieflage des Wegwerfbeutels 10 die Ultrafiltrationsmenge in Richtung der offenen Pfeile 16, 17 durch das Überleitungsgerät 1, die Konnektion 3, 4 und das Überleitungsgerät 5 in einen leeren Beutel abfließen kann. Es steht nunmehr ein Konnektorwechsel bevor insofern, als der Konnektor 3 von dem Konnektor 4 getrennt und mit dem Konnektor 8 am Ausgang 7 des mit Dialysat gefüllten neuen Beutels 6 konnektiert werden muß, nachdem dessen Schutzkappe 9 entfernt wurde. Diese Handhabungen erfolgen innerhalb des Wegwerfbeutels 10, d. h. ohne direkte Berührung der Konnektoren mit den Händen, nachdem das Innere des Beutels und somit die eingeführten Konnektoren desinfiziert sind.
  • Hierzu wird spätestens unmittelbar vor den beschriebenen Handhabungen ein flüssiges Desinfektionsmittel über den Anschluß 13 in das Innere des Wegwerfbeutels 10 eingeleitet und über eine gewisse Verweilzeit im Beutel belassen, wonach das Desinfektionsmittel wiederum über den Anschluß 13 abgelassen wird. Die dünne Klarsichtfolie läßt es zu, die Schutzkappe 9 von dem Konnektor 8 bei noch abgesperrtem Ausgang 7 abzunehmen und den Konnektor 3 des Überleitungsgerätes 1 mit dem einlaufseitigen Konnektor 8 zu konnektieren.
  • Bei diesem Vorgang ist die Rollklemme 2 zweckmäßig geschlossen. Ist die Verbindung zwischen dem neuen Kunststoffbeutel 6 über die Teile 7,8,3 und 1 hergestellt, kann der Zulauf von Dialysat in den Ausgang 7 freigegeben und die Rollklemme 2 ausgeschaltet werden, so daß das Dialysat aus dem Beutel 6 vollständig in die Bauchhöhle des Patienten überläuft. Hierzu wird der Wegwerfbeutel 10 zweckmäßig unterhalb des Kunststoffbeutels 6 aufgehängt.
  • Der Anschluß 13 des Wegwerfbeutels hat zweckmäßig die Gestalt eines Syphons, um das Innere des Wegwerfbeutels 10 nach der Desinfektion durch eine Restmenge 18 an flüssigem Desinfektionsmittel wie bei einem Geruchsverschluß abzudichten.
  • Ist der Kunststoffbeutel 6 in Richtung der voll ausgezogenen Pfeile 19,20 leergelaufen, kann er anschließend als leerer Beutel zur Aufnahme der Ultrafiltrationsmen ge benutzt werden. Zur Vorbereitung eines neuen Dialyse-Vorganges wird das Paßstück 12 aus der Öffnung 11 entfernt, der Wegwerfbeutel 10 weggeworfen und durch einen neuen Wegwerfbeutel ersetzt. und es wird an Stelle des Überleitungsgerätes 5 mit Konnektor 4 ein Ausgang 7 mit Konnektor 8 und Schutzkappe 9 eines neuen, mit Dialysat gefüllten Kunststoffbeutels in das Paßstück 12 eingeklemmt.
  • Danach wird die Handhabung einschließlich der Desinfektion des Inneren eines neuen Wegwerfbeutels wie vorbeschrieben wiederholt mit der Abwandlung, daß die Teile 5 und 7 miteinander zu vertauschen sind Der Wegwerfbeutel 21 gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Fig.2 hat an beiden Schmalseiten je eine Einführöffnung 22, 23 mit eintrittsseitigen Erweiterungen 22a, 23a, die durch Schweißnähte 24,25 erzeugt sind.
  • Die Einführöffnungen 22, 23 liegen diametral gegenüber. In die Einführöffnung 22 ist das zum Patienten führende Überleitungsgerät 1 mit Konnektor 3 und einer Schutzkappe 9 eingeführt, wogegen in die Einführöffnung 23 der Anschluß 27 eines nicht dargestellten, mit Dialysat gefüllten Kunststoffbeutels nebst Konnektor 8 und Schutzkappe 9 eingeführt ist. Neben den Konnektoren 3 und 8 sind besondere Dichtringe 26 auf die Schlauchleitungen aufgezogen, die unter Spannung in die diametralen Einführöffnungen 22,23 passen und das Innere des Wegwerfbeutels 21 aus dünner Klarsichtfolie nach außen hin abdichten. Ein Anschluß 13 dient auch bei dem Wegwerfbeutel 21 zum vorübergehenden Einlassen eines flüssigen Desinfektionsmittels in den Wegwerfbeutel 21, um die Konnektoren 3 und 8 keimfrei zu machen, bevor die Schutzkappen 9 entfernt sind, die nach Herstellung der Konnektion 3-8 im Beutel verbleiben.
  • Es fällt auf, daß bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 kein zu einem leeren Beutel führendes Überleitungsgerät 5 (Fig. 1) vorgesehen ist. Dies liegt daran, daß der Wegwerfbeutel 21 in Verbindung mit einem Dialysat enthaltenden neuen Kunststoffbeutel benutzt wird, der in mindestens zwei Kammern unterteilt ist, wie die Ausführungsbeispiele nach Fig. 3, 4 und 5 zeigen.
  • Eine der Kammern ist zu Beginn der Behandlung zur Aufnahme der Ultrafiltrationsmenge stets frei oder freizumachen.
  • Der neue Kunststoffbeutel 30 nach Fig. 3 ist durch eine mittlere Schweißnaht 31 in zwei gleichgroße Kammern 30a und 30b unterteilt, die über nach außen geführte Einzel-Ausgänge 32,33 innerhalb des als Abzweigung ausgeführten Ausganges 27 (Fig. 2) kommunizieren. Die Einzel-Ausgänge 32, 33 sind durch einen bekannten Klemmschieber 34 einzeln oder gemeinsam absperrbar. Das Füllvolumen der Einzelkammern 30a und 30b ist jeweils etwas größer als das Volumen der vom Patienten abzufangenden Ultrafiltrationsmenge, jedoch enthält der Kunststoffbeutel 30 nur so viel Dialysat, daß eine der Kammern bei geöffneten Einzel-Ausgängen 32, 33 und geschlossenen gemeinsamen Ausgang 27 (Schutzkappe 9) entleert werden kann, so daß die andere Kammer das gesamte Dialysat aufnimmt, die dann durch den Klemmschieber 34 abgesperrt wird. In der Annahme, daß die Einzelkammer 30a durch entsprechendes Hantieren mit dem Beutel 30 entleert worden ist, steht diese Kammer 30a über den geöffneten Einzel-Ausgang 32 und den gemeinsamen Ausgang 27 als "leerer Beutel" zur Verfügung, um nach Herstellung der Konnektion 3-8 nach vorheriger Desinfektion des Wegwerfbeutels 21 eine Behandlung mit dem Abzug der Ultrafiltrationsmenge aus dem Uberleitungsgerät 1 zu beginnen. Ist die zuvor geleerte Kammer 30a mit Ultrafiltrationsmenge gefüllt, wird der Einzel-Ausgang 32 mittels des Klemmschiebers 34 abgesperrt und der Einzel-Ausgang 33 der mit Dialysat gefüllten Kammer 30b geöffnet, wonach das Dialysat durch die gleiche Konnektion 3-8 in die Bauchhöhle des Patienten abfließt.
  • Hierzu wird der Zwei-Kammer-Beutel 30 hochgehängt.
  • Ist auch die Kammer 30b entleert, wird innerhalb des desinfizierten Wegwerfbeutels 21 eine der Verschlußkappen 9 wieder auf den Konnektor 3 des Überleitungsgerätes 1 aufgeschraubt und der Wegwerfbeutel 21 durch einen neuen Wegwerfbeutel ersetzt, in dessen Einführöffnung 22 das Überleitungsgerät 1 mit Konnektor 3 und Schutzkappe wiederum eingeführt wird.
  • In die andere Einführöffnung 23 wird ein neuer Ausgang 27 mit Konnektor 8 und Schutzkappe 9 eines neuen Zwei-Kammer-Beutels 30 eingeführt, um einen neuen Behandlungszyklus wie beschrieben zu beginnen. Bei einer Dialysatmenge von 2 Liter, die ein Zwei-Kammer-Beutel 30 nach Fig.3 aufzunehmen in der Lage ist, ist ein Vier-Stunden-Takt mit nur einer Konnektion erreichbar.
  • In Fig.4 ist ein Drei-Kammer-Beutel 35 dargestellt, der durch Schweißnähte 31 in drei gleichgroße Kammern 35a, 35b, 35c aufgeteilt ist. Alle Kammern können über die Einzel-Ausgänge 36, 37, 38 kommunizieren, wenn diese offen sind. Mit diesen Einzel-Ausgängen fest verbunden ist wiederum ein gemeinsamer Ausgang 39, der den Ausgang 27 nach Fig. 2 ersetzt und mit dem Konnektor 8, der Schutzkappe 9 und dem Dichtring 26 versehen ist. Diese Ausführungsform eines neuen, mit Dialysat gefüllten Kunststoffbeutels hat den Vorteil, daß der Beutel mittels der Ösen 40 aufgehängt werden kann, um zu Beginn der Dialyse die Kammer 35 in die Kammern 35b und 35c zu entleeren. Ist dies geschehen, werden die Einzel-Ausgänge 36 und 38 durch einen nicht dargestellten Klemmschieber abgesperrt, so daß die entleerte Kammer 35a zur Aufnahme einer Ultrafiltrationsmenge zur Verfügung steht. Hierzu muß - wie in Verbindung mit Fig. 2 bereits beschrieben - die Konnektion 3-8 unter Desinfektion hergestellt sein. Ist die Kammer 35a mit Ultrafiltrationsmenge gefüllt, wird der Einzel-Ausgang 37 abgesperrt; sodann wird der Einzel-Ausgang 36 geöffnet, um aus der Kammer 35b Dialysat über die bestehende Konnektion 3-8 innerhalb des Wegwerfbeutels 21 in die Bauchhöhle des Patienten überzuleiten, bis die Kammer 35b leer ist und zur Aufnahme einer zweiten Ultrafiltrationsmenge zur Verfügung steht. Wenn auch die Kammer 35b mit Ultrafiltrationsmenge gefüllt ist, wird der Einzel-Ausgang 36 abgeklemmt und die Dialyse aus dem Inhalt der Kammer 35c über den dann geöffneten Einzel-Ausgang 38 fortgesetzt.
  • Ist auch die Kammer 35c leergelaufen, kann sie eine dritte Ultrafiltrationsmenge aufnehmen, wonach die Konnektion 3-8 zu lösen ist, um einen neuen Wegwerfbeutel 21 sowie einen neuen Drei-Kammer-Beutel 35 einzusetzen. Das Zusammenwirken eines Wegwerfbeutels 21 nach Fig. 2 mit einem Drei-Kammer-Kunststoffbeutel für Dialysat nach Fig. 4 erfordert nur ein zweimaliges Konnektieren bei vier "Beutelwechseln".
  • Der mit Dialysat gefüllte Kunststoffbeutel 41 gemäß Fig. 5 ist insbesondere für klinischen Bedarf konzipiert und erlaubt es, täglich nur einen Konnektorwechsel innerhalb eines Wegwerfbeutels 21 nach Fig. 2 vorzunehmen. Er hat mehr als drei, nämlich fünf nebeneinander angeordnete Kammern 51a bis 51e rechteckigen Formats, deren jeweils zwischen benachbarten Kammern verlaufenden, in Hängelage des Beutels senkrechte Schweißnähte 31 am unteren Ende derart versetzt rechtwinkelig fortgesetzt sind, daß beiderseits der Fortsetzungen (31') waagerechte Kanäle 48 bis 51 entstehen.
  • Diese Kanäle sind nach außen fortgesetzt in Einzelausgänge 42 bis 45, die ebenso dicht beieinanderliegen wie die Einzelausgänge 32, 33 in Fig. 3 und 36, 37, 38 in Fig. 4. Die äußere Kammer 41e mit der kleinsten Höhenabmessung Hist unmittelbar mit einem Einzel-Ausgang 46 versehen. Alle Einzelausgänge 42 bis 46 kommunizieren untereinander mit dem gemeinsamen Ausgang 47, der in die Öffnung 23 eines Wegwerfbeutels 21 nach Fig. 2 einzusetzen ist, wenn sie nicht durch einen Klemmschieber 53 nach Fig. 6 abgesperrt sind. Der Kunststoffbeutel 41 hat am oberen Rand Ösen 52 zum Aufhängen in der dargestellten Wirkungslage.
  • Das Füllvolumen aller Kammern 41a bis 41e einschließlich desjenigen der zugehörigen Kanäle 48 bis 51 ist durch eine kammerweise Abstufung der Breitenabmessungen der Kammern gleichgehalten.
  • Man erkennt in Fig.5, daß beispielsweise die Kammer 41e mit der kleinsten Höhenabmessung H eine Breitenabmessung Be hat, die größer ist als die Breitenabmessung Bd der benachbarten Kammer 41d, weil nämlich deren Höhenabmessung größer ist als das Maß H der Kammer 41e und weil das Füllvolumen des Kanals 51 der Kammer 4ldzugerechnet werden muß. Entsprechend sind auch die Breitenabmessungen Bc, Bb sowie Ba der Kammern 41c, 41b und 41a abnehmend abgestuft entsprechend der Zunahme der Höhenabmessungen dieser Einzelkammern sowie der zunehmenden Länge und somit Füllvolumina der waagerechten Kanäle50,49und48.
  • Die Gleichhaltung der Füllvolumina der Einzelkammern ist wie bei allen Ausführungsbeispielen von Mehrkammer-Beuteln insofern wesentlich, als das Füllvolumen jeder einzelnen Kammer die Zeitdauer des Einlaufes des Dialysats zwischen den Perioden des Abzuges der Ultrafiltrationsmenge bestimmt. Auch bei dem Ausführungsbeispiel eines Kunststoffbeutels nach Fig. 5 ist die Gesamtmenge des eingefüllten Dialysats um so viel kleiner als das Gesamt-Fassungsvermögen aller Einzelkammern, als durch Wenden des Kunststoffbeutels 41 zu Beginn der Behandlung die Einzelkammer 41a über Kommunikation mit allen anderen Einzelkammern entleert werden kann, um sie bei offenem Einzel-Ausgang 42 und abgeklemmten Einzel-Ausgängen 43 bis 46 als ~leeren Beutel" zu benutzen. Durch das Wenden des Beutels 41 um 90° im Uhrzeigersinn gegenüber der in Fig. 5 dargestellten Wirklage verteilt sich die Menge des eingefüllten Dialysats gleichmäßig auf die restlichen Einzel-Kammern 41b bis 41e entsprechend deren gleichgehaltenen Füllvolumina.
  • Nachdem die entleerte Kammer 41a mit Ultrafiltrationsmenge gefüllt ist, wird der Einzel-Ausgang 42 abgeklemmt und der Einzel-Ausgang 43 geöffnet, so daß bei waagerechter Wirklage des Beutels 41 der erste Dialyse-Vorgang aus der Kammber 41b erfolgen kann.
  • Wenn auch diese Kammer entleert ist, wird sie rücklaufend ohne Konnektorwechsel in einem Wegwerfbeutel 21 mit Ultrafiltrationsmenge gefüllt und abgesperrt, um dann die Dialyse aus der nächsten gefüllten Kammer 41c fortzusetzen usw., bis die letzte Kammer 41e ebenfalls entleert ist. Ist die Behandlung beendet, wird auch diese Kammer 41 e im Rücklauf zum Auffangen einer Ultrafiltrationsmenge herangezogen. Wird die Dialyse fortgesetzt, wird innerhalb des innen desinfizierten Wegwerfbeutels 21 die Konnektion 3-8 gelöst und eine Schutzkappe 9 auf den Konnektor 3 des zum Patienten führenden Überleitungsgerätes 1 aufgeschraubt, wonach der Wegwerfbeutel 21 einschließlich des Kunststoffbeutels 41 weggeworfen wird. Innerhalb eines neuen Wegwerfbeutels 21 wird dann - wie beschrieben~ nach Desinfektion des Beutel-Inneren wiederum eine Konnektion 3-8 hergestellt, wonach mit der entleerten Einzel-Kammer 41a eines neuen Kunststoffbeutels 41 ein nächster Dialyse-Zyklus begonnen wird.
  • Der Klemmschieber 53 gemäß Fig. 6 ist wie in Fig. 3 der Klemmschieber 43 herstellseitig auf die Einzel-Ausgänge 42 bis 46 aufgezogen und erlaubt es, durch Einquetschen der elastischen Einzel-Ausgänge in die verengten Bereiche der schlüsselloch-ähnlichen Öffnungen 53a die Einzel-Ausgänge gemeinsam oder selektiv abzusperren.

Claims (7)

  1. Patentansprüche 1. Vorrichtung zum aseptischen Handhaben der Konnektoren von Überleitungsgeräten beim Beutelwechsel während der kontinuierlichen Peritonealdialyse (CAPD), in Verbindung mit einem mit Dialysat gefüllten Kunststoffbeutel, der mit einem schlauchförmigen Ausgang nebst Konnektor und Schutzkappe versehen ist, gekennzeichnet durch einen Wegwerfbeutel (10,21) aus dünner Klarsichtfolie, in den alle einer Handhabung unterworfenen Konnektoren (3,4,8) nebst Schutzkappen (9) unter Abdichtung nach außen einführbar sind, und der mit einem Anschluß (13) zum Einleiten und Ablassen eines flüssigen Desinfektionsmittels versehen ist, wobei das Füllvolumen des Wegwerfbeutels und die Dicke der Klarsichtfolie derart ausgelegt sind, daß das Abnehmen der Schutzkappen (9) und das Umstecken der Konnektoren (3,4,8) beim Beutelwechsel innerhalb des innen desinfizierten Wegwerfbeutels erfolgen kann.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wegwerfbeutel (10) an einer Schmalseite eine versteifte Einführöffnung (11) zum dichten Einsetzen eines Paßstückes (12) hat, das drei randseitig teilweise offene Durchgänge hat, und zwar einen Durchgang zum Einklemmen des an dem neuen, mit Dialysat gefüllten Beutel (6) vorgesehenen Ausganges (7) nebst Konnektor (8) und Schutzkappe (9) sowie zwei Durchgänge zum Einklemmen eines schlaufenförmigen Teilstückes (la) der durch Konnektoren (3, 4) verbundenen Uberleitungsgeräte (1,5), die die nach einem Dialysevorgang vom Patienten aufzufangende Ultrafiltrationsmenge zu einem gebrauchten, leeren Beutel leiten, wobei die versteifte Eingangsöffnung (il) so groß ist, daß das schlaufenförmige Teilstück (la) in den Beutel einführbar ist, bevor das Paßstück (12) eingesetzt wird (Fig. 1).
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet, daß der Wegwerfbeutel (21) an beiden Schmalseiten je eine Einführöffnung (22, 23) zum diametralen Einführen sowohl des an dem neuen, mit Dialysat gefüllten Beutel (30) vorgesehenen Ausganges (27) nebst Konnektor (8) und Schutzkappe (9) als auch eines Teilstückes des zum Patienten führenden Überleitungsgerätes (i) aufweist, wobei neben den Konnektoren (3, 8) Dichtringe (26) angeordnet sind, die die Einführöffnungen verschließen (Fig. 2).
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einführöffnungen (22, 23) eintrittsseitig erweitert sind.
  5. 5. Vorrichtung insbesondere nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der mit Dialysat gefüllte neue Kunststoffbeutel (30,35,41) in mindestens zwei Kammern unterteilt ist, die über nach außen führende Einzel-Ausgänge (32, 33 bzw. 36, 37, 38 bzw. 4Z 43, 44, 45, 46) kommunizieren, die einzeln oder gemeinsam abklemmbar sind und in einen mit Konnektor und Schutzkappe versehenen Ausgang (27, 39, 47) einmünden, und daß das Füllvolumen jeder Kammer etwas größer ist als das Volumen der vom Patienten abzufangenden Ultrafiltrationsmenge.
  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzel-Ausgänge der Kammern außerhalb des Beutels dicht nebeneinander verlaufen, so daß sie durch einen gemeinsamen, mit schlüsselloch-ähnlichen Öffnungen (53a) versehenen Klemmschieber (53) verschließbar sind.
  7. 7. Vorrichtung nach Anspruch 5 und 6, gekennzeichnet durch einen gefüllten Kunststoffbeutel (41) mit mehr als drei nebeneinander angeordneten Kammern (41a, 41b, 41c, 41d, 41e) rechteckigen Formats, deren jeweils zwischen benachbarten Kammern verlaufende, in Hängelage des Beutels senkrechte Schweißnähte (31) am unteren Ende derart versetzt rechtwinkelig fortgesetzt sind, daß beiderseits der Fortsetzungen (31') waagerechte Kanäle (48, 49, 50, 51) entstehen, die mit dicht nebeneinanderliegenden Einzel-Ausgängen (42, 43, 44, 45) kommunizieren, wobei die äußere Kammer (41e) mit der kleinsten Höhenabmessung (H) unmittelbar mit einem Einzel-Ausgang (46) versehen ist, und daß das Füllvolumen aller Kammern einschließlich desjenigen des zugehörigen Kanals durch eine kammerweise Abstufung der Breitenab messungen (Ba, Bb, Bc, Bd, Be) der Kammern gleichgehalten ist.
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