DE3824394C2 - Verfahren zum Einbau eines Bündelspannglieds großer Länge für Spannbeton mit nachträglichem Verbund - Google Patents
Verfahren zum Einbau eines Bündelspannglieds großer Länge für Spannbeton mit nachträglichem VerbundInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Einbau eines
Bündelspannglieds großer Länge für Spannbeton mit
nachträglichem Verbund gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Insbesondere im Offshore-Bereich besteht oft die
Notwendigkeit, vergleichsweise hohe Bauwerksteile, z. B. vom
Meeresboden bis über den Wasserspiegel hinausreichende
Gründungselemente für Plattformen oder dergleichen in
Spannbeton auszuführen. Üblicherweise werden diese
Gründungselemente zunächst in einem Dock, dann in
entsprechender Wassertiefe schwimmend im Wege der
Gleitbauweise hergestellt, wobei das betreffende
Bauwerksteil im Ausmaß seines Emporwachsens in die Tiefe
sinkt. Im Zuge der Gleitbauweise können zwar schlaffe
Bewehrungen und auch Hüllrohre zur Bildung von Spannkanälen
eingebaut werden; die Spannglieder selbst können aber
grundsätzlich erst nach Fertigstellung der Bauwerksteile
selbst auf ganze Länge eingeführt, gespannt und verankert
werden.
Da die Abmessungen solcher Kunstbauten schon aus
wirtschaftlichen Gründen optimiert, d. h. möglichst gering
gehalten werden, besteht das Problem, Spannglieder, meist
Bündelspannglieder, für hohe Belastungen in sehr enge
Spannkanäle einzuführen, die nur von einer Seite her
zugänglich sind; das andere Ende liegt nicht selten 50 m und
mehr unterhalb des Meeresspiegels. Dabei muß in diesem engen
Spannkanal zugleich eine zuverlässige Verankerung erreicht
werden, da nachträgliche Korrekturen nicht möglich sind.
Diese Verankerung darf nicht mehr Platz beanspruchen als das
Spannglied selbst, da das Hüllrohr für den Spannkanal, um
das Spannglied einführen zu können, grundsätzlich über die
gesamte Länge mit gleichem Durchmesser durchgeführt werden
muß.
Das Einführen von Zuggliedern aus Stahl in nur von einem
Ende her zugängliche Hohlräume ist zwar bei der Herstellung
von Erd- und Felsankern grundsätzlich bekannt. Hier wird
auch durch Injizieren einer Verankerungslänge in der Tiefe
des Bohrloches mit erhärtendem Material eine
Verankerungsstrecke erzeugt, die der festen Verankerung des
Zuggliedes dient, das dann vom luftseitigen Ende her
gespannt und mittels aus dem Spannbetonbau bekannter
Ankervorrichtungen verankert wird. Die freie Stahllänge
zwischen der Verankerungsstrecke und der luftseitigen
Ankervorrichtung bleibt grundsätzlich frei dehnbar.
Bei der Verankerung von durch seitliche Kräfte belasteten
Bauwerken, wie Stützmauern, Talsperrenmauern, Wehranlagen
oder dergleichen ist es auch bekannt geworden,
Bewehrungseinlagen mit an ihren Enden angeordneten
Verdickungen in Löcher im Baugrund einzuführen und dort
durch Vergießen mit Zementmörtel oder dergleichen zu
verankern (DE-PS 6 18 328).
Die bei der Herstellung von Erd- und Felsankern bekannten
Maßnahmen lassen sich nicht ohne weiteres auf die
Herstellung von Spannbeton übertragen. Zum einen steht im
Erdboden grundsätzlich genügend Platz zur Verfügung, um
ausreichend große Bohrlöcher zu erzeugen, selbst wenn mit
deren Durchmesser auch der Aufwand steigt. Außerdem ist es
fast immer möglich, dann, wenn sich bei einer späteren
Kontrolle ein Anker als nicht ausreichend tragfähig erweist,
zusätzlich einen neuen Anker zu setzen. Dies ist bei
Bauwerksteilen, die den Anforderungen an Bauteile aus
Spannbeton genügen müssen, grundsätzlich nicht möglich.
Aus diesem Grunde hat man sich bei den eingangs
geschilderten Bauaufgaben damit beholfen, die bei der
Errichtung der Bauwerksteile aufgeführten Spannkanäle am
unteren Ende mit haarnadelförmigen Umkehrstellen zu
versehen, um so ein in einen solchen Spannkanal eingeführtes
Spannglied an seinen beiden Enden von der Luftseite her
spannen zu können. Da diese haarnadelförmigen Spannkanäle
sich im Bereich der Umkehrstellen überdecken müssen, weil
nur vergleichsweise große Krümmungsradien möglich sind,
bedingt dies eine bedeutend größere Dicke der Bauwerksteile.
Außerdem haben Spannglieder, auch in Form von
Stahldrahtlitzen, eine zwar große, aber immerhin begrenzte
Länge, so daß mit solchen haarnadelförmigen Spanngliedern
nur Bauteilhöhen zu erreichen sind, die maximal der halben
Spanngliedlänge entsprechen. Bei größeren Bauwerkshöhen sind
Zwischenstöße mit wiederum haarnadelförmig ausgebildeten
Spanngliedern notwendig.
Ganz allgemein ist es aus dem Stahlbeton- und Spannbetonbau
auch bekannt, den Verbund von Bewehrungselementen örtlich
durch zusätzliche Maßnahmen zu verbessern, beispielsweise
durch Anbringen von Oberflächenprofilierungen,
Verankerungskörpern oder dergleichen. So ist es z. B.
bekannt, ein Spannglied, wie eine Litze oder einen Draht,
bereits werkmäßig auf seine gesamte Länge mit fest daran
angebrachten, gegenüber seinem Umfang stark hervortretenden
ringförmigen Erhebungen zu versehen (DE 24 30 170 A1).
Dadurch soll das Spannglied, das durch seine
Oberflächengestalt selbst keine ausreichenden
Verbundeigenschaften hat, so ausgebildet werden, daß es auf
seine gesamte Länge einen Verbund ermöglicht; zugleich soll
durch die Erhebungen ein ausreichender Abstand zwischen den
ein Bündel bildenden Spanngliedern sichergestellt werden.
Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Möglichkeit zu schaffen, um ein Spannglied,
das in einen nur an einem Ende zugänglichen Spannkanal
einzubauen ist, so auszubilden und in einer solchen Weise
einzubauen, daß es nicht nur auch an dem nicht zugänglichen
Ende zuverlässig verankert, sondern daß die satte Ausfüllung
des Spannkanals zur Herstellung des nachträglichen Verbundes
auch kontrolliert werden kann.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe durch die im
kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen
Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Während hinsichtlich der gegenständlichen Merkmale des
Bündelspannglieds gemäß Patentanspruch 1 die Sicherheit der
Verankerung auf engstem Raum im Vordergrund steht, ist dies
hinsichtlich der Verfahrensmerkmale vor allem die
Kontrollierbarkeit der Sicherheit. So ist es zur exakten
Injektion der Verankerungslänge Lv und der späteren
Injektion der Spannlänge Ls nicht nur erforderlich, zwei
voneinander getrennte Injizierleitungen vorzusehen, die an
beiden Enden der Verankerungslänge enden und deren Kontrolle
ermöglichen, sondern auch den Spannkanal zuvor mit Süßwasser
zu füllen und am luftseitigen Ende abzuschließen, um so das
erhärtende Material aufsteigend gegen den Druck des darüber
befindlichen Wassers injizieren zu können, das durch das
aufsteigende Material verdrängt wird. Nur so ist es möglich,
mit Sicherheit die Injektion der Verankerungslänge zu
kontrollieren und die zugleich der Kontrolle dienende zweite
Injizierleitung B freizuspülen, um sie für den späteren
Injiziervorgang der Spannlänge Ls wieder verfügbar zu
halten. Von Vorteil ist weiterhin, wenn die beiden
Injizierleitungen A und B außerhalb des Spannkanals
verlaufen; dadurch kann der Durchmesser des Spannkanals
geringer gehalten werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen zweifach unterbrochenen Längsschnitt durch ein
Bauwerksteil, z. B. eine Wand, mit in einen Spannkanal
eingeführtem Spannglied,
Fig. 2 eine schematische Abwicklung der Einzelelemente des
Spannglieds im Bereich der Verankerungslänge,
Fig. 3 einen Querschnitt entlang der Linie III-III in Fig. 1
und
Fig. 4 einen Querschnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 1
sowie die
Fig. 5a bis i in jeweils schematischer Darstellung
aufeinanderfolgende Arbeitszustände bei der
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
In Fig. 1 ist ein Längsschnitt durch eine Wand 1, z. B. eine
Zellenwand eines aus mehreren Zellen bestehenden Bauwerks
aus Stahlbeton dargestellt. Dabei ist angenommen, daß sich
die Wand am unteren Ende auf den Meeresboden oder auf ein
Fundament gründet, während das obere Ende sich oberhalb des
Wasserspiegels befindet; die Höhe des Bauwerks kann 85 m und
mehr betragen.
Im Inneren des Bauwerksteils 1 ist durch ein in dieses
eingebettetes Hüllrohr 2 ein Spannkanal 3 gebildet, in den
ein Bündelspannglied 4 eingesetzt ist. Das Bündelspannglied
4 ist in der Darstellung der Fig. 1 nur aus drei
Einzelelementen 5 bestehend dargestellt; es besteht
tatsächlich aus einer größeren, grundsätzlich beliebigen
Anzahl von Einzelelementen, im Beispiel der Fig. 2 bis 4 aus
neunzehn Elementen 5, z. B. Stahldrahtlitzen. Neben der
Spannbewehrung in Form solcher Spannglieder 4 umfaßt das
Bauwerksteil 1 noch eine schlaffe Bewehrung 6, die in Fig. 1
lediglich entlang der Außenwand angedeutet ist.
Die Einzelelemente 5 sind, wie Fig. 4 zeigt, am unteren Ende
7 in dichter Lage zueinander miteinander verschweißt. In dem
darüberliegenden, die Verankerungslänge Lv bildenden Bereich
sind sie mit Mitteln 8 zur örtlich konzentrierten
Krafteinleitung versehen. Diese Mittel 8 sind
zweckmäßigerweise auf die einzelnen Stahldrahtlitzen 5 im
Wege des Fließpressens aufgepreßte metallische Hülsen; sie
sind, wie insbesondere Fig. 2 zeigt, in gleichen Abständen l
voneinander gruppenweise zusammengefaßt, um sie über die
Verankerungslänge Lv möglichst gleichmäßig zu verteilen. In
diesem Bereich ist das Bündel aus den Einzelelementen 5 z. B.
durch eine Umwicklung 9 (Fig. 3) fixiert.
Innerhalb des Bauwerksteils 1, aber außerhalb des
Spannkanals 3 sind parallel zu diesem schlauchartige
Leitungen hochgeführt, und zwar eine Injizierleitung A, die
am unteren Ende der Verankerungslänge Lv bei 10 in den
Spannkanal 3 mündet, und eine Spül- und Injizierleitung B,
die etwa an der Grenze zwischen der Verankerungslänge Lv und
der darüberliegenden Spannlänge Ls bei 11 in den Spannkanal
3 mündet. Eine weitere Leitung C führt von der Luftseite her
in den Bereich des Spannkanals 3 unterhalb der
Ankervorrichtung 12; eine vierte Leitung D ist an eine
Abdeckkappe 13 angeschlossen, mit der der Spannkanal 3 im
Bereich der Ankervorrichtung 12 während des Bauzustandes
zeitweise verschlossen werden kann. Wenn der Durchmesser des
Hüllrohres 2 entsprechend groß gewählt werden kann, ist es
grundsätzlich auch möglich, die Leitungen A und B innerhalb
des Spannkanals 3 zu führen.
Wie im einzelnen beim Einbau des Spanngliedes verfahren
wird, wie dieses gespannt und in Verbund mit dem
Bauwerksteil gebracht wird, wird nachstehend anhand der
schematisch einige Arbeitsphasen symbolisierenden
Darstellungen der Fig. 5a bis i erläutert.
Fig. 5a zeigt schematisch den Bauzustand nach der
Herstellung des Spannkanals 3 mit den Injektionsleitungen A,
B und C. Es ist erkennbar, daß die Leitung A am unteren Ende
der Verankerungslänge Lv bei 10 in den Spannkanal 3 mündet;
die Leitung B im Grenzbereich zwischen der Verankerungslänge
Lv und der Spannlänge Ls bei 11 und die Leitung C etwas
unterhalb des oberen Endes des Spannkanals 3.
Wenn es sich wie bei dem hier beschriebenen
Ausführungsbeispiel um die Herstellung eines Bauwerksteils
handelt, das schwimmend im Meerwasser gehalten ist, muß
Vorsorge dagegen getroffen werden, daß der Spannkanal 3 sich
nicht etwa mit Meerwasser füllt, das aggressive
Eigenschaften hat und korrodierend sowohl auf das den
Spannkanal 3 bildende Hüllrohr 2, wie auch auf das später
einzuführende Spannglied 4 wirken kann. Der Spannkanal 3
wird deshalb zunächst mit Süßwasser gefüllt, was in Fig. 5b
angedeutet ist. In den mit Süßwasser gefüllten Spannkanal 3
wird dann gemäß Fig. 5c das Spannglied 4 abgesenkt; es ist
an seinem unteren Ende in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise
mit Mitteln 8 zur zusätzlichen Verankerung versehen und am
oberen Ende in einer Ankerscheibe 12 in an sich bekannter
Weise verankert. In diesem Bauzustand wird der Spannkanal 3
an seinem oberen Ende im Bereich der Ankervorrichtung durch
eine Abdeckkappe 13 verschlossen, an die eine Leitung D
angeschlossen ist.
In dem in Fig. 5d dargestellten Bauzustand wird nun durch
die Leitung A erhärtendes Material 14 in den Spannkanal 3
injiziert, das diesen vom Grunde her aufsteigend ausfüllt.
Die Leitungen C und D sind geschlossen, so daß das den
Spannkanal 3 ausfüllende Süßwasser durch die Leitung B
entweicht. Der Spannkanal 3 ist dann über den Bereich der
Verankerungslänge Lv vollständig gefüllt, wenn das
erhärtende Material 14 am oberen Ende der Leitung B
austritt. Die Injektion wird dann beendet und die Leitung A
am oberen Ende geschlossen.
Im nächsten Arbeitsgang (Fig. 5e) wird über die Leitung D
Süßwasser eingepreßt (Pfeil 15), durch das zunächst das noch
in der Leitung B verbliebene erhärtende Material 14
ausgespült und der Spannkanal 3 bis unter die Ebene der
Mündung 11 der Leitung B freigespült wird. Damit ist
sichergestellt, daß einerseits die erforderliche
Verankerungslänge Lv erreicht wird, daß andererseits aber
auch die Leitung B für die später erfolgende Injektion der
Spannlänge Ls wieder zur Verfügung steht. Dieser Spülvorgang
wird fortgesetzt, bis das Material 14 erhärtet ist, um
sicherzustellen, daß nicht durch Nachsacken von Resten die
Mündung 11 der Leitung B in den Spannkanal 3 etwa wieder
zugesetzt wird. Dabei kann es zweckmäßig sein, mehrere
nebeneinander gelegene Spannkanäle 3 in der aus Fig. 5f
angedeuteten Weise miteinander zu verbinden. Durch eine
ovale Form der Austrittsöffnungen der Leitungen A und B in
den Spannkanal, etwa in Gestalt eines Langloches, kann
gewährleistet werden, daß selbst bei Absetzen des
erhärtenden Materials der Durchgang offen bleibt.
Nach dem Erhärten des Injektionsmaterials 14 kann das
Spannglied 4 gespannt werden (Fig. 5g). Hierzu dient eine
hydraulische Presse 16, die in an sich bekannter Weise auf
die Ankerscheibe 12 aufgesetzt wird. Die Einzelelemente
werden dann in ebenfalls an sich bekannter Weise in der
Ankerscheibe 12 verankert.
Nach Abschluß der Spannarbeiten wird wieder eine Abdeckkappe
13′ aufgesetzt und durch die Leitung B nunmehr in
umgekehrter Richtung erhärtendes Material 14 vom Grunde der
Spannlänge Ls an aufsteigend injiziert, bis es nacheinander
aus den Leitungen C und D austritt (Fig. 5h). Zur Vermeidung
des Absetzens von Wasser aus dem Injektionsmaterial kann
nach Schließen der Leitung B am oberen Ende gegebenenfalls
durch die Leitung C erhärtendes Material 14 nachinjiziert
werden (Fig. 5i). Durch die am höchsten Punkt der
Abdeckkappe 13′ austretende Leitung D kann sichergestellt
werden, daß der gesamte Spannkanal 3 bis einschließlich des
Bereiches der Ankervorrichtung 12 satt mit erhärtendem
Material 14 gefüllt ist.
Claims (4)
1. Verfahren zum Einbau eines Bündelspannglieds großer
Länge für Spannbeton mit nachträglichem Verbund, aus einer
Mehrzahl von Einzelelementen, wie Stahlstäben, -drähten oder
-drahtlitzen, das in einen in einem Bauwerksteil z. B. durch
Einbau eines Hüllrohrs vorbereiteten, vertikal oder geneigt
verlaufenden und nur an einem Ende zugänglichen Spannkanal
einführbar und an diesem Ende mittels einer eine
Ankerscheibe aufweisenden Ankervorrichtung gegenüber dem
Bauwerksteil abstützbar ist, wobei die Einzelelemente an dem
der Ankervorrichtung gegenüberliegenden Ende des Spannglieds
fest miteinander verbunden und zur Verankerung über eine
bestimmte Verankerungslänge mit Mitteln zur zusätzlichen
Verankerung in dem zur Herstellung des nachträglichen
Verbundes in den Spannkanal zu injizierenden erhärtenden
Material versehen sind, gekennzeichnet durch folgende
Verfahrensschritte:
- a) der Spannkanal (3) wird mit Süßwasser gefüllt und nach dem Einführen des Spannglieds (4) am luftseitigen Ende durch eine Kappe (13) abgeschlossen (Fig. 5c);
- b) mittels einer ersten, am unteren Ende der Verankerungslänge (Lv) mündenden Injizierleitung (A) wird erhärtendes Material (14) über den Bereich der Verankerungslänge (Lv) in den Spannkanal (3) aufsteigend injiziert, wobei das dabei verdrängte Süßwasser durch eine zweite, am oberen Ende der Verankerungslänge (Lv) mündende Spül- und Injizierleitung (B) entweicht (Fig. 5d);
- c) das beim Injizieren etwa in den Bereich der über der Verankerungslänge (Lv) liegenden Spannlänge (Ls) eingedrungene erhärtende Material wird mittels Spülen vom freien Ende des Spannkanals (3) her durch die zweite Spül- und Injizierleitung (B) entfernt (Fig. 5e);
- d) nach dem Erhärten des injizierten Materials (14) wird das Spannglied (4) gespannt und am freien Ende des Spannkanals (3) mittels der Ankervorrichtung (12) verankert (Fig. 5g);
- e) schließlich wird mittels der zweiten Spül- und Injizierleitung (B) erhärtendes Material (14) über den Bereich der Spannlänge (Ls) des Spannglieds (4) in den Spannkanal (3) aufsteigend injiziert (Fig. 5h).
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Injizierleitungen (A, B) außerhalb des Spannkanals (3)
geführt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Spülvorgang bis zum Beginn des Erhärtens des Materials
(14) fortgesetzt bzw. periodisch wiederholt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der luftseitige Verankerungsbereich über
eine dritte, außerhalb des Spannkanals (3) verlaufende und
unterhalb der Ankervorrichtung (12) in diesen mündende
Injizierleitung (C) mit erhärtendem Material (14)
nachinjiziert wird.
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