DE3823584C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Polsterteils gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zur Herstellung derartiger Polsterteile ist es oftmals
erforderlich, in die Gießform nach dem Einbringen des Bezuges und
vor dem Verschließen des Hohlraums der Gießform mit dem Deckel
ein Einlegeteil einzubringen, das als Versteifung des
hinterschäumten Polsterteils dient. Dieses Einlegeteil kann aus
Holz, Kunststoff, Metall o. dgl. sein. Das Einbringen eines
derartigen Einlegeteiles in die Gießform bedingt einen gewissen
Arbeitsaufwand. Üblicherweise wird ein derartig hergestelltes
Polsterteil mit einem Trägerteil ausgebildet, wobei es
erforderlich ist, den Bezug des hinterschäumten Polsterteils mit
dem Trägerteil zu verbinden. Diese Verbindung kann bspw. durch
Klemmen, Klammern, Kleben, Heften, durch Rastverbindungen o. dgl.
erfolgen. Die Verbindung zwischen dem Bezugsmaterial und dem
Trägerteil bedeutet einen weiteren Arbeitsgang, der sich auf die
Herstellungskosten eines solchen hinterschäumten Polsterteils
auswirkt.
Ein Verfahren der eingangs genannten Art ist aus der GB 12 29 790
bekannt. Bei diesem Verfahren wird in den zuerst gebildeten ersten
Hohlraum der Gießform ein Hartschaum-Reaktionsgemisch
eingebracht, um ein Basis- bzw. Trägerteil des herzustellenden
Polsterteils auszubilden. Im Anschluß an die Herstellung dieses
Basisteils aus dem Hartschaum-Reaktionsgemisch wird in den zweiten
Hohlraum der Gießform, der durch den zweiten Deckel festgelegt
ist, ein weicheres Schaummaterial eingebracht, welches das mit dem
Basisteil verbundene Polsterteil bildet. Das auf diese Weise
hergestellte Polsterteil kann nachfolgend mit einem Bezugsmaterial
bedeckt werden. Der Bezug wird dort in einem von den
Hinterschäumarbeitsgängen getrennten Arbeitsgang vorgesehen. Der
Bezug wird dort also in an sich bekannter Weise wie bei einem
Polsterteil mit einem Federkern nach Sattlerart angeordnet. Das
bedingt jedoch einen erheblichen Arbeitsaufwand, der die Vorteile
der für das Basisteil und das Polsterteil zur Anwendung
gelangenden Hinterschäumtechnologie wieder zunichte macht. Zur
Eliminierung dieses Nachteiles wird dort vorgeschlagen, eine
Bezugsschicht im Hinterschäumverfahren herzustellen. Dazu ist dort
jedoch ein dritter Deckel zum Verschließen der Gießform
notwendig, was einen nicht zu vernachlässigenden Werkzeug- bzw.
Vorrichtungsaufwand darstellen. Außerdem ergibt sich durch das
Erfordernis der Handhabung dieses dritten Deckels auch eine nicht
zu vernachlässigende Verlängerung der Taktzeiten zur Herstellung
eines solchen bekannten Polsterteils. Des weiteren ist
festzustellen, daß es mit diesem bekannten Verfahren und der dort
zur Anwendung gelangenden Vorrichtung nur möglich ist, eine
Bezugsschicht aus Schaummaterial zu realisieren, ein textiler
Bezug, ein Lederbezug oder ein anderer ähnlicher Bezug ist mit
diesem bekannten Verfahren nicht in Hinterschäumtechnologie mit
einem hinterschäumten Polsterteil kombinier- bzw. einstückig
verbindbar.
Die GB 21 14 051 offenbart ein Verfahren zur Herstellung eines
Gegenstandes mit einem Schaumkern und einem den Schaumkern
bedeckenden Bezug, wobei in einem ersten Arbeitsschritt in einem
ersten Formwerkzeug der Bezug eng anliegend angesaugt wird, wonach
im ersten Formwerkzeug ein erster Hinterschäumvorgang erfolgt, bei
welchem ein Zwischenprodukt aus Bezug und mit dem Bezug
verbundenen Schaumstoff-Teilkern erzeugt wird. Dieses
Zwischenprodukt wird anschließend aus dem ersten Formwerkzeug
entnommen und in ein zweites Formwerkzeug eingebracht. Im zweiten
Formwerkzeug erfolgt dann ein weiterer Hinterschäumvorgang, um den
Gegenstand auszubilden. Zur Durchführung dieses bekannten
Verfahrens sind also zwei Formwerkzeuge erforderlich, was sich auf
die Herstellungskosten des Gegenstandes auswirkt. Besondere
Auswirkungen auf die Herstellungskosten des Gegenstandes hat bei
diesem bekannten Verfahren jedoch die Tatsache, daß das
Zwischenprodukt vom ersten Formwerkzeug in das zweite Formwerkzeug
umgesetzt und in diesem genau richtig lokalisiert angeordnet
werden muß.
Die DE-Z "Kunststoffberater" 7/8/1985, S. 22, 23, beschreibt ganz
allgemein die Herstellung von Polsterteilen mit unterschiedlichen
Härten, wobei die Polsterteile entweder mittels Rundtischanlagen
oder mittels Hängeförderanlagen hergestellt werden. Zu den
Rundtischanlagen ist ausgeführt, daß es mit ihnen möglich ist,
Polsterteile mit vakuumverformten textilen Bezugen direkt mit
Reaktionsgemischen unterschiedlicher Härte zu hinterschäumen. Dort
geht es jedoch nicht darum, entlang der Höhen- bzw. Dickenrichtung
des Polsterteils Reaktionsgemische unterschiedlicher Härte
vorzusehen, sondern darum, entlang der Flächenerstreckung des
Polsterteils nebeneinander Polsterzonen unterschiedlicher Härte
auszubilden, um z. B. bei einem Fahrzeugsitz den Seitenhalt bzw.
die Seitenstabilität zu verbessern.
Zu diesem Zweck ist der Formhohlraum des Formwerkzeuges in
Flächenzonen unterteilt, die mit Reaktionsgemischen
unterschiedlicher Härte hinterschäumt werden.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der
eingangs genannten Art zur Herstellung eines Polsterteils zu
schaffen, mit welchem ein hinterschäumtes Polsterteil mit einem
Trägerteil einfach herstellbar ist, bei dem sich auf einfache
Weise eine feste Verbindung zwischen dem Bezug und dem Trägerteil
ergibt, und bei dem die Produktivität groß und die
Herstellungskosten für das Polsterteil klein sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
kennzeichnenden Teiles des Anspruchs 1 gelöst.
Bei dem zuerst in die Gießform einzubringenden Weichschaum-
Reaktionsgemisch kann es sich um einen Polyurethan-Kaltweichschaum
handeln. Als Hartschaum-Reaktionsgemisch kommt vorzugsweise ein
Polyurethan-Hartschaumsystem zur Anwendung. Das Hartschaum-
Reaktionsgemisch zum Ausfüllen des zwischen dem zweiten
Deckel und dem Weichschaumkörper verbleibenden zweiten
Hohlraums kann ein sog. Polyurethan-RIM-System sein, durch
das ein sehr formstabiles Trägerteil bei einem solchen
Polsterteil hergestellt werden kann. Mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren ist es somit möglich,
konturengenaue Polsterteile in einer Kombination von
Polyurethan-Kaltweichschaumsystemen mit Polyurethan-
Hartschaumsystemen zu fertigen. Des weiteren besteht die
Möglichkeit, bspw. die Rückseite eines solchen Polsterteils
partiell oder ganzflächig mit sog. PU-RIM-Systemen so
auszuschäumen, daß eine formstabile Abdeckung, ein
formstabiler Rahmen bzw. ein formstabiles Trägerteil
ausgebildet wird.
Bei einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird der Randabschnitt des Bezuges vorzugsweise zwischen
der Gießform und dem ersten Deckel eingeklemmt, wenn die
Gießform mit dem ersten Deckel verschlossen wird, und es
wird der Randabschnitt des Bezuges zwischen der Gießform
und dem zweiten Deckel eingeklemmt, wenn die Gießform
anschließend mit dem zweiten Deckel verschlossen wird.
Dabei wird der Randabschnitt des Bezuges vorzugsweise in
einen außerhalb des ersten bzw. zweiten Deckels
vorgesehenen Spannrahmen eingespannt, bevor die Gießform
mit dem ersten bzw. zweiten Deckel verschlossen wird, und
es wird der über den zweiten Hohlraum überstehende, in den
Spannrahmen eingespannte Randabschnitt des Bezuges, der
über den Hartschaumkörper vorsteht, nach der Entformung des
Polsterteils aus der Gießform vom Polsterteil abgetrennt.
Bei diesem Verfahren liegt demnach der Bezug mit seinem
Randabschnitt nicht nur an der Außenseite des
Weichschaumkörpers, sondern gleichzeitig auch an der
gesamten Umfangsfläche des Hartschaumkörpers an. Das
Abtrennen des über den Hartschaumkörper vorstehenden
Randabschnittes des Bezuges erfolgt vorzugsweise direkt am
Hartschaumkörper, so daß keine vom Polsterteil frei
wegstehenden Bezugsteile am fertigen Polsterteil vorhanden
sind. Dadurch ist eine ungewollte Beschädigung des
Polsterteils durch ein ungewolltes Abziehen des Bezuges vom
Polsterteil, d.h. vom Hartschaumkörper eliminiert.
Eine erheblich verbesserte Verbindung zwischen dem
Randabschnitt des Bezuges und dem Polsterteil, d.h. insbes.
dem Hartschaumkörper ergibt sich bei Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens, bei dem der Randabschnitt
des Bezuges zwischen der Gießform und dem ersten Deckel
eingeklemmt wird, wenn die Gießform mit dem ersten Deckel
verschlossen wird und bei dem der Randabschnitt des Bezuges
nach der Entfernung des ersten Deckels und vor dem
Verschließen der Gießform mit dem zweiten Deckel in den
zweiten Hohlraum eingebracht wird, wonach der zweite
Hohlraum mit dem Hartschaum-Reaktionsgemisch ausgeschäumt
wird. Bei Durchführung dieses Verfahrens wird der über den
Weichschaumkörper überstehende Randabschnitt des Bezuges
vollständig vom Hartschaum-Reaktionsgemisch umschlossen,
d.h. eingeschäumt, so daß sich eine feste und gegen
ungewollte Beschädigungen sichere Verbindung des Bezuges
mit dem Hartschaumkörper ergibt.
In den zweiten Hohlraum kann mindestens ein
Versteifungselement eingelegt werden, bevor der zweite
Hohlraum mit dem zweiten Deckel verschlossen wird. Das kann
bspw. dann vorteilhaft sein, wenn es sich bei dem
Hartschaum-Reaktionsgemisch um ein zähhartes PU-System
handelt. Dieses Versteifungselement kann bspw. als Rahmen,
als Gitter oder als Netz ausgebildet sein und aus
Kunststoff, Metall o.dgl. bestehen.
In den zweiten Hohlraum kann mindestens ein
Befestigungselement eingelegt werden, das mit einem
Befestigungsabschnitt in den zweiten Deckel hineinragt,
wenn der zweite Hohlraum mit dem zweiten Deckel dicht
verschlossen wird. Bei diesem Befestigungselement kann es
sich bspw. um einen Gewindestift, um eine
Befestigungsschraube o.dgl. handeln. Selbstverständlich ist
es auch möglich, den zweiten Deckel an seiner dem
Weichschaumkörper zugewandten Stirnfläche mit derartigen
Aussparungen auszubilden, daß sich an der dieser
Stirnfläche des zweiten Deckels entsprechenden Rückseite
des Hartschaumkörpers von dieser Rückseite wegstehende
Befestigungselemente bspw. in Form von Befestigungsclips,
d.h. in Form federnder Schnapp-Rastglieder ergibt.
Es ist auch möglich, daß in den zweiten Hohlraum
mindestens ein Befestigungsorgan eingelegt wird, das an der
dem Weichschaumkörper zugewandten Stirnfläche des zweiten
Deckels eng anliegt, wenn die Gießform mit dem zweiten
Deckel verschlossen wird. Diese Befestigungsorgane können
bspw. als Hülsen ausgebildet sein, die eine
Innengewindebohrung aufweisen. Durch die zuletzt
beschriebenen Befestigungselemente bzw. Befestigungsorgane
ist es möglich, das einen Weichschaumkörper und einen
Hartschaumkörper aufweisende Polsterteil bspw. mit einer
Abdeckung mechanisch fest zu verbinden, bei der es sich um
ein tiefgezogenes Blechteil, um ein gegossenes oder um ein
beliebig anders hergestelltes Konstruktionsteil eines
Sitzes o.dgl. handeln kann.
Die Erfindung wird an Hand
der nachfolgenden Beschreibung einer schematisch
dargestellten Gießform zur Herstellung eines Polsterteils,
sowie durch die Beschreibung von
Ausführungsbeispielen in einer solchen Gießform
hergestellter Polsterteile näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine halbseitig dargestellte
Gießform, die durch einen ersten Deckel
verschlossen ist,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung der
Gießform, die durch einen zweiten Deckel
verschlossen ist,
Fig. 3 einen Schnitt durch eine Hälfte eines Polsterteils,
das mit einem Versteifungselement versehen ist,
Fig. 4 einen Schnitt durch ein Polsterteil, das
verschiedene Befestigungselemente bzw. ein
Befestigungsorgan aufweist,
Fig. 5 eine Schnittdarstellung eines abschnittweise
gezeichneten Polsterteils, das mit einem
Abdeckelement mechanisch fest verbunden ist,
Fig. 6 einen Abschnitt eines Polsterteils mit einer
Abdeckung in einer Schnittdarstellung, wobei sich
das in Fig. 6 dargestellte Polsterteil von dem in
Fig. 5 dargestellten Polsterteil insbes. dadurch
unterscheidet, daß die Abdeckung großflächig
unmittelbar am Weichschaumkörper und nicht
großflächig am Hartschaumkörper des Polsterteils
anliegt,
Fig. 7 einen Schnitt durch eine erste Ausbildung eines
Polsterteils in Form einer Armlehne,
Fig. 8 einen Schnitt durch eine zweite Ausbildung eines
als Armlehne ausgebildeten Polsterteils, und
Fig. 9 einen Schnitt durch eine dritte Ausführungsform
eines als Armlehne ausgebildeten Polsterteils.
Fig. 1 zeigt eine Gießform 10 mit einem Hohlraum 12, in
den Saugkanäle 14 einmünden, von denen der Einfachheit
wegen nur ein Saugkanal gezeichnet ist. In einem ersten
Arbeitsschritt wird in den Hohlraum 12 der Gießform 10 ein
Bezug 16 anliegt, der an der Kontur 18 der Gießform 10,
die den Hohlraum 12 bestimmt, eng und faltenfrei
eingebracht. Mit Hilfe der Saugkanäle 14 kann der Bezug 16
an der Kontur 18 der Gießform 10 festgehalten werden. Der
aus der Gießform 10 vorstehende Randabschnitt 20 des
Bezuges 16 wird mit Hilfe eines Spannrahmens 22 an der
Gießform 10 festgeklemmt. Nach dem Festklemmen des Bezuges
16 mit Hilfe des Spannrahmens 22 bzw. nach dem engen und
faltenfreien Anlegen des Bezuges 16 an die Kontur 18 der
Gießform 10 wird die Gießform 10 mit einem ersten Deckel
24 verschlossen, wobei der Randabschnitt 20 des Bezuges 16
zwischen dem ersten Deckel 24 und der Gießform 10 dicht
festgeklemmt wird. Durch den ersten Deckel 24 wird ein
erster Hohlraum der Gießform 10 festgelegt, der in Fig. 1
mit der Bezugsziffer 12 bezeichnet ist. Der erste Deckel 24
weist einen Einlaßkanal 26 auf, durch den in den ersten
Hohlraum 12 der Gießform 10 ein Weichschaum-
Reaktionsgemisch 28 eingebracht wird. Während des Ablaufes
der Reaktion des Weichschaum-Reaktionsgemisches 28 schäumt
das Weichschaum-Reaktionsgemisch 28 auf, so daß es den
ersten Hohlraum 12 ausfüllt. Anschließend wird der erste
Deckel 24 von der Gießform 10 entfernt und auf der
Gießform 10 ein zweiter Deckel 30 angeordnet, wie er in
Fig. 2 gezeichnet ist. Der zweite Deckel 30 ist derartig
ausgebildet, daß zwischen dem durch das Weichschaum-
Reaktionsgemisch 28 gebildeten Weichschaumkörper 32, der
nach der Entfernung des ersten Deckels 24 im Hohlraum 12
der Gießform 10 verbleibt, und der dem Weichschaumkörper
32 zugewandten Stirnfläche 34 des zweiten Deckels 30 ein
zweiter Hohlraum 36 gebildet wird. Der Bezug 16 ist auch in
dieser Arbeitsstellung mit Hilfe des Spannrahmens 22 an der
Gießform 10 festgeklemmt. Außerdem ist der Bezug 16 mit
seinem Randabschnitt 20 mit dem zweiten Deckel 30 an der
Gießform 10 festgeklemmt. In der in Fig. 2 dargestellten
Arbeitsstellung wird durch den im zweiten Deckel 30
vorgesehenen Einlaßkanal 38 in den zweiten Hohlraum 36 ein
Hartschaum-Reaktionsgemisch 40 eingebracht, das während des
Ablaufes der Reaktion aufschäumt und den zweiten Hohlraum
36 ausfüllt. Nach Ablauf der Reaktion des Hartschaum-
Reaktionsgemisches 40 ergibt sich ein Hartschaumkörper 42,
der mit dem Weichschaumkörper 32 mechanisch fest verbunden
ist. Die Menge des Hartschaum-Reaktionsgemisches 40 ist
dabei selbstverständlich derartig zu wählen, daß sich
während des Ablaufes der Reaktion des Hartschaum-
Reaktionsgemisches 40 kein zu großer Überdruck ergibt,
durch den der Weichschaumkörper 32 beschädigt werden
könnte.
Nach Ablauf der Reaktion des Hartschaum-Reaktionsgemisches
40 wird der zweite Deckel 30 von der Gießform 10 entfernt.
Gleichzeitig oder daran anschließend wird der Spannrahmen
22 von der Gießform 10 entfernt und das den
Weichschaumkörper 32 und den Hartschaumkörper 42
aufweisende Polsterteil aus der Gießform 10 entformt.
Anschließend wird der über das Polsterteil überstehende
Randabschnitt 20 des Bezuges 16 an der Kante 44 (sh. Fig.
2) vom Polsterteil abgetrennt. Auf diese Weise entsteht ein
Polsterteil, bei dem der Bezug 16 großflächig am
Weichschaumkörper 32 und am Umfangsrand 46 des
Hartschaumkörpers 42 mechanisch fest anliegt. In der Fig.
3 ist ein Polsterteil 48 halbseitig geschnitten
dargestellt, das einen Weichschaumkörper 32 und einen mit
dem Weichschaumkörper 32 verbundenen Hartschaumkörper 42
aufweist. Der Bezug 16 bedeckt den Weichschaumkörper 32
vollständig, und der Randabschnitt 20 des Bezuges 16 mündet
in den Hartschaumkörper 42 ein. Dadurch ergibt sich eine
sichere Verbindung des Bezuges 16 mit dem Hartschaumkörper
42. Im Hartschaumkörper 42 ist ein Versteifungselement 50
angeordnet, bei dem es sich bspw. um einen Rohrrahmen
handeln kann. Außerdem weist der Hartschaumkörper 42
Versteifungsrippen 52 auf, die durch geeignete Ausbildung
des ersten Deckels 24 (sh. Fig. 1) realisierbar sind. Bei
dem Hartschaum-Reaktionsgemisch für den Hartschaumkörper 42
gemäß Fig. 3 kann bspw. ein Polyurethan-RIM-System
verwendet werden.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch ein Polsterteil 48 aus
einem Weichschaumkörper 32 und einem Hartschaumkörper 42,
wobei der Weichschaumkörper 32 vollständig mit einem Bezug
16 bedeckt ist. Auf der linken Seite des Polsterteiles 48
ist der Bezug 16 am Umfangsrand 46 des Hartschaumkörpers 42
flächig befestigt. Im Unterschied dazu ist auf der rechten
Seite des Polsterteils 48 ein Randabschnitt 20 des Bezuges
16 gezeichnet, der sich im Inneren des Hartschaumkörpers 42
befindet. Dadurch ergibt sich eine sicherere Befestigung
des Bezuges 16 am Polsterteil 48 als bei der auf der linken
Seite des Polsterteiles 48 in Fig. 4 dargestellten
Ausbildung. Aus dem Hartschaumkörper 42 steht ein
Befestigungselement 54 vor, bei dem es sich bspw. um eine
Befestigungsschraube, um einen Gewindestift o.dgl. handelt.
Die Ausbildung des Polsterteils 48 mit einem derartigen
über die Rückseite 56 des Polsterteils 48 vorstehenden
Befestigungselementes 54 ist möglich, wenn die Stirnfläche
34 des zweiten Deckels 30 (sh. Fig. 2) mit entsprechenden
Ausnehmungen zur Aufnahme des jeweils vorstehenden
Abschnittes des Befestigungselementes 54 versehen ist. Auf
der linken Seite des in Fig. 4 dargestellten Polsterteils
48 ist ein Befestigungselement 58 gezeichnet, das von der
Rückseite 56 des Hartschaumkörpers 42 einstückig wegsteht,
und das als federndes Schnapp-Rastelement ausgebildet ist.
Im Gegensatz zu dem einstückig an den Hartschaumkörper 42
angeformten Befestigungselement 58 handelt es sich bei dem
Befestigungselement 54 um ein einstückig mit dem
Hartschaumkörper 42 geschäumtes, aus dem Hartschaumkörper
42 vorstehendes Befestigungselement. Im mittleren Bereich
des Polsterteiles 48 ist ein Befestigungsorgan 60
vorgesehen, das als Hülse mit einer Innengewindebohrung 62
ausgebildet ist. Die Innengewindebohrung 62 des
Befestigungsorganes 60 mündet in die Rückseite 56 des
Polsterteiles 48 ein, so daß es möglich ist, in die
Innengewindebohrung 62 einen Gewindestift einzuschrauben,
um das Polsterteil 48 mit einem in dieser Figur nicht
dargestellten Konstruktionselement mechanisch fest zu
verbinden. Dem gleichen Zweck dienen die
Befestigungselemente 54 und/oder 58.
Durch den Hartschaumkörper 42 ergibt sich außerdem der
Vorteil einer wasserdichten Abdichtung des Polsterteiles 48
von seiner Rückseite 56 her. Das ist insbes. bei Anwendung
der Befestigungselemente 54 und/oder 58 der Fall.
Fig. 5 zeigt einen Abschnitt eines Polsterteiles 48 mit
einem Weichschaumkörper 32 und einem mit dem
Weichschaumkörper 32 verbundenen Hartschaumkörper 42, der
an der Rückseite des Weichschaumkörpers 32 vorgesehen ist.
Der Hartschaumkörper 42 ist mit einem Befestigungselement
58 einstückig ausgebildet, wie es auch auf der linken Seite
der Fig. 4 dargestellt und oben erwähnt worden ist. Mit
Hilfe des Befestigungselementes 58 ist es einfach und
zeitsparend möglich, mit dem Polsterteil 48 eine Abdeckung
64 mechanisch fest zu verbinden. Diese Abdeckung kann aus
einem Kunststoffmaterial, aus Metall oder aus einem
beliebigen anderen Material sein. Bei einer Abdeckung 64
aus Metall kann es sich um ein tiefgezogenes Blech oder um
ein gegossenes Konstruktionselement handeln. In der
Abdeckung 64 sind Öffnungen 66 vorgesehen, die entsprechend
den Befestigungselementen 58 verteilt sind. Mit der
Bezugsziffer 16 ist auch in dieser Figur ein Bezug
bezeichnet, der den Weichschaumkörper 32 bedeckt, und der
mit seinem Randabschnitt am Umfangsrand 46 des
Hartschaumkörpers 32 befestigt ist.
Fig. 6 zeigt eine andere Ausbildung eines Polsterteils 46,
bei dem der Weichschaumkörper 32 auf seiner vom Bezug 16
abgewandten Rückseite unmittelbar mit einer Abdeckung 64
bedeckt ist. Die Befestigung der Abdeckung 64 erfolgt
mittels eines Hartschaumkörpers 42, der klammerartig als
Rahmen ausgebildet ist, in dem der Bezug 16 mit seinem
Randabschnitt 20 fixiert ist. Ein Hartschaumkörper 32, wie
er in Fig. 6 gezeichnet ist, ist durch geeignete
Ausbildung des ersten Deckels 24 und des zweiten Deckels 30
herstellbar. Bei der Abdeckung 64 handelt es sich bspw. um
ein tiefgezogenes bzw. umgebördeltes Blechteil, der Bezug
16 kann aus einem textilen Material, aus einem Kunstleder,
aus einem Leder o.dgl. bestehen. Der Hartschaumkörper 42
besteht vorzugsweise aus einem Polyurethan-RIM-System.
Die Fig. 7 bis 9 zeigen verschiedene Ausbildungen eines
Polsterteils 48 in Form einer Armlehne, mit einem
Weichschaumkörper 32, einem mit dem Weichschaumkörper 32
fest verbundenen Hartschaumkörper 42 und einem Bezug 16,
der den Weichschaumkörper 42 allseitig umgibt und der mit
seinem Randabschnitt 20 am Umfangsrand 46 des
Hartschaumkörpers 42 befestigt ist. Selbstverständlich kann
der Bezug 16 auch mit dem Weichschaumkörper 32 großflächig
verbunden sein.
Claims (7)
1. Verfahren zur Herstellung eines Polsterteils, mit
Reaktionsgemischen unterschiedlicher Härte, bei dem eine
Gießform (10) mit einem ersten Deckel (24) verschlossen wird,
wonach in den durch den ersten Deckel (24) begrenzten ersten
Hohlraum (12) der Gießform (10) ein erstes Reaktionsgemisch
(28) eingebracht wird, das den ersten Hohlraum (12) nach dem
Reaktionsablauf ersten Schaumkörper ausfüllt, bei dem
anschließend der erste Deckel (24) von der Gießform (10)
entfernt und durch einen zweiten Deckel (30) ersetzt wird, wobei
der erste Schaumkörper (32) in der Gießform (10) verbleibt und
zwischen dem in der Gießform (10) befindlichen ersten
Schaumkörper (36) gebildet wird, wonach in den zweiten Hohlraum (36)
ein zweites Reaktionsgemisch (40) eingebracht wird, das den
zweiten Hohlraum (36) nach dem Reaktionsablauf als mit dem
ersten Schaumkörper eine Einheit bildender zweiter Schaumkörper
(42) ausfüllt,
dadurch gekennzeichnet,
daß in die Gießform (10) vor dem Verschließen mit dem ersten
Deckel (24) ein Bezug (16) eng anliegend eingebracht wird, daß
der Bezug mit einem das erste Reaktionsgemisch (28) bildenden
Weichschaum-Reaktionsgemisch hinterschäumt wird, und daß als
das zweite Reaktionsgemisch (40) ein Hartschaum-Reaktionsgemisch
eingebracht wird, das ein Trägerteil des hinterschäumten
Polsterteils (48) bildet.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Randabschnitt (20) des Bezuges (16) zwischen
der Gießform (10) und dem ersten Deckel (24)
eingeklemmt wird, wenn die Gießform (10) mit dem
ersten Deckel (24) verschlossen wird, und daß der
Randabschnitt (20) des Bezuges (16) zwischen der
Gießform (10) und dem zweiten Deckel (30)
eingeklemmt wird, wenn die Gießform (10)
anschließend mit dem zweiten Deckel (30)
verschlossen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Randabschnitt (20) des Bezuges (16) in einen
außerhalb des ersten bzw. zweiten Deckels (24, 30)
vorgesehenen Spannrahmen (22) eingespannt wird, bevor
die Gießform (10) mit dem ersten bzw. zweiten Deckel
(24, 30) verschlossen wird, und daß der über den
zweiten Hohlraum (36) überstehende, in den
Spannrahmen (22) eingespannte Randabschnitt (20) des
Bezuges (16), der über den Hartschaumkörper (42)
vorsteht, nach der Entformung des Polsterteils (48)
aus der Gießform (10) vom Polsterteil (48)
abgetrennt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Randabschnitt (20) des Bezuges (16) zwischen
der Gießform (10) und dem ersten Deckel (24)
eingeklemmt wird, wenn die Gießform (10) mit dem
ersten Deckel (24) verschlossen wird und daß der
Randabschnitt (20) des Bezuges (16) nach der
Entfernung des ersten Deckels (24) und vor dem
Verschließen der Gießform (10) mit dem zweiten
Deckel (30) in den zweiten Hohlraum (36) eingebracht
wird, wonach der zweite Hohlraum (36) mit dem
Hartschaum-Reaktionsgemisch (40) ausgeschäumt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den zweiten Hohlraum (36) mindestens ein
Versteifungselement (50) eingelegt wird, bevor der
zweite Hohlraum (36) mit dem zweiten Deckel (30)
verschlossen wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den zweiten Hohlraum (36) mindestens ein
Befestigungselement (54) eingelegt wird, das mit
einem Befestigungsabschnitt in den zweiten Deckel
(30) hineinragt, wenn der zweite Hohlraum (36) mit
dem zweiten Deckel (30) dicht verschlossen wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den zweiten Hohlraum (36) mindestens ein
Befestigungsorgan (60) eingelegt wird, das an der dem
Weichschaumkörper (32) zugewandten Stirnfläche (34)
des zweiten Deckels (30) eng anliegt, wenn die
Gießform (10) mit dem zweiten Deckel (30)
verschlossen wird.
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