DE3820571A1 - Verfahren zur herstellung von endlosen lauftuechern, insbesondere fuer papier- und textilmaschinen, und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents
Verfahren zur herstellung von endlosen lauftuechern, insbesondere fuer papier- und textilmaschinen, und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrensInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
von endlosen Lauftüchern, insbesondere für Papier- und
Textilmaschinen, wobei das Lauftuch aus einem Elastomer
besteht und im Inneren eine Armierung aufweist, sowie
eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Lauftücher der eingangs genannten Art sind beispielsweise
aus der DE-OS 36 29 736 bekannt. Diese Lauftücher werden
beispielsweise in Naßpressen verwendet, wobei sie über
entsprechende Walzenkerne laufen und Preßwalzen bilden,
zwischen denen ein Preßspalt zum Entwässern von Faser
stoffbahnen, z. B. Papierbahnen gebildet wird.
Die Herstellung von derartigen Lauftüchern ermöglicht es,
von der herkömmlichen Konstruktion abzugehen, Walzenkerne
unmittelbar mit Gummi- oder Kunststoffbelägen zu versehen
oder diese auf den Walzenkern aufzuvulkanisieren.
Während Lauftücher der eingangs genannten Art in der
Praxis zahlreiche Vorteile mit sich bringen, wie beispiels
weise eine rasche Auswechselbarkeit, geringere Transport
kosten, höhere Belastbarkeit, geringere thermische Probleme,
bessere Kühlmöglichkeiten und dergleichen, ist die Herstellung
solcher Lauftücher in der Praxis problematisch.
Herkömmlicherweise erfolgt nämlich die Fertigung des Lauf
tuches auf einem sogenannten Konfektionsdorn, der aber
wegen der heutigen Dimensionierung von Papier- oder Textil
maschinen kaum mehr die Form eines Dornes hat, sondern in
Wirklichkeit ein Zylinder mit beträchtlichen Abmessungen
hinsichtlich seiner Länge und seines Durchmessers ist. Bei
heutigen Papiermaschinen beträgt die Länge des Zylinders
als Konfektionsdorn bis zu 12 m, während der Durchmesser
des Zylinders zwischen 2 m und 4 m betragen kann.
Es erscheint einsichtig, daß die Herstellung und Lagerung
eines derartigen riesigen Konfektionsdornes nicht nur
technisch schwierig ist, sondern auch erhebliche Kosten
verursacht. Weiterhin müssen einem derartigen Zylinder ent
sprechende spezielle Einrichtungen zugeordnet sein, um
erforderliche Bearbeitungen während der Herstellung des
Lauftuches vornehmen zu können. Es kommt erschwerend hinzu,
daß ein derartiger Zylinder als Konfektionsdorn nur für
einen Typ bzw. eine Länge von Lauftüchern geeignet ist,
die durch den Durchmesser des Zylinders bestimmt ist.
Werden daher Lauftücher unterschiedlicher Länge benötigt,
so braucht man selbstverständlich ein ganzes Arsenal von
derartigen Zylindern als Konfektionsdornen mit zugeordneten
Antriebs-, Beschichtungs- und Behandlungseinrichtungen.
Anderenfalls ist man auf die Herstellung ganz bestimmter
Lauftücher festgelegt und damit nicht wettbewerbsfähig.
Die Herstellung der Lauftücher selbst erfolgt auf derartigen
Konfektionsdornen in der Weise, daß in mehreren Schichten
das gewünschte Gummi- oder Kunststoffmaterial auf den
Konfektionsdorn durch Gießen oder dergleichen aufgebracht
wird. Dies kann in Abhängigkeit von den verwendeten Materialien
und dem gewünschten Schichtaufbau in unterschiedlichen Stufen
erfolgen, die gegebenenfalls durch Bearbeitungs- oder Aus
härtungsvorgänge unterbrochen werden können. An der gewünschten
Stelle über die Dicke des Lauftuches wird die Armierung
als Gewebe eingebracht, damit das Lauftuch seine erforderliche
Festigkeit besitzt.
Aus den vorstehenden Darlegungen ergibt sich, daß ein der
artiges Lauftuch während seiner gesamten Herstellungsdauer
auf dem Konfektionsdorn sitzen muß, damit die Herstellungs
und Bearbeitungsvorgänge nacheinander durchgeführt werden
können. Erst nach der Fertigstellung des Lauftuches wird
dieses von dem Konfektionsdorn abgezogen, wobei ein ent
sprechend großer Raum neben dem Konfektionsdorn bzw. dem
großvolumigen Zylinder vorgesehen sein muß.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren zur
Herstellung derartiger Lauftücher sowie eine Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens anzugeben, mit denen die
Herstellung mit verringertem Materialaufwand und in einfacherer
Weise möglich ist.
Gemäß der Erfindung ist das Verfahren durch folgende Schritte
gekennzeichnet:
- a) Herstellen eines endlosen Gewebes mit vorgegebener Länge, b) Aufspannen des Gewebes auf mindestens zwei parallel zu einander verlaufende drehbare Spannwalzen, c) Beschichten des umlaufenden Gewebes mit einem elastomeren Material zur Bildung einer Trägerschicht, d) Abnehmen des so hergestellten, verfestigten Rohlings von den Spannwalzen und Umstülpen des Rohlings von innen nach außen, so daß die elastomere Trägerschicht innen liegt,
- e) Aufspannen des umgestülpten Rohlings auf die Spannwalzen, und
- f) Beschichten der dann außenliegenden Seite des Rohlings mit einem elastomeren Material zur Ausbildung der Funktionsschicht des Lauftuches.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird das angestrebte
Ziel in zufriedenstellender Weise erreicht, wobei beliebige
Längen von Lauftüchern hergestellt werden können, ohne daß
dazu verschiedene Vorrichtungen bzw. Konfektionsdorne er
forderlich sind.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird in vorteilhafter Weise
das endlose Gewebe, welches die Armierung des fertigen
Lauftuches bildet, als Zwischenträger benutzt, und zwar
sowohl für die Trägerschicht als auch die Funktionsschicht
aus elastomeren Materialien. Diese können zweckmäßigerweise
aus Kautschuk, Gummi, Nitrilen und/oder Polyurethan bestehen,
wobei letzteres besonders geeignet ist.
Das Aufbringen der Trägerschicht kann dabei in vorteilhafter
Weise mit einer so geringen Schichtdicke erfolgen, daß der
so hergestellte Rohling ausreichend elastisch ist, so daß
das schlauchförmige Gebilde von innen nach außen umgestülpt
werden kann, um dann die eigentliche Funktionsschicht auf
bringen zu können.
In Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorge
sehen, daß die Beschichtung des Gewebes beim Schritt c) so
gesteuert wird, daß das elastomere Material nur teilweise
in die Gewebehohlräume eindringt, so daß eine ausreichende
Anzahl von Verankerungselementen für die Funktionsschicht
zur Verfügung steht. Damit wird in vorteilhafter Weise eine
innige Verbindung sämtlicher elastomeren Materialien mitein
ander und mit der dazwischenliegenden Armierung in Form des
endlosen Gewebes gewährleistet.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren kann zu diesem Zweck die
Verfestigungszeit des Materials entsprechend eingestellt
und/oder eine wegnehmbare Unterlage unter dem Gewebe während
der Beschichtung beim Schritt c) verwendet werden. Die
Einstellung der Verfestigungszeit kann wahlweise über die
Viskosität, die Stärke der aufgebrachten ersten Schichtdicke
und/oder den Vorschub des Gewebes gegenüber der Beschichtungs
einrichtung vorgenommen werden.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren können einlagige oder
mehrlagige Gewebe aus Kunststoff und/oder Metall verwendet
werden, die als endlose Gewebe mit vorgegebener Länge und
Breite hergestellt oder durch Nahten bzw. Stecknähte endlos
gemacht werden. Als Materialien können dabei monofile Filamente
oder Fäden mit umsponnener Seele aus einem oder mehreren
der Werkstoffe Polyamid, Polyester, Kevlar und Metall ver
wendet werden.
Das Beschichten beim Schritt c) kann, in Abhängigkeit von den
gewünschten Eigenschaften in einem oder mehreren Arbeitsgängen
erfolgen, beispielsweise mit einem Aufträufel-, Gieß-, Rakel
und/oder sonstigen Konfektionierungsverfahren.
In Abhängigkeit von den jeweiligen Gegebenheiten kann der
Rohling vor dem Aufbringen der Funktionsschicht durch thermische
Behandlung ausgehärtet und/oder auf gewünschte Materialstärke
geschliffen werden. Damit läßt sich die gewünschte Schicht
dicke und/oder Querschnittsform exakt einstellen. Gegebenen
falls kann dadurch auch die Bombierung ausgebildet werden.
In Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorge
sehen, daß die Herstellung der Funktionsschicht in mehreren
Arbeitsgängen durchgeführt wird, wobei nacheinander ver
schiedene Materialien bzw. Materialien unterschiedlicher
Härte aufgebracht werden. Dies kann beispielsweise durch unter
schiedliche Vernetzungsgrade oder durch Zugabe von Zusatz
stoffen, beispielsweise Mineralstoffen erfolgen. Die Härte
der einzelnen Schichten kann dabei vom Gewebe aus bis zur
Außenschicht kontinuierlich kleiner bzw. weicher werden.
Es können jedoch auch weiche Zwischenschichten an der
Außenseite eingelagert werden. Die gewünschten Härten der
Materialien können sich dabei zwischen etwa 8 und 75 P & J
bewegen, während die Werte für die Gesamtdicke des Lauftuches
in der Praxis zwischen 3 mm und 30 mm liegen werden, gegebenen
falls aber auch höher sein können.
In Abhängigkeit von den jeweiligen Erfordernissen können
während oder zwischen den Beschichtungsarbeitsgängen auch
thermische, mechanische und/oder chemische Zusatzbehandlungen
vorgenommen werden, die die Bindung verbessern und homogen
machen, so daß die Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit
der so hergestellten Lauftücher besonders gut ist.
Anschließend kann das Lauftuch dann an der Oberfläche ge
schliffen, gerillt, profiliert und/oder mit Blindbohrungen
versehen werden, um den jeweiligen Einsatzzwecken Rechnung
zu tragen.
In der Praxis werden die Materialien zweckmäßigerweise so
gewählt, daß die innenliegende Trägerschicht eine härtere
Basisschicht des Lauftuches darstellt als die außenliegende
Funktionsschicht, die zum Ausgleichen von Preßdrucken dienen
soll, beispielsweise im Preßspalt einer Papiermaschine.
Die Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist zweckmäßigerweise so ausgebildet, daß sie
mindestens zwei parallel zueinander verlaufende äußere Spann
walzen aufweist, die in einem einstellbaren Abstand ihrer
Achsen voneinander angeordnet sind und von denen mindestens
eine Spannwalze drehbar angetrieben ist, und daß über der
ersten Spannwalze eine Beschichtungseinrichtung angeordnet ist.
Bei einer ersten Ausführungsform sind beide Spannwalzen als
Zylinderwalzen ausgebildet, die gleiche oder unterschiedliche
Durchmesser haben können. Bei einer speziellen Ausführungsform
ist die zweite Spannwalze bereits als Breitstreckwalze ausge
bildet, um für einen einwandfreien Lauf des Gewebes bzw.
des darauf gebildeten Rohlings zu sorgen.
In Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist
vorgesehen, daß zwischen den beiden Spannwalzen Breithalte
einrichtungen bzw. Breitstreckwalzen angeordnet sind, die
ebenfalls für den einwandfreien Umlauf des Gewebes bzw. des
späteren Rohlings sorgen.
Weiterhin ist vorgesehen, daß zumindest einer der Spannwalzen
Zusatzeinrichtungen zur Bearbeitung bzw. Behandlung der
aufgebrachten Schichten zugeordnet sind. Diese Zusatzein
richtungen dienen dazu, gegebenenfalls mechanische, thermische
und/oder chemische Behandlungen vorzunehmen, während das
in der Herstellung befindliche Lauftuch sich in der Vorrichtung
befindet.
Zweckmäßigerweise sind bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
die Spannwalzen freitragend in Cantilever- oder Auslegerbau
art gelagert. Auf diese Weise können das Gewebe, der Rohling
sowie das fertige Lauftuch in einfacher Weise von der Seite
aufgezogen bzw. abgezogen werden. Dadurch können, nach den
Beschichtungs-Arbeitsgängen, andere Arbeitsgänge an dem
Lauftuch, wie mechanische Bearbeitungen oder chemische und/oder
thermische Behandlungen auch an anderen Arbeitsstellen durch
geführt werden, während die Vorrichtung in der Zwischenzeit
zur Durchführung anderer Beschichtungsarbeitsgänge zur Her
stellung eines neuen Lauftuches eingesetzt werden kann.
Aufgrund der gegenseitigen Verstellbarkeit des Abstandes
zwischen den beiden äußeren Spannwalzen kann die Vorrichtung
dabei zur Herstellung einer Vielzahl von unterschiedlichen
Lauftüchern eingesetzt werden, die ganz unterschiedliche
Länge bzw. Innendurchmesser haben können. Zweckmäßigerweise
sind die zwischen den äußeren Spannwalzen befindlichen
Breithalteeinrichtungen bzw. Breitstreckwalzen demontierbar
und/oder einstellbar ausgebildet, um eine große Variations
breite zu erzielen.
Die Erfindung wird nachstehend, auch hinsichtlich weiterer
Merkmale und Vorteile, anhand der Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels und unter Bezugnahme auf die beiliegende
Zeichnung näher erläutert.
Die einzige Figur der Zeichnung zeigt schematisch eine
Seitenansicht im Schnitt der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Aus der schematischen Darstellung in der Zeichnung erkennt
man, daß bei der insgesamt mit 10 bezeichneten Vorrichtung
ein Gewebe 26 bzw. ein Lauftuch 30 über mindestens zwei
parallel zueinander im Abstand angeordnete Spannwalzen
12 und 14 läuft, die auf Achsen 22 und 24 in nicht darge
stellter Weise freitragend gelagert sind. Dabei ist mindestens
eine der Spannwalzen 12 und 14 drehbar angetrieben, während
die jeweils andere Spannwalze von dem darüberlaufenden,
gespannten Gewebe 26 bzw. dem Lauftuch 30 mitgenommen wird.
Selbstverständlich können auch beide Spannwalzen 12 und 14
synchron miteinander angetrieben sein.
Zwischen den beiden Spannwalzen 12 und 14 können Breithalte
einrichtungen bzw. Breitstreckwalzen 20 vorgesehen sein,
um eine gleichmäßige Führung und einen einwandfreien Lauf
des Gewebes bzw. des Lauftuches zu gewährleisten. Bei geringeren
Längen des herzustellenden Lauftuches 30, der durch den
Abstand der beiden Achsen 22 und 24 vorgegeben ist, können
diese Breithalteeinrichtungen 20 auch entfallen. In diesem
Falle ist dann die zweite Spannwalze 14 zweckmäßigerweise
als Breitstreckwalze ausgebildet.
Über der ersten Spannwalze 12 ist schematisch ein Gießkopf 18
angedeutet, der in seiner Positionierung sowohl seitlich als auch
in vertikaler Richtung einstellbar ist. Über der zweiten
Spannwalze 14 ist eine Zusatzeinrichtung 16 schematisch
angedeutet, die ebenfalls seitlich und vertikal einstellbar
ist. Die Zusatzeinrichtung 16 kann beispielsweise zur
thermischen, mechanischen oder chemischen Behandlung des
in der Vorrichtung 10 hergestellten Lauftuches verwendet
werden. Sofern diese Zusatzbehandlungen, wie z. B. Schleifen,
Drehen, Profilieren, Bohren oder Beheizen an einer anderen
Arbeitsstelle durchgeführt werden sollen, können die Zusatz
einrichtungen 16 bei der Vorrichtung 10 auch entfallen.
Von besonderer Bedeutung ist bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, daß der Achsenabstand der beiden Achsen 22 und 24
der äußeren Spannwalzen 12 und 14 in einem großen Bereich
einstellbar ist, um auf diese Weise Lauftücher 30 unter
schiedlichster Länge herstellen zu können. Bei Lauftüchern 30
geringer Länge werden dann zweckmäßigerweise Breithalte
einrichtungen 20 zwischen den beiden Spannwalzen 12 und 14
entfernt und diese dichter zusammengestellt. Dabei können
entweder eine Spannwalze oder beide Spannwalzen 12 und 14
in ihrer Achsenposition parallel zueinander einstellbar sein,
wie es schematisch mit den Doppelpfeilen 28 und 32 in der
Zeichnung angedeutet ist.
Zur Durchführung des Verfahrens zur Herstellung der
gewünschten Lauftücher wird zunächst einmal ein endloses
Gewebe 26 gewünschter Länge von der Seite über die beiden
Spannwalzen 12 und 14 gezogen, gegebenenfalls auch über die
dazwischen befindlichen Breithalteeinrichtungen 20. Zu
diesem Zweck wird der Abstand der beiden Spannwalzen 12 und
14 so eingestellt, daß das Gewebe 26 lose darübergelegt
werden kann. Anschließend wird der Abstand der Achsen 22 und
24 so eingestellt, daß die beiden Spannwalzen 12 und 14 das
Gewebe 26 spannen, ohne es in unerwünschter Weise zu recken
oder zu verziehen.
Auf dieses Gewebe 26 wird dann mit einem Gießkopf 18 ein
elastomeres Material in der gewünschten Härte und Dicke
durch einmaliges oder mehrmaliges Beschichten aufgebracht,
wobei insbesondere Polyurethan geeignet ist. Ein derartiges
Aufträufel- oder Gießverfahren kann auch durch ein sonstiges
Rakel- oder Konfektionierungsverfahren ersetzt bzw. ergänzt
werden.
Dabei wird die Beschichtung des Gewebes 26 so gesteuert,
daß das elastomere Material nur teilweise in die Gewebe
hohlräume eindringt, so daß eine ausreichende Anzahl von
Verankerungselementen für das anschließende Aufbringen der
Funktionsschicht zur Verfügung stehen. Diese Einstellung
kann entweder durch die Verfestigungszeit des Materials
gesteuert werden (Viskosität des Materials, thermische
Behandlung der aufgebrachten Schicht, Umlaufgeschwindigkeit
des Gewebes, Schichtdicke der aufgebrachten ersten Be
schichtung). Gegebenenfalls ist auch eine mechanische Beein
flussung möglich, indem man zwischen dem Gewebe 26 und der
bzw. den Spannwalzen 12 bzw. 14 eine wegnehmbare Einlage
bzw. Unterlage anbringt, die nur ein teilweises Eindringen
des elastomeren Materials in das Gewebe 26 ermöglicht.
Nach dem Aufbringen dieser ersten Schicht als Trägerschicht
oder Basisschicht für das spätere Lauftuch 30 wird dieses
als Rohling entweder auf der Vorrichtung 10 selbst oder in
einer entsprechenden Wärmekammer vorgehärtet und anschließend
durch Schleifen exakt auf die gewünschte Schichtdicke ge
bracht.
Danach wird der so hergestellte Rohling, nach dem seitlichen
Abziehen aus der Vorrichtung 10, von innen nach außen umge
stülpt, so daß die hergestellte Basisschicht oder Trägerschicht
dann innen liegt. Ein derartiges Umstülpen des Rohlings ist
ohne weiteres möglich, da die Trägerschicht bzw. Basisschicht
nur vergleichsweise dünn ausgebildet zu werden braucht, so
daß der Rohling eine ausreichend große Elastizität besitzt,
um sich umstülpen zu lassen.
Nach dem Umstülpen und erneuten Aufspannen des Rohlings
zwischen den beiden Spannwalzen 12 und 14 kann das Gewebe
von der anderen Seite beschichtet werden, um die eigentliche
Funktionsschicht zu bilden, die üblicherweise wesentlich
dicker und weicher ausgebildet wird als die erste Beschichtung,
welche die härtere Basisschicht des Lauftuches 30 bildet.
Diese anschließenden Beschichtungsvorgänge zur Herstellung
der Funktionsschicht können kontinuierlich und ohne thermische,
mechanische oder chemische Zwischenbehandlung durchgeführt
werden. Im Bedarfsfall kann zwischen diesen Beschichtungs
vorgängen auch eine Bearbeitung des entstehenden Lauftuches 30
erfolgen, etwa durch Schleifen, Drehen, chemische Behandlung
oder thermische Behandlung, um eine besonders homogene und
gute Bindung der einzelnen Schichten in dem fertigen Lauf
tuch 30 zu erreichen.
Dabei können sowohl der Aufbau als auch die Schichtdicke
in Abhängigkeit von den jeweiligen Erfordernissen gewählt
und eingestellt werden, beispielsweise auch unter Änderung
der Härte des Bezuges bzw. der Funktionsschicht von außen
nach innen. Für einige Anwendungsfälle ist es beispielsweise
günstig, die Härte der einzelnen Schichten vom Gewebe bis
zur Außenseite kontinuierlich weicher werden zu lassen.
Alternativ können jedoch auch außen und innen Schichten
gleicher Härte verwendet werden, zwischen denen weichere
Zwischenschichten eingelagert sind.
Die Härten der einzelnen Schichten in dem Lauftauch 30 liegen
in der Praxis zwischen etwa 8 und 75 P & J, während die
Gesamtdicke des Lauftuches 30 üblicherweise zwischen 3 mm
und 30 mm betragen wird, in Abhängigkeit vom gewünschten
Einsatzzweck.
Nach der Beendigung der entsprechenden Beschichtungsvorgänge
kann das Lauftuch 30 an seiner Oberfläche in der gewünschten
Weise mechanisch bearbeitet werden, beispielsweise fein
geschliffen, gerillt, profiliert oder mit Blindbohrungen
versehen werden, damit es beispielsweise zum Einsatz in einer
Naßpresse geeignet ist. Diese mechanischen Bearbeitungen
können wahlweise in der Vorrichtung 10 selbst durchgeführt
werden oder alternativ an einer anderen Arbeitsstelle, damit
die Vorrichtung 10 für neue Gießvorgänge zur Verfügung steht.
Claims (14)
1. Verfahren zur Herstellung von endlosen Lauftüchern,
insbesondere für Papier- und Textilmaschinen, wobei
das Lauftuch aus einem Elastomer besteht und im Inneren
eine Armierung aufweist,
gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:
- a) Herstellen eines endlosen Gewebes mit vorgegebener Länge,
- b) Aufspannen des Gewebes auf mindestens zwei parallel zueinander verlaufende drehbare Spannwalzen,
- c) Beschichten des umlaufenden Gewebes mit einem elastomeren Material zur Bildung einer Trägerschicht,
- d) Abnehmen des so hergestellten, verfestigten Rohlings von den Spannwalzen und Umstülpen des Rohlings von innen nach außen, so daß die elastomere Trägerschicht innen liegt,
- e) Aufspannen des umgestülpten Rohlings auf die Spannwalzen, und
- f) Beschichten der dann außenliegenden Seite des Rohlings mit einem elastomeren Material zur Ausbildung der Funktionsschicht des Lauftuches.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Beschichtung des Gewebes beim Schritt c) so gesteuert
wird, daß das elastomere Material nur teilweise in die
Gewebehohlräume eindringt, so daß eine ausreichende Anzahl
von Verankerungselementen für die Funktionsschicht zur
Verfügung steht.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verfestigungszeit des Materials entsprechend eingestellt
und/oder eine wegnehmbare Unterlage unter dem Gewebe während
der Beschichtung beim Schritt c) verwendet wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß einlagige oder mehrlagige Gewebe aus Kunststoff und/oder
Metall verwendet werden, die als endlose Gewebe mit vorge
gebener Länge und Breite hergestellt oder durch Nahten bzw.
Stecknähte endlos gemacht werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Beschichten gemäß Schritt c) in einem oder mehreren
Arbeitsgängen mit einem Aufträufel-, Gieß-, Rakel- und/oder
Konfektionierungsverfahren erfolgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rohling vor dem Aufbringen der Funktionsschicht durch
thermische Behandlung ausgehärtet und/oder auf gewünschte
Materialstärke geschliffen wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Herstellung der Funktionsschicht in mehreren Arbeits
gängen durchgeführt wird, wobei nacheinander verschiedene
Materialien bzw. Materialien unterschiedlicher Härte aufge
bracht werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß während oder zwischen den Beschichtungsarbeitsgängen
thermische, mechanische und/oder chemische Zusatzbehandlungen
vorgenommen werden, die die Bindung verbessern und homogen
machen.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Lauftuch an der Oberfläche geschliffen, gerillt,
profiliert und/oder mit Blindbohrungen versehen wird.
10. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem
der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie mindestens zwei parallel zueinander verlaufende äußere Spannwalzen (12, 14) aufweist, die in einem einstell baren Abstand voneinander angeordnet sind und von denen mindestens eine Spannwalze drehbar angetrieben ist,
und daß über der ersten Spannwalze (12) eine Beschichtungs einrichtung angeordnet ist.
daß sie mindestens zwei parallel zueinander verlaufende äußere Spannwalzen (12, 14) aufweist, die in einem einstell baren Abstand voneinander angeordnet sind und von denen mindestens eine Spannwalze drehbar angetrieben ist,
und daß über der ersten Spannwalze (12) eine Beschichtungs einrichtung angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Spannwalze (14) als Breitstreckwalze ausgebildet
ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den beiden Spannwalzen (12, 14) Breithalte
einrichtungen bzw. Breitstreckwalzen angeordnet sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest einer der Spannwalzen (12, 14) Zusatzein
richtungen (16) zur Bearbeitung bzw. Behandlung der aufge
brachten Schichten zugeordnet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannwalzen (12, 14) freitragend in Cantilever- oder
Auslegerbauart gelagert sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883820571 DE3820571A1 (de) | 1988-06-16 | 1988-06-16 | Verfahren zur herstellung von endlosen lauftuechern, insbesondere fuer papier- und textilmaschinen, und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883820571 DE3820571A1 (de) | 1988-06-16 | 1988-06-16 | Verfahren zur herstellung von endlosen lauftuechern, insbesondere fuer papier- und textilmaschinen, und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3820571A1 true DE3820571A1 (de) | 1989-12-21 |
Family
ID=6356709
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19883820571 Withdrawn DE3820571A1 (de) | 1988-06-16 | 1988-06-16 | Verfahren zur herstellung von endlosen lauftuechern, insbesondere fuer papier- und textilmaschinen, und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3820571A1 (de) |
Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP1073788B2 (de) † | 1998-01-02 | 2012-01-04 | Metso Paper, Inc. | Verfahren zur beschichtung eines press- oder übertragungsbandes und beschichtetes band |
DE202012102608U1 (de) | 2012-07-13 | 2013-10-14 | Heimbach Gmbh & Co. Kg | Endloses Band |
WO2014037774A3 (de) * | 2012-09-05 | 2014-05-01 | Maschinenfabrik Rieter Ag | Riemen für eine wattewickelmaschine zur herstellung eines wattewickels |
DE202015106663U1 (de) | 2015-12-07 | 2017-03-08 | Heimbach Gmbh & Co. Kg | Band für den Einsatz in Maschinen |
-
1988
- 1988-06-16 DE DE19883820571 patent/DE3820571A1/de not_active Withdrawn
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