DE3817444A1 - Schwimmergesteuerte regelvorrichtung zur veraenderung des durchflussquerschnittes der auslaufoeffnung eines fluessigkeitsbehaelters, insbesondere eines regenrueckhaltebeckens - Google Patents
Schwimmergesteuerte regelvorrichtung zur veraenderung des durchflussquerschnittes der auslaufoeffnung eines fluessigkeitsbehaelters, insbesondere eines regenrueckhaltebeckensInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine schwimmergesteuerte
Regelvorrichtung zur Veränderung des Durchflußquerschnitts
der Auslauföffnung eines Flüssigkeitsbehälters, insbesondere
eines Regenrückhaltebeckens gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
In Mischwasserkanälen werden zur Verminderung des Zulaufs
zur Kläranlage bei Regen und zur Speicherung oder auch zur
Klärung des Regenabflusses vor Einleitung des Regenwassers
in den Vorfluter Regenentlastungen angeordnet. Zu den
Regenentlastungen gehören neben einfachen Regenüberläufen
vor allem Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufbecken bzw.
Kanalstauräume mit Entlastung und Regenwasserklärbecken.
Regenrückhaltebecken beispielsweise speichern die großen
Wassermengen, die bei starken Regenfällen plötzlich
abfließen und geben sie langsam und gedrosselt wieder ab.
Ein besonderes Problem bei Bau und Betrieb solcher
Regenentlastungen liegt in der Abflußbegrenzung, für die
verschiedene Arten von Drosselanlagen bekannt sind. Durch
diese Drosselanlagen muß gewährleistet werden, daß auch bei
starken Regenfällen der Wasserabfluß möglichst konstant
bleibt. Da Regenüberlaufbecken sich bei starken
Regenereignissen innerhalb weniger Minuten bis zum
Überlaufen füllen können, müssen alle Drosselanlagen eine
Reaktionszeit haben, die wesentlich kürzer ist als die
Füllzeit des Stauraumes.
Außerdem müssen solche Drosselanlagen auch in der Lage sein,
grobe und gröbste Schmutzstoffe störungsfrei abzuführen,
also unter schwersten Bedingungen zu arbeiten. Ein Versagen
der Drosselanlage führt in jedem Fall zu einer
Funktionsverschlechterung der Regenwasserentlastung, sei es,
daß durch Verstopfen ein zu kleiner oder durch Klemmen eines
Verschlusses ein zu großer Abfluß eintritt.
Drosselanlagen dieser Art sollen möglichst selbsttätig und
wartungsfrei arbeiten. So gibt es neben den klassischen
Drosseleinrichtungen, wie Drosselstrecke, Steckschieber usw.
neuerdings eine Reihe von elektrisch und
hydraulisch-mechanisch arbeitenden Drosselorganen. Letztere
werden meist im Rückhaltebecken selbst vor der
Auslauföffnung angeordnet. Die Bewegung des Drosselorgans,
z.B. einer Drosselblende oder eines Drosselschiebers, wird
in Abhängigkeit von der Höhe des Flüssigkeitsspiegels durch
einen Schwimmer gesteuert, der mittels Übertragungselementen
mit dem Drosselorgan bewegungsschlüssig verbunden ist. Diese
Bauart hat zwar den Vorteil eines kompakten Aufbaus und
einer unmittelbaren Einwirkung auf den Ausflußquerschnitt;
es besteht aber das Problem, daß die Drosselanlage im
Betrieb unter Wasser arbeitet, also Verschmutzungen und
Korrosionserscheinungen stark ausgesetzt ist und daß
Verstopfungen der Auslauföffnung nicht oder nur mit großen
Anstrengungen beseitigt werden können.
Bei einem bekannten Abflußmengenregler dieser Art besteht
das Drosselorgan aus einer Blende, die vor die
Auslauföffnung schwenkbar ist (EP-OS 01 32 775). Die
Drosselblende wird durch einen Schwimmer betätigt, der über
einen Schwimmerarm mit einer oberen, um eine gemeinsame
ortsfeste Drehachse drehbar gelagerten Scheibe drehfest
verbunden ist. Die Scheibe ist ihrerseits mittels Seilen mit
einer unteren, um eine ortsfeste Drehachse drehbar
gelagerten Scheibe bewegungsschlüssig verbunden, an welcher
die Blende drehfest angebracht ist. Da die Bewegung des
Schwimmerarms unmittelbar als Drehbewegung auf die
Drosselblende übertragen wird, erfordert diese Bauart für
unterschiedliche Beckengrößen mit unterschiedlichen
Füllhöhen unterschiedliche Längen des Schwimmerarmes. Wenn
auch die wesentlichen bewegten Teile verkapselt sind, so
arbeitet die gesamte Vorrichtung doch unter Wasser, ist also
generell der Verschmutzung und Korrosion anheim gegeben.
Eine selbsttätige Beseitigung von Verstopfungen ist nicht
möglich.
Bei einem anderen bekannten Abflußmengenregler wird die
Bewegung des Schwimmerarmes bei Veränderungen des
Wasserspiegels über eine mit ihm verbundene Steuerscheibe
mit einer Steuerkurve auf die Führungsstange eines in
vertikaler Richtung vor die Auslauföffnung bewegbaren
Drosselschiebers übertragen (DE-OS 32 40 902). Auch hier
können die Steuer- und Führungselemente zwar mit Abdeckungen
zum Schutz gegen mechanische Angriffe versehen werden,
wodurch aber nicht das Wasser als solches ferngehalten wird.
Verstopfungen werden ebenfalls nicht selbsttätig beseitigt.
Die beachtliche Investition, die ein Regenrückhaltebecken
darstellt, wird erst durch seine einwandfreie Funktion
gerechtfertigt. Ein wichtiger Faktor ist dabei die
Einhaltung des festgelegten Nennabflusses. Wesentliche
Grundbedingungen für die Funktion einer Drosselanlage sind
deshalb die Güte der Abflußcharakteristik, also die
Gleichförmigkeit der Abflußmenge über schwankende
Wasserstände im Oberwasser sowie ihre Funktionstüchtigkeit,
möglichst ohne die Gefahr von Verstopfungen.
Der Erfindung liegt vor diesem Hintergrund die Aufgabe
zugrunde, eine schwimmergesteuerte Regelvorrichtung der
eingangs angegebenen Art zu schaffen, die einfach aufgebaut
ist, die auch bei wechselnden Wasserständen einwandfrei
funktioniert und eine gleichmäßige Abflußcharakteristik
besitzt.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe durch die Merkmale des
kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Grundlage des Funktionsprinzips der erfindungsgemäßen
Regelvorrichtung ist das Gesetz von Boyle-Mariotte, daß bei
konstanter Temperatur das Volumen einer eingeschlossenen
Gasmenge deren Druck umgekehrt proportional ist. Dadurch,
daß der Schwimmer nach der Erfindung in einem lediglich an
seiner Unterseite offenen gasgefüllten Gehäuse, einer Art
Glocke, angeordnet ist, führt der Wasserspiegel, durch den
er Vertikalbewegungen unterworfen ist, nur Schwankungen aus,
die nach dem Gesetz von Boyle-Mariotte den
Wasserspiegelschwankungen im Behälter zwar direkt
proportional, aber wesentlich geringer sind als diese. Jedem
Wasserspiegel im Behälter kann somit ein exakt bestimmbarer
Wasserspiegel in dem Gehäuse zugeordnet werden. Dadurch
können beliebig hohe Wasserstände ohne aufwendige
Schwimmerkonstruktionen unmittelbar erfaßt und als
Regelgröße weitergegeben werden.
Grundsätzlich ist diese Art der Regelgrößenerfassung auf
alle Bauarten von Drosselanlagen anwendbar, sei es auf
hydraulisch-mechanische oder auf magnetisch-induktive
Abflußsteuerung bzw. -regelung. Es ist gleichgültig, ob die
Bewegung des Schwimmers mittels entsprechender
Übertragungselemente unmittelbar mechanisch auf das
Drosselorgan übertragen oder beispielsweise als elektrisches
Signal an ein Meldeorgan einer Zentrale weitergegeben wird,
die danach das Drosselorgan steuert.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht
darin, daß, wenn das erfindungsgemäße Prinzip der
Regelgrößenerfassung auf hydraulisch-mechanischem Wege
unmittelbar zur Steuerung des Drosselorgans verwendet wird,
die für die Steuerung wesentlichen Übertragungselemente in
dem abgeschlossenen Luftraum innerhalb des Gehäuses
untergebracht werden können, also durch das Schmutzwasser
nicht benetzt werden.
Die Ausbildung einer Drosselanlage nach einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung eröffnet auch die Möglichkeit
einer selbsttätigen Reinigung bei Verstopfungen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Frontansicht einer Regelvorrichtung nach der
Erfindung,
Fig. 2 eine Seitenansicht bei Trockenwetterabfluß,
Fig. 3 eine Seitenansicht bei gefülltem Becken und
Fig. 4 einen Horizontalschnitt durch den Drosselschieber
entlang der Linie IV-IV in Fig. 3.
In den Fig. 1 und 2 sind von dem Regenrückhaltebecken, in
das ablaufseitig die erfindungsgemäße Regelvorrichtung
eingebaut wird, nur die Beckenstirnwand 1 und der
Beckenboden 2 mit dem zur Auslauföffnung 3 führenden Gerinne
angedeutet.
Die erfindungsgemäße Regelvorrichtung umfaßt zunächst eine
Grundplatte 4, in der die Auslauföffnung 3 gebildet ist und
die an der Beckenstirnwand 1 befestigt wird. An der
Grundplatte 4 ist ein Schiebergehäuse 5 befestigt, das etwa
rohrförmig mit rechteckigem Grundriß (Fig. 4) ausgebildet
ist. Das Schiebergehäuse 5 dient in seinem unteren Bereich
als Führung für den Drosselschieber 6 und ist in seinem
oberen Bereich als Verdrängungskörper 7 ausgebildet. Im
Bereich des Verdrängungskörpers 7 befindet sich eine
zentrale Durchbrechung 8 für ein Hängeglied 9, an dem der
Drosselschieber 6 freihängend aufgehängt ist.
Am Schiebergehäuse 5 ist ein geknickter Lagerarm 10
befestigt, der an seinem oberen Ende ein Lager 11 für einen
Abtasthebel 12 aufweist. Der Abtasthebel 12 ist winkelförmig
mit zwei Armen ausgebildet; am Ende des einen oberen Armes
13 ist das Hängeglied 9 befestigt, am Ende des anderen
unteren Armes 14 befindet sich ein Kulissenstein 15. Etwa im
Scheitel des durch die beiden Hebelarme 13 und 14 gebildeten
Winkels befindet sich der Drehpunkt 16 des Abtasthebels 12
im Lager 11.
Ebenfalls am Schiebergehäuse 5 ist eine Führungskonsole 17
zur Führung des Schwimmers 18 befestigt. Auf den Schwimmer
18 ist ein Kulissenblech 19 aufgesetzt, in dem sich ein
Führungsschlitz 20 befindet. Der Führungsschlitz 20 dient
als Führung für den Kulissenstein 15 und somit als
Steuerkurve für die Betätigung des Drosselschiebers 6 in
Abhängigkeit von der Vertikalbewegung des Schwimmers 18. Das
Kulissenblech 19 kann leicht ausgewechselt und so die
Steuerkurve zur Anpassung an unterschiedliche
Abflußkriterien geändert werden.
Auf dem Schwimmer 18 befinden sich parallel zum
Kulissenblech 19 und mit diesem durch einen Fußwinkel 21 und
einen Kopfwinkel 22 verbunden, zwei Führungsstangen 23, die
an Führungsrollen 24 abrollen, die an der Führungskonsole 17
drehbar befestigt sind. Der Schwimmer 18 mit der Kulisse
erfährt so eine leichtgängige vertikale Führung.
Über diese Teile der erfindungsgemäßen Regelvorrichtung ist
glockenartig ein Außengehäuse 25 gestülpt, das in der
Zeichnung nur gestrichelt angedeutet ist. Das Außengehäuse
25 reicht etwa bis zur Oberkante der Auslauföffnung 3
herunter. Es bildet mit dem Schiebergehäuse 5 einen
Schwimmerschacht 26, in dem der Schwimmer 18 bei wechselnden
Wasserständen 27 kolbenartig bewegbar ist. Besonders
vorteilhaft für die Funktion ist, wenn der Schwimmerschacht
26 vergleichsweise eng ist, während sich darüber der
Luftraum 28 wieder weitet und, vergleichbar einem
Druckkessel, ein verhältnismäßig großes Luftvolumen umfaßt.
Je größer das Luftvolumen und je enger der Schwimmerschacht
26, desto größer ist der Weg, den der Schwimmer in
vertikaler Richtung ausführt und desto genauer die
funktionsgerechte Steuerung des Drosselschiebers 6.
Fig. 2 zeigt die erfindungsgemäße Regelvorrichtung in
Seitenansicht bei Trockenwetterabfluß. Die Abflußrichtung
des Abwassers ist durch einen Pfeil 29 angedeutet. Bei einem
Regenereignis steigt der Wasserspiegel 27 relativ schnell
an, und zwar innerhalb des Gehäuses 25, also auch innerhalb
des Schwimmerschachtes 26, gegen den Druck der im Hohlraum
28 eingeschlossenen Luft. Dies ist in Fig. 3 angegeben. Der
Wasserspiegel 27′ innerhalb des Gehäuses 25 stellt sich
dabei in direkter Abhängigkeit von dem Wasserspiegel 27′′ im
Becken selbst ein.
Bei einem Ansteigen des Wasserspiegels 27′′ im Becken und
somit auch des Wasserspiegels 27′ im Schwimmerschacht 26
wird der Schwimmer 18 nach oben bewegt. Dadurch gleitet der
Kulissenstein 15 in dem Führungsschlitz 20 und bewirkt eine
Schwenkbewegung des Abtasthebels 12 um den Drehpunkt 16.
Dadurch wird der an dem Hängeglied 9, z.B. einem Seil, einer
Kette oder dergleichen hängende Drosselschieber nach unten
bewegt; er senkt sich so vor die Auslauföffnung 3 und
verschließt diese in einem vorbestimmten Ausmaß. In dem in
Fig. 3 dargestellten Betriebszustand hat der Drosselschieber
6 seine unterste Stellung erreicht. Der Abfluß in Richtung
des Pfeiles 29 erfolgt unter entsprechend höherem Druck
durch die Restöffnung 40.
Das Ausmaß der Abblendung der Ausflußöffnung 3 durch den
Drosselschieber 6 wird durch die Form des Führungsschlitzes
20 bestimmt. Das Hängeglied 9 kann mit einer
Einstellvorrichtung längenveränderlich gemacht werden, so
daß die Durchflußleistung des Drosselschiebers 6 beliebig
eingestellt werden kann.
Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Einrichtung zur
selbsttätigen Beseitigung von Verstopfungen kann anhand der
Fig. 3 und 4 erläutert werden. Wie vor allem der Querschnitt
der Fig. 4 zeigt, besteht der Drosselschieber 6 im
wesentlichen aus einer Schieberplatte 30, auf die ein
Schieberkörper 31 als Hohlkörper aufgesetzt ist. Der von dem
Schieberkörper 31 umschlossene Hohlraum 32 dient dem
Einbringen von Ballast zur Austarierung des Drosselschiebers
6.
Abflußseitig ist der Drosselschieber 6 an zwei
Führungsleisten 33 längsbeweglich geführt. Die
Führungsleisten 33 sind Teil des Schiebergehäuses 5. Zur
Geringhaltung der Reibung sind Gleitpunkte 34 z.B. aus einem
Sintermetall mit geringem Reibungskoeffizienten vorgesehen.
Ebenfalls abflußseitig ist an der Schieberplatte 30 zwischen
den Gleitleisten 33 eine vertikale Durchgangsöffnung 35
gebildet, die eine Verbindung zwischen dem Innenraum 36 des
Schiebergehäuses 5 und der Auslauföffnung 3 bildet. Die
Durchgangsöffnung 35 kann am unteren Ende durch eine
Verschlußklappe 37 verschlossen werden, die um ein Gelenk 38
frei beweglich schwenkbar am unteren Ende des
Drosselschiebers 6 angebracht ist. Der Schieberkörper 32 ist
an der Unterfläche außerdem in Richtung des Abflusses 29
abgeschrägt (39) ausgebildet.
In dem in Fig. 3 dargestellten Betriebszustand wird bei
störungsfreiem Betrieb die Verschlußklappe 37 durch den
dynamischen Auftrieb des Wasserstrahles 29 gegen die untere
Öffnung der Durchgangsöffnung 35 gedrückt und diese damit
verschlossen. Im Schiebergehäuse 5 herrscht so der gleiche
statische Wasserdruck P 2 wie im Becken P 1.
Im Falle einer Verstopfung der Restöffnung 40 kann die
selbsttätige Öffnung nach zwei Möglichkeiten funktionieren.
Zunächst sei angenommen, daß ein fester Körper an die
schräge Unterkante 39 des Drosselschiebers 6 anstößt. Bei
ausreichend großer Druckkraft auf diese schräge Fläche wird
der - frei aufgehängte - Drosselschieber 6 infolge der
vertikalen Komponente dieser Druckkraft etwas nach oben
gedrückt, so daß der Störkörper durchtreten kann. Durch die
freihängende Anordnung des Schiebers 6 und seine
leichtgängige Führung läßt er sich relativ leicht nach oben
bewegen, ohne daß dabei die jeweilige Stellung des
Schwimmers 18 verändert wird; er nimmt sogleich nach der
Störung seine der Stellung des Schwimmers 18 entsprechende
Stellung wieder ein.
Wenn die Restöffnung 40 durch Fremdkörper verstopft wird,
die keine Druckkraft auf die schräge Unterseite 39 des
Drosselschiebers 6 ausüben, reicht der dynamische Auftrieb
des Flüssigkeitsstrahles nicht mehr aus, um die
Verschlußklappe 37 gegen den Wasserdruck P 2 im
Schiebergehäuse 5 zu halten. Der Wasserdruck P 3 ist bei
diesem Betriebszustand nahe Null, da durch die frei
auslaufende Abflußleitung ein vollständiger Druckabbau
erfolgt. In diesem Zustand kann sich die Verschlußklappe 37
infolge ihres Eigengewichtes um das Gelenk 38 nach unten
drehen (gestrichelte Darstellung in Fig. 3). Dadurch findet
über die Durchgangsöffnung 35 ein Druckausgleich zwischen
P 2 und P 3 und damit eine kurzzeitige Druckentlastung der
Oberseite des Schiebers 6 statt. Da auf der Unterseite des
Drosselschiebers 6 weiterhin der Druck P 1 lastet, wird der
Drosselschieber 6 infolge dieser plötzlich auftretenden
Druckdifferenz wie ein Kolben im Schiebergehäuse 5 nach oben
gedrückt und so die Auslauföffnung 3 freigegeben. Auch in
diesem Fall erfolgt die Öffnung ohne Veränderung der
Stellung des Schwimmers 18. Nach Freigabe der Öffnung nimmt
der Drosselschieber 6 allein aufgrund seines Gewichtes die
durch den Schwimmer 18 und die Übertragungselemente
vorgegebene Stellung wieder ein.
Diese Möglichkeit zur selbsttätigen Beseitigung von
Verstopfungen ist selbstverständlich nicht an die
beschriebene Ausgestaltung der Drosselanlage gebunden; sie
ist grundsätzlich bei jedem in vertikaler Richtung
bewegbaren, frei aufgehängten Drosselschieber, auch bei
einem handbetätigten, anwendbar.
Claims (14)
1. Schwimmergesteuerte Regelvorrichtung zur Veränderung
des Durchflußquerschnittes der Auslauföffnung eines
Flüssigkeitsbehälters, insbesondere eines
Regenrückhaltebeckens in Abhängigkeit von der Höhe des
Flüssigkeitsspiegels mit einem über die Auslauföffnung
führbaren und mittels Übertragungselementen mit einem
Schwimmer bewegungsschlüssig verbundenen Drosselorgan,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schwimmer (18) in einem
lediglich an seiner Unterseite offenen gasgefüllten Gehäuse
(25) angeordnet ist, in dem sich der Flüssigkeitsspiegel
(27) in Abhängigkeit von dem durch den der Höhe des
Flüssigkeitsspiegels im Behälter entsprechenden Druck
bestimmten Volumen des eingeschlossenen Gases einstellt.
2. Regelvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse (25) sowohl den Schwimmer
(18), als auch die Übertragungselemente und zumindest
teilweise das Drosselorgan umschließt.
3. Regelvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schwimmer (18) in vertikaler
Richtung an einer Führung (23, 24) längsbeweglich geführt
ist.
4. Regelvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schwimmer (18) mit einem
eine Steuerkurve aufweisenden und mit den
Übertragungselementen bewegungsschlüssig verbundenen
Steuerorgan verbunden ist.
5. Regelvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß als Steuerorgan eine Kulissensteuerung
mit einem Führungsschlitz (20) und einem darin geführten,
auf die Übertragungselemente wirkenden Kulissenstein (15)
vorgesehen ist.
6. Regelvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß als Übertragungselement ein
winkelförmiger Hebel (12) vorgesehen ist, der um einen in
seinem Scheitel (16) angeordneten festen Drehpunkt (11)
schwenkbar ist und an dessen einem Hebelarm (14) der
Kulissenstein (15) angeordnet sowie dessen anderer Hebelarm
(13) mit dem Drosselorgan verbunden ist.
7. Regelvorrichtung insbesondere nach einem der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Drosselorgan ein in
vertikaler Richtung in einer Führung bewegbarer Schieber (6)
vorgesehen ist.
8. Regelvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schieber (6) durch ein Hängeglied
(9) an dem Übertragungselement zugfest aufgehängt ist.
9. Regelvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Hängeglied (9) längenverstellbar
ist.
10. Regelvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (6) an seiner der
Auslauföffnung (3) zugewandten Seite eine in vertikaler
Richtung verlaufende Durchgangsöffnung (35) aufweist, die am
unteren Ende durch eine gelenkig am Schieber befestigte,
durch den Flüssigkeitsstrom bewegbare Verschlußklappe (37)
verschließbar ist.
11. Regelvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schieber (6) in einer rohrförmigen
Führung (36) in vertikaler Richtung geführt ist.
12. Regelvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die rohrförmige Führung in ihrem oberen
Bereich als Verdrängungskörper (7) ausgebildet ist.
13. Regelvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (6) als Hohlkörper
ausgebildet und ballastierbar ist.
14. Regelvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (6) an seiner
Unterseite in Fließrichtung der Flüssigkeit abgeschrägt (39)
ausgebildet ist.
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