DE3816747A1 - Leistungsvermittelnde paket-vermittlungseinrichtung - Google Patents
Leistungsvermittelnde paket-vermittlungseinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine digitale Vermittlungsstelle
nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Derartige Vermittlungsstellen sind allgemein bekannt.
Die Durchschalte-Vermittlung oder Leitungsvermittlung
ist ein "Vermittlungsverfahren, bei dem zwischen den
beteiligten Endeinrichtungen für die Dauer einer
Verbindung ein unmittelbarer Übertragungsweg zur
Verfügung gestellt wird, unabhängig davon, ob
Informationen übertragen werden oder nicht" (so die
Definition in der Norm NTG 0902, veröffentlicht in NTZ
Band 35, 1982, Heft 8, S. 549). Paketvermittlung dagegen
ist "ein Vermittlungsverfahren, bei dem die Nachrichten
in Pakete zerlegt, anhand einer im Nachrichtenkopf
angegebenen Zielinformation abschnittsweise von
Vermittlungsstelle zu Vermittlungsstelle durch das
Datennetz geschleust werden. Die Pakete werden dabei in
jeder Vermittlungsstelle zwischengespeichert, z.B. bis
ein Weg in einer weiterführenden Richtung frei wird. Ein
Durchschalten von Übertragungswegen findet nicht statt"
(nach derselben Norm). Die Durchschalte- oder
Leitungsvermittlung ist am besten geeignet für Dienste
mit kontinuierlichem Datenfluß, z.B. den
Fernsprechdienst, bei dem regelmäßig und synchron mit
einem vorgegebenen Takt Information anfällt. Bei der
digitalen Übertragung von Fernsprechsignalen
beispielsweise wird mit einer Wiederholfrequenz von 8
kHz abgetastet und jeder Abtastwert mit 8 Bit
digitalisiert. Daraus resultiert ein Signal mit 64
kbit/s. Die Paketvermittlung dagegen ist besser geeignet
für Dienste mit unregelmäßigem, statistisch verteiltem
Verkehrsaufkommen, bei dem die Daten auch nicht synchron
zu irgendeinem Takt sind. Dies ist vor allem bei der
Verbindung von Datengeräten der Fall.
Derzeit sind aus den verschiedensten Gründen
Bestrebungen im Gange, sämtliche Dienste in einem
einheitlichen Übermittlungssystem zusammenzufassen und
dabei sämtliche Informationen in Paketform zu
übertragen. Ein Überblick über hierzu bekannt gewordene
Systeme, zumindest was deren vermittlungstechnischen
Teil betrifft, ist zu finden in "Der
Fernmelde-Ingenieur", 41. Jahrgang, Heft 9, September
1987, und Heft 10, Oktober 1987.
Die Wirkungsweise eines solchen integrierten
Paket-Übermittlungssystems wird in dem genannten
Übersichtsartikel unter "2. Arbeitsweise" (Heft 9,
Seiten 3 und 4) wie folgt beschrieben: "Um die
Informationen in Form von Paketen befördern zu können,
werden . . . die analogen Signale des Teilnehmers zunächst
digitalisiert. Die Digitalsignale werden im Paketierer
zwischengespeichert, bis die Datenmenge dem
Informationsinhalt eines Pakets entspricht. . . . Der
Paketierer fügt den Daten noch den Paketkopf K hinzu. Er
enthält unter anderem eine Marke, die kennzeichnet, zu
welcher Verbindung das Paket gehört. Sobald die
Anschlußleitung frei ist, wird das Paket dem
Transportnetz übergeben. Im Netz wird eine hohe
Übertragungsgeschwindigkeit gewählt (z.B. 140 Mbit/s bis
560 Mbit/s). . . . Das Netz transportiert die Pakete über
"virtuelle Verbindungen" zum anderen Teilnehmer der
Kommunikationsbeziehung: das heißt, daß beim
Verbindungsaufbau ein Weg im Netz festgelegt wird,
den alle nachfolgenden Pakete dieser Verbindung
benutzen. . . . Beim Empfangsteilnehmer werden die Pakete
wieder in Abtastwerte zerlegt und diese dann
weiterverarbeitet." Das Prinzip der virtuellen
Verbindungen hat zur Folge, daß über einen
Übertragungsweg zeitlich nacheinander, aber ohne
eindeutige zeitliche Zuordnung wie beim synchronen
Zeitmultiplex, Pakete verschiedenster Verbindungen
übertragen werden. Nun muß einerseits sichergestellt
sein, daß die Übertragungskapazität dieses
Übertragungswegs ausreicht, um die darüber zu
übertragenden Pakete auch wirklich möglichst ohne
Verluste und mit möglichst geringer Verzögerung zu
übertragen. Andererseits soll aber die zur Verfügung
stehende Übertragungskapazität auch weitgehend
ausgenützt werden. Hinzu kommen weitere Forderungen,
beispielsweise nach einer bevorzugten Behandlung solcher
Pakete, die äquidistante Abtastwerte analoger Signale
enthalten. Überall, wo Übertragungswege mit virtuellen
Verbindungen miteinander verknüpft sind, insbesondere in
den Koppelstufen einer Vermittlungsstelle, müssen
deshalb Einrichtungen vorhanden sein, die ständig die
Einhaltung dieser Forderungen gewährleisten.
Außerdem ist zu berücksichtigen, daß das derzeitige
internationale Fernmeldenetz nur sehr allmählich
umgestellt werden kann. Einerseits sollen also neue
Möglichkeiten erschlossen werden, andererseits muß
Kompatibilität zum bisherigen gewährleistet sein.
Außerdem sollten allen interessierten Teilnehmern die
neuen Möglichkeiten angeboten werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Vermittlungsstelle zu schaffen, die die Forderungen
erfüllt, die an eine moderne Paket-Vermittlungsstelle
gestellt werden und die gleichzeitig die Kompatibilität
zu einem Durchschaltnetz gewährleistet.
Diese Aufgabe wird, von einer
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung ausgehend, gelöst
durch eine digitale Vermittlungsstelle nach der Lehre
des Hauptanspruchs.
Die Grundidee liegt darin, auch bei Paketverbindungen
innerhalb der Vermittlungsstelle vom Prinzip der
virtuellen Verbindung abzugehen und jeder Verbindung
einen eigenen durchgeschalteten Kanal zuzuordnen. Am
Eingang und Ausgang der Vermittlungsstelle liegt je eine
Paket-Vermittlungseinrichtung mit Demultiplexer-
beziehungsweise Multiplexerfunktion. Die Vermittlung
selbst erfolgt in einer
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung. Die Kompatibilität
mit einem Durchschaltnetz ergibt sich dabei von selbst.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind den
Unteransprüchen zu entnehmen.
Im folgenden wird die Erfindung unter Zuhilfenahme der
Zeichnungen anhand von
Ausführungsbeispielen weiter erläutert.
Fig. 1 zeigt ein einfaches Ausführungsbeispiel der
Erfindung.
Fig. 2 zeigt das Ausführungsbeispiel von Fig. 1 in
vereinfachter Darstellung.
Fig. 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Vermittlungsstelle.
Fig. 4 zeigt eine Alternative zu Fig. 3.
Fig. 5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Vermittlungsstelle mit
verschiedenen weiteren Ausgestaltungen.
Fig. 6 zeigt ein Beispiel für eine einstufige
Paket-Vermittlungseinrichtung.
Fig. 7 zeigt ein Beispiel für einen Depaketierer.
Fig. 8 zeigt ein Beispiel für einen Paketierer.
Fig. 1 zeigt eine Paket-Vermittlungseinrichtung 10 und
eine Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20. Die
Paket-Vermittlungseinrichtung 10 trägt die Bezeichnung
ATM, die Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 trägt
die Bezeichnung STM. ATM steht dabei für Asynchronous
Transfer Mode, STM für Synchronous Transfer Mode. Die
paketweise Nachrichtenübermittlung wird deshalb als
Asynchronous Transfer Mode bezeichnet, weil zwischen den
zusammengehörigen Paketen kein bestimmter zeitlicher
Zusammenhang besteht. Dies schließt keineswegs aus, daß
sämtliche Pakete untereinander gleich lang sind und
somit in ein festes zeitliches Raster eingefügt sind.
Das herkömmliche Verfahren im Zeitmultiplex ist ein
synchrones Verfahren, das deshalb als Synchronous
Transfer Mode bezeichnet wird.
Die Paket-Vermittlungseinrichtung 10 weist vier
asynchrone Eingänge AE 1 bis AE 4 und vier asynchrone
Ausgänge AA 1 bis AA 4 auf. Die
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 weist neun
synchrone Eingänge SE 1 bis SE 9 und neun synchrone
Ausgänge SA 1 bis SA 9 auf. Der asynchrone Eingang AE 1 ist
mit einer kommenden asynchronen Teilnehmerleitung ATLk,
der asynchrone Ausgang AA 1 mit einer gehenden
asynchronen Teilnehmerleitung ATLg verbunden.
Die synchronen Eingänge SE 1 bis SE 3 sind mit kommenden
synchronen Teilnehmerleitungen STLk 1 bis STLk 3, die
synchronen Ausgänge SA 1 bis SA 3 mit gehenden synchronen
Teilnehmerleitungen STLg 1 bis STLg 3 verbunden. Die
synchronen Eingänge SE 7 bis SE 9 sind mit kommenden
synchronen Verbindungsleitungen SVLk 1 bis SVLk 3, die
synchronen Ausgänge SA 7 bis SA 9 mit gehenden synchronen
Verbindungsleitungen SVLg 1 bis SVLg 3 verbunden. Die
asynchronen Ausgänge AA 2 bis AA 4 sind mit den synchronen
Eingängen SE 4 bis SE 6 verbunden, die synchronen Ausgänge
SA 4 bis SA 6 sind mit den asynchronen Eingängen AE 2 bis
AE 4 verbunden.
Die Bezeichnungen "synchrone und asynchrone Ein- und
Ausgänge" sollen hier nur die Zugehörigkeit zur synchron
arbeitenden Durchschalte-Vermittlungseinrichtung oder
zur asynchron arbeitenden Paket-Vermittlungseinrichtung
zum Ausdruck bringen. Da in beiden Fällen der Bittakt
(und auch der Bytetakt) gleich sein kann, ist ein
Übergang von Signalen möglich.
Die Vermittlungsstelle nach Fig. 1 ist also mit einer
asynchronen Teilnehmereinrichtung, drei synchronen
Teilnehmereinrichtungen und über drei
Verbindungsleitungen mit mindestens einer anderen
Vermittlungsstelle verbunden. Die
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 mit den daran
direkt angeschlossenen Leitungen entspricht einer
bekannten digitalen Vermittlungsstelle, mit all ihren
verschiedenartigen Anschlußmöglichkeiten. Als Beispiel
wird die im Elektrischen Nachrichtenwesen in einem
Artikel von R. Van Malderen (Band 59, Nr.1/2, 1985,
Seiten 20-28) im dortigen Bild 1 dargestellte
Vermittlungsstelle genannt. Nun ist über die
Paket-Vermittlungseinrichtung 10 ein Teilnehmer mit
asynchronen Endgeräten angeschlossen. Weitere solche
Teilnehmer könnten über weitere
Paket-Vermittlungseinrichtungen angeschlossen sein. In
gleicher Weise könnten über weitere
Paket-Vermittlungseinrichtungen und asynchrone
Verbindungsleitungen Verbindungen zu anderen
Vermittlungsstellen bestehen. Der an der
Paket-Vermittlungseinrichtung 10 angeschlossene
Teilnehmer kann von verschiedenen seiner Endgeräte aus
gleichzeitig Verbindung zu mehr als einem anderen
Teilnehmer haben. Entsprechend dem Prinzip der
virtuellen Verbindung sind die zu diesen einzelnen
Verbindungen gehörenden Informationen zu Paketen
zusammengefaßt, die in beliebiger Reihenfolge, wie sie
gerade anfallen, über die eine gemeinsame kommende
asynchrone Teilnehmerleitung ATLk übertragen werden. Ist
die Kapazität der Teilnehmerleitung damit noch nicht
ausgeschöpft, so wird sie mit Leerpaketen aufgefüllt.
Jedes Paket trägt einen Paketkopf, das seine
Zugehörigkeit zu einer bestimmten Verbindung erkennen
läßt oder das Paket als Steuerpaket oder Leerpaket
kennzeichnet. Entsprechendes gilt in der Gegenrichtung
für die gehende asynchrone Teilnehmerleitung ATLg.
Die Paket-Vermittlungseinrichtung 10 dient nun dazu, die
verschiedenen virtuellen Verbindungen voneinander zu
trennen und jeder Verbindung einen eigenen
Übertragungskanal zuzuweisen. Tatsächlich besteht keine
sachliche Notwendigkeit, paketweise Übertragung
ausschließlich über virtuelle Verbindungen zu führen.
Auf den einzelnen Übertragungskanälen zwischen der
Paket-Vermittlungseinrichtung 10 und der
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 werden also
ebenfalls komplette Pakete einschließlich Paketköpfen
sowie Leerpakete zur Auffüllung der Kapazitäten
übertragen. Allerdings gehören nun sämtliche Pakete
derselben Verbindung an, so daß die Paketköpfe nicht
mehr ausgewertet werden müssen. Der Inhalt eines jeden
Übertragungskanals wird nun in herkömmlicher
Durchschalte-Vermittlungstechnik vermittelt. Dieser
Übertragungskanal kann nun entweder als ganzer über eine
synchrone Teilnehmer- oder Verbindungsleitung wieder die
Vermittlungsstelle verlassen oder sein Nutzinhalt in
einer weiteren Paket-Vermittlungseinrichtung in
Paketvermittlungstechnik wieder mit den Nutzinhalten
anderer Kanäle zusammengefaßt werden. Die Kapazitäten
der einzelnen Kanäle können dabei je für sich kleiner
sein als die Kapazität der asynchronen
Teilnehmerleitung. Sie können auch untereinander
verschieden sein. Sie müssen nur für die Kapazität der
jeweils über sie übertragenen Verbindung, einschließlich
der zugehörigen Paketköpfe, ausreichen.
Eine solche Vermittlungsstelle macht es möglich, ein
Paketvermittlungsnetz so aufzubauen, daß zunächst bei
den Endteilnehmern auf Paketbetrieb umgestellt wird.
Aber auch in einem ausschließlich mit Paketübertragung
arbeitenden Netz, das heißt ohne synchrone Teilnehmer-
und Verbindungsleitungen, bringt eine solche
Vermittlungsstelle Vorteile. Innerhalb der
Vermittlungsstelle müssen zwar mehr Übertragungswege
bereitgestellt werden als bei einer reinen
Paketvermittlungsstelle, die zur Steuerung dieser
Übertragungswege erforderlichen Einrichtungen sind
jedoch wesentlich einfacher.
Fig. 2 zeigt dieselbe Vermittlungsstelle wie Fig. 1 in
einfacherer Darstellung, wie sie auch für die folgenden
Ausführungsbeispiele verwendet wird. Gegenüber Fig. 1
sind die sich entsprechenden Eingänge und Ausgänge
zusammengelegt, die Bezeichnungen sind weggelassen.
Außerdem sind kommende und gehende Leitungen zu
bidirektionalen Leitungen zusammengefaßt und
gleichartige Leitungen nur einmal aufgeführt. Die Zahl
der jeweils gleichartigen Leitungen ist angegeben. Bei
dieser Darstellung kommt auch deutlicher zum Ausdruck,
daß es unerheblich ist, ob die einzelnen
Übertragungswege physikalisch voneinander getrennt sind
oder nicht. Nach außen führen also eine asynchrone
Teilnehmerleitung ATL sowie die synchronen
Teilnehmerleitungen STL 1 bis STL 3 und die synchronen
Verbindungsleitungen SVL 1 bis SVL 3.
Fig. 3 zeigt eine etwas größere Vermittlungsstelle,
beispielsweise eine Nebenstellen-Vermittlungsstelle, mit
etwa 1000 Teilnehmern und etwa 50 Amtsleitungen. An die
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 sind 1000
herkömmliche Teilnehmereinrichtungen über 1000 synchrone
Teilnehmerleitungen STL angeschlossen. Weiter bestehen
von der Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 aus 50
herkömmliche Amtsleitungsverbindungen über 50 synchrone
Verbindungsleitungen SVL. Weiter sind 20 asynchrone
Teilnehmereinrichtungen über 20 asynchrone
Teilnehmerleitungen ATL 1 bis ATL 20 und je eine
Paket-Vermittlungseinrichtung an die
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 angeschlossen.
In Fig. 3 dargestellt sind drei dieser
Paket-Vermittlungseinrichtungen, 11, 12 und 13. Außerdem
bestehen zum Amt hin fünf asynchrone
Verbindungsleitungen AVL 1 bis AVL 5, die wiederum jeweils
über eine Paket-Vermittlungseinrichtung mit der
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 verbunden sind.
Gezeigt sind drei Paket-Vermittlungseinrichtungen 14, 15
und 16. Wichtig dabei ist, daß jede dieser
Paket-Vermittlungseinrichtungen zur
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 hin mehrere
Übertragungswege aufweist. Nur so können sie die
erfindungsgemäß erforderliche Aufteilung und
Zusammenfassung virtueller Verbindungen bewirken. Nicht
ausgeschlossen allerdings ist, daß die
Paket-Vermittlungseinrichtungen auch nach außen hin
mehrere Leitungen aufweisen. Allerdings muß dann
gefordert werden, daß entweder die Zahl der Verbindungen
zwischen einer Paket-Vermittlungseinrichtung und der
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 deutlich größer
ist als die Zahl der nach außen führenden, an einer
einzelnen Paket-Vermittlungseinrichtung angeschlossenen
Teilnehmer- oder Verbindungsleitungen oder daß nicht
alle Teilnehmer gleichzeitig aktiv sein dürfen.
Bei der Beschreibung der Vermittlungsstelle nach Fig. 3
wurde bereits darauf hingewiesen, daß es auch sinnvoll
sein kann, mehreren Teilnehmern gemeinsam eine
Paket-Vermittlungseinrichtung zuzuweisen. Die einzelnen
Paket-Vermittlungseinrichtungen müssen dann aber unter
Umständen größer dimensioniert werden. Möglicherweise
müßten sie dann sogar zweistufig ausgebildet werden,
während bei der Zuordnung zu nur einem Teilnehmer eine
einstufige Ausführung genügt. Allenfalls die zu
Verbindungsleitungen gehörenden
Paket-Vermittlungseinrichtungen müßten mehrstufig sein,
um einen ausreichenden Konzentrationseffekt zu
erreichen.
Die Vermittlungsstelle nach Fig. 4 zeigt nun eine
Alternative zur Vermittlungsstelle nach Fig. 3, wobei
davon ausgegangen wird, daß nicht alle 20 Teilnehmer,
die über eine asynchrone Teilnehmerleitung ATL
angeschlossen sind, gleichzeitig aktiv sind. Für all
diese 20 Teilnehmer sind in diesem Beispiel nur drei
Paket-Vermittlungseinrichtungen 11, 12 und 13
vorgesehen. Nur die, im Beispiel maximal drei,
Teilnehmer, die gerade aktiv sind, sind mit einer dieser
drei Paket-Vermittlungseinrichtungen verbunden. Die
asynchronen Teilnehmerleitungen der aktiven Teilnehmer
werden dann durch die
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 zu jeweils einem
Ein- und Ausgang der Paket-Vermittlungseinrichtungen
durchgeschaltet. Die
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 übernimmt damit
eine zusätzliche Konzentratorfunktion. Die übrigen Ein-
und Ausgänge der Paket-Vermittlungseinrichtungen 11 bis
13 sind, wie schon im Beispiel nach Fig. 3, zum Zwecke
der Vermittlung mit der
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 verbunden.
Entsprechendes gilt auf der Seite der
Verbindungsleitungen, wo anstelle von fünf
Paket-Vermittlungseinrichtungen gemäß dem Beispiel nach
Fig. 3 nur noch zwei Paket-Vermittlungseinrichtungen 14
und 15 vorhanden sind, die ebenfalls wahlweise über die
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 mit einer der
fünf asynchronen Verbindungsleitungen AVL verbunden sind.
Anhand der Fig. 5 werden nun noch einige weitere
Ausgestaltungen der Erfindung näher erläutert.
Als einer der Vorteile von Paketverbindungen wird die
große Flexibilität im Hinblick auf die möglichen
Übertragungskapazitäten genannt. Angefangen von
gelegentlich auftretenden einzelnen Paketen bis hin zu
einem Datenstrom in der Größenordnung von etwa 500
Mbit/s ist prinzipiell beinahe alles möglich. Außerdem
sind prinzipiell auch beliebige zeitliche Schwankungen
zwischen diesen Extremen möglich. Praktisch realisierbar
ist diese große Flexibilität aber kaum. Beispielsweise
setzen zeitliche Schwankungen der benötigten
Übertragungskapazität einer Verbindung voraus, daß
entweder die Summe aller übrigen Verbindungen gerade
entgegengesetzt schwankt oder daß entsprechend viel
Kapazität freibleibt. Ein Ausgleich unter den
Verbindungen untereinander kann sich nur ergeben, wenn
sehr viele Verbindungen beteiligt sind, wenn diese
voneinander unabhängig sind (zum Beispiel keine
Konferenzschaltungen) und wenn die Schwankungen
innerhalb der Verbindungen statistisch verteilt sind.
Dies dürfte allenfalls bei Verbindungsleitungen in der
Fernebene zutreffen. Derzeit wird wohl allgemein davon
ausgegangen, daß zumindest innerhalb der
Vermittlungsstellen jeder Verbindung eine feste
Kapazität zugeordnet wird, die gegebenenfalls durch
Leerpakete aufgefüllt wird. Aus anderen praktischen
Überlegungen ergibt sich, daß die kleinste sinnvoll
übertragbare Nachrichtenmenge bei etwa 2 Mbit/s liegt.
Es ist damit zu rechnen, daß beim Verbindungsaufbau
anzugeben sein wird, welche Übertragungskapazität
bereitzustellen ist und daß hier nur ganze Vielfache von
2 Mbit/s zugelassen werden.
Andererseits sind aber auch schon synchron arbeitende
Durchschalte-Vermittlungseinrichtungen bekannt, die
Koppelfelder mit unterschiedlichen Kapazitäten
aufweisen. Die Vermittlungsstelle im Versuchssystem
BERKOM (Berliner Kommunikationsnetz) beispielsweise
weist Koppelfelder für 64 kbit/s, 2Mbit/s und 140 Mbit/s
auf. Außerdem ist bekannt, Verbindungen parallel über
mehrere Kanäle gleichzeitig zu führen, um so größere
Übertragungskapazitäten zu erhalten. In der
DE-OS 34 31 579 beispielsweise wird eine Vermittlung für
Verbindungen mit N×64 kbit/s beschrieben. Insgesamt
ist damit auch bei
Durchschalte-Vermittlungseinrichtungen eine recht große
Flexibilität gegeben.
Die in Fig. 5 gezeigte
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 weist nun drei
mehrstufige Koppelfelder 21, 22 und 23 auf. Koppelfeld
21 ist für 140 Mbit/s bestimmt, Koppelfeld 22 für
2 Mbit/s und Koppelfeld 23 für 64 kbit/s. Diese
Koppelfelder sind nun, und dies ist nicht gezeichnet,
mit synchronen Teilnehmer- und synchronen
Verbindungsleitungen verbunden. Zusätzlich sind nun
erfindungsgemäß noch Paket-Vermittlungseinrichtungen 17
und 18 vorhanden. Die Paket-Vermittlungseinrichtung 17
ist durch eine asynchrone Teilnehmerleitung ATL mit
einer Kapazität von 560 Mbit/s mit einem Teilnehmer
verbunden. Sie ist andererseits über zwei Leitungen mit
je 140 Mbit/s mit dem Koppelfeld 21, über vier Leitungen
mit je 2 Mbit/s mit dem Koppelfeld 22 und über vier
Leitungen mit dem Koppelfeld 23 verbunden.
Ein direkter Übergang von einer asynchronen Verbindung
auf einen Übertragungskanal mit 64 kbit/s ist aber
sinnvoll nicht möglich. Deshalb sind hier Depaketierer
31 und Paketierer 32 vorgesehen, die den Übergang
zwischen der Paket-Vermittlungseinrichtung 17 und dem
Koppelfeld 23 mit 64 kbit/s und damit den Übergang zum
herkömmlichen Fernsprechnetz ermöglichen. Da
Depaketierer 31 und Paketierer 32 auch die
Übertragungsgeschwindigkeit anpassen, kann die
Übertragungsgeschwindigkeit zwischen der
Paket-Vermittlungseinrichtung 17 und Depaketierer 31 und
Paketierer 32 beliebig zwischen 2 Mbit/s und 560 Mbit/s
liegen. Ein weiterer Übergang zwischen dem Paketnetz und
dem herkömmlichen Fernmeldenetz ist durch einen weiteren
Depaketierer 33 und einen weiteren Paketierer 34
gegeben. Die paketierte, asynchrone Seite ist mit dem
Koppelfeld 22 für 2 Mbit/s verbunden, die depaketierte,
synchrone Seite mit dem Koppelfeld 23 für 64 kbit/s.
Damit ist es möglich, einem Teilnehmer einen Paketierer
und Depaketierer nicht fest zuzuordnen, sondern nur bei
Bedarf zugänglich zu machen. Auch die mit der
asynchronen Verbindungsleitung AVL verbundene
Paket-Vermittlungseinrichtung 18 ist mit den drei
Koppelfeldern 21, 22 und 23 verbunden.
Die Verbindung zum Koppelfeld 23 mit 64 kbit/s erfolgt
ebenfalls wieder über einen Depaketierer 35 und einen
Paketierer 36. Der Depaketierer 35 und der Paketierer 36
unterscheiden sich aber von den anderen Depaketierern
und Paketierern dadurch, daß sie Pakete verarbeiten, die
gleichzeitig Informationen von mehreren Verbindungen
enthalten. Aus praktischen Gründen (Verzögerung bei
Sprache, Gleichbehandlung von Sprach- und Datensignalen
mit 64 kbit/s) ist es nämlich nicht zulässig, ein Signal
mit 64 kbit/s mehrmals zu paketieren und zu
depaketieren. Üblicherweise werden diese Signale im
Zeitmultiplex sowohl vermittelt als auch übertragen,
wobei meist 30 Kanäle mit einem gleichartigen
Synchronisier- und einem Datenkanal zusammengefaßt sind
(PCM 30). Im Paketierer 36 wird nun aus einem solchen
Zeitmultiplexsignal jeweils ein Rahmen zu einem Paket
zusammengefaßt und im Depaketierer 35 entsprechend
wieder zurückübertragen.
Diese Erfindung verläßt also nicht nur das Prinzip,
Paketverbindungen ausschließlich auf virtuellen Wegen zu
führen, sondern auch das Prinzip, Pakete immer nur von
Endteilnehmer zu Endteilnehmer zu führen und in einem
Paket immer nur Informationen zusammenzufassen, die auch
zusammengehören.
Es ist auch schon bekannt, synchrone Vermittlungsstellen
mit Verteileinrichtungen für Fernsehen und Hörfunk zu
kombinieren und die vom Teilnehmer ausgewählten
Programme über dessen Teilnehmerleitung mitzuübertragen.
Damit auch diejenigen Teilnehmer diese Möglichkeiten
nutzen können, die über asynchrone Teilnehmerleitungen
ATL angeschlossen sind, sind hier zwei weitere
einstufige Koppelfelder 24 und 25 für Fernsehen (TV) und
Hörfunk (Stereo) vorgesehen. Diese Koppelfelder, die der
Verteilung dienen, müssen blockierungsfrei sein, dies
wird am einfachsten durch einstufige Koppelfelder
erreicht. Das Koppelfeld 24 ist mit zwei Leitungen für
je 140 Mbit/s mit der Paket-Vermittlungseinrichtung 17
verbunden, das Koppelfeld 25 mit vier Leitungen für je 2
Mbit/s. Diese Leitungen sind nur einseitig gerichtet.
Die notwendige Paketierung dieser Signale erfolgt für
alle Teilnehmer gemeinsam bei den Programmquellen. Diese
(nicht gezeichneten) Programmquellen liefern 16
Fernsehprogramme und 16 Hörfunkprogramme über je 16
Leitungen TVL bzw. StL.
Details zur Realisierung der beschriebenen Beispiele
sind für den Fachmann auf diesem Gebiet geläufig, oder
er kann diese ohne erfinderisches Zutun ergänzen,
zumindest, was diejenigen Anteile an der
Vermittlungsstelle betrifft, die keiner speziellen
Anpassung an die Paketvermittlung bedürfen.
Im folgenden wird je ein Beispiel für eine einstufige
Paket-Vermittlungseinrichtung, einen Depaketierer und
einen Paketierer mit weiteren Details beschrieben.
Fig. 6 zeigt eine einstufige
Paket-Vermittlungseinrichtung 19 mit zwei asynchronen
Eingangsschaltungen 191 A und 191 B, zwei asynchronen
Ausgangsschaltungen 192 A und 192 B, einer
Bussteuerschaltung (Control) 193 und einem Bus 194.
Die asynchrone Eingangsschaltung 191 A weist eine
Synchronisiereinrichtung (Sync) 1911, einen
Serien-Parallel-Wandler 1912, einen Zwischenspeicher
(Latch) 1913 und einen Taktgeber (Clock) 1914 auf.
Die asynchrone Eingangsschaltung 191 B weist ebenfalls
eine Synchronisiereinrichtung 1911 und einen
Serien-Parallel-Wandler 1912 und weiter einen
FiFo-Speicher 1915, einen Entscheider 1916, ein
UND-Gatter 1917, einen Teiler 1918, der durch acht
teilt, und ein weiteres UND-Gatter 1919 auf. Eine
Paket-Vermittlungseinrichtung für eine erfindungsgemäße
Vermittlungsstelle weist n gleiche Eingangsschaltungen
191 B auf. Fig. 6 zeigt ein Beispiel mit n=1.
Die asynchrone Ausgangsschaltung 192 A weist einen
FiFo-Speicher 1921, einen Leerpaketspeicher (Mem) 1922,
eine Steuerschaltung (Control) 1923, einen
Parallel-Serien-Wandler 1924, einen Teiler 1925, der
durch acht teilt, und ein UND-Gatter 1926 auf.
Die asynchrone Ausgangsschaltung 192 B weist dieselben
Bestandteile und darüber hinaus einen Vergleicher (Comp)
1927 auf. Die asynchrone Ausgangsschaltung 192 B ist
n-fach vorhanden.
Der Bus 194 weist ein Busleitungsbündel 1941, eine
Busleitung 1942 und drei weitere Busleitungsbündel 1943,
1944 und 1945 auf.
Die Wirkungsweise der Paket-Vermittlungseinrichtung 19
ist wie folgt:
Über eine von außen kommende Teilnehmer- oder
Verbindungsleitung und den asynchronen Eingang AE 1 kommt
mit 560 Mbit/s ein Paket-Datenstrom an, der Pakete von
bis zu n einzelnen Verbindungen sowie Leerpakete
enthält. Der Datenstrom durchläuft die
Synchronisiereinrichtung 1911, die den Taktgeber 1914
synchronisiert und auf die Busleitung 1942 ein
Paketanfangssignal gibt, wird im Serien-Parallel-Wandler
1912 zu 8-Bit-Worten parallelisiert und über den
Zwischenspeicher 1913, gesteuert vom Taktgeber 1914, mit
einem Takt von 70 MHz auf das Busleitungsbündel 1943
ausgegeben.
Die asynchrone Ausgangsschaltung 192 B stellt mit Hilfe
ihres Vergleichers 1927 fest, ob ein auf ein
Paketanfangssignal folgendes Paket für sie bestimmt ist
oder nicht. Auf Leerpakete und solche Pakete, die für
eine andere Ausgangsschaltung bestimmt sind, spricht der
Vergleicher 1927 nicht an. Spricht dagegen der
Vergleicher 1927 an, dann wird über das UND-Gatter 1926
der 70 MHz-Takt an den FiFo-Speicher 1921 angelegt und
damit die einzelnen Oktette, vom Busleitungsbündel 1943
kommend, in den FiFo-Speicher 1921 eingeschrieben. Wird
der Vergleicher 1927 beim nächsten von der Busleitung
1942 kommenden Paketanfangssignal nicht mehr durch den
dann gleichzeitig vom Busleitungsbündel 1943 kommenden
Paketkopf angesprochen, dann wird der Takt wieder
unterbrochen.
Die Steuerschaltung 1923 steuert nun die Ausgabe der im
FiFo-Speicher 1921 enthaltenen Pakete über den
asynchronen Ausgang AA 2. Die Ausgabe erfolgt mit einem
beliebigen Takt, der von der nachfolgenden
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 vorgegeben ist.
Im Beispiel nach Fig. 6 sind dies 140 MHz. Weitere
Ausgangsschaltungen können mit einem davon abweichenden
Takt arbeiten, der auch gleich dem Takt sein kann (560
MHz), mit dem die Eingangsschaltung 191 A arbeitet. Er
kann sogar größer sein als dieser.
Die Steuerschaltung 1923 erhält den wegen der internen
parallelen Verarbeitung im Teiler 1925 durch acht
geteilten Takt. Ihr wird vom FiFo-Speicher 1921
gemeldet, wenn dieser mindestens ein Paket enthält. Ist
dies der Fall, so wird dieser Speicher durch Anlegen des
heruntergeteilten Takts zur Ausgabe eines Pakets
veranlaßt. Wenn kein Paket aus dem FiFo-Speicher 1921
ausgelesen wird, so wird das im Leerpaketspeicher 1922
enthaltene Leerpaket durch Anlegen des Takts ausgelesen.
Der Leerpaketspeicher 1922 ist im Beispiel als
rückgekoppeltes Schieberegister ausgebildet. Die
Ausgänge des FiFo-Speichers 1921 und des
Leerpaketspeichers 1922 sind mit den Eingängen des
Parallel-Serien-Wandlers 1924 verbunden, dessen
serieller Ausgang den Datenstrom im Takt von 140 MHz auf
den asynchronen Ausgang AA 2 gibt.
Die asynchrone Eingangsschaltung 191 B hat die Aufgabe,
einen von der Durchschalte-Vermittlungseinrichtung 20 am
asynchronen Eingang AE 2, im Beispiel seriell mit 140
MHz, entsprechend 140 Mbit/s, ankommenden Datenstrom von
darin enthaltenen Leerpaketen zu befreien und an die
asynchrone Ausgangsschaltung 192 B weiterzugeben. Wie bei
der Eingangsschaltung 191 A kommt der Datenstrom über die
Synchronisiereinrichtung 1911 und den
Serien-Parallel-Wandler 1912 zu einem Speicher, hier zum
FiFo-Speicher 1915. In diesen werden aber nur die
gültigen Pakete übernommen, nicht etwaige Leerpakete.
Der Entscheider 1916 prüft deshalb den Paketkopf, ob das
darin enthaltene Packet-Valid-Bit PV gesetzt ist oder
nicht. Wenn dies der Fall ist, wird für die Länge eines
Pakets der im Teiler 1918 heruntergeteilte Takt über das
UND-Gatter 1917 an den FiFo-Speicher 1915 zum Einlesen
des Pakets angelegt.
Der FiFo-Speicher 1915 meldet an die Bussteuerschaltung
193 über eine Leitung des Busleitungsbündels 1944, wenn
er mindestens ein Paket enthält. Die Bussteuerschaltung
193 gibt über eine Leitung des Busleitungsbündels 1945
den Ausgang der Eingangsschaltung 191 B frei und meldet
gleichzeitig über eine weitere Leitung des
Busleitungsbündels 1945 der Ausgangsschaltung 192 A, daß
ein Paket übertragen wird. Die Übertragung erfolgt mit
dem in der Eingangsschaltung 191 A erzeugten Takt von 70
MHz; dieser wird jeweils zwischen zwei
Paketanfangssignalen freigegeben. Die Freigabe erfolgt
in der Eingangsschaltung 191 B durch das UND-Gatter 1919,
in der Ausgangsschaltung 192 A durch das UND-Gatter 1926.
Dadurch wird aus dem FiFo-Speicher 1915 ausgelesen, über
das Busleitungsbündel 1941 zum FiFo-Speicher 1921
übertragen und in diesen eingeschrieben.
Die Ausgabe durch die Ausgangsschaltung 192 A über den
asynchronen Ausgang AA 1 erfolgt wie bei der
Ausgangsschaltung 192 B beschrieben. Die Taktfrequenz ist
die gleiche wie die, mit der die Eingangsschaltung 191 A
arbeitet, sie muß aber nicht starr mit dieser verkoppelt
sein.
Durch Variation der Anzahl der wie die asynchrone
Ausgangsschaltung 192 B und die asynchrone
Eingangsschaltung 192 A aufgebauten und arbeitenden
Schaltungen und der Taktfrequenzen, mit denen diese
arbeiten, ergeben sich daraus die verschiedenen
Paket-Vermittlungseinrichtungen, die in den Beispielen
nach den Fig. 1 bis 5 benötigt werden.
Fig. 7 zeigt beispielhaft den inneren Aufbau des
Depaketierers 31. Er weist eine Synchronisiereinrichtung
311, einen Serien-Parallel-Wandler 312, einen
Vergleicher (Comp) 313, einen Taktgeber 314, eine
Steuerschaltung 315, einen Speicherblock 316, einen
Parallel-Serien-Wandler 317, einen Teiler 318, der durch
acht teilt, einen Modulo-32-Zähler 319 a und einen
Decoder 319 b auf. Der Speicherblock 316 besteht aus 32
FiFo-Speichern 31601 bis 31632.
Der ankommende Paket-Datenstrom, hier mit 560 Mbit/s,
durchläuft die Synchronisiereinrichtung 311, die den
Taktgeber 314 synchronisiert und dem Vergleicher 313 ein
Paketanfangssignal gibt, wird im Serien-Parallel-Wandler
312 zu 8-Bit-Worten parallelisiert und dem Dateneingang
des Vergleichers 313 zugeführt. Dieser stellt anhand des
Paketkopfes fest, ob ein für diesen Depaketierer
bestimmtes Datenpaket vorliegt. Ist dies der Fall, so
wird dieses Datenpaket an die Steuerschaltung 315
weitergegeben. Die Steuerschaltung 315 erfährt
gleichzeitig vom Vergleicher 313 über eine separate
Steuerleitung, daß ein gültiges Datenpaket anliegt. Die
Steuerschaltung 315 kann nun weiter anhand der im
Paketkopf enthaltenen Wegeinformation zwischen Paketen
von 32 verschiedenen Verbindungen unterscheiden. Der vom
Taktgeber 314 erzeugte Takt von 70 MHz wird durch die
Steuerschaltung 315 während der Dauer des Paketinhalts
(nach dem Paketkopf) an denjenigen der FiFo-Speicher
31601 bis 31632 weitergegeben, der der ausgewählten
Verbindung entspricht. Damit wird in diesen die
gleichzeitig von der Steuerschaltung 315 weitergegebene
Information eingeschrieben.
Das Auslesen aus dem Speicherblock 316 erfolgt so, daß
sich ein Zeitmultiplexsignal mit 32 Kanälen zu je 64
kbit/s ergibt. Dazu wird von der
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung ein Takt mit 2048
kHz bereitgestellt. Mit diesem Takt werden die Daten aus
dem Parallel-Serien-Wandler 317 seriell ausgelesen, so
daß sich ein Datenfluß mit 2048 kbit/s ergibt. Dieser
Takt wird außerdem im Teiler 318 durch acht geteilt,
wodurch sich der Takt für die interne parallele
Verarbeitung ergibt. Der heruntergeteilte Takt wird zur
Fortschaltung des Modulo-32-Zählers 319 a verwendet.
Dessen Zählerstand wird im Decoder 319 b derart
decodiert, daß immer einer der 32 FiFo-Speicher 31601
bis 31632 angesteuert wird. Dadurch wird der Reihe nach
aus jedem dieser FiFo-Speicher jeweils ein Oktett
ausgelesen. Dieser Datenstrom wird mit dem
heruntergeteilten Takt parallel in den
Parallel-Serien-Wandler 317 eingeschrieben, an dessen
Ausgang dann wie beschrieben der serielle Datenstrom mit
2048 kbit/s ergibt. Die Rahmensynchronisation ist in
Fig. 7 nicht dargestellt. Sie kann entweder dadurch
erfolgen, daß der Modulo-32-Zähler 319 a von der
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung aus gezielt
rückgesetzt wird oder dadurch, daß einer der
FiFo-Speicher, vorzugsweise der FiFo-Speicher 31601,
durch einen 8-Bit-Speicher ersetzt wird, in dem ein
Rahmenkennungswort fest gespeichert ist.
Der in Fig. 8 gezeigte Paketierer 32 weist einen
Serien-Parallel-Wandler 321, einen Speicherblock 322,
einen Paketkopfspeicher (Memory) 323 a, einen
Leerpaketspeicher (Memory) 323 b, einen
Parallel-Serien-Wandler 324, eine Steuerschaltung
(Control) 325 a, einen Kanalbelegungsspeicher (Memory)
325 b, ein Register 325 c, ein 32-fach-UND-Gatter 325 d,
einen Teiler 326 a, der durch acht teilt, einen
Modulo-32-Zähler 326 b, einen Decoder 326 c, einen
weiteren Teiler 327, der ebenfalls durch acht teilt, und
eine weitere Steuerschaltung 328 auf. Der Speicherblock
322 besteht aus 32 FiFo-Speichern 32 201 bis 32 232.
Der von der Durchschalte-Vermittlungseinrichtung
kommende Datenstrom kommt mit 2048 kbit/s an den
seriellen Eingang des Serien-Parallel-Wandlers 321. Er
wird mit einem ebenfalls von der
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung kommenden Takt von
2048 kHz in den Serien-Parallel-Wandler eingeschrieben.
Der im Teiler 326 a durch acht geteilte Takt wird zum
Auslesen des Serien-Parallel-Wandlers 321 verwendet. Der
Teiler 326 a wird durch ein ebenfalls von der
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung kommendes
Rückstellsignal Reset jeweils zum Beginn eines
Übertragungsrahmens rückgesetzt.
Im ankommenden Datenstrom sind nicht immer alle 32
ankommenden Kanäle belegt, so daß auch ungültige Daten
enthalten sind. Nur die gültigen Daten sollen aber in
Paketform weitergegeben werden. Der ankommende
Datenstrom wird deshalb auch an die Steuerschaltung 325 a
weitergegeben. Mit Hilfe des Rückstellsignals Reset und
des im Teiler 326 a heruntergeteilten Takts kann die
Steuerschaltung 325 a den im Datenstrom enthaltenen
Steuerkanal, üblicherweise den 17. Kanal, mitlesen und
so auch Steuerbefehle erhalten. Damit kann die jeweils
aktuelle Kanalbelegung im Kanalbelegungsspeicher 325 b
abgespeichert werden. Mittels des Registers 325 c wird
damit das 32-fach-UND-Gatter 325 d so angesteuert, daß
nur diejenigen der FiFo-Speicher 32 201 bis 32 232 zum
Einschreiben freigegeben werden können, die einem gerade
belegten Kanal zugeordnet sind. Zur Ansteuerung des
Speicherblocks 322 wird im Modulo-32-Zähler 326 b der im
Teiler 326 a heruntergeteilte Takt abgezählt, und im
Decoder 326 c wird jeweils einer von 32 Ausgängen
aktiviert. Der Zähler 326 b wird ebenfalls durch das
Rückstellsignal Reset rahmensynchronisiert. Durch den
Decoder 326 c und das 32-fach-UND-Gatter 325 d werden
damit die am Ausgang des Serien-Parallel-Wandlers 321
anstehenden Daten je nach Belegung des jeweiligen Kanals
entweder in einen der FiFo-Speicher 32 201 bis 32 232
eingeschrieben oder unberücksichtigt gelassen.
Das Auslesen aus dem Speicherblock 322 wird von der
Steuerschaltung 328 veranlaßt. Der Takt von 560 MHz, mit
dem der abgehende Datenstrom seriell aus dem
Parallel-Serien-Wandler 324 ausgelesen wird, wird für
die interne Verarbeitung im Teiler 327 durch acht
heruntergeteilt. Dieser heruntergeteilte Takt wird durch
die Steuerschaltung 328 so an die einzelnen Speicher
verteilt, daß sich der gewünschte Datenstrom ergibt. Der
Steuerschaltung 328 wird hierzu von den einzelnen
FiFo-Speichern 32 201 bis 32 232 gemeldet, ob in einem
dieser Speicher so viele gültige Daten vorliegen, wie in
einem Paket übertragen werden können. Ist dies der Fall,
so wird der heruntergeteilte Takt zum Paketkopfspeicher
323 a durchgeschaltet und dieser gleichzeitig über einen
8-bit-Adreßbus so adressiert, daß der Paketkopf des
zur Ausgabe bestimmten Pakets ausgegeben wird.
Anschließend wird dieser Takt solange an den
ausgewählten FiFo-Speicher angelegt, bis ein komplettes
Paket ausgelesen ist. Die ausgelesenen Daten werden über
einen 8-bit-Datenbus an den Eingang des
Parallel-Serien-Wandlers 324 angelegt und mittels des im
Teiler 327 heruntergeteilten Takts eingelesen und
anschließend seriell mit 560 MHz ausgelesen. Enthält
keiner der FiFo-Speicher ausreichend viele gültige
Daten, so wird der Takt an den Leerpaketspeicher 323 b
angelegt und über den Adreßbus ein Leerpaket
ausgelesen. Soll der abgehende Paket-Datenstrom in
regelmäßigen Abständen Synchronisierpakete enthalten, so
kann dies dadurch erreicht werden, daß ein zusätzlicher
Synchronisierpaketspeicher vorgesehen wird, der dann im
vorgesehenen Rhythmus ausgelesen wird.
Der Paketkopfspeicher ist im einfachsten Fall ein
Festwertspeicher (ROM), der für jeden Kanal einen
festgelegten Paketkopf enthält. Sollen die Paketköpfe
verbindungsindividuell zugeteilt werden, so ist ein
Schreib-Lese-Speicher (RAM) vorzusehen, in den
vorzugsweise von der Steuerschaltung 325 a aus
eingeschrieben wird. Die Steuerschaltung 325 a erhält die
dafür erforderliche Information aus dem eingehenden
Datenstrom.
Der abgehende Paket-Datenstrom kann beispielsweise so
aussehen, daß mit einer Wiederholfrequenz von 8 kHz ein
Synchronisierpaket eingefügt wird und daß jedes Paket
einen Paketkopf mit drei Oktetten und einen
Informationsteil mit 32 Oktetten aufweist.
Die Übertragungsgeschwindigkeiten an den Ein- und
Ausgängen des Depaketierers 31 und des Paketierers 32
sind weitgehend frei wählbar. Der Depaketierer 33 nach
Fig. 5 unterscheidet sich vom Depaktierer 31
ausschließlich dadurch, daß er mit einer anderen
Taktfrequenz betrieben wird. Dies gilt auch für
Paketierer 34 und Paketierer 32. Der Depaketierer 35
nach Fig. 5 unterscheidet sich vom Depaketierer 31
dadurch, daß anstelle des Speicherblocks 316 nur ein
einziger FiFo-Speicher verwendet wird, wodurch auch die
Umschaltung und die dafür erforderlichen Teile
entfallen. Entsprechendes gilt für den Unterschied
zwischen Paketierer 36 und Paketierer 32.
Claims (12)
1. Digitale Vermittlungsstelle mit einer
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung mit einer Vielzahl
von Eingängen und einer Vielzahl von Ausgängen,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine digitale Paket-Vermittlungseinrichtung (10,
11, . . ., 18) enthält, die derart in Reihe mit der
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung (20) verbunden ist,
daß ein Eingang (AE 1) der Paket-Vermittlungseinrichtung
mit einer von außen kommenden Leitung (ATLk) verbunden
ist, daß mehrere Eingänge (AE 2, AE 3, AE 4) der
Paket-Vermittlungseinrichtung mit je einem Ausgang (SA 4,
SA 5, SA 6) der Durchschalte-Vermittlungseinrichtung
verbunden sind, daß ein Ausgang (AA 1) der
Paket-Vermittlungseinrichtung mit einer nach außen
gehenden Leitung (ATLg) verbunden ist und daß mehrere
Ausgänge (AA 2, AA 3, AA 4) der
Paket-Vermittlungseinrichtung mit je einem Eingang (SE 4,
SE 5, SE 6) der Durchschalte-Vermittlungseinrichtung
verbunden sind.
2. Vermittlungsstelle nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß weitere Eingänge (SE 1 . . . SE 3, SE 7
. . . SE 9) und Ausgänge (SA 1 . . . SA 3, SA 7 . . . SA 9) der
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung (20) direkt mit von
außen kommenden Leitungen (STLk 1 . . . 3, SVLk 1 . . . 3) bzw.
nach außen gehenden Leitungen (STLg 1 . . . 3, SVLg 1 . . . 3)
verbunden sind.
3. Vermittlungsstelle nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die von außen kommende und mit einem
Eingang der Paket-Vermittlungseinrichtung (11, 12, 13;
14, 15) verbundene Leitung (STL, SVL) und die nach außen
gehende und mit einem Ausgang der
Paket-Vermittlungseinrichtung verbundene Leitung (STL,
SVL) über die Durchschalte-Vermittlungseinrichtung (20)
geführt sind (Fig. 4).
4. Vermittlungsstelle nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung (20) zwei
verschiedenartige Koppeleinrichtungen (21, 22, 23; 24,
25) aufweist und daß die Paket-Vermittlungseinrichtung
(17, 18) mit beiden Koppeleinrichtungen verbunden ist.
5. Vermittlungsstelle nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Koppeleinrichtungen (21, 22, 23)
für Kanäle unterschiedlicher Kapazität (64 kbit/s,
2 Mbit/s, 144 Mbit/s) ausgebildet sind.
6. Vermittlungsstelle nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß eine der beiden Koppeleinrichtungen
(24, 25) einstufig ausgebildet und für Verteildienste
vorgesehen ist und daß die andere Koppeleinrichtung (21,
22, 23) mehrstufig ausgebildet und für Dialogdienste
vorgesehen ist.
7. Vermittlungsstelle nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Paket-Vermittlungseinrichtung
(10, 11 . . . 13, 17) einstufig ausgebildet ist.
8. Vermittlungsstelle nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Übertragungsgeschwindigkeiten an
zwei Eingängen der Paket-Vermittlungseinrichtung (17,
19) voneinander verschieden sind und daß die
Übertragungsgeschwindigkeiten an zwei Ausgängen der
Paket-Vermittlungseinrichtung (17, 19) voneinander
verschieden sind.
9. Vermittlungsstelle nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung (20) mit einer
Paketiereinrichtung (32, 34, 36) und einer
Depaketiereinrichtung (31, 33, 35) verbunden ist.
10. Vermittlungsstelle nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß Ein- und Ausgänge der Paketier- und
Depaketiereinrichtungen (34 bzw. 33) mit der
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung (22, 23) verbunden
sind.
11. Vermittlungsstelle nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Eingang der Paketiereinrichtung
(32, 36) mit einem Ausgang der
Durchschalte-Vermittlungseinrichtung (23) verbunden ist,
daß der Ausgang der Paketiereinrichtung (32, 36) mit
einem Eingang der Paket-Vermittlungseinrichtung (17, 18)
verbunden ist, daß der Eingang der Depaketiereinrichtung
(31, 35) mit einem Ausgang der
Paket-Vermittlungseinrichtung (17, 18) verbunden ist und
daß der Ausgang der Depaketiereinrichtung (31, 35) mit
einem Eingang der Durchschalte-Vermittlungseinrichtung
(23) verbunden ist.
12. Vermittlungsstelle nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß jeweils ein Zeitmultiplexrahmen zu
einem Paket zusammengefaßt wird und umgekehrt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE3816747A DE3816747A1 (de) | 1988-05-17 | 1988-05-17 | Leistungsvermittelnde paket-vermittlungseinrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
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DE3816747A DE3816747A1 (de) | 1988-05-17 | 1988-05-17 | Leistungsvermittelnde paket-vermittlungseinrichtung |
Publications (1)
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DE3816747A1 true DE3816747A1 (de) | 1989-11-30 |
Family
ID=6354530
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE3816747A Ceased DE3816747A1 (de) | 1988-05-17 | 1988-05-17 | Leistungsvermittelnde paket-vermittlungseinrichtung |
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