DE3816127C2 - Bepflanzbare Lärmschutzwand - Google Patents
Bepflanzbare LärmschutzwandInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine bepflanzbare Lärmschutzwand, ins
besondere zur Abschirmung von Autostraßen, Schienenwegen und
industriellen Lärmquellen, bei der zumindest die der Lärmquel
le zugewandte Fläche der Lärmschutzwand von deren Krone aus
gehend zur Lärmquelle hin geneigt ist, mit, parallel und beab
standet zueinander angeordneten Haltekonstruktionen, die schräg
verlaufende, zur jeweiligen äußeren Begrenzung der Haltekon
struktionen offene Schlitze zur Aufnahme von Pflanzrippenbret
tern aufweisen, die mit ihren Enden zumindest in den der Lärm
quelle zugewandten Bereichen der Haltekonstruktionen in diese
eingesteckt sind.
Eine derartige bepflanzbare Lärmschutzwand ist beispielsweise
aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 85 03 881.4 bekannt. Bei
ihr sind die Haltekonstruktionen für die Pflanzrippenbretter als
Gerüst ausgebildet, das aus mehreren senkrecht angeordneten
Tragelementen mit Sockeln besteht. Die in die Tragelemente
eingebrachten Schlitze weisen dabei eine Höhe auf, die einem
Vielfachen der Stärke der Pflanzrippenbretter entspricht, so
daß diese auf die hierdurch gebildeten Konsolen auflegbar
sind. Die die einzelnen Tragelemente verbindenden Pflanzrip
penbretter sind jeweils nur so auf die Konsolen aufgelegt,
daß sie die Hälfte der Konsolenlänge bedecken und damit ein
Pflanzrippenbrett auf der einen Seite und das benachbarte
Pflanzrippenbrett auf der anderen Seite der jeweiligen Konsole
zu liegen kommt. Die einfache Auflage der Pflanzrippenbretter
auf den Konsolen macht es erforderlich, daß die Tragelemente
mit den Sockeln absolut fest mit dem Boden verankert sind,
was in aller Regel nur durch ein festes Fundament oder durch
eine überaus breite Aufstandsfläche des Sockels zu gewähr
leisten sein wird. Die bekannte Lärmschutzwand zeichnet sich
somit durch eine aufwendige Gestaltung des Tragelementes und
des Sockels sowie eine nur unzureichende Verbindung des Trag
elementes mit den Pflanzrippenbrettern aus.
Aus der DE-OS 30 42 967 ist eine ähnliche Lärmschutzwand mit
als senkrechte Pfosten ausgebildeten Tragelementen bekannt,
bei denen die einzelnen Pflanzrippenbretter in entsprechend
deren Stärke angepaßte Schlitze in den Pfosten einsteckbar
sind, ohne daß es dabei aber zu einer Fixierung der Pflanz
rippenbretter in den Pfosten kommt. Auch bei dieser bekann
ten Lärmschutzwand müssen aufwendige Mittel zum Verankern
der Pfosten im Boden vorgesehen werden.
Aus der DE-OS 27 06 846 ist eine Lärmschutzwand bekannt, bei
der die senkrechten Pfosten auf den gegenüberliegenden Sei
ten mit Schlitzen für die Pflanzrippenbretter versehen sind,
so daß jedes Pflanzrippenbrett zwischen zwei benachbarten
Pfosten geführt und gehalten wird. Nachteilig ist bei dieser
Ausgestaltung die aufwendige Führung der Pflanzrippenbretter
in dem kurzen Abstand der Pfosten, was einen erhöhten Auf
wand bei der Fertigung und Montage der einzelnen Teile der
Lärmschutzwand bedingt.
Aus der DE-PS 31 27 080 ist es schließlich bekannt, bei Lärm
schutzwänden die Pfosten, an denen beidseitig die Pflanzrip
penbretter angreifen, mit Haltenasen zu versehen, in die die
Pflanzrippenbretter eingehängt werden. Auch hier ist wie
der der Nachteil zu verzeichnen, daß eine aufwendige Ver
bindung zwischen den Pflanzrippenbrettern und den Pfosten im
Bereich jedes Pfostens erforderlich ist, indem jede Pfosten
seite eine Führung haben muß und abgesehen davon jedes Pflan
zenrippenbrett. Gerade eine doppelte Anbringung der Pflanzrip
penbretter an jedem Pfosten bedingt aber auch eine größere
Bautiefe des Pfostens und ein erhöhtes Gewicht, was den Her
stellungs- und Montageaufwand der einzelnen Teile der Lärm
schutzwand erheblich erhöht.
Die zuvor beschriebenen Lärmschutzwände werden im wesentlichen
aus Holz oder Beton gebildet. Der Werkstoff Holz hat sich,
insbesondere was dessen Festigkeit betrifft, bewährt, ist je
doch nicht kosten-günstig genug verwendbar. Im Gegensatz hier
zu sind Betonbauteile zwar preiswert herstellbar und verfügen
auch über eine ausreichende Stabilität, jedoch erschwert die
ser Werkstoff gewichtsbedingt erheblich die Montage und er
fordert auch das Einbringen umfangreicher Fundamente zur
sicheren Lagerung der Lärmschutzwand. Der Werkstoff Kunststoff
hat bei Lärmschutzwänden in der Praxis bislang noch keine An
wendung gefunden, da Kunststoff nicht über ausreichende Festig
keitseigenschaften verfügt, insbesondere was das Widerstands
moment der Pflanzrippenbretter gegen- Biegung betrifft, die
gerade aufgrund der Belastung mit Erde erheblichen Biegekräf
ten ausgesetzt sind.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Lärmschutzwand der genann
ten Art zu schaffen, die in Art eines Baukastensystems ein
fach und sicher bildbar ist und dabei über eine gute
Stabilität verfügt.
Gelöst wird die Aufgabe durch eine Lärmschutzwand der genann
ten Art, die gekennzeichnet ist durch folgende Merkmale:
- a. die jeweilige Haltekonstruktion ist als Scheibe ausge bildet,
- b. jedes der Pflanzrippenbretter jeweils in mindestens drei benachbarte Scheiben eingesteckt,
- c. die Enden jedes Pflanzrippenbrettes sind in Längsrich tung des Pflanzrippenbrettes formschlüssig in die den Enden zugeordneten Schlitze der Scheiben eingesteckt,
- d. in die den Enden der eingesteckten Pflanzenrippenbretter zugeordneten Schlitze der Scheiben sind benachbarte Pflanzrippenbret ter mit ihren entsprechenden Enden in Längsrichtung der Pflanzrippenbretter formschlüssig eingesteckt,
- e. die Pflanzrippenbretter sind zwischen ihren Enden in Längsrichtung der Pflanzrippenbretter formschlüssig in die Schlitze von zwischen den Emden der Pflanzrippen bretter befindlichen Scheiben eingesteckt.
Wesentlich ist somit bei der erfindungsgemäßen Lärmschutz
wand, daß jedes Pflanzrippenbrett nicht nur im Bereich seiner
Enden in einer Scheibe gelagert ist, sondern auch zwischen
den Enden von einer oder mehreren Scheiben unterstützt wird.
Durch die in Längsrichtung formschlüssige Verbindung der
Pflanzrippenbretter mit allen Scheiben, auf denen sie auflie
gen, ist eine hinreichende Stabilität der Lärmschutzwand
selbst dann gewährleistet, wenn die Haltekonstruktion in Art
einer Scheibe ausgebildet ist und damit per se ein niedriges
Widerstandsmoment in Richtung der Pflanzrippenbretter auf
weist. Darüber hinaus ergibt sich durch die formschlüssige
Verbindung in Längsrichtung benachbarter Pflanzrippenbretter
mit derselben Scheibe im Bereich desselben Schlitzes eine
hervorragende Gesamtstabilität der Lärmschutzwand, da gege
benenfalls in Längsrichtung der Pflanzrippenbretter einge
leitete Kräfte im wesentlichen direkt in benachbarte Pflanz
rippenbretter eingeleitet werden, ohne daß die Scheiben er
höhten Biegekräften unterworfen werden. Durch die besondere
Verbindung der Pflanzrippenbretter mit den Scheiben ist ein
eigenstabiler Stand der Lärmschutzwand gewährleistet, so daß
sie ohne ein Fundament für die Scheiben auskommen kann.
Darüber hinaus bedingt die besondere Abstützung der jeweiligen
Pflanzrippenbretter die Möglichkeit, diese auch aus Materi
alien geringerer Festigkeit, beispielsweise aus Kunststoff
herzustellen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusam
menhang Recyclingmaterial auf Kunststoffbasis sowohl für die
Pflanzrippenbretter als auch für die Scheiben.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist vor
gesehen, daß jedes Pflanzrippenbrett in drei benachbarte
Scheiben eingesteckt ist und sich das Pflanzrippenbrett im
Mittelbereich auf der mittleren Scheibe abstützt. Zweckmä
ßig sind die Scheiben identisch ausgebildet, mit einer Stärke
der Schlitze, die mindestens dem Doppelten der Pflanzrippen
brettstärke im Bereich der formschlüssigen Verbindung ent
spricht, bevorzugt dem Doppelten. Hierdurch können alle Schei
ben als Standardbauteil ausgebildet werden, dadurch daß die
Stärke der Schlitze dem Doppelten der Pflanzrippenbrettstärke
im Bereich der formschlüssigen Verbindung entspricht, be
steht die Möglichkeit, benachbarte Pflanzrippenbretter
im Bereich deren Enden übereinanderliegend in die Schlitze
einzustecken,oder auch nur einfach im Mittelbereich, in dem
sich das jeweilige Pflanzrippenbrett auf der mittleren
Scheibe abstützt. Eine weitere Standardisierung der Pflanz
rippenbretter ist möglich, wenn diese im Bereich ihrer Enden
gleichsinnig gerichtete Haltenuten aufweisen. So kann eines
jeweils benachbarter Pflanzrippenbretter mit den Haltenuten
von der Krone der Lärmschutzwand weggerichtet, in die Schlitze
eingesteckt werden, während das benachbarte Pflanzrippen
brett mit den Haltenuten zur Krone hingerichtet mit den Schei
ben verbunden wird und demzufolge im gemeinsamen Lagerbe
reich benachbarter Pflanzrippenbretter ein in den Schlitz
gestecktes Pflanzrippenbrett die Scheibe von oben und das
entsprechende andere Pflanzrippenbrett die Scheibe von unten
umschließt. Darüber hinaus wird es als zweckmäßig angesehen,
wenn die Pflanzrippenbretter auch im Bereich der mittleren
Scheibe Haltenuten aufweisen, die gleichsinnig zu den Halte
nuten der Enden gerichtet sind. Es ist damit gewährleistet,
daß durch eine Einschubbewegung jedes Pflanzrippenbrett mit
den zugeordneten Scheiben formschlüssig verbunden werden kann.
Es wird schließlich als vorteilhaft angesehen, wenn jedes
Pflanzrippenbrett im Bereich der mittleren Scheibe so
wohl auf der der Krone zugewandten als auch abgewandten Seite
des Pflanzrippenbrettes eine Haltenut aufweist. Im Unter
schied zu den Scheiben, die jeweils die Enden der Pflanzrip
penbretter aufnehmen und dabei über jeweils benachbarte
Pflanzrippenbretter fixiert sind, gewährleistet die besondere
Ausgestaltung der Pflanzrippenbretter im Bereich deren mitt
leren Lagerung gleichfalls einen Formschluß mit der jeweiligen
oberen und unteren Schlitzbegrenzung.
Das wesentliche Element der vorliegenden Erfindung liegt so
mit in der Verbindung der Pflanzrippenbretter mit den ent
sprechenden Scheiben. Die Pflanzrippenbretter dienen neben
der bekannten tragenden Funktion auch der Befestigung der
Scheiben, ohne daß es besondere Befestigungsmittel zwischen
den Pflanzrippenbrettern und den Scheiben bedarf. Die Schei
be kann als ebene Platte ausgebildet sein, oder aus mehreren
plattenförmigen übereinandergesetzten Scheibenteilen bestehen,
die jeweils mit den Schlitzen zur Aufnahme der Pflanzrippen
bretter versehen sind. Ist eine hinreichende Stabilität der
Scheibe gewährleistet, kann sie zusätzlich mit einer oder
einer Vielzahl von Ausnehmungen versehen sein, im Extremfall
verbleibt nur eine Ringfläche, die zumindest in dem der Lärm
quelle zugewandten Bereich die Schlitze aufnimmt.
Zur Bildung der erfindungsgemäßen Lärmschutzwand werden Schei
ben bzw. Scheibenteile benachbart zueinander angeordnet und
die Pflanzrippenbretter in deren Schlitze eingesteckt. An
schließend wird der zwischen den Scheiben bzw. Scheibenteilen
befindliche Raum mit Pflanzerde gefüllt, bevor im Fall der
Bildung der Lärmschutzwand durch mehrere übereinander ange
ordnete Scheibenteile die nächsten Scheibenteile aufgesetzt
und die Pflanzrippenbretter in diese eingesteckt werden sowie
erneut Pflanzerde aufgefüllt wird usw. bis zur Bildung der
vollständigen Lärmschutzwand nach dem Aufsetzen der obersten
Scheibenteile.
Es entsteht dadurch eine stabile Einheit, wobei das beim Fül
len der Lärmschutzwand mit Pflanzerde auf die Pflanzrippen
bretter wirkende Gewicht die Stabilität noch verstärkt. Die
aus den Pflanzrippenbrettern und den Scheiben gebildete Lärm
schutzwand steht von alleine, es wird daher kein Betonfunda
ment benötigt, um die Scheiben zu fixieren, es ist nur dafür
zu sorgen, daß die Erde verdichtet ist, damit die Lärmschutz
wand nicht einsinkt. Aufgrund der unmittelbaren Auflage der
Lärmschutzwand auf der Erde verwächst die geschüttete Erde
der Lärmschutzwand mit dem Mutterboden, so daß der Mutterbo
den mit der geschütteten Erde eine Einheit bildet und die
bepflanzte Lärmschutzwand zusätzlich stabilisiert.
Prinzipiell bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine
Lärmschutzwand, bei der zumindest die der Lärmquelle zuge
wandte Fläche der Lärmschutzwand von deren Krone ausgehend
zur Lärmquelle hin geneigt ist. Die Lärmschutzwand kann damit
sowohl als in eine Böschung integrierte Stützmauer ausgebildet
sein, bei der nur auf der der Lärmquelle zugewandten Fläche
die Pflanzrippenbretter vorgesehen sind, ferner freistehend,
in diesem Fall sind die Pflanzrippenbretter der der Lärmquelle
zugewandten und abgewandten Fläche zugeordnet, wobei letztere
Fläche von der Krone der Lärmschutzwand ausgehend von der Lärm
quelle weggeneigt ist. Durch die Neigung der Fläche wird die
natürliche Bewässerung aufgefangen, so daß ein Begrünen der
Lärmschutzwand ohne künstliche Bewässerung möglich ist. Es
liegt durchaus im Rahmen vorliegender Erfindung, die geneigten
Flächen konvex oder konkav auszubilden, entscheidend ist, daß
die Kronenbreite der Lärmschutzwand kleiner ist als deren Auf
standsbreite. Optimale Bewässerungsergebnisse lassen sich er
zielen, wenn die Scheibe die Form eines Trapezes, insbesondere
eines gleichschenkligen Trapezes aufweist und die Pflanzrip
penbretter in beiden Schenkelbereichen der Scheibe angeordnet
sind.
Bei der mehrteiligen Ausbildung der Scheibe sind die Scheiben
teile zweckmäßig formschlüssig miteinander verbindbar, insbe
sondere in Art einer Nut-Feder-Verbindung, um so die Steifig
keit der Scheibe als solche zu erhöhen. Zusätzlich kann bei
der ein- oder mehrteiligen Scheibe der Scheibenrand in den
Schenkelbereichen sich über die Länge der Schenkel und senk
recht zu diesen erstreckende Ansätze aufweisen.
Aus Gewichtsersparnisgründen können die Scheibe bzw. die
Scheibenteile zwischen den beiden in den Schenkelbereichen
der Scheibe bzw. Scheibenteilen angeordneten Schlitzreihen
eine Ausnehmung, insbesondere eine trapezförmige Ausnehmung
aufweisen.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in der Beschreibung der
Figuren und in den Unteransprüchen dargestellt, wobei bemerkt
wird, daß alle Einzelmerkmale und alle Kombinationen von Ein
zelmerkmalen erfindungswesentlich sind.
In den Figuren ist die Erfindung an einer Ausführungsform
beispielsweise dargestellt, ohne auf diese beschränkt zu sein.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Teils der erfindungsge
mäßen bepflanzbaren Lärmschutzwand,
Fig. 2 einen Schnitt durch die Lärmschutzwand gemäß
der Linie I-I in Fig. 1
Fig. 3 einen Schnitt durch die Lärmschutzwand gemäß
der Linie II-II in Fig. 1
Fig. 4 eine Ansicht eines Pflanzrippenbrettes in dessen
Einschubrichtung gesehen und
Fig. 5, 6 und 7 Schnitte durch das Pflanzrippenbrett
gemäß den Linie III-III, IV-IV und
V-V in Fig. 4.
Die in den Fig. 1 bis 3 gezeigte bepflanzbare Lärmschutz
wand wird durch mehrstückige Scheiben und jeweils drei
benachbarte Scheiben 1 verbindende Pflanzrippenbretter 2 ge
bildet. Die Scheiben und die Pflanzrippenbretter bestehen
aus Kunststoff, insbesondere Kunststoff auf Recyclingbasis.
Jede Scheibe 1 weist die Form eines gleichschenkligen Tra
pezes auf, das durch eine waagerechte Unterteilung in die
gleichfalls die Form eines gleichschenkligen Trapezes auf
weisenden Scheibenteile 1 , 1′′ und 1′′′ unterteilt ist. Die
Scheibenteile sind an ihren Unterseiten jeweils mit einer
Nut 3 versehen, in die eine am darunter befindlichen Schei
benteil an dessen Oberseite angeordnete Feder 4 formschlüssig
eingreift.
Jedes Scheibenteil 1′, 1′′ und 1′′′ weist in den beiden Schen
kelbereichen jeweils drei Schlitze 7 zur Aufnahme von Pflanz
rippenbretter 2 auf. Zwischen den Schenkelbereichen 5 und 6
sind die einzelnen Scheibenteilen aus Gründen der Gewichts
ersparnis mit Ausnehmungen 8 versehen,die im Falle der Scheiben
teile 1′ und 1′′′ elliptisch und im Falle des Scheibenteiles
1′′ kreisrund ausgebildet sind.
Der Darstellung der Fig. 1 bis 3 ist zu entnehmen, daß
die einzelnen Scheiben 1 auf Lagersockeln 9 ruhen, die auf
einer verdichteten Schüttung 10 aufliegen. Die Lagersockel
bestehen gleichfalls aus Kunststoff.
Insbesondere den Fig. 4 bis 7 ist die besondere Gestaltung
der Pflanzrippenbretter zu entnehmen. Jedes Pflanzrippen
brett 2 ist im Bereich seiner Enden 11 und 12 auf jeweils
der gleichen Seite mit einer Haltenut 13 versehen. In der Mitte
zwischen den beiden Haltenuten 13 weist das Pflanzrippenbrett
2 sowohl gleichsinnig zu den Haltenuten 13 eine weitere Halte
nut 14 sowie entgegengesetzt zu den Haltenuten 13 gerichtet
eine Haltenut 15 auf. Während das Pflanzrippenbrett 2 im
Bereich der Enden 11 und 12 und insbesondere der Haltenuten
13 sowie der Haltenuten 14 und 15 einen rechteckigen Quer
schnitt aufweist, besitzt es zwischen diesen Bereichen ein
sich in Längsrichtung der Haltenuten etwa von der Mitte des
Pflanzrippenbrettes zu einer der Längsstirnseiten verjüngen
des Profil, wie es durch die Fig. 6 verdeutlicht wird.
Alle Haltenuten 13, 14 und 15 erstrecken sich damit parallel
zueinander und über die gesamte Breite des Pflanzrippenbret
tes 2; im Bereich der Enden 11 und 12 bilden die Haltenuten
13 bezüglich des Profiles des Pflanzrippenbrettes 2 - einen
Rücksprung, während im mittleren Bereich des Pflanzrippen
brettes 2 der Abstand der Haltenuten 14 und 15 voneinander
der Stärke des Profiles im Bereich der Enden 11 und 12 ent
spricht und die eigentlichen Haltenuten 14 und 15 durch Form
ansätze 16 begrenzt werden.
Die vorbeschriebene Ausgestaltung der Pflanzrippenbretter 2
ermöglicht es, diese mit den identische Schlitze 7 aufweisenden
Scheiben 1 sowohl in den Endbereichen 11 und 12 als auch den
Mittelbereich 17 sicher und dauerhaft zu verbinden. So wer
den zum Errichten der Lärmschutzwand zunächst drei untere
Scheibenteile 1 in einem solchen Abstand voneinander aufge
stellt, der dem der Haltenut 13 des Endes 11 eines Pflanz
rippenbrettes 2 von den Haltenuten 14 und 15 des Mittelbe
reiches 17 und der Haltenut 13 des Endes 12 vom Mittelbereich
17 entspricht. Es wird dann ein erstes Pflanzrippenbrett 2
mit den Haltenuten 13 von der Krone 18 der Lärmschutzwand
weggerichtet in drei korrespondierende Schlitze 7 der Schei
benteile 1 eingesetzt - wie in der Fig. 1 für den linken
Bereich dargestellt so daß sich eine formschlüssige Ver
bindung im Bereich der Enden 11 und 12 sowie des Mittelbe
reiches 17 mit den Scheibenteilen 1 ergibt, indem die Halte
nuten 13 die diesen zugewandten Bereiche der Scheibenteile
1′ von oben umgreifen und im Mittelbereich 17 die Forman
sätze 16 beidseitig an dem Mittleren der Scheibenteile 1
anliegen. In entsprechender Art und Weise werden die fünf
weiteren Pflanzrippenbretter 2 in die verbleibenden Schlitze
7 der Scheibenteile 1 eingesteckt. Es können anschließend
auf die Scheibenteile 1′ die Scheibenteile 1′′ aufgesteckt
werden und in diese in analoger Weise die Pflanzrippenbretter
2 eingefügt werdend Entsprechendes gilt dann für die auf die
Scheibenteile 1′′ aufzusetzenden Scheibenteile 1′′′ . Bezogen
auf die Darstellung der Fig. 1 ergibt sich damit ein Gebilde,
das aus drei Scheiben 1a, 1b und 1c besteht, mit in die ein
zelnen Scheibenteile eingesetzten Pflanzrippenbrettern 2a,
deren Haltenuten 13 von der Krone 18 weggerichtet sind.
Zur weiteren Bildung der bepflanzbaren Lärmschutzwand werden
nun in einem Abstand von der Scheibe 1c die entsprechenden
Scheibenteile 1 der Scheiben 1d und 1e positioniert, wobei
die Abstände der Scheiben 1c von 1d und 1d von 1e denjenigen
der Scheiben 1a von 1b und 1b von 1c entsprechen. In die
Schlitze 7 der Scheiben 1c, 1d und 1e werden Pflanzrippen
bretter 2b gesteckt, die im Unterschied zu den Pflanzrippen
brettern 2a mit den Haltenuten 13 zur Krone 18 hin orientiert
sind. Im Bereich der Scheibe 1c kommen dabei die Pflanzrip
penbretter 2a und 2b im Bereich ihrer den entsprechenden
Haltenuten 13 abgewandten ebenen Flächen 19 in Anlage mit
einander. Die Stärke der Pflanzrippenbretter 2 und die Brei
tenausdehnung der Haltenuten 13, 14 und 15 ist dabei so be
messen, daß ein weitgehend spielfreier Formschluß der Pflanz
rippenbretter in deren Längsrichtung mit den Scheiben 1 ge
geben ist. Der Fig. 1 ist schließlich zu entnehmen, daß die
weiteren in die Scheibe 1e eingesteckten Pflanzrippenbretter
2c wiederum mit den Haltenuten 13 von der Krone 18 weg
orientiert in die Schlitze 7 der Scheibe 1e eingesteckt wer
den und die Pflanzrippenbretter 2b auf den Pflanzrippenbret
tern 2c zu liegen kommen.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Lärmschutzwand, insbe
sondere die Unterteilung der Scheiben 1 in einzelne Scheiben
teile 1′, 1′′ und 1′′′ ermöglicht die Bildung der Lärmschutz
wand mittels nur weniger, für ein Baukastensystem vertretbare
Abmessungen aufweisender Teile. So werden zweckmäßig zunächst
die unteren Bereiche der Lärmschutzwand mittels der Scheiben
teile 1 erstellt und dann der zwischen diesen Scheibenteilen
gebildete Raum mit Pflanzerde befüllt, nachfolgend werden
wie beschrieben die weiteren Seitenteile 1′′ aufgesetzt und
der neugebildete Raum mit Pflanzerde befüllt und schließlich
die oberen Seitenteile 1′′′ aufgesetzt und Pflanzerde zwi
schen diese eingebracht.
Claims (14)
1. Bepflanzbare Lärmschutzwand, insbesondere zur Abschirmung
von Autostraßen, Schienenwegen und industriellen Lärm
quellen, bei der zumindest die der Lärmquelle zugewandte
Fläche der Lärmschutzwand von deren Krone ausgehend zur
Lärmquelle hin geneigt ist, mit parallel und beabstandet
zueinander angeordneten Haltekonstruktionen, die schräg
verlaufende, zur jeweiligen äußeren Begrenzung der Halte
konstruktionen offene Schlitze zur Aufnahme von Pflanz
rippenbrettern aufweisen, die mit ihren Enden zumindest
in den der Lärmquelle zugewandten Bereichen der Haltekon
struktionen in diese eingesteckt sind,
gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
- a. die jeweilige Haltekonstruktion ist als Scheibe (1, 1a, 1b, 1c, 1d, 1e) ausgebildet,
- b. jedes der Pflanzrippenbretter (2, 2a, 2b, 2c) ist je weils in mindestens drei benachbarte Scheiben (1a, 1b, 1c; 1c, 1d, 1e) eingesteckt
- c. die Enden (11, 12) jedes Pflanzripperibrettes, (2a, 2b, 2c) sind in Längsrichtung des Pflanzrippenbrettes (2a, 2b, 2c) formschlüssig in die den Enden (11, 12) zuge ordneten Schlitze (7) der Scheiben (1a, 1c; 1c, 1e) eingesteckt,
- d. in die den Enden (11, 12) der Pflanzrippenbretter (2a, 2b, 2c) zugeordneten Schlitze (7) der Scheiben (1a, 1c; 1c, 1e) sind benachbarte Pflanzrippenbretter (2a, 2b, 2c) mit ihren entsprechenden Enden (11, 12), in Längsrichtung der Pflanzrippenbretter (2a, 2b, 2c) formschlüssig eingesteckt,
- e. die Pflanzrippenbretter (2a, 2b; 2c) sind zwischen ihren Enden (11, 12) in Längsrichtung der Pflanzrip penbretter (2a, 2b, 2c) formschlüssig in die Schlitze (7) von zwischen den Enden (11, 12) der Pflanzrippen bretter (2a, 2b, 2c) befindlichen Scheiben (1b, 1d) eingesteckt.
2. Lärmschutzwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Pflanzrippenbrett (2a) in drei benachbarte
Scheiben (1a, 1b, 1c) eingesteckt ist und sich das Pflanz
rippenbrett (2a) im Mittelbereich (17) auf der mittleren
Scheibe (1b) abstützt.
3. Lärmschutzwand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Scheiben (1) identisch ausgebildet
sind, mit einer Stärke der Schlitze (7), die mindestens
dem Doppelten der Pflanzrippenbrettstärke im Bereich der
Formschlußverbindung entspricht, bevorzugt dem Doppelten.
4. Lärmschutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Pflanzrippenbretter (2) im Be
reich ihrer Enden (11, 12) gleichsinnig gerichtete Halte
nuten (13) aufweisen.
5. Lärmschutzwand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Pflanzrippenbretter (2) im Bereich der mittleren
Scheibe (1b) ,Haltenuten (14) aufweisen, die gleichsinnig
zu den Haltenuten (13) der Enden (11, 12) gerichtet sind.
6. Lärmschutzwand nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß Haltenuten (13, 14) auf der der Krone
(18) der Lärmschutzwand abgewandten Seite der Pflanz
rippenbretteer (2) angeordnet sind.
7. Lärmschutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß jedes Pflanzrippenbrett (2) im Be
reich der mittleren Scheibe (1b) sowohl auf der der Krone
(18) zugewandten als auch abgewandten Seite des Pflanz
rippenbrettes (2) eine Haltenut (14, 15) aufweist.
8. Lärmschutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnete daß die Scheiben (1) und die Pflanzrip
penbretter (2) aus Kunststoff bestehen.
9. Lärmschutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die jeweilige Scheibe (1) die Form
eines Trapezes, insbesondere eines gleichschenkligen
Trapezes aufweist und die Pflanzrippenbretter (2) in
beiden Schenkelbereichen der Scheibe (1) angeordnet sind.
10. Lärmschutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Scheibe (1) einstückig, rahmen
artig ausgebildet ist.
11. Lärmschutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Scheibe (1) aus mehreren über
einandergesetzten Scheibenteilen (1′, 1′′, 1′′′) gebildet
ist.
12. Lärmschutzwand nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Scheibenteile (1′, 1′′, 1′′′) rahmenartig ausge
bildet sind und jedes Scheibenteil (1′, 1′′, 1′′′) die
Form eines Trapezes, insbesondere die Form eines gleich
schenkligen Trapezes aufweist.
13. Lärmschützwand nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Scheibe (1) bzw. die Scheibentei
le (1′, 1′′, 1′′′) zwischen den beiden in den Schenkelbe
reichen (5, 6) der Scheibe (1) bzw. der Scheibenteile
(1′, 1′′, 1′′′) angeordneten Schlitzreihen eine, Ausnehmung,
(8) aufweisen.
14. Lärmschutzwand nach einem der Ansprüche 11 bis 13, da
durch gekennzeichnet, daß die einzelnen Scheibenteile
(1′, 1′′, 1′′′) formschlüssig miteinander verbunden sind,
insbesondere in Art einer Nut-Feder-Verbindung (3, 4).
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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1988
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