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DE3816127C2 - Bepflanzbare Lärmschutzwand - Google Patents

Bepflanzbare Lärmschutzwand

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Publication number
DE3816127C2
DE3816127C2 DE19883816127 DE3816127A DE3816127C2 DE 3816127 C2 DE3816127 C2 DE 3816127C2 DE 19883816127 DE19883816127 DE 19883816127 DE 3816127 A DE3816127 A DE 3816127A DE 3816127 C2 DE3816127 C2 DE 3816127C2
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DE
Germany
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disc
boards
noise
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planting
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DE19883816127
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DE3816127A1 (de
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Peter Lueft
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F8/00Arrangements for absorbing or reflecting air-transmitted noise from road or railway traffic
    • E01F8/02Arrangements for absorbing or reflecting air-transmitted noise from road or railway traffic specially adapted for sustaining vegetation or for accommodating plants ; Embankment-type or crib-type noise barriers; Retaining walls specially adapted to absorb or reflect noise
    • E01F8/021Arrangements for absorbing or reflecting air-transmitted noise from road or railway traffic specially adapted for sustaining vegetation or for accommodating plants ; Embankment-type or crib-type noise barriers; Retaining walls specially adapted to absorb or reflect noise with integral support structure

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Devices Affording Protection Of Roads Or Walls For Sound Insulation (AREA)
  • Cultivation Receptacles Or Flower-Pots, Or Pots For Seedlings (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine bepflanzbare Lärmschutzwand, ins­ besondere zur Abschirmung von Autostraßen, Schienenwegen und industriellen Lärmquellen, bei der zumindest die der Lärmquel­ le zugewandte Fläche der Lärmschutzwand von deren Krone aus­ gehend zur Lärmquelle hin geneigt ist, mit, parallel und beab­ standet zueinander angeordneten Haltekonstruktionen, die schräg verlaufende, zur jeweiligen äußeren Begrenzung der Haltekon­ struktionen offene Schlitze zur Aufnahme von Pflanzrippenbret­ tern aufweisen, die mit ihren Enden zumindest in den der Lärm­ quelle zugewandten Bereichen der Haltekonstruktionen in diese eingesteckt sind.
Eine derartige bepflanzbare Lärmschutzwand ist beispielsweise aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 85 03 881.4 bekannt. Bei ihr sind die Haltekonstruktionen für die Pflanzrippenbretter als Gerüst ausgebildet, das aus mehreren senkrecht angeordneten Tragelementen mit Sockeln besteht. Die in die Tragelemente eingebrachten Schlitze weisen dabei eine Höhe auf, die einem Vielfachen der Stärke der Pflanzrippenbretter entspricht, so daß diese auf die hierdurch gebildeten Konsolen auflegbar sind. Die die einzelnen Tragelemente verbindenden Pflanzrip­ penbretter sind jeweils nur so auf die Konsolen aufgelegt, daß sie die Hälfte der Konsolenlänge bedecken und damit ein Pflanzrippenbrett auf der einen Seite und das benachbarte Pflanzrippenbrett auf der anderen Seite der jeweiligen Konsole zu liegen kommt. Die einfache Auflage der Pflanzrippenbretter auf den Konsolen macht es erforderlich, daß die Tragelemente mit den Sockeln absolut fest mit dem Boden verankert sind, was in aller Regel nur durch ein festes Fundament oder durch eine überaus breite Aufstandsfläche des Sockels zu gewähr­ leisten sein wird. Die bekannte Lärmschutzwand zeichnet sich somit durch eine aufwendige Gestaltung des Tragelementes und des Sockels sowie eine nur unzureichende Verbindung des Trag­ elementes mit den Pflanzrippenbrettern aus.
Aus der DE-OS 30 42 967 ist eine ähnliche Lärmschutzwand mit als senkrechte Pfosten ausgebildeten Tragelementen bekannt, bei denen die einzelnen Pflanzrippenbretter in entsprechend deren Stärke angepaßte Schlitze in den Pfosten einsteckbar sind, ohne daß es dabei aber zu einer Fixierung der Pflanz­ rippenbretter in den Pfosten kommt. Auch bei dieser bekann­ ten Lärmschutzwand müssen aufwendige Mittel zum Verankern der Pfosten im Boden vorgesehen werden.
Aus der DE-OS 27 06 846 ist eine Lärmschutzwand bekannt, bei der die senkrechten Pfosten auf den gegenüberliegenden Sei­ ten mit Schlitzen für die Pflanzrippenbretter versehen sind, so daß jedes Pflanzrippenbrett zwischen zwei benachbarten Pfosten geführt und gehalten wird. Nachteilig ist bei dieser Ausgestaltung die aufwendige Führung der Pflanzrippenbretter in dem kurzen Abstand der Pfosten, was einen erhöhten Auf­ wand bei der Fertigung und Montage der einzelnen Teile der Lärmschutzwand bedingt.
Aus der DE-PS 31 27 080 ist es schließlich bekannt, bei Lärm­ schutzwänden die Pfosten, an denen beidseitig die Pflanzrip­ penbretter angreifen, mit Haltenasen zu versehen, in die die Pflanzrippenbretter eingehängt werden. Auch hier ist wie­ der der Nachteil zu verzeichnen, daß eine aufwendige Ver­ bindung zwischen den Pflanzrippenbrettern und den Pfosten im Bereich jedes Pfostens erforderlich ist, indem jede Pfosten­ seite eine Führung haben muß und abgesehen davon jedes Pflan­ zenrippenbrett. Gerade eine doppelte Anbringung der Pflanzrip­ penbretter an jedem Pfosten bedingt aber auch eine größere Bautiefe des Pfostens und ein erhöhtes Gewicht, was den Her­ stellungs- und Montageaufwand der einzelnen Teile der Lärm­ schutzwand erheblich erhöht.
Die zuvor beschriebenen Lärmschutzwände werden im wesentlichen aus Holz oder Beton gebildet. Der Werkstoff Holz hat sich, insbesondere was dessen Festigkeit betrifft, bewährt, ist je­ doch nicht kosten-günstig genug verwendbar. Im Gegensatz hier­ zu sind Betonbauteile zwar preiswert herstellbar und verfügen auch über eine ausreichende Stabilität, jedoch erschwert die­ ser Werkstoff gewichtsbedingt erheblich die Montage und er­ fordert auch das Einbringen umfangreicher Fundamente zur sicheren Lagerung der Lärmschutzwand. Der Werkstoff Kunststoff hat bei Lärmschutzwänden in der Praxis bislang noch keine An­ wendung gefunden, da Kunststoff nicht über ausreichende Festig­ keitseigenschaften verfügt, insbesondere was das Widerstands­ moment der Pflanzrippenbretter gegen- Biegung betrifft, die gerade aufgrund der Belastung mit Erde erheblichen Biegekräf­ ten ausgesetzt sind.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Lärmschutzwand der genann­ ten Art zu schaffen, die in Art eines Baukastensystems ein­ fach und sicher bildbar ist und dabei über eine gute Stabilität verfügt.
Gelöst wird die Aufgabe durch eine Lärmschutzwand der genann­ ten Art, die gekennzeichnet ist durch folgende Merkmale:
  • a. die jeweilige Haltekonstruktion ist als Scheibe ausge­ bildet,
  • b. jedes der Pflanzrippenbretter jeweils in mindestens drei benachbarte Scheiben eingesteckt,
  • c. die Enden jedes Pflanzrippenbrettes sind in Längsrich­ tung des Pflanzrippenbrettes formschlüssig in die den Enden zugeordneten Schlitze der Scheiben eingesteckt,
  • d. in die den Enden der eingesteckten Pflanzenrippenbretter zugeordneten Schlitze der Scheiben sind benachbarte Pflanzrippenbret­ ter mit ihren entsprechenden Enden in Längsrichtung der Pflanzrippenbretter formschlüssig eingesteckt,
  • e. die Pflanzrippenbretter sind zwischen ihren Enden in Längsrichtung der Pflanzrippenbretter formschlüssig in die Schlitze von zwischen den Emden der Pflanzrippen­ bretter befindlichen Scheiben eingesteckt.
Wesentlich ist somit bei der erfindungsgemäßen Lärmschutz­ wand, daß jedes Pflanzrippenbrett nicht nur im Bereich seiner Enden in einer Scheibe gelagert ist, sondern auch zwischen den Enden von einer oder mehreren Scheiben unterstützt wird. Durch die in Längsrichtung formschlüssige Verbindung der Pflanzrippenbretter mit allen Scheiben, auf denen sie auflie­ gen, ist eine hinreichende Stabilität der Lärmschutzwand selbst dann gewährleistet, wenn die Haltekonstruktion in Art einer Scheibe ausgebildet ist und damit per se ein niedriges Widerstandsmoment in Richtung der Pflanzrippenbretter auf­ weist. Darüber hinaus ergibt sich durch die formschlüssige Verbindung in Längsrichtung benachbarter Pflanzrippenbretter mit derselben Scheibe im Bereich desselben Schlitzes eine hervorragende Gesamtstabilität der Lärmschutzwand, da gege­ benenfalls in Längsrichtung der Pflanzrippenbretter einge­ leitete Kräfte im wesentlichen direkt in benachbarte Pflanz­ rippenbretter eingeleitet werden, ohne daß die Scheiben er­ höhten Biegekräften unterworfen werden. Durch die besondere Verbindung der Pflanzrippenbretter mit den Scheiben ist ein eigenstabiler Stand der Lärmschutzwand gewährleistet, so daß sie ohne ein Fundament für die Scheiben auskommen kann.
Darüber hinaus bedingt die besondere Abstützung der jeweiligen Pflanzrippenbretter die Möglichkeit, diese auch aus Materi­ alien geringerer Festigkeit, beispielsweise aus Kunststoff herzustellen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusam­ menhang Recyclingmaterial auf Kunststoffbasis sowohl für die Pflanzrippenbretter als auch für die Scheiben.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist vor­ gesehen, daß jedes Pflanzrippenbrett in drei benachbarte Scheiben eingesteckt ist und sich das Pflanzrippenbrett im Mittelbereich auf der mittleren Scheibe abstützt. Zweckmä­ ßig sind die Scheiben identisch ausgebildet, mit einer Stärke der Schlitze, die mindestens dem Doppelten der Pflanzrippen­ brettstärke im Bereich der formschlüssigen Verbindung ent­ spricht, bevorzugt dem Doppelten. Hierdurch können alle Schei­ ben als Standardbauteil ausgebildet werden, dadurch daß die Stärke der Schlitze dem Doppelten der Pflanzrippenbrettstärke im Bereich der formschlüssigen Verbindung entspricht, be­ steht die Möglichkeit, benachbarte Pflanzrippenbretter im Bereich deren Enden übereinanderliegend in die Schlitze einzustecken,oder auch nur einfach im Mittelbereich, in dem sich das jeweilige Pflanzrippenbrett auf der mittleren Scheibe abstützt. Eine weitere Standardisierung der Pflanz­ rippenbretter ist möglich, wenn diese im Bereich ihrer Enden gleichsinnig gerichtete Haltenuten aufweisen. So kann eines jeweils benachbarter Pflanzrippenbretter mit den Haltenuten von der Krone der Lärmschutzwand weggerichtet, in die Schlitze eingesteckt werden, während das benachbarte Pflanzrippen­ brett mit den Haltenuten zur Krone hingerichtet mit den Schei­ ben verbunden wird und demzufolge im gemeinsamen Lagerbe­ reich benachbarter Pflanzrippenbretter ein in den Schlitz gestecktes Pflanzrippenbrett die Scheibe von oben und das entsprechende andere Pflanzrippenbrett die Scheibe von unten umschließt. Darüber hinaus wird es als zweckmäßig angesehen, wenn die Pflanzrippenbretter auch im Bereich der mittleren Scheibe Haltenuten aufweisen, die gleichsinnig zu den Halte­ nuten der Enden gerichtet sind. Es ist damit gewährleistet, daß durch eine Einschubbewegung jedes Pflanzrippenbrett mit den zugeordneten Scheiben formschlüssig verbunden werden kann. Es wird schließlich als vorteilhaft angesehen, wenn jedes Pflanzrippenbrett im Bereich der mittleren Scheibe so­ wohl auf der der Krone zugewandten als auch abgewandten Seite des Pflanzrippenbrettes eine Haltenut aufweist. Im Unter­ schied zu den Scheiben, die jeweils die Enden der Pflanzrip­ penbretter aufnehmen und dabei über jeweils benachbarte Pflanzrippenbretter fixiert sind, gewährleistet die besondere Ausgestaltung der Pflanzrippenbretter im Bereich deren mitt­ leren Lagerung gleichfalls einen Formschluß mit der jeweiligen oberen und unteren Schlitzbegrenzung.
Das wesentliche Element der vorliegenden Erfindung liegt so­ mit in der Verbindung der Pflanzrippenbretter mit den ent­ sprechenden Scheiben. Die Pflanzrippenbretter dienen neben der bekannten tragenden Funktion auch der Befestigung der Scheiben, ohne daß es besondere Befestigungsmittel zwischen den Pflanzrippenbrettern und den Scheiben bedarf. Die Schei­ be kann als ebene Platte ausgebildet sein, oder aus mehreren plattenförmigen übereinandergesetzten Scheibenteilen bestehen, die jeweils mit den Schlitzen zur Aufnahme der Pflanzrippen­ bretter versehen sind. Ist eine hinreichende Stabilität der Scheibe gewährleistet, kann sie zusätzlich mit einer oder einer Vielzahl von Ausnehmungen versehen sein, im Extremfall verbleibt nur eine Ringfläche, die zumindest in dem der Lärm­ quelle zugewandten Bereich die Schlitze aufnimmt.
Zur Bildung der erfindungsgemäßen Lärmschutzwand werden Schei­ ben bzw. Scheibenteile benachbart zueinander angeordnet und die Pflanzrippenbretter in deren Schlitze eingesteckt. An­ schließend wird der zwischen den Scheiben bzw. Scheibenteilen befindliche Raum mit Pflanzerde gefüllt, bevor im Fall der Bildung der Lärmschutzwand durch mehrere übereinander ange­ ordnete Scheibenteile die nächsten Scheibenteile aufgesetzt und die Pflanzrippenbretter in diese eingesteckt werden sowie erneut Pflanzerde aufgefüllt wird usw. bis zur Bildung der vollständigen Lärmschutzwand nach dem Aufsetzen der obersten Scheibenteile.
Es entsteht dadurch eine stabile Einheit, wobei das beim Fül­ len der Lärmschutzwand mit Pflanzerde auf die Pflanzrippen­ bretter wirkende Gewicht die Stabilität noch verstärkt. Die aus den Pflanzrippenbrettern und den Scheiben gebildete Lärm­ schutzwand steht von alleine, es wird daher kein Betonfunda­ ment benötigt, um die Scheiben zu fixieren, es ist nur dafür zu sorgen, daß die Erde verdichtet ist, damit die Lärmschutz­ wand nicht einsinkt. Aufgrund der unmittelbaren Auflage der Lärmschutzwand auf der Erde verwächst die geschüttete Erde der Lärmschutzwand mit dem Mutterboden, so daß der Mutterbo­ den mit der geschütteten Erde eine Einheit bildet und die bepflanzte Lärmschutzwand zusätzlich stabilisiert.
Prinzipiell bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Lärmschutzwand, bei der zumindest die der Lärmquelle zuge­ wandte Fläche der Lärmschutzwand von deren Krone ausgehend zur Lärmquelle hin geneigt ist. Die Lärmschutzwand kann damit sowohl als in eine Böschung integrierte Stützmauer ausgebildet sein, bei der nur auf der der Lärmquelle zugewandten Fläche die Pflanzrippenbretter vorgesehen sind, ferner freistehend, in diesem Fall sind die Pflanzrippenbretter der der Lärmquelle zugewandten und abgewandten Fläche zugeordnet, wobei letztere Fläche von der Krone der Lärmschutzwand ausgehend von der Lärm­ quelle weggeneigt ist. Durch die Neigung der Fläche wird die natürliche Bewässerung aufgefangen, so daß ein Begrünen der Lärmschutzwand ohne künstliche Bewässerung möglich ist. Es liegt durchaus im Rahmen vorliegender Erfindung, die geneigten Flächen konvex oder konkav auszubilden, entscheidend ist, daß die Kronenbreite der Lärmschutzwand kleiner ist als deren Auf­ standsbreite. Optimale Bewässerungsergebnisse lassen sich er­ zielen, wenn die Scheibe die Form eines Trapezes, insbesondere eines gleichschenkligen Trapezes aufweist und die Pflanzrip­ penbretter in beiden Schenkelbereichen der Scheibe angeordnet sind.
Bei der mehrteiligen Ausbildung der Scheibe sind die Scheiben­ teile zweckmäßig formschlüssig miteinander verbindbar, insbe­ sondere in Art einer Nut-Feder-Verbindung, um so die Steifig­ keit der Scheibe als solche zu erhöhen. Zusätzlich kann bei der ein- oder mehrteiligen Scheibe der Scheibenrand in den Schenkelbereichen sich über die Länge der Schenkel und senk­ recht zu diesen erstreckende Ansätze aufweisen.
Aus Gewichtsersparnisgründen können die Scheibe bzw. die Scheibenteile zwischen den beiden in den Schenkelbereichen der Scheibe bzw. Scheibenteilen angeordneten Schlitzreihen eine Ausnehmung, insbesondere eine trapezförmige Ausnehmung aufweisen.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in der Beschreibung der Figuren und in den Unteransprüchen dargestellt, wobei bemerkt wird, daß alle Einzelmerkmale und alle Kombinationen von Ein­ zelmerkmalen erfindungswesentlich sind.
In den Figuren ist die Erfindung an einer Ausführungsform beispielsweise dargestellt, ohne auf diese beschränkt zu sein.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Teils der erfindungsge­ mäßen bepflanzbaren Lärmschutzwand,
Fig. 2 einen Schnitt durch die Lärmschutzwand gemäß der Linie I-I in Fig. 1
Fig. 3 einen Schnitt durch die Lärmschutzwand gemäß der Linie II-II in Fig. 1
Fig. 4 eine Ansicht eines Pflanzrippenbrettes in dessen Einschubrichtung gesehen und
Fig. 5, 6 und 7 Schnitte durch das Pflanzrippenbrett gemäß den Linie III-III, IV-IV und V-V in Fig. 4.
Die in den Fig. 1 bis 3 gezeigte bepflanzbare Lärmschutz­ wand wird durch mehrstückige Scheiben und jeweils drei benachbarte Scheiben 1 verbindende Pflanzrippenbretter 2 ge­ bildet. Die Scheiben und die Pflanzrippenbretter bestehen aus Kunststoff, insbesondere Kunststoff auf Recyclingbasis.
Jede Scheibe 1 weist die Form eines gleichschenkligen Tra­ pezes auf, das durch eine waagerechte Unterteilung in die gleichfalls die Form eines gleichschenkligen Trapezes auf­ weisenden Scheibenteile 1 , 1′′ und 1′′′ unterteilt ist. Die Scheibenteile sind an ihren Unterseiten jeweils mit einer Nut 3 versehen, in die eine am darunter befindlichen Schei­ benteil an dessen Oberseite angeordnete Feder 4 formschlüssig eingreift.
Jedes Scheibenteil 1′, 1′′ und 1′′′ weist in den beiden Schen­ kelbereichen jeweils drei Schlitze 7 zur Aufnahme von Pflanz­ rippenbretter 2 auf. Zwischen den Schenkelbereichen 5 und 6 sind die einzelnen Scheibenteilen aus Gründen der Gewichts­ ersparnis mit Ausnehmungen 8 versehen,die im Falle der Scheiben­ teile 1′ und 1′′′ elliptisch und im Falle des Scheibenteiles 1′′ kreisrund ausgebildet sind.
Der Darstellung der Fig. 1 bis 3 ist zu entnehmen, daß die einzelnen Scheiben 1 auf Lagersockeln 9 ruhen, die auf einer verdichteten Schüttung 10 aufliegen. Die Lagersockel bestehen gleichfalls aus Kunststoff.
Insbesondere den Fig. 4 bis 7 ist die besondere Gestaltung der Pflanzrippenbretter zu entnehmen. Jedes Pflanzrippen­ brett 2 ist im Bereich seiner Enden 11 und 12 auf jeweils der gleichen Seite mit einer Haltenut 13 versehen. In der Mitte zwischen den beiden Haltenuten 13 weist das Pflanzrippenbrett 2 sowohl gleichsinnig zu den Haltenuten 13 eine weitere Halte­ nut 14 sowie entgegengesetzt zu den Haltenuten 13 gerichtet eine Haltenut 15 auf. Während das Pflanzrippenbrett 2 im Bereich der Enden 11 und 12 und insbesondere der Haltenuten 13 sowie der Haltenuten 14 und 15 einen rechteckigen Quer­ schnitt aufweist, besitzt es zwischen diesen Bereichen ein sich in Längsrichtung der Haltenuten etwa von der Mitte des Pflanzrippenbrettes zu einer der Längsstirnseiten verjüngen­ des Profil, wie es durch die Fig. 6 verdeutlicht wird.
Alle Haltenuten 13, 14 und 15 erstrecken sich damit parallel zueinander und über die gesamte Breite des Pflanzrippenbret­ tes 2; im Bereich der Enden 11 und 12 bilden die Haltenuten 13 bezüglich des Profiles des Pflanzrippenbrettes 2 - einen Rücksprung, während im mittleren Bereich des Pflanzrippen­ brettes 2 der Abstand der Haltenuten 14 und 15 voneinander der Stärke des Profiles im Bereich der Enden 11 und 12 ent­ spricht und die eigentlichen Haltenuten 14 und 15 durch Form­ ansätze 16 begrenzt werden.
Die vorbeschriebene Ausgestaltung der Pflanzrippenbretter 2 ermöglicht es, diese mit den identische Schlitze 7 aufweisenden Scheiben 1 sowohl in den Endbereichen 11 und 12 als auch den Mittelbereich 17 sicher und dauerhaft zu verbinden. So wer­ den zum Errichten der Lärmschutzwand zunächst drei untere Scheibenteile 1 in einem solchen Abstand voneinander aufge­ stellt, der dem der Haltenut 13 des Endes 11 eines Pflanz­ rippenbrettes 2 von den Haltenuten 14 und 15 des Mittelbe­ reiches 17 und der Haltenut 13 des Endes 12 vom Mittelbereich 17 entspricht. Es wird dann ein erstes Pflanzrippenbrett 2 mit den Haltenuten 13 von der Krone 18 der Lärmschutzwand weggerichtet in drei korrespondierende Schlitze 7 der Schei­ benteile 1 eingesetzt - wie in der Fig. 1 für den linken Bereich dargestellt so daß sich eine formschlüssige Ver­ bindung im Bereich der Enden 11 und 12 sowie des Mittelbe­ reiches 17 mit den Scheibenteilen 1 ergibt, indem die Halte­ nuten 13 die diesen zugewandten Bereiche der Scheibenteile 1′ von oben umgreifen und im Mittelbereich 17 die Forman­ sätze 16 beidseitig an dem Mittleren der Scheibenteile 1 anliegen. In entsprechender Art und Weise werden die fünf weiteren Pflanzrippenbretter 2 in die verbleibenden Schlitze 7 der Scheibenteile 1 eingesteckt. Es können anschließend auf die Scheibenteile 1′ die Scheibenteile 1′′ aufgesteckt werden und in diese in analoger Weise die Pflanzrippenbretter 2 eingefügt werdend Entsprechendes gilt dann für die auf die Scheibenteile 1′′ aufzusetzenden Scheibenteile 1′′′ . Bezogen auf die Darstellung der Fig. 1 ergibt sich damit ein Gebilde, das aus drei Scheiben 1a, 1b und 1c besteht, mit in die ein­ zelnen Scheibenteile eingesetzten Pflanzrippenbrettern 2a, deren Haltenuten 13 von der Krone 18 weggerichtet sind.
Zur weiteren Bildung der bepflanzbaren Lärmschutzwand werden nun in einem Abstand von der Scheibe 1c die entsprechenden Scheibenteile 1 der Scheiben 1d und 1e positioniert, wobei die Abstände der Scheiben 1c von 1d und 1d von 1e denjenigen der Scheiben 1a von 1b und 1b von 1c entsprechen. In die Schlitze 7 der Scheiben 1c, 1d und 1e werden Pflanzrippen­ bretter 2b gesteckt, die im Unterschied zu den Pflanzrippen­ brettern 2a mit den Haltenuten 13 zur Krone 18 hin orientiert sind. Im Bereich der Scheibe 1c kommen dabei die Pflanzrip­ penbretter 2a und 2b im Bereich ihrer den entsprechenden Haltenuten 13 abgewandten ebenen Flächen 19 in Anlage mit­ einander. Die Stärke der Pflanzrippenbretter 2 und die Brei­ tenausdehnung der Haltenuten 13, 14 und 15 ist dabei so be­ messen, daß ein weitgehend spielfreier Formschluß der Pflanz­ rippenbretter in deren Längsrichtung mit den Scheiben 1 ge­ geben ist. Der Fig. 1 ist schließlich zu entnehmen, daß die weiteren in die Scheibe 1e eingesteckten Pflanzrippenbretter 2c wiederum mit den Haltenuten 13 von der Krone 18 weg orientiert in die Schlitze 7 der Scheibe 1e eingesteckt wer­ den und die Pflanzrippenbretter 2b auf den Pflanzrippenbret­ tern 2c zu liegen kommen.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Lärmschutzwand, insbe­ sondere die Unterteilung der Scheiben 1 in einzelne Scheiben­ teile 1′, 1′′ und 1′′′ ermöglicht die Bildung der Lärmschutz­ wand mittels nur weniger, für ein Baukastensystem vertretbare Abmessungen aufweisender Teile. So werden zweckmäßig zunächst die unteren Bereiche der Lärmschutzwand mittels der Scheiben­ teile 1 erstellt und dann der zwischen diesen Scheibenteilen gebildete Raum mit Pflanzerde befüllt, nachfolgend werden wie beschrieben die weiteren Seitenteile 1′′ aufgesetzt und der neugebildete Raum mit Pflanzerde befüllt und schließlich die oberen Seitenteile 1′′′ aufgesetzt und Pflanzerde zwi­ schen diese eingebracht.

Claims (14)

1. Bepflanzbare Lärmschutzwand, insbesondere zur Abschirmung von Autostraßen, Schienenwegen und industriellen Lärm­ quellen, bei der zumindest die der Lärmquelle zugewandte Fläche der Lärmschutzwand von deren Krone ausgehend zur Lärmquelle hin geneigt ist, mit parallel und beabstandet zueinander angeordneten Haltekonstruktionen, die schräg verlaufende, zur jeweiligen äußeren Begrenzung der Halte­ konstruktionen offene Schlitze zur Aufnahme von Pflanz­ rippenbrettern aufweisen, die mit ihren Enden zumindest in den der Lärmquelle zugewandten Bereichen der Haltekon­ struktionen in diese eingesteckt sind, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • a. die jeweilige Haltekonstruktion ist als Scheibe (1, 1a, 1b, 1c, 1d, 1e) ausgebildet,
  • b. jedes der Pflanzrippenbretter (2, 2a, 2b, 2c) ist je­ weils in mindestens drei benachbarte Scheiben (1a, 1b, 1c; 1c, 1d, 1e) eingesteckt
  • c. die Enden (11, 12) jedes Pflanzripperibrettes, (2a, 2b, 2c) sind in Längsrichtung des Pflanzrippenbrettes (2a, 2b, 2c) formschlüssig in die den Enden (11, 12) zuge­ ordneten Schlitze (7) der Scheiben (1a, 1c; 1c, 1e) eingesteckt,
  • d. in die den Enden (11, 12) der Pflanzrippenbretter (2a, 2b, 2c) zugeordneten Schlitze (7) der Scheiben (1a, 1c; 1c, 1e) sind benachbarte Pflanzrippenbretter (2a, 2b, 2c) mit ihren entsprechenden Enden (11, 12), in Längsrichtung der Pflanzrippenbretter (2a, 2b, 2c) formschlüssig eingesteckt,
  • e. die Pflanzrippenbretter (2a, 2b; 2c) sind zwischen ihren Enden (11, 12) in Längsrichtung der Pflanzrip­ penbretter (2a, 2b, 2c) formschlüssig in die Schlitze (7) von zwischen den Enden (11, 12) der Pflanzrippen­ bretter (2a, 2b, 2c) befindlichen Scheiben (1b, 1d) eingesteckt.
2. Lärmschutzwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Pflanzrippenbrett (2a) in drei benachbarte Scheiben (1a, 1b, 1c) eingesteckt ist und sich das Pflanz­ rippenbrett (2a) im Mittelbereich (17) auf der mittleren Scheibe (1b) abstützt.
3. Lärmschutzwand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Scheiben (1) identisch ausgebildet sind, mit einer Stärke der Schlitze (7), die mindestens dem Doppelten der Pflanzrippenbrettstärke im Bereich der Formschlußverbindung entspricht, bevorzugt dem Doppelten.
4. Lärmschutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Pflanzrippenbretter (2) im Be­ reich ihrer Enden (11, 12) gleichsinnig gerichtete Halte­ nuten (13) aufweisen.
5. Lärmschutzwand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Pflanzrippenbretter (2) im Bereich der mittleren Scheibe (1b) ,Haltenuten (14) aufweisen, die gleichsinnig zu den Haltenuten (13) der Enden (11, 12) gerichtet sind.
6. Lärmschutzwand nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß Haltenuten (13, 14) auf der der Krone (18) der Lärmschutzwand abgewandten Seite der Pflanz­ rippenbretteer (2) angeordnet sind.
7. Lärmschutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Pflanzrippenbrett (2) im Be­ reich der mittleren Scheibe (1b) sowohl auf der der Krone (18) zugewandten als auch abgewandten Seite des Pflanz­ rippenbrettes (2) eine Haltenut (14, 15) aufweist.
8. Lärmschutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnete daß die Scheiben (1) und die Pflanzrip­ penbretter (2) aus Kunststoff bestehen.
9. Lärmschutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige Scheibe (1) die Form eines Trapezes, insbesondere eines gleichschenkligen Trapezes aufweist und die Pflanzrippenbretter (2) in beiden Schenkelbereichen der Scheibe (1) angeordnet sind.
10. Lärmschutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (1) einstückig, rahmen­ artig ausgebildet ist.
11. Lärmschutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (1) aus mehreren über­ einandergesetzten Scheibenteilen (1′, 1′′, 1′′′) gebildet ist.
12. Lärmschutzwand nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibenteile (1′, 1′′, 1′′′) rahmenartig ausge­ bildet sind und jedes Scheibenteil (1′, 1′′, 1′′′) die Form eines Trapezes, insbesondere die Form eines gleich­ schenkligen Trapezes aufweist.
13. Lärmschützwand nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (1) bzw. die Scheibentei­ le (1′, 1′′, 1′′′) zwischen den beiden in den Schenkelbe­ reichen (5, 6) der Scheibe (1) bzw. der Scheibenteile (1′, 1′′, 1′′′) angeordneten Schlitzreihen eine, Ausnehmung, (8) aufweisen.
14. Lärmschutzwand nach einem der Ansprüche 11 bis 13, da­ durch gekennzeichnet, daß die einzelnen Scheibenteile (1′, 1′′, 1′′′) formschlüssig miteinander verbunden sind, insbesondere in Art einer Nut-Feder-Verbindung (3, 4).
DE19883816127 1988-05-11 1988-05-11 Bepflanzbare Lärmschutzwand Expired - Fee Related DE3816127C2 (de)

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