DE3815320C2 - Staubsauger - Google Patents
StaubsaugerInfo
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- DE3815320C2 DE3815320C2 DE19883815320 DE3815320A DE3815320C2 DE 3815320 C2 DE3815320 C2 DE 3815320C2 DE 19883815320 DE19883815320 DE 19883815320 DE 3815320 A DE3815320 A DE 3815320A DE 3815320 C2 DE3815320 C2 DE 3815320C2
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47L—DOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47L9/00—Details or accessories of suction cleaners, e.g. mechanical means for controlling the suction or for effecting pulsating action; Storing devices specially adapted to suction cleaners or parts thereof; Carrying-vehicles specially adapted for suction cleaners
- A47L9/0081—Means for exhaust-air diffusion; Means for sound or vibration damping
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- Mechanical Engineering (AREA)
- Electric Suction Cleaners (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft einen Staubsauger gemäß dem
Oberbegriff des ersten Anspruchs.
Bei einem bekannten Staubsauger dieser Art (DE-OS
16 28 702) mit einem Staubsammelraum und einem Gebläseraum
sind beide Räume im Gerätegehäuse in Längsrichtung und
damit in Strömungsrichtung der dadurch geförderten Luft
hintereinander angeordnet. Vom Gebläseraum führt ein
Ausblaskanal innerhalb des Gerätegehäuses entlang der
Gerätegehäusebodenwand unter dem Gebläseraum sowie dem
Staubsammelraum zurück bis in den Bereich einer Handhabe,
in dem auch eine Einlaßöffnung zum Staubsammelraum für die
Zuführung staubbeladener Luft vorgesehen ist. Der
Ausblaskanal endet hier im Bereich der Handhabe, die
benachbart zu der dem Gebläseraum abgewandten Seite des
Staubsammelraumes angeordnet ist. Dabei wird der für das
Zuführen der staubbeladenen Luft vorgesehene Saugschlauch
durch die Ausblasöffnung des Ausblaskanals geführt. Diese
Ausblasöffnung ist dabei so groß gewählt, daß sie sich über
die gesamte Breite des Gerätegehäuses erstreckt und eine
Höhe aufweist, die größer als der Durchmesser des
Saugschlauches ist. Diese Öffnungsgröße ist erforderlich,
weil der Saugschlauch zur Aufbewahrung in Windungen in den
Ausblaskanal einzuschieben ist. Von Nachteil ist dabei
jedoch, daß der entsprechend große freie Querschnitt des
Ausblaskanals, der geradlinig ins Freie ausmündet, nur
einen geringen Beitrag zur Geräuschdämpfung der
Ausblasgeräusche leistet.
Es ist bei Staubsaugern auch bekannt, zur Geräuschdämpfung
Ausblaskanäle ebenfalls entlang von Gehäuseseitenwänden aus
dem Bereich der Gehäuserückseite entweder über eine
Teillänge (DE-OS 30 27 701) oder annähernd über die ganze
Geäuselänge zurück zur Vorderseite zu führen und ihre
Ausblasöffnungen seitlich zur Kanallängsachse zu richten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, auf der
Grundlage eines so aufgebauten Staubsaugers Maßnahmen zu
treffen, die mit einfachen Mitteln eine zusätzliche
Geräuschminderung im Ausblasluftweg sicherstellen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung durch
die kennzeichnenden Merkmale des ersten Anspruchs.
Bei einer Ausgestaltung eines Staubsaugers gemäß der
Erfindung wird dem Ausblaskanal der im Bereich der Handhabe
im Gerätegehäuse vorhandene freie Raum hinzugefügt, von wo
er sich unter nochmaliger Umkehrung der Strömungsrichtung
parallel zum Strömungsweg im Staubsammelraum erstreckt und
in seitlichen Ausblasschlitzen endet, welche in den
parallel zur Hauptströmungsrichtung verlaufenden
Längsseitenwänden des Gerätegehäuses angeordnet sind. Der
Ausblaskanal weist somit eine zweimalige Umlenkung um etwa
180 Grad auf und wird durch Zurückführen entlang der
Längsseitenwände noch zusätzlich verlängert. Diese
zusätzliche Umlenkung und Verlängerung des Ausblaskanals
bewirkt eine beachtliche Steigerung der Geräuschdämpfung
für die auszublasende, von Schmutzpartikeln befreite
Saugluft.
Andere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren
Ansprüchen angegeben.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand der Zeichnungen von schematisch
dargestellten Ausführungsbeispielen zweier Staubsauger näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 einen Staubsauger in einem schematischen Seitenschnitt,
Fig. 2 den Staubsauger in einer schematischen Schnittdarstellung in
Unteransicht auf den Ausblaskanal,
Fig. 3 den Staubsauger in einem schematischen Querschnitt,
Fig. 4 einen Staubsauger in schematischer Seitenschnittdarstellung mit
einem Rohrbauteil als Endstück eines Ausblaskanals,
Fig. 5 den Staubsauger nach Fig. 4 in einem schematischen in
Unteransicht auf den Ausblaskanal,
Fig. 6 einen schematischen Teilseitenschnitt im vorderen Bereich eines
Staubsaugers mit in den Ausblaskanal eingefügten Schalldämmstoff und
Fig. 7 den Staubsauger nach Fig. 6 in einem schematischen Schnitt im
Bereich des Ausblaskanalendes.
Innerhalb eines im wesentlichen quaderförmigen Gehäuses 1, das sich im
Bereich einer kurzen schmalen Seitenwand keilartig verjüngt und dort mit
einer in die Außenkontur integrierten Handhabe 3 ausgestattet ist,
befindet sich mit Abstand benachbart zur Handhabe 3 ein durch einen
Deckel verschließbarer Staubsammelraum 4, an den sich in Längsrichtung
des Gerätegehäuses 1 ein Gebläseraum 5 anschließt, der im Bereich einer
kurzen schmalen rückwärtigen Seitenwand 6 des Gerätegehäuses 1 endet.
Die kurze schmale Seitenwand 2 ist im Bereich einer die Handhabe 3
freistellenden Durchgrifföffnung 7 als schräg von unten nach oben
zurückfliehende Stirnwand 8 ausgebildet, von der ein Ansaugstutzen 9 in
den Staubraum 4 führt.
In einer Trennwand 10 zwischen dem Staubsammelraum 4 und dem Gebläseraum
5 befindet sich eine Durchgangsöffnung 11, der ein Motorschutzfilter 12
vorgeordnet ist, während ein Motorgebläse 13 über eine elastische
Ringdichtung 14 vom Gebläseraum 5 aus an die Trennwand 10 im Bereich der
Durchgangsöffnung 11 luftdicht angelegt ist. Das Motorgebläse 13 fördert
die angesaugte Luft frei in den Gebläseraum 5, in dem
Schalldämmelemente, insbesondere eine Schalldämmhaube 31 am Gebläsemotor
32 oder dergleichen angeordnet sein können. Der Gebläseraum 5 ist bei
sonst dichtem Abschluß mit einem Auslaßgitter 15 mit zugeordnetem
Hygiene- oder Mikrofilter versehen, durch den die geförderte Luft in
einen Ausblaskanal 16 strömt, der zwischen der in der Betriebslage des
Gerätegehäuses 1 nach unten gerichteten Bodenwand 17 und den darüber mit
Abstand verlaufenden Unterwänden 18 bzw. 19 des Gebläseraumes 5 bzw.
Staubsammelraumes 4 ausgebildet ist. Der Ausblaskanal 16 reicht dabei
bis in den Bereich der kurzen schmalen Seitenwand 2 bzw. der Stirnwand 8
und verläuft von dort in der Gegenrichtung wieder zurück bis zu
schlitzförmigen Ausblasöffnungen 20, die sich in den parallel zueinander
verlaufenden schmalen Längsseitenwänden insbesondere im Bereich neben
dem Staubsammelraum 4 befinden. Die Ausblasöffnungen 20 liegen dabei in
einer parallel zur Bodenwand 17 verlaufenden Ebene, die vorzugsweise
eine Trennfuge zwischen einem oberen und einem unteren Gehäuseteil
bildet.
Um die Länge des Ausblaskanals zu vergrößern und gleichzeitig die
geraden Strömungswegteile zur zusätzlichen Geräuschverminderung zu
verkürzen, sind in den Ausblaskanal Umlenkvorrichtungen eingesetzt, die
gemäß den Fig. 1 und 2 im Bereich zwischen der Bodenwand 17 und dem
Bereich der vorderen Seitenwand 2 bzw. Stirnwand 8 angeordnet sind.
Diese Umlenkvorrichtungen sind als Umlenkstege 22 ausgebildet, die im
Bereich der Unterwand 19 des Staubsammelraumes 4 quer zu der bei 23
angedeuteten Gehäuselängsrichtung stehen und abwechselnd von seitlichen
Begrenzungswänden 24 des Ausblaskanals 16 ausgehen und jeweils mit
Abstand von der gegenüberliegenden Begrenzungswand 24 enden. Die
Begrenzungswände 24 verlaufen parallel zur Gehäuselängsrichtung 23, die
auch die Hauptströmungsrichtung für die geförderte Luft vom Gebläseraum
5 zur vorderen Seitenwand 2 hin darstellt. Die Umlenkstege 22 können
auch von der rechtwinkligen Stellung gegenüber den Begrenzungswänden 24
abweichen. In dem Bereich, in welchem der Ausblaskanal 16 mit den dort
vorgesehenen Umlenkvorrichtungen 22 in den vom Gebläseraum abgewandten
Teil des Gerätegehäuses 1 mündet, verlaufen die dortigen Umlenkstege 22
parallel zur Hauptströmungsrichtung bzw. Gehäuselängsachse 23, so daß
der Hohlraum innerhalb des Gehäuses vom Staubsammelraum 4 bis hin zur
Stirnwand 8 bzw. zur vorderen Seitenwand 2 für die Luftführung
ausgenutzt wird und auch dort noch eine Umlenkung zum Zwecke der
Strömungswegverlängerung erfolgt. Aus diesem Frontbereich wird die
geförderte Luft dann wieder in Gegenrichtung in den Bereich neben dem
Staubsammelraum 4 zurückgeführt, nachdem der Staubsammelraum 4 von einer
eigenen Schale begrenzt ist, die mit Abstand von den äußeren
Seitenwänden 21 des Gerätegehäuses 1 verläuft. Der so wesentlich
verlängerte Ausblaskanal 16 mündet dort durch die schlitzförmigen
Ausblasöffnungen 20 in die freie Atmosphäre.
Gemäß den Fig. 4 und 5 ist bei einem Staubsauger mit sonst gleichem
Aufbau und gegebenenfalls fehlenden Umlenkstegen im Bereich zwischen der
Bodenwand 17 und der Unterwand 19 die Umlenkvorrichtung als Rohrbauteil
25 ausgebildet, das zugleich die Verlängerung des Ausblaskanals 16
bildet. Das Rohrbauteil 25 ist dabei an der dem Motorgebläseraum 5
abgewandten Seite 26 des Staubbeutelraumes 4 an den unmittelbar im
Gerätegehäuse 1 ausgebildeten Ausblaskanal 16 angeschlossen und läuft
zunächst in gleicher Richtung weiter bis in den Bereich der benachbarten
Handhabe 3 bzw. der vorderen Stirnseite 2 des Gerätegehäuses, von wo es
zurückgebogen ist und im Raum zwischen dem Staubsammelraum 4 und den
langen schmalen Seitenwänden 21 zu den dort angeordneten
Ausblasöffnungen 20 führt. Das Rohrbauteil 25 ist dabei in
Strömungsrichtung in mehrere Längskanäle 27 unterteilt, um die
Geräuschminderung noch weiter zu optimieren. Dabei ist das Rohrbauteil
in zwei Züge 28 und 29 geteilt, wobei je ein Zug seitlich neben die in
das Gerätegehäuse 1 integrierte Durchgrifföffnung greift und erst von
dort zurück zur jeweiligen Ausblasöffnung 20 geführt ist. Sofern das
Rohrbauteil nicht einstückig mit einem Gehäuseteil verbunden ist, kann
es wie die Umlenkstege 22 als separates Bauteil ausgebildet und in
den Ausblaskanal 16 eingefügt sein.
Daneben ist es auch möglich, gemäß den Fig. 6 und 7 in den
Ausblaskanal 16 Schalldämmwerkstoff 30 einzubringen, der luftdurchlässig
ist. Die Anordnung von Schalldämmwerkstoff ist dabei auf den Bereich
zwischen den Ausblasöffnungen und der vorderen Seitenwand 26 des
Staubsammelraumes 4 beschränkt. Der Schalldämmwerkstoff 30 bewirkt somit
ebenfalls eine fein unterteilte Luftströmung, bei der ebenfalls der Raum
bis hin zur Handhabe ausgenutzt ist, so daß sich insgesamt ein hoher
Geräuschdämpfungsgrad bei geringem Strömungswiderstand ergibt.
Claims (10)
1. Staubsauger, insbesondere Bodenstaubsauger, mit einem
Staubsammelraum und einem Gebläseraum, die in einem
Gerätegehäuse in Längsrichtung und in Strömungsrichtung der
geförderten Luft hintereinander angeordnet sind, und mit
einem Ausblaskanal, der vom Gebläseraum aus entlang einer
Gerätegehäusebodenwand in der Betriebslage unter dem
Gebläseraum sowie dem Staubsammelraum zurück bis in den
Bereich einer Handhabe geführt ist, die benachbart zu der
dem Gebläseraum abgewandten Seite des Staubsammelraumes
angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ausblaskanal (16) aus dem Bereich der Handhabe (3) in
Gegenrichtung zu Ausblasschlitzen (20) zurück umgelenkt
ist, die in parallel zur Hauptströmungsrichtung
verlaufenden Längsseitenwänden (21) des Gerätegehäuses (1)
angeordnet sind.
2. Staubsauger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
im Bereich der Handhabe (3) Umlenkvorrichtungen (22, 25, 30)
vorgesehen sind.
3. Staubsauger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß Umlenkvorrichtungen als parallel zur
Längsachse (23) verlaufende Umlenkstege (22) ausgebildet
sind.
4. Staubsauger nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß Ausblasöffnungen (20) neben dem Staubbeutelraum (4)
angeordnet sind.
5. Staubsauger nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß die Umlenkvorrichtungen (22, 25) eigene, in den
Ausblaskanal (16) eingefügte Bauteile sind.
6. Staubsauger nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ausblaskanal (16) vom Staubsammelraum (4) aus
bis zu Ausblasöffnungen (20) als Rohrbauteil (25) ausgebildet ist.
7. Staubsauger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Rohrbauteil (25) in mehrere Längskanäle (27) unterteilt ist.
8. Staubsauger nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
Rohrbauteil (25) in zwei Züge (28, 29) geteilt ist und daß die beiden
Züge (28, 29) je seitlich neben eine in das Gerätegehäuse (1) integrierte
Durchgrifföffnung und von dort zurück zu Ausblasöffnungen (20) geführt
sind.
9. Staubsauger nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß in den Ausblaskanal (16) luftdurchlässiger
Schalldämmwerkstoff (30) eingefügt ist.
10. Staubsauger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schalldämmwerkstoff (30) zwischen den Ausblasöffnungen (20) und dem
Staubsammelraum (4) angeordnet ist.
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Owner name: AEG HAUSGERAETE GMBH, 90429 NUERNBERG, DE |
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