DE3812208A1 - Verfahren zur herstellung von 4-guanidinomethyl-cyclohexancarbonsaeure - Google Patents
Verfahren zur herstellung von 4-guanidinomethyl-cyclohexancarbonsaeureInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur
Herstellung von 4-Guanidinomethyl-cyclohexancarbonsäure
(Formel I) durch Guanylierung (Amidinierung) von
4-Aminomethyl-cyclohexancarbonsäure.
Die trans-4-Guanidinomethyl-cyclohexancarbonsäure dient
als Ausgangssubstanz von 4-Guanidinomethyl-
cyclohexancarbonsäure-Derivaten, die
Antihistaminwirkung, Antiulcerwirkung, antiallergische
Wirkungen, entzündungshemmende Wirkungen und
inhibitorische Wirkungen auf Proteasen wie Trypsin,
Chymotripsin, Thrombin oder Urokinase zeigen (vgl. bspw.
DE-OS 30 35 086).
Es ist bekannt, 4-Guanidinomethyl-cyclohexancarbonsäure
ausgehend von trans-4-Aminomethyl-cyclohexancarbonsäure
(Tranexamsäure) herzustellen, welche selbst
Antiplasminwirkung besitzt und als Antifibrinolytikum
im pharmazeutischen Bereich Verwendung findet. Die
Umsetzung erfolgt mit S-Methylisothioharnstoff-sulfat und
konzentrierter wäßriger Ammoniaklösung (vgl. hierzu
Chemical Abstracts Bd. 87 Referatnummer 53 269). Dieses
Herstellungsverfahren weist jedoch eine Reihe von
schwerwiegenden Nachteilen auf. So beträgt die Ausbeute
lediglich 75%. Da die als Ausgangsmaterial eingesetzte
trans-4-Aminomethyl-cyclohexancarbonsäure
(Tranexamsäure) eine kostspielige Substanz darstellt,
reicht diese Ausbeute für eine wirtschaftliche
Herstellung von 4-Guanidinomethyl-cyclohexancarbonsäure
nicht aus. Außerdem wird bei der Verwendung von
S-Methylisothioharnstoff-sulfat als Guanylierungsmittel
pro Mol Produkt mindestens 1 Mol übelriechendes
Methylmercaptan in Freiheit gesetzt, das selbst noch bei
geringsten Konzentrationen (ppb-Bereich) wahrgenommen
wird. Dieses Verfahren kann daher im technischen Maßstab
in dichtbesiedelten Industrieländern nicht ohne sehr
aufwendige und teure Umweltschutzmaßnahmen durchgeführt
werden. Letzteres gilt auch für das Arbeiten mit
konzentriertem, wäßrigem Ammoniak. Schließlich kann die
nach diesem Verfahren hergestellte 4-Guanidinomethyl
cyclohexancarbonsäure noch merkliche Mengen an
Thioharnstoff und Methylmercaptan enthalten, was
ebenfalls unerwünscht ist.
Der vorliegenden Erfindung lag daher die Aufgabe
zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung von
4-Guanidinomethyl-cyclohexancarbonsäure zu entwickeln,
welches die genannten Nachteile des Standes der Technik
nicht aufweist, sondern es mit geringen technischen
Mitteln und in umweltfreundlicher Weise ermöglicht,
4-Guanidinomethyl-cyclohexancarbonsäure in guter Ausbeute
und hoher Reinheit herzustellen.
Diese Aufgabe wurde erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
man 4-Aminomethyl-cyclohexancarbonsäure mit einem
O-Alkylisoharnstoff-Derivat in einem polaren protischen
Lösemittel umsetzt.
Es hat sich nämlich überraschenderweise gezeigt, daß man
mit O-Alkylisoharnstoff-Derivaten eine wesentlich höhere
Ausbeute erzielen kann als mit S-Methylisothioharnstoff-
Salzen.
Dies ist deshalb so überraschend, weil letztere
Verbindungen als wesentlich wirkungsvollere
Guanylierungsmittel gelten. Außerdem sind
O-Alkylisoharnstoff-Salze in wäßriger alkalischer Lösung
nicht sehr stabil, da sich sich sehr leicht zu Harnstoff
zersetzen.
Beim Verfahren entsprechend der vorliegenden Erfindung
wird die 4-Aminomethyl-cyclohexancarbonsäure mit einem
O-Alkylisoharnstoff-Derivat zur Umsetzung gebracht.
Als O-Alkylisoharnstoff-Derivate im Rahmen der
vorliegenden Erfindung können entweder die
O-Alkylisoharnstoff-Salze oder die O-Alkylisoharnstoff-
Basen selbst verwendet werden.
Als O-Alkylisoharnstoff-Salze kommen vorzugsweise solche
Verbindungen in Frage, die als Alkylrest eine Methyl
oder Ethylrest aufweisen und deren Anionen so gewählt
sind, daß die Salze eine gute Löslichkeit besitzen und
die tolerierbare oder leicht abtrennbare Nebenprodukte
während der Umsetzung ergeben. Als besonders vorteilhaft
in dieser Hinsicht haben sich vor allem
O-Methylisoharnstoff-sulfat und/oder
O-Methylisoharnstoff-hydrogensulfat bewährt.
Selbstverständlich können auch Salze anderer Anionen wie
z. B. Hydrochloride, Hydrogencarbonate oder Acetate mit
gutem Erfolg eingesetzt werden.
Bei Verwendung von O-Alkylisoharnstoff-Salzen als
Reaktionskomponente ist es erforderlich die Reaktion in
Gegenwart von Basen durchzuführen, wobei die üblichen
basisch reagierenden Salze oder Verbindungen eingesetzt
werden können. Aus Kostengründen wird vorzugsweise auf
Alkalihydroxide wie z. B. NaOH oder KOH oderr Alkoholate
zurückgegriffen.
Die erforderliche Menge an Basen richtet sich im
wesentlichen nach Art und Menge des eingesetzten
O-Alkylisoharnstoff-Salzes. In der Regel muß pro Mol
einwertiges O-Alkylisoharnstoff-Salz mindestens ein Mol
Base und pro Mol zweiwertiges O-Alkylisoharnstoff-Salz
mindestens zwei Mol Base verwendet werden. Kommen sauer
reagierende O-Alkylisoharnstoff-Salze zum Einsatz, wie
z. B. O-Methylisoharnstoff-hydrogensulfat, so erhöht
sich die erforderliche Menge entsprechend auf mindestens
zwei Mol pro Mol saures O-Alkylisoharnstoff-Salz.
Wie bereits erwähnt, kann man anstelle der
O-Alkylisoharnstoff-Salze die O-Alkylisoharnstoff-Basen,
insbesondere die O-Methyl- oder O-Ethylisoharnstoff-Base,
verwenden. Es versteht sich von selbst, daß man in diesem
Fall keine zusätzlichen Basen mehr bei der Umsetzung
benötigt. Die Herstellung der freien
O-Methylisoharnstoff-Basen kann nach den üblichen
bekannten Methoden erfolgen.
Die Menge des O-Alkylisoharnstoff-Derivats ist
ausschließlich von der Menge der eingesetzten
4-Aminomethyl-cyclohexancarbonsäure abhängig, wobei die
beiden Komponenten in mindestens äquimolarem Verhältnis
(1 : 1) eingesetzt werden sollten. Da die 4-Aminomethyl
cyclohexancarbonsäure, insbesondere die Tranexamsäure,
eine wertvolle und kostspielige Substanz darstellt,
empfiehlt es sich, das O-Alkylisoharnstoff-Derivat zur
Erzielung einer möglichst hohen Ausbeute im Überschuß zu
verwenden. Das erfindungsgemäße Verfahren arbeitet ganz
besonders wirtschaftlich, wenn das O-Alkylisoharnstoff-
Derivat in einem Überschuß von 10 bis 50 Gew.-%
eingesetzt wird.
Es ist erfindungswesentlich, daß die Umsetzung in einem
polaren, protischen Lösemittel vorgenommen wird, weil
hierbei die Reaktion sehr rasch und selektiv, d. h. ohne
Nebenreaktionen, erfolgt.
Aus Kostengründen wird das erfindungsgemäße Verfahren
vorzugsweise in wäßriger Phase durchgeführt. Anstelle von
Wasser kann man auch andere polare, protische Lösemittel
wie z. B. Alkohole (Methanol, Ethanol usw.) verwenden,
die jedoch normalerweise keinen oder keinen wesentlichen
Vorteil bringen. Nur für den Fall, daß man als
O-Alkylisoharnstoff-Derivat die freie
O-Alkylisoharnstoff-Base einsetzt, empfiehlt sich das
Arbeiten in wasserfreiem Reaktionsmedium, da die freien
O-Alkylisoharnstoff-Basen durch Wasser relativ leicht zu
Harnstoff zersetzt werden.
Die Umsetzung der 4-Aminomethyl-cyclohexancarbonsäure
mit dem O-Alkylisoharnstoff-Derivat läuft bereits bei
Raumtemperatur von etwa 15 bis 20°C ab, so daß der
Reaktionsansatz im allgemeinen nicht erhitzt werden muß.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird das
Reaktionsgemisch nach Vereinigung aller Reaktionspartner
bei 10 bis 50°C ca. 1 bis 2 Std. lang und anschließend
bei Raumtemperatur (20 bis 25°C) etwa 20 bis 24 Std. lang
gerührt.
Die Reaktion, in deren Verlauf 1 Mol Alkohol pro Mol
eingesetzter 4-Aminomethyl-cyclohexancarbonsäure
freigesetzt wird, kann mit den üblichen technischen
Mitteln problemlos entweder diskontinuierlich oder
kontinuierlich durchgeführt werden.
Die Aufarbeitung des Reaktionsproduktes erfolgt durch
Abtrennung des Feststoffs aus der Lösung nach bekannten
Methoden wie z. B. Filtration oder Zentrifugation.
Noch anhaftende Salze, die sich aus den Kationen der
verwendeten Basen und den Anionen der verwendeten
O-Alkylisoharnstoff-Salze zusammensetzen, können - falls
erforderlich - durch Waschen ohne nennenswerte
Ausbeuteverluste entfernt werden. Im allgemeinen ist es
jedoch nicht erforderlich, das Reaktionsprodukt völlig
salzfrei auszuwaschen, da die entsprechenden Salze wie
Natrium- oder Kaliumsulfat bei der Weiterverarbeitung der
4-Guanidinomethyl-cyclohexancarbonsäure zu
pharmakologischen Wirkstoffen nicht stören.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte
4-Guanidinomethyl-cyclohexancarbonsäure kann problemlos
in bekannter Weise in die entsprechenden Derivate wie
z. B. das Hydrochlorid übergeführt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt eine
umweltfreundliche und technisch einfache Herstellung von
4-Guanidinomethyl-cyclohexancarbonsäure mit Ausbeuten von
über 90% und in hoher Reinheit, wobei sowohl die trans
als auch die cis-4-Guanidinomethyl-cyclohexancarbonsäure
oder ein Isomerengemisch auf diese Weise hergestellt
werden können. Das erfindungsgemäße Verfahren besitzt
somit alle Voraussetzungen, die heute an ein technisches
Verfahren mit hoher Wirtschaftlichkeit gestellt werden.
Die nachfolgenden Beispiele sollen die Erfindung näher
erläutern, ohne sie in irgendeiner Weise einzuschränken.
Es wird O-Methylisoharnstoff-sulfat, technische Qualität,
folgender Zusammensetzung verwendet:
O-Methylisoharnstoff-sulfat:|90,9% | |
O-Methylisoharnstoff-hydrogensulfat: | 6,3% |
Gehalt an O-Methylisoharnstoff: | 95,4% der Theorie |
9,54 g (0,239 Mol) Natriumhydroxid werden in 80 ml Wasser
gelöst. Diese Lösung wird mit 25 g (0,159 Mol)
trans-4-Aminomethyl-cyclohexancarbonsäure
(Tranexamsäure) bei 15 bis 20°C unter Rühren versetzt.
Dann werden 30,78 g O-Methylisoharnstoff-sulfat
(= 0,239 Mol O-Methylisoharnstoff) oben genannter
Qualität während 45 Minuten unter Rühren und äußerer
Kühlung so zugegeben, daß die Reaktionstemperatur nicht
über 18°C ansteigt. Nach beendeter Zugabe des
O-Methylisoharnstoff-sulfats wird noch 1 Std. bei 14
bis 18°C gerührt. Anschließend wird das Reaktionsgemisch
20 Std. lang bei Raumtemperatur (21 bis 23°C) gerührt.
Danach wird das Reaktionsgemisch abgesaugt und der
Rückstand zur Enfernung von anhaftendem Natriumsulfat
in 80 ml Wasser suspendiert. Es wird nach 30minütigem
Rühren abgesaugt und der Rückstand noch einmal in 80 ml
Wasser suspendiert. Es wird nach 30 Minuten wieder
abgesaugt und der Rückstand auf der Nutsche noch mit
50 ml Wasser nachgewaschen. Nach Trocknen in einem
Vakuumtrockenschrank bei 80°C/20 mbar werden 29,8 g
(94,1% bezogen auf Tranexamsäure)
trans-4-Guanidinomethyl-cyclohexancarbonsäure
(Guanidinotranexamsäure) erhalten:
C₉H₁₇N₃O₂ (199,3 g/Mol)
Ber. C 54,25%, Gef. C 54,01%;
Ber. H 8,60%, Gef. H 8,70%;
Ber. N 21,09%, Gef. N 21,15%.
Ber. C 54,25%, Gef. C 54,01%;
Ber. H 8,60%, Gef. H 8,70%;
Ber. N 21,09%, Gef. N 21,15%.
Verunreinigungen: 0,60% Na₂SO₄
Schmelzpunkt: < 360°C.
Schmelzpunkt: < 360°C.
29,1 g dieser Guanidinotranexamsäure werden in 100 ml
Wasser suspendiert. Die Suspension wird 30 Minuten lang
bei Raumtemperatur gerührt. Es wird abgesaugt und der
Rückstand im Vakuum bei 80°C/20 mbar getrocknet. Die
Auswaage beträgt 28,63 g (98,4%) Guanidinotranexamsäure
mit einem Gehalt von 0,2% Natriumsulfat.
Schmelzpunkt: 362°C (Zers.)
Es wird O-Methylisoharnstoff-sulfat, technische Qualität,
folgender Zusammensetzung verwendet:
O-Methylisoharnstoff-sulfat:|90,9% | |
O-Methylisoharnstoff-hydrogensulfat: | 6,3% |
Gehalt an O-Methylisoharnstoff: | 95,4% der Theorie |
9,2 g (0,23 Mol) Natriumhydroxid werden in 100 ml Wasser
gelöst. Diese Lösung wird mit 31,44 g (0,20 Mol)
trans-4-Aminomethyl-cyclohexancarbonsäure
(Tranexamsäure) bei 15°C unter Rühren versetzt. Dann
werden 28,39 g O-Methylisoharnstoff-sulfat (= 0,22 Mol
O-Methylisoharnstoff) oben genannter Qualität während
10 Minuten unter Rühren und äußerer Kühlung so zugegeben,
daß die Reaktionstemperatur nicht über 15°C ansteigt.
Nach beendeter Zugabe von O-Methylisoharnstoff-sulfat
wird noch 1 Std. bei 12 bis 14°C gerührt. Anschließend
wird das Reaktionsgemisch 20 Std. lang bei Raumtemperatur
gerührt. Danach wird das Reaktionsgemisch abgesaugt und
der Rückstand zur Entfernung von anhaftendem
Natriumsulfat in 100 ml Wasser suspendiert und 30 Minuten
gerührt. Es wird abgesaugt und der Rückstand noch einmal
in 100 ml Wasser suspendiert und 30 Minuten gerührt. Es
wird wieder abgesaugt und der Rückstand auf der Nutsche
noch mit 50 ml Wasser nachgewaschen. Nach Trocknen in
einem Vakuumtrockenschrank bei 80°C/20 mbar werden
37,2 g (93,3% bezogen auf Tranexamsäure)
trans-4-Guanidinomethyl-cyclohexancarbonsäure
(Guanidinotranexamsäure) erhalten:
C₉H₁₇N₃O₂ (199,3 g/Mol)
Ber. C 54,25%, Gef. C 54,40%;
Ber. H 8,60%, Gef. H 8,85%;
Ber. N 21,09%, Gef. N 21,16%.
Ber. C 54,25%, Gef. C 54,40%;
Ber. H 8,60%, Gef. H 8,85%;
Ber. N 21,09%, Gef. N 21,16%.
Verunreinigungen: 0,90% Na₂SO₄;
Schmelzpunkt: < 360°C.
Schmelzpunkt: < 360°C.
35,4 g dieser Guanidinotranexamsäure werden in 100 ml
Wasser suspendiert. Die Suspension wurde 30 Minuten lang
bei Raumtemperatur gerührt. Es wird abgesaugt und der
Rückstand im Vakuum bei 80°C/20 mbar getrocknet. Die
Auswaage beträgt 34,93 g (98,7%) Guanidinotranexamsäure
mit einem Gehalt von 0,2% Natriumsulfat.
Gef. C 54,34%;
Gef. H 8,64%;
Gef. N 21,18%.
Gef. H 8,64%;
Gef. N 21,18%.
Schmelzpunkt: 362°C (Zers.)
8,0 g (0,20 Mol) Natriumhydroxid werden in 100 ml Wasser
gelöst. Diese Lösung wird mit 31,44 g (0,20 Mol)
trans-4-Aminomethyl-cyclohexancarbonsäure
(Tranexamsäure) bei 15 bis 20°C unter Rühren versetzt.
Dann werden 24,62 g (0,10 Mol) O-Methylisoharnstoff-
sulfat, purum, während 10 Minuten unter Rühren und
äußerer Kühlung so zugegeben, daß die Reaktionstemperatur
nicht über 15°C ansteigt. nach beendeter Zugabe von
O-Methylisoharnstoff-sulfat, purum, wird noch 1 Std. bei
14°C gerührt. Anschließend wird das Reaktionsgemisch
20 Std. lang bei Raumtemperatur (23°C) gerührt. Danach
wird das Reaktionsgemisch abgesaugt und der Rückstand zur
Enfernung von anhaftendem Natriumsulfat in 100 ml Wasser
suspendiert und 1 Std. gerührt. Es wird abgesaugt und der
Rückstand noch einmal in 100 ml Wasser gerührt. Es wird
wieder abgesaugt und der Rückstand auf der Nutsche noch
mit 50 ml Wasser nachgewaschen. Nach Trocknen in einem
Vakuumtrockenschrank bei 80°C/20 mbar werden 36,9 g
(92,6% bezogen auf Tranexamsäure)
trans-4-Guanidinomethyl-cyclohexancarbonsäure
(Guanidinotranexamsäure) erhalten.
C₉H₁₇N₃O₃ (199,3 g/Mol)
Ber. C 54,25%, Gef. C 54,29%;
Ber. H 8,60%, Gef. H 8,59%;
Ber. N 21,09%, Gef. N 21,06%.
Ber. C 54,25%, Gef. C 54,29%;
Ber. H 8,60%, Gef. H 8,59%;
Ber. N 21,09%, Gef. N 21,06%.
Verunreinigungen: 0,50% Na₂SO₄;
Schmelzpunkt: < 360°C.
Schmelzpunkt: < 360°C.
35,25 g dieser Guanidinotranexamsäure werden in 100 ml
Wasser suspendiert. Die Suspension wird 30 Min. lang bei
Raumtemperatur gerührt. Es wurde abgesaugt und der
Rückstand im Vakuum bei 80°C/20 mbar getrocknet. Die
Auswaage betrug 34,85 g (98,9%) Guanidinotranexamsäure
mit einem Gehalt von kleiner als 0,2% Natriumsulfat.
Schmelzpunkt: 362°C (Zers.)
Es wird analog Beispiel 3 verfahren, wobei anstelle von
Natriumhydroxid 13,2 g (0,20 Mol) 85%iges Kaliumhydroxid
verwendet werden.
Die Auswaage beträgt 37,0 g (92,8%)
trans-4-Guanidinomethyl-cyclohexancarbonsäure
folgender Zusammensetzung:
C₉H₁₇N₃O₃ (199,3g/Mol)
Ber. C 54,25%, Gef. C 54,41%;
Ber. H 8,60%, Gef. H 8,57%;
Ber. N 21,09%, Gef. N 21,20%.
Ber. C 54,25%, Gef. C 54,41%;
Ber. H 8,60%, Gef. H 8,57%;
Ber. N 21,09%, Gef. N 21,20%.
Verunreinigungen: < 0,5% K₂SO₄;
Schmelzpunkt: 358°C (Zers.).
Schmelzpunkt: 358°C (Zers.).
Eine Lösung von 17,6 g (0,44 Mol) Natriumhydroxid in
100 ml Wasser wird unter Rühren mit 32,1 g (0,20 Mol)
Tranexamsäure (98%ig) bei 15°C versetzt. Dann werden
37,88 g (0,216 Mol) O-Methylisoharnstoff-hydrogensulfat
(98%ig) unter Rühren und äußerer Kühlung so eingetragen,
daß die Innentemperatur nicht über 20°C ansteigt.
Anschließend wird das Reaktionsgemisch 2 Std. unter
Rühren auf 50°C erhitzt. Es wird noch 24 Std. bei
Raumtemperatur nachgerührt. Der feste Niederschlag wird
abfiltriert und zur Entfernung von Natriumsulfat in
100 ml Wasser aufgeschlämmt. Die Suspension wird 1 Std.
gerührt und filtriert. Der feste Rückstand wieder in
100 ml Wasser aufgeschlämmt. Nach 30minütigem Rühren wird
abgesaugt und der feste Rückstand mit 50 ml Wasser auf
der Nutsche nachgewaschen. Nach Trocknen in einem
Vakuumtrockenschrank bei 80°C/20 mbar werden 39,1 g
(98,1% bezogen auf Tranexamsäure) trans-4-
Guanidinomethyl-cyclohexancarbonsäure
(Guanidinotranexamsäure) folgender Zusammensetzung
erhalten:
C₉H₁₇N₃O₂ (199,3g/Mol)
Ber. C 54,25%, Gef. C 52,30%;
Ber. H 8,60%, Gef. H 8,50%;
Ber. N 21,09%, Gef. N 20,43%.
Ber. C 54,25%, Gef. C 52,30%;
Ber. H 8,60%, Gef. H 8,50%;
Ber. N 21,09%, Gef. N 20,43%.
Verunreinigungen: 3,44% Na₂SO₄;
Schmelzpunkt: < 360°C.
Schmelzpunkt: < 360°C.
38,41 g Guanidinotranexamsäure dieser Zusammensetzung
werden in 100 ml Wasser suspendiert. Die Suspension wird
30 Minuten lang bei Raumtemperatur gerührt. Es wird
abgesaugt und der Rückstand im Vakuum bei 80°C/20 mbar
getrocknet. Die Auswaage beträgt 36,9 g (96,1%)
Guanidinotranexamsäure:
Gesamtausbeute: 94,3%;
Ber. C 54,25%, Gef. C 54,46%;
Ber. H 8,60%, Gef. H 8,62;
Ber. N 21,09%, Gef. N 21,16%.
Na₂SO₄: 0,5%;
Schmelzpunkt: 345°C (Zers.).
Ber. C 54,25%, Gef. C 54,46%;
Ber. H 8,60%, Gef. H 8,62;
Ber. N 21,09%, Gef. N 21,16%.
Na₂SO₄: 0,5%;
Schmelzpunkt: 345°C (Zers.).
Eine Lösung von 17,6 g (0,44 Mol) Natriumhydroxid in
200 ml Wasser wird unter Rühren mit 32,1 g (0,20 Mol)
trans-4-Aminomethyl-cyclohexancarbonsäure (98%ig)
versetzt. Dann wird 41,0 g (0,218 Mol)
O-Ethylisoharnstoff-hydrogensulfat (99%ig) unter Rühren
und äußerer Kühlung mit kaltem Wasser in einer Portion
zugegeben. Anschließend wird das Reaktionsgemisch
24 Std. bei Raumtemperatur gerührt. Der feste
Niederschlag wird abgesaugt, mit 350 ml Wasser gewaschen
und im Vakuum bei 80°C getrocknet. Die Auswaage beträgt
38,0 g (95,4%) trans-4-Guanidinomethyl-
cyclohexancarbonsäure der folgenden Zusammensetzung:
C₉H₁₇N₃O₂ (199,3 g/Mol)
Ber. C 54,25%, Gef. C 51,98%;
Ber. H 8,60%, Gef. H 8,36%;
Ber. N 21,09% Gef. N 20,31%.
Ber. C 54,25%, Gef. C 51,98%;
Ber. H 8,60%, Gef. H 8,36%;
Ber. N 21,09% Gef. N 20,31%.
Verunreinigungen: 4,2% Na₂SO₄;
Schmelzpunkt: 358° (Zers.).
Schmelzpunkt: 358° (Zers.).
Es wird O-Methylisoharnstoff-sulfat, technische Qualität,
folgender Zusammensetzung verwendet:
O-Methylisoharnstoff-sulfat:|92,0% | |
O-Methylisoharnstoff-hydrogensulfat: | 5,6% |
Gehalt an O-Methylisoharnstoff: | 96,0% |
30,8 g O-Methylisoharnstoff-sulfat (= 0,24 Mol
O-Methylisoharnstoff), technische Qualität, werden in
100 ml Wasser gelöst. Diese wäßrige Lösung wird mit
32,1 g (0,20 Mol) trans-4-Aminomethyl-
cyclohexancarbonsäure (98%ig) versetzt. Dann werden
unter Rühren und äußerer Kühlung mit kaltem Wasser
20 g (0,25 Mol) 50%ige wäßrige Natriumhydroxidlösung
in dem Maße zugetropft, daß die Innentemperatur nicht
über 20°C ansteigt. Anschließend wird das
Reaktionsgemisch 20 Std. lang bei Raumtemperatur (23°C)
gerührt. Danach wird das Reaktionsgemisch abgesaugt und
der Rückstand zur Entfernung von anhaftendem
Natriumsulfat zweimal in je 100 ml Wasser suspendiert.
Nach Trocknen in einem Vakuumtrockenschrank bei
80°C/20 mbar werden 38,5 g (96,6% bezogen auf
Tranexamsäure) trans-4-Guanidinomethyl-
cyclohexancarbonsäure (Guanidinotranexamsäure)
erhalten.
C₉H₁₇N₃O₂ (199,3 g/Mol)
Ber. C 54,25%, Gef. C 53,54%;
Ber. H 8,60%, Gef. H 8,48%;
Ber. N 21,09%, Gef. N 20,71%.
Na₂SO₄: 0,8%;
Ber. C 54,25%, Gef. C 53,54%;
Ber. H 8,60%, Gef. H 8,48%;
Ber. N 21,09%, Gef. N 20,71%.
Na₂SO₄: 0,8%;
Schmelzpunkt: 360°C (Zers.).
Claims (15)
1. Verfahren zur Herstellung von 4-Guanidinomethyl-
cyclohexancarbonsäure, dadurch gekennzeichnet, daß
man 4-Aminomethyl-cyclohexancarbonsäure mit einem
O-Alkylisoharnstoff-Derivat in einem polaren
protischen Lösemittel umsetzt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß man als O-Alkylisoharnstoff-Derivat
O-Alkylisoharnstoff-Salze einsetzt.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die O-Alkylisoharnstoff-Salze einen Methyl- oder
Ethylrest aufweisen.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch
gekennzeichnet, daß man als O-Alkylisoharnstoff-Salz
O-Methylisoharnstoffsulfat und/oder
O-Methylisoharnstoffhydrogensulfat verwendet.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß man die Umsetzung in Gegenwart
von Basen vornimmt.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß man pro Mol ein- bzw.
zweiwertiges O-Alkylisoharnstoff-Salz mindestens
ein bzw. zwei Mol Base einsetzt.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß man als O-Alkylisoharnstoff-Derivat eine
O-Alkylisoharnstoff-Base verwendet.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß man die O-Methyl- oder O-Ethylisoharnstoff-Base
einsetzt.
9. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß man pro Mol 4-Aminomethyl-
cyclohexancarbonsäure mindestens 1 Mol
O-Alkylisoharnstoff-Derivat verwendet.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß man das O-Alkylisoharnstoff-Derivat in einem
Überschuß von 10 bis 50 Gew.-% einsetzt.
11. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß man die Reaktion in Wasser
durchführt.
12. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß man als Lösemittel Alkohole,
insbesondere Methanol und Ethanol, verwendet.
13. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß man die Umsetzung im
Temperaturbereich zwischen 10 bis 50°C durchführt.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß man noch ca. 20 bis 24 Std. bei Raumtemperatur
nachrührt.
15. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß man als Ausgangsverbindung die
trans-4-Aminomethyl-cyclohexancarbonsäure einsetzt.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE3812208A DE3812208A1 (de) | 1988-04-13 | 1988-04-13 | Verfahren zur herstellung von 4-guanidinomethyl-cyclohexancarbonsaeure |
JP1092025A JPH026459A (ja) | 1988-04-13 | 1989-04-13 | 4‐グアニジノメチル‐シクロヘキサンカルボン酸の製造方法 |
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE3812208A DE3812208A1 (de) | 1988-04-13 | 1988-04-13 | Verfahren zur herstellung von 4-guanidinomethyl-cyclohexancarbonsaeure |
Publications (1)
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DE3812208A1 true DE3812208A1 (de) | 1989-10-26 |
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ID=6351849
Family Applications (1)
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DE3812208A Withdrawn DE3812208A1 (de) | 1988-04-13 | 1988-04-13 | Verfahren zur herstellung von 4-guanidinomethyl-cyclohexancarbonsaeure |
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Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP0646573A1 (de) * | 1993-09-30 | 1995-04-05 | Hoechst Aktiengesellschaft | Herstellung von geschützten und nicht geschützten Guanidino-substituierten Carbonsäure |
US6143929A (en) * | 1998-12-23 | 2000-11-07 | Basf Aktiengesellschaft | Process for preparing guanidine derivatives |
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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JP2008187907A (ja) * | 2007-02-01 | 2008-08-21 | Tsunekichi:Kk | 疑似餌用スカート及び疑似餌 |
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- 1988-04-13 DE DE3812208A patent/DE3812208A1/de not_active Withdrawn
-
1989
- 1989-04-13 JP JP1092025A patent/JPH026459A/ja active Pending
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP0646573A1 (de) * | 1993-09-30 | 1995-04-05 | Hoechst Aktiengesellschaft | Herstellung von geschützten und nicht geschützten Guanidino-substituierten Carbonsäure |
US6143929A (en) * | 1998-12-23 | 2000-11-07 | Basf Aktiengesellschaft | Process for preparing guanidine derivatives |
Also Published As
Publication number | Publication date |
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JPH026459A (ja) | 1990-01-10 |
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