DE3805830A1 - Vorrichtung zur erfassung der dicke eines papierstapels - Google Patents
Vorrichtung zur erfassung der dicke eines papierstapelsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erfassung der
Dicke eines Papierstapels, der für das Einbinden in eine
Einbanddecke durch thermisches Aktivieren eines am Rücken
der Einbanddecke angebrachten Schmelzkleberstreifens
bestimmt ist.
Zusammengehörende Schriftstücke, wie beispielsweise
Antragsunterlagen, Angebote, Prospekte, Bilanzen, Verträge
oder dergleichen werden heute vielfach in Einbanddecken
eingebunden. Solche Einbanddecken haben auf der Innenseite
des Rückens einen Schmelzkleberstreifen. Nach dem Einlegen
der einzubindenden Unterlagen in die Einbanddecke wird
deren Rücken von der Außenseite her auf eine solch hohe
Temperatur erhitzt, daß der Schmelzkleberstreifen plastisch
wird und die auf ihm ruhenden Kanten des Papierstapels in
ihn einsinken. Durch das anschließende Erkalten des
Schmelzklebers wird eine feste Einbindung des Papierstapels
in der Einbanddecke erreicht.
Das Erhitzen der Einbanddecke mit dem darin eingelegten
Papierstapel geschieht in besonderen Bindegeräten. Solche
Bindegeräte sind beispielsweise in der DE-OS 27 43 685 und
der DE-PS 35 14 222 beschrieben. Sie haben ein flaches
Rahmengestell, das im Bereich seiner Rückseite eine
aufrecht stehende Stützwandung aufweist. In dem
Rahmengestell ist ein Schlittenelement verschieblich in
Richtung auf die fest stehende Stützwandung verschieblich
gelagert. An das Schlittenelement angeformt ist eine
weitere Stützwandung, die zu der fest stehenden
Stützwandung parallel verläuft und in etwa die gleiche Höhe
aufweist. Die mit dem Schlittenelement verbundene
Stützwandung ist somit gegen die erste Stützwandung oder
von dieser weg verschiebbar, wobei beide Stützwandungen
ihre parallele Lage zueinander beibehalten.
Unterhalb des Verstellbereichs der verschiebbaren
Stützwandung ist eine mit einer Heizeinrichtung versehene
Aufstellfläche angeordnet. Diese bildet zusammen mit den
beiden Stützwandungen einen Einstellschacht, in den die
Einbanddecken senkrecht derart eingestellt werden können,
daß die Außenseite des Rückens auf der Aufstellfläche zu
liegen kommt. Über die Heizeinrichtung wird die
Aufstellfläche so erhitzt, daß der an der Innenseite des
Rückens angeordnete thermoplastische Kleber, also der
Schmelzkleber, erwärmt wird. Dabei wird die jeweilige
Einbanddecke von der verschiebbaren Stützwandung gegen die
fest stehende Stützwandung gedrückt, damit sie ihre
senkrechte Stellung während des Aufheizvorgangs beibehält.
Auf Grund der Hitzeeinwirkung erweicht der Schmelzkleber
auf der Innenseite des Rückens, so daß die in der
Einbanddecke eingelegten Papierblätter mit ihren unteren
Kanten in den Schmelzkleber einsinken und dort benetzt
werden. Nach einer bestimmten, vorgegebenen Zeit wird die
Einbanddecke nach Zurückfahren der verschiebbaren
Stützwandung herausgenommen. Der Schmelzkleber erkaltet und
sorgt dann für eine feste Einbindung der Papierblätter.
Mit diesen Verfahren können wenige, aber auch sehr viele
Seiten in eine Einbanddecke eingebunden werden. Die
einzubindenden Papierstapel sind also unterschiedlich dick,
je nach Seitenzahl und Papierqualität bzw. -gewicht.
Entsprechend stehen Einbanddecken mit unterschiedlichen
Rückenbreiten zur Verfügung, wobei jede Rückenbreite einen
bestimmten Dickenbereich des einzubindenden Papierstapels
abdeckt. Die Bedienungsperson muß deshalb vorher
entscheiden, welche Einbanddecke sie dem jeweils
einzubindenden Papierstapel zuordnet. Fehlerhafte
Zuordnungen haben ein nicht gewünschtes Bindeergebnis zur
Folge.
Die vorbeschriebene Zuordnung wurde bisher durch Schätzen
der Dicke des Papierstapels vorgenommen. In manchen Fällen
behalf man sich auch mit dem Anlegen von Linealen, um zu
besseren Ergebnissen zu kommen. Die gefundenen Ergebnisse
waren häufig ungenau, so daß es nicht selten vorkam, daß
einem Papierstapel eine nicht geeignete Einbanddecke
zugeordnet wurde. Außerdem war es erforderlich, nach dem
Messen der Dicke des Papierstapels in eine Tabelle
einzusehen, um festzustellen, welche Einbanddecke die
passende ist. Bei einer solchen passenden Einbanddecke
stimmt nämlich die Breite des Rückens nicht mit der Dicke
des einzubindenden Papierstapels überein. Vielmehr müssen
Zuschläge für die Falzungen an den Übergängen vom Rücken zu
den Einbanddeckeln berücksichtigt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
bereitzustellen, mit der sich auf einfache Weise die Dicke
eines einzubindenden Papierstapels bzw. eine damit
korrelierende Größe feststellen läßt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung
gelöst, die durch ein an sich bekanntes Bindegerät mit
einem durch zwei Stützwandungen gebildeten, untenseitig
eine Heizeinrichtung aufweisenden Einstellschacht für den
Einband mit dem darin befindlichen Papierstapel
gekennzeichnet ist, wobei zumindest eine der Stützwandungen
zur Veränderung der Breite des Einstellschachtes
verschieblich gelagert ist und ein Sensor zur Erfassung des
Abstandes zwischen den beiden Stützwandungen vorgesehen
ist, der mit einer Anzeigevorrichtung zur Darstellung des
Abstandes oder einer damit korrelierenden Größe bzw. Angabe
verbunden ist.
Erfindungsgemäß wird für die Erfassung der Dicke eines
Papierstapels nicht ein besonderes Meßgerät vorgeschlagen.
Die Erfindung beruht vielmehr auf der Erkenntnis, daß die
für das Einbinden solcher Papierstapel ohnehin notwendigen
Bindegeräte grundsätzliche Voraussetzungen für eine
zuverlässige Messung der Dicke eines Papierstapels bieten,
nämlich durch das Vorhandensein eines Einstellschachtes mit
zumindest einer verschieblich gelagerten Stützwandung.
Durch Vorsehen eines Sensors, der den jeweiligen Abstand
zwischen den beiden Stützwandungen erfaßt, sowie einer
Anzeigevorrichtung zur Darstellung des erfaßten Abstandes
oder einer damit korrelierenden Größe kann das Bindegerät
eine Doppelfunktion erfüllen, nämlich neben der Einbindung
auch das vorherige Messen der Dicke eines Papierstapels,
indem der Papierstapel in das Bindegerät hineingehalten und
die verschiebbare Stützwandung so weit in Richtung auf die
feste Stützwandung verschoben wird, bis der Papierstapel
zwischen beiden eingeklemmt ist. Der Abstand der beiden
Stützwandungen entspricht dann der Dicke des Papierstapels
und wird dann durch eine entsprechende Anzeigevorrichtung
für die Bedienungsperson deutlich gemacht.
Im einfachsten Fall kann die Darstellung analog oder
digital in Längenangaben geschehen. Die Bedienungsperson
kann dann auf Grund der Längenangabe die passende
Einbanddecke heraussuchen. Vorteilhafterweise kann aber
zwischen Sensor und Anzeigevorrichtung auch eine
Recheneinrichtung zur Berechnung der benötigten Breite des
Einbandrückens in Abhängigkeit von der durch den Sensor
erfaßten Abstandes der Stützwandungen vorgesehen sein.
Diese Recheneinrichtung kann beispielsweise
Konstanten-Speicher haben, so daß aus der Erfassung des
Abstandes der Stützwände die tatsächlich benötigte Breite
des Einbandrückens errechnet und angezeigt werden kann.
Dabei kann auch rechnerisch berücksichtigt werden, daß ein
bestimmter Einbandrücken einen Dickenbereich für den
Papierstapel abdeckt, so daß die Breite dieses
Einbandrückens immer dann angegeben wird, wenn die Dicke
des Papierstapels innerhalb dieses Dickenbereichs liegt. Es
ist dann auch denkbar, daß statt der Breite des
Einbandrückens eine andere Größe, beispielsweise
Typenangaben, angezeigt werden. Dies macht für die
Bedienungsperson einen Blick in Tabellen unnötig.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß
ein Schalter zum Ein- und Ausschalten der
Anzeigevorrichtung vorgesehen ist. Auf diese Weise kann die
Anzeigevorrichtung außer Betrieb gesetzt werden, wenn in
den Einstellschacht ein Einband zum Erhitzen eingestellt
wird.
Der Sensor kann beispielsweise als Längensensor zur
Erfassung der jeweiligen Stellung der verschieblichen
Stützwandung(en) ausgebildet sein. Im Stand der Technik
gibt es hierzu kapazitive oder induktive Längensensor.
Denkbar sind auch incremental arbeitende Längensensor, die
digitale Signale abgeben. Auch optische
Längenmeßeinrichtungen kommen in Frage.
In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand eines
schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher
veranschaulicht. Sie zeigt die Hauptteile eines Bindegeräts
(1). An der hinteren Kante einer zum Gehäuse gehörenden
Standplatte (2) ist eine senkrecht stehende Stützwandung
(3) ortsfest angebracht. Das Gehäuse selbst ist nicht
dargestellt. Parallel dazu steht eine weitere Stützwandung
(4) hoch, die Teil eines ebenfalls nicht dargestellten
Schlittens ist. Dieser Schlitten ist innerhalb des Gehäuses
horizontal verschieblich geführt, so daß die Stützwandung
(3) in den Richtungen des Doppelpfeils A bewegbar ist, also
auf die ortsfeste Stützwandung (3) hin bzw. von dieser weg
veschiebbar ist.
Im unteren Bereich des Zwischenraums zwischen den
Stützwandungen (3, 4) erstreckt sich eine Abstützplatte
(5). Auf der Unterseite der Abstützplatte (5) ist eine
Flächenheizeinrichtung (6) angeordnet, über die die
Abstützplatte (5) auf Temperaturen erhitzt werden kann, die
die bei Einbänden verwendeten Schmelzkleber zum Erweichen
bringen.
An einer Seitenkante der beweglichen Stützwandung (4) ist
eine starre Blechfahne (7) angeordnet, die sich in
Bewegungsrichtung der Stützwandung (4) erstreckt. Vom
freien Ende der Blechfahne (7) ragt ein Stift (8) nach
unten in einen Längensensor (9) hinein. Dies kann
beispielsweise ein kapazitiv oder induktiv arbeitender
Längensensor (9) sein. Er erfaßt die jeweilige Stellung der
beweglichen Stützwandung (4) und damit den horizontalen
Abstand zwischen beiden Stützwandungen (3, 4).
Der Längensensor (9) ist über einen Schalter (10) mit einem
Meßwertumformer (11) verbunden, mit dem die vom
Längensensor (9) abgegebenen digitalen oder analogen
Signale derart umgeformt werden, daß auf einer mit dem
Meßwertumformer (11) verbundenen Anzeige (13) eine
entsprechende Angabe erscheint. Dabei kann der
Meßwertumformer (11) zusätzlich auch mit einer
Recheneinrichtung versehen sein, mit deren Hilfe der
erfaßte Abstand zwischen den beiden Stützwandungen (3, 4)
durch Berücksichtigung von Zugaben und durch Prüfung, ob
der gemessene Abstand innerhalb eines bestimmten Bereichs
liegt, so aufgearbeitet wird, daß die für den jeweiligen
Abstand geeignete Rückenbreite für die Einbanddecke oder
sogar eine entsprechende Typenbezeichnung angegeben wird.
Mit dem dargestellten Bindegerät (1) kann eine
Bedienungsperson die Dicke eines zwischen den
Stützwandungen (3, 4) eingestellten Papierstapels (14)
feststellen und daraufhin die für diesen Papierstapel (14)
passende Einbanddecke zuordnen. Hierzu wird die bewegliche
Stützwandung (4) nach Einstellen des Papierstapels (14) so
weit in Richtung auf die ortsfeste Stützwandung (3)
verschoben, bis der Papierstapel (14) zwischen beiden
eingeklemmt ist. Nach Drücken des Schalters (10) erscheint
auf der Anzeige (13) - je nach Ausbildung des
Meßwertumformers (11) - entweder der gemessene Abstand
zwischen den beiden Stützwandungen (3, 4) und damit die
Dicke des zwischen beiden eingeklemmten Papierstapels (14)
oder - schon aufbereitet - die Breite der zu dem
Papierstapel jeweils passenden Einbanddecke oder eine
entsprechende Typenbezeichnung dieser Einbanddecke. Auf
diese Weise kann die Bedienungsperson dem Papierstapel (14)
auf einfache, sichere und schnelle Weise die passende
Einbanddecke zuordnen, und zwar unter Verwendung des
ohnehin schon vorhandenen Bindegeräts (1). Es entfällt also
eine gesonderte Vorrichtung, wodurch Kosten und Platz
gespart werden.
Claims (6)
1. Vorrichtung zur Erfassung der Dicke eines Papierstapels,
der für das Einbinden in eine Einbanddecke durch
thermisches Aktivieren eines am Rücken der Einbanddecke
angebrachten Schmelzkleberstreifens bestimmt ist,
gekennzeichnet durch ein an sich bekanntes Bindegerät
(1) mit einem durch zwei Stützwandungen (3, 4)
gebildeten, untenseitig eine Heizeinrichtung
aufweisenden Einstellschacht für die Einbanddecke mit
dem darin befindlichen Papierstapel, wobei zumindest
eine der Stützwandungen (4) zur Veränderung der Breite
des Einstellschachtes verschieblich gelagert ist und
ein Sensor zur Erfassung des Abstandes zwischen den
beiden Stützwandungen (3, 4) vorgesehen ist, der mit
einer Anzeigevorrichtung (13) zur Darstellung des
Abstandes oder einer damit korrelierenden Größe bzw.
Angabe verbunden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Sensor und
Anzeigevorrichtung (13) eine Recheneinrichtung (11) zur
Berechnung der benötigten Breite des Einbandrückens in
Abhängigkeit von der durch den Sensor erfaßten Abstandes
der Stützwandungen (3, 4) vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Schalter (10) zum Ein
und Ausschalten der Anzeigevorrichtung (13) vorgesehen
ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor als Längensensor
(9) zur Erfassung der jeweiligen Stellung der
verschieblichen Stützwandung(en) (4) ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Längensensor (9) als
kapazitiver oder induktiver Längensensor ausgebildet
ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Längensensor als
incrementaler Längensensor ausgebildet ist.
Priority Applications (2)
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Country Status (2)
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