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DE3805628A1 - Schmiedemaschinen mit geschlossenem gesenk - Google Patents

Schmiedemaschinen mit geschlossenem gesenk

Info

Publication number
DE3805628A1
DE3805628A1 DE3805628A DE3805628A DE3805628A1 DE 3805628 A1 DE3805628 A1 DE 3805628A1 DE 3805628 A DE3805628 A DE 3805628A DE 3805628 A DE3805628 A DE 3805628A DE 3805628 A1 DE3805628 A1 DE 3805628A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
die
dies
forging machine
machine according
workpiece
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE3805628A
Other languages
English (en)
Inventor
William H Hite
Robert E Loy
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
National Machinery Co
Original Assignee
National Machinery Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by National Machinery Co filed Critical National Machinery Co
Publication of DE3805628A1 publication Critical patent/DE3805628A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21JFORGING; HAMMERING; PRESSING METAL; RIVETING; FORGE FURNACES
    • B21J9/00Forging presses
    • B21J9/02Special design or construction
    • B21J9/06Swaging presses; Upsetting presses
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21JFORGING; HAMMERING; PRESSING METAL; RIVETING; FORGE FURNACES
    • B21J13/00Details of machines for forging, pressing, or hammering
    • B21J13/08Accessories for handling work or tools
    • B21J13/14Ejecting devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21JFORGING; HAMMERING; PRESSING METAL; RIVETING; FORGE FURNACES
    • B21J5/00Methods for forging, hammering, or pressing; Special equipment or accessories therefor
    • B21J5/02Die forging; Trimming by making use of special dies ; Punching during forging

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Forging (AREA)
  • Press Drives And Press Lines (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf eine Schmiedemaschine und im speziellen auf eine neue und verbesserte Hochgeschwindigkeits-Schmiedemaschine mit geschlossenem Gesenk.
Schmiedemaschinen mit geschlossenem Gesenk werden häufig hydraulisch betätigt, um die Gesenke zu öffnen und zu schließen und um die Schmiedekräfte aufzubringen. Wenn hydraulische Systeme zum Offnen und Schließen der Gesenke verwendet werden, ist üblicherweise eine große Pumpkapazität erforderlich, da die Gesenke zwischen der geschlossenen Stellung und der offenen Stellung, in welcher die fertigen Teile entfernt und nachfolgende Rohlinge für den nachfolgenden Arbeitsgang eingefügt werden, über eine erhebliche Weglänge bewegt werden müssen. Dies hat in der Vergangenheit im allgemeinen die Betriebsgeschwindigkeiten, die mit derartigen Maschinen zu erzielen waren, stark eingeschränkt.
Da weiterhin Schmiedemaschinen mit geschlossenem Gesenk oftmals hohe Kräfte erfordern, um die Gesenke in der geschlossenen Stellung zu halten, erfordern derartige hydraulisch betriebene Maschinen einen hohen Hydraulikdruck und folglich Pumpsysteme, die zur Erzeugung hoher Drücke geeignet sind.
Weiterhin erzeugen hohe Volumenströme unter hohem Druck, zusätzlich zu einer Begrenzung der Zyklusgeschwindigkeit derartiger Maschinen eine beträchtliche Erwärmung der Hydraulikflüssigkeit und erfordern deshalb eine umfangreiche Kühleinrichtung. In den US-Patenten Nr. 41 48 209 und Nr. 43 21 818 sind kombinierte Maschinen beschrieben, bei welchen ein mechanischer Kurbeltrieb bei einer hydraulisch betätigten, ein geschlossenes Gesenk aufweisenden Schmiedemaschine verwendet wird. Derartige Maschinen erfordern jedoch immer noch eine erhebliche Fluidströmung von unter hohem Druck stehendem Fluid.
Weiterhin bewirken relativ langsame Zykluszeiten derartiger Schmiedemaschinen mit geschlossenem Gesenk, daß das Schmie­ dematerial über eine relativ lange Zeitdauer in Kontakt mit den Gesenken bleibt. Dies bewirkt hohe Gesenktemperaturen, insbesondere beim Warm- oder Heißschmieden. Derartige hohe Gesenktemperaturen reduzieren die Lebensdauer des Gesenks.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schmiedemaschine mit geschlossenem Gesenk zu schaffen, welche die Nachteile des Standes der Technik vermeidet und insbesondere kurze Zykluszeiten ermöglicht.
Erfindungsgemäß kombiniert eine neue und verbesserte Schmiedemaschine mit geschlossenem Gesenk einen mechanischen Antrieb und eine hydraulische Verklammerung. Bei einer derartigen Maschine werden die großen zur Verklammerung des Gesenks erforderlichen Kräfte hydraulisch erzeugt und zwar ohne hohe Strömungsraten. Folglich ist keine große Pumpkapazität erforderlich. Weiterhin wird, da lediglich geringe Strömungsraten erforderlich sind, das Problem der Erwärmung des Hydraulikfluids minimiert.
Erfindungsgemäß werden alle Betriebsfunktionen der Maschine, mit Ausnahme des Verklammerns des Gesenkes mittels mechanischer Antriebe bewirkt. Deshalb lassen sich hohe Betriebszyklenzeiten realisieren. Weiterhin erhöht sich die Lebensdauer des Gesenks, und zwar auch dann, wenn die Maschine zum Warm- oder Heißschmieden verwendet wird. ln dem gezeigten Ausführungsbeispiel werden die Gesenkteile direkt nach Vollendung des Schmiedevorganges geringfügig geöffnet. Dieses reduziert die Zeit, während der die erwärmten Werkstücke sich in direktem Kontakt mit der Oberfläche der Gesenke befinden und reduziert das Maß der Erwärmung, wodurch sich auch die Lebensdauer des Gesenks er­ höht.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel werden die Gesenke mechanisch zwischen einer geschlossen Stellung des Gesenkes und einer offenen Stellung bewegt. In der geschlossenen Stellung wird ein Distanzstück zwischen dem bewegbaren Gesenk und einem hydraulischen Verklammerungsmechanismus angeordnet. Dieses Distanzstück ist in der Lage, hohe Verklammerungskräfte zu übertragen, die erforderlich sind, um das bewegbare Gesenk während des Schmiedevorgangs in seiner vollständig geschlossenen Stellung zu halten. Wenn das Distanzstück positioniert ist, wird der hydraulische Verklammerungsmechanismus mit Druck beaufschlagt und bewirkt, daß eine sehr hohe Verklammerungskraft auf das Distanzstück aufgebracht wird, welches diese Kraft wiederum auf das bewegbare Gesenk überträgt.
Da das Distanzstück im wesentlichen den gesamten Zwischenraum zwischen der bewegbaren Gesenkanordnung und dem hydraulischen Verklammerungsmechanismus ausfüllt, ist nur eine sehr geringe Bewegung des Verklammerungsmechanismus erforderlich. Deshalb wird auch nur eine sehr geringe Fluidströmung benötigt, und die Pumpkapazität, die zur Betätigung des Verklammerungsmechanismus erforderlich ist, ist somit ebenfalls nicht übermäßig groß.
Nach Vollendung des Schmiedevorganges wird der hydraulische Druck abgebaut und das Distanzstück wird mechanisch entnommen. Nach Entfernung des Distanzstückes wird ein Zwischenraum gebildet, welcher ermöglicht, daß das bewegbare Gesenk mechanisch in seine vollständig geöffnete Stellung bewegt werden kann. ln einer derartigen vollständig geöffneten Stellung wird das fertige Werkstück entnommen und ein nachfolgender Rohling zwischen die Gesenke zum nachfolgenden Schmieden eingeführt. Anschließend wird das bewegbare Gesenk mechanisch in die geschlossene Stellung bewegt. Weiterhin wird das Distanzstück eingefügt, sodaß die Gesenke mittels des hydraulischen Verklammerungsmechanismus fest miteinander verklammert werden können.
Da das Distanzstück mechanisch eingeführt und entfernt wird, kann dessen Betätigung unter hohen Zyklusraten erfolgen, wobei eine hohe Betriebsgeschwindigkeit der Maschine erzeilt wird. Da das hydraulische Verklammerungssystem beim Offnen und Schließen der Gesenke nicht in Funktion tritt, sondern nur beim Aufbringen einer Verklammerungskraft auf die Gesenke, wenn diese geschlossen sind, sind nur sehr niedrige Strömungsraten erforderlich. Weiterhin kann die Pumpkapazität des Systems minimiert werden. Da weiterhin die Fluidmenge, welche während eines Betriebszyklus bewegt wird, relativ gering ist, erfolgt keine wesentliche Erwärmung des Hydraulikfluids.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel werden die direkten Schmiedevorgänge, die in dem geschlossenen Gesenkhohlraum ablaufen, durch einen Kurbelstangen- und Kurbelwellen­ mechanismus angetrieben. Auch hier ermöglicht der mechanische Antrieb im Vergleich zu den Betriebs­ geschwindigkeiten, die üblicherweise in hydraulisch betätigkten Systemen erreicht werden, einen Hochgeschwindigkeitsbetrieb.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung werden die Gesenke direkt nach Vollendung des Schmiedevorganges leicht geöffnet. Ein direkter Kontakt zwischen dem Werkstück und der Oberfläche des geschlossenen Gesenks wird folglich nicht über eine längere Zeitdauer aufrechterhalten. Folglich wird die Temperatur des feststehenden Gesenkes auch dann reduziert, wenn ein Warm- oder Heißschmiedeverfahren zur Anwendung gelangt. Weiterhin wird die Lebensdauer des Gesenkes verbessert.
Im folgenden wird die Erfingung anhand eines Ausführungsbeispieles in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht, teils im Längsschnitt, einer erfindungsgemäßen Schmiedemaschine mit geschlossenem Gesenk;
Fig. 2 eine vergrößerte vertikale Teil-Schnittansicht längs der Mittellinie des Bearbeitungsbereiches;
Fig. 3 eine vergrößerte horizontale Teil-Schnittansicht entlang der Mittellinie des Bearbeitungsbereiches;,
Fig. 4 eine Teilansicht, welche die Ausgestaltung des Distanzstückes in der zurückgezogenen Stellung darstellt;,
Fig. 5 eine Teilansicht, welche die Druckplatte und die Anordnung der hydraulisch betätigbaren Verklammerungskolben zeigt, und
Fig. 6a bis 6h schematische Schnittansichten, welche aufeinanderfolgend einen gesamten Arbeitszyklus der Schmiedemaschine darstellen.
In Fig. 1 ist eine Gesamtansicht der erfindungsgemäßen Schmiedemaschine dargestellt. Die Maschine umfaßt einen Hauptrahmen 10, an dessen einem Ende eine mittels eines Motors 12 angetriebene Kurbelwelle 11 gelagert ist. An einem Ende der Kurbelwelle ist ein Schwungrad 11a angeordnet. Ein Kurbelwellen- und Kurbelstangenantrieb, welcher schematisch dargestellt und mit 13 bezeichnet ist, verbindet das Schwungrad 11a mit einem hin und her bewegbaren Schlitten 14. Der Schlitten ist hin und her bewegbar auf am Rahmen gelagerten, nicht dargestellten Lagern und ist mittels des Kurbelwellen- und Kurbelstangenantriebs zwischen einer vorderen Totpunkt-Position und einer zurückgezogenen oder hinteren Totpunkt-Position bewegbar.
Durch ein feststehendes Gesenk 17, welches an einer Gesenkgrundplatte 18 gelagert ist, sowie ein bewegbares Gesenk 19, welches an einem bewegbaren Lagerblock 21 gelagert ist, wird eine Bearbeitungsstation 16 gebildet. In den Fig. 1 bis 3 ist das bewegbare Gesenk 19 in seiner vorderen oder geschlossenen Stellung dargestellt, in welcher es sich in Anlage gegen das feststehende Gesenk 17 befindet. Die beiden Gesenke wirken zusammen, um einen geschlossenen Gesenkhohlraum zu bilden, wenn das bewegbare Gesenk sich in der dargestellten vorderen oder geschlossenen Stellung befindet.
An dem Maschinenrahmen 10 ist eine Kurbelwelle 23 gelagert, welche in zeitlicher Abhängigkeit zu der Drehung der Kurbelwelle 11 über eine Antriebskette 24 und ein an der Kurbelwelle gelagertes Zahnrad 26 angetrieben wird. An der Kurbelwelle 23 sind drei separate Nocken gelagert, welche jeweils einen Auswerfhebel 27, einen Überführungshebel 28 und einen Betätigungshebel 29 für ein Distanzstück betätigen. In Fig. 1 sind nur zwei der Nocken sichtbar, nämlich der Überführungshebel-Nocken 31 und der Distanzstück-Betätigungsnocken 32. Der dritte Nocken, welcher den Auswerfhebel 27 betätigt, ist in Fig. 1 nicht sichtbar, da er hinter den anderen beiden Nocken 31 und 32 verborgen ist.
Der Auswerfhebel 27 ist mittels einer Schwenkachse 33 schwenkbar an den Maschinenrahmen 10 gelagert, die beiden Hebel 28 und 29 sind über eine Schwenkachse 34 an den Maschinenrahmen gelagert. Jeder der Hebel 27, 28 und 29 ist mit einem Nockenläufer 36 versehen, der gegen den zugeordneten Nocken oder die Nockenbahn anliegt, so daß eine Drehung der Nockenwelle eine hin- und hergehende Schwenkbewegung der verschiedenen Hebel in zeitlicher Abhängigkeit vom Betrieb der Maschine verursacht.
Der Auswerfhebel 27 umfaßt eine Reihe von Funktionen, nämlich das Auswerfen des Werkstückes aus den Gesenken und die Bewegung des bewegbaren Gesenks zwischen der offenen und der geschlossenen Stellung. Diese Bewegung wird anschließend im einzelnen noch beschrieben werden. Der Überführungshebel 28 ist vorgesehen, um den Werkstück-Überführungsmechanismus 37 zwischen der Stellung, in welcher dieser ein Werkstück von einer Werkstück-Zuführungsröhre aufnimmt und einer ausgestreckten Position, in welcher dieser das Werkstück zwischen die Gesenke positioniert, hin und her zu bewegen. Der Betätigungshebel 29 für das Distanzstück ist so angeordnet, daß durch diesen das Distanzstück 39 zurückgezogen und vorgeschoben werden kann.
An der Seite des Distanzstückes 39 und gegenüberliegend zu dem Lagerblock 21 des bewegbaren Gesenks ist eine Druckplatte 41 angeordnet. An der Seite der Druckplatte 21, welche dem Distanzstück 39 abgewandt ist, sind vier Kolben 42, welche in Fig. 2 mit gestrichelten Linien dargestellt sind, symmetrisch um die Mittelachse der Bearbeitungssation 16 angeordnet. Diese Kolben sind auf 45 Grad-Diagonalen angeordnet, wie aus Fig. 5 ersichtlich ist. Deshalb sind sie in dem vertikalen Schnitt, welcher in Fig. 1 gezeigt ist, nicht sichtbar. Die Kolben sind in Zylindern 43 angeordnet, die in dem Rahmen 10 ausgebildet sind. Mit einer nicht dargestellten, entfernt angeordneten kleinen Pumpe wird einem Speicher 46 druckbeaufschlagtes Hydraulikfluid zugeführt, welches wiederum über ein Steuerventil 44 während der Schmiedevorgänge den Zylindern 43 zugeführt wird. Dies führt zu einer großen, hydraulisch aufgebrachten Kraft, welche durch die Kolben 42 über die Druckplatte 44 und das Distanzstück 39 auf den Lagerblock 21 des bewegbaren Gesenks übertragen wird, um die Gesenke während der jeweils durchgeführten Schmiedevorgänge in der geschlossenen Stellung zu halten. Die aktuelle Ausbildung des Werkstücks erfolgt durch ein Stempelbetätigungselement 47, welches sich an seinem vorderen Ende zu einem Stempel 47 a erstreckt, welches wiederum in das bewegbare Gesenk 19 erstreckt und an seinem hinteren Ende mittels einer Nase 48 an den Schlitten 14 in Eingriff ist, wenn sich der Schlitten seiner vorderen Totpunkt-Stellung nähert. Die Wirkung des Stempels besteht darin, das Werkstück in dem geschlossenen Gesenkhohlraum 22 zu stauchen und dieses dann dazu zu bringen, die Gestalt des Gesenkhohlraumes anzunehmen.
Im folgenden wird auf die Fig. 2 und 3 bezug genommen, welche die Ausgestaltung des Betätigungsmechanismus in vergrößertem Maßstab und im Detail darstellen. In diesen Figuren sind die Gesenke jeweils in der geschlossenen Stellung dargestellt, wobei die Stempelanordnung 47 sich in der vorderen Totpunkt-Stellung entsprechend dem Ende des Schmiedevorgangs befindet. In dieser geschlossenen Stellung erstreckt sich das feststehende Gesenk 17 um einen geringen Betrag in die Gesenkausnehmung des Lagerblocks 21 für das bewegbare Gesenk und stellt somit eine exakte Fluchtung zwischen den beiden Gesenken 17 und 19 sicher.
Der Lagerblock 21 des bewegbaren Gesenks ist an einem Paar von Verschiebebolzen 48 gelagert, welche sich durch Bohrungen 49 in der Gesenkgrundplatte 18 erstrecken und von diesen geführt werden. Diese Bolzen erstrecken sich in die vordere Fläche des Lagerblocks 21 des bewegbaren Gesenks und bewirken eine Lagerung des bewegbaren Gesenks 19, wenn dieses zwischen der offenen und der geschlossenen Stellung vor und zurückbewegt wird. Weiterhin wird auf diese Weise eine Anordnung geschaffen, um das bewegbare Gesenk in die geöffnete Stellung zu bewegen. Die hinteren Enden der Verschiebebolzen 48 sind mittels eines Preßsitzes mit den Enden eines Riegels 51 verbunden, welcher an seiner hinteren Seite mit dem vorderen Ende einer Betätigungsstange 52 in Anlage bringbar ist. Diese Stange erstreckt sich zum hinteren Teil der Maschine zu einem Joch 53, welches an jeder Seite des Betätigungshebels über Schwenkbolzen 54 mit dem unteren Ende des Auswerfhebels 27 verbunden ist. Das hintere Ende der Betätigungsstange ist mit einem Gewinde versehen, sodaß eine Einstellmutter 56 aufbringbar ist. Wenn das untere Ende des Auswerfhebels 27 nach links bewegt wird, so wie das in Fig. 3 dargestellt ist, bewirkt das Joch 53 wegen seines Eingriffs mit der Einstellmutter 56, daß die Betätigungsstange 52 nach links bewegt wird, so wie dies in der Fig. 3 gezeigt ist. Dies bewirkt wiederum, daß das bewegbare Gesenk 19 in seine offene Stellung bewegt wird, wenn das Distanzstück 39 vollständig von dem Lagerblock 21 für das bewegbare Gesenk wegbewegt wurde, sowie dies nachfolgend noch im Detail beschrieben werden wird.
Um die Betätigungsstange 52 ist eine Druckfeder 57 angeordnet, welche gegen die Einstellmutter 56 an ihrem hinteren Ende anliegt, sowie gegen einen Ring 58, der an ihrem vorderen Ende angeordnet ist. Das vordere Ende des Rings 58 befindet sich mit dem hinteren Ende einer Gabel 59 in Anlage (siehe Fig. 2), welche verschiebbar an der Gesenkgrundplatte 18 gelagert ist. Die Gabel 59 ist mit einer Stange 60 versehen, welche sich nach vorne erstreckt und sich mit dem hinteren Ende eines Ausstoß- oder Auswurfbolzens 62 in Anlage befindet. Der Auswurfbolzen 62 ist verschiebbar in dem feststehenden Gesenk 17 gelagert und weist einen Kopf 63 auf, welcher gegen ein Abstandsstück 64 anliegt. Während des eigentlichen Schmiedevorganges bildet das vordere Ende des Auswurfbolzens 62 einen Teil des Gesenkhohlraumes 22 wobei Schmiedebelastungen, die auf das vordere Ende aufgebracht werden, über das Abstandsstück 64 auf die Gesenkgrundplatte 18 übertragen werden, sodaß die Schmiedekräfte nicht nach hinten auf die Gabel 59 übertragen werden. Es wird jedoch auf die Gabel eine ausreichende Kraft übertragen, um den Ring 58 um einen kleinen Betrag nach hinten gegen die elastische Kraft der Druckfeder 57 zu verschieben. Der Zweck dieser Verschiebung wird anschließend noch im einzelnen erläutert.
Ein Paar von Druckfedern 66 erstrecken sich zwischen einer an ihrem hinteren Ende angeordneten Lagerplatte 67 und den an ihrem vorderen Ende angeordneten Lagerblock 21 für das bewegbare Gesenk. Diese Federn drücken in elastischer Weise das bewegbare Gesenk 19 in seine geschlossene Stellung. Weiterhin erstreckt sich eine zentrisch angeordnete Druckfeder 68 zwischen der Lagerplatte 67 und einer Schulter 69 des Stempelbetätigungelements 47 und drückt dieses Element in elastischer Weise nach vorne in Richtung auf die Gesenkfläche. Das vordere Ende des Stempelbetätigungs­ elements 47 befindet sich mit dem hinteren Ende des Arbeitsstempels 47 a in Anlage, welcher in einem an den Lagerblock 21 für das bewegbare Gesenk gelagerten Lager 71 geführt ist.
Ein Satz von acht symmetrisch um die Druckplatte angeordneter Druckfedern 72 bewirkt über Bolzen 73, daß die Druckplatte 41 nach links (siehe Fig. 1 und 2) in eine Rückziehrichtung bewegt wird. In den Fig. 1 und 2 wurde eine der Druckfedern 72 und einer der Bolzen aus ihrer wahren Stellung in die Ebene des Schnittes der Fig. 1 und 2 bewegt, um die Darstellung zu erleichtern. Diese Federn und Bolzen sind jedoch paarweise um den Umfang der Druckplatte 41 angeordnet, so wie dies in Fig. 5 dargestellt ist. Die Federn 72 und die Bolzen 73 bewirken ein Zurückziehen der Druckplatte in eine hintere Stellung, wenn der Druck in den Zylindern 43 vermindert wird, um zu ermöglichen, daß die Druckplatte zum Verklammern der Gesenke in der geschlossenen Stellung nach vorne oder in eine ausgestreckte Stellung bewegt werden kann, wenn Hydraulikfluid unter Druck den Zylindern zugeführt wird.
Das Distanzstück 39 ist so ausgebildet, wie dies in Fig. 4 dargestellt ist und weist eine zentrische Ausnehmung 47 auf, so daß das Distanzstück längs der Werkstück-Zuführungsröhre 38, Druckfeder 66 und dem Stempelbetätigungselement 47 ohne störende Wechselwirkungen abgesenkt werden kann. Das Distanzstück ermöglicht jedoch eine Lagerung für die Übertragung der Verriegelungskraft von der Druckplatte auf den Lagerblock 21 des bewegbaren Gesenks zu beiden Seiten der Achse der Gesenke.
Das Überführungselement 37, welches am deutlichsten aus Fig. 2 ersichtlich ist, weist ein Paar von gegenüberliegenden Greiferfingern 76 auf, welche an ihren unteren Enden so ausgeformt sind, daß eine Aufnahme und ein Ergreifen der Werkstücke 77 möglich ist. Ein nicht dargestelltes Nockensystem dient dem geringfügigen Spreizen der Greiferfinger, wenn das Überführungselement vollständig in die Werkstück-Aufnahmestellung, die in Fig. 2 gezeigt ist, angehoben ist. In dieser Stellung werden die Werkstücke 77 durch Schwerkrafteinfluß entlang der Werkstück-Zuführungsröhre 38 nach unten und in die angehobenen Greiferfinger überführt. Wenn das bewegbare Gesenk zurückgezogen oder in die offene Stellung bewegt ist, führt das Überführungselement ein Werkstück nach unten in das Gesenkgebiet, wo es nachfolgend, wie unten beschrieben wird, ergriffen wird und nachfolgend zu der Form des Gesenkhohlraums 22 gestaucht wird. Weiterhin ist an dem Überführungsmechanismus 37 ein pflugartiges Abstreiferelement 78 gelagert, welches mit den fertigen Werkstücken in Eingriff bringbar ist und sicherstellt, daß das jeweilige Werkstück aus dem Gesenkgebiet entfernt wird.
In den Fig. 6a bis 6h werden die einzelnen Betriebsschritte der erfindungsgemäßen Maschine im einzelnen dargestellt. Fig. 6a zeigt einen Zustand, welcher vorliegt, wenn der Schlitten die vordere Totpunkt-Stellung erreicht hat und der Schmiedevorgang beendet ist. In den Zeichnungen ist das Werkstück durchgehend schwarz dargestellt, um dessen Stellung und Aussehen zu verdeutlichen. In den Fig. 6a bis 6h wurde das Überführungselement zum Zwecke der klareren Darstellung weggelassen, ebenso wurde einer der Kolben 42 aus seiner wahren Stellung herausbewegt, um den Betrieb der Maschine besser erklären zu können. Weiterhin sind einige der Strukturelemente nicht dargestellt, um auf diese Weise ebenfalls die Darstellung zu verdeutlichen.
In Fig. 6a ist die Stellung verschiedener Elemente im Zustand der Beendigung des Schmiedevorganges dargestellt, bei welchem der Schlitten sich an der vorderen Totpunkt-Stellung befindet, wodurch der Stempel 47a vollständig in den Formhohlraum ausgefahren ist. Zu diesem Punkt des Maschinenzyklus wurde ein Hydraulikdruck auf die Zylinder 43 aufgebracht und eine Gesenkverklammerungskraft von den Kolben 42 hervorgerufen und über die Druckplatte 41 und das Distanzstück 39 auf den Lagerblock 21 des bewegbaren Gesenks übertragen. Die Tatsache, daß in den Zylindern ein Druck herrscht, ist durch die Pfeile 43a angedeutet. Beispielsweise kann eine derartige Verklammerungskraft in der Größenordnung von 700 000 pounds liegen. Die Gesenke sind somit mit einer ausreichenden Kraft geschlossen gehalten, um alle durch das Schmieden hervorgerufene Kräfte, die zu einer Trennung zwischen den Gesenken führen würden zu überwinden. Auf diese Weise wird ein sehr genau ausgeformtes Teil hergestellt.
Die Schmiedekraft wird auf den Auswurfbolzen 62 übertragen, wodurch bewirkt wird, daß sich dieser ausbaucht. Bevor jedoch wirklich eine Ausbauchung auftritt, bewirken die Kräfte über die Gabel 59 eine Bewegung des Rings 58 gegen die Wirkung der Feder 57 nach hinten entlang der Betätigungsstange 52 und zwar um einen geringen Weg, welcher üblicherweise in der Größenordnung von 1/32 inch (0,79 mm) liegt. Zu diesem Zeitpunkt des Arbeitszyklus wurde das nachfolgende Werkstück 77 durch die Zuführungsröhre 38 bewegt und ist zwischen den Überführungsgreifern angeordnet, welche in den Fig. 6a bis 6h nicht dargestellt sind.
Sobald der Schlitten 14 seine vordere Totpunkt-Stellung passiert hat und beginnt, sich zurückzuziehen, wird der Hydraulikdruck von den Zylindern 43 abgelassen. Das ist der Zustand, der in Fig. 6b dargestellt ist. Dies ermöglicht, daß die Haltefedern 73 für die Druckplatte (in Fig. 2 dargestellt) die Druckplatte 41 um einen geringen Weg zurückziehen. Weiterhin ermöglicht dies, daß die Feder 58 die Gabel 59 bewegt, wodurch wiederum der Auswerfbolzen 62 in einer nach vorwärts gerichteten Richtung um ungefähr 1/32 inch (0,79 mm) bewegt wird, um das fertige Werkstück von dem feststehenden Gesenk 17 um einen geringen Betrag abzuheben. Die Kraft der Feder 57 ist so ausgewählt, daß sie größer ist, als die Summe der Kräfte der Federn 66, sodaß die beschriebene Wirkung auftreten kann. Die Freiräume, welche in der Druckplatte 41 und in dem Distanzstück 39 vorgesehen sind, sind so ausgewählt, daß diese geringe Bewegung möglich wird. Da das fertige Werkstück von dem feststehenden Gesenk 17 um einen geringen Betrag, und zwar direkt nachdem der Schmiedevorgang beendet wurde, angehoben wird, wird die Wärmeübertragung von dem erwärmten Werkstück auf das feststehende Gesenk 17 minimiert, wodurch die Temperatur des feststehenden Gesenks nicht übermäßig hoch wird. Auf diese Weise läßt sich eine verbesserte Lebensdauer erzielen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Warm- oder Heißschmiedevorgänge durchgeführt werden.
Der Betrag der Längserstreckung des Ringes 58 mittels der Feder 47 ist jedoch durch den Eingriff des Ringes mit dem Kopf der Betätigungsstange 52 begrenzt, sodaß das bewegbare Gesenk nicht weiter in verklammerndem Kontakt mit dem Distanzstück 39 verbleibt. Das Distanzstück 39 kann somit ohne Behinderung von seiner Verklammerungsstellung (Fig. 6b) zu der in Fig. 6c dargestellten zurückgezogenen Position angehoben werden. Die Einstellmutter 56, welche in Fig. 3 dargestellt ist, ermöglicht ein präzises Einstellen des Betrages der Bewegung des Lagerblocks 21 des bewegbaren Gesenks, welche durch die Feder 57 hervorgerufen wird, um sicherzustellen, daß ein geringfügiges Zurückziehen der Druckplatte 41 die Kräfte auf das Distanzstück freigibt, um dessen leichte Entfernung zu ermöglichen. Es soll jedoch erwähnt werden, daß der Kolbenhub sehr gering ist. Folgich ist die Strömungsmenge an Hydraulikfluid, die zwischen der herausgeschobenen Position des Kolbens und der zurückgezogenen Kolbenposition erforderlich ist, sehr gering.
Sobald das Distanzstück 39 von dem Lagerblock 21 des bewegbaren Gesenks restlich entfernt wurde, kann das bewegbare Gesenk über eine wesentliche Strecke, in seine geöffnete Stellung, die in Fig. 6 d gezeigt ist, bewegt verden. Diese Bewegung wird durch eine Längsverschiebung oder Erstreckung der Betätigungsstange 52 hervorgerufen, welche wiederum über den Auswerfhebel 27, der in Fig. 1 dargestellt ist, verursacht wird. Eine Längsverschiebung der Betätigungsstange 52 wirkt über den Riegel 51, um die Verschiebebolzen 48 nach vorne gegen die Wirkung der Federn 66 zu schieben und bewegt das bewegbare Gesenk in die vollständig geöffnete Stellung. Es ist zu erwähnen, daß die Bewegung des bewegbaren Gesenks zwischen der in Fig. 6c gezeigten im wesentlichen geschlossenen Stellung der Stellung gemäß 6d wesentlich größer ist, als der Betrag der Bewegung der Kolben 42. Diese Vorwärtsbewegung der Betätigungsstange 52 erlaubt, daß die Feder 57 den Ring 58 und die Gabel nach vorne bewegt, um zu bewirken, daß der Auswurfbolzen 62 das fertige Werkstück 77 a von den Gesenken auswirft. Weiterhin bewirkt die Wirkung der Feder 68, daß der Stempel 47 a um einen geringen Betrag bezüglich des Lagerblocks des bewegbaren Gesenks nach vorne bewegt wird, um sicherzustellen, daß das fertige Werkstück aus dem bewegbaren Gesenk 19 ausgestoßen wird. Die Bewegung des Stempels relativ zu dem bewegbaren Gesenk ist begrenzt durch einen Eingriff des Kopfes 47b mit dem Lagerblock 21 des bewegbaren Gesenks.
Wenn sich das bewegbare Gesenk in Richtung auf die in Fig. 6d gezeigte, vollständig geöffnete Stellung bewegt, erstreckt sich das Überführungselement zwischen den Gesenken nach unten, wodurch das in Fig. 2 gezeigte flugartige Abstreiferelement 78 in Anlage gegen das fertige Werkstück 77 a kommt, falls dieses an dem Auswerfbolzen 62 verbleibt, um sicherzustellen, daß das fertige Werkstück aus dem Gesenkbereich entfernt wird. Gleichzeitig bewegt das Überführungselement ein nachfolgendes Werkstück 77b in fluchtende Ausrichtung zu den Gesenken. Dies ist der Zustand, der in Fig. 6 d dargestellt ist.
Sobald das nachfolgende Werkstück 77b exakt im Zentrum der Bearbeitungsstation angeordnet ist, zieht sich die Betätigungsstange 52 um einen geringen Betrag zurück, wodurch die Federn 66 den Lagerblock des bewegbaren Gesenks um einen geringen Betrag nach vorne bewegen können. Dies ermöglicht, daß der Stempel 47a ebenfalls nach vorne in Anlage gegen das Ende des nachfolgenden Werkstückes 77 b bewegt wird. Während der Verschiebung der Betätigungsstange 52 baucht sich der Auswerfbolzen 62 aus, wobei die Vorwärtsbewegung der Gabel 59 mit der Betätigungsstange 52 begrenzt wird und wodurch bewirkt wird, daß der Ring 58 die Feder 57 zusammendrückt. Wenn deshalb die Betätigungsstange 52 beginnt, sich zurückzuziehen, hält die Feder 57 den Auswerfbolzen 62 vorne, sodaß eine Vorwärtsbewegung des Lagerblocks 21 des bewegbaren Gesenks und des Stempel 47a bewirkt, daß das nachfolgende Werkstück 77b zwischen dem Stempel 47a und dem Auswerfbolzen 62 ergriffen wird. Dies ist der Zustand, der in Fig. 6e dargestellt ist. Da das nachfolgende Werkstück 77b nunmehr gelagert ist, kann das Überführungselement von den Gesenken zurückgezogen werden.
Nachdem das Überführungselement von den Gesenken wegbewegt wurde, ermöglicht ein weiteres Zurückziehen der Betätigungsstange 52 eine Bewegung des Lagerblocks des bewegbaren Gesenks mittels der Federn 66 in die geschlossene Stellung, welche in Fig. 6f gezeigt ist. Auch hier wird die eigentliche Bewegung des Lagerblocks 21 des bewegbaren Gesenks in die vollständig geschlossene Stellung mechanisch durch die Bewegung der Betätigungsstange 52 gesteuert.
Sobald das bewegbare Gesenk in die Fig. 6f gezeigte geschlossene Stellung bewegt wurde, wird das Distanzstück 39 in seine Betriebsstellung zwischen die rückwärtige Seite des Lagerblocks 21 des bewegbaren Gesenks und die Druckplatte 41 abgesenkt. Dies ist die Betriebsstellung, welche in Fig. 6 g dargestellt ist. Mit Beendigung der Absenkung des Distanzstücks 39 werden die Zylinder 43 wiederum mit Druck beaufschlagt, um die Kolben 42 über einen geringen Weg nach vorne zu bewegen, sodaß eine Verklammerungskraft über die Druckplatte 41 das Distanzstück 39 übertragen wird, wodurch die Gesenke geschlossen werden, und zwar unter einer sehr hohen Kraft, welche für den nächsten Schmiedevorgang geeignet ist. Dies ist der Zustand, der in Fig. 6h dargestellt ist. Die Vorwärtsbewegung des Schlittens 14 bewirkt daraufhin, daß der Stempel 47a vorgefahren und der nachfolgende Rohling in den Gesenkhohlraum gestaucht wird. Weiterhin wird bewirkt, daß die verschiedenen Betriebs-Bauteile jeweils in die Stellung zurückbewegt werden, die in Fig. 6a gezeigt ist. Somit ist ein vollständiger Betriebszyklus abgelaufen.
Da der Hub der Kolben 42 sehr gering ist, wird die Menge an druckbeaufschlagtem Hydraulikfluid, welches erforderlich ist, um die Verklammerungskräfte aufzubringen, minimiert. Folgedessen braucht die Pumpe keine große Pumpkapazität aufweisen. Weiterhin wird der Energieverbrauch, der zum Verklammern und Freigeben der Gesenke erforderlich ist, minimiert. Weiterhin wird die Erwärmung des Hydraulikfluids durch die Pumpwirkung minimiert. Auf diese Weise kann auf große Kühleinrichtungen für das Hydraulikfluid verzichtet werden. Weiterhin ermöglicht diese Ausgestaltung, bei welcher die Menge an Hydraulikfluid zum Verklammern sehr gering ist, eine wesentliche Erhöhung der Zyklusgeschwindigkeit der Maschine.
Alle diese vielfältigen Funktionen, mit Ausnahme der Verklammerung des Gesenkes, welche hydraulisch erfolgt, werden mechanisch betätigt. Deshalb können hohe Zyklusgeschwindigkeiten und ein hoher Ausstoß erreicht werden. Beispielsweise kann eine erfindungsgemäße Maschine mit einer Zykluszahl von zwischen 60 und 100 Zyklen betrieben werden. Die erfindungsgemäße Schmiedemaschine vereint somit die vorteilhaftesten Merkmale sowohl mechanisch als auch hydraulisch angetriebener Systeme.
Weiterhin werden das Öffnen und Schließen der Gesenke, das Ausstoßen des fertigen Werkstücks und das Greifen des nachfolgenden Werkstücks ausschließlich durch den Auswerfhebel gesteuert, und zwar durch die Einwirkung der Betätigungsstange 52 und der Feder 57. Durch Kombination der Steuerung einer großen Anzahl von Funktionen in einer einzigen Betätigungsstange wird der Gesamtmechanismus der Maschine wesentlicht vereinfacht. Weiterhin ermöglicht die Verwendung einfacher Druckfedern, welche im Betrieb sehr zuverlässig sind und keinen Ermüdungserscheinungen oder ähnlichem unterliegen, die Betätigung verschiedener Elemente des Systems mittels eines einzigen Antriebs einer Betätigungsstange, und zwar auch unter hohen Betriebsge­ schwindigkeiten. Folglich werden Wartungsprobleme minimiert und es wird ein in hohem Maße zuverlässiger Betrieb ermöglicht.
Die Erfindung ist nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel beschränkt, vielmehr ergeben sich für den Fachmann im Rahmen der Erfindung vielfältige Abwandlungsmöglichkeiten.

Claims (25)

1. Schmiedemaschine mit geschlossenem Gesenk, gekennzeichnet durch ein Paar von Gesenken (17, 19), welche relativ zueinander zwischen einer geschlossenen Stellung, in welcher sie zur Ausbildung eines geschlossenen Gesenk­ hohlraums (22) zusammenwirken und einer offenen Stellung, in welcher fertige Werkstücke (77) entfernbar und unbearbeitete Werkstücke (77) zwischen den Gesenken (17, 19) Positio­ nierbar sind relativ zueinander bewegbar sind, eine mechanische Antriebseinrichtung zum Öffnen und Schließen der Gesenke (17, 19) und zum Stauchen eines unbearbeiteten Werkstücks (77) in dem Gesenkhohlraum (22) und eine Fluidruck-betätigbare Verklammerungseinrichtung, welche zur Verklammerung der Gesenke (17, 19), nachdem diese geschlos­ sen wurden, in der geschlossenen Stellung mit einer aus­ reichenden Kraft zur Überwindung von Umformkräften, welche trennend auf die Gesenke (17, 19) einwirken, betätigbar ist.
2. Schmiedemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, deß die Fluiddruck-betätigbare Verklammerungseinrichtung ein Druckverklammerungselement umfaßt, welches zwischen einer Verklammerungsstellung und einer Freigabestellung bewegbar ist, wobei das Verklammerungselement zwischen der Verklammerungsstellung und der Freigabestellung über einen Weg, welcher wesentlich kleiner ist, als der Bewegungsweg der Gesenke (17, 19) zwischen der geschlossenen Stellung und der offenen Stellung bewegbar ist.
3. Schmiedemaschine nach anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines (19) der Gesenke über eine wesentliche Entfernung zwischen der geschlossenen Stellung und der offenen Stellung bewegbar ist und daß eine Distanzeinrichtung 39 zwischen einer Verriegelungsstellung und einer Freigabestellung bewegbar ist, wobei die Distanzeinrichtung 39 zur Verhinderung einer Bewegung des einen Gesenks (19) aus seiner geschlossenen Stellung, wenn die Distanzeinrichtung (39) sich in der Verriegelungsstellung befindet und zur Ermöglichung einer Bewegung des einen Gesenks (19) in seine offene Stellung, wenn die Distanzvorrichtung (39) sich in der Freigabestellung befindet, ausgebildet ist.
4. Schmiedemaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Gesenk (19) in Form eines bewegbaren Gesenks und das andere Gesenk (17) in Form eines feststehenden Gesenks ausgebildet sind.
5. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Distanzeinrichtung (39) in Form eines Distanzstücks ausgebildet ist, welches zwischen dem bewegbaren Gesenk (19) und der Verklammerungseinrichtung angeordnet ist, wenn sich die Distanzeinrichtung (39) in der Verriegelungsstellung befindet, wobei das Distanzstück eine Übertragung der Verklammerungskraft von der Verklammerungseinrichtung auf das bewegbare Gesenk (19) ermöglicht.
6. Schmiedemaschine, nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Verklammerungselement zumindest zum Teil in Form einer Kolbeneinrichtung (42), die bewegbar in einer Zylindereinrichtung (43) angeordnet ist, ausgebildet ist.
7. Schmiedemaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolbeneinrichtung (42) mehrere Kolben umfaßt, welche symmetrisch um die Gesenke (17, 19) angeordnet sind.
8. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die mechanische Antriebseinrichtung ein Werkzeug (47 a) umfaßt, welches zum Stauchen eines Werkstücks (77) in den Gesenkhohlraum (22) bewegbar ist, sowie einen Kurbelwellen- und Kurbelstangen-Antrieb für das Werkzeug (47 a).
9. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verklammerungseinrichtung nach dem Stauchen des Werkstücks (77) freigebbar ist und daß eine Freigabeeinrichtung vorgesehen ist zur Bewegung des gestauchten Werkstücks (77) von zumindest einem der Gesenke (17, 19) weg zur Begrenzung einer Wärmeübertrag von dem Werkstück (77) auf eines der Gesenke (17, 19).
10. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abstandsstück (64) zwischen der Verklammerungseinrichtung und den Gesenken (17, 19) angeordnet ist, wenn das Werkstück (77) gestaucht wird und daß ein ausreichender Zwischenraum zur Ermöglichung der Bewegung durch die Freigabeeinrichtung, wenn die Verklammerungseinrichtung freigegeben wird, vorgesehen ist.
11. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die druckfluid-betätigbare Verklammerungseinrichtung mittels eines Hydraulikfluids betätigbar ist.
12. Schmiedemaschine mit geschlossenem Gesenk, gekennzeichnet durch einen Rahmen (10), ein feststehendes Gesenk (17) an dem Rahmen (10) und ein bewegbares Gesenk (19), welches zwischen einer geschlossenen Stellung, in welcher es sich in Eingriff mit dem feststehenden Gesenk (17) befindet und einer offenen Stellung, in welcheres einen Abstand zu dem feststehenden Gesenk (17) aufweist, bewegbar ist, wobei die Gesenke (17, 19) im geschlossenen Zustand einen Gesenkhohlraum (22) ausbilden, eine mechanische Antriebseinrichtung, welche mit dem bewegbaren Gesenk (19) verbunden ist und mit welcher eine Bewegung des Gesenks (19) zwischen der offenen und der geschlossenen Stellung durchführbar ist, eine Abstandseinrichtung (39), welche zwischen einer Verriegelungsstellung und einer Freigabestellung bewegbar ist und eine Hydraulikkraft- Einrichtung zur Aufbringung einer Kraft, welche durch die Abstandseinrichtung (39) zum Halten des bewegbaren Gesenks (19) in der geschlossenen Stellung, wenn die Distanzeinrichtung (39) sich in der geschlossenen Stellung befindet, aufbringbar ist, wobei eine Bewegung der Abstandseinrichtung (39) in die Freigabestellung eine Bewegung des bewegbaren Gesenks (19) in die offene Stellung ohne Beeinträchtigung durch die Hydraulikkraft-Einrichtung ermöglicht und eine Schmiedeeinrichtung zur Bewirkung eines Materialflusses in den Gesenkhohlraum (22), während das bewegbare Gesenk (19) durch die Hydraulikkraft-Einrichtung geschlossen gehalten wird.
13. Schmiedemaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Hydraulikkraft-Einrichtung mehrere Kolben (42) umfaßt, welche symmetrisch um die Gesenke (17, 19) angeordnet sind und welche zur Aufbringung eines Druckes gegen eine Druckplatte (41) ausgebildet sind, welche wiederum zur Verklammerung der Gesenke (17, 19) in der geschlossenen Stellung gegen die Abstandseinrichtung (39) in Druckanlage bringbar ist.
14. Schmiedemaschine nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die mechanische Antriebseinrichtung ein vorschiebbares und zurückziehbares Betätigungselement (52) umfaßt, welches in der vorgeschobenen Stellung betätigbar ist, um das bewegbare Gesenk (19) in einer offenen Stellung zu bewegen und daß eine erste Federeinrichtung (66) zur Bewegung des bewegbaren Gesenks (19) in die geschlossene Stellung, wenn das Betätigungselement (52) zurückgezogen ist, vorgesehen ist.
15. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Auswerfer (62) zum Auswerfen fertiger Werkstücke (77) aus dem feststehenden Gesenk (17) vorgesehen ist, sowie eine zweite Federeinrichtung (55) zum Vorspannen des Auswerfers in eine Richtung, in welcher dieser zum Auswerfen fertiger Werkstücke (77) aus dem feststehenden Gesenk (17) geeignet angeordnet ist.
16. Schmiedemaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Federeinrichtung (57) eine größere Kraft aufbringt, als die erste Federeinrichtung (66) und im Speziellen zum Auswerfen eines fertigen Werkstücks (77) geeignet ist, wenn die hydraulische Verklammerungs­ einrichtung freigegeben ist.
17. Schmiedemaschine nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Federeinrichtung (57) an dem Betätigungselelment (52) gelagert ist und daß das Betätigungselement (52) ein Vorschieben des Auswerfers (62) durch die zweite Federeinrichtung (57) verhindert, wenn die hydraulische Verklammerungseinrichtung freigegeben ist.
18. Schmiedemaschine mit geschlossenem Gesenk, gekennzeichnet durch ein feststehendes Gesenk (17), ein bewegbares Gesenk (19), welches zwischen einer geschlossenen Stellung, in welcher die Gesenke (17, 19) zur Ausbildung eines geschlossenen Gesenkhohlraumes (22) zusammenwirken und einer offenen Stellung, in welcher fertige Werkstücke (77) entfernbar und unbearbeitete Werkstücke (77) zur Bearbeitung in dem Gesenkhohlraum (22) angeordnet werden können, bewegbar ist, einen Auswerfer (62), welcher in das feststehende Gesenk (17) zum Auswerfen fertiger Werkstücke (77) aus diesem hervorsteht, ein Werkzeug (47 a), welches in das bewegbare Gesenk (19) zum Stauchen von Werkstücken in dem Gesenkhohlraum (22) vorsteht, ein Betätigungselement (52), welches zur Bewegung des bewegbaren Gesenks (19) zwischen der offenen und der geschlossenen Stellung mit dem bewegbaren Gesenk (19) verbunden ist, einen hin- und herbewegbaren Schlitten (14) zur Bewegung des Werkzeugs (47 a) in Richtung auf den Gesenkhohlraum (22) zur Bewirkung eines Stauchens des Werkstückes (77) in dem Gesenkhohlraum (22), eine Auswurffeder (77) zur Vorspannung des Auswerfers (62) in Auswurfrichtung und eine Verklammerungseinrichtung zur Verhinderung einer Bewegung des bewegbaren Gesenks (19) von der geschlossenen Stellung, während das Werkzeug (47 a) stauchend mit einem Werkstück (77) in Eingriff ist.
19. Schmiedemaschine nach Anspruch 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Verklammerungseinrichtung zur Freigabe des bewegbaren Gesenks (19) nach dem Stauchen eines Werkstücks (77) in dem Gesenkhohlraum (22) ausgebildet ist und daß die Auswurffeder (57) zur Bewegung des Auswerfers (62) zumindest zum teilweisen Auswerfen des Werkstücks (77) aus dem feststehenden Gesenk (17), nach dem die Verklammerungseinrichtung freigegeben ist, ausgebildet ist.
20. Schmiedemaschine nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß eine Gesenkschließfedereinrichtung (66) zur Vorspannung des bewegbaren Gesenks (19) in Richtung auf dessen geschlossene Stellung vorgesehen ist und daß die Auswurffeder (57) zur Aufbringung einer größeren Kraft als die Schließfedereinrichtung (66) und zur Bewegung des bewegbaren Gesenks (19) in seine offene Stellung, wenn die Verklammerungseinrichtung freigegeben ist, ausgebildet ist.
21. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß eine Werkzeugfedereinrichtung (68) zur Vorspannung des Werkzeugs (47 a) in einer Richtung auf das feststehende Gesenk (17) vorgesehen ist, wobei die Werkzeugfeder-Einrichtung (68) und die Auswurffeder- Einrichtung (57) ein Ergreifen eines unbearbeiteten Werkstücks (77) und eine Positionierung des­ selben zwischen den Gesenken (17, 19) durch den Auswerfer (62) und das Werkzeug (47 a) beim Schließen der Gesenke (17, 19) bewirken.
22. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß ein Überführungselement (37) zur Anordnung eines nicht bearbeiteten Werkstücks (77) zwischen dem Werkzeug (47 a) und dem Auswerfer (62), während die Gesenke (17, 19) offen sind, vorgesehen ist.
23. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die zeitliche Abstimmung des Öffnens und Schließens der Gesenke (17, 19) und die Betätigung des Auswerfers (62) mittels des Betätigungs­ elements (52) steuerbar sind.
24. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 18 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß ein Distanzstück (39) zwischen der Verklammerungseinrichtung und dem bewegbaren Gesenk (19) während des Stauchens eines Werkstücks (77) in dem Gesenkhohlraum (22) angeordnet ist, wobei das Distanzstück (39) den erforderlichen Hub der Verklammerungs-Einrichtung reduziert.
25. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 18-24, dadurch gekennzeichnet, daß die Verklammerungs-Einrichtung mittels druckbeaufschlagtem Fluid betätigbar ist.
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