DE3805628A1 - Schmiedemaschinen mit geschlossenem gesenk - Google Patents
Schmiedemaschinen mit geschlossenem gesenkInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf eine
Schmiedemaschine und im speziellen auf eine neue und
verbesserte Hochgeschwindigkeits-Schmiedemaschine mit
geschlossenem Gesenk.
Schmiedemaschinen mit geschlossenem Gesenk werden häufig
hydraulisch betätigt, um die Gesenke zu öffnen und zu
schließen und um die Schmiedekräfte aufzubringen. Wenn
hydraulische Systeme zum Offnen und Schließen der Gesenke
verwendet werden, ist üblicherweise eine große Pumpkapazität
erforderlich, da die Gesenke zwischen der geschlossenen
Stellung und der offenen Stellung, in welcher die fertigen
Teile entfernt und nachfolgende Rohlinge für den
nachfolgenden Arbeitsgang eingefügt werden, über eine
erhebliche Weglänge bewegt werden müssen. Dies hat in der
Vergangenheit im allgemeinen die Betriebsgeschwindigkeiten,
die mit derartigen Maschinen zu erzielen waren, stark
eingeschränkt.
Da weiterhin Schmiedemaschinen mit geschlossenem Gesenk
oftmals hohe Kräfte erfordern, um die Gesenke in der
geschlossenen Stellung zu halten, erfordern derartige
hydraulisch betriebene Maschinen einen hohen Hydraulikdruck
und folglich Pumpsysteme, die zur Erzeugung hoher Drücke
geeignet sind.
Weiterhin erzeugen hohe Volumenströme unter hohem Druck,
zusätzlich zu einer Begrenzung der Zyklusgeschwindigkeit
derartiger Maschinen eine beträchtliche Erwärmung der
Hydraulikflüssigkeit und erfordern deshalb eine umfangreiche
Kühleinrichtung. In den US-Patenten Nr. 41 48 209 und Nr.
43 21 818 sind kombinierte Maschinen beschrieben, bei
welchen ein mechanischer Kurbeltrieb bei einer hydraulisch
betätigten, ein geschlossenes Gesenk aufweisenden
Schmiedemaschine verwendet wird. Derartige Maschinen
erfordern jedoch immer noch eine erhebliche Fluidströmung
von unter hohem Druck stehendem Fluid.
Weiterhin bewirken relativ langsame Zykluszeiten derartiger
Schmiedemaschinen mit geschlossenem Gesenk, daß das Schmie
dematerial über eine relativ lange Zeitdauer in Kontakt mit
den Gesenken bleibt. Dies bewirkt hohe Gesenktemperaturen,
insbesondere beim Warm- oder Heißschmieden. Derartige hohe
Gesenktemperaturen reduzieren die Lebensdauer des Gesenks.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Schmiedemaschine mit geschlossenem Gesenk zu schaffen,
welche die Nachteile des Standes der Technik vermeidet und
insbesondere kurze Zykluszeiten ermöglicht.
Erfindungsgemäß kombiniert eine neue und verbesserte
Schmiedemaschine mit geschlossenem Gesenk einen mechanischen
Antrieb und eine hydraulische Verklammerung. Bei einer
derartigen Maschine werden die großen zur Verklammerung des
Gesenks erforderlichen Kräfte hydraulisch erzeugt und zwar
ohne hohe Strömungsraten. Folglich ist keine große
Pumpkapazität erforderlich. Weiterhin wird, da lediglich
geringe Strömungsraten erforderlich sind, das Problem der
Erwärmung des Hydraulikfluids minimiert.
Erfindungsgemäß werden alle Betriebsfunktionen der Maschine,
mit Ausnahme des Verklammerns des Gesenkes mittels
mechanischer Antriebe bewirkt. Deshalb lassen sich hohe
Betriebszyklenzeiten realisieren. Weiterhin erhöht sich die
Lebensdauer des Gesenks, und zwar auch dann, wenn die
Maschine zum Warm- oder Heißschmieden verwendet wird. ln dem
gezeigten Ausführungsbeispiel werden die Gesenkteile direkt
nach Vollendung des Schmiedevorganges geringfügig geöffnet.
Dieses reduziert die Zeit, während der die erwärmten
Werkstücke sich in direktem Kontakt mit der Oberfläche der
Gesenke befinden und reduziert das Maß der Erwärmung,
wodurch sich auch die Lebensdauer des Gesenks er
höht.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel werden die Gesenke
mechanisch zwischen einer geschlossen Stellung des Gesenkes
und einer offenen Stellung bewegt. In der geschlossenen
Stellung wird ein Distanzstück zwischen dem bewegbaren
Gesenk und einem hydraulischen Verklammerungsmechanismus
angeordnet. Dieses Distanzstück ist in der Lage, hohe
Verklammerungskräfte zu übertragen, die erforderlich sind,
um das bewegbare Gesenk während des Schmiedevorgangs in
seiner vollständig geschlossenen Stellung zu halten. Wenn
das Distanzstück positioniert ist, wird der hydraulische
Verklammerungsmechanismus mit Druck beaufschlagt und
bewirkt, daß eine sehr hohe Verklammerungskraft auf das
Distanzstück aufgebracht wird, welches diese Kraft wiederum
auf das bewegbare Gesenk überträgt.
Da das Distanzstück im wesentlichen den gesamten
Zwischenraum zwischen der bewegbaren Gesenkanordnung und dem
hydraulischen Verklammerungsmechanismus ausfüllt, ist nur
eine sehr geringe Bewegung des Verklammerungsmechanismus
erforderlich. Deshalb wird auch nur eine sehr geringe
Fluidströmung benötigt, und die Pumpkapazität, die zur
Betätigung des Verklammerungsmechanismus erforderlich ist,
ist somit ebenfalls nicht übermäßig groß.
Nach Vollendung des Schmiedevorganges wird der hydraulische
Druck abgebaut und das Distanzstück wird mechanisch
entnommen. Nach Entfernung des Distanzstückes wird ein
Zwischenraum gebildet, welcher ermöglicht, daß das bewegbare
Gesenk mechanisch in seine vollständig geöffnete Stellung
bewegt werden kann. ln einer derartigen vollständig
geöffneten Stellung wird das fertige Werkstück entnommen und
ein nachfolgender Rohling zwischen die Gesenke zum
nachfolgenden Schmieden eingeführt. Anschließend wird das
bewegbare Gesenk mechanisch in die geschlossene Stellung
bewegt. Weiterhin wird das Distanzstück eingefügt, sodaß die
Gesenke mittels des hydraulischen Verklammerungsmechanismus
fest miteinander verklammert werden können.
Da das Distanzstück mechanisch eingeführt und entfernt wird,
kann dessen Betätigung unter hohen Zyklusraten erfolgen,
wobei eine hohe Betriebsgeschwindigkeit der Maschine erzeilt
wird. Da das hydraulische Verklammerungssystem beim Offnen
und Schließen der Gesenke nicht in Funktion tritt, sondern
nur beim Aufbringen einer Verklammerungskraft auf die
Gesenke, wenn diese geschlossen sind, sind nur sehr niedrige
Strömungsraten erforderlich. Weiterhin kann die
Pumpkapazität des Systems minimiert werden. Da weiterhin die
Fluidmenge, welche während eines Betriebszyklus bewegt wird,
relativ gering ist, erfolgt keine wesentliche Erwärmung des
Hydraulikfluids.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel werden die direkten
Schmiedevorgänge, die in dem geschlossenen Gesenkhohlraum
ablaufen, durch einen Kurbelstangen- und Kurbelwellen
mechanismus angetrieben. Auch hier ermöglicht der
mechanische Antrieb im Vergleich zu den Betriebs
geschwindigkeiten, die üblicherweise in hydraulisch
betätigkten Systemen erreicht werden, einen
Hochgeschwindigkeitsbetrieb.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung werden die Gesenke
direkt nach Vollendung des Schmiedevorganges leicht
geöffnet. Ein direkter Kontakt zwischen dem Werkstück und
der Oberfläche des geschlossenen Gesenks wird folglich nicht
über eine längere Zeitdauer aufrechterhalten. Folglich wird
die Temperatur des feststehenden Gesenkes auch dann
reduziert, wenn ein Warm- oder Heißschmiedeverfahren zur
Anwendung gelangt. Weiterhin wird die Lebensdauer des
Gesenkes verbessert.
Im folgenden wird die Erfingung anhand eines
Ausführungsbeispieles in Verbindung mit der Zeichnung
beschrieben. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht, teils im
Längsschnitt, einer erfindungsgemäßen Schmiedemaschine mit
geschlossenem Gesenk;
Fig. 2 eine vergrößerte vertikale Teil-Schnittansicht längs
der Mittellinie des Bearbeitungsbereiches;
Fig. 3 eine vergrößerte horizontale Teil-Schnittansicht
entlang der Mittellinie des Bearbeitungsbereiches;,
Fig. 4 eine Teilansicht, welche die Ausgestaltung des
Distanzstückes in der zurückgezogenen Stellung darstellt;,
Fig. 5 eine Teilansicht, welche die Druckplatte und die
Anordnung der hydraulisch betätigbaren Verklammerungskolben
zeigt, und
Fig. 6a bis 6h schematische Schnittansichten, welche
aufeinanderfolgend einen gesamten Arbeitszyklus der
Schmiedemaschine darstellen.
In Fig. 1 ist eine Gesamtansicht der erfindungsgemäßen
Schmiedemaschine dargestellt. Die Maschine umfaßt einen
Hauptrahmen 10, an dessen einem Ende eine mittels eines
Motors 12 angetriebene Kurbelwelle 11 gelagert ist. An einem
Ende der Kurbelwelle ist ein Schwungrad 11a angeordnet. Ein
Kurbelwellen- und Kurbelstangenantrieb, welcher schematisch
dargestellt und mit 13 bezeichnet ist, verbindet das
Schwungrad 11a mit einem hin und her bewegbaren Schlitten
14. Der Schlitten ist hin und her bewegbar auf am Rahmen
gelagerten, nicht dargestellten Lagern und ist mittels des
Kurbelwellen- und Kurbelstangenantriebs zwischen einer
vorderen Totpunkt-Position und einer zurückgezogenen oder
hinteren Totpunkt-Position bewegbar.
Durch ein feststehendes Gesenk 17, welches an einer
Gesenkgrundplatte 18 gelagert ist, sowie ein bewegbares
Gesenk 19, welches an einem bewegbaren Lagerblock 21
gelagert ist, wird eine Bearbeitungsstation 16 gebildet. In
den Fig. 1 bis 3 ist das bewegbare Gesenk 19 in seiner
vorderen oder geschlossenen Stellung dargestellt, in welcher
es sich in Anlage gegen das feststehende Gesenk 17 befindet.
Die beiden Gesenke wirken zusammen, um einen geschlossenen
Gesenkhohlraum zu bilden, wenn das bewegbare Gesenk sich in
der dargestellten vorderen oder geschlossenen Stellung
befindet.
An dem Maschinenrahmen 10 ist eine Kurbelwelle 23 gelagert,
welche in zeitlicher Abhängigkeit zu der Drehung der
Kurbelwelle 11 über eine Antriebskette 24 und ein an der
Kurbelwelle gelagertes Zahnrad 26 angetrieben wird. An der
Kurbelwelle 23 sind drei separate Nocken gelagert, welche
jeweils einen Auswerfhebel 27, einen Überführungshebel 28
und einen Betätigungshebel 29 für ein Distanzstück
betätigen. In Fig. 1 sind nur zwei der Nocken sichtbar,
nämlich der Überführungshebel-Nocken 31 und der
Distanzstück-Betätigungsnocken 32. Der dritte Nocken,
welcher den Auswerfhebel 27 betätigt, ist in Fig. 1 nicht
sichtbar, da er hinter den anderen beiden Nocken 31 und 32
verborgen ist.
Der Auswerfhebel 27 ist mittels einer Schwenkachse 33
schwenkbar an den Maschinenrahmen 10 gelagert, die beiden
Hebel 28 und 29 sind über eine Schwenkachse 34 an den
Maschinenrahmen gelagert. Jeder der Hebel 27, 28 und 29 ist
mit einem Nockenläufer 36 versehen, der gegen den
zugeordneten Nocken oder die Nockenbahn anliegt, so daß eine
Drehung der Nockenwelle eine hin- und hergehende
Schwenkbewegung der verschiedenen Hebel in zeitlicher
Abhängigkeit vom Betrieb der Maschine verursacht.
Der Auswerfhebel 27 umfaßt eine Reihe von Funktionen,
nämlich das Auswerfen des Werkstückes aus den Gesenken und
die Bewegung des bewegbaren Gesenks zwischen der offenen und
der geschlossenen Stellung. Diese Bewegung wird anschließend
im einzelnen noch beschrieben werden. Der Überführungshebel
28 ist vorgesehen, um den Werkstück-Überführungsmechanismus
37 zwischen der Stellung, in welcher dieser ein Werkstück
von einer Werkstück-Zuführungsröhre aufnimmt und einer
ausgestreckten Position, in welcher dieser das Werkstück
zwischen die Gesenke positioniert, hin und her zu bewegen.
Der Betätigungshebel 29 für das Distanzstück ist so
angeordnet, daß durch diesen das Distanzstück 39
zurückgezogen und vorgeschoben werden kann.
An der Seite des Distanzstückes 39 und gegenüberliegend zu
dem Lagerblock 21 des bewegbaren Gesenks ist eine
Druckplatte 41 angeordnet. An der Seite der Druckplatte 21,
welche dem Distanzstück 39 abgewandt ist, sind vier Kolben
42, welche in Fig. 2 mit gestrichelten Linien dargestellt
sind, symmetrisch um die Mittelachse der Bearbeitungssation
16 angeordnet. Diese Kolben sind auf 45 Grad-Diagonalen
angeordnet, wie aus Fig. 5 ersichtlich ist. Deshalb sind
sie in dem vertikalen Schnitt, welcher in Fig. 1 gezeigt
ist, nicht sichtbar. Die Kolben sind in Zylindern 43
angeordnet, die in dem Rahmen 10 ausgebildet sind. Mit einer
nicht dargestellten, entfernt angeordneten kleinen Pumpe
wird einem Speicher 46 druckbeaufschlagtes Hydraulikfluid
zugeführt, welches wiederum über ein Steuerventil 44 während
der Schmiedevorgänge den Zylindern 43 zugeführt wird. Dies
führt zu einer großen, hydraulisch aufgebrachten Kraft,
welche durch die Kolben 42 über die Druckplatte 44 und das
Distanzstück 39 auf den Lagerblock 21 des bewegbaren Gesenks
übertragen wird, um die Gesenke während der jeweils
durchgeführten Schmiedevorgänge in der geschlossenen
Stellung zu halten. Die aktuelle Ausbildung des Werkstücks
erfolgt durch ein Stempelbetätigungselement 47, welches sich
an seinem vorderen Ende zu einem Stempel 47 a erstreckt,
welches wiederum in das bewegbare Gesenk 19 erstreckt und an
seinem hinteren Ende mittels einer Nase 48 an den Schlitten
14 in Eingriff ist, wenn sich der Schlitten seiner vorderen
Totpunkt-Stellung nähert. Die Wirkung des Stempels besteht
darin, das Werkstück in dem geschlossenen Gesenkhohlraum 22
zu stauchen und dieses dann dazu zu bringen, die Gestalt des
Gesenkhohlraumes anzunehmen.
Im folgenden wird auf die Fig. 2 und 3 bezug genommen,
welche die Ausgestaltung des Betätigungsmechanismus in
vergrößertem Maßstab und im Detail darstellen. In diesen
Figuren sind die Gesenke jeweils in der geschlossenen
Stellung dargestellt, wobei die Stempelanordnung 47 sich in
der vorderen Totpunkt-Stellung entsprechend dem Ende des
Schmiedevorgangs befindet. In dieser geschlossenen Stellung
erstreckt sich das feststehende Gesenk 17 um einen geringen
Betrag in die Gesenkausnehmung des Lagerblocks 21 für das
bewegbare Gesenk und stellt somit eine exakte Fluchtung
zwischen den beiden Gesenken 17 und 19 sicher.
Der Lagerblock 21 des bewegbaren Gesenks ist an einem Paar
von Verschiebebolzen 48 gelagert, welche sich durch
Bohrungen 49 in der Gesenkgrundplatte 18 erstrecken und von
diesen geführt werden. Diese Bolzen erstrecken sich in die
vordere Fläche des Lagerblocks 21 des bewegbaren Gesenks und
bewirken eine Lagerung des bewegbaren Gesenks 19, wenn
dieses zwischen der offenen und der geschlossenen Stellung
vor und zurückbewegt wird. Weiterhin wird auf diese Weise
eine Anordnung geschaffen, um das bewegbare Gesenk in die
geöffnete Stellung zu bewegen. Die hinteren Enden der
Verschiebebolzen 48 sind mittels eines Preßsitzes mit den
Enden eines Riegels 51 verbunden, welcher an seiner hinteren
Seite mit dem vorderen Ende einer Betätigungsstange 52 in
Anlage bringbar ist. Diese Stange erstreckt sich zum
hinteren Teil der Maschine zu einem Joch 53, welches an
jeder Seite des Betätigungshebels über Schwenkbolzen 54 mit
dem unteren Ende des Auswerfhebels 27 verbunden ist. Das
hintere Ende der Betätigungsstange ist mit einem Gewinde
versehen, sodaß eine Einstellmutter 56 aufbringbar ist. Wenn
das untere Ende des Auswerfhebels 27 nach links bewegt wird,
so wie das in Fig. 3 dargestellt ist, bewirkt das Joch 53
wegen seines Eingriffs mit der Einstellmutter 56, daß die
Betätigungsstange 52 nach links bewegt wird, so wie dies in
der Fig. 3 gezeigt ist. Dies bewirkt wiederum, daß das
bewegbare Gesenk 19 in seine offene Stellung bewegt wird,
wenn das Distanzstück 39 vollständig von dem Lagerblock 21
für das bewegbare Gesenk wegbewegt wurde, sowie dies
nachfolgend noch im Detail beschrieben werden wird.
Um die Betätigungsstange 52 ist eine Druckfeder 57
angeordnet, welche gegen die Einstellmutter 56 an ihrem
hinteren Ende anliegt, sowie gegen einen Ring 58, der an
ihrem vorderen Ende angeordnet ist. Das vordere Ende des
Rings 58 befindet sich mit dem hinteren Ende einer Gabel 59
in Anlage (siehe Fig. 2), welche verschiebbar an der
Gesenkgrundplatte 18 gelagert ist. Die Gabel 59 ist mit
einer Stange 60 versehen, welche sich nach vorne erstreckt
und sich mit dem hinteren Ende eines Ausstoß- oder
Auswurfbolzens 62 in Anlage befindet. Der Auswurfbolzen 62
ist verschiebbar in dem feststehenden Gesenk 17 gelagert und
weist einen Kopf 63 auf, welcher gegen ein Abstandsstück 64
anliegt. Während des eigentlichen Schmiedevorganges bildet
das vordere Ende des Auswurfbolzens 62 einen Teil des
Gesenkhohlraumes 22 wobei Schmiedebelastungen, die auf das
vordere Ende aufgebracht werden, über das Abstandsstück 64
auf die Gesenkgrundplatte 18 übertragen werden, sodaß die
Schmiedekräfte nicht nach hinten auf die Gabel 59 übertragen
werden. Es wird jedoch auf die Gabel eine ausreichende Kraft
übertragen, um den Ring 58 um einen kleinen Betrag nach
hinten gegen die elastische Kraft der Druckfeder 57 zu
verschieben. Der Zweck dieser Verschiebung wird anschließend
noch im einzelnen erläutert.
Ein Paar von Druckfedern 66 erstrecken sich zwischen einer
an ihrem hinteren Ende angeordneten Lagerplatte 67 und den
an ihrem vorderen Ende angeordneten Lagerblock 21 für das
bewegbare Gesenk. Diese Federn drücken in elastischer Weise
das bewegbare Gesenk 19 in seine geschlossene Stellung.
Weiterhin erstreckt sich eine zentrisch angeordnete
Druckfeder 68 zwischen der Lagerplatte 67 und einer Schulter
69 des Stempelbetätigungelements 47 und drückt dieses
Element in elastischer Weise nach vorne in Richtung auf die
Gesenkfläche. Das vordere Ende des Stempelbetätigungs
elements 47 befindet sich mit dem hinteren Ende des
Arbeitsstempels 47 a in Anlage, welcher in einem an den
Lagerblock 21 für das bewegbare Gesenk gelagerten Lager 71
geführt ist.
Ein Satz von acht symmetrisch um die Druckplatte
angeordneter Druckfedern 72 bewirkt über Bolzen 73, daß die
Druckplatte 41 nach links (siehe Fig. 1 und 2) in eine
Rückziehrichtung bewegt wird. In den Fig. 1 und 2 wurde
eine der Druckfedern 72 und einer der Bolzen aus ihrer
wahren Stellung in die Ebene des Schnittes der Fig. 1 und
2 bewegt, um die Darstellung zu erleichtern. Diese Federn
und Bolzen sind jedoch paarweise um den Umfang der
Druckplatte 41 angeordnet, so wie dies in Fig. 5
dargestellt ist. Die Federn 72 und die Bolzen 73 bewirken
ein Zurückziehen der Druckplatte in eine hintere Stellung,
wenn der Druck in den Zylindern 43 vermindert wird, um zu
ermöglichen, daß die Druckplatte zum Verklammern der Gesenke
in der geschlossenen Stellung nach vorne oder in eine
ausgestreckte Stellung bewegt werden kann, wenn
Hydraulikfluid unter Druck den Zylindern zugeführt wird.
Das Distanzstück 39 ist so ausgebildet, wie dies in Fig. 4
dargestellt ist und weist eine zentrische Ausnehmung 47 auf,
so daß das Distanzstück längs der Werkstück-Zuführungsröhre
38, Druckfeder 66 und dem Stempelbetätigungselement 47 ohne
störende Wechselwirkungen abgesenkt werden kann. Das
Distanzstück ermöglicht jedoch eine Lagerung für die
Übertragung der Verriegelungskraft von der Druckplatte auf
den Lagerblock 21 des bewegbaren Gesenks zu beiden Seiten
der Achse der Gesenke.
Das Überführungselement 37, welches am deutlichsten aus
Fig. 2 ersichtlich ist, weist ein Paar von
gegenüberliegenden Greiferfingern 76 auf, welche an ihren
unteren Enden so ausgeformt sind, daß eine Aufnahme und ein
Ergreifen der Werkstücke 77 möglich ist. Ein nicht
dargestelltes Nockensystem dient dem geringfügigen Spreizen
der Greiferfinger, wenn das Überführungselement vollständig
in die Werkstück-Aufnahmestellung, die in Fig. 2 gezeigt
ist, angehoben ist. In dieser Stellung werden die
Werkstücke 77 durch Schwerkrafteinfluß entlang der
Werkstück-Zuführungsröhre 38 nach unten und in die
angehobenen Greiferfinger überführt. Wenn das bewegbare
Gesenk zurückgezogen oder in die offene Stellung bewegt ist,
führt das Überführungselement ein Werkstück nach unten in
das Gesenkgebiet, wo es nachfolgend, wie unten beschrieben
wird, ergriffen wird und nachfolgend zu der Form des
Gesenkhohlraums 22 gestaucht wird. Weiterhin ist an dem
Überführungsmechanismus 37 ein pflugartiges
Abstreiferelement 78 gelagert, welches mit den fertigen
Werkstücken in Eingriff bringbar ist und sicherstellt, daß
das jeweilige Werkstück aus dem Gesenkgebiet entfernt wird.
In den Fig. 6a bis 6h werden die einzelnen
Betriebsschritte der erfindungsgemäßen Maschine im einzelnen
dargestellt. Fig. 6a zeigt einen Zustand, welcher
vorliegt, wenn der Schlitten die vordere Totpunkt-Stellung
erreicht hat und der Schmiedevorgang beendet ist. In den
Zeichnungen ist das Werkstück durchgehend schwarz
dargestellt, um dessen Stellung und Aussehen zu
verdeutlichen. In den Fig. 6a bis 6h wurde das
Überführungselement zum Zwecke der klareren Darstellung
weggelassen, ebenso wurde einer der Kolben 42 aus seiner
wahren Stellung herausbewegt, um den Betrieb der Maschine
besser erklären zu können. Weiterhin sind einige der
Strukturelemente nicht dargestellt, um auf diese Weise
ebenfalls die Darstellung zu verdeutlichen.
In Fig. 6a ist die Stellung verschiedener Elemente im
Zustand der Beendigung des Schmiedevorganges dargestellt,
bei welchem der Schlitten sich an der vorderen
Totpunkt-Stellung befindet, wodurch der Stempel 47a
vollständig in den Formhohlraum ausgefahren ist. Zu diesem
Punkt des Maschinenzyklus wurde ein Hydraulikdruck auf die
Zylinder 43 aufgebracht und eine Gesenkverklammerungskraft
von den Kolben 42 hervorgerufen und über die Druckplatte 41
und das Distanzstück 39 auf den Lagerblock 21 des bewegbaren
Gesenks übertragen. Die Tatsache, daß in den Zylindern ein
Druck herrscht, ist durch die Pfeile 43a angedeutet.
Beispielsweise kann eine derartige Verklammerungskraft in
der Größenordnung von 700 000 pounds liegen. Die Gesenke
sind somit mit einer ausreichenden Kraft geschlossen
gehalten, um alle durch das Schmieden hervorgerufene Kräfte,
die zu einer Trennung zwischen den Gesenken führen würden zu
überwinden. Auf diese Weise wird ein sehr genau ausgeformtes
Teil hergestellt.
Die Schmiedekraft wird auf den Auswurfbolzen 62 übertragen,
wodurch bewirkt wird, daß sich dieser ausbaucht. Bevor
jedoch wirklich eine Ausbauchung auftritt, bewirken die
Kräfte über die Gabel 59 eine Bewegung des Rings 58 gegen
die Wirkung der Feder 57 nach hinten entlang der
Betätigungsstange 52 und zwar um einen geringen Weg, welcher
üblicherweise in der Größenordnung von 1/32 inch (0,79 mm)
liegt. Zu diesem Zeitpunkt des Arbeitszyklus wurde das
nachfolgende Werkstück 77 durch die Zuführungsröhre 38
bewegt und ist zwischen den Überführungsgreifern angeordnet,
welche in den Fig. 6a bis 6h nicht dargestellt sind.
Sobald der Schlitten 14 seine vordere Totpunkt-Stellung
passiert hat und beginnt, sich zurückzuziehen, wird der
Hydraulikdruck von den Zylindern 43 abgelassen. Das ist der
Zustand, der in Fig. 6b dargestellt ist. Dies ermöglicht,
daß die Haltefedern 73 für die Druckplatte (in Fig. 2
dargestellt) die Druckplatte 41 um einen geringen Weg
zurückziehen. Weiterhin ermöglicht dies, daß die Feder 58
die Gabel 59 bewegt, wodurch wiederum der Auswerfbolzen 62
in einer nach vorwärts gerichteten Richtung um ungefähr 1/32
inch (0,79 mm) bewegt wird, um das fertige Werkstück von dem
feststehenden Gesenk 17 um einen geringen Betrag abzuheben.
Die Kraft der Feder 57 ist so ausgewählt, daß sie größer
ist, als die Summe der Kräfte der Federn 66, sodaß die
beschriebene Wirkung auftreten kann. Die Freiräume, welche
in der Druckplatte 41 und in dem Distanzstück 39 vorgesehen
sind, sind so ausgewählt, daß diese geringe Bewegung möglich
wird. Da das fertige Werkstück von dem feststehenden Gesenk
17 um einen geringen Betrag, und zwar direkt nachdem der
Schmiedevorgang beendet wurde, angehoben wird, wird die
Wärmeübertragung von dem erwärmten Werkstück auf das
feststehende Gesenk 17 minimiert, wodurch die Temperatur
des feststehenden Gesenks nicht übermäßig hoch wird. Auf
diese Weise läßt sich eine verbesserte Lebensdauer erzielen.
Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Warm- oder
Heißschmiedevorgänge durchgeführt werden.
Der Betrag der Längserstreckung des Ringes 58 mittels der
Feder 47 ist jedoch durch den Eingriff des Ringes mit dem
Kopf der Betätigungsstange 52 begrenzt, sodaß das bewegbare
Gesenk nicht weiter in verklammerndem Kontakt mit dem
Distanzstück 39 verbleibt. Das Distanzstück 39 kann somit
ohne Behinderung von seiner Verklammerungsstellung (Fig. 6b)
zu der in Fig. 6c dargestellten zurückgezogenen
Position angehoben werden. Die Einstellmutter 56, welche in
Fig. 3 dargestellt ist, ermöglicht ein präzises Einstellen
des Betrages der Bewegung des Lagerblocks 21 des bewegbaren
Gesenks, welche durch die Feder 57 hervorgerufen wird, um
sicherzustellen, daß ein geringfügiges Zurückziehen der
Druckplatte 41 die Kräfte auf das Distanzstück freigibt, um
dessen leichte Entfernung zu ermöglichen. Es soll jedoch
erwähnt werden, daß der Kolbenhub sehr gering ist. Folgich
ist die Strömungsmenge an Hydraulikfluid, die zwischen der
herausgeschobenen Position des Kolbens und der
zurückgezogenen Kolbenposition erforderlich ist, sehr
gering.
Sobald das Distanzstück 39 von dem Lagerblock 21 des
bewegbaren Gesenks restlich entfernt wurde, kann das
bewegbare Gesenk über eine wesentliche Strecke, in seine
geöffnete Stellung, die in Fig. 6 d gezeigt ist, bewegt
verden. Diese Bewegung wird durch eine Längsverschiebung
oder Erstreckung der Betätigungsstange 52 hervorgerufen,
welche wiederum über den Auswerfhebel 27, der in Fig. 1
dargestellt ist, verursacht wird. Eine Längsverschiebung der
Betätigungsstange 52 wirkt über den Riegel 51, um die
Verschiebebolzen 48 nach vorne gegen die Wirkung der Federn
66 zu schieben und bewegt das bewegbare Gesenk in die
vollständig geöffnete Stellung. Es ist zu erwähnen, daß die
Bewegung des bewegbaren Gesenks zwischen der in Fig. 6c
gezeigten im wesentlichen geschlossenen Stellung der
Stellung gemäß 6d wesentlich größer ist, als der Betrag der
Bewegung der Kolben 42. Diese Vorwärtsbewegung der
Betätigungsstange 52 erlaubt, daß die Feder 57 den Ring 58
und die Gabel nach vorne bewegt, um zu bewirken, daß der
Auswurfbolzen 62 das fertige Werkstück 77 a von den Gesenken
auswirft. Weiterhin bewirkt die Wirkung der Feder 68, daß
der Stempel 47 a um einen geringen Betrag bezüglich des
Lagerblocks des bewegbaren Gesenks nach vorne bewegt wird,
um sicherzustellen, daß das fertige Werkstück aus dem
bewegbaren Gesenk 19 ausgestoßen wird. Die Bewegung des
Stempels relativ zu dem bewegbaren Gesenk ist begrenzt durch
einen Eingriff des Kopfes 47b mit dem Lagerblock 21 des
bewegbaren Gesenks.
Wenn sich das bewegbare Gesenk in Richtung auf die in Fig.
6d gezeigte, vollständig geöffnete Stellung bewegt,
erstreckt sich das Überführungselement zwischen den Gesenken
nach unten, wodurch das in Fig. 2 gezeigte flugartige
Abstreiferelement 78 in Anlage gegen das fertige Werkstück
77 a kommt, falls dieses an dem Auswerfbolzen 62 verbleibt,
um sicherzustellen, daß das fertige Werkstück aus dem
Gesenkbereich entfernt wird. Gleichzeitig bewegt das
Überführungselement ein nachfolgendes Werkstück 77b in
fluchtende Ausrichtung zu den Gesenken. Dies ist der
Zustand, der in Fig. 6 d dargestellt ist.
Sobald das nachfolgende Werkstück 77b exakt im Zentrum der
Bearbeitungsstation angeordnet ist, zieht sich die
Betätigungsstange 52 um einen geringen Betrag zurück,
wodurch die Federn 66 den Lagerblock des bewegbaren Gesenks
um einen geringen Betrag nach vorne bewegen können. Dies
ermöglicht, daß der Stempel 47a ebenfalls nach vorne in
Anlage gegen das Ende des nachfolgenden Werkstückes 77 b
bewegt wird. Während der Verschiebung der Betätigungsstange
52 baucht sich der Auswerfbolzen 62 aus, wobei die
Vorwärtsbewegung der Gabel 59 mit der Betätigungsstange 52
begrenzt wird und wodurch bewirkt wird, daß der Ring 58 die
Feder 57 zusammendrückt. Wenn deshalb
die Betätigungsstange 52 beginnt, sich zurückzuziehen, hält
die Feder 57 den Auswerfbolzen 62 vorne, sodaß eine
Vorwärtsbewegung des Lagerblocks 21 des bewegbaren Gesenks
und des Stempel 47a bewirkt, daß das nachfolgende Werkstück
77b zwischen dem Stempel 47a und dem Auswerfbolzen 62
ergriffen wird. Dies ist der Zustand, der in Fig. 6e
dargestellt ist. Da das nachfolgende Werkstück 77b nunmehr
gelagert ist, kann das Überführungselement von den Gesenken
zurückgezogen werden.
Nachdem das Überführungselement von den Gesenken wegbewegt
wurde, ermöglicht ein weiteres Zurückziehen der
Betätigungsstange 52 eine Bewegung des Lagerblocks des
bewegbaren Gesenks mittels der Federn 66 in die geschlossene
Stellung, welche in Fig. 6f gezeigt ist. Auch hier wird
die eigentliche Bewegung des Lagerblocks 21 des bewegbaren
Gesenks in die vollständig geschlossene Stellung mechanisch
durch die Bewegung der Betätigungsstange 52 gesteuert.
Sobald das bewegbare Gesenk in die Fig. 6f gezeigte
geschlossene Stellung bewegt wurde, wird das Distanzstück 39
in seine Betriebsstellung zwischen die rückwärtige Seite des
Lagerblocks 21 des bewegbaren Gesenks und die Druckplatte 41
abgesenkt. Dies ist die Betriebsstellung, welche in Fig. 6
g dargestellt ist. Mit Beendigung der Absenkung des
Distanzstücks 39 werden die Zylinder 43 wiederum mit Druck
beaufschlagt, um die Kolben 42 über einen geringen Weg nach
vorne zu bewegen, sodaß eine Verklammerungskraft über die
Druckplatte 41 das Distanzstück 39 übertragen wird, wodurch
die Gesenke geschlossen werden, und zwar unter einer sehr
hohen Kraft, welche für den nächsten Schmiedevorgang
geeignet ist. Dies ist der Zustand, der in Fig. 6h
dargestellt ist. Die Vorwärtsbewegung des Schlittens 14
bewirkt daraufhin, daß der Stempel 47a vorgefahren und der
nachfolgende Rohling in den Gesenkhohlraum gestaucht wird.
Weiterhin wird bewirkt, daß die verschiedenen
Betriebs-Bauteile jeweils in die Stellung zurückbewegt
werden, die in Fig. 6a gezeigt ist. Somit ist ein
vollständiger Betriebszyklus abgelaufen.
Da der Hub der Kolben 42 sehr gering ist, wird die Menge an
druckbeaufschlagtem Hydraulikfluid, welches erforderlich
ist, um die Verklammerungskräfte aufzubringen, minimiert.
Folgedessen braucht die Pumpe keine große Pumpkapazität
aufweisen. Weiterhin wird der Energieverbrauch, der zum
Verklammern und Freigeben der Gesenke erforderlich ist,
minimiert. Weiterhin wird die Erwärmung des Hydraulikfluids
durch die Pumpwirkung minimiert. Auf diese Weise kann auf
große Kühleinrichtungen für das Hydraulikfluid verzichtet
werden. Weiterhin ermöglicht diese Ausgestaltung, bei
welcher die Menge an Hydraulikfluid zum Verklammern sehr
gering ist, eine wesentliche Erhöhung der
Zyklusgeschwindigkeit der Maschine.
Alle diese vielfältigen Funktionen, mit Ausnahme der
Verklammerung des Gesenkes, welche hydraulisch erfolgt,
werden mechanisch betätigt. Deshalb können hohe
Zyklusgeschwindigkeiten und ein hoher Ausstoß erreicht
werden. Beispielsweise kann eine erfindungsgemäße Maschine
mit einer Zykluszahl von zwischen 60 und 100 Zyklen
betrieben werden. Die erfindungsgemäße Schmiedemaschine
vereint somit die vorteilhaftesten Merkmale sowohl
mechanisch als auch hydraulisch angetriebener Systeme.
Weiterhin werden das Öffnen und Schließen der Gesenke, das
Ausstoßen des fertigen Werkstücks und das Greifen des
nachfolgenden Werkstücks ausschließlich durch den
Auswerfhebel gesteuert, und zwar durch die Einwirkung der
Betätigungsstange 52 und der Feder 57. Durch Kombination der
Steuerung einer großen Anzahl von Funktionen in einer
einzigen Betätigungsstange wird der Gesamtmechanismus der
Maschine wesentlicht vereinfacht. Weiterhin ermöglicht die
Verwendung einfacher Druckfedern, welche im Betrieb sehr
zuverlässig sind und keinen Ermüdungserscheinungen oder
ähnlichem unterliegen, die Betätigung verschiedener Elemente
des Systems mittels eines einzigen Antriebs einer
Betätigungsstange, und zwar auch unter hohen Betriebsge
schwindigkeiten. Folglich werden Wartungsprobleme minimiert
und es wird ein in hohem Maße zuverlässiger Betrieb
ermöglicht.
Die Erfindung ist nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel
beschränkt, vielmehr ergeben sich für den Fachmann im Rahmen
der Erfindung vielfältige Abwandlungsmöglichkeiten.
Claims (25)
1. Schmiedemaschine mit geschlossenem Gesenk,
gekennzeichnet durch ein Paar von Gesenken (17, 19), welche
relativ zueinander zwischen einer geschlossenen Stellung, in
welcher sie zur Ausbildung eines geschlossenen Gesenk
hohlraums (22) zusammenwirken und einer offenen Stellung, in
welcher fertige Werkstücke (77) entfernbar und unbearbeitete
Werkstücke (77) zwischen den Gesenken (17, 19) Positio
nierbar sind relativ zueinander bewegbar sind, eine
mechanische Antriebseinrichtung zum Öffnen und Schließen der
Gesenke (17, 19) und zum Stauchen eines unbearbeiteten
Werkstücks (77) in dem Gesenkhohlraum (22) und eine
Fluidruck-betätigbare Verklammerungseinrichtung, welche zur
Verklammerung der Gesenke (17, 19), nachdem diese geschlos
sen wurden, in der geschlossenen Stellung mit einer aus
reichenden Kraft zur Überwindung von Umformkräften, welche
trennend auf die Gesenke (17, 19) einwirken, betätigbar ist.
2. Schmiedemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
deß die Fluiddruck-betätigbare Verklammerungseinrichtung ein
Druckverklammerungselement umfaßt, welches zwischen einer
Verklammerungsstellung und einer Freigabestellung bewegbar
ist, wobei das Verklammerungselement zwischen der
Verklammerungsstellung und der Freigabestellung über einen
Weg, welcher wesentlich kleiner ist, als der Bewegungsweg
der Gesenke (17, 19) zwischen der geschlossenen Stellung und
der offenen Stellung bewegbar ist.
3. Schmiedemaschine nach anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest eines (19) der Gesenke über
eine wesentliche Entfernung zwischen der geschlossenen
Stellung und der offenen Stellung bewegbar ist und daß eine
Distanzeinrichtung 39 zwischen einer Verriegelungsstellung
und einer Freigabestellung bewegbar ist, wobei die
Distanzeinrichtung 39 zur Verhinderung einer Bewegung des
einen Gesenks (19) aus seiner geschlossenen Stellung, wenn
die Distanzeinrichtung (39) sich in der
Verriegelungsstellung befindet und zur Ermöglichung einer
Bewegung des einen Gesenks (19) in seine offene Stellung,
wenn die Distanzvorrichtung (39) sich in der
Freigabestellung befindet, ausgebildet ist.
4. Schmiedemaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das eine Gesenk (19) in Form eines bewegbaren Gesenks
und das andere Gesenk (17) in Form eines feststehenden
Gesenks ausgebildet sind.
5. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Distanzeinrichtung (39) in
Form eines Distanzstücks ausgebildet ist, welches zwischen
dem bewegbaren Gesenk (19) und der Verklammerungseinrichtung
angeordnet ist, wenn sich die Distanzeinrichtung (39) in der
Verriegelungsstellung befindet, wobei das Distanzstück eine
Übertragung der Verklammerungskraft von der
Verklammerungseinrichtung auf das bewegbare Gesenk (19)
ermöglicht.
6. Schmiedemaschine, nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Verklammerungselement
zumindest zum Teil in Form einer Kolbeneinrichtung (42), die
bewegbar in einer Zylindereinrichtung (43) angeordnet ist,
ausgebildet ist.
7. Schmiedemaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kolbeneinrichtung (42) mehrere Kolben umfaßt, welche
symmetrisch um die Gesenke (17, 19) angeordnet sind.
8. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die mechanische
Antriebseinrichtung ein Werkzeug (47 a) umfaßt, welches zum
Stauchen eines Werkstücks (77) in den Gesenkhohlraum (22)
bewegbar ist, sowie einen Kurbelwellen- und
Kurbelstangen-Antrieb für das Werkzeug (47 a).
9. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verklammerungseinrichtung
nach dem Stauchen des Werkstücks (77) freigebbar ist und daß
eine Freigabeeinrichtung vorgesehen ist zur Bewegung des
gestauchten Werkstücks (77) von zumindest einem der Gesenke
(17, 19) weg zur Begrenzung einer Wärmeübertrag von dem
Werkstück (77) auf eines der Gesenke (17, 19).
10. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Abstandsstück (64) zwischen
der Verklammerungseinrichtung und den Gesenken (17, 19)
angeordnet ist, wenn das Werkstück (77) gestaucht wird und
daß ein ausreichender Zwischenraum zur Ermöglichung der
Bewegung durch die Freigabeeinrichtung, wenn die
Verklammerungseinrichtung freigegeben wird, vorgesehen ist.
11. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die druckfluid-betätigbare
Verklammerungseinrichtung mittels eines Hydraulikfluids
betätigbar ist.
12. Schmiedemaschine mit geschlossenem Gesenk,
gekennzeichnet durch einen Rahmen (10), ein feststehendes
Gesenk (17) an dem Rahmen (10) und ein bewegbares Gesenk
(19), welches zwischen einer geschlossenen Stellung, in
welcher es sich in Eingriff mit dem feststehenden Gesenk
(17) befindet und einer offenen Stellung, in welcheres einen
Abstand zu dem feststehenden Gesenk (17) aufweist, bewegbar
ist, wobei die Gesenke (17, 19) im geschlossenen Zustand
einen Gesenkhohlraum (22) ausbilden, eine mechanische
Antriebseinrichtung, welche mit dem bewegbaren Gesenk (19)
verbunden ist und mit welcher eine Bewegung des Gesenks (19)
zwischen der offenen und der geschlossenen Stellung
durchführbar ist, eine Abstandseinrichtung (39), welche
zwischen einer Verriegelungsstellung und einer
Freigabestellung bewegbar ist und eine Hydraulikkraft-
Einrichtung zur Aufbringung einer Kraft, welche durch die
Abstandseinrichtung (39) zum Halten des bewegbaren Gesenks
(19) in der geschlossenen Stellung, wenn die
Distanzeinrichtung (39) sich in der geschlossenen Stellung
befindet, aufbringbar ist, wobei eine Bewegung der
Abstandseinrichtung (39) in die Freigabestellung eine
Bewegung des bewegbaren Gesenks (19) in die offene Stellung
ohne Beeinträchtigung durch die Hydraulikkraft-Einrichtung
ermöglicht und eine Schmiedeeinrichtung zur Bewirkung eines
Materialflusses in den Gesenkhohlraum (22), während das
bewegbare Gesenk (19) durch die Hydraulikkraft-Einrichtung
geschlossen gehalten wird.
13. Schmiedemaschine nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hydraulikkraft-Einrichtung mehrere
Kolben (42) umfaßt, welche symmetrisch um die Gesenke (17,
19) angeordnet sind und welche zur Aufbringung eines Druckes
gegen eine Druckplatte (41) ausgebildet sind, welche
wiederum zur Verklammerung der Gesenke (17, 19) in der
geschlossenen Stellung gegen die Abstandseinrichtung (39) in
Druckanlage bringbar ist.
14. Schmiedemaschine nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die mechanische Antriebseinrichtung ein
vorschiebbares und zurückziehbares Betätigungselement (52)
umfaßt, welches in der vorgeschobenen Stellung betätigbar
ist, um das bewegbare Gesenk (19) in einer offenen Stellung
zu bewegen und daß eine erste Federeinrichtung (66) zur
Bewegung des bewegbaren Gesenks (19) in die geschlossene
Stellung, wenn das Betätigungselement (52) zurückgezogen
ist, vorgesehen ist.
15. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Auswerfer (62) zum Auswerfen
fertiger Werkstücke (77) aus dem feststehenden Gesenk (17)
vorgesehen ist, sowie eine zweite Federeinrichtung (55) zum
Vorspannen des Auswerfers in eine Richtung, in welcher
dieser zum Auswerfen fertiger Werkstücke (77) aus dem
feststehenden Gesenk (17) geeignet angeordnet ist.
16. Schmiedemaschine nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Federeinrichtung (57) eine
größere Kraft aufbringt, als die erste Federeinrichtung (66)
und im Speziellen zum Auswerfen eines fertigen Werkstücks
(77) geeignet ist, wenn die hydraulische Verklammerungs
einrichtung freigegeben ist.
17. Schmiedemaschine nach Anspruch 15 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Federeinrichtung (57) an dem
Betätigungselelment (52) gelagert ist und daß das
Betätigungselement (52) ein Vorschieben des Auswerfers (62)
durch die zweite Federeinrichtung (57) verhindert, wenn die
hydraulische Verklammerungseinrichtung freigegeben ist.
18. Schmiedemaschine mit geschlossenem Gesenk,
gekennzeichnet durch ein feststehendes Gesenk (17), ein
bewegbares Gesenk (19), welches zwischen einer geschlossenen
Stellung, in welcher die Gesenke (17, 19) zur Ausbildung
eines geschlossenen Gesenkhohlraumes (22) zusammenwirken und
einer offenen Stellung, in welcher fertige Werkstücke (77)
entfernbar und unbearbeitete Werkstücke (77) zur Bearbeitung
in dem Gesenkhohlraum (22) angeordnet werden können,
bewegbar ist, einen Auswerfer (62), welcher in das
feststehende Gesenk (17) zum Auswerfen fertiger Werkstücke
(77) aus diesem hervorsteht, ein Werkzeug (47 a), welches in
das bewegbare Gesenk (19) zum Stauchen von Werkstücken in
dem Gesenkhohlraum (22) vorsteht, ein Betätigungselement
(52), welches zur Bewegung des bewegbaren Gesenks (19)
zwischen der offenen und der geschlossenen Stellung mit dem
bewegbaren Gesenk (19) verbunden ist, einen hin- und
herbewegbaren Schlitten (14) zur Bewegung des Werkzeugs (47 a)
in Richtung auf den Gesenkhohlraum (22) zur Bewirkung
eines Stauchens des Werkstückes (77) in dem Gesenkhohlraum
(22), eine Auswurffeder (77) zur Vorspannung des Auswerfers
(62) in Auswurfrichtung und eine Verklammerungseinrichtung
zur Verhinderung einer Bewegung des bewegbaren Gesenks (19)
von der geschlossenen Stellung, während das Werkzeug (47 a)
stauchend mit einem Werkstück (77) in Eingriff ist.
19. Schmiedemaschine nach Anspruch 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Verklammerungseinrichtung zur Freigabe des
bewegbaren Gesenks (19) nach dem Stauchen eines Werkstücks
(77) in dem Gesenkhohlraum (22) ausgebildet ist und daß die
Auswurffeder (57) zur Bewegung des Auswerfers (62) zumindest
zum teilweisen Auswerfen des Werkstücks (77) aus dem
feststehenden Gesenk (17), nach dem die
Verklammerungseinrichtung freigegeben ist, ausgebildet ist.
20. Schmiedemaschine nach Anspruch 18 oder 19, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Gesenkschließfedereinrichtung (66)
zur Vorspannung des bewegbaren Gesenks (19) in Richtung auf
dessen geschlossene Stellung vorgesehen ist und daß die
Auswurffeder (57) zur Aufbringung einer größeren Kraft als
die Schließfedereinrichtung (66) und zur Bewegung des
bewegbaren Gesenks (19) in seine offene Stellung, wenn die
Verklammerungseinrichtung freigegeben ist, ausgebildet ist.
21. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 18 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Werkzeugfedereinrichtung
(68) zur Vorspannung des Werkzeugs (47 a) in einer Richtung
auf das feststehende Gesenk (17) vorgesehen ist, wobei die
Werkzeugfeder-Einrichtung (68) und die Auswurffeder-
Einrichtung (57) ein Ergreifen eines unbearbeiteten
Werkstücks (77) und eine Positionierung des
selben zwischen den Gesenken (17, 19) durch den Auswerfer
(62) und das Werkzeug (47 a) beim Schließen der Gesenke (17,
19) bewirken.
22. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 18 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Überführungselement (37) zur
Anordnung eines nicht bearbeiteten Werkstücks (77) zwischen
dem Werkzeug (47 a) und dem Auswerfer (62), während die
Gesenke (17, 19) offen sind, vorgesehen ist.
23. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 18 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die zeitliche Abstimmung des
Öffnens und Schließens der Gesenke (17, 19) und die
Betätigung des Auswerfers (62) mittels des Betätigungs
elements (52) steuerbar sind.
24. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 18 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Distanzstück (39) zwischen
der Verklammerungseinrichtung und dem bewegbaren Gesenk (19)
während des Stauchens eines Werkstücks (77) in dem
Gesenkhohlraum (22) angeordnet ist, wobei das Distanzstück
(39) den erforderlichen Hub der Verklammerungs-Einrichtung
reduziert.
25. Schmiedemaschine nach einem der Ansprüche 18-24,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verklammerungs-Einrichtung
mittels druckbeaufschlagtem Fluid betätigbar ist.
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