DE3804913C2 - - Google Patents
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- DE3804913C2 DE3804913C2 DE3804913A DE3804913A DE3804913C2 DE 3804913 C2 DE3804913 C2 DE 3804913C2 DE 3804913 A DE3804913 A DE 3804913A DE 3804913 A DE3804913 A DE 3804913A DE 3804913 C2 DE3804913 C2 DE 3804913C2
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B21—MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
- B21F—WORKING OR PROCESSING OF METAL WIRE
- B21F3/00—Coiling wire into particular forms
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- Engineering & Computer Science (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Wire Processing (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur präzisen, ausschußarmen
großzahligen Herstellung von Schraubenfedern einer bestimmten,
vorgebbaren Sollänge gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung eines derartigen Verfahrens
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 4.
Aus der Druckschrift DE-Z. Draht 1982, Nr. 5, Seite 301, ist
bereits ein Verfahren der eingangs genannten Art bekannt, bei
dem ein üblicher Regelkreis mit Standardregelelementen verwendet
wird. Bei der Durchführung derartiger Schraubenfederherstellungsverfahren
hat sich nun herausgestellt, daß die übliche
Nachregelung verbesserungsbedürftig ist, weil sie u. a. sich ändernde
Federdrahtelastizitäten nicht in einem Umfang berücksichtigt,
daß unnötiger Ausschuß vermieden wird. Besonders bei Massenherstellungen
derartiger Schraubenfedern ist man jedoch bestrebt,
die Fabrikationspräzision durch Verifizierung engerer Toleranzbereiche
bei gleichzeitiger Verringerung der Ausschußquote zu
erhöhen.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
und eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung im Hinblick
auf eine Ausschußverminderung bei hoher Produktionsgeschwindigkeit
zu verbessern.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe verfahrensseitig durch die im kennzeichnenden Teil des
Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale und vorrichtungsseitig
durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 4 angegebenen Merkmale
gelöst.
Bevorzugte weitere Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind in den Patentansprüchen 2 und 3 gekennzeichnet,
während bevorzugte weitere Ausgestaltungen der Vorrichtung in
den Patentansprüchen 5 bis 8 angegeben sind.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird vorteilhaft der Verlauf
des Nachregelsignals abhängig von einer optimierten Kontrollvariablen
(C) vor Beginn der eigentlichen Schraubenfederherstellung
festgelegt, wobei die Kontrollvariable in günstiger Weise
unter Berücksichtigung der Bewertung der Verteilung von Längenunterschieden
relativ zu den Sollängen der Schraubenfedern
während Federprobeherstellungen bestimmt wird und danach
die Schraubenfederherstellung unter Berücksichtigung des dementsprechend
festgelegten Nachregelungssignalverlaufs durchgeführt
wird.
In vorteilhafter Weise können durch diese Maßnahmen die Präzision
der hergestellten Schraubenfedern deutlich erhöht und die
Ausschußquoten sowie die Herstellungskosten bei einer außerordentlich
hohen Produktionsgeschwindigkeit wirksam gesenkt werden.
Das vorteilhafte erfindungsgemäße Verfahren und die zugehörige
Vorrichtung unterscheiden sich deutlich von einem Federherstellungsverfahren,
das in der DE-Z. Draht 1980, Nr. 1, Seite 44,
offenbart ist. Dort wird zur Verminderung der Ausschußquote ein
völlig anderer Weg aufgezeigt, bei dem die Steigungsverstellung
bei der Herstellung der Schraubenfeder über einen Stellmotor
derart gewählt wird, daß die Nachregelung bereits beginnt, wenn
die fertiggewundene Feder noch innerhalb des Sortiertoleranzbereichs
liegt.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind dem nachfolgenden
Beschreibungsteil zu entnehmen, in dem die Erfindung unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, in denen dieselben
Bezugszeichen gleiche oder ähnliche Teile in den gesamten
Figuren bezeichnen, näher erläutert wird. Es zeigt
Fig. 1 ein Blockdiagramm einer Schraubenfederherstellungsvorrichtung
gemäß einer Ausbildungsform der dargestellten Erfindung;
Fig. 2(A) und 2(B)
Ansichten zur Beschreibung des Prinzips der Schraubenfederherstellung
bei der dargestellten Ausbildungsform;
Fig. 3 ein Schaltungsschema, das ein Beispiel eines elektrischen
Schaltkreises zur Realisierung einer Längenunterschieds-Ermittlungseinrichtung
gemäß der Ausbildungsform darstellt;
Fig. 4 eine Schnittansicht, die einen Sortierer gemäß der
Ausbildungsform darstellt;
Fig. 5(A), (B) und Fig. 6(A), (B)
graphische Darstellungen, die zur Zeit der Federherstellung
den Zusammenhang zwischen Streuung und dessen
Häufigkeit zeigen, wenn eine Kontrollvariable gemäß der
Ausbildungsform variiert wird;
Fig. 7(A), (B)
Fließdiagramme, die die von einer CPU in der Ausbildungsform
durchgeführte Verarbeitung veranschaulichen;
Fig. 8(A), (B)
Fließdiagramme, die die von der CPU ausgeführte
Verarbeitung beim Herstellen von Probestücken gemäß der
Ausbildungsform veranschaulichen; und
Fig. 9 eine Ansicht, die ein Beispiel für den Zusammenhang
zwischen Akzeptanzrate und Probeherstellung gemäß der
Ausbildungsform zeigt.
Das Blockdiagramm in Fig. 1 zeigt den Aufbau einer Federherstellungsvorrichtung
gemäß einer Ausbildungsform der Erfindung.
In dieser Figur bezeichnet die Bezugszahl 1 einen Mikroprozessor
(nachfolgend bezeichnet als "CPU") zur Kontrolle des Gesamtsystems
bzw. der Gesamtvorrichtung, in dem eine Verarbeitung gemäß
den in den Fig. 7 und 8 dargestellten Fließdiagrammen durchgeführt
wird. Das diesen Fließdiagrammen entsprechende Programm ist
in einem ROM 1a gespeichert. Ein RAM 1b wird als Arbeitsbereich
für die CPU 1 verwendet. Die Vorrichtung enthält ferner eine
Tastatur 2 für das Einstellen von Parametern (z. B. der zulässigen
Grenzen von Istlängen), die sich auf die Federherstellung
beziehen, eine Anzeigeeinheit 3 zur Wiedergabe verschiedenartiger
graphischer Darstellungen, die auf den Parametereinstellungen
oder den Istlängen von Federn beruhen, welche während der
Federherstellung gemessen werden, einen Drucker 4 für den Ausdruck der von
der Anzeigeeinheit 3 dargestellten graphischen Darstellungen,
eine Ermittlungseinrichtung 5 zur Ermittlung des
Längenunterschiedes zwischen einem Abschnitt 5a und dem entfernten
Ende einer Schraubenfeder, die durch eine Federherstellungseinrichtung 6
hergestellt worden ist, die detailliert unten beschrieben wird.
Genauer gesagt, arbeitet die Einrichtung 5 durch Abfühlen der
elektrostatischen Kapazität und kann durch den in Fig. 3
dargestellten Schaltkreis verwirklicht sein. Da nämlich die
elektrostatische Kapazität abhängig von dem Abstand zwischen dem
Ende einer Feder und dem Abschnitt 5a variiert, kann die
Kapazität eines veränderlichen Kondensators 55 in entsprechender
Weise zur Änderung gebracht werden. Wenn das Potential an den
Ausgängen A und B abgefühlt wird, kann die Kapazität des veränderlichen
Kondensators 55 berechnet werden, wodurch man
den Abstand zwischen dem Detektorabschnitt 5a und dem Ende
der Feder ermitteln kann. Die
Ladungskapazitäten der Kondensatoren 51, 52 und die Widerstandswerte
der Widerstände 53, 54 sind bekannt. Ein Wechselspannungsgenerator
56 erzeugt eine Spannnung von E sin ωt (0 ω < π ).
Wenn demgemäß die Einrichtung 5 in ihrer Zustellung fixiert
ist, kann man einen Längenunterschied ΔL bei der gewünschten
freien Länge L abfühlen bzw. ermitteln.
Die in Fig. 3 dargestellte Schaltung soll nur
als Beispiel dienen und die Erfindung ist darauf nicht
beschränkt.
Die CPU 1 bestimmt aus der Istlänge einer hergestellten
Feder, ob die Feder ein innerhalb zulässiger Grenzen akzeptables
Exemplar ist oder eine Länge besitzt, die länger oder kürzer als
zulässig ist. Ein Sortierer 7 empfängt von der CPU 1 Solenoid-Steuersignale
gemäß den Abfühl- bzw. Ermittlungsergebnissen und
spricht darauf durch Sortieren der Federn in solche, die innerhalb
der zulässigen Grenzen fallen, und solche an, die dies nicht tun.
Fig. 4 veranschaulicht den speziellen Aufbau des Sortierers 7.
Der Sortierer 7 enthält Verschlußklappen 73, 74, die durch
entsprechende Solenoide 71, 72 gedreht werden. Wenn die Pegel der
Solenoid Antriebssignale, die von der CPU 1 ausgegeben werden,
beide "0" sind, werden beide Verschlußklappen 73, 74 durch die
Wirkung von nicht dargestellten Federn in den Stellungen gehalten,
die durch ausgezogene Linien angedeutet sind.
Eine Schraubenfeder, deren Istlänge durch die Einrichtung 5 abgefühlt
worden ist, wird von einer Abtrenneinrichtung 27 abgetrennt
und fällt durch einen gemeinsamen Durchgang 70. Gleichzeitig gibt
die CPU 1 Signale für die Ansteuerung der Solenoide 71, 72 ab,
die auf der abgefühlten Istlänge basieren. Wenn beispielsweise
ermittelt worden ist, daß die Istlänge einer hergestellten
Feder zu kurz ist, um innerhalb der zulässigen Grenze zu
liegen, gibt die CPU 1 ein Signal ab, das nur das Solenoid 71
ansteuert. Daraufhin wird die Verschlußklappe 73 in die Stellung
gedreh, die in Fig. 4 durch die gestrichelte Linie 73′
dargestellt ist, wodurch die Feder, die in den gemeinsamen
Durchgang 70 fallengelassen worden ist, in einen Zweigdurchgang
76 abgelenkt wird.
Der Aufbau der Federherstellungseinrichtung 6 und deren Funktionsprinzip
wird nun im Zusammenhang mit den Fig. 1 und den
Fig. 2(A) und 2(B) beschrieben.
Ein erstes Zahnrad 26a und eine erste Zuführeinrichtung 20a sind
koaxial auf der Antriebswelle eines Motors 25 gelagert. Ein
zweites Zahnrad 26b kämmt mit dem ersten Zahnrad 26a. Eine zweite
Zuführeinrichtung 20b ist an dem zweiten Zahnrad 26b in koaxialer
Zuordnung zu diesem befestigt. Die erste und die zweite Zuführeinrichtung
20a, 20b spannen zwischen sich einen Draht 100 derart ein,
daß der Draht 100 in Zuordnung zu der Drehung der Einrichtungen 20a, 20b
zu einer Windeeinrichtung 22 ausgebbar ist. Genauer
gesagt, werden die erste und die zweite Zuführeinrichtung 20a, 20b
durch Drehen des Motors 25 im Uhrzeigersinn in Fig. 2(A)
veranlaßt, in die durch die Pfeile angedeuteten Richtungen zu
drehen, wodurch der Draht 100 über eine Führung 21 in Richtung
auf die Windeeinrichtung 22 zugeführt wird.
In der Oberfläche der Windeeinrichtung 22 ist eine Führungsnut
gebildet, an die das Ende des Drahtes 100 anschlägt. Die Nut ist
derart schräg gestellt, daß der an die Nut anstoßende Draht 100
zwangsläufig in Fig. 2(A) nach unten gebogen wird.
Zusätzlich zu dem Motor 25 ist ein Motor 32 vorgesehen. Der Motor
32 besitzt eine Antriebswelle, die jedesmal eine Umdrehung
vornimmt, wenn eine Feder hergestellt wird, und er ist für die
Windungssteigung der Feder verantwortlich. An die Antriebswelle des
Motors 32 ist eine Steuerscheibe 33 angebracht, die in Anlageberührung
mit einem Antriebselement 30 steht. Wenn die Steuerscheibe
33 eine Umdrehung durchführt, macht das Antriebselement 30 einen
Hub in einer Richtung, die die Zuführrichtung des Drahtes 100
kreuzt, während seine Eigendrehung um seine Längsachse durch eine Führung
31 begrenzt ist.
Eine Druckstange 29 ist in das Antriebselement 30 eingeschraubt
und vermag in dessen axialer Richtung eine freie hin- und
hergehende Bewegung vorzunehmen. Ein Steigungswerkzeug
23 ist auf das entfernte Ende der Stange 29 derart montiert, daß
es über eine Führung 28 ohne Drehung rückwärts und vorwärts
bewegt wird. Fig. 1 zeigt einen Abschnitt der Steuerscheibe 33
mit einem kleinen Durchmesser in Anlageberührung mit dem Antriebselement
30. In diesem Zustand befindet sich das Steigungswerkzeug
23 in einer Stellung, in der es nicht die Windungssteigung
der Feder formt. Wenn die Steuerscheibe 33 derart dreht, daß
die Stellung der von dem Antriebselement 30 kontaktierten
Steuerscheibe 33 sich von dem Abschnitt mit einem kleinen Durchmesser
zu einem Abschnitt mit einem großen Durchmesser ändert,
kreuzt das Steigungswerkzeug 23 allmählich die Bahn
des Drahtes 100 und drückt auf den durch
die Nut der Angriffsstelle 22 zusammengerollten Abschnitt des Drahtes, um dadurch die
oben erwähnte Windungssteigung zu bilden. Dieser Zustand ist in
den Fig. 2(A) und 2(B) gezeigt.
Unmittelbar nachdem der Draht 100 durch die Windeeinrichtung 22 fertiggebogen
worden ist, wird der Draht durch die Schneideeinrichtung
27 abgetrennt, die synchron mit einer Umdrehung des Motors 32
angesteuert wird.
Die Federwindungssteigung und die Istlänge der Feder, die
durch die Zahl der Windungen in der Feder bestimmt wird, kann
abhängig von der Umdrehungsgeschwindigkeit des Motors 32 relativ
zu der des Motors 25 vorherbestimmt werden. Nichtsdestotrotz
können Federn, die genau dieselbe Istlänge aufweisen, nicht
hergestellt werden. Der Grund liegt darin, daß sich, selbst wenn
das Steigungswerkzeug 23 um eine Größe Lp nach vorn
geschoben wird, wie in Fig. 2(B) gezeigt, die Elastizität des
Drahtes konstant ändert, wodurch die Federwindungssteigung P
schwankt und demgemäß nicht immer 2Lp ist. Demgemäß ist es
erforderlich, die Größe der axialen Verschiebung Lp des
Steigungswerkzeugs 23, die in Fig. 2(B) gezeigt ist, genau
einzustellen. Um die Größe der axialen Verschiebung Lp gemäß der
dargestellten Ausbildungsform fein einzustellen, wird die Stange
29 um ihre Achse gedreht, um den Wert zu ändern, um den die
Stange 29 in das angetriebene Element 30 eingesetzt ist, um
dadurch fein die Länge von dem Berührungspunkt zwischen dem
angetriebenen Element 30 und der Steuerscheibe 33 und dem
beabstandeten Ende des Steigungswerkzeugs 23
einzustellen.
Um dies zu erreichen, sind gemäß der dargestellten Ausbildungsform
ein Schneckenrad 36, ein Element 34, das an das Schneckenrad
36 angreift, und ein Schrittmotor 9 für das Drehen des Schneckenrades
36 vorgesehen. Der Zusammenhang zwischen diesen Elementen
wird nun beschrieben.
Das Schneckenrad 36, durch das die Stange 29 gleitend geführt
ist, und das sich gemeinsam mit der Stange 29 dreht, wird in
seiner axialen Bewegung durch das Eingriffselement 34 reguliert.
Mit dem Schneckenrad 36 kämmt eine Schnecke 37, die auf der
Antriebswelle des Schrittmotors 9 gelagert ist. Demgemäß kann
durch Drehen der Antriebswelle des Schrittmotors 9 um eine
erforderliche Größe in der gewünschten Richtung die Größe der
axialen Verschiebung l bzw. Lp des oben beschriebenen Steigungswerkzeugs
23 fein eingestellt werden. Der Schrittmotor 9 wird von
einer Ansteuerung 8 gesteuert, und die Richtung und die Größe
der Drehung der Schnecke 37 werden durch die CPU 1 kontrolliert.
Wichtig ist, wie eine Kontrollvariable für das Regeln der Größe
der axialen Verschiebung l bzw. Lp des Steigungswerkzeugs 23 zu
bestimmen ist.
Genauer gesagt wird, wenn eine Feder hergestellt wird, die eine
Länge ΔL besitzt, die größer als die einer Sollänge
L ist, eine Rückführgröße (= C × ΔL) berechnet, um die
Größe der axialen Verschiebung l bzw. Lp des Steigungswerkzeugs
zu verringern. Die Größe der axialen Verschiebung l bzw. Lp des
Steigungswerkzeugs 23 wird fein mittels Ansteuerung des Schrittmotors
9 um eine Größe eingestellt, die dem berechneten Wert
entspricht.
Es wird beispielsweise angenommen, daß die Kontrollvariable
C = 0,01 beträgt, und daß eine Feder
hergestellt worden ist, die eine Länge aufweist, die +0,05 mm
größer als die der Sollänge L ist. In diesem
Fall beträgt die Rückführgröße 5,0 × 10-4. Die Antriebswelle
des Schrittmotors 9 wird um eine Größe gedreht, die diesem Wert
entspricht, um die Länge von dem abgewendeten Ende des
Steigungswerkzeugs 23 zu dem Ende des angetriebenen Elements 30
zu verkürzen. Anders ausgedrückt, wird die Größe der axialen
Verschiebung l bzw. Lp des Steigungswerkzeugs 23 verringert. Wenn ΔL
negativ ist, wird die entsprechende Rückführgröße in
ähnlicher Weise berechnet, um die Größe des axialen Versatzes des
Steigungswerkzeugs 23 zu erhöhen.
Wenn jedoch die Elastizität des Drahtes 100 sich konstant ändert,
wie oben beschrieben, ist es unmöglich, eine Kontrollvariable C zu
bestimmen, die allen Faktoren genügt.
Demgemäß werden bei der dargestellten Ausbildungsform Stichprobenkenngrößen
gesammelt und analysiert, um eine optimale Kontrollvariable
C festzulegen, ehe eine Feder, die die
Sollänge L besitzt, hergestellt wird.
Die Einzelheiten der Verarbeitung werden nun beschrieben.
Zunächst werden N Federn unter Verwendung der Funktion eines
Ausgangswertes Co hergestellt. Dies wird
nachfolgend als "Probeherstellung" bezeichnet. Unterschiede
zwischen Sollängen, die während der Probeherstellung
abgefühlt werden, werden nacheinander in dem RAM 1b
gespeichert. Während dieses Betriebes wird der Sortierer 7 in
Abstimmung mit den abgefühlten Istlängen der Federn derart
angesteuert, daß durch die Probeherstellung hergestellte
akzeptierbare Federn nicht zum Ausschuß kommen.
Während oder nach dem Betrieb einer ersten Probeherstellung
werden eine Akzeptanzrate G, die auf einer Zahl n von Federn
innerhalb zulässiger Grenzen basiert, ein Durchschnittswert
von Unterschieden relativ zur Sollänge und
deren Standardabweichungswert σ berechnet.
Eine Durchschnittslänge kann anstelle des Durchschnittswerts
verwendet werden.
Die vorgenannten Werte werden gemäß den folgenden Gleichungen
berechnet:
G=n/N
Eine Kontrollvariable Ci, die sich auf die Probeherstellung von
dem weiteren (d. h. einem i-ten Probeherstellungsvorgang)
bezieht, ist ein Wert [= Co + ΔC × (i - 1)], den man erhält, indem
ΔC zu der Kontrollvariablen des unmittelbar vorangehenden
Probeherstellungsvorgangs hinzugefügt wird, und die drei oben erwähnten
Werte werden für jeden Vorgang berechnet. Wenn diese Probeherstellungsvorgänge
einer vorgegebenen Zahl m entsprechend oft durchgeführt
worden sind, wird bestimmt, welche Probeherstellung die besten Ergebnisse liefert, nämlich die
Probeherstellung, welche eine bestimmte Kontrollvariable verwendet.
Es werden Kriterien verwendet, um über die optimale Kontrollvariable
zu entscheiden. Bei der dargestellten Ausbildungsform wird
dies dadurch bestimmt, daß ein Gewichten bezüglich jeden Faktors
wie folgt durchgeführt wird:
Akzeptanzrate < Durchschnittswert < Standardabweichung.
Das bedeutet, daß, wenn die maximale Akzeptanzrate zum Zeitpunkt
eines i-ten Probeherstellungsvorgangs unter m Probeherstellungsvorgängen
erreicht worden ist, der Wert von Co + ΔC × (i - 1)
als die optimale Kontrollvariable bestimmt wird. Wenn zwei oder mehr
Bewerber für die optimale Akzeptanzrate vorhanden sind, wird die
Entscheidung auf der Basis eines zweiten Kriteriums, nämlich des
"Durchschnittswertes" getroffen. Falls die Bewerber unter
Verwendung des Durchschnittswertes nicht auf einen begrenzt
werden können, wird die Entscheidung basierend auf dem dritten
Kriterium, nämlich der "Standardabweichung" vorgenommen.
Bei der dargestellten Ausbildungsform ist die Zahl m der Probeherstellungsvorgänge
und die Zahl N der bei jeder Probeherstellung
hergestellten Federn spezifiziert. Falls jedoch die
gesammelten Stichprobenkenngrößen ihre Bedeutung bei zu kleinen Werten verlieren,
ist es erforderlich, daß m und N etwas
größer sind. Genau gesagt, sollte m einen Wert von mehreren
Zehnern und N einen Wert von mehreren Hundertern haben. Die
Einstellung des Ausgangswertes Co und des Schrittwertes
ΔC bei jedem Probeherstellungsvorgang ist ebenfalls
wichtig. Wenn eine Feder hergestellt wird, die eine vergleichsweise
große Istlänge aufweist, sollte m groß und ΔC klein
sein. Der Grund liegt darin, daß, obgleich die Rückführgröße
durch die Kontrollvariable bestimmt wird, die Abweichung groß im
Vergleich mit der Herstellung einer Feder ist, die eine kleine
Istlänge besitzt, und es ist demgemäß notwendig, eine detaillierte
Analyse vorzunehmen.
Die Gründe für das Einrichten einer bevorzugten Reihenfolge
betreffend die oben genannten Faktoren, werden nun in Zusammenhang
mit den Fig. 5 und 6 beschrieben. Die folgende Beschreibung
betrifft ein Verfahren zur Bestimmung der optimalen Kontrollvariablen,
das auf einer Bewertung der Verteilung von Längenunterschieden der Federn relativ zu
einer Sollänge beruht. Dasselbe würde jedoch auch
gelten, wenn eine Verteilung von Istlängen hergestellter
Federn verwendet wird.
Es wird angenommen, daß n Federn als Proben hergestellt werden
sollen, wobei die freie Länge 50,00 mm und die Zulässigkeitsgrenzen
± 0,08 mm sind. Unterschiede bezüglich 50,00 mm werden längs
der vertikalen Achse und die Häufigkeit wird längs der horizontalen
Achse gezeichnet, um die in den Fig. 5(A) und 5(B)
gezeigten graphischen Darstellungen zu erhalten. Es wird angenommen,
daß die Akzeptanzraten bei diesen Darstellungen dieselben
sind. Selbstverständlich unterscheiden sich die Kontrollvariablen
in den beiden graphischen Darstellungen.
Während in Fig. 5(A) das durchschnittliche Differential
bezüglich der gewünschten freien Länge der Feder etwa 0,008 mm
beträgt, ist das durchschnittliche Differential in Fig. 5(B)
-0,0145 mm. Offensichtlich hat die Kontrollvariable, die sich auf
die Probeherstellung von Fig. 5(A) bezieht, die höhere Priorität.
Demgemäß ist bei Vorhersage eines Falls, in dem die
Akzeptanzraten dieselben sind, die Bedeutung des Mittelwerts als
zweites Kriterium verständlich. Anders ausgedrückt, besteht
ein Kriterium darin, ob es möglich ist, Federn herzustellen, die
eine höhere Präzision besitzen, indem die Zulässigkeitsgrenzen
verringert werden (z. B. ±0,04 mm).
Wenn ein Fall vorgegeben wird, in dem die Durchschnittswerte
ebenso wie die Akzeptanzraten dieselben sind, wird eine Bestimmung
unter Verwendung des dritten Kriteriums, nämlich der
Standardabweichung σ (oder Abweichung σ²) vorgenommen.
Die Fig. 6(A) und 6(B) veranschaulichen einen Fall, bei dem
die Akzeptanzraten dieselben sind und die Fehler bezüglich der
Sollänge beide 0,00 mm betragen. Offensichtlich
ist es so, daß je höher die Häufigkeit ist, bei der der Fehler
0,00 mm beträgt (d. h. je kleiner die Standardabweichung), desto
besser. Es ist demzufolge einzusehen, daß die Probeherstellung
mit der Kontrollvariablen von Fig. 6(B) (d. h. bei der die
Standardabweichung σ etwa 0,026 beträgt) eine höhere Priorität
als die aufweist, die den Kontrollwert von 6(A) besitzt (bei dem
die Standardabweichung σ etwa 0,039 beträgt). Insbesondere in dem
Fall von Fig. 6(B) regt die Tatsache, daß die Standardabweichung
klein ist, dazu an, daß die zulässigen Grenzen bei der Istlänge
der Feder weiter verringert werden können.
Die Anzeige der vorgenannten graphischen Darstellungen und eine
Zeitfolgen-Umwandlung der drei Werte, die als Kriterien dienen,
auf der Anzeigeeinheit 3, machen es für eine Bedienungsperson
sehr leicht, die vorhandenen Gegebenheiten zu erfassen.
Die Fließdiagramme der Fig. 7(A) und 7(B) fassen die Verarbeitung
gemäß der dargestellten Ausbildungsform auf der Grundlage
der oben beschriebenen Anordnung und des oben beschriebenen
Prinzips zusammen.
Zunächst wird die Zahl m der Probeherstellungsvorgänge in einem
Schritt S 1 des Fließdiagramms von der Tastatur 2 aus eingestellt.
Danach wird die Zahl N an Federn, die bei jedem einzelnen
Probeherstellungsvorgang hergestellt werden, bei einem Schritt
S2 eingestellt. Die zulässigen Grenzen werden bei einem Schritt
S3, der Ausgangswert Co bei einem Schritt S4 und ein
Schrittwert ΔC der Kontrollvariablen wird bei einem Schritt
S5 eingestellt. Danach folgt ein Schritt S6, bei dem "1" in die
Variable i als Anfangswert eingesetzt wird. Es ist festzuhalten,
daß, ob die Probeherstellung beendet ist oder nicht, auf der
Grundlage des Wertes der Variablen i bestimmt wird.
Der Schritt S7 in Fig. 7(B) ruft zur Durchführung der Verarbeitung
der Probeherstellung auf. Wenn ein einziger Probeherstellungsvorgang
endet, wird die Variable bei einem Schritt S8
erhöht, und die Variable i wird mit der Zahl m der Probeherstellungsvorgänge
bei einem Schritt S9 verglichen. Falls die bei dem
Schritt S9 sich ergebende Entscheidung lautet, daß i m ist,
kehrt das Programm zu dem Schritt S7 zurück, um den nächsten
Probeherstellungsvorgang durchzuführen. Die Schritte S7-S9
werden wiederholt, bis die Beziehung i < m erreicht ist.
Wenn bei dem Schritt S9 festgestellt wird, daß i < m vorliegt,
geht das Programm zu einem Schritt S10 weiter, bei dem die
optimale Kontrollvariable in Übereinstimmung mit den bereits
beschriebenen Kriterien bestimmt wird. Die Federherstellung wird
bei einem Schritt S11, basierend auf der ermittelten optimalen
Kontrollvariablen, durchgeführt. Dieses Vorgehen wird vorgenommen,
bis die voreingestellte Zahl akzeptabler Federn erreicht ist
oder bis die Vorrichtung anhält.
Die Einzelheiten des Vorgehens bei der Probeherstellung, das bei
dem Schritt S7 durchgeführt wird, werden nun im Zusammenhang mit
den Fig. 8(A) und 8(B) beschrieben.
Ein Schritt S701 ruft die Ermittlung der Kontrollvariablen C für
die Probeherstellung in Übereinstimmung mit der folgenden
Gleichung auf, die auf der Variablen i basiert, welche die
Ordnung des Probeherstellungsvorgangs andeutet:
Kontrollvariable C = Co + (i - 1) × ΔC.
Demgemäß ist die Kontrollvariable zum Zeitpunkt des ersten
Probeherstellungsvorgangs der vorgegebene Ausgangswert Co.
Als nächstes wird "1" durch eine Variable j ersetzt, die die Zahl
von Federn darstellt, welche während des Probeherstellungsvorgangs
hergestellt worden sind. Eine Variable A, die die Zahl von
akzeptierbaren Federn darstellt, wird auf den Anfangswert "0"
gesetzt, und eine Variable B, die die Summe der gesamten Abweichungsgrößen
darstellt, wird auch anfangs auf "0" gesetzt. Nach
dem Ende dieser Anfangseinstellungen, geht das Programm zu einem
Schritt S703 vor, um automatisch eine Feder herzustellen. Danach
folgt ein Schritt S704, bei dem die Längenunterschiede ΔL bezüglich
der Sollänge ermittelt werden, welche von der Ermittlungseinrichtung
erfaßt worden sind, und dann zeitweise als Variable D
(j) gespeichert werden. Es wird dann bei einem Schritt S705
bestimmt, ob die Abweichungsgröße D(j) innerhalb der zulässigen
Grenze liegt. Wenn die Antwort JA lautet, wird zu der Variablen A
bei einem Schritt S706 "1" hinzugezählt, und das Programm
schreitet fort zu einem Schritt S708. Wenn die bei dem Schritt
S705 erhaltene Antwort NEIN ist, was angibt, daß die Abweichungsgröße
D(j) außerhalb der zulässigen Grenzen liegt, rückt das
Programm zu einem Schritt S707 vor, bei dem das Solenoid 71 oder
72 des Sortierers 7 für eine vorbestimmte Zeitdauer angesteuert
wird. Welches Solenoid angesteuert wird, hängt von dem Vorzeichen
der Abweichungsgröße ab. Danach folgt der Schritt S708.
In dem Schritt S708 wird die Addition der Abweichungsgröße D(j)
zu der Variablen B aufgerufen, wonach der Wert von D(j) und die
oben beschriebenen graphischen Darstellungen bei einem Schritt
S709 angezeigt werden.
Danach wird eine Rückführgröße F bei einem Schritt S710
[Fig. 8(B)] berechnet. Obgleich die Funktion zur Berechnung der
Rückführgröße bereits beschrieben worden ist, soll sie noch
einmal durch die folgende Gleichung ausgedrückt werden:
F = C × D(j).
Der Schrittmotor 9 wird bei einem Schritt S711 abhängig von der
Größe und dem Vorzeichen der erhaltenen Rückführgröße F
angesteuert. Danach folgt ein Schritt S712, bei dem die Variable
j um 1 erhöht wird, und dann ein Schritt S713, bei dem die
Variable j und der eingestellte Wert N verglichen werden. Falls
sich ergibt, daß j N ist, bedeutet dies, daß N Federn noch
nicht hergestellt worden sind, und das Programm kehrt zu dem
Schritt S703 zurück. Wenn N Federn hergestellt worden sind, wird
die Bestimmung j < N bei dem Schritt S713 vorgenommen, und die
Verarbeitung wird von einem Schritt S714 weiter durchgeführt.
Dementsprechend wird die Zahl von Federn, die innerhalb der
zulässigen Grenzen liegt, als Variable A zu dieser Zeit
gespeichert. Ferner wird die Summe des Gesamtwertes der Abweichungsgrößen
der N Federn als Variable B gespeichert, und die
Abweichungsgrößen der einzelnen Federn werden als Variable D(1)
bis D(N) gespeichert.
Basierend auf diesen Werten werden eine Akzeptanzrate G(i), ein
Durchschnittswert X(i) und die Standardabweichung σ(i) für den i-ten
Probeherstellungsvorgang bei den Schritten S714-S716
berechnet. Die erhaltenen Werte werden im Schritt S717 in dem RAM
1b gespeichert.
Durch Durchführung der vorgenannten Verarbeitung für jede
einzelne Probeherstellung werden eine Akzeptanzrate, ein
Durchschnittswert und eine Standardabweichung erhalten, die für
jede Probeherstellung individuell ist. Die
optimale bzw. optimierte Kontrollvariable kann demgemäß bei dem oben beschriebenen
Schritt S10 in Abhängigkeit von den erhaltenen Variablen
G(1), X(i) und σ(i) bestimmt werden.
Wie zuvor beschrieben, werden gemäß der dargestellten Ausbildungsform
die optimalen Bedingungen bezüglich der Federherstellung
von der Federherstellungsstufe geprüft, um dadurch
Federn unter den Bedingungen für die optimale
Akzeptanzrate herstellen zu können. Da weiterhin eine Reihe von Verarbeitungsschritten
automatisch durchgeführt wird, ist es selbst für
eine Bedienperson mit wenig Federherstellungserfahrung
möglich, zuverlässig Federn herzustellen, die die gewünschte
freie Länge besitzen.
Wenn eine Drahtrolle aufgebraucht ist und eine neue Drahtrolle an
deren Stelle gesetzt ist, oder wenn Federn mit unterschiedlichen
Längen im Verlauf eines Herstellungsvorgangs produziert werden
sollen, ist das Durchführen derselben Verarbeitung wünschenswert.
Der Grund hierfür liegt darin, daß eine geringfügige Änderung in
der Materialqualität, dem Durchmesser und dergleichen vorliegt,
wenn ein Unterschied bei dem Drahtlos existiert.
Bei der dargestellten Ausbildungsform wird die Akzeptanzrate
durch eine Aufwärtszähloperation berechnet, wenn hergestellte
Federn innerhalb des zulässigen Bereichs liegen. Es ist jedoch
mathematisch möglich,
die Akzeptanzrate zu berechnen, wenn Zulässigkeitsgrenzen
auf dem Standardabweichungswert basierend eingestellt werden.
Der Standardabweichungswert wird durch die oben erwähnte Gleichung berechnet.
Dies bedeutet, daß es unnötig gewesen ist, die Federn innerhalb des zulässigen Bereichs einzeln zu zählen.
Anders ausgedrückt, kann die optimale Kontrollvariable lediglich
auf der Grundlage einer Verteilung von Istlängen während
jedes Probeherstellungsvorgangs bestimmt werden.
Bei der dargestellten Ausbildungsform wird die Rückführgröße
bei jeder Gelegenheit basierend auf der Funktion berechnet.
Rückführgrößen können jedoch auch als Tabelle in dem RAM 1a
gespeichert und bei Bedarf ausgelesen werden.
Falls eine graphische Darstellung, die den erläuterten Zusammenhang
zeigt, beispielsweise in Fig. 9 erhalten
wird, wenn die Zahl von Probeherstellungsvorgängen längs der
Horizontalachse und die Akzeptanzrate längs der Längsachse
gezeichnet ist, kann die Anordnung so getroffen werden, daß die
folgende Probeherstellung ausgesetzt wird, um versehentlichen
Drahtabfall zu vermeiden. Da die Bestimmung, ob die Akzeptanzrate
eine Spitze aufweist oder nicht, nicht vorgenommen werden kann,
sofern nicht die Akzeptanzrate der nächsten Probeherstellung
(Punkt B) gemessen ist, wird die aktuelle Zahl der erforderlichen
Probeherstellung die bis zu dem Augenblick sein, in dem die
maximale Akzeptanzrate ermittelt wird, zuzüglich einer
zusätzlichen Probeherstellung.
Wenn die maximale Akzeptanzrate bei dem Punkt C in Fig. 9
ermittelt wird, wird beurteilt, daß die Einstellung für die
maximale Akzeptanzrate zwischen den Punkten A und B an jeder
Seite des Punktes C liegt. Wenn demgemäß zu dem Probeherstellungszustand
(Punkt A in Fig. 9) zurückgekehrt wird, der unmittelbar
der Probeherstellung vorangeht, bei der die maximale
Akzeptanzrate ermittelt worden ist, wird ΔC′ (wobei ΔC′ < ΔC)
ist, als Schrittwert angenommen, und die Fließdiagramme der
Fig. 7 und 8 werden bis zu dem Punkt B durchgeführt, und eine
Federherstellungsgegebenheit für eine noch bessere
Akzeptanzrate kann geprüft werden.
Bei der dargestellten Ausbildungsform ist nur die Kontrolle des
Steigungswerkzeugs 23 beschrieben. Da jedoch beispielsweise
die Lage der Windeeinrichtung 22 auch einen
signifikanten Einfluß auf die Istlänge von Federn besitzt,
kann die Anordnung so getroffen werden, daß die Lage der Windeeinrichtung
fein eingestellt wird. Die Analyse bzw. Verarbeitung der
relevanten Größen kann dann wie zuvor durchgeführt werden.
Weiterhin sind in der dargestellten Ausbildungsform ein Motor für
das Zuführen des Drahtes und ein Motor zur Herstellung der
Windungssteigung unabhängig voneinander vorgesehen. Die dargestellte
Erfindung ist jedoch nicht auf eine derartige Ausgestaltung
begrenzt. Beispielsweise kann ein gemeinsamer Motor für das
Zuführen des Drahtes und für die Herstellung einer Windungssteigung
verwendet werden.
Claims (8)
1. Verfahren zur präzisen, ausschußarmen großzahligen Herstellung
von Schraubenfedern einer bestimmten, vorgebbaren
Sollänge, bei dem zur Bildung von einzelnen Schraubenfedern
ein Draht einer Federwindeeinrichtung zugeführt und durch
diese in Schraubenform gewunden wird, wobei die Länge jeder
Feder gemessen und die Steigung mit einem Steigungswerkzeug
abhängig von einer Regelungseinrichtung nachgeregelt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß vor Beginn der eigentlichen Schraubenfederherstellung
der Verlauf des Nachregelungssignals der Regelungseinrichtung
abhängig von einer optimierten Kontrollvariablen (C)
festgelegt wird, die aufgrund der Bewertung der Verteilung
von Längenunterschieden der Federn relativ zu der Sollänge
während Federprobeherstellungen bestimmt wird, und
daß danach die Schraubenfederherstellung unter Berücksichtigung
des festgelegten Nachregelungssignalverlaufs durchgeführt
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß für die Ermittlung des optimierten Nachregelungssignalverlaufs
für jede Probeherstellung eine Akzeptanzrate, ein
Durchschnittswert der Längenunterschiede der Federn und ein
Standardabweichungswert der Längenunterschiede aus einer
Verteilung von Längsunterschieden zwischen Istlängen und
Sollängen von bei jeder Probeherstellung hergestellten
Schraubenfedern berechnet werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß für die Ermittlung des optimierten Nachregelungssignalverlaufs
für jede Probeherstellung eine Akzeptanzrate, eine
durchschnittliche Länge der Federn und ein Standardabweichungswert
der Istlängen aus einer Verteilung von Istlängen
von bei jeder Probeherstellung hergestellten Schraubenfedern
berechnet werden.
4. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch
1,
bestehend aus
einer Zuführeinrichtung (20a, 20b) für einen Federdraht (100),
einer Windeeinrichtung (22) für das zwangsläufige und kontinuierliche Biegen des Federdrahtes (100) in einer vorbestimmten Richtung,
einem Steigungswerkzeug (23) zur Festlegung der Windungssteigung in dem kontinuierlich durch die Windeeinrichtung (22) gebogenen Draht, wobei das Steigungswerkzeug (23) im wesentlichen senkrecht zur Drahtbiegeebene axial hin- und herbewegbar ist,
einer Abtrenneinrichtung (27) für das Abtrennen des Federdrahtes (100) nach fertiger Schraubenfederherstellung,
einer Ermittlungseinrichtung (5, 5a) für das Ermitteln des Längenunterschieds (ΔL) zwischen der Istlänge einer hergestellten Schraubenfeder (24) und ihrer Sollänge (L) und einer Einstelleinrichtung (9, 29- 34, 36, 37) für das Nachregeln des Bewegungshubes des Steigungswerkzeugs (23) in Abhängigkeit von dem ermittelten Längenunterschied (ΔL),
gekennzeichnet durch
eine Einrichtung (1) zur Festlegung des Verlaufs des Nachregelungssignals für das Steigungswerkzeug (23) in Abhängigkeit von einer optimierten Kontrollvariablen (C) nach Maßgabe von Federprobeherstellung und durch eine Parametereinstelleinrichtung (2) für die Eingabe eines Ausgangswertes (Co) und eines Schrittwertes (ΔC) für die Ermittlung der Kontrollvariablen (C) und für die Eingabe einer Zahl (m) von Probeherstellungen und einer Zahl (N) von Schraubenfedern für jede Probeherstellung.
einer Zuführeinrichtung (20a, 20b) für einen Federdraht (100),
einer Windeeinrichtung (22) für das zwangsläufige und kontinuierliche Biegen des Federdrahtes (100) in einer vorbestimmten Richtung,
einem Steigungswerkzeug (23) zur Festlegung der Windungssteigung in dem kontinuierlich durch die Windeeinrichtung (22) gebogenen Draht, wobei das Steigungswerkzeug (23) im wesentlichen senkrecht zur Drahtbiegeebene axial hin- und herbewegbar ist,
einer Abtrenneinrichtung (27) für das Abtrennen des Federdrahtes (100) nach fertiger Schraubenfederherstellung,
einer Ermittlungseinrichtung (5, 5a) für das Ermitteln des Längenunterschieds (ΔL) zwischen der Istlänge einer hergestellten Schraubenfeder (24) und ihrer Sollänge (L) und einer Einstelleinrichtung (9, 29- 34, 36, 37) für das Nachregeln des Bewegungshubes des Steigungswerkzeugs (23) in Abhängigkeit von dem ermittelten Längenunterschied (ΔL),
gekennzeichnet durch
eine Einrichtung (1) zur Festlegung des Verlaufs des Nachregelungssignals für das Steigungswerkzeug (23) in Abhängigkeit von einer optimierten Kontrollvariablen (C) nach Maßgabe von Federprobeherstellung und durch eine Parametereinstelleinrichtung (2) für die Eingabe eines Ausgangswertes (Co) und eines Schrittwertes (ΔC) für die Ermittlung der Kontrollvariablen (C) und für die Eingabe einer Zahl (m) von Probeherstellungen und einer Zahl (N) von Schraubenfedern für jede Probeherstellung.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß durch die Einrichtung (1) zur Festlegung des Nachregelungssignalverlaufs
eine optimierte Kontrollvariable (C)
durch Berechnung einer Akzeptanzrate, eines Durchschnittswertes
von Längenunterschieden der Federn und eines Standardabweichungswertes
der Längenunterschiede aus einer
Verteilung von Längenunterschieden zwischen Istlängen und Sollängen
von hergestellten Schraubenfedern für jede Probeherstellung
ermittelbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß durch die Einrichtung (1) zur Festlegung des Nachregelungssignalverlaufs
eine optimierte Kontrollvariable (C)
durch Berechnung einer Akzeptanzrate, einer durchschnittlichen
Länge der Federn und eines Standardabweichungswertes
der Istlängen aus einer Verteilung von Istlängen von hergestellten
Schraubenfedern für jede Probeherstellung ermittelbar
ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
gekennzeichnet durch
eine Anzeigeeinrichtung (3) zur Überwachung von Parametereingaben
und Istlängen von Schraubenfedern (24).
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Nachregelungssignal einem Schrittmotor (9) zuführbar
ist, dessen Welle mit einer Schnecke (37) verbunden
ist, die mit einem axial festgelegten Schneckenrad (36) zur
Feineinstellung des Bewegungshubes des Steigungswerkzeugs
(23) kämmt.
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DE3804913C2 true DE3804913C2 (de) | 1992-05-27 |
Family
ID=12453174
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JPS5339014B2 (de) * | 1973-07-26 | 1978-10-19 | ||
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- 1988-02-17 DE DE3804913A patent/DE3804913A1/de active Granted
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- 1989-11-22 US US07/442,417 patent/US4991277A/en not_active Expired - Lifetime
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Publication number | Publication date |
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