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DE3855423T2 - Verfahren zur Herstellung von anatomisch vorgeformten Knochenplatten - Google Patents

Verfahren zur Herstellung von anatomisch vorgeformten Knochenplatten

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DE3855423T2
DE3855423T2 DE3855423T DE3855423T DE3855423T2 DE 3855423 T2 DE3855423 T2 DE 3855423T2 DE 3855423 T DE3855423 T DE 3855423T DE 3855423 T DE3855423 T DE 3855423T DE 3855423 T2 DE3855423 T2 DE 3855423T2
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DE
Germany
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plate
plates
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craniofacial
bone
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Richard Allison Pollock
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Description

  • Diese Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Osteosynthese-Platten (von Platten zum mechanischen Verbinden von Frakturenden) zur Ausrichtung und Stabilisation gebrochener Knochen.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die Reparatur eines dislozierten Knochens beinhaltet zwei Hauptschritte: Wiedereinrichtung der dislozierten Fragmente oder Segmente und Stabilisierung des Knochens. Seit Alters her wurden Umschläge wie Pflaster oder ölgetränkte Leintücher und Draht zur Stabilisierung von Knochen verwendet, wobei sich jedoch Draht im 19. Jahrhundert als die vorherrschende Vorrichtung für die Stabilisierung von Knochen herauskristallisierte.
  • Die Anbringung von Drahtschleifen durch in Knochen gebohrte Löcher war lange Zeit eine akzeptierte Technik; neuere Erfahrungen, während und nach dem 2. Weltkrieg, legten jedoch nahe, daß mit Drahtschleifen reparierte Knochen nicht ausreichend fest bzw. stabil sind. Das Aufkommen der Mechanisierung und damit einhergehend eine schnellere Bewegung führte zu Hochgeschwindigkeitsverletzungen, die naturgemäß ernster sind, als die bisher aufgetretenen. Die Erfahrung bei der Behandlung solcher Verletzungen machte klar, daß mittels Drahtschleifen verbundene Knochenfragmente entlang der Bruchlinie frei verschwenken können. Diese Beweglichkeit der Knochenfragmente beeinträchtigt die Heilung und führt zu verzögerter Wiederherstellung, die Deformitäten des Skeletts einschließlich Mittelgesichtsverkürzung und zu hohen Infektionsraten. Patienten mit komplexen Verletzungen wurden oft verkrüppelt oder lebenslänglich entstellt und viele solcher Verletzungen waren tödlich.
  • Um etwa 1957 wurden rohe Metallplatten in Europa zur Reparatur von orthopädischen Frakturen eingeführt. Diese Platten, die mittels Schrauben am Knochen befestigt wurden, verhinderten auf vorteilhafte Weise die Beweglichkeit von Knochenfragmenten, die häufig bei drahtstabilisierten Verletzungen auftrat. Nachfolgende Generationen von Platten und Befestigungseinrichtungen zusammen mit neuen Instrumenten erlaubten die Verwirklichung von steifen Stabilisierungen, orthopädischer und das Gesicht oder den Schädel betreffender (kraniofazialer) Frakturen. Komplexe, gesplitterte und erheblich dislozierte Frakturen konnten dann effektiv behandelt werden.
  • Typische, gegenwärtig für kraniale und faziale Osteosynthese angebotene Platten umfassen die der Wurzburg-, Steinhauser- und Champy-Systeme, die in den Vereinigten Staaten durch Walter Lorenz Surgical Instruments, Inc., Jacksonville, Florida vertrieben werden, Platten von Synthes, Inc., Basel, Schweiz und von Paoli, Pennsylvenia, sowie Druckplatten, die von Howmedica International, Inc., Kiel, Deutschland angeboten werden. Diese Platten weisen jedoch gemeinsame, erhebliche Nachteile auf.
  • Solche Platten umfassen typischerweise kleine, im allgemeinen flache, längliche Metallabschnitte auf. Die Abschnitte enthalten runde und vielleicht längliche Schraubenlöcher an unterschiedlichen Stellen entlang ihrer Länge zum Befestigen der Abschnitte am Knochen. Die Abschnitte können linear, gekrümmt, T-förmig, L-förmig oder auf andere Weise abgewinkelt in ihren allgemeinen ebenen Abmessungen für eine Positionierung auf unterschiedlichen Abschnitten des Skeletts sein.
  • Da aber keine Oberfläche des menschlichen Skeletts flach ist, müssen die existierenden Platten während der Operation erheblich verdreht, geformt und gebogen werden, um mit den Bereichen des Skeletts übereinzustimmen, auf denen sie befestigt werden sollen. Während einer 6 bis 8 stündigen Operation müssen bis zu 30 bis 45 Minuten auf das Formen und erneutes Formen von Metallplatten verwendet werden. Diese zusätzliche Zeit vergrößert die Anforderungen an die Anästhesie und die Operationsraumzeit und erhöht die Gefahr von Infektionen.
  • Das unausweichliche zuviel oder zuwenig Biegen der Platten beim Ausformen der Platten während der Operation führt zu Knicken oder Falten und anderen Oberflächendefekten an den Platten und ändert deren strukturelle Unversehrtheit aufgrund von Metallermüdung. Oberflächendefekte können außerdem darüberliegendes Gewebe irritieren. Eine geschwächte Struktur aufgrund eines exzessiven Biegens und Verdrehens im Operationsraum ist von allergrößter Bedeutung, da es zu späteren strukturellen Ausfällen führen kann; Diese Platten müssen häufig in den Gesichtern der Patienten für den Rest deren Lebens verbleiben und müssen außerordentlichen Belastungen standhalten, beispielsweise in den mandibularen (den Unterkiefer betreffenden) oder den Ramus-Bereichen.
  • Die DE-B-2603087 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von Platten zum Einrichten von Symphyse-Frakturen, die in drei Dimensionen konturiert ist und die durch Formen einer Platte aus thermoplastischem Material hergestellt werden kann. Die Köpfe von für die gegenwärtigen Platten angebotenen Schrauben erstrecken sich über die Ebene der Außenflächen der Platten hinaus und rufen Leerräume zwischen den Knochen und der Knochenhaut hervor. Die Konturen der Schraubenköpfe und oft auch der Platten werden häufig durch das darüberliegende Weichgewebe übertragen und werden daher auf dem Gesicht des Patienten sichtbar; sowohl Schraubenköpfe, als auch Platten können daher häufig unter der Hautoberfläche ertastet bzw. gefühlt werden.
  • Die ebene Natur der herkömmlichen Platten verstärkt dieses Problem der Übertragung durch das weiche Gesichtsgewebe. Statt daß die gegenwärtigen Platten Kanten aufweisen, die sich an den Knochen anpassen und diesen ergreifen, bilden die Kanten dieser Platten häufig eine Tangente an das Skelett, sodaß der Patient tatsächlich subkutantes Gewebe mit seinen Fingernägeln zwischen die Plattenkante und den Knochen schieben kann.
  • Die Erfindung schlägt ein Verfahren zur Herstellung einer Osteosyntheseplatte gemäß dem beigefügten Anspruch vor.
  • Die Erfindung macht sich die überraschende Tatsache zunutze, daß kraniofaziale Knochenstruktur und Form menschlicher Erwachsener in der Bevölkerung in hohem Maße ähnlich sind. Entsprechend können Platten bei der Herstellung vorgeformt werden, um für einen großen Teil der menschlichen erwachsenen Bevölkerung zu passen. Folglich ist weniger Zeit während der Operation zum Drehen und Biegen der Platten erforderlich und ihre strukturellen Eigenschaften müssen nicht durch extensives Biegen, Verdrehen und Formen negativ beeinflußt werden. Außerdem können sie aus einem festeren und steiferen Material gefertigt und somit effektiver vorgeformt werden, da sie nicht ausreichend weich sein müssen, um ein einfaches Biegen und Verdrechen durch den Chirurgen im Operationsraum zu ermöglichen.
  • Die Platten können verpackt sein und für die Verwendung auf Formen dargeboten werden, die Bereiche des Schädels darstellen, so daß ihre beabsichtigten kranialen oder fazialen Positionen durch die Mitgleider des Chirurgenteams einfach erkannt werden können. Da die Knochendicke an bestimmten kraniofazialen Skelettbereichen unter der erwachsenen Bevölkerung in hohem Maße gleichmäßig ist, können Schrauben mit geeigneter Länge zusammen mit den Platten, mit denen sie verwendet werden sollen, beispielsweise durch Einstecken durch die oder neben die Platten auf dem schädelartigen Verpackungsträger verpackt werden. Wichtige Operationszeit wird somit bei der Auswahl der Schrauben eingespart.
  • Knochenstabilisationsplatten, die durch ein Verfahren gemäß der Erfindung hergestellt worden sind, weiden bei der Herstellung in 3 Dimensionen geformt, um zum Zwecke der Zeitersparnis während der Operation weniger Biegung und Konturierung zu benötigen, um Oberflächenunregelmäßigkeiten bei den installierten Platten zu minimieren und um Metallermüdung aufgrund von Biegen und Verdrehen zu verringern.
  • Mit einem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellte Knochenstabilisationsplatten können außerdem im Querschnitt bezüglich ihrer Längsachse gebogen bzw. gekrümmt sein, um den Knochen besser zu greifen und den Raum zwischen der Platte und dem Knochen zu minimieren.
  • Mit einem Verfahren gemäß der Erfindung hergetellte Knochenstabilisationsplatten können weniger und geringere Oberflächenunregelmäßigkeiten durch das weiche Gewebe des Gesichts des Patienten übertragen.
  • Weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus dem Rest der Offenbarung, der Patentansprüchen und der Zeichung hervor.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Es zeigen:
  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer kraniofazialen Struktur mit installierten Knochenstabilisathonsplatten, die gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellt sind;
  • Fig. 2 eire perspektivische Ansicht einer kraniofazialen Struktur mit weiteren gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellten Knochenstabilisationsplatten im eingebauten Zustand;
  • Fig 3 eine Seitenansicht einer kraniofazialen Struktur mit weiteren gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellten Knochenstabilisationsplatten im eingebauten Zustand;
  • Fig. 4 eine Draufsicht auf einen Abschnitte der Mandibular- bzw. Kiefer- oder Unterkiefer-Winkelplatte von Fig. 3;
  • Fig. 5 eine Schnittansicht der Platte von Fig. 4 entlang dem Abschnitt 5--5 dieser Platte;
  • Fig. 6 eine Schnittansicht der Platte von Fig. 4 entlang dem Abschnitt 6-6 dieser Platte;
  • Fig. 7 eine Draufsicht auf die zygomatische- bzw. Jochbogen-Platte von Fig. 3;
  • Fig. 8 eine Schnittansicht der Platte von Fig. 7 entlang dem Abschnitt 8--8 dieser Platte;
  • Fig. 9 eine Schnittansicht der Platte von Fig. 7 entlang dem Abschitt 9--9 dieser Platte;
  • Fig. 10 eine perspektivische Ansicht einer gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellten Platte, die die in Verbindung mit den Platten verwendeten absoluten und relativen Bezugssysteme zeigt;
  • Fig. 11a eine Vorderansicht einer gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellten Glabella-Platte;
  • Fig. 11b eine Draufsicht auf die Platte von Fig. 11A;
  • Fig. 12A eine Vorderansicht einer gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellten medialen Canthus- bzw. Augenwinkelplatte;
  • Fig. 12B eine Ansicht der rechten Seite der Platte von Fig. 12A;
  • Fig. 13 eine Vorderansicht einer gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellten Nasenbein- bzw. Stirnbein- oder Stirnnasen-Platte;
  • Fig. 14A eine Vorderansicht einer gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellten seitlichen Stützplatte;
  • Fig. 14B eine Draufsicht auf die Platte von Fig. 14A;
  • Fig. 15 eine Flächendraufsicht auf eine mit einem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellten Platte mit einer rechteckigen Konfiguration der Plattenabschnitte;
  • Fig. 16 eine Konturebenen-Seitenansicht der Platte von Fig. 15;
  • Fig. 17 eine Flächenseitenansicht einer mit der vorliegenden Erfindung hergestellten Platte mit einer zweiten, hexagonal geformten Segmentkonfiguration;
  • Fig. 18 eine Konturebenen-Seitenansicht der Platte von Fig. 17;
  • Fig. 19 eine Flächenseitenansicht einer mit der vorliegenden Erfindung hergestellten Platte mit einer dritten, allgemein runden Segmentkonfiguration;
  • Fig. 20 eine Konturebenen-Seitenansicht der Platte von Fig. 19.
  • BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die Fig. 1-3 verdeutlichen Konfiguration un Anordnung verschiedener Osteosythese- oder Knochenstabilisationsplatten 8 gemäß der vorliegenden Erfindung. Die in diesen Figuren dargestellten Platten können allgemein eingeteils werden in frontale oder frontonasal (Stirnbein und Nase betreffende), zygomatische (Jochbein bzw. Backenknochen betreffende), maxilare (Kiefer betreffende) und mandibulare (Unterkiefer betreffende) Gruppen.
  • Die Frontalgruppe enthält die obere Stirnplatte 10, die Glabella-Platte 12, die Seitenschädelplatte (panskull plate) 14, die Stirnnasen-Halteplatte 16, eine (nicht dargestellte) Hilfs-bzw. Nutzplatte 18 und eine in Fig. 2 dargestellte Mittelcanthus- bzw. Augenwinkel-Rekonstruktionsplatte 20. Die zygomatische bzw. Jochbein-oder Backenknochen-Gruppe enthält eine frontozygomatische-Nahtplatte 22, eine Unterorbital- bzw. Unteraugenhöhlenrandplatte 24, eine seitliche Stützplatte 26 und eine zygomatische Bogenplatte bzw. Jochbogenplatte 28. Die maxilare bzw. den Kiefer betreffende Gruppe enthält eine Mittel-"T"-Stütze 30, eine seitliche Stütze 26, eine (verkürzte) Unterorbitalrandplatte 24 (nicht dargestellt), eine geteilte Gaumenplatte 32, eine Mittel-"J"-Stützplatte 34 und eine "L"-Platte 36. Die mandibulare bzw. den Unterkiefer oder Kiefer betreffende Gruppe enthält eine obere Symphyse-Platte 38, eine Rand-Symphyseplatte 40, eine (nicht dargestellte) Innenkörperplatte 42, eine Winkelplatte 44, eine Kantenplatte 46, eine (nicht dargestellt) Hinterkörperplatte 48 und eine in Fig. 2 dargestellte halbseitige Unterkieferplatte 50. Diese Platten werden gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellt, um vorkonturiert zu sein und um an Stellen des kraniofazialen Skeletts entsprechend ihren Bezeichungen gemäß der allgemeinen Darstellungen in den Fig. 1-3 befestigt zu werden.
  • Die Platten 8 gemäß der vorliegenden Erfindung werden im Gegensatz zu früheren Platten so gefertigt, daß sie in drei Dimensionen mit ihren Stellen auf dem kraniofazialen Skelett übereinstimmen. Ein Beispiel ist die in Fig. 1 und 3 dargestellte seitliche Stützplatte 26. Anders als frühere Osteosynthesenplatten wird diese Platte bei ihrer Herstellung in der Form eines "5" in ihren Flächenabmessungen geformt. Diese Abmessung wird als die "Flächendimension 52" bezeichnet. Die Platte wird der senkrecht zur Flächendimension verlaufenden Schnittdimension gebogen bzw. bogenförmig ausgestaltet, um eine konvexe obere Fläche 51 und eine konkave untere Fläche 53 zu bilden. Diese zweite Abmessung bzw. Dimension wird als die "Querschnittdimension 54" bezeichnet. Ebenfalls anders als bisherige Platten wird die Platte bei der Herstellung in der dritten Abmessung bzw. Dimension geformt, um entsprechend dem Abschnitt des Knochens, an dem sie angebracht werden wird, konturiert zu sein. Diese dritte Dimension, welche senkrecht zur Flächendimension 52 und zur Querschnittdimension 54 liegt, wird im folgenden als die "Konturdimension 56" bezeichnet.
  • Die Flächendimension 52, die Querschnittdimension 54 und die Konturdimension 56 sind in Fig. 10 dargestellt, die schaubildartig einen Abschnitt einer Platte 8 gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt, die aus einem hypothetischen Materialblock geformt ist. Diese Dimensionen entsprechen der Ausrichtung bestimmter Punkte auf oder innerhalb der Platte 8 Somit ist die Flächendimension 52 bzgl. des Referenzpunktes 55 oder 55A auf der oberen Oberfläche 51 der Platte 8 die Ebene, welche tangential zur oberen Oberfläche 51 an diesem Punkt verläuft. Die Querschnittdimension 54 ist die Ebene, die den Punkt 55 oder 55A enthält und die senkrecht zur Flächendimension 52 verläuft und die den Querschitt der Platte 8 an diesem Punkt enthält. Die Konturdimension 56 ist die Ebene, die senkrecht zur Flächendimension 52 und zur Querschnittdimension 54 am Bezugspunkt 55 oder 55A verläuft.
  • Wäre die Platte 8 flach und gerade, wie viele herkömmliche Platten, würden die Flächendimension 52, die Querschnittdimension 54 und die Konturdimension 56 der Flächenebene 52A, der Querschnittfläche 54A und der Konturfläche 56A gemäß Fig. 10 entsprechen. In einem solchen Fall wäre die Flächenebene 52A tangential zu allen Punkten auf der oberen Oberfläche 51 und alle Querschnittdimensionen 54 der Platte 8 wären senkrecht zur oberen Oberfläche 51 und zur Flächenebene 52A. Die Flächendimension 52 und die Flächenebene 52A, die Querschnittdimension 54 und die Querschnittebene 54A und die Konturdimension 56 sowie die Konturebene 56A würden daher komzidieren. Die Ebenen 52A, 54A und 56A definieren somit ein absolutes Bezugssystem, während die Dimensionen 52, 54 und 56 ein Bezugssystem festlegen, das relativ zu den Stellen auf den Platte 8 liegt.
  • Eine herkömmliche Platte, die im Operationsraum erheblich gebogen und verdreht werden muß, erfordert eine Deformation der Ausrichtung der Kristallgitter der Platte gemäß den Winkelunterschieden in den drei Dimensionen zwischen den Relativdimensionen 52, 54, und 56 an jedem Punkt der Platte und den absoluten Ebenen 52A, 54A und 56A. Eine solche Deformation kann zu einer Schwächung einfach aufgrund der mechanischen Veränderungen in der Kristallstruktur und aufgrund anderer Effekte wie während des Biegens und Verdrehens erzeugte Reibungswärme führen. Diese können die Härte, die Steifheit und die Zugfestigkeit nachteilig beeinflußen. Die vorliegende Erfindung kann somit Schwächungen in der Struktur der Platten 8 minimieren, die sonst durch starkes Biegen, Verdrehen, Konturieren im Operationsraum hervorgerufen werden.
  • Die Platten 8 können aus Edelstahl, Titan, Vitallium (eine Legierung aus Kobalt, Chrom und Molybdän) oder anderen geeigneten, auch nicht-metallischen Materialien gefertigt werden. Edelstahl unterliegt der Korrosion, wenn er Elektrolyten mit Wasserstoff und Sauerstoff ausgesetzt wird; derart installierte Edelstahlplatten können mit der Zeit korrodieren und lokale Metallose hervorrufen. Edelstahl unterliegt außerdem der Kontakt- und Reibungs- oder Fraßkorrosion. Edelstahlplatten mit extrem polierten Oberflächen mit Schutzüberzügen können bessere Korrosionseigenschaften aufweisen, wobei das Chirurgenteam jedoch extreme Sorgfalt ausüben muß, um diese Oberfläche nicht zu beschädigen und ein Korrosionspotential zu schaffen.
  • Titan ist einer weicheres Metall als Edelstahl und wird häufig als nicht ausreichend steif erachtet, um großen, auf Knochenstabilisationsplatten einwirkenden Kräften zu widerstehen, insbesondere im mandibularen Bereich. Vitalhum ist wünschenswert, da es im Körper für lange Zeiträume ohne Metallose und Zwang zur Entfernung verbleiben kann und da es Reibfraß, Korrosion, und Oxydation widersteht und da es eine besonders harte Legierung ist.
  • Da die Platten 8 vorkonturiert sind und minimales Biegen und Verdrehen im Operationraum erfordern, sind sie insbesondere zur Herstellung aus polymeren, Verbund- oder anderen nichtmetallischen Materialien, die bei Raumtemperatur nicht so einfach geformt werden können wie Metalle, gut geeignet. Platten 8 aus solchen Materialien können außerdem als im Körper resorbierbare Platten hergestellt werden; solche Platten tragen sich allmählich ab, sodaß durch die weichen Gesichtsgewebe des Patienten übertragene Unregelmäßigkeiten mit der Zeit verschwinden. Solche resorbierbaren Materialen umfassen beispielsweise Verbindungen bzw. Zusammensetzungen aus Polyglykolsäure.
  • Die Platten 8 werden geprägt bzw. gestanzt. Sie können bei der Anfangsprägung oder Stanzung oder Umformung in der Konturdimension 56 geformt werden, oder sie können in einem nachfolgenden Herstellungsschritt geformt werden. Nachdem eine Platte 8 auf die gewünschte Weise in allen drei Dimensionen geformt worden ist oder während sie geformt wird, kann sie einer Härtung oder Temperierungs- bzw. Vergütungsbehandlung wie Zyklen mit Erwärmung und Abkühlung bzw. Abschreckung unterzogen werden.
  • Die Platten 8 können, müssen aber nicht, eine Reihe von Abschnitten 58 aufweisen, die mit Halsabschnitten 60 miteinander verbunden sind. Die Abschnitte 58 können allgemein rechteckig gemäß den Fig. 15 und 16, allgemein hexagonal gemäß den Fig. 17 und 18, allgemein kreisförmig gemäß den Fig. 19 und oder in jeder anderen gewünschten Form ausgebildet sein. Alternativ können bei den Platten 8 Halsabschnitte 60 weggelassen werden, sodaß ihre Seiten in der Flächendimension durchgängig, beispielsweise linear, gekrümmt linear, oder gekrümmt sind.
  • Eine mit einem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellte Platte 8 ist so gestaltet, daß ihr Trägheitsmoment des Querschitts oder ihr polares Trägheitsmoment konstant ist. Eine solche Platte besitzt gekrümmte Seiten in der Flächendimension 52. Diese Krümmungen können zusammen mit der Schraublochfestlegung und der Form der Platte in der Querschnittdimension zur Bildung eines gleichmäßigen polaren Trägheitsmoment in der Querschnittdimension für einen gleichmäßigen Torsionswiderstand um die Längsachse gestaltet werden oder für ein gleichförmiges Trägheitsmoment des Querschnitts für einen gleichmäßigen Biegewiderstand in der Konturdimension. Außerdem können Platten 8 so ausgestaltet werden, daß sie diesen beiden Bedingungen für ein gleichmäßiges Drehen und Biegen in der Konturdimension genügen; sie können außerdem gleichmäßige Trägheitsmomente in der Kontur oder der Flächendimension für einen gleichmäßigen Biegewiderstand oder einen Verdrehwiderstand oder für beides aufweisen. Solche Ausgestaltungen ermöglichen ein Biegen der Platten auf vorhersehbarere Weise und somit ein endgültiges Ausformen bei der Operation auf einfachere und schnellere Weise. Solche Trägheitsmomente können grafisch anhand inkrementaler Techniken oder auf jede andere geeignete Weise berechnet werden.
  • Die Fig. 4, 5 und 6 verdeutlichen eine, mit einem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellte Platte 8 mit einem gleichmäßigen polaren Trägheitsmoment in der Querschnittdimension 54. Die Fig. 6 zeigt schematisch die Vorgehensweise zur Bestimmung des polaren Trägheitsmoments, das das Integral des Produkts aus jeder inkrementalen Fläche dA des Querschnitts multipliziert mit dem Quadrat ihres Abstandes R von dem Massezentrum des Querschnitts ist. Da bei einem Querschnitt mit einem Schraubenloch 5 gemäß der Darstellung beispielsweise in Fig. 5 eine größere Fläche weiter vom Schwerpunkt angeordnet ist, ist die Querschnittsfläche des Halses bzw. Verbindungsstücks 60 gemäß Fig. 6 größer als die Querschnittfläche des Abschnitts 58.
  • Die Fig. 7, 8 und 9 verdeutlichen eine Plattengestaltung für einen gleichmäßigen Biegewiderstand in der Konturdimension. Das Trägheitsmoment um die Biegeachse 66 gemäß Fig. 8 und 9 ist so gestaltet, daß es entlang der Längsachse 63 konstant ist. Dieses Moment ist als das Integral des Produkts aus den inkrementalen Flächen dA des Querschnitts multipliziert mit dem Quadrat ihres Abstandes R von der Achse 66.
  • Die Fig. 11a und 11b zeigen eine Vorderansicht bzw. eine Draufsicht auf eine Glabella-Platte 12, die gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellt ist. Die Platte ist in der Flächenebene 52 allgemein U-förmig gestaltet. Sie ist außerdem in der Konturdimension 56 und der Querschnittsdimension 54 in Anpassung an das Skelett ausgestaltet. Die Konfiguration der Konturdimension 56 und die Verdrehung in der Querschnittdimension 54 sind ebenfalls in der Fig. 11B als der Draufsicht auf die Glabella-Platte 12 dargestellt. Die Fig. 11a und 11b verdeutlichen die Feinheit und Komplexität der für die Glabella-Platte 12 erforderlichen Krümmungen, darit diese mit der Glabella bzw. dem Raum zwischen den Augenbrauen übereinstimmt.
  • Die Fig. 12A und 12B zeigen die stärker ausgestaltete bzw. ausgeformte Mittel-Canthus- bzw. die Augenwinkel-Platte 20, während die Fig. 13 die nasofrontale Trennplatte 16 zeigt. Die seitliche Stützplatte 26, die ebenfalls stark ausgestaltet bzw. ausgeformt ist, ist in den Fig. 14A und 14B dargestellt. Diese Figuren verdeutlichen die durch Vorkonfigurierung der Knochenstabilisationsplatten 8 erzielbaren Vorteile. Die Kurven bzw. Krümmungen in den Platten gehen fließender ineinander über, um die faziale Verdrehung bei den Patienten zu verringern; im Operationsraum wird Zeit gespart und die Platten sind einer weitaus geringeren Metallermüdung und Knickung unterworfen, da sie im Operationsraum weniger stark gebogen und verdreht werden müssen wie bisherige Platten. Die Platten 8 können außerdem aus einem härteren und steiferen Material gefertigt werden, da sie eine geringere Biegung im Operationsraum benötigen.
  • Die Fig. 15-20 zeigen unterschiedliche Konfigurationen für Gesichtsebenen für Segmente 58 und für Hals- bzw. Verbindungsabschnitte 60 von Platten 8.
  • Die Teile der vorliegenden Erfindung erlauben eine effiziente und effektive Behandlung. Der Chirurg wertet die Verletzung zur Bestimmung des erforderlichen Satzes 74 von Platten 8 aus. Wenn die Bewertung ungenau oder unvollständig ist, können zusätzliche vorsterilisierte Packungen sofort ohne Wartezeit erhalten werden, während zusätzliche Platten steriliert werden. Die Fraktur bleibt freigelegt und eingerichtet. Der Chirurg bestimmt, welche Platten aufgebracht werden müssen.
  • Der Chirurg führt sodann geringe Biegungen oder Knickungen durch, die abschließend erforderlich sind, um die Kontur der Platte an das Skelett, an das sie befestigt werden, anzupassen.

Claims (1)

1. Verfahren zur Herstellung einer Osteosynthese-Platte (einer Platte zum mechanischen Verbinden von Frakturenden), mit den Schritten:
(a) Auswählen einer das Gesicht oder den Schädel betreffenden (kraniofazialen) Stelle des menschlichen Schädels, die mittels einer Osteosynthese-Platte stabilisiert werden soll,
(b) Vorbereiten eines Stempels bzw. einer Form, der bzw. die dreidimensional geformt ist, um zu der Struktur und Form von das Gesicht oder den Schädel betreffenden (kraniofazialen) Stellen einer Vielzahl menschlicher Schädel zu passen, deren Lagen auf den Schädeln der Lage der zu stabilisierenden das Gesicht oder den Schädel betreffenden (kraniofazialen) Stelle entspricht,
(c) Vorsehen von Material zum Formen der Platte,
(d) Prägen bzw. Stanzen des Materials zur Formung einer Osteosynthese-Platte, die dreidimensional geformt ist, um zu der Struktur und der Form der das Gesicht oder den Schädel betreffenden (kraniofazialen) Stellen der Vielzahl menschlicher Schädel zu passen, die der zu stabilisierenden das Gesicht oder den Schädel betreffenden (kraniofazialen) Stelle entsprechen und
(e) wobei die Osteosynthese-Platte so gestaltet ist, daß deren Trägheitsmoment des Querschnitts konstant ist und/oder deren polares Trägheitsmoment konstant ist.
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