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Diese Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
Osteosynthese-Platten (von Platten zum mechanischen Verbinden
von Frakturenden) zur Ausrichtung und Stabilisation gebrochener
Knochen.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Die Reparatur eines dislozierten Knochens beinhaltet zwei
Hauptschritte: Wiedereinrichtung der dislozierten Fragmente
oder Segmente und Stabilisierung des Knochens. Seit Alters her
wurden Umschläge wie Pflaster oder ölgetränkte Leintücher und
Draht zur Stabilisierung von Knochen verwendet, wobei sich
jedoch Draht im 19. Jahrhundert als die vorherrschende
Vorrichtung für die Stabilisierung von Knochen
herauskristallisierte.
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Die Anbringung von Drahtschleifen durch in Knochen
gebohrte Löcher war lange Zeit eine akzeptierte Technik; neuere
Erfahrungen, während und nach dem 2. Weltkrieg, legten jedoch
nahe, daß mit Drahtschleifen reparierte Knochen nicht
ausreichend fest bzw. stabil sind. Das Aufkommen der
Mechanisierung und damit einhergehend eine schnellere Bewegung
führte zu Hochgeschwindigkeitsverletzungen, die naturgemäß
ernster sind, als die bisher aufgetretenen. Die Erfahrung bei
der Behandlung solcher Verletzungen machte klar, daß mittels
Drahtschleifen verbundene Knochenfragmente entlang der
Bruchlinie frei verschwenken können. Diese Beweglichkeit der
Knochenfragmente beeinträchtigt die Heilung und führt zu
verzögerter Wiederherstellung, die Deformitäten des Skeletts
einschließlich Mittelgesichtsverkürzung und zu hohen
Infektionsraten. Patienten mit komplexen Verletzungen wurden
oft verkrüppelt oder lebenslänglich entstellt und viele solcher
Verletzungen waren tödlich.
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Um etwa 1957 wurden rohe Metallplatten in Europa zur
Reparatur von orthopädischen Frakturen eingeführt. Diese
Platten, die mittels Schrauben am Knochen befestigt wurden,
verhinderten auf vorteilhafte Weise die Beweglichkeit von
Knochenfragmenten, die häufig bei drahtstabilisierten
Verletzungen auftrat. Nachfolgende Generationen von Platten und
Befestigungseinrichtungen zusammen mit neuen Instrumenten
erlaubten die Verwirklichung von steifen Stabilisierungen,
orthopädischer und das Gesicht oder den Schädel betreffender
(kraniofazialer) Frakturen. Komplexe, gesplitterte und
erheblich dislozierte Frakturen konnten dann effektiv behandelt
werden.
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Typische, gegenwärtig für kraniale und faziale
Osteosynthese angebotene Platten umfassen die der Wurzburg-,
Steinhauser- und Champy-Systeme, die in den Vereinigten Staaten
durch Walter Lorenz Surgical Instruments, Inc., Jacksonville,
Florida vertrieben werden, Platten von Synthes, Inc., Basel,
Schweiz und von Paoli, Pennsylvenia, sowie Druckplatten, die
von Howmedica International, Inc., Kiel, Deutschland angeboten
werden. Diese Platten weisen jedoch gemeinsame, erhebliche
Nachteile auf.
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Solche Platten umfassen typischerweise kleine, im
allgemeinen flache, längliche Metallabschnitte auf. Die
Abschnitte enthalten runde und vielleicht längliche
Schraubenlöcher an unterschiedlichen Stellen entlang ihrer
Länge zum Befestigen der Abschnitte am Knochen. Die Abschnitte
können linear, gekrümmt, T-förmig, L-förmig oder auf andere
Weise abgewinkelt in ihren allgemeinen ebenen Abmessungen für
eine Positionierung auf unterschiedlichen Abschnitten des
Skeletts sein.
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Da aber keine Oberfläche des menschlichen Skeletts flach
ist, müssen die existierenden Platten während der Operation
erheblich verdreht, geformt und gebogen werden, um mit den
Bereichen des Skeletts übereinzustimmen, auf denen sie
befestigt werden sollen. Während einer 6 bis 8 stündigen
Operation müssen bis zu 30 bis 45 Minuten auf das Formen und
erneutes Formen von Metallplatten verwendet werden. Diese
zusätzliche Zeit vergrößert die Anforderungen an die Anästhesie
und die Operationsraumzeit und erhöht die Gefahr von
Infektionen.
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Das unausweichliche zuviel oder zuwenig Biegen der Platten
beim Ausformen der Platten während der Operation führt zu
Knicken oder Falten und anderen Oberflächendefekten an den
Platten und ändert deren strukturelle Unversehrtheit aufgrund
von Metallermüdung. Oberflächendefekte können außerdem
darüberliegendes Gewebe irritieren. Eine geschwächte Struktur
aufgrund eines exzessiven Biegens und Verdrehens im
Operationsraum ist von allergrößter Bedeutung, da es zu
späteren strukturellen Ausfällen führen kann; Diese Platten
müssen häufig in den Gesichtern der Patienten für den Rest
deren Lebens verbleiben und müssen außerordentlichen
Belastungen standhalten, beispielsweise in den mandibularen
(den Unterkiefer betreffenden) oder den Ramus-Bereichen.
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Die DE-B-2603087 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung
von Platten zum Einrichten von Symphyse-Frakturen, die in drei
Dimensionen konturiert ist und die durch Formen einer Platte
aus thermoplastischem Material hergestellt werden kann.
Die Köpfe von für die gegenwärtigen Platten angebotenen
Schrauben erstrecken sich über die Ebene der Außenflächen der
Platten hinaus und rufen Leerräume zwischen den Knochen und der
Knochenhaut hervor. Die Konturen der Schraubenköpfe und oft
auch der Platten werden häufig durch das darüberliegende
Weichgewebe übertragen und werden daher auf dem Gesicht des
Patienten sichtbar; sowohl Schraubenköpfe, als auch Platten
können daher häufig unter der Hautoberfläche ertastet bzw.
gefühlt werden.
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Die ebene Natur der herkömmlichen Platten verstärkt dieses
Problem der Übertragung durch das weiche Gesichtsgewebe. Statt
daß die gegenwärtigen Platten Kanten aufweisen, die sich an den
Knochen anpassen und diesen ergreifen, bilden die Kanten dieser
Platten häufig eine Tangente an das Skelett, sodaß der Patient
tatsächlich subkutantes Gewebe mit seinen Fingernägeln zwischen
die Plattenkante und den Knochen schieben kann.
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Die Erfindung schlägt ein Verfahren zur Herstellung einer
Osteosyntheseplatte gemäß dem beigefügten Anspruch vor.
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Die Erfindung macht sich die überraschende Tatsache
zunutze, daß kraniofaziale Knochenstruktur und Form
menschlicher Erwachsener in der Bevölkerung in hohem Maße
ähnlich sind. Entsprechend können Platten bei der Herstellung
vorgeformt werden, um für einen großen Teil der menschlichen
erwachsenen Bevölkerung zu passen. Folglich ist weniger Zeit
während der Operation zum Drehen und Biegen der Platten
erforderlich und ihre strukturellen Eigenschaften müssen nicht
durch extensives Biegen, Verdrehen und Formen negativ
beeinflußt werden. Außerdem können sie aus einem festeren und
steiferen Material gefertigt und somit effektiver vorgeformt
werden, da sie nicht ausreichend weich sein müssen, um ein
einfaches Biegen und Verdrechen durch den Chirurgen im
Operationsraum zu ermöglichen.
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Die Platten können verpackt sein und für die Verwendung
auf Formen dargeboten werden, die Bereiche des Schädels
darstellen, so daß ihre beabsichtigten kranialen oder fazialen
Positionen durch die Mitgleider des Chirurgenteams einfach
erkannt werden können. Da die Knochendicke an bestimmten
kraniofazialen Skelettbereichen unter der erwachsenen
Bevölkerung in hohem Maße gleichmäßig ist, können Schrauben mit
geeigneter Länge zusammen mit den Platten, mit denen sie
verwendet werden sollen, beispielsweise durch Einstecken durch
die oder neben die Platten auf dem schädelartigen
Verpackungsträger verpackt werden. Wichtige Operationszeit wird
somit bei der Auswahl der Schrauben eingespart.
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Knochenstabilisationsplatten, die durch ein Verfahren
gemäß der Erfindung hergestellt worden sind, weiden bei der
Herstellung in 3 Dimensionen geformt, um zum Zwecke der
Zeitersparnis während der Operation weniger Biegung und
Konturierung zu benötigen, um Oberflächenunregelmäßigkeiten bei
den installierten Platten zu minimieren und um Metallermüdung
aufgrund von Biegen und Verdrehen zu verringern.
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Mit einem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung
hergestellte Knochenstabilisationsplatten können außerdem im
Querschnitt bezüglich ihrer Längsachse gebogen bzw. gekrümmt
sein, um den Knochen besser zu greifen und den Raum zwischen
der Platte und dem Knochen zu minimieren.
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Mit einem Verfahren gemäß der Erfindung hergetellte
Knochenstabilisationsplatten können weniger und geringere
Oberflächenunregelmäßigkeiten durch das weiche Gewebe des
Gesichts des Patienten übertragen.
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Weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung gehen aus dem Rest der Offenbarung, der
Patentansprüchen und der Zeichung hervor.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Es zeigen:
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Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer
kraniofazialen Struktur mit installierten
Knochenstabilisathonsplatten, die gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellt sind;
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Fig. 2 eire perspektivische Ansicht einer
kraniofazialen Struktur mit weiteren gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellten Knochenstabilisationsplatten im
eingebauten Zustand;
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Fig 3 eine Seitenansicht einer kraniofazialen Struktur
mit weiteren gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellten
Knochenstabilisationsplatten im eingebauten Zustand;
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Fig. 4 eine Draufsicht auf einen Abschnitte der
Mandibular- bzw. Kiefer- oder Unterkiefer-Winkelplatte von Fig.
3;
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Fig. 5 eine Schnittansicht der Platte von Fig. 4
entlang dem Abschnitt 5--5 dieser Platte;
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Fig. 6 eine Schnittansicht der Platte von Fig. 4
entlang dem Abschnitt 6-6 dieser Platte;
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Fig. 7 eine Draufsicht auf die zygomatische- bzw.
Jochbogen-Platte von Fig. 3;
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Fig. 8 eine Schnittansicht der Platte von Fig. 7
entlang dem Abschnitt 8--8 dieser Platte;
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Fig. 9 eine Schnittansicht der Platte von Fig. 7
entlang dem Abschitt 9--9 dieser Platte;
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Fig. 10 eine perspektivische Ansicht einer gemäß der
vorliegenden Erfindung hergestellten Platte, die die in
Verbindung mit den Platten verwendeten absoluten und relativen
Bezugssysteme zeigt;
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Fig. 11a eine Vorderansicht einer gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellten Glabella-Platte;
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Fig. 11b eine Draufsicht auf die Platte von Fig. 11A;
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Fig. 12A eine Vorderansicht einer gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellten medialen Canthus- bzw.
Augenwinkelplatte;
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Fig. 12B eine Ansicht der rechten Seite der Platte von
Fig. 12A;
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Fig. 13 eine Vorderansicht einer gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellten Nasenbein- bzw. Stirnbein- oder
Stirnnasen-Platte;
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Fig. 14A eine Vorderansicht einer gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellten seitlichen Stützplatte;
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Fig. 14B eine Draufsicht auf die Platte von Fig. 14A;
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Fig. 15 eine Flächendraufsicht auf eine mit einem
Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellten Platte
mit einer rechteckigen Konfiguration der Plattenabschnitte;
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Fig. 16 eine Konturebenen-Seitenansicht der Platte von
Fig. 15;
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Fig. 17 eine Flächenseitenansicht einer mit der
vorliegenden Erfindung hergestellten Platte mit einer zweiten,
hexagonal geformten Segmentkonfiguration;
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Fig. 18 eine Konturebenen-Seitenansicht der Platte von
Fig. 17;
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Fig. 19 eine Flächenseitenansicht einer mit der
vorliegenden Erfindung hergestellten Platte mit einer dritten,
allgemein runden Segmentkonfiguration;
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Fig. 20 eine Konturebenen-Seitenansicht der Platte von
Fig. 19.
BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die Fig. 1-3 verdeutlichen Konfiguration un Anordnung
verschiedener Osteosythese- oder Knochenstabilisationsplatten 8
gemäß der vorliegenden Erfindung. Die in diesen Figuren
dargestellten Platten können allgemein eingeteils werden in
frontale oder frontonasal (Stirnbein und Nase betreffende),
zygomatische (Jochbein bzw. Backenknochen betreffende),
maxilare (Kiefer betreffende) und mandibulare (Unterkiefer
betreffende) Gruppen.
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Die Frontalgruppe enthält die obere Stirnplatte 10, die
Glabella-Platte 12, die Seitenschädelplatte (panskull plate)
14, die Stirnnasen-Halteplatte 16, eine (nicht dargestellte)
Hilfs-bzw. Nutzplatte 18 und eine in Fig. 2 dargestellte
Mittelcanthus- bzw. Augenwinkel-Rekonstruktionsplatte 20. Die
zygomatische bzw. Jochbein-oder Backenknochen-Gruppe enthält
eine frontozygomatische-Nahtplatte 22, eine Unterorbital- bzw.
Unteraugenhöhlenrandplatte 24, eine seitliche Stützplatte 26
und eine zygomatische Bogenplatte bzw. Jochbogenplatte 28. Die
maxilare bzw. den Kiefer betreffende Gruppe enthält eine
Mittel-"T"-Stütze 30, eine seitliche Stütze 26, eine
(verkürzte) Unterorbitalrandplatte 24 (nicht dargestellt), eine
geteilte Gaumenplatte 32, eine Mittel-"J"-Stützplatte 34 und
eine "L"-Platte 36. Die mandibulare bzw. den Unterkiefer oder
Kiefer betreffende Gruppe enthält eine obere Symphyse-Platte
38, eine Rand-Symphyseplatte 40, eine (nicht dargestellte)
Innenkörperplatte 42, eine Winkelplatte 44, eine Kantenplatte
46, eine (nicht dargestellt) Hinterkörperplatte 48 und eine in
Fig. 2 dargestellte halbseitige Unterkieferplatte 50. Diese
Platten werden gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellt, um
vorkonturiert zu sein und um an Stellen des kraniofazialen
Skeletts entsprechend ihren Bezeichungen gemäß der allgemeinen
Darstellungen in den Fig. 1-3 befestigt zu werden.
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Die Platten 8 gemäß der vorliegenden Erfindung werden im
Gegensatz zu früheren Platten so gefertigt, daß sie in drei
Dimensionen mit ihren Stellen auf dem kraniofazialen Skelett
übereinstimmen. Ein Beispiel ist die in Fig. 1 und 3
dargestellte seitliche Stützplatte 26. Anders als frühere
Osteosynthesenplatten wird diese Platte bei ihrer Herstellung
in der Form eines "5" in ihren Flächenabmessungen geformt.
Diese Abmessung wird als die "Flächendimension 52" bezeichnet.
Die Platte wird der senkrecht zur Flächendimension verlaufenden
Schnittdimension gebogen bzw. bogenförmig ausgestaltet, um eine
konvexe obere Fläche 51 und eine konkave untere Fläche 53 zu
bilden. Diese zweite Abmessung bzw. Dimension wird als die
"Querschnittdimension 54" bezeichnet. Ebenfalls anders als
bisherige Platten wird die Platte bei der Herstellung in der
dritten Abmessung bzw. Dimension geformt, um entsprechend dem
Abschnitt des Knochens, an dem sie angebracht werden wird,
konturiert zu sein. Diese dritte Dimension, welche senkrecht
zur Flächendimension 52 und zur Querschnittdimension 54 liegt,
wird im folgenden als die "Konturdimension 56" bezeichnet.
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Die Flächendimension 52, die Querschnittdimension 54 und
die Konturdimension 56 sind in Fig. 10 dargestellt, die
schaubildartig einen Abschnitt einer Platte 8 gemäß der
vorliegenden Erfindung zeigt, die aus einem hypothetischen
Materialblock geformt ist. Diese Dimensionen entsprechen der
Ausrichtung bestimmter Punkte auf oder innerhalb der Platte 8
Somit ist die Flächendimension 52 bzgl. des Referenzpunktes 55
oder 55A auf der oberen Oberfläche 51 der Platte 8 die Ebene,
welche tangential zur oberen Oberfläche 51 an diesem Punkt
verläuft. Die Querschnittdimension 54 ist die Ebene, die den
Punkt 55 oder 55A enthält und die senkrecht zur
Flächendimension 52 verläuft und die den Querschitt der Platte
8 an diesem Punkt enthält. Die Konturdimension 56 ist die
Ebene, die senkrecht zur Flächendimension 52 und zur
Querschnittdimension 54 am Bezugspunkt 55 oder 55A verläuft.
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Wäre die Platte 8 flach und gerade, wie viele herkömmliche
Platten, würden die Flächendimension 52, die
Querschnittdimension 54 und die Konturdimension 56 der
Flächenebene 52A, der Querschnittfläche 54A und der
Konturfläche 56A gemäß Fig. 10 entsprechen. In einem solchen
Fall wäre die Flächenebene 52A tangential zu allen Punkten auf
der oberen Oberfläche 51 und alle Querschnittdimensionen 54 der
Platte 8 wären senkrecht zur oberen Oberfläche 51 und zur
Flächenebene 52A. Die Flächendimension 52 und die Flächenebene
52A, die Querschnittdimension 54 und die Querschnittebene 54A
und die Konturdimension 56 sowie die Konturebene 56A würden
daher komzidieren. Die Ebenen 52A, 54A und 56A definieren
somit ein absolutes Bezugssystem, während die Dimensionen 52,
54 und 56 ein Bezugssystem festlegen, das relativ zu den
Stellen auf den Platte 8 liegt.
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Eine herkömmliche Platte, die im Operationsraum erheblich
gebogen und verdreht werden muß, erfordert eine Deformation der
Ausrichtung der Kristallgitter der Platte gemäß den
Winkelunterschieden in den drei Dimensionen zwischen den
Relativdimensionen 52, 54, und 56 an jedem Punkt der Platte und
den absoluten Ebenen 52A, 54A und 56A. Eine solche Deformation
kann zu einer Schwächung einfach aufgrund der mechanischen
Veränderungen in der Kristallstruktur und aufgrund anderer
Effekte wie während des Biegens und Verdrehens erzeugte
Reibungswärme führen. Diese können die Härte, die Steifheit und
die Zugfestigkeit nachteilig beeinflußen. Die vorliegende
Erfindung kann somit Schwächungen in der Struktur der Platten 8
minimieren, die sonst durch starkes Biegen, Verdrehen,
Konturieren im Operationsraum hervorgerufen werden.
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Die Platten 8 können aus Edelstahl, Titan, Vitallium (eine
Legierung aus Kobalt, Chrom und Molybdän) oder anderen
geeigneten, auch nicht-metallischen Materialien gefertigt
werden. Edelstahl unterliegt der Korrosion, wenn er
Elektrolyten mit Wasserstoff und Sauerstoff ausgesetzt wird;
derart installierte Edelstahlplatten können mit der Zeit
korrodieren und lokale Metallose hervorrufen. Edelstahl
unterliegt außerdem der Kontakt- und Reibungs- oder
Fraßkorrosion. Edelstahlplatten mit extrem polierten
Oberflächen mit Schutzüberzügen können bessere
Korrosionseigenschaften aufweisen, wobei das Chirurgenteam
jedoch extreme Sorgfalt ausüben muß, um diese Oberfläche nicht
zu beschädigen und ein Korrosionspotential zu schaffen.
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Titan ist einer weicheres Metall als Edelstahl und wird
häufig als nicht ausreichend steif erachtet, um großen, auf
Knochenstabilisationsplatten einwirkenden Kräften zu
widerstehen, insbesondere im mandibularen Bereich. Vitalhum
ist wünschenswert, da es im Körper für lange Zeiträume ohne
Metallose und Zwang zur Entfernung verbleiben kann und da es
Reibfraß, Korrosion, und Oxydation widersteht und da es eine
besonders harte Legierung ist.
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Da die Platten 8 vorkonturiert sind und minimales Biegen
und Verdrehen im Operationraum erfordern, sind sie insbesondere
zur Herstellung aus polymeren, Verbund- oder anderen
nichtmetallischen Materialien, die bei Raumtemperatur nicht so
einfach geformt werden können wie Metalle, gut geeignet.
Platten 8 aus solchen Materialien können außerdem als im Körper
resorbierbare Platten hergestellt werden; solche Platten tragen
sich allmählich ab, sodaß durch die weichen Gesichtsgewebe des
Patienten übertragene Unregelmäßigkeiten mit der Zeit
verschwinden. Solche resorbierbaren Materialen umfassen
beispielsweise Verbindungen bzw. Zusammensetzungen aus
Polyglykolsäure.
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Die Platten 8 werden geprägt bzw. gestanzt. Sie können bei
der Anfangsprägung oder Stanzung oder Umformung in der
Konturdimension 56 geformt werden, oder sie können in einem
nachfolgenden Herstellungsschritt geformt werden. Nachdem eine
Platte 8 auf die gewünschte Weise in allen drei Dimensionen
geformt worden ist oder während sie geformt wird, kann sie
einer Härtung oder Temperierungs- bzw. Vergütungsbehandlung wie
Zyklen mit Erwärmung und Abkühlung bzw. Abschreckung unterzogen
werden.
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Die Platten 8 können, müssen aber nicht, eine Reihe von
Abschnitten 58 aufweisen, die mit Halsabschnitten 60
miteinander verbunden sind. Die Abschnitte 58 können allgemein
rechteckig gemäß den Fig. 15 und 16, allgemein hexagonal gemäß
den Fig. 17 und 18, allgemein kreisförmig gemäß den Fig. 19 und
oder in jeder anderen gewünschten Form ausgebildet sein.
Alternativ können bei den Platten 8 Halsabschnitte 60
weggelassen werden, sodaß ihre Seiten in der Flächendimension
durchgängig, beispielsweise linear, gekrümmt linear, oder
gekrümmt sind.
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Eine mit einem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung
hergestellte Platte 8 ist so gestaltet, daß ihr Trägheitsmoment
des Querschitts oder ihr polares Trägheitsmoment konstant ist.
Eine solche Platte besitzt gekrümmte Seiten in der
Flächendimension 52. Diese Krümmungen können zusammen mit der
Schraublochfestlegung und der Form der Platte in der
Querschnittdimension zur Bildung eines gleichmäßigen polaren
Trägheitsmoment in der Querschnittdimension für einen
gleichmäßigen Torsionswiderstand um die Längsachse gestaltet
werden oder für ein gleichförmiges Trägheitsmoment des
Querschnitts für einen gleichmäßigen Biegewiderstand in der
Konturdimension. Außerdem können Platten 8 so ausgestaltet
werden, daß sie diesen beiden Bedingungen für ein gleichmäßiges
Drehen und Biegen in der Konturdimension genügen; sie können
außerdem gleichmäßige Trägheitsmomente in der Kontur oder der
Flächendimension für einen gleichmäßigen Biegewiderstand oder
einen Verdrehwiderstand oder für beides aufweisen. Solche
Ausgestaltungen ermöglichen ein Biegen der Platten auf
vorhersehbarere Weise und somit ein endgültiges Ausformen bei
der Operation auf einfachere und schnellere Weise. Solche
Trägheitsmomente können grafisch anhand inkrementaler Techniken
oder auf jede andere geeignete Weise berechnet werden.
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Die Fig. 4, 5 und 6 verdeutlichen eine, mit einem
Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellte Platte
8 mit einem gleichmäßigen polaren Trägheitsmoment in der
Querschnittdimension 54. Die Fig. 6 zeigt schematisch die
Vorgehensweise zur Bestimmung des polaren Trägheitsmoments, das
das Integral des Produkts aus jeder inkrementalen Fläche dA des
Querschnitts multipliziert mit dem Quadrat ihres Abstandes R
von dem Massezentrum des Querschnitts ist. Da bei einem
Querschnitt mit einem Schraubenloch 5 gemäß der Darstellung
beispielsweise in Fig. 5 eine größere Fläche weiter vom
Schwerpunkt angeordnet ist, ist die Querschnittsfläche des
Halses bzw. Verbindungsstücks 60 gemäß Fig. 6 größer als die
Querschnittfläche des Abschnitts 58.
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Die Fig. 7, 8 und 9 verdeutlichen eine Plattengestaltung
für einen gleichmäßigen Biegewiderstand in der Konturdimension.
Das Trägheitsmoment um die Biegeachse 66 gemäß Fig. 8 und 9 ist
so gestaltet, daß es entlang der Längsachse 63 konstant ist.
Dieses Moment ist als das Integral des Produkts aus den
inkrementalen Flächen dA des Querschnitts multipliziert mit dem
Quadrat ihres Abstandes R von der Achse 66.
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Die Fig. 11a und 11b zeigen eine Vorderansicht bzw. eine
Draufsicht auf eine Glabella-Platte 12, die gemäß der
vorliegenden Erfindung hergestellt ist. Die Platte ist in der
Flächenebene 52 allgemein U-förmig gestaltet. Sie ist außerdem
in der Konturdimension 56 und der Querschnittsdimension 54 in
Anpassung an das Skelett ausgestaltet. Die Konfiguration der
Konturdimension 56 und die Verdrehung in der
Querschnittdimension 54 sind ebenfalls in der Fig. 11B als der
Draufsicht auf die Glabella-Platte 12 dargestellt. Die Fig. 11a
und 11b verdeutlichen die Feinheit und Komplexität der für die
Glabella-Platte 12 erforderlichen Krümmungen, darit diese mit
der Glabella bzw. dem Raum zwischen den Augenbrauen
übereinstimmt.
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Die Fig. 12A und 12B zeigen die stärker ausgestaltete bzw.
ausgeformte Mittel-Canthus- bzw. die Augenwinkel-Platte 20,
während die Fig. 13 die nasofrontale Trennplatte 16 zeigt. Die
seitliche Stützplatte 26, die ebenfalls stark ausgestaltet bzw.
ausgeformt ist, ist in den Fig. 14A und 14B dargestellt. Diese
Figuren verdeutlichen die durch Vorkonfigurierung der
Knochenstabilisationsplatten 8 erzielbaren Vorteile. Die Kurven
bzw. Krümmungen in den Platten gehen fließender ineinander
über, um die faziale Verdrehung bei den Patienten zu
verringern; im Operationsraum wird Zeit gespart und die Platten
sind einer weitaus geringeren Metallermüdung und Knickung
unterworfen, da sie im Operationsraum weniger stark gebogen und
verdreht werden müssen wie bisherige Platten. Die Platten 8
können außerdem aus einem härteren und steiferen Material
gefertigt werden, da sie eine geringere Biegung im
Operationsraum benötigen.
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Die Fig. 15-20 zeigen unterschiedliche Konfigurationen für
Gesichtsebenen für Segmente 58 und für Hals- bzw.
Verbindungsabschnitte 60 von Platten 8.
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Die Teile der vorliegenden Erfindung erlauben eine
effiziente und effektive Behandlung. Der Chirurg wertet die
Verletzung zur Bestimmung des erforderlichen Satzes 74 von
Platten 8 aus. Wenn die Bewertung ungenau oder unvollständig
ist, können zusätzliche vorsterilisierte Packungen sofort ohne
Wartezeit erhalten werden, während zusätzliche Platten
steriliert werden. Die Fraktur bleibt freigelegt und
eingerichtet. Der Chirurg bestimmt, welche Platten aufgebracht
werden müssen.
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Der Chirurg führt sodann geringe Biegungen oder Knickungen
durch, die abschließend erforderlich sind, um die Kontur der
Platte an das Skelett, an das sie befestigt werden, anzupassen.