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DE3844042A1 - Handgeraet zum kaemmen von haaren od. dgl. - Google Patents

Handgeraet zum kaemmen von haaren od. dgl.

Info

Publication number
DE3844042A1
DE3844042A1 DE19883844042 DE3844042A DE3844042A1 DE 3844042 A1 DE3844042 A1 DE 3844042A1 DE 19883844042 DE19883844042 DE 19883844042 DE 3844042 A DE3844042 A DE 3844042A DE 3844042 A1 DE3844042 A1 DE 3844042A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
comb
hand tool
tool according
movable
movable comb
Prior art date
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Granted
Application number
DE19883844042
Other languages
English (en)
Other versions
DE3844042C2 (de
Inventor
Josef Reiners
Bernd Reiners
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE3844042A1 publication Critical patent/DE3844042A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3844042C2 publication Critical patent/DE3844042C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D24/00Hair combs for care of the hair; Accessories therefor
    • A45D24/04Multi-part combs
    • A45D24/10Multi-part combs combined with additional devices

Landscapes

  • Brushes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Handgerät zum Kämmen von Haaren od.dgl., wie es entsprechend dem Oberbegriff des Patent­ anspruchs 1 durch die DE-OS 23 22 385 bekanntgeworden ist.
Der bekannte elektrisch angetriebene Kamm besteht aus einem länglichen, zugleich als Handhabe ausgebildeten Gehäuse, das einen Elektromotor und ein Übertragungsgetriebe für zwei in Längsrichtung hin- und herbewegbare Kammteile enthält. Die beiden bewegbaren Kammteile sind im vorderen Teil des Gehäuses über die gesamte Länge geführt und werden mit einer Schwingungszahl von mehr als 4000 Hüben pro Minute phasen­ ungleich hin- und herbewegt.
Der bekannte elektrisch angetriebene Kamm hat zwei wesent­ liche Nachteile. Einerseits wird aufgrund des großen mechani­ schen Aufwandes zur Bewegung beider Kammteile der als Hand­ gerät konzipierte elektrisch angetriebene Kamm schwer und unhandlich. Andererseits besteht die Gefahr, daß sich während des Kämmvorganges das zu entwirrende Haar in den Führungen der beiden Einzelkämme verfangen könnte.
Ausgehend von dem vorher beschriebenen elektrisch ange­ triebenen Kamm, besteht die der Erfindung zugrundeliegende Auf­ gabe darin, einen Kamm zu gestalten, der mit möglichst ein­ fachen baulichen Mitteln eine möglichst optimale Haar-Entwir­ rung erzielt.
Diese Aufgabe wurde entsprechend dem Kennzeichenteil des Patentanspruchs 1 gelöst.
Durch die erfindungsgemäße parallele Anordnung eines beweglichen und eines unbeweglichen Kammes wird einerseits eine sichere und optimale Haar-Entwirrung erreicht und anderer­ seits wird der mechanische Aufwand dadurch verringert, daß nur noch ein Kamm beweglich angeordnet ist. Die unter Verzicht auf weitere Führungsmittel nur stirnseitige Befestigung beider Kämme verhindert ein Verklemmen der Haare vollständig und verhindert somit das Ausreißen von Haaren, Fransen oder dgl.
Eine Vorrichtung zum Kämmen oder Bürsten mit einfachem, baulich kleinem Antrieb und nur einem bewegbaren Kamm zeigt auch die EP-OS 02 32 819. Dieses bekannte Gerät verleiht dem Einzelkamm nur eine translatorische Hin- und Herbewegung, ist also auch hinsichtlich eines Entwirrungseffektes mit dem Erfindungsgegenstand nicht vergleichbar.
Auch die DE-OS 24 11 416 zeigt einen elektrischen Kamm, der "Haarentfitzer" genannt wird, und der aus zwei Kämmen besteht. Ein im Querschnitt gabelförmiger außenliegender Kamm ist an einem Handgriff unbeweglich befestigt, während in dessen Mitte ein beweglicher Kamm mit 2000 bis 2500 Hüben pro Minute hin und her bewegt wird. Dieses Gerät hat erstens den Nachteil, daß sich innerhalb der Führung zwischen den beiden Kämmen Haare verfangen können und zweitens, daß die Haare, die zwischen den beiden äußeren raumfesten Zinkenreihen hindurchgeführt werden, von dem mittleren beweglichen Kamm derart überdehnt werden, daß dies zu einer unter Umständen schädlichen Wellung der Haare führt.
Die erfindungsgemäße Kämmvorrichtung hat dagegen auch den Vorteil, daß durch die einfache Umsetzung der rotatorischen Bewegung des Antriebsteiles in eine translatorische Bewegung des beweglichen Kammes die Kämmvorrichtung eine geringere Größe sowie ein niedrigeres Gewicht aufweist, so daß sich die Handlichkeit der Vorrichtung deutlich verbessert.
Die bereits genannte parallele Anordnung des beweglichen und des unbeweglichen Kammes bezieht sich auf die Basis beider Kämme. Die Zinken beider Kämme stehen dagegen in einer V-förmi­ gen Stellung zueinander, die ungefähr 15 Grad beträgt. Dadurch wird vorteilhafterweise vermieden, daß sich während des Kämm­ vorganges die Haare zur Basis der Kämme hin verdichten. Statt dessen wird die gesamte Zinkenlänge gleichmäßig zur Haarentwir­ rung ausgenutzt.
Zur Herabsetzung des Kämmwiderstandes weisen die Zinken des beweglichen Kammes einen größeren seitlichen Abstand voneinander auf als die Zinken des unbeweglichen Kammes. Zur weiteren Minimierung des Kämmwiderstandes können zumindestens die Zinken eines Kammes frei drehbeweglich gelagert sein.
Letztlich garantiert auch die im Vergleich zu den bekann­ ten Kämmvorrichtungen niedrige Hubzahl des beweglichen Kammes, zwischen 150 bis 400 Hüben pro Minute, einen optimalen Haar­ entwirrungserfolg bei gleichzeitiger Schonung der Haare.
In den Zeichnungen ist ein bevorzugtes Ausführungsbei­ spiel entsprechend der Erfindung näher dargestellt, es zeigt:
Fig. 1 die Seitenansicht eines kompletten Handgeräts zum Kämmen von Haaren,
Fig. 2 in Seitenansicht eine auseinandergezogene Darstel­ lung des vorderen Teils des Handgeräts und
Fig. 3 eine Stirnansicht des Handgeräts.
In den Zeichnungen ist ein Handgerät zum Kämmen von Haaren, das insbesondere der Haarentwirrung dient, insgesamt mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Das Gehäuse 11 besteht aus einem Griff 12, einem Elektro­ motor 13 mit Schalter 14 und einem Getriebe 15 sowie einem Steuerteil 16. Der hohl ausgebildete Griff 12 dient der Auf­ nahme von Batterien. Das Steuerteil 16 weist eine innere Metallhülse 17 und eine äußere Metallhülse 18 auf.
Im vorderen Bereich einer parallel zu der geradlinigen Bewegungsrichtung x eines hin und her beweglichen Kammes 23 angeordneten Axialnut 19 der äußeren Metallhülse ist ein Befestigungsblock 20 verankert. Hierzu weist der Befestigungs­ block 20 eine Befestigungslasche 40 auf, die in die Axialnut 19 eingreift und mittels einer Schraube 41, die ein Loch 42 der äußeren Metallhülse 18 durchgreift, in einem laschensei­ tigen Gewindeloch 43 gehalten ist. In den Befestigungsblock 20 ist ein unbeweglicher Kamm 22 eingeschoben und durch eine Schraube 21 auswechselbar befestigt. Der bewegliche Kamm 23 wird auf die gleiche Art und Weise in einem Befestigungsblock 24, der endseitig der inneren Metallhülse 17 mittig angeordnet ist, gehalten.
Beim Zusammenbau der Kämmvorrichtung 10 wird die innere Metallhülse 17 über ein auf einer Antriebswelle 25 befestigtes Zylinderteil 26 geschoben. Ein durch eine Bohrung 27 im Mantel 28 der inneren Metallhülse 17 nach innen hindurchragender Steuernocken 29 greift dann in eine gewindeähnlich umlaufend geschlossene Steuernut 30 im Mantel 37 des Zylinderteiles 26 ein. Der außen an der inneren Metallhülse 17 anliegende Kopf 31 des Steuernockens 29 wird nach der Montage der inneren Metallhülse 17, der äußeren Metallhülse 18 sowie der Antriebs­ welle 25 einschließlich des Zylinderteils 26 in einer parallel zur Bewegungsrichtung x des beweglichen Kammes 23 innenseitig der äußeren Metallhülse 18 verlaufenden Axialnut 19 geführt. Zuletzt wird die äußere Metallhülse 18 durch drei Befestigungs­ schrauben 36 mit dem Gehäuse 11 verbunden.
Die Führung der inneren Metallhülse 17 an der äußeren Metallhülse 18 durch den Kopf 31 des Steuernockens 29 und das Hineinragen des Steuernockens 29 in die Steuernut 30 des Zylinderteils 26 bewirkt eine raumsparende Umsetzung der rotatorischen Bewegung der Antriebswelle 25 in eine translato­ rische Bewegung der inneren Metallhülse 17 und somit des bewegbaren Kammes 23.
Die Kämme 22 und 23 weisen einige Unterschiede zueinander auf. Der unbewegliche Kamm 22 hat eine breitere Kammbasis 32. In der Kammbasis 32 sind relativ kurze, nur einen geringen Abstand zueinander aufweisende sowie um ihre Zinken-Längs­ achsen drehgelagerte Zinken 33 gehalten. Die drehbeweglichen Zinken 33 des Kammes 22 dienen zur Herabsetzung des Kämmwider­ standes.
Dagegen weist der bewegliche Kamm 23 eine schmalere Basis 34 auf, in der längere, unbewegliche Zinken 35 verankert sind, die einen im Vergleich zum unbeweglichen Kamm 22 deut­ lich größeren Abstand aufweisen.
Wie Fig. 3 zeigt, weisen die Zinken 33, 34 eine in etwa V-förmige Stellung zueinander auf, die ungefähr β = 15 Grad beträgt. Des weiteren ist deutlich sichtbar, daß der Befesti­ gungsblock 20 und die innere Metallhülse 17 an den sich nach dem Zusammenbau gegenüberliegenden Abschnitten jeweils etwa teilsegmentartige Aussparungen 38 bzw. 39 aufweisen. Die Aussparung 38 am Befestigungsblock 20 und die Aussparung 39 an der inneren Metallhülse 17 sind so geformt, daß der Abstand b zwischen den beiden Kämmen 22 und 23 möglichst gering ist.
Durch das Zusammenwirken des beweglichen Kammes 23 und des unbeweglichen Kammes 22, die jeweils unterschiedliche konstruktive Eigenschaften und eine besondere V-förmigen Stellung zueinander aufweisen, wird einerseits ein hervor­ ragender Haar-Entwirrungserfolg erzielt und andererseits werden aufgrund des geringen Kämmwiderstandes die Haare als solche und auch die Verbindung der Haare mit der Haut ge­ schont. Dies hat zur positiven Folge, daß sich bei Einsatz der erfindungsgemäßen Kämmvorrichtung die Zahl der Verlusthaare deutlich verringert.

Claims (10)

1. Handgerät zum Kämmen von Haaren od.dgl., mit zwei Kämmen, von denen mindestens einer relativ zu einem, einen Antrieb enthaltenden, Griffteil hin- und herbeweglich moto­ risch angetrieben ist, dadurch gekennzeichnet, daß nur ein beweglicher Kamm (23) vorhanden ist, der einseitig an einem stirnseitigen Antriebsende (24) gehalten ist und von dort frei und ungeführt vorragt, wobei dem beweglichen Kamm (23) ein am Gehäuse (11) unbeweglich befestigter zweiter Kamm (22) in Kämmrichtung (y) nachgeordnet ist.
2. Handgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von einer rotatorischen Bewegung eines Antriebsteiles (25) eine translatorische Bewegung des beweglichen Kammes (23) abgeleitet ist.
3. Handgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das rotatorisch bewegliche Antriebsteil (25, 26) bezüglich seiner Rotationsachse kreiszylindrisch ist und an seinem Zylindermantel (37) eine in sich ringförmig geschlos­ sene Steuernut (30) aufweist, welche einen den beweglichen Kamm (23) treibenden, nur translatorisch entlang der Zylinder­ mantellinie beweglichen Steuernocken (29) aufnimmt.
4. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine das kreiszylindrische Antriebsteil (25, 26) koaxial umschließende innere Hülse (17) in einer gehäusefesten äußeren Hülse (18) teleskopierbar ist, und daß der an der inneren Hülse (17) gehaltene Steuernocken (29) einerseits nach innen in die Steuernut (30) des Antriebsteils (25, 26) und andererseits nach außen in eine zur Bewegungsrich­ tung (x) des beweglichen Kammes (23) verlaufende innenseitige Axialnut (19) der äußeren Hülse (18) hineinragt.
5. Handgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Basis (32) des unbeweglichen Kammes (22) und die Basis (34) des beweglichen Kammes (23) zueinander parallel angeordnet sind.
6. Handgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinken (33, 35) beider Kämme (23, 22) eine in etwa V-förmige Stellung zueinander aufweisen.
7. Handgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die V-Stellung der Zinken (33, 35) zueinander ungefähr 15 Grad (β) beträgt.
8. Handgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinken (33, 35) mindestens eines Kammes (22, 23) frei drehbeweglich gelagert sind.
9. Handgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinken (35) des beweglichen Kammes (23) einen größeren seitlichen Abstand (a) voneinander aufweisen, als die Zinken (33) des unbeweglichen Kammes (22).
10. Handgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubzahl des beweglichen Kammes (23) 150 Hübe pro Minute nicht unterschreitet und 400 Hübe pro Minute nicht überschreitet.
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