DE3724563C2 - - Google Patents
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- DE3724563C2 DE3724563C2 DE3724563A DE3724563A DE3724563C2 DE 3724563 C2 DE3724563 C2 DE 3724563C2 DE 3724563 A DE3724563 A DE 3724563A DE 3724563 A DE3724563 A DE 3724563A DE 3724563 C2 DE3724563 C2 DE 3724563C2
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur thermischen
Behandlung von Abfällen, insbesondere von Sonderabfällen,
bei dem der Abfall einer Verbrennungskammer zugeführt und
dort unter Anfall von Schlacke und Flugstaub verbrannt
wird, wobei der mit dem Abgas herausgeführte Flugstaub
anschließend abgetrennt wird. Ferner bezieht sich die
Erfindung auf eine Vorrichtung zur Durchführung dieses
Verfahrens mit einem Verbrennungsofen mit
Verbrennungsgaszufuhr, einer Ofenzuführeinrichtung zum
Einführen des Abfalls, einem Abgasrohr, einem
Schlackenaustrag sowie mit einer Trenneinrichtung zur
Abtrennung zumindest eines Teils der Flugasche aus dem
Abgas.
Die thermische Behandlung von Abfällen geschieht in der
Regel in sogenannten Müllverbrennungsanlagen. Dort wird der
Abfall in Verbrennungskammern zugeführt und unter Anfall
von Schlacke, Abgas und Flugstaub verbrannt. Das Abgas
enthält die Verbrennungsprodukte H2O und CO2 sowie
restliche Schadstoffe, wie z. B. Kohlenwasserstoffe und
Schwermetallspuren. Der Flugstaub wird aus dem Abgas
herausgefiltert und als Reststoff deponiert. Entsprechendes
gilt für die bei der Abgasreinigung anfallenden Salze. Als
Schadstoffe fallen dabei Halogene, restliche
Kohlenwasserstoffe sowie die flüchtigen Schwermetalle und
als Hauptbestandteile die Schlackenbildner an.
Zur thermischen Behandlung von Sonderabfällen sind
Müllverbrennungsanlagen der KHD Humboldt Wedag AG, D-5000
Köln, bekannt, bei denen der zerkleinerte Abfall in einer
Verbrennungskammer mit Hilfe von technischem Sauerstoff und
Altöl bei Temperaturen von mehr als 1600°C verbrannt wird.
Dies hat zur Folge, daß alle organischen Komponenten bzw.
Schadstoffe zersetzt und in das Abgas überführt werden. Die
entstehenden Schlacken werden in einem Unterofen gesammelt
und sind dann deponiefähig bzw. für die Verwendung im
Tiefbau geeignet. Die Schadstoffe im Abgas werden durch
einen Elektrofilter und durch einen Naßwäscher mit
Kühlfallen und Aktivkohle-Absorber entfernt. Die
entstehende Abwärme wird zur Aufheizung eines Mediums
genutzt, das dann einer zweistufigen Turbine zur
Stromerzeugung zugeführt wird.
Nachteilig bei dem bekannten Verfahren zur thermischen
Behandlung von Abfällen ist die Tatsache, daß große Mengen
Flugstaub anfallen, die Träger von Schadstoffen
insbesondere von flüchtigen Schwermetallen, sind. Ihre
Endlagerung ist nur auf Sondermülldeponien oder
Untertagedeponien möglich. Dies ist jedoch keine
befriedigende Lösung, da hiermit langfristige
Beeinträchtigungen der Umwelt nicht ausgeschlossen werden
können.
In der DE-A 29 46 408, der EP-A 01 86 224 und der
DE-A 21 54 156 sind Verfahren beschrieben, bei denen in
chemischen oder physikalischen Verfahren abgefangene
Abfallstoffe in Teilchenform, die mit Schadstoffen,
insbesondere Zink, Cadmium oder Kupfer, belastet sind, in
geschmolzenes, mineralisches Material, wie beispielsweise
Abfallschlacken eingemischt werden. Ziel dieser Verfahren
ist es, die Schadstoffe dadurch deponierfähig zu machen,
daß sie mit den staubförmigen Teilchen in die Schlacke
eingeschmolzen und hierdurch eingeschlossen werden. Ein
Auslaugen dieser Schadstoffe aus der Schlacke soll nach dem
Erstarren praktisch ausgeschlossen sein, d. h. es soll auch
auf lange Dauer keine Beeinträchtigung von Wasser und Luft
stattfinden, wenn solche erstarrten Schlacken in
Mülldeponien abgelagert werden.
Entgegen der vorstehenden Annahme ist diese
Schadstoffdeponierung nicht zuverlässig, d. h. man kann
nicht sicher sein, daß nach längerer Zeit nicht dennoch
Schadstoffe aus dem Schlackenmaterial austreten. Ferner ist
nicht zu vermeiden, daß beim Einschmelzen feiner Flugstaub
entsteht, an den sich Schadstoffe wegen dessen großer
Oberfläche gern anlagern und der nicht in die Schlacke
eingeschlossen wird. Dieser Flugstaub belastet dann die
Luft.
Nach Rasch, Flugasche, Schmelzschlacke, Müllschlacke und
ihre industrielle Verwertung in Chemiker-Zeitung, Chemische
Apparatur, Jahrgang 84, Nr. 17, 1969, Seiten 564 bis 567,
insbesondere Seite 566, ist es bekannt, Flugasche aus
Stein- und Braunkohlenstaubfeuerungen in Zyklonen,
Elektrofiltern oder Hochleistungsfiltern abzuscheiden und
entweder direkt abzuziehen oder der Feuerung zum
Einschmelzen wieder zuzuführen. Abgesehen davon, daß dieses
Verfahren bei der Verbrennung von Abfällen bisher unbekannt
ist, entstehen auch hier Feinstäube, die mit Schadstoffen
hoch belastet sind und in den Trenneinrichtungen nicht
abgeschieden und damit der Luft zugeführt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu
finden, bei dem wesentlich geringere Mengen an mit
Schwermetallen kontaminiertem Flugstaub anfallen und das
die Möglichkeit eröffnet, die Schwermetalle
wiederzugewinnen. Eine weitere Aufgabe besteht darin, eine
Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens
bereitzustellen.
Was das Verfahren angeht, so wird diese Aufgabe
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Flugstaub in eine
Grobstaubfraktion und in eine Feinstaubfraktion aufgeteilt
und nur die Grobstaubfraktion in die flüssige Schlacke
unter Verdampfung der anhaftenden, flüchtigen Schadstoffe
eingebunden wird, während die an der Feinstaubfraktion
anhaftenden Schadstoffe abgetrennt werden.
Mit der vorliegenden Erfindung wird also eine
Flugstaubrezyklierung vorgenommen, bei der der anfallende
Flugstaub teilweise an seinen Entstehungsort zurückgeführt
und dort in die bei der Verbrennung des Abfalls anfallende
Schlacke eingebunden wird. Die Temperatur und die
Verweilzeit der Schlacke kann dabei so eingestellt werden,
daß die an dem zurückgeführten Flugstaub anhaftenden,
flüchtigen Schadstoffe praktisch vollständig vergasen, so
daß in der Schlacke im wesentlichen nur der mineralische
Staubanteil der Flugasche verbleibt und den
Verbrennungsofen mit der Schlacke verläßt. Die so frei
gewordenen flüchtigen Schadstoffe lagern sich bei der
Abkühlung des Abgases wieder an dem Flugstaub an, und zwar
insbesondere an den feinen Staubteilchen. Diese feinen
Staubteilchen werden entsprechend der bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung aufgefangen, wobei ihre Menge
vergleichsweise gering ist. Die daran anhaftenden
Schadstoffe werden abgetrennt, so daß praktisch kein
schadstoffbelasteter Flugstaub mehr anfällt.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, daß die Aufteilung in
die Grob- und in die Feinstaubfraktion bei einer
Partikelgröße von 50 µm erfolgt. Die Aufteilung kann
mittels Schlauchfiltern, Zyklonen und/oder Elektrofiltern,
aber auch mit anderen Trenneinrichtungen, durchgeführt
werden.
Was die Behandlung der Feinstaubfraktion angeht, so ist
vorgeschlagen, daß das Abgas mit der Feinstaubfraktion
einer naß-physikalischen und/oder einer naß-chemischen
Trennung unterworfen und dabei die Feinstaubfraktion in
Schwermetalle und Schlackenanteile aufgetrennt wird. Die
Trennung kann dabei derart erfolgen, daß das
Verbrennungswasser im Abgas kondensiert und dabei die
Feinstaubfraktion aus dem Abgas ausgewaschen und das
Kondensat anschließend destilliert werden, wobei die
Schwermetalle aus dem Destillatrückstand wiedergewonnen
werden. Auf Grund dieser Verfahrensschritte wird das
CO2-H2O-Gemisch durch Auskondensieren der H2O-Fraktion
getrennt, wobei der größte Anteil an Feinstaub mit
angelagerten Schwermetallen, eventuelle Schwermetalldämpfe,
HCL und SO2 abgeschieden werden. Die anschließende
Destillierung des so erhaltenen Kondensats erbringt ein
reines H2O-Kopfprodukt und ein Sumpfprodukt aus HCl-Säure
mit gelösten Schwermetallen und ungelöstem Feinstaub. Die
Schwermetalle können dann durch naß-chemische
Trennprozesse, z. B. Fällung, abgetrennt werden.
Das Einbinden der zurückgeführten Grobstaubfraktion in die
flüssige Schlacke kann auf verschiedene Weise erfolgen.
Beispielsweise kann der zurückgeführte Flugstaub direkt in
die Verbrennungskammer eingeführt und dort in die flüssige
Schlacke eingebunden werden. Dies kann durch Aufblasen des
zurückgeführten Flugstaubes auf die flüssige Schlacke
geschehen. Zweckmäßig ist es auch, wenn der zurückgeführte
Flugstaub in eine solch heiße Verbrennungszone innerhalb
der Verbrennungskammer eingeführt wird, daß die Partikel
zumindest teigig werden, also miteinander verkleben und als
vergrößerte Partikel ausfallen.
Die Grobstaubfraktion kann dem Abfall auch schon vor der
Verbrennungskammer zugegeben und mit diesem in die
Verbrennungskammer eingeführt werden. Insbesondere bei
dieser Form der Zuführung empfiehlt es sich, den Flugstaub
vorher stückig zu machen, also beispielsweise zu
pelletieren und/oder zu verpressen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß
die Schlacke vor ihrer Deponierung über einen längeren
Zeitraum, zumindest jedoch über eine Stunde flüssig
gehalten wird. Dies kann beim oder auch nach dem
Verbrennungsprozeß durchgeführt werden. Hierdurch werden
die eigentlichen - auf der Deponie löslichen - Schadstoffe
ausgetrieben. Insbesondere ist hierdurch sichergestellt,
daß die mit dem zurückgeführten Flugstaub in die Schlacke
eingebrachten, flüchtigen Schwermetalle vergast werden.
Dabei ist es zweckmäßig, daß die Temperatur in der
Verbrennungskammer, insbesondere im Bereich der
Schlackenbildung, oberhalb von 1200°C, vorzugsweise im
Bereich 1350°C gehalten wird. Für die Austreibung der
Schadstoffe ist es dann noch förderlich, wenn die Schlacke
bei der Erschmelzung ausreichend durchmischt wird und wenn
zusätzlich metallurgische Verfahrensschritte angewendet
werden, wie beispielsweise Frischen mit Sauerstoff und/oder
mit chlorhaltigem Gas.
Besonders vorteilhafte Wirkungen werden dann erreicht, wenn
zur Verbrennung des Abfalls im wesentlichen technischer
Sauerstoff verwendet wird. Hierdurch wird das Abgasvolumen
drastisch verringert, was die gezielte Abtrennung der
Grobstaubfraktion und deren Rezyklierung vereinfacht. Auch
die Handhabung der mit Schwermetallen angereicherten
Feinstaubfraktion sowie die Abtrennung der Schwermetalle
ist durch die Sauerstoffverbrennung wesentlich vereinfacht,
weil das Abgas eine prinzipiell andere Zusammensetzung hat.
Es besteht nicht mehr als Hauptbestandteil aus dem
praktisch nicht kondensierbaren N2, sondern im wesentlichen
aus den beiden kondensierbaren Gasen H2O und CO2. Deshalb
lassen sich die Schadstoffe aus dem Abgasstoffsystem durch
rein physikalische Trennprozesse, wie sie oben beschrieben
sind, nämlich Kondensation und Verdampfung, abtrennen. Dies
ist zwar energieaufwendig, vermeidet bzw. reduziert aber
die Verwendung von Chemikalien bei der Abgasreinigung.
Weitere Vorteile durch die Verbrennung mittels technischem
Sauerstoff bestehen darin, daß der thermische Wirkungsgrad
verbessert und vermieden wird, daß große Stickstoffmengen
aus der Umgebung angesaugt, verunreinigt und sofort wieder
aufwendig gereinigt werden müssen. Außerdem lassen sich mit
technischem Sauerstoff problemlos hohe
Verbrennungstemperaturen und lange Abgasverweilzeiten
verwirklichen. Die Verwendung von technischem Sauerstoff
ist vor allem geeignet für Sonderabfälle, da organische
Bestandteile praktisch vollständig zersetzt werden. Die
wesentlich verringerten Abgasmengen erleichtern die
Flugstaubeinbindung in die Schlacke, denn die
Abgasgeschwindigkeiten sind ebenfalls entsprechend gering,
d. h. das Ausblasen von Flugstaub wird wesentlich
herabgesetzt.
Die Verbrennung des Abfalls in der Verbrennungskammer
erfolgt zweckmäßigerweise zweistufig, wobei der Abfall in
der ersten Stufe unter Bildung flüssiger Schlacke und Abgas
verbrannt und vergast wird und das Abgas in der zweiten
Stufe durch weitere Verbrennungsgaszugabe vollkommen
verbrannt wird. Gleichzeitig wird dabei die schon in der
ersten Verbrennungsstufe mehr oder weniger gut ausgebrannte
flüssige Schlacke in der zweiten Stufe weiter flüssig
gehalten. Auf diese Weise lassen sich die Verweilzeiten,
die notwendig sind, um die mit dem zurückgeführten
Flugstaub in die Schlacke eingeführten, flüchtigen
Schwermetalle herauszutreiben, ohne weiteres erreichen.
Der Schlackentransport durch die Verbrennungskammer kann
unterstützt werden, wenn die Schlacke Schwenkbewegungen der
Verbrennungskammer um eine Längsachse ausgesetzt wird.
Bezüglich der Vorrichtung wird die eingangs gestellte
Aufgabe dadurch gelöst, daß zwischen der Trenneinrichtung,
die eine Abtrennung eines Teils der Flugasche aus dem Abgas
bewirkt, und dem Verbrennungsofen eine Rückführeinrichtung
zur Rückführung der Grobstaubfraktion in den
Verbrennungsofen vorgesehen ist und daß hinter der
Trenneinrichtung zumindest eine Trennstufe zur
Abtrennung der Schadstoffe vorgesehen ist, die an der
die Trenneinrichtung passierenden Feinstaubfraktion
anhaftet.
Für die an die Trenneinrichtung anschließende,
naß-physikalische und naß-chemische Trennstufe werden ein
Kondensator zum Abtrennen des Verbrennungswassers mit der
Feinstaubfraktion und eine Destilliereinrichtung zum
anschließenden Verdampfen des Verbrennungswassers
vorgeschlagen. Diese Destilliereinrichtung kann
beispielsweise als Rektifikationskolonne ausgebildet
sein. In einer naß-chemischen Trennstufe wird
vorzugsweise der Destillatrückstand aus der
Destilliereinrichtung in Schlackenanteile und
Schwermetalle aufgetrennt.
Die Rückführeinrichtung kann - wie oben schon
verfahrensmäßig vorgeschlagen - alternativ so ausgebildet
sein, daß sie einerseits mit dem Verbrennungsofen oder
andererseits mit der Ofenzuführeinrichtung verbunden ist.
Im ersteren Fall ist es zweckmäßig, die
Rückführeinrichtung im Bereich der Verbrennungsgaszufuhr
münden zu lassen, da hier die höchsten Temperaturen
herrschen und damit ein Teigigwerden des Flugstaubes
bewirkt wird. Die Rückführeinrichtung kann zusätzlich mit
einer Pelletier- und/oder einer Preßeinrichtung
ausgerüstet sein, um den zurückgeführten Flugstaub
stückig zu machen, bevor er in den Verbrennungsofen
eintritt.
Aus den schon oben genannten Gründen ist es zweckmäßig,
daß die Verbrennungsgaszufuhr mit einer Einrichtung zur
Zuführung von technisch reinem Sauerstoff versehen ist.
Was die Gestaltung des Verbrennungsofens angeht, so ist
eine Aufteilung in zwei hintereinanderliegende
Ofenkammern zweckmäßig, wobei die Verbrennungsgaszufuhr
hauptsächlich in der ersten Ofenkammer erfolgen soll. Die
Ofenkammern sind dabei durch eine einen Durchgang im
Bereich der Ofenkammersohle frei lassende Trennwand
aufgeteilt. Dabei kann im Bereich der Trennwand eine
weitere Verbrennungsgaszufuhr erfolgen.
Nach der Erfindung ist ferner vorgesehen, daß im Bereich
des Schlackenaustrages ein Gasbrenner zur Erhitzung der
Schlacke angeordnet ist. Er unterstützt das Ausbrennen
der Schlacke und damit auch das Austreiben von flüchtigen
Schadstoffen aus ihr. Im Schlackenaustrag sollte ein
Schlackensammeltopf angeordnet sein, über den dann die
flüssige Schlacke herausgeführt werden kann. Der
Schlackensammeltopf kann mit einer Rühreinrichtung
und/oder einer Heizeinrichtung versehen sein, um die
Schlacke umwälzen und flüssig halten zu können.
Es ist ferner vorgeschlagen, daß der Verbrennungsofen
Stützbrenner zur Aufrechterhaltung einer Temperatur von
zumindest 800°C aufweist, was insbesondere dann notwendig
ist, wenn die Verbrennungsgase ausschließlich technischer
Sauerstoff sind.
Zur Unterstützung des Schlackentransportes sollte die
Sohle des Verbrennungsofens zumindest im vorderen Bereich
abwärts geneigt sein. Ferner wird vorgeschlagen, daß der
Verbrennungsofen um eine Längsachse verschwenkbar
aufgehängt ist, was dem gleichen Ziel dient. Alternativ
oder sogar in Kombination dazu kann auch eine
Verschwenkbarkeit um die Querachse vorgesehen werden.
Sofern die Ofenzuführeinrichtung und das Abgasrohr
koaxial zueinander liegen, sollte die Längsachse, um die
der Verbrennungsofen verschwenkbar ist, ebenfalls koaxial
dazu verlaufen.
Aus Sicherheitsgründen ist des weiteren vorgeschlagen,
daß die Ofenzuführeinrichtung mit einer Eingangsschleuse
für den Abfall versehen ist. Sie sollte ein relativ
kleines Volumen haben und mit einer Vakuumeinrichtung zum
Absaugen der Luft in der Eingangsschleuse in
geschlossenem Zustand versehen sein. Ferner sollte eine
Spüleinrichtung für die Zuführung von CO2 in die
Eingangsschleuse und auch in das gesamte, anschließende
Ofenzuführrohr vorgesehen sein. Diese Maßnahmen sind
erforderlich, wenn die Verbrennung mittels technisch
reinem Sauerstoff erfolgen soll.
Nach der Erfindung ist schließlich vorgeschlagen, daß das
Abgasrohr mit einer Kühleinrichtung versehen ist.
Alternativ dazu kann jedoch die Abgaswärme zur Erzeugung
von Dampf verwendet werden, mit dessen Hilfe Turbinen zur
Erzeugung elektrischer Energie betrieben werden können.
In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand von
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Apparatefließbild einer
Müllverbrennungsanlage,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung des
Verbrennungsofens der
Müllverbrennungsanlage nach Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt durch den
Verbrennungsofen nach Fig. 2 in der
Ebene A-B.
Die in Fig. 1 dargestellte Müllverbrennungsanlage
weist einen Verbrennungsofen (1) auf, der an der
Eingangsseite eine Ofenzuführeinrichtung (2) und im
Bereich der Ausgangsseite ein Abgasrohr (3) und einen
Schlackenaustrag (4) aufweist. Er ist in zwei Ofenkammern
(5, 6) aufgeteilt, wobei die Aufteilung durch eine nicht
bis zur Sohle der Ofenkammern (5, 6) reichende Trennwand
(7) geschieht.
In die erste Ofenkammer (5) mündet eine primäre
Sauerstoffzufuhr (8), während im Bereich der Trennwand
(7) eine sekundäre Sauerstoffzufuhr (9) vorgesehen ist.
Der Verbrennungsofen (1) ist in Lagern (10, 11) um seine
Längsachse verschwenkbar aufgehängt, wobei sich diese
Lager (10, 11) auch vertikal bewegen lassen, so daß der
Verbrennungsofen (1) um eine Querachse verstellt werden
kann. Der maximale Schwenkwinkel um die Längsachse
beträgt 30°.
Das aus dem Verbrennungsofen (1) in das Abgasrohr (3)
austretende Abgas passiert eine Abgasrohrkupplung (12)
und gelangt in einen Abgaskühler (13), wo es von über
1200°C auf etwa 200°C heruntergekühlt wird. Es tritt dann
in einen Schlauchfilter (14) ein, in dem der mit dem
Abgas beförderte Flugstaub in eine Grob- und in eine
Feinstaubfraktion aufgeteilt wird. Die Grenze soll bei
etwa 50 µm Korn liegen. Statt des Schlauchfilters (14)
kann - insbesondere bei größeren Abgasmengen - auch ein
Zyklon verwendet werden. Die Grobstaubfraktion wird nach
unten weggeführt und wird dem Abfall vor der
Ofenzuführeinrichtung (2) zugemischt, gegebenenfalls nach
einem Pelletier- und Verpressungsvorgang. Mit dem Abfall
gelangt dann die Grobstaubfraktion wieder in den
Verbrennungsofen (1) und wird dort in die flüssige
Schlacke eingebunden.
Die Feinstaubfraktion bildet nur noch einen kleinen Teil
des gesamten Flugstaubes, ist aber nichtsdestoweniger
stark angereichert mit flüchtigen Schwermetallen, da sich
Schwermetalle insbesondere in den feinsten Kornfraktionen
kleiner 20 µm anlagern. Die so beladene Feinstaubfraktion
wird in einen Kondensator (15) eingeführt, wo sie auf
eine Temperatur von 10°C abgekühlt wird. Hierdurch
kondensiert das Verbrennungswasser aus, wobei der größte
Anteil an mit Schwermetallen angereichertem Feinstaub,
Schwermetalldämpfe, HCl und SO2 abgeschieden werden. Das
verbleibende Abgas, bestehend im wesentlichen aus CO2,
CO, H2 und N2, kann dann in einer Destillationskolonne
weiter gereinigt werden, wobei die nicht kondensierbaren
Restgase CO, H2 und N anfallen, während im Sumpf CO2,
eventuell zunächst noch verunreinigt mit SO2, verbleiben.
Das nach unten herausgeführte Kondensat gelangt
anschließend in eine Rektifikationskolonne (16), wo das
Verbrennungswasser herausdestilliert wird. Es entsteht
ein reines H2O-Kopfprodukt sowie ein Sumpfprodukt aus
HCl-Säure mit gelösten Schwermetallen und ungelöstem
Feinstaub. Die übriggebliebene Menge an Filterstaub ist
nur noch unbedeutend. Die Schwermetallanteile können
durch weitere chemische Trennprozesse zurückgewonnen
werden, so daß vom Flugstaub letztendlich nur noch
deponierfähige Reste übrigbleiben.
Der in den Fig. 2 und 3 detaillierter dargestellte
Verbrennungsofen (1) mit der ersten Ofenkammer (5) und
der zweiten Ofenkammer (6) hat eine Wandung, die aus
einem äußeren Blechmantel (17), einer
Steinwolleauskleidung (18) und an der Innenseite einer
Ofenausmauerung (19) aus Feuerfeststeinen besteht. Die
Verbrennung in den beiden Ofenkammern (5, 6) kann über
zwei abgeschirmte Fenster (20, 21) beobachtet werden.
Die primäre Sauerstoffzufuhr (8) erfolgt durch jeweils
drei Düsen in den Seitenwandungen des Verbrennungsofens
(1), und zwar etwas oberhalb der schräg nach unten
laufenden Sohle (22) der ersten Ofenkammer (5). Die
sekundäre Sauerstoffzufuhr (9) geschieht im Bereich der
Trennwand (7) und bewirkt eine vollständige Verbrennung
der erzeugten Abgase in der zweiten Ofenkammer (6).
Zusätzlich sind Stützbrenner (23, 24) vorgesehen, und
zwar der erste Stützbrenner (23) im Bereich der Oberseite
der ersten Ofenkammer (5) und der zweite Stützbrenner
(24) im Bereich des Schlackenaustrages (4). Die
Stützbrenner (23, 24) dienen dazu, den Ofen vor der
Abfallverbrennung aufzuheizen, denn aus
Sicherheitsgründen muß der Ofeninnenraum beim Verbrennen
immer auf mindestens 600°C gehalten werden, da sich nur
oberhalb dieser Temperatur kein explosives Gasgemisch
bilden kann.
Die Ofenzuführeinrichtung (2) weist einen Einfülltrichter
(25) und eine Mülleingangsschleuse (26) auf. Diese
besteht aus einem senkrecht verlaufenden Rohr mit zwei
übereinander im Abstand angeordneten Schiebern (27, 28),
deren Bewegung durch die Doppelpfeile C, D angedeutet
ist. Nach Öffnen des ersten Schiebers (27) kann so viel
Müll eingefüllt werden, bis der Raum zwischen den beiden
Schiebern (27, 28) gefüllt ist. Nach Schließen des oberen
Schiebers (27) wird die Luft aus der Mülleingangsschleuse
(26) abgesaugt und CO2 eingespült. Auch in das an die
Mülleingangsschleuse (26) anschließende, waagerechte
Eingaberohr (29) wird CO2 eingeleitet. Erst dann wird der
untere Schieber (28) geöffnet, so daß der Müll in das
Eingaberohr (29) fallen kann. Hier wird er mit Hilfe
eines Stößels (30) in den Verbrennungsofen (1)
eingeschoben. Damit sich das Eingaberohr (29) nicht zu
stark aufheizt, ist zusätzlich eine Kühleinrichtung (31)
vorgesehen.
Im Verbrennungsofen (1) rutscht der Abfall auf Grund der
Neigung der Sohle (22) nach unten, wobei er auch durch
nachkommenden Abfall vorwärts geschoben wird. Der Abfall
wird erwärmt, getrocknet, entgast, vergast und verbrannt.
Die Brennzone ist durch die Lage der primären
Sauerstoffzufuhr (8) vorgegeben und kann durch eine
entsprechende Zuflußregelung beeinflußt werden.
Die bei der Verbrennung anfallende Schlacke fließt über
eine Schlackenrinne (32) in einen Schlackentopf (33), der
in dem Schlackenaustrag (4) angeordnet ist. Im Bereich
des Schlackentopfes (33) ist eine elektrische
Heizwicklung (34) vorgesehen. Der Schlackentopf (33) kann
nach Luftabschluß aus dem Schlackenaustrag (4) nach unten
abgefahren werden.
Der Schlackentransport wird nicht nur durch die Neigung
der Schlackenrinne (32) gefördert, sondern auch durch die
schon oben beschriebene Möglichkeit, den Verbrennungsofen
(11) um zwei Achsen verschwenken zu können. Hierzu ist
der Verbrennungsofen (1) über das Eingaberohr (29) bzw.
das Abgasrohr (3) in den Lagern (10, 11) drehbar
aufgehängt. Er kann also um einen Winkel von 30° um eine
durch das Eingaberohr (29) und das Abgasrohr (3) gehende
Längsachse verschwenkt werden. Zusätzlich besteht die
Möglichkeit, die Lager (10, 11) vertikal zu bewegen,
angedeutet durch die Doppelpfeile E, F. Durch diese
Bewegung kann die Neigung der Schlackenrinne (32)
zusätzlich beeinflußt werden.
Auch das Abgasrohr (3) ist mit einer Kühleinrichtung (35)
versehen, damit es nicht unzulässig hohe Temperaturen
annimmt. Die Verbindung des drehbar gelagerten Teils des
Abgasrohrs (3) mit dem ortsfesten Teil geschieht über die
Abgasrohrkupplung (36).
Claims (46)
1. Verfahren zur thermischen Behandlung von Abfällen,
insbesondere von Sonderabfällen, bei dem der Abfall
einer Verbrennungskammer zugeführt und unter Anfall
von Schlacke, Abgas und Flugstaub verbrannt wird,
wobei der mit dem Abgas herausgeführte Flugstaub
anschließend abgetrennt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß der Flugstaub in eine
Grobstaubfraktion und in eine Feinstaubfraktion
aufgeteilt und nur die Grobstaubfraktion zurückgeführt
und in die flüssige Schlacke unter Verdampfung der
anhaftenden, flüchtigen Schadstoffe eingebunden wird,
während die an der Feinstaubfraktion anhaftenden
Schadstoffe abgetrennt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufteilung in Grob-
und Feinstaubfraktionen bei einer Partikelgröße von
50 µm erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufteilung mittels
eines Schlauchfilters (14), Zyklons und/oder eines
Elektrofilters erfolgt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Abgas mit der
Feinstaubfraktion einer naß-physikalischen und/oder
einer naß-chemischen Trennung unterworfen und dabei
die Feinstaubfraktion in Schwermetalle und
Schlackenanteile aufgetrennt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trennung derart
erfolgt, daß das Verbrennungswasser im Abgas
kondensiert und dabei die Feinstaubfraktion aus dem
Abgas ausgewaschen und das Kondensat anschließend
destilliert werden, wobei die Schwermetalle aus dem
Destillatrückstand abgetrennt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwermetalle durch
chemische Trennprozesse abgetrennt werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grobstaubfraktion in die
Verbrennungskammer zurückgeführt und dort in die
flüssige Schlacke eingebunden wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grobstaubfraktion
auf die Schlacke aufgeblasen wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grobstaubfraktion
in eine solch heiße Verbrennungszone innerhalb der
Verbrennungskammer eingeführt wird, daß die Partikel
zumindest teigig werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grobstaubfraktion
dem Abfall vor der Verbrennungskammer (1)
zugegeben und mit diesem in die Verbrennungskammer
(1) eingeführt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grobstaubfraktion
zunächst pelletiert wird, bevor sie in die
Verbrennungskammer (1) eingeführt wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grobstaubfraktion
- gegebenenfalls nach ihrer Pelletierung -
verpreßt und erst dann in den Verbrennungsraum
eingeführt wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schlacke vor ihrer
Deponierung über einen längeren Zeitraum, zumindest
jedoch über eine Stunde, flüssig gehalten wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur in der
Verbrennungskammer (1), insbesondere im Bereich der
Schlackenbildung, oberhalb von 1200°C gehalten
wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur im Bereich
der Schlackenbildung bei etwa 1350°C liegt.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbrennung des
Abfalls im wesentlichen technisch reiner Sauerstoff
verwendet wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abfallverbrennung in
der Verbrennungskammer (1) zweistufig erfolgt, wobei
der Abfall in der ersten Stufe (5) unter Bildung
flüssiger Schlacke und Abgas verbrannt und vergast
wird und das Abgas in der zweiten Stufe (6) durch
weitere Verbrennungsgaszugabe vollkommen verbrannt
wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schlackentransport
durch Schwenkbewegungen der Verbrennungskammer (1) um
eine Längsachse gefördert wird.
19. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach
einem der Ansprüche 1 bis 18,
mit einem Verbrennungsofen mit Verbrennungsgaszufuhr,
einer Ofenzuführeinrichtung zum Einführen des Abfalls,
einem Schlackenaustrag sowie mit einer
Trenneinrichtung zur Abtrennung zumindest eines Teils
der Flugasche aus dem Abgas,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Trenneinrichtung
(14) und Verbrennungsofen (1) eine Rückführeinrichtung
zur Rückführung einer abgetrennten Grobstaubfraktion
des Flugstaubes in den Verbrennungsofen (1) vorgesehen
ist und daß hinter der Trenneinrichtung (14) zumindest
eine Trennstufe (15, 16) zur Abtrennung der
Schadstoffe vorgesehen ist, die an der die
Trenneinrichtung (14) passierenden Feinstaubfraktion
anhaften.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung als
Schlauchfilter (14), Zyklon und/oder Elektrofilter
ausgebildet ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20,
dadurch gekennzeichnet, daß hinter der
Trenneinrichtung (14) zumindest eine Trennstufe (15,
16) zum Auswaschen der Feinstaubfraktion aus dem Abgas
und zur Auftrennung der Feinstaubfraktion in
Schwermetalle und Schlackenanteile vorgesehen ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die naß-chemische
Trennstufe einen Kondensator (15) zum Abtrennen des
Verbrennungswassers mit der Feinstaubfraktion
aufweist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Kondensator (15) eine
Destilliereinrichtung (16) zum Verdampfen des
Verbrennungswassers nachgeschaltet ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet, daß die Destilliereinrichtung
als Rektifikationskolonne (16) ausgebildet ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23 oder 24,
dadurch gekennzeichnet, daß eine weitere naß-chemische
Trennstufe zur Auftrennung des Destillatrückstandes
aus der Destilliereinrichtung (16) in Schlackenanteile
und Schwermetalle vorgesehen ist.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführeinrichtung
mit dem Verbrennungsofen verbunden ist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführeinrichtung
eine Blaseinrichtung zum Einblasen des Flugstaubes in
den Verbrennungsofen aufweist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 26 oder 27,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführeinrichtung
in den Bereich der Verbrennungsgaszufuhr mündet.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführeinrichtung
mit der Ofenzuführeinrichtung (2) verbunden ist.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 29,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführeinrichtung
eine Pelletiereinrichtung für den Flugstaub aufweist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 30,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführeinrichtung
eine Preßeinrichtung für den Flugstaub aufweist.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 31,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verbrennungsgaszufuhr
(8, 9) mit einer Einrichtung zur Zuführung von
technisch reinem Sauerstoff versehen ist.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 32,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verbrennungsofen
(1) in zwei hintereinanderliegende Ofenkammern (5, 6)
aufgeteilt ist, wobei die Verbrennungsgaszufuhr (8, 9)
hauptsächlich in der ersten Ofenkammer (5) mündet.
34. Vorrichtung nach Anspruch 33,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ofenkammern (5, 6)
durch eine einen Durchgang im Bereich der
Ofenkammersohle (22) freilassende Trennwand (7)
aufgeteilt sind.
35. Vorrichtung nach Anspruch 34,
dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Trennwand
(7) eine weitere Verbrennungsgaszufuhr (9) angeordnet
ist.
36. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 35,
dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des
Schlackenaustrages (4) ein Gasbrenner zur Erhitzung
der Schlacke angeordnet ist.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 36,
dadurch gekennzeichnet, daß im Schlackenaustrag (4)
ein Schlackensammeltopf (33) angeordnet ist.
38. Vorrichtung nach Anspruch 37,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schlackensammeltopf
(39) mit einer Rühreinrichtung und/oder einer
Heizeinrichtung (34) versehen ist.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 38,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verbrennungsofen (1)
Stützbrenner (23, 24) zur Aufrechterhaltung einer
Temperatur von zumindest 600°C aufweist.
40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 39,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sohle (22) des
Verbrennungsofens (1) zumindest im vorderen Bereich
abwärts geneigt ist.
41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 40,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verbrennungsofen (1)
um eine Längsachse und/oder Querachse verschwenkbar
aufgehängt ist.
42. Vorrichtung nach Anspruch 41,
dadurch gekennzeichnet, daß Ofenzuführeinrichtung (2)
und Abgasrohr (3) koaxial zueinander liegen und daß
auch die Längsachse, um die der Verbrennungsofen (1)
verschwenkbar ist, koaxial dazu verläuft.
43. Vorrichtung nach Anspruch 19 bis 42,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ofenzuführeinrichtung
(2) mit einer Eingangsschleuse (26) für den Abfall
versehen ist.
44. Vorrichtung nach Anspruch 43,
dadurch gekennzeichnet, daß die Eingangsschleuse (26)
mit einer Vakuumeinrichtung zum Absaugen der Luft in
der Eingangsschleuse (26) im geschlossenen Zustand und
mit einer Spüleinrichtung für die Zuführung von
CO2 versehen ist.
45. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 44,
dadurch gekennzeichnet, daß das Abgasrohr (3) mit
einer Kühleinrichtung (35) versehen ist.
46. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 44,
dadurch gekennzeichnet, daß das Abgasrohr (3) mit
einer Dampferzeugungseinrichtung verbunden ist.
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