DE3724563A1 - Verfahren zur thermischen behandlung von abfaellen sowie vorrichtung zur durchfuehrung dieses verfahrens - Google Patents
Verfahren zur thermischen behandlung von abfaellen sowie vorrichtung zur durchfuehrung dieses verfahrensInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur thermischen
Behandlung von Abfällen insbesondere von Sonderabfällen,
bei dem der Abfall einer Verbrennungskammer zugeführt und
dort unter Anfall von Schlacke und Flugstaub verbrannt
wird, wobei der mit dem Abgas herausgeführte Flugstaub
anschließend abgetrennt wird. Ferner bezieht sich die
Erfindung auf eine Vorrichtung zur Durchführung dieses
Verfahrens mit einem Verbrennungsofen mit
Verbrennungsgaszufuhr, einer Ofenzuführeinrichtung zum
Einführen des Abfalls, einem Abgasrohr, einem
Schlackenaustrag sowie mit einer Trenneinrichtung zur
Abtrennung zumindest eines Teils der Flugasche aus dem
Abgas.
Die thermische Behandlung von Abfällen geschieht in der
Regel in sogenannten Müllverbrennungsanlagen. Dort wird
der Abfall in Verbrennungskammern zugeführt und unter
Anfall von Schlacke, Abgas und Flugstaub verbrannt. Das
Abgas enthält die Verbrennungsprodukte H2O und CO2 sowie
restliche Schadstoffe, wie z. B. Kohlenwasserstoffe und
Schwermetallspuren. Der Flugstaub wird aus dem Abgas
herausgefiltert und als Reststoff deponiert.
Entsprechendes gilt für die bei der Abgasreinigung
anfallenden Salze. Als Schadstoffe fallen dabei Halogene,
restliche Kohlenwasserstoffe sowie die flüchtigen
Schwermetalle und als Hauptbestandteile die
Schlackenbildner an.
Zur thermischen Behandlung von Sonderabfällen sind
Müllverbrennungsanlagen bekannt, bei denen der
zerkleinerte Abfall in einer Verbrennungskammer mit Hilfe
von technischem Sauerstoff und Altöl bei Temperaturen von
mehr als 1600°C verbrannt wird. Dies hat zur Folge, daß
alle organischen Komponenten bzw. Schadstoffe zersetzt
und in das Abgas überführt werden. Die entstehenden
Schlacken werden in einem Unterofen gesammelt und sind
dann deponiefähig bzw. für die Verwendung im Tiefbau
geeignet. Die Schadstoffe im Abgas werden durch einen
Elektrofilter und durch einen Naßwäscher mit Kühlfallen
und Aktivkohle-Absorber entfernt. Die entstehende Abwärme
wird zur Aufheizung eines Mediums genutzt, das dann einer
zweistufigen Turbine zur Stromerzeugung zugeführt wird.
Nachteilig bei dem bekannten Verfahren zur thermischen
Behandlung von Abfällen ist die Tatsache, daß große
Mengen Flugstaub anfallen, die Träger von Schadstoffen
insbesondere von flüchtigen Schwermetallen, sind. Ihre
Endlagerung ist nur auf Sondermülldeponien oder
Untertagedeponien möglich. Dies ist jedoch keine
befriedigende Lösung, da hiermit langfristige
Beeinträchtigungen der Umwelt nicht ausgeschlossen werden
können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zu finden, bei dem wesentlich geringere Mengen an mit
Schwermetallen kontaminiertem Flugstaub anfallen und das
die Möglichkeit eröffnet, die Schwermetalle
wiederzugewinnen. Eine weitere Aufgabe besteht darin,
eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens
bereitzustellen.
Was das Verfahren angeht, so wird diese Aufgabe
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Flugstaub
zumindest teilweise zurückgeführt und in die flüssige
Schlacke unter Verdampfung der am Flugstaub anhaftenden,
flüchtigen Schadstoffe eingebunden wird. Vorzugsweise
geschieht dies derart, daß der Flugstaub vor der
Rückführung in eine Grobstaubfraktion und in eine
Feinstaubfraktion aufgeteilt und nur die
Grobstaubfraktion in die Schlacke eingebunden wird,
während die an der Feinstaubfraktion anhaftenden
Schadstoffe wiedergewonnen werden.
Mit der vorliegenden Erfindung wird also eine
Flugstaubrezyklierung vorgenommen, bei der der anfallende
Flugstaub zumindest teilweise an seinen Entstehungsort
zurückgeführt und dort in die bei der Verbrennung des
Abfalls anfallende Schlacke eingebunden wird. Die
Temperatur und die Verweilzeit der Schlacke kann dabei so
eingestellt werden, daß die an dem zurückgeführten
Flugstaub anhaftenden, flüchtigen Schadstoffe praktisch
vollständig vergasen, so daß in der Schlacke im
wesentlichen nur der mineralische Staubanteil der
Flugasche verbleibt und den Verbrennungsofen mit der
Schlacke verläßt. Die so frei gewordenen flüchtigen
Schadstoffe lagern sich bei der Abkühlung des Abgases
wieder an dem Flugstaub an, und zwar insbesondere an den
feinen Staubteilchen. Diese feinen Staubteilchen werden
entsprechend der bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung aufgefangen, wobei ihre Menge vergleichsweise
gering ist. Werden die daran anhaftenden Schadstoffe
wiedergewonnen, so fällt praktisch kein
schadstoffbelasteter Flugstaub mehr an.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, daß die Aufteilung
in die Grob- und in die Feinstaubfraktion bei einer
Partikelgröße von 50 µm erfolgt. Die Aufteilung kann
mittels Schlauchfiltern, Zyklonen und/oder
Elektrofiltern, aber auch mit anderen Trenneinrichtungen,
durchgeführt werden.
Was die Behandlung der Feinstaubfraktion angeht, so ist
vorgeschlagen, daß das Abgas mit der Feinstaubfraktion
einer naß-physikalischen und/oder einer naß-chemischen
Trennung unterworfen und dabei die Feinstaubfraktion in
Schwermetalle und Schlackenanteile aufgetrennt wird. Die
Trennung kann dabei derart erfolgen, daß das
Verbrennungswasser im Abgas kondensiert und dabei die
Feinstaubfraktion aus dem Abgas ausgewaschen und das
Kondensat anschließend destilliert werden, wobei die
Schwermetalle aus dem Destillatrückstand wiedergewonnen
werden. Auf Grund dieser Verfahrensschritte wird das
CO2-H2O-Gemisch durch Auskondensieren der H2O-Fraktion
getrennt, wobei der größte Anteil an Feinstaub mit
angelagerten Schwermetallen, eventuelle
Schwermetalldämpfe, HCL und SO2 abgeschieden werden. Die
anschließende Destillierung des so erhaltenen Kondensats
erbringt ein reines H2O-Kopfprodukt und ein Sumpfprodukt
aus HCl-Säure mit gelösten Schwermetallen und ungelöstem
Feinstaub. Die Schwermetalle können dann durch
naß-chemische Trennprozesse, z.B. Fällung, wiedergewonnen
werden.
Das Einbinden der zurückgeführten Grobstaubfraktion in
die flüssige Schlacke kann auf verschiedene Weise
erfolgen. Beispielsweise kann der zurückgeführte
Flugstaub direkt in die Verbrennungskammer eingeführt und
dort in die flüssige Schlacke eingebunden werden. Dies
kann durch Aufblasen des zurückgeführten Flugstaubes auf
die flüssige Schlacke geschehen. Zweckmäßig ist es auch,
wenn der zurückgeführte Flugstaub in eine solch heiße
Verbrennungszone innerhalb der Verbrennungskammer
eingeführt wird, daß die Partikel zumindest teigig
werden, also miteinander verkleben und als vergrößerte
Partikel ausfallen.
Eine Alternative zu dem vorgenannten Verfahren besteht
darin, daß der zurückgeführte Flugstaub dem Abfall vor
der Verbrennungskammer zugegeben und mit diesem in die
Verbrennungskammer eingeführt wird. Insbesondere bei
dieser Form der Zuführung empfiehlt es sich, den
Flugstaub vorher stückig zu machen, also beispielsweise
zu pelletieren und/oder zu verpressen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß die Schlacke vor ihrer Deponierung über einen
längeren Zeitraum, zumindest jedoch über eine Stunde
flüssig gehalten wird. Dies kann beim oder auch nach dem
Verbrennungsprozeß durchgeführt werden. Hierdurch werden
die eigentlichen - auf der Deponie löslichen -
Schadstoffe ausgetrieben. Insbesondere ist hierdurch
sichergestellt, daß die mit dem zurückgeführten Flugstaub
in die Schlacke eingebrachten, flüchtigen Schwermetalle
vergast werden. Dabei ist es zweckmäßig, daß die
Temperatur in der Verbrennungskammer, insbesondere im
Bereich der Schlackenbildung, oberhalb von 1200°C,
vorzugsweise im Bereich 1350°C gehalten wird. Für die
Austreibung der Schadstoffe ist es dann noch förderlich,
wenn die Schlacke bei der Erschmelzung ausreichend
durchmischt wird und wenn zusätzlich metallurgische
Verfahrensschritte angewendet werden, wie beispielsweise
Frischen mit Sauerstoff und/oder mit chlorhaltigem Gas.
Besonders vorteilhafte Wirkungen werden dann erreicht,
wenn zur Verbrennung des Abfalls im wesentlichen
technischer Sauerstoff verwendet wird. Hierdurch wird das
Abgasvolumen drastisch verringert, was die gezielte
Abtrennung der Grobstaubfraktion und deren Rezyklierung
vereinfacht. Auch die Handhabung der mit Schwermetallen
angereicherten Feinstaubfraktion sowie die Abtrennung der
Schwermetalle ist durch die Sauerstoffverbrennung
wesentlich vereinfacht, weil das Abgas eine prinzipiell
andere Zusammensetzung hat. Es besteht nicht mehr als
Hauptbestandteil aus dem praktisch nicht kondensierbaren
N2, sondern im wesentlichen aus den beiden
kondensierbaren Gasen H2O und CO2. Deshalb lassen sich
die Schadstoffe aus dem Abgasstoffsystem durch rein
physikalische Trennprozesse, wie sie oben beschrieben
sind, nämlich Kondensation und Verdampfung, abtrennen.
Dies ist zwar energieaufwendig, vermeidet bzw. reduziert
aber die Verwendung von Chemikalien bei der
Abgasreinigung.
Weitere Vorteile durch die Verbrennung mittels
technischem Sauerstoff bestehen darin, daß der thermische
Wirkungsgrad verbessert und vermieden wird, daß große
Stickstoffmengen aus der Umgebung angesaugt, verunreinigt
und sofort wieder aufwendig gereinigt werden müssen.
Außerdem lassen sich mit technischem Sauerstoff
problemlos hohe Verbrennungstemperaturen und lange
Abgasverweilzeiten verwirklichen. Die Verwendung von
technischem Sauerstoff ist vor allem geeignet für
Sonderabfälle, da organische Bestandteile praktisch
vollständig zersetzt werden. Die wesentlich verringerten
Abgasmengen erleichtern die Flugstaubeinbindung in die
Schlacke, denn die Abgasgeschwindigkeiten sind ebenfalls
entsprechend gering, d. h. das Ausblasen von Flugstaub
wird wesentlich herabgesetzt.
Die Verbrennung des Abfalls in der Verbrennungskammer
erfolgt zweckmäßigerweise zweistufig, wobei der Abfall in
der ersten Stufe unter Bildung flüssiger Schlacke und
Abgas verbrannt und vergast wird und das Abgas in der
zweiten Stufe durch weitere Verbrennungsgaszugabe
vollkommen verbrannt wird. Gleichzeitig wird dabei die
schon in der ersten Verbrennungsstufe mehr oder weniger
gut ausgebrannte flüssige Schlacke in der zweiten Stufe
weiter flüssig gehalten. Auf diese Weise lassen sich die
Verweilzeiten, die notwendig sind, um die mit dem
zurückgeführten Flugstaub in die Schlacke eingeführten,
flüchtigen Schwermetalle herauszutreiben, ohne weiteres
erreichen.
Der Schlackentransport durch die Verbrennungskammer kann
unterstützt werden, wenn die Schlacke Schwenkbewegungen
der Verbrennungskammer um eine Längsachse ausgesetzt
wird.
Bezüglich der Vorrichtung wird die eingangs gestellte
Aufgabe dadurch gelöst, daß zwischen der
Trenneinrichtung, die eine Abtrennung zumindest eines
Teils der Flugasche aus dem Abgas bewirkt, und dem
Verbrennungsofen eine Rückführeinrichtung zur Rückführung
des abgetrennten Flugstaubes in den Verbrennungsofen
vorgesehen ist. Die Trenneinrichtung sollte dabei derart
ausgebildet sein, daß eine Feinstaubfraktion sie
passieren kann, also in ihr eine Aufteilung in Fein- und
Grobstaubfraktion stattfindet.
Für die an die Trenneinrichtung anschließende,
naß-physikalische und naß-chemische Trennstufe werden ein
Kondensator zum Abtrennen des Verbrennungswassers mit der
Feinstaubfraktion und eine Destilliereinrichtung zum
anschließenden Verdampfen des Verbrennungswassers
vorgeschlagen. Diese Destilliereinrichtung kann
beispielsweise als Rektifikationskolonne ausgebildet
sein. In einer naß-chemischen Trennstufe wird
vorzugsweise der Destillatrückstand aus der
Destilliereinrichtung in Schlackenanteile und
Schwermetalle aufgetrennt.
Die Rückführeinrichtung kann - wie oben schon
verfahrensmäßig vorgeschlagen - alternativ so ausgebildet
sein, daß sie einerseits mit dem Verbrennungsofen oder
andererseits mit der Ofenzuführeinrichtung verbunden ist.
Im ersteren Fall ist es zweckmäßig, die
Rückführeinrichtung im Bereich der Verbrennungsgaszufuhr
münden zu lassen, da hier die höchsten Temperaturen
herrschen und damit ein Teigigwerden des Flugstaubes
bewirkt wird. Die Rückführeinrichtung kann zusätzlich mit
einer Pelletier- und/oder einer Preßeinrichtung
ausgerüstet sein, um den zurückgeführten Flugstaub
stückig zu machen, bevor er in den Verbrennungsofen
eintritt.
Aus den schon oben genannten Gründen ist es zweckmäßig,
daß die Verbrennungsgaszufuhr mit einer Einrichtung zur
Zuführung von technisch reinem Sauerstoff versehen ist.
Was die Gestaltung des Verbrennungsofens angeht, so ist
eine Aufteilung in zwei hintereinanderliegende
Ofenkammern zweckmäßig, wobei die Verbrennungsgaszufuhr
hauptsächlich in der ersten Ofenkammer erfolgen soll. Die
Ofenkammern sind dabei durch eine einen Durchgang im
Bereich der Ofenkammersohle frei lassende Trennwand
aufgeteilt. Dabei kann im Bereich der Trennwand eine
weitere Verbrennungsgaszufuhr erfolgen.
Nach der Erfindung ist ferner vorgesehen, daß im Bereich
des Schlackenaustrages ein Gasbrenner zur Erhitzung der
Schlacke angeordnet ist. Er unterstützt das Ausbrennen
der Schlacke und damit auch das Austreiben von flüchtigen
Schadstoffen aus ihr. Im Schlackenaustrag sollte ein
Schlackensammeltopf angeordnet sein, über den dann die
flüssige Schlacke herausgeführt werden kann. Der
Schlackensammeltopf kann mit einer Rühreinrichtung
und/oder einer Heizeinrichtung versehen sein, um die
Schlacke umwälzen und flüssig halten zu können.
Es ist ferner vorgeschlagen, daß der Verbrennungsofen
Stützbrenner zur Aufrechterhaltung einer Temperatur von
zumindest 800°C aufweist, was insbesondere dann notwendig
ist, wenn die Verbrennungsgase ausschließlich technischer
Sauerstoff sind.
Zur Unterstützung des Schlackentransportes sollte die
Sohle des Verbrennungsofens zumindest im vorderen Bereich
abwärts geneigt sein. Ferner wird vorgeschlagen, daß der
Verbrennungsofen um eine Längsachse verschwenkbar
aufgehängt ist, was dem gleichen Ziel dient. Alternativ
oder sogar in Kombination dazu kann auch eine
Verschwenkbarkeit um die Querachse vorgesehen werden.
Sofern die Ofenzuführeinrichtung und das Abgasrohr
koaxial zueinander liegen, sollte die Längsachse, um die
der Verbrennungsofen verschwenkbar ist, ebenfalls koaxial
dazu verlaufen.
Aus Sicherheitsgründen ist des weiteren vorgeschlagen,
daß die Ofenzuführeinrichtung mit einer Eingangsschleuse
für den Abfall versehen ist. Sie sollte ein relativ
kleines Volumen haben und mit einer Vakuumeinrichtung zum
Absaugen der Luft in der Eingangsschleuse in
geschlossenem Zustand versehen sein. Ferner sollte eine
Spüleinrichtung für die Zuführung von CO2 in die
Eingangsschleuse und auch in das gesamte, anschließende
Ofenzuführrohr vorgesehen sein. Diese Maßnahmen sind
erforderlich, wenn die Verbrennung mittels technisch
reinem Sauerstoff erfolgen soll.
Nach der Erfindung ist schließlich vorgeschlagen, daß das
Abgasrohr mit einer Kühleinrichtung versehen ist.
Alternativ dazu kann jedoch die Abgaswärme zur Erzeugung
von Dampf verwendet werden, mit dessen Hilfe Turbinen zur
Erzeugung elektrischer Energie betrieben werden können.
In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand von
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Figur (1) ein Apparatefließbild einer
Müllverbrennungsanlage,
Figur (2) eine vergrößerte Darstellung des
Verbrennungsofens der
Müllverbrennungsanlage nach Figur (1),
Figur (3) einen Querschnitt durch den
Verbrennungsofen nach Figur (2) in der
Ebene A-B.
Die in Figur (1) dargestellte Müllverbrennungsanlage
weist einen Verbrennungsofen (1) auf, der an der
Eingangsseite eine Ofenzuführeinrichtung (2) und im
Bereich der Ausgangsseite ein Abgasrohr (3) und einen
Schlackenaustrag (4) aufweist. Er ist in zwei Ofenkammern
(5, 6) aufgeteilt, wobei die Aufteilung durch eine nicht
bis zur Sohle der Ofenkammern (5, 6) reichende Trennwand
(7) geschieht.
In die erste Ofenkammer (5) mündet eine primäre
Sauerstoffzufuhr (8), während im Bereich der Trennwand
(7) eine sekundäre Sauerstoffzufuhr (9) vorgesehen ist.
Der Verbrennungsofen (1) ist in Lagern (10, 11) um seine
Längsachse verschwenkbar aufgehängt, wobei sich diese
Lager (10, 11) auch vertikal bewegen lassen, so daß der
Verbrennungsofen (1) um eine Querachse verstellt werden
kann. Der maximale Schwenkwinkel um die Längsachse
beträgt 30°.
Das aus dem Verbrennungsofen (1) in das Abgasrohr (3)
austretende Abgas passiert eine Abgasrohrkupplung (12)
und gelangt in einen Abgaskühler (13), wo es von über
1200°C auf etwa 200°C heruntergekühlt wird. Es tritt dann
in einen Schlauchfilter (14) ein, in dem der mit dem
Abgas beförderte Flugstaub in eine Grob- und in eine
Feinstaubfraktion aufgeteilt wird. Die Grenze soll bei
etwa 50 µm Korn liegen. Statt des Schlauchfilters (14)
kann - insbesondere bei größeren Abgasmengen - auch ein
Zyklon verwendet werden. Die Grobstaubfraktion wird nach
unten weggeführt und wird dem Abfall vor der
Ofenzuführeinrichtung (2) zugemischt, gegebenenfalls nach
einem Pelletier- und Verpressungsvorgang. Mit dem Abfall
gelangt dann die Grobstaubfraktion wieder in den
Verbrennungsofen (1) und wird dort in die flüssige
Schlacke eingebunden.
Die Feinstaubfraktion bildet nur noch einen kleinen Teil
des gesamten Flugstaubes, ist aber nichtsdestoweniger
stark angereichert mit flüchtigen Schwermetallen, da sich
Schwermetalle insbesondere in den feinsten Kornfraktionen
kleiner 20 µm anlagern. Die so beladene Feinstaubfraktion
wird in einen Kondensator (15) eingeführt, wo sie auf
eine Temperatur von 10°C abgekühlt wird. Hierdurch
kondensiert das Verbrennungswasser aus, wobei der größte
Anteil an mit Schwermetallen angereichertem Feinstaub,
Schwermetalldämpfe, HCl und SO2 abgeschieden werden. Das
verbleibende Abgas, bestehend im wesentlichen aus CO2,
CO, H2 und N2, kann dann in einer Destillationskolonne
weiter gereinigt werden, wobei die nicht kondensierbaren
Restgase CO, H2 und N anfallen, während im Sumpf CO2,
eventuell zunächst noch verunreinigt mit SO2, verbleiben.
Das nach unten herausgeführte Kondensat gelangt
anschließend in eine Rektifikationskolonne (16), wo das
Verbrennungswasser herausdestilliert wird. Es entsteht
ein reines H2O-Kopfprodukt sowie ein Sumpfprodukt aus
HCl-Säure mit gelösten Schwermetallen und ungelöstem
Feinstaub. Die übriggebliebene Menge an Filterstaub ist
nur noch unbedeutend. Die Schwermetallanteile können
durch weitere chemische Trennprozesse zurückgewonnen
werden, so daß vom Flugstaub letztendlich nur noch
deponierfähige Reste übrigbleiben.
Der in den Figuren (2) und (3) detaillierter dargestellte
Verbrennungsofen (1) mit der ersten Ofenkammer (5) und
der zweiten Ofenkammer (6) hat eine Wandung, die aus
einem äußeren Blechmantel (17), einer
Steinwolleauskleidung (18) und an der Innenseite einer
Ofenausmauerung (19) aus Feuerfeststeinen besteht. Die
Verbrennung in den beiden Ofenkammern (5, 6) kann über
zwei abgeschirmte Fenster (20, 21) beobachtet werden.
Die primäre Sauerstoffzufuhr (8) erfolgt durch jeweils
drei Düsen in den Seitenwandungen des Verbrennungsofens
(1), und zwar etwas oberhalb der schräg nach unten
laufenden Sohle (22) der ersten Ofenkammer (5). Die
sekundäre Sauerstoffzufuhr (9) geschieht im Bereich der
Trennwand (7) und bewirkt eine vollständige Verbrennung
der erzeugten Abgase in der zweiten Ofenkammer (6).
Zusätzlich sind Stützbrenner (23, 24) vorgesehen, und
zwar der erste Stützbrenner (23) im Bereich der Oberseite
der ersten Ofenkammer (5) und der zweite Stützbrenner
(24) im Bereich des Schlackenaustrages (4). Die
Stützbrenner (23, 24) dienen dazu, den Ofen vor der
Abfallverbrennung aufzuheizen, denn aus
Sicherheitsgründen muß der Ofeninnenraum beim Verbrennen
immer auf mindestens 600°C gehalten werden, da sich nur
oberhalb dieser Temperatur kein explosives Gasgemisch
bilden kann.
Die Ofenzuführeinrichtung (2) weist einen Einfülltrichter
(25) und eine Mülleingangsschleuse (26) auf. Diese
besteht aus einem senkrecht verlaufenden Rohr mit zwei
übereinander im Abstand angeordneten Schiebern (27, 28),
deren Bewegung durch die Doppelpfeile C, D angedeutet
ist. Nach Öffnen des ersten Schiebers (27) kann so viel
Müll eingefüllt werden, bis der Raum zwischen den beiden
Schiebern (27, 28) gefüllt ist. Nach Schließen des oberen
Schiebers (27) wird die Luft aus der Mülleingangsschleuse
(26) abgesaugt und CO2 eingespült. Auch in das an die
Mülleingangsschleuse (26) anschließende, waagerechte
Eingaberohr (29) wird CO2 eingeleitet. Erst dann wird der
untere Schieber (28) geöffnet, so daß der Müll in das
Eingaberohr (29) fallen kann. Hier wird er mit Hilfe
eines Stößels (30) in den Verbrennungsofen (1)
eingeschoben. Damit sich das Eingaberohr (29) nicht zu
stark aufheizt, ist zusätzlich eine Kühleinrichtung (31)
vorgesehen.
Im Verbrennungsofen (1) rutscht der Abfall auf Grund der
Neigung der Sohle (22) nach unten, wobei er auch durch
nachkommenden Abfall vorwärts geschoben wird. Der Abfall
wird erwärmt, getrocknet, entgast, vergast und verbrannt.
Die Brennzone ist durch die Lage der primären
Sauerstoffzufuhr (8) vorgegeben und kann durch eine
entsprechende Zuflußregelung beeinflußt werden.
Die bei der Verbrennung anfallende Schlacke fließt über
eine Schlackenrinne (32) in einen Schlackentopf (33), der
in dem Schlackenaustrag (4) angeordnet ist. Im Bereich
des Schlackentopfes (33) ist eine elektrische
Heizwicklung (34) vorgesehen. Der Schlackentopf (33) kann
nach Luftabschluß aus dem Schlackenaustrag (4) nach unten
abgefahren werden.
Der Schlackentransport wird nicht nur durch die Neigung
der Schlackenrinne (32) gefördert, sondern auch durch die
schon oben beschriebene Möglichkeit, den Verbrennungsofen
(11) um zwei Achsen verschwenken zu können. Hierzu ist
der Verbrennungsofen (1) über das Eingaberohr (29) bzw.
das Abgasrohr (3) in den Lagern (10, 11) drehbar
aufgehängt. Er kann also um einen Winkel von 30° um eine
durch das Eingaberohr (29) und das Abgasrohr (3) gehende
Längsachse verschwenkt werden. Zusätzlich besteht die
Möglichkeit, die Lager (10, 11) vertikal zu bewegen,
angedeutet durch die Doppelpfeile E, F. Durch diese
Bewegung kann die Neigung der Schlackenrinne (32)
zusätzlich beeinflußt werden.
Auch das Abgasrohr (3) ist mit einer Kühleinrichtung (35)
versehen, damit es nicht unzulässig hohe Temperaturen
annimmt. Die Verbindung des drehbar gelagerten Teils des
Abgasrohrs (3) mit dem ortsfesten Teil geschieht über die
Abgasrohrkupplung (36).
Claims (48)
1. Verfahren zur thermischen Behandlung von Abfällen,
insbesondere von Sonderabfällen, bei dem der Abfall
einer Verbrennungskammer zugeführt und unter Anfall
von Schlacke, Abgas und Flugstaub verbrannt wird,
wobei der mit dem Abgas herausgeführte Flugstaub
anschließend abgetrennt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß der Flugstaub zumindest
teilweise zurückgeführt und in die flüssige Schlacke
unter Verdampfung der am Flugstaub anhaftenden,
flüchtigen Schadstoffe eingebunden wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Flugstaub vor der
Rückführung in eine Grobstaubfraktion und in eine
Feinstaubfraktion aufgeteilt und nur die
Grobstaubfraktion in die Schlacke eingebunden wird,
während die an der Feinstaubfraktion anhaftenden
Schadstoffe wiedergewonnen werden.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufteilung in Grob-
und Feinstaubfraktionen bei einer Partikelgröße von
50 µm erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufteilung mittels
eines Schlauchfilters (14), Zyklons und/oder eines
Elektrofilters erfolgt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Abgas mit der
Feinstaubfraktion einer naß-physikalischen und/oder
einer naß-chemischen Trennung unterworfen und dabei
die Feinstaubfraktion in Schwermetalle und
Schlackenanteile aufgetrennt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trennung derart
erfolgt, daß das Verbrennungswasser im Abgas
kondensiert und dabei die Feinstaubfraktion aus dem
Abgas ausgewaschen und das Kondensat anschließend
destilliert werden, wobei die Schwermetalle aus dem
Destillatrückstand wiedergewonnen werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwermetalle durch
chemische Trennprozesse wiedergewonnen werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der zurückgeführte
Flugstaub innerhalb der Verbrennungskammer in die
flüssige Schlacke eingebunden wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der zurückgeführte
Flugstaub auf die Schlacke aufgeblasen wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der zurückgeführte
Flugstaub in eine solche heiße Verbrennungszone
innerhalb der Verbrennungskammer eingeführt wird, daß
die Partikel zumindest teigig werden.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der zurückgeführte
Flugstaub dem Abfall vor der Verbrennungskammer (1)
zugegeben und mit diesem in die Verbrennungskammer
(1) eingeführt wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der zurückgeführte
Flugstaub zunächst pelletiert wird, bevor er in die
Verbrennungskammer (1) eingeführt wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der zurückgeführte
Flugstaub - gegebenenfalls nach seiner Pelletierung -
verpreßt und erst dann in den Verbrennungsraum
eingeführt wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schlacke vor ihrer
Deponierung über einen längeren Zeitraum, zumindest
jedoch über eine Stunde, flüssig gehalten wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur in der
Verbrennungskammer (1), insbesondere im Bereich der
Schlackenbildung, oberhalb von 1200°C gehalten
wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur im Bereich
der Schlackenbildung bei etwa 1350°C liegt.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbrennung des
Abfalls im wesentlichen technisch reiner Sauerstoff
verwendet wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abfallverbrennung in
der Verbrennungskammer (1) zweistufig erfolgt, wobei
der Abfall in der ersten Stufe (5) unter Bildung
flüssiger Schlacke und Abgas verbrannt und vergast
wird und das Abgas in der zweiten Stufe (6) durch
weitere Verbrennungsgaszugabe vollkommen verbrannt
wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schlackentransport
durch Schwenkbewegungen der Verbrennungskammer (1) um
eine Längsachse gefördert wird.
20. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach
einem der Ansprüche 1 bis 19,
mit einem Verbrennungsofen mit Verbrennungsgaszufuhr,
einer Ofenzuführeinrichtung zum Einführen des Abfalls,
einem Schlackenaustrag sowie mit einer
Trenneinrichtung zur Abtrennung zumindest eines Teils
der Flugasche aus dem Abgas,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Trenneinrichtung
(14) und Verbrennungsofen (1) eine Rückführeinrichtung
zur Rückführung des abgetrennten Flugstaubes in den
Verbrennungsofen (1) vorgesehen ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung als
Schlauchfilter (14), Zyklon und/oder Elektrofilter
ausgebildet ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung (14)
derart ausgebildet ist, daß eine Feinstaubfraktion
die Trenneinrichtung passieren kann.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß hinter der
Trenneinrichtung (14) zumindest eine Trennstufe (15,
16) zum Auswaschen der Feinstaubfraktion aus dem Abgas
und zur Auftrennung der Feinstaubfraktion in
Schwermetalle und Schlackenanteile vorgesehen ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet, daß die naß-chemische
Trennstufe einen Kondensator (15) zum Abtrennen des
Verbrennungswassers mit der Feinstaubfraktion
aufweist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Kondensator (15) eine
Destilliereinrichtung (16) zum Verdampfen des
Verbrennungswassers nachgeschaltet ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet, daß die Destilliereinrichtung
als Rektifikationskolonne (16) ausgebildet ist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 25 oder 26,
dadurch gekennzeichnet, daß eine weitere naß-chemische
Trennstufe zur Auftrennung des Destillatrückstandes
aus der Destilliereinrichtung (16) in Schlackenanteile
und Schwermetalle vorgesehen ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführeinrichtung
mit dem Verbrennungsofen verbunden ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführeinrichtung
eine Blaseinrichtung zum Einblasen des Flugstaubes in
den Verbrennungsofen aufweist.
30. Vorrichtung nach Anspruch 28 oder 29,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführeinrichtung
in den Bereich der Verbrennungsgaszufuhr mündet.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführeinrichtung
mit der Ofenzuführeinrichtung (2) verbunden ist.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 31,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführeinrichtung
eine Pelletiereinrichtung für den Flugstaub aufweist.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 32,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführeinrichtung
eine Preßeinrichtung für den Flugstaub aufweist.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 33,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verbrennungsgaszufuhr
(8, 9) mit einer Einrichtung zur Zuführung von
technisch reinem Sauerstoff versehen ist.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 34,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verbrennungsofen
(1) in zwei hintereinander liegende Ofenkammern (5, 6)
aufgeteilt ist, wobei die Verbrennungsgaszufuhr (8, 9)
hauptsächlich in der ersten Ofenkammer (5) mündet.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ofenkammern (5, 6)
durch eine einen Durchgang im Bereich der
Ofenkammersohle (22) freilassende Trennwand (7)
aufgeteilt sind.
37. Vorrichtung nach Anspruch 36,
dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Trennwand
(7) eine weitere Verbrennungsgaszufuhr (9) angeordnet
ist.
38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 37,
dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des
Schlackenaustrages (4) ein Gasbrenner zur Erhitzung
der Schlacke angeordnet ist.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 38,
dadurch gekennzeichnet, daß im Schlackenaustrag (4)
ein Schlackensammeltopf (33) angeordnet ist.
40. Vorrichtung nach Anspruch 39,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schlackensammeltopf
(39) mit einer Rühreinrichtung und/oder einer
Heizeinrichtung (34) versehen ist.
41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 40,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verbrennungsofen (1)
Stützbrenner (23, 24) zur Aufrechterhaltung einer
Temperatur von zumindest 600°C aufweist.
42. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 41,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sohle (22) des
Verbrennungsofens (1) zumindest im vorderen Bereich
abwärts geneigt ist.
43. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 42,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verbrennungsofen (1)
um eine Längsachse und/oder Querachse verschwenkbar
aufgehängt ist.
44. Vorrichtung nach Anspruch Anspruch 43,
dadurch gekennzeichnet, daß Ofenzuführeinrichtung (2)
und Abgasrohr (3) koaxial zueinander liegen und daß
auch die Längsachse, um die der Verbrennungsofen (1)
verschwenkbar ist, koaxial dazu verläuft.
45. Vorrichtung nach Anspruch 20 bis 44,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ofenzuführeinrichtung
(2) mit einer Eingangsschleuse (26) für den Abfall
versehen ist.
46. Vorrichtung nach Anspruch 45,
dadurch gekennzeichnet, daß die Eingangsschleuse (26)
mit einer Vakuumeinrichtung zum Absaugen der Luft in
der Eingangsschleuse (26) im geschlossenen Zustand und
mit einer Spüleinrichtung für die Zuführung von
CO2 versehen ist.
47. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 46,
dadurch gekennzeichnet, daß das Abgasrohr (3) mit
einer Kühleinrichtung (35) versehen ist.
48. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 46,
dadurch gekennzeichnet, daß das Abgasrohr (3) mit
einer Dampferzeugungseinrichtung verbunden ist.
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