DE3723235A1 - Garantieverschluss - Google Patents
GarantieverschlussInfo
- Publication number
- DE3723235A1 DE3723235A1 DE19873723235 DE3723235A DE3723235A1 DE 3723235 A1 DE3723235 A1 DE 3723235A1 DE 19873723235 DE19873723235 DE 19873723235 DE 3723235 A DE3723235 A DE 3723235A DE 3723235 A1 DE3723235 A1 DE 3723235A1
- Authority
- DE
- Germany
- Prior art keywords
- guarantee closure
- cams
- particular according
- guarantee
- closure
- Prior art date
- Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
- Withdrawn
Links
Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D41/00—Caps, e.g. crown caps or crown seals, i.e. members having parts arranged for engagement with the external periphery of a neck or wall defining a pouring opening or discharge aperture; Protective cap-like covers for closure members, e.g. decorative covers of metal foil or paper
- B65D41/32—Caps or cap-like covers with lines of weakness, tearing-strips, tags, or like opening or removal devices, e.g. to facilitate formation of pouring openings
- B65D41/34—Threaded or like caps or cap-like covers provided with tamper elements formed in, or attached to, the closure skirt
- B65D41/3442—Threaded or like caps or cap-like covers provided with tamper elements formed in, or attached to, the closure skirt with rigid bead or projections formed on the tamper element and coacting with bead or projections on the container
- B65D41/3447—Threaded or like caps or cap-like covers provided with tamper elements formed in, or attached to, the closure skirt with rigid bead or projections formed on the tamper element and coacting with bead or projections on the container the tamper element being integrally connected to the closure by means of bridges
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D41/00—Caps, e.g. crown caps or crown seals, i.e. members having parts arranged for engagement with the external periphery of a neck or wall defining a pouring opening or discharge aperture; Protective cap-like covers for closure members, e.g. decorative covers of metal foil or paper
- B65D41/32—Caps or cap-like covers with lines of weakness, tearing-strips, tags, or like opening or removal devices, e.g. to facilitate formation of pouring openings
- B65D41/34—Threaded or like caps or cap-like covers provided with tamper elements formed in, or attached to, the closure skirt
- B65D41/3423—Threaded or like caps or cap-like covers provided with tamper elements formed in, or attached to, the closure skirt with flexible tabs, or elements rotated from a non-engaging to an engaging position, formed on the tamper element or in the closure skirt
- B65D41/3428—Threaded or like caps or cap-like covers provided with tamper elements formed in, or attached to, the closure skirt with flexible tabs, or elements rotated from a non-engaging to an engaging position, formed on the tamper element or in the closure skirt the tamper element being integrally connected to the closure by means of bridges
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D2401/00—Tamper-indicating means
- B65D2401/15—Tearable part of the closure
- B65D2401/30—Tamper-ring remaining connected to closure after initial removal
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D2401/00—Tamper-indicating means
- B65D2401/15—Tearable part of the closure
- B65D2401/35—Vertical or axial lines of weakness
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D2401/00—Tamper-indicating means
- B65D2401/15—Tearable part of the closure
- B65D2401/40—Bridges having different cross-sections
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Closures For Containers (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Garantieverschluß für Be
hälter wie Kanister, Flaschen oder dgl. aus Kunststoff, Glas,
usw., insbesondere Mehrwegflaschen, deren Hals mit einem Schraub
gewinde und unterhalb des Schraubgewindes angeordnetem ringför
migem Vorsprung, insbesondere Transferring versehen ist.
Garantieverschlüsse haben den Zweck, kenntlich zu machen, daß
der Behälter geöffnet wurde, d. h. durch die Unversehrtheit des
gesamten Garantieverschlusses wird dem Konsumenten der Original
inhalt des Behälters garantiert.
Auf die hinreichend bekannte Wichtigkeit und Bedeutung derarti
ger Garantieverschlüsse für den Verbraucher braucht an dieser
Stelle nicht weiter eingegangen zu werden. I. d. R. handelt es
sich bei den Garantieverschlüssen um Schraubverschlüsse.
Es sind z. B. Hülsen aus Aluminiumblech bekannt, die durch Schwä
chungslinien in einen unteren und einen oberen Kappenteil ge
trennt werden. Die Hülse wird auf den Flaschenhals aufgesetzt
und mit Hilfe besonderer Werkzeuge einerseits der obere Kappen
teil der Form des Flaschengewindes angepaßt und andererseits
der untere Kappenteil unter der als ringförmigem Vorsprung
(Transferring) vorgesehenen Bördelkante des Flaschenhalses um
gebördelt oder eingeschnürt. Beim erstmaligen Aufschrauben des
Garantieverschlusses reißt je nach horizontaler und/oder verti
kaler Anordnung der Schwächungslinien der untere Kappenteil ab
oder spreizt sich in einzelnen Abschnitten nach außen vom Fla
schenhals ab. Derartige Garantieverschlüsse weisen aber erheb
liche Nachteile auf.
Die nach außen abgespreizten Abschnitte des unteren Kappenteiles
sind scharfkantig, unschön und können zu erheblichen Fingerver
letzungen führen. Spreizen sich keinerlei Abschnitte des unteren
Kappenteiles nach außen ab, so bleibt der untere Kappenteil am
Flaschenhals hängen, während der obere Kappenteil abgeschraubt
wird und muß bei Mehrwegflaschen vor dem Reinigen der Flaschen
zwecks Wiederverwendung in einem speziellen Arbeitsgang ent
fernt werden. Die Eingliederung eines derartigen speziellen Ar
beitsganges in den Takt der Füllstraße ist jedoch aufwendig,
zeitraubend und aus wirtschaftlichen Gründen untragbar, so daß
derartige Garantieverschlüsse, bei denen der untere Kappenteil
nach dem Losschrauben am Flaschenhals verbleibt, lediglich für
Einwegflaschen Verwendung finden. Ein weiterer schwerwiegender
Nachteil ist das Fehlen einer ausreichenden Manipulationssicher
heit, unabhängig von der Anordnung der Abrißlinien. Wird ein
derartiger Garantieverschluß wieder auf den Flaschenhals aufge
schraubt, so ist die Zerstörung der Sollbruchverbindungen von
weitem nicht und von nahem kaum erkennbar. Auch die nach außen
abgespreizten Abschnitte des unteren Kappenteiles lassen sich
wieder so in ihre alte Lage an den Flaschenhals drücken, daß
ebenfalls die Zerstörung der Sollbruchverbindungen nur durch ge
naue Betrachtung erkennbar ist. Darüber hinaus erfordert die
Anpassung des Kappenrohlings an das Flaschengewinde einen vor
übergehenden hohen Anpreßdruck und damit einen verhältnismäßig
dickwandigen Flaschenhals. Trotzdem läßt sich das Gewinde des
oberen Kappenteiles nur so schwach ausprägen, daß eine Über
drehung des Gewindes an der Metallhülse leicht möglich ist.
Es sind ferner wärmeschrumpfbare Garantieverschlüsse aus Kunst
stoff bekannt.
Bei einem derartigen Garantieverschluß ist das Gewinde vorge
formt und unterhalb des Schraubverschlußkörpers ein dünner
Ring angebracht, der mit dem Verschlußkörper über dünne Stege
verbunden ist. Die Aufbringung eines derartigen Garantiever
schlusses auf den Flaschenhals erfordert allerdings nach dem
Schraubvorgang eine thermische Behandlung, die ein Schrumpfen
des dünnen Ringes auf einen kleineren Durchmesser unterhalb des
ringförmigen Vorsprungs (Transferrings) des Flaschenhalses be
wirkt.
Die thermische Behandlung erweist sich allerdings als ein
schwerwiegender Nachteil, da sie in Form eines separaten Ar
beitsganges in den Arbeitstakt der Abfüllanlage eingeschoben
werden muß und über den Zeitaufwand hinaus einen erheblichen
apparativen Aufwand erforderlich macht, zumal sie auf einer zu
sätzlichen Anlage durchgeführt werden muß.
Darüber hinaus ist die thermische Behandlung nur begrenzt an
wendbar, da höhere Temperaturen dem oft empfindlichen Inhalt
der Flaschen schaden.
Weiterhin sind Garantieverschlüsse aus Kunststoff bekannt, die
ohne das Erfordernis von Nachverformungsvorgängen in einem Ar
beitsgang der maschinellen Verschraubung (Verkappung) auf den
Flaschenhals aufgebracht werden und bei denen zugleich in der
Schließstellung selbsttätig auch die Garantiesicherung ein
tritt. Ein derartiger Garantieverschluß weist ein vorgeformtes
Gewinde und einen mit der Verschlußkappe über dünne Sollbruch
verbindungen verbundenen Sicherungsring auf. Der Sicherungsring
weist zumeist mit einer am Flaschenhals befindlichen Gegenein
richtung i.F.e. ringförmigen Vorsprungs (Transferrings) zusam
menarbeitende Einrichtungen auf.
Derartige Garantieverschlüsse sind dann als akzeptabel anzu
sehen, wenn sie zusammen mit dem Flaschenhals konzipiert, d. h.
Flaschenhals und Garantieverschluß zusammen entwickelt wurden.
Bei Anwendung derartiger wünschenswerter Verschlußsysteme auf
im Umlauf befindliche genormte Flaschen treten jedoch erheb
liche Probleme auf. So werden Probleme z. B. hinsichtlich der
Flasche nach der MCA 28 - Norm dadurch aufgeworfen, daß die am
Flaschenhals vorgesehene Gegeneinrichtung i.F.e. ringförmigen
Vorsprungs (Transferrings) eigentlich lediglich als Bördelkan
te für die eingangs genannten Garantieverschlüsse aus Alumini
um ausgelegt ist und der größte und der kleinste Außendurch
messer des ringförmigen Vorsprungs (Transferrings) keinen großen
Unterschied zueinander aufweisen. Auch der Außendurchmesser des
Gewindes auf dem Flaschenhals stimmt nahezu mit dem kleinsten
Außendurchmesser des ringförmigen Vorsprungs (Transferrings)
überein.
Ein weiteres Problem sind die bei Glasflaschen infolge der Ova
litäten herstellungsmäßig bedingten großen Toleranzen.
Es werden eine Reihe von Anforderungen an diese Verschluß
systeme gestellt, insbesondere eine ordnungsgemäße Funktion,
konstruktiv einfacher Aufbau und Verarbeitung auf herkömmlichen
Verschlußmaschinen.
Insbesondere ergeben sich Probleme hinsichtlich der Sollbruch
verbindungen. Die Sollbruchverbindungen zwischen dem Sicherungs
ring und der Verschlußkappe müssen so ausgerichtet sein, daß
sie in Aufdrückrichtung, also axial zur Flasche relativ großen
Kräften widerstehen können. Das hat aber die nachteilige Folge,
daß die Sollbruchverbindungen auch dann nicht beschädigt werden,
wenn auf den Sicherungsring eine Kraft von unten nach oben aus
geübt wird, die die Verschlußkappe von der Flasche abhebt. Da
durch wird die Kraft bei der maschinellen Verschraubung (Ver
kappung) entsprechend groß und die Verschlußkappe mit einem
so großen Drehmoment auf dem Flaschenhals festgezogen, daß
Kinder und schwächere Personen nicht mehr in der Lage sind,
den Garantieverschluß vom Flaschenhals loszuschrauben. Wer
den die Sollbruchverbindungen zwischen dem Sicherungsring und
der Verschlußkappe entsprechend schwach ausgelegt, so nähern
sie sich der Kraft, bei welcher die Sollbruchverbindungen bei
der maschinellen Verschraubung (Verkappung) aufreißen. Das ist
insbesondere schon deshalb der Fall, weil die mit hoher Be
triebsgeschwindigkeit arbeitenden automatischen Verschlußma
schinen das ungewollte Aufreißen der Sollbruchverbindungen be
günstigen. Als Folge davon entstehen ein entsprechend großer
Ausschuß (d. h. eine große Anzahl von Flaschen muß neu ver
schlossen werden) und Unterbrechungen in der Füllstraße.
Um diesem Mißstand abzuhelfen, wurde vorgeschlagen, Mitnehmer
zähne in Sägezahnform vorzusehen, die in eine Richtung ausge
richtet und so angeordnet sind, daß bei der maschinellen Ver
schraubung (Verkappung) der Sicherungsring von der Verschluß
kappe sicher mitgenommen wird, ohne daß eine wesentliche Be
lastung der Sollbruchverbindungen entsteht. Wenngleich derar
tig ausgestaltete Garantieverschlüsse, abgesehen von der feh
lenden Manipulationssicherheit ihren Zweck erfüllen, so sind
sie doch konstruktiv nicht einfach genug, durch den Einsatz
komplizierten Spritzgußwerkzeugs (Backenwerkzeugs) nicht aus
reichend kostengünstig herstellbar und die Produktion entspre
chend gering. Als ein wesentlicher Nachteil ist anzuführen,
daß die Garantieverschlüsse nach diesem Verschlußsystem nicht
manipulationssicher sind, da sie, an einer beliebigen Stelle
angefangen, stückweise angehoben und von unten nach oben über
den ringförmigen Vorsprung (Transferring) des Flaschenhalses
gedrückt oder geschoben werden können. Das ist umso mehr der
Fall, wenn mindestens eine quer zur Umfangsrichtung verlau
fende Schwächungsnut vorgesehen ist, welche schon bei der ma
schinellen Verschraubung (Verkappung) sich dehnt oder ein
reißt. Ein Garantieverschluß, der unbeschädigt vom Flaschen
hals abgenommen und wieder aufgesetzt werden kann, kann nicht
als manipulationssicher bezeichnet werden.
Ein weiterer bedeutender Nachteil wird in der aus den zuvor
genannten Gründen erforderlichen geringen Anzahl dünner Soll
bruchverbindungen gesehen.
Die Herstellung der Garantieverschlüsse erfolgt im Spritzguß
verfahren. Das Spritzen der bekannten Ausführungen hat sich
jedoch als problematisch erwiesen, da infolge einer zu gerin
gen Anzahl an Schwächungsstellen für den Abriß die dadurch ent
stehenden Materialbrücken sehr klein sind, so daß ein gleich
mäßiger Materialfluß, welcher mittig von der oberen Wand der
Verschlußkappe her erfolgt, nicht gewährleistet ist. Beim
Durchlaufen des Materials durch die engen Materialbrücken in
den Spritzgußformwerkzeugen wird die Fließgeschwindigkeit des
flüssigen Kunststoffs stark abgebremst, so daß das Material
zu früh abkühlt und nicht überall gleichmäßig abbindet. Die
Folge ist, daß das Material ungleich eingefüllt wird und an
manchen Stellen infolge des hohen Spritzdruckes der Kunststoff
stark zusammengepreßt wird und überhaupt nicht mehr abbindet.
Das führt häufig zu einer großen Menge an Ausschußware. Die
Temperaturdifferenz im Spritzmaterial, hervorgerufen durch
die Stauungen an den Engpässen, bewirkt häufig auch noch ein
Verziehen des Kerns des Formwerkzeugs, wodurch der Zwischen
raum zwischen dem Kern und der Mantelform unterschiedlich
groß ist. Das wirkt sich in einer ungleichmäßigen Wandstärke
des Mantels, insbesondere des durch die Engpässe hindurch ge
bildeten Mantels des Garantieverschlusses aus.
Die bekannten Verschlußsysteme haben demzufolge Nachteile, die
die ordnungsgemäße Funktion in Frage stellen. In vielen Fällen
läßt sich die Garantiesicherung mit einfachen Mitteln so mani
pulieren, daß ein Öffnen auch ohne Zerstörung der Originali
tätssicherung möglich ist. Oft sind zwangsläufig die Soll
bruchverbindungen so schwach ausgelegt, daß es schon bei der
maschinellen Verschraubung (Verkappung) zu Zerstörung der Ori
ginalitätssicherung kommt. Sind die Sollbruchverbindungen da
gegen verstärkt, so ist der zum Öffnen des Garantieverschlusses
notwendige Kraftaufwand zu hoch, so daß sich die Flasche nur
schwer öffnen läßt. Weiterhin ist auch bei vielen bekannten
Garantieverschlüssen eine Verarbeitung auf automatisch arbei
tenden Verschlußanlagen mit hoher Betriebsgeschwindigkeit
nicht möglich.
Es wird daher festgestellt, daß sich kein Garantieverschluß
für die genormten im Umlauf befindlichen Flaschen auf dem
Markt befindet, der allen an ihn gestellten zuvor genannten
Anforderungen gleichermaßen gerecht wird, in einem Arbeitsgang
der maschinellen Verschraubung (Verkappung) auf den Flaschen
hals aufgebracht werden kann und bei dem zugleich in der
Schließstellung selbsttätig auch die Garantiesicherung erfolgt.
Aus den zuvor genannten Gründen wird deshalb bei der Abfüllung
von Flaschen in Milliardenhöhe auf einfache Verschlüsse, die
keine Garantieverschlüsse sind, zurückgegriffen.
Aufgabe der Erfindung ist es somit, einen verbesserten Garan
tieverschluß der letztgenannten Art zu schaffen, der neben zu
sätzlichen Vorteilen allen an einen derartigen Garantiever
schluß gestellten Anforderungen gleichermaßen gerecht wird,
insbesondere für die im Umlauf befindlichen genormten Flaschen
anwendbar und dadurch geeignet ist, die einfachen Verschlüsse
(welche keine Garantieverschlüsse sind), mit denen die Flaschen
in Milliardenhöhe aus den zuvor genannten Gründen auch in der
heutigen Zeit noch immer verschlossen werden, zu ersetzen.
Anhand der nachstehend aufgezeigten schaubildlichen Darstellun
gen ist der erfindungsgemäße Garantieverschluß zeichnerisch
dargestellt.
Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausfüh
rungsform des Garantieverschlusses,
Fig. 2 einen Längsschnitt entlang der Linie 2-2
nach Fig. 1 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 3 einen Querschnitt entlang der Linie 3-3
nach Fig. 1 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 4 einen ähnlichen Längsschnitt wie Fig. 2,
jedoch in Bezug auf eine andere Ausführungs
form des Garantieverschlusses,
Fig. 5 einen ähnlichen Längsschnitt wie Fig. 2,
jedoch in Bezug auf eine andere Ausführungs
form des Garantieverschlusses und mit einer
relativen Stellung der Laschen vor dem Ein
schlagen nach innen,
Fig. 6 einen von dem Längsschnitt nach Fig. 5 durch
eine Darstellung des Garantieverschlusses mit
einer relativen Stellung der Laschen nach dem
Einschlagen nach innen sich unterscheidenden
Längsschnitt des Garantieverschlusses,
und Fig. 7 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 5, jedoch
in Bezug auf eine andere Ausführungsform des
Garantieverschlusses und als Teil-Längsschnitt
des Garantieverschlusses in vergrößerter Dar
stellung.
Danach besteht der neuerungsgemäße Garantieverschluß 1
aus einer auf einen mit einem komplementär angeordnetem Gegen
gewinde versehenen Behälterhals aufschraubbaren Schraubkappe
2, einem mit seinem oberen Rand 5 über Verbindungsstellen
10 und/oder Sollbruchstellen 12 an den unteren Rand 3
der Schraubkappe 2 angeschlossenen Sicherheitsring 4, so
wie auf der Innenfläche 8 des Sicherheitsrings 4 oder auf
den Außenflächen 14 von an den unteren Rand 6 des Sicher
heitsrings 4 angeschlossenen und in Gebrauchslage nach innen
eingeschlagenen Laschen 13 angeordneten Nocken 9 zum Unter
greifen in seiner auf den Behälterhals aufgeschraubten Stel
lung eines auf dem Behälterhals unterhalb des Gegengewindes
angeordneten Transferrings (ringförmigen Vorsprungs), wobei
mindestens zwei Nockenpaare 9/9 vorgesehen sind, in Umfangs
richtung zwischen, insbesondere mittig zwischen mindestens
bzw. jeweils zwei Nockenpaaren 9/9 mindestens bzw. jeweils
eine Verbindungsstelle 10 zwischen dem unteren Rand 3
der Schraubkappe 2 und dem oberen Rand 5 des Sicherheits
ringes 4 herausgebildet und in Umfangsrichtung zwischen,
insbesondere mittig zwischen mindestens bzw. jeweils einem
Nockenpaar 9/9 mindestens bzw. jeweils eine Schwächungsnut
11 im Sicherheitsring 4 angeordnet ist.
Als "Nockenpaar" 9/9 werden zwei vorzugsweise eng nebenein
anderliegende Nocken 9 bezeichnet.
"Zwischen einem Nockenpaar" 9/9 bedeutet zwischen den beiden
Nocken 9 eines Nockenpaares 9/9.
"Nocken" 9 können Nocken beliebiger Länge sowohl eines Nocken
paares 9/9 als auch zusätzliche Nocken 9 sein. Das geht
jedoch aus dem Zusammenhang hervor und es braucht nicht an
jeder Stelle gesondert darauf hingewiesen zu werden.
Die Bezeichnung "Nocken" 9 steht gleichermaßen auch für
jede andere Materialausbuchtung wie z. B. nockenartiges Teil,
Rippe, Feder, kugelkalottenförmiges Teil, Wulst, Widerhaken,
Leiste, Nase, Steg und/oder Materialeinbuchtung (zeichnerisch
nicht dargestellt).
Als "Schwächungsnut" 11 wird eine Schwächung der Wandstärke
des Sicherheitsringes 4, um zu gewährleisten, daß der Sicher
heitsring 4 an dieser Stelle durchreißt, bezeichnet.
Als "Verbindungsstelle" 10 wird eine Brücke zwischen dem
unteren Rand 3 der Schraubkappe 2 und dem oberen Rand 5
des Sicherheitsringes 4 bezeichnet, welche so stark ausge
bildet ist, daß sie bei aufwärts gerichteter Hubbewegung des
Garantieverschlusses 1 nicht abreißt.
Als "Gebrauchslage" wird die Stellung des Garantieverschlusses
1 bezeichnet, in welcher die Laschen 13 relativ nach innen
eingeschlagen und der Garantieverschluß 1 relativ auf den
Behälterhals aufgeschraubt ist.
Durch diese zuvor beschriebene Konstellation entsteht bei der
aufwärts gerichteten Hubbewegung des Garantieverschlusses 1
eine Zugwirkung im Bereich der Verbindungsstellen 10, wo
durch die in Umfangsrichtung zwischen den Verbindungsstellen
10 gelegenen Bereiche des Sicherheitsrings 4, also die
Bereiche, in denen die Nockenpaare 9/9 angeordnet sind,
unter Entstehung einer ovalen bzw. polygonalen Form des
Sicherheitsringes 4, besonders stark an den Transferring
(ringförmigen Vorsprung) des Behälterhalses gepreßt und so
mit die Nockenpaare 9/9 besonders stark unter den Trans
ferring (ringförmigen Vorsprung) des Behälterhalses ge
zogen werden. Dabei entsteht die größte Krafteinwirkung in
Umfangsrichtung mittig zwischen jeweils zwei Verbindungs
stellen 10.
Vorzugsweise sind zwischen jeweils zwei Verbindungsstellen 10
Sollbruchstellen 12 angeordnet, welche bei der aufwärts ge
richteten Hubbewegung des Garantieverschlusses 1 auf
reißen (vgl. z. B. Fig. 1 bis 6).
Als "Sollbruchstelle" wird eine Brücke zwischen dem un
teren Rand 3 der Schraubkappe 2 und dem oberen Rand 5
des Sicherheitsringes 4 bezeichnet, welche so schwach aus
gebildet ist, daß sie bei aufwärts gerichteter Hubbewegung
des Garantieverschlusses 1 abreißt.
Nach einer Ausführungsform sind in Umfangsrichtung zwischen,
insbesondere mittig zwischen den Nockenpaaren 9/9 angeordnete,
vorzugsweise axial verlaufende Schwächungsnuten 11 im
Sicherheitsring 4 vorgesehen, welche bei der aufwärts ge
richteten Hubbewegung des Garantieverschlusses 1 ebenfalls
aufreißen. Die Schwächungsnuten 11 können in die Außen
fläche 7 und/oder Innenfläche 8 des Sicherheitsringes
4 eingelassen und an ihren oberen Enden verstärkt aus
gebildet sein.
Durch die verstärkte Ausbildung der Schwächungsnuten 11 an
ihren oberen Enden kann erreicht werden, daß diese nicht ins
gesamt aufreißen und je nach Ausführungsform die einzelnen
aufgerissenen Abschnitte des Sicherheitsrings 4 sich kon
trolliert weit vom Transferring (ringförmigen Vorsprung)
des Behälterhalses abspreizen, was mitunter in optischer Hin
sicht zu begrüßen ist.
Es besteht die Möglichkeit, daß in Umfangsrichtung zwischen
mindestens bzw. jeweils zwei Nockenpaaren 9/9 mindestens
bzw. jeweils ein Nocken 9 angeordnet ist (zeichnerisch
nicht dargestellt). Bei einer Ausführungsform sind die Nocken
9 auf der Innenfläche 8 des Sicherheitsringes 4 vorge
sehen (vgl. z. B. Fig. 1 bis 4).
Bei einer anderen Ausführungsmöglichkeit ist mindestens bzw.
jeweils ein Nocken 9 mindestens bzw. jeweils eines Nocken
paares 9/9 im Bereich mindestens bzw. jeweils einer Rand
seite mindestens bzw. jeweils einer Lasche 13 innerhalb
deren Höhe an insbesondere deren unterem Ende vorgesehen
(vgl. z. B. Fig. 5 bis 7).
Als "Randseiten" einer Lasche 13 werden deren beide seit
liche äußere Enden bezeichnet.
Falls mindestens ein zusätzlicher Nocken 9 vorgesehen ist,
so ist dieser ebenfalls innerhalb der Höhe der jeweiligen
Lasche 13 an insbesondere deren unterem Ende angeordnet.
Bei dieser Ausführungsform verläuft mindestens bzw. jeweils
eine Schwächungsnut 11 in Umfangsrichtung zwischen, ins
besondere mittig zwischen mindestens bzw. jeweils zwei Laschen
13 (vgl. z. B. Fig. 6).
Die Nocken 9 mindestens bzw. jeweils eines Nockenpaares
9/9 können in Bezug auf ihre Anordnung auf der Innenfläche
8 des Sicherheitsringes 4 mit einem Gefälle von oben
nach unten verlaufen, ihre oberen Enden den höchsten Punkt
einnehmen und diese bevorzugt symmetrisch zueinander ange
ordnet sein (vgl. z. B. Fig. 4).
Bei einer derartigen Nockenausbildung kommen die den höchsten
Punkt einnehmenden vorzugsweise im Bereich der jeweiligen
Schwächungsnut 11 angeordneten oberen Enden der Nocken 9
des jeweiligen Nockenpaares 9/9 zuerst mit der Unterseite
des Transferrings (ringförmigen Vorsprungs) des Behälter
halses in Berührung und die ggf. in Umfangsrichtung zwischen
den Verbindungsstellen 10 angeordneten Sollbruchstellen 12
reißen auf. Dann legen sich bei der fortgesetzten aufwärts ge
richteten Hubbewegung des Garantieverschlusses 1 die tiefer
liegenden Nockenstellen an die Unterseite des Transferrings
(ringförmigen Vorsprungs) des Behälterhalses an und bieten
dadurch einen größeren Halt als kurze ohne Gefälle verlaufende
Nocken 9.
Vorzugsweise ist das Gefälle der Nocken 9 des jeweiligen
Nockenpaares 9/9 so ausgelegt, daß sie in einer bestimmten
Stellung des Garantieverschlusses 1 relativ zum Behälter
bei der nach oben gerichteten Hubbewegung des Garantiever
schlusses 1 die Unterseite des Transferrings (ringförmigen
Vorsprungs) des Behälterhalses insbesondere über ihre gesamte
Länge untergreifen.
Diese zuvor aufgeführte Ausführungsmöglichkeit läßt sich
analog auch auf die Ausführungsform des mit Laschen 13
versehenen Garantieverschlusses 1 anwenden.
Als "Nockenlänge" wird der Teilumfang bezeichnet, den der
jeweilige Nocken 9 in Anspruch nimmt.
Als "Laschenlänge" wird der Teilumfang bezeichnet, den die je
weilige Lasche 13 in Anspruch nimmt.
Es werden in der Beschreibung und den Patentansprüchen/Schutz
ansprüchen Begriffe wie z. B. "oberes Ende", "unteres Ende",
"nach oben", "nach unten", "Höhe", "untere", "obere",
"von unten nach oben", "von oben nach unten", usw. ge
braucht. Diese Begriffe beziehen sich hinsichtlich der Aus
führungsform des Garantieverschlusses 1 mit auf der Innen
fläche 8 des Sicherheitsrings 4 vorgesehenen Nocken 9
auf eine aufrecht stehende Lage des Garantieverschlusses 1
nach z. B. Fig. 1, 2 und 4 und hinsichtlich der Ausführungs
form des Garantieverschlusses 1 mit auf den Laschen 13 an
geordneten Nocken 9 auf eine aufrecht stehende Lage des Garan
tieverschlusses 1 mit von oben nach unten sich erstreckenden
Laschen 13 nach z. B. Fig. 5, wobei allerdings durch eine
Figurenangabe eine anderweitige Lage des Garantieverschlusses 1
bzw. eines Teiles des Garantieverschlusses 1 erkennbar sein
und eine Angabe der Lage des Garantieverschlusses 1 bzw.
eines Teiles des Garantieverschlusses 1 entfallen kann.
Bei Verwendung anderer, sich nicht auf eine derartige Lage des
Garantieverschlusses 1 bzw. eines Teiles des Garantieverschlusses
1 beziehender Begriffe wird i.V.m. diesen Begriffen zugleich
auch die jeweilige Lage des Garantieverschlusses 1 bzw. eines
Teiles des Garantieverschlusses 1 angegeben, z. B. "in der
Draufsicht gesehen".
Der Behälter ist, da bekannt, zeichnerisch nicht dargestellt.
Das Adjektiv "jeweilig" wird im Sinne der Adjektive "be
treffend", "entsprechend" verwendet.
Es wird in der Beschreibung und den Patentansprüchen/Schutzan
sprüchen des öfteren ein mit einem unbestimmten Artikel ent
sprechend dekliniertes Substantiv im Singular dem Adverb "min
destens" bzw. den durch die Konjunktion "bzw." miteinander
verbundenen Adverbien "mindestens bzw. jeweils" nachgestellt
und im gleichen Satz ohne das Adverb "mindestens" bzw. die
durch die Konjunktion "bzw." miteinander verbundenen Adverbien
"mindestens bzw. jeweils" einmal oder mehrmals wiederholt.
In diesem Fall steht das wiederholte Substantiv i.V.m. einem
ihm vorangestellten bestimmten Artikel, Demonstrativpronomen,
usw. ebenfalls im Singular.
Beispiele1. . . . mindestens eine Lasche 13 . . .,
. . . diese Lasche 13 . . .,
2. . . . mindestens bzw. jeweils eine Lasche 13 . . .,
. . . diese Lasche 13 . . .,
. . . diese Lasche 13 . . .,
2. . . . mindestens bzw. jeweils eine Lasche 13 . . .,
. . . diese Lasche 13 . . .,
Mindestens zwei Teile des Garantieverschlusses 1 können um
fangsmäßig unregelmäßig oder insbesondere regelmäßig verteilt
angeordnet und untereinander ungleichförmig oder insbesondere
gleichförmig ausgebildet und/oder angeordnet sein.
Als "Teile des Garantieverschlusses" 1 werden dessen Einzel
teile bezeichnet, z. B. Schraubkappe 2, Sicherheitsring 4,
Nocken 9, Verbindungsstelle 10, Schwächungsnut 11, Soll
bruchstelle 12, Lasche 13, Filmscharnier 17, Rippe 18,
usw., unabhängig davon, ob der Garantieverschluß 1 mehrteilig
oder insbesondere einteilig ausgebildet ist.
Auf der Innenfläche 15 und/oder insbesondere Außenfläche 14
mindestens bzw. jeweils einer Lasche 13 können Rippen 18
angeordnet sein, um das Einschlagen nach innen der Laschen 13
zu erleichtern. Mindestens bzw. jeweils ein Nocken 9 kann auf
der Oberseite 19 und/oder Seitenfläche 20 mindestens bzw.
jeweils einer Rippe 18 innerhalb deren Höhe an insbesondere
deren unterem Ende angeordnet sein (vgl. z. B. Fig. 7).
Der Einfachheit halber wird der jeweilige Nocken 9 in einem
derartigen Fall imaginär auch dann als auf der Außenfläche 14
der jeweiligen Lasche 13 angeordnet angenommen, gleichgültig
ob er die Außenfläche 14 dieser Lasche 13 berührt oder nicht,
bzw. als auf der Innenfläche 15 der jeweiligen Lasche 13
angeordnet angenommen, gleichgültig ob er die Innenfläche 15
dieser Lasche 13 berührt oder nicht.
Mindestens bzw. jeweils ein Nocken 9 mindestens bzw. je
weils eines Nockenpaares 9/9 kann in Umfangsrichtung im Be
reich mindestens bzw. jeweils einer Randseite mindestens bzw.
jeweils einer Lasche 13 angeordnet sein (vgl. z. B. Fig. 6).
Dadurch lassen sich auch bei der Ausführungsform des Garantie
verschlusses 1 mit Laschen 13 Nockenpaare 9/9 heraus
bilden.
Vorzugsweise geht im Längsschnitt gesehen mindestens ein Nocken
9 übergangslos in die ihm zugeordnete Rippe 18 über.
Bevorzugt erstrecken sich die Nocken 9 über einen Teil der
Höhe der jeweiligen Lasche 13 und sind insbesondere an deren
unterem Ende angeordnet. Mindestens ein Nocken 9 kann in
der Ansicht gegen die Innenfläche 8 des Sicherheitsrings 4
oder die Außenfläche 14 der jeweiligen Lasche 13 mindestens
abschnittweise über seine Länge gerade oder in einer beliebigen
geometrischen Form, z. B. ellipsen- oder parabel- oder sinus-
oder hyperbel- oder oval- oder kreisabschnittförmig verlaufen,
wobei mindestens zwei untereinander unterschiedliche Abschnitte
insbesondere übergangslos ineinander übergehen können.
Mindestens ein Nocken 9 kann mindestens abschnittweise in
entgegengesetzter Richtung zur jeweiligen Schwächungsnut 11
von insbesondere dem der jeweiligen Schwächungsnut 11 zuge
ordneten Bereich ausgehend insbesondere über seine gesamte
Länge in der Draufsicht gesehen insbesondere gleichförmig
seinen Innendurchmesser vergrößern (zeichnerisch nicht dargestellt).
Diese Möglichkeit läßt sich mit der Lösung, bei welcher die
Nocken 9 eines Nockenpaares 9/9 mit einer Steigung einem Gefälle
verlaufen, kombinieren.
Vorzugsweise ist mindestens bzw. jeweils eine Lasche 13 an
ihrem oberen Ende über mindestens bzw. jeweils ein über ins
besondere ihre gesamte Länge sich erstreckendes Filmscharnier
17 an den unteren Rand 6 des Sicherheitsrings 4 ange
schlossen (vgl. z. B. Fig. 5).
Die Unterseite 16 mindestens einer Lasche 13 kann in Umfangs
richtung insbesondere zwischen mindestens bzw. jeweils zwei
Nocken 9 von unten nach oben eingebuchtet oder konkav ein
gewölbt sein (zeichnerisch nicht dargestellt).
Das soll dazu dienen, daß nur die Nocken 9 und nicht die Unter
seite 16 der jeweiligen Lasche 13 die Unterseite des Transfer
rings (ringförmigen Vorsprungs) des Behälters untergreifen.
Mindestens eine Lasche 13 kann in Umfangsrichtung mindestens
abschnittweise neben mindestens einem Nocken 9 an mindestens
einer dessen Seiten, insbesondere in Umfangsrichtung mittig
zwischen jeweils zwei Nocken 9 dergestalt nach unten ver
längert sein, daß in der Gebrauchslage die jeweilige Lasche 13
und ggf. auch die auf ihr angeordnete Rippe 18 bzw. die auf
ihr angeordneten Rippen 18 den Transferring (ringförmigen
Vorsprung) des Behälterhalses nach oben überschreitet bzw. überschreiten und
sich zwischen dem Transferring (ringförmigem Vorsprung) des
Behälterhalses und der Innenfläche 8 des Sicherheitsrings
4 festklemmt bzw. festklemmen (zeichnerisch nicht dargestellt). Dadurch
kann verhindert werden, daß je nach Ausführungsform die je
weilige Lasche 13 bei der Hubbewegung nach oben des Garantie
verschlusses 1 unter dem Transferring (ringförmigem Vorsprung)
des Behälterhalses nach unten wegrutscht. Mindestens eine Rippe
18 kann sich über einen Teil der Höhe oder insbesondere die
gesamte Höhe mindestens einer Lasche 13 erstrecken. Vorzugs
weise erstrecken sich die Rippen 18 der jeweiligen Lasche 13
über deren gesamte Höhe, da auf diese Weise die zwischen den
Rippen 18 gelegene Wandstärke der jeweiligen Lasche 13
besonders dünn sein kann und eine große Flexibilität erzielt wird.
Mindestens eine Rippe 18 kann sich in der Ansicht gegen die
Außenfläche 14 bzw. Innenfläche 15 der jeweiligen Lasche
13 von unten nach oben von insbesondere ihrem unteren Ende
ausgehend oder von oben nach unten von insbesondere ihrem oberen
Ende ausgehend mindestens abschnittweise insbesondere über
ihre gesamte Höhe verbreitern (zeichnerisch nicht dargestellt).
Mindestens eine Rippe 18 kann im Längsschnitt gesehen von
unten nach oben von insbesondere ihrem unteren Ende ausgehend
mindestens abschnittweise insbesondere über ihre gesamte Höhe
sich verjüngend ausgebildet sein. Das führt zu einer Verbrei
terung im Längsschnitt gesehen der jeweiligen Rippe 18 in
ihrem unteren Bereich und läßt die Möglichkeit zu, in der Ge
brauchslage einen Abstand zwischen dem Transferring (ring
förmigem Vorsprung) des Behälterhalses und der jeweiligen
Lasche 13 zu überbrücken.
Als vorteilhaft wird bei dieser Lösung angesehen, daß sich die
Nockenausbildung auf die jeweilige Rippe 18 beschränkt und
eine hohe Flexibilität der jeweiligen Lasche 13 gewährleistet
ist. Außerdem wird die Ausbildung einer langen Gleitflanke
als vorteilhaft angesehen. Im Falle der Ausformung einer Rippe
18 im Längsschnitt gesehen von ihrem unteren Ende ausgehend
über ihre gesamte Höhe sich verjüngend, ist eine Abgrenzung
zwischen auf einer Rippe 18 angeordnetem Nocken 9 und
ganz speziell (etwa nockenartig) ausgebildeter Rippe 18
nicht mehr möglich. Deshalb wird auch in einem derartigen
Fall der Einfachheit halber von einer Nockenanordnung auf
der Außenfläche 14 bzw. Innenfläche 15 der jeweiligen Lasche
13 ausgegangen (vgl. in diesem Zusammenhang Seite 13).
Mindestens eine Rippe 18 kann im Längsschnitt gesehen min
destens abschnittweise über ihre Höhe gerade oder in einer be
liebigen geometrischen Form, z. B. ellipsen- oder parabel- oder
sinus- oder hyperbel- oder oval- oder kreisabschnittförmig ver
laufen, wobei mindestens zwei untereinander unterschiedliche
Abschnitte insbesondere übergangslos ineinander übergehen
können.
Mindestens zwei Nocken 9 können untereinander verbunden sein
(zeichnerisch nicht dargestellt). Das betrifft sinnvollerweise
natürlich nur die der jeweiligen Schwächungsnut 11 entgegen
gesetzten äußeren Enden der entsprechenden Nocken 9.
Der Sicherheitsring 4 kann unterhalb der Nocken 9 rundum
laufend nach innen eingeschnürt, d. h. mit kleinerem Durch
messer versehen sein (zeichnerisch nicht dargestellt). Eine
derartige Einschnürung dient zur Verstärkung des Sicherheits
rings 4. Vorzugsweise ist der Garantieverschluß 1 einstückig
hergestellt. Bevorzugt ist der Garantieverschluß 1 aus Kunst
stoff, insbesondere Polypropylen oder Polyäthylen oder einem
Werkstoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften hergestellt.
Alle zuvor aufgeführten Ausführungsformen lassen sich auch,
sofern dies durch den Zusammenhang nicht ausgeschlossen ist,
entsprechend beliebig miteinander kombinieren.
Die zeichnerisch dargestellten Ausführungsformen des neue
rungsgemäßen Garantieverschlusses 1 sind nicht an die in
den schaubildlichen Darstellungen aufgezeigten Abmessungen ge
bunden, sondern lassen sich in je nach Erfordernis beliebigen
Abmessungen (z. B. DIN-Normen) herstellen. Die Geometrie und
Dimensionierung des Garantieverschlusses 1 bzw. dessen Ga
rantieverschlußteile lassen sich je nach Erfordernis, ins
besondere zur besseren Anpassung an Behälter beliebig ver
wirklichen. Verwendungsmöglichkeiten, welche lediglich Maß
nahmen baulicher Art erfordern, lassen sich beliebig erweitern.
Alle im Rahmen der Beschreibung und der Figurenbeschreibung be
schriebenen Merkmale werden als zum Gegenstand der Erfindung
gehörig angesehen. Alle Erfindungsmerkmale werden als erfin
dungswesentlich im Sinne der Patentansprüche/Schutzansprüche
angesehen.
Die Erfindung ist nicht auf die schaubildlich dargestellten
und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie um
faßt auch alle fachmännischen Abwandlungen und Weiterbil
dungen, sowie Teil- und Unterkombinationen der beschriebenen
und/oder dargestellten Merkmale und Maßnahmen. Der erfindungs
gemäße, in einem Arbeitsgang der maschinellen Verschraubung
(Verkappung) auf den Flaschenhals aufbringbare neuerungs
gemäße vorzugsweise einstückig ausgebildete Garantiever
schluß 1, bei dem zugleich in der Schließstellung selbst
tätig auch die Garantiesicherung erfolgt, wird allen an ihn
gestellten Anforderungen gleichermaßen gerecht, er ist für
beliebige Behälter, unabhängig von deren Inhalt, insbesondere
für die im Umlauf befindlichen genormten Flaschen anwendbar
und dadurch geeignet, die einfachen Verschlüsse (welche
keine Garantieverschlüsse sind), mit denen Flaschen in
Milliardenhöhe aus den eingangs genannten Gründen auch in
der heutigen Zeit noch immer verschlossen werden, zu er
setzen und läßt sich auf herkömmlichen mit hoher Betriebs
geschwindigkeit arbeitenden Verschlußmaschinen verwenden, er
bewältigt die bei Glasflaschen infolge der Ovalitäten her
stellungsmäßig bedingten großen Toleranzen, er zeichnet sich
durch eine ordnungsgemäße Funktion und konstruktiv einfachen
Aufbau aus (die Herstellung des neuerungsgemäßen Garantie
verschlusses 1 durch einfache, den Ausstoß in Axialrich
tung gewährleistende Spritzgußwerkzeuge ist möglich), er
ist manipulationssicher (der Sicherheitsring 4 macht eine Mani
pulation unmöglich oder erschwert sie zumindest so sehr, daß
deren Spuren für den Käufer auch in größerer Entfernung
deutlich sichtbar sind), er verhindert das Entstehen von Aus
schuß bei der maschinellen Verschraubung (Verkappung) und
demzufolge daraus resultierende Unterbrechungen in der Abfüll
anlage, weiterhin sorgt die Möglichkeit der Ausbildung von
Verbindungsstellen 10 für einen guten Materialfluß zwischen
der Schraubkappe 2 und dem Sicherheitsring 4 während
des Spritzvorganges, durch die Herstellung des Garantiever
schlusses 1 aus Kunststoff treten keine Fingerverletzungen
auf, ferner ist er durch den konstruktiv einfachen Aufbau
kostengünstig in großen Mengen herstellbar, usw.
Der Garantieverschluß 1 ist durch einen Zickzackpfeil ge
kennzeichnet, dessen Pfeilspitze auf diesen hinweist, ihn aber
nicht berührt.
Schraubkappe 2, Sicherheitsring 4, Lasche 13 und Rippe
18 sind durch Pfeile gekennzeichnet, deren Spitzen diese
berühren.
Unterer Rand 3 der Schraubkappe 2, oberer Rand 5 des Si
cherheitsrings 4, unterer Rand 6 des Sicherheitsrings 4,
Außenfläche 7 des Sicherheitsrings 4, Innenfläche 8 des
Sicherheitsrings 4, Nocken 9, Nockenpaar 9/9, Verbin
dungsstelle 10, Schwächungsnut 11, Sollbruchstelle 12,
Außenfläche 14 der Lasche 13, Innenfläche 15 der Lasche
13, Unterseite 16 der Lasche 13, Filmscharnier 17,
Oberseite 19 der Rippe 18 und Seitenfläche 20 der Rippe
18 sind durch Bezugszeichenlinien gekennzeichnet, die diese
berühren.
Garantieverschluß 1
Schraubkappe 2
unterer Rand der Schraubkappe 3
Sicherheitsring 4
oberer Rand des Sicherheitsrings 5
unterer Rand des Sicherheitsrings 6
Außenfläche des Sicherheitsrings 7
Innenfläche des Sicherheitsrings 8
Nocken 9
Nockenpaar9/9
Verbindungsstelle10
Schwächungsnut11
Sollbruchstelle12
Lasche13
Außenfläche der Lasche14
Innenfläche der Lasche15
Unterseite der Lasche16
Filmscharnier17
Rippe18
Oberseite der Rippe19
Seitenfläche der Rippe20
Claims (40)
1. Aus einer auf einen mit einem komplementär angeordneten
Gegengewinde versehenen Behälterhals aufschraubbaren
Schraubkappe, einem mit seinem oberen Rand über Verbin
dungsstellen und/oder Sollbruchstellen an den unteren
Rand der Schraubkappe angeschlossenen Sicherheitsring,
sowie auf der Innenfläche des Sicherheitsrings oder auf
den Außenflächen von an den unteren Rand des Sicherheits
rings angeschlossenen und in Gebrauchslage nach innen
eingeschlagenen Laschen angeordneten Nocken zum Unter
greifen in seiner auf den Behälterhals aufgeschraubten
Stellung eines auf dem Behälterhals unterhalb des Gegen
gewindes angeordneten Transferrings (ringförmigen Vor
sprungs) bestehender Garantieverschluß, dadurch gekenn
zeichnet, daß mindestens zwei Nockenpaare (9/9) vor
gesehen sind, in Umfangsrichtung zwischen, insbesondere
mittig zwischen mindestens bzw. jeweils zwei Nockenpaaren
(9/9) mindestens bzw. jeweils eine Verbindungsstelle (10)
zwischen dem unteren Rand (3) der Schraubkappe (2) und
dem oberen Rand (5) des Sicherheitsrings (4) herausge
bildet und in Umfangsrichtung zwischen, insbesondere
mittig zwischen mindestens bzw. jeweils einem Nocken
paar (9/9) mindestens bzw. jeweils eine Schwächungsnut (11)
im Sicherheitsring (4) angeordnet ist.
2. Garantieverschluß, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß in Umfangsrichtung zwischen mindestens
bzw. jeweils zwei Verbindungsstellen (10) mindestens bzw.
jeweils eine Sollbruchstelle (12) vorgesehen ist.
3. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens zwei bzw. die Sollbruchstellen (12) umfangs
mäßig unregelmäßig oder insbesondere regelmäßig ver
teilt angeordnet und untereinander ungleichförmig oder
insbesondere gleichförmig ausgebildet und/oder angeordnet
sind.
4. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens eine Schwächungsnut (11) in die Außenfläche (7)
und/oder Innenfläche (8) des Sicherheitsrings (4) ein
gelassen ist.
5. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens eine Schwächungsnut (11) axial verlaufend ange
ordnet ist.
6. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens eine Schwächungsnut (11) an ihrem oberen Ende
verstärkt ausgebildet ist.
7. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens bzw. jeweils eine Schwächungsnut (11) in Um
fangsrichtung zwischen, insbesondere mittig zwischen min
destens bzw. jeweils zwei Laschen (13) angeordnet ist.
8. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens zwei bzw. die Schwächungsnuten (11) umfangs
mäßig unregelmäßig oder insbesondere regelmäßig ver
teilt angeordnet und untereinander ungleichförmig oder ins
besondere gleichförmig ausgebildet und/oder angeordnet sind.
9. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Nocken (9) mindestens bzw. jeweils eines Nockenpaares
(9/9) in Bezug auf ihre Anordnung auf der Innenfläche
(8) des Sicherheitsringes (4) in der Ansicht gegen die
Innenfläche (8) des Sicherheitsringes (4) mit einem
Gefälle von oben nach unten verlaufen und ihre oberen
Enden den höchsten Punkt bzw. die höchsten Punkte ein
nehmen.
10. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Nocken (9) mindestens bzw. jeweils eines Nockenpaares
(9/9) in Bezug auf ihre Anordnung auf den Außenflächen
(14) mindestens bzw. jeweils zweier Laschen (13) in
der Ansicht gegen die Außenflächen (14) dieser Laschen
(13) mit einer Steigung von unten nach oben verlaufen
und ihre unteren Enden den tiefsten Punkt bzw. die
tiefsten Punkte einnehmen.
11. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
höchste Punkt bzw. die höchsten Punkte und/oder der tiefste
Punkt bzw. die tiefsten Punkte mindestens bzw. jeweils
eines Nockenpaares (9/9) in Umfangsrichtung im Bereich mindestens bzw. je
weils einer Schwächungsnut (11) oder in den der je
weiligen Schwächungsnut (11) entgegengesetzten Enden
gelegenen Bereichen vorgesehen ist bzw. sind.
12. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Nocken (9) mindestens bzw. jeweils eines Nockenpaares
(9/9) symmetrisch zueinander angeordnet sind.
13. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gefälle oder die Steigung mindestens eines Nockens (9)
so ausgelegt ist, daß er in einer bestimmten Stellung
des Garantieverschlusses (1) relativ zum Behälter bei
nach oben gerichteter Hubbewegung des Garantieverschlusses
(1) die Unterseite des Transferrings ringförmigen Vor
sprungs) des Behälterhalses insbesondere über seine ge
samte Länge untergreift.
14. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens zwei bzw. die Nockenpaare (9/9) umfangsmäßig un
regelmäßig oder insbesondere regelmäßig verteilt angeord
net und untereinander ungleichförmig oder insbesondere
gleichförmig ausgebildet und/oder angeordnet sind.
15. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens bzw. jeweils ein Nocken (9) in Umfangsrichtung
zwischen, insbesondere mittig zwischen mindestens bzw.
jeweils zwei Nockenpaaren (9/9) angeordnet ist.
16. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens bzw. jeweils ein Nocken (9) mindestens auf der
Oberseite (19) und/oder mindestens einer Seitenfläche,
insbesondere beiden Seitenflächen (20) mindestens bzw.
jeweils einer Rippe (18) innerhalb deren Höhe an ins
besondere deren unterem Ende angeordnet ist.
17. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens bzw. jeweils ein Nocken (9) mindestens bzw. je
weils eines Nockenpaares (9/9) in Umfangsrichtung im Bereich mindestens
bzw. jeweils einer Randseite mindestens bzw. jeweils
einer Lasche (13) angeordnet ist.
18. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens ein Nocken (9) im Längsschnitt gesehen über
gangslos in die ihm zugeordnete Rippe (18) übergeht.
19. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß
sich mindestens ein Nocken (9) über einen Teil der
Höhe oder die gesamte Höhe der jeweiligen
Lasche (13) erstreckt.
20. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens ein Nocken (9) innerhalb der Höhe mindestens
einer Lasche (13) an insbesondere deren unterem Ende
angeordnet ist.
21. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens ein Nocken (9) in der Ansicht gegen die Innen
fläche (8) des Sicherheitsrings (4) oder die Außen
fläche (14) der jeweiligen Lasche (13) mindestens ab
schnittweise über seine Länge gerade oder in einer be
liebigen geometrischen Form, z. B. ellipsen- oder parabel-
oder sinus- oder hyperbel- oder oval- oder kreisabschnitt
förmig verläuft.
22. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens zwei untereinander unterschiedliche Abschnitte
mindestens eines Nockens (9) ineinander übergehen, ins
besondere übergangslos ineinander übergehen.
23. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens ein Nocken (9) mindestens abschnittsweise in
entgegengesetzter Richtung zur jeweiligen Schwächungs
nut (11) von insbesondere dem der jeweiligen Schwächungs
nut (11) zugeordneten Bereich ausgehend insbesondere
über seine gesamte Länge in der Draufsicht gesehen ins
besondere gleichförmig seinen Innendurchmesser vergrößert.
24. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens zwei bzw. die Nocken (9) umfangsmäßig unregel
mäßig oder insbesondere regelmäßig verteilt angeordnet
und untereinander ungleichförmig oder insbesondere gleich
förmig ausgebildet und/oder angeordnet sind.
25. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens zwei bzw. die Nockenpaare (9/9) i. V. m. min
destens zwei bzw. den Nocken (9) umfangsmäßig unregelmäßig oder insbesondere
regelmäßig verteilt angeordnet und untereinander ungleich
förmig oder insbesondere gleichförmig ausgebildet und/
oder angeordnet sind.
26. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens bzw. jeweils eine Lasche (13) an ihrem oberen
Ende über mindestens bzw. jeweils ein über ihre gesamte
Länge oder einen Teil ihrer Länge sich erstreckendes Film
scharnier (17) an den unteren Rand (6) des Sicherheits
rings (4) angeschlossen ist.
27. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die
Unterseite (16) mindestens einer Lasche (13) in Um
fangsrichtung mindestens abschnittweise insbesondere mittig
zwischen mindestens bzw. jeweils zwei Nocken (9) von
unten nach oben eingebuchtet oder konkav eingewölbt ist.
28. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens eine Lasche (13) in Umfangsrichtung mindestens
abschnittweise neben mindestens einem Nocken (9) an
mindestens einer dessen Seiten, insbesondere in Umfangs
richtung mittig zwischen jeweils zwei Nocken (9) der
gestalt nach unten verlängert ist, daß in der Gebrauchs
lage die jeweilige Lasche (13) und ggf. auch die auf ihr
angeordnete Rippe (18) bzw. die auf ihr angeordneten Rippen
(18) den Transferring (ringförmigen Vorsprung) des Behäl
terhalses nach oben überschreitet bzw. überschreiten und sich zwischen dem
Transferring (ringförmigem Vorsprung) des Behälterhalses
und der Innenfläche (8) des Sicherheitsrings (4) festklemmt bzw. festklemmen.
29. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens zwei bzw. die Laschen (13) umfangsmäßig unregel
mäßig oder insbesondere regelmäßig verteilt angeordnet
und untereinander ungleichförmig oder insbesondere gleich
förmig ausgebildet und/oder angeordnet sind.
30. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß auf
der Innenfläche (15) und/oder insbesondere der Außen
fläche (14) mindestens einer Lasche (13) Rippen (18)
angeordnet sind.
31. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß sich
mindestens eine Rippe (18) über einen Teil der Höhe
oder insbesondere die gesamte Höhe mindestens einer
Lasche (13) erstreckt.
32. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß sich
mindestens eine Rippe (18) in der Ansicht gegen die
Außenfläche (14) bzw. Innenfläche (15) der jeweiligen
Lasche (13) von unten nach oben von insbesondere ihrem
unteren Ende ausgehend oder von oben nach unten von ins
besondere ihrem oberen Ende ausgehend mindestens ab
schnittweise insbesondere über ihre gesamte Höhe ver
breitert.
33. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine Rippe (18) im Längsschnitt gesehen
von unten nach oben von insbesondere ihrem unteren Ende
ausgehend mindestens abschnittweise insbesondere über
ihre gesamte Höhe sich verjüngend ausgebildet ist.
34. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine Rippe (18) im Längsschnitt gesehen
mindestens abschnittweise über ihre Höhe gerade oder
in einer beliebigen geometrischen Form, z. B. ellipsen-
oder parabel- oder sinus- oder hyperbel- oder oval- oder
kreisabschnittförmig verläuft.
35. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens zwei untereinander unterschiedliche Abschnitte
mindestens einer Rippe (18) ineinander übergehen,
insbesondere übergangslos ineinander übergehen.
36. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rippen (18) auf mindestens bzw. jeweils einer
Lasche (13) unregelmäßig oder insbesondere regelmäßig
verteilt angeordnet und untereinander ungleichförmig oder
insbesondere gleichförmig ausgebildet und/oder angeordnet
sind.
37. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens zwei Nocken (9) untereinander verbunden sind.
38. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß
der Sicherheitsring (4) unterhalb der Nocken (9) rund
umlaufend nach innen eingeschnürt, d. h. mit kleinerem
Durchmesser versehen ist.
39. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß
der Garantieverschluß (1) einstückig ausgebildet ist.
40. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß
der Garantieverschluß (1) aus Kunststoff, insbesondere
Polypropylen oder Polyäthylen oder einem Werkstoff mit
ähnlichen physikalischen Eigenschaften hergestellt ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19873723235 DE3723235A1 (de) | 1987-07-14 | 1987-07-14 | Garantieverschluss |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19873723235 DE3723235A1 (de) | 1987-07-14 | 1987-07-14 | Garantieverschluss |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3723235A1 true DE3723235A1 (de) | 1989-01-26 |
Family
ID=6331540
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19873723235 Withdrawn DE3723235A1 (de) | 1987-07-14 | 1987-07-14 | Garantieverschluss |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3723235A1 (de) |
Cited By (12)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE4206123A1 (de) * | 1991-05-08 | 1992-11-12 | Ultimos Desarrollos | Siegel fuer flaschenverschluesse |
US5405032A (en) * | 1992-11-06 | 1995-04-11 | Crown Cork & Seal Company, Inc. | Tamper indicating closure and method and device for the manufacture of a tamper-indicating closure |
US5660289A (en) * | 1991-06-29 | 1997-08-26 | Alcoa Deutschland Gmbh | Plastic cap for containers |
WO1997038912A2 (en) * | 1996-04-16 | 1997-10-23 | International Plastics And Equipment Corporation | Tamper evident plastic closure |
WO1999012815A3 (en) * | 1997-09-11 | 1999-08-26 | Int Plastics And Equipment Cor | Tamper evident plastic closure |
US5964139A (en) * | 1991-06-29 | 1999-10-12 | Alcoa Deutschland Gmbh | Apparatas for producing container cap |
WO1999058411A1 (en) * | 1998-05-08 | 1999-11-18 | Sacmi Cooperativa Meccanici Imola S.C.R.L. | Plastic screw cap with tamper-evident ring |
US6073809A (en) | 1996-02-15 | 2000-06-13 | International Plastics And Equipment Corporation | Snap-on tamper evident closure with push-pull pour spout |
US6769575B1 (en) | 1996-04-16 | 2004-08-03 | International Plastics And Equipment Corporation | Tamper evident plastic closure |
JP2015101360A (ja) * | 2013-11-22 | 2015-06-04 | 日本クロージャー株式会社 | 合成樹脂製容器蓋 |
CN109625578A (zh) * | 2019-02-28 | 2019-04-16 | 烟台金元包装材料有限公司 | 多竖切口张裂式密封防伪瓶盖及其开盖方法 |
WO2023136836A1 (en) * | 2022-01-14 | 2023-07-20 | Amcor Flexibles North America, Inc. | A tamper evident closure for a threaded container |
-
1987
- 1987-07-14 DE DE19873723235 patent/DE3723235A1/de not_active Withdrawn
Cited By (15)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE4206123A1 (de) * | 1991-05-08 | 1992-11-12 | Ultimos Desarrollos | Siegel fuer flaschenverschluesse |
US5964139A (en) * | 1991-06-29 | 1999-10-12 | Alcoa Deutschland Gmbh | Apparatas for producing container cap |
US5660289A (en) * | 1991-06-29 | 1997-08-26 | Alcoa Deutschland Gmbh | Plastic cap for containers |
US5405032A (en) * | 1992-11-06 | 1995-04-11 | Crown Cork & Seal Company, Inc. | Tamper indicating closure and method and device for the manufacture of a tamper-indicating closure |
US6073809A (en) | 1996-02-15 | 2000-06-13 | International Plastics And Equipment Corporation | Snap-on tamper evident closure with push-pull pour spout |
WO1997038912A2 (en) * | 1996-04-16 | 1997-10-23 | International Plastics And Equipment Corporation | Tamper evident plastic closure |
WO1997038912A3 (en) * | 1996-04-16 | 1997-12-18 | Int Plastics And Equipment Cor | Tamper evident plastic closure |
US6769575B1 (en) | 1996-04-16 | 2004-08-03 | International Plastics And Equipment Corporation | Tamper evident plastic closure |
WO1999012815A3 (en) * | 1997-09-11 | 1999-08-26 | Int Plastics And Equipment Cor | Tamper evident plastic closure |
WO1999058411A1 (en) * | 1998-05-08 | 1999-11-18 | Sacmi Cooperativa Meccanici Imola S.C.R.L. | Plastic screw cap with tamper-evident ring |
US6308848B1 (en) | 1998-05-08 | 2001-10-30 | Sacmi Cooperativa Meccanici Imola S.C.R.L. | Plastic screw cap with tamper-evident ring |
JP2015101360A (ja) * | 2013-11-22 | 2015-06-04 | 日本クロージャー株式会社 | 合成樹脂製容器蓋 |
CN109625578A (zh) * | 2019-02-28 | 2019-04-16 | 烟台金元包装材料有限公司 | 多竖切口张裂式密封防伪瓶盖及其开盖方法 |
CN109625578B (zh) * | 2019-02-28 | 2024-01-16 | 烟台金元包装材料有限公司 | 多竖切口张裂式密封防伪瓶盖及其开盖方法 |
WO2023136836A1 (en) * | 2022-01-14 | 2023-07-20 | Amcor Flexibles North America, Inc. | A tamper evident closure for a threaded container |
Similar Documents
Publication | Publication Date | Title |
---|---|---|
EP3995410B1 (de) | Kombination einem behälterhals und unverlierbarem verschluss mit stabilisiertem öffnungswinkel | |
DE3006773C2 (de) | Garantie-Verschlußkappe | |
DE60034988T2 (de) | Sicherheitsverschluss für Behälter und Herstellungsverfahren | |
DE2910178C2 (de) | Originalitäts-Schraubverschluß für Flaschen u.dgl | |
EP0103050B1 (de) | Verschlusskappe, insbesondere für flaschenartige Behälter, mit einem Originalitätssicherungselement | |
EP0137352A2 (de) | Originalitätsverschluss aus Kunststoff | |
DE3621575A1 (de) | Behaelter mit originalitaetsverschluss | |
EP0049876A1 (de) | Schraubverschluss mit Originalitätssicherung | |
EP0254673A1 (de) | Sicherheitsband an einem Gebindeverschluss | |
EP1926669A1 (de) | Garantieschraubverschluss für behälter und flaschen, insbesondere für kunststoffflaschen | |
DE3723235A1 (de) | Garantieverschluss | |
DE2753080C2 (de) | Verschlußkappe mit Originalitätssicherung | |
DE19617350A1 (de) | Kappenarretierung | |
DE2638351C3 (de) | Garantieverschluß für Flaschen | |
EP2601112A1 (de) | Schraubverschluss mit flexband | |
EP1339615B1 (de) | Schraubkappe mit garantieband | |
DE102019112259B3 (de) | Schraubverschluss aus Kunststoff für Flaschen | |
DE3727887C2 (de) | ||
DE69807271T2 (de) | Originalitätsverschluss | |
DE3233806C2 (de) | ||
DE60002174T2 (de) | Verschlusskappe | |
EP1529005B1 (de) | Verschluss/ausgiess-kombination mit originalit tssicherung | |
DE3144924C2 (de) | ||
WO1987007584A2 (fr) | Fermeture inviolable | |
DE8709690U1 (de) | Garantieverschluß |
Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |