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DE3723235A1 - Garantieverschluss - Google Patents

Garantieverschluss

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Publication number
DE3723235A1
DE3723235A1 DE19873723235 DE3723235A DE3723235A1 DE 3723235 A1 DE3723235 A1 DE 3723235A1 DE 19873723235 DE19873723235 DE 19873723235 DE 3723235 A DE3723235 A DE 3723235A DE 3723235 A1 DE3723235 A1 DE 3723235A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
guarantee closure
cams
particular according
guarantee
closure
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19873723235
Other languages
English (en)
Inventor
Norbert Barein
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19873723235 priority Critical patent/DE3723235A1/de
Publication of DE3723235A1 publication Critical patent/DE3723235A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Garantieverschluß für Be­ hälter wie Kanister, Flaschen oder dgl. aus Kunststoff, Glas, usw., insbesondere Mehrwegflaschen, deren Hals mit einem Schraub­ gewinde und unterhalb des Schraubgewindes angeordnetem ringför­ migem Vorsprung, insbesondere Transferring versehen ist. Garantieverschlüsse haben den Zweck, kenntlich zu machen, daß der Behälter geöffnet wurde, d. h. durch die Unversehrtheit des gesamten Garantieverschlusses wird dem Konsumenten der Original­ inhalt des Behälters garantiert.
Auf die hinreichend bekannte Wichtigkeit und Bedeutung derarti­ ger Garantieverschlüsse für den Verbraucher braucht an dieser Stelle nicht weiter eingegangen zu werden. I. d. R. handelt es sich bei den Garantieverschlüssen um Schraubverschlüsse.
Es sind z. B. Hülsen aus Aluminiumblech bekannt, die durch Schwä­ chungslinien in einen unteren und einen oberen Kappenteil ge­ trennt werden. Die Hülse wird auf den Flaschenhals aufgesetzt und mit Hilfe besonderer Werkzeuge einerseits der obere Kappen­ teil der Form des Flaschengewindes angepaßt und andererseits der untere Kappenteil unter der als ringförmigem Vorsprung (Transferring) vorgesehenen Bördelkante des Flaschenhalses um­ gebördelt oder eingeschnürt. Beim erstmaligen Aufschrauben des Garantieverschlusses reißt je nach horizontaler und/oder verti­ kaler Anordnung der Schwächungslinien der untere Kappenteil ab oder spreizt sich in einzelnen Abschnitten nach außen vom Fla­ schenhals ab. Derartige Garantieverschlüsse weisen aber erheb­ liche Nachteile auf.
Die nach außen abgespreizten Abschnitte des unteren Kappenteiles sind scharfkantig, unschön und können zu erheblichen Fingerver­ letzungen führen. Spreizen sich keinerlei Abschnitte des unteren Kappenteiles nach außen ab, so bleibt der untere Kappenteil am Flaschenhals hängen, während der obere Kappenteil abgeschraubt wird und muß bei Mehrwegflaschen vor dem Reinigen der Flaschen zwecks Wiederverwendung in einem speziellen Arbeitsgang ent­ fernt werden. Die Eingliederung eines derartigen speziellen Ar­ beitsganges in den Takt der Füllstraße ist jedoch aufwendig, zeitraubend und aus wirtschaftlichen Gründen untragbar, so daß derartige Garantieverschlüsse, bei denen der untere Kappenteil nach dem Losschrauben am Flaschenhals verbleibt, lediglich für Einwegflaschen Verwendung finden. Ein weiterer schwerwiegender Nachteil ist das Fehlen einer ausreichenden Manipulationssicher­ heit, unabhängig von der Anordnung der Abrißlinien. Wird ein derartiger Garantieverschluß wieder auf den Flaschenhals aufge­ schraubt, so ist die Zerstörung der Sollbruchverbindungen von weitem nicht und von nahem kaum erkennbar. Auch die nach außen abgespreizten Abschnitte des unteren Kappenteiles lassen sich wieder so in ihre alte Lage an den Flaschenhals drücken, daß ebenfalls die Zerstörung der Sollbruchverbindungen nur durch ge­ naue Betrachtung erkennbar ist. Darüber hinaus erfordert die Anpassung des Kappenrohlings an das Flaschengewinde einen vor­ übergehenden hohen Anpreßdruck und damit einen verhältnismäßig dickwandigen Flaschenhals. Trotzdem läßt sich das Gewinde des oberen Kappenteiles nur so schwach ausprägen, daß eine Über­ drehung des Gewindes an der Metallhülse leicht möglich ist. Es sind ferner wärmeschrumpfbare Garantieverschlüsse aus Kunst­ stoff bekannt.
Bei einem derartigen Garantieverschluß ist das Gewinde vorge­ formt und unterhalb des Schraubverschlußkörpers ein dünner Ring angebracht, der mit dem Verschlußkörper über dünne Stege verbunden ist. Die Aufbringung eines derartigen Garantiever­ schlusses auf den Flaschenhals erfordert allerdings nach dem Schraubvorgang eine thermische Behandlung, die ein Schrumpfen des dünnen Ringes auf einen kleineren Durchmesser unterhalb des ringförmigen Vorsprungs (Transferrings) des Flaschenhalses be­ wirkt.
Die thermische Behandlung erweist sich allerdings als ein schwerwiegender Nachteil, da sie in Form eines separaten Ar­ beitsganges in den Arbeitstakt der Abfüllanlage eingeschoben werden muß und über den Zeitaufwand hinaus einen erheblichen apparativen Aufwand erforderlich macht, zumal sie auf einer zu­ sätzlichen Anlage durchgeführt werden muß.
Darüber hinaus ist die thermische Behandlung nur begrenzt an­ wendbar, da höhere Temperaturen dem oft empfindlichen Inhalt der Flaschen schaden.
Weiterhin sind Garantieverschlüsse aus Kunststoff bekannt, die ohne das Erfordernis von Nachverformungsvorgängen in einem Ar­ beitsgang der maschinellen Verschraubung (Verkappung) auf den Flaschenhals aufgebracht werden und bei denen zugleich in der Schließstellung selbsttätig auch die Garantiesicherung ein­ tritt. Ein derartiger Garantieverschluß weist ein vorgeformtes Gewinde und einen mit der Verschlußkappe über dünne Sollbruch­ verbindungen verbundenen Sicherungsring auf. Der Sicherungsring weist zumeist mit einer am Flaschenhals befindlichen Gegenein­ richtung i.F.e. ringförmigen Vorsprungs (Transferrings) zusam­ menarbeitende Einrichtungen auf.
Derartige Garantieverschlüsse sind dann als akzeptabel anzu­ sehen, wenn sie zusammen mit dem Flaschenhals konzipiert, d. h. Flaschenhals und Garantieverschluß zusammen entwickelt wurden. Bei Anwendung derartiger wünschenswerter Verschlußsysteme auf im Umlauf befindliche genormte Flaschen treten jedoch erheb­ liche Probleme auf. So werden Probleme z. B. hinsichtlich der Flasche nach der MCA 28 - Norm dadurch aufgeworfen, daß die am Flaschenhals vorgesehene Gegeneinrichtung i.F.e. ringförmigen Vorsprungs (Transferrings) eigentlich lediglich als Bördelkan­ te für die eingangs genannten Garantieverschlüsse aus Alumini­ um ausgelegt ist und der größte und der kleinste Außendurch­ messer des ringförmigen Vorsprungs (Transferrings) keinen großen Unterschied zueinander aufweisen. Auch der Außendurchmesser des Gewindes auf dem Flaschenhals stimmt nahezu mit dem kleinsten Außendurchmesser des ringförmigen Vorsprungs (Transferrings) überein.
Ein weiteres Problem sind die bei Glasflaschen infolge der Ova­ litäten herstellungsmäßig bedingten großen Toleranzen.
Es werden eine Reihe von Anforderungen an diese Verschluß­ systeme gestellt, insbesondere eine ordnungsgemäße Funktion, konstruktiv einfacher Aufbau und Verarbeitung auf herkömmlichen Verschlußmaschinen.
Insbesondere ergeben sich Probleme hinsichtlich der Sollbruch­ verbindungen. Die Sollbruchverbindungen zwischen dem Sicherungs­ ring und der Verschlußkappe müssen so ausgerichtet sein, daß sie in Aufdrückrichtung, also axial zur Flasche relativ großen Kräften widerstehen können. Das hat aber die nachteilige Folge, daß die Sollbruchverbindungen auch dann nicht beschädigt werden, wenn auf den Sicherungsring eine Kraft von unten nach oben aus­ geübt wird, die die Verschlußkappe von der Flasche abhebt. Da­ durch wird die Kraft bei der maschinellen Verschraubung (Ver­ kappung) entsprechend groß und die Verschlußkappe mit einem so großen Drehmoment auf dem Flaschenhals festgezogen, daß Kinder und schwächere Personen nicht mehr in der Lage sind, den Garantieverschluß vom Flaschenhals loszuschrauben. Wer­ den die Sollbruchverbindungen zwischen dem Sicherungsring und der Verschlußkappe entsprechend schwach ausgelegt, so nähern sie sich der Kraft, bei welcher die Sollbruchverbindungen bei der maschinellen Verschraubung (Verkappung) aufreißen. Das ist insbesondere schon deshalb der Fall, weil die mit hoher Be­ triebsgeschwindigkeit arbeitenden automatischen Verschlußma­ schinen das ungewollte Aufreißen der Sollbruchverbindungen be­ günstigen. Als Folge davon entstehen ein entsprechend großer Ausschuß (d. h. eine große Anzahl von Flaschen muß neu ver­ schlossen werden) und Unterbrechungen in der Füllstraße. Um diesem Mißstand abzuhelfen, wurde vorgeschlagen, Mitnehmer­ zähne in Sägezahnform vorzusehen, die in eine Richtung ausge­ richtet und so angeordnet sind, daß bei der maschinellen Ver­ schraubung (Verkappung) der Sicherungsring von der Verschluß­ kappe sicher mitgenommen wird, ohne daß eine wesentliche Be­ lastung der Sollbruchverbindungen entsteht. Wenngleich derar­ tig ausgestaltete Garantieverschlüsse, abgesehen von der feh­ lenden Manipulationssicherheit ihren Zweck erfüllen, so sind sie doch konstruktiv nicht einfach genug, durch den Einsatz komplizierten Spritzgußwerkzeugs (Backenwerkzeugs) nicht aus­ reichend kostengünstig herstellbar und die Produktion entspre­ chend gering. Als ein wesentlicher Nachteil ist anzuführen, daß die Garantieverschlüsse nach diesem Verschlußsystem nicht manipulationssicher sind, da sie, an einer beliebigen Stelle angefangen, stückweise angehoben und von unten nach oben über den ringförmigen Vorsprung (Transferring) des Flaschenhalses gedrückt oder geschoben werden können. Das ist umso mehr der Fall, wenn mindestens eine quer zur Umfangsrichtung verlau­ fende Schwächungsnut vorgesehen ist, welche schon bei der ma­ schinellen Verschraubung (Verkappung) sich dehnt oder ein­ reißt. Ein Garantieverschluß, der unbeschädigt vom Flaschen­ hals abgenommen und wieder aufgesetzt werden kann, kann nicht als manipulationssicher bezeichnet werden.
Ein weiterer bedeutender Nachteil wird in der aus den zuvor genannten Gründen erforderlichen geringen Anzahl dünner Soll­ bruchverbindungen gesehen.
Die Herstellung der Garantieverschlüsse erfolgt im Spritzguß­ verfahren. Das Spritzen der bekannten Ausführungen hat sich jedoch als problematisch erwiesen, da infolge einer zu gerin­ gen Anzahl an Schwächungsstellen für den Abriß die dadurch ent­ stehenden Materialbrücken sehr klein sind, so daß ein gleich­ mäßiger Materialfluß, welcher mittig von der oberen Wand der Verschlußkappe her erfolgt, nicht gewährleistet ist. Beim Durchlaufen des Materials durch die engen Materialbrücken in den Spritzgußformwerkzeugen wird die Fließgeschwindigkeit des flüssigen Kunststoffs stark abgebremst, so daß das Material zu früh abkühlt und nicht überall gleichmäßig abbindet. Die Folge ist, daß das Material ungleich eingefüllt wird und an manchen Stellen infolge des hohen Spritzdruckes der Kunststoff stark zusammengepreßt wird und überhaupt nicht mehr abbindet. Das führt häufig zu einer großen Menge an Ausschußware. Die Temperaturdifferenz im Spritzmaterial, hervorgerufen durch die Stauungen an den Engpässen, bewirkt häufig auch noch ein Verziehen des Kerns des Formwerkzeugs, wodurch der Zwischen­ raum zwischen dem Kern und der Mantelform unterschiedlich groß ist. Das wirkt sich in einer ungleichmäßigen Wandstärke des Mantels, insbesondere des durch die Engpässe hindurch ge­ bildeten Mantels des Garantieverschlusses aus.
Die bekannten Verschlußsysteme haben demzufolge Nachteile, die die ordnungsgemäße Funktion in Frage stellen. In vielen Fällen läßt sich die Garantiesicherung mit einfachen Mitteln so mani­ pulieren, daß ein Öffnen auch ohne Zerstörung der Originali­ tätssicherung möglich ist. Oft sind zwangsläufig die Soll­ bruchverbindungen so schwach ausgelegt, daß es schon bei der maschinellen Verschraubung (Verkappung) zu Zerstörung der Ori­ ginalitätssicherung kommt. Sind die Sollbruchverbindungen da­ gegen verstärkt, so ist der zum Öffnen des Garantieverschlusses notwendige Kraftaufwand zu hoch, so daß sich die Flasche nur schwer öffnen läßt. Weiterhin ist auch bei vielen bekannten Garantieverschlüssen eine Verarbeitung auf automatisch arbei­ tenden Verschlußanlagen mit hoher Betriebsgeschwindigkeit nicht möglich.
Es wird daher festgestellt, daß sich kein Garantieverschluß für die genormten im Umlauf befindlichen Flaschen auf dem Markt befindet, der allen an ihn gestellten zuvor genannten Anforderungen gleichermaßen gerecht wird, in einem Arbeitsgang der maschinellen Verschraubung (Verkappung) auf den Flaschen­ hals aufgebracht werden kann und bei dem zugleich in der Schließstellung selbsttätig auch die Garantiesicherung erfolgt. Aus den zuvor genannten Gründen wird deshalb bei der Abfüllung von Flaschen in Milliardenhöhe auf einfache Verschlüsse, die keine Garantieverschlüsse sind, zurückgegriffen.
Aufgabe der Erfindung ist es somit, einen verbesserten Garan­ tieverschluß der letztgenannten Art zu schaffen, der neben zu­ sätzlichen Vorteilen allen an einen derartigen Garantiever­ schluß gestellten Anforderungen gleichermaßen gerecht wird, insbesondere für die im Umlauf befindlichen genormten Flaschen anwendbar und dadurch geeignet ist, die einfachen Verschlüsse (welche keine Garantieverschlüsse sind), mit denen die Flaschen in Milliardenhöhe aus den zuvor genannten Gründen auch in der heutigen Zeit noch immer verschlossen werden, zu ersetzen.
Anhand der nachstehend aufgezeigten schaubildlichen Darstellun­ gen ist der erfindungsgemäße Garantieverschluß zeichnerisch dargestellt.
Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausfüh­ rungsform des Garantieverschlusses,
Fig. 2 einen Längsschnitt entlang der Linie 2-2 nach Fig. 1 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 3 einen Querschnitt entlang der Linie 3-3 nach Fig. 1 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 4 einen ähnlichen Längsschnitt wie Fig. 2, jedoch in Bezug auf eine andere Ausführungs­ form des Garantieverschlusses,
Fig. 5 einen ähnlichen Längsschnitt wie Fig. 2, jedoch in Bezug auf eine andere Ausführungs­ form des Garantieverschlusses und mit einer relativen Stellung der Laschen vor dem Ein­ schlagen nach innen,
Fig. 6 einen von dem Längsschnitt nach Fig. 5 durch eine Darstellung des Garantieverschlusses mit einer relativen Stellung der Laschen nach dem Einschlagen nach innen sich unterscheidenden Längsschnitt des Garantieverschlusses,
und Fig. 7 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 5, jedoch in Bezug auf eine andere Ausführungsform des Garantieverschlusses und als Teil-Längsschnitt des Garantieverschlusses in vergrößerter Dar­ stellung.
Danach besteht der neuerungsgemäße Garantieverschluß 1 aus einer auf einen mit einem komplementär angeordnetem Gegen­ gewinde versehenen Behälterhals aufschraubbaren Schraubkappe 2, einem mit seinem oberen Rand 5 über Verbindungsstellen 10 und/oder Sollbruchstellen 12 an den unteren Rand 3 der Schraubkappe 2 angeschlossenen Sicherheitsring 4, so­ wie auf der Innenfläche 8 des Sicherheitsrings 4 oder auf den Außenflächen 14 von an den unteren Rand 6 des Sicher­ heitsrings 4 angeschlossenen und in Gebrauchslage nach innen eingeschlagenen Laschen 13 angeordneten Nocken 9 zum Unter­ greifen in seiner auf den Behälterhals aufgeschraubten Stel­ lung eines auf dem Behälterhals unterhalb des Gegengewindes angeordneten Transferrings (ringförmigen Vorsprungs), wobei mindestens zwei Nockenpaare 9/9 vorgesehen sind, in Umfangs­ richtung zwischen, insbesondere mittig zwischen mindestens bzw. jeweils zwei Nockenpaaren 9/9 mindestens bzw. jeweils eine Verbindungsstelle 10 zwischen dem unteren Rand 3 der Schraubkappe 2 und dem oberen Rand 5 des Sicherheits­ ringes 4 herausgebildet und in Umfangsrichtung zwischen, insbesondere mittig zwischen mindestens bzw. jeweils einem Nockenpaar 9/9 mindestens bzw. jeweils eine Schwächungsnut 11 im Sicherheitsring 4 angeordnet ist.
Als "Nockenpaar" 9/9 werden zwei vorzugsweise eng nebenein­ anderliegende Nocken 9 bezeichnet.
"Zwischen einem Nockenpaar" 9/9 bedeutet zwischen den beiden Nocken 9 eines Nockenpaares 9/9.
"Nocken" 9 können Nocken beliebiger Länge sowohl eines Nocken­ paares 9/9 als auch zusätzliche Nocken 9 sein. Das geht jedoch aus dem Zusammenhang hervor und es braucht nicht an jeder Stelle gesondert darauf hingewiesen zu werden.
Die Bezeichnung "Nocken" 9 steht gleichermaßen auch für jede andere Materialausbuchtung wie z. B. nockenartiges Teil, Rippe, Feder, kugelkalottenförmiges Teil, Wulst, Widerhaken, Leiste, Nase, Steg und/oder Materialeinbuchtung (zeichnerisch nicht dargestellt).
Als "Schwächungsnut" 11 wird eine Schwächung der Wandstärke des Sicherheitsringes 4, um zu gewährleisten, daß der Sicher­ heitsring 4 an dieser Stelle durchreißt, bezeichnet.
Als "Verbindungsstelle" 10 wird eine Brücke zwischen dem unteren Rand 3 der Schraubkappe 2 und dem oberen Rand 5 des Sicherheitsringes 4 bezeichnet, welche so stark ausge­ bildet ist, daß sie bei aufwärts gerichteter Hubbewegung des Garantieverschlusses 1 nicht abreißt.
Als "Gebrauchslage" wird die Stellung des Garantieverschlusses 1 bezeichnet, in welcher die Laschen 13 relativ nach innen eingeschlagen und der Garantieverschluß 1 relativ auf den Behälterhals aufgeschraubt ist.
Durch diese zuvor beschriebene Konstellation entsteht bei der aufwärts gerichteten Hubbewegung des Garantieverschlusses 1 eine Zugwirkung im Bereich der Verbindungsstellen 10, wo­ durch die in Umfangsrichtung zwischen den Verbindungsstellen 10 gelegenen Bereiche des Sicherheitsrings 4, also die Bereiche, in denen die Nockenpaare 9/9 angeordnet sind, unter Entstehung einer ovalen bzw. polygonalen Form des Sicherheitsringes 4, besonders stark an den Transferring (ringförmigen Vorsprung) des Behälterhalses gepreßt und so­ mit die Nockenpaare 9/9 besonders stark unter den Trans­ ferring (ringförmigen Vorsprung) des Behälterhalses ge­ zogen werden. Dabei entsteht die größte Krafteinwirkung in Umfangsrichtung mittig zwischen jeweils zwei Verbindungs­ stellen 10.
Vorzugsweise sind zwischen jeweils zwei Verbindungsstellen 10 Sollbruchstellen 12 angeordnet, welche bei der aufwärts ge­ richteten Hubbewegung des Garantieverschlusses 1 auf­ reißen (vgl. z. B. Fig. 1 bis 6).
Als "Sollbruchstelle" wird eine Brücke zwischen dem un­ teren Rand 3 der Schraubkappe 2 und dem oberen Rand 5 des Sicherheitsringes 4 bezeichnet, welche so schwach aus­ gebildet ist, daß sie bei aufwärts gerichteter Hubbewegung des Garantieverschlusses 1 abreißt.
Nach einer Ausführungsform sind in Umfangsrichtung zwischen, insbesondere mittig zwischen den Nockenpaaren 9/9 angeordnete, vorzugsweise axial verlaufende Schwächungsnuten 11 im Sicherheitsring 4 vorgesehen, welche bei der aufwärts ge­ richteten Hubbewegung des Garantieverschlusses 1 ebenfalls aufreißen. Die Schwächungsnuten 11 können in die Außen­ fläche 7 und/oder Innenfläche 8 des Sicherheitsringes 4 eingelassen und an ihren oberen Enden verstärkt aus­ gebildet sein.
Durch die verstärkte Ausbildung der Schwächungsnuten 11 an ihren oberen Enden kann erreicht werden, daß diese nicht ins­ gesamt aufreißen und je nach Ausführungsform die einzelnen aufgerissenen Abschnitte des Sicherheitsrings 4 sich kon­ trolliert weit vom Transferring (ringförmigen Vorsprung) des Behälterhalses abspreizen, was mitunter in optischer Hin­ sicht zu begrüßen ist.
Es besteht die Möglichkeit, daß in Umfangsrichtung zwischen mindestens bzw. jeweils zwei Nockenpaaren 9/9 mindestens bzw. jeweils ein Nocken 9 angeordnet ist (zeichnerisch nicht dargestellt). Bei einer Ausführungsform sind die Nocken 9 auf der Innenfläche 8 des Sicherheitsringes 4 vorge­ sehen (vgl. z. B. Fig. 1 bis 4).
Bei einer anderen Ausführungsmöglichkeit ist mindestens bzw. jeweils ein Nocken 9 mindestens bzw. jeweils eines Nocken­ paares 9/9 im Bereich mindestens bzw. jeweils einer Rand­ seite mindestens bzw. jeweils einer Lasche 13 innerhalb deren Höhe an insbesondere deren unterem Ende vorgesehen (vgl. z. B. Fig. 5 bis 7).
Als "Randseiten" einer Lasche 13 werden deren beide seit­ liche äußere Enden bezeichnet.
Falls mindestens ein zusätzlicher Nocken 9 vorgesehen ist, so ist dieser ebenfalls innerhalb der Höhe der jeweiligen Lasche 13 an insbesondere deren unterem Ende angeordnet. Bei dieser Ausführungsform verläuft mindestens bzw. jeweils eine Schwächungsnut 11 in Umfangsrichtung zwischen, ins­ besondere mittig zwischen mindestens bzw. jeweils zwei Laschen 13 (vgl. z. B. Fig. 6).
Die Nocken 9 mindestens bzw. jeweils eines Nockenpaares 9/9 können in Bezug auf ihre Anordnung auf der Innenfläche 8 des Sicherheitsringes 4 mit einem Gefälle von oben nach unten verlaufen, ihre oberen Enden den höchsten Punkt einnehmen und diese bevorzugt symmetrisch zueinander ange­ ordnet sein (vgl. z. B. Fig. 4).
Bei einer derartigen Nockenausbildung kommen die den höchsten Punkt einnehmenden vorzugsweise im Bereich der jeweiligen Schwächungsnut 11 angeordneten oberen Enden der Nocken 9 des jeweiligen Nockenpaares 9/9 zuerst mit der Unterseite des Transferrings (ringförmigen Vorsprungs) des Behälter­ halses in Berührung und die ggf. in Umfangsrichtung zwischen den Verbindungsstellen 10 angeordneten Sollbruchstellen 12 reißen auf. Dann legen sich bei der fortgesetzten aufwärts ge­ richteten Hubbewegung des Garantieverschlusses 1 die tiefer liegenden Nockenstellen an die Unterseite des Transferrings (ringförmigen Vorsprungs) des Behälterhalses an und bieten dadurch einen größeren Halt als kurze ohne Gefälle verlaufende Nocken 9.
Vorzugsweise ist das Gefälle der Nocken 9 des jeweiligen Nockenpaares 9/9 so ausgelegt, daß sie in einer bestimmten Stellung des Garantieverschlusses 1 relativ zum Behälter bei der nach oben gerichteten Hubbewegung des Garantiever­ schlusses 1 die Unterseite des Transferrings (ringförmigen Vorsprungs) des Behälterhalses insbesondere über ihre gesamte Länge untergreifen.
Diese zuvor aufgeführte Ausführungsmöglichkeit läßt sich analog auch auf die Ausführungsform des mit Laschen 13 versehenen Garantieverschlusses 1 anwenden.
Als "Nockenlänge" wird der Teilumfang bezeichnet, den der jeweilige Nocken 9 in Anspruch nimmt.
Als "Laschenlänge" wird der Teilumfang bezeichnet, den die je­ weilige Lasche 13 in Anspruch nimmt.
Es werden in der Beschreibung und den Patentansprüchen/Schutz­ ansprüchen Begriffe wie z. B. "oberes Ende", "unteres Ende", "nach oben", "nach unten", "Höhe", "untere", "obere", "von unten nach oben", "von oben nach unten", usw. ge­ braucht. Diese Begriffe beziehen sich hinsichtlich der Aus­ führungsform des Garantieverschlusses 1 mit auf der Innen­ fläche 8 des Sicherheitsrings 4 vorgesehenen Nocken 9 auf eine aufrecht stehende Lage des Garantieverschlusses 1 nach z. B. Fig. 1, 2 und 4 und hinsichtlich der Ausführungs­ form des Garantieverschlusses 1 mit auf den Laschen 13 an­ geordneten Nocken 9 auf eine aufrecht stehende Lage des Garan­ tieverschlusses 1 mit von oben nach unten sich erstreckenden Laschen 13 nach z. B. Fig. 5, wobei allerdings durch eine Figurenangabe eine anderweitige Lage des Garantieverschlusses 1 bzw. eines Teiles des Garantieverschlusses 1 erkennbar sein und eine Angabe der Lage des Garantieverschlusses 1 bzw. eines Teiles des Garantieverschlusses 1 entfallen kann.
Bei Verwendung anderer, sich nicht auf eine derartige Lage des Garantieverschlusses 1 bzw. eines Teiles des Garantieverschlusses 1 beziehender Begriffe wird i.V.m. diesen Begriffen zugleich auch die jeweilige Lage des Garantieverschlusses 1 bzw. eines Teiles des Garantieverschlusses 1 angegeben, z. B. "in der Draufsicht gesehen".
Der Behälter ist, da bekannt, zeichnerisch nicht dargestellt. Das Adjektiv "jeweilig" wird im Sinne der Adjektive "be­ treffend", "entsprechend" verwendet.
Es wird in der Beschreibung und den Patentansprüchen/Schutzan­ sprüchen des öfteren ein mit einem unbestimmten Artikel ent­ sprechend dekliniertes Substantiv im Singular dem Adverb "min­ destens" bzw. den durch die Konjunktion "bzw." miteinander verbundenen Adverbien "mindestens bzw. jeweils" nachgestellt und im gleichen Satz ohne das Adverb "mindestens" bzw. die durch die Konjunktion "bzw." miteinander verbundenen Adverbien "mindestens bzw. jeweils" einmal oder mehrmals wiederholt. In diesem Fall steht das wiederholte Substantiv i.V.m. einem ihm vorangestellten bestimmten Artikel, Demonstrativpronomen, usw. ebenfalls im Singular.
Beispiele1. . . . mindestens eine Lasche 13 . . .,
. . . diese Lasche 13 . . .,
2. . . . mindestens bzw. jeweils eine Lasche 13 . . .,
. . . diese Lasche 13 . . .,
Mindestens zwei Teile des Garantieverschlusses 1 können um­ fangsmäßig unregelmäßig oder insbesondere regelmäßig verteilt angeordnet und untereinander ungleichförmig oder insbesondere gleichförmig ausgebildet und/oder angeordnet sein.
Als "Teile des Garantieverschlusses" 1 werden dessen Einzel­ teile bezeichnet, z. B. Schraubkappe 2, Sicherheitsring 4, Nocken 9, Verbindungsstelle 10, Schwächungsnut 11, Soll­ bruchstelle 12, Lasche 13, Filmscharnier 17, Rippe 18, usw., unabhängig davon, ob der Garantieverschluß 1 mehrteilig oder insbesondere einteilig ausgebildet ist.
Auf der Innenfläche 15 und/oder insbesondere Außenfläche 14 mindestens bzw. jeweils einer Lasche 13 können Rippen 18 angeordnet sein, um das Einschlagen nach innen der Laschen 13 zu erleichtern. Mindestens bzw. jeweils ein Nocken 9 kann auf der Oberseite 19 und/oder Seitenfläche 20 mindestens bzw. jeweils einer Rippe 18 innerhalb deren Höhe an insbesondere deren unterem Ende angeordnet sein (vgl. z. B. Fig. 7).
Der Einfachheit halber wird der jeweilige Nocken 9 in einem derartigen Fall imaginär auch dann als auf der Außenfläche 14 der jeweiligen Lasche 13 angeordnet angenommen, gleichgültig ob er die Außenfläche 14 dieser Lasche 13 berührt oder nicht, bzw. als auf der Innenfläche 15 der jeweiligen Lasche 13 angeordnet angenommen, gleichgültig ob er die Innenfläche 15 dieser Lasche 13 berührt oder nicht.
Mindestens bzw. jeweils ein Nocken 9 mindestens bzw. je­ weils eines Nockenpaares 9/9 kann in Umfangsrichtung im Be­ reich mindestens bzw. jeweils einer Randseite mindestens bzw. jeweils einer Lasche 13 angeordnet sein (vgl. z. B. Fig. 6). Dadurch lassen sich auch bei der Ausführungsform des Garantie­ verschlusses 1 mit Laschen 13 Nockenpaare 9/9 heraus­ bilden.
Vorzugsweise geht im Längsschnitt gesehen mindestens ein Nocken 9 übergangslos in die ihm zugeordnete Rippe 18 über. Bevorzugt erstrecken sich die Nocken 9 über einen Teil der Höhe der jeweiligen Lasche 13 und sind insbesondere an deren unterem Ende angeordnet. Mindestens ein Nocken 9 kann in der Ansicht gegen die Innenfläche 8 des Sicherheitsrings 4 oder die Außenfläche 14 der jeweiligen Lasche 13 mindestens abschnittweise über seine Länge gerade oder in einer beliebigen geometrischen Form, z. B. ellipsen- oder parabel- oder sinus- oder hyperbel- oder oval- oder kreisabschnittförmig verlaufen, wobei mindestens zwei untereinander unterschiedliche Abschnitte insbesondere übergangslos ineinander übergehen können. Mindestens ein Nocken 9 kann mindestens abschnittweise in entgegengesetzter Richtung zur jeweiligen Schwächungsnut 11 von insbesondere dem der jeweiligen Schwächungsnut 11 zuge­ ordneten Bereich ausgehend insbesondere über seine gesamte Länge in der Draufsicht gesehen insbesondere gleichförmig seinen Innendurchmesser vergrößern (zeichnerisch nicht dargestellt). Diese Möglichkeit läßt sich mit der Lösung, bei welcher die Nocken 9 eines Nockenpaares 9/9 mit einer Steigung einem Gefälle verlaufen, kombinieren.
Vorzugsweise ist mindestens bzw. jeweils eine Lasche 13 an ihrem oberen Ende über mindestens bzw. jeweils ein über ins­ besondere ihre gesamte Länge sich erstreckendes Filmscharnier 17 an den unteren Rand 6 des Sicherheitsrings 4 ange­ schlossen (vgl. z. B. Fig. 5).
Die Unterseite 16 mindestens einer Lasche 13 kann in Umfangs­ richtung insbesondere zwischen mindestens bzw. jeweils zwei Nocken 9 von unten nach oben eingebuchtet oder konkav ein­ gewölbt sein (zeichnerisch nicht dargestellt).
Das soll dazu dienen, daß nur die Nocken 9 und nicht die Unter­ seite 16 der jeweiligen Lasche 13 die Unterseite des Transfer­ rings (ringförmigen Vorsprungs) des Behälters untergreifen. Mindestens eine Lasche 13 kann in Umfangsrichtung mindestens abschnittweise neben mindestens einem Nocken 9 an mindestens einer dessen Seiten, insbesondere in Umfangsrichtung mittig zwischen jeweils zwei Nocken 9 dergestalt nach unten ver­ längert sein, daß in der Gebrauchslage die jeweilige Lasche 13 und ggf. auch die auf ihr angeordnete Rippe 18 bzw. die auf ihr angeordneten Rippen 18 den Transferring (ringförmigen Vorsprung) des Behälterhalses nach oben überschreitet bzw. überschreiten und sich zwischen dem Transferring (ringförmigem Vorsprung) des Behälterhalses und der Innenfläche 8 des Sicherheitsrings 4 festklemmt bzw. festklemmen (zeichnerisch nicht dargestellt). Dadurch kann verhindert werden, daß je nach Ausführungsform die je­ weilige Lasche 13 bei der Hubbewegung nach oben des Garantie­ verschlusses 1 unter dem Transferring (ringförmigem Vorsprung) des Behälterhalses nach unten wegrutscht. Mindestens eine Rippe 18 kann sich über einen Teil der Höhe oder insbesondere die gesamte Höhe mindestens einer Lasche 13 erstrecken. Vorzugs­ weise erstrecken sich die Rippen 18 der jeweiligen Lasche 13 über deren gesamte Höhe, da auf diese Weise die zwischen den Rippen 18 gelegene Wandstärke der jeweiligen Lasche 13 besonders dünn sein kann und eine große Flexibilität erzielt wird.
Mindestens eine Rippe 18 kann sich in der Ansicht gegen die Außenfläche 14 bzw. Innenfläche 15 der jeweiligen Lasche 13 von unten nach oben von insbesondere ihrem unteren Ende ausgehend oder von oben nach unten von insbesondere ihrem oberen Ende ausgehend mindestens abschnittweise insbesondere über ihre gesamte Höhe verbreitern (zeichnerisch nicht dargestellt). Mindestens eine Rippe 18 kann im Längsschnitt gesehen von unten nach oben von insbesondere ihrem unteren Ende ausgehend mindestens abschnittweise insbesondere über ihre gesamte Höhe sich verjüngend ausgebildet sein. Das führt zu einer Verbrei­ terung im Längsschnitt gesehen der jeweiligen Rippe 18 in ihrem unteren Bereich und läßt die Möglichkeit zu, in der Ge­ brauchslage einen Abstand zwischen dem Transferring (ring­ förmigem Vorsprung) des Behälterhalses und der jeweiligen Lasche 13 zu überbrücken.
Als vorteilhaft wird bei dieser Lösung angesehen, daß sich die Nockenausbildung auf die jeweilige Rippe 18 beschränkt und eine hohe Flexibilität der jeweiligen Lasche 13 gewährleistet ist. Außerdem wird die Ausbildung einer langen Gleitflanke als vorteilhaft angesehen. Im Falle der Ausformung einer Rippe 18 im Längsschnitt gesehen von ihrem unteren Ende ausgehend über ihre gesamte Höhe sich verjüngend, ist eine Abgrenzung zwischen auf einer Rippe 18 angeordnetem Nocken 9 und ganz speziell (etwa nockenartig) ausgebildeter Rippe 18 nicht mehr möglich. Deshalb wird auch in einem derartigen Fall der Einfachheit halber von einer Nockenanordnung auf der Außenfläche 14 bzw. Innenfläche 15 der jeweiligen Lasche 13 ausgegangen (vgl. in diesem Zusammenhang Seite 13).
Mindestens eine Rippe 18 kann im Längsschnitt gesehen min­ destens abschnittweise über ihre Höhe gerade oder in einer be­ liebigen geometrischen Form, z. B. ellipsen- oder parabel- oder sinus- oder hyperbel- oder oval- oder kreisabschnittförmig ver­ laufen, wobei mindestens zwei untereinander unterschiedliche Abschnitte insbesondere übergangslos ineinander übergehen können.
Mindestens zwei Nocken 9 können untereinander verbunden sein (zeichnerisch nicht dargestellt). Das betrifft sinnvollerweise natürlich nur die der jeweiligen Schwächungsnut 11 entgegen­ gesetzten äußeren Enden der entsprechenden Nocken 9.
Der Sicherheitsring 4 kann unterhalb der Nocken 9 rundum­ laufend nach innen eingeschnürt, d. h. mit kleinerem Durch­ messer versehen sein (zeichnerisch nicht dargestellt). Eine derartige Einschnürung dient zur Verstärkung des Sicherheits­ rings 4. Vorzugsweise ist der Garantieverschluß 1 einstückig hergestellt. Bevorzugt ist der Garantieverschluß 1 aus Kunst­ stoff, insbesondere Polypropylen oder Polyäthylen oder einem Werkstoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften hergestellt.
Alle zuvor aufgeführten Ausführungsformen lassen sich auch, sofern dies durch den Zusammenhang nicht ausgeschlossen ist, entsprechend beliebig miteinander kombinieren.
Die zeichnerisch dargestellten Ausführungsformen des neue­ rungsgemäßen Garantieverschlusses 1 sind nicht an die in den schaubildlichen Darstellungen aufgezeigten Abmessungen ge­ bunden, sondern lassen sich in je nach Erfordernis beliebigen Abmessungen (z. B. DIN-Normen) herstellen. Die Geometrie und Dimensionierung des Garantieverschlusses 1 bzw. dessen Ga­ rantieverschlußteile lassen sich je nach Erfordernis, ins­ besondere zur besseren Anpassung an Behälter beliebig ver­ wirklichen. Verwendungsmöglichkeiten, welche lediglich Maß­ nahmen baulicher Art erfordern, lassen sich beliebig erweitern. Alle im Rahmen der Beschreibung und der Figurenbeschreibung be­ schriebenen Merkmale werden als zum Gegenstand der Erfindung gehörig angesehen. Alle Erfindungsmerkmale werden als erfin­ dungswesentlich im Sinne der Patentansprüche/Schutzansprüche angesehen.
Die Erfindung ist nicht auf die schaubildlich dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie um­ faßt auch alle fachmännischen Abwandlungen und Weiterbil­ dungen, sowie Teil- und Unterkombinationen der beschriebenen und/oder dargestellten Merkmale und Maßnahmen. Der erfindungs­ gemäße, in einem Arbeitsgang der maschinellen Verschraubung (Verkappung) auf den Flaschenhals aufbringbare neuerungs­ gemäße vorzugsweise einstückig ausgebildete Garantiever­ schluß 1, bei dem zugleich in der Schließstellung selbst­ tätig auch die Garantiesicherung erfolgt, wird allen an ihn gestellten Anforderungen gleichermaßen gerecht, er ist für beliebige Behälter, unabhängig von deren Inhalt, insbesondere für die im Umlauf befindlichen genormten Flaschen anwendbar und dadurch geeignet, die einfachen Verschlüsse (welche keine Garantieverschlüsse sind), mit denen Flaschen in Milliardenhöhe aus den eingangs genannten Gründen auch in der heutigen Zeit noch immer verschlossen werden, zu er­ setzen und läßt sich auf herkömmlichen mit hoher Betriebs­ geschwindigkeit arbeitenden Verschlußmaschinen verwenden, er bewältigt die bei Glasflaschen infolge der Ovalitäten her­ stellungsmäßig bedingten großen Toleranzen, er zeichnet sich durch eine ordnungsgemäße Funktion und konstruktiv einfachen Aufbau aus (die Herstellung des neuerungsgemäßen Garantie­ verschlusses 1 durch einfache, den Ausstoß in Axialrich­ tung gewährleistende Spritzgußwerkzeuge ist möglich), er ist manipulationssicher (der Sicherheitsring 4 macht eine Mani­ pulation unmöglich oder erschwert sie zumindest so sehr, daß deren Spuren für den Käufer auch in größerer Entfernung deutlich sichtbar sind), er verhindert das Entstehen von Aus­ schuß bei der maschinellen Verschraubung (Verkappung) und demzufolge daraus resultierende Unterbrechungen in der Abfüll­ anlage, weiterhin sorgt die Möglichkeit der Ausbildung von Verbindungsstellen 10 für einen guten Materialfluß zwischen der Schraubkappe 2 und dem Sicherheitsring 4 während des Spritzvorganges, durch die Herstellung des Garantiever­ schlusses 1 aus Kunststoff treten keine Fingerverletzungen auf, ferner ist er durch den konstruktiv einfachen Aufbau kostengünstig in großen Mengen herstellbar, usw.
Verzeichnis der Bezugszeichen
Der Garantieverschluß 1 ist durch einen Zickzackpfeil ge­ kennzeichnet, dessen Pfeilspitze auf diesen hinweist, ihn aber nicht berührt.
Schraubkappe 2, Sicherheitsring 4, Lasche 13 und Rippe 18 sind durch Pfeile gekennzeichnet, deren Spitzen diese berühren.
Unterer Rand 3 der Schraubkappe 2, oberer Rand 5 des Si­ cherheitsrings 4, unterer Rand 6 des Sicherheitsrings 4, Außenfläche 7 des Sicherheitsrings 4, Innenfläche 8 des Sicherheitsrings 4, Nocken 9, Nockenpaar 9/9, Verbin­ dungsstelle 10, Schwächungsnut 11, Sollbruchstelle 12, Außenfläche 14 der Lasche 13, Innenfläche 15 der Lasche 13, Unterseite 16 der Lasche 13, Filmscharnier 17, Oberseite 19 der Rippe 18 und Seitenfläche 20 der Rippe 18 sind durch Bezugszeichenlinien gekennzeichnet, die diese berühren.
Garantieverschluß 1 Schraubkappe 2 unterer Rand der Schraubkappe 3 Sicherheitsring 4 oberer Rand des Sicherheitsrings 5 unterer Rand des Sicherheitsrings 6 Außenfläche des Sicherheitsrings 7 Innenfläche des Sicherheitsrings 8 Nocken 9 Nockenpaar9/9 Verbindungsstelle10 Schwächungsnut11 Sollbruchstelle12 Lasche13 Außenfläche der Lasche14 Innenfläche der Lasche15 Unterseite der Lasche16 Filmscharnier17 Rippe18 Oberseite der Rippe19 Seitenfläche der Rippe20

Claims (40)

1. Aus einer auf einen mit einem komplementär angeordneten Gegengewinde versehenen Behälterhals aufschraubbaren Schraubkappe, einem mit seinem oberen Rand über Verbin­ dungsstellen und/oder Sollbruchstellen an den unteren Rand der Schraubkappe angeschlossenen Sicherheitsring, sowie auf der Innenfläche des Sicherheitsrings oder auf den Außenflächen von an den unteren Rand des Sicherheits­ rings angeschlossenen und in Gebrauchslage nach innen eingeschlagenen Laschen angeordneten Nocken zum Unter­ greifen in seiner auf den Behälterhals aufgeschraubten Stellung eines auf dem Behälterhals unterhalb des Gegen­ gewindes angeordneten Transferrings (ringförmigen Vor­ sprungs) bestehender Garantieverschluß, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mindestens zwei Nockenpaare (9/9) vor­ gesehen sind, in Umfangsrichtung zwischen, insbesondere mittig zwischen mindestens bzw. jeweils zwei Nockenpaaren (9/9) mindestens bzw. jeweils eine Verbindungsstelle (10) zwischen dem unteren Rand (3) der Schraubkappe (2) und dem oberen Rand (5) des Sicherheitsrings (4) herausge­ bildet und in Umfangsrichtung zwischen, insbesondere mittig zwischen mindestens bzw. jeweils einem Nocken­ paar (9/9) mindestens bzw. jeweils eine Schwächungsnut (11) im Sicherheitsring (4) angeordnet ist.
2. Garantieverschluß, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in Umfangsrichtung zwischen mindestens bzw. jeweils zwei Verbindungsstellen (10) mindestens bzw. jeweils eine Sollbruchstelle (12) vorgesehen ist.
3. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens zwei bzw. die Sollbruchstellen (12) umfangs­ mäßig unregelmäßig oder insbesondere regelmäßig ver­ teilt angeordnet und untereinander ungleichförmig oder insbesondere gleichförmig ausgebildet und/oder angeordnet sind.
4. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens eine Schwächungsnut (11) in die Außenfläche (7) und/oder Innenfläche (8) des Sicherheitsrings (4) ein­ gelassen ist.
5. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens eine Schwächungsnut (11) axial verlaufend ange­ ordnet ist.
6. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens eine Schwächungsnut (11) an ihrem oberen Ende verstärkt ausgebildet ist.
7. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens bzw. jeweils eine Schwächungsnut (11) in Um­ fangsrichtung zwischen, insbesondere mittig zwischen min­ destens bzw. jeweils zwei Laschen (13) angeordnet ist.
8. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens zwei bzw. die Schwächungsnuten (11) umfangs­ mäßig unregelmäßig oder insbesondere regelmäßig ver­ teilt angeordnet und untereinander ungleichförmig oder ins­ besondere gleichförmig ausgebildet und/oder angeordnet sind.
9. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Nocken (9) mindestens bzw. jeweils eines Nockenpaares (9/9) in Bezug auf ihre Anordnung auf der Innenfläche (8) des Sicherheitsringes (4) in der Ansicht gegen die Innenfläche (8) des Sicherheitsringes (4) mit einem Gefälle von oben nach unten verlaufen und ihre oberen Enden den höchsten Punkt bzw. die höchsten Punkte ein­ nehmen.
10. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Nocken (9) mindestens bzw. jeweils eines Nockenpaares (9/9) in Bezug auf ihre Anordnung auf den Außenflächen (14) mindestens bzw. jeweils zweier Laschen (13) in der Ansicht gegen die Außenflächen (14) dieser Laschen (13) mit einer Steigung von unten nach oben verlaufen und ihre unteren Enden den tiefsten Punkt bzw. die tiefsten Punkte einnehmen.
11. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der höchste Punkt bzw. die höchsten Punkte und/oder der tiefste Punkt bzw. die tiefsten Punkte mindestens bzw. jeweils eines Nockenpaares (9/9) in Umfangsrichtung im Bereich mindestens bzw. je­ weils einer Schwächungsnut (11) oder in den der je­ weiligen Schwächungsnut (11) entgegengesetzten Enden gelegenen Bereichen vorgesehen ist bzw. sind.
12. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Nocken (9) mindestens bzw. jeweils eines Nockenpaares (9/9) symmetrisch zueinander angeordnet sind.
13. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefälle oder die Steigung mindestens eines Nockens (9) so ausgelegt ist, daß er in einer bestimmten Stellung des Garantieverschlusses (1) relativ zum Behälter bei nach oben gerichteter Hubbewegung des Garantieverschlusses (1) die Unterseite des Transferrings ringförmigen Vor­ sprungs) des Behälterhalses insbesondere über seine ge­ samte Länge untergreift.
14. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens zwei bzw. die Nockenpaare (9/9) umfangsmäßig un­ regelmäßig oder insbesondere regelmäßig verteilt angeord­ net und untereinander ungleichförmig oder insbesondere gleichförmig ausgebildet und/oder angeordnet sind.
15. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens bzw. jeweils ein Nocken (9) in Umfangsrichtung zwischen, insbesondere mittig zwischen mindestens bzw. jeweils zwei Nockenpaaren (9/9) angeordnet ist.
16. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens bzw. jeweils ein Nocken (9) mindestens auf der Oberseite (19) und/oder mindestens einer Seitenfläche, insbesondere beiden Seitenflächen (20) mindestens bzw. jeweils einer Rippe (18) innerhalb deren Höhe an ins­ besondere deren unterem Ende angeordnet ist.
17. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens bzw. jeweils ein Nocken (9) mindestens bzw. je­ weils eines Nockenpaares (9/9) in Umfangsrichtung im Bereich mindestens bzw. jeweils einer Randseite mindestens bzw. jeweils einer Lasche (13) angeordnet ist.
18. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens ein Nocken (9) im Längsschnitt gesehen über­ gangslos in die ihm zugeordnete Rippe (18) übergeht.
19. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß sich mindestens ein Nocken (9) über einen Teil der Höhe oder die gesamte Höhe der jeweiligen Lasche (13) erstreckt.
20. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Nocken (9) innerhalb der Höhe mindestens einer Lasche (13) an insbesondere deren unterem Ende angeordnet ist.
21. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens ein Nocken (9) in der Ansicht gegen die Innen­ fläche (8) des Sicherheitsrings (4) oder die Außen­ fläche (14) der jeweiligen Lasche (13) mindestens ab­ schnittweise über seine Länge gerade oder in einer be­ liebigen geometrischen Form, z. B. ellipsen- oder parabel- oder sinus- oder hyperbel- oder oval- oder kreisabschnitt­ förmig verläuft.
22. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens zwei untereinander unterschiedliche Abschnitte mindestens eines Nockens (9) ineinander übergehen, ins­ besondere übergangslos ineinander übergehen.
23. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens ein Nocken (9) mindestens abschnittsweise in entgegengesetzter Richtung zur jeweiligen Schwächungs­ nut (11) von insbesondere dem der jeweiligen Schwächungs­ nut (11) zugeordneten Bereich ausgehend insbesondere über seine gesamte Länge in der Draufsicht gesehen ins­ besondere gleichförmig seinen Innendurchmesser vergrößert.
24. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens zwei bzw. die Nocken (9) umfangsmäßig unregel­ mäßig oder insbesondere regelmäßig verteilt angeordnet und untereinander ungleichförmig oder insbesondere gleich­ förmig ausgebildet und/oder angeordnet sind.
25. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens zwei bzw. die Nockenpaare (9/9) i. V. m. min­ destens zwei bzw. den Nocken (9) umfangsmäßig unregelmäßig oder insbesondere regelmäßig verteilt angeordnet und untereinander ungleich­ förmig oder insbesondere gleichförmig ausgebildet und/ oder angeordnet sind.
26. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens bzw. jeweils eine Lasche (13) an ihrem oberen Ende über mindestens bzw. jeweils ein über ihre gesamte Länge oder einen Teil ihrer Länge sich erstreckendes Film­ scharnier (17) an den unteren Rand (6) des Sicherheits­ rings (4) angeschlossen ist.
27. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite (16) mindestens einer Lasche (13) in Um­ fangsrichtung mindestens abschnittweise insbesondere mittig zwischen mindestens bzw. jeweils zwei Nocken (9) von unten nach oben eingebuchtet oder konkav eingewölbt ist.
28. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens eine Lasche (13) in Umfangsrichtung mindestens abschnittweise neben mindestens einem Nocken (9) an mindestens einer dessen Seiten, insbesondere in Umfangs­ richtung mittig zwischen jeweils zwei Nocken (9) der­ gestalt nach unten verlängert ist, daß in der Gebrauchs­ lage die jeweilige Lasche (13) und ggf. auch die auf ihr angeordnete Rippe (18) bzw. die auf ihr angeordneten Rippen (18) den Transferring (ringförmigen Vorsprung) des Behäl­ terhalses nach oben überschreitet bzw. überschreiten und sich zwischen dem Transferring (ringförmigem Vorsprung) des Behälterhalses und der Innenfläche (8) des Sicherheitsrings (4) festklemmt bzw. festklemmen.
29. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens zwei bzw. die Laschen (13) umfangsmäßig unregel­ mäßig oder insbesondere regelmäßig verteilt angeordnet und untereinander ungleichförmig oder insbesondere gleich­ förmig ausgebildet und/oder angeordnet sind.
30. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Innenfläche (15) und/oder insbesondere der Außen­ fläche (14) mindestens einer Lasche (13) Rippen (18) angeordnet sind.
31. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß sich mindestens eine Rippe (18) über einen Teil der Höhe oder insbesondere die gesamte Höhe mindestens einer Lasche (13) erstreckt.
32. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß sich mindestens eine Rippe (18) in der Ansicht gegen die Außenfläche (14) bzw. Innenfläche (15) der jeweiligen Lasche (13) von unten nach oben von insbesondere ihrem unteren Ende ausgehend oder von oben nach unten von ins­ besondere ihrem oberen Ende ausgehend mindestens ab­ schnittweise insbesondere über ihre gesamte Höhe ver­ breitert.
33. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Rippe (18) im Längsschnitt gesehen von unten nach oben von insbesondere ihrem unteren Ende ausgehend mindestens abschnittweise insbesondere über ihre gesamte Höhe sich verjüngend ausgebildet ist.
34. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Rippe (18) im Längsschnitt gesehen mindestens abschnittweise über ihre Höhe gerade oder in einer beliebigen geometrischen Form, z. B. ellipsen- oder parabel- oder sinus- oder hyperbel- oder oval- oder kreisabschnittförmig verläuft.
35. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei untereinander unterschiedliche Abschnitte mindestens einer Rippe (18) ineinander übergehen, insbesondere übergangslos ineinander übergehen.
36. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen (18) auf mindestens bzw. jeweils einer Lasche (13) unregelmäßig oder insbesondere regelmäßig verteilt angeordnet und untereinander ungleichförmig oder insbesondere gleichförmig ausgebildet und/oder angeordnet sind.
37. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Nocken (9) untereinander verbunden sind.
38. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherheitsring (4) unterhalb der Nocken (9) rund­ umlaufend nach innen eingeschnürt, d. h. mit kleinerem Durchmesser versehen ist.
39. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß der Garantieverschluß (1) einstückig ausgebildet ist.
40. Garantieverschluß, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß der Garantieverschluß (1) aus Kunststoff, insbesondere Polypropylen oder Polyäthylen oder einem Werkstoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften hergestellt ist.
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