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DE3722301C2 - Frontwand eines mantelförmigen Gehäuses für eine Wäschebehandlungsmaschine - Google Patents

Frontwand eines mantelförmigen Gehäuses für eine Wäschebehandlungsmaschine

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Publication number
DE3722301C2
DE3722301C2 DE3722301A DE3722301A DE3722301C2 DE 3722301 C2 DE3722301 C2 DE 3722301C2 DE 3722301 A DE3722301 A DE 3722301A DE 3722301 A DE3722301 A DE 3722301A DE 3722301 C2 DE3722301 C2 DE 3722301C2
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DE
Germany
Prior art keywords
front wall
housing according
strips
wall
control panel
Prior art date
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Application number
DE3722301A
Other languages
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DE3722301A1 (de
Inventor
Peter Setecki
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to IT8821199A priority patent/IT8821199A0/it
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/12Casings; Tubs

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)
  • Main Body Construction Of Washing Machines And Laundry Dryers (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf die Frontwand eines mantelförmigen Gehäuses für ei­ ne Wäschebehandlungsmaschine mit einer frontseitigen Beschickungsöffnung.
Bekannte Wäschebehandlungsmaschinen (Wasch- und Trockenmaschinen) haben einen einteiligen dreiseitigen Gehäusemantel aus Front- und zwei Seitenwänden, die an der Maschinenrückseite durch eine anschraubbare Rückwand miteinander verbunden sind. Andere bekannte Gehäuse von Wäschebehandlungsmaschinen haben wenigstens eine L-förmig mit einer Seitenwand verbundene Frontwand. Die andere Seitenwand und die Rückwand sind dann gesondert anschraubbare Teile.
Die Zugänglichkeit zu maschineninternen Bauteilen in solchen Wasch- oder Trocken­ maschinen ist bei Montage- oder Reparaturarbeiten häufig erschwert, zumal dann, wenn die Maschine in einer Küchen-Einbauzeile oder dgl. integriert ist. Sie muß dann aus der Zeile gezogen werden, damit nach Abnahme des Deckels und einer der Seitenwände die einzelnen Bauteile der Wäschebehandlungsmaschine zugänglich sind.
Diese Schwierigkeiten werden bei einer weiteren bekannten Wäschebehandlungsma­ schine dadurch umgangen, daß die Frontwand als gesondertes Teil an einer Seiten­ wand türartig scharniert ist. An der anderen Seitenwand wird die Frontwand in Be­ triebslage verschraubt. Damit diese Betriebslage eindeutig definiert ist, müssen die Scharniere von hoher Qualität sein und geringes Spiel aufweisen. Dies gilt um so mehr, wenn die geöffnete Frontwand vollständig abnehmbar gestaltet sein soll. Eine derartige Konstruktion ist daher sehr kostspielig.
Ferner kann die scharnierferne Verschraubung der Frontwand nicht unsichtbar ausge­ führt sein. Zur Vermeidung optisch übermäßig störender Schraubenköpfe müssen da­ her Abdeckkappen eingeknöpft werden.
Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, bei einer Wäschebehandlungsmaschine mit an der Vorderseite des Gehäuses gesondert angeordneter Frontwand ohne großen konstruktiven Aufwand für eine eindeutige Betriebslage der Frontwand zu sorgen. Außerdem sollen die Befestigungsteile für die Frontwand so angeordnet werden, daß keine optische Beeinträchtigung des Gehäuseäußeren eintritt, ohne den Vorteil der einfachen Zugänglichkeit zum Maschineninneren aufzugeben.
Die Erfindung geht daher von einem Gehäuse für eine von vorn bedienbare Wäsche­ behandlungsmaschine aus, mit aus einem Gehäusemantel aus Rückwand und zwei Sei­ tenwänden, die im oberen Bereich von vorn durch einen Bedienblendenträger mitein­ ander verbunden sind, und mit einer gesondert vorgesetzten Frontwand, die aus ihrer Betriebslage lösbar ist.
Die Erfindung löst die vorstehende Aufgabe durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 angegebenen Maßnahmen.
Wird die Frontwand so ausgebildet, so ist sie ohne große Schwierigkeiten nach Lösen der Schraube oder Schrauben vom Bedienblendenträger abzunehmen, von vorn auf den Bedienblendenträger aufzusetzen und anschließend mit im Sockelbereich teilweise verdeckt angeordneten Schrauben wieder zu befestigen. Dabei kann die Frontwand so ausgebildet werden, daß Scharniere oder andere Halteelemente nicht sichtbar sind. Wertvolle Zeit für Montage- und Wartungsarbeiten kann somit eingespart werden. Die Seitenwände sind an ihren nach vorne weisenden Kanten umgebogen, derart, daß frontseitig Streifen entstehen, die miteinander durch den Bedienblendenträger ver­ bunden sind und weiter unten Zapfen und Bolzen tragen, an denen die Frontwand anbringbar ist. Die Frontwand ist oben Z-förmig umgebogen, derart, daß ein hoch­ stehender Steg entsteht, der bei eingesetzter Frontwand in einen U-förmig gestalte­ ten Kantenrand des Bedienblendenträgers greift. Der Kantenrand des Bedienblenden­ trägers kann aus ausgestanzten oder besser angeschweißten Zungen oder aus einer Leiste gebildet sein, die ein Labyrinth als Spritzschutzdichtung bildet. Die Befesti­ gungsbolzen sind teilweise hinterschnitten, während die unteren Zapfen zur Zentrie­ rung, aber auch zur Abstützung der Frontwand dienen.
Die Frontwand ist seitlich zu einer U-förmigen Partie zweimal abgekantet. Am inneren Schenkel sind Aufnahmedurchbrüche für die Bolzen und Zapfen vorgesehen. Die axiale Befestigung der Frontwand wird durch Verschraubung erreicht, wobei eine oder mehrere Schraubenlöcher im Sockelbereich der Maschine vorgesehen sind. Damit ist die Frontwand ausreichend gesichert, wobei durch speziell ausgebildete Schrauben die Frontwand auch geerdet sein kann. Soll die Frontwand vom Gehäuse entfernt werden, so ist nach vorherigem Lösen der Befestigungsschrauben und Abziehen der Frontwand von den Zapfen sowie geringes Anheben der Frontwand diese auch von den Bolzen zu lösen. Die Frontwand kann sodann durch Absenken aus dem Kanten­ rand des Bedienblendenträgers gleiten und vom Gehäusemantel abgenommen werden.
Die oben nahe dem Bedienblendenträger angeordneten Haltebolzen haben einen zylin­ drischen Schaft und einen senkrecht gestellten, riegelförmigen Kopf. Das eingehäng­ te Frontwandblech ruht dadurch auf den Schäften und wird durch die Riegel gegen Abrutschen gesichert. Jeder Aufnahmedurchbruch hat dabei ein dem Kopf angepaß­ tes, aber zum Zwecke der Montageerleichterung leicht vergrößertes Profil.
Die unteren Zentrierzapfen besitzen einen runden Querschnitt; bei montierter Vor­ derwand haben sie lediglich eine Querkräfte aufnehmende Haltefunktion. Die axiale Befestigung der Frontwand wird durch die hinterschnittenen Haltebolzen und durch die Verschraubung erreicht, wobei ein oder mehrere Schraubenlöcher im unteren Teil der Frontwand vorgesehen sind. Damit ist die Frontwand ausreichend gesichert, wo­ bei durch speziell ausgebildete Schrauben auch eine elektrische Erdung herbeizufüh­ ren ist.
Die Haltebolzen und die Zentrierzapfen haben auf ihrem Schaft einen Anlageflansch, der eine axiale Berührung der lackierten Flächen der Seitenwandstreifen und der Frontwand-Partie ausschließt und den gleichmäßigen Abstand der Frontwand zu den Seitenwänden bei aufgesetzter Frontwand gewährleistet. Der zentrierte Sitz der Frontwand wird durch ein nur geringes Spiel zwischen den Zentrierzapfen und den Aufnahmedurchbrüchen im jeweiligen Frontwand-Umbug erreicht.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind aus dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ersichtlich. Es zeigt
Fig. 1 den Umriß eines Gehäuses einer Wäschebehandlungsmaschine,
Fig. 2 ein Maschinengehäuse mit aufgesetzter Frontwand in Vorderansicht,
Fig. 3 einen Schnitt gemäß der Schnittlinie III-III der Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt gemäß der Schnittlinie IV-IV der Fig. 3,
Fig. 5 den Bereich V der Fig. 3 im Schnitt entlang der vertikalen Achse des Haltebolzens,
Fig. 6 den Bereich VI des Zentrierbolzens gemäß Fig. 3 in Vorderan­ sicht auf die Innenseiten des Umbugs und
Fig. 7 in Vorderansicht den Befestigungsbolzen im Bereich V der Fig. 3.
Der in Fig. 1 perspektivisch dargestellte Gehäusemantel 1 einer Wäschebehandlungs­ maschine, im vorliegenden Beispiel einer Waschmaschine, besteht aus der Rückwand 2 und den beiden Seitenwänden 3 und 4. Die Seitenwände 3 und 4 sind an ihren vorderen Kanten derart umgebogen, daß Streifen 5 und 6 entstehen. Mittels eines Bedien­ blendenträgers 7 sind die Streifen 5 und 6 miteinander verbindbar. Der Bedienblendenträger 7 besitzt eine Öffnung 8 zum Hindurchführen einer Waschmitteleinspülschale. Am Be­ dienblendenträger 7 können ein Bedienblendenkasten 17, in Fig. 3 gestrichelt angedeutet, und nicht dargestellte Steuer- und Bedienelemente für die Maschine angebracht werden. An seinem unteren Kantenrand 9 ist der Bedienblendenträger 7 mit vorgebo­ genen Zungen 10 versehen, deren Zweck im nachfolgenden erläutert wird. Die in Fig. 2 und 3 gezeigte Frontwand 11 ist an den Streifen 5 und 6 anbringbar.
Die Frontwand 11 ist gemäß Fig. 2 bis 7 an den Streifen 5 und 6 des Gehäuseman­ tels 1 angesetzt. Sie ist mittels Zentrierzapfen 12 und hakenförmigen Haltebolzen 13 an den Streifen 5 und 6 der Seitenwände aufgesetzt. Der obere Rand 14 der Front­ wand 11 ist Z-förmig abgekantet und senkrecht aufgerichtet und greift hinter die Zungen 10 des Bedienblendenträgers 7. Die Frontwand 11 ist dadurch in Betriebslage gehalten, wobei der obere Rand 14 der Frontwand 11 mit dem Bedienblendenträger 7 und einer Leiste eine Labyrinthdichtung als Spritzschutz bildet. Befestigt ist die Frontwand mittels Schrauben 15 im Sockelbereich der Maschine, wobei eine dieser Schrauben 15 auch als elektrische Erdungsschraube ausgebildet sein kann. Wie in Fig. 3 gestrichelt dargestellt, wird das Gehäuse 1 mittels einer Platte 16 abgedeckt. Der am Frontträger 7 befestigte Bedienblendenkasten 17 deckt die Zungen 10 und den oberen Rand 14 der Frontwand ab, so daß diese erst bei Abnahme des Bedienblendenkastens 17 sichtbar werden.
Wie Fig. 4 zeigt, ist die Frontwand 11 seitlich U-förmig gebogen, wobei der jeweilige Schenkel 18 des Umbugs dem Streifen 5 bzw. 6 gegenüberliegt. In den Schenkeln befinden sich auch die Aufnahmedurchbrüche 19 für die Justierzapfen 12, die in ei­ nem treppenförmigen Rücksprung 20 der Streifen 5 und 6 der Seitenwände einge­ lassen bzw. befestigt sind. Sie tragen einen Anlageflansch 21. Der Flansch ist um soviel höher als die Tiefe des Rücksprungs 20, daß eine Berührung der lackierten Flächen ausgeschlossen werden kann. Der Abstand A der Frontwand 11 von den Streifen 5 bzw. 6 der Seitenwände 3 bzw. 4 soll dabei kleiner als 1 mm sein. Die Zapfen 12 dienen zur Halterung und Zentrierung der Frontwand 11. Sie sind zylindrisch ausgebildet und nur einige mm lang. Im Sockelbereich dienen beispielsweise zwei Blechschrauben 15 zur Befestigung der Frontwand 11. Mindestens eine dieser Schrauben 15 kann für die gleichzeitige galvanische Verbindung der Frontwand 11 dienen.
Fig. 5 zeigt einen schematischen Längsschnitt gemäß der Schnittlinie III-III der Fig. 2, wobei zur besseren Verdeutlichung der Befestigungsteile der eine Schenkel 18 - ebenso wie in Fig. 3 - zusätzlich vertikal geschnitten dargestellt ist. Wie ersichtlich, ist hier der obere Rand der Frontwand 11 Z-förmig ausgebildet, so daß ein hochstehender Randstreifen 14 entsteht. Der Randstreifen 14 bildet zusammen mit dem Bedienblendenträger 7 und einer Leiste eine Spritzschutz-Labyrinthdichtung und verhin­ dert gleichzeitig eine axiale Bewegung der Frontwand 11.
Fig. 6 zeigt den Justierzapfen 12 in Blickrichtung auf die Frontseite des Schenkels 18. Die Aufnahmeöffnung 19 ist im Durchmesser um etwa 1/2 mm größer als der Justierzapfen.
Im Einbauzustand liegt die Frontwand 11 dicht gegen den Anlageflansch 21. Die Justierzapfen 12 halten die Frontwand in der gewünschten Position zum Gehäuseman­ tel, während zur axialen Befestigung des Sockelbereiches der Frontwand 11 die bereits zu Fig. 3 erwähnte Verschraubung 15 dient.
Zur axialen Befestigung des oberen Frontwand-Bereiches dienen dagegen die Halte­ bolzen 13. Wie Fig. 7 zeigt, ist im Bereich der Haltebolzen 13 im Schenkel 18 des Frontwand-Umbugs ein Schlitz 23 eingebracht, der so groß ist und so geformt, daß sich der Haltebolzen 13 durch ihn hindurchbewegen kann.
Wie ersichtlich, ist der Kopf des Haltebolzens 13 hakenförmig ausgebildet und sitzt auf einem gegenüber dem Kopf dünneren Schaft 24, auf dem die eingesetzte Frontwand 11 mit ihrem oberen Schlitzrand ruht. Beim Einbau der Frontwand wird nämlich zuerst ihr Randstreifen 14 unter die Zungen 10 geschoben und dann wird die Frontwand aus einer noch leicht abgewinkelten Lage so gegen die oberen Anlageflansche 21 geschwenkt, daß die Köpfe 25 der Haltebolzen 13 die Aufnahmeschlitze 23 durch­ dringen. Die hintere Auflaufschräge jedes Kopfes sorgt beim Absenken der Front­ wand für eine Zwangsführung der oberen Schlitzkante hin zum Schaft 24. Der Ab­ stand der Schlitzkante zur oberen Kante des Randstreifens 14 ist so groß gewählt, daß beim Absenken der Randstreifen 14 von den Zungen 10 gerade nicht mehr er­ faßt wird.
Beim Ausbau wird die Frontwand geringfügig abgesenkt, bis der Kopf 25 wieder mit dem Schlitz 23 fluchtet, so daß sie vom Haltebolzen 13 gelöst werden kann. Der Haltebolzen besitzt auch an seiner Unterseite einen Hinterschnitt 22, damit beim Aufsetzen der Frontwand und Anheben zum Einschrauben der Schrauben 15 der Schenkel 18 dicht gegen den Anlageflansch 21 geführt wird. Der Kopf 25 der Bolzen 13 ist auch an der Frontseite leicht dachförmig gestaltet, damit die Fluchtlage Kopf/Schlitz beim Einbau der Frontwand leichter zu finden ist.
Durch die Formgebung und Anordnung sowie Ausbildung der Bauteile kann die Frontwand nach Lösen der Befestigungsschrauben 15 und geringes Abziehen der Unterkante von den Justierzapfen abgezogen werden. Der obere Bereich des Hinter­ schnitts 22 an den Bolzen 13 verhindert ein unkontrolliertes Abrutschen der Front­ wand bei ihrem Aus­ bau. Nach leichtem Absenken kann die Frontwand nunmehr auch von den Bolzen 13 abgezogen und gänzlich abgesenkt werden. Sie kommt dadurch vom Gehäuse frei. Die Bauteile, welche die Frontwand halten und befestigen, sind so ausgebildet, daß ei­ nerseits lackierte Flächen sich nicht berühren und andererseits die gewünschte Flucht zur Seitenwand und das Höhenmaß eingehalten werden.
Die Erfindung kann im Rahmen der gezeigten Merkmale mannigfach abgeändert wer­ den. So ist es beispielsweise möglich, die hier gezeigten Zungen 10 auch als durch­ gehende Leiste am Bedienblendenträger auszubilden oder die Zungen aus dem Be­ dienblendenträger auszubiegen. Gleiches gilt für die anderen gezeigten Bauteile, die ebenfalls weitgehend abgeändert und ausgebildet sein können.

Claims (12)

1. Gehäuse für eine von vorn bedienbare Wäschebehandlungsmaschine mit einem Gehäusemantel aus Rückwand und zwei Seitenwänden, die im oberen Bereich vorn durch einen Bedienungsblendenträger miteinander verbunden sind, und mit einer gesonderten, vorgesetzten Frontwand, die aus ihrer Betriebslage lösbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontwand (11) auf wenigstens einen, mit einer Seitenwand (3 bzw. 4) mittelbar oder unmittelbar verbundenen Haltebolzen (13) vorpositioniert sowie auf wenigstens einem, ebenfalls mit einer Seitenwand (3 bzw. 4) mittelbar oder unmittelbar verbundenen Zentrierzapfen (12) endpositioniert gelagert und durch wenigstens eine Schraube (15) im Sockelbereich des Gehäusemantels (1) befestigt ist.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (3, 4) an ihrer vorderen Kante aufeinander zugebogene Streifen (5, 6) aufweisen, an deren nach vorn weisenden Flächen die Haltebolzen (13) und Zentrierzapfen (12) befestigt sind.
3. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifen (5, 6) im Befestigungsbereich der Haltebolzen (13) und der Zentrierzapfen (12) eine rückspringende Partie (20) aufweisen.
4. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltebolzen (13) und die Zentrierzapfen (12) zwischen den Streifen (5 bzw. 6) und der Frontwand (11) einen Anlageflansch (21) aufweisen.
5. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontwand (11) an ihren seitlichen Kanten einen U-förmig gefalzten Umbug aufweist, in dem die Aufnahmeöffnungen (19 und 23) für die Haltebolzen (13) und die Zentrierzapfen (12) angeordnet sind.
6. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontwand (11) am Oberrand (14) Z-förmig umgebogen ist.
7. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Oberrand (14) der Z-förmigen Umbiegung hinter Zungen (10) oder hinter eine Leiste am Bedienblendenträger (7) greift und zusammen mit dieser ein Spritz­ schutzlabyrinth bildet.
8. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hal­ tebolzen (13) an den Streifen (5, 6) teilweise hinterschnitten und die Zapfen (12) zylinderisch ausgebildet sind.
9. Gehäuse nach den Ansprüchen 1, 4 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß an den Zapfen (12) und an den Bolzen (13) ein Anlageflansch (21) ausgebildet ist.
10. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontwand (11) an den Streifen (5 und 6) aufsetzbar und einhängbar und im Sockelbereich mit­ tels mindestens einer Schraube (15) zu befestigen ist.
11. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Verschraubung (15) an der Frontwand (11) auch als elektrische Erdung ausgebildet ist.
12. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Schutz eines Abrutschens der Frontwand (11) die Bolzen (13) ei­ nen nach oben ragenden dachförmigen Kopfteil (25) aufweisen.
DE3722301A 1987-07-06 1987-07-06 Frontwand eines mantelförmigen Gehäuses für eine Wäschebehandlungsmaschine Expired - Lifetime DE3722301C2 (de)

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