DE4400148C2 - Vorrichtung zur Aufnahme eines Tafelelements - Google Patents
Vorrichtung zur Aufnahme eines TafelelementsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme eines Tafelelements,
insbesondere einer KFZ-Kennzeichentafel, mit einem an einer
Montageunterlage festlegbaren Träger, der einen umfangsseitig durch einen
umlaufenden Rahmen, rückwärtig durch eine den Rahmen zumindest
teilweise ausfachende, mit Stützorganen für das Tafelelement versehene
Rückwand und vorne durch im Bereich von wenigstens zwei einander
gegenüberliegenden Rahmenschenkeln vorgesehene, einander zugewandte
Vorsprünge begrenzten, eine der Größe des Tafelelements entsprechende
Größe aufweisenden Aufnahmeraum für das Tafelelement aufweist, wobei
die im Bereich wenigstens eines Rahmenschenkels vorgesehenen
Vorsprünge gegenüber dem Träger bewegbar sind und hierzu an in
zugeordnete, trägerseitige Einstecklöcher einsteckbare und in ihrer
Arbeitsstellung hierin verrastbare Stecker angesetzt sind.
Eine Vorrichtung dieser Art ist aus der DE 92 14 017 U1 bekannt. Bei dieser
bekannten Anordnung sind zur Bildung der die bewegbaren Vorsprünge
tragenden Stecker zweischenklige Winkelprofile vorgesehen, die jeweils
einen Halteschenkel und einen Arretierungsschenkel aufweisen. Der
Halteschenkel verläuft parallel zur Tafelelementebene. Der Arretierungs
schenkel verläuft senkrecht hierzu und ist mit einem Rastzahn versehen, der
in eine zugeordnete Ausnehmung der Rückwand einrastbar ist. Die genannten
Winkelprofile werden hier von vorn in die zugeordnete Ausnehmung
eingesetzt. Diese ist an die Rückwand angeformt und als einfache
Wandausnehmung ausgebildet. Die Arretierungsschenkel verhindern eine
direkte Auflage des Tafelelements auf dem zugeordneten Rahmenschenkel.
Vielmehr liegt hier das Tafelelement mit seinem Rand auf den
Arretierungsschenkeln der Winkelprofile auf. Diese werden daher nicht nur
senkrecht zur Tafelebene, sondern auch parallel dazu beansprucht. Dies
führt erfahrungsgemäß sehr schnell zu sogenannter Lose. Außerdem
besteht die Gefahr, daß es auf Grund von Fahrzeugvibrationen etc. zu
Schlägen des Tafelelementrands auf die Arretierungsschenkel kommen
kann, was zu einer Bruchgefährdung führt. Die bekannte Anordnung erweist
sich somit als nicht zuverlässig genug.
Die DE 40 06 213 A1 zeigt eine Vorrichtung zur Aufnahme einer KFZ-
Kennzeichentafel mit von außen parallel zur Tafelelementebene in
zugeordnete Ausnehmungen eines Rahmenschenkels einführbaren
Steckern, die mit ihrem inneren Kopf in eine dem Tafelelementrand
zugeordnete Aufnahmenut eingreifen und das Tafelelement so weit vom
Nutboden abheben, daß es mit seinem anderen Rand zum Eingriff mit fest
angeordneten Vorsprüngen kommt. Die genannten Stecker sind hierbei von
außen in Stellung bringbar, was in nachteiliger Weise radial außerhalb des
Trägers einen großen Platzbedarf erfordert und bei beengten Verhältnissen
die Bedienbarkeit erschwert.
Die DE 42 41 166 A1 zeigt einen anderen KFZ-Kennzeichenträger, bei dem
die bewegbaren Vorsprünge als aus dem Aufnahmeraum heraus
schwenkbare Klappen ausgebildet sind, die jeweils an einen schwenkbar
gelagerten, gebogenen Bügel angesetzt sind, der einen Rastzahn trägt, der
in der Arbeitsstellung in eine zugeordnete Kerbe des Trägers eingreift.
Hierbei besteht die Gefahr, daß sich der die Drehachse enthaltende,
gebogene Bügel unter Last in sich verformt. Hierdurch wird die Erzielung
eines spielfreien Sitzes des Tafelelements erschwert. Hinzu kommt, daß
eine Vormontage der klappenförmigen Elemente erforderlich ist und diese
zudem separat vom Träger hergestellt werden müssen. Auch diese
bekannte Anordnung erweist sich daher als nicht sicher, bedienungsfreund
lich und kostengünstig genug.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Vorrichtung gattungsgemäßer Art mit einfachen und kostengünstigen
Mitteln so zu verbessern, daß eine hohe Sicherheit erreicht wird und
dennoch eine einfache Herstellbarkeit und Bedienbarkeit gewährleistet sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Stecker vom
Aufnahmeraum her in den zugeordneten, mit entsprechenden Einsteckkam
mern versehenen Rahmenschenkel einsteckbar sind.
Die Stecker sind hier in vorteilhafter Weise von vorne zugänglich und
befinden sich auch bei der Montage innerhalb der äußeren Begrenzung des
Trägers. Dieser kann daher ohne weiteres auch in eine seinen Rand eng
umfassende Nische eingesetzt werden, was vielfach erwünscht ist, ohne daß
sich dies ungünstig auf die Montierbarkeit der Stecker auswirken würde.
Dadurch, daß die Steckerrichtung praktisch quer zur vom Tafelelement
ausübbaren Federkraft verläuft, wird die Rastposition auch dann zuverlässig
erreicht, wenn vom Tafelelement eine etwa senkrecht zur
Tafelelementebene wirkende Federkraft ausgeübt wird, was einen
zuverlässigen, spielfreien Sitz des Tafelelements ermöglicht. Aufgrund der
Rastverbindung ist sichergestellt, daß die Stecker nur mit Hilfe eines
Werkzeugs gelöst werden können, was eine hohe Sicherheit gewährleistet.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Maßnahmen ist darin zu sehen,
daß es sich bei den erfindungsgemäßen Stecker um vergleichsweise flache
Teile handelt, die einfach in die Rückwand eingeformt und aus dieser
ausgebrochen werden können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die
Stecker keilförmig gestaltet werden können, so daß auch bereits vor
Erreichen der Rastposition eine gewisse Klemmwirkung erzielbar ist.
Hierdurch ist es möglich, eine Kennzeichentafel beispielsweise für
Überführzwecke lediglich vorläufig leicht lösbar anzubringen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der
übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben. So
können die Stecker zweckmäßig als por
talartige Bügel ausgebildet sein, deren seitliche Schen
kel durch ein Joch, an welches eine als Vorsprung fungie
rende Lasche angeformt ist, verbunden sein, wobei die
seitlichen Schenkel als seitlich auslenkbare Federschen
kel ausgebildet sind, die an ihrem unteren Ende wenig
stens einen seitlich vorspringenden Rastzahn tragen. Die
Rastbewegung erfolgt hier parallel zur Tafelelementebene
und dementsprechend quer zur im Falle einer Durchbiegung
des Tafelelements von diesem ausgeübten Federkraft. Die
Schenkel der portalartigen Stecker können tief in die
rahmenschenkelseitig vorgesehenen Einsteckkammern ein
greifen, so daß die Federkräfte zuverlässig übertragen
werden. Es läßt sich daher in vorteilhafter Weise ein
strammer Sitz erreichen.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen,
daß die Einsteckkammern, die zweckmäßig den Rastzähnen
zugeordnete, seitliche Erweiterungen aufweisen, als den
zugeordneten Rahmenschenkel durchsetzende Kanäle ausge
bildet sind. Hierdurch ist es möglich, den Rastverschluß
mittels eines Werkzeugs von außen zu lösen. Es ist daher
eine zerstörungsfreie Demontage möglich.
Vorteilhaft kann die der Rückwand zugewandte Rückseite
der Stecker eine in Einsteckrichtung konvexe, vorzugswei
se abgeflachte Kontur aufweisen. Dies ergibt nicht nur
die oben bereits erwähnte, erwünschte Keilform, sondern
ermöglicht in vorteilhafter Weise auch ein Einschwenken
der Steckelemente am unteren Rand des in den zugeordneten
Aufnahmeraum eingesetzten Tafelelements vorbei, was die
Montage erleichtert und eine starke Verformung des Tafel
elements entbehrlich macht.
Eine weitere, vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen,
daß die Vorsprünge unter Bildung einer zur Rückwand hin
offenen Stufe an den jeweils zugeordneten Stecker ange
setzt sind. Dabei kann der benachbarte Rand des Tafelele
ments in die genannte Stufe eingreifen, so daß die in ih
re Arbeitsposition gebrachten Steckelemente auch durch
das Tafelelement selbst in Stellung gehalten werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige
Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen ergeben sich
aus den restlichen Unteransprüchen und der nachstehenden
Beispielsbeschreibung.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand der Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 Eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Kennzeichenhalters,
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie II/II in Fig. 1,
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung eines Steckelements und
Fig. 4 eine Seitenansicht des Steckelements gemäß Fig. 3.
Der den Fig. 1 und 2 zugrundeliegende, als Ganzes mit
1 bezeichnete Träger zur Aufnahme einer in Fig. 2 durch
unterbrochene Linien schematisch angedeuteten KFZ-
Kennzeichentafel 2 besteht aus einem umfangsseitigen,
rechteckförmigen Rahmen 3, der rückwärtig durch eine
plattenförmige Rückwand 4 ausgefacht ist. Ein derartiger
Träger 1 wird in der Regel als als Kunststoff bestehender
Spritzgußformling hergestellt. Die Rückwand 4 ist mit
nach einem bestimmten Lochbild angeordneten Durchsteck
ausnehmungen 5 zum Durchstecken von Befestigungsschrauben
versehen, mit denen der Träger 1 am Chassis eines Kraft
fahrzeugs festlegbar ist. Die Rückwand 4 besitzt ferner
rippenartige Aufsätze 6, die als rückwärtige Stützorgane
für die Kennzeichentafel 2 fungieren und genügend Frei
raum für die Köpfe der Befestigungsschrauben ergeben.
Der obere Schenkel 7 und die seitlichen Schenkel 8 des
Rahmens 3 werden durch einfache Leisten gebildet. Der un
tere Schenkel 9 ist demgegenüber verbreitert. Der untere
Schenkel 9 besitzt ein C-förmiges, nach hinten offenes
Profil mit zwei parallelen Leisten 10, die durch eine
vordere Wand 11 überbrückt sind.
Die in den Träger 1 eingelegte Kennzeichentafel 2 wird
durch einander zugewandte, im Bereich des oberen und un
teren Rahmenschenkels vorgesehene, laschenförmige Vor
sprünge 12, 13 übergriffen und gegen Herausfallen aus dem
Träger 1 gesichert. Über die Länge des Trägers 1 können
mehrere, beispielsweise 3 derartige Vorsprünge 12, 13
vorgesehen sein. Diese sind im Bereich der vorderen Rah
menkante vorgesehen und stellen, wie am besten aus
Fig. 2 erkennbar ist, eine vordere Begrenzung eines der
Kennzeichentafel 2 zugeordneten Aufnahmeraum 14 dar, der
rückwärtig durch die Rückwand 4 mit den hieran angeform
ten Aufsätzen 6 und randseitig durch den Rahmen 3 be
grenzt wird. Die Größe des Aufnahmeraums entspricht der
Größe der aufzunehmenden Kennzeichentafel 2. Die oberen
Vorsprünge 12 sind als an den oberen Rahmenschenkel 7 an
geformte bzw. im Eckbereich zwischen dem oberen Rahmen
schenkel 7 und den seitlichen Rahmenschenkeln 8 vorgese
hene Zungen ausgebildet. Die unteren Vorsprünge 13 sind
abnehmbar. Diese sind an in den unteren Rahmenschenkel 9
von schräg oben, also vom Bereich des Aufnahmeraums 14
her einsteckbare Stecker 15 angebracht. Der untere Rah
menschenkel 9 ist hierzu mit den Steckern 15 zugeordne
ten, schlitzförmigen Einsteckkammern 16 versehen, in die
der jeweils zugeordnete, einen Vorsprung 13 tragende
Stecker 15 einrastbar ist.
Die Stecker 15 sind, wie am besten aus Fig. 3 erkennbar
ist, als portalartige Bügel mit seitlichen Schenkeln 17
und diese verbindendem oberen Joch 18 ausgebildet, an das
der jeweils zugeordnete, laschenförmige Vorsprung 13 an
gesetzt ist. Die seitlichen Schenkel 17 sind, wie in
Fig. 3 durch einen Biegepfeil angedeutet ist, als seitlich
auslenkbare Federschenkel ausgebildet, die an ihrem unte
ren Ende jeweils einen seitlich nach außen vorspringenden
Rastzahn 19 tragen. Die Rastzähne 19 rasten in der den
Fig. 1 und 2 zugrundeliegenden Arbeitsposition jeweils
in eine zugeordnete, stufenförmige Erweiterung 20 der
Einsteckkammern 16 ein. Diese sind, wie am Besten aus
Fig. 2 erkennbar ist, als den unteren Rahmenschenkel 9
durchsetzende, oben und unten offene Kanäle ausgebildet,
so daß der Rastverschluß unter Verwendung eines von unten
einführbaren Werkzeugs gelöst werden kann. Dies ermög
licht eine einfache Demontage der Stecker 15 und dement
sprechend der hieran angebrachten, unteren laschenförmi
gen Vorsprünge 13, wodurch der Aufnahmeraum 14 geöffnet
und die Kennzeichentafel 2 entnommen werden können. Das
Joch 18 ist, wie Fig. 3 zeigt, mit einem mittigen Loch
21 versehen, welches das Ansetzen eines Werkzeugs zum
Aushebeln des Steckers 15 nach Lösen der Rastverbindung
erleichtert.
Die die unteren Vorsprünge 13 bildenden Laschen sind, wie
Fig. 2 am besten zeigt, in der Arbeitsstellung koplanar
mit der vorderen Wand 11 des unteren Rahmenschenkels 9.
Die Einsteckkammern 16, die nach vorne durch die Wand 11
und nach hinten durch eine hierzu parallele Wand begrenzt
werden, sind dementsprechend gegenüber den laschenförmi
gen Vorsprüngen 13 um die Dicke der vorderen Wand 11 nach
hinten versetzt. Dasselbe gilt dementsprechend auch für
den jeweils einen laschenförmigen Vorsprung 13 tragenden,
bügelformigen Stecker 15. Hierdurch ergibt sich, wie am
besten aus Fig. 4 erkennbar ist, im Bereich zwischen
Joch 18 und laschenförmigem Vorsprung 13 eine nach hinten
offene Stufe 22. In diese Stufe 22 greift in der Arbeits
stellung, wie aus Fig. 2 erkennbar ist, der untere Rand
der Kennzeichentafel 2 ein. Diese wirkt dementsprechend
als Niederhalter für die die untere, vordere Begrenzung
des Aufnahmeraums 14 bildenden Vorsprünge 13 enthalten
den Steckelemente. Die Kennzeichentafel 2 hält demnach
den ihr zugeordneten Aufnahmeraum 14 selbst geschlossen.
Der mit Hilfe der Rastzähne 19 erzielbare Rastverschluß
der Stecker 15 stellt somit lediglich eine zusätzliche
Sicherheit dar, die nur mit Hilfe eines Werkzeugs aufge
hoben werden kann. Die vordere Wand 11 des unteren Rah
menschenkels 9 ist, wie Fig. 1 weiter zeigt, mit den la
schenförmigen Vorsprüngen 13 zugeordneten, nach oben of
fenen Randausnehmungen 23 versehen, was eine stabile Aus
bildung des Jochs 18 ermöglicht und dennoch eine einfache
Montage der die unteren Vorsprünge 13 enthaltenden Steck
elemente bei bereits eingelegter Kennzeichentafel 2 er
möglicht.
Zur weiteren Erleichterung der Montage der genannten
Steckelemente besitzt die Rückseite der Schenkel 17, wie
den Fig. 2 und 4 anschaulich entnehmbar ist, eine in
Längsrichtung nach hinten konvexe Kontur 24 mit abge
flachter Kuppe und dachförmig hieran sich anschließenden
Flanken. Im dargestellten Beispiel befindet sich die kup
penseitige Abflachung etwas außerhalb der Mitte in der
oberen Hälfte. Die konvexe Kontur 24 der Steckerrückseite
ermöglicht es, die Stecker 15 von schräg oben in die zu
geordnete Einsteckkammer 16 einzuführen und mit ihrem
Joch 18 am unteren Rand der bereits eingelegten Kennzei
chentafel 2 vorbeizuschwenken, wie in Fig. 2 durch einen
Pfeil 25 angedeutet ist. Die der konvexen Kontur 24 ge
genüberliegende Steckervorderseite kann einen zur hinte
ren Abflachung parallelen Verlauf aufweisen, wie in
Fig. 2 angedeutet ist. Es wäre aber auch denkbar, die Vor
derseite nach vorne konvex zu gestalten, wobei zweckmäßig
ebenfalls die Kuppe abgeflache sein kann. In jedem Fall
entspricht die größte Dicke der Schenkel 17 der lichten
Weite der zugeordneten Einsteckkammer 16. Die zumindest
einseitig vorgesehene Konvexität ergibt eine nach unten
sich verjüngende Keilform der Schenkel 17, die den Ein
führvorgang ebenfalls erleichtert. Die Stecker 15 müssen
in jedem Fall unter durch die konvexe Kontur lediglich
reduzierter Verformung der Kennzeichentafel 2 und ihrer
selbst am unteren Rand der Kennzeichentafel 2 vorbeige
schwenkt werden. Die Stecker 15 sind dementsprechend be
reits beim Einführvorgang einer gewissen Klemmkraft aus
gesetzt. Sofern lediglich eine vorläufige Anbringung der
Kennzeichentafel 2, etwa zu überführzwecken etc., ge
wünscht wird, ist es daher auch möglich, die Stecker 15
lediglich teilweise einzustecken, wobei die genannte
Klemmwirkung einen ausreichenden Halt gewährleistet.
Die als rückwärtige Tafelauflage fungierenden Rippen 6
der Rückwand 4 sind gegen die unteren Vorsprünge 13 seit
lich versetzt. Hierdurch ist es möglich, die Kennzeichen
tafel 2, die als aus vergleichsweise dünnem, mit einer
Randprägung versehenem Blech besteht, mittels der die
vordere Begrenzung des Aufnahmeraums 14 bildenden Laschen
12 und insbesondere 13 leicht nach hinten durchzubiegen.
Die Kennzeichentafel 2 wirkt dementsprechend als Feder,
die einen klapperfreien Sitz der Kennzeichentafel 2
gewährleistet. Die Höhe der Rippen 6 ist hierzu so be
messen, daß der lichte Abstand zu den Vorsprüngen 12, 13
etwas kleiner als die Dicke der Kennzeichentafel 2 im Be
reich ihrer Randprägung ist.
Der Träger 1 ist, wie oben schon angedeutet wurde, als
einteiliger Kunststoff-Spritzgußformling ausgebildet.
Dasselbe gilt für die die unteren Vorsprünge 13 enthal
tenden Steckelemente. Diese können separat vom Träger 1
hergestellt werden, sofern die Verwendung unterschiedli
cher Materialien erwünscht ist. In der Regel können je
doch gleiche Materialien Verwendung finden. In einem der
artigen Fall können die genannten Steckelemente zusammen
mit dem Träger 1 hergestellt werden. Im dargestellten
Beispiel sind, wie Fig. 1 links weiter zeigt, in die
Rückwand 4 den genannten Steckelementen entsprechende
Ausbrechteile 26 eingeformt, die nur über einige Sollbruchstellen
Verbindung zur Rückwand 4 haben und bei Be
darf aus dieser herausgebrochen werden können. Dies ver
einfacht die Herstellung und spart Material. Zudem ist
sichergestellt, daß die genannten Steckelemente bis zum
endgültigen Einsatz unverlierbar am Träger 1 gehalten
sind, was auch die Lagerhaltung und den Versand erleich
tert.
Claims (13)
1. Vorrichtung zur Aufnahme eines Tafelelements,
insbesondere einer KFZ-Kennzeichentafel (2),
mit einem an einer Montageunterlage
festlegbaren Träger (1), der einen
umfangsseitig durch einen umlaufenden Rahmen
(3), rückwärtig durch eine den Rahmen (3)
zumindest teilweise ausfachende, mit
Stützorgangen (6) für das Tafelelement
versehene Rückwand (4) und vorne durch im
Bereich von wenigstens zwei einander
gegenüberliegenden Rahmenschenkeln (7, 9)
vorgesehene, einander zugewandte Vorsprünge
(12, 13) begrenzten, eine der Größe des
Tafelelements entsprechende Größe aufweisenden
Aufnahmeraum (14) für das Tafelelement
aufweist, wobei die im Bereich wenigstens
eines Rahmenschenkels (9) vorgesehenen
Vorsprünge (13) gegenüber dem Träger (1)
bewegbar sind und hierzu an in zugeordnete,
trägerseitige Einstecklöcher einsteckbare und
in ihrer Arbeitsstellung hierin verrastbare
Stecker (15) angesetzt sind, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stecker (15) vom
Aufnahmeraum her in den zugeordneten, mit
entsprechenden Einsteckkammern (16) versehenen
Rahmenschenkel (9) einsteckbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stecker (15) als portalartige Bügel ausge
bildet sind, deren seitliche Schenkel (17) durch ein
Joch (18), an das eine als Vorsprung (13) fungieren
de Lasche angeformt ist, verbunden sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich des Jochs (18) wenigstens ein Loch
(21) vorgesehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die seitlichen Schenkel (17) als seit
lich auslenkbare Federschenkel ausgebildet sind, die
an ihrem unteren Ende wenigstens einen seitlich vor
springenden Rastzahn (19) tragen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einsteckkammern (16) den Rastzähnen (19) zu
geordnete, seitliche Erweiterungen (20) aufweisen.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einsteckkammern (16)
als den zugeordneten Rahmenschenkel (9) durchsetzen
de Kanäle ausgebildet sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die der Rück
wand (4) zugewandte Rückseite der Stecker (15) eine
in Einsteckrichtung konvexe Kontur (24) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die konvexe Kontur (24) eine mittlere Abflachung
aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die jeweils einen Vor
sprung (13) enthaltenden Stecker (15) als an die
Rückwand (4) angeformte Ausbrechteile (26) ausgebil
det sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die mit den jeweils als
Vorsprung (13) fungierenden Laschen vorzugsweise ko
planare, vordere Wand (11) des die Stecker (15)
aufnehmenden Rahmenschenkels (9) mit den Laschen zu
geordneten Ausnehmungen (23) versehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (13) un
ter Bildung einer zur Rückwand (4) hin offenen Stu
fe (22) an den jeweils zugeordneten Stecker (15) an
gesetzt sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stützorgane (6) der
Rückwand (4) gegenüber den Vorsprüngen (13) seitlich
versetzt sind.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der lichte Abstand zwi
schen den einander zugewandten Stützflächen der
rückwandseitigen Stützorgane (6) und der Vorsprün
ge (12, 13) kleiner als die randseitige Dicke des
Tafelelements ist.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944400148 DE4400148C2 (de) | 1994-01-05 | 1994-01-05 | Vorrichtung zur Aufnahme eines Tafelelements |
DE9422085U DE9422085U1 (de) | 1994-01-05 | 1994-01-05 | Vorrichtung zur Aufnahme eines Tafelelements |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944400148 DE4400148C2 (de) | 1994-01-05 | 1994-01-05 | Vorrichtung zur Aufnahme eines Tafelelements |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4400148A1 DE4400148A1 (de) | 1995-07-06 |
DE4400148C2 true DE4400148C2 (de) | 1998-01-29 |
Family
ID=6507473
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19944400148 Expired - Lifetime DE4400148C2 (de) | 1994-01-05 | 1994-01-05 | Vorrichtung zur Aufnahme eines Tafelelements |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4400148C2 (de) |
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ITTO20080374A1 (it) * | 2008-05-20 | 2009-11-21 | Omnia Press Snc | Portatarga, e assieme targa con esso realizzato |
DE102017006730B4 (de) | 2017-07-17 | 2019-01-24 | Walz Gmbh & Co. Kg | Vorrichtung zur Aufnahme eines Tafelelements |
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- 1994-01-05 DE DE19944400148 patent/DE4400148C2/de not_active Expired - Lifetime
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Also Published As
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D2 | Grant after examination | ||
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R071 | Expiry of right |