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DE4400148C2 - Vorrichtung zur Aufnahme eines Tafelelements - Google Patents

Vorrichtung zur Aufnahme eines Tafelelements

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DE4400148C2
DE4400148C2 DE19944400148 DE4400148A DE4400148C2 DE 4400148 C2 DE4400148 C2 DE 4400148C2 DE 19944400148 DE19944400148 DE 19944400148 DE 4400148 A DE4400148 A DE 4400148A DE 4400148 C2 DE4400148 C2 DE 4400148C2
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme eines Tafelelements, insbesondere einer KFZ-Kennzeichentafel, mit einem an einer Montageunterlage festlegbaren Träger, der einen umfangsseitig durch einen umlaufenden Rahmen, rückwärtig durch eine den Rahmen zumindest teilweise ausfachende, mit Stützorganen für das Tafelelement versehene Rückwand und vorne durch im Bereich von wenigstens zwei einander gegenüberliegenden Rahmenschenkeln vorgesehene, einander zugewandte Vorsprünge begrenzten, eine der Größe des Tafelelements entsprechende Größe aufweisenden Aufnahmeraum für das Tafelelement aufweist, wobei die im Bereich wenigstens eines Rahmenschenkels vorgesehenen Vorsprünge gegenüber dem Träger bewegbar sind und hierzu an in zugeordnete, trägerseitige Einstecklöcher einsteckbare und in ihrer Arbeitsstellung hierin verrastbare Stecker angesetzt sind.
Eine Vorrichtung dieser Art ist aus der DE 92 14 017 U1 bekannt. Bei dieser bekannten Anordnung sind zur Bildung der die bewegbaren Vorsprünge tragenden Stecker zweischenklige Winkelprofile vorgesehen, die jeweils einen Halteschenkel und einen Arretierungsschenkel aufweisen. Der Halteschenkel verläuft parallel zur Tafelelementebene. Der Arretierungs­ schenkel verläuft senkrecht hierzu und ist mit einem Rastzahn versehen, der in eine zugeordnete Ausnehmung der Rückwand einrastbar ist. Die genannten Winkelprofile werden hier von vorn in die zugeordnete Ausnehmung eingesetzt. Diese ist an die Rückwand angeformt und als einfache Wandausnehmung ausgebildet. Die Arretierungsschenkel verhindern eine direkte Auflage des Tafelelements auf dem zugeordneten Rahmenschenkel. Vielmehr liegt hier das Tafelelement mit seinem Rand auf den Arretierungsschenkeln der Winkelprofile auf. Diese werden daher nicht nur senkrecht zur Tafelebene, sondern auch parallel dazu beansprucht. Dies führt erfahrungsgemäß sehr schnell zu sogenannter Lose. Außerdem besteht die Gefahr, daß es auf Grund von Fahrzeugvibrationen etc. zu Schlägen des Tafelelementrands auf die Arretierungsschenkel kommen kann, was zu einer Bruchgefährdung führt. Die bekannte Anordnung erweist sich somit als nicht zuverlässig genug.
Die DE 40 06 213 A1 zeigt eine Vorrichtung zur Aufnahme einer KFZ- Kennzeichentafel mit von außen parallel zur Tafelelementebene in zugeordnete Ausnehmungen eines Rahmenschenkels einführbaren Steckern, die mit ihrem inneren Kopf in eine dem Tafelelementrand zugeordnete Aufnahmenut eingreifen und das Tafelelement so weit vom Nutboden abheben, daß es mit seinem anderen Rand zum Eingriff mit fest angeordneten Vorsprüngen kommt. Die genannten Stecker sind hierbei von außen in Stellung bringbar, was in nachteiliger Weise radial außerhalb des Trägers einen großen Platzbedarf erfordert und bei beengten Verhältnissen die Bedienbarkeit erschwert.
Die DE 42 41 166 A1 zeigt einen anderen KFZ-Kennzeichenträger, bei dem die bewegbaren Vorsprünge als aus dem Aufnahmeraum heraus schwenkbare Klappen ausgebildet sind, die jeweils an einen schwenkbar gelagerten, gebogenen Bügel angesetzt sind, der einen Rastzahn trägt, der in der Arbeitsstellung in eine zugeordnete Kerbe des Trägers eingreift. Hierbei besteht die Gefahr, daß sich der die Drehachse enthaltende, gebogene Bügel unter Last in sich verformt. Hierdurch wird die Erzielung eines spielfreien Sitzes des Tafelelements erschwert. Hinzu kommt, daß eine Vormontage der klappenförmigen Elemente erforderlich ist und diese zudem separat vom Träger hergestellt werden müssen. Auch diese bekannte Anordnung erweist sich daher als nicht sicher, bedienungsfreund­ lich und kostengünstig genug.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung gattungsgemäßer Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, daß eine hohe Sicherheit erreicht wird und dennoch eine einfache Herstellbarkeit und Bedienbarkeit gewährleistet sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Stecker vom Aufnahmeraum her in den zugeordneten, mit entsprechenden Einsteckkam­ mern versehenen Rahmenschenkel einsteckbar sind.
Die Stecker sind hier in vorteilhafter Weise von vorne zugänglich und befinden sich auch bei der Montage innerhalb der äußeren Begrenzung des Trägers. Dieser kann daher ohne weiteres auch in eine seinen Rand eng umfassende Nische eingesetzt werden, was vielfach erwünscht ist, ohne daß sich dies ungünstig auf die Montierbarkeit der Stecker auswirken würde. Dadurch, daß die Steckerrichtung praktisch quer zur vom Tafelelement ausübbaren Federkraft verläuft, wird die Rastposition auch dann zuverlässig erreicht, wenn vom Tafelelement eine etwa senkrecht zur Tafelelementebene wirkende Federkraft ausgeübt wird, was einen zuverlässigen, spielfreien Sitz des Tafelelements ermöglicht. Aufgrund der Rastverbindung ist sichergestellt, daß die Stecker nur mit Hilfe eines Werkzeugs gelöst werden können, was eine hohe Sicherheit gewährleistet. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Maßnahmen ist darin zu sehen, daß es sich bei den erfindungsgemäßen Stecker um vergleichsweise flache Teile handelt, die einfach in die Rückwand eingeformt und aus dieser ausgebrochen werden können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Stecker keilförmig gestaltet werden können, so daß auch bereits vor Erreichen der Rastposition eine gewisse Klemmwirkung erzielbar ist. Hierdurch ist es möglich, eine Kennzeichentafel beispielsweise für Überführzwecke lediglich vorläufig leicht lösbar anzubringen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben. So können die Stecker zweckmäßig als por­ talartige Bügel ausgebildet sein, deren seitliche Schen­ kel durch ein Joch, an welches eine als Vorsprung fungie­ rende Lasche angeformt ist, verbunden sein, wobei die seitlichen Schenkel als seitlich auslenkbare Federschen­ kel ausgebildet sind, die an ihrem unteren Ende wenig­ stens einen seitlich vorspringenden Rastzahn tragen. Die Rastbewegung erfolgt hier parallel zur Tafelelementebene und dementsprechend quer zur im Falle einer Durchbiegung des Tafelelements von diesem ausgeübten Federkraft. Die Schenkel der portalartigen Stecker können tief in die rahmenschenkelseitig vorgesehenen Einsteckkammern ein­ greifen, so daß die Federkräfte zuverlässig übertragen werden. Es läßt sich daher in vorteilhafter Weise ein strammer Sitz erreichen.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, daß die Einsteckkammern, die zweckmäßig den Rastzähnen zugeordnete, seitliche Erweiterungen aufweisen, als den zugeordneten Rahmenschenkel durchsetzende Kanäle ausge­ bildet sind. Hierdurch ist es möglich, den Rastverschluß mittels eines Werkzeugs von außen zu lösen. Es ist daher eine zerstörungsfreie Demontage möglich.
Vorteilhaft kann die der Rückwand zugewandte Rückseite der Stecker eine in Einsteckrichtung konvexe, vorzugswei­ se abgeflachte Kontur aufweisen. Dies ergibt nicht nur die oben bereits erwähnte, erwünschte Keilform, sondern ermöglicht in vorteilhafter Weise auch ein Einschwenken der Steckelemente am unteren Rand des in den zugeordneten Aufnahmeraum eingesetzten Tafelelements vorbei, was die Montage erleichtert und eine starke Verformung des Tafel­ elements entbehrlich macht.
Eine weitere, vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, daß die Vorsprünge unter Bildung einer zur Rückwand hin offenen Stufe an den jeweils zugeordneten Stecker ange­ setzt sind. Dabei kann der benachbarte Rand des Tafelele­ ments in die genannte Stufe eingreifen, so daß die in ih­ re Arbeitsposition gebrachten Steckelemente auch durch das Tafelelement selbst in Stellung gehalten werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen und der nachstehenden Beispielsbeschreibung.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 Eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Kennzeichenhalters,
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie II/II in Fig. 1,
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung eines Steckelements und
Fig. 4 eine Seitenansicht des Steckelements gemäß Fig. 3.
Der den Fig. 1 und 2 zugrundeliegende, als Ganzes mit 1 bezeichnete Träger zur Aufnahme einer in Fig. 2 durch unterbrochene Linien schematisch angedeuteten KFZ- Kennzeichentafel 2 besteht aus einem umfangsseitigen, rechteckförmigen Rahmen 3, der rückwärtig durch eine plattenförmige Rückwand 4 ausgefacht ist. Ein derartiger Träger 1 wird in der Regel als als Kunststoff bestehender Spritzgußformling hergestellt. Die Rückwand 4 ist mit nach einem bestimmten Lochbild angeordneten Durchsteck­ ausnehmungen 5 zum Durchstecken von Befestigungsschrauben versehen, mit denen der Träger 1 am Chassis eines Kraft­ fahrzeugs festlegbar ist. Die Rückwand 4 besitzt ferner rippenartige Aufsätze 6, die als rückwärtige Stützorgane für die Kennzeichentafel 2 fungieren und genügend Frei­ raum für die Köpfe der Befestigungsschrauben ergeben.
Der obere Schenkel 7 und die seitlichen Schenkel 8 des Rahmens 3 werden durch einfache Leisten gebildet. Der un­ tere Schenkel 9 ist demgegenüber verbreitert. Der untere Schenkel 9 besitzt ein C-förmiges, nach hinten offenes Profil mit zwei parallelen Leisten 10, die durch eine vordere Wand 11 überbrückt sind.
Die in den Träger 1 eingelegte Kennzeichentafel 2 wird durch einander zugewandte, im Bereich des oberen und un­ teren Rahmenschenkels vorgesehene, laschenförmige Vor­ sprünge 12, 13 übergriffen und gegen Herausfallen aus dem Träger 1 gesichert. Über die Länge des Trägers 1 können mehrere, beispielsweise 3 derartige Vorsprünge 12, 13 vorgesehen sein. Diese sind im Bereich der vorderen Rah­ menkante vorgesehen und stellen, wie am besten aus Fig. 2 erkennbar ist, eine vordere Begrenzung eines der Kennzeichentafel 2 zugeordneten Aufnahmeraum 14 dar, der rückwärtig durch die Rückwand 4 mit den hieran angeform­ ten Aufsätzen 6 und randseitig durch den Rahmen 3 be­ grenzt wird. Die Größe des Aufnahmeraums entspricht der Größe der aufzunehmenden Kennzeichentafel 2. Die oberen Vorsprünge 12 sind als an den oberen Rahmenschenkel 7 an­ geformte bzw. im Eckbereich zwischen dem oberen Rahmen­ schenkel 7 und den seitlichen Rahmenschenkeln 8 vorgese­ hene Zungen ausgebildet. Die unteren Vorsprünge 13 sind abnehmbar. Diese sind an in den unteren Rahmenschenkel 9 von schräg oben, also vom Bereich des Aufnahmeraums 14 her einsteckbare Stecker 15 angebracht. Der untere Rah­ menschenkel 9 ist hierzu mit den Steckern 15 zugeordne­ ten, schlitzförmigen Einsteckkammern 16 versehen, in die der jeweils zugeordnete, einen Vorsprung 13 tragende Stecker 15 einrastbar ist.
Die Stecker 15 sind, wie am besten aus Fig. 3 erkennbar ist, als portalartige Bügel mit seitlichen Schenkeln 17 und diese verbindendem oberen Joch 18 ausgebildet, an das der jeweils zugeordnete, laschenförmige Vorsprung 13 an­ gesetzt ist. Die seitlichen Schenkel 17 sind, wie in Fig. 3 durch einen Biegepfeil angedeutet ist, als seitlich auslenkbare Federschenkel ausgebildet, die an ihrem unte­ ren Ende jeweils einen seitlich nach außen vorspringenden Rastzahn 19 tragen. Die Rastzähne 19 rasten in der den Fig. 1 und 2 zugrundeliegenden Arbeitsposition jeweils in eine zugeordnete, stufenförmige Erweiterung 20 der Einsteckkammern 16 ein. Diese sind, wie am Besten aus Fig. 2 erkennbar ist, als den unteren Rahmenschenkel 9 durchsetzende, oben und unten offene Kanäle ausgebildet, so daß der Rastverschluß unter Verwendung eines von unten einführbaren Werkzeugs gelöst werden kann. Dies ermög­ licht eine einfache Demontage der Stecker 15 und dement­ sprechend der hieran angebrachten, unteren laschenförmi­ gen Vorsprünge 13, wodurch der Aufnahmeraum 14 geöffnet und die Kennzeichentafel 2 entnommen werden können. Das Joch 18 ist, wie Fig. 3 zeigt, mit einem mittigen Loch 21 versehen, welches das Ansetzen eines Werkzeugs zum Aushebeln des Steckers 15 nach Lösen der Rastverbindung erleichtert.
Die die unteren Vorsprünge 13 bildenden Laschen sind, wie Fig. 2 am besten zeigt, in der Arbeitsstellung koplanar mit der vorderen Wand 11 des unteren Rahmenschenkels 9. Die Einsteckkammern 16, die nach vorne durch die Wand 11 und nach hinten durch eine hierzu parallele Wand begrenzt werden, sind dementsprechend gegenüber den laschenförmi­ gen Vorsprüngen 13 um die Dicke der vorderen Wand 11 nach hinten versetzt. Dasselbe gilt dementsprechend auch für den jeweils einen laschenförmigen Vorsprung 13 tragenden, bügelformigen Stecker 15. Hierdurch ergibt sich, wie am besten aus Fig. 4 erkennbar ist, im Bereich zwischen Joch 18 und laschenförmigem Vorsprung 13 eine nach hinten offene Stufe 22. In diese Stufe 22 greift in der Arbeits­ stellung, wie aus Fig. 2 erkennbar ist, der untere Rand der Kennzeichentafel 2 ein. Diese wirkt dementsprechend als Niederhalter für die die untere, vordere Begrenzung des Aufnahmeraums 14 bildenden Vorsprünge 13 enthalten­ den Steckelemente. Die Kennzeichentafel 2 hält demnach den ihr zugeordneten Aufnahmeraum 14 selbst geschlossen.
Der mit Hilfe der Rastzähne 19 erzielbare Rastverschluß der Stecker 15 stellt somit lediglich eine zusätzliche Sicherheit dar, die nur mit Hilfe eines Werkzeugs aufge­ hoben werden kann. Die vordere Wand 11 des unteren Rah­ menschenkels 9 ist, wie Fig. 1 weiter zeigt, mit den la­ schenförmigen Vorsprüngen 13 zugeordneten, nach oben of­ fenen Randausnehmungen 23 versehen, was eine stabile Aus­ bildung des Jochs 18 ermöglicht und dennoch eine einfache Montage der die unteren Vorsprünge 13 enthaltenden Steck­ elemente bei bereits eingelegter Kennzeichentafel 2 er­ möglicht.
Zur weiteren Erleichterung der Montage der genannten Steckelemente besitzt die Rückseite der Schenkel 17, wie den Fig. 2 und 4 anschaulich entnehmbar ist, eine in Längsrichtung nach hinten konvexe Kontur 24 mit abge­ flachter Kuppe und dachförmig hieran sich anschließenden Flanken. Im dargestellten Beispiel befindet sich die kup­ penseitige Abflachung etwas außerhalb der Mitte in der oberen Hälfte. Die konvexe Kontur 24 der Steckerrückseite ermöglicht es, die Stecker 15 von schräg oben in die zu­ geordnete Einsteckkammer 16 einzuführen und mit ihrem Joch 18 am unteren Rand der bereits eingelegten Kennzei­ chentafel 2 vorbeizuschwenken, wie in Fig. 2 durch einen Pfeil 25 angedeutet ist. Die der konvexen Kontur 24 ge­ genüberliegende Steckervorderseite kann einen zur hinte­ ren Abflachung parallelen Verlauf aufweisen, wie in Fig. 2 angedeutet ist. Es wäre aber auch denkbar, die Vor­ derseite nach vorne konvex zu gestalten, wobei zweckmäßig ebenfalls die Kuppe abgeflache sein kann. In jedem Fall entspricht die größte Dicke der Schenkel 17 der lichten Weite der zugeordneten Einsteckkammer 16. Die zumindest einseitig vorgesehene Konvexität ergibt eine nach unten sich verjüngende Keilform der Schenkel 17, die den Ein­ führvorgang ebenfalls erleichtert. Die Stecker 15 müssen in jedem Fall unter durch die konvexe Kontur lediglich reduzierter Verformung der Kennzeichentafel 2 und ihrer selbst am unteren Rand der Kennzeichentafel 2 vorbeige­ schwenkt werden. Die Stecker 15 sind dementsprechend be­ reits beim Einführvorgang einer gewissen Klemmkraft aus­ gesetzt. Sofern lediglich eine vorläufige Anbringung der Kennzeichentafel 2, etwa zu überführzwecken etc., ge­ wünscht wird, ist es daher auch möglich, die Stecker 15 lediglich teilweise einzustecken, wobei die genannte Klemmwirkung einen ausreichenden Halt gewährleistet.
Die als rückwärtige Tafelauflage fungierenden Rippen 6 der Rückwand 4 sind gegen die unteren Vorsprünge 13 seit­ lich versetzt. Hierdurch ist es möglich, die Kennzeichen­ tafel 2, die als aus vergleichsweise dünnem, mit einer Randprägung versehenem Blech besteht, mittels der die vordere Begrenzung des Aufnahmeraums 14 bildenden Laschen 12 und insbesondere 13 leicht nach hinten durchzubiegen. Die Kennzeichentafel 2 wirkt dementsprechend als Feder, die einen klapperfreien Sitz der Kennzeichentafel 2 gewährleistet. Die Höhe der Rippen 6 ist hierzu so be­ messen, daß der lichte Abstand zu den Vorsprüngen 12, 13 etwas kleiner als die Dicke der Kennzeichentafel 2 im Be­ reich ihrer Randprägung ist.
Der Träger 1 ist, wie oben schon angedeutet wurde, als einteiliger Kunststoff-Spritzgußformling ausgebildet.
Dasselbe gilt für die die unteren Vorsprünge 13 enthal­ tenden Steckelemente. Diese können separat vom Träger 1 hergestellt werden, sofern die Verwendung unterschiedli­ cher Materialien erwünscht ist. In der Regel können je­ doch gleiche Materialien Verwendung finden. In einem der­ artigen Fall können die genannten Steckelemente zusammen mit dem Träger 1 hergestellt werden. Im dargestellten Beispiel sind, wie Fig. 1 links weiter zeigt, in die Rückwand 4 den genannten Steckelementen entsprechende Ausbrechteile 26 eingeformt, die nur über einige Sollbruchstellen Verbindung zur Rückwand 4 haben und bei Be­ darf aus dieser herausgebrochen werden können. Dies ver­ einfacht die Herstellung und spart Material. Zudem ist sichergestellt, daß die genannten Steckelemente bis zum endgültigen Einsatz unverlierbar am Träger 1 gehalten sind, was auch die Lagerhaltung und den Versand erleich­ tert.

Claims (13)

1. Vorrichtung zur Aufnahme eines Tafelelements, insbesondere einer KFZ-Kennzeichentafel (2), mit einem an einer Montageunterlage festlegbaren Träger (1), der einen umfangsseitig durch einen umlaufenden Rahmen (3), rückwärtig durch eine den Rahmen (3) zumindest teilweise ausfachende, mit Stützorgangen (6) für das Tafelelement versehene Rückwand (4) und vorne durch im Bereich von wenigstens zwei einander gegenüberliegenden Rahmenschenkeln (7, 9) vorgesehene, einander zugewandte Vorsprünge (12, 13) begrenzten, eine der Größe des Tafelelements entsprechende Größe aufweisenden Aufnahmeraum (14) für das Tafelelement aufweist, wobei die im Bereich wenigstens eines Rahmenschenkels (9) vorgesehenen Vorsprünge (13) gegenüber dem Träger (1) bewegbar sind und hierzu an in zugeordnete, trägerseitige Einstecklöcher einsteckbare und in ihrer Arbeitsstellung hierin verrastbare Stecker (15) angesetzt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Stecker (15) vom Aufnahmeraum her in den zugeordneten, mit entsprechenden Einsteckkammern (16) versehenen Rahmenschenkel (9) einsteckbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stecker (15) als portalartige Bügel ausge­ bildet sind, deren seitliche Schenkel (17) durch ein Joch (18), an das eine als Vorsprung (13) fungieren­ de Lasche angeformt ist, verbunden sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Jochs (18) wenigstens ein Loch (21) vorgesehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die seitlichen Schenkel (17) als seit­ lich auslenkbare Federschenkel ausgebildet sind, die an ihrem unteren Ende wenigstens einen seitlich vor­ springenden Rastzahn (19) tragen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsteckkammern (16) den Rastzähnen (19) zu­ geordnete, seitliche Erweiterungen (20) aufweisen.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsteckkammern (16) als den zugeordneten Rahmenschenkel (9) durchsetzen­ de Kanäle ausgebildet sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die der Rück­ wand (4) zugewandte Rückseite der Stecker (15) eine in Einsteckrichtung konvexe Kontur (24) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die konvexe Kontur (24) eine mittlere Abflachung aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweils einen Vor­ sprung (13) enthaltenden Stecker (15) als an die Rückwand (4) angeformte Ausbrechteile (26) ausgebil­ det sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mit den jeweils als Vorsprung (13) fungierenden Laschen vorzugsweise ko­ planare, vordere Wand (11) des die Stecker (15) aufnehmenden Rahmenschenkels (9) mit den Laschen zu­ geordneten Ausnehmungen (23) versehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (13) un­ ter Bildung einer zur Rückwand (4) hin offenen Stu­ fe (22) an den jeweils zugeordneten Stecker (15) an­ gesetzt sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützorgane (6) der Rückwand (4) gegenüber den Vorsprüngen (13) seitlich versetzt sind.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der lichte Abstand zwi­ schen den einander zugewandten Stützflächen der rückwandseitigen Stützorgane (6) und der Vorsprün­ ge (12, 13) kleiner als die randseitige Dicke des Tafelelements ist.
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