DE3719210C2 - Verfahren zur Herstellung eines Kupplungsteils eines elektrischen Steckverbinders - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Kupplungsteils eines elektrischen SteckverbindersInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs (DE 29 25 353 C2).
"Kupplungsteil" im Sinne der Erfindung kann sowohl eine
Dose als auch ein Stecker sein. "Kontaktteile" können
Buchsen oder Stifte sein. Solche Kupplungsteile werden
bei konfektionierten elektrischen Leitungen an dieselben
angespritzt. Sie sind dann im Gegensatz zu montierbaren
Ausführungen unlösbar mit den Leitungen verbunden. Der
Vorteil der konfektionierten Leitungen liegt in ihrer
einfachen Herstellung. Die Kupplungsteile sind außerdem
weitgehend feuchtigkeitsdicht.
Aus der US-PS 3,141,054 geht ein Verfahren zur
Herstellung eines Kupplungsteils mit zwei Kontaktteilen
hervor, das an eine zweiadrige Flachleitung angeformt
wird. Die beiden Adern sind über ihre Isolierung
miteinander verbunden und liegen in einer Ebene
nebeneinander. Die beiden Kontaktteile sind hier zusammen
mit den angeschlossenen Leitern in einen inneren
Isolierkörper eingebettet, um den herum zur
Vervollständigung des Schutzkörpers ein äußerer
Isolierkörper gespritzt ist. Dadurch sind die Abmessungen
des Schutzkörpers insgesamt so vergrößert, daß sich bei
der Montage des Kupplungsteil in Geräten, in denen wenig
Raum zur Verfügung steht, Schwierigkeiten ergeben.
Bei dem Verfahren nach der eingangs erwähnten
DE 29 25 853 C2 werden die isolierten Leiter in der
erforderlichen Länge abgemantelt, an ihren Enden
abisoliert und so gebogen, daß sie leicht zu den
voneinander getrennten Kontaktteilen geführt werden
können. Der Mantel der angeschlossenen Leitung ist
relativ weit bis in den gespritzten Schutzkörper
hineingeführt, damit er beim Biegen der Leitung nicht aus
demselben herausrutschen kann. Ein solches Kupplungsteil
ist einfach herstellbar und es genügt auch allen
Anforderungen, wenn genügend Platz für seine
Unterbringung vorhanden ist. Der Schutzkörper ist wegen
der relativ großen Länge der abgemantelten Leiter
einerseits und der in den Schutzkörper hineinragenden
Leitung andererseits so groß, daß auch dieses
Kupplungsteil in Geräte nicht einsteckbar ist, bei denen
nur wenig Platz, insbesondere in Richtung der Leitung,
vorhanden ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das eingangs
geschilderte Verfahren so weiterzubilden, daß das
hergestellte Kupplungsteil bei leichter Montierbarkeit
und unter Beibehaltung der biegesicheren Einbettung des
Leitungsmantels im Schutzkörper in Leitungsrichtung
verminderte Abmessungen aufweist.
Diese Aufgabe wird entsprechend den kennzeichnenden
Merkmalen des Patentanspruchs gelöst.
In der für dieses Kupplungsteil verwendeten zweiadrigen
Flachleitung liegen die beiden isolierten Leiter in einer
Ebene nebeneinander. Sie sind einander dadurch eindeutig
zugeordnet. Es ist damit möglich, den gemeinsamen Mantel
ohne Beschädigungsgefahr für die Isolierung der Leiter
zwischen denselben aufzutrennen, ohne denselben zu
entfernen. Die Leiter brauchen durch diese Maßnahme nur
relativ kurz abgemantelt zu werden. Die zum Anschließen
der Kontaktteile erforderliche freie Länge zur einfachen
Handhabung wird den Leitern durch das Einschneiden des
Mantels gegeben. Der in den Schutzkörper hineinragende
Teil des Mantels der Flachleitung wird beim Biegen der
beiden Leiter mit abgebogen und in dieser Lage mit in den
Schutzkörper eingebettet. Der Mantel ist daher im
Schutzkörper fest verankert und gerade durch das Abbiegen
zusätzlich gesichert. Es besteht dadurch die zusätzliche
Möglichkeit, auch die Länge des in den Schutzkörper
hineinragenden Mantels zu verkürzen. Zusammen mit der
gegenüber bekannten Konstruktionen verkürzten Länge der
abgemantelten Leiter ergibt sich dadurch eine wesentliche
Verkürzung für das vom Schutzkörper zu umschließende
Leitungsende und damit für den Schutzkörper selbst. Für
den gesamten Kupplungsteil wird also gegenüber bekannten
Konstruktionen wesentlich weniger Platz und auch
weniger Material bezüglich des Schutzkörpers benötigt.
Das Verfahren nach der Erfindung wird anhand der
Zeichnungen als Ausführungsbeispiel erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein mit dem Verfahren nach der Erfindung an eine
Flachleitung angeformtes Kupplungsteil.
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung des Kupplungsteils
nach Fig. 1 teilweise im Schnitt.
Fig. 3 einen Schnitt durch Fig. 2 längs der Linie
III-III.
In Fig. 1 ist ein Kupplungsteil 1 eines elektrischen
Steckverbinders dargestellt, das an eine zweiadrige
Flachleitung 2 angeformt ist. Im dargestellten Aus
führungsbeispiel ist der Kupplungsteil 1 eine Dose mit
Buchsenkontakten. Es könnte aber auch ein Stecker sein.
Statt der Worte "isolierte Leiter" wird im folgenden das
Wort "Ader" verwendet.
Das Kupplungsteil 1 weist zwei metallische Kontaktteile 3
und 4 auf, die als Buchsenkontakte ausgeführt sind. An
die Kontaktteile 3 und 4 sind die abisolierten Leiter der
beiden Adern 5 und 6 der Flachleitung 2 elektrisch
leitend angeschlossen. Der Anschluß kann in üblicher
Technik durch Anschlagen, Quetschen, Schweißen oder Löten
erfolgen. Die Verbindungsstellen zwischen den
Kontaktteilen 3 und 4 sowie den Adern 5 und 6 und das
Ende der Flachleitung 2 sind von einem Schutzkörper 7
umgeben, der durch Spritzen hergestellt ist.
Zur Herstellung des Kupplungsteiles 1 wird beispielsweise
wie folgt vorgegangen:
Das Ende einer Flachleitung 2 wird abgemantelt und die
beiden dabei freigelegten Adern 5 und 6 werden
abisoliert. An den abisolierten Leitern der Adern 5 und 6
werden die Kontaktteile 3 und 4 angebracht. Der Mantel 8
der Flachleitung 2 wird dann zwischen den beiden Adern
5 und 6 in Achsrichtung über eine relativ kurze Länge
aufgetrennt. Dieses Auftrennen kann allerdings auch schon
nach dem Abmanteln der Adern 5 und 6 erfolgen, also vor
dem Festlegen der Kontaktteile 3 und 4.
Das so vorbereitete Leitungsende wird in ein Spritzwerk
zeug eingelegt, wobei die Adern 5 und 6, so wie aus Fig.
2 ersichtlich, voneinander weg abgebogen werden. Dieses
Abbiegen ist erforderlich, damit die Kontaktteile 3 und 4
ihre vorgegebene Position einnehmen können. Sie werden im
Spritzwerkzeug durch Hülsen abgedeckt, so daß sich für
die Kontaktteile 3 und 4 im fertigen Kupplungsteil 1
rundum ein Hohlraum ergibt. Durch das Abbiegen der Adern
5 und 6 werden auch die sie umgebenden Teile des Mantels
8 mit abgebogen, die in dem geschlitzten Bereich liegen.
In diesem Bereich werden die Adern 5 und 6 durch Nieder
halter festgehalten, die von beiden Seiten auf den Mantel
8 der Flachleitung 2 drücken. Die Niederhalter liegen
damit fest an der Flachleitung 2 bzw. den Adern 5 und 6
an, so daß diese ihre Position beim Spritzen nicht
verändern können. Im fertigen Schutzkörper 7 hinterlassen
die Niederhalter vier Ausnehmungen 9, durch welche die
Flachleitung 2 bzw. deren Mantel 8 sichtbar ist.
Durch das Abbiegen der Adern 5 und 6 werden, wie bereits
erwähnt, auch die sie umgebenden Mantelteile mit abge
bogen. Das in den Schutzkörper 7 hineinragende Ende des
Mantels 8 wird entsprechend Fig. 2 dabei etwa
V-förmig auf gebogen. Es ergibt sich dadurch für den
Mantel 8 eine zusätzliche und verbesserte Verankerung im
Schutzkörper 7.
Claims (1)
- Verfahren zur Herstellung eines Kupplungsteils eines elektrischen Steckverbinders mit metallischen Kontaktteilen, mit welchem die Kontaktteile mit Leitern einer elektrischen Leitung verbunden werden, die zwei von einem gemeinsamen Mantel aus Isoliermaterial umgebene Adern (isolierte Leiter) aufweist, und mit welchem die Verbindungsstellen zwischen den Kontaktteilen und den Leitern sowie das Ende der Leitung in einen durch Spritzen hergestellten Schutzkörper eingebettet werden, dadurch gekennzeichnet,
- - daß als Leitung eine Flachleitung (2) ohne gesonderten Verbindungssteg verwendet wird, an deren Ende zunächst zur Freilegung der beiden in einer Ebene nebeneinander liegenden Adern (5, 6) der gemeinsame Mantel (8) entfernt wird, worauf die beiden Adern (5, 6) an ihren freigelegten Enden abisoliert werden,
- - daß an die abisolierten Leiter der Adern (5, 6) die metallischen Kontaktteile (3, 4) angeschlossen werden,
- - daß das Ende des Mantels (8) der Flachleitung (2) zwischen den beiden Adern (5, 6) eingeschnitten wird,
- - daß die beiden Leiter der Adern (5, 6) mit den angeschlossenen Kontaktteilen (3, 4) im Bereich des eingeschnittenen Mantels (8) unter Mitnahme des jeweils anliegenden Manteilteils voneinander weg abgebogen werden, wobei das Ende des Mantels (8) etwa V-förmig aufgebogen wird, und
- - daß das so vorbereitete Ende der Flachleitung (2) in ein Spritzwerkzeug eingelegt wird, in welchem unter Festlegung der Flachleitung (2) im Bereich des Mantels (8) der Schutzkörper (7) um die Verbindungsstellen der Kontaktteile (3, 4) mit den Leitern der Adern (5, 6) und das Ende der Flachleitung (2) herumgespritzt wird.
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