DE3718325A1 - Fasspumpe - Google Patents
FasspumpeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Faßpumpe mit einem über
eine Rotorwelle durch einen Motor angetriebenen Pumprotor,
mit dem die Flüssigkeit in einem zwischen einem Stützrohr
für die Rotorwelle und einem rohrförmigen Gehäusemantel liegenden
Ringkanal zu einem mit diesen verbundenen Auslauf hochgepumpt
wird, wobei die Flüssigkeit durch Einlaßöffnungen am unteren
Ende des Gehäusemantels ansaugbar ist.
Bei Faßpumpen dieser Art treten, insbesondere wenn es sich
um umweltschädigende Flüssigkeiten handelt, zwei Probleme
auf. Das eine Problem besteht darin, daß ein Umsetzen der
Pumpe von einem Faß in ein anderes bei laufendem Motor nicht
möglich ist, weil die Flüssigkeit aus der unten offenen Pumpe
ausläuft. Ein solches Umsetzen ist dann notwendig, wenn eine
sehr schnelle Entleerung mehrerer Fässer gefordert wird. Das
zweite Problem besteht darin, daß die Fässer nicht restlos
entleert werden können und wegen der am umfang des Gehäuse
mantels mit Abstand von dessen unteren Ende angeordneten Ein
laßöffnungen eine dem Abstand der Öffnungen bis zum Ende des
Gehäusemantels entsprechende Restflüssigkeitsmenge im Faß
verbleibt. Zu dieser Restmenge kommt noch die in der Pumpe
vorhandene Flüssigkeitsmenge, die beim Abschalten des Motors
in das Faß zurückläuft. Die so verbleibende Restmenge beeinträch
tigt das Recycling der Fässer.
Aufgabe der Erfindung ist es, die im Faß verbleibende Rest
menge auf einen Minimalwert zu verringern bzw. vollständig
zu vermeiden und ein Auslaufen der in der Pumpe vorhandenen
Flüssigkeit zu verhindern.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Mittel
gelöst.
Durch diese Ausgestaltung werden beide weiter oben angegebenen
Probleme gleichzeitig gelöst, denn durch die vollständige
Verschließbarkeit des unteren Pumpenendes mittels der Grund
platte und der Schiebehülse wird ein Auslaufen der Flüssigkeit
aus der Pumpe vermieden, wodurch einerseits ein Umset
zen der Pumpe auch bei laufendem Motor möglich ist und anderer
seits wird durch das Fehlen der zurücklaufenden Menge die
Restmenge im Faß gegenüber bisher bekannten Pumpen verringert,
bzw. durch eine weiter unten noch zu beschreibende besonders
bevorzugte Ausgestaltung vollständig zu vermeiden.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Schiebehülse
durch eine an einem pumpenfesten Teil abgestützte Feder in
die Schließstellung und durch das Pumpengewicht beim Aufsetzen
auf den Faßboden in die Offenstellung schiebbar ist, so wird
hierdurch ohne zusätzliche manuelle Betätigung das Öffnen
und Schließen des Pumpeneinlasses herbeigeführt, und zwar
erfolgt das Öffnen durch das Pumpengewicht entgegen der Wir
kung der Feder, während die Feder beim Anheben der Pumpe die
Schiebehülse verschiebt und damit die Pumpe verschließt. Die
in der Pumpe enthaltene Flüssigkeitsmenge kann somit weder
in das Faß zurücklaufen noch beim Umsetzen der Pumpe in ein
anderes Faß die umgebung des Fasses belasten.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich nach
der Erfindung dadurch, daß die Grundplatte am Gehäusemantel
befestigt ist und die Grundplatte über den Gehäusemantel in
radialer Richtung hervorsteht, daß die Einlaßöffnungen im
Gehäusemantel unmittelbar am unteren Ende desselben direkt
über der Grundplatte vorgesehen sind, daß die Schiebehülse
mit ihrem unteren Rand dichtend gegen die Grundplatte drückbar
ist und daß an der Schiebehülse nach unten in der Schließstel
lung über die Grundplatte vorstehende Druckstücke vorgesehen
sind, die in der vollständig geöffneten Stellung der Schiebe
hülse mit der Unterseite der Grundplatte fluchten und deren
in der Schließstellung über die Grundplatte überstehende Länge
im wesentlichen der Höhe der Einlaßöffnungen entspricht. Diese
Ausgestaltung bietet nicht nur den Vorteil, daß die in der
Pumpe enthaltene Flüssigkeit in dieser verbleibt, sondern
der zusätzliche herausragende Vorteil besteht darin, daß die
Ansaugöffnung sich unmittelbar in Bodennähe befindet, und
zwar unmittelbar über der Grundplatte, die verhältnismäßig
dünn ausgeführt werden kann, so daß nur eine wenige Millimeter
hohe Flüssigkeitsschicht im Faß zurückbleibt.
Eine konstruktiv einfache Lösung ergibt sich nach der Erfin
dung dadurch, daß die Feder den Gehäusemantel umgebend einer
seits an einem am Gehäusemantel angeordneten Flansch und anderer
seits am oberen Rand der Schiebehülse abgestützt ist.
Nach einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann die Schiebe
hülse durch eine aus dem Faß herausragende Betätigungseinrich
tung von oben her verschiebbar sein, wobei diese Betätigungs
einrichtung alleine oder in Verbindung mit der weiter oben
erläuterten Feder zur Anwendung kommen kann, so daß die auto
matische, durch die Feder bewirkte Betätigung zusätzlich durch
die Handbetätigung beeinflußt werden kann.
Sofern es in erster Linie auf eine besonders robuste Ausfüh
rungsform ankommt, bei der ein Umsetzen der Pumpe bei laufen
dem Motor möglich ist und die Restmenge nur von untergeord
neter Bedeutung ist, so kann die Schiebehülse mit Abstand
von ihrem unteren Rand am umfang verteilte Einlaßöffnungen
aufweisen und oberhalb der Einlaßöffnungen kann eine Innenschulter
vorgesehen sein, die sich in der Schließstellung abdichtend
gegen die Grundplatte legt, welche über den Gehäusemantel
hervorsteht. Hierdurch verbleibt ein geschlossener Ringmantel
am unteren Ende der Schiebehülse, bei dem auch bei sehr hartem
Aufsetzen der Schiebehülse auf den Faßboden eine Beschädigung
praktisch ausgeschlossen ist. Diese Pumpe eignet sich deshalb
für solche Anwendungsfälle, bei denen es in allererster Linie
auf ein sehr rasches Entleeren mehrerer Fässer bei laufendem
Pumpenmotor und nicht so sehr auf die verbleibende Restmenge
ankommt, die aufgrund des Ringes der Schiebehülse unterhalb
der Einlaßöffnungen größer als bei der weiter oben erläuterten
Ausführungsmöglichkeit ist.
Eine abgeänderte Ausgestaltung, die noch eine größere Schlag
festigkeit aufweist, ergibt sich dadurch, daß die Schiebehülse
an ihrem unteren Ende einen Innenflansch oder Boden zur Ab
stützung der Feder aufweist, die mit ihrem anderen Ende an
der Unterseite der Grundplatte abgestützt ist und daß am Umfang
der Schiebehülse in deren unteren Teil Einlaßöffnungen vorge
sehen sind. Der Boden dieser Schiebehülse kann besonders stabil
ausgeführt sein und außerdem ist die Feder geschützt angeord
net, so daß auch hier Beschädigungen nicht eintreten können.
Damit die Einlaßöffnungen in der Schiebehülse und die jenigen
im Gehäusemantel stets fluchten, ist es vorteilhaft, die Schiebe
hülse gegenüber dem Gehäusemantel, beispielsweise durch einen
in eine Nut eingreifenden Stift, verdrehsicher zu führen.
In Anspruch 9 ist eine Ausgestaltung erläutert, die sich speziell
auf Faßpumpen mit Radialrotor bezieht, nachdem die vorhergehenden
Ausgestaltungen sowohl bei Pumpen mit Axialrotor als auch
mit Radialrotor anwendbar sind.
Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung der Faßpumpe, die
ein praktisch vollständiges Entleeren eines Fasses ermöglicht,
ist dadurch gekennzeichnet, daß das untere, die Einlaßöffnungen
aufweisende Ende des Gehäusemantels unterhalb des Pumprotors
mit Abstand zu diesem unter einem Gesamtöffnungswinkel von
weniger als 180° düsenartig verjüngt und mit der Grundplatte,
die einen kleineren Durchmesser als der Gehäusemantel aufweist,
bis auf die Einlaßöffnungen abgedichtet verbunden ist, daß
die Einlaßöffnungen in dem sich verjüngenden Teil vorgesehen
sind, daß die Schiebehülse im Inneren des Gehäusemantels gegenüber
diesem abgedichtet geführt ist und in ihrem unteren Bereich
düsenartig verjüngt ist, daß die Mündung der Schiebehülse
abdichtend gegen die Grundplatte anlegbar ist, wobei die Einlaß
öffnungen im Gehäusemantel radial außerhalb der Mündung der
Schiebehülse vorgesehen sind und daß die Schiebehülse durch
eine aus dem Faß herausragende Betätigungsvorrichtung von
oben her verschiebbar ist.
Durch diese Ausgestaltung werden mehrere Vorteile gegenüber
den bisher beschriebenen Ausführungsformen erzielt. Durch
die Anordnung der Schiebehülse innerhalb des Gehäusemantels
ist eine Durchmesservergrößerung vermieden, so daß die Pumpe
auch bei engen Entnahmeöffnungen, wie die bisher bekannten
Faßpumpen einführbar ist. Außerdem liegen sämtliche zum Verschluß
des Pumpeneinlasses dienenden Teile innerhalb des sie schützenden
Gehäusemantels. Beschädigungen durch eine rauhe Behandlung
der Pumpe sind deshalb an der Schiebehülse, der Abdichtung
derselben und der für sie vorgesehenen Bedienungsteile ausge
schlossen. Der wichtigste Vorteil besteht aber darin, daß
die Einlaßöffnungen in dem sich verjüngenden Teil und damit
bei in ein Faß eingesetzter Pumpe in unmittelbarer Bodennähe
des Fasses liegen, so daß das Faß praktisch vollständig entleert
werden kann.
Dieser Vorteil wird durch eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung
dadurch noch optimiert, daß die Einlaßöffnungen in der Nähe
der Grundplatte vorgesehen sind, wodurch sie mit ihrem an
die Grundplatte angrenzenden Bereich aufgrund ihrer schrägen
Lage, die sich aus der verjüngenden Ausgestaltung des unteren
Gehäusemantels ergibt, unmittelbar am Faßboden angrenzen,
so daß auch der allerletzte Rest an Flüssigkeit aus dem Faß
entzogen werden kann.
Der sich verjüngende Teil des Gehäusemantels kann in vorteilhafter
Weise als flacher Kegelstumpf oder als Kugelkalotte ausgebildet
sein.
Bei Verwendung eines Radialrotors ergibt sich in Verbindung
mit der sich verjüngenden Ausgestaltung der Schiebehülse ein
besonderer Vorteil, der darin besteht, daß der untere verjüngte
Teil der Schiebehülse nach Art eines Schleißringes der Form
des Radialrotors angepaßt ist, so daß sich besonders günstige
Einlaufbedingungen für den Rotor ergeben, da die Mündung der
Schiebehülse in der Nähe der Einlaßöffnungen und mit geringem
Abstand zur Grundplatte liegt, so daß sich eine besonders
starke Saugwirkung auf die in die Einlaßöffnungen eindringende
Flüssigkeit ergibt. Durch die Verschiebbarkeit der Schiebehülse
kann diese, wenn nur noch geringe Restmengen im Faß vorhanden
sind, bis nahe der Grundplatte verschoben werden, so daß sich
ein nur geringer Spalt zwischen der Schiebehülse und der Grund
platte ergibt, der zu einer besonders starken Saugwirkung
auf die Restmenge führt.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung hinsichtlich der
Bedienbarkeit der Schiebehülse ergibt sich dadurch, daß an
der Schiebehülse zwei Schubstege befestigt sind, die mit dem
Stützrohr in Verbindung stehen, welches einerseits in einem
oberhalb des Pumprotors angeordneten Lagerstern und andererseits
in einem Gleitlager oberhalb des Auslaufes verschiebbar und
abgedichtet geführt und an ihrem über das Gleitlager herausragen
den Ende mit einer durch eine Öffnung im Gehäusemantel hindurch
greifende Handhabe verbunden ist und daß die Öffnung im Gehäuse
mantel als ein schräg zur Pumpenlängsachse verlaufender Schlitz
ausgebildet und oberhalb des Gleitlagers angeordnet ist. Aufgrund
dieser Ausgestaltung sind zur Verschiebung der Schiebehülse
nur die zusätzlichen Schubstege erforderlich, weil das Stützrohr
gleichzeitig auch als Übertragungsorgan der durch die Handhabe
eingeleiteten Verschiebebewegung dient. Bei senkrecht stehender
Pumpe verläuft der Schlitz, in welchem die Handhabe geführt
ist, unter einem flachen Winkel zur Horizontalen, wodurch
bei einer Bewegung der Handhabe innerhalb des Schlitzes, der
sich vorzugsweise etwa über 120° des Gehäusemantels erstreckt,
eine Drehbewegung und aufgrund der Schlitzneigung eine Höhen
bewegung des Stützrohres erzeugt wird, die diese Hebe- und
Senkbewegung über die Schubstege auf die Schiebehülse überträgt.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Schlitzneigung
in Verbindung mit der Schlitzlänge so gewählt, daß sich ein
Verschiebeweg der Schiebehülse von etwa 6 mm ergibt. Hierdurch
kann besonders feinfühlig der Abstand der Mündung der Schiebehülse
zur Grundplatte und damit der Einlaßquerschnitt zum Rotor
variiert werden.
In vorteilhafter weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind
die Schiebestege durch die Freiräume im Lagerstern durch diesen
durchfassend radial zur Pumpenachse angeordnet und an ihren
der Schiebehülse abgewandten Enden mit einer auf das Stützrohr
aufschiebbaren Nabe befestigt, die ihrerseits an dem Stützrohr,
beispielsweise durch Sicherungsringe, lösbar befestigt ist.
Die Schiebestege übernehmen aufgrund dieser radialen Anordnung
zusätzlich zu dem Lagerstern eine Ausgleichswirkung auf die
durch den Rotor in kreisende Bewegung versetzte Flüssigkeit,
so daß eine weitgehend beruhigte Axialströmung der Flüssigkeit
innerhalb des Ringkanales erzielt wird. Die Freiräume im Lager
stern sind dabei so groß ausgebildet, daß sie die durch die
Handhabe erzeugte Bewegung der Schubstege um die Rotorachse
zulassen. Durch die Verwendung einer auf das Stützrohr aufschieb
baren beispielsweise durch Sicherungsringe lösbar befestigte
Nabe ist nicht nur eine einfache Montage und Demontage, sondern
gegebenenfalls auch eine einfache Nachrüstung bestehender
Pumpen ermöglicht.
Um ein Hochsteigen der Flüssigkeit entlang des Stützrohres
bis zur Lagerung der Rotorwelle trotz der Anordnung von Bedie
nungselementen für die Schiebehülse zu verhindern, ist in
vorteilhafter Weise das Gleitlager durch eine den Ringkanal
abschließende Trennwand gehalten.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung der untere Teil
des Gehäusemantels, der zur Aufnahme der Schiebehülse dient,
als abnehmbare Kappe ausgebildet ist, so ist hierdurch nicht
nur eine leichte Montage der Pumpe ermöglicht, sondern diese
als Pumpenfuß dienende Kappe, die in besonderem Maße Stößen
beim Einsetzen und Abstellen der Pumpe ausgesetzt ist, kann
auf diese Weise als besonders stabiler Bauteil mit einer größeren
Wandstärke als der übrige Gehäusemantel ausgebildet werden.
Diese gegenüber dem Gehäusemantel verstärkte Ausführung bietet
die Voraussetzung für eine vorteilhafte Ausgestaltung, die
darin besteht, daß die Dichtung zur Abdichtung der Schiebehülse
gegenüber dem Gehäusemantel in der Innenwand der Kappe eingesetzt
ist. Hierdurch kann die Schiebehülse dünnwandig ausgeführt
werden, da sie keine Dichtung aufzunehmen braucht, die in
der zu Schutzzwecken ohnehin dickeren Wandung der Kappe eingesetzt
werden kann.
Vorzugsweise ist auf der Grundplatte eine Dichtung angeordnet,
mit der die Schiebehülse in ihrer Schließstellung zusammenwirkt.
Selbstverständlich wäre es auch möglich, ohne Dichtung auszu
kommen, wenn die Grundplatte und die Schiebehülse exakt aufeinan
der eingeschliffen sind. Die Dichtung vermeidet jedoch diesen
zusätzlichen Bearbeitungsaufwand und ermöglicht aufgrund ihrer
Nachgiebigkeit auch dann eine sichere Abdichtung, wenn sich
zufällig kleine Festkörperteilchen zwischen Schiebehülse und
Grundplatte ablegen sollten.
Wenn gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung die
Dichtung als Scheibe mit einem zentralen Schlitz ausgebildet
ist, durch den im eingebauten Zustand ein auf der Grundplatte
befestigter Steg hindurchfaßt, so wird hierdurch ein Verdrehen
der Dichtung oder eine Verschiebung derselben aufgrund der
Drehbewegung der Schiebehülse vermieden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer in der Zeich
nung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. In
der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Gesamtansicht einer Faßpumpe;
Fig. 2 bis Fig. 8 Schnittdarstellungen des unteren Teils verschiede
ner Ausführungsformen von Faßpumpen;
Fig. 9 einen Längsschnitt durch eine Faßpumpe einer weiteren
Ausführungsform; und
Fig. 10 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles X in Fig.
9.
Fig. 1 zeigt eine Faßpumpe mit einem rohrförmigen Pumpenkörper
1 und einem als Elektromotor ausgebildeten Antriebsmotor 2,
dessen Anschlußleitung mit 3 bezeichnet ist. Mit 4 ist der
Auslauf der Pumpe bezeichnet, an dem beispielsweise ein Schlauch
mit Zapfpistole anschließbar ist. Die Pumpe ist zum Heraus
fördern von Flüssigkeit aus Fässern bestimmt, wobei der rohr
förmige Pumpenkörper 1 einen Außendurchmesser aufweist, der
das Einführen der Pumpe in die üblicherweise vorgesehenen
Spundlöcher gestattet.
Sämtliche in den Fig. 2 bis 8 gezeigten unteren Pumpenabschnit
te weisen einen rohrförmigen Gehäusemantel 5 und ein Stützrohr 6
für eine Rotorwelle 7 auf, wobei zwischen Gehäusemantel 5
und Stützrohr 6 ein Ringkanal 8 verbleibt, in welchem Flüs
sigkeit mittels eines Pumprotors 9 zum Auslauf 4 gefördert
werden kann. Der Pumprotor 9 ist mit der Rotorwelle 7 verbunden.
Mit 10 ist ein Lager für die Rotorwelle 7 bezeichnet. Am unteren
Ende des Gehäusemantels 5 befinden sich Einlaßöffnungen 11,
durch die die Flüssigkeit zu dem Pumprotor 9 gelangt. Bei
sämtlichen Ausführungsformen mit Ausnahme derjenigen nach
Fig. 7 und 8 ist am unteren Ende des Gehäusemantels 5 eine
Grundplatte 12 vorgesehen die fest mit dem Gehäusemantel
5 verbunden ist.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 ist auf dem Außenumfang
des Gehäusemantels an dessen unteren Ende eine Schiebehülse 13
vorgesehen, die gegenüber dem Gehäusemantel 5 mittels einer
Dichtung 14 abgedichtet ist. Die Schiebehülse 13 ist durch
eine Feder 15 belastet, die sich einerseits an einem am Gehäuse
mantel 5 befestigten Flansch 16 und andererseits an der oberen
Stirnfläche 17 der Schiebehülse 13 abstützt. Die Feder 15
drückt die Schiebehülse 13 in ihre Schließlage, die in Fig. 2
in deren linken Hälfte dargestellt ist. Dabei wird die Schiebe
hülse 13 gegen eine Dichtung 18 in der Grundplatte 12 gedrückt.
Die Einlaßöffnungen 11 sind somit verschlossen, wodurch keine
Flüssigkeit aus der Pumpe auslaufen kann, da der Pumpenein
laß, nämlich die Einlaßöffnungen 11 und das bei bekannten
Pumpen offene Ende des Gehäusemantels 5 durch die Schiebehül
se 13 und die Grundplatte 12 verschlossen sind. An der unteren
Stirnseite der Schiebehülse 13 sind mehrere Druckstücke 19
angebracht, die beim Aufsetzen der Pumpe auf den Faßboden
ein Verschieben der Pumpe entgegen der Wirkung der Feder 15
nach unten zulassen, bis die Grundplatte 12 ebenfalls auf
dem Faßboden aufsteht. In dieser Stellung schließt das untere
Ende eines Druckstückes 19 mit der Unterseite der Grundplat
te 12 ab, wie dies in Fig. 2 in deren rechten Hälfte dargestellt
ist. Durch die nach oben geschobene Schiebehülse 13 kann die
Flüssigkeit zwischen den einzelnen Druckstücken 19 zu den
Einlaßöffnungen 11 gelangen, wodurch sie durch den Pumprotor 9
nach oben gepumpt werden kann. Beim Anheben der Pumpe wird
aufgrund des fehlenden Pumpengewichtes die Schiebehülse 13
durch die Feder 15 in ihre Schließlage gebracht.
Diese Ausführungsform ermöglicht einen Faßwechsel auch bei
laufendem Pumpmotor, da mit Anheben der Pumpe der Pumpeneinlaß
durch die Schiebehülse 13 verschlossen wird. Sobald die Pumpe
auf dem Faßboden aufsitzt, werden die Einlaßöffnungen wieder
geöffnet. Da sich die Einlaßöffnungen 11 am unteren Ende des
Gehäusemantels 5 also unmittelbar über der Grundplatte 12
befinden, kann das Faß bis auf eine äußerst geringe Restmenge
entleert werden. Die Druckstücke 19 stehen in der Schließstel
lung der Schiebehülse 13 soweit über die Grundplatte nach
unten hervor, daß bei einem Aufsetzen der Pumpe auf einem
Faßboden die Schiebehülse entsprechend der Höhe der Einlaß
öffnungen verschoben wird. Bei niedrigen Einlaßöffnungen und
einer dünnen Grundplatte 12 ist die verbleibende Flüssigkeits
höhe nur wenige Millimeter groß.
Bei den nachfolgenden Ausführungsformen sind gleiche Teile
mit gleichen Bezugszeichen und technisch entsprechende Teile
mit den gleichen Bezugszeichen, jedoch mit einem zusätzlichen
Strich oder Buchstaben bezeichnet.
Die Abänderung bei der Ausführungsform nach Fig. 3 gegenüber
derjenigen nach Fig. 2 besteht darin, daß die Schiebehülse
13 a einen oberen geschlossenen und einen unteren mit Einlaß
öffnungen 20 versehenen Teil umfaßt, zwischen denen eine Innen
schulter 21 gebildet ist, die in der Schließlage gegen die
Dichtung 18 drückt. Diese ist in Fig. 3 in der linken Hälfte
dargestellt, während die rechte Hälfte die Offenstellung zeigt.
Diese Ausführungsform ist aufgrund des unteren geschlossenen
Ringes 22 der Schiebehülse 13 unempfindlicher gegen hartes
Aufstoßen auf dem Faßboden, beläßt jedoch eine größere Rest
menge wegen der Höhe des Ringes 22.
Damit die Einlaßöffnungen 11 des Gehäusemantels 5 und die
Einlaßöffnungen 20 der Schiebehülse 13 in der Offenstellung
miteinander fluchten, ist an der Innenseite der Schiebehülse 13 a
eine Nut 23 vorgesehen, in die ein an der Grundplatte angeordneter
Führungsstift 24 eingreift.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 ist die Schiebehülse 13 b
mit einem geschlossene Boden 25 versehen, gegen den sich eine
Feder 15′ abstützt, welche mit ihrem anderen Ende an der Unter
seite der Grundplatte 12 anlegt. In der linken Hälfte der
Fig. 4 ist die Schließstellung der Schiebehülse 13 b dargestellt,
die durch die Feder 15′ soweit nach unten geschoben wird,
daß die Einlaßöffnungen 20′ unterhalb der Oberkante der Grund
platte 12 liegen. Im oberen Bereich der Grundplatte ist diese
mit einer Dichtung 26 versehen, so daß Flüssigkeit aus dem
Ringraum 8 der Pumpe nicht mehr nach unten auslaufen kann.
Durch Aufsetzen der Pumpe auf einem Faßboden wird die Schiebehülse
13 b gegenüber dem Gehäusemantel 5 entgegen der Wirkung der
Feder 15′ nach oben verschoben, so daß die Einlaßöffnungen
20′ der Schiebehülse 13 b mit den Einlaßöffnungen 11 des Gehäuse
mantels 5 zumindest teilweise miteinander fluchten. Diese
Ausführungsform ist aufgrund der kräftigen Ausbildung des
Bodens der Schiebehülse besonders unempfindlich gegen harte
Stöße.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 ist die Schiebehülse 13 c
im wesentlichen vergleichbar mit der Schiebehülse 13 nach
Fig. 2, weist jedoch keine nach unten herausragenden Druckstücke
auf, die bei der Ausgestaltung nach Fig. 2 zum Verschieben
der Schiebehülse in ihre Offenstellung dienen. In der in Fig. 5
dargestellten Ausführungsform erfolgt die Verschiebung der
Schiebehülse 13 c mittels einer Betätigungseinrichtung 27,
die mit der Schiebehülse 13 c fest verbunden ist und nach oben
aus dem Faß herausragt. Diese Betätigungseinrichtung 27 kann
ein Rohrstück sein, das mittels Steilgewinde bei einer Verdre
hung eine Längsverschiebung erfährt. Am oberen Ende dieses
rohrförmigen Stückes der Betätigungseinrichtung kann ein Hand
rad oder ein Hebel angeordnet sein. Die Schiebehülse 13 c ist
an ihrer unteren Stirnfläche mit einer Dichtung 18′ versehen,
die in der unteren Stellung auf der Grundplatte 12 aufruht.
Bei dieser Ausführungsform sind verhältnismäßig niedrige Ein
laßöffnungen 11 vorgesehen, so daß sich in Verbindung mit
der dünnen Grundplatte 12 eine geringe Restmenge in dem Faß
nach Beendigung des Pumpvorganges befindet.
Die Ausführungsform nach Fig. 6 zeigt eine Abänderung gegenüber
derjenigen nach Fig. 5, die darin besteht, daß an der Schiebe
hülse 13 c Druckstücke 19 a vorgesehen sind, die die gleiche
Funktion haben, wie die Druckstücke 19 bei der Ausführungs
form nach Fig. 2. Die Abwandlung gegenüber Fig. 5 besteht
außerdem noch darin, daß die Betätigungseinrichtung 27 mit
einem Druckring 28 der Feder 15 verbunden ist und somit nicht
die Schiebehülse 13 c unmittelbar, sondern zunächst den Druckring
28 und über die Feder 15, die sowohl mit dem Druckring 28
als auch mit der Schiebehülse 13 c verbunden ist, diese verschie
ben kann. Sei dieser Ausführungsform sind die verschiedenen
Verschiebemöglichkeiten der Schiebehülse gemäß Fig. 2 mit
der jenigen nach Fig. 5 kombiniert, d.h. die Schiebehülse
kann durch Aufsetzen auf den Faßboden mittels der Druckstücke 19 a
entgegen der Wirkung der Feder 15 geöffent werden oder die
Schiebehülse kann in die Offenstellung mittels der Betätigungs
einrichtung 27 angehoben und auch wieder in die Schließstel
lung verschoben werden. Solange der Druckring 28 in der in
Fig. 6 gezeigten Stellung durch die Betätigungseinrichtung
27 gehalten wird, erfolgt das Schließen des Pumpeneinlasses
aufgrund der Federwirkung der Feder 15.
Bei den Ausführungsformen nach den Fig. 7 und 8 sind im Gegen
satz zu den bisher beschriebenen Ausführungsformen, bei denen
Axialräder als Pumprotoren vorgesehen sind, Radialräder 29
vorgesehen. Dementsprechend ist der Einlauf anders gestaltet,
und zwar ist dem Radialrad 29 ein Schleißring 30 zugeordnet,
so daß die Flüssigkeit im wesentlichen im Bereich des Zentrums
des Pumprotors in die Pumpe eingesaugt wird.
Sei der Ausführungsform nach Fig. 7 ist eine Schiebehülse 31
mit einer als Boden ausgebildeten Grundplatte 32 fest und
dicht verbunden und wird mittels einer Betätigungseinrichtung 27
in die in der rechten Hälfte der Fig. 7 gezeigte Offenstel
lung oder in die in der linken Hälfte der Fig. 7 gezeigte
Schließstellung verschoben. Im unteren Bereich der Schiebehül
se 31 sind Einlaßöffnungen 33 vorgesehen, durch die bei nach
unten abgesenkter Schiebehülse 31 Flüssigkeit in den Zentral
bereich des Pumprotors 29 gelangen kann. In der Schließstellung
liegt die Grundplatte 32 an einer im Schleißring 30 eingesetzten
Dichtung 37 an.
Die Ausführungsform nach Fig. 8 macht von dem in Fig. 2 und
6 gezeigten Prinzip hinsichtlich der Verschiebung der Schiebehülse
Gebrauch. Hier ist die Grundplatte 32 mittels Abstandshalter
34 mit einem gewissen Abstand zum Schleißring 30 gehalten,
so daß zwischen Schleißring 30 und Grundplatte 32 ein Einlaßspalt
35 verbleibt, durch den Flüssigkeit zur Einlaßöffnung des
Schleißringes gelangen kann, wenn die Schiebehülse 31′ entgegen
der Wirkung der Feder 15′ nach oben geschoben wird. Um eine
solche Verschiebung zu ermöglichen, sind an der Unterseite
der Schiebehülse 31 Druckstücke 36 entsprechend den Druckstücken
19 und 19′ in den Fig. 2 und 6 angebracht. Die Feder 15′ stützt
sich gegen einen Druckring 28′ ab, der mittels einer Betätigungs
vorrichtung 27, wie bei der Ausführungsform nach Fig. 6 verschoben
werden kann, so daß neben der Verschiebemöglichkeit aufgrund
des Pumpgewichts und der Federwirkung auch noch eine willkürliche
Verschiebemöglichkeit durch die Betätigungseinrichtung 27
besteht.
Die Fig. 9 und 10 zeigen eine besonders bevorzugte Ausführungs
form. Hinsichtlich des allgemeinen Aufbaus von Pumpenkörper
und Elektromotor wird auf Fig. 1 verwiesen. Innerhalb eines
Gehäusemantels 40 ist ein Stützrohr 41 für eine Rotorwelle
42 vorgesehen, das an ihrem unteren Ende in einem Lagerstern
43 und an ihrem oberen Ende in einem Gleitlager 44 durch Dichtun
gen 45 abgedichtet drehbar und längsverschiebbar gehalten
ist.
Zwischen dem Gehäusemantel 40 und dem Stützrohr 41 ist ein
Ringkanal 46 gebildet, in dem die Flüssigkeit durch einen
Pumprotor 47 zu einem Auslauf 48 gefördert wird, der sich
am oberen Ende des Gehäusemantels 40 befindet. Oberhalb des
Auslaufs 48 ist eine Trennwand 49 eingezogen, die das Gleitlager
44 trägt, so daß der Ringkanal 46 nach oben abgedichtet ist.
Der Lagerstern 43 entspricht der üblichen Ausgestaltung solcher
Lagersterne bei Faßpumpen und dient zur Abstützung des Stützrohres
41 und zur Lagerung der Rotorwelle 42 sowie zur Abdichtung
derselben mittels einer Gleitringdichtung 50. Der Lagerstern
weist üblicherweise drei bis vier sternförmig angeordnete
Rippen 43 a auf, zwischen denen Freiräume für den Durchtritt
der durch den Pumprotor 47 geförderten Flüssigkeit verbleiben.
Die sternförmigen Rippen 43 a dienen nicht nur zur Abstützung
des Lagerkörpers, sondern auch zur Ausrichtung der kreisenden
Strömung in Axialrichtung.
Der untere Teil des Gehäusemantels ist als Kappe 51 ausgebildet,
die auf den rohrförmigen Teil 40 aufgeschraubt ist. Die Kappe
51 dient als Pumpenfuß und weist eine größere Wandstärke als
der verbleibende Gehäusemantel 40 auf. Die Kappe 51 nimmt
im wesentlichen den Rotor 47 auf. Der zylinderförmige Teil
der Kappe 51 geht in einen sich verjüngenden Teil 52 über,
der als Kugelkalotte ausgebildet ist. Den Boden der Kappe
bildet eine Grundplatte 53, die sich an den sich verjüngenden
Teil 52 anschließt. Unmittelbar an der Grundplatte 53 sind
in dem sich verjüngenden Teil 52 der Kappe 51 Einlaßöffnungen
54 vorgesehen, durch die der Rotor 47 die zu fördernde Flüssigkeit
ansaugt.
Innerhalb des unteren Teils des Gehäusemantels, d.h. innerhalb
der Kappe 51, ist eine Schiebehülse 55 vorgesehen, die einen
zylindrischen durch eine Dichtung 56 gegenüber dem Gehäusemantel
abgedichteten Teil 57 und einen sich nach unten hieran anschlie
ßenden düsenartig sich verjüngenden Teil 58 umfaßt, wobei
dieser sich verjüngende Teil 58 der Form des Rotors 47 angepaßt
ist und als Schleißring für den Radialrotor 47 dient. Mit
der Mündung 59 der düsenartigen Verjüngung 58 ist die Schiebehülse
55 in ihrer unteren Schließstellung gegen die Grundplatte
53 dichtend anlegbar. Um eine gute Abdichtung zu erzielen,
ist auf der Grundplatte eine Dichtscheibe 60 vorgesehen, die
mit einem zentralen Schlitz 61 auf einen auf der Grundplatte
53 befestigten Steg 62 aufsteckbar ist, so daß sie gegen Verdrehen
gesichert ist.
Die Grundplatte 53 ist nur wenig größer als der Durchmesser
der Mündung 59 und damit im Durchmesser wesentlich kleiner
als der Gehäusemantel. In der unteren in der Zeichnung nicht
dargestellten Schließstellung werden die Einlaßöffnungen 54
verschlossen, da sie außerhalb der sich dichtend gegen die
Dichtscheibe 60 anlegenden Mündung 59 vorgesehen sind, wodurch
ein Auslaufen von Flüssigkeit aus der Pumpe verhindert ist.
Da der sich verjüngende Bereich 52 der Kappe 51 unter einem
Gesamtöffnungswinkel von weniger als 180° verläuft und die
Öffnungen 54 sich unmittelbar an die Grundplatte 53 anschließen,
liegen die radial inneren Bereiche der Einlaßöffnungen 54
unmittelbar über dem Faßboden, so daß in der in der Fig. 9
gezeigten Stellung der Schiebehülse 55 die Flüssigkeit aus
einem Faß vollständig abgepumpt werden kann.
Die Grundplatte 53, der sich verjüngende Teil 52 und der zylindri
sche Teil der Kappe 51 sind einstückig ausgeführt.
Zur Verschiebung der Schiebehülse 55 ist diese an ihrem oberen
Rand mit zwei Schubstegen 63 verbunden, die in radialer Richtung
bezogen auf die Rotorachse in der Nähe der Innenwand des Gehäuse
mantels 40 verlaufen und durch die Freiräume im Lagerstern
43 greifen. Die oberen Enden der Schubstege 63 sind mit einer
auf das Stützrohr 41 aufschiebbaren Nabe 64 verbunden, die
mittels Sicherungsringen 65 am Stützrohr 41 festlegbar ist.
Das Stützrohr 41 ragt über das Gleitlager 44 nach oben hinaus
und ist an seinem oberen Ende mit einer Handhabe 66, die als
Bolzen ausgeführt ist, verbunden, welche durch einen Schlitz
67 im Gehäusemantel 40 hindurchgeführt ist. Der Schlitz 67
verläuft unter einem Winkel zur Längsachse der Pumpe und ist
in senkrechter Stellung der Pumpe unter einem spitzen Winkel
zur Horizontalen geneigt. Dieser Schlitz erstreckt sich etwa
über 120° des Gehäusemantels und bildet eine Führung für die
Handhabe 66, die bei ihrer Bewegung in diesem Schlitz 67 aufgrund
der Neigung gegenüber der Längsachse angehoben bzw. abgesenkt
wird. Diese Bewegung wird auf das Stützrohr 41 übertragen,
das über die Schubstege 63 diese Bewegung auf die Schiebehülse
55 überträgt. In Fig. 9 ist die Schiebehülse in ihrer vollständig
geöffneten Stellung gezeigt und umgibt den Pumprotor 47 mit
engem Spalt.
Zum Auspumpen von Flüssigkeit aus einem Faß wird die Handhabe
66 so verdreht, daß sie sich am Ende des höher gelegenen Teils
des Schlitzes 47 befindet, wodurch die Schiebehülse in die
vollständig geöffnete Lage gelangt. Wenn das Faß leergepumpt
ist, wird die Handhabe 66 in die andere Endlage des Schlitzes
47 bewegt, wodurch das Stützrohr 41 nach unten verschoben
wird, so daß über die Schubstege 63 die Schiebehülse 55 nach
unten bewegt wird, bis sich ihre Mündung 59 dichtend auf die
Dichtscheibe 60 auflegt. In diesem Zustand kann die Pumpe
aus dem Faß entnommen werden, ohne daß die im Ringraum 46
enthaltene Flüssigkeit wieder aus der Pumpe auslaufen könnte.
Die Pumpe kann dann in ein kleines Gefäß umgesetzt werden,
um ein Auslaufen dieser im Ringkanal befindlichen Restmenge
zu ermöglichen. Hierdurch ist ein vollständiges Leerpumpen
des Fasses und eine Entsorgung der Pumpe möglich.
Claims (20)
1. Faßpumpe mit einem über eine Rotorwelle durch einen Motor
angetriebenen Pumprotor, mit dem die Flüssigkeit in einem
zwischen einem Stützrohr für die Rotorwelle und einem rohr
förmigen Gehäusemantel liegenden Ringkanal zu einem mit
diesem verbundenen Auslauf hochgepumpt wird, wobei die
Flüssigkeit durch Einlaßöffnungen am unteren Ende des Ge
häusemantels ansaugbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß
unterhalb des Pumprotors (9, 47) mit Abstand zu diesem
eine Grundplatte (12, 32, 53) vorgesehen ist und daß eine
gegenüber dem Gehäusemantel (5, 51) abgedichtete und gegenüber
diesem verschiebbare Schiebehülse (13, 13 a, 13 b, 13 c, 31,
55) vorgesehen ist, die in der einen Stellung die Ein
laßöffnungen (11, 33, 35, 54) freigibt und in einer anderen
Einstellung in Verbindung mit der Grundplatte (12, 32,
53) den Pumpeneinlaß verschließt.
2. Faßpumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schiebehülse (13, 13 a, 13 b, 13 c, 31) durch eine an einem
pumpenfesten Teil abgestützte Feder (15, 15′) in die Schließ
stellung und durch das Pumpengewicht beim Aufsetzen auf
den Faßboden in die Offenstellung schiebbar ist.
3. Faßpumpe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Grundplatte (12) am Gehäusemantel befestigt ist
und die Grundplatte (12) über den Gehäusemantel (5) in
radialer Richtung hervorsteht, daß die Einlaßöffnungen
(11) im Gehäusemantel (5) unmittelbar am unteren Ende desselben
direkt über der Grundplatte (12) vorgesehen sind, daß die
Schiebehülse (13, 13 b, 13 c, 31′) mit ihrem unteren Rand
dichtend gegen die Grundplatte drückbar ist und daß an
der Schiebehülse (13, 13 b, 13 c, 31′) nach unten in der
Schließstellung über die Grundplatte (12, 32) vorstehende
Druckstücke (19, 19 a, 36) vorgesehen sind, die in der voll
ständig geöffneten Stellung der Schiebehülse mit der Unterseite
der Grundplatte (12, 32) fluchten und deren in der Schließ
stellung über die Grundplatte überstehende Länge im wesent
lichen der Höhe der Einlaßöffnungen entspricht.
4. Faßpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Feder (15) den Gehäusemantel (5) umgebend
einerseits an einem am Gehäusemantel (5) angeordneten Flansch
(16) oder Druckring (28) und andererseits am oberen Rand
(17) der Schiebehülse (13, 13 c, 31′) abgestützt ist.
5. Faßpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Schiebehülse (13 c, 31, 31′) durch eine
aus dem Faß herausragende Betätigungseinrichtung (27) von
oben her verschiebbar ist.
6. Faßpumpe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schiebehülse (13 a) mit Abstand von ihrem unteren
Rand am Umfang verteilte Einlaßöffnungen (20) aufweist
und daß oberhalb der Einlaßöffnungen eine Innenschulter
(21) vorgesehen ist, die sich in der Schließstellung abdichtend
gegen die Grundplatte (12) legt, welche radial über den
Gehäusemantel (5) hervorsteht.
7. Faßpumpe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schiebehülse (13 b) an ihrem unteren Ende einen
Innenflansch oder Boden (25) zur Abstützung der Feder
(15′) aufweist, die mit ihrem anderen Ende an der Unterseite
der Grundplatte (12) abgestützt ist und daß am Umfang
der Schiebehülse in deren unteren Teil Einlaßöffnungen
(20′) vorgesehen sind.
8. Faßpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Schiebehülse (13 a) gegenüber dem Gehäuseman
tel (5), beispielsweise durch einen in eine Nut (23) eingrei
fenden Stift (24), verdrehsicher geführt ist.
9. Faßpumpe nach Anspruch 1 mit einem Radialrotor, dadurch
gekennzeichnet, daß die Grundplatte (32) mit der Schiebehülse
(31) abgedichtet verbunden und mit dieser durch eine aus
dem Faß herausragende Betätigungseinrichtung (27) von
oben her verschiebbar ist, daß die Schiebehülse (31) in
ihrem unteren Teil unmittelbar über der Grundplatte am
Umfang mit Einlaßöffnungen (33) versehen ist und daß die
Grundplatte (32) gegenüber einem dem Radialrotor (29)
zugeordneten Schleißring (30) abdichtbar ist.
10. Faßpumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das untere, die Einlaßöffnungen (54) aufweisende Ende
(51) des Gehäusemantels (40, 51) unterhalb des Pumprotors
(47) mit Abstand zu diesem unter einem Gesamtöffnungswinkel
von weniger als 180° düsenartig verjüngt (52) und mit
der Grundplatte (53), die einen kleineren Durchmesser
als der Gehäusemantel (40) aufweist, bis auf die Einlaßöffnun
gen (54) abgedichtet verbunden ist, daß die Einlaßöffnungen
(54) in dem sich verjüngenden Teil (52) vorgesehen sind,
daß die Schiebehülse (55) im Inneren des Gehäusemantels
(51) gegenüber diesem abgedichtet (56) geführt ist und
in ihrem unteren Bereich (58) düsenartig verjüngt ist,
daß die Mündung (59) der Schiebehülse (55) abdichtend
gegen die Grundplatte (53) anlegbar ist, wobei die Einlaß
öffnungen (54) im Gehäusemantel (51) radial außerhalb
der Mündung (59) der Schiebehülse (55) vorgesehen sind
und daß die Schiebehülse (55) durch eine aus dem Faß heraus
ragende Betätigungsvorrichtung (63, 41, 66) von oben her
verschiebbar ist.
11. Faßpumpe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einlaßöffnungen (54) in der Nähe der Grundplatte (53)
vorgesehen sind.
12. Faßpumpe nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der sich verjüngende Teil (52) des Gehäusemantels
(40, 51) als flacher Kegelstumpf oder als Kugelkalotte
ausgebildet ist.
13. Faßpumpe nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß bei Verwendung eines Radialrotors (47) der
untere verjüngte Teil (58) der Schiebehülse (55) nach
Art eines Schleißringes der Form des Radialrotors angepaßt
ist.
14. Faßpumpe nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß an der Schiebehülse (55) zwei Schubstege
(63) befestigt sind, die mit dem Stützrohr (41) in Verbindung
stehen, welches einerseits in einem oberhalb des Pumprotors
(47) angeordneten Lagerstern (43) und andererseits in
einem Gleitlager (44) oberhalb des Auslasses (48) verschiebbar
und abgedichtet (45) geführt und an ihrem über das Gleit
lager (44) herausragenden Ende mit einer durch eine Öffnung
(67) im Gehäusemantel (40) hindurchgreifende Handhabe
(66) verbunden ist und daß die Öffnung (67) im Gehäusemantel
als ein schräg zur Pumpenlängsachse verlaufender Schlitz
ausgebildet und oberhalb des Gleitlagers (44) angeordnet
ist.
15. Faßpumpe nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schubstege (63) durch die Freiräume im Lagerstern
(43) durch diesen hindurchfassend radial zur Pumpenachse
angeordnet und an ihren der Schiebehülse (55) abgewandten
Enden mit einer auf das Stützrohr (41) aufschiebbaren
Nabe (64) befestigt sind, die ihrerseits an dem Stützrohr
(41) beispielsweise durch Sicherungsringe (65), lösbar
befestigt ist.
16. Faßpumpe nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Gleitlager (44) durch eine den Ringkanal
(46) abschließende Trennwand (49) gehalten ist.
17. Faßpumpe nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekenn
zeichnet, daß der untere Teil (51) des Gehäusemantels
(40, 51), der zur Aufnahme der Schiebehülse (55) dient,
als abnehmbare Kappe ausgebildet ist.
18. Faßpumpe nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Dichtung (56) zur Abdichtung der Schiebe
hülse (55) gegenüber dem Gehäusemantel (51) in der Innenwand
der Kappe (51) eingesetzt ist.
19. Faßpumpe nach einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß auf der Grundplatte (53) eine Dichtung (60)
angeordnet ist.
20. Faßpumpe nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
die Dichtung (60) als Scheibe mit einem zentralen Schlitz
(61) ausgebildet ist, durch den im eingebauten Zustand
ein auf der Grundplatte (53) befestigter Steg (62) hindurch
faßt.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
D2 | Grant after examination | ||
8363 | Opposition against the patent | ||
8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: LUTZ PUMPEN GMBH & CO KG, 97877 WERTHEIM, DE |
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8365 | Fully valid after opposition proceedings | ||
8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: LUTZ PUMPEN GMBH, 97877 WERTHEIM, DE |